Kategorien
Uncategorized

Künstliche Staus” bei Jagd nach Tätern

POTSDAM — Bei der Ver­fol­gung von flüch­t­en­den Straftätern greift die bran­den­bur­gis­che Polizei auch auf das Mit­tel des “kün­stlichen Staus” zurück. Wie Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) gestern mit­teilte, hat sich die
Polizei seit 2001 acht Mal zu dieser Maß­nahme entschlossen. Im Bere­ich des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder) sei das sechs Mal der Fall gewe­sen, im Pots­damer Prä­sid­i­ums­bere­ich zwei Mal. Dabei seien keine unbeteiligten
Verkehrsteil­nehmer ver­let­zt worden. 

Schön­bohm betonte, dass ein “kün­stlich­er Stau” durch den jew­eili­gen Polizeiführer “nur unter engen Voraus­set­zun­gen und nach lage­be­zo­gen­er Risiko­analyse” ange­ord­net wird, da dies eine “beson­dere Gefährdung” darstelle. Die niedri­gen Fal­lzahlen wür­den dafür sprechen, dass “diese
Vor­gaben sorgfältig einge­hal­ten werden. 

Wenn die Polizei auf der Auto­bahn einen kün­stlichen Stau erzeuge, dann werde der Fahrzeugverkehr laut Min­is­ter “durch geeignete Vorfeldmaßnahmen
kanal­isiert und mit gedrossel­ter Geschwindigkeit an den kün­stlich erzeugten Stau her­an geführt”.

Kategorien
Uncategorized

Zum wiederholten Male illegal eingereist

Wieder in Haft kam ein Angeklagter, der zum wieder­holten Mal gegen das Aus­län­derge­setz ver­stoßen hat und mehrmals ille­gal in das Bun­des­ge­bi­et ein­reiste. Am 29. Sep­tem­ber des let­zten Jahres wurde Jacek Piotr M. festgenom­men, als er ver­suchte, die Neiße von Gubin aus zu über­queren. Er
wurde vor­läu­fig festgenom­men, einen Tag später erg­ing der Haft­be­fehl. Bis zur Ver­hand­lung saß er in der Jus­tizvol­lzugsanstalt Cot­tbus. Die Staat­san­waltschaft erhob jet­zt Anklage, er musste sich vor dem Amtsgericht
in Guben verantworten. 

Vorge­wor­fen wur­den dem 40-jähri­gen Polen nicht nur die ille­gale Ein­reise und der ille­gale Aufen­thalt in Deutsch­land, er soll auch gegen Bezahlung einige
Ukrain­er nach Deutsch­land geschleust haben. Der Angeklagte war von Anfang an geständig, bestritt den ille­galen Über­tritt nicht. Allerd­ings wies er die Vor­würfe der Ein­schleusung weit von sich. Er sei lediglich mit dem Ukrain­er, der angab, einen Weg über die Neiße zu ken­nen, mit­ge­gan­gen. M. wählte Gubin als Ort für den Gren­züber­tritt aus, weil er hörte, dass hier die Ein­reise leichter möglich wäre. Er habe aber nie die Absicht gehabt, jeman­den nach
Deutsch­land einzuschleusen, er wollte nur selb­st ins Bundesgebiet. 

Im Jahr 2001 heiratete M. eine deutsche Frau. Ihr gemein­sames Kind ist heute zwei Jahre alt. Er hoffte, nach der Hochzeit zu sein­er Fam­i­lie nach Deutsch­land zu dür­fen. M. stellte die nöti­gen Anträge, bekam aber keine
Antwort von den Behör­den, gab er vor Gericht an. Da der Angeklagte aber unbe­d­ingt sein Kind sehen wollte, reiste er ille­gal nach Deutsch­land ein, obwohl ihm klar war, dass er damit gegen das Gesetz ver­stößt. Er gibt an, keine andere Möglichkeit gese­hen zu haben, zu seinem Kind zu kommen. 

Der Richter fragte den Angeklagten, wie es mit ihm weit­erge­hen solle, denn er sei schon mehrmals wegen ille­galer Ein­reise verurteilt wor­den. Er wies M. darauf hin, dass es durch weit­ere Verurteilun­gen für ihn immer schw­er­er würde, sein Kind wiederzuse­hen. Der Auszug aus dem Bun­deszen­tral­reg­is­ter wies fünf Ein­tra­gun­gen auf, die alle auf Verurteilun­gen wegen Ver­stoßes gegen das Aus­län­derge­setz zurück­zuführen sind. 

Der Staat­san­walt forderte in seinem Plä­doy­er eine sechsmonatige Frei­heitsstrafe ohne Bewährung. Die Strafe sehe er als angemessen an, denn der Angeklagte sei schon mehrfach wegen des gle­ichen Delik­tes vorbestraft,
und eine Geld- oder Bewährungsstrafe würde keine Wirkung mehr zeigen. Die ille­gale Ein­reise kon­nte ihm voll­ständig nachgewiesen wer­den. Ihm war bekan­nt, dass er sich straf­bar macht. Die Geständigkeit legte er dem Angeklagten zugute. 

Der Anwalt von Jacek Piotr M. schloss sich dem Antrag des Staat­san­waltes an. Der Angeklagte habe sich zwar in einem Aus­nah­mezu­s­tand befun­den, weil er sein Kind sehen wollte, jedoch sei bei den vie­len Vorstrafen tatsächlich
eine Haft­strafe angemessen. 

Sechs Monate Frei­heit­sentzug lautete let­ztlich auch das Urteil des Richters. Er sah diese Strafe eben­falls als angemessen an. Allerd­ings legte auch der Richter die glaub­hafte Geständigkeit zugun­sten von M. aus. In der Haft habe der Angeklagte nun die Möglichkeit, die famil­iäre Sit­u­a­tion und die Zukun­ft zu klären. Jeden­falls sprächen die Verurteilun­gen nicht dage­gen, seinen Vaterpflicht­en nachzukom­men, ver­suchte der Richter dem Verurteil­ten Mut zu
machen. 

M. ver­sicherte, dass er nicht mehr gegen das Aus­län­derge­setz ver­stoßen will, schon allein wegen seines Kindes.

Kategorien
Uncategorized

Altbekannte aus der rechten Szene: Wiedersehen in Brandenburg

(Antifa Infoblatt) Zwei ehe­ma­lige Pro­tag­o­nis­ten der Bran­den­burg­er Naziszene geri­eten jew­eils unge­wollt wieder in die Medi­en. So wurde der 26-jährige ehe­ma­lige Vor­sitzende der »Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el«, Karsten Giese, wegen ver­sucht­en Mordes und ver­suchter schw­er­er Brand­s­tiftung zur Fah­n­dung aus­geschrieben. Am 3. Sep­tem­ber 2003 wollte er mit einem bren­nen­den Brand­satz in der Hand einen türkischen Imbiss in Hen­nigs­dorf (Ober­hav­el) betreten – fünf Imbißgäste kon­nten jedoch die Tür zuhal­ten. Dank der Dop­pelver­glasung der Ein­gangstür bran­nten die ins­ge­samt zwei Brand­sätze lediglich auf der Straße ab. Zwar flüchtete der Angreifer, die Per­son­alien des ein­schlägig bekan­nten Neon­azis waren jedoch bere­its am Nach­mit­tag fest­gestellt wor­den, nach­dem er im Imbiss ran­daliert hat­te, einen Gast attack­ierte und vom Wirt vor die Tür geset­zt wurde. Als er schließlich mit den Brand­flaschen zurück­kam, erkan­nten ihn einige Gäste sofort wieder. Giese flüchtete, erschien aber wenige Tage später mit einem Kof­fer in der Hand bei der örtlichen Polizei­wache und stellte sich. Nach dem Ver­bot der »Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el« 1997 stieg Giese zum Schatzmeis­ter der »Nationalen e.V.« auf. Als sich die vom jet­zi­gen NPD-Bun­desvor­standsmit­glied Frank Schw­erdt gegrün­dete bun­desweite Nazi­gruppe Ende 1997 auflöste, agierte Giese als deren »Liq­uida­tor«.

Ganz anders machte sein Ex-»Nationalen e.V.«-Kollege, Ulli Boldt, von sich reden. Während er noch 1995 zur Berlin­er- Abge­ord­neten­hauswahl auf der Lan­desliste für »Die Nationalen e.V.« antrat, fand man ihn im August 2003 auf der offe­nen Wahlliste der PDS zur Gemein­der­atswahl in Halbe. Der PDS hat­te er zuvor jedoch seine poli­tis­che Ver­gan­gen­heit und die Tat­sache ver­schwiegen, dass er in den 90er Jahren ver­sucht hat­te, das neon­azis­tis­che »Heldenge­denken « für gefal­l­enene Wehrma­chtssol­dat­en in Halbe anzumelden. Vor drei Jahren zog der Ver­sicherungskauf­mann und Jurist Boldt in das 1500-Ein­wohn­er Dorf Halbe. Dort arbeit­ete er als Unternehmens­ber­ater und ist in der frei­willi­gen Feuer­wehr sowie im örtlichen Fußbal­lvere­in aktiv. Ähn­lich umtriebig war auch sein Engage­ment für die Berlin-Bran­den­burg­er Naziszene. Ulli Boldt war Mit­glied der 1992 ver­bote­nen »Nation­al­is­tis­chen Front« (NF), hat­te von 1994 bis 1997 den Vor­sitz der neon­azis­tis­chen Schu­lung­sor­gan­i­sa­tion »Berlin­er Kul­turge­mein­schaft Preußen« (BKP), betrieb das »Nationale Infotele­fon-Berlin« und meldete zwei Hess-Gedenkmärsche in Oranien­burg und Frankfurt/Oder an. Als er 1996 das Infotele­fon nach zwei Jahren ein­stellte, hieß es auf der let­zten Ban­dansage: »die Zeit der Aufmärsche ist vor­bei, die Kraft wird nun für die Schu­lun­gen gebün­delt«. Seine gebün­delte Kraft für Schu­lun­gen set­zte er for­t­an im Vor­stand des »Jun­gen Weik­er­sheim« um – ein­er Art Jugen­dor­gan­i­sa­tion des »Stu­dien­zen­trum Weik­er­sheim«, der »Denk­fab­rik« für das Spek­trum zwis­chen Kon­ser­vatismus und Recht­sradikalis­mus. Nach öffentlichen Protesten wurde Boldt vom Stu­dien­zen­trum aus­geschlossen. Später grün­dete er die Junge Union (JU) Königs Wuster­hausen und machte sich zu deren Press­esprech­er. Als der CDU 1997 die Ver­gan­gen­heit ihres Parteim­it­gliedes offen­bart wurde, schloß sie ihn aus.1998 ver­ließ Boldt auf­grund antifaschis­tis­ch­er Aktio­nen gegen sein Eigen­tum und seine Per­son Königs Wuster­hausen. Auf Weisung der PDS-Kreis-Chefin wurde Boldt im August let­zendlich von der Wahlliste in Halbe gestrichen. 


Dieser Text stammt aus der ger­ade veröf­fentlicht­en aktuellen Num­mer des “Antifaschis­tis­chen Infoblatts”. Ein kosten­los­es Probe­ex­em­plar der Zeitschrift kann über fol­gende Adresse ange­fordert werden:

Antifaschis­tis­ches Infoblatt

Gneise­naus­traße 2a

10961 Berlin

aib@mail.nadir.org

www.nadir.org/aib

Kategorien
Uncategorized

Hauptpreis Billigjob

Vor­trag mit Film­doku­men­ta­tion von Guil­laume Paoli:

Analyse der Fernsehshow “Men­schliche Ressourcen”

Dien­stag, den 27.01.2004, um 20 Uhr
Buch­laden Sputnik

(Pots­dam, Char­lot­ten­str. 28)


Recur­sos Humanos — eine argen­tinis­che Gameshow. Es geht nicht um Autos, nicht um Reisen, nicht um Ein­bauküchen son­dern um lausige Jobs. Die soge­nan­nten Gewin­ner freuen sich über Aushil­f­sjobs als Autop­utzer, Frit­ten­verkäufer oder Röhrchen­schrauber. Und der allmächtige Fernse­hzuschauer darf darüber entschei­den, wer den Job bekommt. 

Ver­anstal­tet von den Mach­ern der OFF-FILMTAGE Pots­dam und des Abenteuer&Freiheit-Netzwerks.

Kategorien
Uncategorized

Techno-Fan fast zu Tode getreten

Neu­rup­pin (dpa) Wegen ver­sucht­en Mordes muss sich vom kom­menden Dien­stag an ein 26-jähriger Mann aus Per­leberg vor dem Landgericht Neu­rup­pin ver­ant­worten. Der Beschuldigte, der sich selb­st der recht­en Szene zurechnet,
soll im August 2003 bei einem Dorffest einen jun­gen Mann bru­tal zusam­menge­treten haben, weil dieser Anhänger von Tech­no-Musik ist, teilte das Landgericht Neu­rup­pin am Don­ner­stag mit. Der Vor­fall ereignete sich in
Quitzö­bel (Prig­nitz). Das Opfer erlitt ein schwere Gesichtsver­let­zun­gen und ein Schädel­hirn­trau­ma, über­lebte aber. 

Nach Angaben der Staat­san­waltschaft war der Beschuldigte mit ein­er Gruppe Gle­ich­gesin­nter auf dem Fest. Als das Opfer zugab, die bei Recht­en ver­ab­scheute Musik zu hören, habe der mehrfach ein­schlägig vorbe­strafte 26-Jährige ihn unver­mit­telt ange­grif­f­en, zu Boden geris­sen und etwa 15 Mal
mit Springer­stiefeln auf Oberkör­p­er und Kopf einge­treten. Dabei habe er den Tod des Mannes bil­li­gend in Kauf genom­men, argu­men­tiert die Anklagev­ertre­tung. Der Angreifer wurde noch in der sel­ben Nacht ver­haftet und sitzt seit­dem in Untersuchungshaft. 

Auf ver­sucht­en Mord ste­ht laut Gesetz Frei­heitsstrafe zwis­chen 3 und 15 Jahren. Für den Prozess sind min­destens drei Ver­hand­lungstage geplant. Schon für Dien­stag sind die ersten Zeu­gen geladen. Mit einem Urteil wird früh­estens am 29. Jan­u­ar gerechnet.

Kategorien
Uncategorized

Streit um genetischen Fingerabdruck

Polizis­ten aus der Lausitz und dem Elbe/El­ster-Land wer­den heute mit Inter­esse die Bun­destags­de­bat­te ver­fol­gen. Auf der Tage­sor­d­nung ste­ht ein
Antrag der CDU/C­SU-Frak­tion. Die fordert eine Geset-zesän­derung, um die
Kartei mit genetis­chen Fin­ger­ab­drück­en erhe­blich auszuweit­en. Polizis­ten und
Poli­tik­er aus Bran­den­burg und Sach­sen wollen das schon lange. Datenschützer
bei­der Län­der sprechen sich dage­gen aus. 

Wolf­gang Bauch, Ermit­tler bei der Cot­tbuser Mord­kom­mis­sion und Brandenburger
Lan­desvor­sitzen­der des Bun­des Deutsch­er Krim­i­nal­beamter (BDK), fährt heute
nach Berlin. Er will sich die Bun­destagssitzung anse­hen. Ihn lockt der
vierte Tage­sor­d­nungspunkt, für den 45 Minuten Zeit vorge­se­hen sind. Darin
geht es um einen Vorstoß der CDU/C­SU-Frak­tion zur Änderung der
Straf­prozes­sor­d­nung, um den genetis­chen Fin­ger­ab­druck dem herkömm­lichen weit
gehend gle­ichzuset­zen. Wolf­gang Bauch set­zt sich seit Jahren über den BDK
dafür ein. 

Iden­ti­fizierung ausdehnen

Mit ein­er schnellen Änderung der Recht­slage rech­net er jedoch nicht,
angesichts der rot-grü­nen Regierungsmehrheit. Doch in Sachen genetischer
Fin­ger­ab­druck, der DNA-Typ­isierung, ist Bewe­gung in die politische
Land­schaft gekom­men. Nicht mehr nur CDU-Poli­tik­er wie die Innen- und
Jus­tizmin­is­ter von Bran­den­burg und Sach­sen fordern seit einiger Zeit, keinen
Unter­schied mehr zu machen zwis­chen dem genetis­chen und dem klassischen
Fin­ger­ab­druck. Auch der sozialdemokratis­che Innen­min­is­ter von
Schleswig-Hol­stein, Klaus Buß, schlug vor weni­gen Tagen vor, dass die
Polizei kün­ftig von jed­er Per­son, die erken­nungs­di­en­stlich behan­delt wird,
auch eine genetis­che Iden­ti­fizierung vornehmen sollte. 

Für die Daten­schutzbeauf­tragten in Bran­den­burg und Sach­sen ist das
unvorstell­bar. Auch wenn bish­er dazu nur bes­timmte, nicht codierende
Abschnitte herange­zo­gen wür­den, sei es doch ein Zugriff auf Genmaterial,
sagt Bran­den­burgs ober­ster Daten­schützer Alexan­der Dix. «Weltweit wird an
ein­er Ausweitung der Aus­sagemöglichkeit­en gear­beit­et» , warnt er. Man könne
deshalb nicht diese Unter­suchung erst mal ausweit­en und später über
Sicherun­gen nach­denken. Die hohe Hürde der Prü­fung jedes Falls durch einen
Richter sei notwendig und richtig. 

Diesen Richter­vor­be­halt hat Bran­den­burg jet­zt nach Sach­sen praktisch
aus­ge­he­belt. Ab sofort, so verkün­dete Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Barbara
Rich-stein vorgestern, sei es möglich, ohne richter­lichen Beschluss einen
genetis­chen Fin­ger­ab­druck abzunehmen, wenn der Betrof­fene damit
ein­ver­standen sei. In Sach­sen wird das bere­its prak­tiziert, sehr zum Ärger
des Säch­sis­chen Daten­schutzbeauf­tragten Andreas Schurig. 

Auch er ist dage­gen, den klas­sis­chen und den genetis­chen Fingerabdruck
ein­fach gle­ichzuset­zen, doch in Einzel­fra­gen sei er gesprächs­bere­it. Bei
unbekan­nten Toten beispiel­sweise hält er einen richter­lichen Beschluss für
die DNA-Iden­ti­fizierung für über­flüs­sig. «Wenn es mehr Erken­nt­nisse über die
Notwendigkeit ein­er Ausweitung der Tests gibt, kann man darüber reden» , so
Schurig. Neue Regelun­gen soll­ten jedoch zunächst zeitlich befris­tet und dann
erneut über­prüft wer­den. Auf die richter­liche Entschei­dung will er auch
kün­ftig nicht verzichten. 

Die will auch Mark Benecke, Krim­i­nal­bi­ologe aus Köln, nicht pauschal
abschaf­fen: «Irgen­deine Form der Kon­trolle sollte es geben.» Eine
detail­lierte Einzelfall­prü­fung geht ihm jedoch zu weit. Benecke kann aus
fach­lich­er Sicht die Vor­be­halte gegen eine weit gehende Gle­ich­set­zung von
genetis­chem und klas­sis­chem Fin­ger­ab­druck nicht ver­ste­hen. «Das ist keine
Gen-Analyse» , stellt er klar. Es wür­den dabei nur persönlichkeitsneutrale
Infor­ma­tio­nen zur Iden­ti­fizierung erfasst. Dass sich aus einem genetischen
Fin­ger­ab­druck Infor­ma­tio­nen über Krankheit­en able­sen lassen, sei ein
Märchen. Auch Hin­weise auf die Zuge­hörigkeit zu eth­nis­chen Grup­pen sei nur
manch­mal und nur unge­fähr ables­bar. Benecke räumt ein, dass schrittweise
auch Aus­sagen über einige äußere Merk­male wie Kör­per­größe und Augenfarbe
möglich wer­den, die in Deutsch­land zuge­lasse­nen Tests das jedoch nicht
leis­ten. Äng­ste über eine schle­ichende Aufwe­ichung teilt er nicht: «Die
Geset­zes­lage ist ein­deutig und es gibt in Deutsch­land eine sehr kritische
und aufmerk­same Presse.» Ein wichtiges Indiz dafür, dass der genetische
Fin­ger­ab­druck nicht für Überwachungs­be­fürch­tun­gen taugt, ist für den
Krim­i­nal­bi­olo­gen das fehlende Inter­esse von Dik­taturen in aller Welt an
dieser Methode. 

Enge Gren­zen für Speicherung

Bish­er wer­den in Deutsch­land genetis­che Fin­ger­ab­drücke nur von Straftätern
gespe­ichert, denen ein Delikt von «erhe­blich­er Bedeu­tung» zur Last gelegt
wird und von denen auch in Zukun­ft ähn­liche Tat­en zu erwarten sind. Dazu
gehören beispiel­sweise Mord, Raub und Verge­wal­ti­gung. Die Gren­zen sind dabei
eng gesteckt. Vor drei Jahren gab das Ver­fas­sungs­gericht des Landes
Bran­den­burg einem jun­gen Mann Recht, der sich gegen einen DNA-Test wehrte.
Er hat­te bei ein­er Demon­stra­tion mit Steinen auf Polizis­ten geworfen. 

Auch in Sach­sen schossen Polizis­ten und Richter in Sachen DNA-Test schon
über den bish­eri­gen rechtlichen Rah­men hin­aus. Das sächsische
Ver­fas­sungs­gericht beze­ich­nete es im vorigen Som­mer als «Willkür» , dass
einem jun­gen Mann, der an ein­er Schlägerei zwis­chen rechter und link­er Szene
beteiligt war, der genetis­che Fin­ger­ab­druck abgenom­men wurde, obwohl gar
kein Spuren­ma­te­r­i­al zum Ver­gle­ich vorhan­den war. 

Solche Fälle bestärken Kri­tik­er. Doch die Befür­worter ein­er umfangreicheren
Datei von DNA-Inden­ti­fizierun­gen kön­nen auf die Unter­stützung anerkannter
Fach­leute wie Mark Benecke und wis­senschaftliche Analy­sen ver­weisen, zum
Beispiel auf eine Unter­suchung des Bun­deskrim­i­nalamtes. Dort wur­den alle
polizeilichen Erken­nt­nisse über Verge­waltiger und Sex­ualmörder aus den
Bun­deslän­dern Sach­sen, Nieder­sach­sen, Hes­sen und Baden Würt­tem­berg, die 1999
verurteilt wur­den, aus­gew­ertet. Das Ergeb­nis ist beein­druck­end. Fast drei
Vier­tel der Verge­waltiger war vorbe­straft, jedoch nicht ein­schlägig. Sie
standen vorher meist wegen Gewalt- und Eigen­tumsstraftat­en vor Gericht. Die
Erken­nt­nis der BKA-Fach­leute: Die Sex­u­al­straftat ist bei den meis­ten eine
Regelver­let­zung unter vie­len. Poten­zielle Verge­waltiger seien am ehesten
unter Dieben und Schlägern zu find­en. Ein spek­takulär­er Fall aus der Lausitz
belegt diese Aussage. 

Sach­liche Diskus­sion gefordert

Im Jan­u­ar 1996 war eine junge Frau auf dem Heimweg von der Disko im
Spree-Neiße-Kreis von drei jun­gen Män­nern aus Weißwass­er und Boxberg
über­fall­en und verge­waltigt wor­den. Sie hat­ten das Auto ihres Opfers gerammt
und von der Straße gedrängt, bevor sie die Seit­en­scheibe ein­schlu­gen und die
Frau über­wältigten. Als sie ihr Opfer ent­deck­ten und beschlossen, die Frau
in ihre Gewalt zu brin­gen, waren sie eigentlich unter­wegs, um Autora­dios zu
stehlen. Ein­er der Verge­waltiger war vorher durch Fahren ohne Führerschein,
Dieb­stahl und dann wegen bewaffneter Über­fälle auf fünf Bank­fil­ialen und
eine Tankstelle in der Lausitz aufge­fall­en. Diese Über­fälle bracht­en ihn in
die DNA-Datei, wodurch die bru­tale Verge­wal­ti­gung über­haupt erst aufgeklärt
wer­den konnte. 

Wolf­gang Bauch, der Cot­tbuser Krim­i­nal­ist, hofft, dass endlich eine
sach­liche und bre­ite Diskus­sion über den genetis­chen Fin­ger­ab­druck in Gang
kommt, bevor spek­takuläre Ver­brechen die Debat­te anheizen. Die Datenschützer
bit­tet er um mehr Ver­trauen: «Sie kön­nen jed­erzeit ins Landeskriminalamt
kom­men und sich anse­hen, was da gemacht wird.»

Kategorien
Uncategorized

Konservator gegen Kopie der Garnisonkirche

Pots­dam — Lan­deskon­ser­va­tor Detlef Karg lehnt einen his­torisieren­den Nachbau
der 1968 gesprengten Pots­damer Gar­nisonkirche ab. Eine Kopie der alten
Außen­hülle mit mod­ern­er Innengestal­tung sei “so schiz­o­phren, wie man sich
nur denken kann”. Er fordert stattdessen einen Architek­tur­wet­tbe­werb mit
zeit­genös­sis­chen Konzepten. 

“Wir müssen so viel Mut haben, uns der heuti­gen Zeit zu stellen”, sagte der
ober­ste Denkmalschützer des Lan­des gestern, “ich kann mir nicht vorstellen,
dass unsere Zeit nur den Rück­ruf zulässt.” Der “vielschichtige Symbolwert”
der umstrit­te­nen Kirche, die “zweifel­sohne ein hochkarätiges Denkmal war”,
müsse bei der Neugestal­tung berück­sichtigt werden. 

Mit einem Wet­tbe­werb unter ein­er kom­pe­ten­ten Jury “kann man mehr
her­aus­holen”, als derzeit disku­tiert werde. Pots­dam habe immer die besten
Architek­ten verpflicht­en kön­nen. Auch früher seien beste­hende städtebauliche
Konzepte wie der barocke Schloss­platz Pots­dams durch mod­erne Bauw­erke wie
die klas­sizis­tis­che Niko­laikirche erweit­ert wor­den. Dies werde heute als
his­torische Gestal­tung wahrgenom­men und akzeptiert.

Kategorien
Uncategorized

Richstein will mehr DNA-Tests

(MAZ) POTSDAM Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) will die
Erstel­lung des genetis­chen Fin­ger­ab­drucks für die Verbrechensbekämpfung
beschle­u­ni­gen und zu dem Zweck alle bish­eri­gen rechtlichen Schranken
beseit­i­gen. Ins­beson­dere sollen DNA-Proben kün­ftig ohne Genehmi­gung durch
einen unab­hängi­gen Richter unter­sucht wer­den dür­fen, kündigte die Ministerin
gestern in Pots­dam an. Recht­sex­perten aus unter­schiedlichen politischen
Lagern lehn­ten diesen Vorstoß auf das schärf­ste ab. 

Bran­den­burgs ehe­ma­liger Jus­tizmin­is­ter Kurt Schel­ter (CDU) forderte
gegenüber der MAZ kat­e­gorisch: “Der Richter­vor­be­halt muss beste­hen bleiben.”
Der unter sein­er Amts­führung in Bran­den­burg eingeschla­gene Weg bei der
DNA-Erfas­sung sei “der richtige” gewe­sen — zumal die bish­erige Prax­is in
Bran­den­burg im Ein­klang mit höch­strichter­lichen Entschei­dun­gen des
Bun­desver­fas­sungs­gerichts steht. 

Der recht­spoli­tis­che Sprech­er der PDS-Frak­tion, Ste­fan Sar­rach, äußerte die
“Sorge, dass Rich­stein und Innen­min­is­ter Schön­bohm die let­zten Hür­den des
lib­eralen Rechtsstaats schleifen wollen”. Der Lan­desvor­sitzende der FDP und
ehe­ma­lige Staatssekretär im Bun­desjus­tizmin­is­teri­um, Heinz Lanfermann,
kri­tisierte: “Ich halte die Pläne für falsch. Die CDU will sich offen­bar im
Hin­blick auf den Land­tagswahlkampf als law-and-order-Partei profilieren.” 

Unter­stützung erhielt Rich­stein hinge­gen aus ihrer eige­nen Frak­tion und vom
Koali­tion­spart­ner SPD sowie vom Lan­desver­band des Bun­des deutscher
Krim­i­nal­beamter (BdK). BdK-Lan­deschef Wolf­gang Bauch sprach von einer
“muti­gen und zeit­gemäßen Entschei­dung” der Min­is­terin. Nach Richsteins
Wün­schen — die sich mit denen des Innen­min­is­teri­ums deck­en — soll es künftig
keinen Unter­schied mehr zwis­chen einem nor­malen und einem genetischen
Fin­ger­ab­druck geben. Nach ein­er angestrebten Geset­zesän­derung auf
Bun­de­sebene soll die Polizei autorisiert wer­den, grund­sät­zlich bei jedem
Verdächti­gen DNA-Unter­suchun­gen anzuord­nen. Bish­er darf nur ein unabhängiger
Richter DNA-Tests anordnen. 

Um Miss­bräuche zu erschw­eren, müssen dabei hohe rechtliche Stan­dards befolgt
wer­den, wie das Bun­desver­fas­sungs­gericht betont hat. Auch diese
Voraus­set­zun­gen müssen nach Rich­steins Vorstel­lun­gen kün­fig offen­bar nicht
mehr so strikt einge­hal­ten wer­den. Laut Bun­desver­fas­sungs­gerichts vom 20.
Dezem­ber 2001 darf ein DNA-Test nur bei Straftat­en von erhe­blich­er Bedeutung
ange­ord­net wer­den, sofern gle­ichzeit­ig eine Wiederholungsgefahr
wahrschein­lich ist. “Diese Prog­noseentschei­dung set­zt von Ver­fas­sungs wegen
voraus, dass ihr eine zure­ichende Sachaufk­lärung, ins­beson­dere durch
Beiziehung der ver­füg­baren Straf- und Voll­streck­ungsak­ten, des
Bewährung­shefts und zeit­na­her Auskün­fte aus dem Bundeszentralregister,
voraus­ge­gan­gen ist”, so das höch­ste Gericht. 

Wie Polizeibeamte diese Kri­te­rien erfüllen sollen, kon­nte Rich­stein gestern
nicht erläutern. Sie ver­wies allerd­ings darauf, dass die DNA-Untersuchung
eine der effek­tivsten Meth­o­d­en der Ver­brechens­bekämp­fung des Jahrhun­dert sei
und zum Opfer­schutz beitra­gen könne. Die Min­is­terin erk­lärte zudem, dass sie
in einem DNA-Test keinen gravieren­den Ein­griff in das Recht der
infor­ma­tionellen Selb­st­bes­tim­mung erkenne. Das Bundesverfassungsgericht
stellte demge­genüber fest: “Die Fest­stel­lung, Spe­icherung und (kün­ftige)
Ver­wen­dung des DNA-Iden­ti­fizierungsmusters greifen in das durch” Artikel 2
des Grundge­set­zes “ver­bürgte Recht auf infor­ma­tionelle Selbstbestimmung
ein.” 

FDP-Lan­deschef Lan­fer­mann erk­lärte dazu, dass die Auf­gabe dieses Rechts
“unserem Men­schen­bild als freies, sich selb­st bes­tim­mendes Wesen
wider­spreche”. Das Recht, über per­sön­liche Dat­en zu bes­tim­men, sei
essen­tiell wie die Rechte auf kör­per­liche Unversehrtheit und Eigen­tum. Auch
wenn die Polizei Erbgut-Dat­en nur zur Ver­brechens­bekämp­fung ein­set­ze, sei
Miss­brauch nicht auszuschließen. Man müsse sehen, was am Ende dieser
Entwick­lung ste­hen könne, so der Jurist: zum Beispiel, dass Versicherungen,
Krankenkassen und Arbeit­ge­ber Zugriff auf intime Dat­en nehmen könnten. 

Jus­tizmin­is­terin will Gen-Tests erleichtern

Polizis­ten sollen DNA-Proben von Verdächti­gen eben­so ein­fach nehmen kön­nen wie Fingerabdrücke

(Tagesspiegel, Thorsten Met­zn­er) Pots­dam. Nach dem Willen von Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Richstein
(CDU) soll jed­er Polizist kün­ftig Spe­ichel­proben von Verdächti­gen nehmen
dür­fen. Der so genan­nte “genetis­che Fin­ger­ab­druck” müsse dem herkömmlichen
Fin­ger­ab­druck gle­ichgestellt wer­den, forderte Rich­stein am Dien­stag in
Potsdam. 

Rich­stein begrün­dete die Notwendigkeit ein­er entsprechen­den Änderung der
Bun­des­ge­set­ze damit, dass sich die Gen-Analyse als “eine der effektivsten
Meth­o­d­en zur Ver­brechens­bekämp­fung” erwiesen habe. Der Vorstoß ist
gle­ich­wohl umstrit­ten, da dann Polizis­ten kün­ftig gegen den Willen
Betrof­fen­er und ohne Zus­tim­mung eines Richters Proben des Erb­ma­te­ri­als (DNA)
nehmen und mit Polizei­daten­banken abgle­ichen dürften. Das lehnt zum Beispiel
der Bran­den­burg­er Richter­bund strikt ab. “Das wäre ein mas­siv­er Ein­griff in
die Per­sön­lichkeit­srechte”, warnte Wolf Kahl, der Vor­sitzende des
Richter­bun­des. Der SPD-Innen­poli­tik­er Wern­er-Sieg­wart Schip­pel dagegen
unter­stützte die Forderung nach Gle­ich­stel­lung des genetischen
Fin­ger­ab­drucks — und regte eine Bun­desratsini­tia­tive Bran­den­burgs an. 

Bis­lang ist die Gen-Analyse nur mit richter­lich­er Erlaub­nis und
auss­chließlich zur Aufk­lärung von Kap­i­tal- und Sex­u­alver­brechen zulässig.
Auch die Beschränkung auf diese Straftat­en sei zu restrik­tiv; der Katalog
müsse erweit­ert wer­den, sagte Rich­stein. Sie unter­stütze eine
Bun­desratsini­tia­tive Bay­erns und Hes­sens, wonach auch der “genetis­che
Fin­ger­ab­druck” von Krim­inellen reg­istri­ert wer­den soll, die wegen
gewerb­smäßiger und Ban­denkrim­i­nal­ität sowie Dro­gen­de­lik­ten verurteilt
wurden. 

Bis­lang liegen in der Gen­daten­bank des Bun­deskrim­i­nalamtes Proben des
Erb­ma­te­ri­als von 5904 wegen Kap­i­tal- und Sex­u­alver­brechen vorbestraften
Bran­den­burg­ern. Bei ihnen wur­den nach richter­lich­er Zus­tim­mung DNA-Proben
genom­men, weil Wieder­hol­ungs­ge­fahr nicht aus­geschlossen wer­den konnte. 

Rich­stein kündigte außer­dem an, dass das prak­tis­che Prozedere des
genetis­chen Fin­ger­ab­drucks in Bran­den­burg beschle­u­nigt wer­den soll. Wenn
Betrof­fene mit der Probe ein­ver­standen sind, soll der Gang zum Richter
ent­fall­en können. 

Erfas­sung von DNA-Dat­en wird erweitert

SPD unter­stützt Ministerin

POTSDAM. Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) fordert, die
Möglichkeit zur Erfas­sung des genetis­chen Fin­ger­ab­drucks erhe­blich zu
erweit­ern. Rechtlich müsse die DNA-Analyse mit dem herkömmlichen
Fin­ger­ab­druck gle­ichge­set­zt wer­den, sagte sie am Dien­stag. Diesem Vorstoß
schloss sich auch die SPD-Frak­tion an. Ihr innen­poli­tis­ch­er Sprecher
Wern­er-Sieg­ward Schip­pel forderte gar eine entsprechende
Bun­desratsini­tia­tive Brandenburgs. 

Vor­erst will Rich­stein zumin­d­est die vom Land auszulegenden
Ver­wal­tungsvorschriften zum Umgang mit dem genetis­chen Fingerabdruck
lock­er­er hand­haben. Bei der seit März 2000 begonnenen, in Bran­den­burg noch
andauern­den Daten­er­fas­sung der DNA von verurteil­ten Sex­u­al- und anderen
Gewalt­straftätern muss kün­ftig nicht mehr zwin­gend die Genehmi­gung eines
Richters einge­holt wer­den. Bran­den­burg werde ab sofort die so genannte
Frei­willigkeit­slö­sung prak­tizieren, sagte Rich­stein. Danach reiche die
Zus­tim­mung des Betrof­fe­nen aus. Ähn­lich ver­fahren bere­its Baden-Württemberg,
Bay­ern, Berlin, Ham­burg, Hes­sen und Sachsen. 

Bis­lang sind in der DNA-Datei des Bun­deskrim­i­nalamtes (BKA) 5 904
Bran­den­burg­er Straftäter sowie 1 372 Spuren (etwa von an einem
Tatort
aufge­fun­de­nen Zigaret­tenkip­pen) gespe­ichert. Die von Rich­stein angeordnete
Ver­fahrenser­le­ichterung bet­rifft vor­erst nur gut 600 Per­so­n­en, bei denen die
Daten­er­fas­sung noch andauert. Nach ein­er ab April gel­tenden Gesetzesänderung
soll der Straftatenkat­a­log aber erweit­ert wer­den, der zur Spe­icherung in der
DNA-Datei führt. 

Durch Ein­satz des genetis­chen Fin­ger­ab­druck­es waren der Brandenburger
Polizei erst im Dezem­ber spek­takuläre Ermit­tlungser­folge geglückt: Per
Daten­ab­gle­ich wur­den zwei bere­its 15 und 17 Jahre zurück­liegende Sexualmorde
aufgek­lärt. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) set­zte sich aus diesem Anlass
für die Gle­ich­set­zung mit dem nor­malen Fin­ger­ab­druck ein.

Kategorien
Uncategorized

Garnisonkirche vorerst ohne Spendensammler

Pots­dam — Die Tra­di­tion­s­ge­mein­schaft Pots­damer Glock­en­spiel will der ersten öffentlichen Zusam­menkun­ft der Stiftungsini­tia­tive zum Wieder­auf­bau der sym­bol­trächti­gen Gar­nisonkirche am morgi­gen Don­ner­stag fern­bleiben. Wie
berichtet, will eine gemein­same Ini­tia­tive des Lan­des Bran­den­burg, der evan­ge­lis­chen Lan­deskirche, der Stadt Pots­dam und deren Indus­trieclub das Wahrze­ichen Preußens bis zum Jahr 2010 kom­plett wieder auf­bauen. Die
Tra­di­tion­s­ge­mein­schaft, die bis­lang 5,7 Mil­lio­nen Euro für die Wieder­errich­tung des Turms gesam­melt hat, sei “zur Mitar­beit aufge­fordert”, teil­ten die Ini­tia­toren mit. Deren Vor­sitzen­der, der Ober­stleut­nant a. D. Max Klaar sagte, er freue sich darüber, dass nun geplant sei, die komplette
Kirche wieder­aufzubauen. Es bleibe jedoch bei der Aus­sage, sie müsse orig­i­nal­ge­treu bis zur Turm­spitze gebaut wer­den, was die Grablege des Sol­datenkönigs ein­schließe, der die Kirche 1735 erricht­en ließ. Das Bauw­erk solle als Gotte­shaus genutzt wer­den, Poli­tik müsse draußen bleiben. “Dann sind wir bere­it”, so Klaar.

Kategorien
Uncategorized

DNA-Test für alle Straftäter hebelt Persönlichkeitsrechte aus

Lan­desvor­sitzen­der GESSINGER: Lockerung der Stan­dards für DNA-Tests bei Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung Griff in den Instru­mentenkof­fer des Überwachungsstaates

Zu den Vorschlä­gen von Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) für eine Lockerung der Stan­dards beim Ein­satz von DNA-Test bei der Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung sagt der Lan­desvor­sitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
JOACHIM GESSINGER

“Bar­bara Rich­steins Vorstoß, über eine Bun­desratsini­tia­tive den Ein­satz des “genetis­chen Fin­ger­ab­drucks” bei der Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung teil­weise der Kon­trolle von Richtern zu entziehen und die Straftatbestände, bei der er in Frage kommt, auszuweit­en, ist ein weit­er­er Griff in den Instru­mentenkof­fer des Überwachungsstaates. Nach den jüng­sten Äußerun­gen zur Videoüberwachung wird hier
ein­mal mehr deut­lich: Rich­stein und der CDU-Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm wollen offen­bar alles und jeden kon­trol­lieren — ganz gle­ich, ob dabei bürgerliche
Frei­heit­srechte beschnit­ten wer­den. Frei­heit­srechte, in deren Genuß die Bran­den­burg­er ger­ade ein­mal 13 Jahre kom­men. Für eine Jus­tizmin­is­terin sind die Vorschläge auch deshalb befremdlich, weil Rich­stein Vor­gaben des
Bun­desver­fas­sungs­gerichts völ­lig ignoriert.” 

“Damit keine Missver­ständ­nisse aufkom­men: Wir eracht­en den Ein­satz von DNA-Tests zur Aufk­lärung von Sex­u­al- und Kap­i­talver­brechen — wie er derzeit prak­tiziert wird — als
abso­lut vernün­ftig”, sagte JOACHIM GESSINGER. “Rich­stein jedoch will die Pflicht, dass nur ein unab­hängiger Richter den “genetis­chen Fin­ger­ab­druck” bei Verdächti­gen anord­nen kann, abschaf­fen und dies mit Zus­tim­mung der Betrof­fe­nen der Polizei über­lassen. Recht­staatlich ist es jedoch äußerst prob­lema­tisch, wenn Recht­snor­men, die Ver­fas­sungsrechte berühren, durch indi­vidu­elle Wil­lens­bekun­dun­gen unter­laufen wer­den können.” 

“Ich gehe davon aus, dass sich der Vorstoß als Luft­num­mer erweist”, sagte JOACHIM GESSINGER. “Spätestens, wenn er anhand der Maß­gaben des Bundesverfassungsgerichts
über­prüft wird. Statt die Arbeit der Ermit­tler zu unter­stützen, schadet Rich­stein einem bewährten Instru­ment der Strafver­fol­gung, indem sie ver­sucht, es zum Mittel
der poli­tis­chen Auseinan­der­set­zung zu machen.”

Inforiot