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Antifaweekend in Bernau

Vom 20.6. — 22.6.03 find­et in Bernau ein Antifa Week­end statt. “Vielfalt statt Ein­falt – Bernau bleibt nazifrei!“ 

Bernau war lange Zeit eine recht friedliche Stadt, doch die Zeit­en ändern sich. Doch auch in Bernau und Umge­bung kam es wieder zu Pöbeleien und Über­grif­f­en auf Men­schen ander­er Haut­farbe und auf alter­na­tive Jugendliche. Wir bemerken ein erstark­endes Seb­st­be­wusst­sein der Bernauer Naziszene. 

Sie treten jet­zt ver­mehrt in der Öffentlichkeit auf. Dieses Auftreten ist sehr vielschichtig, ange­fan­gen von recht­spop­ulis­tis­chen Ver­anstal­tun­gen der Schill Partei bis zu Infos­tän­den der recht­sex­tremen NPD auf dem Bernauer Mark­t­platz, oder auch beim Bier­trinken und Pöbeln
am Imbiss. Um diesen Entwick­lun­gen ent­gegezutreten, wer­den wir vom 20. bis zum 22.Juni 2003 ein Antifa Aktions Week­end durch­führen. Wir wer­den die Rechercheergeb­nisse der let­zten Zeit vorstellen und mit ein­er kraftvollen Demo die örtlichen Struk­turen aufzeigen. 

Wo gibt es Tre­ff­punk­te und organ­isierte Struk­turen in Bernau, was sind Prob­lem­zo­nen für Jugendliche und wo ist es gefährlich für Men­sch mit nicht-weißer Hautfarbe. 

Wir wollen mit diesem Week­end den Nazis zeigen, dass sie beobachtet wer­den und dass sie in Bernau nichts zu suchen haben. Ihr seid alle her­zlichst ein­ge­laden, wir freuen uns auf euch! 

DIE STRASSE GEHÖRT UNSNAZIS VERJAGEN

Antifaschis­tis­che Grup­pen Bernau

Pro­gramm

Fre­itag, 20.6.03

18 Uhr: Infover­anstal­tung zu Nazistruk­turen in Bernau und Umge­bung im Tre­ff 23 (Breitscheidstr.43 A, gegenüber vom DOSTO

20 Uhr: Par­ty im DOSTO, mit DJ, Cock­tails und leck­er­er Vokü 

Sam­stag, 21.6.03

14 Uhr: Antifa Demo “Vielfalt statt Ein­falt — Bernau bleibt naz­ifrei”, Beginn ist auf dem Bahn­hofsvor­platz (S2 nach Bernau) — Abfahrt in Berlin: 12.45Uhr ab Bahn­hof Alexanderplatz

…danach Video, Diskus­sion und Kick­ern im DOSTO 

ab 20 Uhr: fet­ziges Konz­ert mit net­ter Tanz­musik im DOSTO 

Son­ntag, 22.6.03

12–16 Uhr: Street­ball­turnier in der Halle der Gesamtschule Bernau (Lade­burg­er Chaussee), mit Vokü, Musik und Sonne 

Kon­takt, weit­ere Infos

Über­nach­tun­gen sind möglich, vorher ein­fach bei uns melden!

www.antifa-weekend.tk

antifa-weekend@barnim.de

Tele­fon: 03338 / 5590
Post: Antifa Week­end, c/o Dos­to, Bre­itschei­d­straße 43A, 16321 Bernau

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Richstein: Schnelle Urteile gegen rechtsextremistische Straftäter

Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) hat sich für die weitere
Beschle­u­ni­gung von Strafver­fahren gegen recht­sex­trem­istis­che Täter ausgesprochen.
Die Jus­tiz habe die Auf­gabe, Ermit­tlungsver­fahren zügig zum Abschluss zu
brin­gen und strafrechtliche Verge­hen zeit­nah mit spür­baren Sank­tio­nen zu ahnden,
erk­lärte die Min­is­terin in einem Bericht der Lan­desregierung. Die Strafe
müsse der Tat möglichst auf dem Fuße folgen.
Die Staat­san­waltschaften des Lan­des set­zten im Rah­men der gesetzlichen
Möglichkeit­en ins­beson­dere bei recht­en Pro­pa­gan­dade­lik­ten bere­its regelmäßig
beschle­u­nigte Ver­fahren oder vere­in­fachte Jugend­ver­fahren ein, betonte Richstein.
Im Jahr 2000 habe es an den Gericht­en lediglich 39 beschle­u­nigte Verfahren
gegen recht­sex­trem­istis­che Straftäter gegeben. Diese Zahl sei 2001 auf 75 und
im ver­gan­genen Jahr bere­its auf 86 angestiegen. Die Täter seien damit schon
wenige Tage nach der Straftat recht­skräftig verurteilt worden.

Die Min­is­terin hat­te bere­its während der Vorstel­lung der Jahres­bi­lanz der
Staat­san­waltschaften darauf ver­wiesen, dass auf diesem Gebi­et die Zahl der
Ver­fahren ins­ge­samt zwis­chen 1999 und 2002 von 1561 auf 2062 angestiegen seien.
Als Prob­lem sehe es Rich stein jedoch an, dass die Jus­tiz nicht in
Fehlen­twick­lun­gen ein­greifen, son­dern erst im Nach­hinein wirk­sam wer­den könne.

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Zwei rechte Überfälle am Wochenende in Cottbus

Hooli­gans über­fie­len Schüler in Cottbus

Drei Cot­tbuser Schüler sind am Pfin­gst­woch­enende bei einem Hooli­gan-Über­fall erhe­blich ver­let­zt wor­den. Etwa 300 Jugendliche feierten am Sonnabend an einem Bade­see in Ströb­itz den Schul-Abschluss, als die Par­ty kurz nach
Mit­ter­nacht von etwa 30 Hooli­gans heimge­sucht wurde.
Bei der Prügelei wur­den drei 17- und 18-jährige Schüler durch Faustschläge
am Kopf verletzt. 

Die Täter sind laut Polizei der recht­en Szene zuzuord­nen. Sie flüchteten vor Ein­tr­e­f­fen der Beamten in einen nahen Wald. 

Rechte Schläger über­fall­en Chinesen

Stu­den­ten im Brun­schwig­park angegriffen

Zwei Stu­den­ten aus Chi­na sind in der Nacht von Sonnabend zu Son­ntag im Brun­schwig­park von recht­en Schlägern ange­grif­f­en wor­den. Die 24 Jahre alte Frau und der 30 Jahre alte Mann waren nach Angaben der Polizei auf dem Heimweg, als
sie von einem Dutzend Jugendlich­er angepö­belt wurden.
Während der Auseinan­der­set­zung wurde der chi­ne­sis­che Stu­dent getreten, bevor dem Paar die Flucht gelang. Die Polizei kon­nte wenig später vier Tatverdächtige fes­t­nehmen. Dieses Quar­tett ist, so die Polizeiangaben, aus der rechten
Szene bekannt. 

Unklar ist noch, ob die Tatverdächti­gen auch etwas mit dem Über­fall auf eine Schüler­par­ty in der Nacht zuvor am Ströb­itzer Bade­see zu tun haben. Nach der dor­ti­gen Prügelei, bei der drei Schüler durch
Hooli­gans ver­let­zt wur­den, ermit­telt die Polizei wegen des Ver­dachts der schw­eren Kör­per­ver­let­zung und auch wegen Raubes.

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Benefiz-Konzert im Park 7

Hard­core war am Woch­enende im Park 7 in Forst ange­sagt. Der Ver­anstal­ter invic­tus crew und das Bunte Haus e.V. präsen­tierten am Woch­enende ins­ge­samt 14
Hard­core-Bands. Bere­its zum vierten Mal startete das Pfin­gst-HC-Fes­ti­val als
Benefizveranstaltung.
In diesem Jahr soll das ein­genommene Geld für die Finanzierung der
Neben­klage eines Forster Jugendlichen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Sein Vater starb
bei einem Über­fall von recht­en Jugendlichen Anfang des Jahres in Erfurt. 

Zum Auf­takt am Sonnabend spiel­ten vier Bands. Etwa 240 Besuch­er wurden
ins­ge­samt an bei­den Tagen gezählt. Am Son­ntag spiel­ten dann zehn Bands aus
Deutsch­land, Polen und Ital­ien. «Ins­ge­samt sind wir mit der Res­o­nanz zufrieden,
hät­ten uns allerd­ings am Son­ntag noch ein paar mehr Besuch­er gewün­scht» , meinte
Willi Hein­rich, Vor­standsmit­glied des Bun­ten Haus­es. Sebas­t­ian und Olly von
der Band Kay­la aus Bad Lieben­wer­da sind gern nach Forst gekom­men. Wie alle
anderen spie­len sie ohne Gage. «Der Tod eines Forsters durch die rechte Szene in
Erfurt hat uns sehr bewegt. Darum wollen wir mit unserem Auftritt klar
Stel­lung beziehen. Außer­dem herrscht hier immer eine gute Stim­mung» , erk­lären sie
ihre Beweggründe.

Passend zur Hard­core-Musik und dem Anliegen der Ver­anstal­ter hat Jannette
vom Info­laden Wil­dost aus Cot­tbus ihren Stand aufge­baut. Aufk­le­ber, Bücher,
T‑Shirts und und Büch­er, die sich gegen Faschis­mus, Ras­sis­mus und Sexismus
richt­en, find­en hier eine rege Nachfrage.

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Prozeß im »Fall Potzlow«: Angeklagter prahlte vor mehreren Personen mit dem Mord an Marinus

Im Prozeß um den Mord an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl im bran­den­bur­gis­chen Pot­zlow wur­den am Mittwoch und an den bei­den Ver­hand­lungsta­gen zuvor Zeu­gen aus dem Umfeld des Opfers und der Tatverdächti­gen vernommen. 


Drei erwach­sene Zeu­gen aus Strehlow, dem Heima­tort der Täter, erschienen ver­gan­genen Fre­itag zunächst nicht vor dem Landgericht Neu­rup­pin. Sie mußten durch die Polizei zuge­führt wer­den. Unter ihnen war Moni­ka S., die bere­its wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung verurteilt ist. Ihre Anwältin hat jedoch Wider­spruch ein­gelegt. Die Mißhand­lun­gen an Mar­i­nus hat­ten in der Nacht zum 13. Juli 2002 in ihrem Haus begonnen. Sie hat­te nicht einge­grif­f­en. Der Zeuge Rain­er Sch. sagte, er habe Angst vor den Tatverdächtigen.

 

Vier jugendliche Zeu­gen bestätigten am Fre­itag, Mar­cel habe ihnen bere­its lange vor dem Auffind­en der Leiche durch die Polizei am 16. Novem­ber 2002 von dem Mord erzählt. Sie hät­ten ihm nicht geglaubt, weshalb sie auch nicht zur Polizei gegan­gen seien.

 

Die 15jährige Marie-Christin K. erzählte, zwei Fre­unde von ihr hät­ten von dem Mord und von dem Ort, an dem Mar­i­nus »begraben« sein sollte, erfahren. Zu dritt seien sie zu der Stelle gegan­gen, erzählte sie unter Trä­nen. Die bei­den Jun­gen hät­ten gegraben und die skelet­tierte Leiche gefun­den. Matthias M. (16) habe daraufhin die Polizei angerufen.

 

Am Mon­tag wur­den zunächst Mar­tin M. (19) und Madeleine K. befragt. Mar­cel S. (18), ein­er der drei Angeklagten, hat­te mit ihnen um 25 Euro gewet­tet, daß er ihnen Mar­i­nus’ Leiche zeigen könne. Mit ein­er Taschen­lampe und ein­er Axt bewaffnet ging man zu den Schweineställen der ehe­ma­li­gen LPG. Der Schädel des Ermorde­ten soll zu sehen gewe­sen sein. Nach der »Besich­ti­gung« habe Mar­cel den bei­den gedro­ht, sie seien »auch dran«, wenn sie den grausi­gen Fund der Polizei meldeten.

 

Matthias M. sagte aus, er sei von Nicole B., eben­falls Zeu­g­in im Ver­fahren, mit Pfef­fer­spray ange­grif­f­en wor­den, nach­dem er die Polizei benachrichtigt hat­te. Nicole B. sitzt derzeit wegen ihrer Beteili­gung an einem Angriff auf einen Afrikan­er in Haft. Wegen der gle­ichen Tat ver­büßt der älteste Angeklagte, Mar­co S. (24), bere­its seit August 2002 eine 32monatige Gefängnisstrafe.

 

Unter den Zeu­gen vom Mon­tag war auch die Lei­t­erin des Strehlow­er Jugend­clubs, Petra Freiberg. Die Sozialar­bei­t­erin gab an, für vier Jugend­klubs in der Region ver­ant­wortlich zu sein. Über die schulis­che und beru­fliche Entwick­lung der Angeklagten und des Opfers, die regelmäßig im Strehlow­er Club verkehrten, war sie indes nicht informiert. Sie war in den Tagen nach der Ent­deck­ung von Mar­i­nus Leiche begehrte Inter­view­part­ner­in der Medien.

 

Die Staat­san­waltschaft wirft den Angeklagten Mord aus nieder­er Gesin­nung und zur Verdeck­ung der vor­ange­gan­genen Kör­per­ver­let­zung vor und geht von einem recht­sex­tremen Tathin­ter­grund aus. Die Beschuldigten zwan­gen ihr Opfer, sich als »Jude« zu beze­ich­nen, woraufhin sie es noch bru­taler demütigten und quäl­ten als zuvor. Mar­cel S. und Sebas­t­ian F., zum Tatzeit­punkt 17 und 18 Jahre alt, müssen mit ein­er Jugend­strafe von zehn Jahren Haft rech­nen, Mar­co S. mit lebenslänglich. Die Vertei­di­ger Marcels und Mar­cos deuteten dage­gen an, auf ver­min­derte Schuld­fähigkeit wegen des exzes­siv­en Alko­holkon­sums und wegen des gerin­gen Intel­li­gen­zquo­tien­ten der Brüder plädieren zu wollen. Das Urteil wird am 18. Juni erwartet.

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Neue Details im Prozess um den Mord von Potzlow

Neu­rup­pin


Beim Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus im uckermärkischen
Potzlow
im Som­mer 2002 haben nach Ermit­tlun­gen der Polizei die beiden
angeklagten
Brüder die Hauptschuld. Der dritte Angeklagte — ein 18-Jähriger aus
Tem­plin — soll das bru­tale Ver­brechen in einem Stall erschrock­en von
draußen
beobachtet, aber aus Angst nicht ver­hin­dert haben, sagte ein
Vernehmungs­beamter gestern vor dem Landgericht Neu­rup­pin. Die bei­den 18
und
24 Jahre alten Brüder aus Pot­zlow und der Tem­plin­er sind wegen
gemein­schaftlichen Mordes angeklagt. 

 

Sie hat­ten, ihren schriftlichen Geständ­nis­sen vor Gericht zufolge, im
Juli
2002 zuerst mit dem Opfer getrunk­en, es dann mehrfach geschla­gen und
später
in den Stall mitgenom­men. Dort soll der jün­gere der Brüder auf die
einem
Film nachemp­fun­dene Idee gekom­men sein, Mar­i­nus solle in einen
Steintrog
beißen. Dann sei “ihm die Sicherung durchge­bran­nt” und er habe auf den
Kopf
des Opfers einge­treten, zitierte der Polizist die Aus­sage des
18-Jährigen
vor Gericht. Zuvor soll aber schon der ältere Brud­er das Opfer gegen
den
Kopf getreten haben. 

 

Nach dem so genan­nten Bor­d­stein­kick habe der 24-Jährige zu seinem
Bruder
gesagt: “Der wird nichts mehr, den müssen wir umbrin­gen.” Erst danach
sei
zweimal ein Beton­stein auf das Opfer gewor­fen wor­den. Schließlich wurde
der
Tote in ein­er halb zugewach­se­nen Jauchegrube ver­graben. Die
skelettierte
Leiche wurde erst vier Monate später ent­deckt, nach­dem sich der jüngere
Brud­er mit der Gewalt­tat gebrüstet hatte. 

 

Bei den Vernehmungen hät­ten sich die bei­den 18-Jähri­gen sehr mitteilsam
gezeigt und Einzel­heit­en beschrieben, die vorher nicht bekan­nt waren,
sagte
der 36-jährige Polizist. Den Film “Amer­i­can His­to­ry X”, der die Vorlage
für
die bru­tale Tötung des 16-jähri­gen Schülers geliefert haben soll, habe
der
jün­gere Brud­er nach eigen­er Aus­sage ein­mal vor der Tat und einmal
danach
gesehen. 

 

Der Prozess wird am kom­menden Mittwoch mit weit­eren Zeugenvernehmungen
fort­ge­set­zt. Das Urteil soll nach bish­eri­gen Pla­nun­gen am 18. Juni
fallen.

 

 


LAUSITZER RUNDSCHAU 

 

Pot­zlow-Prozess: Polizist sieht Brüder als Haupttäter 

 


Beim Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus im uck­er­märkischen Pot­zlow im
Sommer
2002 haben nach Ermit­tlun­gen der Polizei die bei­den angeklagten Brüder
die
Hauptschuld. 

 

Der dritte Angeklagte — ein 18-jähriger aus Tem­plin — soll das brutale
Ver­brechen in einem Stall erschrock­en von draußen beobachtet, aber aus
Angst
nicht ver­hin­dert haben, sagte ein Vernehmungs­beamter gestern vor dem
Landgericht Neuruppin. 

 

Die bei­den 18 und 24 Jahre alten Brüder aus Pot­zlow und der Templiner
sind
wegen gemein­schaftlichen Mordes angeklagt (die RUNDSCHAU berichtete).
Sie
haben, ihren schriftlichen Geständ­nis­sen vor Gericht zufolge, im Juli
2002
das Opfer getötet. In einem Stall soll der jün­gere der Brüder auf die
einem
Film nachemp­fun­dene Idee gekom­men sein, Mar­i­nus solle in einen
Steintrog
beißen. Dann seien “ihm die Sicherung durchge­bran­nt” und er habe auf
den
Kopf des Opfers einge­treten, zitierte der Polizist die Aus­sage des
18-jähri­gen vor Gericht. Zuvor soll aber schon der ältere Brud­er das
Opfer
gegen den Kopf getreten haben. 

 

Nach dem so genan­nten Bor­d­stein­kick habe der 24-Jährige zu seinem
Bruder
gesagt: “Der wird nichts mehr, den müssen wir umbrin­gen”. Erst danach
sei
zwei Mal ein Beton­stein auf das Opfer gewor­fen wor­den. Schließlich
wurde der
Tote in ein­er halb zugewach­se­nen Jauchegrube ver­graben. Die
skelettierte
Leiche wurde erst vier Monate später ent­deckt, nach­dem sich der jüngere
Brud­er mit der Gewalt­tat gebrüstet hatte.

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Potzlow-Prozess: »Wir wollten ihm im Stall noch ein bisschen Angst einjagen.«

In der vorigen Woche begann der Prozess wegen des Mordes an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl im bran­den­bur­gis­chen Pot­zlow. Für die Vertei­di­ger gibt es keinen recht­sex­tremen oder anti­semi­tis­chen Hintergrund.


Der Angeklagte Mar­cel S. soll auf ein­mal doch nicht gesagt haben, dass Mar­i­nus Schöberl ein »Scheißjude« gewe­sen sei. Auch nicht, dass der »Jude« es »nicht anders ver­di­ent« habe. Das hat­te eine Zeu­g­in anfangs der Polizei erzählt, aber nun bestre­it­et sie solche Aus­sagen. »Ich will die Leute nicht noch tiefer rein­re­it­en«, wird Nicole B. von der Berlin­er Zeitung zitiert. 

 

Am 26. Mai begann der Prozess gegen den 18jährigen Sebas­t­ian F., den gle­ichal­tri­gen Mar­cel S. und dessen sechs Jahre älteren Brud­er Mar­co vor der Jugend­strafkam­mer des Neu­rup­pin­er Landgerichts wegen des Mordes an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl (Jun­gle World, 49/02). Das Urteil soll früh­estens am 18. Juni gesprochen wer­den. Die Vertei­di­ger der Angeklagten plädieren auf eine »ver­min­derte Schuld­fähigkeit«, da bei der Tat, die von den Angeklagten nicht bestrit­ten wird, Alko­hol im Spiel gewe­sen sei. Im Fall ein­er Verurteilung wegen Mordes dro­hen Mar­co S. eine lebenslange Haft, den bei­den zur Tatzeit noch nicht volljähri­gen Jugendlichen jew­eils zehn Jahre Gefängnis. 

 

Nach dem, was bish­er über die Tat bekan­nt wurde, trafen die drei Angeklagten Mar­i­nus Schöberl in der Nacht vom 12. auf den 13. Juli des ver­gan­genen Jahres zunächst auf der Straße und forderten ihn zum Trinken auf. Mar­co S., ein polizeilich bekan­nter Neon­azi, soll dann im Laufe der Nacht begonnen haben, Schöberl als »Jude« zu beschimpfen. Mar­cos Brud­er Mar­cel kan­nte Schöberl gut. Der Jugendliche trug Hip-Hop-Hosen, blondierte Haare und stot­terte. Für die Täter war das Grund genug, ihn als »Unter­men­schen« und als »nicht lebenswert« zu verachten. 

 

Nach­dem die drei Schöberl mehrere Stun­den mis­shan­delt hat­ten, ihm Schnaps einge­flößt, ihn geschla­gen und auf ihn uriniert hat­ten, bracht­en sie ihn in einen nahe gele­ge­nen Schweinestall. Dort drück­ten sie Schöberls Kopf auf die Kante eines stein­er­nen Schweinet­rogs, und Mar­cel S. sprang mit Springer­stiefeln auf Schöberls Schädel. Dann warf er noch zweimal einen Stein auf den noch röchel­nden Jun­gen, um sich­er zu sein, dass dieser die Tat nicht über­leben werde. 

 

Der Kopf sei danach ein­fach nur »Matsch« gewe­sen, sagte Mar­cel S. in der ver­gan­genen Woche regun­g­los im Gerichtssaal. Er habe einen »Black­out« gehabt und nicht gewusst, was er tat, lautete seine Recht­fer­ti­gung. Zwar räumten die Brüder vor Gericht ein, die Tat began­gen zu haben, schnell ver­sucht­en sie aber, das Geschehene zu rel­a­tivieren. Eigentlich hät­ten sie nicht vorge­habt, Mar­i­nus zu töten. »Wir woll­ten ihm im Stall noch ein biss­chen Angst einjagen.« 

 

Sebas­t­ian F. will nur aus Angst vor den bei­den im Rausch han­del­nden Brüdern mit­gemacht haben. Er habe befürchtet, dass er andern­falls der näch­ste sei. Doch die Brüder wer­fen Sebas­t­ian F. vor, Schöberl eben­falls mehrmals geschla­gen zu haben. Außer­dem sei er es gewe­sen, der das Opfer zum tödlichen »Bor­d­stein­kick« am Schweinet­rog auf die Knie zwang. 

 

Alle drei Angeklagten gaben mehr oder weniger halb­herzig an, dass sie ihre Tat bereuten. Sie beton­ten aber auch, ihr Motiv sei kein poli­tis­ches gewe­sen. Das sehen ihre Vertei­di­ger genau­so. Es sei zu ein­fach, die Tat auf die rechte Gesin­nung der Angeklagten zu reduzieren. Die Ursachen lägen viel tiefer. Matthias Schöneb­urg, der Vertei­di­ger von Mar­cel S., glaubt, die recht­sex­tremen Ein­stel­lun­gen der Angeklagten seien für die Tat nicht entscheidend. 

 

Es wird eine wichtige Frage des Prozess­es sein, ob es den Vertei­di­gern gelingt, vom anti­semi­tis­chen Motiv der Tat abzu­lenken. Mar­co S. soll Schöberl in jen­er Nacht gezwun­gen haben, sich als Jude zu beken­nen. »Sag, dass du ein Jude bist«, habe er ihn aufge­fordert. Die Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter merk­te an, dass Mar­i­nus »aus Angst vor weit­eren Schlä­gen« schließlich erk­lärt habe, ein Jude zu sein, obwohl er kein­er war. 

 

Den poli­tis­chen Hin­ter­grund zu leug­nen, ist eine alt­bekan­nte Strate­gie der Vertei­di­ger recht­sex­tremer Gewalt­täter, um ein mildes Urteil zu erre­ichen. Dabei ist Mar­co S. ein beken­nen­der Neon­azi, der erst neun Tage vor der Tat aus der Haf­tanstalt ent­lassen wurde. Er saß wegen mehrerer Straftat­en eine drei­jährige Strafe ab. Einen Monat nach dem Mord schlug er nach Angaben des Tagesspiegel einen Afrikan­er zusam­men. Eben­so wie die 17jährige Zeu­g­in Nicole B. sitzt er derzeit übri­gens eine Haft­strafe wegen des Über­falls auf einen Afrikan­er ab. 

 

Kay Wen­del von der Opfer­per­spek­tive glaubt, dass der Beweg­grund für die bru­tale Tat ein Gemisch aus Anti­semitismus, Recht­sex­trem­is­mus und sozialer Ver­wahrlosung gewe­sen sei. Dieser let­zt­ge­nan­nte Aspekt wird in den Medi­en immer wieder gerne betont: Mar­co S. brach nach der siebten Klasse die Schule ab, sein jün­ger­er Brud­er Mar­cel S. nach der acht­en. Doch auch die soziale Benachteili­gung erk­läre jugendliche Gewalt nach Ansicht Rudolf Eggs von der Krim­i­nol­o­gis­chen Zen­tral­stelle Wies­baden nicht. Sie set­zt allen­falls den Rah­men, in dem die Gewalt stat­tfind­en könne, sagte er der Märkischen Allgemeinen. 

 

Zeu­gen berichteten im Prozess, dass sich Mar­cel S. unge­niert gerühmt habe, einen »Asi« erschla­gen zu haben. »Das ist geil, das müsst ihr auch mal machen«, habe er gesagt. »Er hat es lustig erzählt, war lock­er«, so ein Zeuge. 

 

Einige Jugendliche in Pot­zlow wussten offen­sichtlich schon seit län­gerem von der Tat. Doch Mar­i­nus Schöberl galt vier Monate lang als ver­misst. Im Novem­ber 2002 führte Mar­cel S. die jet­zige Zeu­g­in Nicole B. zu der Jauchegrube, in der die Täter die Leiche ver­steckt hat­ten. Und plöt­zlich sei sie auf etwas Hartem ges­tanden, erzählte Nicole B. dem Gericht. »Das ist nur der Scheißschädel«, habe Mar­cel S. daraufhin gesagt. 

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Kundgebung vor dem Abschiebeknast

Rund 40 Teil­nehmerIn­nen des anti­ras­sis­tis­chen Camps in Eisen­hüt­ten­stadt demon­stri­erten heute vor dem lokalen Abschiebege­fäng­nis. Die Aktion erre­ichte ihr Ziel: Die auf franzö­sisch, englisch und rus­sisch gehal­te­nen Reden am Zaun der ZAST waren für die Häftlinge ver­ständlich — durch Rufen und Winken aus den ver­git­terten Fen­stern quit­tierten sie die Beiträge. Die Kundge­bung set­zte sich aus deutschen AktivistIn­nen, Leuten von der Bran­den­burg­er Flüchtlingsini­tia­tive, von The Voice Africa Forum und aus Men­schen zusam­men, die zurzeit in der ZAST unterge­bracht sind. Das Abschiebege­fäng­nis — bis vor kurzem unter anderem mit einem Fes­se­lap­pa­rat aus Eisen­rin­gen aus­ges­tat­tet — liegt direkt auf dem Gelände der ZAST (Zen­trale Auf­nahmestelle für Asyl­suchende), deren Ein­wohn­er das Gelände ver­lassen dürfen. 

Die Kundge­bung wurde zwar von rund 25 BeamtIn­nen der Polizei-Son­dere­in­heit LESE und den ZAST-Angestell­ten miß­trauisch beobachtet, zu Zwis­chen­fällen kam es jedoch nicht. Lediglich die NutzerIn­nen ein­er am Rand der mar­tialisch abgesicherten ZAST-Anlage liegen­den Klein­garten-Parzelle beschw­erten sich. “Es ist Pfin­gst­son­ntag, was macht ihr denn hier für einen schreck­lich stören­den Lärm”, schimpften einige mit den DemonstrantInnen. 

Der Kundge­bung an der ZAST am Son­ntag ging eine Demo und Innen­stad­tak­tion am Sam­stag vor, bei der der typ­is­che Ver­lauf eines Aslyver­fahrens in Deutsch­lands ver­an­schaulicht wurde. Zugle­ich find­en auf dem von den JungdemokratIn­nen / Jun­gen Linken Bran­den­burg ver­anstal­teten Camp Work­shops und Diskus­sio­nen zu ver­schiede­nen The­men statt. Noch bis Mon­tag dauert das Camp, dass unter dem Mot­to “Risse in die Fes­tung” steht. 

Am Son­ntag­mor­gen provozierten übri­gens drei Nazis auf dem Campgelände. Nach einigem Hin und Her wur­den sie vom Platz geworfen.

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1700 PotsdamerInnen sollen Speichelprobe abgeben

Nun ist wieder etwas Schreck­lich­es passiert. Eine Mut­ter hat­te im let­zten Jahr ihr Baby in eine Toi­lette hinein geboren, wodurch dieses zu Tode kam. Anlässlich der Obduk­tion seien Spuren von Dro­gen im Kindeskör­p­er gefun­den wor­den. Das fol­gende soll nicht die Tat herun­ter­spie­len. Es geht um Kindestö­tung und das ist ernst. Es kann nicht toleriert wer­den, dass Müt­ter ihre Kinder, weil sie diese nicht haben wollen, ein­fach ster­ben lassen. Aber trotz­dem die Frage: Wer ist nun die Täterin? 

Für die Staat­san­waltschaft Pots­dam ist dies Grund genug 1700 Frauen zur Spe­ichel­probe aufzu­rufen. Deren Per­son­alien wur­den anlässlich des „Shi­va Moon Fes­ti­val“ im August let­zten Jahres aufgenom­men, wo die Tat geschah. 

Anhand des DNA-Musters wird dann wohl zweifels­frei die Mut­ter und somit auch die Täterin ermit­telt wer­den können. 

Auf den ersten Blick recht­fer­tigt die Tat auch die Maß­nahme. Nur was ist mit den 1699 unschuldigen Frauen? Sie wer­den von Anfang an unter Gen­er­alver­dacht gestellt. Jede kommt als Täterin in Frage. Nun ist ein Grund­satz des Strafver­fahrens aber, dass der Angeklagte solange als unschuldig zu gel­ten hat, bis seine Schuld erwiesen ist. Hier wird nun alles ver­dreht! Es gibt nicht eine, son­dern 1700 Angeklagte und 1699 kön­nen sich nun ent­las­ten. Gegen diese wird dann das
Ermit­tlungsver­fahren fall­en gelassen. For­mal wer­den diese noch nicht mal als Beschuldigte betra­chtet. Aber genau das sind sie! Die Staat­san­waltschaft Pots­dam weist in diesem Zusam­men­hang auch nicht darauf hin, dass ihr eine Rechts­grund­lage für den Aufruf fehlt. 

Zum einen ist das „Spuren­ma­te­r­i­al“ zu ent­nehmen. Das geschieht in der Form der Spe­ichel­probe. Die Anord­nung ste­ht dem Richter zu, nur wenn die Vere­it­elung ein­er Ent­nahme der Köperzellen anste­ht, darf dies auch die Staat­san­waltschaft. Die Anord­nung der eigentlichen DNA-Analyse, also
der Unter­suchung des Spe­ichels ist in der Straf­prozes­sor­d­nung dem Richter vorbehalten. 

Dieser kann eine solche anord­nen, „soweit sie zur Fest­stel­lung … der Tat­sache, ob aufge­fun­denes Spuren­ma­te­r­i­al von dem Beschuldigten … stammt, erforder­lich“ ist. Vom Beschuldigten ein­er Straftat! Also der Umweg mit der „Frei­willigkeit“.

Aber, warum wird es den Strafver­fol­gungs­be­hör­den denn nur so schw­er gemacht? Die Frage ist sich­er nicht ein­fach zu beant­worten, denn es geht ja um die Aufk­lärung von Straftat­en. Aber es geht auch um die per­sön­lichen Rechte jedes einzel­nen von uns! So hat jed­er Bürg­er der
Bun­desre­pub­lik ein Recht, grund­sät­zlich selb­st darüber zu bes­tim­men, wer Dat­en von ihm/ihr erhält und wozu sie ver­wen­det wer­den. Im „Volk­szäh­lung­surteil“ des Bun­desver­fas­sungs­gericht­es vom Okto­ber 1983 wird fest­gestellt: „Das Grun­drecht (auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundge­setz, Anm. d. Verf.) gewährleis­tet insoweit die Befug­nis des Einzel­nen, grund­sät­zlich selb­st über die Preis­gabe und Ver­wen­dung sein­er per­sön­lichen Dat­en zu bes­tim­men.“ Und eben alle Bürg­er sind Träger
dieses Grun­drecht­es. Und da es um ein Men­schen- und Bürg­er­recht geht, benötigt der Staat eben ein Gesetz, um in die Pri­vat­sphäre des einzel­nen einzu­greifen. Kein­er soll sich ent­las­ten müssen, nur weil er ein­er von mehr als 80 Mil­lio­nen poten­ziellen Tätern ist. 

Nun mag man sagen, dass die Frauen doch frei­willig zur Spe­ichel­probe antreten kön­nen. Auch vern­immt man gerne, dass der- oder diejenige, die nichts zu ver­ber­gen hat, ja wohl keinen Grund hat, nicht dort hin zu gehen. Doch! Genau let­zteres lässt die Frei­willigkeit ent­fall­en. Der
Druck der Öffentlichkeit wird als Zwang genutzt. Denn, wer nicht seinen/ihren Spe­ichel abgibt, hat wohl was zu ver­ber­gen. Oder man selb­st, denkt man vielle­icht nicht: Es wäre doch bess­er hin zu gehen, son­st denkt mein
Nach­bar, dass … . Dieser Men­sch wird dann naturgemäß gemieden. Denn es ste­ht zu befürcht­en, dass man bei ein­er Frau, die nicht frei­willig zur Spe­ichel­probe antritt, ein­er Kindesmörderin gegenüber­ste­ht. Und weiß Gott, damit will man nun wirk­lich nichts zu tun haben. 

Also, die Frei­willigkeit ist ein von der Staat­san­waltschaft benutzter Begriff. Das geschriebene Wort ver­liert seine Bedeu­tung, ja es wird verkehrt in sein Gegen­teil. Und deshalb sollte nie­mand „frei­willig“ zur Spe­ichel­probe gehen, son­st ste­hen wir mor­gen beim Polizeiprä­sid­i­um an,
weil wieder ein Dieb­stahl passiert ist. 

Felix Halle, Mit­glied des Rote Hil­fe e.V.

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Neue Fragen in V‑Mann-Affäre

Geteiltes Echo auf Vor­würfe des ent­tarn­ten Spitzels gegen Geheimdienst

(MAZ) POTSDAM — Die neuen Vor­würfe in der V‑Mann-Affäre des brandenburgischen
Ver­fas­sungss­chutzes haben unter­schiedliche Reak­tio­nen her­vorgerufen. Das
Innen­min­is­teri­um müsse in der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK)
“erneut befragt wer­den”, forderte gestern PKK-Mit­glied Ker­stin Kaiser-Nicht
(PDS). Noch in dieser Woche hat­te die PKK erk­lärt, es gebe keinen
V‑Mann-Skan­dal des Ver­fas­sungss­chutzes. Ver­mut­lich sei die Polizeirazz­ia im
Feb­ru­ar 2001 von einem Polizis­ten ver­rat­en worden. 

Nach den Angaben des ent­tarn­ten Spitzels Chris­t­ian K. im Gespräch mit der
MAZ muss diese Ein­schätzung möglicher­weise rev­i­diert wer­den. K. berichtete,
sein V‑Mann-Führer “Max” habe ihm den genauen Ter­min der Polizeirazz­ia gegen
die recht­sex­treme Ter­ror­gruppe “Nationale Bewe­gung” mit­geteilt, die den
Bran­dan­schlag auf den jüdis­chen Fried­hof in Pots­dam verübt hat­te. Kurz nach
diesem Tele­fonat mit “Max” habe er das Datum einem befre­un­de­ten Neonazi
ver­rat­en, so K. Dann habe der V‑Mann-Führer eine “Geschichte erfun­den”, in
der die Polizei als Ver­räter der Razz­ia erscheinen sollte. 

Mehrere V‑Mann-Führer bestre­it­en diese Behaup­tun­gen in dienstlichen
Erk­lärun­gen ener­gisch. Auch PKK-Chef Christoph Schulze (SPD) bew­ertet die
Aus­sagen des Ex-V-Manns K. “eher skeptisch”. 

Der CDU-Vertreter in der PKK, Dierk Home­y­er, sieht über­haupt keinen neuen
Aufk­lärungs­be­darf: “Ich ver­lasse mich darauf, was mir Herr Wegesin gesagt
hat.” Danach seien K.s Vor­würfe “sub­stan­z­los”. Die Aus­sagen des Spitzels K.
inter­essierten ihn nicht, betonte Homeyer. 

Bran­den­burgs Grü­nen-Chef Roland Vogt forderte Innen­min­is­ter Jörg Schönbohm
(CDU) hinge­gen auf, “endlich Licht in die Affäre zu brin­gen”. Es deute “viel
darauf hin, dass in der Behörde einiges aus dem Rud­er gelaufen ist”. Für
FDP-Lan­deschef Heinz Lan­fer­mann stellt sich die Frage nach einem
Untersuchungsausschuss. 

Die Pots­damer Staat­san­waltschaft ermit­telt seit gestern nicht mehr nur gegen
unbekan­nte Bedi­en­stete des Lan­des Bran­den­burg wegen Geheimnisverrats,
son­dern auch gegen Chris­t­ian K. 

V‑Mann-Affäre: CDU beschuldigt Staatsanwaltschaft

Schön­bohms Stel­lvertreter Petke behauptet, Ermit­tlun­gen wür­den verzögert — die Jus­tiz wider­spricht vehement

(Tagesspiegel) Pots­dam. Die seit Wochen schwe­lende V‑Mann-Affäre macht die CDU nervös. Der
stel­lvertre­tende Lan­deschef und innen­poli­tis­che Sprech­er der
Land­tags­frak­tion, Sven Petke, äußerte am Fre­itag scharfe Kri­tik an der
Pots­damer Staat­san­waltschaft. Der Poli­tik­er behauptete gegenüber der
Nachricht­e­na­gen­tur dpa, die Staat­san­waltschaft ermit­tle seit fast zwei
Jahren ergeb­nis­los gegen den früheren Ver­fas­sungss­chutz-Spitzel Chris­t­ian K.
Petke liegt aber mit seinen Vor­wür­fen offenkundig daneben. Die
Staat­san­waltschaft reagierte verärg­ert und erwiderte, Petkes Anschuldigungen
seien “grob unrichtig”. Die Anklage­be­hörde hat­te, wie berichtet, erst im Mai
dieses Jahres ein Ermit­tlungsver­fahren wegen des Ver­dachts eingeleitet,
Beamte der Bran­den­burg­er Sicher­heits­be­hör­den hät­ten Dienstgeheimnisse
ver­rat­en. Gestern weit­ete die Staat­san­waltschaft das Ver­fahren auch auf den
früheren V‑Mann aus. 

Chris­t­ian K. hat­te Anfang 2001 auf noch ungek­lärte Weise erfahren, dass die
Pots­damer Polizei für den 17. Feb­ru­ar eine Razz­ia gegen die rechte Szene
plante. Der Spitzel rief dann den Neon­azi Sven S. an. Das Landeskriminalamt
hörte das Tele­fonat ab und soll, wie es in Sicher­heit­skreisen heißt, die
Bun­de­san­waltschaft unter­richtet haben, aber nicht die Potsdamer
Staatsanwaltschaft. 

Sven Petke unter­stellte der Staat­san­waltschaft auch, ihr zögerliches
Vorge­hen sorge “ständig für neue Speku­la­tio­nen, die vom Verfassungsschutz
und der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) im Land­tag dementiert
wer­den müssen”. Damit sind ver­mut­lich die jüng­sten Berichte im Tagesspiegel
und in anderen Zeitun­gen gemeint. Chris­t­ian K. hat­te kür­zlich den
Ver­fas­sungss­chutz mas­siv belastet. In einem Gespräch mit dem Tagesspiegel
sagte der Ex-V-Mann, der Anfang 2001 für ihn zuständi­ge Verfassungsschützer
habe ihn vor der für den 17. Feb­ru­ar 2001 geplanten Polizeirazz­ia gewarnt.
Es sei ungewöhn­lich gewe­sen, dass sein V‑Mann-Führer sog­ar das genaue Datum
genan­nt habe, betonte Chris­t­ian K. 

Der frühere Spitzel berichtete auch, der Beamte habe ihn aufge­fordert, bei
Befra­gun­gen zum Ver­rat der Razz­ia ein Märchen zu erzählen. Anstatt zu
bericht­en, der V‑Mann-Führer habe vor der Razz­ia gewarnt, sollte Christian
K. behaupten, er selb­st habe zufäl­lig in der Kneipe “Pip­pi Langstrumpf” in
Borg­walde gehört, wie ein Polizist an seinem Handy laut über die Razzia
sprach. Der V‑Mann erzählte diese Geschichte dann auch, als er von einem
Vorge­set­zten des V‑Mann-Führers ver­nom­men wurde. Der V‑Mann-Führer selbst
gab nach Infor­ma­tio­nen des Tagesspiegels in ein­er dien­stlichen Erk­lärung an,
er habe nur “codiert” und ohne den 17. Feb­ru­ar 2001 zu nen­nen vor
bevorste­hen­den Polizeiak­tio­nen gewarnt. 

Als jet­zt die Vor­würfe des früheren V‑Manns Chris­t­ian K. bekan­nt wurden,
reagierte das Innen­min­is­teri­um indi­rekt mit Medi­en­schelte. “Wieder­holte und
nicht über­prüf­bare Behaup­tun­gen dubiosen Ursprungs führen in der Sache nicht
weit­er”, sagte Min­is­teri­umssprech­er Heiko Hom­burg. Es sei bekan­nt, dass die
Sicher­heits­be­hör­den die Ermit­tlun­gen der Staat­san­waltschaft Potsdam
unter­stützen, “um Licht und Klarheit in den Vor­gang zu brin­gen”. Das
Innen­min­is­teri­um hat am 28. Mai der Staat­san­waltschaft eine Ermäch­ti­gung für
Ermit­tlun­gen in den Sicher­heits­be­hör­den erteilt. 

Die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion des Land­tags wird sich vermutlich
dem­nächst wieder mit der V‑Mann-Affäre befassen. Nach Bekan­ntwer­den der
Vor­würfe des Ex-Spitzels gegen den Ver­fas­sungss­chutz müsse das
Innen­min­is­teri­um neu befragt wer­den, sagte die der PKK angehörende
PDS-Abge­ord­nete Ker­stin Kaiser-Nicht. Die Kom­mis­sion hat­te sich bereits
zweimal mit der Affäre beschäftigt. Hin­ter­her verkün­dete stets der
PKK-Vor­sitzende Christoph Schulze (SPD), es gebe gar keine V‑Mann-Affäre.

Scharfe CDU-Kri­tik an Staatsanwaltschaft

Petke fordert Ergeb­nisse in V‑Mann-Ermit­tlun­gen

In der jüng­sten V‑Mann-Affäre hat der CDU-Innen­ex­perte Sven Petke scharfe
Kri­tik an der Arbeit der Pots­damer Staat­san­waltschaft geübt. 

Diese ermit­tle bere­its seit fast zwei Jahren wegen Geheimnisver­rats gegen
einen ehe­ma­li­gen Spitzel des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, sagte
der CDU-Poli­tik­er gestern in Pots­dam. Bish­er lägen aber immer noch keine
Ergeb­nisse vor. 

Der dama­lige V‑Mann soll eine im Feb­ru­ar 2001 von der Polizei geplante
Razz­ia an die recht­sex­trem­istis­che Szene ver­rat­en haben. 

Angesichts dieses hoch sen­si­blen The­mas sei von der Staat­san­waltschaft zu
erwarten, dass sie inner­halb eines über­schaubaren Zeitraums ihre
Ermit­tlun­gen zu Ende führe, betonte Petke. Das zöger­liche Vorge­hen sorge
ständig für neue Speku­la­tio­nen, die vom Ver­fas­sungss­chutz und der
Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) im Land­tag demen­tiert werden
müssten. Die Angele­gen­heit eigne sich ein­fach nicht für die öffentliche
Auseinandersetzung. 

Nach einem RUND­SCHAU-Bericht belastet der Spitzel mas­siv den
Ver­fas­sungss­chutz. Er hat­te seinen früheren V‑Mann- Führer beschuldigt, die
Infor­ma­tio­nen über die geplante Razz­ia von ihm erhal­ten zu haben. Der
PKK-Vor­sitzende Christoph Schulze (SPD) hat­te dage­gen in dieser Woche
erk­lärt, es gebe kein­er­lei Ver­dacht auf einen Ver­rat durch den Geheimdienst.
Der Infor­mant müsse aus der Polizei stammen.

Inforiot