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Duldung für vietnamesische Familie bis April verlängert

Alt­lands­berg (ddp-lbg). Die viet­name­sis­che Fam­i­lie Nguyen aus Altlandsberg
bei Berlin darf weit­er hof­fen. Die Aus­län­der­be­hörde des Landkreises
Märkisch-Oder­land ver­längerte am Mon­tag die befris­tete Dul­dung bis zum 24.
April 2003, sagte der Dol­ge­lin­er Pfar­rer Olaf Schmidt der Nachrichtenagentur
ddp. Seine Gemeinde hat­te dem heute 35-jähri­gen Vater und dessen Sohn im
Jahr 2000 für mehrere Monate Kirchenasyl gewährt, um eine Tren­nung der
Fam­i­lie zu ver­hin­dern. Die jet­zt 33 Jahre alte Ehe­frau war damals schwanger.
Die vierköp­fige Fam­i­lie habe den neuer­lichen Bescheid mit Ent­täuschung und
Hoff­nung zugle­ich aufgenom­men, sagte Schmidt. Das wiederum nur befristete
Bleiberecht lege sich sehr auf die Psy­che. Zum anderen sei die Duldung
bess­er als eine Auf­forderung zur Abschiebung. Offen­bar woll­ten die Behörden
das neue Zuwan­derungs­ge­setz abwarten.
Die Nguyens seien völ­lig inte­gri­ert und benötigten kein­er­lei Sozialhilfe,
sagte Schmidt. Vater und Mut­ter hät­ten Arbeit, der Sohn gehe in die 5.
Klasse der Alt­lands­berg­er Schule, die zwei Jahre alte Tochter besuche eine
Kita. Im ver­gan­genen Jahr waren in der Stadt mehr als 1000 Unterschriften
für einen Verbleib der Fam­i­lie in Deutsch­land gesam­melt worden.

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Kirchenasyl hat juristisches Nachspiel

(MAZ) SCHWANTE Nach dem Kirchenasyl für zwei von Abschiebung bedro­hte Viet­name­sen in Schwante (Ober­hav­el) wird jet­zt gegen Gemein­dep­far­rer Johannes Köl­bel wegen Ver­stoßes gegen das Aus­län­derge­setz ermit­telt. Das habe ihm die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin mit Schreiben vom 16. Jan­u­ar mit­geteilt, sagte Köl­bel gestern. Geprüft werde, ob er den Para­grafen 92 des Aus­län­derge­set­zes ver­let­zt habe. Danach dro­ht Per­so­n­en, die aus­reisepflichti­gen Men­schen Unter­schlupf gewähren, eine Frei­heitsstrafe bis zu fünf Jahren. 

Köl­bel hat­te dem 48-jähri­gen Viet­name­sen Xuan Khang Ha und dessen fün­fjährigem Sohn von Novem­ber bis Anfang Jan­u­ar Zuflucht gewährt. Nach­dem Polizeibeamte das Pfar­rhaus deswe­gen durch­sucht hat­ten, sicherten Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) dem evan­ge­lis­chen Lan­des­bischof von Berlin und Bran­den­burg, Wolf­gang Huber, in der ver­gan­genen Woche zu, dass das Kirchenasyl kün­ftig respek­tiert werde. 

Er halte es für die Sache des Kirchenasyls für dur­chaus pos­i­tiv, wenn die Vorgänge auf dem Wege staat­san­waltschaftlich­er Ermit­tlun­gen gek­lärt wür­den, sagte Köl­bel. Wegen der Haus­durch­suchung hat der Pfar­rer selb­st Anzeige erstat­tet. Die bei­den Beamten hät­ten für ihren zuvor tele­fonisch angekündigten “Besuch” keinen Durch­suchungs­be­fehl vor­weisen kön­nen, erläuterte er. Auf seine Rück­frage beim zuständi­gen Polizeis­chutzbere­ich, ob die Durch­suchung recht­ens ist, sei ihm das bestätigt wor­den. Der Durch­suchungs­be­fehl werde nachgere­icht — was bis jet­zt nicht geschehen sei. 

Staat­san­walt ermit­telt gegen Pfarrer

Johannes Köl­bel gewährte Viet­name­sen Kirchenasyl

(Berlin­er Zeitung) SCHWANTE. Nach dem Kirchenasyl für zwei von Abschiebung bedro­hte Vietnamesen
in Schwante (Ober­hav­el) wird jet­zt gegen Gemein­dep­far­rer Johannes Kölbel
wegen Ver­stoßes gegen das Aus­län­derge­setz ermit­telt. Das habe ihm die
Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin mit Schreiben vom 16. Jan­u­ar mit­geteilt, sagte
Köl­bel am Son­ntag. Geprüft werde, ob er den Para­grafen 92 des
Aus­län­derge­set­zes ver­let­zt habe.
Danach dro­ht Per­so­n­en, die aus­reisepflichti­gen Men­schen Unterschlupf
gewähren, eine Frei­heitsstrafe bis zu fünf Jahren. Köl­bel hat­te dem
48-jähri­gen Viet­name­sen Xuan Khang Ha und dessen fün­fjährigem Sohn von
Novem­ber bis Anfang Jan­u­ar Zuflucht gewährt. Nach­dem Polizis­ten das
Pfar­rhaus deswe­gen durch­sucht hat­ten, sicherten Min­is­ter­präsi­dent Matthias
Platzeck (SPD) und Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) dem evangelischen
Lan­des­bischof von Berlin und Bran­den­burg, Wolf­gang Huber, in der vorigen
Woche zu, kün­ftig Kirchenasyl zu respektieren.
Anzeige erstattet
Er halte es für die Sache des Kirchenasyls für dur­chaus pos­i­tiv, wenn die
Vorgänge auf dem Wege staat­san­waltschaftlich­er Ermit­tlun­gen gek­lärt würden,
sagte Köl­bel am Son­ntag. “Daran beste­ht ein über­ge­ord­netes Inter­esse auch
der Lan­deskirche.” Wegen der Haus­durch­suchung hat der Pfar­rer selb­st Anzeige
erstat­tet. Die bei­den Polizeibeamten hät­ten für ihren unmit­tel­bar zuvor
tele­fonisch angekündigten “Besuch” keinen Durch­suchungs­be­fehl vorweisen
kön­nen, erläuterte er. Auf seine Rück­frage beim zuständigen
Polizeis­chutzbere­ich, ob die Durch­suchung recht­ens ist, sei ihm das
bestätigt wor­den. Der Durch­suchungs­be­fehl werde nachgere­icht — was bis jetzt
nicht geschehen sei.
Er kenne also for­mal bis jet­zt nicht den Grund für den keinesfalls
fre­undlichen Besuch, sagte der Geistliche. Dabei hät­ten die Polizis­ten auch
seine Pri­va­träume “von oben bis unten” durch­sucht, darunter den
Klei­der­schrank und eine Wäschetruhe im Schlafz­im­mer, wo seine kranke Ehefrau
gele­gen habe. Die Viet­name­sen wur­den von den Beamten nicht gefun­den. “Sie
waren nicht bei uns — warum auch immer”, sagte der Pfar­rer unter Hin­weis auf
die für die bei­den Kirchenasy­lanten bedrohliche Situation.
“Ich bin guten Mutes, dass die Sache nicht unbe­d­ingt zu meinen Ungunsten
aus­ge­ht”, meinte Köl­bel. Die bei­den Viet­name­sen genießen derzeit die Duldung
der Behör­den, bis ihr Antrag auf Rechtss­chutz gerichtlich entsch­ieden ist.
Die Kirche hat Stel­lung­nah­men von Amnesty Inter­na­tion­al und der
Flüchtling­sor­gan­i­sa­tion der Vere­in­ten Natio­nen UNHCR erbeten, die Aufschluss
über die Gefährdung der Viet­name­sen bei ein­er Abschiebung geben sollen.

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Guben — der schwere Kampf gegen den schlechten Ruf

(Berlin­er Mor­gen­post) Einst war es die Wiege der Hutin­dus­trie. Heute ist die Stadt vor allem wegen
ein­er mörderischen Het­z­jagd bekan­nt. Das soll sich ändern
Guben — Die Glastür von dem Haus Hugo-Jentsch-Straße 14, wegen der Farid
Guen­doul alias Omar Ben-Noui 1999 von Recht­sex­tremen zu Tode gehet­zt starb,
ist längst ein­er abweisenden Holzp­forte gewichen. Diese wiederum ist mit
einem Sicher­heitss­chloss abges­per­rt. Raus muss hier nie­mand mehr. Rein nur
noch die Abbruchko­horte, die in diesem Jahr anrückt. Der abweisende Block im
«Wohnkom­plex IV» ist leerge­zo­gen. Er gehört zu denen, die weichen sollen.
Man kann auch sagen: «Den nehmen wir raus.» Das ist ein Satz, den
Bürg­er­meis­ter Klaus-Dieter Hüb­n­er ger­ade häu­fig sagt. Genau 1137 Wohnungen
wer­den von jet­zt bis 2004 «rausgenom­men». Wenn alles gut geht und weiter
Geld fließt weit­ere 449 bis 2006.
Die Stadt Guben schwingt sich auf zu neuer Zuver­sicht. Über den zu Tode
gehet­zten Asyl­be­wer­ber redet Bürg­er­meis­ter Hüb­n­er wenig und nur sichtlich
ungern. Nicht dass er nicht bedauerte. Aber seine Stadt dürfe nicht durch
diesen einen Tag bes­timmt wer­den. Guben müsse ler­nen, sich pos­i­tiv zu
definieren. Die Stadt müsse ihren Bürg­ern Arbeit bieten und ihren
Jugendlichen eine Per­spek­tive. Ihnen auch Ver­ant­wor­tung geben. Dann erledige
sich das Prob­lem mit den Recht­sex­tremen von selbst.
Und Hüb­n­er begin­nt zu erzählen, wie Guben anders wer­den soll. Wie die Stadt
wieder ein­mal da anknüpfen kön­nte, wo sie war. Eine kleine prosperierende
Indus­tri­es­tadt, sauber und lebendig. Auch wenn davon noch nicht viel zu
sehen ist. In den Alt­stadt­ge­bi­eten liegt der Leer­stand bei 50 Prozent. In
dem Plat­ten­bauge­bi­et kaum darunter. Manche Straßen liegen da wie
aus­gestor­ben. Die Frank­furter Straße, die auf die Gren­ze nach Gubin zuführt,
ist eine Bausstelle. Etliche Läden haben für immer geschlossen. «Hier wird
nüscht mehr», sagt eine Pas­san­tin, bevor sie wegeilt, vor dem kalten Wind
auf der Flucht. Nicht mal auf dem kleinen Markt auf der Pol­nis­chen Seite ist
Leben.
Guben hat in den Jahren seit der Wende fast ein Vier­tel sein­er Einwohner
ver­loren. Heute sind es noch etwa 23 500. «Wir gehen davon aus, dass die
Zahl noch auf etwa 22 000 absinkt», sagt Hüb­n­er. Damit habe dann Guben in
etwa die Größe erre­icht, die es vor der «kün­stlichen Industrialisierung»
hat­te. Die kün­stliche Indus­tri­al­isierung begann 1960 mit dem Bau eines
Werkes für Chemiefasern. Damals wur­den aus der ganzen DDR Arbeiter
ange­wor­ben. Für die mussten Woh­nun­gen gebaut wer­den. Die Woh­nun­gen, die
jet­zt über­flüs­sig sind.
Bürg­er­meis­ter Hüb­n­er jam­mert nicht. «Wir müssen sehen, wie wir aus eigener
Kraft weit­er kom­men.» Denn mit der Erweiterungswelle der Europäis­chen Union
wür­den auch die För­der­modal­itäten für seine Stadt schlechter. Bei der
Entwick­lung set­zt die Kom­mune auch auf die pol­nis­che Schwest­er­stadt Gubin.
Dort lag bis die deutsche Bevölkerung 1945 ver­trieben wurde, das Zentrum.
Was heute Guben ist, war früher das Guben­er Indus­trie- und Bahnhofsviertel.
Das macht auch städte­baulich Schwierigkeit­en. Ein echt­es Zen­trum muss in
Guben erst entwick­elt wer­den. Dazu soll im hal­b­ver­fal­l­enen historischen
Quarti­er ein Gebäude für ein Rathaus saniert wer­den. Vis a vis wird ein
Einkauf­szen­trum gebaut.
Ein biss­chen weit­er ist die Stadt schon bei ihrem zweit­en Ziel, die
Chemis­che Indus­trie zu erhal­ten. Vom Faser­w­erk kon­nten immer­hin gut 700
Arbeit­splätze in das heute zur Tre­vi­ra GmbH gehören­den Werk gerettet werden.
Um dieses Werk ranken sich im heuti­gen Indus­triege­bi­et Süd weit­ere acht
Unternehmen mit noch ein­mal soviel Arbeit­splätzen. Mit zwei weiteren
Inve­storen wur­den in den let­zten Wochen Verträge unter­schrieben. «Wir haben
Kom­pe­tenz, und wir räu­men Inve­storen jeden Stein auf den Weg», sagt der
pen­sion­ierte Tre­vi­ra-Chef und jet­zige Wirtschafts­förder­er Kurt Kosse. Er ist
sichtlich stolz darauf, dass es auch in der Zeit des deutschen Jam­mers am
Ende der Repub­lik möglich ist, Inve­storen zu locken.
Langfristig sei Ziel, wieder Ein­wohn­er zu gewin­nen, sagt Hüb­n­er. Damit die
Stadt eine Zukun­ft habe. Und damit sie von dem Ruf loskomme, den ihr die
Het­z­jagd bescherte.

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Festnahmen im Gerichtssaal

Fes­t­nahme im Gerichtssaal

(Berlin­er Morgenpost)


Beim Prozess um den Tod eines Rus­s­land­deutschen im Mai 2002 in
Witt­stock ist am Fre­itag während der Ver­hand­lung ein weit­er­er Mann aus
Witt­stock festgenom­men wor­den. Gegen den 21-Jähri­gen beste­ht Ver­dacht der
Falschaus­sage und der Bei­hil­fe zur gefährlichen Kör­per­ver­let­zung. Der
zunächst als Zeuge geladene Mann hat­te vier der fünf Angeklagten als
Schläger benan­nt, aber auch eingeräumt, vor der Ver­hand­lung Falschaussagen
abge­sprochen zu haben. In dem Prozess geht es um eine Auseinan­der­set­zung vor
ein­er Dis­cothek im Ort­steil Alt Daber, bei der ein 24-jähriger
Rus­s­land­deutsch­er getötet wurde. 

 

Zwei Fes­t­nahme n im Gerichtssaal

Eklat bei Prozeß um Mord an Aussiedler

 

(MAZ) NEURUPPIN Beim Prozess um den Tod eines Rus­s­land­deutschen im Mai 2002 in
Witt­stock sind gestern während der Ver­hand­lung zwei weit­ere Männer
festgenom­men wor­den. Gegen bei­de beste­ht ein Ver­dacht der Falschaussage.
Gegen einen von ihnen der Ver­dacht auf Bei­hil­fe zur gefährlichen
Kör­per­ver­let­zung. Das teilte ein Vertreter der Staat­san­waltschaft vor der
Jugend­strafkam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin mit. Ein­er der Män­ner hatte
vier der fünf Angeklagten als Schläger benan­nt, aber auch eingeräumt, nach
dem Vor­fall Falschaus­sagen abge­sprochen zu haben. In dem Prozess geht es um
eine bru­tale Schlägerei vor ein­er Diskothek im Ort­steil Alt Daber, wo ein
24-jähriger Rus­s­land­deutsch­er getötet und sein Fre­und schw­er ver­let­zt worden
war. Das Opfer starb 20 Tage nach dem Über­griff an den Fol­gen schwerster
inner­er Ver­let­zun­gen. Die fünf 20 bis 22 Jahre alten Angeklagten müssen sich
wegen Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ver­ant­worten. Von den
fünf Angeklagten haben bish­er drei vor Gericht zugegeben, auf die beiden
Aussiedler eingeschla­gen und ‑getreten zu haben. Ein­er will sich wegen
Trunk­en­heit an nichts erin­nern kön­nen, ein ander­er will lediglich einen
Faustschlag ins Leere geführt haben. Hauptverdächtiger ist ein 21-jähriger
Mau­r­erlehrling, der Schläge und Tritte ges­tanden hat. Unklar blieb bisher,
wer die bei­den Aussiedler mit einem 17 Kilo­gramm schw­eren Feldstein
trak­tiert hat. Die im Gerichtssaal festgenomme­nen Män­ner hat­ten zunächst
erk­lärt, den Über­griff zwar beobachtet zu haben. Kurz danach sich jedoch
abge­wandt und nichts mehr gese­hen zu haben. Der Prozess wird am Mon­tag mit
weit­eren Zeu­gen­vernehmungen fortgesetzt. 

 

Zwei Zeu­gen im Gerichtssaal festgenommen

Staat­san­walt sieht Falschaus­sagen in Prozess um Tod eines Aussiedlers

 

(Tagesspiegel) Im Prozess zum gewalt­samen Tod des Aussiedlers Kajrat Batesov hat
Staat­san­walt Kai Clement gestern zwei Zeu­gen gle­ich nach ihren Aus­sagen im
Landgericht Neu­rup­pin fes­t­nehmen lassen. Der 21-jährige Ste­fan W., ein
Fre­und von vier der fünf Angeklagten, muss sich wegen mutmaßlicher
Falschaus­sage ver­ant­worten und soll heute dem Haftrichter vorge­führt werden.
Wie andere Zeu­gen aus dem Bekan­ntenkreis der Angeklagten hat­te auch W.
behauptet, trotz sein­er Anwe­sen­heit am Tatort in Witt­stock in der Nacht zum
4. Mai 2002 habe er nicht gese­hen, wer einen knapp 18 Kilo schweren
Feld­stein auf Batesov warf. Der Aussiedler erlag knapp drei Wochen später
seinen Ver­let­zun­gen. Bei W. kam erschw­erend hinzu, dass die
Staat­san­waltschaft gegen ihn bere­its ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Beihilfe
zu gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ein­geleit­et hat­te. Ste­fan W. soll Batesov
bei der Schlägerei ein Bein gestellt haben, woraufhin der Aussiedler und der
ihn prügel­nde Angeklagte Ralf A. stürzten. Am Nach­mit­tag ließ die
Staat­san­waltschaft außer­dem den Zeu­gen Daniel G. (20) wegen des Verdachts
der Falschaus­sage und ver­suchter Strafvere­it­elung fes­t­nehmen. Er soll Stefan
W. ein falsches Ali­bi ver­schafft haben. W. gab nur zu, er habe einem
Aussiedler eine Flasche Bier “seitlich weggenom­men”. Dann habe er offenbar
sein recht­es Bein “ste­hen­ge­lassen”, weshalb das Opfer und Ralf A.
hinge­fall­en seien. Ste­fan W. belastete drei Angeklagte: Mike Sch. habe als
Erster zugeschla­gen — mit der flachen Hand einem der Aussiedler ins Gesicht.
Dann habe Marko F. dem Mann ans Bein getreten. Patrick Sch. habe auch ins
Gesicht geschla­gen. Mit dem zweit­en Aussiedler habe sich Ralf A.
“auseinan­der geset­zt”, sagte Ste­fan W. Der Fre­und habe auf dem Mann gesessen
“und auf sein Gesicht reingehauen”. 

 

Prozess um Tod eines Rus­s­land­deutschen fortgesetzt

Zwei weit­ere Män­ner aus Witt­stock festgenommen

 

Beim Prozess um den Tod eines Rus­s­land­deutschen im Mai 2002 in Wittstock
sind gestern während der Ver­hand­lung zwei weit­ere Män­ner festgenommen
worden.
Gegen bei­de beste­he Ver­dacht der Falschaus­sage und gegen einen von ihnen der
Ver­dacht der Bei­hil­fe zur gefährlichen Kör­per­ver­let­zung, sagte der Vertreter
der Staat­san­waltschaft vor der Jugend­strafkam­mer des Landgerichts Neuruppin.
Die Män­ner waren als Zeu­gen geladen, hat­ten am Tatabend in einem Auto mit
den Angeklagten gesessen. Ein­er von ihnen hat­te vier der fünf Angeklagten
als Schläger benan­nt, aber auch eingeräumt, nach dem Vor­fall Falschaussagen
abge­sprochen zu haben.
In dem Prozess geht es um eine bru­tale Schlägerei vor ein­er Diskothek im
Ort­steil Alt Daber, wo ein 24-jähriger Rus­s­land­deutsch­er getötet und sein
Fre­und schw­er ver­let­zt wor­den war. Das Opfer starb 20 Tage nach dem
Über­griff an den Fol­gen schw­er­ster inner­er Ver­let­zun­gen und hin­ter­lässt eine
Frau und ein Kind. Die fünf 20 bis 22 Jahre alten Angeklagten müssen sich
wegen Totschlags und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ver­ant­worten (die
RUNDSCHAU berichtete).
Von den fünf Angeklagten haben bish­er drei vor Gericht zugegeben, auf die
bei­den Aussiedler eingeschla­gen und ‑getreten zu haben. 

 

Siehe auch
Bericht eines Prozessbeobachters

Witt­stock Sonderseite

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Der Eiertanz geht weiter


Auch der vierte Prozesstag um den Mord an dem Spä­taussiedler Kajrat B. brachte nicht viel Klarheit, was in der Nacht zum 3. Mai in Alt Daber geschah. Die am heuti­gen 17. Jan­u­ar gehörten Zeu­gen kon­nten auch nicht viel Licht ins Dunkel brin­gen. Wider­sprüch­liche Aus­sagen macht­en ein weit­eres Mal deut­lich, inwieweit die Tat durch Absprachen ver­schleiert wer­den sollte. Zwei der Zeu­gen sitzen seit heute selb­st in Unter­suchung­shaft. Ste­fan W. wegen Falschaus­sagen sowie des Ver­dachts der unter­lasse­nen Hil­feleis­tung und Mitschuld an der Tötung Kajrats. Daniel G. eben­falls wegen Falschaus­sage. Nach wie vor bestre­it­en die Angeklagten und auch die Zeu­gen, gese­hen zu haben, wer den 17,7 Kilo­gramm schw­eren Stein auf Kajrat gewor­fen hat. Dabei stellte sich in der heutige Ver­hand­lung her­aus, dass die Autos, mit denen die Disko Rich­tung Witt­stock ver­lassen wurde, so park­ten, dass Kajrat genau davor lag. Erst­ma­lig wurde von ein­er Zeu­g­in einge­bracht, dass nicht ein­er son­der drei Leute den Stein getra­gen haben sollen. Das will sie aber nur als Gerücht gehört haben. Eine andere Zeu­g­in sagte aus dass die Anwe­sen­heit der bei­den Rus­s­land­deutschen in der Disko schon vor der tödlich geen­de­ten Schlägerei ein The­ma war. Sie habe sich darüber gewun­dert, weil ange­blich viele Rechte vor Ort waren. Zuvor wurde von allen Befragten eine jeg­wedi­ge poli­tis­che Ein­stel­lung der Besuch­er der Disko in Alt Daber bestritten. 

Welch­er Ver­sion der Geschehnisse zu trauen ist, bleibt offen. Warschein­lich kein­er. Aber von jed­er ein biss­chen. Die Warheit wird wohl erst gesagt wer­den, wenn einE der Zeu­genIn­nen vom Prozess weichgek­lopft wurde. So wie der Disko­be­treiber Ingo P., der heute im Pub­likum empört auf­s­tand und eine Aus­sage unter Eid leis­ten wollte. 

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Der Jüdische Friedhof in Potsdam

Pots­dam (ddp-lbg). Der jüdis­che Fried­hof in Pots­dam liegt etwa zwei Kilo­me­ter nördlich des Stadtzen­trums am Fuße des Pfin­gst­berges zwis­chen der Rus­sisch-Ortho­dox­en Kirche von Alexandrowka und dem Belvedere mit dem
Pomonatem­pel. Das rund einen Hek­tar große Gelände ist reg­ulär an Sonntagen
von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet. Geson­derte Öff­nungszeit­en und
Führun­gen zum Beispiel für Schulk­lassen sind nach Absprache mit der
jüdis­chen Gemeinde Pots­dam möglich.
Auf dem Gelände sind noch mehr als 540 Gräber vorhan­den. Die verschiedenen
Gräber in den einzel­nen Bere­ichen verdeut­lichen die Geschichte des Friedhofs
mit seinen Erweiterun­gen und Umbaut­en. Außer­dem bericht­en die Grab­steine von
Unternehmern, Bankiers, Vertretern des Mit­tel­standes sowie Sol­dat­en und
Offizieren, die im Ersten Weltkrieg gefall­en waren, von der kulturellen
Entwick­lun­gen der jüdis­chen Gemeinde in Potsdam.
Beson­ders deut­lich wird die die Anpas­sung der tra­di­tionellen jüdischen
Bestat­tungskul­tur an den Zeit­geschmack der christlichen
Bevölkerungsmehrheit. Vom tra­di­tionell schlicht­en Sand­stein des 18.
Jahrhun­derts entwick­eln sich die die Denkmäler über die Gran­i­to­belisken des
19. Jahrhun­derts zu den Wand­grab­stät­ten ein­flussre­ich­er Fam­i­lien des 20.
Jahrhun­derts. Für die Opfer des Holo­caust wurde 2001 ein besonderer
Gedenkstein ges­tiftet. In Land Bran­den­burg gibt es noch rund 60 jüdische
Friedhöfe.

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Die “Zecke” gehört zur Umgangssprache der LESE

Derzeit find­et vor dem Pots­damer Amts­gericht ein Strafver­fahren wegen eines kri­tis­chen Artikels zum Ein­satz der Lan­de­sein­satzein­heit der Polizei nach dem Spiel Babels­berg 03 — Hertha BSC statt. 

Die Polizeikon­troll­stelle sieht in dem wegen Übler Nachrede angestrengten Straf­prozeß, den durch­sichti­gen Ver­such, Kri­tik­er der Polizei einzuschüchtern und die Aufk­lärung des Ein­satzes zu behindern. 

Auch unsere Ini­tia­tive hat den strit­ti­gen Polizeiein­satz am 25.08.01 in Babels­berg unter­sucht. Dabei haben wir ver­schiedene Videos und Ver­laut­barun­gen der Polizei aus­gew­ertet, Betrof­fene und unab­hängige Zeug­in­nen befragt. Im wesentlichen deck­en sich unsere Ergeb­nisse mit den Behaup­tun­gen, die jet­zt als Üble Nachrede vor dem Amts­gericht Pots­dam angeklagt sind. (Für Einzel­heit­en ver­weisen wir auf den Abschlußbericht unser­er Ini­tia­tive vom 10.10.2001 und das Pressearchiv auf unser­er Inter­net­seite www.polizeikontrollstelle.de)

Alle bis­lang vom Amts­gericht als Zeu­gen befragten Polizeibeamten behaupteten, daß die LESE linksalter­na­tive Jugendliche nicht als „Zeck­en“ oder „Schlam­p­en“ tit­uliert. Entsprechende Strafanzeigen oder Dien­stauf­sichts­beschw­er­den waren den Zug- und Grup­pen­führern ange­blich nicht bekannt. 

Diese Behaup­tung ist ganz offen­sichtlich falsch. Bere­its Anfang 2001 gab es in Cot­tbus gle­ich mehrere Anzeigen ein­er „Ini­tia­tive Cot­tbuser Eltern gegen Polizei­willkür“ gegen Beamte der Pots­damer LESE. Die Vor­würfe gle­ichen denen beim Polizeiein­satz in der Babels­berg­er Rudolf-Bre­itscheid-Straße am 25.08.01 auf­fal­l­end. So wur­den u.a. Anzeigen erstat­tet, weil LESE-Beamte linke Jugendliche als „Zeck­en­schweine“ und „Hack­fressen“ beschimpft haben sollen (siehe Anlage). Daß diese in der Presse veröf­fentlicht­en Vor­würfe lei­t­en­den LESE-Beamten nicht bekan­nt sein sollen, erscheint völ­lig unglaubwürdig. 

Ein weit­er­er Beleg dafür, daß die Beze­ich­nung „Zecke“ für Linke in der Polizei weit ver­bre­it­et ist, wurde von der Polizei selb­st doku­men­tiert. Auf der Videoaufze­ich­nung des Polizeiein­satzes bei der Räu­mung des alter­na­tiv­en Boumann’s in der Pots­damer Kur­fürsten­straße 5 ist zu erken­nen, daß Polizeibeamte im Hof des Grund­stück­es ste­hen. Dabei sind die Worte „Da kommt wieder eine Zecke“ auf der Ton­spur zu hören.
Die Hauptver­hand­lung wird am Mon­tag, dem 20.01. eben­falls im Pots­damer Amts­gericht durchge­führt. Während die Polizei im Saal 304.1 die Behaup­tung, sie tit­uliere Men­schen als „Zeck­en“ als Üble Nachrede zurück­weisen wird, ist eben dies par­al­lel im gle­ichen Gerichts­ge­bäude auf ihren eige­nen Videos zu hören. 

Beate Netzler 

Polizeikon­troll­stelle

Ini­tia­tive zur Stärkung
der Grund- und Bürgerrechte
gegenüber der Polizei

Lin­den­straße 47

14467 Potsdam

Tel. 0331.280.50.83

www.polizeikontrollstelle.de

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Mehr rechte Gewalt als vorhergesagt

Pots­dam. Die Zahl der 2002 in Bran­den­burg verübten recht­en Gewalt­tat­en ist
merk­lich höher als von den Sicher­heits­be­hör­den vorherge­sagt. Die Polizei
prüfe, wie weit ihre Sta­tis­tik kor­rigiert wer­den muss, sagte der Sprecher
des Innen­min­is­teri­ums, Heiko Hom­burg, dem Tagesspiegel. Auf Nachfrage
schloss er nicht aus, dass die bis­lang ermit­telte, noch nicht bekannt
gegebene Zahl um fünf bis zehn Gewalt­tat­en steigt. Im Dezem­ber hat­ten die
Behör­den einen Rück­gang um knapp 20 Prozent verkün­det. Anlass der Korrektur
ist eine Liste rechter Delik­te, die der Vere­in “Opfer­per­spek­tive” kürzlich
präsen­tiert hat. Nach eige­nen Recherchen und der Auswer­tung von
Presse­bericht­en ergab sich eine Summe von 106 recht­en Angrif­f­en. Der
Vere­in, der Opfer rechter Gewalt betreut, wirft den Behör­den vor, sie hätten
viele Gewalt­tat­en gegen nicht-rechte Jugendliche als “unpoli­tis­che
Cliquen-Rival­itäten abge­tan” und falsch ein­ge­ord­net. Ministeriumssprecher
Hom­burg wies die Kri­tik zurück. Die Opfer­per­spek­tive habe Tat­en aufgelistet,
die bei der Polizei nicht angezeigt wor­den seien. Die Sicherheitsbehörden
hät­ten aber sofort die Chronik der Opfer­per­spek­tive begutachtet. Einige der
zuvor unbekan­nten Fälle seien bere­its an die Staatsanwaltschaften
weit­ergeleit­et wor­den. Den­noch erwartet Hom­burg, dass wed­er die von der
Opfer­per­spek­tive genan­nte Zahl von 106 Delik­ten noch die Summe des Jahres
2001 erre­icht wird. Damals hat­ten die Behör­den 87 rechte Gewalttaten
registriert. 

Siehe hierzu eine Pressemit­teilung der Opfer­per­spek­tive: Mehr rechte Gewalt in Brandenburg

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Anklage wegen Übergriffs auf Jordanier erhoben

Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Nach dem bru­tal­en Über­griff auf einen Jordanier
am Bahn­hof Frank­furt (Oder) ist Anklage gegen die bei­den Hauptverdächtigen
erhoben wor­den. Die Staat­san­waltschaft wirft den in Untersuchungshaft
sitzen­den Män­nern gemein­schaftliche gefährliche Körver­let­zung vor, sagte ein
Sprech­er der Behörde am Fre­itag. Bei­de hät­ten den Über­fall vom 3. Jan­u­ar im
Wesentlichen gestanden.
Der 19-Jährige hat­te den Angaben zufolge zugegeben, den 26-jährigen
Jor­danier aus frem­den­feindlichen Motiv­en geschla­gen zu haben. Ein
22-Jähriger habe eingeräumt, das Opfer fest­ge­hal­ten zu haben. Gegen weitere
Beteiligte werde noch ermit­telt. Der Jor­danier war von mehreren Deutschen
ange­grif­f­en und mit Fäusten geschla­gen wor­den. Er war nur verse­hentlich nach
Frank­furt (Oder) gekom­men, weil er in Berlin den Zug ver­wech­selt hatte.

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Behörde will kongolesische Familie abschieben

(EPD, Berlin­er Zeitung) POTSDAM. Die geplante Abschiebung ein­er kon­gole­sis­chen Fam­i­lie aus
Bran­den­burg ist vom Aus­län­der­beauf­tragten der Berlin-brandenburgischen
Kirche Hanns Thomä-Venske als völ­lig inakzept­abel beze­ich­net wor­den. In der
Demokratis­chen Repub­lik Kon­go wür­den die Men­schen­rechte nicht gewahrt, 73
Prozent der Men­schen lit­ten Hunger. Ein Anwalt der seit über zehn Jahren in
Deutsch­land leben­den Fam­i­lie will gegen die Abschiebung einen Eilantrag beim
Ver­wal­tungs­gericht stellen. 

Offenes Kli­ma — mit ein­er Ausnahme

Eine kon­gole­sis­che Fam­i­lie, die seit elf Jahren in der Stadt Brandenburg
lebt, soll am Mon­tag abgeschoben wer­den. Eigentlich kön­nte für sie die
Alt­fall­regelung gel­ten. Ein entsprechen­der Antrag wird seit einem Jahr nicht
bear­beit­et. Nun wollen Fre­unde die Abschiebung verhindern
Die ungle­ichen Fam­i­lien kamen zeit­gle­ich nach Bran­den­burg an der Havel.

(TAZ) Andrea-Car­o­la und Fritz Rudolf Güntsch Min­is­te­rialdirek­tor im Ruhestand,
Infor­matikpro­fes­sor und promi­nen­ter Com­put­er­pi­onier, zogen 1992 aus
Baden-Würt­tem­berg in die Heimat­stadt des Ehe­manns. “Wir waren beeindruckt
von dem offe­nen Kli­ma”, sagt Andrea-Car­o­la Güntsch. Mit ein­er Einschränkung:
“Über­all tre­ffe ich auf fre­undliche Men­schen, nur nicht in der
Ausländerbehörde!”

José Ndu­alu, Kun­st­stu­dent aus Kin­shasa, kam im Mai 1992 unfrei­willig in die
Havel­stadt. Der damals 23-Jährige floh nach Deutsch­land, nach­dem er an der
Uni­ver­sität in Kin­shasa Proteste gegen ein Mas­sak­er der Regierungstrup­pen an
Studieren­den und Lehrkräften organ­isiert hat­te. Weil José und wenig später
sein­er Ehe­frau Clara die Flucht nach Europa gelang, ließen Mobu­tus Soldaten
ihren Zorn an der im Kon­go verbliebe­nen Fam­i­lie aus. Eine Schwest­er und die
Mut­ter wur­den öffentlich verge­waltigt; 1999 gipfelte der Ter­ror in der
Ermor­dung der Mutter.

Kon­takt mit Deutschen hat­ten José und Clara Ndu­alu in den ersten fünf Jahren
ihres Aufen­thalts in Bran­den­burg-Stadt kaum. Die soziale Iso­la­tion, die mit
dem regle­men­tierten Heim­leben von Asyl­suchen­den ein­herge­ht, brach erst auf,
als das kon­gole­sis­che Ehep­aar im Jahr 1997 nach der Geburt ihres Sohnes im
Standesamt zufäl­lig auf das Ehep­aar Güntsch traf. Seit­dem, sagt
Andrea-Car­o­la Güntsch, “ist die Fam­i­lie in unseren Fre­un­deskreis einbezogen
und gut inte­gri­ert”. Der sech­sjährige Glody und der dreieinhalbjährige
Rudolf Dovny besuchen einen städtis­chen Kinder­garten und sprechen fließend
Deutsch.

Nun ist das Engage­ment der Güntschs buch­stäblich die let­zte Hoff­nung für die
Fre­unde. Geht es nach der Aus­län­der­be­hörde der Stadt Bran­den­burg, soll die
Fam­i­lie Ndu­alu am Mon­tag in die Demokratis­che Repub­lik Kon­go abgeschoben
wer­den. Denn ihre Asy­lanträge sind let­ztin­stan­zlich abgelehnt. Und einen
Antrag auf eine dauer­hafte Aufen­thalts­genehmi­gung nach der so genannten
Alt­fall­regelung hat die Aus­län­der­be­hörde im Okto­ber 2001 abgelehnt. Zu
Unrecht, davon ist Recht­san­walt Ste­fan Gräb­n­er überzeugt. Denn die Familie
erfülle die Bedin­gun­gen für “Alt­fälle” nahezu mustergültig: Sie sei
inte­gri­ert, ohne Vorstrafen und lebe in ein­er eige­nen Woh­nung. Clara Ndualu
Kamisa arbeit­et seit Anfang 2002 als Zim­mer­mäd­chen in einem Pots­damer Hotel.
Eine Antwort auf den Wider­spruch gegen die Entschei­dung der
Aus­län­der­be­hörde, den die Fam­i­lie im Novem­ber 2001 ein­legte, haben die
Ndu­alus auch zwölf Monate später noch nicht in der Hand. Gespräche, die das
Ehep­aar Güntsch, die PDS-Land­tagsab­ge­ord­nete Petra Faderl und Gräb­n­er in den
let­zten Monat­en mit der Aus­län­der­be­hörde und Bran­den­burgs Oberbürgermeister
Hel­muth Schmidt (SPD) führten, blieben eben­so ergeb­nis­los wie eine
Dien­stauf­sichts­beschw­erde. “Nach außen hin wird Ent­ge­genkom­men signalisiert,
aber in Wirk­lichkeit wird weit­er die Abschiebung vor­bere­it­et”, sagt der
Recht­san­walt. Faderl kri­tisiert, man habe “nicht zeit­nah genug gearbeitet”
und nutze “aus Angst vor dem Pots­damer Innen­min­is­teri­um” den
Ermessensspiel­raum nicht.

Der taz ließ Ober­bürg­er­meis­ter Schmidt aus­richt­en, er werde in der nächsten
Woche prüfen, warum die Aus­län­der­be­hörde den Wider­spruch­santrag der Ndualus
seit über einem Jahr nicht bear­beit­et hat. Um zu ver­hin­dern, dass die
Fam­i­lie dann schon im Flugzeug nach Kin­shasa sitzt, hat Recht­san­walt Gräbner
gestern einen Eilantrag beim Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam gestellt.
Andrea-Car­o­la Güntsch sagt, “die Schika­nen” der Aus­län­der­be­hörde dürften
nicht zum Erfolg führen.

Inforiot