Kategorien
Uncategorized

Zwei Wochen Jugendarrest

WALSLEBEN Die Tat war in der Sil­vester­nacht, das Urteil gestern: Wegen Kör­per­ver­let­zung in Tatein­heit mit Belei­di­gung wurde ein 19-Jähriger vorm Neu­rup­pin­er Amts­gericht zu zwei Wochen Dauer­ar­rest verurteilt. Ihm war vorge­wor­fen wor­den, in der Nacht zum 1. Jan­u­ar in Wal­sleben einen 14-jähri­gen dunkel­häuti­gen Jun­gen und den Lebens­ge­fährten sein­er Mut­ter belei­digt zu haben. Zuvor bere­its hat­te er den Jun­gen geschla­gen. Das Staatss­chutz-Kom­mis­sari­at des Oranien­burg­er Polizeipräsidums hat­te außer­dem wegen des Ver­dachts der Volksver­het­zung ermit­telt. Laut Neu­rup­pin­er Amts­gericht habe sich dieser Ver­dacht nicht bestätigt. Volksver­het­zung bedeutet, eine ganze Bevölkerungs­gruppe zu verunglimpfen. Der Verurteilte war in der Sil­vester­nacht gemein­sam mit mehreren Jugendlichen unter­wegs, die Tat beg­ing er jedoch alleine. Vor Gericht zeigte er sich geständig und bereute sein Fehlver­hal­ten. Er war nicht ein­schlägig vorbe­straft. Das Urteil ist recht­skräftig, seine Strafe muss er inner­halb der näch­sten Monate antreten. 

Kurz­er Prozess 

Kom­men­tar aus der Märkischen All­ge­meinen von Redak­teurin Kathrin Gottwald

Aus purem Rassen­hass hat ein 19-jähriger Wal­sleben­er in der Sil­vester­nacht einen 14-jähri­gen Far­bigen aus seinem Dorf ange­grif­f­en, belei­digt, geschla­gen. Keine drei Tage später ist er dafür recht­skräftig verurteilt: 14 Tage Dauer­ar­rest in ein­er Anstalt in Königs Wuster­hausen. Blitzschnell haben die Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft und das Amts­gericht reagiert. Sie haben mit dem Täter buch­stäblich kurzen Prozess gemacht. 

Oft genug lässt die Geset­zes­lage ein so schnelles Han­deln nicht zu. Oft genug wer­den deshalb die Schuldigen erst Monate oder Jahre nach den aus­län­der­feindlichen Über­grif­f­en abgeurteilt. Dies­mal aber war die Beweis­lage klar, der junge Mann geständig. Die Jus­tiz nutzte die Möglichkeit für ein beschle­u­nigtes Verfahren. 

Dass die Strafe tat­säch­lich auf dem Fuße fol­gt, ist in viel­er­lei Hin­sicht ein gutes Sig­nal. Zunächst ein­mal an den Täter selb­st, der nicht erst Monate später zur Rechen­schaft gezo­gen wird. Da hat sich die Straftat in sein­er Erin­nerung schon zum kleinen Aus­rutsch­er verk­lärt. Dann an jene, denen so die Lust zum Prügeln, Belei­di­gen, Het­zen verge­hen mag. Und nicht zulet­zt an die Opfer, denen die prompte Bestraftung der Täter Genug­tu­ung verschafft.

Kategorien
Uncategorized

Die Freie Heide: Ein Überblick

Stre­it um Bombodrom-Schilder 

Anwälte dro­hen der Bun­deswehr mit Zwans­geld und Ordnungshaft

POTSDAM/BERLIN Sie ste­hen im Abstand von mehreren Hun­dert Metern an der umstrit­te­nen Kyritz-Rup­pin­er Hei­de: Auf großen Schildern warnt die Bun­deswehr vor dem Betreten ihres Trup­penübungsplatzes. Schlag­bäume sper­ren Wald­wege und Zufahrten. Bom­bo­drom-Geg­n­ern ist dies schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Bish­er hat­te die Bun­deswehr den Abbau der Schilder kat­e­gorisch abgelehnt. 

Doch mit dem Wider­stand ist es wohl bald vor­bei. Das Bran­den­burg­er Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) in Frank­furt (Oder) hat am 27. Dezem­ber auf Antrag der Orte Rossow und Schwein­rich (Ost­prig­nitz-Rup­pin) dem Bund Zwangs­gelder ange­dro­ht, falls er Schilder mit der Beze­ich­nung “Trup­penübungsplatz” auf­stelle. Die Richter sahen darin einen Ver­stoß gegen vorherige Gericht­surteile. Im Novem­ber 2000 hat­te das Bun­desver­wal­tungs­gericht in Berlin nach jahre­langem Rechtsstre­it den Stre­itkräften unter­sagt, die Kyritz-Rup­pin­er Hei­de mil­itärisch zu nutzen, ohne vorher die Anliegerge­mein­den aus­re­ichend ange­hört zu haben. Das OVG gab der Bun­deswehr drei Wochen Zeit, den Schilder­wald zu lichten. 

Der Anwalt der kla­gen­den Gemein­den, Rein­er Geulen, verkürzte diese Frist auf den 31. Dezem­ber, 12 Uhr. Bis dahin müssten alle Absper­run­gen rest­los beseit­igt sein, dro­hte Geulen. Anson­sten werde er unverzüglich Zwangs­maß­nah­men gegen die ver­ant­wortlichen Mitar­beit­er des Vertei­di­gungsmin­is­ters beantragen. 

Die Dro­hung blieb bish­er erfol­g­los. Bei ihrem alljährlichen Protest­marsch wur­den die Mit­glieder der Bürg­erini­tia­tive Freie Hei­de am 1. Jan­u­ar von den Übungsplatz-Schildern begrüßt. “Wir haben demon­stra­tiv einige Schilder mit Tüten ver­hängt”, berichtet der Sprech­er der Bürg­erini­tia­tive Benedikt Schirge. Allerd­ings eben­falls ohne Erfolg: “Armeeange­hörige haben die kurz darauf wieder runtergerissen.” 

Wenig Effek­te sieht der Züh­len­er Pfar­rer auch bei der Anhörung, die die Bun­deswehr derzeit bei den Gemein­den durch­führt. “Die Unter­la­gen sind so dürftig, dass man darauf nur schw­er etwas erwidern kann.” Er gehe davon aus, dass es wieder zu einem langjähri­gen Klageweg durch die Instanzen komme, so Schirge. Seine einzige Hoff­nung: Ein Grup­penantrag von rund 60 SPD- und Grü­nen-Abge­ord­neten im Bun­destag, in dem sie sich für eine zivile Nutzung des Bom­bo­droms ein­set­zen. “Das würde alles verkürzen.” 

Die Berlin­er Anwälte haben inzwis­chen beschlossen, der Bun­deswehr die drei­wöchige Frist des Gerichts zu gewähren, sagt Geu­lens Part­ner Remo Klinger. Ver­stre­iche die Frist, werde das Gericht ein Zwangs­geld in Höhe von rund 1000 Euro ver­hän­gen. “Das kann bis zu 250 000 Euro gesteigert wer­den.” Let­ztes Mit­tel wäre die Ver­hän­gung ein­er Ord­nung­shaft gegen den ober­sten Dien­s­ther­rn der Bun­deswehr: Vertei­di­gungsmin­is­ter Rudolf Scharp­ing (SPD).

Der Bund habe keine Möglichkeit, Rechtsmit­tel gegen das OVG-Urteil einzule­gen, ver­sichert Klinger. “Das Gebi­et rund um den Dranser See kön­nte man sofort fÜr die Offentlichkeit freigeben — das ist nicht munitionsbelastet.” 

Die beklagte Bun­deswehr hält sich bish­er bedeckt. In ein­er ersten Reak­tion hat­te der Kom­man­dant des Witt­stock­er Trup­penübungsplatzes, Wolf­gang Engel, erk­lärt, der Beschluss sei “unver­ständlich”. Im Übri­gen habe die Bun­deswehr dafür kein Geld. 

Unter­stützung bekom­men die Bom­bo­drom-Geg­n­er mit­tler­weile sog­ar aus Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Am let­zten Protest­marsch beteiligte sich auch der Bürg­er­meis­ter von Mirow. “Wir sind mas­siv bedro­ht — unser Ort liegt direkt in der Ein­flugschneise des geplanten Übungsplatzes”, erk­lärt Nor­bert Pape. “Unsere Region lebt vom Touris­mus — wenn Tief­flieger in 300 Meter Höhe rüber­ballern, kön­nen wir hier alles dichtmachen.” 

Bom­bo­drom-Chronik

Der Kampf um die Kyritz-Rup­pin­er Hei­de dauert neun Jahre: Seit 1992 ver­suchen Anwohn­er zu ver­hin­dern, dass die Bun­deswehr dort Manöver abhält. Der Kon­flikt um das 14 000-Hek­tar-Are­al begin­nt bere­its nach dem Zweit­en Weltkrieg: 

1946/47: Beset­zung durch die Sowjetarmee. 

1952/53: Erste Mil­itärübun­gen der Sow­jets. Bis zu 25 000 Mal im Jahr wer­den Bomben­ab­würfe im Tief­flug geübt. 

1992: Grün­dung der Bürg­erini­tia­tive “Freie Hei­de”, die sich für eine zivile Nutzung des Gelän­des einsetzt. 

1993: Abzug der rus­sis­chen Trup­pen. Die CDU/FDP-Bun­desregierung beschließt die Militärnutzung. 

1994: Kan­zlerkan­di­dat Rudolf Scharp­ing (SPD) ver­spricht den Verzicht auf die Mil­itär­nutzung im Fall seines Wahlsieges. 

1998: Scharp­ing wird Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter — an der Nutzung des Bom­bo­droms ändert sich nichts. 

2000: Das Bun­desver­wal­tungs­gericht unter­sagt der Bun­deswehr, dass Gelände ohne aus­re­ichende Anhörung der Gemein­den zu nutzen. Die Anhörung läuft bis zum 25. Januar.

Kategorien
Uncategorized

Naziterror in Premnitz: Ein Verletzter

PREMNITZ Auch zur Jahreswende 2001/2002 war es in der west­havel­ländis­chen Kle­in­stadt nicht möglich, einen friedlichen und ruhi­gen Abend zu ver­brin­gen, weil eine Gruppe mar­o­dieren­der Recht­sex­trem­is­ten die Straßen des Ortes unsich­er machte. Bere­its weit vor Mit­ter­nacht zog die zehn bis fün­fzehnköp­fige, größ­ten­teils namentlich und ein­schlägig wegen Gewalt­de­lik­te bekan­nte, Gruppe Recht­sex­trem­is­ten durch Prem­nitz, beschoss bzw. bewarf vor­beifahrende PKW mit Knal­lkör­pern und ähn­lichem. Es wur­den Jugendliche attack­iert und geschla­gen weil sie keine Böller raus­rück­en woll­ten. Die schw­er­wiegen­den Auseinan­der­set­zun­gen began­nen aber erst kurz nach Mit­ter­nacht. Gegen 0.45 Uhr wurde eine zehnköp­fige Gruppe linksori­en­tiert­er Jugendlich­er in der Bergstraße mit Böllern und Raketen von der Gruppe Recht­sex­trem­is­ten ange­grif­f­en und mehrfach ver­bal dazu aufge­fordert, mit ihnen zu kämpfen. Da die Jugendlichen aber keine Lust auf irgendwelche Schlägereien hat­te, liefen sie in die Bun­sen­straße zurück. Trotz­dem ließ die Gruppe Recht­sex­trem­is­ten aber nicht von ihnen ab, befeuerte sie weit­er­hin mit Knal­lkör­pern und Leucht­ster­nen und bekun­dete weit­er­hin die Absicht, sich unbe­d­ingt schla­gen zu wollen. In dieser Sit­u­a­tion löste sich ein Recht­sex­trem­ist aus der Gruppe und lief direkt zu einem der zulet­zt laufend­en linksori­en­tierten Jugendlichen und pack­te ihn an der Jacke um so eine Auseinan­der­set­zung zu begin­nen. Der Ange­grif­f­ene ließ sich aber nicht beir­ren und wehrte den Angreifer ab. Trotz­dem war damit die Gewalt in jen­er Nacht noch nicht been­det. Zwar kon­nte die Gruppe der ange­grif­f­e­nen linksori­en­tierten Jugendlichen unver­let­zt entkom­men, jedoch traf es dafür zwei Unbeteiligte. Gegen 01.00 Uhr grif­f­en vier namentlich bekan­nte Täter aus der Gruppe Recht­sex­trem­is­ten in der Karl – Marx – Straße einen linksori­en­tierten Jugendlichen und dessen Begleit­er an. Ohne War­nung schlu­gen und trat­en die Vier mit Fäusten und Schuhen auf eines der bei­den Opfer ein. Außer­dem zer­schlug ein­er der Tat­beteiligten einen Knüp­pel auf dem Kopf des sel­ben Opfers, das nun mit dem Kranken­wa­gen zur Ret­tungsstelle gebracht wer­den musste. Weit­er­hin wur­den mehrere Gäste ein­er Sil­vester­par­ty in der Straße des Friedens von den Recht­sex­trem­is­ten belästigt, bedro­ht und geschlagen. 

Kategorien
Uncategorized

Rechtsradikaler Übergriff in der Neujahrsnacht in Vetschau (OSL)

Kurz nach dem Jahreswech­sel grif­f­en am 1. Jan­u­ar 2002 etwa 15 offen­bar Recht­sradikale den Prober­aum ein­er Band in Vetschau (Ober­spree­wald-Lausitz) an. In dem Prober­aum, der als Tre­ff­punkt alter­na­tiv­er und link­er Jugendlich­er bekan­nt ist, hat­ten einige Jugendliche Sil­vester gefeiert. Ein­er der Feiern­den traf gegen 3 Uhr wenige Meter vor dem Gebäude unver­mit­telt auf die Angreifer. Sie bedro­ht­en ihn, beschimpften ihn mit ein­deutig recht­sradikalen Parolen
und ver­fol­gten ihn, als er zurück in den Prober­aum flüchtete. Die Recht­sradikalen ver­sucht­en, in den Raum einzu­drin­gen. Sie war­fen die Fen­ster­scheiben ein. Ein Fen­ster wurde dabei mit solch­er Wucht getrof­fen, dass es samt Rah­men aus der Wand brach. Dann war­fen die
Angreifer schwere Gegen­stände auf die Jugendlichen, die ver­sucht­en, von innen die Tür zu versper­ren. Ein Git­ter­rost ver­fehlte sie glück­licher­weise knapp. Die Recht­sradikalen kon­nten auch im weit­eren nicht in den Prober­aum gelan­gen und zogen sich zurück. 

 

Polizeibeamte, die von den Jugendlichen aus dem Prober­aum gerufen wur­den, trafen kurze Zeit danach ein, nah­men aber keine Anzeige auf. Nach­dem die Polizei später nochmals gerufen wurde, weil im Laufe der Nacht wieder Recht­sradikale in der Nähe des Prober­aums aufgetaucht
waren, war sie mit einem Ein­satzwa­gen präsent. 

 

Den Ange­grif­f­e­nen selb­st sowie ihrer schnellen und umsichti­gen Reak­tion ist es zu ver­danken, dass es keine Ver­let­zten und nicht noch mehr Sach­schä­den gab. 

 

Der Über­fall war nicht der erste dieser Art in Vetschau. Es ist eine ganze Rei­he von Angrif­f­en auf Nicht-Deutsche und nicht-rechte Jugendliche bekan­nt. So wurde der Prober­aum unter anderem bere­its in der Nacht vom 5. zum 6. August vorigen Jahres von Recht­sradikalen ange­grif­f­en, die dort ein­brachen und Fen­ster, Mobil­iar sowie Technik
zer­schlu­gen.* In Vetschau und den umliegen­den Dör­fern gibt es ein großes Poten­zial an recht­sradikal Hand­lungs­fähi­gen. Angesichts dieser Sit­u­a­tion ist eine unbe­d­ingte Sol­i­darisierung mit den Ange­grif­f­e­nen gefordert. Sie müssen unter­stützt und gestärkt wer­den, wenn in der Stadt dauer­haft ein­er recht­sradikalen Szene und ihren Aktivitäten
ent­ge­gengewirkt wer­den soll. 

 

* Eine Pressemit­teilung, die sich mit diesem Angriff befaßt, ist auf
www.opferperspektive.de zu finden. 

 

Anlauf­stelle für Opfer recht­sex­tremer Gewalt e.V.

Parzel­len­straße 79

03046 Cottbus

Fon: 0172 — 75 85 772

Fax-Serv­er: 0721 — 151 221 837

Kategorien
Uncategorized

Übergriff an Silvester in Walsleben bei Neuruppin

In dem kleinen Örtchen Wal­sleben bei Neu­rup­pin wurde in der Sil­vester­nacht ein Mann von einem Jung­fascho belei­digt. Der Grund: Der Mann war mit seinem dunkel­häuti­gen Stief­sohn unter­wegs. Dieser hat bere­its zuvor etwas abgekriegt. Näm­lich als er vor Mit­ter­nacht allein unter­wegs war. Da hat ihm der­selbe Typ, aus ein­er Gruppe her­aus, mit der Faust ins Gesicht geschla­gen. Der Jugendliche erlitt eine leichte Ver­let­zung. Ein Verdächtiger ist ermit­telt. Er hat nun unter anderem eine Anzeige wegen Volksver­het­zung an den Hack­en. Der polizeiliche Staatss­chutz hat sich auch eingeschaltet.

Kategorien
Uncategorized

600 bei Neujahrsdemo

600 Protest­wan­der­er gegen “Bom­bo­drom”

Teil­nehmer auch aus Mecklenburg


SCHWEINRICH 600 Men­schen haben sich gestern an der 74. Protest- wanderung
gegen einen Bomben- abwurf­platz der Bun­deswehr bei Witt­stock (Ost­prig­nitz-Rup­pin)
beteiligt. Die Neu­jahrs-Aktion gegen das “Bom­bo­drom” in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de sei
auch von Bürg­ern aus den Land­kreisen Meck­len­burg-Stre­litz und Müritz
unter­stützt wor­den, sagte der Vor­sitzende der Bürg­erini­tia­tive “Freie Heide”,
Hel­mut Schönberg. 

Gegen die Pläne des Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­ums, das “Bom­bo­drom” als
Luft-Boden-Schieß­platz zu nutzen, läuft die Bürg­erini­tia­tive “Freie
Hei­de”, der auch mehrere Gemein­den ange­hören, seit Jahren Sturm. Die
sow­jetis­che Luft­waffe hat­te das Gelände über Jahrzehnte hin­weg für
Bomben­ab­würfe genutzt. 

Nach Auskun­ft der Bürg­erini­tia­tive hat das Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) in
Frank­furt (Oder) der Bun­deswehr Zwangs­gelder für den Fall ange­dro­ht, dass sie
“weit­er­hin so tue, als ob sie in der Kyritz-Rup­pin­er-Hei­de einen
Trup­penübungsplatz betreibe”. Das OVG habe “klargestellt, dass die Bundeswehr
hier nicht nach Gut­dünken schal­ten kann”. So habe es der Bundeswehr
“unter­sagt, Schilder mit der Beze­ich­nung „Trup­penübungsplatz“ aufzustellen”. 

Bere­its im Dezem­ber 2000 hat­te das Bun­desver­wal­tungs­gericht in Berlin der
Bun­deswehr vor­erst eine mil­itärische Nutzung des Gelän­des unter­sagt. Die
Ortschaften Schwein­rich und Rossow hat­ten daraufhin beim Potsdamer
Ver­wal­tungs­gericht einen Zwangsvoll­streck­ungsantrag gegen die Bun­deswehr zur
Räu­mung des Übungsplatzes beantragt. 

Im April 2001 errangen die “Bombodrom”-Gegner einen weit­eren Sieg. Ohne
mündliche Ver­hand­lung sagte die Bun­deswehr zu, das nur für zwei
Gemein­den gel­tende Urteil des Bun­desver­wal­tungs­gerichts auch für Gadow,
Fleck­en Zech­lin und Dorf Zech­lin zu akzeptieren.

Kategorien
Uncategorized

Nazis sagen auf Wiedersehen

Am Fre­itag, 28. Dezem­ber, trafen sich in den frühen Abend­stun­den rund 50 Anhänger der NPD auf dem Witt­stock­er Mark­t­platz. Ihr Mot­to lautete “Deutsche Mark auf Wieder­se­hen”. Mit dabei hat­ten sie Fack­eln und Trans­par­ente. Anmelder war, wie so oft in Witt­stock, NPD-Kreisvor­sitzen­der Mario Schulz (Cum­losen). Passiert ist nüscht.

Kategorien
Uncategorized

Freie Heide: Schießplatz-Schilder müssen weg

OVG: Keine Truppenübungsplatz-Schilder

Am 27.12.2001 wurde vom bran­den­bur­gis­chen Oberver­wal­tungs­gericht der Bun­deswehr — unter Andro­hung von Zwangs­geld — das Auf­stellen von Schildern mit dem Schriftzug TRUPPENÜBUNGSPLATZ unter­sagt. Damit müssen die derzeit aufgestell­ten Schilder aus­ge­tauscht wer­den. Ober­stleut­nant Engel ist damit defac­to Kom­man­dant ohne Truppenübungsplatz. 

OVG lehnt Schieß­plat-Schilder ab

“Freie Hei­de” feiert Teil-Erfolg

OSTPRIGNITZ RUPPIN “Kein Sieg, aber ein Erfolg”, ist in den Augen von Benedikt Schirge, Sprech­er der Bürg­erini­tia­tive “Freie Hei­de”, das Urteil des Oberver­wal­tungs­gericht­es Bran­den­burg (OVG). Das Gericht hat­te am Don­ner­stag entsch­ieden, dass die Bun­deswehr am ehe­ma­li­gen Bom­bo­drom in der Rup­pin­er Hei­de keine Schilder “Trup­penübungsplatz” auf­stellen darf. Das OVG fol­gte damit den Gemein­den Schwein­rich und Rossow, die für die Anliegerorte des Bom­bo­droms Musterk­la­gen führen. 

“Die Bun­deswehr kann nun nicht mehr so tun, als gäbe es dort einen Übungsplatz”, begrüßte Benedikt Schirge das Urteil. “Es geht hier ums Vok­ab­u­lar”, erläuterte er die Posi­tion der Bürg­erini­tia­tive “Freie Hei­de”. Der Anwalt der Bürg­erini­tia­tive Rain­er Geulen geht davon aus, dass die Bun­deswehr sämtliche Hin­weiss­childer “Trup­penübungsplatz” bin­nen ein­er Frist von drei Wochen ent­fer­nen muss. 

Mit Unver­ständ­nis reagierte gestern der Stan­dortkom­man­dant des Trup­penübungsplatzes Ober­stleut­nant Wolf­gang Engel auf den Gerichts­beschluss. “Mir ist der Sinn der Sache nicht ganz klar. Hier drängt sich eher der Ein­druck auf, als gin­ge es wieder ein­mal um For­malien, um der Bun­deswehr zusät­zliche Kosten aufzu­drän­gen”, kom­men­tierte Engel auf Anfrage der MAZ. Auf dem Übungsplatz find­et laut Engel bere­its seit 15. Dezem­ber 2000 “gar nichts Mil­itärisches mehr statt”. So würde es auch bis zum Ende des Anhörungsver­fahrens bleiben. 

Die Bürg­erini­tia­tive führt Neu­jahr ihre 74. Protest­wan­derung durch. Tre­ff­punkt ist um 14 Uhr an der Kirche Schwein­rich. Von dort geht es zur Mahnsäule. 

Gericht entschei­det: Schilder müssen weg / Freie Hei­de wan­dert am Neujahrstag

Derzeit kein “Trup­penübungsplatz”


OSTPRIGNITZ RUPPIN Auch im neuen Jahr geht der Protest der Bürg­er- ini­tia­tive Freie Hei­de weit­er. Sie lädt am Dien­stag, 1. Jan­u­ar, zur inzwis­chen 74. Protest­wan­derung ein.
Sie begin­nt um 14 Uhr mit ein­er geistlichen Besin­nung in der Schwein­rich­er Kirche. Dann wird zur Schieß­platz­gren­ze gewan­dert. Dort sollen auch von Chris­t­ian Carstens gespon­serte Rheins­berg­er Tassen mit heißen Getränken verkauft wer­den. Es wer­den auch neue Infor­ma­tio­nen zum “Grup­penantrag im Bun­destag” angekündigt. 

Dabei sieht die Bürg­erini­tia­tive in einem jet­zt veröf­fentlicht­en Gerichts­beschluss einen weit­eren Erfolg im Kampf gegen die Nutzung des Schieß­platzes in der Witt­stock-Rup­pin­er Hei­de. Das Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) Bran­den­burg dro­ht dem Vertei­di­gungsmin­is­teri­um in dem Beschluss ein Zwangs­geld an, falls das frühere Mil­itärgelände auf dem Gebi­et dieser bei­den Gemein­den weit­er­hin als Übungsplatz genutzt wird. 

Hin­ter­grund sind zwei Urteile des OVG Bran­den­burg vom 24. März, in denen dem Vertei­di­gungsmin­is­teri­um die Nutzung von Schwein­rich­er und Rossow­er Gemein­degelände als Trup­penübungsplatz unter­sagt wor­den war. Diese Urteile waren recht­skräftig gewor­den, nach­dem das Bun­desver­wal­tungs­gericht am 14. Dezem­ber 2000 die Revi­sio­nen des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums zurück­gewiesen hatte. 

Das Oberver­wal­tungs­gericht teilte die Ansicht der bei­den Gemein­den, dass das Vertei­di­gungsmin­is­teri­um auch kün­ftig gegen seine Unter­las­sungspflicht­en ver­stoßen werde, weil der gesamte Bere­ich des früheren Bom­bo­droms als Trup­penübungsplatz aus­geschildert sei. Dies sei mit den Urteilen vom 24. März nicht vere­in­bar, so das OVG

Das Gericht machte aber auch deut­lich, dass die Gemein­den Rossow und Schwein­rich keinen Anspruch auf Her­aus­gabe von Flächen oder deren Räu­mung haben. 

Der Kom­man­dant des Witt­stock­er Trup­penübungsplatzes, Wolf­gang Engel, kan­nte den Gerichts­beschluss noch nicht. “Unver­ständlich”, so sein Kom­men­tar gestern. Die Bun­deswehr sei Eigen­tümer des Platzes und könne ihn laut let­ztem Spruch des Bun­desver­wal­tungs­gerichts nutzen — wenn auch erst nach ein­er angemesse­nen Anhörung. Derzeit werde der Platz von der Bun­deswehr aber nicht genutzt. 

Kategorien
Uncategorized

Potsdam: Asylbewerber demonstrieren

Gegen Sozialkürzun­gen und einen Abbau ihrer Rechte gin­gen gestern erstmals
Asyl­be­wer­ber aus Pots­dam bei ein­er eige­nen Demon­stra­tion auf die Straße. Rund
100 Men­schen — darunter auch Deutsche — forderten auf dem Weg zum
Sozialmin­is­teri­um die Sicherung sozialer Min­dest­stan­dards. Im Mit­telpunkt stand
dabei die dro­hende Ver­teuerung der Nahverkehrs-Sozial­fahrkarte. Die
Demon­stran­ten forderten einen Zuschuss, der die Beibehal­tung des Ticketpreises
von 27 Mark ermöglicht. Außer­dem ging es um Abschiebung und Residenzpflicht. 

Die Sozial­staatssekretärin Ange­li­ka Thiel-Vigh warf eini­gen linken Demonstranten
vor, die Sor­gen der Asyl­be­wer­ber für eigene poli­tis­che Ziele miss­brauchen zu wollen. 

“Wir bekom­men 80 Mark Taschen­geld im Monat, wie sollen wir davon leben, wenn
das meiste Geld für das Tick­et drauf geht?”, fragten Betrof­fene die
Sozial­staatssekretärin sowie Bär­bel Eichen­müller, Fach­bere­ich­slei­t­erin Soziales der
Stadt. Thiel-Vigh wies die Ver­ant­wor­tung von sich: “Das Tick­et ist Sache der Stadt,
geht das Land nichts an.” Die Betrof­fe­nen reagierten mit Unver­ständ­nis: “Warum hilft
das Land nicht, wenn die Städte diese sozialen Leis­tun­gen nicht mehr bezahlen
kön­nen”, fragte Flo­rence Sissako. 

Beklagt wur­den immer neue Geset­ze und zu wenig Rechte. “Mein fünf Monate altes
Kind wurde in Deutsch­land geboren. Ich habe keine Papiere. Jet­zt ist das Kind krank
und ich habe Prob­leme, eine Behand­lung zu bekom­men”, berichtete ein
Asylbewerber. 

Ein Prob­lem für viele ist die Unter­bringung an der Michen­dor­fer Chaussee und am
Lerchen­steig. Um von dort in die Innen­stadt zu kom­men, braucht man den Bus. Noch
1999 zahlten die 150 Bedürfti­gen für ihr Sozialtick­et 18 Mark im Monat. Trotz
Preisanstiegs auf derzeit 27 Mark ist das Taschen­geld gle­ich geblieben. Lebensmittel
kaufen die Asyl­be­wer­ber mit Gutscheinen — Tabak, Alko­hol, Telefonkarten,
Brief­marken oder gar den Anwalt für das Asylver­fahren kön­nen sie davon nicht
bezahlen. “Entwed­er die Fahrpreise bleiben gle­ich, oder wir brauchen mehr
Unter­stützung”, sagte ein Demonstrant. 

Vor­erst wer­den die Asyl­be­wer­ber ganz auf das Sozialtick­et verzicht­en müssen. Zwar
soll die Unter­stützung in Höhe von 43 000 Mark in den Haushalt aufgenommen
wer­den, der wird aber früh­estens am 23. Jan­u­ar beschlossen und muss danach noch
von der Kom­mu­nalauf­sicht genehmigt wer­den, damit die Zahlung freiwilliger
Leis­tun­gen — das Sozialtick­et gehört dazu — erfol­gen kann, erk­lärte Eichen­müller. Das
führte 1999 dazu, dass erst ab Juli der Zuschuss zur Sozial­fahrkarte gewährt werden
konnte. 

Bei der Unter­bringung der Asyl­be­wer­ber gebe es Verbesserun­gen, so Eichenmüller.
200 Men­schen lebten bere­its in nor­malen Woh­nun­gen. Fam­i­lien, die seit mehr als
drei Jahren, und Alle­in­ste­hende, die seit mehr als fünf Jahren hier sind, sollen eine
eigene Woh­nung bekom­men. (KLAUS D. GROTE)

Kategorien
Uncategorized

Zwangsgeld gegen die Bundeswehr?

Gericht dro­ht Bund Zwangs­gelder an

Bom­bo­drom-Geg­n­er erzie­len Erfolg


FRANKFURT (ODER) Die Geg­n­er des geplanten Bomben­ab­wurf- platzes in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de haben vor dem Oberv­er- wal­tungs­gericht Bran­den­burg einen Erfolg erzielt. Das Gericht habe auf Antrag der Gemein­den Schwein­rich und Rossow dem Bund Zwangs­gelder ange­dro­ht, sollte er beispiel­sweise Schilder mit der Beze­ich­nung “Trup­penübungsplatz” an dem Gelände auf­stellen, teilte das Gericht gestern in Frank­furt (Oder) mit. Es sah darin eine Zuwider­hand­lung gegen vorherige Gerichtsurteile. 

Vor rund einem Jahr hat­te das Bun­desver­wal­tungs­gericht in Berlin den Stre­itkräften nach jahre­langem Rechtsstre­it unter­sagt, das “Bom­bo­drom” mil­itärisch zu nutzen, ohne vorher die Anliegerge­mein­den aus­re­ichend ange­hört zu haben. Das Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um lässt daher derzeit ein Anhörungsver­fahren in der Region laufen, das Anfang Jan­u­ar abgeschlossen wer­den soll. Die Bun­deswehr hat­te das 14 000 Hek­tar große Mil­itärgelände nach dem Abzug der rus­sis­chen Trup­pen — nach Mei­n­ung der Geg­n­er wider­rechtlich — übernommen. 

Das Oberver­wal­tungs­gericht teilt der Mit­teilung zufolge die Auf­fas­sung, dass zumin­d­est das Auf­stellen und Belassen von Schildern, die das Are­al etwa als “Trup­penübungsplatz” beze­ich­nen, nicht mit den Gericht­surteilen vere­in­bar sei. Zugle­ich wies das Gericht darauf hin, dass die bish­eri­gen Urteile keine Grund­lage für die Gemein­den bieten, die Her­aus­gabe von Flächen beziehungsweise deren Räu­mung durch die Bun­desre­pub­lik zu beanspruchen.


Um das “Bom­bo­drom” wird seit Jahren gestrit­ten. Statt des geplanten Luft-Boden-Schieß­platzes fordert die Bürg­erinini­tia­tive “Freie Hei­de” eine zivile Nutzung des Areals.Die Ini­tia­tive will am Dien­stag in Schwein­rich (Ost­prig­nitz-Rup­pin) ihre Proteste fortsetzen. 

Inforiot