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Gedenken an Wehrmachtsdeserteure untersagt

Große Unter­stützung durch Gew­erkschaften, Parteien, Jugend­clubs, Vere­ine und Antifa­grup­pen erfahren an diesem Sonnabend Proteste gegen einen Auf­marsch von Alt- und Neon­azis zum Wald­fried­hof in Halbe (Kreis Dahme-Spree­wald). Am Fre­itag kündigte auch »Tol­er­antes Bran­den­burg«, ein Pro­gramm der Lan­desregierung in Pots­dam, seine Unter­stützung an. Bish­er waren die Neo­faschis­ten jew­eils am soge­nan­nten Volk­strauertag im Novem­ber in Halbe erschienen. In diesem Jahr marschieren sie auch erst­mals am 11. März aus Anlaß des ehe­ma­li­gen »Gedenk­tages für die Opfer des Ersten Weltkrieges« in der 1250-Ein­wohn­er-Gemeinde auf. Auf dem Fried­hof sind jedoch haupt­säch­lich Sol­dat­en begraben, die kurz vor Ende des Zweit­en Weltkrieges bei den Schlacht­en um die Eroberung Berlins gefall­en waren. 

Unter dem Mot­to »Halbe ist bunt und nicht braun« wird zwis­chen 10 und 20 Uhr in der Schw­er­iner Straße protestiert. Neben einem Büh­nen­pro­gramm mit Musik und Reden soll es auch Stände geben, mit denen sich Antifa-Ini­tia­tiv­en vorstellen. Diese Aktion­s­meile soll laut Aufla­genbescheid jedoch im Abstand von 100 Metern zur Route der Neon­azis aufge­baut wer­den. Ein Eilantrag des ver­anstal­tenden Aktions­bünd­niss­es gegen deren Ver­legung sei jedoch abgelehnt wor­den, teilte das Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus am Fre­itag mit. 

Auch eine Kundge­bung der »Vere­ini­gung der Ver­fol­gten des Naziregimes / Bund der Antifaschistin­nen und Antifaschis­ten« (VVN-BdA) direkt vor dem Fried­hof wurde von der Polizei unter­sagt. Mit dieser Aktion sollte der ermorde­ten Deser­teure und Zwangsar­beit­er gedacht wer­den, die eben­falls auf dem Fried­hof begraben sind. Stat­tfind­en kann lediglich eine Kundge­bung der Jusos zwis­chen 8.00 und 9.30 Uhr auf dem Fried­hofsvor­platz. Die Polizei kündigte an, mit mehreren hun­dert Beamten am Sam­stag vor Ort sein zu wollen. 

Die Neon­azior­gan­isatoren des »Fre­un­deskreis­es Halbe« wollen sich um 12 Uhr am Goethe­p­latz ver­sam­meln und später über die Lin­den­straße zum nahegele­ge­nen Wald­fried­hofsvor­platz marschieren, um dort eine Kundge­bung abzuhal­ten. Um eine Block­ade durch Antifaschis­ten unmöglich zu machen, hat der Ham­burg­er Neon­azikad­er Chris­t­ian Worch bere­its ab 10 Uhr eine Kundge­bung genau an jen­er Straßenkreuzung angemeldet, auf der im Novem­ber 2005 der Auf­marsch durch mehrere hun­dert Gegen­demon­stran­ten aufge­hal­ten wurde. 

Die Diskus­sio­nen um den Umgang mit dem recht­en Auf­marsch in Halbe nutze Bran­den­burgs Law-and-Order-Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) unter­dessen, um die Errich­tung ein­er »Ban­n­meile« in Halbe zu fordern. »Pop­ulis­tis­che Forderun­gen erset­zen jedoch keinen antifaschis­tis­chen Wider­stand« erk­lärte Arthur Nehring vom antifaschis­tis­chen Bünd­nis »NS-Ver­her­rlichung stoppen«.

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EU: Bund muss für sorbische Schulen sorgen

Die Europäis­che Kom­mis­sion pocht auf den Bestand sor­bis­ch­er Schulen und erin­nert die Bun­desregierung an ihre dies­bezügliche Ver­ant­wor­tung. Anlass dafür sind zwar die Pläne, sor­bis­che Schulen in Sach­sen zu schließen, doch auch in Bran­den­burg reg­istri­ert man den Hin­weis der EU-Kom­mis­sion aufmerksam. 

Der pol­nis­che Europa­parla­men­tari­er Sylvester Chrus­zoz und sein tschechis­ch­er Kol­lege Jaromir Kolicek hat­ten sich an die Kom­mis­sion gewandt, weil zwei sor­bis­che Schulen in der säch­sis­chen Ober­lausitz möglicher­weise vor dem Aus ste­hen. In der Antwort auf die Anfrage der bei­den Abge­ord­neten heißt es aus­drück­lich, dass die Mit­gliedsstaat­en für einen Schu­lun­ter­richt sor­gen müssen, der die Rechte von Min­der­heit­en berück­sichtigt. Für Chrus­zoz und Kolicek ist das ein »klares Sig­nal«, dass die Bun­desregierung die Ver­ant­wor­tung für das sor­bis­che Schul­we­sen nicht auf die Län­der abwälzen darf. Im Zuge der Förder­al­is­mus­re­form ist jedoch beab­sichtigt, die Bil­dung vol­lkom­men zur Län­der­sache zu erk­lären. Erst vor weni­gen Tagen hat sich die Pots­damer Lan­desregierung dazu bekan­nt und ihre Unter­stützung im Bun­desrat signalisiert. 

Die bran­den­bur­gis­che Bun­destagsab­ge­ord­nete Cor­nelia Behm (Grüne) verurteilt indes die in dieser Woche bekan­nt gegebene Schließung der sor­bis­chen Mit­telschule im säch­sis­chen Pan­schwitz-Kuck­au. Es sei abzuse­hen, dass anderen sor­bis­chen Schulen das gle­iche Schick­sal dro­ht. »Durch das jet­zige Finanzierungsmod­ell der Län­der Bran­den­burg und Sach­sen wer­den sor­bis­che Bil­dung­sein­rich­tun­gen schrit­tweise in die Knie gezwungen.«
In der märkischen Nieder­lausitz unter­richt­en 76 Lehrer an 30 Schulen die sor­bis­che Sprache. Außer­dem gibt es am nieder­sor­bis­chen Gym­na­si­um in Cot­tbus zweis­prachi­gen Unterricht. 

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Finstere Aussichten für Flüchtlinge

(taz vom 01.03.2006, Peter Nowak) Der Bran­den­burg­er Flüchtlingsrat legt eine Broschüre über Lebens- und Wohnbe­din­gun­gen von Asyl­be­wer­bern vor. Darin wird unter anderem ihre abgeschiedene Unter­bringun­gen in “Dschun­gel­heimen” mit­ten im Wald kritisiert
“Verträumte Stille erwartet den Besuch­er im zweit­größten Ort der Märkischen Schweiz, etwa 50 Kilo­me­ter östlich vom Berlin­er Zen­trum gele­gen”, wirbt der “staatlich anerkan­nte Erhol­ung­sort Wald­siev­ers­dorf” auf sein­er Home­page um Gäste. Doch wohl nicht alle Men­schen scheinen damit gemeint zu sein. “Unser Heim in Wald­siev­ers­dorf ist beson­ders abgeschieden im Wald gele­gen. Zur näch­sten Bushal­testelle müssen wir fast vier Kilo­me­ter, also eine Stunde, laufen. Zudem gibt es nur wenig Möglichkeit­en zu tele­fonieren.” So beschrieben im August 2005 die “Asyl­be­wer­ber von Wald­siev­ers­dorf” ihre Wohn­si­t­u­a­tion. Daran hat sich bis heute nichts geändert
Wald­siev­ers­dorf ist kein Einzelfall in dem Bun­des­land, betont Vera Ever­hartz vom Bran­den­burg­er Flüchtlingsrat. Am Mon­tagabend hat­te die Organ­i­sa­tion in Pots­dam ihre Broschüre unter dem Titel “UnHEIM­lich­es Bran­den­burg” über das Leben in Flüchtling­sun­terkün­ften vorgestellt. Neben Wald­siev­ers­dorf stand das Flüchtling­sheim Bahns­dorf im Land­kreis Ober­spree­wald-Lausitz beson­ders in der Kri­tik. Es zählt eben­falls zu den so genan­nten Dschun­gel­heimen, die mit­ten im Wald gele­gen sind. Als sich die Flüchtlinge selb­st mit den daraus entste­hen­den Prob­le­men beschäfti­gen woll­ten, wur­den sie aus­ge­bremst: Nach­dem sich mehrere Heim­be­wohner­In­nen gemein­sam zur Anschaf­fung eines Autos entschlossen hat­ten, um für die 15 schulpflichti­gen Kinder einen Fahr­di­enst zur Schule zu organ­isieren, teilte ihnen das Aus­län­der­amt lap­i­dar mit, dass die Hal­tung eines Autos nicht ges­tat­tet sei. 

Dass Eigenini­tia­tive von Flüchtlin­gen nicht gerne gese­hen wird, wird in der Broschüre auch an ander­er Stellte doku­men­tiert. So hat­te die Arbeit­er­wohlfahrt (AWO) als Betreiberin des Rathenow­er Flüchtling­sheims gegen Bewohner­In­nen Anzeige wegen übler Nachrede und Ver­leum­dung gestellt. Sie hat­ten in einem Offe­nen Brief beklagt, dass ihre Post kon­trol­liert und das einge­set­zte Sicher­heit­sun­ternehmen von Recht­sradikalen unter­wan­dert werde. Die Klage wurde schließlich abgewiesen; die AWO hat den Sicher­heits­di­enst mit­tler­weile gewech­selt. Doch der Leit­er der AWO Havel­land gibt sich unbeir­rt: “Welch­es Urteil gesprochen wurde, ist für uns nicht von Inter­esse. Dass die Ermit­tlungs­be­hör­den ermit­telt haben und die Jus­tiz ein Ver­fahren anstrengte, ist ein Erfolg.”
Bevölkerung aufklären
Vera Ever­hartz betonte, dass der Flüchtlingsrat mit der Broschüre die Bevölkerung für die Sit­u­a­tion der Asyl­be­wer­berIn­nen sen­si­bil­isieren und ein Umdenken bei den Poli­tik­erIn­nen bewirken will. Deswe­gen waren zur Vorstel­lung der Broschüre am Mon­tagabend neben Flüchtlin­gen auch eine Heim­lei­t­erin und Poli­tik­erIn­nen aus Bran­den­burg eingeladen.
Die SPD-Land­tagsab­ge­ord­nete Mar­ti­na Münch betonte, dass man in ihrem Wahlkreis Cot­tbus die Flüchtlinge läng­stens ein Jahr in Heimen unter­bringe und ihnen anschließend Woh­nun­gen zuteile. Das sei sog­ar kostengün­stiger; auch ver­bre­it­ete Vorurteile in der Bevölkerung wären mit der Zeit verschwunden. 

Die räum­liche und soziale Aus­gren­zung der Flüchtlinge fördere den Ras­sis­mus, heißt es in der Broschüre; die soziale Inte­gra­tion kann umgekehrt als Beitrag zum Abbau von frem­den­feindlichen Ein­stel­lun­gen in der Bevölkerung beitra­gen. Damit erk­lärt sich auch, dass die Broschüre von dem Pro­jekt “enti­mon — Gemein­sam gegen Gewalt und Recht­sex­trem­is­mus” finanziert wurde.
Ob sich an der Sit­u­a­tion der Flüchtlinge in Bran­den­burg allerd­ings so schnell was ändert wird, muss allerd­ings bezweifelt wer­den. Bei der Vorstel­lung der Broschüre glänzte das Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­um durch Abwe­sen­heit. Dessen Haush­err, Jörg Schön­bohm (CDU), zählt zu den erk­lärten Befür­wortern von Flüchtlingslagern. 

Die Broschüre “UnHEIM­lich­es Bran­den­burg” kann über den Bran­den­burg­er Flüchtlingsrat bestellt wer­den. Mehr Infos gibt es unter www.fluechtlingsrat-brandenburg.de

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Hakenkreuzschmierereien

Mehrere Hak­enkreuzschmier­ereien an mehreren Wohn­häusern wur­den der Revier­polizei am Dien­stag in der Wald­stadt II bekan­nt. Fest­gestellt wur­den die Zeichen in ver­schiede­nen Größen (bis ein Meter) in schwarz­er Farbe an Balkon und Hauswän­den von Mehrfam­i­lien­häusern zwis­chen 5 und 10.20 Uhr. Betrof­fen sind Gebäude in den Straßen Am Spring­bruch, Am Teufelssee und Kiefer­n­ring. Ver­ständigte Revier­polizis­ten kamen vor Ort und sicherten Spuren. Die Krim­i­nalpolizei hat die Ermit­tlun­gen zum Tatver­dacht gegen einen 18-jähri­gen Pots­damer über­nom­men, der bere­its ein­schlägig bekan­nt ist. 

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Vorwürfe der Polizei haltlos

Pots­dam — Die Arbeits­ge­mein­schaft Antifaschis­mus hat aus Kreisen des „Beirates zur Umset­zung des lokalen Aktion­s­planes gegen Recht­sex­trem­is­mus“ erfahren, dass die Polizei kein­er­lei Hin­weise auf einen poli­tis­chen Hin­ter­grund der Schlägerei am ver­gan­genen Fre­itagabend auf einem Spielplatz im Pots­damer Stadt­teil Drewitz hat.

Dort wurde eine Gruppe Jugendlich­er ange­grif­f­en, unter den Opfern befind­en sich zahlre­iche bekan­nte Per­so­n­en aus dem Dun­stkreis der Pots­damer Neon­azi-Szene. Darunter auch zwei Per­so­n­en, die beim Über­griff am 3. Juli 2005 in der Friedrich Ebert-Straße einen Antifaschis­ten und seinen Begleit­er beina­he umge­bracht hät­ten und weit­ere Per­so­n­en, die wegen ein­schlägiger Delik­te vorbe­straft sind.

Polizei und Staat­san­waltschaft geben in ihrer ersten Pressemit­teilung die Aus­sage der Ange­grif­f­e­nen als Tat­sachen wider. So sind die entsprechen­den Bemerkun­gen zum möglichen Tather­gang als Tat­sachen aus­gegeben – ohne jegliche Ein­schränkung. „Dass die Polizei hier Recht­sex­trem­is­ten blind ver­traut, ist abso­lut unver­ständlich. Die Ange­grif­f­e­nen haben gute Gründe, die Unwahrheit zu sagen“, so Daniela Kras­nic, Sprecherin der ag_antifa an der uni_potsdam.

Wieder wird durch Polizei und Staat­san­waltschaft eine hal­luzinierte Gewalt­spi­rale in Gang geset­zt und ein wech­sel­seit­iger Kleinkrieg zwis­chen Links und Rechts hal­luziniert. Dass solche Behaup­tun­gen jet­zt ohne jeglichen Anhalt­spunkt auf ein poli­tis­ches Motiv in die Welt geset­zt wer­den, ist ein Skan­dal!“, so Kras­nic weit­er. Die ag_antifa an der uni_potsdam fordert nun per­son­elle Kon­se­quen­zen – schließlich wird hier durch Polizei und Staat­san­waltschaft grund­los ein Kli­ma der Angst geschürt. Das kann so nicht hin­genom­men werden!

Des Weit­eren berichteten Anwohner­In­nen des Spielplatzes am REWE-Markt in Drewitz, dass durch die Präsenz der Jugendlichen, die augen­schein­lich nicht sel­ten der recht­en Szene zuge­ord­net wer­den kön­nen, andere Kinder und Jugendliche ver­drängt wer­den. „Den recht­en Jugendlichen muss hier klargemacht wer­den, dass sie im öffentlichen Raum nicht geduldet wer­den – wenn nötig durch polizeiliche Maß­nah­men. Es kann nicht sein, dass Recht­sex­treme öffentliche Räume beset­zen und Jugendliche für ihre Ideen ködern“, so Daniela Kras­nic abschließend.

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Arbeit in der Furche”

Die bish­eri­gen Regionalen Arbeitsstellen für Aus­län­der­fra­gen (RAA) wech­seln Träger und Namen. Gestern wurde als Nach­fol­ger das neue Bran­den­bur­gis­che Insti­tut für Gemein­we­sen­ber­atung »demos« aus der Taufe gehoben, das laut Vor­sitzen­dem Wol­fram Hülse­mann gegen Demokratiebedro­hung und soziale Apathie zu Felde ziehen will. Gle­ichzeit­ig wurde eine Vere­in­barung mit Bil­dungs-Staatssekretär Burghard Jungkamp (SPD) unterzeichnet. 

Über­nom­men werde von den früheren mobilen Beratung­steams (MBT) die »Arbeit in der Furche«, sagte Hülse­mann. Die neue Form der Tätigkeit im Rah­men eines Insti­tuts sei gewählt wor­den, weil auf diese Weise »andere Ansprech­part­ner« gewon­nen wer­den kön­nten. Von den Feuer­wehrein­sätzen in »Prob­lem­zo­nen« müsse zu mehr Präven­tion überge­gan­gen werden.
Träger für das Insti­tut ist der Vere­in »Demokratie und Inte­gra­tion Bran­den­burg«, dessen Vor­sitzen­der Alfred Klein, früher­er Rek­tor der Uni­ver­sität Pots­dam, das unzure­ichende Engage­ment bran­den­bur­gis­ch­er Hochschulen bei der Vertei­di­gung demokratis­ch­er Kul­tur kri­tisierte, sich aber durch das Insti­tut eine Änderung erhofft. 

Jungkamp ver­wies auf die »erfreuliche Bilanz« der RAA und MBT in den ver­gan­genen acht Jahren. Sie hät­ten den »Hass auf andere Völk­er« wirkungsvoll bekämpft, was in der jüngst veröf­fentlicht­en Studie »Jugend in Bran­den­burg« bestätigt wor­den sei. Recht­sex­trem­is­mus und Gewalt­bere­itschaft hät­ten unter den bran­den­bur­gis­chen Jugendlichen an Boden ver­loren, wenn auch ein »klein­er, har­ter Kern noch nicht auf dem recht­en Weg ist«, wie der Staatssekretär sagte. Der Ein­satz der Lan­desregierung für das Hand­lungskonzept »Tol­er­antes Bran­den­burg« bleibe erhal­ten. In den ver­gan­genen drei Jahren habe sie je 775 000 Euro zur Ver­fü­gung gestellt, vorher seien es 660 000 Euro pro Jahr gewe­sen. Den­noch beklagte Insti­tut­sleit­er Hülse­mann man­gel­nde Geld­mit­tel, die es nicht ges­tat­ten wür­den, den Mitar­beit­ern Wei­h­nachts- und Urlaub­s­geld oder Über­stun­den zu bezahlen. 

Skep­tisch äußerte sich die Linkspartei-Frak­tion. Sie befürchtet, dass die Eingliederung der mobilen Beratung­steams in das neu gegrün­dete Insti­tut »die erprobte, region­al wichtige und effek­tive Arbeit vor Ort« gefährde.
Für das Innen­min­is­teri­um bedank­te sich Staatssekretär Eike Lan­celle (CDU) für die Arbeit der Mitar­beit­er im Kampf gegen »Fehlen­twick­lun­gen in unser­er Gesellschaft«. »Kurzfristig doku­men­tier­bare Erfolge« seien auf diesem Feld nicht zu erwarten, dafür würde sich Behar­rlichkeit auszahlen. Inter­ven­tion­is­mus reiche nicht aus, bestätigte Alfred Klein. Das neue Insti­tut müsse seine Arbeit auch daran aus­richt­en, dass Bran­den­burg Men­schen ver­liere und der Zusam­men­halt in Dör­fern und kleinen Städten schwinde. 

Dabei waren in den Anfangsta­gen der Regierungskoali­tion dur­chaus andere Töne zu hören, als Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) mit Lan­celle an sein­er Seite
seinen »Präven­tion­srat« als Gegen­pro­jekt zum Hand­lungskonzept »Tol­er­antes Bran­den­burg« in Stel­lung brachte. 

Trotz alle­dem ist Bran­den­burg mit wach­sender extrem­istis­ch­er Krim­i­nal­ität kon­fron­tiert. Nach Angaben des Innen­min­is­teri­ums stieg die Zahl rechtsmo­tiviert­er Straftat­en im ersten Hal­b­jahr 2006 auf 629. Im Ver­gle­ich­szeitraum des Vor­jahres waren es 506 Fälle. 

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Mehr Hitlerverarsche!

Die Kam­er­aderie geht ja nicht ins The­ater, jeden­falls nicht in ein Staat­sthe­ater. Sie besucht allen­falls Schmierenop­eretten, damit der Schweiß der Jagd auf Undeutsches rasch­er trock­net. »Mein Kampf« des A. H. liest diese Bagage der Verir­rten und Elen­den unkom­men­tiert. Und ganz böse wird dies Alt-und Jungvolk, wenn Hak­enkreu­z­ler­größen belei­digt wer­den. Sie mit Spott zu über­schüt­ten, schmerzt beson­ders – braune Kehlen schreien dann nach Rache. Aber was soll ein Stück wie George Taboris »Mein Kampf«, das den recht­en Vol­lid­ioten gern ihren Hitler aus­treiben würde, auf dem The­ater, wo die mod­erne »Führer«-Klientel abwe­send ist? Will es das denn? Es ist anders. 

Wer einen ver­höh­n­ten Hitler rechtzeit­ig sieht und begreift, der geht bess­er gewapp­net in die Pause auf den Schul­hof, wo die Recht­srock-CDs getauscht wer­den, von der Landser-Band und ähn­lichem. Antifaschis­tis­che Kun­st zu zeigen, müßte zur heili­gen Pflicht wer­den. Wider das Kleinre­den des großdeutschen Ver­brecher­tums! Wider die Hatz auf Aus­län­der! Der Staat muß die Lehr-und Aus­bil­dungspläne ändern, zum Beispiel: Kein Schüler oder Stu­dent schließt die Lehranstalt ab, ohne den Chap­lin-Film »Der große Dik­ta­tor«, den Stan­ley-Kramer-Streifen »Das Urteil von Nürn­berg« und zehn DEFA-und Mos­film­streifen zum The­ma gese­hen zu haben. So wie einst der DDR-Bub, das DDR-Mädel »Der Unter­tan« von Hein­rich Mann sehen und lesen mußten. Erziehung des Menschengeschlechts! 

Wie Chap­lins Film zeigt auch Taboris Farce, die am Fre­itag in Cot­tbus Pre­miere hat­te: Kaum ist die Krea­tur aus dem Schoß, fängt sie zu knur­ren und zu heulen an – wie ein Hund, aber der poten­tielle Mörder in ihr ist Men­sch wie du. In Hitler, dem Anstre­ich­er, bellt der Ver­brech­er nicht, bevor der Juden­has­s­er dem Juden sich anver­wan­delt, sich sein­er Dien­ste bedi­ent, mit ihm pak­tiert. Auch Hunde sind sentimental. 

Eine schauer­lich-süßliche Jugend­sto­ry enthüllt sich auf der Bühne, bis­sig, spöt­tisch. Hitlers Mal­tal­ent wird belei­digt. Die Wiener Kun­stakademie lehnt die Auf­nahme des ver­meintlich ästhetis­chen Heißs­porns ab. Das bringt den napoleonisch geifer­n­den Adolf auf Abwege. Die Rat­te fällt in den Armenkeller von Juden und nährt sich an der gerin­gen Habe Schlomos. 

Hitler und Schlo­mo Her­zl, so der volle Name – das ist der Kern der Geschichte. Regis­seur Christoph Schroth, über Jahre Inten­dant des Cot­tbuser Staat­sthe­aters, kostet die Kon­stel­la­tion in vollen Zügen aus. Hohn­gelächter, vor­witzig wie hin­ter­gründig, auf den späteren Usurpa­tor ist Leit­mo­tiv. Kon­turen des poten­tiellen Massen­mörders schauen in jed­er Phase, jedem Winkelzug durch. Spielort ist eine mar­o­de Keller­be­hausung mit Stahldop­pel­bet­ten, Tisch, Stühlen, Tür zum WC und aus­gestopftem Huhn, das sog­ar gack­ern kann und freilich auf die Schlacht­bank muß. Wer rein will in den Keller, muß die Treppe herunter steigen. Manch­mal ein Draht­seilakt. Für Tage neues Heim Hitlers, das bald auf seine Befehle wartet. 

Schlo­mo ver­sorgt den exzen­trischen Jüngling mit Brot, auch mit geistiger Nahrung. Zu seinem Unglück emp­fiehlt er ihm gar, in die Poli­tik zu gehen. Welch Ini­tial der eige­nen Aus­rot­tung. Auf der Gren­ze liegt bekan­ntlich der frucht­bare Ort. Tabori scheut sich nicht, dem Puck­ern im Hitler­schen Winkel­herz Sprüche jüdis­ch­er Weisheit anzuheften, eine Verbindung, die nötig ist, um das Absurde der Vorgänge hochzutreiben. 

Zum Zuge kom­men hochmo­tivierte, vorzügliche Schaus­piel­er. Die Schlo­mo-Rolle spielt Wolf-Dieter Lingk, immer etwas gebückt, fast untertänig, freilich ungle­ich schlit­zohriger, gescheit­er als sein satirisches Gegenüber. Die Weisheit ein­er ungeschützten Welt wohnt in dieser Rolle. Was dieser schein­bar unbe­holfe Bücher­jude alles ertra­gen muß. Doch immer weiß er sich aus der Affäre zu ziehen. Plas­tisch die Szene mit dem split­ter­nack­ten Gretchen (Tere­sa Waas): Wie es dem ver­schämten, vor Selb­stvor­wür­fen zit­tern­den Schlo­mo die Fußnägel abkaut. Gretchen wird eine vom BdM, aber sie lernt, das böse Spiel im Keller zu durch­schauen, und ver­weigert sich schließlich, mit den Wölfen zu heulen. 

Rest­los verquarkt der Charak­ter, den der hochbe­gabte Kai Börn­er als Junghitler gibt. Eine Leis­tung, die, anders als Chap­lins geschmei­di­ger Dik­ta­tor, das Infan­tile, Jun­gen­hafte der Fig­ur wie das Maschinelle des Kör­pers und der Gesten her­ausar­beit­et. Da rollt schon der ferne Mörder mit den Augen, da bellt aus dem Mund schon das Raubti­er. Das ganze verquol­lene Vok­ab­u­lar im Hitler­schen Dun­stkreis zeigt sich auch bei Himm­lis­chst, Syn­onym für Himm­ler, von Jonas Hart­mann frech-mil­i­tant ans Pub­likum direkt adressiert, und bei Frau Tod (Susanne Thiede), der Nymphomanin des Ster­bens. Ihr Gang, den verzweifel­ten Schlo­mo zurück­lassend, mit Hitler und Himm­ler die Stahltreppe hin­auf in die Hölle, die Hand zum Hit­ler­gruß erhoben, gehört zu den ein­dringlich­sten Szenen der Aufführung. 

»Mein Kampf« ist ent­lar­ven­der als das meiste Kün­st­lerische, das von Hitler han­delt. Taboris Wurf von 1987 kon­terkari­ert schla­gend jenes unsägliche Meis­ter­w­erk, das sich »Der Unter­gang« schimpft, ein Film, der so jäm­mer­lich ist wie sein Haupt­darsteller Bruno Ganz, der mit dieser Rolle vor der Welt bewiesen hat, wie elend verkom­men doch die Krea­tur Schaus­piel­er ist, wenn sie nicht mehr drauf­schaut, was sie da eigentlich spielt. 

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Mitglieder der rechtsextremen Szene wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht

Am Mittwoch, den 8. März 2006 begin­nt vor dem Amst­gericht Neu­rup­pin der
Prozess gegen sechs Män­ner, denen gemein­schaftliche schwere
Kör­per­ver­let­zung vorge­wor­fen wird. 

Sie sollen am 11. Novem­ber des let­zten Jahres drei junge Wittstocker,
die sie der linken Szene zuge­ord­net hat­ten, ver­fol­gt haben. Ein­er der
Betrof­fe­nen wurde dabei zu Boden gewor­fen, geschla­gen und getreten.
Zuvor hat­ten die Täter ihn nach sein­er poli­tis­chen Gesin­nung befragt.
Das Opfer ver­lor nach kurz­er Zeit die Besin­nung. Ver­mut­lich brachte das
beherzte Auftreten eines Paares die Täter dazu, von ihrem Opfer abzulassen. 

Der Prozess begin­nt um 9.15 Uhr in Saal 317 des Amts­gerichts Neuruppin.
Er wird voraus­sichtlich am 22. März fortgesetzt. 

Bei Rückfragen: 

Opfer­per­spek­tive (0171–1935669)

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Thor-Steinar-Urteil des Oberlandesgerichts

(Ulrich Brosa, 06.03.2006, Indy­media) Das bran­den­bur­gis­che Oberlandesgericht
hat behauptet, das alte Thor-Steinar-Logo
mit der Wolf­san­gel sei nicht strafbar.
Das Urteil des bb OLG ist zwar nazifreundlich,
doch der­maßen daneben, dass es sogar
bei Juris­ten Kopf­schüt­teln verursacht. 

In Berlin hat das bb OLG nichts zu sagen.
Die Berlin­er Jus­tiz ist dabei,
das Wolf­san­gel-Logo vors Kammergericht
zu ziehen. Das KG wird voraussichtlich
den Bun­des­gericht­shof entschei­den lassen. 

Nie­mand sollte sich jedoch noch
auf deutsche Gerichte ver­lassen. Das
Thor-Steinar-Urteil strotzt von den
Tricks, mit denen die bundesdeutsche
Jus­tiz nation­al­sozial­is­tis­che Umtriebe
seit jeher zu ver­harm­losen trachtet.
Urteil 1 Ss 58/05 des bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gerichts, 51 KB

Zuerst in Bran­den­burg liefen Neon­azis mit der Wolf­san­gel der
´Marke´ Thor Steinar herum. Lange war die Jus­tiz nicht geneigt diese Wieder­bele­bung der SS zu verhindern.
Da viele deutsche Jus­ti­zange­hörige (Neo-)Nazis sind,
war es fast ein Wun­der, als ein Staat­san­walt in Neuruppin
geset­zliche Maß­nah­men gegen den neuen SS-Kult einleitete.


<a href=“http://www.justizirrtum.de/forum/posts/2898.html
”>http://www.justizirrtum.de/forum/posts/2898.html

Dieser Staat­san­walt bekam zunächst ein wenig Unterstützung
von seinen Vorge­set­zten und ein paar Richtern. Doch bald
wurde er vom bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gericht bis auf
die Knochen blamiert. Kein bran­den­bur­gis­ch­er Staatsanwalt
wird wieder wagen gegen Nazis aufzu­muck­en. In einem Urteil
vom 12.9.2005 mit dem reizen­den Akten­ze­ichen 1 Ss 58/05
entsch­ied das OLG, die Wolf­san­gel bei Thor Steinar sei nicht
straf­bar. Die ange­fügte pdf-Datei enthält dieses Urteil
in der Form, in der es nach einigem Stochern bei
www.olg.brandenburg.de gefun­den wer­den kann. 

Die Urteils­be­grün­dung nutzt typ­is­che Schlitzohrigkeiten,
mit denen die deutsche Jus­tiz seit 1945 eine wirksame
Abrech­nung mit dem Nation­al­sozial­is­mus ver­hin­dert hat. 

———-

a) Das bb OLG behauptet, die Thor-Steinar-Wolfsangel
sei nicht straf­bar, weil sie der dop­pel­ten Sig-Rune
(dem eck­i­gen SS-Zeichen) nicht hin­re­ichend ähn­lich sei.
Wörtlich heißt es auf S.8:

“Ein unbe­fan­gener, durch­schnit­tlich­er und nicht genau prüfender
Betra­chter … müsste sich viel mehr nicht nur näher mit dem Gesamtlogo
befassen, es in mögliche Einzel­teile gedanklich auf­s­pal­ten, einzelne
Teile gedanklich verdeck­en und zudem auf die Notwendigkeit der
Verän­derung seines Blick­winkels um 45 Grad nach links hingewiesen
wer­den, um aus der Kom­bi­na­tion ein­er Tyr-Rune mit ein­er liegenden
“Wolf­san­gel” das ver­fas­sungswidrige Kennze­ichen der Doppelsig-Rune
erken­nen zu können.” 

Das nenne ich Schlitzohrigkeit.

Die Wolf­san­gel ist als solche ein Sym­bol der SS.
Sie muss nicht ein­er Dop­pel­sig-Rune ähneln um straf­bar zu sein.
Die Wolf­san­gel von Thor Steinar ist genau diejenige Wolfsangel,
welche von der 2.SS-Division ´Das Reich´ ver­wen­det wurde.
Man muss wed­er auf­s­pal­ten noch drehen. Das diesem Artikel
beige­fügte Bild zeigt es. 

Ger­ade Nazis tun immer so, als wüssten sie nicht,
was die Wolf­san­gel ist und bedeutet. 

Franz Schön­hu­ber, Grün­der der Repub­likan­er, der seit ein paar
Monat­en in Wal­hal­la weilt und sich nun — Thor sei Dank — an echt
ger­man­is­chen Huris erfreut, posierte in SS-Uni­form mit Wolfsangeln
am Kra­gen noch lange nach 1945. 

Ich habe Ver­wandte, die vor 1945 fast täglich SS-Männer
in Wolf­san­gel-Uni­for­men sahen und gele­gentlich mitbekamen,
wie diese Wolf­san­gel-Män­ner nur mal so neben­bei ein paar kleine Morde
an Wehrlosen beg­in­gen. Diesen Ver­wandten gelingt es seltsamerweise
auch heute noch eine Wolf­san­gel auf Anhieb zu erkennen.

b) Das bb OLG sug­geriert, die Wolf­san­gel sei nicht strafbar,
weil sie auf Städte­wap­pen und bei der Bun­deswehr vorkomme.
Wörtlich heißt es auf S.5:

“Andere Runen­ze­ichen haben demge­genüber keine derart
ein­deutige (ver­fas­sungswidrige) Ver­wen­dung gefunden;
sie find­en sich teil­weise auch heute noch mit zum Teil
unter­schiedlichem Bedeu­tungs­ge­halt, so die bere­its erwähnte
“Wolf­san­gel” als Gestal­tungsze­ichen in Gemein­de­wap­pen und
bei der Bun­deswehr, wieder.” 

Der Hin­weis führt in die Irre. Nicht ein­mal das Vorzeigen
des Hak­enkreuzes ist in jedem Fall straf­bar. Eine Swastika
ist als hin­duis­tis­ches Glück­sze­ichen nicht zu beanstanden. 

In jedem Fall muss das Umfeld unter­sucht wer­den, in dem
ein frag­würdi­ges Zeichen gefun­den wurde. 

Eine Wolf­san­gel in einem Städte­wap­pen, das älter ist als
das Dritte Reich, kann bleiben. Die Nation­al­sozial­is­ten haben
sich wenig Neues ein­fall­en lassen. 

Nicht nur inkom­pe­tent, son­dern sog­ar skan­dalös ist der Hinweis
des bb OLG auf die Bun­deswehr. Wenn die Wolf­san­gel in einem
Ver­bandsabze­ichen der Bun­deswehr vorkommt, begrün­det das
den drin­gen­den Ver­dacht auf einen weit­eren Fall
nation­al­sozial­is­tis­ch­er ´Tra­di­tion­spflege´ bei der Truppe.
Die Behaup­tung, die Wolf­san­gel könne so schlimm nicht sein,
weil sie in der Bun­deswehr ver­wen­det würde, erin­nert an
die Weimar­er Repub­lik, in der sich Straftäter bei Justiz,
Polizei und Wehrma­cht gegen­seit­ig deckten. 

c) Das bb OLG behauptet, ein Nazi-Zeichen könne erst dann
straf­bar wer­den, wenn es hin­re­ichend bekan­nt sei.
Wörtlich heißt es auf S.9 und 10: 

“Der Sen­at hält es deshalb auch für denkbar, dass bei weiterer
Ver­wen­dung in der Öffentlichkeit und Diskus­sion hierüber
das ehe­ma­lige Marken­l­o­go “Thor Steinar” im In- und Ausland
einen der­ar­tig hohen Bekan­ntheits­grad erre­ichen kann …
Derzeit ist allerd­ings davon auszuge­hen, dass das Markenlogo …
lediglich in recht­sex­tremen oder in polizeilichen, juristischen
oder in beson­ders inter­essierten Kreisen bekan­nt ist und damit
entsprechend der höch­strichter­lichen Recht­sprechung nicht
dem Geset­zeswort­laut des §86a Abs.2 StGB unterfällt.” 

Die Behaup­tung ist falsch. Bei der Straf­barkeit eines Nazi-Zeichens
kommt es auf die Bekan­ntheit dieses Zeichens über­haupt nicht an.
Ger­adezu zynisch ist die Beru­fung auf “höch­strichter­liche
Rechtsprechung”. 

Das bb OLG beruft sich mit unverkennbarem Vergnü­gen auf
jenes Urteil des Bun­des­gericht­shofs, mit dem dieser die Parole
“Ruhm und Ehre der Waf­fen-SS” straf­frei gestellt hat:

3 StR 60/05 vom 28.7.2005.

Keine Aufmerk­samkeit dage­gen find­et ein Urteil des BGH,
welch­es direkt auf das Wolf­san­gel-Logo anwend­bar ist:

3 StR 495/01 vom 31.7.2002.


<a href=“http://www.justizirrtum.de/forum/posts/2898.html
”>http://www.justizirrtum.de/forum/posts/2898.html

Damals ging es um das Ober­gauar­m­dreieck der Hitler-Jugend.
Das bayrische Ober­ste Lan­des­gericht und das Kammergericht
waren zu unter­schiedlichen ´Recht­sauf­fas­sun­gen´ gelangt,
so dass das Kammergericht
(so heißt das Ober­lan­des­gericht in Berlin)
dem BGH die Entschei­dung übertrug. 

Jet­zt dür­fen alle dreimal rat­en, ob das bayrische
OBERSTE Lan­des­gericht für oder gegen den Nazi war. 

Das b OLG hat jeden­falls gemeint, der Ober­ar­m­dreck der Hitler-Jugend
sei heut nicht mehr bekan­nt genug und könne deshalb unbedenklich
vorgezeigt wer­den. Diese ´Recht­sauf­fas­sung´ wurde vom BGH kassiert. 

Gemäß der “höch­strichter­lichen Recht­sprechung” des BGH kommt es
auf die Bekan­ntheit des Sym­bols ger­ade NICHT an, siehe

http://www.althand.de/bgh20020731.html

————–

Kor­rekt hätte das alte Thor-Steinar-Logo so unter
sucht wer­den müssen: 

* Unbe­fan­gene Betra­chter, d.h. keine Nazis, bekom­men Bilder
der SS-Wolf­san­gel und des Thor-Steinar-Logos und entschei­den damit,
ob die bei­den ver­wech­selt wer­den können. 

* Im Umfeld der Thor-Steinar-Wolf­san­gel fall­en zwei weitere
Nazi-Sym­bole auf, näm­lich Tyr-Rune und ein Schild, wie er bei den
meis­ten SS-Divi­sio­nen üblich war. Eine zufäl­lige Ähn­lichkeit des
Thor-Steinar-Logos mit der SS-Wolf­san­gel ist daher auszuschließen. 

* Staats­bürg­er­liche Aufk­lärung ist auf den Thor-Steinar-Hemden
nicht erkennbar. 

* Daraus fol­gt, dass Thor Steinar die SS reak­tivieren soll. 

—————-

Oft wird behauptet, deutsche Behör­den­vertreter seien zwar ´rechts´,
hiel­ten sich dabei aber an das ´Recht´; sie seien ´aufrecht´
und der­gle­ichen. Lei­der kann nicht ein­mal das
dem bb OLG nachge­sagt wer­den. Die Richter des bb OLG haben
nicht den Mut sich öffentlich der Ver­ant­wor­tung zu stellen. 

Die Namen der ver­ant­wortlichen Richter sind in der Datei
mit der Urteils­be­grün­dung gelöscht. Diese Namen stehen
auch nicht in dem Geschäftsverteilungs­plan des bb OLG,
der im Inter­net aushängt, siehe http://www.olg.brandenburg.de/
(Ein Geschäftsverteilungs­plan muss min­destens so ausse­hen wie bei http://www.bundesarbeitsgericht.de/gesch_verteilung.html
Die Ver­ant­wor­tung der Richter/nnen muss ables­bar sein.)
Das stellt den grundge­set­zlichen Anspruch auf geset­zliche Richter,
Art.101 GG, in Frage. Urteile ohne ver­ant­wortliche Richter/nnen
sind nicht mehr wert als die anony­men Fakes bei Indymedia
und sonstwo. 

Der­ar­tige Ver­fehlun­gen müssen Fol­gen haben. Richter,
die nicht ein­mal ihren juris­tis­chen Kram beisam­men hal­ten können,
müssen aus der Jus­tiz auss­chei­den. Da der Rechtsbeugungsparagraph
im Strafge­set­zbuch prak­tisch unan­wend­bar ist, muss es möglich werden
unfähige Richter/nnen abzuwählen. 


Den Orig­i­nal-Artikel auf Indy­media gibt´s hier.

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unHEIMliches brandenburg – leben in flüchtlingsunterkünften”

(Infori­ot) Auf der Home­page des Flüchtlingsrates kann die Broschüre “unHEIM­lich­es bran­den­burg – leben in flüchtling­sun­terkün­ften” herun­terge­laden wer­den. Sie gibt einen Ein­blick in die Leben­sum­stände von Flüchtlin­gen in Brandenburg. 

Down­load hier (pdf, 800 KB

Aus dem Inhaltsverze­ich­nis: Vor­wort / Was ist ein Flüchtling? / Lebens­be­din­gun­gen für Flüchtlinge in Deutsch­land / Wohnen: Das „Heim“ / Die ganz beson­dere Form des Wohnens: das „Dschun­gel­heim“ / Wald­siev­ers­dorf — „Le Heim“ / Pri­vat­sphäre nicht vorhan­den / Man­gel­nde Beratung und Betreu­ung / Rathenow – Strafanzeige gegen Flüchtlinge / Arbeit­en und Aus­bil­dung nicht erlaubt / Res­i­den­zpflicht und Sach­leis­tung­sprinzip — Geset­ze nur für Flüchtlinge / Die Fol­gen / Gesund­heitliche und psy­chis­che Prob­leme / Soziale Iso­la­tion / Struk­tureller und physis­ch­er Ras­sis­mus / Krim­i­nal­isierung von Flüchtlin­gen / Was kann man tun? 

Die gedruck­te Broschüre kann auch im Büro des Flüchtlingsrates bestellt werden: 

Flüchtlingsrat Brandenburg

Eisen­hart­str. 13

14469 Potsdam

Tel./Fax: 0331 – 716 499

E‑Mail: info@fluechtlingsrat-brandenburg.de

Inforiot