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Leben in der Warteschleife


“Invis­i­ble — ille­gal in Europa” / Filmge­spräch mit Andras Voigt und Annette

Flade 

(MAZ, Ulrich Crüwell) Andreas Voigt kommt zur Film­premiere ger­adewegs aus dem Gefäng­nis in
Leipzig, wo er Zakari besucht hat. Zakari ist ein­er der Helden im neuen Film
des preis­gekrön­ten Doku­men­taris­ten. “Invis­i­ble — ille­gal in Europa”, der am
Mittwochabend zur 25. Öku­menis­chen Friedens­dekade im Film­mu­se­um gezeigt
wurde, erzählt aus €päis­ch­er Per­spek­tive die Geschicht­en von fünf
ille­galen Flüchtlin­gen, die mit­ten unter uns leben — ohne Papiere und ohne
jegliche Absicherung. Etwa eine Mil­lion Men­schen leben ille­gal in
Deutsch­land — 100 000 alleine in Berlin, weiß die Potsdamer
Aus­län­der­seel­sorg­erin Annette Flade zu berichten. 

Ein­er von ihnen ist der mit­tler­weile inhaftierte Zakari, der vor zehn Jahren
aus Alge­rien flüchtete. Sein Asylge­such wurde abgelehnt. “Das Urteil ist
unan­fecht­bar, liest Zakari dem Zuschauer in gebroch­en­em Deutsch vor. Ganze
neun Jahre lebte Zakari ille­gal in Deutsch­land, bis eine Polizeikon­trolle in
Leipzig dem exis­ten­tiellen Ver­steck­spiel ein Ende machte. Nun dro­he die
Abschiebung, erzählt Voigt beim Filmge­spräch und kündigt an, für Zakari
kämpfen zu wollen — not­falls mit ein­er Peti­tion beim säch­sis­chen Landtag. 

Voigt näherte sich der Prob­lematik aus ein­er €päis­chen Per­spek­tive und
zeigt bedrück­ende Innenauf­nah­men von Gefäng­nis­sen in Hol­land und im
spanis­chen Ceu­ta. Mit Geldern der €päis­chen Union wurde in Ceu­ta, einer
spanis­chen Exlave an der marokkanis­chen Küste, ein Fes­tungswall aus
meter­ho­hem Stachel­drahtza­un gebaut. Oumar aus Guinea Bis­sau ver­sucht diesen
Zaun zu über­winden, um nach Europa zu gelan­gen. “Ich habe nur ein Ziel und
das ist Europa”, sagt er. Die Flucht nach Europa gelingt. Oumar wartet in
einem €päis­chen Gefäng­nis in Afri­ka auf seine Abschiebung. Beim Leipziger
Doku­men­tarfilm­fest hat der Film den Euro­pean Docu­Zone Award gewon­nen, was
einen Kinos­tart im näch­sten Früh­jahr ermöglicht. Im Sep­tem­ber 2005 wird der
Streifen dann auf Arte zu sehen sein.

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Zeugin bestätigt Aussage


Prozess um Bran­dan­schlag in Brück zieht sich ver­mut­lich bis Jan­u­ar hin

(MAZ, Rose Black) BRÜCK Noch bis Jan­u­ar könne der Prozess vor dem Pots­damer Landgericht andauern.
Das sagte der Vor­sitzende Richter der Jugend­strafkam­mer bei der jüngsten
Ver­hand­lung am Mittwoch. Am nun­mehr zwölften Ver­hand­lungstag im Prozess um
den Bran­dan­schlag auf einen türkischen Imbiss in Brück wurde erneut die
Haupt­be­las­tungszeu­g­in There­sa A. gehört. Ihre Aus­sage war es, die die
Polizei auf die Spur von drei jun­gen Män­nern geführt hat­te. Fabi­an Th. (19),
Mario H. (20) und Gre­gor Lud­wig H. (21) sollen in der Nacht zum 6. Februar
dieses Jahres mit­tels ein­er Art Molo­tow-Cock­tail die Imbis­shalle in der
Ernst-Thäl­mann-Straße in Brand gesteckt haben. Da in jen­er Nacht — wie
meis­tens — im Büro ein­er der Mitar­beit­er schlief, lautet die Anklage auf
ver­sucht­en Mord. 

There­sa A. war zur Tatzeit die Fre­undin von Gre­gor H., einem der
Angeklagten. Bei ein­er Aut­o­fahrt am Mor­gen des Tattages habe sie gehört,
dass die drei einen Über­fall auf den Imbiss planten. Allerd­ings fan­den sich
wed­er an der Klei­dung noch an den Schuhen der Angeklagten Spuren des
Anschlags. Und auch die Unter­suchung der Flasche, die den Brand auslöste,
endete ohne Ergeb­nis. Nur ein Abdruck eines beson­ders großen Schuhs stimmte
mit dem Pro­fil eines der Angeklagten übere­in. Und auch eine Postbeamtin
sagte als Zeu­g­in aus, dass sie in jen­er Nacht gegen drei Uhr drei
Jugendliche mit Glatze gese­hen habe. In Größe und Kör­per­bau kön­nten es die
Angeklagten gewe­sen sein. 

Einen Riss bekam das Indizien­puz­zle durch die Aus­sage ein­er Mitschü­lerin von
There­sa A. Zu ihr habe sie gesagt, dass es im Auto viel zu laut gewe­sen sei,
um das Gespräch zu ver­ste­hen. Am Mittwoch aber bestätigte die inzwischen
14-Jährige ihre frühere Aus­sage: Sie habe alles Wichtige gut ver­standen, die
Behaup­tung der Mitschü­lerin sei falsch. 

Nun sollen weit­ere Indizien nochmals geprüft wer­den. Beispiel­sweise die
Reste des Brand­satzes und die Klei­dung, die die Angeklagten in der Tatnacht
tru­gen. Alle drei sind bere­its ein­schlägig vorbe­straft. Ein­er sog­ar wegen
eines früheren Anschlages auf den gle­ichen Imbiss: Gre­gor H. — und nicht,
wie zulet­zt berichtet, Mario H. — hat­te bere­its am 21. Okto­ber 2000 mit
einem schw­eren Stein das Schaufen­ster des Imbis­s­restau­rants zertrüm­mert und
war dafür zu gemein­nütziger Arbeit verurteilt wor­den. Der nächste
Ver­hand­lungstag ist der 24. November.

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Pogrom-Gedenken: Kritik an Antifa-Rede

(MOZ) Die Gedenkver­anstal­tung für die Opfer der Pogrom­nacht vom 9. November
1938, die gemein­sam von der Stadt, dem Öku­menis­chen Rat und der Jüdischen
Gemeinde organ­isiert wor­den war, wird ein Nach­spiel haben. “Wir müssen als
Organ­isatoren zusam­menkom­men und über die kün­ftige Form des Gedenkens
berat­en”, sagte am Don­ner­stag Pfar­rer Hans-Michael Hanert. 

Hin­ter­grund ist, dass neben den angekündigten Red­nern auch zwei junge Leute
gesprochen hat­ten, die sich, so Han­ert, erst unmit­tel­bar vor der
Ver­anstal­tung gemeldet und als Mit­glieder der Frank­furter Antifa ausgegeben
hät­ten. In Abstim­mung mit Stadtverord­neten­vorste­her Volk­er Starke und
Amt­sleit­er Karo­la Karg­ert habe man sie in den Ablauf inte­gri­ert. Mehrere
Teil­nehmer hat­ten sich über die Aus­führun­gen der jun­gen Leute entrüstet.
Han­ert stimmt dem zu: “Die Rede war für den Anlass völ­lig unangemessen”. Die
jun­gen Leute hät­ten die Ver­anstal­tung miss­braucht, um eine politische
Erk­lärung abzugeben. 

Klar dis­tanziert hat sich auch das Friedrichs­gym­na­si­um. Einige Schüler
hat­ten eben­falls auf der Gedenkver­anstal­tung gesprochen. Mit der Sichtweise
der anderen Jugendlichen habe man am Friedrichs­gym­na­si­um nichts zu tun,
heißt es in ein­er Erk­lärung der Schule. Diese seien auch nicht Schüler des
Gym­na­si­ums oder jemals gewesen.

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Abschiebung untersagt

BERLIN epd Die umstrit­tene Abschiebung ein­er Roma-Fam­i­lie aus Brandenburg
ins Koso­vo ist vor­erst gescheit­ert. Das Oberver­wal­tungs­gericht Frankfurt
(Oder) habe die für gestern geplante Abschiebung der Fam­i­lie Berisha per
Eil­ver­fahren unter­sagt, teilte Recht­san­walt Har­ald Schan­dl mit. Die
zuständi­ge Aus­län­der­be­hörde Cot­tbus habe erk­lärt, weit­er an den
Abschiebe­plä­nen festzuhal­ten und erst nach ein­er endgültigen
Gericht­sentschei­dung über eine erneute Dul­dung zu entscheiden. 

Das OVG begrün­dete den Eilentscheid mit Aufk­lärungs­be­darf über die
Zuge­hörigkeit der Fam­i­lie zu den Roma und die Rechtsverbindlichkeit einer
Vere­in­barung mit der Unmik, die Abschiebun­gen von Roma ins Kosovo
auss­chließt. Laut Schan­dl liegt ein Gutacht­en der Gesellschaft für bedrohte
Völk­er vor, das Faton Berisha die Roma-Zuge­hörigkeit bescheinigt.

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Thor Steinar” nimmt Logo vom Markt

(Berlin­er Zeitung) ZEESEN. Die von Recht­sradikalen bevorzugte Bek­lei­dungs­marke “Thor Steinar”
nimmt ihr umstrittenes Runen­l­o­go vom Markt. “Die Fir­ma hat alle Händler
aufge­fordert, die Logos zu ent­fer­nen oder die Ware zurück­zugeben”, sagte
Markus Rosch­er, Recht­san­walt der Fir­ma Medi­a­tex, am Don­ner­stag der Berliner
Zeitung. Medi­a­tex pro­duziert und vertreibt die umstrit­tene “Thor
Steinar”-Kleidung. Die Fir­ma aus Zeesen bei Königs Wuster­hausen beugt sich
damit dem Druck der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin. Auf Antrag der Neuruppiner
Behörde hat­te das Amts­gericht Königs Wuster­hausen bere­its am Dien­stag eine
bun­desweite Beschlagnahme jen­er Tex­tilien ange­ord­net. Die Neuruppiner
Staat­san­waltschaft ist der Auf­fas­sung, dass jenes Runenlogo
“nation­al­sozial­is­tis­chen Sym­bol­en zum Ver­wech­seln ähn­lich ist”. Diese Runen
seien während der NS-Dik­tatur von der SA beziehungsweise der Waffen-SS
getra­gen wor­den. Ein 23-Jähriger hat vom Amts­gericht Pren­zlau wegen des
Tra­gens eines “Thor Steinar”-Pullovers bere­its einen Straf­be­fehl erhalten.
Weit­ere Ver­fahren sind anhängig. Mehrere Läden wur­den bere­its polizeilich
durchsucht. 

Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft in Brandenburg/Havel stellte sich am
Don­ner­stag hin­ter die Neu­rup­pin­er Behörde: “Wir haben die anderen
Staat­san­waltschaften angewiesen, eben­falls so zu ver­fahren”, sagte Rolf
Grünebaum von der Gen­er­al­staat­san­waltschaft. Die ober­ste Behörde hofft aber
weit­er auf eine höherg­erichtliche Entschei­dung. “Die
Gen­er­al­staat­san­waltschaft hat uns angewiesen, den Beschluss zur
Beschlagnah­mung vor­erst nicht zu voll­streck­en”, sagte die Neuruppiner
Staat­san­wältin Loli­ta Lodenkäm­per. Am Don­ner­stagabend erk­lärte Rechtsanwalt
Rosch­er der Berlin­er Zeitung, dass er Rechtsmit­tel gegen den Beschluss des
Amts­gericht­es Königs Wuster­hausen ein­le­gen werde. Der Fir­ma entste­he durch
die Entschei­dung der Jus­tiz “ein exis­ten­zge­fährden­der Schaden”, sagte
Rosch­er. “Aber ein neues Logo ist bere­its in der Mache”, so der Anwalt.

Gericht geht gegen Kultk­lei­dung der recht­en Szene vor


Beschlagnahme von Tex­tilien der Marke “Thor Steinar” beschlossen. Firma
wehrt sich

(Tagesspiegel, Frank Jansen) Neu­rup­pin — Die Kollek­tion mit dem Runen-Wap­pen ist in der recht­en Szene
Kult. Neon­azis und Skin­heads präsen­tieren stolz Tex­tilien der Marke “Thor
Steinar”, erst recht wenn darauf sog­ar “Divi­sion Thor Steinar” prangt.
Selb­st vor Gericht zeigen Glatzköpfe unge­niert das Runen-Logo. Doch die
Sor­glosigkeit kön­nte bald ein Ende haben. Das Amts­gericht Königs
Wuster­hausen hat, wie jet­zt bekan­nt wurde, am Dien­stag einen weitreichenden
Beschluss erlassen — zur Beschlagnahme von Thor-Steinar-Logos und damit
markiert­er Kleidung. 

Das Gericht hat sog­ar die “Unbrauch­bar­ma­chung” der zur Pro­duk­tion des
Runen-Wap­pens gebraucht­en Vor­rich­tun­gen wie “Plat­ten, For­men, Drucksätze,
Druck­stöcke, Neg­a­tive oder Matritzen” ange­ord­net. Der Beschluss
(Akten­ze­ichen 2.2 GS 594/04) ist in Deutsch­land einzi­gar­tig. Nun sind
bun­desweit Razz­ien gegen Geschäfte möglich, die Klei­dung mit dem Runen-Logo
verkaufen. Und Polizeiein­sätze bei der Medi­a­Tex Gmbh, die von Zeesen
(Dahme-Spree­wald) aus die Marke vertreibt. Thor Steinar dro­ht die
Götterdämmerung. 

Den Beschluss hat­te die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin beantragt, das
Amts­gericht über­nahm die Auf­fas­sung der Anklage­be­hörde nahezu kom­plett. Für
die Staat­san­waltschaft ist das Runen-Logo ein Kennze­ichen, das Emble­men des
NS-Regimes zum Ver­wech­seln ähn­lich sieht. Ein Pfeil mit großem Dach wird
durchkreuzt von ein­er Art Blitz, unten ruhen zwei Punk­te. Die
Staat­san­waltschaft hält das Logo für eine Kom­bi­na­tion aus der Tyr-Rune,
einst Ärmelem­blem der Absol­ven­ten der “Reichs­führerschulen”, und der
Wolf­san­gel, die in den Abze­ichen mehrerer Divi­sio­nen der Waffen-SS
auf­tauchte. Und: Drehe man das Logo ein wenig nach rechts, sähen die Zacken
unter dem Dach aus wie SS-Runen, heißt es bei der Staatsanwaltschaft.
Außer­dem sei “Steinar”, vor allem in Verbindung mit dem Begriff “Divi­sion”,
eine gezielte Hom­mage an den von Neon­azis glo­ri­fizierten SS-Gen­er­al Felix
Steiner. 

Das Strafge­set­zbuch ken­nt bei NS-Sym­bol­en kein Par­don. Wer sie öffentlich
zeigt, ver­bre­it­et oder Gegen­stände mit braunen Insignien zur Ver­wen­dung im
In- und Aus­land her­stellt, muss nach Para­graf 86a mit Geld­strafe oder
max­i­mal drei Jahren Haft rech­nen. Auch wenn ein Kennze­ichen dem
Nazi-Orig­i­nal nicht bis zum aller­let­zten Häkchen entspricht. 

Genau so bew­ertet die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin den Fall Thor Steinar.
Der Antrag auf Beschlagnahme von Logos und Klei­dung “entspricht unserem
Grund­satz ‚Null Tol­er­anz gegenüber Recht­sex­trem­is­ten′”, sagt der Leitende
Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er. Im August erre­ichte seine Behörde einen
ersten Erfolg: Das Amts­gericht Pren­zlau ver­hängte gegen einen 23-Jährigen
eine Geld­strafe von 300 Euro — weil er öffentlich einen Pullover mit dem
Runen-Logo getra­gen hat­te. Weit­ere Ankla­gen sind anhängig. Im Oktober
mussten jedoch Tex­tilien, die Polizis­ten in einem Hen­nigs­dor­fer Geschäft
beschlagnahmt hat­ten, zurück­gegeben wer­den. Die Rechts­grund­lage reichte da
noch nicht aus. 

Der Fall ist allerd­ings auch nach dem Gerichts­beschluss nicht einfach.
Bran­den­burgs Gen­er­al­staat­san­waltschaft hat zum Bedauern Schnittch­ers die
Anweisung gegeben, den Beschluss aus Königs Wuster­hausen noch nicht zu
voll­streck­en. Er wolle abwarten, wie das Landgericht Pots­dam über die zu
erwartende Beschw­erde der Medi­a­Tex entschei­det, sagt Generalstaatsanwalt
Erar­do Raut­en­berg. Auch er halte das öffentliche Zeigen des Runen-Logos für
straf­bar, “aber ich will nicht das Risiko einge­hen, dass wir den Betrieb
stil­l­le­gen und hin­ter­her eine Entschädi­gung zahlen müssen”. 

Der Geschäfts­führer von Medi­a­Tex gibt sich forsch. “Hier wird nichts
beschlagnahmt”, sagt Uwe Meusel. Außer­dem liege schon eine
Dien­stauf­sichts­beschw­erde gegen eine Neu­rup­pin­er Ober­staat­san­wältin vor. Das
Logo von Thor Steinar hält Meusel für harm­los, “das ist nur ein T und ein S
in Runen­schrift”. Über die Fir­ma sagt Meusel kaum mehr als: “Wir lassen
weltweit pro­duzieren.” Dass sich Neon­azis um Thor Steinar reißen, ist ihm
egal — “wir schauen den Leuten nicht in die Köpfe”. Auf Fra­gen nach seiner
eige­nen Hal­tung zum Recht­sex­trem­is­mus sagt Meusel nur: “Ich muss mich hier
nir­gend­wo distanzieren.”

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Wiedereinführung der Dienstnummern-Tragepflicht

Als Kon­se­quenz auf eine Rei­he von ungek­lärten Vor­wür­fen gegen Polizeibeamte im Zusam­men­hang mit dem Ein­satz am 30.10.2004 in Pots­dam fordert die Rote Hil­fe Pots­dam den Innenauss­chuss des Land­tages auf, eine Wiedere­in­führung der Dien­st­num­mern­tragepflicht für Beamte in geschlosse­nen Ein­heit­en zu disku­tieren und auch kri­tisch die gescheit­erten Ein­satzs­trate­gien der Polizei zu thematisieren. 

Während des Ein­satzes der Polizei, der die Durch­führung des Neon­azi-Auf­marsches zu gewährleis­ten hat­te, soll es zu ein­er Rei­he von teils bru­tal­en Über­grif­f­en gegen Gegen­demon­stran­ten und auch Pas­san­ten gekom­men sein. Zudem scheint sich eine beson­dere Strate­gie im Umgang mit ver­let­zten Bürg­ern zu etablieren, indem ver­let­zten Per­so­n­en automa­tisch der Vor­wurf des Wider­standes gegen Voll­streck­ungs­beamte gemacht wird. Dies offen­sichtlich in der Absicht, eventuellen Strafanzeigen der Geschädigten zuvorzukom­men. Um Über­grif­f­en vorzubeu­gen, die notorischen Beweiss­chwierigkeit­en für die Bürg­er zu mildern und schwarze Schafe in den Rei­hen der Polizei zu isolieren, ist eine verbesserte Iden­ti­fizier­barkeit durch Dien­st­num­mern drin­gend zu empfehlen. 

Äußerst beden­klich erscheint den Demon­stra­tions­beobachtern der Roten Hil­fe auch die Lin­ie der Polizei, Spon­tan­ver­samm­lun­gen ohne Ver­bots­grund und ohne jede Ankündi­gung aufzulösen. So wur­den auch am 30.10.2004 in Pots­dam min­destens 2 Demon­stra­tio­nen regel­widrig ohne ein vorheriges Ver­bot, ohne bekan­nt gegebene Auflö­sungsver­fü­gung und ohne Ankündi­gung der Zwangs­mass­nah­men bru­tal gesprengt. Der Polizeiführung wird daher drin­gend ein Blick in das Grundge­setz und das Ver­samm­lungs­ge­setz emp­fohlen, da die schlicht rechtswidri­gen, übereil­ten und unver­hält­nis­mäßi­gen Maß­nah­men nicht nur ein­er Deeskala­tion im Wege standen, son­dern die jugendlichen Demon­stran­ten ger­adezu herausforderten.

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Versammlungsbehörde täuscht Antifa und begünstigt Neonazis

++
Antifade­mo bleibt ver­boten ++ Nazis­tis­ches Heldenge­denken genehmigt ++ Linke
Aktivis­ten bekom­men Aufen­thaltsver­bote für Halbe

Der Auf­marsch von Recht­sex­trem­is­ten im bran­den­bur­gis­chen Halbe kann am Samstag
ungestört von Gegen­demon­stran­ten stat­tfind­en. Auch das Oberver­wal­tungs­gericht wird
in let­zter Minute höchst­wahrschein­lich pos­i­tiv entschei­den und damit ein­er erneuten
Huldigung des Nation­al­sozial­is­mus unter dem Deck­man­tel der freien Meinungsäußerung
zustimmen. 

Während­dessen wur­den sämtliche Kla­gen link­er Gegen­demon­stra­tio­nen, ob nun von
Opfer­ver­bän­den, der PDS oder der Antifa abgeschmettert und auf eine Kundge­bung am
Bahn­hofsvor­platz ver­legt. Im Gegen­satz dazu wurde der Auf­tak­tort der Neon­azis vom
Bahn­hof auf die Kirch­straße verlegt.
Zuvor hat die Polizei eine angemeldete Kundge­bung der PDS in der Kirch­straße mit der
Begrün­dung ver­boten, dass es sich hier­bei um einen Zufahrtsweg der Feuerwehr
han­dele. Die Polizei hat somit aus tak­tis­chen Grün­den bewusst wahrheitswidrige
Behaup­tun­gen aufgestellt. 

Obwohl die Ver­samm­lungs­be­hörde wusste, dass die Neon­azis zu kein­er Zeit in Hör- oder
in Sichtweite der Gegen­demon­stran­ten sein wer­den, haben die Beamten diesbezüglich
die linken Organ­i­sa­tio­nen getäuscht und den Bahn­hofsvor­platz als annehmbare
Alter­na­tive angeboten. 

Nach Angaben der Märkischen All­ge­meinen Zeitung war es der Vorschlag der
Ver­samm­lungs­be­hörde die Neon­azis soweit weg von den Gegen­demon­stran­ten marschieren
zu lassen, dass der Bah­n­damm als Bar­riere wirkt und der Auf­marsch ungestört
stat­tfind­en kann. Der Zweck ein­er Gegen­ver­anstal­tung ist somit ad absur­dum geführt,
da die Neon­azis schließlich nichts davon mit­bekom­men. Dazu Markus Roth Sprech­er des
Bünd­niss­es gegen den Nazi­auf­marsch : „Erst ver­bi­eten sie unsere Demo, dann
erlauben sie den Nazis zu marschieren und wir kön­nen ihnen nicht ein­mal verbal
mit­teilen, was wir von dieser offe­nen Propagierung des Nation­al­sozial­is­mus halten.
Es ist wirk­lich beschä­mend, wie wir als Antifa und auch die PDS zugun­sten von
Recht­sex­trem­is­ten getäuscht wur­den. Mit dieser Vorge­hensweise haben sich die
Behör­den ein­deutig positioniert.“ 

In Berlin hat mit­tler­weile die Polizei damit begonnen linken Aktivis­ten juristisch
höchst strit­tige Aufen­thaltsver­bote für Halbe aufzuer­legen. Dazu Markus Roth:
„Was bei den Anti-Glob­al­isierung­sprotesten begonnen hat, wird jet­zt auch für
solche Anlässe benutzt. Das Demon­stra­tionsrecht wird für Neon­azis in den letzten
Jahren immer weit­er aus­ge­baut. Diejeni­gen, die gegen die Gefahr von Rechts auf die
Straße gehen, müssen auf­grund von her­beigere­de­ten Gefahren­prog­nosen mit immer mehr
Grun­drecht­sein­bußen rechnen.“ 

Ein umfan­gre­ich­es Pres­se­in­fo, welch­es die öffentliche Debat­te um Halbe skizziert
kann auf unser­er Inter­net­seite www.redhalbe.de.vu herun­terge­laden werden.

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Aggressivität auf Demos”


(Infori­ot) Wir doku­men­tieren an dieser Stelle einen Leserin­nen-Brief, der uns kür­zlich erreichte.

Viele von euch (Infori­ot-LeserIn­nen), wenn nicht sog­ar alle, gehen doch auf Demos zum Beispiel gegen Hartz 4, Kürzun­gen von Geldern usw. … und ich glaube alle von euch waren schon mal auf ein­er Anti-Nazi-Demo. Erst vor kurzem war ja eine in Pots­dam, und wie ihr alle mit­gekriegt habt, kam es dort zu vie­len Ran­dalen. Ich denke, dass alle Randale
ziem­lich sinn­los waren, da diese sich ja eh nicht gegen Nazis gerichtet haben, obwohl das doch eigentlich das The­ma der Demo war. Aber selb­st, wenn sie sich direkt gegen Nazis gerichtet hät­ten, wären sie sinn­los gewe­sen, da die Nazis Ran­dale von der linken Seite wollen (laut Spiegel 08.11.04).

Ja, ihr habt richtig gele­sen, die Nazis wollen Ran­dale von uns Linken. So behal­ten sie näm­lich ein sauberes Image und
die Linken ger­at­en mit einem schlecht­en Ruf in die Öffentlichkeit. Und wenn dann unpartei­is­che Men­schen einen Zeitungsar­tikel lesen, in dem ste­ht, dass die Linken
Mülleimer anzün­de­ten, wem wür­den sie dann eher ver­trauen, den Linken oder den Rechten!?! 

Sicher­lich sind nicht alle Nazis auf Demos friedlich, denn es gibt immer Men­schen, sowohl auf der recht­en als auch auf der linken Seite, die glauben, dass man alle Prob­leme mit Gewalt lösen kann. Wenn es so ist, dass sich die Nazis sozusagen “abge­sprochen” haben, dass sie dem­nächst auf Demos nicht so gewalt­tätig sind und das chao­tis­che Auftreten den Linken über­lassen, fällt der Vor­wurf der Gewalt­tätigkeit auf uns und unser Denken zurück. D.h., um uns Linke „in die Pfanne zu hauen“, hof­fen die Nazis, dass linke Gegen­demon­stran­ten austick­en. Und lei­der gibt es auf Demos, egal welch­er Art, immer mil­i­tante Men­schen, die glauben, mit
Gewalt auf sich aufmerk­sam machen zu kön­nen. Ich hoffe, dass auch diese Linken diesen Artikel lesen und sich darüber Gedanken machen, was sie mit ihrem aggres­siv­en Ver­hal­ten anstellen. Schließlich kann man ja auch anders auf sich
aufmerk­sam machen, in dem man z.B. gemein­sam ein Pro­jekt auf die Beine stellt. Dann wür­den wir alle unserem gemein­samen Ziel, Nazis zu bekämpfen und linkes Denken in die Öffentlichkeit zu brin­gen, ein Stückchen näher kom­men. Aber eben nicht mit Gewalt, son­dern, indem wir die unpartei­is­chen Men­schen dazu brin­gen, viel mehr links zu denken als rechts. 

Um dieses Ziel zu erre­ichen, müssen wir (ALLE: Men­schen die gegen Faschis­mus, Ras­sis­mus und Anti­semitismus sind) gemein­sam etwas tun, damit wir (also alle Linken) uns nicht untere­inan­der fer­tig machen und uns spal­ten. Wir sollten
anfan­gen, zusam­men­zuar­beit­en und sozialer zu denken. Auch wenn sich das jet­zt vielle­icht merk­würdig anhört, aber die Recht­en sind uns in diesem einen Punkt voraus, denn sie gehen strate­gisch und konzep­tionell vor. Deswe­gen sind sie auch wieder so stark gewor­den (laut TAZ 09.11.04). Also soll­ten wir uns, auch wenn wir Nazis has­sen, ein Beispiel an ihnen nehmen, sowohl die Paz­i­fis­ten als auch die
Mil­i­tan­ten, und über­legen, wie wir unser Ziel, das linke Denken in die Gesellschaft zu tra­gen, erre­ichen können. 

Luisa

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Rechtsextreme dürfen in Halbe aufmarschieren

POTSDAM In Halbe dür­fen am Sam­stag erneut Recht­sex­trem­is­ten auf­marschieren. Das
Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus hat am Mittwoch ein Ver­bot der Polizei
aufge­hoben. Die unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten”
angemeldete Ver­samm­lung dürfe unter Aufla­gen ver­anstal­tet wer­den, teilte ein
Gerichtssprech­er mit. 

Die rechtlichen Voraus­set­zun­gen für ein voll­ständi­ges Ver­bot der Versammlung
lägen nicht vor, sagte der Sprech­er. Ein voll­ständi­ges Ver­bot komme als
let­ztes Mit­tel nur in Betra­cht, wenn es kein milderes Mit­tel zum Schutz der
öffentlichen Ord­nung gebe. Der Schutz könne jedoch durch Auflagen
gewährleis­tet wer­den. Die Besorg­nis des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder),
die Demon­stra­tion könne an nation­al­sozial­is­tis­che Aufmärsche erinnern,
reiche für ein Ver­samm­lungsver­bot nicht aus. Es sei nicht ersichtlich, dass
aus der Kundge­bung her­aus Straftat­en began­gen wür­den. Die Frankfurter
Polizei hat­te zuvor ein Auf­marschver­bot erlassen. Dage­gen hat­te der
Anmelder, ein Ham­burg­er Neon­azi, Klage beim Ver­wal­tungs­gericht Cottbus
eingereicht. 

In Halbe befind­et sich ein Sol­daten­fried­hof. Dort sind rund 22 000 Menschen
begraben. Die meis­ten waren in den let­zten Kriegsta­gen ums Leben gekommen,
als eingekesselte SS-Divi­sio­nen, Wehrma­chtsver­bände und Ange­hörige des so
genan­nten Volkssturms gegen die Rote Armee kämpften. 

Der Auflage der Polizei zur Ver­legung der Auf­takt- und Abschlusskundgebung
vom Bahn­hof Halbe in die Kirch­straße stimmte das Gericht zu. Andern­falls sei
eine Kol­li­sion mit Gegen­demon­stra­tio­nen unausweichlich. 

Innen­staatssekretär Eike Lan­celle hat­te noch am Mittwoch gehofft, dass der
rechte Auf­marsch ver­boten bleibt. Auch die PDS forderte ein Ver­bot des
Auf­marsches. Der PDS-Innen­poli­tik­er Hans-Jür­gen Schar­fen­berg kündigte eine
friedliche Gegen­demon­stra­tion in Halbe an.

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Junge Frau schritt mutig gegen Nazigegröle ein

Eich­walde (Dahme-Spree­wald). Als am Mittwochabend, gegen 23.15 Uhr, zwei männliche Per­so­n­en in der S‑Bahn
nach Eich­walde anti­semi­tis­che Lieder san­gen, ver­suchte eine junge Frau,
dage­gen einzuschre­it­en. Daraufhin wurde sie von den bei­den Männern
beschimpft und sie zeigten den Hit­ler­gruß. Nach dem Ver­lassen der S‑Bahn
ver­schwan­den die bei­den in ein­er Gast­stätte in Eichwalde. 

Durch die Infor­ma­tion der Frau kon­nten die bei­den Tatverdächti­gen von der
Polizei aufge­grif­f­en wer­den. Es han­delt es sich um einen 17- und einen
36-Jähri­gen, bei­de aus Berlin. 

Die Krim­i­nalpolizei ermit­telt u.a. wegen des Ver­dachts der Volksverhetzung.

Inforiot