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Rechte drohen Opfer-Helfern

Pots­damer Neon­azis der “Anti-Antifa” haben eine Mitar­bei­t­erin von “Opfer­per­spek­tive e.V.” auf eine “Feindliste” im Inter­net geset­zt. Von der kaum ver­brämten Dro­hung will sich der Pots­damer Vere­in jedoch nicht ein­schüchtern lassen

Nor­maler­weise informiert der Vere­in “Opfer­per­spek­tive” über rechte Gewalt und hil­ft den Betrof­fe­nen, die Fol­gen von Angrif­f­en zu über­winden. Fün­fzehn Fälle reg­istri­erte das Team 2003 in Pots­dam. Jet­zt ste­ht es selb­st im Visi­er von Neon­azis: Unter dem Stich­wort “Anti-Antifa Pots­dam” veröf­fentlichen stadt­bekan­nte Recht­sex­trem­is­ten seit Beginn des Jahres eine “Feindliste” im Inter­net. Neben alter­na­tiv­en Pro­jek­ten find­et sich hier in einem alpha­betis­ch­er Per­so­n­enin­dex auch eine Mitar­bei­t­erin von “Opfer­per­spek­tive”.

Geplant sei ver­mut­lich auch die Veröf­fentlichung von Fotos von Beamten der Polizei-Son­dere­in­heit “Poli­tisch motivierte Straßenge­walt” und eines Tagesspiegel-Jour­nal­is­ten, warnte das Antifaschis­tis­che Infoblatt (AIB). Besuch­er der Anti-Antifa-Web­site wer­den mit einem sprach­lich dürfti­gen, aber ein­deuti­gen Text begrüßt: Als “unab­hängige Kam­er­aden” habe man es “sich zur Auf­gabe gemacht, region­al ent­ge­gen der antifa zu arbeit­en …” Gesam­melt wür­den “Fotos, Arbeitsstellen, pri­vate Gewohn­heit­en, Auto­kennze­ichen” von poli­tis­chen Geg­n­ern. In ein­er bemüht­en Dis­tanzierung von offe­nen Gewal­taufrufen heißt es, die gesam­melten Dat­en soll­ten “natür­lich nicht denun­zieren, son­dern sind lediglich zur Gefahren­ab­wehr von linken und anar­chis­tis­chen Gewalttaten”.

Der Vere­in “Opfer­per­spek­tive” hat inzwis­chen Strafanzeige wegen Ver­let­zung des Kun­sturhe­ber­rechts gegen die Betreiber der Web­site gestellt. Ein­schüchtern lassen will man sich nicht. Schließlich seien nichtrechte Jugendliche in Pots­dam “jeden Tag der Gefahr aus­ge­set­zt, von Neon­azis ange­grif­f­en zu wer­den”, so eine Mitar­bei­t­erin. Solche Angriffe wür­den von Kom­mu­nalpoli­tik­ern und Sicher­heits­be­hör­den nach wie vor ver­harm­lost. Wie im Fall eines 17-jähri­gen Auszu­bilden­den, der im März 2003 nachts am Bahn­hof Rehbrücke von ein­er Gruppe Neon­azis ange­grif­f­en wurde: “Zecke, ver­piss dich” und “So fühlt es sich an, wenn man unter­legen ist”, riefen die Angreifer, während sie mit einem Teleskop­schlag­stock auf Beine und Kopf des Jugendlichen ein­schlu­gen. Anschließend war­fen sie ihn auf die Bahngleise.

Die “Opfer­per­spek­tive” unter­stützte den Betrof­fe­nen und begleit­ete den Prozess gegen die Angreifer. Das Antifaschis­tis­che Infoblatt ver­mutet, der Vere­in sei auch deshalb zur Zielscheibe für die “Anti-Antifa” gewor­den. Diese habe in Pots­dam gute Kon­tak­te zu den Struk­turen der ver­bote­nen Neon­azior­gan­i­sa­tion “Blood & Hon­our” sowie zu den Angreifern von Rehbrücke.

Bei den Sicher­heits­be­hör­den gibt man sich der­weil zugeknöpft: Man beobachte die Aktiv­itäten der Anti-Antifa Pots­dam, könne aber noch keine abschließende Bew­er­tung abgeben, sagt Wolf­gang Brandt, stel­lvertre­tender Press­esprech­er von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU). Allerd­ings wür­den die Behör­den bei “Gefahr für Leib und Leben” sofort aktiv.”

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Potsdamer Anti-Antifa im Internet

Pots­damer Recht­sex­trem­is­ten wollen auf ein­er eigens ein­gerichteten Homepage
Dat­en über Linke und kri­tis­che Jour­nal­is­ten sam­meln. Hin­ter der
Anti-Antifa-Web­site ste­hen offen­bar Nazi-Schläger.
Die Inter­net­seite der Anti-Antifa-Sek­tion Pots­dam ist noch »im Aufbau«.
Trotz­dem ist bere­its deut­lich erkennbar, welchen Zweck sie dienen soll. Auf der
Start­seite stellen sich die Ini­tia­toren in hol­prigem Deutsch »als Kameraden
die es sich zur Auf­gabe gemacht haben, region­al ent­ge­gen der Antifa zu
arbeit­en« vor. Dat­en aller Art sollen von Nazigeg­n­ern erfasst wer­den. Dazu gehören
Arbeits- und Wohnorte wie auch pri­vate Gewohn­heit­en und Autokennzeichen.
Eigene Rubriken sind alter­na­tiv­en Pro­jek­ten und beset­zten Häusern gewidmet,
die in Klam­mern mit dem Ver­merk »Dreck­löch­er« verse­hen sind. Zwei Personen
sind bish­er mit Fotos auf der Home­page erfasst gewe­sen. Das Kon­ter­fei des
Tagesspiegel-Jour­nal­is­ten Frank Jansen, der seit Jahren über die rechte Szene
berichtet, wurde allerd­ings wieder aus dem Netz genom­men. Weit­er am virtuellen
recht­en Pranger ste­ht allerd­ings eine Pots­damer Mitar­bei­t­erin der Initiative
Opfer­per­spek­tive, die Opfer rechter Gewalt betreut. Für die Betroffenen
bedeutet das eine Gefährdung. Mit­tler­weile hat die Staat­san­waltschaft die
Ermit­tlun­gen wegen der Home­page aufgenommen.
Mitar­beit­er des in Berlin erscheinende Antifaschis­tis­che Infoblatt legten am
Mon­tag auf ein­er Pressekon­ferenz Mate­ri­alien vor, die bele­gen, dass die
Mach­er der Anti-Antifa-Home­page dem gle­ichen Per­so­n­enkreis zuzurech­nen sind, der
auch für zahlre­iche Gewalt­tat­en ver­ant­wortlich ist. So habe der den Freien
Kam­er­ad­schaften nahe ste­hende Oliv­er Kalies die Home­page ent­wor­fen hat und auch
für die Ein­leitung­s­texte zuständig ist.
Erst Ende Feb­ru­ar war der Pots­damer Neon­azi Heiko Groch zu einer
sech­sjähri­gen Haft­strafe verurteilt wor­den, weil er mit Fre­un­den einen linken
Jugendlichen mis­shan­delt und auf die Gleise gewor­fen hat­te. Während des Verfahrens
waren Aktivis­ten der neon­azis­tis­chen Märkischen Heimat­front anwe­send, die Fotos
von den anwe­senden Antifaschis­ten macht­en. Unter dem auf der rechten
Inter­net­seit­en an vorder­ster Stelle genan­nten Pro­jek­ten ste­ht auch das alternative
Pots­damer Pro­jekt Chamäleon. Es war zu Sylvester 2002 von Neon­azis überfallen
und mit Sig­nal­mu­ni­tion beschossen worden. 

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Markanter Einschüchterungsversuch

Eine Presseerk­lärung von Rathenow­er Flüchtlin­gen. Es geht um den mor­gen stat­tfind­en­den Prozess gegen zwei
Flüchtlinge, die für ein Mem­o­ran­dum ver­ant­wortlich sein sollen, in dem sich
unter anderem über dem recht­en Wach­schutz beschw­ert wurde.

Am 11.3.04 wird die Hauptver­hand­lung gegen die zwei Asyl­be­wer­ber in Rathenow
eröffnet. Die Anklage lautet auf „üble Nachrede“. Dieser Prozeß stellt einen
weit­eren markan­ten Ein­schüchterungsver­such von Seit­en verschiedener
Autoritäten Bran­den­burgs dar. Mit Unter-stützung von Jus­tiz und Behörden
soll erre­icht wer­den, daß die Asyl­be­wer­ber in Rathenow in Zukun­ft schweigen
und sich nicht mehr gegen Per­sön­lichkeits- und Menschenrechtsverlet-zungen
sowie gegen schlechte Behand­lung in den Unterkün­ften zur Wehr setzen.
Die Zuschrei­bung der Täter- und Opfer­rolle hat in diesem Rechts­fall eine
wahrhaft bizarre Ver­drehung erhalten!

Ver­stärkt ereigneten sich in der Kreishaupt­stadt Rathenow in den vergangenen
Jahren ras­sis­tis­che Über­griffe auf aus­ländis­che Gäste, ins­beson­dere wurden
Asylbewerber/innen des örtlichen AWO Wohn­heimes am Birken­weg 2 Opfer von
recht­sradikalen Gewalttätern.
Nach­dem eine Gruppe von Bewohner/innen der Asyl­be­wer­berun­terkun­ft wiederholt
die AWO-Heim­leitung im Früh­som­mer 2002 zu Gesprächen über die schlechten
Bedin­gun­gen im Heim geladen hat­te und mehrere Absagen erhielt, schrieben die
Betrof­fe­nen im Juni einen offe­nen Brief, in dem sie die fol­gen­den Punkte
beklagten:

‑einige des hau­seige­nen Wach­schutzper­son­als der Fir­ma Zarnikow gehören dem
recht­sradikalen Flügel an, sie sind Mit­glieder der bekan­nten örtlichen
Kam­er­ad­schaft „Hauptvolk“. Ein Angestell­ter empfängt während seines Dienstes
wieder­holt Besuch von Kam­er­aden in Springer­stiefeln und Bomber­jack­en im
Pfört­ner­haus, Heimbewohner/innen wer­den eingeschüchtert und belästigt; 

‑gle­ichzeit­ig wer­den Besucher/innen der Heimbewohner/innen autoritär
grob­schnäuzig behan­delt und eingeschüchtert, Ausweise wer­den eingezogen
und Besuche nach 22.00Uhr mit Ver­weis auf die Hau­sor­d­nung untersagt. 

‑fern­er sind Fälle bekan­nt, wo Briefe geöffnet an die Heim­be­wohn­er abgegeben
wurden; 

‑wieder­holt wer­den vom Per­son­al unaufge­fordert Zim­mertüren geöffnet und
wissentlich die Pri­vat­sphäre der Heimbewohner/innen verletzt.

6nbsp;

Als Reak­tion auf den offe­nen Brief und erbost über verschiedene
Pressereak­tio­nen erstat­tete der Geschäfts­führer des AWO — Kreisverbandes
Ralph Schröder am 31.7. 2002
Anzeige gegen Unbekan­nt wegen Ver­leum­dung, Urkun­den­fälschung und übler
Nachrede. Schröder bestritt die Verbindung seines Sub­un­ternehmers Zarnikow
mit der neo­faschis­tis­chen Kam­er­ad­schaft „Hauptvolk“. In der Strafanzeige
betont er aus­drück­lich, daß es sich bei der Fir­ma Zarnikow um einen
Sicher­heits­di­enst han­delt, “der einen über­aus guten Ruf genießt”.
Öffentlich bezichtigte er die Asyl­be­wer­ber als üble Ver­leumder seines
Ver­ban­des. Schröders über­schwengliche Sym­pa­thien halfen nicht die Tatsachen
zu verwischen.
Über einen Bericht des Ver­fas­sungss­chutzes Bran­den­burgs gelangte die
Wahrheit zu Tage, dass Teile des Wach­schutzper­son­als dem Kern der
recht­sex­trem­istis­chen Szene Rathenows zugerech­net wer­den müssen.
Auf diese Tat­sachen hat­ten anti­ras­sis­tis­che Ini­tia­tiv­en in Rathenow schon
Jahre zuvor aufmerk­sam gemacht, ohne Konsequenz.
Die unglaubliche Ver­schleierungstak­tik der AWO-Leitung bezüglich ihres
Sub­un­ternehmers und der unwürdi­gen Bedin­gun­gen im Heim steigerte Herr
Schröder mit der Anzeige: er brand­markt zwei Asyl­be­wer­ber, Unterschriften
gefälscht oder erzwun­gen zu haben.
Daraufhin ermit­telt die Staat­san­waltschaft im AWO-Heim in Rathenow, wo sie
die sel­ben Asyl­be­wer­ber befragt, die zuvor von Her­rn Schröder zur Rede
gestellt wur­den. Es wur­den keine Über­set­zer beige­zo­gen, obwohl nur wenige
der Ver­hörten deutsch ver­ste­hen. Die
Atmo­sphäre verängstigte die Ver­nomme­nen; einige von ihnen unterze­ich­nen in
den Pro­tokollen, dass sie sich mit ihrer Unter­schrift lediglich gegen
Kakalak­en im Haus gewandt hät­ten und es anson­sten keine Prob­leme im Heim
gäbe. Somit wur­den den ver­meintlichen Zeu­gen ihr Recht unter­sagt bei der
Polizei und anderen Behör­den in ein­er Sprache auszusagen, die sie auch
tat­säch­lich sprechen können.

Ganz stillschweigend wurde im Feb­ru­ar 2003 die Wach­schutz­fir­ma Zarnikow
durch eine neue erset­zt, weg waren die redlichen Fre­unde — die Vor­würfe der
Ver­leum­dung und Urkun­den­fälschung müssen fall­en gelassen wer­den. Aber
offen­sichtlich ist die Staatsanwaltschaft
in ihrem Ver­fol­gung­seifer nicht zu stop­pen und erhebt den­noch Anklage wegen
übler Nachrede.

Wir fordern die AWO auf, ihre Klage zurück zu ziehen, sich für die
Ver­leum­dung der Asyl­be­wer­ber zu entschuldigen, die Sam­melun­terkun­ft am
Birken­weg men­schen­würdig zu führen sowie Per­sön­lichkeitss­chutz und
Men­schen­rechte in ihren Heimen zu garantieren.
Die Krim­i­nal­isierung, Diskri­m­inierung und Ein­schüchterung der Asylbewerber
durch den AWO–Kreisverband und die Staat­san­waltschaft muß aufhören.
Die Ver­strick­ung des AWO-Kreisver­ban­des mit recht­sradikalen Exponenten
sowie die
jahre­lange Bil­li­gung dieses Filzes durch die poli­tisch Ver­ant­wortlichen des
Landkreises
Havel­land muß rest­los aufgek­lärt wer­den – hierzu sollte die
Staat­san­waltschaft ihre Kräfte einsetzen!

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Rechtsradikale überfallen Autofahrer

In der Nacht zu Sonnabend, den 6. März, über­fiel eine Gruppe Rechtsradikaler
einen Aut­o­fahrer in Göt­tlin, Land­kreis Havel­land. Am Fahrzeug ent­stand ein
Sach­schaden von 2800 Euro. 

 

Mit drei Fre­un­den wollte der 18-jährige Rathenow­er Flo­ri­an E. nachts an die
Hav­el bei Göt­tlin. Wom­it er nicht gerech­net hat­te: in Göt­tlin hat­ten sich an
jen­em Abend eine größere Anzahl Recht­sradikaler in der Kneipe “Lum­ber­jack”
ver­sam­melt. Sie erkan­nten ihn sofort, denn Flo­ri­an ist in Rathenow kein
Unbekan­nter. Let­ztes Jahr hat­te er eine Schülerdemon­stra­tion gegen rechte
Gewalt organ­isiert. Auf dem Rück­weg nach Rathenow stürzten sich mehrere
Grup­pen Recht­sradikaler auf den Wagen, den sie mit Fußtrit­ten, Eisenstangen
und Steinen demolierten. Unter “Sieg-Heil”-Gebrüll wurde ein Stein in
Rich­tung Flo­ri­ans Kopf gewor­fen, der jedoch nicht die Windschutzscheibe
durchschlug.

 

Die Insassen blieben unver­let­zt, doch der Schreck­en steckt noch in ihren
Gliedern. Flo­ri­an einen Tag später: “Wenn ich daran denke, was noch alles
hätte passieren kön­nen, wird mir ganz anders. Ich wün­sche es keinen, einem
Mob von Neon­azis in die Hände zu fall­en.” Flo­ri­an rech­net mit ein­er längeren
Zeit, bis die Täter ihm den Schaden von 2800 Euro erset­zen wer­den. “Ich
hoffe nur, dass die Jus­tiz die Täter kon­se­quent zur Rechen­schaft zieht und
nicht einzelne, die dabei waren, laufen lässt”, so Florian.

 

Unter den Angreifern kon­nten Mit­glieder der recht­sradikalen Kameradschaft
“Sturm 27” iden­ti­fiziert wer­den, die seit einem Jahr in Rathenow aktiv ist.
Darunter ihr Anführer Ben­jamin K., der in Rathenow eine Garage als
Tre­ff­punkt der Kam­er­ad­schaft angemietet hat­te. Rathenow war auch im Jahr
2003 mit zwölf recht­sex­tremen Angrif­f­en ein Schw­er­punkt rechter Gewalt in
Brandenburg.

 

Für Rück­fra­gen ste­hen die Opfer­per­spek­tive unter Tel. 0171–1935669 zur Verfügung.

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Neun Rechtsextreme vor Gericht

Am Landgericht Neu­rup­pin hat gestern der Prozess gegen neun Rechtsextreme
begonnen. Die Män­ner im Alter von 18 bis 28 Jahren, von denen sieben aus Brandenburg
stam­men, sind wegen Wider­standes gegen Polizis­ten in beson­ders schwerem
Fall, Land­friedens­bruch und ver­suchter gefährlich­er Körperverletzung
angeklagt. Einem aus Witt­stock (Prig­nitz) stam­menden Angeklagten wird zudem
vorge­wor­fen, öffentlich den Hit­ler­gruß gezeigt zu haben. 

Bei einem als Geburt­stags­feier getarn­ten Tre­f­fen der recht­en Szene in einem
Jugend­club in Witt­stock am 13. Okto­ber 2001 hat­ten sich die Män­ner eine
Saalschlacht mit der Polizei geliefert. Die Ein­rich­tung des Jugendclubs
wurde dabei kurz und klein geschlagen.

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BGS vereitelt Schleusung bei Coschen

Coschen — Am Fre­itagabend wur­den durch die im Bere­ich Coschen
einge­set­zte Son­dertech­nik der Bun­des­gren­zschutzin­spek­tion Guben insgesamt
sechs Per­so­n­en auf pol­nis­ch­er Seite beobachtet, die ein Schlauchboot
vor­bere­it­eten, um damit die Neiße zu überqueren. 

Durch den sofort informierten pol­nis­chen Gren­zschutz wur­den unverzüglich
Ein­satzkräfte in den genan­nten Bere­ich gebracht, worauf drei Per­so­n­en ins
pol­nis­che Inland flüchteten. Die anderen drei Per­so­n­en über­querten mit dem
Schlauch­boot die Neiße und kon­nten auf deutsch­er Seite fest­gestellt und in
Gewahrsam genom­men wer­den. Hier­bei han­delte es sich um zwei ukrainische
Frauen ohne Ausweis­pa­piere und den mut­maßlichen pol­nis­chen Schleuser. Auch
das Schlauch­boot kon­nte sichergestellt wer­den. Gle­ichzeit­ig kon­nte auch der
pol­nis­che Gren­zschutz auf der anderen Ufer­seite die geflüchteten zwei Männer
aus der Ukraine und einen pol­nis­chen Staat­sange­höri­gen in Gewahrsam nehmen.

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Ehrabschneidung” vor Gericht

Vor der 3. Zivilka­m­mer des Landgerichts Neu­rup­pin find­et am 8.
April die Ver­hand­lung im Rechtsstre­it Fürsten­berg­er Bürg­er gegen Uwe
Jür­gens, eben­falls aus Fürsten­berg, statt. Luise D., Edda T., Ilse
W. aus Fürsten­berg und Jür­gen B. aus Berlin sind die Kla­gen­den. Sie
wer­fen Uwe Jür­gens vor, sie in dif­famieren­der Weise in einem seiner
“Flug­blät­ter” genan­nt zu haben. Dies entspreche dem Tatbe­stand der
“Ehrab­schnei­dung”, gibt Edda T. die Auf­fas­sung ihres Anwaltes wider. 

Jür­gens hat mit ein­er Gegen­klage wegen Ruf­beschädi­gung geantwortet.

In den ver­gan­genen Jahren hat Uwe Jür­gens als Ver­fass­er von Beiträ­gen im
Heimatkalen­der Fürsten­berg und son­sti­gen Schriften immer wieder für Empörung
weit über Fürsten­berg hin­aus gesorgt, musste sich den Vor­wurf der
“recht­sex­tremen Gesin­nung” gefall­en lassen. Der Arzt für Allgemeinmedizin
stammt aus Fürsten­berg, wohin er nach der Wende wieder zog. Davor war er in
Nieder­sach­sen, wo sich die Medi­en schon sein­er angenom­men hat­ten, weil er
unter anderem als Leit­er ein­er Wehrsport­gruppe fungiert haben soll. Es gab
sog­ar eine Fernse­hdoku­men­ta­tion. Wer es in Fürsten­berg wagte, ihn als das zu
beze­ich­nen, was er wohl auch ist, den zeigte er an. Am 8. April ste­ht er nun
selb­st bzw. sein Rechts­bei­s­tand vor Gericht. 

Die Ver­hand­lung dürfte inter­es­sant wer­den, weil der Recht­san­walt der Kläger
natür­lich recher­chiert hat. Das, was dort ans Licht der Öffentlichkeit
kommt, kön­nte dur­chaus den Rah­men eines Zivil­prozess­es sprengen.

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Antisemitischen Parolen und SS-Runen

In der Nacht vom Sam­stag zum Son­ntag wur­den in Neu­rup­pin ein Denkmal für das
jüdis­che Volk und in Fehrbellin ein jüdis­ch­er Gedenkstein mit
anti­semi­tis­chen Parolen und SS-Runen beschmiert. Dabei han­delte es sich
unter anderem um die anti­semi­tis­chen Parolen “Arbeit macht frei” und “Jedem
das Seine”. Der Polizeiliche Staatss­chutz der Krim­i­nalpolizei des PP Potsdam
hat die Ermit­tlun­gen zur Aufk­lärung der Straftat aufgenom­men. Durch die
gebildete Ermit­tlungs­gruppe wird geprüft, ob Zusam­men­hänge zwis­chen beiden
Vor­fällen bzw. mit anderen anti­semi­tis­chen Straftat­en bestehen. 

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31-Jähriger an der Hand verletzt

Am Son­ntag­mit­tag erhielt die Polizei durch Anzeigen­er­stat­tung Ken­nt­nis von
einem Angriff auf einen Afrikan­er in Brandenburg/ Hav­el. Nach Angaben des
31-jähri­gen Geschädigten befand er sich gegen Mit­ter­nacht in der Magdeburger
Land­straße allein an der Bushal­testelle Quenzbrücke in Rich­tung Innenstadt.
Plöt­zlich hielt ein rot­er PKW an der Hal­testelle. Der Beifahrer stieg aus,
beschimpfte den in Bran­den­burg leben­den jun­gen Mann aus Kenia, schlug ihn
nieder und schnitt ihm bei­de Hosen­beine der Länge nach auf. Bei der Abwehr
des Angriffs wurde der Afrikan­er mit dem Mess­er an der Hand verletzt.

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Brandenburgs Datenschützer gegen präventive Überwachung

KLEINMACHNOW Immer­hin: Die Entwick­lung stimmt. Das “Daten­schutzbe­wusst­sein”
bei den Behör­den habe in den ver­gan­genen sechs Jahren zugenom­men, so die
Gesamt­bi­lanz des Lan­des­beauf­tragten für den Daten­schutz und für das Recht
auf Aktenein­sicht, Alexan­der Dix. Bran­den­burgs ober­ster Datenschützer
präsen­tierte gestern in Klein­mach­now (Pots­dam-Mit­tel­mark) den zwölften
Jahres­bericht sein­er Behörde und legte damit gle­ichzeit­ig letztmals
Rechen­schaft ab. Der 53-Jährige will “aus per­sön­lichen Grün­den” seine im Mai
endende sech­sjährige Amt­szeit nicht mehr verlängern. 

Trotz der “all­ge­meinen Zufrieden­heit” könne man die Bilanz für 2003 “nicht
als aus­geglichen” beze­ich­nen. so Dix. Es sei noch immer “eine Ten­denz zur
präven­tiv­en Reg­istrierung aller Bürg­er” zu beobacht­en, monierte der
Daten­schützer, “auch wenn diese sich nicht verdächtig gemacht haben”. So
habe sich etwa die Lan­desregierung im Bun­desrat für die Ein­führung einer
ver­fas­sungsrechtlich prob­lema­tis­chen Vor­ratsspe­icherung aller
Verbindungs­dat­en in der Telekom­mu­nika­tion für ein halbes Jahr eingesetzt.
Auch die flächen­deck­ende Erfas­sung von Auto-Kennze­ichen, für die sich vor
allem CDU-Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm stark gemacht hat­te, sei
ver­fas­sungsrechtlich beden­klich, merk­te Dix an.

Deshalb habe er sich auch sehr über das jüng­ste Urteil der Karlsruher
Bun­desver­fas­sungsrichter gefreut, sagte der Daten­schutzex­perte. Mit der
Entschei­dung zum Großen Lauschangriff seien die Maßstäbe “in einem zentralen
Bere­ich” wieder zurecht­gerückt wor­den. Die “ver­schärfte rechtspolitische
Wet­ter­lage” seit den Anschlä­gen vom 11. Sep­tem­ber 2001, die sich etwa in
flächen­deck­enden Raster­fah­n­dun­gen niedergeschla­gen hat­te, sei damit beendet.
Es habe sich nun gezeigt, wo der Staat seine Gren­zen habe, so Dix. “Auch bei
der Strafver­fol­gung muss es Bere­iche geben, in denen die Pri­vat­sphäre des
Einzel­nen unver­let­zlich ist.” Dix geht davon aus, dass das aktuelle Urteil
ähn­lich weit reichende Auswirkun­gen haben wird wie das Volkszählungsurteil
von 1983. Jet­zt müsse die gesamte Regelung der Telekommunikationsüberwachung
und der verdeck­ten Beobach­tung von Per­so­n­en auf Prüf­s­tand, so die Forderung
von Dix.

Doch nicht nur bei den großen The­men wie Raster­fah­n­dung oder flächendeckende
Tele­fonüberwachung zog Dix Bilanz. Er nahm auch die inter­nen Arbeitsmethoden
der bran­den­bur­gis­chen Behör­den unter die Lupe. So kri­tisierte er etwa die
Aus­gliederung der Daten­ver­ar­beitung im Zuge der Polizeire­form. Das berge
“erhe­bliche Risiken”, so Dix. Er forderte ver­ant­wortliche Ansprech­part­ner im
Lan­deskrim­i­nalamt sowie in den Prä­si­di­en, die die Daten­ver­ar­beitung beim
Zen­tral­dienst der Polizei kon­trol­lieren sollen.

Weit­eres Prob­lem: Einige Behör­den wür­den darüber nach­denken, ein Funknetz an
ihr beste­hen­des lokales Netz anzuschließen, um somit aufwändige
Verk­a­belun­gen zu ver­mei­den, so Dix. “Da aber die Aus­bre­itung von Funkwellen
nicht auf einen Raum oder ein Gebäude beschränkt wer­den kön­nen, müssen
tech­nis­che und organ­isatorische Maß­nah­men real­isiert wer­den, die ein
unbefugtes Abhören der über­tra­ge­nen Infor­ma­tio­nen sowie ein Ein­drin­gen in
das Funknetz verhindern.”

Unzuläs­sig sei auch die ver­bre­it­ete Prax­is von Inter­net-Anbi­etern, bei der
Zugangsver­mit­tlung die IP-Adresse der Nutzer auch nach Ende der Nutzung zu
spe­ich­ern. “Das ist unzuläs­sig — auch wenn die Bun­desregierung genau dies in
der Nov­el­lierung des Telekom­mu­nika­tion­s­ge­set­zes erre­ichen will.” Immerhin
gebe es pos­i­tive Beispiele, wie man das ver­hin­dern kann, berichtet Dix: So
habe etwa ein Anbi­eter, der das Inter­ne­tange­bot der Gemeinde
Petershagen/Eggersdorf (Märkisch-Oder­land) betreute, automa­tisch die
IP-Adressen aller Zugriffe pro­tokol­liert. “Dem Anbi­eter wurde von der
Gemeinde nach der Beschw­erde eines Bürg­ers kurz­er­hand gekündigt.”

Inforiot