Kategorien
Uncategorized

Bilder und Video vom Frierock-Festival

Das Umbruch Bil­darchiv aus Berlin war beim Frie­rock-Fes­ti­val vor Ort und hat Fotos geschossen sowie ein Video gedreht. Unter der Webadresse www.umbruch-bildarchiv.de ist das Mate­r­i­al abruf­bar. Weit­ere Bilder gibt es auf den Seit­en des Dos­tos aus Bernau unter www.dosto.de. Das DIY-Fes­ti­val find­et nun­mehr seit vier Jahren statt, auch in diesem Jahr wur­den über das Woch­enende mehrere hun­dert BesucherIn­nen gezählt.

Kategorien
Uncategorized

Los Wochos: Die Entscheidung

(Polizeikon­troll­stelle) Trotz der Zwangspause unser­er Inter­net­seite wegen des Umzugs auf einen anderen Serv­er haben uns doch einige Zuschriften zu den Bran­den­burg­er Daten­wochen erre­icht. Obwohl uns in den let­zten Wochen immer noch Briefe erre­ichen, möcht­en wir die Aktion nun auch offiziell abschließen. 

Am besten haben uns die fol­gen­den drei Ein­sendun­gen gefall­en. Sie geben präg­nant und unmißver­ständlich wieder, was die von uns betreuten Polizei‑, Strafver­fol­gungs- und Geheim­di­en­st­be­hör­den vom Grun­drecht auf Aktenein­sicht und Infor­ma­tions­frei­heit halten. 

In den näch­sten Tagen ver­trauen wir der Post die Preise an die Einsender/innen der veröf­fentlicht­en Fälle an: 

— einen Verkehrsstab der Volkspolizei,

— ein Paket mit Fach­lit­er­atur zum Polizeirecht sowie

— eine Medaille “25 Jahre Helfer der Volkspolizei” 

Fall 1: Auskun­ftsver­schlep­pung aus Datenschutzgründen

Frau A beantragte bei der Gen­er­al­staat­san­waltschaft in Brandenburg/Havel Auskun­ft über die zu ihrer Per­son dort gespe­icherten per­sön­lichen Dat­en. Die Behörde forderte sie daraufhin auf, ihre Iden­tität unter Vor­lage von Per­son­alausweis oder Reisep­aß in der Gen­er­al­staat­san­waltschaft in deren Sprechzeit­en nachzuweisen. Zur Begrün­dung ver­wies sie auf “die beson­dere Sen­si­bil­ität der Dat­en”. Frau A. erkundigte sich daraufhin, ob ihr Fahrtkosten und Ver­di­en­staus­fall erstat­tet wer­den, wenn sie aus ihrem Wohnort Bernau extra nach Bran­den­burg reist, um dort ihren Ausweis vorzuzeigen. Sie legte dem Brief eine Kopie ihres Per­son­alausweis­es bei und regte an, die Dat­en per Ein­schreiben zuzusenden. Doch auch damit war die Besorg­nis der Gen­er­al­staat­san­waltschaft um die sen­si­blen Dat­en noch nicht aus­geräumt. Sie teilte Frau A mit: “Die Übersendung der Kopie des Per­son­alausweis­es reicht deshalb als Nach­weis Ihrer Iden­tität nicht aus, weil jeden­falls die Möglichkeit, dass eventuell auch eine unberechtigte Per­son die Gele­gen­heit hat­te, in den Besitz Ihres Per­son­alausweis­es zu gelan­gen und sich davon Kopi­en zu fer­ti­gen.” Auf die Möglichkeit, die Dat­en per Ein­schreiben mitzuteilen, ging die Behörde nicht ein. Allerd­ings bot sie nun an, daß der Ausweis auch bei den Staat­san­waltschaften in Franfurt/Oder oder Pots­dam vorgelegt und die Auskun­ft vom dor­ti­gen Behör­den­leit­er erteilt wer­den kön­nte. Frau A. schlug daraufhin vor, die Dat­en an die Bernauer Polizei­wache zu schick­en, wo sie sie per­sön­lich abholen kann. 

Fall 2: Die Tak­tik der Notlüge

Herr B. hat­te vor eini­gen Jahren vor dem Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam Klage gegen den Ver­fas­sungss­chutz erhoben, um die Löschung sein­er dort gespe­icherten per­sön­lichen Dat­en zu erhal­ten. Der Ver­fas­sungss­chutz teilte daraufhin mit, daß die strit­ti­gen Dat­en gelöscht wor­den seien. Daraufhin stellte das Gericht das Ver­fahren ein und erlegte Her­rn B. die Kosten des Ver­fahrens auf.

Wenig später beantragte Herr B. beim Ver­fas­sungss­chutz erneut Auskun­ft über gespe­icherte Dat­en. Nach mehreren Monat­en erfol­glosen Wartens, erhob er Untätigkeit­sklage gegen die Behörde. Daraufhin erteilte der Ver­fas­sungss­chutz die ver­langte Auskun­ft. Unter den gespe­icherten Dat­en befan­den sich fast auss­chließlich solche, von denen der Ver­fas­sungss­chutz im ersten Ver­wal­tungs­gerichtsver­fahren behauptet hat­te, daß sie gelöscht wor­den seien.
Inzwis­chen hat Herr B. erneut Klage ein­gere­icht, um die Löschung der gespe­icherten Dat­en durchzuset­zen. In der Klageer­widerung behauptet der Ver­fas­sungss­chutz, daß die Dat­en nicht gelöscht wer­den mußten, weil sie zum Zeit­punkt der Löschungs­bestä­ti­gung nicht zur Per­son gespe­ichert waren und erst später aus all­ge­meinen Sachak­ten in die per­sön­liche Akte Her­rn B.s abgelegt wurden. 

Fall 3: Präven­tive Löschung(sbehauptung)

Herr C hat­te beim Ver­fas­sungss­chutz Auskun­ft über die dort gespe­icherten per­sön­lichen Dat­en beantragt. Nach der Ein­gangs­bestä­ti­gung passierte erst ein­mal gar nichts. Drei Monate später bat der Ver­fas­sungss­chutz um Ver­ständ­nis, daß es “wegen erhöht­en Arbeit­san­falls zu Verzögerun­gen in der zeit­na­hen Bear­beitung” gekom­men sei und kündigte eine baldige Antwort an. Nach weit­eren drei Monat­en erfol­glosen Wartens legte der auskun­ft­shun­grige Bürg­er durch eine Recht­san­wältin beim Ver­wal­tungs­gericht Klage ein, um das Land Bran­den­burg zur Erteilung der Auskun­ft zu verpflicht­en. Dies brachte offen­bar Dynamik in die Sache. Zwei Wochen später kam der Bescheid, der 32 Spe­icherun­gen (darunter die Anmel­dung ein­er Demon­stra­tion und eine Äußerung bei ein­er öffentlichen Podi­ums­diskus­sion) enthielt und einen Dunkel­bere­ich zu dem die Auskun­ft ver­weigert wurde. (Damit war die Klage gegen­stand­los gewor­den. Die Kosten erlegte das Gericht aber dem Ver­fas­sungss­chutz auf, der die Klage voraus­sichtlich ver­loren hätte.) 

Als näch­stes wurde Aktenein­sicht beantragt und gewährt. Die Akte enthielt allerd­ings kaum mehr Infor­ma­tio­nen als der Bescheid. Sie war offen­bar aus anderen Akten eigens für den Ter­min zusam­menge­bastelt wor­den. Teil­weise war ersichtlich, daß die Infor­ma­tio­nen aus dem polizei­in­ter­nen Infor­ma­tions­di­enst oder von der Staat­san­waltschaft stammten. 

Nun wurde der Daten­schutzbeauf­tragte angeschrieben und gebeten, zu prüfen, ob z.B. die Spe­icherung ein­er Demon­stra­tionsan­mel­dung gegen das Recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit ver­stößt und auf welch­er Rechts­grund­lage die Spe­icherung von Erken­nt­nis­sen beruht, die jede für sich nicht ver­fas­sungs­feindlich im Sinne des Ver­fas­sungschutzge­set­zes sind, weil sie wed­er den gewalt­samen Sturz der frei­heitlich-demokratis­chen Grun­dord­nung noch den Bestand von Bund und Län­dern bezweck­en. Über­raschen­der­weise schrieb der Lan­des­daten­schutzbeauf­tragte nur wenige Wochen später, daß der Ver­fas­sungss­chutz mit­geteilt habe, daß die gesamte Akte gelöscht wor­den sei. 

Inf­ss zum Hin­ter­grund der “Los Wochos” und eine Doku­men­ta­tion der Behör­den-Briefwech­sel zu den prämierten Fällen gibt es auf den Inter­net­seit­en der Polizeikon­troll­stelle unter www.polizeikontrollstelle.de/

Kategorien
Uncategorized

Familie aus Forst soll zurück in den Kosovo

Die seit zehn Jahren in Forst lebende sech­sköp­fige Fam­i­lie Cikaj aus dem
Koso­vo will weit­er in Deutsch­land leben, doch am 4. Sep­tem­ber soll sie nach
Pristi­na abgeschoben werden. 

Nach­dem das Bun­de­samt für die Anerken­nung aus­ländis­ch­er Flüchtlinge den
Asy­lantrag der Fam­i­lie endgültig abgelehnt hat­te und auch das zuständi­ge
Ver­wal­tungs­gericht die Anträge auf Abschiebeschutz zurück­wies, sind alle
rechtlichen Mit­tel für einen Verbleib ausgeschöpft. 

“Meine Heimat ist hier. Meine Mut­ter­sprache ist Deutsch”, sagt die
14-jährige Mir­lin­da und hofft, vielle­icht doch noch in Forst bleiben zu
kön­nen. Ihr sech­sjähriger Brud­er Jet­mir, der hier geboren ist und heute in
Forst eingeschult wird, weiß nicht, wie lange er hier noch zur Schule gehen
kann. Vater Iljaz (42): “Wir ste­hen vor dem Nichts.” 

Vor der Abschiebung noch zum Schulanfang

Koso­vo-Albaner sollen zurück in ein Land, das die Kinder kaum kennen

Für Jet­mir ist heute ein beson­der­er Tag. Der Sech­sjährige ist ein­er der
Abc-Schützen, die in der ersten Grund­schule Forst-Mitte eingeschult wer­den.
Wie lange der Junge die Schule besuchen wird, ist jedoch ungewiss. Gemein­sam
mit seinen drei Geschwis­tern und seinen Eltern soll er am 4. Sep­tem­ber nach
Pristi­na im Koso­vo abgeschoben wer­den — in ein Land, das er noch nie zuvor
gese­hen hat. Die Aus­län­der­be­hörde sieht für die im Forster Asyl­be­wer­ber­heim
lebende Fam­i­lie Cikaj keine andere Möglichkeit. 

Bei Cika­js liegen die Ner­ven blank. Zehn Jahre, nach­dem Vater Iljaz (42)
vorm Krieg auf dem Balkan nach Deutsch­land flüchtete, und sieben Jahre,
nach­dem ihm Ehe­frau Dusha (40) mit ihren damals drei Kindern Jeton (18),
Mir­lin­da (14) und Rexh (10) nach Berlin fol­gte, sollen sie zurück in den
Koso­vo. «Da ist kein Platz für uns» , sagt Mir­lin­da. Sie war sieben Jahre
alt, als sie das Land ver­ließ. «Wenn wir auf dem Flughafen in Pristi­na
ankom­men, sind wir völ­lig ori­en­tierungs­los. Wir ste­hen vor dem Nichts» ,
befürchtet die 14-Jährige. «Wir haben dort keine Woh­nung, kein Geld — gar
nichts. Für mich gibt es keine Arbeit. Es ist weit­er ein unsicheres Land» ,
fügt Vater Iljaz an. Hinzu käme, dass es im Koso­vo wed­er für ihn noch für
seine Frau die notwendi­gen Medika­mente gegen ihre Krankheit­en gebe. «Ich
kann kaum noch schlafen» , gibt der 42-Jährige zu. Je näher der Tag rückt,
desto öfter müsse sie weinen, geste­ht Mir­lin­da ein. Ursprünglich soll­ten
sich die Cika­js schon am 4. August in Schöne­feld in den Flieger set­zen. Sie
sind nur deshalb noch in Forst, weil ihnen der Abschiebeter­min zu
kurzfristig mit­geteilt wor­den sei. 

«Meine Heimat ist hier» , hofft Mir­lin­da darauf, dass ihrer Fam­i­lie die
Abschiebung erspart bleibt. In Forst habe sie Fre­unde und Bekan­nte. «Meine
Mut­ter­sprache ist Deutsch.» Sie könne zwar noch Alban­isch sprechen, «aber
nicht lesen und schreiben» . Mir­lin­das Realschul-Zeug­nis (Durch­schnitt 2,3)
kann mit denen Gle­ichal­triger gut mithalten. 

«Unsere Kinder ken­nen ihren Geburt­sort nicht. Für sie ist Forst der zweite
Geburt­sort» , ergänzt Vater Iljaz. Der zehn­jährige Rexh, der wie sein Brud­er
Jeton in Forst Fußball spielt — bei SV Rot-Weiß und Keune, hat eine einzige
Erin­nerung aus dem Koso­vo: «Ich musste weinen, als ich sah, wie ein Schaf
geschlachtet wurde.» Rexh war damals drei Jahre alt. 

«Kaum Exis­ten­z­grund­lage im Kosovo»

«Die Dra­matik beste­ht darin, dass die Fam­i­lie im Koso­vo kaum eine Grund­lage
für den Auf­bau ein­er Exis­tenz hat» , schätzt auch Asyl­heim-Leit­er Andreas
Hal­la ein. Anson­sten will er sich zum Fall nicht weit­er äußern, dies sei
Sache der Ausländerbehörde. 

Die wiederum erk­lärt: «Mit den ablehnen­den Beschei­den des Bun­de­samtes für
die Anerken­nung aus­ländis­ch­er Flüchtlinge wur­den die Antrag­steller nicht als
Asyl­berechtigte anerkan­nt. Mit den Beschei­den wurde gle­ichzeit­ig
fest­gestellt, dass kein Abschiebungsver­bot für poli­tisch Ver­fol­gte und auch
keine Abschiebung­shin­dernisse vor­liegen. … Die ein­gere­icht­en Anträge auf
Abschiebungss­chutz wur­den vom zuständi­gen Ver­wal­tungs­gericht unan­fecht­bar
abgelehnt. Spätestens seit März 2002 ist die gesamte Fam­i­lie vol­lziehbar
ausreisepflichtig.» 

Schu­la­b­schluss ermöglicht

Cika­js hät­ten nur deshalb noch bleiben kön­nen, weil dem ältesten Sohn Jeton
der Abschluss der 10. Klasse ermöglicht wer­den sollte. «Eine Neuankündi­gung
der Fam­i­lie (im Koso­vo, Anm. d. Red.) zwecks Rück­führung erfol­gte am 5.
August. Die Antwort der zuständi­gen Behör­den bleibt abzuwarten.» 

Hin­ter­grund Asyl­be­wer­ber­heim Forst

Im Forster Asyl­be­wer­ber­heim leben derzeit rund 100 Kinder und Erwach­sene aus
etwa 30 Natio­nen in dem Haus an der Guben­er Straße. Das Heim wird im Auf­trag
des Land­kreis­es Spree-Neiße von ein­er pri­vat­en Gesellschaft betrieben. Nach
Angaben von Heim­leit­er Andreas Hal­la sind weit­ere vier Fam­i­lien in der
gle­ichen Sit­u­a­tion wie die Cikajs.

Kategorien
Uncategorized

«Schill» will in Cottbus antreten

Die «Partei Rechtsstaatlich­er Offen­sive» , kurz nach ihrem Grün­der «Schill»
genan­nt, will offen­bar zur Kom­mu­nal­wahl in Cot­tbus antreten. Die Partei des
Ham­burg­er Innense­n­a­tors Ronald B. Schill hat im Cot­tbuser Rathaus die notwendi­gen Unter­la­gen ange­fordert und
die Lis­ten für Unter­stützer-Unter­schriften ausle­gen lassen. 

Bis­lang gibt keine Kan­di­dat­en. Die Schill-Partei hat in Cot­tbus keine
Organ­i­sa­tion, es existiert jedoch ein Lan­desver­band Bran­den­burg mit Sitz in
Bernau. Schill, der bei der Land­tagswahl in Ham­burg Ende 2001 auf Anhieb 20
Prozent der Stim­men erzielte, ist heute Ehren­vor­sitzen­der der Partei. 

Der Cot­tbuser Wahlleit­er Wern­er Press-Maczeizik rech­net mit zehn bis elf
Bewer­bun­gen von Parteien oder Grup­pen für die Wahl am 26. Okto­ber.
Anmelde­schluss ist der 18. Sep­tem­ber, 12 Uhr. Parteien oder Grup­pen sowie
Einzel-Bewer­ber, die derzeit nicht in der Stadtverord­neten­ver­samm­lung
vertreten sind, müssen Unter­stützer-Unter­schriften vor­legen — 20
Unter­schriften aus jedem der fünf Wahlkreise. 

Bis­lang geht man im Wahlbüro davon aus, dass die in der
Stadtverord­neten­ver­samm­lung vertrete­nen Parteien wieder antreten: SPD, CDU,
PDS, Grüne, FDP sowie auch die Frauen­liste Cot­tbus. Unklar ist, ob sich das
Bürg­er­bünd­nis und die DSU erneut zur Wahl stellen. Bei­de haben bei der Wahl
1998 jew­eils einen Sitz in der Stadtverord­neten­ver­samm­lung errungen. 

«Bis heute haben sich auch zwei Einzel­be­wer­ber angemeldet» , so der
Wahlleiter. 

Neben der «Schill» ‑Partei haben die «Aktiv­en Unab­hängi­gen Bürg­er» (AUB) aus
Cot­tbus erk­lärt, zur Wahl anzutreten (die RUNDSCHAU berichtete). Noch ist
allerd­ings unklar, wer zu diesem Bünd­nis gehört. Nach Sprech­er Sven Pautz
taucht nun in ein­er Pressemit­teilung von gestern auch der Name Jens Wut­tke
auf. Wut­tke betreibt einen Spielzeug-Laden in der Stadt­prom­e­nade.
Verbindun­gen soll es zur Kahren­er Bürg­erini­tia­tive geben, die gegen den
Ver­lauf der Ort­sumge­hung im Osten protestiert, und zur Gruppe «Bürg­er für
Cottbus».

Kategorien
Uncategorized

Entlastung der Verwaltung auf Kosten von Transparenz?

Presse-Infor­ma­tion des Lan­des­beauf­tragten für den Daten­schutz und für das Recht auf Aktenein­sicht Brandenburg

Das Innen­min­is­teri­um plant, im Rah­men des Zweit­en Geset­zes zur Ent­las­tung der Kom­munen von pflichti­gen Auf­gaben auch das Aktenein­sichts- und Infor­ma­tion­szu­gangs­ge­setz erhe­blich einzuschränken. 

So sollen nicht nur die Gemein­den, son­dern auch die Lan­desver­wal­tung in Zukun­ft nicht mehr dazu verpflichtet sein, die Zus­tim­mung Drit­ter einzu­holen, von der die Aktenein­sicht abhängt. Die Ver­wal­tung soll die Ein­hol­ung der Zus­tim­mung auf den Antrag­steller abwälzen kön­nen, der die Akte ein­se­hen will. Der aber kann gar nicht wis­sen, wessen Zus­tim­mung er ein­holen soll. Damit wird die Ausübung des Aktenein­sicht­srechts in den meis­ten Fällen vere­it­elt, in denen die Akten Dat­en Drit­ter enthal­ten. Will die Ver­wal­tung das ver­mei­den, müsste sie zwis­chen Antrag­steller und Drit­ten, deren Anschriften sie nicht ohne weit­eres her­aus­geben darf, ver­mit­teln, was einen erhe­blich größeren Aufwand bedeutet als nach gel­ten­dem Recht. 

Zudem sollen die Behör­den die Gebühr für die Aktenein­sicht unter Berück­sich­ti­gung der Bedeu­tung und des Nutzens für den Antrag­steller fest­set­zen dür­fen. Damit aber wird der in der Bran­den­bur­gis­chen Lan­desver­fas­sung seit 1992 garantierte Grund­satz in Frage gestellt, ohne Begrün­dung freien Zugang zu den Infor­ma­tio­nen der Ver­wal­tung zu erhal­ten. Es kann nicht Sache der Ver­wal­tung sein, den Nutzen ein­er Infor­ma­tion für den Bürg­er zu bew­erten oder dessen Motive für seinen Wun­sch nach Aktenein­sicht zu erforschen. 

Schließlich lehnt es das Innen­min­is­teri­um ohne nachvol­lziehbare Begrün­dung ab, einen Beschluss des Land­tages vom April 2002 umzuset­zen, in dem das Par­la­ment die Lan­desregierung aufge­fordert hat­te, eine Frist von vier Wochen für die Bear­beitung von Aktenein­sicht­santrä­gen in das Gesetz aufzunehmen, wie dies die Gemein­de­ord­nung für Peti­tio­nen bere­its vorsieht. 

Der Lan­des­beauf­tragte für den Daten­schutz und für das Recht auf Aktenein­sicht, Dr. Alexan­der Dix, wen­det sich gegen die geplanten Ein­schränkun­gen des Akteneinsichtsrechts: 

“Die Finanzprob­leme der Gemein­den kön­nen nicht durch einen Rück­fall in die Intrans­parenz und den Verzicht auf ein Min­dest­maß an Bürg­er­fre­undlichkeit gelöst wer­den. Die geplanten Regelun­gen ver­fehlen zudem das erk­lärte Ziel des Innen­min­is­teri­ums und führen zu mehr Ver­wal­tungsaufwand und Recht­sun­sicher­heit. Stattdessen sollte der Auf­trag des Land­tages zur Ein­führung ein­er angemesse­nen Bear­beitungs­frist endlich umge­set­zt werden.”

Kategorien
Uncategorized

Jugendarrest für fremdenfeindlichen Rheinsberger

RHEINSBERG Die im Rah­men eines vere­in­facht­en Jugend­ver­fahrens härtest­mögliche Strafe sprach das Amts­gericht Neu­rup­pin gestern für einen 17-jähri­gen Rheins­berg­er aus. Er muss einen vier­wöchi­gen Arrest in ein­er speziellen Jugen­dar­restanstalt antreten. Die Anklage lautete auf gemein­schaftlich ver­suchte Brand­s­tiftung und Störung des öffentlichen Friedens durch Andro­hung von Straftat­en. Ein 21-jähriger mut­maßlich­er Rheins­berg­er Mit­täter wurde in Abstim­mung mit der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin wieder aus dem Polizeige­wahrsam ent­lassen. Die Ermit­tlun­gen laufen aber noch.

 

Wie die Polizei mit­teilt, hat­ten sich „die Tatverdächti­gen mit unter­schiedlich­er Tat­beteili­gung sowie erkennbar­er Frem­den­feindlichkeit als Motiv, teil­weise geständig gezeigt.“ Dem­nach sind bei­de für das In-Brand-Steck­en von Zeitungspa­pi­er am Dön­er-Imbiss in der Paulshorster Straße am ver­gan­genen Mon­tag um 23.30 Uhr ver­ant­wortlich. Die Polizei kon­nte den Brand löschen, ohne dass größer­er Schaden ent­stand.

 

Am Mittwoch erfuhren die Beamten davon, dass Mit­glieder ein­er sich auf dem Kirch­platz tre­f­fend­en neunköp­fi­gen Jugend­gruppe geäußert hät­ten, den Stand erneut anzün­den zu wollen. Eine Ermit­tlungs­gruppe wurde gebildet wurde gebildet. In Zusam­me­nar­beit mit der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin kon­nten die Krim­i­nal­is­ten auch zwei weit­ere Straftat­en aufk­lären, die allerd­ings nicht näher benan­nt werden.

Kategorien
Uncategorized

Joachimsthal: Rechtsradikale Plakatierung und Verkehrsgefährdung

Der Eber­swalder Polizei wurde am Mittwochmor­gen gegen 03.50 Uhr gemeldet, dass zwei männliche Per­so­n­en zu Fuß in der Ort­slage Joachim­sthal (Tem­plin­er Straße) unter­wegs sind und Plakate an Säulen kleben. Zivil­fah­n­der der Barn­imer Kripo kon­nten zwei männliche, verdächtige Per­so­n­en zu Fuß
fest­stellen, die beim Bemerken der Beamten flüchteten und einen PKW VW Pas­sat bestiegen. 

Der PKW- Führer fuhr direkt mit dem VW auf einen Beamten zu, der die Per­so­n­en kon­trol­lieren wollte. Als der Beamte daraufhin von der Fahrbahn sprin­gen woll­ten, leit­ete der 24- jährige Fahrzeugführer jedoch eine Gefahren­brem­sung ein und brachte das Fahrzeug ohne Zusam­men­stoß zum Hal­ten.
Der 25- jährige Beifahrer sowie der Fahrzeugführer ver­ließen erst nach mehrfach­er Auf­forderung das Fahrzeug. Bei der durchge­führten Durch­suchung der bei­den Insassen und des PKW wur­den 143 Aufk­le­ber (10,5 x 15 cm mit der
Auf­schrift: “Mord! Am 17. August 1987 in Berlin…”) und 28 Aufk­le­ber (9,5 x 13,8 cm mit der Auf­schrift: “Radikal! Nation­al! Sozial!…”)aufgefunden und sichergestellt. Des weit­eren wur­den ein Buch mit dem Titel: “Freis­pruch für
Hitler?” und eine MC sichergestellt. In der Innen­stadt wur­den an Verkehrss­childern, Gebäu­den, Schaukästen, Fahrplä­nen, Kirche u.a. weit­ere gle­ichar­tige Aufk­le­ber festgestellt. 

Die Plakate sind als solch­es strafrechtlich nicht rel­e­vant, jedoch stellt die ungenehmigte Plakatierung eine Ord­nungswidrigkeit dar. Lassen sich die
Plakate nicht ohne weit­eres wieder ent­fer­nen, kann u.U. eine
Sachbeschädi­gung vor­liegen. Eine Anzeige wegen Straßen­verkehrs­ge­fährdung wurde auf­grund des Ver­hal­ten des Fahrzeugführers geson­dert gefertigt.

Kategorien
Uncategorized

Bernau: Nazischmierereien

Durch unbekan­nte Täter wurde die rechte Giebel­seite eines Mehrfam­i­lien­haus­es an der Puschkin­straße mit­tels Farbe besprüht. In ein­er Höhe von 2,5 Meter wur­den mit schwarz­er Farbe diverse Sprüche auf die Wand gesprüht. Daneben
wurde ein Hak­enkreuz in ein­er Größe von 40 x 40 cm in blauer Farbe fest­gestellt. Die Schriftzüge nah­men die gesamte Bre­ite der Giebel­wand ein und hat­ten eben­falls die Größe von 40 x 40 cm. Die Besei­t­i­gung der Schmier­erei wurde durch den Geschädigten veranlasst.

Kategorien
Uncategorized

Rechtsradikale Parolen in Frankendorf

Am Fre­itag­mor­gen wurde der Polizei mit­geteilt, dass in Frank­endorf, Dorf­s­traße, aus ein­er auf dem Spielplatz aufhälti­gen vierköp­fi­gen Per­so­n­en­gruppe her­aus recht­sradikale Parolen wie “Sieg Heil” und “Heil
Hitler” gerufen sowie rechts­gerichtete Musik abge­spielt wurde. Die unmit­tel­bar einge­set­zten Polizeibeamten kon­nten vor Ort drei männliche und eine weib­liche Per­son im Alter von 14 bis 23 Jahren fest­stellen, die vor­läu­fig festgenom­men und in das Gewahrsam der Polizei­wache Neu­rup­pin
gebracht wur­den. Ein 23-Jähriger und die 18-Jährige standen unter Ein­fluss von Alko­hol (1,6 und 1,7 Promille), so dass eine Blu­tent­nahme ange­ord­net und durchge­führt wurde. Des Weit­eren kon­nten im mit­ge­führten Fahrzeug des
23-jähri­gen Tatverdächti­gen diverse Ton­träger mit ver­mut­lich
rechts­gerichtete Musik fest­gestellt und sichergestellt wer­den. Die Ermit­tlun­gen der Krim­i­nalpolizei dauern gegen­wär­tig an.

Kategorien
Uncategorized

Bombodrom: Gericht verhindert Übungsbeginn am Montag / Erleichterung bei Schießplatz-Gegnern

POTSDAM. Die Nachricht kam über­raschend. Die Luft­waffe wird den als
Bom­bo­drom bekan­nten Luft-Boden-Schieß­platz bei Witt­stock nicht wie geplant
am Mon­tag in Betrieb nehmen, teilte das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam am
Don­ner­stag abend mit. Die Luft­waffe wolle damit warten, bis das Gericht eine
endgültige Entschei­dung über den Eilantrag der Bom­bo­drom-Geg­n­er getrof­fen
hat. Bis 30. Sep­tem­ber soll sie fallen. 

Mar­ti­na Raß­mann erfuhr am Tele­fon von der Entschei­dung. “Ich hätte den
Anrufer umar­men kön­nen”, sagt sie. Frau Raß­mann betreibt mit ihrem Mann
Karsten einen Camp­ing­platz in der Nach­barschaft des Bom­bo­droms, in Kagar.
Bis zu dem Tele­fonat war für sie der kom­mende Mon­tag so etwas wie der Anfang
vom Ende. Jet­zt atmet die 43-Jährige durch. 

“Die Ruhe hier ist fan­tastisch”, hat­te ihr kurz vorher ein­er der Dauer­cam­per
zugerufen. So recht über das Lob kon­nte sie sich nicht freuen. Ger­ade die
Ruhe sieht sie durch die Bun­deswehrpläne, die ein paar Kilo­me­ter weit­er
Abwürfe von Übungs­bomben und Schießen mit Bor­d­kanonen üben will, gefährdet. 

Der Luft-Boden-Schieß­platz wird mit 19 Kilo­me­ter Länge und fünf bis zehn
Kilo­me­ter Bre­ite der größte in Deutsch­land sein. Von Okto­ber bis April
wollen die Tor­na­dos in 300 Meter Höhe durch die Ein­flugschneise nördlich von
Kagar don­nern — zum Ver­gle­ich: der Berlin­er Fernse­hturm ist 365 Meter hoch.
Bei manchen Übun­gen dür­fen die Piloten noch tiefer runter, auf 150 Meter.
Schon ein Tor­na­do, der in 450 Meter Höhe fliegt, ist acht- bis zehn­mal so
laut wie ein in näch­ster Nähe vor­beifahren­der Lkw, sagen die
Bom­bo­drom-Geg­n­er. 50- bis 75-mal an jedem der 200 Betrieb­stage im Jahr
wer­den dem­nach die Kampf­jets über die Region kom­men. 1 700 Ein­sätze pro Jahr
erlaubt das Trup­penübungsplatz-Konzept — wobei ein Ein­satz bis zu sechs
Anflüge bedeuten kann. 

Brü­tende Adler, sel­tene Pflanzen

Die ersten Dauer­cam­per haben ihre Verträge mit Mar­ti­na und Karsten Raß­mann
deshalb schon gekündigt. Wie viele es sind, möcht­en die Betreiber nicht in
der Zeitung lesen. Denn die Bank kön­nte nervös wer­den. Nur wegen der vie­len
Dauer­cam­per bekam das Ehep­aar vor gut zehn Jahren den für den Camp­ing­platz
benötigten Kred­it. Zudem sah es damals so aus, als ob die Tage des
Bom­bo­droms gezählt seien. 

1991 hat­te Jörg Schön­bohm — heute Bran­den­burgs CDU-Innen­min­is­ter, damals
Befehlshaber des Bun­deswehr-Kom­man­dos Ost — mit­geteilt, dass nicht daran
gedacht sei, den Luft-Boden-Schieß­platz der Sow­je­tarmee bei Witt­stock zu
übernehmen. Diese hat­te sich das Gelände nach 1945 angeeignet, warf dann
jahrzehn­te­lang scharfe Bomben auf die Äck­er und Wälder. Das
Dauer­bom­barde­ment machte aus Feldern und Forst eine Hei­de­land­schaft — in
eini­gen Bere­ichen strotzt sie noch heute vor Muni­tion­ss­chrott und
Blind­gängern. In anderen brüten Adler und blühen sel­tene Pflanzen. Doch kaum
waren 1994 die rus­sis­chen Sol­dat­en weg, kam die Bundeswehr. 

“Der Trup­penübungsplatz ist unverzicht­bar für das kon­tinuier­liche Üben der
Luft­waffe”, heißt es heute aus dem Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um. Kein
ander­er deutsch­er Platz böte der Luft­waffe so gute Möglichkeit­en wie der in
Bran­den­burg. Die Region sei so dünn besiedelt wie kaum eine andere und das
Bom­bo­drom um ein Vielfach­es größer als die anderen Luft-Boden-Schieß­plätze
im nieder­säch­sis­chen Nord­horn und im bay­erischen Siegen­burg. Weil diese zu
klein sind, müssten derzeit 75 Prozent des Train­ings im Aus­land absolviert
wer­den. Das sei teuer. 

Mar­ti­na Raß­mann ken­nt die Argu­mente. “Klar, die Gegend hier ist dünn
besiedelt.” Schließlich seien in den let­zten Jahren auch viele Men­schen
wegge­zo­gen, weil es hier keine Arbeit gab. Aber Urlauber seien gekom­men, und
die wer­den aus­bleiben, wenn die Düsen­jäger vor­bei­don­nern. “Der Lärm war
fürchter­lich”, erin­nert sich die Frau, die schon hier lebte, als die
Sow­je­tarmee noch Bomben­ab­würfe trainierte. “Die Schrankwand schep­perte, mein
Kind fing an zu weinen.” 

Bis­lang war ihr Camp­ing­platz — in Reise­führern wegen sein­er ruhi­gen Lage
gepriesen — von Ostern bis Herb­st oft aus­ge­bucht. Unternehmerin Raß­mann
befürchtet, dass das bald der Ver­gan­gen­heit ange­hört. Sie weiß nicht, ob die
Ein­nah­men dann noch reichen, um die fünf Angestell­ten zu bezahlen und der
Bank die Rat­en zurück­zuzahlen. Der Kred­it läuft noch acht Jahre. Umgerech­net
437 000 Euro haben sich die Raß­manns 1992 von der Bank geborgt. Von dem Geld
kauften sie das drei Hek­tar große Gelände, das früher eine Ferien­sied­lung
des Magde­burg­er VEB Mess­geräte war, und sanierten es. 

Der Camp­ing­platz der Raß­manns mit seinen 150 Stellplätzen ist eher ein
kleineres Touris­tik-Unternehmen in der Region, die an den Nation­al­park
Müritz gren­zt. Zu den größten zählt die noble Mari­na Wolfs­bruch in Klein
Zer­lang. Etwa 1 000 Arbeit­splätze seien in dieser struk­turschwachen Region
Bran­den­burgs im Urlaub­ssek­tor ent­standen, sagt der Lan­drat von
Ost­prig­nitz-Rup­pin, Chris­t­ian Gilde (SPD). Geht der Schieß­platz in Betrieb,
seien sie alle gefährdet. 

Zivil­er Ungehorsam?

Die 160 zivilen Arbeit­splätze, die die Bun­deswehr in ihrer 800 Mann starken
Gar­ni­son in Witt­stock schaf­fen wollen, kön­nten die Jobs nicht aus­gle­ichen,
die im Touris­mussek­tor durch eine Wieder­in­be­trieb­nahme des Bom­bo­droms
ver­nichtet wer­den, glaubt auch Mar­ti­na Raß­mann. Sie sitzt auf der Ter­rasse
des Camp­ing­platz-Lokals und winkt einem Gast zu, der erst kür­zlich
Unter­schriften bei den Campern gegen das Bom­bo­drom sam­melte. “Wenn der
Flug­be­trieb begin­nt, ziehe ich mit meinem Wohn­wa­gen weit­er”, sagt Rein­er
Kort­lars­ki. Aber vorher will der West-Berlin­er weit­er kämpfen, gemein­sam mit
der Bürg­erini­tia­tive “Freie Hei­de”. Not­falls auch mit zivilem Unge­hor­sam.
“Das war kein guter Satz”, ent­geg­net Mar­ti­na Raß­mann. Doch ihre Ablehnung
wird schwäch­er, als sie hört, dass Kort­lars­ki darunter nicht Ran­dale
ver­ste­ht, son­dern gewalt­freie Aktio­nen wie Sitzblock­aden. Trotz­dem zögert
sie. “Früher, im Osten, da durfte man nicht viel kämpfen”, sagt sie. Und
heute? Darf man sich offen gegen den Staat stellen? Und mit welchen Mit­teln?
Und mit welchen Konsequenzen? 

Die Gericht­sentschei­dung vom Don­ner­stag vertreibt vor­erst diese Gedanken.
Die Angst bleibt.

Inforiot