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Vater soll ohne Sohn abgeschoben werden

Ein allein erziehen­der Asyl­be­wer­ber aus dem bran­den­bur­gis­chen Ort Hen­nigs­dorf bei Berlin soll am heuti­gen Mon­tag ohne seinen fün­fjähri­gen Sohn nach Viet­nam abgeschoben werden. 

HENNIGSDORF, 15. Sep­tem­ber (epd). Nach Angaben des Kirchenkreis­es Oranien­burg wurde Xuan Khang Ha am 5. August 2002 unter dem Vor­wand ein­er Iden­tität­süber­prü­fung zu seinem Asyl­fol­geantrag zur Aus­län­der­be­hörde des zuständi­gen Land­kreis­es Ober­hav­el vorge­laden und dort festgenom­men. Der Viet­namese, der bei der Vor­ladung seinen Sohn nicht dabei hat­te, kam umge­hend in Abschiebe­haft nach Eisen­hüt­ten­stadt und wurde wenige Tage später auf den Flughafen Frank­furt am Main gebracht. Das Kind ist seit­dem ver­schwun­den und wird von der Polizei gesucht.

Proteste des Kirchenkreis­es erwirk­ten zunächst, dass der Mann nach Eisen­hüt­ten­stadt zurück­ver­legt wurde, wo er nach wie vor in Abschiebe­haft sitzt. Nach Angaben der Ref­er­entin für Flüchtlinge und Aus­län­der des Kirchenkreis­es, Simone Tet­zlaff, beste­ht die Behörde jedoch auf ein­er Abschiebung am heuti­gen Mon­tag, auch wenn der Sohn des Viet­name­sen bis dahin nicht gefun­den wird. Wie aus einem Schreiben des Land­kreis­es her­vorge­ht, soll das Kind zu einem späteren Zeit­punkt mit ein­er “sozialpäd­a­gogis­chen Begleitung” nach Viet­nam aus­ge­flo­gen werden.

Der Kirchenkreis Oranien­burg habe deshalb dem Kind, das wenige Tage nach der Ver­haf­tung des Vaters seinen fün­ften Geburt­stag hat­te, Kirchenasyl ange­boten, sagte Tet­zlaff am Woch­enende dem Evan­ge­lis­chen Presse­di­enst (epd). Nach Infor­ma­tio­nen des Vaters soll das Kind derzeit bei Bekan­nten unterge­bracht sein. Über den genauen Aufen­thalt­sort wisse aber auch er nicht Bescheid. Den let­zten Kon­takt zu seinem Sohn hat­te er vor fünf Wochen.

Die Forderun­gen der Kirche nach ein­er Haf­taufhe­bung, der Aus­set­zung der Abschiebung sowie ein­er Begeg­nungsmöglichkeit von Vater und Sohn habe die Aus­län­der­be­hörde bish­er zurück­gewiesen. “Jedes Ver­mit­tlungsange­bot von unser­er Seite wurde strikt abgelehnt”, sagte die Ref­er­entin. Das Ganze sei ein Fall von “unglaublich­er Ver­ant­wor­tungslosigkeit im Amt” und ein Ver­stoß gegen die UN-Kinder­recht­skon­ven­tion. “Wir hof­fen nur noch, dass der Bun­des­gren­zschutz in Frank­furt am Main die Trag­weite erken­nt und entsprechend han­delt”, sagte Tetzlaff.

Xuan Khang Ha kam den Angaben zufolge 1988 als so genan­nter viet­name­sis­ch­er Ver­tragsar­beit­er in die DDR. Nach der Schließung seines Betriebes Anfang der 90er Jahre wurde er nach Viet­nam abgeschoben, reiste aber 1992 wieder nach Deutsch­land ein und stellte einen Asy­lantrag. In Hen­nigs­dorf hat­te er zulet­zt eine eigene Woh­nung und Arbeit. Sein Antrag auf die so genan­nte Alt­fall­regelung für ehe­ma­lige DDR-Ver­tragsar­beit­er wurde von der Aus­län­der­be­hörde abgelehnt. Eine Klage dage­gen ist noch anhängig, hat aber keine auf­schiebende Wirkung. 

Zulet­zt hat­te in Bran­den­burg der Fall der viet­name­sis­chen Fam­i­lie Nguyen Auf­se­hen erregt. Nach Inter­ven­tion der Kirche wurde der Fam­i­lie eine erneute Dul­dung bis zum 24. Jan­u­ar 2003 erteilt.

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Polizei kontrolliert Ausländer ohne Papiere

Frank­furt (ddp-lbg). Mehrere Aus­län­der ohne Papiere sind von der Polizei am Son­ntag bei Wal­ters­dorf im Land­kreis Dahme-Spree­wald aufge­grif­f­en wor­den. Dabei han­delte es sich um sieben Erwach­sene und drei Kinder aus dem Irak und Arme­nien, wie ein Polizeis­prech­er am Mon­tag mit­teilte. Einen Tag zuvor waren vier Irak­er kon­trol­liert wor­den. Bere­its am Fre­ita­gnach­mit­tag trafen die Beamten nach Hin­weisen aus der Bevölkerung auf sechs Pak­istani und zwei Inder. Alle Per­so­n­en ste­hen den Angaben zufolge im Ver­dacht die Bun­des­gren­ze ille­gal über­schrit­ten zu haben. 

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Wittstock: Wieder Nazi-Aufmarsch

WITTSTOCK Die “Aktion­s­ge­mein­schaft für mehr Gemein­samkeit” hat­te kurzfristig für den ver­gan­genen Fre­itag in Witt­stock einen Demon­tra­tionszug angemeldet. Nach Mit­teilung von Polizeis­precherin Beat­rix Kühn stand die Ver­anstal­tung unter dem Mot­to: “Pro­jekt 18, gemein­sam schaf­fen wir es, für den Zusam­men­schluss von FDP und NPD.”


Der Aufzug fand zwis­chen 20.10 und 21.15 Uhr im Witt­stock­er Stadtzen­trum statt. Der Demon­stra­tionzug bestand laut Polizei aus rund 50 Per­so­n­en. Er bewegte sich vom Bahn­hofsvor­platz durch die Alt­stadt zum Mark­t­platz. Einige Teil­nehmer führten Plakate mit, deren Inhalt jedoch nicht gegen gel­tendes Recht ver­stieß. Die Demon­stra­tion ver­lief ruhig. 125 Polizis­ten waren im Einsatz.

 

Der Witt­stock­er Bürg­er­meis­ter Lutz Schei­de­mann (FDP) hat­te in der vorigen Woche nach dem Anschlag auf die Gedenkstätte Below­er Wald eine härtere Gan­gart gegen Recht­sradikale angekündigt. Schei­de­mann hat­te erk­lärt, die NPD werde in Witt­stock nicht hof­fähig werden.

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Wittstock: Kampfansage an Neonazis

WITTSTOCK Nach dem nazis­tis­chen Bran­dan­schlag auf die Gedenkstätte im Below­er Wald hat der Witt­stock­er Bürg­er­meis­ter Lutz Schei­de­mann (FDP) eine härtere Gan­gart gegen die recht­sex­trem­istis­che Szene angekündigt. “Ich habe gegenüber diesen Leuten nun jede Tol­er­anz ver­loren”, sagte Schei­de­mann. Bish­er habe er sich von der Vorstel­lung leit­en lassen, dass auch Recht­sradikalen die Chance gegeben wer­den müsse, sich zu verändern.


Nun sei aber klar, dass alle Leute, die sich in dieser Szene behei­matet fühlten und dies auch durch ihr Out­fit zur Schau stell­ten, zu den ide­ol­o­gis­chen Brand­s­tiftern gehören. “Wir wer­den darüber nach­denken, inwieweit wir die rechte Szene vom öffentlichen Leben in unser­er Stadt aus­gren­zen kön­nen”, sagte Scheidemann. 

 

Aus­drück­lich erwäh­nte der Witt­stock­er Bürg­er­meis­ter in diesem Zusam­men­hang die NPD, gegen die zur Zeit ein ver­botsver­fahren vor dem Bun­desver­fas­sungs­gericht in Karl­sruhe läuft. Die NPD habe in Witt­stock wieder­holt ver­sucht, an öffentlichen Ver­anstal­tun­gen teilzunehmen um hof­fähig zu wer­den. “Als Stadt wer­den wir die Auftritte von NPD-Leuten auf öffentlichen Ver­anstal­tun­gen nicht dulden. Die wer­den bei uns nicht hof­fähig”, sagte Bürg­er­meis­ter Lutz Scheidemann

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Schill-Partei kündigt “Erdrutsch” in Brandenburg an

POTSDAM — Bran­den­burg hat seit Sonnabend einen Lan­desver­band der Partei Rechtsstaatlich­er Offen­sive (“Schill-Partei”). Mit der Wahl eines Lan­desvor­standes in Pots­dam und eines drit­ten Bezirksver­ban­des am ver­gan­genen Don­ner­stag in Michen­dorf (Pots­dam-Mit­tel­mark) schloss die Partei ihre Grün­dungsphase im Land ab. Erster bran­den­bur­gis­ch­er Parteivor­sitzen­der wurde mit 37 von 43 abgegebe­nen Stim­men Dirk Weßlau. Der in Bernau (Barn­im) prak­tizierende Zah­narzt ist zugle­ich Spitzenkan­di­dat der Bun­despartei in Bran­den­burg. Zu Weßlaus Stel­lvertretern wur­den der 46 Jahre alte Han­delsvertreter Klaus Hen­schel aus Hönow bei Berlin und der Bau­un­ternehmer Wolf­gang Dubrau aus Forst (Spree-Neiße) gewählt. Schatzmeis­ter ist der 37 Jahre alte Verkauf­sleit­er Michael Esther aus Bas­dorf (Barn­im). Schrift­führerin wird die 38-jährige Friseurmeis­terin Brit­ta Carl-Gerth aus Falkensee (Havel­land). Alle Vor­standsmit­glieder trat­en ohne Gegenkan­di­dat­en an.

 

Zur Grün­dungsver­anstal­tung waren 45 von 135 bran­den­bur­gis­chen Mit­gliedern erschienen. Bun­desweit hat die Schill-Partei nach eige­nen Angaben rund 8000 Mit­glieder. Weßlau sprach von einem “spitzen­mäßi­gen Wahlkampf”, den die Partei in Bran­den­burg geleis­tet habe. Der Vor­sitzende bekräftigte noch ein­mal sein Ziel, bei der Wahl zum Deutschen Bun­destag am kom­menden Son­ntag in Bran­den­burg 15 Prozent der Stim­men zu gewin­nen. Bun­de­spoli­tisch werde es einen “Erdrutsch” geben. Er rechne mit zehn Prozent der Stim­men. Medi­en und Mei­n­ungs­forsch­ern warf Weßlau “riesen­große Manip­u­la­tion” vor: “Die Mei­n­ungs­forschungsin­sti­tute schweigen uns tot.” Weßlau kündigte an, dass in der Region um Ortrand (Ober­spree­wald-Lausitz) etwa 30 Mit­glieder der Deutschen Sozialen Union (DSU) der Partei beitreten wür­den. Der Ex-Vize-Lan­deschef der CDU, Klaus Häßler, und der CDU-Kreistagsab­ge­ord­nete Jür­gen Gner­lich (Ober­spree­wald-Lausitz) sind bere­its zur Schill-Partei über­ge­treten. Im Sen­ften­berg­er Kreistag will sich die aus zwei Mit­gliedern beste­hende DSU-Frak­tion in “Schill-Frak­tion” umbenennen.

 

“CDU-Lan­deschef Schön­bohm hat nicht das gehal­ten, was er ver­sprochen hat”, begrün­dete Weßlau gegenüber der MAZ die Grün­dung des Lan­desver­bands. “Mit der Kom­mu­nal­re­form hat er sein Wahlver­sprechen gebrochen.” Auch auf dem Sek­tor Bil­dung hätte die CDU völ­lig ver­sagt. Die Schill-Partei sieht Weßlau “rechts von der CDU”. Gefordert wird unter anderem die Stre­ichung des Grun­drechts auf Asyl.

 

Weßlau war nach der Wende zunächst als Mit­glied der DSU in die Poli­tik eingestiegen und später CDU-Mit­glied gewor­den. Im Vor­jahr zog er bei der Nominierung des Direk­tkan­di­dat­en für den Bun­destagswahlkreis 59 (Märkisch-Oder­land/Nieder­barn­im) gegen Rain­er Eppel­mann den kürz­eren und wech­selte zu Schill, um als dessen Direk­tkan­di­dat im sel­ben Wahlkreis anzutreten. Seit Juni 2002 betreiben Weßlau und der 39-jährige Seelow­er Buch­hal­ter Falk Janke den Auf­bau von Orts- und dreier Bezirksver­bände der Schill-Partei, was wegen Per­sonal­man­gels nicht über­all auf Anhieb gelang.

 

Der Parteigrün­der und Ham­burg­er Innense­n­a­tor, Ronald Barn­abas Schill, war bei der Ver­bands­grün­dung am Sonnabend nicht anwe­send. Er will heute ab 15.30 Uhr auf dem Pots­damer Luisen­platz eine Wahlkampfrede halten.

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NPD-Marsch in Potsdam abgesagt

Der NPD-Marsch in Pots­dam ist am Sam­stag kurzfristig abge­sagt wor­den. Nach Angaben der Polizei fand am Sam­stagvor­mit­tag lediglich eine Kundge­bung statt, an der 70 statt der angekündigten 300 Per­so­n­en teil­nah­men. Zwis­chen­fälle wur­den nicht gemeldet. 


Zu ein­er Gegen­demon­stra­tion kamen hinge­gen etwa 1000 Teil­nehmer. Zu der Ver­anstal­tung unter dem Mot­to “Pots­dam beken­nt Farbe” hat­te unter anderen Min­is­ter­präsi­dent Platzeck (SPD) aufgerufen. 

 

Zeit­gle­ich demon­stri­erten in Berlin rund 500 Rad­fahrer und Skater gegen die NPD-Ver­anstal­tung in Potsdam. 

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Heute will die NPD in Potsdam gegen jüdische Zuwanderer aus den GUS-Staaten demonstrieren

POTSDAM Mit einem Aufruf, die jüdis­che Gemeinde in Pots­dam angesichts anti­semi­tis­ch­er Bedro­hun­gen nicht allein zu lassen, hat sich das Moses-Mendelssohn-Zen­trum an der Uni­ver­sität Pots­dam gestern an die Öffentlichkeit gewandt. Der Grund: Heute will die NPD unter dem Mot­to “Schluss mit der Massenein­wan­derung rus­sis­ch­er Juden. Deutsch­land den Deutschen” in Bran­den­burgs Lan­deshaupt­stadt demonstrieren. 


Das Oberver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) bestätigte am Fre­itagabend eine entsprechende Entschei­dung der Vorin­stanz, den Auf­marsch zu genehmi­gen. Am Don­ner­stag hat­te das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam die anti­semi­tis­che Demon­stra­tion der Neon­azi­partei erlaubt. Die Richter hoben mit ihrer Entschei­dung ein Ver­bot des Polizeiprä­sid­i­ums Pots­dam auf, das sich expliz­it auf den anti­semi­tis­chen Tenor der NPD-Parole bezog. Nach Ansicht des Polizeiprä­sid­i­ums erfüllt der NPD-Aufruf unter anderem den Straftatbe­stand der Volksver­het­zung. Außer­dem greife “der Bezug auf die Zuwan­derung jüdis­ch­er Emi­granten Kernbe­standteile nation­al­sozial­is­tis­chen Gedankengutes auf”. 

 

Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin hat­te deshalb ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Volksver­het­zung ein­geleit­et. Die Richter am Ver­wal­tungs­gericht woll­ten sich dieser Entschätzung nicht anschließen. Es lägen keine “hin­re­ichen­den Tat­sachen” für den Straftatbe­stand der Volksver­het­zung vor. 

 

Das OVG schloss sich dem nunan. Das NPD-Mot­to sei als “poli­tis­che Mei­n­ungsäußerung” inter­pretier­bar. “Dieses Mot­to lasse sich nicht nur als ein Auf­s­tacheln gegen Teile der Bevölkerung, son­dern auch als Äußerung ein­er ablehnen­den Hal­tung […] gegen eine bes­timmte Ein­wan­derungspoli­tik ver­ste­hen”, so die Richter. 

 

Als “einen unerträglichen Freib­rief für anti­semi­tis­che Gedankengänge” beze­ich­nete Michel Fried­man, der Vizevor­sitzende des Zen­tral­rats der Juden in Deutsch­land, die Entschei­dung der Richter. Es han­dle sich um eine “nicht nachvol­lziehbare juris­tis­che Fehlentschei­dung”. Fried­man sagte, er wün­sche sich, “dass die Jus­tiz ihrer Ver­ant­wor­tung gerecht wird, und nicht — wie mit diesem Urteil — die Falschen ermutigt und ihnen auch noch einen Freib­rief ausstellt”. Pots­dams Ober­bürg­er­meis­ter Jakobs (SPD) und die Vor­sitzende der Stadtverord­neten­ver­samm­lung, Bir­git Müller (PDS), rufen zu zivilge­sellschaftlichem Protest auf. Unter dem Mot­to “Pots­dam beken­nt Farbe” soll eine Demon­stra­tion stat­tfind­en, die auch Bran­den­burgs Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) unter­stützt. Mit­glieder der Jüdis­chen Gemeinde in Pots­dam wollen sich eben­falls an Gege­nak­tiv­itäten beteili­gen. Die “Antifaschis­tis­che Aktion Pots­dam” kündigte an, “anstelle von Tol­er­anzfesten weitab der Neon­azis” wolle man “den Auf­marsch mit allen Mit­teln verhindern”. 

 

Die knapp 800 Mit­glieder der mehrheitlich aus GUS-Zuwan­der­ern zusam­menge­set­zten jüdis­chen Gemein­den in Bran­den­burg sind nicht erst seit dem Bran­dan­schlag auf die Below­er Gedenkstätte bei Witt­stock verun­sichert. Vor zwei Wochen hat­ten bis­lang unbekan­nte Täter am Vor­abend des jüdis­chen Neu­jahrs­festes die Ausstel­lung zum Todes­marsch von KZ-Häftlin­gen schw­er beschädigt und dazu “Juden haben kurze Beine” gesprüht. Schon im Jan­u­ar 2001 hat­te ein Bran­dan­schlag auf die Trauer­halle des jüdis­chen Fried­hofs in Pots­dam für Entset­zen gesorgt. Damals bekan­nte sich eine neon­azis­tis­che “Nationale Bewe­gung” zu dem Anschlag. Den Sicher­heits­be­hör­den gelang im Zusam­men­hang mit der Gruppe, die zwis­chen 1999 und 2001 18 anti­semi­tis­che und frem­den­feindliche Anschläge in Pots­dam und Umge­bung verübte, bis­lang kein Fahndungserfolg.

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Verbote rechtsextremer Aufmärsche scheitern meist vor Gericht

POTSDAM Trotz öffentlich­er Empörung: die meis­ten Ver­suche, die NPD von der Straße zu drän­gen, sind in den Vor­jahren gescheit­ert. Auch heute darf die recht­sex­trem­istis­che Partei in Pots­dam auf­marschieren. Trotz ihres pro­vokan­ten Mot­tos: “Schluss mit der Massenein­wan­derung rus­sis­ch­er Juden, Deutsch­land uns Deutschen”.


Für den Parteien­forsch­er Oskar Nie­der­may­er von der Freien Uni­ver­sität Berlin ist der Beschluss des Oberver­wal­tungs­gerichts (OVG) in Frank­furt (Oder) keine Über­raschung. Auch Extrem­is­ten hät­ten das Recht, ihre Gesin­nung zur Schau zu stellen, so Nie­der­may­er gegenüber der MAZ. “Immer­hin ist die NPD nach wie vor eine anerkan­nte Partei.” Den Richtern könne man bei dieser Entschei­dung keinen Vor­wurf machen. Sie seien gezwun­gen nach for­mal­rechtlichen Kri­te­rien zu entschei­den und “gute Miene zum bösen Spiel zu machen”. 

 

Ein Ver­bot­santrag habe nur Aus­sicht auf Erfolg, wenn Polizei oder Ver­fas­sungss­chutz nach­weisen, dass von den Recht­sradikalen Gewalt- oder Straftat­en zu erwarten sind, erk­lärt Nie­der­may­er. Das Mot­to habe zwar “ein­deutig diskri­m­inieren­den Charak­ter”, so der Parteien­forsch­er, “aber es erfüllt nicht den Straftatbe­stand der Volksver­het­zung”. Dazu müssten die Ver­anstal­ter “zu Hass auf­s­tacheln sowie zu Gewalt und Willkür­maß­nah­men aufrufen”. 

 

Nie­der­may­er ist skep­tisch, ob eine Ein­schränkung des Ver­samm­lungsrechts die richtige Antwort auf das Prob­lem wäre. “Damit beschnei­den wir dann die Grun­drechte aller.” Man müsse sich fra­gen, ob man den Recht­sex­tremen nicht “zu viel Ehre” antue, wenn man ihnen so viel Präsenz in der öffentlichen Debat­te einräumt. 

 

Der Staat­srechtler Nor­bert Janz kommt zu einem ähn­lichen Ergeb­nis. “Poli­tisch uner­wün­schte Demon­stra­tio­nen sind nicht ein­fach zu ver­bi­eten.” Die Ver­samm­lungs- und Mei­n­ungs­frei­heit sei ein hohes Gut, sagt der Wis­senschaftler von der Pots­damer Uni­ver­sität. Über­ra­gende Bedeu­tung komme dabei Artikel 8 im Grundge­setz zu: “Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmel­dung oder Erlaub­nis friedlich und ohne Waf­fen zu ver­sam­meln.” Laut Bun­desver­fas­sungs­gericht müsse dieser Artikel weit aus­gelegt wer­den, so Janz. “Der Schutz von Grun­drecht­en ist auch Min­der­heit­en­schutz — selb­st, wenn es sich um missliebige Min­der­heit­en handelt.” 

 

Die NPD-Mit­glieder wüssten genau, bis zu welchem Punkt sie gehen kön­nen, so Janz. Auch in seinen Augen ist das umstrit­tene Mot­to allein noch keine Straftat. Immer­hin könne die Polizei den Ver­anstal­tern Aufla­gen machen. “Man kann die Recht­sradikalen zwin­gen ohne Uni­for­men oder nicht in Reih und Glied zu marschieren.” 

 

Genau das werde man auch tun, kündigte der Sprech­er des Pots­damer Polizeiprä­sid­i­ums Rudi Son­ntag gestern Abend an. “Wir wer­den Zeit und Ort verän­dern — durch die Innen­stadt wer­den die NPD-Anhänger nicht marschieren”, ver­sprach Son­ntag. Trotz der gerin­gen Aus­sicht auf Erfolg, werde man auch kün­ftig ver­suchen, NPD-Demon­stra­tio­nen zu ver­bi­eten, machte Son­ntag klar. “Wir wer­den die Aufmärsche nicht ein­fach so hin­nehmen — selb­st wenn die Gerichte dann anders entscheiden.” 

 

Bei Gericht betra­cht­en Experten diese Prax­is mit Skep­sis. Damit schiebe man den Richtern den Schwarzen Peter zu, hieß es gestern aus Jus­tizkreisen. Denn die müssten die Ver­botsver­fü­gun­gen in der Regel wieder aufheben — zum Unver­ständ­nis der Öffentlichkeit. 

 

Immer­hin eine von 17 recht­sex­tremen Demon­stra­tio­nen im Bere­ich des Oranien­burg­er Polizeiprä­sid­i­ums wurde in den ver­gan­genen Jahren ver­boten, erin­nert sich Polizeis­prech­er Son­ntag. Allerd­ings nur wegen ein­er Unacht­samkeit der Organ­isatoren. Im Anmelde­for­mu­lar für eine Kundge­bung am 3. April 1999 waren zwei Per­so­n­en aufge­führt, “gegen die strafrechtliche Ermit­tlun­gen liefen”. 

 

Doch diesen Fehler machte die NPD nur ein­mal: die gle­iche Ver­anstal­tung wurde drei Wochen später vom Ver­wal­tungs­gericht genehmigt — die Partei hat­te ein­fach die bei­den bean­stande­ten Namen vom For­mu­lar gestrichen. 

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Potsdam zeigt Gesicht

Pots­dam — Wenn sich heute die recht­sex­treme NPD mit ihren Anhängern zu ein­er Demon­stra­tion ver­sam­melt, dann wollen die Pots­damer nicht abseits stehen.


Tausende Bürg­er wollen heute gegen den geplanten NPD-Umzug in der Lan­deshaupt­stadt demon­stri­eren und Gesicht zeigen gegen nation­al­is­tis­che Het­z­parolen und frem­den­feindliche Has­sti­raden. «Pots­dam beken­nt Farbe! Gemein­sam für Tol­er­anz, Gewalt­frei­heit und ein friedlich­es Miteinan­der» heißt das Mot­to der Demon­stra­tion, zu der die Stadtver­wal­tung aufgerufen hat. Das Echo ist groß. Mehr als 100 Ver­bände, Parteien, Insti­tu­tio­nen und Einzelper­so­n­en des öffentlichen und poli­tis­chen Lebens haben den Aufruf inzwis­chen unterzeichnet.
Am gestri­gen Abend lehnte der 4. Sen­at des Bran­den­burg­er Oberver­wal­tungs­gerichts in Frankfurt/O. die Beschw­erde des Polizeiprä­sid­i­ums gegen die NPD-Ver­samm­lung ab. Sie darf heute stat­tfind­en. Das Mot­to der Kundge­bung «Schluss mit der Massenein­wan­derung rus­sis­ch­er Juden, Deutsch­land uns Deutschen» begründe nicht die Gefahr der «Bege­hung von Straftat­en». Weit­er erk­lärten die Richter in ihrem Beschluss: Von ein­er Straf­barkeit des mehrdeuti­gen Mot­tos könne vor dem Hin­ter­grund des ver­fas­sungsmäßi­gen Schutzes der freien Mei­n­ungsäußerung nicht aus­ge­gan­gen werden.
Damit erteilte das Gericht der Recht­sauf­fas­sung des Pots­damer Polizeipräsi­den­ten Bruno Küp­per eine Abfuhr. Küp­per hat­te seine Ver­bot­sanord­nung vor allem auf das sein­er Ansicht nach frem­den­feindliche Demon­stra­tions­mot­to gestützt. Die Richter aber haben das grundge­set­zlich ver­bürgte Demon­stra­tionsrecht und das Recht auf freie Mei­n­ungsäußerung des Berlin-Bran­den­burg­er NPD-Lan­desver­ban­des höher gew­ertet als die Möglichkeit, dass durch das Mot­to der Straftatbe­stand der Volksver­het­zung erfüllt sein könnte.
Das Polizeiprä­sid­i­um rech­net mit ein­er Teil­nehmerzahl von bis zu 10 000 Men­schen auf der Gegenveranstaltung.
«Wir müssen Zivil­courage zeigen», find­et zum Beispiel Kurt Schön­rock, Rent­ner aus Pots­dam, der sich der Demo anschließen will. Als «Skan­dal», beze­ich­nete gestern Egbert Jäck­el, 46-jähriger Angestell­ter aus Pots­dam die Genehmi­gung. «Nicht genug, dass wir den braunen Auf­marsch hier dulden müssen und dann noch dieser offene Anti­semitismus.» Er werde sich der friedlichen Gegen­protest­be­we­gung «selb­stver­ständlich» anschließen. Ins gle­iche Horn stieß auch Han­nelore Schwinz­er, Mitar­bei­t­erin der Pots­damer Stadtver­wal­tung, die es als «unerträglich beze­ich­nete, dass Richter die braunen Trup­pen in Pots­dam marschieren lassen». Aber deshalb untätig bleiben, sich weg­duck­en? «Nein», sagte sie entschlossen, «ich werde dabei sein bei der Gegen­de­mo». Genau­so wie Hendryke Hüneke, Stu­dentin aus Pots­dam. «Die Tol­er­anz hat ihre Gren­ze dort, wo die Intol­er­anz der anderen begin­nt», sagte sie.
Im Prä­sid­i­um der Pots­damer Polizei haben sich Führungsstab und Beamte auf einen Großein­satz vor­bere­it­et. Sprech­er Son­ntag wollte zwar keine Zahlen zu den einge­set­zten Beamten nen­nen, betonte aber, dass die erwarteten 500 NPD-Sym­pa­thisan­ten mit mas­siv­en Kon­trollen schon bei der Anreise zu rech­nen hätten.

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Letzte Infos zum NPD-Aufmarsch morgen in Potsdam

(Pots­damer Antifas, 20 Uhr) Heute nach­mit­tag wies das OVG Frankfurt/O. das Rechtsmit­tel der Polizei zurück. Die
Demo der Nazis ist damit endgültig unter dem Mot­to “Gegen die massenhafte
Zuwan­derung rus­sis­ch­er Juden. Deutsch­land uns Deutschen” genehmigt. 


Derzeit warten noch einige Anmelder/innen auf evtl. Aufla­gen. Der Tre­ff­punkt für die
linken Gege­nak­tio­nen ist daher 9 Uhr bei der angemelde­ten Antifakundge­bung am Hbf.
Potsdam. 

 

Dort gibt es alle weit­eren Infos zu Gege­nak­tio­nen und Gegendemos. 

 

Außer­dem sind Infotele­fone ein­gerichtet, die unter 0177–876 79 69 und 0331–237 02 72
zu erre­ichen sind. 

 

Nazi-Demo wieder erlaubt / Ver­bot immer unwahrschein­lich­er / Starke Gegenmobilisierung

(Antifa Aktion Eber­swalde) Pots­dam 13.09.2002 16:00 Uhr — Gestern hat das Ver­wal­tungs­gericht das Ver­bot der Neon­azi-Demon­stra­tion wieder aufge­hoben. Der NPD-Lan­desver­band Berlin-Bran­den­burg wird nun mit höch­ster Wahrschein­lichkeit unter dem Mot­to “Gegen die Massenein­wan­derung rus­sis­ch­er Juden — Deutsch­land uns Deutschen” durch Pots­dam marschieren kön­nen. Tre­f­fen will sich der Naz­i­mob ab 10.00 Uhr am Pots­damer Haupt­bahn­hof. Anmelder der Demon­stra­tion ist Mario Schulz, NPD-Kreisver­band­schef Prignitz/Ruppin. Obwohl das Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam jet­zt vor das Oberver­wal­tungs­gericht gezo­gen ist, wird ein Ver­bot nur sehr unwahrschein­lich sein. 

 

Es sind mehrere Gegen­demon­stra­tio­nen ver­schieden­ster Grup­pen angemeldet. Die zivil­couragierten Bürg­erIn­nen Pots­dams tre­f­fen sich 10.00 Uhr am Lusien­platz in der Pots­damer Innen­stadt, um das übliche Tol­er­anzge­laber zu veranstalten. 

 

Linke und linksradikale Grup­pen rufen geschlossen zur Kundge­bung ab 9.00 Uhr am Pots­damer Haupt­bahn­hof auf. Dort wird sich entschei­den, wo, wann und wie sich eine effek­tive Gegen­wehr gegen den anti­semi­tis­chen Wahn der NPD und ihrer Volksgenossen gestal­ten wird. 

 

Achtet auf aktuelle Ankündi­gun­gen auf dieser Seite und vor Ort + informiert Euch unter den Info-Num­mern 0177–8767969 und 0331–2370272. Der Ermit­tlungsauss­chuss (EA) ist ab mor­gen früh unter der Num­mer 0331–9510714 geschaltet. 

 

Gegen die Nazis und ihr Heimatland!

Inforiot