Kategorien
Uncategorized

Volksinitiative gegen Sachleistungsprinzip für Flüchtlinge läuft gut an

Die Volksini­tia­tive zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips in Bran­den­burg läuft
bish­er gut an. In vie­len Lan­desteilen haben sich bere­its Unter­stützerIn­nen gefunden,
die Unter­schriften sam­meln und die Lis­ten ausle­gen. So z.B. in Lübben, Bernau, Pots­dam, Cot­tbus, Luck­en­walde, Jüter­bog, Anger­münde, Straus­berg, Rathenow … 

Seit neuestem gibt es auch die Inter­net­seite zur Volksi­ni, zwar noch im Auf­bau, aber mit allen wichti­gen Infor­ma­tio­nen: www.sachleistung.de (Unter­schriften­lis­ten,
Argumentationshilfen). 

Ziel der Volksini­tia­tive ist es, Sozial­hil­fe in bar und Unter­bringung in Woh­nun­gen für Asyl­suchende zu erre­ichen. Bish­er wird die gekürzte Sozial­hil­fe in Wertgutscheinen aus­gezahlt und die Unter­bringung erfol­gt über­wiegend in
Sam­mel­lagern. Die Volksi­ni ist eine gute Möglichkeit, in der Öffentlichkeit Diskus­sio­nen um insti­tu­tionellen Ras­sis­mus anzus­toßen, in der Umge­bung potentielle
Bünd­nis­part­ner­In­nen zu find­en und natür­lich mit den Unter­schriften das Sach­leis­tung­sprinzip in Bran­den­burg zu kippen. 

Mit­machen!

Die Volksi­ni braucht auch Deine Unterstützung:

— Samm­le im Freundes‑, Bekannten‑, Elternkreis Unter­schriften (Lis­ten auf der Home­page zum down­load­en oder über info@sachleistung.de bestellen)
— Suche Orte, wo die Lis­ten ständig aus­gelegt wer­den kön­nen. An diesen Orten soll­ten Ver­ant­wortliche volle Lis­ten ein­sam­meln und neu ausle­gen. Es wäre schade, wenn
Lis­ten ver­loren gehen. Aus­la­georte sollen dem­nächst auf der Home­page veröf­fentlicht wer­den, also schreibt uns, wenn ihr Läden, Cafes, Kirchenge­mein­den, Büros oder sonst­was gefun­den habt.

Kategorien
Uncategorized

Halbe: Teilnehmer der Kesselschlacht erinnern sich


Erneut wollen Neon­azis am Volk­strauertag die Toten auf dem Sol­daten­fried­hof in Halbe für ihre Ziele miss­brauchen. Dage­gen protestiert der heute in Berlin lebende Heinz Maether auf seine Weise. Als 17-Jähriger war er bei der Kesselschlacht von Halbe dabei. Maether berichtet darüber, wie es zu diesem Mas­sen­grab kam.

 

 

Wir waren ver­laust und ver­dreckt. Viele hat­ten die Krätze, auch ich. In ein­er Kampf­pause meldete ich mich daher von mein­er Ein­heit ab, um das Lazarett aufzusuchen. Aber es gab so viele Ver­wun­dete, dass eine Behand­lung nicht möglich war. Ich bekam daher auch nicht die übliche Bestä­ti­gung, dass ich tat­säch­lich im Lazarett gewe­sen war. 

 

Bevor ich zu mein­er Truppe zurück­kehren kon­nte, set­zten wieder heftige Kämpfe ein. Kom­panien, ja ganze Reg­i­menter gin­gen zugrunde oder wur­den in alle Him­mel­srich­tun­gen ver­sprengt. Jed­er ver­suchte, in Autos und Pfer­dewa­gen unterzukom­men, um der anrück­enden Roten Armee zu entkom­men. Auch meine Kom­panie war nicht mehr auffind­bar. In Steins­dorf (Oder) erfuhr ich schließlich, dass sich Reste der aufgelösten Kom­panie sowie der Reg­i­mentsstab im näch­sten Dorf befanden. 

 

Ein ver­wun­de­ter Sol­dat, dem ich mich anschloss, ging in Rich­tung dieses Dor­fes. Der Weg wurde unter­brochen, weil eine ent­ge­genk­om­mende Wagenkolonne hielt. In einem offe­nen Wagen saß ein Gen­er­al mit seinem Stab und fragte, was wir hier auf der Chaussee zu suchen hät­ten. Der andere Sol­dat, der einen Arm­schuss bekom­men hat­te und im Lazarett medi­zinisch ver­sorgt wor­den war, kon­nte seine Bestä­ti­gung vor­weisen, ich jedoch nicht. Der Gen­er­al pack­te mich und zog mich in sein Auto, fuhr mit mir in ein Haus in Steins­dorf. Dieser Gen­er­al war der Kom­mandierende Gen­er­al der 9. Armee, Theodor Busse. Nach­dem ich ihm die Zusam­men­hänge der Kämpfe und mein Ent­fer­nen von diesem Chaos geschildert hat­te, antwortete er, dies sei nicht stich­haltig, ich wäre geflüchtet. Der Gen­er­al ging in eine Besprechung, kam wieder raus, sah mich und sagte: “Ich werde Sie erschießen.” Er ging zurück in sein Zim­mer und tele­fonierte mit eini­gen Befehlshabern. Durch sein lautes Organ erfuhr ich den Zus­tand der Front. Er war erbärm­lich. Der Gen­er­al schilderte Gen­er­aloberst Heinri­ci die Lage der Front als in Auflö­sung begrif­f­en, mit schw­eren Ver­lus­ten, nicht mehr imstande, größere Kampfhand­lun­gen zu führen, und es dro­he eine Ein­schließung der Armee. 

 

Nach diesem Gespräch eilte der Gen­er­al wie ein Wahnsin­niger durch mehrere Zim­mer, sah mich und sprach zum Adju­tan­ten, sie soll­ten mich abführen. Über Nacht war ich in ein­er Sche­une unterge­bracht. Mor­gens wurde ich von der Feld­gen­darmerie — das waren teil­weise fliegende Feldgerichte, Zubringer für Todesurteile — zu meinem Reg­i­mentsstab geführt, der im näch­sten Dorf lag. Der Befehl lautete: Das kriegs­gerichtliche Ver­fahren sei einzustellen, ich soll aber sofort zum Bewährungs­batail­lon im vorder­sten Fron­tein­satz gebracht wer­den. Vorher sollte ich 20 Stock­hiebe wegen ange­blich­er Ent­fer­nung vom Trup­pen­teil erhal­ten. Dies unterblieb aber, weil der Adju­tant, der mir den Befehl zeigte, das unter den Tisch fall­en ließ. 

 

So begann der große Marsch über Guben, Müll­rose in Rich­tung Teupitz. Inzwis­chen war die 9. Armee eingeschlossen. Wir wur­den von der Luft­flotte der Roten Armee mit Bomben belegt. Unserem Armee­treck hat­ten sich Zehn­tausende von Flüchtlin­gen angeschlossen: Frauen, Kinder, alte Leute. Wir erfuhren, dass es Auf­gabe war, einen Durch­bruch zu machen, und wur­den dann informiert, dass Berlin fast eingeschlossen wäre und wir zusam­men mit der 12. Armee von Gen­er­al Wenck Berlin ent­las­ten soll­ten. Von dieser Armee hörten wir aber nichts mehr. Wir fan­den uns wieder im Wald und erlebten eine Kanon­ade nach der anderen. Wir ver­loren immer mehr die Orientierung. 

 

Von Befehlen galt nur ein­er: Wir müssen durch. Wir haben die Auf­gabe, Berlin zu ent­las­ten. Wir müssen aber erst den Kessel auf­spren­gen, in dem wir uns befan­den. Das war der große Kessel, wo sich die 9. Armee befand: Teupitz, Halbe, Märkisch Buch­holz. Ich befand mich hin­ter den Panz­ern dieser Armeetruppe. Es hieß auf ein­mal: Alles Stopp! Par­la­men­tär nach vorn! Es war ein Ober­stleut­nant, der auserse­hen war, Ver­hand­lun­gen mit dem Stab der Roten Armee zu führen. Die Russen boten uns an, zu kapit­ulieren und das Leben der Men­schen zu scho­nen. Wir erfuhren das aus einem Gespräch mit einem Begleit­er des Parlamentärs. 

 

Nach kurz­er Zeit erfol­gte die Ablehnung von Gen­er­al Busse und der Feuerza­uber begann erneut. Tausende von Men­schen wur­den sinn­los geopfert. Sol­dat­en, Frauen und Kinder star­ben in dieser Feuer­hölle. SS-Ein­heit­en mit Vier­lings­flakgeschützen trieben uns zum Stur­man­griff mit der Andro­hung, uns bei Nicht­be­fol­gung niederzuschießen. Gen­er­al Busse selb­st durch­brach mit über­schw­eren Tiger­panz­ern die Panz­ersperre bei Halbe. Der einzige Betrieb im Ort, ein Sägew­erk, bran­nte lichter­loh. Busses Panz­er durch­brachen die Straße, die voll gestopft war mit Men­schen und Fahrzeu­gen aller Art. Men­schen wur­den wie Brief­marken plattge­walzt. Men­schen­leiber wur­den durch Granat­en zer­ris­sen und in die Luft gewirbelt. Busse kon­nte seine über­schw­eren Panz­er zu den amerikanis­chen Lin­ien durch­stoßen und sich dort ergeben. 

 

Die Reste dieser Armee gin­gen jäm­mer­lich in dieser Schlacht zugrunde. 20 000 deutsche Sol­dat­en sind auf dem Fried­hof in Halbe begraben wor­den. Davon wur­den viele Men­schen, die nicht mehr iden­ti­fiziert wer­den kon­nten, in Mas­sen­gräbern beige­set­zt. Die Gesamtver­luste betru­gen weit über 40 000…

Kategorien
Uncategorized

Halbe: Bilderserie erschienen


Um die Ori­en­tierung bei den Aktio­nen am 17. Novem­ber zu erle­ichtern hat die “Antifa Gruppe im Pren­zlauer Berg” (AGIP) Fotos von Halbe ins Inter­net gestellt. Der Bahn­hof, die Umge­bung, der Fried­hof und die Stadt selb­st sind aus vie­len Per­spek­tiv­en zu sehen. Hier die Adresse der Bilder­serie: members.partisan.net/agip

Kategorien
Uncategorized

Wegesin hält Einsatz von V‑Leuten für unverzichtbar


Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz-Chef Hein­er Wegesin hat den Ein­satz von V‑Leuten in der recht­sex­tremen Szene vertei­digt. “V‑Leute sind und bleiben bei der Bekämp­fung extrem­istis­ch­er sowie ter­ror­is­tis­ch­er Bestre­bun­gen ein unverzicht­bares Aufk­lärungsmit­tel. Dies gilt ins­beson­dere für mil­i­tante Skin­head- und Neon­azistruk­turen”, sagte Wegesin der Frank­furter Rund­schau am Wochenende.
BERLIN, 10. Novem­ber. Wegesin und sein Amt ste­hen im Zusam­men­hang mit einem V‑Mann-Prozess in Berlin unter Druck, in dem am heuti­gen Mon­tag das Urteil erwartet wird. Ein V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S., ist vor dem Landgericht angeklagt, weil er in großem Stil mit recht­sex­tremen Hass-CDs gehan­delt hat. Außer­dem hat­te er sich an der Her­stel­lung und dem Ver­trieb ein­er CD namens “Noten des Has­s­es” beteiligt, die Mor­daufrufe gegen Promi­nente enthält. Der V‑Mann hat­te diese Tat­en vor Gericht gestanden.
Die Berlin­er Staat­san­waltschaft wirft dem bran­den­bur­gis­chen Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz vor, dem Treiben des V‑Mannes zu lange zuge­se­hen zu haben und nicht rechtzeit­ig die “Not­bremse” gezo­gen zu haben. Staat­san­walt Jür­gen Heinke hat­te die Auf­fas­sung vertreten, dass die “Noten des Has­s­es” ohne Mitwirkung des Geheim­di­en­stes gar nicht ver­trieben wor­den wäre. Gegen den Ansprech­part­ner von Toni S. im Ver­fas­sungss­chutz, der den Deck­na­men Dirk Bar­tok trägt, ermit­telt die Jus­tiz in Cottbus.
Ver­fas­sungss­chutz-Chef Wegesin wollte sich nicht zu den laufend­en Ver­fahren äußern. Er betonte allerd­ings: “Selb­stver­ständlich ist beim Quel­lenein­satz strikt auf die Ein­hal­tung der rechtlichen Gren­zen zu acht­en. Set­zt sich eine Quelle ent­ge­gen ihrer klaren Weisun­gen über diese Gren­zen hin­weg, muss sie hier­für in eigen­er Ver­ant­wor­tung die strafrechtlichen Kon­se­quen­zen tragen.”
Toni S. hat­te vor Gericht eingeräumt, dass Bar­tok die “Noten des Has­s­es” als “harten Tobak” beze­ich­net hat­te, der “nicht durchge­hen kann”.
Der Pots­damer Behör­den­leit­er Wegesin erin­nerte daran, dass bei der Arbeit des Ver­fas­sungss­chutzes das “Oppor­tu­nität­sprinzip” gilt. Das bedeutet, dass Geheim­di­en­sten in bes­timmten Fällen krim­inelle Hand­lun­gen erlaubt sind, um ver­fas­sungswidrige Bestre­bun­gen abzuwehren.
Den Ein­satz von V‑Leuten habe der Geset­zge­ber den Ver­fas­sungss­chützern aus­drück­lich an die Hand gegeben, um Infor­ma­tio­nen zu gewin­nen, sagte Wegesin. Dieses Mit­tel “müssen die Ver­fas­sungss­chützer ein­set­zen, wenn offene Infor­ma­tion­swege nicht zur Ver­fü­gung ste­hen”, unter­strich Wegesin. Dies gelte beson­ders bei der Infor­ma­tionbeschaf­fung “in sich sys­tem­a­tisch abschot­ten­den ver­fas­sungs­feindlichen Milieus”, hob er hervor.

Kategorien
Uncategorized

Halbe: Polizei verbietet rechten Aufzug


FRANKFURT (ODER) Die Polizei hat den am Volk­strauertag geplanten Auf­marsch von rund 1.000 Recht­sradikalen im bran­den­bur­gis­chen Halbe unter­sagt. Die Kundge­bung ver­stieße gegen das Feiertags­ge­setz, hieß es vom Polizeiprä­sid­i­um. Auch die geplanten Gegen­demon­stra­tio­nen dürften nicht stat­tfind­en. Der “Trauer­marsch” unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en” sollte vom Ham­burg­er Neon­azi Chris­t­ian Worch ange­führt wer­den. Auf dem Sol­daten­fried­hof in Halbe hat­ten Recht­sex­trem­is­ten Anfang der 90er-Jahre mehrfach Fack­elmärsche und Kundge­bun­gen abge­hal­ten. Weit­ere Aufmärsche rechter Organ­i­sa­tio­nen wur­den in den fol­gen­den Jahren ver­boten. In Halbe fand Ende April 1945 eine der let­zten “Kesselschlacht­en” des Zweit­en Weltkrieges statt. Mehr als 40.000 sow­jetis­che und deutsche Sol­dat­en kamen dabei ums Leben. 

Halbe wird zur demofreien Zone 

Ein zum Volk­strauertag auf dem Sol­daten­fried­hof im bran­den­bur­gis­chen Halbe geplanter Neon­azi-Auf­marsch ist von der Polizei ver­boten wor­den. Alle poli­tisch motivierten Ver­anstal­tun­gen, auch zwei Gegen­ver­anstal­tun­gen, seien unter­sagt wor­den, erk­lärte ein Polizeis­prech­er gestern in Frank­furt (Oder). Die geplanten Demon­stra­tio­nen ver­stießen gegen das Feiertags­ge­setz und stell­ten einen Miss­brauch des als Gedenkstätte für die Opfer des Zweit­en Weltkriegs gedacht­en Fried­hofs dar, hieß es zur Begrün­dung. Unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre den deutschen Frontsol­dat­en” woll­ten Neon­azis am 17. Novem­ber in Halbe eine so genan­nte “Heldenge­denk­feier” mit bis zu 1.000 Teil­nehmern abhal­ten. Die Antifaschis­tis­che Aktion Berlin (AAB) lastete das Ver­bot ihrer Gegen­demon­stra­tion Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) an, dem es um Ein­schränkun­gen im Ver­samm­lungsrecht gehe. Sie forderte weit­er­hin zur Fahrt nach Halbe auf. 

 

Rechter Auf­marsch in Halbe verboten

Polizei unter­sagt auch Gegen­ver­anstal­tun­gen auf dem größten Soldatenfriedhof
Deutschlands 

 

(Tagesspiegel) Halbe. Die Polizei hat den geplanten Aufzug von Neon­azis am Volk­strauertag in Halbe
(Dahme-Spree­wald) ver­boten. Auch die Gegen­ver­anstal­tun­gen wur­den unter­sagt, wie ein
Polizeis­prech­er am Mon­tag in Frank­furt (Oder) mit­teilte. Poli­tis­che Kundge­bung an
dem Fried­hof wider­sprächen dem Charak­ter des Volk­strauertags, hieß es zur
Begrün­dung. Die Anmelder kön­nen gegen die Ver­bote gerichtlich vorge­hen. Auf dem
größten deutschen Sol­daten­fried­hof sind rund 27 000 Men­schen bestat­tet. Die
Gedenkstätte in Halbe solle durch die Ver­anstal­tun­gen mit poli­tis­ch­er Ausrichtung
miss­braucht wer­den, erläuterte ein Polizeis­prech­er zur Begrün­dung. Die Anmelder
kön­nen gegen diese Entschei­dun­gen Rechtsmit­tel beim Ver­wal­tungs­gericht ein­le­gen. In
der Ver­gan­gen­heit waren ähn­liche polizeiliche Ver­bote unter anderem in Berlin von
den Gericht­en aufge­hoben wor­den. Für den recht­en Aufzug und die beiden
Gegen­ver­anstal­tun­gen aus dem linken Spek­trum waren jew­eils rund 1000 Menschen
angemeldet. Auf dem größten deutschen Sol­daten­fried­hof sind rund 22 000 Sol­dat­en und
Zivilis­ten bestat­tet, die bei ein­er Kesselschlacht im Früh­jahr 1945 star­ben. Hinzu
kom­men 6000 Opfer des sow­jetis­chen Internierungslagers Ketschen­dorf. Der etwa 40
Kilo­me­ter südlich von Berlin gele­gene Fried­hof war bere­its 1990 und 1991 am
Volk­strauertag Schau­platz rechter Aufmärsche.

Kategorien
Uncategorized

Afghanische Familie durch BGS in Schleife gestellt

Schleife. Durch eine Streife der Bun­des­gren­zschutzin­spek­tion Bad Muskau wurde am Mon­tagvor­mit­tag in Schleife eine Fam­i­lie aus Afghanistan kon­trol­liert. Die Eltern wie auch die 14-jährige Tochter waren nicht im Besitz von Per­son­al­doku­menten. Eine Aufen­thalts­genehmi­gung für Deutsch­land kon­nten sie nicht vor­legen. Es bestand der Ver­dacht der uner­laubten Ein­reise und Aufen­thalts in Deutsch­land. Ermit­tlungsver­fahren wegen des Ver­stoßes gegen das Aus­län­derge­setz wur­den ein­geleit­et, so der BGS. Die Abschiebung der drei Per­so­n­en nach Polen erfol­gte am Dien­stag. Über den Aufen­thalt der Per­so­n­en in Schleife wurde der BGS durch einen Bürg­er informiert.

Kategorien
Uncategorized

Keine Entwarnung nach dem vorläufigen Verbot des Naziaufmarsches in Halbe


Das Polizeiprä­sid­i­um Frankfurt/Oder hat am Mon­tag, dem 11.11.2002, sowohl den für Son­ntag (17.11.2002) in Halbe/bei Berlin geplanten Nazi­auf­marsch, als auch sämtliche antifaschis­tis­chen Gegen­ver­anstal­tun­gen vor­erst verboten. 

Die geplanten Demon­stra­tio­nen ver­stießen gegen das Feiertags­ge­setz am soge­nan­nten “Volk­strauertag” und stell­ten einen Miss­brauch des als Gedenkstätte für die Opfer des Zweit­en Weltkrieges gedacht­en Fried­hofs dar, heißt es in den fast iden­tisch lau­t­en­den Begrün­dun­gen, die gestern den Nazis
und den AnmelderIn­nen der Gege­nak­tio­nen zugestellt wurden. 

Der Ver­anstal­ter des Nazi-Auf­marsches hat daraufhin Rechtsmit­tel gegen das
Ver­bot beim zuständi­gen Ver­wal­tungs­gericht ein­gelegt und angekündigt, bis in
die höch­ste Instanz zu kla­gen, um eine erneute Genehmi­gung des Aufmarsches
her­beizuführen. Wegen der äußerst frag­würdi­gen Begrün­dung des Ver­botes ist
es wahrschein­lich, dass der Nazi-Auf­marsch in den näch­sten Tagen wieder
erlaubt wird und mehrere Hun­dert Nazis durch Halbe marschieren dürfen. 

Die Anmelder der antifaschis­tis­chen Gegen­ver­anstal­tun­gen kla­gen ebenfalls
gegen das unver­hält­nis­mäßige und faden­scheinige Ver­bot ihrer Veranstaltungen
und gehen davon aus, dass alle Kundge­bun­gen und die Demon­stra­tion wie
geplant stat­tfind­en kön­nen. Eine Entschei­dung des Gerichts ist nicht vor dem
14.11. zu erwarten.
Mit den durch den nation­alkon­ser­v­a­tiv­en bran­den­bur­gis­chen Innenminister,
Jörg Schön­bohm, lancierten Ver­boten sowohl der Nazi­ak­tiv­itäten als auch der
antifaschis­tis­chen Gegen­mo­bil­isierung soll der Ein­druck entste­hen, es gäbe
eine ver­gle­ich­bare Bedro­hung durch “Extrem­is­ten von rechts und links” und
Nazis und Antifaschis­ten müssten gle­icher­maßen mit polizeistaatlichen
Mit­teln bekämpft wer­den. Damit will der bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­ter eine
erneute Ver­schär­fung des Demon­stra­tionsrecht­es ins Gespräch brin­gen und
außer­dem jeglichen prak­tis­chen antifaschis­tis­chen Wider­stand mund­tot machen.
Das wer­den wir uns nicht bieten lassen! 

Deshalb hält die Antifaschis­tis­che Aktion Berlin [AAB] daran fest, dem
Nazi­auf­marsch in Halbe mit entschlossen­em Wider­stand entgegenzutreten
Die Mobil­isierung für antifaschis­tis­che Aktio­nen gegen den Naziaufmarsch
läuft unter­dessen auch weit­er. Wir rufen alle Antifaschistin­nen und
Antifaschis­ten dazu auf, nach Halbe zu fahren und sich an unseren
Ver­anstal­tun­gen zu beteiligen. 

Tre­ff­punkt in Halbe: 17.11.2002 — 10 Uhr Bahnhof

Tre­ff­punkt in Berlin: 17.11.2002 — 09 Uhr S‑Bahnhof Schöneweide

Busse nach Halbe:

Weit­er­hin gibt es für 5,- ? Bustick­ets für die Fahrt zu den Aktio­nen gegen den Nazi­auf­marsch in Halbe: Die Busse fahren in Berlin um 9 Uhr am S‑Bahnhof Schönewei­de ab. Auch der
Tre­ff­punkt für diejeni­gen, die mit dem Zug nach Halbe wollen ist um 9 Uhr am sel­bi­gen S Bhf.

Die Fahrkarten für die Busse gibt es in Berlin:
Buch­laden Schwarze Risse (Gneisenaustr/Kreuzberg und
Kastanienallee/Prenzlauerberg)

Schrein­er­café (Schrein­er­str. Friedrichshain)

OH 21 (Oranienstrasse/Kreuzberg)

Info­café Pankow (Grabbeallee 33, Pankow).
Aktuelle Infos kön­nen ab heute unter fol­gen­der Num­mer abge­fragt werden:
(030) 27 56 07 56 

Mehr Infos im Inter­net: www.antifa.de oder Infori­ot
oder www.halbe.da.ru

Kategorien
Uncategorized

V‑Mann-Affäre: Schönbohm unter Beschuss


POTSDAM — Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) wird wegen sein­er Schelte am Berlin­er Prozess gegen den bran­den­bur­gis­chen V‑Mann Toni S. scharf kri­tisiert. Die Unter­stel­lung, Gericht und Staat­san­waltschaft hät­ten in dem Ver­fahren eine “Art poli­tis­chen Prozess” gegen den märkischen Ver­fas­sungss­chutz geführt, müsse zurückgenom­men wer­den, ver­langte der Richter­bund. Die PDS-Oppo­si­tion forderte Schön­bohm zum Rück­tritt auf. Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) und Schön­bohm beton­ten, sie woll­ten vor ein­er Stel­lung­nahme zunächst ein­mal die Urteils­be­grün­dung studieren.

 

Platzeck bekräftigte jedoch, dass es einen “gläser­nen” Ver­fas­sungss­chutz nicht geben werde. Dass die Oppo­si­tion die Demis­sion Schön­bohms ver­lange, sei “nicht so außergewöhn­lich”. Der Innen­min­is­ter unter­strich, dass Bran­den­burg einen “leis­tungs­fähi­gen” Ver­fas­sungss­chutz brauche und “keinen gläser­nen”. Eine solche Behörde könne gle­ich abgeschafft wer­den, weil sie keine Ansprech­part­ner mehr hätte.

 

PDS-Frak­tion­schef Lothar Bisky sagte: “Ich ver­ste­he nicht, wie ein Innen­min­is­ter so großfres­sig mit Gericht­en umge­hen kann.” Das werfe einen Schat­ten auf die bran­den­bur­gis­che Lan­desregierung ins­ge­samt. Er erwarte deshalb auch eine Posi­tion­ierung von Platzeck. Ein Innen­min­is­ter, der dulde, dass der “Ver­fas­sungss­chutz mit recht­sex­tremen Straftätern kun­gelt, hat in der Regierung nichts ver­loren”, kon­sta­tierte Bisky. Die V‑Männer spiel­ten “Staat im Staate”.

 

Die Berlin­er Staat­san­waltschaft und das Berlin­er Landgericht haben nach Darstel­lung der Berlin­er und Bran­den­burg­er Lan­desver­bände im Deutschen Richter­bund die Ermit­tlun­gen und den Prozess “streng nach rechtsstaatlichen Grund­sätzen” geführt. Sie seien kein­er­lei poli­tis­chem Ein­fluss unter­legen, noch hät­ten sie solchen aus­geübt. Der Innen­min­is­ter eines Bun­des­lan­des sollte auch dem Gericht eines anderen Bun­des­lan­des keine rechtsstaatswidrige Prax­is unterstellen.

 

Das Landgericht Berlin hat­te Toni S. am Mon­tag zu ein­er Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-jährige “unter den Augen ein­er staatlichen Behörde” rund 3000 CDs ein­er recht­sex­trem­istis­chen Musik­gruppe her­stellte und verbreitete.

Kategorien
Uncategorized

Antifaschistisches Gedenken in Halbe verboten


Die Polizei Frankfurt/Oder hat die für den Volk­strauertag am kom­menden Son­ntag geplante antifaschis­tis­che Gedenkkundge­bung in Halbe (Dahme-Spree­wald) und sämtliche
Ersatzver­anstal­tun­gen in der Region ver­boten. Das Gedenken an die ermorde­ten sow­jetis­chen Zwangsar­bei­t­erIn­nen und Wehrma­chts­de­ser­teure ver­stieße nach Auffassung
der Behörde gegen das Feiertags­ge­setz. Auf der antifaschis­tis­chen Gedenkkundge­bung unter dem Mot­to: “Nie wieder Faschis­mus! Nie wieder Krieg!” vor dem Fried­hof soll­ten der ehe­ma­lige Wehrma­chts­de­ser­teur Lud­wig Bau­mann (Bun­desvere­ini­gung der Opfer der NS-Miltär­jus­tiz e.V.) und Lothar Eber­hardt (Inter­essens­ge­mein­schaft ehemaliger
Zwangsar­beit­er unter dem NS-Regime) in ihren Reden ihrer ermorde­ten Lei­densgenossen gedenken. Hin­sichtlich des Ver­botes der Gedenkkundge­bung äußerte Sil­vio Kurz,
Sprech­er des unab­hängi­gen Antifa-Bünd­niss­es: “Es ist eine scham­lose Ver­höh­nung aller Opfer des Naziter­rors, dass ihr Gedenken vor ihren Gräbern polizeilich verboten
wird.” Die Ver­anstal­terIn­nen wer­den selb­stver­ständlich juris­tisch gegen das Ver­bot vorgehen.

Die genauen Infor­ma­tio­nen zu den antifaschis­tis­chen Aktiv­itäten am 17. Novem­ber 2002 kön­nen Sie der Inter­net­seite www.halbe.da.ru entnehmen. 

 

Mit fre­undlichen Grüßen Sil­vio Kurz 

 

Trep­tow­er Antifa Gruppe (T.A.G.)

c/o Info­laden Daneben

Liebigstr. 34

10247 Berlin

(tel) 0173.107.06.26

T.A.G.@firemail.de

Kategorien
Uncategorized

V‑Mann-Affäre: Toni Stadler zu Bewährungsstrafe verurteilt


Ent­tarn­ter V‑Mann wird wegen Ver­triebs von recht­sex­tremen Hass-CDs zu Bewährungsstrafe verurteilt. Landgericht wertet Rück­endeck­ung durch den Ver­fas­sungss­chutz als strafmildernd
BERLIN taz Mit ein­er schal­len­den Ohrfeige für den Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz endete gestern vor dem Landgericht Berlin der Prozess gegen den bran­den­bur­gis­chen V‑Mann Toni S. Dessen Straftat­en, ins­beson­dere der Ver­trieb von rund 3.000 Exem­plaren der ille­galen Neon­azi-CD “Noten des Has­s­es”, seien “unter den Augen und in Ken­nt­nis ein­er staatlichen Behörde” verübt wor­den, sagte der Vor­sitzende Richter Hans-Joachim Brüning. 

 

Er verurteilte den 28-jähri­gen Toni S. im Zusam­men­hang mit dessen Rolle bei der bun­desweit­en Ver­bre­itung der “Noten des Has­s­es” und dem Besitz von hun­derten größ­ten­teils indizierten CDs zu ein­er zwei­jähri­gen Bewährungsstrafe. S. habe sich in seinen Aktiv­itäten durch den Pots­damer Ver­fas­sungss­chutz geschützt und gedeckt gefühlt, begrün­dete das Gericht sein mildes Urteil für die mit ras­sis­tis­chen und anti­semi­tis­chen Mor­daufrufen und Hak­enkreuzen verse­hene CD-Pro­duk­tion. Der Ver­fas­sungss­chutz, der den langjähri­gen Guben­er Neon­azi im Som­mer 2000 als Infor­man­ten ange­wor­ben hat­te, hätte den Ver­trieb der CD stop­pen müssen. Eine endgültige Aufar­beitung des Falls könne jedoch nur “im Rah­men eines par­la­men­tarischen Unter­suchungsauss­chuss­es in Bran­den­burg stattfinden”. 

 

Bei dem richter­lichen Wun­sch dürfte es denn auch bleiben. Zwar begrüßte der Sprech­er des Bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­teri­ums, Heiko Hom­burg, die Verurteilung von Toni S. als “kon­se­quent”. Die Vor­würfe gegen den lan­de­seige­nen Ver­fas­sungss­chutz seien im Prozess jedoch keineswegs erhärtet wor­den. Ganz im Stil der let­zten Monate, in denen sich Berlin­er und Bran­den­burg­er Sicher­heits­be­hör­den wech­sel­seit­ig Inkom­pe­tenz und Indiskre­tio­nen vor­war­fen, bestritt Hom­burg ein Fehlver­hal­ten des V‑Mann-Führers. Hom­burg weiß die SPD- und CDU-geführte Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion des Pots­damer Land­tags hin­ter sich. Sie hat bis­lang jede Kri­tik an Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin zurück­gewiesen. Nur die oppo­si­tionelle PDS-Abge­ord­nete Ker­stin Kaiser-Nicht drängt weit­er­hin — und bis­lang verge­blich — auf voll­ständi­ge Aktenein­sicht für die Geheimdienstkontrolleure. 

 

 

Richter fordert poli­tis­ches Nachspiel 

 

Der bran­den­bur­gis­che V‑Mann und recht­sex­treme Musikpro­duzent Toni S. kommt mit Bewährung davon. Berlin­er Richter: Ein Unter­suchungsauss­chuss soll Ver­hal­ten des Ver­fas­sungss­chutzes klären. Bran­den­burgs Innen­min­is­teri­um reagiert verschnupft 

 

In der V‑Mann-Affäre um den Neon­az­imusikhändler und von der Berlin­er Polizei ver­hafteten Infor­man­ten des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S., hat die Berlin­er Jus­tiz gestern den ersten klaren Punk­t­sieg errun­gen. Zwei Jahre Haft auf vier Jahre Bewährung wegen Volksver­het­zung, Gewalt­darstel­lung und Ver­bre­itung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen lautete das Urteil für Toni S. vor der 2. Großen Strafkam­mer des Landgerichts Berlin. 

 

Deut­liche Worte fand der Vor­sitzende Richter Hans-Joachim Brün­ing aber vor allem für die staatlichen Auf­tragge­ber von Toni S.: Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz hätte den Ver­trieb der neon­azis­tis­chen CD “Noten des Has­s­es” stop­pen müssen, nach­dem Toni S. als V‑Mann im Som­mer 2000 ange­wor­ben wor­den war und alle Ver­trieb­swege mit­samt Kon­tak­t­per­so­n­en und Liefer­adressen aus­ge­plaud­ert hat­te. Doch anstatt die 3.000 CDs mit Liedern wie “Diese Kugel ist für dich”, in denen zum Mord an Juden, Schwarzen und Poli­tik­ern aufgerufen wird, aus dem Verkehr zu ziehen, habe der V‑Mann-Führer Dirk Bar­tok seinen Schüt­zling noch zum Schutz bei etwaigen Durch­suchun­gen mit einem behör­deneige­nen “sauberen” Com­put­er und Handy aus­ges­tat­tet. Auch bei den Plä­nen für eine zweite Auflage der “Noten des Has­s­es” habe der Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz lediglich zugeschaut, wie das Pro­duzen­ten-Trio — beste­hend aus zwei recht­en V‑Männern und einem langjähri­gen Berlin­er Neon­azikad­er — vorg­ing. Neben Toni S. mit dabei: der Berlin­er Recht­sex­trem­ist Lars Burmeis­ter, der als Ver­ant­wortlich­er für die Lied­texte schon im Sep­tem­ber zu ein­er 22-monati­gen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, und der V‑Mann des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutz, Mirko Hesse aus Sebnitz. 

 

Während das Straf­maß für Toni S., der nach knapp vier Monat­en Unter­suchung­shaft aus dem Gerichtssaal direkt ins Zeu­gen­schutzpro­gramm des bran­den­bur­gis­chen Lan­deskrim­i­nalamts über­führt wurde, für Beobachter kaum über­raschend kam — schließlich war das Gericht damit den Anträ­gen von Vertei­di­gung und Staat­san­waltschaft gefol­gt -, sorgte die Urteils­be­grün­dung für erstauntes Raunen. Ein par­la­men­tarisch­er Unter­suchungsauss­chuss sei notwendig, um das Vorge­hen der Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chützer aufzuk­lären, sagte Richter Brün­ing. Denn Toni S. habe seine Straftat­en nach Ansicht des Gerichts mit “Wis­sen und Dul­dung” des Ver­fas­sungss­chutzes begangen. 

 

Toni S. fand in seinem Schluss­wort zur Über­raschung seines Vertei­di­gers noch ein­mal lobende Worte für das “pro­fes­sionellen Vorge­hen” des Ver­fas­sungss­chutzes. Sein Man­dant sei nun im Zeu­gen­schutzpro­gramm weit­er auf die Bran­den­burg­er Behör­den angewiesen, lautete der lakonis­che Kom­men­tar von Vertei­di­ger Klaus Linten. 

 

Das Gericht habe einen “virtuellen Prozess gegen den Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz geführt”, kri­tisierte hinge­gen Heiko Hom­burg, Sprech­er des bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­teri­ums, die Berlin­er Jus­tiz. Toni S. habe seinen V‑Mann-Führer belastet, um sich selb­st zu schützen, lautete das Resümee des Min­is­teri­umssprech­ers. Die Verurteilung von Toni S. sei kon­se­quent, da er Weisun­gen seines V‑Mann-Führers mis­sachtet habe. 

 

Doch ganz so lock­er scheint der Fall auch ver­fas­sungss­chutz­in­tern nicht behan­delt zu wer­den. V‑Mann-Führer Dirk Bar­tok wurde bis zum Abschluss von staat­san­waltschaftlichen Ermit­tlun­gen in Cot­tbus aus dem “oper­a­tiv­en Dienst” ent­fer­nt. Nun bleibt abzuwarten, ob die Staat­san­waltschaft in Cot­tbus eine Anklage auf den Weg brin­gen wird.


 


 

Schere Kri­tik gegen Verfassungsschutz

 

V‑Mann bekommt Bewährungsstrafe

 

BERLIN Der ent­tarnte V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S., hat wegen Volksver­het­zung, Gewalt­darstel­lung und Ver­wen­dung von Nazi-Sym­bol­en zwei Jahre Haft auf Bewährung bekom­men. Die Staatss­chutzkam­mer des Berlin­er Landgerichts sah es in ihrem Urteil gestern als erwiesen an, dass der 28-Jährige aus Cot­tbus an Pro­duk­tion und Ver­trieb der recht­sex­tremen CD “Noten des Has­s­es” beteiligt war. Jedoch habe Toni S. Straftat­en mit Wis­sen und Dul­dung des Ver­fas­sungss­chutzes bege­hen kön­nen, sagte der Vor­sitzende Richter Hans-Joachim Brüning.

 

Auf der CD der Neon­azi-Band “White Aryan Rebels”, von der knapp 3000 Stück ille­gal ver­trieben wur­den, wird zum Mord an Promi­nen­ten wie dem Vizepräsi­den­ten des Zen­tral­rats der Juden in Deutsch­land, Michel Fried­man oder der früheren Bun­destagspräsi­dentin Rita Süss­muth aufgerufen. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

 

Ini­tia­tor und Tex­ter der CD war laut Gericht der verurteilte Lars B., der eben­falls eine Bewährungsstrafe bekam.

 

Nach Ansicht des Gerichts hat­te Toni S. ein ille­gales Lager mit recht­en CDs, Plakat­en, T‑Shirts und Aufk­le­bern in Cot­tbus erst nach Hin­weisen seines V‑Mann-Führers erhe­blich aus­ge­baut. Durch Zusicherun­gen des Ver­fas­sungss­chutzes habe sich To
ni S. sich­er gefühlt. Er sei von dem V‑Mann-Führer, gegen den in Cot­tbus ein Ver­fahren läuft, vor Durch­suchun­gen der Polizei gewarnt wor­den und bekam auch einen “jungfräulichen Computer”.

 

“Der Ver­fas­sungss­chutz war nicht berechtigt, Straftat­en zu erlauben, auch nicht für inte­gere Fernziele”, sagte Brün­ing. Diese Ziele seien zudem nicht erkennbar gewe­sen. Der Ver­fas­sungss­chutz hätte die CD stop­pen müssen, nach­dem er von Toni S. über Kon­ten und Ver­trieb­swege informiert wor­den war. Es sei jedoch nicht Auf­gabe des Gerichts gewe­sen, die Aktiv­itäten des Ver­fas­sungss­chutzes zu bew­erten, sagte der Richter. Die Aufar­beitung könne nur in einem Par­la­men­tarischen Kon­troll­gremi­um erfolgen.

 

Die Bran­den­burg­er Seite hat­te den Berlin­er Ermit­tlern vorge­wor­fen, durch die Fes­t­nahme von Toni S. Ermit­tlun­gen in der recht­en Musik­szene vere­it­elt zu haben. Der Spitzel war im Juli in Berlin bei ein­er Razz­ia in der recht­en Szene ohne Wis­sen der Bran­den­burg­er festgenom­men und ent­tarnt wor­den. Dies hat­te zu Stre­it zwis­chen den Behör­den bei­der Län­der geführt.

 

Der Haft­be­fehl gegen Toni S., der in U‑Haft saß, wurde aufge­hoben. Laut Gericht soll er in ein Zeu­gen­schutzpro­gramm aufgenom­men wer­den. Er sei “ver­bran­nt” und werde in der recht­en Szene als Ver­räter ange­se­hen, sagte der Richter. Erst durch sein umfassendes Geständ­nis sei es möglich gewe­sen, Hin­ter­gründe in der Szene aufzuhellen und gegen andere Mit­täter zu ermit­teln. In ein­er per­sön­lichen Erk­lärung hat­te Toni S. jedoch seinen früheren Auf­tragge­ber ent­lastet. Er sei nie zu Straftat­en aufge­fordert wor­den, sagte er.

 

Das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um hat die Verurteilung als “kon­se­quent” beze­ich­net. Sprech­er Heiko Hom­burg sagte, Toni S. habe klare Weisun­gen mis­sachtet und sich durch eigen­mächtige Aktio­nen straf­bar gemacht.

 

Die innen­poli­tis­che Sprecherin der PDS-Frak­tion im Land­tag, Ker­stin Kaiser-Nicht, sagte, das Urteil verdeut­liche einen poli­tis­chen Skan­dal. Die Befürch­tun­gen, dass durch den Ver­fas­sungss­chutz ein recht­sex­tremer Straftäter ani­miert und motiviert wurde, seien durch das Urteil bestätigt wor­den. Der Ver­fas­sungss­chutz habe “ganz klar” den geset­zlich gegebe­nen Auf­trag verlassen.

Inforiot