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Halbe: Verbot der Nazidemo aufgehoben


Der Nazi-Auf­marsch am so genan­nten Volk­strauertag (17. Novem­ber) auf dem Sol­daten­fried­hof im
süd­bran­den­bur­gis­chen Halbe kann stat­tfind­en. Das Ver­wal­tungs­gericht in Frank­furt an der Oder hob am Fre­itag das polizeiliche Ver­samm­lungsver­bot auf. Allerd­ings beschränkt es die “Ver­weil­dauer” auf dem Sol­daten­fried­hof auf zwei Stun­den und ver­bot für das Fried­hof­s­gelände das Mit­führen von Trom­meln und Transparenten. 

Das Polizeiprä­sid­i­um Frankfurt/Oder kündigte indes an, gegen diesem Beschluss Beschw­erde einzule­gen. Der so genan­nte Trauer­marsch von Recht­sex­trem­is­ten steht
unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten”. 

Zur Begrün­dung stell­ten die Ver­wal­tungsrichter fest, das von der Polizei aus­ge­sproch­ene Demon­stra­tionsver­bot sei “unvere­in­bar” mit der ständi­gen Recht­sprechung. Ein Ver­samm­lungsver­bot sei nur dann gerecht­fer­tigt, wenn es “aus­re­ichende tat­säch­liche Anhalt­spunk­te für
eine unmit­tel­bare Gefährdung der öffentlichen Sicher­heit oder Ord­nung” gebe. Diese Voraus­set­zung sei aber nicht erfüllt. Daran ändere auch der “Schutzz­weck des Volk­strauertages und die Wid­mung des Fried­hofes” nichts. Nach den Regelun­gen des Feiertags­ge­set­zes seien
am Volk­strauertag Ver­anstal­tun­gen ver­boten, “soweit hier­durch der Gottes­di­enst unmit­tel­bar gestört werde”. 

Gegen das Ver­samm­lungsver­bot am Volk­strauertag für den
Sol­daten­fried­hof in Halbe hat­ten auch mehrere antifaschis­tis­che Ini­tia­tiv­en Eilanträge beim Ver­wal­tungs­gericht ein­gere­icht. Dabei
geht es um eine Demon­stra­tion und eine Kundge­bung zu Ehren
sow­jetis­ch­er Zwangsar­beit­er unter dem Mot­to “Stramm­ste­hen heißt unterge­hen”. Ver­anstal­ter ist das Bünd­nis “Kein Nazi­auf­marsch in Halbe”. Die Antifa-Kundge­bung wurde inzwis­chen unter Aufla­gen genehmigt.

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Halbe: Antifakundgebung nun doch genehmigt


Das Ver­bot für die für den Volk­strauertag am kom­menden Son­ntag geplante
antifaschis­tis­che Gedenkkundge­bung in Halbe ist aufge­hoben und durch schikanöse
Aufla­gen erset­zt wor­den. Die Gedenkkundge­bung “Nie wieder Faschis­mus! Nie wieder
Krieg!” ist an eine abgele­gene Kreuzung (100 Meter von Lindenstrasse/Ecke
Ham­mer­sch­er Weg / Kirch­strasse) ver­ban­nt wor­den. Hier­durch wird der Gedenkcharakter
der Kundge­bung mas­siv behindert. 

Auf dieser Kundge­bung woll­ten die Red­ner der
Kundge­bung Lud­wig Bau­mann (Bun­desvere­ini­gung der Opfer der NS-Miltär­jus­tiz e.V. /
ehe­ma­lige Wehrma­chts­de­ser­teur ) und Lothar Eber­hardt (Inter­essens­ge­mein­schaft
ehe­ma­liger Zwangsar­beit­er unter dem NS-Regime) vor den Gräbern ihrer ermordeten
Lei­densgenossen gedenken. Hin­sichtlich der Aufla­gen äußerte Sil­vio Kurz, Sprecher
des unab­hängi­gen Antifa-Bünd­niss­es: Wir wer­den gegen die schikanöse
Behin­derung und Ver­ban­nung antifaschis­tis­chen Gedenkens juris­tisch vorge­hen”. Der
Anmelder der Gedenkkundge­bung wird vor dem Oberver­wal­tungs­gericht gegen die
örtliche Ver­legung und die Aufla­gen klagen.
Die genauen Infor­ma­tio­nen zu den antifaschis­tis­chen Aktiv­itäten am 17. Novem­ber 2002
kön­nen Sie der Inter­net­seite www.halbe.da.ru entnehmen. 

Mit fre­undlichen Grüßen Sil­vio Kurz 

Trep­tow­er Antifa Gruppe (T.A.G.)

Bünd­nis unab­hängiger Antifagruppen

c/o Info­laden Daneben

Liebigstr. 34

10247 Berlin

(tel) 0173–1070626

T.A.G.@firemail.de

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Gericht entscheidet über Neonazi-Aufmarsch in Halbe

Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) will sich heute mit dem ver­bote­nen Neon­azi-Auf­marsch von Halbe befassen. Das Frank­furter Polizeiprä­sid­i­um hat­te zu Wochen­be­ginn den für Son­ntag angemelde­ten Auf­marsch sowie alle Gegen­demon­stra­tio­nen ver­boten. Beim Ver­wal­tungs­gericht waren nach Angaben eines Sprech­ers Eilanträge bei­der Seit­en einge­gan­gen, die Ver­bote aufzuheben.
Der Marsch am Volk­strauertag zum Sol­daten­fried­hof von Halbe sollte unter dem Mot­to «Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en» ste­hen. Dazu wur­den bis zu 1000 Ange­hörige der recht­en Szene aus ganz Deutsch­land erwartet. Die Polizei hat­te das Ver­bot damit begrün­det, dass eine poli­tis­che Kundge­bung dem Charak­ter des Volk­strauertages wider­spreche. Der Wald­fried­hof sei eine Gedenkstätte, die zu Frieden und Ver­söh­nung aufrufe.

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Erneut rechten Aufmarsch verboten

Hoy­er­swer­da. Inner­halb ein­er Woche ist der zweite rechte Auf­marsch in Hoy­er­swer­da von der Stadtver­wal­tung ver­boten wor­den. Der Ober­bürg­er­meis­ter Horst-Dieter Bräh­mig (PDS) habe das Ver­bot gegen die am kom­menden Son­ntag geplante Kranznieder­legung unter­schrieben, teilte Bau-Bürg­er­meis­ter Ste­fan Sko­ra (CDU) gestern Abend mit. Noch im Laufe des Tages war die Stadt laut Rathaussprech­er San­dro Fiebig mit der Gefahre­n­analyse beschäftigt.

Zum Auf­marsch am 17. Novem­ber hat­ten die rechts­gerichtete “Bewe­gung Deutsche Volks­ge­mein­schaft” und ver­schiedene Grup­pierung aus dem sel­ben poli­tis­chen Spek­trum aufgerufen. Angemeldet wurde die Ver­samm­lung am Hoy­er­swer­daer Kriegerdenkmal von ein­er Pri­vat­per­son aus West­deutsch­land. Laut deren Angaben woll­ten sich am Volk­strauertag 35 Men­schen tre­f­fen und umrahmt von Fack­elschein Kränze nieder­legen. Indes wur­den Befürch­tun­gen laut, dass die Neon­azi-Szene geschlossen von ein­er mit­tler­weile ver­bote­nen Demon­stra­tion im bran­den­bur­gis­chen Städtchen Halbe nach Hoy­er­swer­da umgeleit­et wer­den sollte.

Ungeachtet dessen verdicht­en sich Gerüchte, dass am 7. Dezem­ber die näch­ste rechts­gerichtete Demon­stra­tion in der Kre­is­freien Stadt stat­tfind­en soll. Gehört habe man davon, aber eine Anmel­dung liege noch nicht vor, sagte Fiebig.

Der 7. Dezem­ber gilt als Ersatz für die in der Vor­woche ver­botene Demon­stra­tion rechts­gerichteter Kräfte anlässlich des Gedenk­tages für die Reich­skristall­nacht. Engagierte Bürg­er hat­ten darauf reagiert und zu ein­er Gegen­demon­stra­tion aufgerufen, die nach Bekan­ntwer­den des Ver­bots abge­sagt wor­den war.

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Maulkorb” für Rautenberg


POTSDAM Im V‑Mann-Stre­it erhält Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Schön­bohm nun Schützen­hil­fe von Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (bei­de CDU). Die Ressortchefin hat Bran­den­burgs Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg offen­bar unter­sagt, sich in der Angele­gen­heit öffentlich zu äußern. “Es beste­ht eine Vere­in­barung mit dem Min­is­teri­um, dass von hier­aus zunächst keine weit­eren Ver­laut­barun­gen erfol­gen”, erk­lärte der Sprech­er des Gen­er­al­staat­san­walts gestern. “Das ist ein Maulko­rb”, über­set­zte der Vor­sitzende des Bran­den­burg­er Richter­bun­des, Wolf Kahl, die diplo­ma­tisch geset­zten Worte. 

Das Jus­tizmin­is­teri­um will offenkundig ver­hin­dern, dass der Recht­sauf­fas­sung des Innen­min­is­teri­ums wider­sprochen wird. Schön­bohms Juris­ten erk­lären, einem Spitzel seien Straftat­en erlaubt, um sich vor Ent­tar­nung zu schützen. Dage­gen hat­te Raut­en­berg betont, V‑Männer dürften ohne Aus­nahme keine Straftat bege­hen. Gle­ichzeit­ig forderte er seine Amt­skol­le­gen zu ein­er Stel­lung­nahme in der Rechts­frage auf. 

Von den 25 Gen­er­al­staat­san­wäl­ten in Deutsch­land haben sich nach Infor­ma­tion der MAZ inzwis­chen fast alle geäußert — dem Vernehmen nach alle in Raut­en­bergs Sinn. 

Das Pots­damer Jus­tizmin­is­teri­um hat offen­sichtlich keine Hal­tung zu diesem Prob­lem. “Wir ken­nen noch nicht alle Stel­lung­nah­men der Gen­er­al­staat­san­wälte”, hieß es als Antwort auf die Frage nach der Recht­sauf­fas­sung des Haus­es. Ver­mut­lich will das Min­is­teri­um die Tagung der Gen­er­al­staat­san­wälte beim Gen­er­al­staat­san­walt in Karl­sruhe in der näch­sten Woche abwarten. Dort ste­he das Prob­lem von V‑Mann-Straftat­en auf der Tage­sor­d­nung, so Sprecherin Frauke-Katrin Scheuten. 

Der Prozess vor dem Berlin­er Landgericht gegen den ehe­ma­li­gen V‑Mann Toni S. sorgt für neue Ver­stim­mungen zwis­chen Berlin und Pots­dam. Zwar wollte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm gestern den Begriff “Schauprozess” nicht auf das Ver­fahren gemünzt wis­sen, wie er im Pots­damer Land­tag betonte. Diese Äußerung sei “falsch”. Doch habe der Prozess “möglicher­weise eine poli­tis­che Dimension”. 

Zugle­ich kri­tisierte der Min­is­ter die Berlin­er Jus­tizse­n­a­torin Karin Schu­bert (SPD). Er warf ihr vor, seine Behörde nicht offiziell zu dem Prozess ein­ge­laden zu haben. 

Der Ver­fas­sungss­chutz habe erst von den Aktiv­itäten des Ex-V-Manns Ken­nt­nis erhal­ten, als die CDs “Noten des Has­s­es” schon pro­duziert gewe­sen seien, sagte der Min­is­ter. Die Behörde sei dann nicht eingeschrit­ten, weil die Ver­trieb­swege aufgek­lärt wer­den soll­ten. Er räumte ein, dafür habe sich der Ver­fas­sungss­chutz in “Grenzbere­iche” begeben.

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Sachsenhausens Gedenkstättenleiter zu den jüngsten Vorfällen befragt

Vor zwei Wochen schän­de­ten Unbekan­nte in Oranien­burg eine Gedenk­tafel für den Todes­marsch. Am Fre­itag nun verübten zwei Recht­sradikale in der Gedenkstätte Sach­sen­hausen einen Anschlag und wur­den von der Polizei gestellt. Mit dem Gedenkstät­ten­leit­er Gün­ter Morsch sprach MAZ-Volon­tär Welf Grom­bach­er über die Anschläge. 

Die Täter schmierten ein Hak­enkreuz in das Gästebuch?

Gün­ter Morsch: Das ist kein Gäste­buch im üblichen Sinn. Wir haben in der bere­its 1992 durch einen anti­semi­tis­chen Bran­dan­schlag teil­weise zer­störten Baracke ein ” Besucher­bord” ein­gerichtet. Da kön­nen die Men­schen ihre Gedanken auf einen Zettel schreiben und diesen dann an eine Wand steck­en. Hier sagen die Besuch­er konkret ihre Mei­n­ung über das Muse­um und es kommt zu regel­recht­en Dialogen. 

Deshalb ent­deck­te die Auf­sicht auch sofort die Schmier­erei und kon­nte umge­hend die Polizei alarmieren?

Morsch: Ja, unsere Angestell­ten sind dazu ange­hal­ten, die Wand regelmäßig zu kon­trol­lieren. Auf­grund der Hin­weise unser­er Mitar­bei­t­erin kon­nte die Polizei die bei­den Täter noch auf dem Gedenkstät­ten­gelände festnehmen. 

Gehen Sie davon aus, dass es sich bei den Anschlä­gen in Oranien­burg um organ­isierte Pro­pa­gan­dade­lik­te handelt?

Morsch: Bei einem großen Teil dieser Tat­en han­delt es sich sicher­lich um spon­tane Aktio­nen. Doch die Häu­fung bes­timmter For­men recht­sradikal-motiviert­er Delik­te in diesem Jahr lässt uns befürcht­en, dass zumin­d­est einige der recht­sex­trem­istis­chen Anschläge länger­fristig geplant waren oder vielle­icht sog­ar in einem Zusam­men­hang ste­hen. So sind die Täter extra aus Ham­burg und Meck­len­burg-Vor­pom­mern angereist. 

Hat es denn noch mehrere Anschläge in der Region gegeben?

Morsch: Das ging Anfang des Jahres mit der Zer­störung der Gedenk­tafel in Raben-Ste­in­feld los und kam sukzes­sive immer näher an Oranien­burg her­an. Der Gedenkstein in Wöbbe­lin wurde im März, die Mahn­säule in Below im Sep­tem­ber ver­wüstet. Der vor­läu­fige Höhep­unkt war der Bran­dan­schlag auf das Muse­um des Todeslagers Anfang Sep­tem­ber. Schließlich fol­gten die Schän­dung der Todes­marschtafel in Oranien­burg und die Hak­enkreuzschmier­erei auf dem Gedenkstät­ten­gelände am Jahrestag des Novem­ber­pogrom. Eine Rei­he von Anschlä­gen nimmt ihren Lauf, die sich von dem End­punkt des Todes­marsches in Meck­len­burg-Vor­pom­mern bis zu seinem Aus­gangspunkt hier in Sach­sen­hausen erstreckt. Das mag ja alles Zufall sein. Ich glaube allerd­ings nicht daran. 

Gibt es ein Bekennerschreiben?

Morsch: Nein, gibt es nicht. 

Welche Kon­se­quen­zen gibt es?

Morsch: Die Sicher­heits­maß­nah­men wur­den nach dem Bran­dan­schlag auf das Todeslager­mu­se­um in allen Gedenkstät­ten verstärkt.

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Halbe: Neonazis haben hier nichts zu suchen


Die im Kreistag vertrete­nen Parteien haben sich in ein­er gemein­samen Erk­lärung zum Volk­strauertag gegen einen möglichen Neon­azi-Auf­marsch auf dem Sol­daten­fried­hof in Halbe gestellt.“Halbe ist für uns ein Ort der Trauer und Ermah­nung. Den Neon­azis, die diesen Ort am Volk­strauertag für ihre men­schen­ver­ach­t­en­den Ziele und ihre ver­fälschte Geschichtss­chrei­bung miss­brauchen wollen, rufen wir ent­ge­gen: Ihr habt in unserem Land­kreis mit euren dumpfen Parolen nichts ver­loren!”, heißt es in der Erk­lärung. “Wir lehnen Kriegsver­her­rlichung ab. Die Men­schen im Land­kreis Dahme-Spree­wald wollen Frieden, Völk­erver­ständi­gung und Demokratie.” Die Parteien ver­weisen auf die Geschichte. Der Angriff Hitlerdeutsch­lands auf die Sow­je­tu­nion habe “beispiel­lose Zer­störun­gen, unendlich­es Leid und unbeschreib­liche Grausamkeit der Ein­satz­grup­pen über dieses Land” gebracht. Im April habe Hitler die deutsche Zivil­bevölkerung und die Wehrma­cht in eine “aus­sicht­slose Abwehrschlacht” im Kampf um Berlin geschickt. Hitler habe bis zum Schluss “viel zu viele Helfer unter den Deutschen” gehabt. Die SS sei sein wichtig­stes Instru­ment gewe­sen. Kurz vor Kriegsende “mussten deshalb in unserem Land­kreis bei Halbe viele Men­schen in ein­er sinnlosen Kesselschlacht sterben.”

 

Die gemein­same Erk­lärung wird unter­stützt von CDU, SPD, FDP, PDS, Bünd­nis 90/Die Grü­nen, vom Bauern­ver­band Nieder­lausitz und vom Bürgerbündnis.

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Geplante Neonazi-Aktivitäten in der Region Hoyerswerda

antifaschis­tis­che recherchegruppe hoyerswerda

antifaschis­tis­ches rechercheteam ostsachsen

Gemein­same Pressemit­teilung zu geplanten Neon­azi-Aktiv­itäten in der Region Hoyerswerda

Am 15. und 17. Novem­ber sind in der Region Hoy­er­swer­da zwei
recht­sex­trem­istis­che Ver­anstal­tun­gen geplant.

So kündigt die “Bewe­gung Deutsche Volks­ge­mein­schaft” BDVG für den
15.November einen Lie­der­ma­cher­abend mit den recht­sex­trem­istis­chen Sängern Jörg Hähnel
und Lars Hellmich in der Region Ober­lausitz an. 

Und für den 17.11. ruft die BDVG und andere regionale Neonazigruppierungen,
wie die Freien Aktivis­ten Hoy­er­swer­da (FAH) und das Jung­na­tionale Spektrum
(JNS), zum soge­nan­nten “Heldenge­denken” in Hoy­er­swer­da auf. 

Die BDVG grün­dete sich als Abspal­tung der NPD-Jugen­dor­gan­i­sa­tion Junge
Nation­aldemokrat­en und ver­sam­melt sei­ther recht­sex­trem­istis­che Per­so­n­en um sich.
Beson­ders in Sach­sen ist diese Grup­pierung aktiv. Sie betreibt in Kamenz eine
Kontaktadresse. 

Die bei­den Lie­der­ma­ch­er treten regelmäßig gemein­sam bei
recht­sex­trem­istis­chen Ver­anstal­tun­gen auf. So u.a. beim Presse­fest der Deutschen Stimme in
Königslut­ter im August 2002. Zudem ist Jörg Häh­nel NPD-Funk­tionär in
Frankfurt/Oder.

Eben­falls für das am 17. Novem­ber an einem Hoy­er­swer­daer Kriegsdenkmal
geplante “Heldenge­denken” zeich­net die BDVG ver­ant­wortlich. Hierzu rufen jedoch
auch weit­ere recht­sex­trem­istis­che Grup­pen auf, u.a. das Jung­na­tionale Spektrum
(JNS), welch­es vor­rangig in der Region Süd­bran­den­burg und in Sach­sen um
Niesky und Weißwass­er aktiv ist, auf. Sowie die Freien Aktivis­ten Hoyerswerda
(FAH), um den Hoy­er­swer­daer Neon­azi Sebas­t­ian Richter, der sich in Neonazikreisen
Sepp Hagen nen­nt. Richter ist mit anderen Neon­azis, u.a. dem im Gubenprozeß
als Haupt­täter verurteil­ten Alexan­der Bode aus Guben, “Schriftleitung” der
Mit­teldeutschen Jugendzeitung aus Hoyerswerda. 

Gle­ichzeit­ig pla­nen bun­desweit aktive Neon­azis am 17.11. eine Veranstaltung
in Halbe durchzuführen. Da diese bish­er ver­boten ist, ste­ht zu ver­muten, dass
im Falle eines Ver­bots­fortbe­standes, Neon­azis aus ganz Deutsch­land oder
zumin­d­est aus angren­zen­den Regio­nen, den Auf­marsch in Hoy­er­swer­da als Ausweichort
nutzen werden. 

Auch kündi­gen Hoy­er­swer­daer Recht­sex­trem­is­ten für den 07. Dezem­ber in
Hoy­er­swer­da eine weit­ere Demon­stra­tion an. Diese soll Ersatz für eine am
09.November geplante Demon­stra­tion sein, welche von der Stadt ver­boten wurde. 

Die antifaschis­tis­che recherchegruppe hoy­er­swer­da (argh) und das
antifaschis­tis­che rechercheteam (artos) fordern die Behör­den auf, alles in ihrer Macht
ste­hende zu unternehmen, damit wed­er in und um Hoy­er­swer­da noch irgendwo
anders Recht­sex­trem­is­ten ein Podi­um für ihre men­schen­ver­ach­t­ende Ideologie
erhal­ten können. 

Alle Bürg­erin­nen und Bürg­er sind aufgerufen, Wider­stand gegen die braunen
Het­zer zu leisten. 

Kein Fußbre­it für Neonazis! 

argh und artos

argh-usauge@gmx.net

art_ostsachsen@gmx.de

www.ostsachsen.tk

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V‑Mann-Affäre: BRB-VS ist entrüstet über Vorwürfe und begrüsst die Verurteilung Stadlers


Eine ange­bliche “V‑Mann-Affäre” des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes war in die Medi­en ger­at­en, als die Staat­san­waltschaft Berlin am 20. Juli am Rande eines Konz­ertes in Berlin-Marzahn Toni S. fes­t­nehmen ließ — ohne sich mit den zuständi­gen Bran­den­burg­er Behör­den abzustimmen. 

 

Sei­ther wucherten, genährt durch zahlre­iche Indiskre­tio­nen außer­halb Bran­den­burgs, die Speku­la­tio­nen und Verdäch­ti­gun­gen. Ihnen kon­nte die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde kaum ent­ge­gen­treten, da ihr über Monate Ein­sicht in die entsprechen­den Akten ver­wehrt wurde. 

 

Heute verurteilte das Landgericht Berlin Toni S. wegen Volksver­het­zung, Gewalt­darstel­lung und Ver­wen­dung ver­fas­sungswidriger Kennze­ichen zu zwei Jahren auf Bewährung. 

 

 

Innen­min­is­teri­um begrüßt Verurteilung 

 

Der ehe­ma­lige V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes Toni S. hat­te die CD “Noten des Has­s­es” der recht­sex­trem­istis­chen Berlin­er Band “White Aryan Rebels” (WAR) eben­so wie andere ver­botene Ton­träger vertrieben. 

 

Er behauptete vor Gericht, er habe dafür Rück­endeck­ung vom Ver­fas­sungss­chutz bekom­men. Lei­der ist diese durch­sichtige, zur eige­nen Ent­las­tung vorge­brachte Schutzbe­haup­tung ungeprüft ste­hen geblieben; was der Ver­fas­sungss­chutz sel­ber hierzu vor­tra­gen kann, ist im Prozess gar nicht berück­sichtigt wor­den. Tat­säch­lich hat sich Toni S. über klare Weisun­gen von Seit­en der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde hinge­set­zt und ohne deren Ken­nt­nis Geschäfte betrieben, mit denen er sich straf­bar gemacht hat. 

 

Dafür ist er nun zu Recht verurteilt wor­den. Denn soweit er außer­halb des vom Ver­fas­sungss­chutz geset­zten Hand­lungsrah­mens agiert hat, haftet er selb­st dafür; die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde ist nicht ver­ant­wortlich für Tat­en, die ein V‑Mann unabges­timmt und auf eigene Faust begeht. 

 

 

Die Auf­gabe des V‑Mannes

 

Welche Rolle hat­te der Ver­fas­sungss­chutz Toni S. zugedacht? Toni S. war V‑Mann — also eine Per­son aus der recht­sex­trem­istis­chen Szene, die mit dem Ver­fas­sungss­chutz zusam­me­nar­beit­ete, damit ebendiese Szene aufgerollt wer­den kon­nte. Er hat­te u. a. den Auf­trag, die hochkon­spir­a­tiv agierende Band WAR, ihre Pro­duk­tions­beziehun­gen und die Ver­trieb­swege ihrer CDs aufzuk­lären. Um an die inter­na­tionalen Hin­ter­män­ner und an das Netz der Vertreiber in Deutsch­land näher her­anzukom­men, war der V‑Mann mit Wis­sen der bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde an der Ver­bre­itung ein­er bes­timmten Menge der inkri­m­inierten CD beteiligt; nicht jedoch an deren Produktion. 

 

Die Ver­bre­itung ver­fas­sungswidriger Pro­pa­gan­damit­tel ist zwar nach § 86 Absatz 1 Strafge­set­zbuch ver­boten. Doch bes­timmt der Absatz 3 dieses Para­graphen, dass man sich nicht straf­bar macht, wenn die Ver­bre­itung ver­fas­sungswidriger Pro­pa­gan­damit­tel der Abwehr ver­fas­sungswidriger Bestre­bun­gen dient. Der Zweck recht­fer­tigt in diesem Fall das Mit­tel. Der Zweck: die Aufk­lärung und nach­fol­gende Zer­schla­gung eines inter­na­tionalen Ringes von Pro­duzen­ten und Vertreibern, die men­schen­ver­ach­t­ende, het­zerische Aufrufe auf Ton­trägern in der ein­schlägi­gen Szene ver­bre­it­eten und noch mas­siv­er ver­bre­it­en woll­ten. Das Mit­tel: eine zeitlich und sach­lich begren­zte Mitwirkung an diesem Treiben. Diese Recht­sauf­fas­sung hat gute Gründe für sich. 

 

 

Unge­heuer­liche Vorwürfe 

 

Die Behaup­tung der Berlin­er Staat­san­waltschaft, die aus­ländis­chen Her­steller und die inländis­chen Vertreiber seien auch ohne Zutun des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes bekan­nt, trifft nicht zu. Und der unge­heuer­liche Vor­wurf, ohne den Ver­fas­sungss­chutz hätte es die inkri­m­inierte CD gar nicht gegeben, ver­di­ent eine scharfe Zurückweisung. 

 

Vielmehr hat der unabges­timmte, vor­eilige Zugriff vom 20. Juli dafür gesorgt, dass nun weit­ere Per­so­n­en, die in die Pro­duk­tion und den Han­del mit recht­sex­trem­istis­chen Ton­trägern ver­wick­elt sind, nicht belangt wer­den kön­nen. Denn es fehlt an Beweisen gegen sie, die bei einem pro­fes­sionelleren Zusam­men­spiel der
Sicher­heits­be­hör­den hät­ten erlangt wer­den können.
Die Neon­azis frohlock­en darüber. 

 

 

Weit­ere Ermittlungen 

 

Ein Vor­wurf zielt auch auf den zuständi­gen V‑Mann-Führer, also den Bedi­en­steten des Ver­fas­sungss­chutzes, der den V‑Mann anleit­ete: Er habe Straftat­en des V‑Mannes gedeckt und deren Aufk­lärung vere­it­elt. Der­gle­ichen darf sich ein V‑Mann-Führer selb­stver­ständlich nicht zuschulden kom­men lassen. Nun­mehr wird in dieser Sache eine Staat­san­waltschaft in Bran­den­burg ermit­teln. Dem zu erwartenden Ver­fahren kann die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde guten Gewis­sens entgegensehen. 

Innen­min­is­teri­um begrüßt Verurteilung von Toni S. 

 

 

Nr. 188/2002 vom 11.11.2002

Das Innen­min­is­teri­um des Lan­des Bran­den­burg begrüßt die heutige Verurteilung des Toni S. Dieser ehe­ma­lige V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes hat­te klare Weisun­gen seines Quel­len­führers mis­sachtet und sich durch eigen­mächtige Aktio­nen straf­bar gemacht. Die Verurteilung ist daher konsequent. 

Um sich selb­st zu ent­las­ten, hat Toni S. jedoch dem Ver­fas­sungss­chutz die Ver­ant­wor­tung für diese Aktiv­itäten auf­bür­den wollen. Das Innen­min­is­teri­um bedauert, dass die Schutzbe­haup­tun­gen des Toni S. im Laufe des Ver­fahrens nicht ein­er objek­tiv­eren Über­prü­fung unter­zo­gen wur­den. So wurde lei­der kein Mitar­beit­er des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes hierzu ver­nom­men. Auch eine vom Anwalt des Quel­len­führers bei der Berlin­er Staat­san­waltschaft hin­ter­legte, aus­führliche Aus­sage seines Man­dan­ten ist in der Anklageschrift nicht berück­sichtigt wor­den. Gle­ich­es gilt für Äußerun­gen von Toni S. gegenüber anderen Staat­san­waltschaften, die seinen Schutzbe­haup­tun­gen zuwider laufen. Mit Blick auf die Ver­fahrens­führung wirft diese Vorge­hensweise grund­sät­zliche Fra­gen auf. 

Wesentliche Teile der beson­ders in den let­zten Wochen und Monat­en über schw­er­wiegende Indiskre­tio­nen öffentlich kom­mu­nizierten Vor­würfe gegen den bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz kon­nten nicht erhärtet wer­den. Dies gilt ins­beson­dere für die Behaup­tung, Toni S. hätte konkrete Durch­suchungswar­nun­gen erhal­ten. Aber auch der Vor­wurf, es hätte ohne den bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz die in Rede ste­hende CD nicht gegeben, erwies sich schließlich als halt­los. Denn im Prozess wurde deut­lich, dass Toni S. an Kom­po­si­tion, Ein­spielung und Pres­sung der CD nicht beteiligt war. 

Als gescheit­ert gilt eben­so der Ver­such der Staat­san­waltschaft, die von Beamten des bran­den­bur­gis­chen LKA mit dem Angeklagten Toni S. Anfang Novem­ber geführten Gespräche über Möglichkeit­en des Schutzes sein­er Per­son in ein schlecht­es Licht zu rück­en. Die drän­gende Frage, warum die ermit­tel­nden Berlin­er Ein­rich­tun­gen vor ihrem Zugriff keinen Kon­takt mit anderen Sicher­heits­be­hör­den auf­nah­men — obwohl klar war, dass sie mit ihren Maß­nah­men in die Maß­nah­men ander­er Sicher­heits­be­hör­den ein­grif­f­en — wurde im Zuge der Ver­hand­lung lei­der nicht aus­re­ichend erörtert. Daher ist die Ein­schätzung von Beobachtern, das von einem kar­ri­ere­ori­en­tierten Staat­san­walt forcierte Ver­fahren habe Züge eines Schauprozess­es gegen den bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz in sich getra­gen, nur schw­er zu entkräften. 

Mit Blick auf die schw­eren Indiskre­tio­nen der let­zten Wochen und Monate begrüßt das Innen­min­is­teri­um die — in der Presse gemelde­ten — per­son­ellen Kon­se­quen­zen im Berlin­er Lan­deskrim­i­nalamt. Mit dieser Entschei­dung hat man dort
den richti­gen Weg eingeschla­gen. Sollte dieser Weg weit­er beschrit­ten wer­den, so beste­ht damit die Möglichkeit, das erschüt­terte Ver­trauensver­hält­nis wieder zu verbessern.

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Am 17.11. ist ein Nazi-Fackelumzug in Hoyerswerda geplant

Der 17. Novem­ber kön­nte für die ost- und nord­deutsche Neon­aziszene ein Reise­tag wer­den. Erst kön­nte es ins bran­den­bur­gis­che Halbe gehen, um der Waf­fen-SS zu huldigen, und anschließend nach Hoy­er­swer­da. Dort hat die Bewe­gung Deutsche Volks­ge­mein­schaft (BDVG) für densel­ben Tag einen Fack­el­marsch angekündigt, wie der recht­sex­tremen Mit­teldeutschen Jugendzeitung zu ent­nehmen ist. Und sollte der Auf­marsch in Halbe ver­boten wer­den, gin­ge es gle­ich nach Hoy­er­swer­da. So haben es sich die Kam­er­aden vielle­icht vorgestellt. 

Sebas­t­ian Richter fungiert als Kon­tak­t­mann beim geplanten Auf­marsch in Hoy­er­swer­da, er ist eine der Haupt­fig­uren der recht­sex­tremen Szene in der Region. Seit Jahren ist er unter dem Pseu­do­nym Sepp Hagen in alle rel­e­van­ten Neon­azipro­jek­te involviert. So ist er zuständig für das in Hoy­er­swer­da ansäs­sige Nationale Infotele­fon und die dor­tige recht­sex­trem­istis­che Junge Lands­man­nschaft Ost­preußen. Er betreut die Inter­net­seit­en der lokalen Freien Aktivis­ten und der Mit­teldeutschen Jugendzeitung, die seit etwa einem Jahr erscheint. 

In diesem Blatt ist er auch ver­ant­wortlich für den Satz und die Gestal­tung und fungiert als »Schriftleitung« neben dem Bran­den­burg­er Neon­azikad­er Gor­don Rein­holz und »Alexan­der B.«. Nach Angaben des Antifaschis­tis­chen Rechercheteams Ost­sach­sen (artos) ver­birgt sich hin­ter diesem Kürzel Alexan­der Bode aus Guben, ein Aktivist der so genan­nten Lausitzer Front und der Haupt­täter bei der tödlichen Het­z­jagd auf den Algerier Farid Guen­doul in Guben im Feb­ru­ar 1999. 

Die engen über­re­gionalen Kon­tak­te zeigt auch die Unter­stützerliste für die Mit­teldeutsche Jugendzeitung: Freie Aktivis­ten tum­meln sich darauf eben­so wie Kam­er­ad­schaften aus Sach­sen und Süd­bran­den­burg, NPD-Kreisver­bände und die BDVG

Dabei betonte erst im ver­gan­genen Okto­ber der Ober­bürg­er­meis­ter der Stadt, Horst-Dieter Bräh­mig (PDS): »Hoy­er­swer­da ist kein Zen­trum des Recht­sex­trem­is­mus. Wir haben aus den Auss­chre­itun­gen im Jahre 1991 Schlussfol­gerun­gen gezo­gen und entsprechend darauf reagiert.« Doch nach dem Pogrom von 1991, bei dem es zu tage­lan­gen Auss­chre­itun­gen gegen eine Unterkun­ft von Asyl­be­wer­bern kam, ist es nie wirk­lich »ruhig« um die Stadt und die Region geworden. 

Immer wieder kam es zu bru­tal­en Angrif­f­en auf Ander­s­denk­ende. Im Okto­ber 1992 wurde die 53jährige Wal­traud Schef­fler bei einem Neon­az­iüber­fall auf eine Diskothek tödlich ver­let­zt. 1993 wurde Mike Zer­na, der Tech­niker ein­er Band, eben­falls von Neon­azis ermordet. Bei einem Angriff auf das alter­na­tive Jugendzen­trum »Dock 28« wurde ein Liefer­wa­gen auf ihn gekippt, er starb an seinen schw­eren Verletzungen. 

Im Dezem­ber des Jahres 2000 pöbel­ten Neon­azis im nahe gele­ge­nen Berns­dorf eine viet­name­sis­che Fam­i­lie an. Der damals 15jährige Thung N. ver­let­zte daraufhin einen der Angreifer, Matthias Förster, tödlich. Schon eine Woche später kamen etwa 300 Neon­azis aus Sach­sen und Bran­den­burg zum »Trauer­marsch«, der for­t­an jährlich stat­tfind­en sollte. 

Und erst im Som­mer dieses Jahres wurde ein afrodeutsch­er Jugendlich­er von Neon­azis in Hoy­er­swer­da ver­schleppt, in einem Wald­stück bei Berns­dorf zusam­menge­treten und schließlich ver­let­zt liegen gelassen. Auch beim diesjähri­gen Stadt­fest kam es zu Het­z­jag­den auf Aus­län­der. Für die Mitar­bei­t­erIn­nen des Pro­jek­tes »Amal Sach­sen — Hil­fe für Betrof­fene rechter Gewalt« stellt die Region Hoy­er­swer­da einen Arbeitss­chw­er­punkt dar. Auch nach Ansicht von artos hat, im Wider­spruch zu offiziellen Darstel­lun­gen, Hoy­er­swer­da nach wie vor eine gut organ­isierte recht­sex­treme Szene. 

Schon am 9. Novem­ber wollte die Inter­es­sen­ge­mein­schaft Wiedervere­ini­gung Gesamt­deutsch­land mit ihrem greisen Vor­sitzen­den Georg Palet­ta in Hoy­er­swer­da demon­stri­eren. Nach ange­blichem Druck des Ver­fas­sungss­chutzes und wegen seines akuten Her­zlei­dens sagte Palet­ta nach eige­nen Angaben die Demon­stra­tion ab. Daraufhin wollte die Lausitzer Arbeit­slos­enini­tia­tive i.G. (Lai) eine Ersatzdemon­stra­tion am 9. Novem­ber in Hoy­er­swer­da durch­führen. Als Anmelder fungierte Enri­co Kehring aus Niesky. Er ist der Anführer der örtlichen Kam­er­ad­schaft Schle­sis­che Jungs und ein Intimus des stel­lvertre­tenden säch­sis­chen NPD-Vor­sitzen­den Klaus Men­zel. Die Schle­sis­chen Jungs gel­ten als mil­i­tant und gewalt­tätig. Erst kür­zlich wur­den zwei Mit­glieder wegen bru­taler Angriffe auf ver­meintliche Linke verurteilt. 

Aber auch zu dieser Demon­stra­tion kam es nicht. Die Stadt hat­te sich vorgenom­men, sie am Jahrestag der Reich­s­pogrom­nacht nicht zuzu­lassen. Selb­st eine antifaschis­tis­che Gegen­demon­stra­tion wollte der Ober­bürg­er­meis­ter Bräh­mig not­falls unter­stützen. Damit wolle er »ein deut­lich­es Zeichen set­zen, dass sich Hoy­er­swer­da in den let­zten zehn Jahren geän­dert hat und rechte Aufmärsche nicht toleriert«. 

Örtliche Antifaschis­ten sind jedoch nicht der Mei­n­ung, dass sich wirk­lich etwas geän­dert habe. Das Engage­ment des Ober­bürg­er­meis­ters sehen sie weniger in sein­er antifaschis­tis­chen Gesin­nung begrün­det, son­dern in der vielfach geäußerten Angst um das Image und den Ruf der Stadt. So kom­men­tierte die Säch­sis­che Zeitung: »Gäbe es irgendwelche Vor­fälle, würde die Stadt zweifel­los wieder in den Focus der über­re­gionalen Medi­en ger­at­en (“Hoy­er­swer­da, da war doch was?”).« 

Diese Angst herrschte auch schon im ver­gan­genen Jahr. Die Ver­anstal­tun­gen zum zehn­ten Jahrestag der Pogrome hät­ten fast nicht stattge­fun­den. Erst als die Opfer­per­spek­tive Ost­sach­sen und die Jusos Sach­sen eine »Gedenkwoche« planten, wurde die Stadt aktiv und organ­isierte selb­st einige Ver­anstal­tun­gen. Eine kri­tis­che Auseinan­der­set­zung mit der eige­nen Geschichte hat es in Hoy­er­swer­da bis heute nicht gegeben. 

Und auch wenn es nicht zum Fack­el­marsch am 17. Novem­ber kom­men sollte, ist die näch­ste Ver­anstal­tung der regionalen Neon­aziszene bere­its geplant. Anfang Dezem­ber wollen sich in Berns­dorf wieder organ­isierte Neon­azis tre­f­fen, um gemein­sam ihres toten Kam­er­aden Matthias Förster zu gedenken.

Inforiot