Kategorien
Uncategorized

Kirche contra Schönbohm

Gemeinde in Schwante gewährt einem Vater und seinem 5‑jährigen Sohn Kirchenasyl

(TAZ Berlin, Heike Kleffn­er) Ein neuer Fall von Kirchenasyl stellt die harte Lin­ie von Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) in Frage. Gestern gab die evan­ge­lis­che Kirchenge­meinde Schwante bekan­nt, dass sie seit Anfang Novem­ber dem viet­name­sis­chen Asyl­be­wer­ber Xuan Khan Ha und seinem fün­fjähri­gen Sohn Zuflucht gewährt. 

Xuan hat­te bis 1990 als Ver­tragsar­beit­er in der DDR gelebt und war 1992 als Asyl­suchen­der zurück­gekehrt. Seit­dem wohnt er in Hen­nigs­dorf, wo 1997 sein Sohn Duc Minh geboren wurde. Seit eini­gen Jahren ist Xuan allein erziehen­der Vater. Das hin­derte die Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Ober­hav­el nicht daran, drei Ver­suche zu unternehmen, den Mann ohne sein Kind nach Viet­nam abzuschieben. 

Anfang August ver­hin­derte nur die Inter­ven­tion eines Richters in Frank­furt die Abschiebung. Einen zweit­en Ver­such vere­it­elte das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam. Als Xuan Anfang Novem­ber einen erneuten Ter­min zur Aus­reise erhielt, “gab es keine andere Alter­na­tive als Kirchenasyl”, sagt der Flüchtlingsrat Brandenburg. 

Die Argu­men­ta­tion der Behör­den, Xuan falle nicht unter die Bleiberecht­sregelung für “Alt­fälle”, weil er strafrechtlich verurteilt wurde, hält der Flüchtlingsrat für “ein Scheinge­fecht”. Der Mann sei kein einziges Mal durch Gewalt­de­lik­te aufgefallen. 

Wie lange die Kle­in­st­fam­i­lie in der Kirchenge­meinde aushar­ren muss, bis es zu ein­er gütlichen Regelung kommt, weiß nie­mand. Heiko Hom­burg, Press­esprech­er des Innen­min­is­teri­ums, erk­lärte lediglich, die bran­den­bur­gis­che Polizei werde “auch in näch­ster Zeit die Räume ein­er Kirche nicht betreten”. Im Übri­gen sei eine Aufen­thalt­sregelung Sache des Land­kreis­es Oberhavel.

Kategorien
Uncategorized

Potzlow: Das Schweigen am Tatort

POTZLOW Die kleine Gemeinde Pot­zlow in der Uck­er­mark denkt um: Zwei Wochen nach dem Fund der Leiche des 17-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in der Jauchegrube des ehe­ma­li­gen Schweinestalls hän­gen nun Zettel am Ort­sein­gang und in den Schaukästen, auf denen tiefe Trauer bekun­det wird über den Tod des Jugendlichen aus Ger­swalde, der von „Recht­sex­tremen bes­tialisch ermordet“ wor­den sei. Zuvor hat­ten sich viele der 560 Ein­wohn­er gegen den Ver­dacht gewehrt, die drei mut­maßlichen Täter aus Pot­zlow seien recht­sex­trem­istisch. Die ermit­tel­nde Staat­san­waltschaft in Neu­rup­pin hat­te sofort nach Bekan­ntwer­den des Mordes von „ein­deuti­gen Hin­ter­grün­den“ gesprochen. Mar­i­nus musste dem­nach ster­ben, weil er mit blondierten Haaren und Hip-Hop-Hosen nicht den Vorstel­lun­gen der Täter entsprach. 


Viele Men­schen sind in Pot­zlow nicht unter­wegs. Wer sich ihnen als Jour­nal­ist vorstellt, hat schlechte Karten. Einige Ein­wohn­er meck­ern über die Presse. Die meis­ten winken schweigend ab. Das liegt offen­bar nicht allein am Ärg­er über viele bohrende Fra­gen zum Leben in dem recht abgeschieden liegen­den Dorf. Ein Kam­er­ateam soll den Kindern und Jugendlichen, die die Leiche in der Jauchegrube fan­den, 450 Euro für ein Nach­stellen der Sit­u­a­tion geboten haben. „Ihr werft alle Ein­wohn­er in einen Topf, nun drehen wir mal den Spieß um“, sagt eine junge Frau an der Bushaltestelle. 

 

Auch die Suche der Staat­san­waltschaft nach möglichen Mitwissern und Zeu­gen der Tat regt die Pot­zlow­er auf. „Da bin ich wirk­lich auf die Beweise ges­pan­nt“, sagt Petra Freiberg, die Chefin des örtlichen Jugendzen­trums. „Bis jet­zt sind das doch alles vage Ver­mu­tun­gen, die aber unseren Ort und die Umge­bung stig­ma­tisieren.“ Wie berichtet, geht Ober­staat­san­walt Gert Schnittch­er von fünf bis sechs Per­so­n­en aus, die zumin­d­est vom Beginn der Mis­shand­lun­gen gewusst haben müssen. „Mar­i­nus’ Lei­densweg begann in zwei Woh­nun­gen im Ort“, sagte Schnittch­er. Am Tatort selb­st, wo die in Haft sitzen­den Tatverdächti­gen den Jugendlichen zuerst übel zurichteten, quäl­ten, ihn mit einem Stein erschlu­gen und schließlich ver­schar­rten, sollen keine Zeu­gen gewe­sen sein. Noch ermit­telt die Polizei in Pot­zlow. Eine mögliche Anklage gegen Mitwiss­er kön­nte sich auf unter­lassene Hil­feleis­tung oder psy­chol­o­gis­che Tat­beteili­gung erstrecken. 

 

Sozialar­bei­t­erin Petra Freiberg hofft, dass nicht nur Pot­zlow, son­dern die ganze Gesellschaft nicht schnell wieder zur Tage­sor­d­nung überge­hen. „Wir müssen ein­fach über den Ver­fall unser­er Grundw­erte nach­denken. Da sind alle gefragt.“ Sie stimme Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm zu, der in einem Inter­view mit dem Tagesspiegel von einem „unglaublichen Ver­ro­hungspoten­zial“ gesprochen habe. „Wenn er das allerd­ings nur dem Erbe der DDR zuweist, macht er sich die Erk­lärung zu leicht“, sagte Petra Freiberg. Ger­ade die Uck­er­mark lei­de unter ein­er hohen Arbeits- und ein­er gewis­sen Per­spek­tivlosigkeit. Wenn jet­zt endlich von der Lan­desregierung eine Diskus­sion angeschoben wer­den würde, sei der unfass­bare Tod von Mar­i­nus wenig­stens nicht ganz umsonst.

Kategorien
Uncategorized

Leichsenrings Rücktritt löst Wirbel aus

POTSDAM Der Rück­tritt der Lan­des­beauf­tragten für Extrem­is­mus, Uta Leich­sen­ring, hat ein unter­schiedlich­es poli­tis­ches Echo aus­gelöst. Die Lan­desregierung und die SPD bedauerten gestern den über­raschen­den Rück­zug der 52-Jähri­gen. Die CDU forderte eine Neuaus­rich­tung der Extrem­is­mus­bekämp­fung in Bran­den­burg. Vize-CDU-Lan­deschef Sven Petke sagte, unklare Zuständigkeit­en und Kon­flik­te im Bil­dungsmin­is­teri­um hät­ten einen wirkungsvollen Kampf gegen den Recht­sex­trem­is­mus ver­hin­dert. Nötig seien jet­zt eine schlanke Struk­tur sowie klare Hier­ar­chien und Kontrollmöglichkeiten. 

Vize-Regierungssprech­er Man­fred Füger sagte, jet­zt werde in Ruhe geprüft, in welch­er Struk­tur das Hand­lungskonzept “Tol­er­antes Bran­den­burg” — dort war Leich­sen­ring ange­bun­den — fort­ge­set­zt werde. Der Sprech­er des zuständi­gen Bil­dungsmin­is­teri­ums, Mar­tin Gorholt, sagte, es habe unter­schiedliche Auf­fas­sun­gen von Struk­turen bestanden. Leich­sen­ring habe Prob­leme gehabt, dass sie einem Min­is­teri­um zuge­ord­net war. 

Leich­sen­ring erk­lärte gestern, das Amt benötige einen struk­turüber­greifend­en Ansatz. Es fehlten Flex­i­bil­ität und Unab­hängigkeit. Ein Rück­zug aus der Poli­tik komme für sie aber nicht in Frage, sagte sie, ohne Details zu nennen. 

Der Vor­sitzende des Aktions­bünd­niss­es gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit, Rolf Wis­chnath, sagte, die ent­stande­nen Schwierigkeit­en um ihr Amt seien weniger inhaltlich­er als struk­tureller Art, beispiel­sweise hin­sichtlich ihrer Kom­pe­ten­zen. Er hoffe, dass der Rück­tritt keine nachteili­gen Änderun­gen in der drin­gend notwendi­gen Arbeit gegen Recht­sex­trem­is­mus nach sich ziehe. Wis­chnath wandte sich gegen die Forderung aus der CDU, das Aktions­bünd­nis mit dem Präven­tion­srat zusammenzulegen. 

Leich­sen­ring hat­te ihr Amt im April 2002 ange­treten. Sie war davor Polizeipräsi­dentin von Eber­swalde. Kurz danach erkrank­te sie und erschien seit­dem nicht mehr zum Dienst. In einem Gespräch mit Bil­dungsstaatssekretär Frank Szy­man­s­ki (SPD) hat­te sie am Don­ner­stagabend — MAZ berichtete — die Aufhe­bung ihres Arbeitsver­hält­niss­es angeboten.

Kategorien
Uncategorized

Anarchische Repressionsbehörden

Haus­durch­suchung eines alter­na­tiv­en Wohn­pro­jek­tes in Pots­dam wegen ein­er „nicht mess­baren Menge“ Cannabis

In der Nacht vom 08.04. zum 09.04.2002 kam es zu einem Zwis­chen­fall. 2 Frauen und ein Mann beschimpften 2 Per­so­n­en, die aus einem alter­na­tiv­en Wohn­pro­jekt kamen als „Zeck­en“.

Sich dies nicht gefall­en lassend, kam es zu einem Wortwech­sel, bei dem der intol­er­ant eingestellte Bürg­er zu Fall kam und sich einen Schaden an sein­er Led­er­jacke zuzog.
Die bei­den set­zten ihren Weg fort. Die Bürg­erIn­nen emp­fan­den die Sit­u­a­tion als Ver­let­zung ihrer Rechte und riefen, die Bullen. Wohlweis­lich die Sit­u­a­tion der Belei­di­gung ver­schweigend, tis­cht­en sie den Beamten die Sto­ry vom grund­losen Angriff der Chaoten auf sie, die fried­lieben­den Staats­bürg­er, auf. Den Wahrheits­ge­halt der Worte zogen die Beamten, trotz des Alko­holisierungs­grades des „Opfers“ nicht in Zweifel, denn solche Täter sind ernst zu nehmen. 

In wohlbekan­ntem Ermit­tlung­seifer leit­eten die Beamten sofort eine Nah­bere­ichs­fah­n­dung (!) ein. Es darf nicht vergessen wer­den, dass die Jacke des „Opfers“ Schaden getra­gen hatte.
Die bei­den wur­den aufge­grif­f­en. Im Rah­men ein­er Leibesvis­i­ta­tion zur „Eigen­sicherung“ wurde bei L. eine Tüte gefun­den, die „Anhaf­tun­gen“ ein­er cannabisähn­lichen Sub­stanz aufwies.
Die Beamten reagierten im Hin­blick auf diesen enor­men Fund von Betäubungsmit­teln angemessen und beherzt.
L. wurde ver­haftet und wegen Ver­dunkelungs­ge­fahr in Gewahrsam genommen. 

Bei der aufge­fun­de­nen Menge an Betäubungsmit­teln drängte es sich ger­adezu auf, dass eine Haus­durch­suchung (Hds) zum Auffind­en von weit­erem Beweis­ma­te­r­i­al notwendig war.
Ange­blich sei der Not­staat­san­walt kon­tak­tiert wor­den, der eine sofor­tige Hds anord­nete. Dies ist an sich dem Richter vor­be­hal­ten, dem Staat­san­walt war dies nur möglich, da „Gefahr im Verzug“ vorgele­gen habe. Auf Grund der Menge, die bei L. aufge­fun­den wurde, wird wohl auch nie­mand daran zweifeln, dass bei weit­erem Abwarten ‑auch wenn L. im Gewahrsam war- die Besei­t­i­gung weit­er­er größer­er Men­gen zu befürcht­en war. 

3 Beamte ver­schafften sich daraufhin, gegen 01.20 Uhr Zutritt zu dem ver­schlosse­nen Gelände des Wohn­pro­jek­tes. Sie betrat­en eines der Wohngebäude.
In Vorurteilen schwel­gend, zog ein Beamter seine ein­satzbere­ite Schuss­waffe im dun­klen Flur. Es wurde irgen­deine Woh­nung betreten. Gewisse Bevölkerungs­grup­pen kön­nen keine Grun­drechte — so wie Beck­stein es in seinen Zukun­ftsvi­sio­nen sieht — für sich in Anspruch nehmen.
Der Hund schlug an. Der Beamte meinte, dem Hund eine Kugel durch die Schädeldecke jagen zu müssen, wenn dieser nicht sofort zurück genom­men würde. Die völ­lig ahnungslosen 2 Bewohner­In­nen der Woh­nung tat­en dies. Sie wider­sprachen den Maß­nah­men und forderten die Staats­di­ener auf, die Woh­nung zu ver­lassen. Sie wiesen auch mehrfach darauf hin, dass wed­er der eine noch die andere L. sei, da dieser ja im Gewahrsam saß. 

Die Bullen, nun zu allem bere­it, ver­sucht­en den bei­den weis zu machen, dass sie auch das ganze Haus durch­suchen kön­nten, weil L. ange­blich der einzige Bewohn­er des ganzen Haus­es sei (nur er sei dort polizeilich gemeldet). Unver­ständlich für unsere 3 Helden war es nun, dass die bei­den Bewohner­In­nen sie weit­er­hin auf­forderten, das Haus zu ver­lassen. Na ja, hätte ja auch klap­pen können.
Let­z­tendlich schafften sie es, die Bullen aus dem Haus zu bekommen. 

Es soll nicht uner­wäh­nt bleiben, dass L. einen Bauwa­gen bewohnte. Das wussten die Bullen auch. Beze­ich­nen­der Weise haben sie aber das Haus betreten und nicht etwa nach dem Bauwa­gen gesucht. Für den unbeteiligten Beobachter drängt sich der Gedanke auf, dass eine solche Gele­gen­heit, bei der man sich Zutritt zu dem Wohn­pro­jekt ver­schaf­fen kon­nte, auch aus­genutzt wer­den sollte. Zu welchem Zweck dies geschah liegt im Dunkeln, jedoch waren die Hand­lun­gen dieser Nacht auf Pro­voka­tion aus­gerichtet. In alter Manier soll­ten wohl die ver­meintlichen Beset­zer (Scheiß auf einen Pachtver­trag!) soweit aufge­bracht wer­den, dass eine Räu­mung in der Öffentlichkeit, mit von den Chaoten aus­ge­hen­der Gewalt, hätte gerecht­fer­tigt wer­den können. 

Zurück zum Geschehen:

Nun, die Lage war nun ein­deutig bren­zlig gewor­den, also wurde Ver­stärkung angefordert.
Den mit­tler­weile zahlre­ich erschienen­den Bullen wurde der Zutritt zum Gelände ver­wehrt. Es kam zu Auseinan­der­set­zun­gen, an denen die Beamten durch ihre aggres­sive Art aus­re­ichend Anteil nah­men. So wurde der Ver­mi­eter auf dem Boden liegend, mit Knebel­bän­dern außer Gefecht geset­zt. Aber rein kamen sie nicht!
Nach diesem Fehlschlag wurde L. (endlich) aus dem Gewahrsam an den Ort des Geschehens ver­bracht. Er sollte nun der Durch­suchung beiwohnen.
Nun kam es zu ein­er 20 minüti­gen Hds des Bauwa­gens an der 3 Beamte, L. und zwei weit­ere Bewohner­In­nen des Pro­jek­tes teilnahmen.
Diese wurde zu einem durch­schla­gen­den Erfolg. Die Bullen kon­nten sagen­hafte drei Pfeifenköpfe ihrer Asser­vatenkam­mer übergeben. 

Die rechtliche Sit­u­a­tion ist folgende:
Art. 13 Grundge­setz schützt die Unver­let­zlichkeit der Woh­nung. Deshalb darf gemäß § 105 Straf­prozes­sor­d­nung nur der Richter eine Durch­suchung anord­nen. Nur in Aus­nah­me­fällen ist dies auch dem Staat­san­walt möglich. Das ist der Fall, wenn Gefahr im Verzug vorliegt.
Diese nichts sagende Wen­dung meint Sit­u­a­tio­nen, in denen bei weit­erem Abwarten mit hoher Wahrschein­lichkeit das Auffind­en von Beweis­mit­teln vere­it­elt würde. Geset­zlich betra­chtet, ist die Anord­nung durch den Staat­san­walt der Ausnahmefall. 

Der All­t­ag ist aber, dass die Staat­san­waltschaft jed­erzeit Gefahr im Verzug angenom­men hat, die geset­zliche Aus­nahme ist zum Regelfall geworden.
Damit hat sich das Bun­desver­fas­sungs­gericht im Jahre 2001 auseinan­derge­set­zt und ange­ord­net, dass sich das wieder zu ändern habe. So soll jedes Gericht einen 24-Stun­den- Eil­dienst ein­richt­en, damit jed­erzeit ein Richter zu erre­ichen ist. Sollte dies in der Organ­i­sa­tion­sphase trotz­dem nicht möglich sein, so sind die Gründe für die Annahme der Aus­nah­mevo­raus­set­zun­gen in den Akten genau zu vermerken.
In den Ermit­tlungsak­ten stand über dem Durch­suchung­spro­tokoll, „wegen KV (Kör­per­ver­let­zung)“, obwohl die Beamten darauf pocht­en, eine Durch­suchung wegen des Fun­des von Betäubungsmit­teln durchzuführen. Angaben zu irgendwelchen Grün­den, warum Gefahr im Verzug vor­lag, waren nicht zu finden. 

Zum Besitz von Cannabis ist noch anzumerken, dass es sich dabei zwar um eine Straftat han­delt. Seit dem Cannabisurteil des Bun­desver­fas­sungs­gerichts jedoch wurde der Repres­sion­sap­pa­rat genötigt, von ein­er Bestra­fung abzuse­hen, soweit die mit­ge­führte Menge zum Eigen­ver­brauch ver­wen­det wer­den soll. So gibt es keinen ein­heitlichen Richtwert, aber mit 3 — 4 Gramm ist man auf der sicheren Seite. Das Gericht hat­te geurteilt, dass Cannabiskon­sum, mit seinen gegenüber Alko­holkon­sum weit gerin­geren Fol­gen, für den Einzel­nen und die All­ge­mein­heit bis zu einem gewis­sen Maß nicht bestraft wer­den dürfe. 

Jedem ste­ht die Möglichkeit offen, einen Antrag auf gerichtliche Entschei­dung bezüglich der Recht­mäßigkeit der Hds zu stellen. So auch L.
Es fol­gten herbe Ent­täuschun­gen. Das Amts­gericht sah sich genötigt, eine halbe Seite Begrün­dung zu entwer­fen, in der es heißt, „Es lag offen­sichtlich Gefahr im Verzug vor.“ Die Kur­sivschrift sollte wohl eine Begrün­dung, warum dies der Fall war, erset­zen. Zudem sei klar, dass die Hds wegen des Cannabis stattge­fun­den habe. Woher wusste der Richter all das? Aus den Akten jeden­falls nicht!
Auf die Beschw­erde des L., urteilte das Landgericht, dass die Entschei­dung des Amts­gerichts nicht zu bean­standen sei. Diese fiel sog­ar noch kürz­er aus.
Die Maß­nahme w
ar offen­sichtlich (um mit den Worten des Amts­gericht­es zu sprechen) rechtswidrig. Es lag keine Gefahr im Verzug vor. Wer hätte den Durch­suchungser­folg (welchen eigentlich?) gefährden sollen, solange L. in Gewahrsam war?
Dazu ist noch anzumerken, dass dabei der Ver­hält­nis­mäßigkeits­grund­satz mis­sachtet wurde. U — Haft darf nur ange­ord­net wer­den, wenn dies nicht außer Ver­hält­nis zu der zu erwartenden Bestra­fung liegt. Der Besitz ein­er nicht mess­baren Menge Cannabis führt zur Ein­stel­lung des Verfahrens!
Der­selbe Grund­satz gilt auch bei der Anord­nung ein­er Hds, der aus densel­ben Grün­den rechtswidrig war.
Nun ist beim Bun­desver­fas­sungs­gericht eine Ver­fas­sungs­beschw­erde anhängig. Dieses hat bere­its beim Bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­teri­um ange­fragt, wie es mit dem Eil­dienst in Pots­dam ste­he und wie es das Vor­liegen von Gefahr im Verzug zu recht­fer­ti­gen gedenke.
Da bleibt Hoffnung. 

Wozu aber dieser Artikel? Für das Wohn­pro­jekt ändert sich durch ein Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gerichts nichts mehr. Für L. vielle­icht. Er ist bere­its angeklagt, wegen des Besitzes von Cannabis. Aus der nicht mess­baren Menge wur­den nun 0,2 Gramm. Das an sich ist schon lächer­lich. Eine solche ist als ger­ing einzustufen. Die Anklage ist bloße Schikane.
Aber sollte es ein pos­i­tives Urteil geben, so ist es an der Zeit diesen Staat so in der Öffentlichkeit darzustellen, wie er ist. Es wis­sen noch nicht alle. Deutsch­land — Polizeistaat! 

i.A. Rote Hil­fe e.V. OG Potsdam
Hans Schulz 

Rote Hil­fe e.V. — OG Pots­dam

Zep­pelin­str. 25

14471 Potsdam

potsdam@rote-hilfe.de
www.rote-hilfe.de

Sprechzeiten:

jeden 2. Mittwoch

(unger­ade Woche)

18.00–20.00 Uhr

im Madia, der Lin­den­str. 43


Weit­eres zum Thema:

Zep­pelin 25 durchsucht

Pressemit­teilung der Roten Hil­fe vom 19. April 2002

Kategorien
Uncategorized

Kampagne kritisiert den Verkauf rechtsextremer Literatur in Frankfurt/Oder

Am heuti­gen Fre­itag, den 6. Dezem­ber, fand eine Kundge­bung der “Kam­pagne gegen den Verkauf von recht­sex­tremer und kriegsver­her­rlichen­der Pub­lizis­tik” vor dem Zeitungs­geschäft “Foto-Lot­to-Zeitun­gen” in der Berlin­er Str.4 statt. An ihr beteiligten sich 25 Frank­furter Bürger. 

Mit dieser Ver­samm­lung drück­en wir unseren Unmut über den Verkauf von recht­sex­tremer und kriegsver­her­rlichen­der Lit­er­atur in diesem Geschäft aus. Seit langem befind­en sich dort die “Junge Frei­heit”, die “Nation­al-Zeitung” und der Heftro­man “Der Landser” im Angebot.
Sven Reit­er von der Kam­pagne meint dazu: “Wir kön­nen nicht akzep­tieren das Zeitun­gen bei denen der Ver­fas­sungss­chutz eine geistige Nähe zum Euthanasiepro­gramm der nation­al­sozial­is­tis­chen Gewaltherrschaft aus­macht, weit­er offen in Frank­furt (Oder) ange­boten werden.” 

Anlass der Kundge­bung ist die der Kam­pagne gegenüberge­brachte Igno­ranz durch viele Frank­furter Zeitungslä­den. So war bish­er nur ein Zeitungs­geschäft bere­it die kri­tisierten Blät­ter nicht weit­er zu verkaufen, nach­dem wir dreizehn Läden im Stadt­ge­bi­et im Okto­ber über ihr braunes Ange­bot aus­führlich informierten und ein Gespräch anboten. 

Die heutige Kundge­bung, mit der wir vor allem Kun­den der Zeitungslä­den informieren woll­ten, sehen wir als Auf­takt zu ein­er öffentlichen Infor­ma­tion­skam­pagne zum Thema. 

Kam­pagne gegen den Verkauf recht­sex­tremer und kriegsver­her­rlichen­der Pub­lizis­tik in Frank­furt (Oder)

kampagne-ffo@spacemail.com

Kategorien
Uncategorized

Versammlungsrecht einschränken”

Pots­dam (dpa, Schw­er­iner Volk­szeitung) Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat sich für eine
Ein­schränkung des Ver­samm­lungsrechts aus­ge­sprochen. “Damit sollen vor allem
Aufmärsche von Neon­azis an sym­bol­trächti­gen Tagen wie dem Volk­strauertag und an
Orten wie dem Sol­daten­fried­hof in Halbe ver­mieden wer­den”, sagte Schön­bohm gestern
in Potsdam. 

“Derzeit haben wir die Sit­u­a­tion, dass die Gerichte eine Ver­samm­lung genehmi­gen und
anschließend von ver­schiede­nen Seit­en dafür beschimpft wer­den”, so der Minister.
“Ein polizeilich­es Prob­lem tritt zudem oft nicht durch die paar NPD-Demonstranten
auf, son­dern erst durch die ver­schiede­nen Gegen­demon­stra­tio­nen. Dadurch entsteht
näm­lich erst eine polizeiliche Großlage.” 

“Ich möchte, dass sich der Bun­desin­nen­min­is­ter und auch die Innenministerkonferenz
dazu beken­nen, dass Tage mit beson­der­er Bedeu­tung nicht miss­braucht wer­den können
für die Darstel­lung extrem­istis­ch­er Auf­fas­sun­gen”, begrün­dete Schön­bohm seinen
Vorstoß. Eine Änderung des Grundge­set­zes sei dafür nicht nötig, wenn die Gren­zen des
Ver­samm­lungsrechts genau aus­gelotet wür­den. Bun­desin­nen­min­is­ter Otto Schi­ly (SPD)
habe vor zwei Jahren zuge­sagt, das Ver­samm­lungs­ge­setz zu novellieren. 

Schön­bohm sprach sich zudem für eine Ausweitung der DNA-Analy­sen aus. Außerbei
Sex­u­al- und Kap­i­talver­brechen soll­ten sie kün­ftig auch bei Delikten
wieKör­per­ver­let­zung und Volksver­het­zung mit extrem­istis­chem Hin­ter­grund eingesetzt
wer­den. Zudem fordert Schön­bohm die Rück­endeck­ung des Bun­des beim Ein­satz von
V‑Leuten. “Ich erwarte eine klare Aus­sage”, betonte der Min­is­ter. Es müsse klar
sein, dass der Ein­satz von V‑Leuten zur Abwehr von Gefahren rechtlich einwandfrei
sei. Die Innen­min­is­ter tagen heute in Bremen.

Kategorien
Uncategorized

Leichsenring gibt überraschend auf

POTSDAM Bran­den­burgs Lan­des­beauf­tragte für Extrem­is­mus, Uta Leich­sen­ring, gibt über­raschend ihr Amt auf. Der Sprech­er des Bil­dungsmin­is­teri­ums, Mar­tin Gorholt, sagte der MAZ, Leich­sen­ring habe gestern die Aufhe­bung ihres Arbeitsver­trages ange­boten. Damit tritt die 54-Jährige nach nur knapp sechs Monat­en im Amt zurück. 

Als einen Grund für ihren Rück­zug nan­nte sie nach Angaben von Gorholt “Dif­feren­zen über Arbeitsstruk­tur und Rah­menbe­din­gun­gen” zwis­chen ihr und dem Bil­dungsmin­is­teri­um. Gestern hat­te es ein Gespräch zwis­chen ihr und Bil­dungsstaatssekretär Frank Szy­man­s­ki (SPD) gegeben. 

Leich­sen­ring hat­te ihr Amt als Lan­des­beauf­tragte für das Hand­lungskonzept “Tol­er­antes Bran­den­burg” — ange­siedelt im Bil­dungsmin­is­teri­um — im Juli 2002 offiziell ange­treten. Sie war aber schon kurz danach krank gewor­den. Seit­dem war sie nicht mehr im Dienst erschienen. “Sie ist auch weit­er­hin krank geschrieben”, sagte Gorholt. Im Gespräch mit Szy­man­s­ki habe sie bedauert, dass sie das Amt wegen der Krankheit nur kurze Zeit wahrnehmen konnte. 

Die ein­stige DDR-Bürg­er­recht­lerin Leich­sen­ring war von 1990 bis 2002 Polizeipräsi­dentin in Eber­swalde. Die Behörde wurde im Zuge der Polizeire­form aufgelöst. Sie hat­te sich mit engagiertem Ein­treten gegen Recht­sex­trem­is­mus bun­desweit einen Namen gemacht und viele Preise erhal­ten. Anfang 2002 stand sie im Ver­dacht, in einem Kor­rup­tions­fall in ihrer Behörde ver­wick­elt zu sein; die Ermit­tlun­gen liefer­ten aber keine Beweise. 

Das Bil­dungsmin­is­teri­um betonte, eine mögliche Ent­las­sung Leich­sen­rings wegen ihrer Krankheit sei “in kein­er Weise” The­ma gewe­sen. Leich­sen­ring wird jet­zt, da sie als Polizeipräsi­dentin poli­tis­che Beamte war, in den einst­weili­gen Ruh­e­s­tand versetzt. 

Szy­man­s­ki erk­lärte, er habe Hochachtung für die Entschei­dung von Frau Leich­sen­ring. Er bedau­re es sehr, dass sie diese Entschei­dung “jet­zt so tre­f­fen musste”.

Kategorien
Uncategorized

Faustschläge und ein Nazi-Musikabend in Trebbin

LUCKENWALDE “Wir haben ganz nor­male Schlager gehört und auch Stim­mungslieder mit­ge­sun­gen.” So schildert der 25-jährige Sil­vio K. vor dem Jugend­schöf­fen­gericht Luck­en­walde die Szenen, die sich in der Nacht vom 19. zum 20. April in ein­er Treb­bin­er Woh­nung abge­spielt haben. Ohren­zeu­gen haben es jedoch anders erlebt. Bis auf die Straße waren aus einem geöffneten Fen­ster die Has­slieder von Kult­bands der recht­en Szene zu hören, in denen zum Beispiel Jesus als “altes Juden­schwein” beschimpft wird.

 

Die frag­würdi­ge Beschal­lung kam aus der Woh­nung des damals 20-jähri­gen David P., der sich nun wegen der Verunglimp­fung religiös­er Beken­nt­nisse ver­ant­worten muss. Mit fünf Fre­un­den habe er sich getrof­fen, wie jeden Fre­itag vor der Dis­co, begrün­det der braun gebran­nte, glatzköp­fige Mann die Feier. Er und seine bei­den als Zeu­gen vor Gericht gelade­nen Fre­unde bemühen sich um den Ein­druck, “Führers Geburt­stag” am 20. April habe mit dem Tre­f­fen nichts zu tun gehabt.

 

Dem ste­ht der Bericht der Polizis­ten ent­ge­gen, die in jen­er Nacht einge­set­zt waren. “Pünk­tlich um Null Uhr erk­lang, Deutsch­land, Deutsch­land über alles — und mehrere Stim­men haben kräftig mit­ge­sun­gen”, berichtet ein­er der Beamten.

 

Als die speziell geschul­ten Ein­satzkräfte schließlich hörten, wie das ver­botene Lied mit der Het­ze aus dem Fen­ster dröh­nte, schrit­ten sie ein. Sie durch­sucht­en die Woh­nung von David P. nach verdächti­gen Ton­trägern und fan­den schließlich in ein­er Playsta­tion eine CD mit der schlicht­en Auf­schrift “Gemis­cht­es” und einem weit weniger harm­losen Inhalt. In der Ver­hand­lung beteuern David P. und seine Fre­unde zwar, ger­ade diese CD nicht gehört zu haben, doch das Gericht hält die Aus­sagen der Polizeibeamten let­ztlich für glaubwürdiger.

 

Die zweite Tat, für die sich der Angeklagte zu ver­ant­worten hat, erscheint auf den ersten Blick alltäglich: Er soll nach einem Dis­co-Besuch wenige Wochen vor dem Nazi-Lieder­abend einen anderen jun­gen Mann niedergeschla­gen und dabei ver­let­zt haben. Nach den Auftrit­ten der Zeu­gen bleiben in der Ver­hand­lung zwar einige Details und auch die Vorgeschichte der Prügel­szene unklar, das Gericht hält aber auch diese Tat für bewiesen. Das hat für David P. harte Kon­se­quen­zen, stand er doch zu jen­em Zeit­punkt unter Bewährung für vor­ange­gan­gene Straftaten.

 

Ger­ade zwei Monate vor der Prügelei war ihm der Vol­lzug ein­er Frei­heitsstrafe wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung in einem Bewährungs­beschluss erlassen wor­den. 1999 und 2000 hat­te er, damals noch in Lud­wigs­felde lebend, Schlägereien provoziert und auch einen aus­ländis­ch­er Bauar­beit­er zusammengeschlagen.

 

Doch nun gibt es keine Gnade mehr. Auch der Hin­weis der Vertei­di­gerin auf die begin­nende Nor­mal­isierung im Pri­vatleben des Angeklagten kann die Strafe nicht abwen­den. “Herr P. hat erst­mals ein unbe­fris­tetes Arbeitsver­hält­nis, ernährt seine Fam­i­lie und braucht die Möglichkeit, das auch weit­er­hin zu tun”, argu­men­tiert die Anwältin.

 

Nicht jed­er, der arbeit­et, müsse noch ein­mal eine Bewährungszeit erhal­ten, weist der Richter dies zurück. Und mit der Sorge um seinen jet­zt ein­jähri­gen Sohn scheine es bei David P. auch nicht weit her zu sein — schließlich habe das wenige Monate alte Kind im Nach­barz­im­mer gele­gen, als der Rechts-Rock aus den Box­en dröh­nte. “Er hat bei­de Straftat­en began­gen, obwohl er wusste, dass er eine Fam­i­lie hat­te”, sagt der Richter in der Urteilsbegründung.

 

Zwei Jahre Frei­heit­sentzug wegen Kör­per­ver­let­zung und Beschimp­fung religiös­er Beken­nt­nisse lautet das Urteil, das zu Gun­sten von David P. nach Jugend­strafrecht gefällt wurde. Zwar wird eine acht­monatige Unter­suchung­shaft auf die Strafe angerech­net, doch auch für den Rest der Zeit wird die Tren­nung von Fre­undin und Sohn schmerzhaft genug. Erschüt­tert blickt David P. bei der Urteils­be­grün­dung starr vor sich auf den Tisch, auch wenn das Urteil noch nicht recht­skräftig ist.

 

Ein ander­er hat den Gerichtssaal dies­mal noch unbeschw­ert als Zeuge ver­lassen: Sil­vio K., ein­er der Teil­nehmer des Musik­abends, war vor weni­gen Monat­en für seine Teil­nahme an ein­er aus­län­der­feindlichen Het­z­jagd im Jahr 1996 lediglich ver­warnt wor­den. Er hat­te bestrit­ten, damals über­haupt am Ort des Geschehens gewe­sen zu sein. In der Woh­nung von David P. war er nun aber tat­säch­lich anwe­send, und seine Erk­lärun­gen im Zeu­gen­stand beurteilt das Gericht als vorsät­zliche Falschaus­sage. Ob dieses Ver­hal­ten ein Nach­spiel haben wird, bleibt abzuwarten.

Kategorien
Uncategorized

Anti-Gewalttraining in der Kita | Offene Jugendclubs für alle

1. Anti-Gewalt­train­ing schon in der Kita /

CDU fordert nach Mord von Pot­zlow eine Erziehungsoffensive

tagesspiegel

2. Hülse­mann: Freizeit­clubs müssen für alle Jugendlichen offen bleiben

märkische oderzeitung

Anti-Gewalt­train­ing schon in der Kita 

CDU fordert nach Mord von Pot­zlow eine Erziehungsoffensive

Pots­dam. Als Kon­se­quenz aus dem Mord von Pot­zlow hat CDU-Frak­tion­schefin Beate Blechinger eine „Erziehung­sof­fen­sive” im Land gefordert. Die müsse in den Kitas anset­zen, da die Wurzeln für die Gewalt­bere­itschaft von Jugendlichen bere­its im frühen Kinde­salter lägen, sagte Blechinger am Mittwoch. „Wenn man erst anfängt, wenn Jugendliche zum Base­ballschläger greifen, ist es zu spät.” Daher greife es zu kurz, Pot­zlow auf einen recht­sex­tremen Anschlag zu reduzieren, da die Gewalt­bere­itschaft früher aus­geprägt werde als recht­sex­trem­istis­che Überzeu­gun­gen. Wer schon als Kind gewalt­bere­it sei, Schwächere schlage, sei eher anfäl­lig für recht­sex­tremes Gedankengut. Die CDU-Poli­tik­erin begrüßte aus­drück­lich Pläne von Bil­dungsmin­is­ter Stef­fen Reiche (SPD), an den Kitas ein Früh­warn­sys­tem aufzubauen, um auf­fäl­lige und aggres­sive Kinder rechtzeit­ig zu erken­nen und ein­greifen zu kön­nen. In diesem Zusam­men­hang sprach sich Blechinger dafür aus, trotz der Haushalt­skrise den „bish­eri­gen Recht­sanspruch auf einen Kita-Platz” zu erhal­ten: „Das wer­den wir nicht zurückschrauben.” Das hohe Betreu­ungsniveau im Lande sei ein Vorteil, da so ein „direk­ter Draht” zu Prob­lem-Fam­i­lien möglich sei. Auch sei es sin­nvoll, an den Kitas Erziehungs­ber­atun­gen für Eltern anzubieten. 

zum inhalt

Hülse­mann: Freizeit­clubs müssen für alle Jugendlichen offen bleiben

Potsdam/Berlin (ddp-lbg). Recht­sradikale Jugendliche dür­fen nach Auf­fas­sung des Mobilen Beratung­steams Bran­den­burg nicht prinzip­iell aus Jugend­klubs aus­geschlossen wer­den. Aber bei Regel- oder Geset­zesver­stößen müssten Kon­se­quen­zen gezo­gen wer­den, sagte Leit­er Wol­fram Hülse­mann der Nachricht­e­na­gen­tur ddp in Berlin. Wird ein Jugend­club beispiel­sweise zu einem «Umschlagsplatz» für recht­sex­treme Pro­pa­gan­da oder Musik, sei eine «klare Aus­gren­zung» der Betr­e­f­fend­en notwendig. Dazu zäh­le ein zeitweiliges oder kom­plettes Club­ver­bot. Dies werde auch prak­tiziert, betonte Hülse­mann. Ein Jugend­clubleit­er könne jedoch keine Gesin­nung bestrafen und Jugendliche auf Ver­dacht ausschließen.
Im uck­er­märkischen Pot­zlow war Mitte des Jahres ein Jugendlich­er bru­tal mis­shan­delt und ermordet wor­den, ange­blich weil er eine weite Hiphop-Hose trug und blondierte Haare hat­te. Ein­er der Täter verkehrte im Jugend­club der benach­barten Gemeinde Strehlow.
Laut Hülse­mann geht es bei der Jugen­dar­beit auch darum, recht­sex­trem ori­en­tierte Jugendliche mit ihrem men­schen­feindlichen und anti­semi­tis­chen Ver­hal­ten zu kon­fron­tieren und sie zu ein­er Abkehr davon zu bewe­gen. Gelinge das nicht, gren­zten sich die Jugendlichen selb­st aus und müssten gegebe­nen­falls die Freizeit­ein­rich­tung ver­lassen, betonte Hülse­mann. Die «demokratisch ver­ant­wortete Jugen­dar­beit» set­ze voraus, dass der Jugend­clubleit­er mit einem «hohen Maß an Empathie» die Gefährdung Jugendlich­er durch recht­sex­treme Ide­olo­gien her­aus­finde und darauf reagiere. Für diese Vorge­hensweise wachse das Ver­ständ­nis bei den zuständi­gen Fach­leuten in Brandenburg.
Hülse­mann hob her­vor, die Jugen­dar­beit habe in den ver­gan­genen Jahren mit dazu beige­tra­gen, dass sich frem­den­feindliche und intol­er­ante Ein­stel­lun­gen bei Jugendlichen nicht noch weit­er ver­bre­it­et hät­ten. Den­noch seien immer noch mehr als 20 Prozent der Jugendlichen recht­sex­trem ori­en­tiert. Diese Zahl schwanke allerd­ings von Region zu Region. Aus der Jugen­dar­beit seien Grup­pen her­vorge­gan­gen, die sich aktiv mit recht­en Parolen und deren Befür­worten auseinan­der setzten.
Das Mobile Beratung­steam Bran­den­burg bietet nach eige­nen Angaben «Hil­fe zur Selb­sthil­fe» für Men­schen, die etwas gegen Recht­sex­trem­is­mus tun wollen. Es hält Kon­takt zu Jugend­grup­pen, Vere­inen und Ver­bän­den, den Kirchen, den öffentlichen Ver­wal­tun­gen und der Politik. 

zum inhalt

Kategorien
Uncategorized

Braune Schatten in Trebbin

TREBBIN Die Vor­würfe gegen die Frei­willige Feuer­wehr Treb­bin (Tel­tow-Fläming), recht­sex­treme Kam­er­aden in ihren Rei­hen zu dulden, sind gestern erhärtet wor­den. Das Amts­gericht Luck­en­walde hält es für erwiesen, dass der Feuer­wehrmann Sil­vio K. an ein­er Feier teil­nahm, bei der Lieder der Neon­azi-Band Landser gespielt und gesun­gen wur­den. Die Bun­de­san­waltschaft hat Landser als krim­inelle Vere­ini­gung angeklagt. 

K.s Zeu­ge­naus­sage, er und seine Bekan­nten hät­ten keine Landser-Lieder gehört, wertete Richter Stephan Hein­rich als “vorsät­zliche Falschaus­sage”. Schon zuvor hat­te K. eine Nähe zum Recht­sex­trem­is­mus öffentlich stets bestrit­ten. Der 25-Jährige beteuerte sog­ar: “Jegliche Art von Extrem­is­mus, Ras­sis­mus und Radikalis­mus sowie Gewalt und Ter­ror lehne ich ab!” 

Diese Bekun­dun­gen ste­hen in krassem Wider­spruch zu dem Text des Landser-Lieds, das K. und andere in der Nacht zum 20. April 2002 (Hitlers Geburt­stag) in ein­er Treb­bin­er Woh­nung gehört und laut­stark mit­ge­sun­gen hat­ten. In dem Lied “Odin/Walvater Wotan” heißt es: “Heil, heil, heil! Wir wollen euren Jesus nicht, das alte Juden­schwein. Denn zu Kreuze kriechen kann nichts für Ari­er sein. Die Bibel und das Kruz­i­fix, die soll der Geier holen. Wir wollen eure Pfaf­fen nicht und euren Schweinepapst aus Polen. Wal­vater Wotan soll unser Her­rgott sein, Wal­vater Wotan wird Ger­manien befreien. Nun fleh zu deinem Juden­gott, er hört dich nicht, du Christenschwein.” 

Das Gericht stützte sich auf die Aus­sagen mehrerer Polizis­ten. Sie gaben an, an jen­em Abend im April zunächst Lieder ver­schieden­er Neon­azi-Bands gehört zu haben. Die Musik sei so laut abge­spielt wor­den, dass sie bis auf die Straße schallte. Bei der Durch­suchung der Woh­nung wurde eine selb­st­ge­bran­nte CD mit der Auf­schrift “Gemis­cht­es” sichergestellt. Gespe­ichert waren darauf Lieder der recht­sex­tremen Grup­pen Landser, Stur­mgewehr und Freikorps. 

Öffentlich­es Beschimpfen eines religiösen Beken­nt­niss­es kann nach Para­graph 166, Absatz 1 des Strafge­set­zbuch­es mit drei­jähriger Frei­heits- oder ein­er Geld­strafe geah­n­det wer­den. In dem Prozess gestern stand Sil­vio K. nur als Zeuge und nicht als Angeklagter vor Gericht. Bis­lang wurde lediglich der Besitzer der Treb­bin­er Woh­nung, in der K. und andere Neon­azi-Musik abspiel­ten, zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt — allerd­ings auch wegen vorsät­zlich­er Körperverletzung. 

Insid­er gehen jedoch davon aus, dass die Pots­damer Staat­san­waltschaft bald auch Sil­vio K. und die übri­gen Sänger jenes Abends ankla­gen kön­nte. Ob dies jedoch schließlich zu K.s Auss­chluss aus der Feuer­wehr führen wird, ist ungewiss. Amtswehrführer Burkhard Hein­rich kon­nte sich mit diesem Anliegen bish­er nicht durch­set­zen — auch nicht, nach­dem vor drei Monat­en das Amts­gericht Luck­en­walde Sil­vio K.s für schuldig befun­den hat­te, an der Gewal­torgie beteiligt gewe­sen zu sein, die in Treb­bin am 30. Sep­tem­ber 1996 in der Ermor­dung des sizil­ian­is­chen Bauar­beit­ers Orazio Giamblan­co gipfelte.

Inforiot