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Anwalt von Talaka Ndualu will Anzeige erstatten

BRANDENBURG/HAVEL. Der Recht­san­walt des Kon­gole­sen Tala­ka Ndu­alu, der
mit
sein­er Fam­i­lie in Brandenburg/Havel Kirchenasyl gesucht hat, will
Anzeige
gegen Unbekan­nt erstat­ten. “Per­so­n­en­be­zo­gene Akten des Bun­de­samtes für
die
Anerken­nung aus­ländis­ch­er Flüchtlinge sind unter Ver­stoß gegen das
Daten­schutzge­setz an die Öffentlichkeit gegeben wor­den”, sagte Anwalt
Stefan
Gräb­n­er am Dien­stag. Der Hin­ter­grund: In einem Bericht des
Nachricht­en­magazins Focus war der Kon­golese der Vergewaltigung
bezichtigt
wor­den. Das Mag­a­zin stützte sich dabei auf die Vernehmungsprotokolle
von
1993, die Focus zuge­spielt wor­den waren. Gräb­n­ers Ver­dacht: Die
Aus­län­der­be­hörde oder das Pots­damer Innen­min­is­teri­um kön­nten die Akten
aus
poli­tis­chen Motiv­en weit­erg­ere­icht haben.
Stre­it gibt es um den Inhalt: Nach Focus-Lesart der Pro­tokolle hat sich
Ndu­alu bei dieser Vernehmung selb­st bezichtigt, 1992 während einer
Demon­stra­tion gegen das Mobu­tu-Regime an ein­er Verge­wal­ti­gung beteiligt
gewe­sen zu sein. Die evan­ge­lis­che Kirche und Recht­san­walt Gräbner
verweisen
auf einen Über­set­zungs­fehler. In der zen­tralafrikanis­chen Sprache
Lingala
bedeute Demon­stra­tion und Verge­wal­ti­gung das­selbe. Gräb­n­er: Ndu­alu habe
gesagt, dass er sich an ein­er Demon­stra­tion beteiligt habe. Experten
äußern
sich unter­schiedlich. “Ich prüfe auch rechtliche Schritte gegen Focus”,
sagte Gräbner.

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Antirassistisch Einkaufen


Don­ner­stag, 30.01.03

Ab 14.00 Uhr im Mark­tkauf Cottbus

Im Rah­men der antifaschis­tis­chen Aktionswochen und des Aktion­stages der
Volksi­ni gegen das Sach­leis­tung­sprinzips ver­anstal­ten wir am 30.1. ab 14 Uhr
einen anti­ras­sis­tis­chen Einkauf in der Mark­tkauf­fil­iale in Cot­tbus. Dabei
sollen die Kon­sumentIn­nen vor Ort ange­sprochen und auf den diskriminierenden
Gehalt des Wertgutschein­sytems aufmerk­sam gemacht werden. 

Flüchtlinge in Bran­den­burg erhal­ten bis auf wenige Aus­nah­men ihre
Sozialleis­tun­gen in den ersten 3 Jahren in Form von Wertgutscheinen, mit
denen sie nur in bes­timmten Märk­ten und lediglich Waren des täglichen
Bedarfs einkaufen kön­nen. Tele­fo­nan­rufe, kul­turelle Veranstaltungen,
Anwalt­skosten etc. sind mit Gutscheinen allerd­ings nicht bezahlbar. Die
Gutschein­prax­is stellt nur einen Teil der ras­sis­tis­chen bundesdeutschen
Flüchtlingspoli­tik dar, deren wesentlich­es Moment Abschreck­ung darstellt. 

Ger­ade hier eröff­nen sich jedoch Möglichkeit­en, dem prak­tisch etwas
ent­ge­gen­zuset­zen. So geht es uns bei dieser Aktion natür­lich auch darum,
poten­tielle EinkäuferIn­nen zum Einkauf mit Gutscheinen zu bewe­gen. Wir
hof­fen, möglichst viele Gutscheine an diesem Tag umzu­tauschen bzw. neue
Tausch­part­ner hinzu gewin­nen zu können. 

Also Geld eingesteckt, Einkauf­szettel geschrieben und ab zu Marktkauf!!! 

Auch Flüchtlinge brauchen Geld im Kapitalismus!

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Spannungen im Rathenower Jugendmilieu

Zu Doku­men­ta­tion­szweck­en hier ein Text des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes vom 24.1.2003. Siehe hierzu auch den Bericht Rathenow­er Antifas: Spon­tanak­tion von antifaschis­tis­chen Jugendlichen in Rathenow sowie das Infori­ot-Archiv. Ergänzend dazu hier eine Son­der­seite zum jüng­sten Skan­dal, in den die Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chützerIn­nen ver­wick­elt waren. 

Kon­fronta­tion von Antifa und Antifa-Gegnern

Nach “rechts” oder “links” sortieren sich viele junge Leute sel­ber ein; die andern heißen für sie dann “Faschos” oder “Zeck­en”. In Rathenow hat sich diese Kon­fronta­tion seit Jahren ver­fes­tigt. Beteiligt an ihr sind Schläger aus der Skin­head-Szene wie mil­i­tante Krawall­mach­er der Antifa; aber neben diesen Extrem­is­ten auch eher unpoli­tis­che Jugendliche, die sich nur wegen sub­kul­tureller Trends als Feinde der “andern” definieren, oder poli­tisch Aktive, deren Erreg­barkeit größer ist als ihre Urteilskraft. 

Mit ein­er Spon­tandemon­stra­tion unter dem Mot­to “Wir fordern ein drastis­ches Vorge­hen gegen den Nation­al­sozial­is­mus und Aus­län­der­hass” trat­en diese Span­nun­gen erneut zutage. Anlass waren nach Angaben der “Antifaschis­ten Front Rathenow” und der “Antifaof­fen­sive West­havel­land” gewalt­tätige Über­griffe auf Hop­per, Skater und Punks in jüng­ster Zeit. Rasch fan­den sich Ange­hörige der Gegen­szene ein. Die Polizei ver­hin­derte Gewalttaten. 

Fotos und Fäuste als Kampfmittel

Die feindlichen Beobachter des Aufzugs sollen ver­sucht haben, Fotos zu schießen. Der­gle­ichen gehört zum Rit­u­al der Auseinandersetzungen. 

Ähn­lich ver­hielt es sich bere­its, als am 15. Juni 2002 eine Demon­stra­tion zum The­ma “Wegse­hen war schon immer Scheiße — Gegen den ras­sis­tis­chen Kon­sens vorge­hen! Nazistruk­turen zer­schla­gen!” durch Rathenow zog. Damals waren auch Aktivis­ten der “Antifaschis­tis­chen Aktion Berlin” angereist, die für ihre Mil­i­tanz berüchtigt ist. Recht­sex­trem­istisch ori­en­tierte Rathenow­er, die sich pro­vokant in deren Blick­feld schoben, wur­den mit Bier­flaschen und anderen Gegen­stän­den bewor­fen. Wie selb­stver­ständlich wur­den auch Polizis­ten attackiert. 

Auch am 6. Sep­tem­ber 2002, am Rande des Stadt­festes, eskalierten die Auseinan­der­set­zun­gen. Wieder kon­nte die Polizei ver­hin­dern, dass ver­bale Beschimp­fun­gen in eine Schlägerei ausarteten. 

Was Fotodoku­men­ta­tio­nen ange­ht, ist allerd­ings die Antifa ihren Geg­n­ern um Län­gen voraus. Sie sam­melt mit Eifer und Fleiß Bilder und Dat­en von ver­meintlichen oder tat­säch­lichen Recht­sex­trem­is­ten in Rathenow und pub­liziert sie von Fall zu Fall. Viele der detail­re­ichen Angaben tre­f­fen zu, etliche auch nicht oder nicht mehr. 

Wach­samkeit ist möglich!

Unbe­stre­it­bar ist freilich, dass die mil­i­tan­ten Grup­pierun­gen junger Recht­sex­trem­is­ten in Rathenow, die von Hass auf Aus­län­der und “Linke” geprägt sind, eine scharfe Beobach­tung ver­di­enen. Dafür sind die staatlichen Sicher­heits­be­hör­den da. 

Wach­samkeit ist aber nicht nur eine Beamtenpflicht, son­dern auch eine Bürg­er­tu­gend. Deshalb tun die Rathenow­er gut daran, wenn sie bei solchen Auseinan­der­set­zun­gen nicht wegschauen, son­dern den jun­gen Leuten ins Gewis­sen reden, solange diese für Argu­mente und bessere Ein­sicht noch offen sind. 

Wer dafür nicht mehr erre­ich­bar ist, muss anders in die Schranken gewiesen wer­den. Schlägereien soll­ten von den Opfern und von Augen­zeu­gen auf jeden Fall bei der Polizei angezeigt wer­den. Die Auflis­tung solch­er Fälle in eige­nen Doku­men­ta­tio­nen bringt nichts, wenn die Strafver­fol­gungs­be­hör­den nicht informiert werden.

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Spontanaktion von antifaschistischen Jugendlichen in Rathenow

Am Fre­itag, dem 24.01.2003, ver­samml­ten sich ca. 50 Jugendliche in der Schopen­hauer Straße in Rathenow um gegen recht­sex­treme Gewalt zu protestieren.
Hin­ter­grund waren die jüng­sten Über­griffe im Dezem­ber 2002 und Jan­u­ar 2003 auf linksori­en­tierte jugendliche Hop­per, Skater und Punks. Von der Schopen­hauer Straße zog der Protestzug zum inner­städtis­chen Märkischen Platz, wo mehrere antifaschis­tis­che Fly­er verteilt wurden.
Dort erschienen dann auch mehrere Polizeiein­satzwa­gen, die die Jugendlichen aber gewähren ließen.
Mehrere Recht­sex­trem­is­ten sam­melten sich eben­falls in der Nähe des Märkischen Platz und ver­sucht­en einzelne Jugendliche zu fotografieren. Ins­ge­samt wurde die Spon­tanak­tion gegen Nazis von den beteiligten
Jugendlichen aber als Erfolg gew­ertet und lässt für die Zukun­ft hoffen. 

Antifaschis­tis­che Front Rathenow und Antifaof­fen­sive Westhavelland

Das sagt der Bran­den­burg­er Verfassungsschutz: 

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Härte gegen stumme Zeugen

(Berlin­er Mor­gen­post, M. Lukaschewitsch)


Zeu­gen von bru­tal­en Ver­brechen schweigen oft aus Angst, manch­mal aus
Gle­ichgültigkeit und gele­gentlich, um Täter zu schützen. Jet­zt müssen sie
damit rech­nen, dafür bestraft zu werden.
Potsdam/Neuruppin — Wegschauen bei ras­sis­tisch motivierten Übergriffen,
Untätig­bleiben, wenn ein Schüler wegen sein­er Haar­farbe stundenlang
drangsaliert und zum Schluss bes­tialisch ermordet wird: Das soll nach dem
Willen der Bran­den­burg­er Ermit­tlungs­be­hör­den — und speziell der Neuruppiner
Staat­san­waltschaft — bald der Ver­gan­gen­heit ange­hören: Mitwiss­er und Zeugen
von Gewaltver­brechen dür­fen bei Ermit­tlun­gen und vor Gericht nicht mehr auf
Gnade hoffen.
«Die Men­schen soll­ten wis­sen, dass Schweigen und Lügen bei Strafverfahren
keine Kava­liers­de­lik­te sind», sagte gestern Petra Marx, Sprecherin von
Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU). «Wenn sich bei den Ermittlungen
schon her­ausstellt, dass ein Großteil von Zeu­gen die Unwahrheit sagt, dann
ist unsere Marschroute ganz klar: Dann wer­den wir im Prozess den Rah­men des
Strafrechts bis auf das Äußer­ste aus­reizen», machte Gerd Schnittcher,
Sprech­er der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin, gestern deutlich.
Zu spüren bekom­men haben die härtere Gan­gart jet­zt schon vier Zeu­gen im
Prozess um den Tod des Rus­s­land­deutschen Kar­jat Batesov, für den sich vor
dem Landgericht in Neu­rup­pin derzeit fünf junge Män­ner im Alter zwis­chen 20
und 22 Jahren ver­ant­worten müssen. Vier zunächst als Zeu­gen geladene junge
Män­ner, die in der Tat­nacht am 4. Mai ver­gan­genen Jahres dabei waren, als
Kar­jat Batesov zusam­mengeschla­gen und dann mit einem 17 Kilo­gramm schweren
Feld­stein getötet wurde, schick­te Staat­san­walt Kai Clement wegen
Ver­dunkelungs­ge­fahr in Unter­suchung­shaft. Und prompt zeigten sie wenig
später Gesprächs­bere­itschaft. Die Gedächt­nis­lück­en füll­ten sich mit
Erin­nerun­gen. «Wir müssen die Mauer des Schweigens durch­brechen», sagte
Ober­staat­san­walt Schnittch­er. Min­destens 30 Men­schen standen vor der Disko,
als die Schlägerei begann. «Es kann nicht sein, dass kein­er gese­hen haben
will, was genau passiert ist.»
Augen ver­schließen schützt vor Strafe nicht: Wie auch im Fall des ermordeten
Son­der­schülers Mar­i­nus Schöberl, der in Pot­zlow von drei Rechtsradikalen
wegen sein­er gefärbten Haare und seinem Hip-Hop-Out­fit ermordet wor­den war.
Drei Zeu­gen müssen sich nun wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung verantworten.
Sie hät­ten nach Überzeu­gung der Staatsab­waltschaft den Tod des Jungen
ver­hin­dern kön­nen, weil sie mit­bekom­men hat­ten, dass das Trio den Jun­gen im
Visi­er hat­ten. Das Mit­tel ist nicht neu: Im Fall Dol­gen­brodt 1992 kamen die
Mitwiss­er erst zur Räson, nach­dem Strafver­fahren gegen sie eingeleitet
wor­den waren.

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KO-Gas in Gesicht: Nach Mord von Potzlow Zeuge bedroht

Nach Mord von Pot­zlow Zeuge bedroht


(Lausitzer Rund­schau) Im Zusam­men­hang mit dem Mord an dem Schüler Mar­i­nus Schöberl im
uck­er­märkischen Pot­zlow (die RUNDSCHAU berichtete) ist laut
Staat­san­waltschaft ein Zeuge bedro­ht und mit Gas besprüht wor­den. Der
Vor­fall habe sich auf dem Schul­hof im Nach­barort Pas­sow ereignet. Gegen eine
16-Jährige, die Fre­undin des ältesten Beschuldigten, wurde Haftbefehl
erlassen, sagte gestern die Neu­rup­pin­er Ober­staat­san­wältin Lolita
Lodenkäm­per. Das Mäd­chen habe den Schüler als “Ver­räter” beschimpft und
gedro­ht, ihm “könne auch so etwas passieren.”
Die Frau ist laut Lodenkäm­per wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung in
Tatein­heit wegen ver­suchter Nöti­gung in Haft genom­men worden.
Im Feb­ru­ar soll laut Staat­san­waltschaft Anklage erhoben werden.

 

Zeuge im Mord­fall Pot­zlow bedroht

 

(Berlin­er Mor­gen­post) Neu­rup­pin — Im Mord­fall Mar­i­nus Schöberl aus Pot­zlow (Uck­er­mark) gab es
bere­its am ver­gan­genen Don­ner­stag eine weit­ere Fes­t­nahme. Nicole B., 16-jährige Schü­lerin und Fre­undin von Mar­co S., einem der drei
Hauptverdächti­gen, sitzt seit­dem in Unter­suchung­shaft. Sie hat einen der
Haupt­be­las­tungszeu­gen, den 15-jähri­gen Schüler Matthias M. aus Strehlow, als
«Ver­räter» beschimpft und ihm gedro­ht, dass ihm das gle­iche wie Marinus
passieren würde. Dann sprühte sie ihm K.O.-Gas ins Gesicht.
Der Schüler gehört zu den Zeu­gen, die die skelet­tierte Leiche von Marinus
Mitte Novem­ber fan­den, den Mar­co S. gemein­sam mit seinem Brud­er Mar­cel S.
und Sebas­t­ian F. bere­its im Juli auf bes­tialis­che Weise umge­bracht und
anschließend in ein­er Jauchegrube ver­schar­rt haben soll. 

 

Zeuge im Mord­fall Schöberl bedroht

 

(MOZ) Neuruppin/Welsebruch (MOZ) Ein Zeuge im Mord­fall Mar­i­nus Schöberl ist am
Don­ner­stag auf dem Schul­hof in Pas­sow (Uck­er­mark) als Ver­räter beschimpft,
bedro­ht und mit Gas besprüht wor­den. Wie die Staat­san­waltschaft Neuruppin
erst am Mon­tag mit­teilte, soll die Fre­undin eines der drei Mordverdächtigen
dem Schüler gedro­ht haben, ihm könne “auch so etwas passieren” wie Marinus
Schöberl. Der 16-Jährige war im Som­mer 2002 in Pot­zlow bru­tal erschla­gen und
in ein­er alten Jauchegrube ver­graben wor­den. Gegen die 16-Jährige, die den
Zeu­gen angriff, wurde Haft­be­fehl wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung in
Tatein­heit mit ver­suchter Nöti­gung erlassen, gab die Neuruppiner
Ober­staat­san­wältin Loli­ta Lodenkäm­per bekan­nt. Das Mäd­chen sei zusam­men mit
ihrem 23-jähri­gen Fre­und, der im Mord­fall Schöberl als Hauptverdächtiger
gilt, bere­its 2002 in einem anderen Ver­fahren nach einem Angriff auf einen
dunkel­häuti­gen Asyl­be­wer­ber in Pren­zlau wegen gefährlich­er Körperverletzung
verurteilt wor­den. Die gegen sie ver­hängten zehn Monate Jugend­strafe seien
jedoch noch nicht recht­skräftig. Der von dem Mäd­chen bedro­hte Jugendliche
war am ver­gan­genen Don­ner­stag nach der Schule ins Jugend­haus Strehlow
gege­gan­gen und hat­te dort von dem Vor­fall berichtet. “Daraufhin haben die
Betreuer sofort die Polizei alarmiert, die mit der Fes­t­nahme auch sehr
schnell gehan­delt hat”, so Karin Dörre vom Mobilen Beratung­steam (MBT)
Bran­den­burg. Im Feb­ru­ar soll laut Staat­san­waltschaft Anklage im Mordfall
Schöberl erhoben wer­den. Der Prozess find­et vor dem Landgericht in Neuruppin
statt. 

 

Siehe auch die Infori­ot-Son­der­seite zumMord in Potzlow

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Zeugen bestätigen erniedrigende Behandlung der Festgenommenen

Gestern fand der 4. Prozeß­tag gegen ein Mit­glied der Pots­damer Kam­pagne gegen
Wehrpflicht statt. Wegen eines Zeitungsar­tikels, in dem schwere Vor­würfe gegen die
Polizei erhoben wur­den, die nach einem Über­fall von Nazis und Herthafans auf das
alter­na­tive Wohn­pro­jekt in der Pots­damer R.-Breitscheid-Str.6 das Haus selbst
stürmte und ver­wüstete, wird jet­zt die Anklage wegen Übler Nachrede verhandelt. 

Am 27.01.03 sagte erst­mals auch ein Polizist aus, ein Video vom Ein­satz gese­hen zu
haben, auf dem Polizis­ten Festgenommene als “Schlampe” beschimpften. 

Der Ein­sat­zleit­er Andreas Merten mußte ein­räu­men, ent­ge­gen der Strafprozeßordnung
keine Durch­suchungszeu­gen hinzuge­zo­gen zu haben. Auch die Betrof­fe­nen durften
rechtswidriger­weise nicht an der Durch­suchung teil­nehmen. Ganz offen­sichtlich wollte
die Polizei im Haus ohne lästige Zeu­gen durch­suchen können. 

Allen Ern­stes behauptete Merten, daß die Polizei keine Anwe­sen­heit­slis­ten bei den
Ein­sätzen führt und im Nach­hinein die einge­set­zten Beamten nur über die
Funkpro­tokolle fest­stellen könne, falls diese das Funkgerät benutzt haben. Er und
der die Durch­suchung lei­t­ende ETK-Beamte Hauke Gef­frath woll­ten noch nichts davon
gehört haben, daß das Pots­damer Amts­gericht die Durch­suchung inzwis­chen für
rechtswidrig erk­lärt hat. So etwas wird nach Angaben der Bemat­en im Nach­hinein nicht
mehr in der Polizei ausgewertet. 

Die von der Vertei­di­gung benan­nten Zeu­gen bestätigten eine erniedri­gende Behandlung
der Festgenomme­nen durch die Polizei und die Ver­wüs­tun­gen, die die Polizei im Hause
anrichtete. 

Gestern wurde auch ein Akten­ver­merk ver­lesen, nach­dem schon am 30.08.01 im
Polizeiprä­sid­i­um fets­gestellt wurde, daß die Fah­n­dungsüber­prü­fung ergeben hat, daß
kein­er der beschlagnahmten Gegen­stände gestohlen war. Dies behauptet die Polizei
aber bis heute noch. 

Schon jet­zt ist abzuse­hen, daß der Prozeß noch min­destens 2–3 neue Verhandlungstage
benöti­gen wird. 

Am fün­ften Ver­hand­lungstag, am Mon­tag, dem 3.2. 9.30 Uhr im Amts­gericht Pots­dam wer­den weit­ere an der Durch­suchung beteiligte Polizis­ten und ein­er der Bewohn­er der
Bre­iti vernommen. 

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Sensibler Umgang mit dem «Tag von Potsdam»

(Berlin­er Mor­gen­post) Pots­dam — Mit ein­er «Bege­hung» des his­torischen Weges von der Nikolaikirche
am Alten Markt zum Stan­dort der ein­sti­gen Gar­nisonkirche in der Breiten
Straße soll am 21. März des «Tages von Pots­dam» erin­nert wer­den. «Das ist
ein geeignetes Mit­tel für die richtige Akzen­tu­ierung», sagte
Ober­bürg­er­meis­ter Jann Jakobs (SPD). Der «Tag von Pots­dam» werde von der
Stadtver­wal­tung nicht ignori­ert. Man unter­stütze das von ein­er kirchlichen
Bürg­erini­tia­tive um Stadtkirchenp­far­rer Mar­tin Vogel und Björn Wiede, Kantor
der Niko­laikirche, für die Woche vom 17. bis 21. März vorgesehene
Bil­dungs­fo­rum und Schüler­pro­jekt. «Wir wollen eine lebendi­ge Diskus­sion und
uns aktiv mit diesem Stück Geschichte auseinan­der­set­zen», so Jakobs. Dazu
wür­den Gespräche, Filmvor­führun­gen, Vorträge und ein täglich­es Wort zum Tage
in der Niko­laikirche vorbereitet.
Jakobs sagte, dass recht­en Grup­pierun­gen, die in der Ver­gan­gen­heit des
öfteren die Stadt für Aufmärsche nutzten, am 21. März kein Raum gegeben
werde. «Wir wer­den durch die richti­gen Rah­menbe­din­gun­gen darauf Acht geben,
dass nicht unge­betene Gäste die Ver­anstal­tun­gen stören.»
Pots­dam sei keineswegs eine rechte Hochburg, wen­ngle­ich die Gefahr bestehe,
ein Sym­bol­ort der Recht­en zu sein. Es gäbe in der Stadt Kon­sens für eine
bre­ite Gegenöf­fentlichkeit. Der Tag von Pots­dam, an dem sich vor 70 Jahren
die kon­ser­v­a­tiv­en Kräfte mit den an die Macht gekomme­nen Nazis arrangierten
und die Weimar­er Repub­lik zu Grabe getra­gen wurde, böte Gele­gen­heit, auf die
aktuelle Sit­u­a­tion Bezug zu nehmen. Mit dem Tag von Pots­dam 1933 und der
Pots­damer Kon­ferenz im Som­mer 1945 sei der Name der Stadt zweimal in die
Welt­geschichte einge­gan­gen. Jakobs: «Das eine bedeutete den symbolischen
Anfang, das andere Datum das sym­bol­is­che Ende ein­er Ära.»

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Weniger rechtsextreme Gewaltstraftaten in Brandenburg

Pots­dam (ddp-lbg). Die Zahl recht­sex­tremer Gewalt­straftat­en in Brandenburg
ist im ver­gan­genen Jahr leicht gesunken. Ins­ge­samt seien 81 Delikte
reg­istri­ert wor­den, 6 weniger als im Jahr zuvor, sagte Innen­min­is­ter Jörg
Schön­bohm (CDU) am Dien­stag in Pots­dam. Davon seien 52 Straftaten
frem­den­feindlich und 4 anti­semi­tisch motiviert gewesen.
Der gewalt­bere­ite Recht­sex­trem­is­mus bleibe weit­er­hin «die
gesamt­ge­sellschaftliche Her­aus­forderung Num­mer 1» im Land, betonte
Schön­bohm. Die Polizei könne zwar zur Zurück­drän­gung dieses Phänomens
beitra­gen, aber nicht gesellschaftliche Fehlen­twick­lun­gen beseitigen.
Ins­beson­dere Schulen und Eltern­häuser müssten ihre Anstren­gun­gen verstärken.

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Mauer des Schweigens

 

Witt­stock­er Totschlagsprozeß: 40 Tatzeu­gen, aber keine Klarheit über Schuldige am Tod eines Aussiedlers


(junge Welt, 23.1.2003) Am 8. Jan­u­ar begann vor der Jugend­strafkam­mer des Lan­degerichts Neu­rup­pin der Prozeß gegen fünf junge Deutsche zwis­chen 20 und 22 Jahren. Vier von ihnen sind wegen Totschlags und ver­sucht­en Totschlags angeklagt, der fün­fte wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung. Ter­miniert ist der Prozeß bis zum 31. Jan­u­ar. Bis dahin will das Gericht klären, wer von den Angeklagten den aus Kasach­stan stam­menden Ruß­land­deutschen Kajrat Bati­sow in den Mor­gen­stun­den des 4. Mai 2002 im Witt­stock­er Ort­steil Alt Dabern erschla­gen hat. Kajrats Fre­und Max­im K. trug bei dem Über­griff schwere Ver­let­zun­gen davon. 

 

Entschei­den­den Anteil daran, daß der Prozeß über­haupt zus­tande kam, hat der Tatzeuge Hans-Wern­er B., der die let­zten Minuten des tödlichen Dra­mas aus näch­ster Nähe beobachtet hat­te. Gemäß seinen Schilderun­gen vor Gericht am 14. Jan­u­ar wurde er in den Mor­gen­stun­den des 4.Mai 2002 von »eige­nar­ti­gen Klatschgeräuschen« aus dem Schlaf geris­sen. Durch sein Schlafz­im­mer­fen­ster sah er zwei Män­ner auf der Straße liegen. Ein­er wirk­te leb­los, der andere klopfte mit dem Han­drück­en »wie ein Kampf­s­portler, der aufgibt«, auf den Boden. Nach Aus­sage des Zeu­gen trat­en zwei Jugendliche auf die Wehrlosen ein. Ein Drit­ter habe zwis­chen den bei­den am Boden Liegen­den hin und her gepen­delt, ehe er für einen Augen­blick ver­schwand. Laut Hans-Wern­er B. tauchte besagter Drit­ter nach kurz­er Zeit wieder auf, in den Hän­den einen großen Feld­stein (die Ermit­tlun­gen ergaben später ein Gewicht von 17 Kilo­gramm), mit dem er nacheinan­der auf seine wehrlosen Opfer ein­schlug. Daraufhin habe B.s Frau die Polizei und einen Ret­tungswa­gen gerufen. Noch vor deren Ein­tr­e­f­fen fuhren nach Aus­sage des Tatzeu­gen zwei Autos vor, hiel­ten kurz an und prescht­en dann davon. 

 

Kajrat Bati­sow wurde bewußt­los mit einem Magen- und Leber­riß sowie inneren Blu­tun­gen auf die Inten­sivs­ta­tion gebracht. Am Mor­gen des 23. Mai starb er an den Fol­gen des Angriffs. Auch Max­im K. wurde schw­er ver­let­zt. Der Feld­stein traf ihn an der Hüfte. Noch heute lei­det er an Konzen­tra­tions- und Gedächt­nis­störun­gen in Folge der Schläge und Tritte auf Kopf und Oberkörper. 

 

Am drit­ten Ver­hand­lungstag schilderte Max­im K., wie die bei­den Fre­unde eine Tech­no-Par­ty in der Nähe des Aussiedler­heims in Alt Dabern besucht­en. Als sie gegen vier Uhr mor­gens auf­brachen, passierten sie eine Gruppe von Jugendlichen. »Plöt­zlich spürte ich von hin­ten einen Schlag auf meinen Kopf«, so der junge Mann. Seine Erin­nerung set­zte erst wieder ein, als er am näch­sten Mor­gen im Kranken­haus erwachte. 

 

Über das, was in der Nacht passiert ist, gibt es unter­schiedliche Aus­sagen. Die Angeklagten behaupten, die bei­den Ruß­land­deutschen hät­ten sie durch »Zigaret­ten­bet­teln« provoziert. Obwohl sich mit­tler­weile vier der fünf Angeklagten zum Tather­gang äußerten, ist bis­lang unklar, wer von ihnen den Feld­stein warf. Auch Hans-Wern­er B. kon­nte den Täter nicht iden­ti­fizieren. Drei Angeklagte haben vor Gericht zugegeben, auf die bei­den Ruß­land­deutschen eingeschla­gen und ‑getreten zu haben. Mehr als 40 Zeu­gen sollen während des Prozess­es ange­hört wer­den. Von den bis­lang ver­nomme­nen 35 Par­tybe­such­ern wollte sich jedoch kein­er erin­nern kön­nen, wer den Feld­stein gewor­fen hat. Fest ste­ht nur, daß 30 bis 40 Jugendliche den Über­griff beobachtet haben. Lediglich eine junge Frau soll ver­bal inter­ve­niert und »laßt das, ihr schlagt den doch tot« gerufen haben. 

 

»Wir haben den Ein­druck, daß viele mauern«, sagte bere­its vor Prozeßbe­ginn Neu­rup­pins Lei­t­en­der Ober­staat­san­walt, Gerd Schnittch­er, der Märkischen All­ge­meinen. Die Staat­san­waltschaft ver­mutet zwar Frem­den­feindlichkeit als Motiv der Tat, hat dies allerd­ings nicht zur Anklage gebracht. Der Ver­dacht »kon­nte nicht sauber her­aus­gear­beit­et wer­den«, so Ober­staat­san­walt Schnittch­er gegenüber der Märkischen All­ge­meinen. Sollte sich in der Gerichtsver­hand­lung Frem­den­haß als Tat­mo­tiv her­ausstellen, wird die Anklage auf Mord erweitert. 

 

Die tödliche Eskala­tion, die Untätigkeit der Beobachter und das Schweigen der Zeu­gen hat offen­bar einen ein­fachen Grund: Die bei­den Ruß­land­deutschen störten die Par­tyge­mein­schaft, in den Augen der Tech­no-Tänz­er hat­ten sie dort nichts zu suchen. Bis auf ein Hak­enkreuz auf dem Mobil­tele­fon eines der Angeklagten gibt es allerd­ings keine Indizien für eine Zuge­hörigkeit zu recht­sex­tremen Struk­turen. »Glatzen«, die eben­falls auf der Par­ty waren, hat­ten den Ort des Geschehens bere­its vor der tödlichen Eskala­tion verlassen.

Inforiot