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Ein ganz normaler Mittwoch Abend in Strausberg

Eine trügerische Idylle, eine laue Som­mer­nacht, ein Platz am See, eine Fähre­nan­legestelle, ein paar Jugendliche die sich an einem ganz nor­malen Ferien­abend zum abhän­gen treffen.
Aber es kam alles ganz anders.
Es dauerte nicht lange bis irgend­je­mand die Polizei anrief, um diesem Flair ein Ende bere­it­en zu lassen. Wahrschein­lich der Wach­schutzbeamte der Straus­berg­er Sparkasse,
dieser war stun­den­lang vor Ort, um das Haus vor schlecht­en Men­schen zu bewachen. 

Es erschien alles, als wäre es geplant, denn es kamen auch keine üblich Streifen­polizis­ten, son­dern die Bere­itschaft­spolizei aus Frank­furt (Oder), die mit mehreren Fahrzeu­gen vor Ort war. So kam es dann auch. Dutzen­den von Jugendlichen wur­den Platzver­weise erteilt.
„Wir haben die Bürg­er darum gebeten die Polizei zu alarmieren und diese aufge­fordert dort mal Per­son­alien fest­stellen zu lassen“ so Brinksmeier, 2. Beige­ord­neter der Stadt Straus­berg. Von einem erhöht­en Polizeiaufge­bot wisse er jedoch nichts. 

„Es gibt da schon seit einem hal­ben Jahr Beschw­er­den von Anwohn­ern wegen Van­dal­is­mus, es flog sog­ar mal eine Flasche über den Zaun.“ Es sind drei ver­schiedene Cliquen, die sich dort regelmäßig tre­f­fen, und der Stadt scheint dieser Van­dal­is­mus nicht so ganz in das Konzept zu passen. „Es ist aber nicht nur dieser Platz, es gibt mehrere solch­er Cliquen­tr­e­ff­punk­te, dort existiert das selbe Prob­lem. Dieser Platz jedoch ist beson­ders attrak­tiv weil er zwei Flucht­möglichkeit­en bietet.“ Um mit diesem Prob­lem umzuge­hen, hat die Stadt Sicher­heitspart­ner­schaften instal­liert. So kann dieses Prob­lem jet­zt von einem Bünd­nis von Ver­wal­tung, Polizei und Betrof­fe­nen behan­delt wer­den. Da Jugendliche häu­fig auf­brausend wer­den, wur­den sie nicht mit einbezogen. 

Aus der Straus­berg­er Sparkasse war keine Auskun­ft zu erhal­ten, nach Zehn Minuten Warteschleife und ein­er sich end­los wieder­holen­den Sam­bamelodie stellte man fest, dass der Ver­ant­wortliche den ganzen Tag außer Haus war, allerd­ings „engagiert sich die Sparkasse sehr, dieses Prob­lem in den Griff zu bekom­men“ weiß Brinksmeier, sie will Sozialar­beit­er mit einbeziehen. 

Das dürfte nicht so ein­fach sein, die Stadt Straus­berg hat zur Zeit keine Mit­tel für frei­willige Auf­gaben zur Ver­fü­gung. Der Kred­i­trah­men sei erschöpft. Auf die Frage, ob denn die erhöht­en Sicher­heits­stan­darts nicht auch Geld kosten wür­den, antwortet der Beige­ord­nete: „Sicher­heitspart­ner­schaften erfordern keine zusät­zlichen Mit­tel, Sicher­heitspart­ner­schaften erfordern Phan­tasie“ Es ist sicher­lich frag­würdig, ob diese Phan­tasie zum gewün­scht­en Ergeb­nis führt, oder ob diese Art und Weise die Sit­u­a­tion noch verschärft.
Vielle­icht hät­ten es die Straus­berg­er Sicher­heitspart­ner mal mit reden ver­suchen sollen.

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Neue Klagen gegen Bombodrom: Macht die Bundeswehr, was sie will?


jW fragte Benedikt Schirge, Press­esprech­er der Bürg­erini­tia­tive FREIe HEIde.
 

F: Mitte der Woche sind beim Ver­wal­tungs­gericht in Pots­dam zwölf Kla­gen gegen die von Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter Peter Struck angekündigte Inbe­trieb­nahme des Trup­penübungsplatzes »Bom­bo­drom« in der Rup­pin­er Hei­de ein­gere­icht wor­den. Wer klagt? 

An erster Stelle die betrof­fe­nen Gemein­den. Sie waren von Beginn an gegen den Bomben­ab­wurf­platz und haben sich vor Gericht bere­its erfol­gre­ich gewehrt. Es kla­gen zudem zwei Umweltver­bände; der NABU aus Bran­den­burg und der BUND aus Meck­len­burg. Und nicht zulet­zt haben sich den Kla­gen zwei Unternehmen angeschlossen – eines kommt aus der Tourismus-
branche –, weil sie sich durch die ständi­ge Lärm­beläs­ti­gun­gen beein­trächtigt fühlen. 

F: Warum wur­den diese Kla­gen über­haupt nötig? Im Dezem­ber 2000 hat­te das Bun­desver­wal­tungs­gericht die Nutzung des ehe­ma­li­gen sow­jetis­chen Gelän­des doch bere­its verboten. 

Aber nur befris­tet. Das Bun­desver­wal­tungs­gericht hat­te ein erstes Urteil vom Oberver­wal­tungs­gericht lei­der abgeschwächt und lediglich auf einem förm­lichen Plan­fest­stel­lungsver­fahren bestanden. Nach Ansicht des Bun­desver­wal­tungs­gericht­es ist der Platz zwar mil­itärisches Gebi­et. Er durfte aber solange nicht mil­itärisch genutzt wer­den, wie mit den Betrof­fe­nen nicht ein solch­es Anhörungsver­fahren durchge­führt wurde. 

F: Und das ist inzwis­chen geschehen? 

Ja, aber nur sehr schlampig. Die Bun­deswehr hat­te nur ein Dutzend Seit­en freigegeben, was für ein so riesiges Unternehmen ein­fach skan­dalös ist. Das ganze Ver­fahren blieb extrem ober­fläch­lich. Wir haben heute immer noch den Ein­druck, daß die Bun­deswehr keine Fak­ten vor­brin­gen will. Dadurch gibt es aber viele Anhalt­spunk­te für die neuen Kla­gen. Zwar kön­nen wir das Bom­bo­drom nicht gerichtlich ver­bi­eten lassen, weil es in Deutsch­land lei­der immer noch Son­der­rechte fürs Mil­itär gibt. Uns bleibt aber die Möglichkeit, gegen die Rah­menbe­din­gun­gen vorzugehen. 

F: Was bedeutet das für die laufend­en Klagen? 

Zum einen ist davon auszuge­hen, daß die Kla­gen per se eine auf­schiebende Wirkung haben. Bis auf weit­eres kann die Bun­deswehr mit dem Übungs­be­trieb also nicht begin­nen. Zudem hat die Bun­deswehr ver­säumt, in der Anhörung einen Vol­lzug mitzuteilen. Die Ver­ant­wortlichen haben sich offen­bar nicht beson­ders darum geküm­mert, welche Richtlin­ien es dazu in der bun­des­deutschen Recht­sprechung gibt. Das wirft natür­lich ein Schlaglicht auf die Hal­tung der Mil­itärs im laufend­en Rechtsstre­it. Nun haben sie merken müssen, daß es auch für das Mil­itär Geset­ze gibt. 

F: Wie wer­den Sie unab­hängig von den Kla­gen weit­er vorgehen? 

Ein Schw­er­punkt wird weit­er­hin auf der Öffentlichkeit­sar­beit liegen. In den ver­gan­genen Jahren haben wir viele Ver­sprechen gemacht bekom­men, ins­beson­dere von SPD-Spitzen­poli­tik­ern. Nichts davon ist einge­hal­ten wor­den. Inzwis­chen hat der Fall auch auf EU-Ebene Rel­e­vanz, was uns für die Öffentlichkeit­sar­beit zugute kommt. Wir wer­den uns also weit­er nach Part­nern umse­hen, um das Bom­bo­drom zu verhindern.

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Freie-Heide-News zum Verteilen

Vor zwei Tagen ist eine neue Print­aus­gabe von Indy­media Deutsch­land erschienen. Titel­sto­ry: Das zurzeit stat­tfind­ende Anti-Bom­bo­drom-Camp in der Freien Hei­de in Nord­bran­den­burg. Hier kann das vier­seit­ige Heftchen herun­terge­laden wer­den. Es eignet sich — so Indy­media — bestens zum “aus­druck­en, kopieren, verteilen”, ger­ade im Land Bran­den­burg. Weit­ere Artikel befassen sich übri­gens mit den Streiks in Buenos Aires, Hin­ter­grün­den zur Arbeit­samt-Umstruk­turierung und Sozial­ab­bau, und dem zweit­en Jahrestag der Proteste in Genua.

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Black Fleck im Netz

POTSDAM Seit neuestem ist das Black Fleck, ein DIY-Ver­anstal­tung­sort in der Pots­damer Zep­pelin­straße, auch im Inter­net vertreten. Unter www.black-fleck.info gibt es Anreise- und Kon­tak­t­in­fos sowie News zu anste­hen­den Ver­anstal­tun­gen. Im Black Fleck find­en vor allem Punk- und Hard­core-Konz­erte statt. Ein High­light dürfte der Auftritt der US-amerikanis­chen Hard­core­band Remains of the Day am 23. Novem­ber werden.

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Abschiebung super first class / 30 000 Euro für eine Chartermaschine zur Abschiebung

BEESKOW Der Kon­golese Steve Ntam­ba Wan­tam­ba, dessen
Abschiebung aus Bran­den­burg am Dien­stag gescheit­ert war, hat eine
drei­monatige Dul­dung erhal­ten. Sobald die Rück­führung des 42-Jähri­gen in die
Demokratis­che Repub­lik Kon­go erneut organ­isiert sei, könne die Duldung
jedoch wider­rufen wer­den, sagte die stel­lvertre­tende Lei­t­erin des
Ord­nungsamtes im Kreis Oder-Spree, Marlis Bre­itkreuz, am Mittwoch in
Beeskow.

 

Nach­dem die nieder­ländis­che Fluglin­ie KLM die Beförderung abgelehnt hatte,
soll nun für rund 30 000 Euro eine Char­ter­mas­chine zur Abschiebung gemietet
wer­den. Das Ver­wal­tungs­gericht Frankfurt/Oder hat­te am Vortag Eilanträge zu
der am Nach­mit­tag von Bre­men aus geplanten Abschiebung des Kongolesen
zurück­gewiesen. Die Abschiebung war den­noch auf dem Flughafen in Bremen
gescheit­ert, weil die Fluglin­ie KLM den abgelehn­ten Asyl­be­wer­ber nicht gegen
seinen Willen befördern wollte. Der Kon­golese, der seit acht Jahren in
Bran­den­burg lebt, wurde vom Bun­des­gren­zschutz ins Asylbewerberheim
Fürsten­walde gebracht.

 


 

TAZ

 

Das Lan­drat­samt Oder-Spree in Beeskow will den abgelehn­ten Asyl­be­wer­ber aus
dem Kon­go per Char­ter­flugzeug in seine Heimat brin­gen lassen. Das kostet bis
zu 30.000 Euro. Zuvor erhält der Flüchtling aber noch eine dreimonatige
Duldung

 

Bis zu 30.000 Euro — diese hüb­sche Summe für den Gebrauch eines ganzen
Flugzeugs will sich das Ord­nungsamt des Land­kreis­es Oder-Spree die geplante
Abschiebung des kon­gole­sis­chen Asyl­be­wer­bers kosten lassen. Wie die
stel­lvertre­tende Lei­t­erin des Amtes, Marlis Bre­itkreuz, in Beeskow erklärte,
muss die Behörde nun ein eigenes Char­ter­flugzeug mieten, um den abgelehnten
Flüchtling Steve Ntam­ba zurück in die Demokratis­che Repub­lik Kon­go fliegen
zu lassen.

 

Der “Abschiebling”, wie es im Behör­den­deutsch heißt, hat­te sich zweimal
dage­gen gewehrt, abgeschoben zu wer­den. Daraufhin hat­ten die Kapitäne der
Fluglin­ie KLM sich geweigert, diesen Pas­sagi­er zu befördern (taz
berichtete). Der kon­gole­sis­che Oppo­si­tionelle sollte von der
nieder­ländis­chen Air­line nach Kin­shasa gebracht wer­den. Vorgestern hat­te das
Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) die Aus­se­tung der Abschiebung des
41-Jähri­gen abgelehnt. Er habe kein Bleiberecht mehr in Deutsch­land, so
Marlis Bre­itkreuz, “die Recht­slage zwingt uns dazu”. Der abgelehnte
Asyl­be­wer­ber sei deutsch­landweit nicht der erste Flüchtling, der in einem
eigens angemieteten Flugzeug außer Lan­des gebracht werde.

 

Allerd­ings habe Ntam­ba zunächst noch eine Dul­dung von einem Vierteljahr
erhal­ten, so die Vize­be­hör­den­lei­t­erin. Inner­halb dieser drei Monate könne
der Flüchtling abgeschoben wer­den. Der Asyl­be­wer­ber habe alle Rechtsmittel
aus­geschöpft. Nur wenn neue Abschiebung­shin­dernisse im Kon­go selb­st aufträte
n, werde von der Abschiebung abge­se­hen. Sie müsse sich an Recht und Gesetz
hal­ten, so die Beamtin, und “gucke nicht nach links und rechts”.

 

Neue Abschiebung­shin­dernisse kön­nten auftreten, würde das Auswär­tige Amt
seinen jet­zt einen Jahr alten Bericht zur Lage im Kon­go aktualisieren.
Derzeit arbeit­en die Diplo­mat­en daran, da sich ger­ade die Sit­u­a­tion im
Nor­den der zen­tralafrikanis­chen Repub­lik mas­siv ver­schlechtert hat. Marlis
Bre­itkreuz betonte jedoch, dass für ihre Entschei­dung der aktuellste
Lage­bericht gelte — und das sei eben der vom Som­mer let­zten Jahres.

 

Nach Auskun­ft von Ntam­bas Anwalt Rolf Stah­mann aus Berlin wird sein Mandat
nun erst ein­mal aus der Abschiebe­haft ent­lassen. Von Bre­men, wo der Flug
nach Kin­shasa starten sollte, werde der Flüchtling voraus­sichtlich wieder in
seine Asyl­be­wer­berun­terkun­ft zurück­kehren. Ntam­ba hat­te zuvor jahre­lang in
Fürsten­walde gelebt, mit Dul­dung und Arbeitserlaubnis.

 

“Vorstell­bar” sei tat­säch­lich, dass das Lan­drat­samt für 30.000 Euro ein
Flugzeug nur für diesen einen abgelehn­ten Asyl­be­wer­ber miete, so der Anwalt.
Möglich aber sei auch, dass die Behör­den erst ein­mal mehrere “Abschieblinge”
aus unter­schiedlichen Län­dern Afrikas sam­melten, um sie dann gemeinsam
abzuschieben. Das wäre dann, so Stah­mann, “die große Tour”.

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Bundeswehr unter Beschuss

Kampf gegen das “Bom­bo­drom” geht weit­er. Mit zwölf Kla­gen wollen Gemeinden,
Unternehmen und Umweltver­bände den Bomben­ab­wurf­platz in Brandenburg
ver­hin­dern. Recht­san­walt der Geg­n­er set­zt der Bun­deswehr eine Frist bis zum
8. August

 

Ins­ge­samt zwölf Kla­gen gegen den Bomben­ab­wurf­platz Bom­bo­drom sind gestern
vor dem Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam ein­gere­icht wor­den. Recht­san­walt Geulen
hat sich schon auf Kampf eingestellt “Wir haben gute Waf­fen, unser Pulver
ist trock­en.” Eben­falls gestern unter­richtete Geulen auch das
Vertei­di­gungsmin­is­teri­um über die Klageer­he­bung und forderte, die
auf­schiebende Wirkung der Kla­gen bis zum 8. August anzuerken­nen. Das
Vertei­di­gungsmin­is­teri­um hat­te in dem Bescheid keinen sofor­ti­gen Vollzug
ange­ord­net, weshalb die Kla­gen grund­sät­zlich auf­schiebende Wirkung hätten.
Sollte der Vol­lzug nachträglich ange­ord­net wer­den, will Geulen die
Inbe­trieb­nahme per einst­weilige Ver­fü­gung aufhal­ten “Am 18. August fliegt
die Bun­deswehr nicht über dem Bom­bo­drom und danach auch nicht.”

 

Die Kla­gen set­zen an drei ver­schiede­nen Punk­ten an. Die Gemein­den klagen
gegen die Nutzung ihres Grun­des, Bodens und Luftraumes und die damit
ver­bun­de­nen Beein­träch­ti­gun­gen. Die Touris­mus-Unternehmen liegen in der
nördlichen Anflugschneise zum Bom­bo­drom und kla­gen gegen die Lärmbelastung
durch Tief­flieger. Die dür­fen dort bis auf 150 Meter run­terge­hen. Laut
Geulen über­schre­it­et die Lärm­be­las­tung “alles bish­er in Europa Dagewesene”.
Eines der betrof­fe­nen Hotels liegt im Müritz-Nation­al­park, der nach den
Pla­nun­gen der Bun­deswehr erst­mals in der Geschichte über­haupt überflogen
wird — mit bis zu 75 Tief­fliegern täglich. “Das Hotel kann zumachen, wenn
das Bom­bo­drom kommt”, stellt Geulen fest. Dabei seien die Investi­tio­nen der
Touris­mus­branche sehr viel höher als die ein­er möglichen Gar­ni­son in
Witt­stock. “Der Dilet­tan­tismus der Bun­deswehr ist beispiel­los”, ent­fährt es
Geulen angesichts der Pla­nun­gen. Chris­t­ian Gilde, Lan­drat von
Ost­prig­nitz-Rup­pin, sieht 1.000 Arbeit­splätze in Gefahr, 80 Prozent des
Touris­mus finde im Umfeld des Platzes statt.

 

Die dritte Kläger­gruppe, die Umweltver­bände, argu­men­tieren mit den nach
EU-Richtlin­ien geschützten Gebi­eten der Region. Das Bom­bo­drom selb­st ist zu
80 Prozent geschütztes Habi­tat, mehr als 10 Prozent sind zusät­zlich direkt
betrof­fen. Die Bun­deswehr müsste eine Verträglichkeit­sprü­fung durchführen.
Die EU-Kom­mis­sion über­prüft den Fall Bom­bo­drom erneut, sie hat­te aufgrund
falsch­er Zahlen grünes Licht gegeben. Da die Habi­tate unter €päis­ches
Recht fall­en, kön­nte bald sog­ar die EU-Kom­mis­sion der Bun­deswehr das
Übungs­bomben in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de untersagen.

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Potsdam: Fünf Personen nach “Sieg-Heil”-Rufen festgenommen

Mittwochfrüh nahm die Polizei fünf Jugendliche fest, die in ein­er Woh­nung im
Wohnge­bi­et Schlaatz mehrmals “Sieg-Heil” riefen. Ein anonymer Anrufer hatte
die Polizei gegen 0.30 Uhr von der Ruh­estörung in Ken­nt­nis geset­zt. Auch die
vor Ort ein­tr­e­f­fende Funkstreifen­wa­genbe­satzung ver­nahm deut­liche Rufe aus
der betr­e­f­fend­en Woh­nung im Wiesen­hof. In der Woh­nung befan­den sich drei
junge Frauen (21; 22; 23) und zwei junge Män­ner (23; 24), die bei der
Polizei zum Teil bekan­nt sind, einige von ihnen standen auch unter
Alko­hole­in­fluss (0,09 — 1,10 Promille). Die fünf Pots­damer wur­den vorläufig
festgenom­men und in das Polizeige­wahrsam gebracht. Die Ermit­tlun­gen zum
Ver­dacht der Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen dauern an.

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Neuer Film über Frankfurt (Oder) sorgt im Drehort für Diskussionen

FRANKFURT (ODER) Ein großer Trans­porter quält sich über einen Tram­pelp­fad in
den nebelver­hangenen Wiesen am pol­nis­chen Oderufer. Plöt­zlich hält der LKW,
ein Mann treibt verängstigte Men­schen von der Lade­fläche. “Ihr müsst da
hin­ten hin, wo die Lichter sind”, erk­lärt der Mann hastig auf Rus­sisch. “Ist
dort hin­ten Berlin?”, fragt ein­er der ukrainis­chen Flüchtlinge zurück. “Ja,
ja”, ver­sichert der Men­schen­schmug­gler , bevor er in der Nacht verschwindet.
Natür­lich hat er gel­o­gen, sind die orts­frem­den Ukrain­er noch nicht ein­mal in
Deutsch­land, son­dern in der pol­nis­chen Gren­zs­tadt Slu­bice an einem
unüber­wind­baren Fluss.

 

Doch die Lichter am Hor­i­zont bedeuten Hoff­nung. Immer wieder spielt
Regis­seur Hans-Chris­t­ian Schmid in seinem neuen Film “Lichter” mit diesem
Ele­ment, während er mehrere Episo­den rings um den Schmelztiegel
Frank­furt-Slu­bice erzählt.

 

30 Herb­st-Tage lang hat Schmid mit seinem jun­gen Team 2002 in Frank­furt und
Slu­bice gedreht. Nach sein­er erfol­gre­ichen Urauf­führung auf der diesjährigen
Berli­nale ist das Pub­likum an der Oder der zweite Prüf­stein für den jungen
Regis­seur. Hier muss er sich dem Ver­gle­ich mit der äußerst erfolgreichen
Frank­furt-Komödie “Halbe Treppe” von Andreas Dresen stellen.

 

Während let­zter­er auch auf­grund der humor­vollen Darsteller ein begeistertes
Pub­likum fand, spal­tet “Lichter” im vollbe­set­zten größten Frankfurter
Kinosaal die Gemüter. Zu lachen gibt es angesichts von verzweifelten
Gren­zgängern, die am Ende doch auf der Ver­lier­er­seite bleiben, schließlich
nur wenig.

 

Während der scheit­ernde Wes­si-Matratzen­verkäufer mit seinem Unverständnis
für ost­deutsche Men­tal­ität noch ein schaden­fro­hes Kich­ern aus­löst, macht das
Schick­sal der ukrainis­chen Flüchtlinge schweigsam betrof­fen. “Im täglichen
Leben reg­istri­ert man das gar nicht mehr”, kon­sta­tiert Stu­dentin Julia
Jor­dan grü­bel­nd. “Lichter” müsse man sich mehrmals anschauen, um zu
ver­ar­beit­en und zu begreifen, fügt ihre Fre­undin Stef­fi hinzu. Viele
Zuschauer ärg­ern sich über die über­wiegend düsteren Bilder von der
Grenz-Dop­pel­stadt. “Warum ist alles so neg­a­tiv, Frank­furt hat doch auch
schöne Seit­en”, bringt Ronald Schürg die Kri­tik auf den Punkt. Jeder
Zuschauer des Films, der die Stadt nicht kenne, reduziere sie auf
Gren­zkrim­i­nal­ität und Depres­sion, fügt eine andere Frank­fur­terin hinzu.

 

“Man kann die Prob­leme ein­er Region wegleug­nen oder aber man kann
hin­guck­en”, kon­tert Regis­seur Schmid. Er habe sich mit der The­matik an der
EU-Außen­gren­ze auseinan­der­set­zen wollen, fügt der 37-Jährige hinzu, der vor
zwei Jahren von München nach Berlin zog. Schmid, mit Kino­er­fol­gen wie ”
Crazy” deutsch­landweit bekan­nt gewor­den, hat­te einen Zeitungs­beitrag über
geschmuggelte Flüchtlinge zum Anlass seines neuen Streifens genom­men. Und
dass macht so manchem Frank­furter Angst. “Wenn man Lichter in ganz
Deutsch­land zeigt, ist das schlecht für das Image unser­er Stadt”, will nicht
nur eine Frank­fur­terin vorausah­nen. Die Stadt habe nun mal die wichtigsten
Straßen-Verbindun­gen nach Polen, sei Drehscheibe zwis­chen Ost und West, hält
der Regis­seur dagegen.

 

Dabei ist von der Oder­stadt und von der “Stadt­brücke” nur wenig zu sehen.
Haup­tak­tions­felder sind ein 24-Stun­den-Restau­rant auf pol­nis­ch­er Seite,
Plat­ten­baut­en, ein Bruch­bu­den-Gehöft, ein trost­los­es Kinderheim,
Gren­z­abfer­ti­gungsan­la­gen. “Lichter kön­nte über­all an der Gren­ze spielen,
Frank­furt ist dafür nur ein Sym­bol”, lautet das Faz­it ander­er Zuschauer.

 

Die Dop­pel­stadt an der Oder sei höch­stspan­nend, lautet für Uni-Präsidentin
Gesine Schwan die Film-Botschaft. Ger­adezu begeis­tert zeigt sich Krzysztof
Wojchiechows­ki, Direk­tor der Uni-Forschung­sein­rich­tung Col­legium Polonicum
in Slu­bice. Als Pole sei man geübt, diese Art von Kun­st mit allem Negativen,
dem Lei­den und den Schat­ten der Gesellschaft zu genießen. “Es ist geradezu
mys­tisch, dass sich nun auch deutsche Filmemach­er mit ungewohnter
Sen­si­bil­ität dieser Kun­st wid­men, die die tief­er­en Schicht­en der Seele
berühren”, lobt er.

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V‑Mann-Affäre: Ermittlungen gegen Behörde in Potsdam

POTSDAM. Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) hat
Vor­ermit­tlun­gen gegen die Pots­damer Staat­san­waltschaft ein­geleit­et. Es solle
geprüft wer­den, ob aus der Behörde her­aus Dien­st­ge­heimnisse ver­rat­en wurden,
sagte die Min­is­terin am Mittwoch nach einem mehrstündi­gen Gespräch mit
Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg der Berlin­er Zeitung. Rich­stein entzog
der Staat­san­waltschaft am Mittwoch zudem die Zuständigkeit, Auskün­fte zum
Ermit­tlungs­stand in der V‑Mann-Affäre an die Presse zu geben. Diese
Presse­ho­heit liege jet­zt beim Gen­er­al­staat­san­walt, sagte Richstein.
Raut­en­berg war in der Ver­gan­gen­heit wieder­holt mit Schön­bohm aneinander
ger­at­en, weil er dessen Auf­fas­sung, V‑Leute dürften auch Straftat­en begehen,
wider­sprochen hatte. 

Den Vor­wurf des Geheimnisver­rats hat­te am Mon­tag Innen­min­is­ter Jörg
Schön­bohm (CDU) im Zusam­men­hang mit den Ermit­tlun­gen in der V‑Mann-Affäre
erhoben. Er hat­te sich über Medi­en­berichte empört, nach denen im Zuge der
V‑Mann-Affäre auch Ermit­tlun­gen gegen den Chef des Lan­deskrim­i­nalamtes, Axel
Lüd­ders, geprüft wer­den. Weil Lüd­ders den Ver­rat ein­er Polizeirazz­ia durch
einen V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes nicht bei der Staatsanwaltschaft
angezeigt haben soll, wird von den Pots­damer Ermit­tlern der Vor­wurf der
Strafvere­it­elung unter­sucht. Dass dies pub­lik wurde, sagte Schön­bohm, grenze
an den Ver­rat von Dienstgeheimnissen. 

Rich­stein sagte am Mittwoch, es sei “misslich”, dass die Infor­ma­tio­nen über
die Unter­suchun­gen zu Lüd­ders an die Presse ger­at­en seien. Es sei aber
völ­lig offen, ob die Quelle tat­säch­lich die Staat­san­waltschaft gewe­sen sei. 

Im ver­gan­genen Novem­ber erst richteten sich ähn­liche Vor­würfe gegen die
Staat­san­waltschaft in Frank­furt (Oder). Die hat­te damals ein
Ermit­tlungsver­fahren gegen den ehe­ma­li­gen Wirtschaftsmin­is­ter Wolfgang
Fürniß (CDU) wegen zweifel­hafter Mil­lio­nen­zahlun­gen auf sein Pots­damer Konto
aus den Ara­bis­chen Emi­rat­en bere­its eingestellt. Der Ver­dacht der Geldwäsche
ließ sich nicht bestäti­gen. Als kurz darauf Fürniß Millionen-Geschäfte
öffentlich wur­den, musste der Min­is­ter trotz­dem seinen Hut nehmen. Das
Kabi­nett beauf­tragte daraufhin Jus­tizmin­is­terin Rich­stein, Ermittlungen
wegen des Ver­dachts des Ver­rats von Dien­st­ge­heimnis­sen zu ver­an­lassen. Auch
SPD- Regierungschef Matthias Platzeck klagte: “Es macht mich außerordentlich
unruhig, dass offen­bar aus der Staat­san­waltschaft oder dem Landeskriminalamt
Akten öffentlich gemacht wur­den.” Daraufhin prüfte die Staatsanwaltschaft
Neu­rup­pin, ob ein Anfangsver­dacht des Ver­rats von Dienstgeheimnissen
vor­liege. Das ein­geleit­ete Vor­ermit­tlungsver­fahren sei am 28. Jan­u­ar aber
eingestellt wor­den, sagte Behör­den­sprech­er Jür­gen Schier­mey­er am Mittwoch
auf Anfrage. Es habe kein Ver­dacht vorgelegen. 

Weniger zügig gehen dage­gen die Ermit­tlun­gen gegen Staatskan­zle­ichef Rainer
Speer und Regierungssprech­er Erhard Thomas voran. Ihnen wirft der im
ver­gan­genen Som­mer zurück­ge­tretene Jus­tizmin­is­ter Kurt Schel­ter (CDU) vor,
Pri­vat­ge­heimnisse ver­rat­en zu haben. Er macht Speer und Thomas dafür
ver­ant­wortlich, dass Pfän­dungs­beschlüsse für sein Gehalt­skon­to publik
wur­den. Diese Details hat­ten das poli­tis­che Ende des bere­its wegen
zweifel­hafter Immo­biliengeschäfte unter Druck ste­hen­den Min­is­ters rasant
beschle­u­nigt. Die Pots­damer Staat­san­waltschaft ermit­telt darüber schon ein
Jahr — ohne Ergeb­nis. Auch Details über den Stand der Unter­suchun­gen sind
bis­lang nicht bekan­nt geworden.

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Gemeinden klagen gegen Bombodrom-Betrieb

Gegen den Betrieb des so genan­nten Bom­bo­droms in Nord­bran­den­burg haben mehrere Umlandge­mein­den am Mittwoch Klage beim Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam ein­gere­icht. Das bestätigte Gerichtssprech­er Wil­fried Peters. 

Damit soll die Auf­nahme der für diesen Som­mer geplanten Übungs­flüge unter­sagt wer­den. Die Klage gegen den Trup­penübungsplatz in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de habe eine auf­schiebende Wirkung. 

Der Grund sei, dass das Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um im Genehmi­gungs­bescheid für die Nutzung des Luft-Boden-Schieß­platzes auf die Anord­nung des sofor­ti­gen Vol­lzugs verzichtet habe. 

Mit der Klage könne die Bun­deswehr das Are­al nach Angaben der Berlin­er Anwälte nicht mehr nutzen, bis in der Haupt­sache entsch­ieden sei. Die Europäis­che Kom­mis­sion hat unter­dessen angekündigt, den umstrit­te­nen Bomben­ab­wurf­platz aber­mals unter die Lupe zu nehmen. 

“Anhand neuer Zahlen rollen wir das Ver­fahren neu auf”, hieß es in Brüs­sel. Es werde geprüft, ob das Bom­bo­drom €päis­ches Umwel­trecht ver­let­ze. Nach Angaben von Naturschützern seien sel­tene Tier­arten auf dem Gelände bedroht.

Inforiot