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Potzlow-Prozess: Plötzlicher Zeuge ohne Gewicht

NEURUPPIN Ein über­raschend aufge­tauchter Zeuge, der vor­gab, brisante Details zum Pot­zlow-Prozess um den Mord an Mar­i­nus Sch. aus­sagen zu kön­nen, hat diesen zwar verzögert, aber inhaltlich nicht beeinflusst. 

Der 26-jährige, derzeit im Gefäng­nis Berlin-Tegel inhaftierte Enri­co H. behauptete gestern vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht, dass der Angeklagte Mar­co Sch. bere­its im Som­mer 2000 an einem Bade­see bei Tem­plin davon gesprochen habe, Mar­i­nus Sch. umbrin­gen zu wollen. Die tat solle mit dem soge­nan­nten „Bor­d­stein­kick“ aus dem Film „Amer­i­can His­to­ry X“ ihr tödlich­es Ende find­en. Ange­blich anwe­sende Zeu­gen kon­nte H. nicht nennen. 

Rich­terin Ria Bech­er hat­te gestern den Mann bere­its vor dessen Aus­sage mehrfach außergewöhn­lich ein­drück­lich gewarnt: „Ihr Angaben müssen der Wahrheit entsprechen!“ Im Laufe sein­er Vernehmung ver­strick­te sich der Mann immer heftiger in Wider­sprüche. So sagte er, dass der Mar­co Sch. belas­tende Satz auch erst im Som­mer 2001 gefall­en sein könne. Die Vertei­di­gung kon­fron­tierte den Zeu­gen mit dem Fakt, dass Mar­co Sch. in bei­den Som­mern – 2000 und 2001 – inhaftiert gewe­sen sei. 

Die nochmals notwendi­gen Plä­doy­ers blieben bezüglich der Straf­maße unverändert. 


Das Geheim­nis mit ins Gefäng­nis genommen

Brisante Zeu­ge­naus­sage kaum glaubhaft

NEURUPPIN Warum diese Show vor Gericht? Warum diese offen­sichtlich erfun­de­nen Aus­sagen? Auch Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter schien gestern rat­los, weshalb der Zeuge Enri­co H. der­art leicht Wider­leg­bares aus­sagte: „Ich weiß es nicht, fra­gen sie ihn selb­st.“ Das war nicht mehr möglich. Der aus­ge­sprochen selb­st­be­wusst wirk­ende Häftling war bere­its wieder auf dem Weg in Gefäng­nis Berlin-Tegel. Dahin nahm er sein Geheim­nis mit, was ihn dazu bewogen hat, mit seinen Aus­sagen den Prozess um den Mord an Mar­i­nus Sch. um einen Prozesstag zu verlängern. 

Dabei hätte die Aus­sage des 26-Jähri­gen dur­chaus brisant sein kön­nen. Immer­hin behauptete er, dass mit Mar­co Sch. ein­er der drei Angeklagten bere­its im Som­mer 2000 den Mord an Mar­i­nus Sch. nach Vor­bild des Bor­d­stein­kicks aus dem Film „Amer­i­can His­to­ry X“ angekündigt habe. Hätte diese Aus­sage den Nach­fra­gen der Prozess­beteiligten standge­hal­ten, wäre nahe zu leg­en gewe­sen: Der Mord war ein­schließlich grausamer details langfristig geplant. 

Doch der Angeklagte, der mit mil­itärisch-zack­igem Ja und Nein sowie ein­er fes­ten, laut­en Stimme antwortete, ver­strick­te sich immer stärk­er in Ungereimtheit­en. Mal sollen die belas­ten­den Worte im Som­mer 2000 gefall­en sein, mal 2001. Mal habe er Mar­co Sch. gese­hen, mal nur dessen ange­bliche Hak­enkreuz-Tätowierung auf dem Rück­en. Dann wieder sei ihm alles nur in Gesprächen zuge­tra­gen wor­den. Schließlich räumte er ein: „Es kann sein, dass in einem gewis­sen Maß eine Ver­wech­slung vorliegt.“ 

Weit­ere Aus­sagen blieben eben­so halt­los. So will er Mar­i­nus Sch. selb­st an ein­er „Frit­ten­bude in Tem­plin beim Mit­tagessen“ ken­nen gel­ernt haben. Dabei soll dieser bestätigt haben, dass ihm Mar­co Sch. aus dem Gefäng­nis her­aus wegen ein­er früheren Aus­sage vor Gericht bedro­he. Den Neu­rup­pin­er Prozess-Beteiligten ist hinge­gen nichts darüber bekan­nt, dass Mar­i­nus jemals gegen Mar­co Sch. aus­sagen musste. 

Die Vor­sitzende Rich­terin Ria Bech­er schien ihren Ärg­er über diese Art von Prozessverzögerung kaum zurück­hal­ten zu kön­nen. „Sie haben eine etwas merk­würdi­ge Vorstel­lung von dem, was hier läuft. Hier geht es um Tat­sachen, nicht um Ver­mu­tun­gen!“, gab sie dem zeu­gen in ungewöhn­lich schar­fem Ton zu ver­ste­hen. Der hat­te in der Tat – obwohl er bere­its als Täter mehrfach Gericht­ser­fahrung sam­meln kon­nte – eine sehr eigene Ansicht, wie ein Gerichtsver­fahren ver­läuft. „Ich denke, dass das hier keine Rolle spielt!“, wich er der Auf­forderung aus, erwäh­nte Zeu­gen namentlich zu nenne, die seine Aus­sagen bestäti­gen könnten. 

Die Vertei­di­gung lies es sich nicht nehmen, den Zeu­gen verei­di­gen zu lassen. Obwohl dieser nochmals Bedenkzeit bekam, blieb er bei seinen Aus­sagen: „Ich schwöre es!“ Soll­ten sich diese drei Worte als Meineid her­ausstellen, muss er mit einem Jahr Frei­heit­sentzug rechnen. 

Das für gestern geplante Urteil gegen die drei Angeklagten wird nun am 24. Okto­ber erwartet.

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Der mysteriöse Zeuge

Wer ist Enri­co H.? Der 26-Jährige will gehört haben, wie ein­er der
Angeklagten des Pot­zlow-Prozess­es den Mord an Mar­i­nus Schöberl ankündigte

 

(Tagesspiegel, Frank Jansen) Neu­rup­pin. Die Über­raschung ist groß, das Rät­sel­rat­en noch größer: Kann der
ominöse neue Zeuge dem Pot­zlow-Prozess in let­zter Minute einen neuen Dreh
geben — oder ihn gar zum Platzen brin­gen? Nach­dem sich am vergangenen
Fre­itag der Anwalt des in Berlin inhaftierten Enri­co H. beim Landgericht
Neu­rup­pin gemeldet hat, sind in Jus­tizkreisen wider­sprüch­liche Äußerun­gen zu
hören. Da ist von ein­er möglichen “Luft­num­mer” die Rede, aber es wird auch
nicht aus­geschlossen, dass der Zeuge H. neue Hin­ter­gründe zum Mord an dem
16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl präsen­tiert. So ist für den heuti­gen Donnerstag
offen­bar ein beson­ders span­nen­der Prozesster­min zu erwarten — obwohl das
zunächst angekündigte Urteil ausfällt. 

 

Der Tem­plin­er Anwalt Diet­rich Schmidt hat­te am Fre­itag bei der Strafkammer
angerufen und mit­geteilt, sein Man­dant Enri­co H. habe im Som­mer 2000 am
Lübbe­see (Uck­er­mark) eine Äußerung des Angeklagten Mar­co S. gehört. Dieser
soll gesagt haben, er wolle Mar­i­nus Schöberl umbrin­gen. Bis­lang war von
Todes­dro­hun­gen nichts bekannt. 

 

Mar­co S. hat zwei Jahre später, in der Nacht zum 13. Juli 2002, laut
Staat­san­waltschaft die tödliche Folter begonnen. Er habe Schöberl gezwungen,
sich als “Jude” zu beze­ich­nen. Es fol­gten stun­den­lange Schläge und Tritte,
an denen sich neben Mar­co S. sein Brud­er Mar­cel und Sebas­t­ian F.
beteiligten. Schließlich musste Schöberl in einem ehe­ma­li­gen Schweinestall
im Dorf Pot­zlow in die Kante eines Beton­trogs beißen. Mar­cel S. sprang dann
mit bei­den Beinen auf den Hin­terkopf des Jugendlichen. Diese Tor­tur, nach
dem grausi­gen Muster eines “Bor­d­stein­kicks” aus dem US-Film “Amer­i­can
His­to­ry X”, über­lebte Schöberl nicht. 

 

Mar­cel S. hat den Sprung zugegeben, aber einen Vor­satz verneint und von
einem “Black­out” gesprochen. Sollte der neue Zeuge nun glaub­haft darstellen
kön­nen, dass Marcels Brud­er Mar­co zwei Jahre vor der Tat eine Todesdrohung
gegen Mar­i­nus Schöberl aussprach, erschiene ein lange geplanter Mord der
bei­den Brüder möglich — statt eines “Black­out”.

 

Wer ist dieser plöt­zlich aufge­tauchte Zeuge? In Sicher­heit­skreisen heißt es,
Enri­co H. sei selb­st als rechter Schläger aufge­fall­en. Der 26 Jahre alte
Mann aus Tem­plin sitzt in der JVA Tegel eine acht­monatige Haft­strafe ab,
unter anderem wegen Kör­per­ver­let­zung. Unklar bleibt, ob H. mit den Brüdern
Mar­co und Mar­cel S. bekan­nt war oder nur zufäl­lig am Lübbe­see eine
Mord­dro­hung auf­schnappte. Es ist außer­dem fraglich, dass Mar­co S. die üblen
Worte von sich gab, denn er saß im Som­mer 2000 in Haft. Ob er Aus­gang hatte,
ist noch nicht gek­lärt. Möglicher­weise hat der Zeuge auch Mar­co S. mit
seinem Brud­er Mar­cel ver­wech­selt. Und dann bleibt noch die Frage, warum sich
Enri­co H. erst jet­zt gemeldet hat, beina­he fünf Monate nach dem Beginn des
in den Medi­en stark beachteten Pot­zlow-Prozess­es. Der Anwalt von H. gab
gestern nur eine karge Antwort: “Ich stecke in meinem Man­dan­ten nicht drin.” 

 

Wie der Vertei­di­ger von Mar­co S. die neue Lage bew­ertet, war gestern nicht
zu erfahren. Der Anwalt von Mar­cel S., Volk­mar Schöneb­urg, hält die Angaben
des neuen Zeu­gen für unglaub­würdig. Gelassen äußerte sich der Verteidiger
von Sebas­t­ian F., Ulrich Drewes. Die Vernehmung des Zeu­gen, meint Drewes,
“wird kaum Ein­fluss auf den Aus­gang des Ver­fahrens haben”.

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Herzberger erneut zu Gentest gerufen

Herzberg — Der Mas­sen­gen­test zu einem Dop­pel­mord in Sach­sen geht in Herzberg
(Elbe-Elster) wegen bish­er geringer Beteili­gung in die zweite Runde. Das hat
gestern die Polizei bestätigt. Nur 852 von 2500 Män­nern aus dem Ort und der
Umge­bung an der Gren­ze zu Sach­sen waren Anfang Juli dem Aufruf der
säch­sis­chen Kripo gefol­gt, frei­willig eine Spe­ichel­probe abzugeben. Ein
Tre­f­fer war nicht darunter. 

Die Polizei aus dem säch­sis­chen Tor­gau bemüht sich seit neun Jahren
verge­blich, den Dop­pel­mord an der 17-jähri­gen Antje Köh­ler und ihrer damals
erst anderthal­b­jähri­gen Cou­sine Sandy aufzuk­lären. Nun sollen auch die
Män­ner der Jahrgänge 1949 bis 1974 eine Spe­ichel­probe abgeben, die der Bitte
um Teil­nahme am Gen­test bish­er nicht gefol­gt sind. 

An den Leichen der Opfer kon­nten DNA-Spuren gesichert wer­den, die jet­zt als
Ver­gle­ichs­ma­te­r­i­al dienen werden.

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Antisemitische Flugblätter am Glienicker See

Am Mittwochmit­tag wurde der Pots­damer Polizei durch Bürg­er mit­geteilt, dass
im Bere­ich der Ort­slage Groß Glienicke am Glienick­er See antisemitische
Flug­blät­ter mit volksver­het­zen­dem Inhalt aufge­fun­den wur­den. Durch die
sofort einge­set­zten Polizeibeamten wur­den in Groß Glienicke drei derartige
Flug­blät­ter im Bere­ich der Seep­rom­e­nade hin­ter Scheiben­wis­ch­ern und ein
weit­eres Flug­blatt in der Dorf­s­traße auf der Straße aufgefunden. 

In diesen Schmäh­schriften wer­den jüdis­che Bürg­er beschuldigt für
Boden­verun­reini­gun­gen am Ufer des Glienick­er Sees im August diesen Jahres
ver­ant­wortlich zu sein. 

Der Lageaus­tausch mit der Berlin­er Polizei ergab, dass auf der Berliner
Seite des Glienick­er Sees in Klad­ow die gle­ichen Flug­blät­ter sichergestellt
wurden. 

Im Pots­damer Polizeiprä­sid­i­um wurde eine Ermit­tlungs­gruppe des
Staatss­chutzkom­mis­sari­ates der Krim­i­nalpolizei des Polizeiprä­sid­i­ums Potsdam
zur Aufk­lärung der Straftat gebildet. 

Die Polizei bit­tet um Mithilfe

Wer hat in Groß Glienicke im Bere­ich der Seep­rom­e­nade und der Dorf­s­traße in
der Nacht zum Mittwoch oder in den frühen Mor­gen­stun­den des 15.10.2003
Per­so­n­en bei der Verteilung dieser Flug­blät­ter bemerkt? 

Sach­di­en­liche Hin­weise nehmen das PP Pots­dam unter der Bürgertelefonnummer
0700 3333 0331 bzw. jede
andere Polizei­di­en­st­stelle entgegen.

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Pfeffer und Salz gegen den Castor

Die Ini­tia­tive Pfef­fer & SalZ wird sich am 25.10.2003 an den bun­desweit­en Aktio­nen gegen die Ver­ant­wor­tung der Deutschen Bahn bei den CASTOR- Trans­porten beteiligen. 

Die Deutsche Bahn prof­i­tiert seit vie­len Jahren vom ver­ant­wor­tungslosen Trans­port von Atom­müll quer durch die Bun­desre­pub­lik. Klar ist: Ohne die Deutsche
Bahn gibt es keine Atom­müll­trans­porte. Im Vor­feld erneuter Ver­suche, aufgear­beit­eten Atom­müll in das Zwis­chen­lager Gor­leben zu brin­gen, rufen wir deshalb gemein­sam mit ver­schiede­nen Grup­pen und Ini­tia­tiv­en dazu auf, der Deutschen Bahn am 25.10.2003 ihre Ver­ant­wor­tung deut­lich zu machen. 

Das Prinzip ist ganz einfach: 

Bran­den­burg- Tick­et kaufen und den ganzen Sam­stag gemein­sam Bahn fahren. Mit Plakat­en, Flug­blät­tern, Aufk­le­bern und ver­schieden­sten kreativ­en Aktio­nen kann man das Sys­tem Bahn an einem Tag gehörig durcheinan­der brin­gen und sehr
vie­len Men­schen deut­lich machen, dass das Prob­lem der massen­weisen Pro­duk­tion und Lagerung von Atom­müll noch immer nicht gelöst ist. 

Plakate, Flug­blät­ter, Spuck­is u.ä. gibt es unter:

www.wirsindamzug.de
und über:

initiative-pfefferundsalz@gmx.net

Und im Novem­ber sehen wir uns im Wendland! 

Pfef­fer & SalZ

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NPD suchte vergeblich nach Abnehmern für Wahlpropaganda

Heute fand in Erkn­er von 10 bis 12 Uhr in der Friedrich­straße ein Wahlkampf­s­tand der NPD statt.
Etwa zehn Nazis standen sich zwei Stun­den lang die Beine in den Bauch und sucht­en verzweifelt nach Abnehmern für ihre Wahl­pro­pa­gan­da. Jörg Häh­nel quälte seine Gitarre und die Ohren der (zwangsweise) Zuhören­den, da er aber ohne
Mikrophon sang, kon­nte die Lieder des “Nationalen Bar­den” nicht weit gehört werden. 

Anwe­send waren außer­dem Udo Voigt (NPD-Parte­ichef), Man­fred Kar­ras (50 Jahre alt aus Wolters­dorf; Lek­tor für den Bere­ich Geschichte des Akademie-Ver­lages), Klaus Beier und Sebas­t­ian Sch. (Straus­berg).

NPD-Wahlkämpfer hängten während des Aufen­thaltes in Erkn­er NPD-Plakate auf. 

Skan­dalös war das Ver­hal­ten der Polizei. Sie führte teil­weise an den Ort­se­ingän­gen Vorkon­trollen durch und waren auch son­st sehr eifrig mit Per­son­alien­auf­nah­men und Platzverweisen. 

Unter­stützt wurde die örtliche Polizei durch Bere­itschaft­spolizis­ten aus Pots­dam und zivile Beamte, ver­mut­lich von der MEGA

Der NPD-Wan­derzirkus zog pün­klich um 12 Uhr ab und fuhr nach Storkow, wo ab 12.30 Uhr ein weit­er­er-Info­s­tand angemeldet war. Ab 15 Uhr gastirte sie dann in
Fürstenwalde. 

Antifa Erkn­er

Für Hin­ter­gründe siehe auch den Infori­ot-Bericht Mor­gen NPD-Infostände

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Überraschung im Potzlow-Prozess

NEURUPPIN Im Prozess um den bru­tal­en Mord an dem Schüler Mar­i­nus Sch. in Pot­zlow wird mor­gen nicht wie geplant das Urteil verkün­det. Als neuer Ter­min ist der 24.Oktober vorge­se­hen, teilte das Landgericht Neu­rup­pin gestern mit. „Kurzfristig hat sich noch ein Zeuge gemeldet, so dass Gericht mor­gen noch ein­mal in die Beweisauf­nahme geht“, sagte der Vizepräsi­dent des Landgerichts, Hel­mut Krah. 

Danach müssten Staat­san­waltschaft, Vertei­di­gung und Neben­klage erneut plädieren. „Die Kam­mer will auf diesen Zeu­gen nicht verzicht­en“, betonte Krah. Der Mann soll einen der bei­den 18 und 24 Jahre alten Brüder ken­nen, die mit einem weit­eren 18-jähri­gen auf der Anklage­bank sitzen. An den bis­lang 22 Ver­hand­lungsta­gen waren mehr als 40 Zeu­gen befragt worden . 

Die drei haben nach einem Geständ­nis den 16-jähri­gen Mar­i­nus nach einem Trinkge­lage stun­den­lang mit Fäusten trak­tiert, gequält und erniedrigt. „Sag, dass Du ein Jude bist“, ver­langten sie. Schließlich wurde der Förder­schüler per Fusstritt auf den Kopf getötet und in ein­er Jauchegrube ver­schar­rt. Erst Monate später wurde die skelet­tierte Leiche des Opfers gefunden. 

Die Staat­san­waltschaft hat­te in ihrem Plä­doy­er von der unver­gle­ich­bar abscheulichen, grund­losen Hin­rich­tung eines Jun­gen gesprochen. Anlass sei allein das Ausse­hen von Mar­i­nus gewesen.

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Potzlow-Prozess: Anwalt fordert unter zehn Jahren Haft

Dem 24-jähri­gen Mann sei bei der bes­tialis­chen Ermor­dung von Mar­i­nus Schöberl nur Kör­per­ver­let­zung vorzuwerfen

 

(Tagesspiegel, Claus-Dieter Stey­er) Neu­rup­pin. Die Über­raschung kam ganz am Schluss: Zweiundzwanzig Prozesstage hat­te der Haup­tangeklagte im Ver­fahren um die bes­tialis­che Ermor­dung des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow nur geschwiegen. Erst gestern, in seinem Schluss­wort, ergriff der 18-jährige Mar­cel S. im Landgericht Neu­rup­pin doch noch die Chance, sich zu äußern: “Es tut mir leid, was geschehen ist. Wenn es gin­ge, würde ich es rück­gängig machen. Aber das geht ja nicht. Es tut mir leid, dass ich der Fam­i­lie den einzi­gen Sohn weg­geris­sen habe.” Mit gesenk­tem Blick ver­ließ der Mann in rot­er Strick­jacke den Gerichtssaal. Nur ein Kopfnick­en galt seinem eben­falls angeklagten sechs Jahre älteren Brud­er Mar­co und dem drit­ten Mit­täter Sebas­t­ian F. 

 

Um eben jenen Brud­er war es zuvor gegan­gen: Der Vertei­di­ger des 24-jähri­gen Mar­co S. forderte in seinem Plä­doy­er wegen dreifach­er gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung eine Frei­heitsstrafe von “deut­lich unter zehn Jahren”. “Es gab unter den drei Angeklagten keinen gemein­samen Plan, Mar­i­nus Schöberl mit­tels Bor­d­stein­kick zu töten”, sagte Vertei­di­ger Matthias Schöneb­urg. Der Haupt­täter sei ein­deutig Mar­cos 18-jähriger Brud­er Mar­cel gewe­sen. Dieser sei es gewe­sen, der in der Nacht zum 13. Juli 2002 den schon zuvor mis­shan­del­ten Mar­i­nus im früheren Schweinestall von Pot­zlow aufge­fordert habe, in die Kante eines Beton­tro­ges zu beißen und ihm dann “in ein­er Black-out-Sit­u­a­tion” auf den Hin­terkopf gesprun­gen sei. Später, als Mar­cel auf Mar­i­nus’ Kopf noch zweimal einen schw­eren Stein warf, sei sein Man­dant schon nicht mehr dabei gewe­sen. Der Leich­nam des 16-Jähri­gen wurde erst im Novem­ber 2002 in ein­er Jauchegrube entdeckt. 

 

Wegen ein­er von einem Gutachter fest­gestell­ten Per­sön­lichkeitsstörung, ein­er Alko­holkrankheit und ein­er erhe­blichen Intel­li­gen­zver­min­derung beanspruchte der Vertei­di­ger für Mar­co S. mildernde Umstände. Erst einen Tag vor der Tat in Pot­zlow war der Arbeit­slose aus dem Gefäng­nis ent­lassen wor­den, wo er eine drei­jährige Strafe wegen Kör­per­ver­let­zung abge­sessen hat­te. Wie schon zuvor die anderen Vertei­di­ger attakierte gestern auch Schöneb­urg die Staat­san­waltschaft: Sie sei früh von ein­er poli­tis­chen Straftat aus­ge­gan­gen, so dass weit­ere Ermit­tlun­gen nur unzure­ichend erfol­gt seien. 

 

Vor ein­er Woche hat­te der Vertei­di­ger des mut­maßlichen Haupt­täters Mar­cel eine achtjährige Jugend­haft für angemessen gehal­ten. Für den drit­ten Angeklagten, Sebas­t­ian F., hat­te sein Vertei­di­ger lediglich “Zucht­mit­tel” ver­langt. Im Unter­schied dazu geht die Staat­san­waltschaft von ein­er gemein­schaftlichen Tat mit recht­sex­trem­istis­chem Hin­ter­grund aus. Sie fordert für Mar­co S. eine lebenslange Haft­strafe wegen Verdeck­ungsmordes, für seinen jün­geren Brud­er die Höch­st­strafe für Jugendliche, zehn Jahre Jugend­haft, und für Sebas­t­ian F. 9 Jahre und 8 Monate. 

 

Mar­cel S. und Sebas­t­ian F. schwiegen auch gestern. Das Urteil soll am näch­sten Don­ner­stag gesprochen werden. 

 

Mar­co war nicht an der Tötung beteiligt”

Plä­doy­er des Vertei­di­gers im Potzlow-Prozess

 

(Berlin­er Zeitung, Jens Blanken­nagel) NEURUPPIN. Am Ende des vor­let­zten Ver­hand­lungstages im Prozess um die Ermor­dung des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl wen­det sich Rich­terin Ria Bech­er an die Angeklagten: “Sie haben das let­zte Wort, wollen Sie sich äußern?” Zum ersten Mal in diesem Prozess ist von der Anklage­bank die Stimme des Haup­tangeklagten Mar­cel Sch. zu hören: “Es tut mir Leid, dass ich der Fam­i­lie den einzi­gen Sohn genom­men habe.” Am lieb­sten würde er die Tat rück­gängig machen. “Aber das geht ja nicht”, murmelte der 18-jährige schmächtige Junge mit kaum hör­bar­er Stimme. Sein Brud­er Mar­co und der dritte Angeklagte Sebas­t­ian F. sagen nichts zu der Tat.
Zuvor hat­te Anwalt Matthias Schöneb­urg im Saal 2 des Landgericht­es Neu­rup­pin das let­zte Plä­doy­er gehal­ten. Er ist der Vertei­di­ger von Mar­cel Sch., jenes Angeklagten, der als Einziger zur Tatzeit volljährig war und deshalb nicht nach dem Jugend­strafrecht verurteilt wird. Die Staat­san­waltschaft hat­te für ihn die Höch­st­strafe gefordert: lebenslange Haft. Sie warf den Angeklagten vor, auf Grund ihrer recht­sex­tremen Gesin­nung den Schüler Mar­i­nus Schöberl am 12. Juli 2002 mis­shan­delt und als Jude beschimpft zu haben. Die Anklage sah es als erwiesen an, dass die drei ihr Opfer in einem Schweinestall in Pot­zlow durch einen Sprung auf den Kopf töten woll­ten. Als dies miss­lang, hät­ten sie ihn mit einem Stein erschlagen. 

 

Seit der Jugend alkoholkrank

 

Das sieht Schöneb­urg völ­lig anders. Mar­co sei nicht an der Tötung beteiligt gewe­sen, sagte er. Den “Bor­d­stein­kick” habe der jün­gere Brud­er allein aus­ge­führt. “Wed­er gab es einen gemein­samen Tatentschluss noch eine gemein­same Tataus­führung.” Da sich Mar­co nur an den vorheri­gen Kör­per­ver­let­zun­gen beteiligt habe, forderte der Vertei­di­ger, den Mord­vor­wurf gegen seinen Man­dan­ten fall­en zu lassen. “Für die Kör­per­ver­let­zun­gen muss die Strafe deut­lich unter zehn Jahren liegen”, sagte er. Der Angeklagte sei ver­min­dert schuld­fähig, weil er seit früh­ester Jugend alko­holkrank ist und bei ihm eine Per­sön­lichkeitsstörung und eine erhe­bliche Intel­li­genz­min­derung fest­gestellt wurde. 

 

Schöneb­urg erhob in seinem Plä­doy­er schwere Vor­würfe gegen die Staat­san­waltschaft. “Es war kein fair­er Prozess”, sagte er. Für die Angeklagten habe die Unschuldsver­mu­tung nicht gegolten, die Staat­san­waltschaft habe sie wegen ihrer recht­sex­tremen Ein­stel­lung vorverurteilt. “Die Staat­san­waltschaft bew­ertet die Tat als poli­tis­che Straftat und ging davon nicht ab”, sagte er. Doch der Prozess habe gezeigt, dass die Tötung mit der poli­tis­chen Ein­stel­lung der Angeklagten nicht erk­lär­bar sei. Zudem sei “ein­seit­ig und unzulänglich” ermit­telt wor­den. Die Aus­sagen der Angeklagten bei der Polizei dürften bei der Verurteilung nicht ver­w­ertet wer­den, weil sie durch einen Rechts­bruch zu Stande gekom­men seien. Denn die Polizei habe die Eltern der min­der­jähri­gen Täter nicht zu den Ver­hören zugelassen. 

 

22 Ver­hand­lungstage

 

(Berlin­er Zeitung) Das Opfer: Am 13. Juli 2002 ver­schwand der 16-jährige Mar­i­nus Schöberl. Seine ver­weste Leiche wurde erst am 17. Novem­ber hin­ter einem ehe­ma­li­gen Stall in Pot­zlow (Uck­er­mark) gefun­den. Sie lag in ein­er Jauchegrube.
Die Angeklagten: Drei jun­gen Män­nern wird vorge­wor­fen, Mar­i­nus Schöberl ermordet zu haben. Mar­cel Sch. war zur Tatzeit 17, sein Brud­er Mar­co 23 Jahre alt. Drit­ter Angeklagter ist Sebas­t­ian F., zur Tatzeit eben­falls 17 Jahre alt. 

 

Die Plä­doy­ers: Als Haupt­täter gilt Mar­cel Sch. Für ihn ver­langte die Staat­san­waltschaft die max­i­male Jugend­strafe von zehn Jahren. Mar­co soll lebenslänglich ins Gefäng­nis, Sebas­t­ian F. für neun Jahre und acht Monate. 

 

Die Urteile: Am 16. Okto­ber soll in Neu­rup­pin nach 22 Ver­hand­lungsta­gen die Urteile gesprochen wer­den. Der Prozess begann am 26. Mai. 

 

Let­ztes Plä­doy­er im Potzlow-Prozess

Haup­tangeklagter entschuldigt sich

 

(MAZ, Gün­ter Brügge­mann) NEURUPPIN Im Prozess vor dem Landgericht Neu­rup­pin um die Tötung des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow fordert die Vertei­di­gung für den Angeklagten Mar­co Sch. ei
ne Haft­strafe von “deut­lich unter zehn Jahren”. Dem 24-Jähri­gen seien drei gefährliche Kör­per­ver­let­zun­gen vorzuw­er­fen, sagte sein Anwalt Matthias Schöneb­urg gestern. Vom Mord­vor­wurf sei sein Man­dant freizus­prechen. Die Staat­san­waltschaft hat­te demge­genüber für Mar­co Sch. eine lebenslange Frei­heitsstrafe wegen Mordes beantragt. 

 

Erst­mals ergrif­f­en auch die drei Angeklagten das Wort. Dabei sagte der 18-jährige Mar­cel Sch., er bereue die Tat und würde sie gerne ungeschehen machen. Mar­i­nus Schöberl war am frühen Mor­gen des 13. Juli 2002 in einem ehe­ma­li­gen Schweinestall in Pot­zlow bes­tialisch getötet und seine Leiche in ein­er Jauchegrube ver­schar­rt wor­den. Angeklagt sind neben Mar­co Sch. dessen Brud­er Mar­cel und der eben­falls 18-jährige Sebas­t­ian F. 

 

Wie seine Vertei­di­gerkol­le­gen attack­ierte Schöneb­urg die Staat­san­waltschaft. Sie habe früh den Boden für eine Vorverurteilung bere­it­et und den Tod von Mar­i­nus als “poli­tis­che Straftat” gew­ertet. Schöneb­urg warf zudem Polizeibeamten vor, vor Gericht die Unwahrheit gesagt zu haben. Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter wies die Vor­würfe “aufs Schärf­ste” zurück. 

 

Schöneb­urg zufolge hat sich Mar­co Sch. an den stun­den­lan­gen Mis­shand­lun­gen mit Schlä­gen und Trit­ten, die Mar­i­nus vor sein­er grausamen Ermor­dung erdulden musste, beteiligt. Mar­co sei mitver­ant­wortlich dafür, dass sich die Sit­u­a­tion aufge­heizt habe. Hätte nur ein­er der drei Angeklagten zwis­chen­durch mäßi­gend einge­grif­f­en, “dann wäre Mar­i­nus heute noch am Leben”, sagte der Vertei­di­ger. Beim so genan­nten Bor­d­stein­kick, bei dem das Opfer in die Kante eines Schweinet­ro­ges beißen musste, bevor ihm Mar­cel Sch. auf den Kopf sprang, sei Mar­co keine Mit­täter­schaft anzu­las­ten. Mar­cel sei “die Sicherung durchge­bran­nt”. Danach sei Mar­i­nus tot gewesen. 

 

Zudem müsse das Gericht beim Straf­maß für Mar­co die ver­min­derte Schuld­fähigkeit berück­sichti­gen, forderte Schöneb­urg. Laut Gutacht­en hat der 24-Jährige einen Intel­li­gen­zquo­tien­ten von 55. Strafmildernd müsse sich zudem die “erhe­bliche” Alko­holisierung des Angeklagten zum Tatzeit­punkt auswirken. 

 

Das Urteil wird für den 16. Okto­ber erwartet. 

 

Pot­zlow-Prozess: Let­ztes Plädoyer

 

(BM) Neu­rup­pin — Der älteste der drei Angeklagten im Pot­zlow-Mord­prozess, Mar­cel Sch. (23), soll nach der Auf­fas­sung seines Vertei­di­gers Matthias Schöneb­urg “deut­lich unter zehn Jahre” hin­ter Git­ter. Auf ein konkretes Straf­maß verzichtete der Anwalt in seinem Plä­doy­er. Nicht wegen Mordes, wie es die Staat­san­waltschaft sieht, son­dern wegen Kör­per­ver­let­zung sei er zu bestrafen. Sein Man­dant habe Mar­i­nus Schöberl nur geschla­gen und getreten. Für den Tod des 16-jähri­gen Son­der­schülers in dem Schweinestall in Pot­zlow (Uck­er­mark) sei aber allein sein jün­ger­er Brud­er Mar­cel Sch. (18) ver­ant­wortlich. Das Urteil wird am kom­menden Don­ner­stag gesprochen. 

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Morgen NPD-Infostände

(Infori­ot) Die NPD wird in diesem Jahr das erste Mal an den Kom­mu­nal­wahlen im Land­kreis Oder­spree (LOS) teil­nehmen. Nach­dem die Recht­en die erforder­lichen Unter­schriften gesam­melt hat, tritt sie nun mit ins­ge­samt sieben Kan­di­dat­en an. Zu ihnen gehören
Lars Bey­er (Wahlkreis 1), Oliv­er Kuch­er (Wahlkreis 2), Klaus Beier (Wahlkreis 3, Kreisvor­sitzen­der, NPD-Bun­des-Press­esprech­er) und Roc­co Kilz (Wahlkreis 4). Nach eigen­em Bekun­den rech­net die NPD damit, in den Kreistag einzuziehen — es gibt keine Fünf-Prozen­thürde. “Ger­ade im Jugend­bere­ich” seien die Recht­en “fest als nationale Oppo­si­tion verankert”. 

Um Stim­men wer­ben will der NPD-Kreisver­band bei Infos­tän­den in fol­gen­den Städten:

Erkn­er, Fürsten­walde, Storkow, Bad Saarow, Beeskow, Müll­rose, Brieskow-Finken­heert und Eisen­hüt­ten­stadt. Am 15.10. (Mittwoch), 16.10. (Don­ner­stag) und 23.10. (Don­ner­stag) find­en in oben genan­nten Städten Kurzkundge­bun­gen mit dem NPD-Parteivor­sitzen­den Udo Voigt und dem Lie­der­ma­ch­er Jörg Häh­nel statt. 

Konkret wird die NPD mit ihren Wahlkampf-Helfern zum Beispiel am Mittwoch, dem 15. Okto­ber von 10 bis 12 Uhr in der Friedrich­straße in Erkn­er einen Wahlkampf­s­tand abhalten. 

Unter anderem auch in Witt­stock tritt die NPD an, um in die Stadtverord­neten-Ver­samm­lung einzuziehen. Auf der Liste der Partei ste­hen laut NPD-Inter­net­seit­en vier Namen: Math­ias Wirth (24), KFZ-Mechaniker; Sven Knop (25), Umschüler; Ker­stin Wern­er (19), Abi­turi­entin; Peter Müller (22), Maler.

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Nach Anschlag Belohnung ausgesetzt

(MAZ) POTSDAM — Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm und Jus­tizmin­is­terin Barbara
Rich­stein (CDU) haben die neuer­liche Schän­dung der KZ-Gedenkstätte
Ravens­brück scharf verurteilt. “Wir wer­den es nicht hin­nehmen, dass die
Toten der Konzen­tra­tionslager auf diese Weise entehrt und ver­höh­nt werden
und in unserem Land ein Kli­ma der Intol­er­anz erzeugt wird”, beton­ten sie
gestern. Zugle­ich set­zten sie eine Beloh­nung von 3000 Euro für Hin­weise auf
die Täter aus. Schön­bohm ver­sicherte, die Polizei werde alles tun, um der
Täter hab­haft zu werden. 

In der Nacht zum Son­ntag war ein Denkmal der Gedenkstätte mit der Aufschrift
C18” beschmiert wor­den. Außer­dem war ein­er Skulp­tur ein Schild mit einer
anti­semi­tis­chen Parole umge­hängt wor­den. Die Auf­schrift “C18” soll offenbar
auf eine extrem anti­semi­tis­che Skin­head-Ter­ror­gruppe hin­weisen, die in den
90er Jahren in Großbri­tan­nien in Erschei­n­ung getreten war. 

Die Fig­uren­gruppe des Bild­hauers Fritz Cre­mer zeigt drei weibliche
KZ-Häftlinge, die eine Bahre mit ein­er Kranken oder Toten tra­gen. Im
Frauen-Konzen­tra­tionslager Ravens­brück waren von 1939 bis 1945 mehr als 150
000 über­wiegend weib­liche Häftlinge inhaftiert, von denen Zehntausende
ermordet wurden. 

Im Vor­jahr waren auf das Muse­um des Todes­marsches ein rechtsextremistisch
motiviert­er Bran­dan­schlag verübt und das Mah­n­mal mit anti­semi­tis­chen Parolen
geschän­det worden. 

Eine unerträgliche Tat”

Lan­drat Schröter und andere Kreis-Politki­er zum Anschlag in Ravensbrück

(MAZ) OBERHAVEL — Die Schän­dung des Denkmals “Müt­ter­gruppe” in Ravens­brück mit
anti­semi­tis­chen und recht­sex­tremen Parolen in der Nacht zum Son­ntag (die MAZ
berichtete) sorgt für Empörung im ganzen Kreis Ober­hav­el. Lan­drat Karl-Heinz
Schröter beze­ich­nete den Vor­fall als “unerträgliche Tat angesichts der
Lei­den Tausender Frauen dort. Sie zeigt ein­mal mehr, dass wir in unserer
Wach­samkeit und Unduld­samkeit gegenüber solchen Delik­ten nicht nachlassen
dürfen”. 

Die FDP Ober­hav­el verurteilt aufs Schärf­ste die Schän­dung. “Der­ar­tige
Hand­lun­gen ver­let­zen zum einen das Gedenken an die von den Nazis Ermordeten.
Zum anderen führen sie zur Verun­sicherung der Leben­den. Sollte es sich aber
um unpoli­tis­ches Row­dy­tum han­deln, dann muss sich unsere Gesellschaft schon
fra­gen, warum ger­ade diese Mah­n­male als Ziele für Van­dal­is­mus und Tabubruch
her­hal­ten müssen. Hier­bei spielt der Zusam­men­hang zwis­chen Tabubruch und
Tabuer­rich­tung eine wesentliche Rolle. Auf­gabe der Gesellschaft muss es
sein, diese Mahn- und Gedenkstät­ten so in das Leben der Men­schen zu
inte­gri­eren, dass ihre Erin­nerungs- und Erschüt­terungs­funk­tion erhalten
bleibt, sie aber auch nicht als völ­lige Fremd­kör­p­er betra­chtet wer­den. Da
ger­ade die Stadt Fürsten­berg auf gutem Wege dazu ist, muss eine solche Tat
als her­ber Rückschlag emp­fun­den wer­den”, erk­lärt der Kreisvor­sitzende der
FDP, Hans G. Oberlack. 

“Es ist schlimm, dass es immer noch passieren kann und passiert. Wir sind
mehr als schock­iert, und diese Reak­tion geht ein­hel­lig durch die Rei­hen der
CDU”, sagt deren Kreisvor­sitzende Annemarie Reichen­berg­er. “Ich besuche
regelmäßig die Gedenkstät­ten Sach­sen­hausen und Ravens­brück, nehme nach
Ravens­brück auch gern meine Tochter mit. Es macht Angst, wie Men­schen in der
heuti­gen Zeit sich wagen, Geschichte ins Boden­lose zu ziehen. Wir möchten
allen Men­schen, die die Gedenkstät­ten besuchen und beson­ders jenen, die dort
Häftlinge waren, Mut zus­prechen. Sie haben viele Men­schen neben sich, die
solche Tat­en genau­so verurteilen!” 

Gedenkstätte Ravens­brück geschändet

Beloh­nung von 3 000 Euo ausgesetzt

(Berlin­er Zeitung, Jens Blanken­nagel) RAVENSBRÜCK. Das Denkmal vor den Toren der Gedenkstätte des ehemaligen
Frauen-KZ Ravens­brück zeigt drei weib­liche Häftlinge, die auf ein­er Bahre
eine Kranke tra­gen. Am Son­ntag hat­te eine Mitar­bei­t­erin der Gedenkstätte
ent­deckt, dass ein­er Fig­ur ein Holzschild mit einem anti­semi­tis­chen Symbol -
ein durchgestrich­enet David­stern — um den Hals gehängt wor­den war. “Die
Ermit­tlun­gen hat der für poli­tis­che Straft­tat­en zuständi­ge Staatsschutz
über­nom­men”, sagte Polizeis­prech­er Rudi Son­ntag. Es sei eine mehrköpfige
Ermit­tlungs­gruppe gebildet wor­den. “Der­art schändliche Straftat­en wer­den mit
Hochdruck bear­beit­et”, sagte er. 

An dem Denkmal für die 150 000 weib­lichen KZ-Häftlinge wur­den zwei weitere
Schmier­ereien ent­deckt. Eine Frauen­fig­ur trug die Auf­schrift “C 18” — das
Zeichen der recht­sex­tremen Ter­ror­gruppe Com­bat 18 aus Eng­land. Die Zahl 18
ist ein in der Neon­azi-Szene gebräuch­lich­es Sym­bol für den ersten und achten
Buch­staben des Alpha­bets — eine Abkürzung für Adolf Hitler. Zudem wurde die
Auf­schrift “Tod der ZOG” gefun­den, eine Abkürzung der Recht­sex­trem­is­ten für
“Zion­ist Occu­pied Gou­vern­ment” — zion­is­tisch beherrschte Regierung. 

“Wir wer­den es nicht hin­nehmen, dass die Toten der Konzen­tra­tionlager auf
diese Weise entehrt und ver­höh­nt wer­den”, heißt es in ein­er Erk­lärung von
Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm und Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (bei­de
CDU). Es wur­den 3 000 Euro für Hin­weise auf die Täter ausgelobt. 

Der Direk­tor der Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstät­ten, Gün­ter Morsch,
zeigte sich über den Anschlag “zutief­st schock­iert und empört”. Er erhob
auch Vor­würfe gegen die Polizei. Morsch geht davon aus, dass es sich um
keine spon­tane Einzeltat han­delt, son­dern eine gut organ­isierte Gruppe
dahin­ter ste­ht — ähn­lich wie vor einem Jahr in Below. Bei dem bisher
schw­er­sten Anschlag auf eine KZ-Gedenkstätte im Land hat­ten die Täter am 5.
Sep­tem­ber 2002 Brand­sätze auf das Ausstel­lungs­gelände im Below­er Wald
gewor­fen. Es bran­nte fast voll­ständig aus. “Wir sind in höch­stem Maße
beun­ruhigt, aber zunehmend auch ungeduldig, dass mehr als ein Jahr nach dem
schw­eren Anschlag kein­er­lei Erfolg bei der Suche nach den Tätern zu
verze­ich­nen ist.” 

Die Polizei set­zte 27 500 Euro Beloh­nung aus. Die Ermit­tler gehen von einer
Anschlagserie aus, bei der sechs Gedenkstät­ten in Meck­len­burg-Vor­pom­mern und
eine in Bran­den­burg geschän­det wur­den. “Wir ermit­teln im Fall Below weiter”,
sagte Son­ntag. Bish­er gebe keine Anhalt­spunk­te, dass die Täter auch für den
Anschlag in Ravens­brück ver­ant­wortlich sind.

Inforiot