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Agenturschluß auch in Brandenburg

INFORIOT An den bun­desweit angekündigten Protes­tak­tio­nen gegen die Ein­führung von Hartz IV wird sich auch in Bran­den­burg­er Städten beteiligt. Am 3. Jan­u­ar — dem ersten reg­ulären Arbeit­stag im neuen Jahr — soll vor allem vor den jew­eili­gen Arbeit­sagen­turen demon­stri­ert wer­den. Das Spek­trum der aufrufend­en Grup­pen und damit das der anvisierten Aktions­for­men ist höchst unter­schiedlich. Eine größere Demon­stra­tion soll zudem in Berlin stat­tfind­en. Im fol­gen­den die Infor­ma­tio­nen zu den Bran­den­burg­er Pro­tes­torten aus dem Nachricht­en­por­tal labournet.de

Eber­swalde

ist auch am 3.1.05 dabei ab 10.00 an der Arbeitsagentur 

Eisen­hüt­ten­stadt

Aktion Agen­turschluss ab 6:45 Uhr, Agen­tur für Arbeit — Karl- Marx — Str. 

Luck­en­walde

Das “Bünd­nis gegen Sozial­ab­bau — Jüter­bog”, wird an der Aktion
Agen­turschluss am 03.01.2005 teil­nehmen. Der Ort wird das Arbeit­samt in 14943 Luck­en­walde sein. Die Uhrzeit 08:00 Uhr. Aus dem Aufruf extern­er Link: „Wir kehren zurück zur Stätte der Angst, der Demü­ti­gun­gen, der Entwürdi­gung und der Res­ig­na­tion. Wir haben es satt. Nun drehen wir den Spieß um. WIR sind die “KUNDEN”! WIR sind diejeni­gen die zu fordern haben! UNS braucht man nicht zu aktivieren!

Wir beto­nen aus­drück­lich das wir friedlich und gewalt­frei demon­stri­eren. Unsere Aktion richtet sich nicht gegen die Mitar­bei­t­er­i­nen und Mitar­beit­er des Arbeit­samts. Wir wis­sen das viele von ihnen uns wohlgeson­nen sind. Wir wollen mit ihnen ins Gespräch kommen…“

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Neue Schattenberichte erschienen

INFORIOT Soeben wurde die dritte Aus­gabe der “Schat­ten­berichte” veröf­fentlicht. Das von der Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt in Bran­den­burg, der Opfer­per­spek­tive her­aus­gegebene vier­seit­ige Heftchen berichtet schw­er­punk­t­mäßig dies­mal über recht­sex­treme Organ­i­sa­tio­nen im Land Bran­den­burg. Ein Down­load als PDF-Datei ste­ht hier bereit.

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Asylbewerberheim: Kreis soll Vertrag kündigen


Flüchtlingsrat fordert, die Arbeit­er­wohlfahrt Havel­land als Träger abzulösen

(MAZ, 30.12., Joachim Wil­isch) RATHENOW
Die Mit­glieder des Kreistagsauss­chuss­es für Land­wirtschaft, Umwelt, Ordnung
und Sicher­heit sind um eine ihrer ersten Auf­gaben im Jahr 2005 nicht zu
benei­den. Sie müssen eine Stel­lung­nahme der Arbeit­er­wohlfahrt Havel­land zu
einem Urteil des Amts­gericht­es Rathenow bew­erten. Im konkreten Fall geht es
um den Ver­leum­dung­sprozess gegen den Asyl­be­wer­ber Abdel Amine aus dem
Rathenow­er Heim am Birken­weg, dessen Träger die Arbeit­er­wohlfahrt ist. Amine
hat­te mit anderen einen Brief geschrieben, in dem stand, die Heimleitung
öffne pri­vate Post an die Asyl­be­wer­ber und betrete unge­fragt Zim­mer. Nach
einem lan­gen Ver­fahren wurde Amine freige­sprochen. Dies bedeutet: Die
behaupteten Tat­sachen — uner­laubtes Öff­nen von Briefen und widerrechtliches
Betreten von Zim­mern — gel­ten als erwiesen. 

Der Vere­in “Opfer­per­spek­tive” Bran­den­burg, die “Flüchtlingsini­tia­tive
Bran­den­burg” und der “Flüchtlingsrat Bran­den­burg” fordern nun die
Ver­ant­wortlichen bei der Kreisver­wal­tung Havel­land auf, “Kon­se­quen­zen aus
dem Urteil zu ziehen und den Ver­trag mit dem dis­qual­i­fizierten Heimbetreiber
Awo Havel­land endgültig zu kündigen”. 

Der Prozess habe erwiesen, dass im Asyl­be­wer­ber­heim unberechtigt Post
geöffnet wurde. Eben­so seien die Zim­mer unge­fragt betreten wor­den. “Das sind
keine Bagatellen”, heißt es in ein­er Mit­teilung der Flüchtlingsinitiative.
“Die rechtswidri­gen Kon­troll­maß­nah­men kön­nen nur als Aus­druck einer
feindlichen und mis­strauis­chen Hal­tung gegenüber den Heimbewohnern
ver­standen wer­den, ins­beson­dere, wenn diese es wagen, poli­tisch aktiv zu
wer­den und ihre Rechte ein­fordern.” Nach wie vor ver­weigere die Heimleitung
den Asyl­be­wer­bern, die Beschw­er­den vor­brin­gen wollen, ein klärendes
Gespräch. 

“Wir befürcht­en”, heißt es in der Mit­teilung weit­er, “dass die Awo Havelland
darauf set­zt, den Skan­dal, den sie selb­st pro­duziert hat, aus­sitzen zu
kön­nen, als ob nichts geschehen wäre.” Die Vertreter von “Opfer­per­spek­tive”,
“Flüchtlingsini­tia­tive” und “Flüchtlingsrat” appel­lieren an die
Ver­ant­wortlichen im Land­kreis, den Ver­trag mit dem Heim­be­treiber “umge­hend
zu kündigen”. 

Wie Kreis­sprecherin Anett Kleinke dazu sagte, habe die Kreisver­wal­tung beim
Geschäfts­führer der Arbeit­er­wohlfahrt Havel­land eine Stel­lung­nahme zum
Ver­lauf des Prozess­es und dem Urteil abge­fordert. “Wenn diese vor­liegt, dann
soll sich der zuständi­ge Kreistagsauss­chuss damit befassen.” Weil für
Asy­lan­gele­gen­heit­en in der Kreisver­wal­tung die Ord­nungs­be­hörde zuständig
ist, wird das der Auss­chuss für Land­wirtschaft, Umwelt, Ord­nung und
Sicher­heit sein. 

Weit­er­er Kom­mentare enthielt sich die Kreisver­wal­tung. Zunächst sollte das
Gespräch mit der Awo gesucht werden.

AWO-Heim­leitung nicht mehr tragbar

Flüchtlingsrat, Opfer­per­spek­tive und Flüchtlingsini­tia­tive Brandenburg
fordern Kon­se­quen­zen aus Urteil

(Flüchtlingsrat, 22.12.) Am 1. Novem­ber 2004 sprach das Amts­gericht Rathenow das Urteil im so genan­nten “AWO-Ver­leum­dungs-Prozess”. Zwei ehe­ma­lige Bewohn­er des Rathenow­er Asyl­be­wer­ber­heims wur­den von der Anklage der üblen Nachrede freige­sprochen. Die schw­eren Vor­würfe gegen den Betreiber des Flüchtling­sheims, die AWO Havel­land, haben sich in der Gerichtsver­hand­lung bestätigt. Wir appel­lieren an die poli­tisch Ver­ant­wortlichen auf Kreis- und Lan­desebene, endlich die Kon­se­quen­zen aus dem Urteil zu ziehen und den Ver­trag mit dem dis­qual­i­fizierten Heim­be­treiber AWO Havel­land unverzüglich zu kündigen. 

Wir haben den Ein­druck, dass das Urteil bis zum heuti­gen Tag noch nicht ver­standen wurde. In einem Prozess wegen übler Nachrede freige­sprochen zu wer­den, bedeutet, dass es den Beschuldigten gelun­gen ist, den Wahrheits­be­weis für die bean­stande­ten Behaup­tun­gen zu erbrin­gen. Auf den Fall bezo­gen heißt das, dass die Vor­würfe, die Bewohn­er des Heims im Rathenow­er Birken­weg in einem offe­nen Brief im Som­mer 2002 erhoben, tat­säch­lich zutr­e­f­fen. Es geht hier um keine Bagatellen, son­dern um den Ver­dacht von Straftat­en, ins­beson­dere um die Ver­let­zung des Briefge­heimniss­es. Diesen Vor­wurf kon­nten mehrere Zeu­gen bestäti­gen, so ein ehe­ma­liger Sozialar­beit­er des Heims, der ver­sichert hat, dass er geöffnete Briefe in den Fäch­ern der Heim­be­wohn­er gese­hen hat, sowie ein Bil­dungsref­er­ent des DGB, der an einen Heim­be­wohn­er eine Ein­ladung zu einem Sem­i­nar geschickt hat­te und sich wenige Tage später wun­dern musste, warum die Heim­lei­t­erin ihn wegen des Sem­i­nars anrief. Seine Tele­fon­durch­wahl kon­nte sie nur aus dem ver­schlosse­nen Ein­ladungs­brief haben. 

Auch wenn keine bes­timmte Per­son über­führt wer­den kon­nte, Briefe geöffnet zu haben, so lässt das Urteil nur den Schluss zu, dass die Heim­leitung für das Öff­nen der Briefe ver­ant­wortlich war. Eben­so bestätigt wurde der Vor­wurf, Heim­per­son­al habe mehrmals ohne anzuk­lopfen Zim­mer von Heim­be­wohn­ern betreten und kon­trol­liert. Auch diese Ver­let­zung der Pri­vat­sphäre muss dem Ver­ant­wor­tungs­bere­ich der Heim­leitung zugeschrieben werden. 

Bei­de Vor­würfe hat­te die Heim­lei­t­erin Frau Pagel bei ihrer ersten Aus­sage vor Gericht bestrit­ten. Bei ihrer zweit­en Vernehmung musste sie hinge­gen ihre erste Aus­sage kor­rigieren und ein­räu­men, dass sie schon vor Veröf­fentlichung des offe­nen Briefes Ken­nt­nis von Beschw­er­den über geöffnete Briefe hat­te. Mit dem Öff­nen der Briefe will sie jedoch weit­er­hin nichts zu tun gehabt haben – eine Aus­sage, deren Glaub­haftigkeit von allen Prozess­beteiligten in starke Zweifel gezo­gen wurde. “Bei den Aus­sagen der Heim­leitung hat es mir zum Teil die Kehle zugeschnürt”, so Staat­san­walt Gerd Heininger (Jun­gle World, 47/2004). Es ist uns unver­ständlich, warum die Staat­san­waltschaft noch kein Ermit­tlungsver­fahren gegen Frau Pagel wegen unei­dlich­er Falschaus­sage ein­geleit­et hat. 

Wie ist dieses Ver­hal­ten der Heim­leitung zu bew­erten? Die Heim­leitung ist für rechtswidrige Kon­troll­maß­nah­men gegenüber Heim­be­wohn­ern und für die Ver­let­zung ihrer Grun­drechte ver­ant­wortlich. Ein solch­es Ver­hal­ten kann nur als Aus­druck ein­er mis­strauis­chen und feind­seli­gen Hal­tung gegenüber Heim­be­wohn­ern ver­standen wer­den, ins­beson­dere wenn diese es wagen, poli­tisch aktiv zu wer­den und ihre Rechte einzu­fordern. Die Heim­leitung hat damit gröblich gegen ihre Für­sorgepflicht­en ver­stoßen. Nach unserem Dafürhal­ten lässt das nur den Schluss zu, dass sich das gegen­wär­tige Per­son­al der AWO für die Leitung des Heims und die Betreu­ung sein­er Bewohn­er dis­qual­i­fiziert hat. 

Diese man­gel­hafte Eig­nung lässt sich auch am Umgang mit den Beschw­er­den der Heim­be­wohn­er able­sen. Statt die Vor­würfe ernst zu nehmen, sie direkt mit den Heim­be­wohn­ern zu klären und die rechtswidri­gen Kon­trollen abzustellen, ver­weigerte die Heim­leitung wieder­holt eine Auseinan­der­set­zung mit den Beschw­erde­führern und dem öku­menis­chen Begeg­nungskreis, der sich für Flüchtlinge in Rathenow ein­set­zt. Stattdessen startete die AWO einen Gege­nan­griff, erk­lärte die Beschw­erde­führer zu Lügn­ern, die andere Heim­be­wohn­er getäuscht und manip­uliert hät­ten. Wer sich beschw­erte, sollte krim­i­nal­isiert wer­den, so die Maxime der AWO. Die Heim­leitung führte polizeiähn­liche Ver­höre mit Heim­be­wohn­ern durch. Diese in ein­er Atmo­sphäre der Angst ent­stande­nen Aus­sagen benutzte Herr Schröder, der Geschäfts­führer der AWO Havel­land, als Beweis­ma­te­r­i­al für die Anzeige. Im Prozess hinge­gen rel­a­tivierten alle Flüchtlingszeu­gen diese unter Druck gemacht­en Aus­sagen und bestätigten zum großen Teil die Vor­würfe gegen die Heim­leitung. Wenn Herr Schröder in einem Leser­brief an die
MAZ vom 03.11.2004 die Auf­nahme von Ermit­tlun­gen durch die Staat­san­waltschaft als Erfolg ver­bucht, so zeugt das von sein­er völ­li­gen Unein­sichtigkeit. Wer so mit Kon­flik­ten umge­ht, hat sich selb­st dis­qual­i­fiziert. Auch Herr Schröder ist als Geschäfts­führer der AWO Havel­land nicht mehr tragbar. 

Zu erin­nern ist hier auch an die Affäre um die Beschäf­ti­gung von Recht­sex­trem­is­ten in der Sicher­heits­fir­ma Zarnikow, die bis März 2003 auch das Asyl­be­wer­ber­heim im Birken­weg bewachte. Erst als Reak­tion auf Veröf­fentlichun­gen in der Presse im Dezem­ber 2002 und auf Druck des dama­li­gen Sozialmin­is­ters Baaske wurde der Ver­trag mit der Fir­ma Zarnikow gekündigt, auf die Beschw­er­den von Heim­be­wohn­ern hat­te die AWO nicht reagiert. Auch damals zeigte sich der AWO-Geschäfts­führer Herr Schröder bis zulet­zt uneinsichtig. 

Wir befürcht­en, dass die AWO Havel­land darauf set­zt, den Skan­dal, den sie selb­st pro­duziert hat, aus­sitzen zu kön­nen, als ob nichts geschehen wäre. Wir appel­lieren an Sie als poli­tisch Ver­ant­wortliche im Kreis, den Ver­trag mit diesem Heim­be­treiber, der das Fehlen sein­er Qual­i­fika­tion so offen­sichtlich unter Beweis gestellt hat, umge­hend zu kündi­gen und einen bess­er geeigneten Betreiber zu suchen. Ein­er baldigen Stel­lung­nahme sehen wir erwartungsvoll entgegen. 

Mohamed Abdel Amine, Flüchtlingsini­tia­tive Brandenburg

Kay Wen­del, Opferperspektive

Judith Gleitze, Flüchtlingsrat Brandenburg

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Dokumentation fertiggestellt

(LR, 24.12.) Die Mitar­beit­er der Acol GmbH haben inner­halb eines Pro­jek­tes “Guben in der
Zeit des Nation­al­sozial­is­mus von 1936–1940” Fak­ten aus dieser Zeit
zusam­menge­tra­gen und in ein­er Doku­men­ta­tion zusammengefasst. 

Ziel dieser Doku­men­ta­tion ist es, Inter­esse zu weck­en und sich tiefgründiger
mit der Guben­er Geschichte in dieser Zeit zu befassen. 

Die Mitar­beit­er möcht­en sich im Namen der Gesellschafts­führerin der Acol
GmbH ganz her­zlich bei allen Zeitzeu­gen sowie den Per­so­n­en und Gubener
Vere­inen, die Mate­r­i­al und Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung stell­ten, und bei der
Agen­tur für Arbeit in Guben, die das Pro­jekt finanziert hat, bedanken. 

Inter­essen­ten für diese Doku­men­ta­tion kön­nen sich an die Acol-Gesellschaft
für Arbeits­förderung mbH Cot­tbus, Wern­er-See­len­binder-Ring 44/45, 03840
Cot­tbus, Tele­fon (0355) 87 41 21, Frau Mehlhorn, oder über die
E‑Mail-Adresse info@acol.de, wen­den.

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TNT für Neonazi Wiese


Im Prozess um geplanten Anschlag auf Münch­en­er Jüdis­ches Zen­trum sagen
Sprengstof­fliefer­an­ten aus

(TAZ, 21.12.) MÜNCHEN dpa Zwei Zeu­gen haben im Prozess um den geplanten Anschlag bei der
Grund­stein­le­gung für das neue Jüdis­che Zen­trum in München zugegeben,
Sprengstoff beschafft zu haben. Sie hät­ten der recht­sex­tremen “Kam­er­ad­schaft
Süd” des Neon­azis Mar­tin Wiese einen Panz­er­faustkopf und eine
Rohrbomben­hülle besorgt, sagten die 24- und 25-jähri­gen Män­ner aus
Bran­den­burg gestern vor dem Bay­erischen OLG aus. Die Panz­er­faust enthielt
1,2 Kilo TNT. Die bei­den Zeu­gen aus Bran­den­burg berichteten, sie hätten
Wiese und dessen Fre­un­den auch Minen ver­mit­telt. Diese seien in einem Wald
jen­seits der pol­nis­chen Gren­ze leicht zu find­en: “Man stolpert drüber.” 

Die Bun­de­san­waltschaft wirft den vier Angeklagten Mit­glied­schaft in einer
ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung vor. Konkret sollen sie geplant haben, am 9.
Novem­ber 2003 eine Bombe zu zün­den. Wiese gilt als Drahtzieher der
Attentatspläne.

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Kamerad” geständig


Im Bran­den­burg­er Prozess gegen 12 Mit­glieder des ausländerfeindlichen
“Freiko­rps” geste­ht ein Angeklagter

(TAZ, 24.12.) POTSDAM dpa Im Bran­den­burg­er Prozess gegen Neon­azis wegen Bil­dung einer
ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung hat der erste Angeklagte ein Geständnis
abgelegt. Er habe an Bran­dan­schlä­gen auf Imbisse und Geschäfte von
Aus­län­dern im Havel­land teilgenom­men, sagte er gestern vor dem OLG Potsdam.
Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft wirft den zwölf jun­gen Angeklagten, die sich
zur Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps” zusam­men­schlossen, zehn Anschläge vor. 

Der Angeklagte habe aus­ge­sagt, dass sich die Jugendlichen häu­fig nach der
Schule in ein­er Sche­une getrof­fen hät­ten, sagte eine Gerichtssprecherin. Die
Schüler hät­ten sich von Kindes­beinen an gekan­nt. Die Sche­une gehört der
Fam­i­lie des 20-jähri­gen Haup­tangeklagten. Vom mut­maßlichen Rädels­führer sei
auch die Ini­tia­tive aus­ge­gan­gen, das aus­län­der­feindliche “Freiko­rps” zu
grün­den. Fünf der Teil­nehmer hät­ten es abgelehnt, an Anschlä­gen mitzuwirken.
Sie seien aber bere­it gewe­sen, sich als Fahrer oder Helfer zu beteiligen.
Aus­ge­sprochen poli­tis­che Debat­ten gab es dem Angeklagten zufolge nicht.
Einziges The­ma sei gewe­sen, Aus­län­der aus dem Havel­land zu vertreiben. 

Erst­mals klagt die Bran­den­burg­er Gen­er­al­staat­san­waltschaft eine Gruppe
Neon­azis als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung an. Der jüng­ste der Angeklagten war
14, der älteste 18 Jahre alt, als zwis­chen August 2003 und Mai 2004 zehn
Anschläge auf Imbisse von Aus­län­dern verübt wur­den. Ver­let­zt wurde niemand.
Der Sach­schaden betrug mehr als 600.000 Euro. Der Prozess wird am 6. Januar
fortgesetzt.

Rädels­führer schw­er belastet

Im Ter­ror-Prozess legt mitangeklagter Neon­azi Geständ­nis ab

(MAZ, 24.12.) FRANK SCHAUKA POTSDAM/NAUEN Im Prozess gegen zwölf junge Neon­azis der mut­maßlichen Terrorgruppe
“Freiko­rps” aus dem Havel­land ist der 20 Jahre alte Rädels­führer Christopher
H. gestern schw­er belastet wor­den. Der Abi­turi­ent aus Nauen habe im Sommer
2003 die Idee zur Grün­dung der Kam­er­ad­schaft gehabt, sagte ein
Mitangeklagter am zweit­en Ver­hand­lungstag vor dem 1. Straf­se­n­at des
Bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gerichts (OLG) aus, der im Gebäude des
Amts­gerichts Pots­dam weit­ge­hend unter Auss­chluss der Öffentlichkeit tagt.
Dies teilte OLG-Sprecherin Ramona Pisal auf Anfrage mit. Dem­nach hat­te H.
auch geplant, Kon­tak­te zu der 1997 ver­bote­nen recht­sex­tremen “Kam­er­ad­schaft
Ober­hav­el” zu knüpfen. 

Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des Bran­den­burg wirft den Mitgliedern
der Wehrsport­gruppe “Freiko­rps” vor, zwis­chen August 2003 und Mai 2004 zehn
Anschläge auf Imbisse aus­ländis­ch­er Betreiber mit einem Sach­schaden von etwa
600 000 Euro verübt zu haben. Nach Auf­fas­sung der höch­sten Anklagebehörde
des Lan­des hat­ten die jun­gen Män­ner eine ter­ror­is­tis­che Vereinigung
gebildet, um aus­ländis­che Geschäft­sleute aus Bran­den­burg zu vertreiben.
Deren Exis­ten­z­grund­lage sollte durch Bran­dan­schläge zer­stört werden.
Men­schen wur­den dabei nicht verletzt. 

Nach Erken­nt­nis­sen der Ermit­tlungs­be­hör­den hat­te “Freikorps”-Chef
Christo­pher H. ver­sucht, den Aktion­sra­dius der Gruppe auszuweit­en. H. hätte
Kon­tak­te zu der ver­bote­nen “Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el” gesucht, deren
ehe­ma­lige Mit­glieder offen­bar ähn­liche Ziele ver­fol­gten. Der einstige
Vor­sitzende der “Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el”, der 27-jährige Karsten G., hatte
am 3. Sep­tem­ber 2003 einen Bran­dan­schlag auf einen türkischen Imbiss­stand in
Hen­nigs­dorf verübt und sich am 6. Sep­tem­ber der Polizei gestellt — nur eine
Woche nach dem “Freikorps”-Anschlag auf den Nor­ma-Markt in Nauen mit einem
Schaden von mehr als 500 000 Euro. 

Die Atten­tate der “Freikorps”-Neonazis wur­den offen­bar von Erwachsenen
gedeckt. Nach Erken­nt­nis­sen des OLG-Sen­ats unter Vor­sitz von Richterin
Gisela Thaeren-Daig hat­te zumin­d­est Christo­pher H.s Mut­ter die jungen
Recht­sex­tremen mit den Anschlä­gen in Verbindung gebracht. Auch nach der
Zer­störung des Nor­ma-Mark­tes habe sie sie lediglich ermah­nt: “Dann lasst
euch nicht erwischen.” 

Dabei macht­en die Jugendlichen und Her­anwach­senden, die sich schon als
Kinder kan­nten, kein Hehl aus ihrer Gesin­nung. Nach der Schule trafen sie
sich oft in ein­er Sche­une auf dem Grund­stück der Fam­i­lie H. in Pausin. In
ein­er Art Uni­form seien sie von dort zu mil­itärischen Spie­len in den nahen
Wald aus­gerückt. Dort hat­ten sie mit den von Christo­pher H. gebastelten
Brand­sätzen experimentiert. 

Ohne Rädels­führer H., meinte der geständi­ge Angeklagte gestern, wäre niemand
auf die Idee gekom­men, Imbissstände in Brand zu set­zen. Eine explizit
recht­sex­treme, frem­den­feindliche Ide­olo­gie habe bei den Tat­en keine
entschei­dende Rolle gespielt. Es sei schön­er gewe­sen, sich zu militärischen
Spie­len zu tre­f­fen, als an der Bushal­testelle herumzuste­hen. Der jüngste
Angeklagte war zur Tatzeit 14 Jahre alt, der älteste, Christo­pher H., 19
Jahre.

Serien­weise Brände gelegt, um Aus­län­der zu vertreiben

In Pots­dam begann der erste Ter­ror­prozess in der Geschichte des
Bun­des­lan­des. Schwere Vor­würfe gegen zwölf junge Rechtsextremisten

(Tagesspiegel, 21.12., Frank Jansen) Pots­dam — Sie sehen nicht aus wie harte Nazis. Keine Glatzen, keine Stiefel,
keine Bomber­jack­en. Zwölf Jünglinge treten im Gebäude des Potsdamer
Amts­gerichts auf, die Haare sind gegelt, manch­mal auch hal­blang, bei der
Bek­lei­dung dominiert Sports­wear ohne ein­schlägige Auf­schrift. Der jüngste
ist ger­ade 16 Jahre alt, der älteste 20. Doch harm­los ist das Dutzend aus
der Region Nauen, die meis­ten sind Schüler und Auszu­bildende, offenbar
nicht. Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft nen­nt die Clique eine rechtsextreme
Ter­ror­gruppe. Seit gestern müssen sich die zwölf mut­maßlichen Mit­glieder vor
dem Bran­den­burg­er Ober­lan­des­gericht ver­ant­worten, das aus Platz­grün­den in
den großen Saal des Pots­damer Gerichts gekom­men ist. Der prächtig renovierte
Alt­bau ist nun die Kulisse für den ersten Ter­ror­prozess in Brandenburg. 

Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res trägt die Anklage vor. Die Angeschuldigten
hät­ten sich 2003 zu der recht­sex­tremen Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps”
zusam­mengeschlossen, um Bran­dan­schläge auf aus­ländis­che Restau­rant- und
Imbiss­be­triebe zu verüben. Mit dem Ziel, die wirtschaftliche Exis­tenz der
Betrof­fe­nen zu ver­nicht­en und somit sie und Aus­län­der über­haupt aus der
Region Nauen zu vertreiben. Dann zählt der Ober­staat­san­walt auf: Von August
2003 bis Mai 2004 bran­nten in Nauen, Briese­lang, Falkensee und Schönwalde
fünf viet­name­sis­che und türkische Imbisse und Restaurants. 

Angezün­det wurde auch ein von Viet­name­sen geführtes Tex­tilgeschäft in Nauen.
Zwei Imbisse und ein Restau­rant wur­den sog­ar je zweimal heimge­sucht. Und in
einem Fall weit­ete sich das Feuer zum Großbrand aus. Als in der Nacht zum
31. August 2003 in Nauen der Imbis­s­wa­gen des Viet­name­sen Lan Hoang Thi
angezün­det wurde, grif­f­en die Flam­men auf den nahen
“Norma”-Verbrauchermarkt, einen Getränkegroß­markt und ein
Einzel­han­dels­geschäft über. Allein bei diesem Brand ent­stand ein Schaden in
Höhe von mehr als ein­er hal­ben Mil­lion Euro. Die Schä­den aller Anschläge
sum­mieren sich sog­ar auf über 600 000 Euro. Nur durch Zufall kamen keine
Men­schen zu Schaden. 

Den mit 20 Jahren ältesten Angeklagten, Christo­pher H., hält die
Gen­er­al­staat­san­waltschaft für den Rädels­führer. H. soll im Som­mer 2003, nur
Monate vor seinem Abitur, zehn Angeklagte zur Grün­dung des “Freiko­rps”
ver­sam­melt haben. Fol­gt man der Anklage, hat H. auf freiem Feld eine
pubertär-mar­tialis­che Zer­e­monie ver­anstal­tet. Mit deutsch­er Gründlichkeit:
Die Recht­sex­trem­is­ten wählten einen Schrift­führer und einen Kassierer. 

Christo­pher H. ist der Einzige, der gestern aus der Untersuchungshaft
vorge­führt wird. Der schmächtige Mann mit dem Mit­telschei­t­el sieht blass
aus, doch die Miene sig­nal­isiert Trotz. Die meis­ten Angeklagten waren bei
der Polizei geständig. Ein­er gibt auf dem Gerichts­flur auch zu, er sei
schuldig. Aber er bleibt dabei: In Bran­den­burg seien die Aus­län­der “zu
ville”. Da erscheint der Erziehungs­be­darf offenkundig. Die Vorsitzende
Rich­terin des Staatss­chutzse­n­ats, Gisela Thaeren-Daig, schließt denn auch
nach Ver­lesen der Anklageschrift die Öffentlichkeit aus. Im Inter­esse der
Erziehung der Angeklagten müsse eine Stig­ma­tisierung, vor allem in den
Medi­en, ver­hin­dert werden. 

Junge Neon­azis unter Terrorverdacht

Anschläge gegen Imbisse von Ausländern

(LR, 21.12.) In Pots­dam ste­hen seit gestern zwölf junge Män­ner vor Gericht. Sie sollen
aus Frem­den­feindlichkeit Anschläge auf Imbisse von Aus­län­dern verübt haben. 

Zur Tatzeit waren die jun­gen Neon­azis, die von der Staat­san­waltschaft als
ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung angeklagt wer­den, zwis­chen 14 und 18 Jahren alt. 

Ein Verdächtiger in U‑Haft

Einige der zwölf Angeklagten waren mit Son­nen­brillen erschienen und setzten
sie erst im Saal ab. Unbe­wegt ver­fol­gten die unauf­fäl­lig gek­lei­de­ten jungen
Män­ner die Ver­lesung der Vor­würfe. Fünf Euro im Monat kostete laut
Staat­san­waltschaft der Mit­glieds­beitrag für die rechtsextremistische
Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps”. Treibende Kraft soll ein 20 Jahre alter
Abi­turi­ent gewe­sen sein, der seit einem halbem Jahr in Untersuchungshaft
ist. Die anderen sind Schüler, Auszu­bildende oder Angestellte. 

In den Som­mer­fe­rien 2003 grün­de­ten sie der Anklage zufolge die Gruppe und
bes­timmten Vor­sitzen­den, Schrift­führer und Kassen­wart eben­so wie das Ziel:
Die wirtschaftliche Exis­tenz von Aus­län­dern ver­nicht­en, sie so vertreiben.
“Sie woll­ten ein Fanal set­zen”, heißt es in der Anklage. Dem widerspricht
der Anwalt des 20-Jähri­gen. Ein Doku­ment liege nicht vor, sagte er in einer
Ver­hand­lungspause. Nur einige der Jugendlichen hät­ten das mit der
Kam­er­ad­schaft ausgesagt. 

Bei den Anschlä­gen im Havel­land ent­stand Sach­schaden von mehr als 600 000
Euro, rech­net die Anklage vor. Bei einem Bran­dan­schlag auf einen Asia-Imbiss
Ende August 2003 in Nauen griff das Feuer auf ein Gebäudekom­plex über,
Schaden: 526 000 Euro. Andere Imbis­s­wa­gen sollen gle­ich mehrmals heimgesucht
wor­den sein. Die Tat­en seien in wech­sel­nder Beset­zung verübt wor­den, hieß
es, um mögliche Ver­dachtsmo­mente zu verteilen. Vor allem der 20-Jährige habe
Ken­nt­nisse über brennbare und explo­sive Stoffe gehabt. 

Die Anklage hat 60 Zeu­gen und drei Sachver­ständi­ge benan­nt. Der Strafrahmen
für die Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung liegt bei einem Jahr bis
zehn Jahren. Dies würde gel­ten, wenn die Her­anwach­senden nach
Erwach­se­nen­strafrecht behan­delt werden. 

Jugend­strafrecht gilt 

Für die unter 18 Jahre alten Angeklagten gilt das Jugend­strafrecht ohne
Strafrah­men. Aus Platz­grün­den tagt das eigentlich in Brandenburg/Havel
ansäs­sige Ober­lan­des­gericht in Pots­dam. Bis Mitte Feb­ru­ar sind elf weitere
Ter­mine ange­set­zt. Die Ver­hand­lung wird am Don­ner­stag fortgesetzt.

Ter­ror-Prozess gegen “Freiko­rps”


In Pots­dam ste­hen seit gestern zwölf Mit­glieder ein­er rechtsextremen
Kam­er­ad­schaft vor Gericht, denen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vereinigung
vorge­wor­fen wird

(TAZ, 21.12.) POTSDAM afp In Bran­den­burg ste­hen seit gestern erst­mals Recht­sex­treme wegen
des Vor­wurfs der Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung vor Gericht. Die
Staat­san­waltschaft legt den zwölf Angeklagten im Alter von 16 bis 20 Jahren
zehn Bran­dan­schläge auf aus­ländis­che Imbisse und Geschäfte zur Last. Ihnen
dro­hen Strafen bis zu 15 Jahren Haft. Der Straf­se­n­at des Oberlandesgerichts
Bran­den­burg, der als Staatss­chutzse­n­at nach Jugend­strafrecht im Amtsgericht
Pots­dam ver­han­delt, schloss die Öffentlichkeit aus. 

Die Anklage hält den zur Tatzeit teils erst 14-jähri­gen Jugendlichen vor, in
den Som­mer­fe­rien 2003 die recht­sex­treme Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps” gegründet
zu haben, um gemein­sam ter­ror­is­tis­che Straftat­en zu bege­hen. Ziel sei
gewe­sen, im west­lich an Berlin gren­zen­den Land­kreis Havel­land Imbisse und
Geschäfte aus­ländis­ch­er Bürg­er anzuzün­den. Dadurch sollte die
wirtschaftliche Exis­tenz der Unternehmer türkisch­er oder asiatischer
Herkun­ft zer­stört wer­den, um die Betrof­fe­nen zum Ver­lassen der Region zu
zwin­gen. Alle zwölf hät­ten aus aus­län­der­feindlichen Motiv­en gehandelt. 

Die zehn ver­sucht­en und vol­len­de­ten Brand­s­tiftun­gen wur­den zwis­chen August
2003 und Mai 2004 verübt. Men­schen kamen dabei nicht zu Schaden. Bei einem
Bran­dan­schlag auf einen Imbiss in Nauen griff das Feuer auf ein
Einkauf­szen­trum über und richtete hohen Sach­schaden an. Der Gesamtschaden,
den die Jugendlichen angerichtet haben sollen, wird auf über 600.000 Euro
bez­if­fert. Nach Auf­fas­sung der Staat­san­waltschaft waren die Brandstiftungen
dazu geeignet, die Bevölkerung erhe­blich einzuschüchtern und dem Staat stark
zu schaden. Das Zusam­men­leben der deutschen und aus­ländis­chen Bevölkerung
sei nach­haltig beein­trächtigt worden. 

Laut Anklageschrift kassierte das von einem heute 20-jähri­gen Abiturienten
geführte “Freiko­rps” monatliche “Beiträge” von 5 Euro, mit denen
beispiel­sweise Ben­zin für Molo­tow­cock­tails gekauft wurde. Der mutmaßliche
Rädels­führer sitzt als Einziger in Unter­suchung­shaft. Kein­er der überwiegend
aus­sagewil­li­gen Angeklagten ist bis­lang vorbe­straft. Für den Prozess sind
zunächst zehn Ver­hand­lungstage angesetzt.

12 Jugendliche vor Gericht — unter Terrorverdacht

(MOZ, 21.12.) Pots­dam (dpa) In Pots­dam ste­hen sei Mon­tag zwölf Jugendliche vor Gericht,
die aus Frem­den­feindlichkeit Anschläge auf Imbisse von Aus­län­dern verübt
haben sollen. Erst­mals klagt die bran­den­bur­gis­che Generalstaatsanwaltschaft
eine Gruppe Neon­azis als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung an. Der Jüng­ste der
Angeklagten war 14, der älteste 18 Jahre alt, als zwis­chen August 2003 und
Mai 2004 zehn Anschläge auf Imbisse von Aus­län­dern im Havel­land verübt
wur­den. Nach Ver­lesung der Anklage schloss das Ober­lan­des­gericht die
Öffentlichkeit von der Ver­hand­lung aus. 

Einige der zwölf Angeklagten waren mit Son­nen­brillen erschienen, set­zten sie
erst im Saal ab. Unbe­wegt ver­fol­gten die unauf­fäl­lig gek­lei­de­ten jungen
Män­ner die Ver­lesung der Vor­würfe. Fünf Euro im Monat kostete laut
Staat­san­waltschaft der Mit­glieds­beitrag für die rechtsextremistische
Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps”. Treibende Kraft soll ein 20 Jahre alter
Abi­turi­ent gewe­sen sein, der seit einem halbem Jahr in Untersuchungshaft
ist. Die anderen sind Schüler, Auszu­bildende oder Angestellte. 

In den Som­mer­fe­rien 2003 grün­de­ten sie der Anklage zufolge die Gruppe und
bes­timmten Vor­sitzen­den, Schrift­führer und Kassen­wart eben­so wie das Ziel:
Die wirtschaftliche Exis­tenz von Aus­län­dern ver­nicht­en, sie so vertreiben.
“Sie woll­ten ein Fanal set­zen”, heißt es in der Anklage. Dem widerspricht
der Anwalt des 20-Jähri­gen. Ein Doku­ment liege nicht vor, sagte er in einer
Ver­hand­lungspause. Nur einige der Jugendlichen hät­ten das mit der
Kam­er­ad­schaft ausgesagt. 

Bei den Anschlä­gen im Havel­land ent­stand mehr als 600 000 Euro Sachschaden,
rech­net die Anklage vor. Bei einem Bran­dan­schlag auf einen Asia-Imbiss Ende
August 2003 in Nauen griff das Feuer auf einen Gebäudekom­plex über, Schaden:
526 000 Euro. Andere Imbis­s­wa­gen sollen gle­ich mehrmals heimge­sucht worden
sein. Die Tat­en seien in wech­sel­nder Beset­zung verüb
t wor­den, hieß es, um
mögliche Ver­dachtsmo­mente zu verteilen. Vor allem der 20-Jährige habe
Ken­nt­nisse über brennbare und explo­sive Stoffe gehabt. 

Die Anklage hat 60 Zeu­gen und drei Sachver­ständi­ge benan­nt. Der Strafrahmen
für die Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung liegt bei einem Jahr bis
zehn Jahren. Dies würde gel­ten, wenn die Her­anwach­senden nach
Erwach­se­nen­strafrecht behan­delt wer­den. Für die unter 18 Jahre alten
Angeklagten gilt das Jugend­strafrecht ohne Strafrah­men. Aus Platzgründen
tagt das eigentlich in Brandenburg/Havel ansäs­sige Ober­lan­des­gericht in der
Lan­deshaupt­stadt. Bis Mitte Feb­ru­ar sind elf weit­ere Ter­mine angesetzt.
Weit­er geht es am Donnerstag.

Ter­ror-Prozeß: Neon­azis woll­ten Aus­län­der vertreiben

Jugendliche verübten Bran­dan­schläge auf Imbißbe­sitzer — Mammutverhandlung
begin­nt heute

(BM, 21.12., M. Lukasche­witsch) Pots­dam — Es ist ein Novum in der Bran­den­burg­er Jus­tizgeschichte: Das
Ober­lan­des­gericht Bran­den­burg (OLG), let­zte und damit höch­ste Instanz im
Land, tagt von heute an im Pots­damer Amts­gericht. Wo es son­st um
All­t­agsstre­it­igkeit­en, zu schnelles Fahren, Kör­per­ver­let­zung und Beleidigung
geht, wird aus Platz­grün­den der erste Ter­ror-Prozeß in der Geschichte des
Lan­des ver­han­delt. In einem Mam­mut­prozeß gegen zwölf Angeklagte aus der
recht­sex­tremen Szene, der bis min­destens bis Feb­ru­ar dauern wird, hat die
Anklage 60 Zeu­gen und drei Sachver­ständi­ge benannt. 

Angeklagt sind die Mit­glieder der recht­sex­tremen “Freikorps”-Gruppierung
wegen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung. Die zwölf Angeklagten waren
zur Tatzeit erst 14- bis 19 Jahre alt — Schüler, Azu­bis und Arbeit­slose aus
dem recht­en Spek­trum der Stadt Nauen (Havel­land), 60 Kilo­me­ter west­lich von
Berlin. Diese Neon­azis sollen in der Zeit zwis­chen August 2003 bis Mai
dieses Jahres acht Bran­dan­schläge auf türkische oder asi­atis­che Imbißbuden
in und um Nauen verübt haben. Men­schen kamen nicht zu Schaden, der
Sach­schaden wird auf rund 770 000 Euro beziffert. 

Weitaus schw­er­er wiegt jedoch das Ziel der mut­maßlichen Ter­ror­is­ten: Sie
woll­ten mit den Anschlä­gen Angst und Schreck­en unter den ausländischen
Imbiß­be­treibern ver­bre­it­en und ein “Kli­ma der Angst unter den hier lebenden
Aus­län­dern schaf­fen”, wie Rolf Grünebaum, Sprech­er der Brandenburger
Gen­er­al­staat­san­waltschaft, sagt. Ziel der Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps” soll es
gewe­sen sein, die wirtschaftliche Exis­tenz der Betrof­fe­nen zu ver­nicht­en und
sie so zu vertreiben. Durch die Aktio­nen soll­ten nach der Anklageschrift
weit­ere Aus­län­der eingeschüchtert und ver­trieben wer­den. Mit­tel­fristig sei
geplant gewe­sen, die Aktio­nen auf das gesamte Havel­land auszuweiten. 

Entschei­dend für die Ein­stu­fung als Ter­ror­gruppe sei, daß das Ziel einer
“döner­be­fre­it­en Zone” in ein­er Satzung der Gruppe fest­gelegt war.
Mit­glieds­beiträge von fünf Euro pro Monat seien erhoben wor­den, damit soll
beispiel­sweise das Ben­zin für die Anschläge bezahlt wor­den sein. Regelmäßig
seien kon­spir­a­tive Tre­f­fen abge­hal­ten wor­den. Hier seien keine angetrunkenen
Neon­azis am Werk gewe­sen, die spon­tan zur Tat schrit­ten, so der Sprecher.
“Das ist eine bis­lang noch nie dagewe­sene Qualität.” 

Der mut­maßliche Chef der Gruppe, der zur Tatzeit 19jährige Christo­pher H.,
sitzt in Unter­suchung­shaft. Der Abi­turi­ent war bei seinen Mitschülern dafür
bekan­nt, daß er mit explo­siv­en Chemikalien exper­i­men­tierte — sie nan­nten ihn
sog­ar “Bombi”. Die selb­st­ge­baut­en Sprengsätze erprobte H. meist im Wald nahe
sein­er Heimat­stadt. Dann jedoch begann er auf dem Hof sein­er Eltern in
Pausin (Havel­land), Brandbeschle­u­niger zu mix­en und mit Fre­un­den aus der
recht­en Szene Anschläge auf Restau­rants und Imbisse von Aus­län­dern zu
verüben — in Nauen, Briese­lang, Falkensee und Schönewalde. 

Zum Prozeßbe­ginn soll heute entsch­ieden wer­den, ob wegen des jugendlichen
Alters der Angeklagten die Öffentlichkeit aus­geschlossen wird 

Die Jugendlichen erwarten zum Teil empfind­liche Haft­strafen: Zwis­chen sechs
Monat­en und zehn Jahren Jugend­strafe sieht das Geset­zbuch vor.

Ter­ror-Prozess gegen zwölf Neonazis

600 000 Euro Sach­schaden durch zehn Brandanschläge

(Berlin­er Zeitung, 21.12., Jens Blanken­nagel) POTSDAM. Die Anklage­bänke erin­nern an eine Abschlussprü­fung in der Schule:
vier Rei­hen, jew­eils drei Plätze und dazwis­chen immer ein Platz frei. Auch
die zwölf Angeklagten sehen aus wie harm­lose Schüler: linkische Bewegungen,
modisch gegelte Haare, Jeans, Sweat-Shirts. Ein­er trägt auf dem T‑Shirt das
Wort “Rebel”. Kein­er ist äußer­lich als Neon­azi zu erken­nen. Und doch werden
die heute 16- bis 20-Jähri­gen aus dem Kreis Havel­land am Mon­tag vom
Staatss­chutzse­n­at des Ober­lan­des­gerichts als erste Brandenburger
Neon­azi-Gruppe wegen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung angeklagt.
Wegen der vie­len Angeklagten ist das Gericht extra in den größten Saal des
Pots­damer Amts­gerichts gezogen. 

Der Staat­san­walt ver­li­est die Anklageschrift. Sie wirft den jun­gen Männern
vor, zwis­chen Juni 2003 und Mai 2004 zehn Bran­dan­schläge gegen Restaurants
und Imbisse von Aus­län­dern in und um Nauen gemein­sam geplant und in
unter­schiedlich­er Beset­zung auch verübt zu haben. Gesamtschaden: 606 400
Euro, ver­let­zt wurde nie­mand. Um ihre Anschlagsserie zu verüben, sollen sich
die Angeklagten in den Som­mer­fe­rien 2003 zur Ter­ror­gruppe “Freiko­rps”
zusam­mengeschlossen haben. Ziel sei “die Ver­nich­tung der wirtschaftlichen
Exis­tenz” der Imbiss­be­treiber gewe­sen, damit diese “aufgeben” und die Region
ver­lassen. Die Anschläge soll­ten ein “Fanal” zur Vertrei­bung von Ausländern
sein, sagt der Vertreter der Gen­er­al­staat­san­waltschaft. Alle Angeklagten
hät­ten aus aus­län­der­feindlichen Motiv­en her­aus gehan­delt und woll­ten ihre
Aktio­nen auf das gesamte Havel­land ausdehnen. 

Öffentlichkeit ausgeschlossen 

Der Chef der recht­sex­tremen Kam­er­ad­schaft soll der heute 20-jährige
Abi­turi­ent Christo­pher H. sein — der Einzige, der in Untersuchungshaft
sitzt. Bei der Grün­dung der Gruppe soll im “Pro­tokoll” auch ein
Schrift­führer und ein Kassier­er benan­nt wor­den sein, der einen monatlichen
Mit­glieds­beitrag von fünf Euro sam­melte — zum Kauf von “Ben­zin für die
Brand­sätze und die Flucht­fahrzeuge”. Einige der Angeklagten hät­ten sich
nicht an der Aus­führung der Anschläge beteiligt, son­dern nur an der Planung
und an der “Beschaf­fung von Ali­bis”, sagt der Staatsanwalt. 

Als er die Anklage ver­lesen hat, beantra­gen einige Vertei­di­ger, die
Öffentlichkeit aus diesem Jugend­prozess wegen des gerin­gen Alters der
Angeklagten auszuschließen. Da acht der Angeklagten zur Tatzeit noch
Her­anwach­sende waren — sie hat­ten das 18. Leben­s­jahr nicht vol­len­det — und
die vier anderen nicht viel älter waren, wer­den die Medi­en­vertreter aus dem
Gerichtssaal geschickt. Die Vor­sitzende Rich­terin Gisela Thaeren-Daig
begrün­det dies damit, dass sich einige der Angeklagten in speziellen
Erziehung­spro­gram­men befind­en, deren Erfolg nicht gefährdet wer­den soll. Bis
zur Urteilsverkün­dung am 14. Feb­ru­ar sind elf weit­ere Prozesstage vorgesehen
und 60 Zeu­gen geladen. 

Ter­ror­bande vor Gericht

Junge Neon­azis woll­ten Aus­län­der aus Bran­den­burg vertreiben

(MAZ, 21.12., Frank Schau­ka) POTSDAM/NAUEN Christo­pher H. aus Pausin bei Nauen im Havel­land hinterließ
nicht den Ein­druck, den man sich von mut­maßlichen Rädelsführern
recht­sex­tremer Ter­ror­ban­den zu machen geneigt ist, als der 20-Jährige, blass
und schmächtig, gestern früh den wuchtig wirk­enden, großen Verhandlungssaal
des Amts­gerichts betrat. 

Vor dem in Pots­dam tagen­den 1. Straf­se­n­at des Brandenburgischen
Oberlandesgerich
ts (OLG) unter Vor­sitz von Gisela Thaeren-Daig müssen sich
der Abi­turi­ent und elf jün­gere Mitangeklagte im Alter von 16 bis 20 Jahren
gegen den in Bran­den­burg ein­ma­li­gen Vor­wurf vertei­di­gen, eine terroristische
Vere­ini­gung gegrün­det zu haben. Mit Rück­sicht auf deren Jugend und erhoffte
Erziehbarkeit wurde die Öffentlichkeit nach Ver­lesen der Anklage von dem
Prozess bis zum Ende der Beweisauf­nahme für ver­mut­lich mehrere Wochen
ausgeschlossen. 

Nach Überzeu­gung der Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des Bran­den­burg hatte
Christo­pher H. die Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion “Freiko­rps” in den Sommerferien
2003 mit dem Ziel gegrün­det, Bran­dan­schläge auf Imbisse ausländischer
Betreiber zu verüben. Die jun­gen Neon­azis woll­ten die wirtschaftliche
Exis­ten­z­grund­lage der Besitzer ver­nicht­en. Die durch die Anschlagsserie
let­ztlich flächen­deck­end erzeugte Angst sollte Aus­län­der zum Wegzug nicht
nur aus der Region Nauen, son­dern schließlich aus ganz Bran­den­burg bewegen.
Bei den neun Bran­dan­schlä­gen, die “Freikorps”-Mitglieder zwis­chen August
2003 und Mai 2004 in Nauen, Falkensee, Briese­lang und Schön­walde verübten,
ent­stand ein Sach­schaden von schätzungsweise 600 000 Euro. Men­schen gerieten
nicht in Gefahr. Per­so­n­en­schä­den hät­ten auch den Zie­len der Satzung
wider­sprochen, die sich die Neon­azis gegeben hatten. 

Der außergewöhn­liche Organ­i­sa­tion­s­grad macht die Kam­er­ad­schaft für die
Gen­er­al­staat­san­waltschaft zu ein­er Ter­rorvere­ini­gung. In einem von allen
Mit­gliedern unterze­ich­neten Grün­dung­spro­tokoll wur­den die Funktionsträger
bes­timmt. Die heute 18-jähri­gen Patrick P. und Michael R. wur­den zum
Schrift­führer und Kassier­er gewählt. Fern­er wurde ein Monatsmitgliedsbeitrag
von fünf Euro fest­ge­set­zt. Mit den Ein­nah­men sollte Ben­zin gekauft werden,
das man für die Flucht­fahrzeuge sowie zur Her­stel­lung der Brandbomben
benötigte, wie Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res ausführte. 

Die Vorzüge der Grup­pen­struk­tur wur­den von den Neon­azis auch bei Pla­nung und
Durch­führung der Anschläge bedacht. Laut Staat­san­waltschaft woll­ten nicht
alle Freiko­rps-Mit­glieder Brände leg­en. Die, denen das zu gefährlich
erschien, woll­ten Fahr­di­en­ste leis­ten und Atten­täter mit falschen Alibis
unter­stützen. Um den Ver­dacht zu streuen, soll­ten Anschläge jew­eils von
unter­schiedlichen Mit­gliedern verübt werden. 

Die Atten­täter gin­gen zunehmend pro­fes­sionell vor. Nur bei ihrem ersten
Anschlag auf einen Asia-Imbiss in Nauen blieb es beim Ver­such, weil die
damals 17 und 18 Jahre alten Täter kein Gerät mit sich führten, um die
ver­git­terte Tür und ver­nagelte Fen­ster des Imbiss­es aufzubrechen. Sie
kon­nten den von Christo­pher H. gemix­ten Brand­satz deshalb nicht in das
Innere der Bude schleud­ern und mussten ihren Plan aufgeben. Aus diesem
Fehlschlag lern­ten die jun­gen Neon­azis jedoch. Bei späteren Anschlägen
hat­ten sie Ham­mer, Glass­chnei­der und Brecheisen dabei. 

Mit welch­er Energie und Rück­sicht­slosigkeit die “Freikorps”-Mitglieder ihren
Frem­den­hass in Atten­tat­en entlu­den, zeigte sich beson­ders deut­lich nach
ihrem zweit­en Anschlag. In der Nacht auf den 31. August 2003 ging in Nauen
nicht nur der Imbis­s­wa­gen eines viet­name­sis­chen Betreibers in Flam­men auf,
son­dern auch der angren­zende Super­markt. Der Schaden betrug mehr als 500 000
Euro und war uner­wartet groß. Den­noch beschloss die Gruppe lediglich, bis zu
neuen Anschlä­gen eine Weile zu warten. Von den im
“Freikorps”-Gründungsprotokoll beschriebe­nen Zie­len, Aus­län­der zunächst rund
um Nauen wirtschaftlich zugrunde zu richt­en, rück­ten die jun­gen Neonazis
jedoch nicht ab. Rädels­führer H. soll vielmehr ver­sucht haben, den
Zusam­men­halt der Gruppe zu fes­ti­gen und neue Mit­glieder anzuwerben.

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Schläger ermittelt

Tem­plin: Die Ermit­tlungs­gruppe des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder), die aus Krim­i­nal­beamten des Schutzbere­ich­es Uck­er­mark und des 2. Kom­mis­sari­ates der Krim­i­nalpolizei des Prä­sid­i­ums / Außen­stelle Eber­swalde beste­ht, hat fünf männliche Tatverdächtige ermit­telt, die am ersten Wei­h­nachts­feiertag in Tem­plin zwei Män­ner ange­grif­f­en hat­ten. Wie bere­its berichtet, wur­den die bei­den Opfer nach einem Gast­stät­tenbe­such, in der Mar­tin-Luther-Straße in Tem­plin, aus ein­er Gruppe her­aus attack­iert. Eins der Opfer war ein viet­name­sis­ch­er Staats­bürg­er, der auf­grund sein­er Ver­let­zun­gen sta­tionär im Kranken­haus behan­delt wer­den musste. Die fünf Tatverdächti­gen im Alter von 18 bis 22 Jahren stam­men alle aus Tem­plin und sind zum Teil bere­its strafrechtlich in Erschei­n­ung getreten. 


siehe auch auf Inforiot:


Über­fall auf Viet­name­sen in Tem­plin (28.12.2004)

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Agenturschluss-Aktion auch in Luckenwalde

JÜTERBOG Zahlre­iche Mon­tags­demon­stran­ten fan­den in dieser Woche erneut den Weg vor das Jüter­boger Rathaus. Die Organ­isatoren, das Bünd­nis gegen Sozial­ab­bau, bedank­ten sich. Anton Goriseck von der IG Met­all begrüßte die Teil­nehmer aus Altes Lager, Luck­en­walde, Dan­na, Neuheim, Treb­bin und Nordrhein-Westfalen. 

“Die Jüter­boger sind die hart­näck­ig­sten Mon­tags­demon­stran­ten in Deutsch­land”, sagte Michael Mau­r­er vom Bünd­nis angesichts der nun­mehr 21. Demo und wurde dafür bejubelt. Er forderte sogle­ich alle auf, am Fre­itag, dem 31. Dezem­ber, erneut auf dem Mark­t­platz zu erscheinen. Denn um fünf vor zwölf wird der Sozial­staat beerdigt. Gle­ich im neuen Jahr, am 3. Jan­u­ar, soll mit der bun­desweit­en Aktion “Agen­turschluss” vor den Agen­turen für Arbeit demon­stri­ert wer­den. Für die Jüter­boger ist das Luck­en­walder Amt das Ziel des Protestes. “Viele haben Angst. Kommt trotz­dem. Es kann nichts passieren, und es wird nichts passieren”, ver­sprach er. 

Aber eigentlich soll mit den Demon­stra­tio­nen erre­icht wer­den, dass die Agen­da 2010 verän­dert und mehr Arbeit­splätze geschaf­fen wer­den. Und zwar keine in so genan­nten Ein-Euro-Jobs. “Die Ziele der Arbeits­mark­tre­form sind, die Löhne ins­ge­samt und die Renten herun­terz­u­fahren, um damit die Prof­ite weniger Leute zu erhöhen”, sagte Michael Mau­r­er. Um dage­gen zu kämpfen, seien über 1000 Flug­blät­ter verteilt wor­den. Er schloss: “Alle vier Jahre kön­nen wir wählen gehen. Aber wenn Wahlen etwas verän­dern kön­nten, wür­den sie ver­boten.” Wie üblich hat­te er zuvor heftig die MAZ kri­tisiert, weil “seit dem 2. Okto­ber, seit der Großde­mo in Berlin, kaum im Lokalteil über die Mon­tags­de­mo berichtet wird”. 

Auch Marit­ta Böttch­er von der PDS ermutigte, Fre­itag um 11.55 Uhr vor das Rathaus zu ziehen. Sie nahm Stel­lung zu den Vor­wür­fen im Kreistag, dass sie Hartz IV durch­peitschen wolle. “Ich werde alles tun, was aus dem Gesetz her­auszu­holen ist”, ver­sprach sie den Empfängern von Arbeit­slosen­geld II. Um das Ver­sprechen zu hal­ten, benötige sie möglichst viele Beispiele von Prob­lem­fällen; deshalb bat sie Betrof­fene um Mithilfe. 

Dann schwenk­te sie eine Flasche Wein und erk­lärte: “Der Rote aus Frankre­ich ist für die Roten in Deutsch­land.” Aber konkret bekam Udo Weip­pert von der IG Met­all das Präsent, weil er bei den Demos für Ton und Licht sorgt. 

Für Lyrik sorgte wieder Rain­er Weigt aus Klein Schulzen­dorf; eine Zeile seines Gedicht­es “Schöne Aus­sicht­en” lautete: “Manchem däm­mert, ab näch­ste Woche wird′s belämmert.” 

Ein Teil­nehmer aus Jessen berichtete, dass “wir dort zwei Mon­tags­demos hingekriegt haben”. 

Ilona Copik ging zum Mikro­fon, um mitzuteilen, dass sie auf den Artikel in der MAZ, in dem ver­gan­gene Woche ihre Sit­u­a­tion geschildert wor­den sei, sehr viel Zus­pruch erfahren habe. Auch Wei­h­nacht­skarten und Spenden seien gekom­men. Sie habe sich sehr über die pos­i­tive Res­o­nanz gefreut, aber sie nehme Anteil am Schick­sal ander­er und schilderte, was sie im Fernse­hen so bewegt habe, “dass ich nicht schlafen konnte”.

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Schwache Montagsdemonstrationen

Pots­dam — Eine knappe Woche vor Inkraft­treten der Arbeits­mark­tre­form Hartz IV haben die seit dem Som­mer anhal­tenden Demon­stra­tio­nen in Bran­den­burg kaum noch Zus­pruch erfahren. Am Mon­tagabend kamen nach Polizeiangaben etwa 630 Teil­nehmer in neun Städten und Gemein­den zusam­men — so wenig wie nie zuvor.

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Illegale Einreise

Schöne­feld: In der Nacht zu Mittwoch stell­ten Beamte der Wache Schöne­feld in der Nähe der Auto­bahn bei Wal­ters­dorf sechs Per­so­n­en fest, die keine Papiere vor­weisen kon­nten. Nach eige­nen Angaben han­delte es sich um eine aus Tschetsche­nien stam­mende Frau mit ihren Kindern. Sie wur­den wegen des Ver­dachts der ille­galen Ein­reise zur Wache gebracht. Dort wur­den die völ­lig durch­nässten Per­so­n­en mit Wech­selk­lei­dung ver­sorgt und später der Aus­län­der­be­hörde übergeben. Festgenom­men wurde in diesem Zusam­men­hang ein Mann, der die Per­so­n­en offen­sichtlich geschleust hat­te. Die Krim­i­nalpolizei hat die Ermit­tlun­gen aufgenommen.

Inforiot