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Gerichtserfolg für PDS

(MAZ, 10.12., Frank Schau­ka) POTSDAM Im Stre­it mit der Lan­desregierung um die Ein­sicht­nahme in Akten des
Ver­fas­sungss­chutzes hat die PDS gestern vor dem Landesverfassungsgericht
einen Erfolg errun­gen. Die offiziell für erledigt erk­lärte Affäre um einen
krim­inellen V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes aus der Neon­azi-Szene kann nach
diesem Urteil möglicher­weise neu aufgerollt wer­den. Ungereimtheit­en zur
Rolle der Geheimen in der Angele­gen­heit gibt es nach wie vor. 

Mit 5:4‑Mehrheit entsch­ieden Bran­den­burgs ober­ste Richter, dass die
rot-schwarze Regierung die Lan­desver­fas­sung ver­let­zt hat­te, als sie im
Novem­ber 2003 den Antrag der PDS-Land­tagsab­ge­ord­neten Ker­stin Kaiser-Nicht
ablehnte. Die Poli­tik­erin, die der Par­la­men­tarischen Kontrollkommission
(PKK) zur Überwachung des Geheim­di­en­stes ange­hört, hat­te die Akten des
ent­tarn­ten V‑Manns Toni S. ein­se­hen wollen, um die mas­sive Kri­tik des
Berlin­er Landgerichts an den Pots­damer Ver­fas­sungss­chützern zu überprüfen.
In ihrem Urteil gegen Toni S. hat­ten die Berlin­er Richter den Geheimen
vorge­wor­fen, der V‑Mann habe “mit Wis­sen und Bil­li­gung” der Behörde tausende
CDs mit Nazi-Has­s­musik pro­duziert und vertrieben. 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) und der Ver­fas­sungss­chutz hat­ten die
Vor­würfe stets zurück­gewiesen und in mehreren PKK-Sitzun­gen Auskünfte
erteilt. Die aus zwei SPD-Mit­gliedern und einem CDU-Mit­glied bestehende
PKK-Mehrheit hat­te kein­er­lei Zweifel an diesen Angaben und erk­lärte die
Angele­gen­heit für erledigt — unter Verzicht auf das der PKK zustehenden
Aktenein­sicht­srechts und trotz weit­er­er Bedenken des PKK-Mitglieds
Kaiser-Nicht. 

Nach dem — möglicher­weise weg­weisenden — Urteil der Brandenburger
Ver­fas­sungsrichter ste­ht nicht nur der PKK als Gesamt­gremi­um bei
entsprechen­dem Mehrheits­beschluss das Recht der Aktenein­sicht zu, sondern -
zumin­d­est poten­ziell — auch jedem einzel­nen PKK-Mit­glied. Dieses der
Lan­desver­fas­sung imma­nente Recht hat­ten SPD und CDU bish­er in Abrede
gestellt und Aktenein­sicht­santräge abgelehnt. So ver­fuhren nicht nur die
rot-schwarze Lan­desregierung, son­dern auch die SPD/C­DU-Mehrheit­en im
Par­la­ment und der PKK

Aus dem Urteil der Ver­fas­sungsrichter ergibt sich für Kaiser-Nicht jedoch
nicht zwangsläu­fig das Recht, die Ver­fas­sungss­chutz-Akte Toni S. ein­se­hen zu
dür­fen. Das Innen­min­is­teri­um ist nach dem Richter­spruch allerdings
verpflichtet, den Antrag erneut und ins­beson­dere einge­hen­der zu prüfen, als
dies bish­er geschehen ist. Innen­min­is­ter Schön­bohm kündigte schon gestern
eine neuer­liche Prü­fung des Antrags an. 

Kaiser-Nicht ist opti­mistisch. “Das Urteil ist ein wichtiger Sieg des
Par­la­ments und ins­beson­dere der Oppo­si­tion”, erk­lärte sie nach der
Urteilsverkün­dung durch Ver­fas­sungs­gericht­spräsi­dentin Monika
Weis­berg-Schwarz. Kaiser-Nicht geht davon aus, dass ihr die Akteneinsicht
nach der Begrün­dung des Gerichts nicht länger ver­weigert wer­den kann.
Tat­säch­lich haben die Ver­fas­sungsrichter darauf hingewiesen, dass die
Ablehnung des Aktenein­sicht­santrags bei einem PKK-Mit­glied, das im Gegensatz
zu anderen Abge­ord­neten zu beson­der­er Geheimhal­tung verpflichtet ist,
beson­ders kom­pliziert ist. 

CDU-Gen­er­alsekretär Sven Petke forderte die PDS bere­its auf, Kaiser-Nicht
aus der PKK abzuziehen. Es wäre unerträglich, wenn — wie im Fall
Kaiser-Nicht — eine ehe­ma­lige Stasi-Infor­man­tin Ein­sicht in Akten des
Ver­fas­sungss­chutzes erhal­ten würde. 

PDS erre­icht Ein­sicht in V‑Mann-Akten

Ver­fas­sungs­gericht gibt PKK-Mit­glied recht

(LR, 10.12.) Das Pots­damer Innen­min­is­teri­um hat mit einem ver­fas­sungswidri­gen Bescheid
der PDS-Abge­ord­neten Ker­stin Kaiser-Nicht die Ein­sicht in
Ver­fas­sungss­chutza­k­ten in ein­er V‑Mann-Affäre ver­weigert. Das befand das
Lan­desver­fas­sungs­gericht Bran­den­burg gestern in seinem Urteil zu ein­er Klage
des Mit­glieds der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK).

Die Richter hät­ten aber nicht darüber entsch­ieden, ob ihr die Akteneinsicht
hätte gewährt wer­den müssen, heißt es in der Mit­teilung. Eine Klage des
Nicht-PKK-Mit­glieds und Par­la­men­tarischen Geschäfts­führers der PDS-Fraktion,
Heinz Viet­ze, wurde dage­gen aus Geheim­schutz­grün­den abgelehnt. Der
Innen­min­is­ter hat­te im Novem­ber 2003 die Anträge der PDS-Abgeordneten
Kaiser-Nicht und Heinz Viet­ze auf Aktenein­sicht unter Hin­weis darauf
abgelehnt, dass die Geheimhal­tungs­bedürftigkeit des Akten­in­halts einer
Ein­sicht­nahme in die Vorgänge um den V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes Toni S.
ent­ge­gen­ste­he (siehe Hintergrund). 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) beze­ich­nete das Urteil als “tragfähige
Grund­lage für par­la­men­tarische Kon­trolle”, da es kein allgemeines
Aktenein­sicht­srecht in Ver­fas­sungss­chutzan­gele­gen­heit­en ermögliche. Die PKK
hätte damals erk­lärt, die Aktenein­sicht sei auss­chließlich ein Recht der
Kom­mis­sion als Ganzes. An dieses Votum habe sich der Innen­min­is­ter gebunden
gese­hen. Nach dem Urteil des Gericht­es ist die Lan­desregierung bei ihrer
Ablehnung jedoch nicht der Verpflich­tung nachgekom­men, die “wider­stre­i­t­en­den
Gesicht­spunk­te zu ermit­teln, abzuwä­gen und die tra­gende Begrün­dung der
ablehnen­den Entschei­dung der Abge­ord­neten mitzuteilen”. So sei die besondere
Ver­schwiegen­heit­spflicht Kaiser-Nichts unberück­sichtigt geblieben. 

Nach Ansicht von Kaiser-Nicht ermöglicht das Urteil die “kün­ftige Kontrolle
des Ver­fas­sungss­chutzes durch die Oppo­si­tion”. Der Organstre­it von Vietze,
der kein Mit­glied der PKK ist, blieb hinge­gen nach Gericht­sangaben ohne
Erfolg. 

Hin­ter­grund Der Fall Toni S.

Der recht­sradikale Toni S. war im Juli 2002 von der Berlin­er Polizei als
V‑Mann des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes ent­tarnt wor­den. Das Berliner
Landgericht verurteilte S. wegen Volksver­het­zung , Gewalt­darstel­lung und
Ver­wen­dung von Nazi-Sym­bol­en zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Das Gericht
befand zudem, Ver­fas­sungss­chützer hät­ten dem V‑Mann bei seinen rechten
Umtrieben teils tatkräftig zur Seite ges­tanden. So soll S. vor einer
Polizei-Razz­ia gewarnt wor­den sein.

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Ein Opfer rechter Schläger offenbart seine Gedanken

(LR, 11.12.) “Mein Sohn hat etlich­es ver­drängt, aber vergessen hat er nichts” — Horst
Mar­tin erin­nert sich an den 27. Sep­tem­ber 2003, als er im Bei­sein seines
zehn­jähri­gen Sohnes in ein­er Cott­tbuser Straßen­bahn von drei jungen
Recht­sradikalen zusam­mengeschla­gen wurde. Damals hat­te er sich schützend vor
ein far­biges Pärchen gestellt, das von den Neon­azis angepö­belt wurde. Alle
drei Täter wur­den bestraft. Jet­zt berichtete Horst Mar­tin, zwischenzeitlich
von Bran­den­burgs Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck mit dem “Band für Mut
und Ver­ständi­gung” aus­geze­ich­net, vor dem “Cot­tbuser Auf­bruch” über den
Prozessverlauf. 

Einen der Täter, den 17-jähri­gen Pierre S. beze­ich­nete Horst Mar­tin als
“unbelehrbar” . Nach der Prügelei im Sep­tem­ber habe er schon wieder neue
Straftat­en auf dem Kerb­holz, unter anderem eine räu­berische Erpres­sung. Dass
er zu zwei Jahren Jugend­strafe ohne Bewährung verurteilt wurde, hält Martin
für angemessen. Der zweite Schläger, der zur Tatzeit 20 Jahre alte Sebastian
H., der ger­ade als Oberge­fre­it­er die Bun­deswehr ver­lassen hat­te, wurde zu 18
Monat­en Gefäng­nis ohne Bewährung verurteilt, berichtete Horst Mar­tin vor dem
Cot­tbuser Auf­bruch. Er sei mit ein­er Led­er­jacke mit Auf­schrift “Landser” vor
Gericht erschienen und von der Rich­terin vier­mal ver­warnt wor­den. Auch über
Sebas­t­ian H. lautet Mar­tins Bew­er­tung: “Unbelehrbar” .

Anders beim drit­ten Täter, dem 18-jähri­gen Nico F. Er hat sich nach
Schilderung seines Opfers von der recht­en Szene los­ge­sagt. Seine neue
Fre­undin übe offen­sichtlich einen guten Ein­fluss auf ihn aus. Nico F. habe
sich schriftlich bei ihm entschuldigt, berichtete Horst Mar­tin. Allerdings
sei dieser Brief in ein­er anderen Hand­schrift ver­fasst und von dem
18-jähri­gen nur unter­schrieben. “Ich habe diese Entschuldigung nicht
angenom­men” , erk­lärte der 57-Jährige, “wenn der junge Mann bere­it gewesen
wäre, vier Wochen lang ein Asy­lanten­heim zu reini­gen, hätte ich dies als
Entschuldigung akzep­tiert” . Der Vater des Täters habe sich bere­it erklärt,
das geforderte Schmerzens­geld zu begle­ichen, sagte Horst Mar­tin. Doch die
Rich­terin habe zu Recht darauf bestanden, dass dies der junge Täter selbst
tun müsse. So hat Nico F. monatlich 20 Euro von seinem Lehrlingsgehalt
aufzubrin­gen. er wurde zu zwei Jahren Jugend­strafe verurteilt, die auf drei
Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt sind. 

Das Opfer Horst Mar­tin hält die Urteile für angemessen. Er war im September
in der Straßen­bahn mit Faustschlä­gen, Kopf­stößen und Trit­ten ins Gesicht
trak­tiert wor­den. Am meis­ten hat­te ihn die Teil­nahm­slosigkeit der anderen
Fahrgäste geschockt. Kein­er der Anwe­senden hat­te einge­grif­f­en. Später
meldete sich ein Zeuge, dank dessen Hin­weis­es die drei Haupttäter
iden­ti­fiziert wer­den kon­nten. Sie waren teils vorbe­straft wegen
Gewalt­de­lik­ten mit recht­sradikalem Hintergrund. 

Der Zus­pruch von Mit­bürg­ern nach der Tat habe sehr geholfen, sagte Horst
Mar­tin beim Tre­f­fen des Cot­tbuser Auf­bruchs: “Es war gut, dass danach gleich
jemand da war.” 

“Das The­ma Recht­sradikalis­mus ver­lässt uns nicht” , sagte Mar­ti­na Münch,
Vor­sitzende des Cot­tbuser Auf­bruchs. Recht­sex­trem­is­mus nehme drama­tisch zu,
häu­fig auch bei Frauen. 

Die Erfahrun­gen von Horst Mar­tin wer­den in einem Band wiedergegeben, den
Wil­helm Heit­mey­er 2005 in der edi­tion Suhrkamp mit dem Titel “Deutsche
Zustände” veröffentlicht.

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Kritik an Umgang mit Tschetschenen

POTSDAM Zehn Jahre nach Beginn der Kriege in Tschetsche­nien hat die russische
Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tion “Memo­r­i­al” die Bun­desre­pub­lik Deutsch­land und
andere Staat­en West€pas zu einem besseren Schutz von Flüchtlin­gen aus der
Krisen­re­gion im Nord­kauka­sus aufgerufen. Die Ver­weigerung der Auf­nahme sowie
Abschiebun­gen in die ost€päischen EU-Staat­en widersprächen
Men­schen­rechts- und Flüchtlingskon­ven­tio­nen, kri­tisierte die
Men­schen­rechtsvertei­di­gerin Libkhan Basae­va gestern in Pots­dam. “Memo­r­i­al”
war am Vortag in Stock­holm mit dem alter­na­tiv­en Nobel­preis ausgezeichnet
worden. 

Deutsch­land müsse das nach EU-Recht mögliche so genannte
“Selb­stein­trittsrecht” wahrnehmen, auf Rückschiebun­gen in die
Erstein­reiselän­der verzicht­en und einen eigen­ständi­gen Schutz für
Flüchtlinge gewähren, forderten auch die Deutsch-Kauka­sis­che Gesellschaft
und der Flüchtlingsrat Bran­den­burg. Notwendig sei zudem eine Änderung des
Asyl­rechts, durch die trau­ma­tisierte Flüchtlinge nach österreichischem
Vor­bild grund­sät­zlich Abschiebeschutz erhal­ten sollen. 

In Bran­den­burg wür­den seit August ver­stärkt tschetschenis­che Flüchtlinge an
der Oder aufge­grif­f­en und in die Abschiebe­haf­tanstalt Eisenhüttenstadt
gebracht. Dieses Vorge­hen gegen Krieg­sopfer wider­spreche humanitärem
Han­deln, rügte Judith Gleitze vom Flüchtlingsrat. Die ost€päischen Länder
kön­nten auf Grund der schlecht­en Wirtschaft­slage keine ausreichende
Unter­stützung gewähren und seien über­fordert, so Ekke­hard Maaß von der
Deutsch-Kauka­sis­chen Gesellschaft. 

Der Flüchtlingsrat forderte das Land Bran­den­burg auf, bei der
Innen­min­is­terkon­ferenz eine human­itäre poli­tis­che Lösung zu unterstützen. 

Nach Infor­ma­tio­nen von Maaß hal­ten sich derzeit 30 000 bis 35 000
tschetschenis­che Flüchtlinge in West€pa auf.

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Rechte zu Haft ohne Bewährung verurteilt

(MAZ, 10.12.) PERLEBERG Den Fall ein­er bru­tal­en Schlägerei mit recht­sex­tremem Hin­ter­grund hat­te das
Per­leberg­er Amts­gericht zu ver­han­deln: Am 21. August sahen Sebas­t­ian R. (20)
und Mar­co S. (26) aus Per­leberg auf dem Rück­weg vom Hafen­fest Wittenberge
zwei Punks im Ein­gang der Deutschen Bank auf Wahlplakat­en sitzen. Soweit das
Gericht den Her­gang rekon­stru­ieren kon­nte, forderten die Angeklagten, die
durch ihre Klei­dung als Rechte zu erken­nen waren, die 15 und 17 Jahre alten
Punks auf, die Plakate her­auszugeben und aufzuhängen. 

Die Sit­u­a­tion sei von Anfang an bedrohlich gewe­sen, so der Zeuge Ken­ny K.,
der der Auf­forderung gefol­gt war und gehofft hat­te, dann Ruhe zu haben. Die
Recht­en hät­ten sie jedoch als “Zeck­eschweine, die in die Gosse gehörten”,
beschimpft. Daraus entwick­elte sich ein Wort­ge­fecht zwis­chen dem 23-jährigen
Daniel W., der bei den bei­den Punks saß, und dem Angeklagten Sebas­t­ian R. 

Wie sich die Sit­u­a­tion entwick­elte, kon­nte das Gericht wegen
wider­sprüch­lich­er Aus­sagen nicht fest­stellen. Sich­er ist, dass der
schmächtige Daniel W. vom stäm­mi­gen Mar­co S. bewusst­los geschla­gen und am
Boden mit Stahlkap­pen­stiefeln getreten wurde. Das Gericht hält es für
erwiesen, dass es nicht, wie die Angeklagten behaupteten, um
Selb­stvertei­di­gung handelte. 

Mar­co S. wurde wegen schw­er­er Kör­per­ver­let­zung zu zehn Monat­en Haft
verurteilt, wegen lan­gen Vorstrafen­reg­is­ters ohne Bewährung. Sebas­t­ian R.
wurde wegen Belei­di­gung und Bei­hil­fe zur schw­eren Kör­per­ver­let­zung zu acht
Monat­en Jugend­strafe ohne Bewährung verurteilt. Dazu kom­men vier Monate
Rest­strafe. Erst am 13. August, sieben Tage vor der ver­han­del­ten Straftat,
war er vorzeit­ig aus der Haft ent­lassen wor­den, die er wegen ähnlicher
Straftat­en ver­büßte. Im Sep­tem­ber 2003 hat­te er sich an ein­er schweren
Kör­per­ver­let­zung auf dem Herb­st­fest in Wit­ten­berge beteiligt. Zu zehnt war
die rechte Clique auf einen jun­gen Mann mit Irokesen-Haarschnitt
los­ge­gan­gen. Mit dabei auch der Angeklagte Mar­co S. Einen Monat später
fie­len sie ein Opfer an, das Dread­locks trug. Die recht­sex­treme Gesinnung
der Angeklagten, die mehrfach doku­men­tiert sei, könne einem eigentlich egal
sein, so die Vertreterin der Neben­klage im Plä­doy­er. Zum rechtsextremen
Welt­bild gehöre aber, dass sich “diese Leute” anmaßten zu entschei­den, wer
sich wo aufhal­ten dürfe, und das mit Gewalt durchzuset­zen. Richter Behnke
wollte die Tat “poli­tisch nicht so hoch hän­gen”, ver­wies aber darauf, dass
es in seinem Bezirk so viel Ärg­er mit Recht­en gäbe, dass das nicht mehr
toleriert wer­den könne und das hätte den Angeklagten klar sein müssen.

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Stadt kauft das Asylbewerberheim

(MAZ, 10.12.) Die Stadt gibt eine Viertelmil­lion Euro aus, um eine halbe Mil­lion Euro zu
sparen. 

Im Jan­u­ar sollen Haup­tauss­chuss und Stadtverord­neten­ver­samm­lung über den
Erwerb des Asyl­be­wer­ber- und Flüchtling­sheimes an der Flämingstraße 17
entschei­den. Das Haupt­ge­bäude mit ein­er Nutzfläche von 3600 Quadratemetern
sowie das dazu gehörende Grund­stück mit 2138 Quadrat­metern sind im Besitz
der ZF Getriebe GmbH, die Stadt ist bish­er nur Mieter. Im Monat zahlt sie 14
442,49 Euro, zusät­zlich kommt sie für Betrieb­skosten und Instand­hal­tung auf.
Die Miete wird vom Sozialamt über den Wohn­heim­be­treiber Brandenburger
Bürg­er­hil­fe e. V. entrichtet. 

ZF hat nun der Stadt ein Kau­fange­bot unter­bre­it­et. Grund­lage für den
Kauf­preis waren die bis Ende 2007 zu zahlen­den Net­tomi­eten von jew­eils knapp
12 500 Euro (ohne Mehrw­ert­s­teuer) — dem­nach hätte die Stadt ins­ge­samt 498
000 Euro in Monat­srat­en gezahlt, zum Ende der Laufzeit hät­ten Haus und Boden
ihr gehört. 

Darauf ließ sich die Stadt nicht ein, ver­han­delte lieber über einen
sofor­ti­gen Kauf. Mit Ver­weis auf den großen Instand­hal­tungs- und
Instand­set­zungsrück­stand kon­nte sie kräfti­gen Rabatt her­auss­chla­gen: Am Ende
einigten sich bei­de Seit­en auf den Preis von 240 000 Euro. Allein das
Grund­stück ist bei einem Quadrat­meter­preis von 60 Euro mehr als 128 000 Euro
wert. Kommt das Geschäft zus­tande, muss die Kom­mune fürder­hin nur noch für
Betrieb­skosten und Instand­set­zung aufkom­men, die Miet­zahlun­gen fall­en weg. 

Die Notwendigkeit des Erwerbs begrün­det die Stadtver­wal­tung in der nicht
öffentlichen Beschlussvor­lage damit, dass das Gebäude noch län­gere Zeit
gebraucht wird. Zwar hat die Kom­mune auf eigen­em Grund im Jahr 1992 einen
Anbau mit 1488 Quadrat­metern in Leicht­bauweise errichtet, wird aber mit Mühe
bis Ende 2007 den Betrieb aufrechter­hal­ten, weil es Baumän­gel gibt. Bis
dahin darf sie ihn jedoch nicht aufgeben, weil zwei Mil­lio­nen Mark
För­der­mit­tel ver­baut wur­den. Für das Geld gibt es eine Bindungs­frist von 15
Jahren, son­st dro­hen Rück­forderun­gen. So wird ab dem Jahr 2008 wohl nur das
ehe­ma­lige Lehrlingswohn­heim weit­er als Asyl­be­wer­ber- und
Flüchtling­sun­terkun­ft genutzt wer­den kön­nen, insofern war der Kauf zum
jet­zi­gen Zeit­punkt billiger. 

In der Stadt leben derzeit rund 350 Asylbewerber.

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Stein des Anstoßes

(MAZ, 10.12., Oliv­er Fis­ch­er) Die gravierte Edel­stahlplat­te, die auf Hans-Georg Kohnkes Schreibtisch
liegt, ist ger­ade ein halbes Jahr alt und schon reparaturbedürftig. Der Text
ist kaum mehr zu entz­if­fern, weil sich aus vie­len Buch­s­ta-ben die Farbe
löst. Kleine A′s und U′s kleben nun kreuz und quer auf dem Metall. 

Das ist ärg­er­lich, aber Kohnke kann es verkraften. “Ein Garantiefall”, wie
der Stadt­mu­se­ums­di­rek­tor sagt. Außer­dem wird den Text in naher Zukunft
ohne­hin nie­mand lesen, denn Kul­turbeige­ord­nete Bir­git Hüb­n­er (PDS) hat die
Tafel bis auf Weit­eres von ihrem Bes­tim­mung­sort — ein­er rostbraunen
Infos­tele am Kriegs­gräber­feld auf dem Marien­berg — ent­fer­nen lassen. 

Dies sei eine Reak­tion auf “zahlre­iche Anrufe aus allen Lagern” gewe­sen, die
ger­ade in den Wochen vor dem Volk­strauertag Bedenken gegen die Infotafel
geäußert hät­ten, begrün­dete Hüb­n­er diesen Schritt auf Anfrage. Die
PDS-Poli­tik­erin set­zt damit einen vor­läu­fi­gen Schlusspunkt un-ter eine
Diskus­sion, die weit-gehend unter Auss­chluss der Öffentlichkeit bere­its seit
Errich­tung der Stele im Juni geführt wor­den war. 

Für Zünd­stoff hat­te die von der His­torik­erin Con­stanze Kutschk­er entworfene
Tafel gesorgt, weil sie in knappem Wort­laut auf einen bis dahin unbekannten
nation­al­sozial­is­tis­chen Ursprung des Sol­daten­fried­hofs hin­weist. Wie
Kutschk­er in monate­langer Recherc­hear­beit her­aus­ge­fun­den und auf der Tafel
pub­lik gemacht hat­te, war das Feld 1939 von den Nation­al­sozial­is­ten als
“Ehren­fried­hof” angelegt wor­den. Kri­tisiert wurde auch ein auf einer
Bildtafel erkennbares Hak­enkreuz. Zudem habe man aus dem Infotext
“her­ausle­sen kön­nen, dass auf dem Gräber­feld SS-Ange­hörige und Angehörige
der Hitler­ju­gend liegen, und dass die Bun­deswehr mit einem Gedenkstein diese
Leute ehrt”, so Hüb­n­er. “Darüber muss gere­det werden.” 

Eine Diskus­sion scheint in der Tat drin­gend erforder­lich. Unab­hängig von
For­mulierungs­fra­gen muss die Stadt klären, wie mit der eige­nen Geschichte
umzuge­hen ist, und da liegen die Stand­punk­te denkbar weit auseinander. 

So fordert Con­stanze Kutschk­er, die als Volon­tärin des Muse­ums die
Beschilderung qua­si im Allein­gang real­isiert hat, den Verbleib der Tafel.
“Wir müssen uns mit den Tätern auseinan­der set­zen, um der Opfer gedenken zu
kön­nen.” Ähn­lich argu­men­tiert der Muse­um­schef: “Wir müssen das aushalten.
Der jun­gen Gen­er­a­tion wäre ein Ver­schweigen nicht zu erklären.” 

“Die Tafel hätte nie ange­bracht wer­den sollen”, find­et dage­gen Alfred
Wichterei. Der Vor­sitzende des Bun­des der Antifaschis­ten fürchtet, dass das
Kriegs­gräber­feld ein Anziehungspunkt für die rechte Szene wird. Er ist nicht
der Einzige, der so denkt, und der deshalb bei Kohnke und Hüb­n­er vorstellig
wurde. Selb­st der Rathenow­er PDS-Vor­sitzende Hen­drik Oech­sle warnt vor
möglichen Fol­gen: Wenn die Stadt das so machen wolle, habe man bald das
gle­iche Prob­lem wie in Halbe. Die Klein-stadt im Dahme-Spree­wald-Kreis war
in die Schlagzeilen ger­at­en, weil Sol­daten­gräber auf dem dor­ti­gen Friedhof
zu einem Wall­fahrt­sort für Neon­azis gewor­den waren. 

Zu disku­tieren wird auch über den Gedenkstein sein, der im Jahr 2000 von der
Stadt mit Hil­fe der Bun­deswehr auf dem Gräber­feld errichtet wor­den war.
Vertreter der Stadtverord­neten­ver­samm­lung gedenken dort jedes Jahr zum
Volk­strauertag der Opfer der Weltkriege — bis­lang freilich ohne etwas von
der unrühm­lichen Ver­gan­gen­heit des Ortes zu ahnen. Nun muss das Gräberfeld
auch als Ge-denko­rt über­dacht wer­den. Zwar liegen unter den Gras­nar­ben wohl
größ­ten­teils Sol­dat­en und Hitler­jun­gen, “die während des Volkssturms als
Kanonen­fut­ter dien­ten”, wie Kohnke ver­mutet. Unter den Toten find­en sich
aber nach­weis­lich auch einige SS-Ange­hörige, und mit dem damaligen
Kreis­pro­pa­gan­daleit­er Johannes Thomann min­destens ein ranghoher
Nationalsozialist. 

Die junge His­torik­erin Kutschk­er würde den Stein deshalb am lieb­sten sofort
auf das 50 Meter unter­halb der Kriegs­gräber­stätte gele­gene “Ter­ror­feld”
stellen, wo einst mehr als 1000 zivile Krieg­sopfer begraben wor­den waren.
“Son­st wer­den Täter zu Opfern gemacht.” Hier ist Muse­ums­di­rek­tor Kohnke
jedoch ander­er Mei­n­ung: “Es liegen auf solchen Fried­höfen immer ein paar
Schweine­hunde, aber wegen denen kann man das Gedenken nicht ausfallen
lassen.”

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Brandenburger StudentInnen protestieren

Bran­den­burg­er Stu­den­ten wollen am Woch­enende mit mehreren Aktio­nen gegen die Rück­meldege­bühr an Uni­ver­sitäten protestieren. 

Geplant sei unter anderem, in Pots­dam einen “wei­h­nachtlichen Mei­n­ungs­baum” aufzustellen, wie die Organ­isatoren in Pots­dam erklärten. 

Der Grund für die Proteste sei die Rück­meldege­bühr von 51 Euro. Diese Summe ste­he in keinem Ver­hält­nis zu den tat­säch­lichen Ver­wal­tungskosten. Es han­dele sich deshalb um eine “verkappte Form von Stu­di­enge­bühren”, die in Bran­den­burg per Gesetz ver­boten seien. 

Seit mehreren Jahren kla­gen die Stu­den­ten gegen die Rück­meldege­bühr. Ähn­liche Kla­gen in anderen Bun­deslän­dern seien von Bun­des­gericht­en bish­er aus­nahm­s­los pos­i­tiv für die Studieren­den entsch­ieden wor­den, hieß es. Mit­tler­weile schulde das Land den Stu­den­ten mehr als 14 Mil­lio­nen Euro.

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Kein Opfer bleiben

(Anna Blume) Mit der Ver­anstal­tung „Bleib kein Opfer“ richtete sich die Opfer­per­spek­tive am 9.
Dezem­ber in Zusam­me­nar­beit mit der AG „gegen rechts“ des F. F. Runge Gym­na­si­ums an
die Jugendlichen in Oranien­burg. Neben der aktuellen poli­tis­chen Sit­u­a­tion vor Ort
wurde unter anderem disku­tiert, was Schüler tun kön­nen, die was gegen Nazis haben
und welche Hand­lungsmöglichkeit­en nach einem recht­en Angriff dem Opfer und seinem
Umfeld zur Ver­fü­gung stehen. 

„Es geht darum, bei einem Angriff oder bei Ein­schüchterung durch Nazis nicht allein
und hil­f­los mit sein­er Sit­u­a­tion zu bleiben, anderen beizuste­hen, kein Opfer zu
bleiben“, so Marie Der­ièn von der Arbeits­ge­mein­schaft über die Zielset­zung der
Ver­anstal­tung, an der cir­ca 25 Jugendliche teilnahmen.
Nach Doku­men­ta­tion des Vere­ins Opfer­per­spek­tive wer­den jährlich mehr als 50
Jugendliche im Land Bran­den­burg Opfer rechter Gewalt. Die Ver­let­zun­gen reichen
hier­bei von blauen Fleck­en und Knochen­brüchen über schw­erere, bleibende Verletzungen
bis hin zu gle­ich mehrere Fälle, in denen es an glück­lichen Zufällen liegt, dass die
Opfer nicht zu Tode gekom­men sind. Mit dieser Zahl liegt er regelmäßig etwas über
der offiziellen Polizeis­ta­tis­tik. Aber auch sie kann nur die Anzeige oder
Öffentlichkeit­sar­beit bekan­nt gewor­dene Angriffe doku­men­tieren. Die Dunkelziffer
liegt nach Ein­schätzung der Opfer­per­spek­tive e.V. erhe­blich darüber. 

Die Gründe dafür sind vielschichtig, oft bew­erten die örtliche Polizei,
Medi­en­vertreter und das direk­tes Umfeld selb­st gefährliche Angriffe von Neon­azis auf
andere Jugendliche als unpoli­tis­che, ange­blich jugend­typ­is­che Auseinandersetzungen
zwis­chen rival­isieren­den Cliquen. 

Schon seit Jahren ist es in der Recht­sex­trem­is­mus­forschung anerkan­nt, dass das
Vor­drin­gen der Recht­en in die Jugend­szenen vor Ort regelmäßig über Gewaltanwendung
und Ein­schüchterung gegen nicht-rechte Jugend­kul­turen erfol­gt. „Über­griffe von
Neon­azis gegen andere Jugendliche poli­tisch ernst zu nehmen, hat also einige
Bedeu­tung in der Auseinan­der­set­zung mit dem Recht­sex­trem­is­mus in Bran­den­burg“, so
Clau­dia Luzar vom Vere­in Opfer­per­spek­tive. Deshalb ging es auch um Strate­gien gegen
Angst­zo­nen und rechte Dom­i­nanz unter Jugendlichen.

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Misshandlungen auch bei der Bundeswehr in Doberlug

(LR) Im Mis­shand­lungs-Skan­dal bei der Bun­deswehr hat das Verteidigungsministerium
bis­lang 18 Fälle ermit­telt. Wie gestern Abend ein Ministeriumssprecher
weit­er erk­lärte, sind darin drei neue Fälle enthal­ten, darunter ein Vorfall
aus Dober­lug im Elbe-Elster-Kreis. Dort sollen Rekruten mit einem
Hunde-Elek­tro­hals­band trak­tiert wor­den sein. 

Aus der Dober­luger Lausitz-Kaserne wer­den nach den Plä­nen von
Vertei­di­gungsmin­is­ter Peter Struck (SPD) in den näch­sten Jahren etwa 1000
Sol­dat­en abgezogen. 

Das Min­is­teri­um geht zudem vier Beschw­er­den nach, bei denen Soldaten
vorschriftswidrig als Geisel genom­men wor­den sein sollen. In einem Fall soll
es sog­ar zu ein­er Schein­hin­rich­tung gekom­men sein, sagte der Sprecher.

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Jugendklub Guwa sucht Domizil

Bernau | Wie es mit dem Jugend­klub “Gurken­wass­er” in der Zepernicker
Chaussee im kom­menden Jahr weit­erge­hen soll, ist derzeit noch ungewiss.
Der Eigen­tümer hat dem Träger des Klubs, dem Inter­na­tionalen Bund,
gekündigt, und zwar bis zum Ende des Jahres 2004. Allerd­ings haben
bere­its mehrere Gespräche stattge­fun­den, an denen der Eigen­tümer, der
Träger des Klubs, die Stadtver­wal­tung und Jugendliche teilgenommen
haben. Der Kon­takt soll nicht abreißen. Die Stadtverordnetenvorsitzende
Gudrun Gaethke hat das The­ma im Stadt­pala­ment angesprochen.
Wie der zuständi­ge Bernauer Dez­er­net Eck­hard Illge nach dem bislang
let­zten Tre­f­fen sagte, sthet der ter­min zum Jahre­sende zwar fest,
zeichne sich jedoch eine konkrete Lösung ab, so sei der Eigentümer
bere­it, den Jugendlichen ent­ge­gen­zukom­men. Mit anderen Worten:
Ergibt­sich eine Alter­na­tive mit fes­ten Ter­min und in abse­hbar­er Zeit, so
kön­nten die Jugendlichen den Klub entsprechend länger nutzen.
Doch eine Alter­na­tive ist nicht leicht zu find­en. “Es wird sicherlich
zunächst nur eine Über­gangslö­sung sein”, sagt Eck­er­hard Illge. Und
ver­mut­lich werde das Objekt auch nur angemietet wer­den kön­nen. Ein
Objekt an der Pap­pelallee ist bere­its besichtigt wor­den. Es sei jedoch
als Ganze so groß.

Inforiot