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Mahnwache und Kundgebung in Rheinsberg

Ein Kreis von Bürg­erin­nen und Bürg­ern aus Rheins­berg ruft für Fre­itag, den 1. April, zu ein­er Mah­nwache vor dem abge­bran­nten Imbiss von Mehmet Cimendag in der Paulshorster Straße auf. Auf den Döner­im­biss war in der Nacht zu Mittwoch ein Bran­dan­schlag verübt wor­den, bei dem dieser voll­ständig abbran­nte. Die Mah­nwache begin­nt um 13 Uhr, um 16 Uhr find­et an der­sel­ben Stelle eine Kundge­bung statt.

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Anschlag auf Imbisswagen

(MAZ)RHEINSBERG Auf den Dön­er-Imbis­s­wa­gen des in Rheins­berg leben­den Kurden
Mehmet Cimendag ist in der Nacht zu gestern ein Bran­dan­schlag verübt worden.
Der Imbiss bran­nte kom­plett ab. Es war bere­its der vierte Anschlag auf
Cimendags Dön­er­stand. Ein­mal wur­den die Täter gefasst: Drei Jugendliche
hat­ten im August 2003 ver­sucht, den Imbiss abz­u­fack­eln. Sie wur­den im
Novem­ber zu Bewährungsstrafen verurteilt. Vor gut einem Jahr hat­ten rund 350
Rheins­berg­er gegen rechte Gewalt demon­stri­ert und 800 Euro für Mehmet
Cimendag gesammelt. 

Dön­er­stand abgefackelt

Krim­i­nal­is­ten des Polizeiprä­sid­i­ums Pots­dam ermit­teln in alle Richtungen

(MAZ)RHEINSBERG Als kurz nach Mit­ter­nacht die Feuer­wehr ein­traf, stand der
Dön­ner­im­biss in der Paulshorster Straße in Rheins­berg bere­its in vollen
Flam­men. Gegenüber dem Aldi bot sich gestern ein trost­los­es Bild. Dort, wo
Mehmet Cimendag aus seinem Imbis­s­wa­gen Dön­er, Kaf­fee und diverse Snacks
verkaufte, befand sich nur noch ein Haufen verkohlter Metallteile. 

Die Brand­stelle ist durch die Polizei mit Bän­dern weiträu­mig abges­per­rt. Ein
Polizist der Rheins­berg­er Wache sorgt dafür, dass nie­mand unbefugt das
Grund­stück betritt. Spezial­is­ten vom krim­inal­tech­nis­chen Dienst des
Pots­damer Polizeiprä­sid­i­ums sind dabei, die Brand­stelle akribisch nach
Spuren zu untersuchen. 

Der Brand wurde in der Nacht vom Dien­stag zum Mittwoch fest­gestellt. Ein
Rheins­berg­er hat­te beim Vor­beifahren unter dem Imbis­s­wa­gen Feuer
fest­gestellt. Er informierte unverzüglich die Polizei und Feuer­wehr. Laut
Leit­stelle wurde 0.50 Uhr der Brand gemeldet. Wenige Minuten später war die
Rheins­berg­er Feuer­wehr vor Ort. Allerd­ings war da alles zu spät — es gab
nichts mehr zu löschen. 

Ob es sich um Brand­s­tiftung han­delt, dazu wollte sich gestern die Polizei
noch nicht fes­tle­gen. “Wir ermit­teln in alle Rich­tun­gen”, sagte Bärbel
Son­nen­berg von der Press­es­telle des Polizeiprä­sid­i­ums in Pots­dam. Die
Unter­suchung der Brand­stelle würde sich sehr kom­pliziert gestal­ten, da der
Imbis­s­wa­gen total zer­stört ist. Eingeschal­tet sei auch die
Staat­san­waltschaft. Natür­lich würde auch in Rich­tung Brandstiftung
ermit­telt, ver­sicherte Bär­bel Sonnenberg. 

Dass der Imbis­s­wa­gen auf Grund eines tech­nis­chen Defek­tes abge­bran­nt ist,
wird von den meis­ten Rheins­berg­ern für unwahrschein­lich gehal­ten. Dagegen
sprechen auch die Aus­sagen des Ein­wohn­ers, der den Brand der Feuerwehr
gemeldet hat­te. “Wenn es sich um einen tech­nis­chen Defekt gehan­delt hätte,
wäre das Feuer nicht unter dem Wagen, son­dern im Inneren ausgebrochen”,
erläutert der Augenzeuge. 

Mehmet Cimendag, der Eigen­tümer des Döner­im­biss­es, ver­mutet ebenfalls
Brand­s­tiftung. Bere­its dreimal wurde auf den Wagen des Kur­den ein
Bran­dan­schlag verübt. “Ich hat­te mich so gefreut, dass mich in jüng­ster Zeit
Jugendliche grüßten, die mir früher böse Blicke zuwar­fen. Man kann lei­der in
keinen hinein­schauen”, sagt er jet­zt resig­nierend. Vom Brand sei er in der
Nacht von einem Anwohn­er informiert wor­den. “Ich kon­nte nur noch zusehen,
wie meine Arbeitsstelle in Schutt und Asche versank.” 

Nach­dem im August 2003 Jugendliche ver­sucht hat­ten, den Imbiss in Brand zu
steck­en, war es im Novem­ber 2004 zum Prozess gekom­men (die MAZ berichtete).
Die drei Täter wur­den zu Bewährungsstrafen und zu gemein­nütziger Arbeit
verurteilt. Aus dem­sel­ben Anlass hat­te es am 13. Feb­ru­ar, vor ger­ade mal
einem Jahr, in Rheins­berg eine Kundge­bung gegen Ras­sis­mus und rechte Gewalt
gegeben. Über 350 Rheins­berg­er hat­ten sich an der Demon­stra­tion beteiligt
und 805 Euro gespendet, die an Mehmet Cimendag übergeben wurden.

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CDU blockiert Antrag gegen Rechtsextremismus

(MAZ) POTSDAM Einen gemein­samen Antrag der drei Frak­tio­nen SPD, CDU und PDS gegen
Recht­sex­trem­is­mus und frem­den­feindliche Gewalt wird es wahrschein­lich nicht
geben. Die CDU-Frak­tion lehnte gestern eine solche Ini­tia­tive wegen der
Beteili­gung der PDS ab. Ver­wiesen wird auf einen fraktionsinternen
Beschluss, wonach die CDU keine gemein­samen Anträge mit der PDS im Landtag
stellen dürfe. Der innen­poli­tis­che Sprech­er Sven Petke sagte, es handele
sich um einen Antrag der Koali­tion­spart­ner von SPD und CDU. “Wenn die PDS
will, kann sie zustimmen.” 

Ursprünglich war vorge­se­hen, dass alle drei Frak­tio­nen gemein­sam den Antrag
ein­brin­gen, was ein Novum im Land­tag gewe­sen wäre. Daran ist auch die SPD
inter­essiert. “Es wäre sin­nvoll, wenn alle drei demokratis­chen Parteien den
Antrag stellen”, sagte Innen­poli­tik­er Wern­er-Sieg­wart Schip­pel. Die
block­ierende Hal­tung der CDU sei unver­ständlich. Es sei vere­in­bart gewesen,
einen gemein­samen Text in der Koali­tion zu for­mulieren und diesem der PDS
vorzule­gen. Die demokratis­chen Parteien dürften sich nicht “spal­ten” lassen,
so Schip­pel. Der innen­poli­tis­che Sprech­er der PDS, Hans-Jür­gen Scharfenberg,
sagte gestern, seine Frak­tion trage den vor­liegen­den Antrag mit. Diesem
zufolge soll sich der Land­tag zu Tol­er­anz und Weltof­fen­heit beken­nen. “Der
Land­tag betra­chtet mit großer Sorge die Anzahl rechtsextremistischer
Gewalt­de­lik­te im Jahr 2004”, heißt es weit­er. “Das Wahlergeb­nis der NPD in
Sach­sen und der DVU in Bran­den­burg sind eine poli­tis­che Her­aus­forderung an
die demokratis­chen Kräfte in unserem Land”, stellt der Antrag fest. Über das
Papi­er soll auf der näch­sten Land­tagssitzung am 13./14. April abgestimmt
werden. 

Gerangel um gemein­samen Antrag gegen Rechtsextremismus

(LR)Die Gemein­samkeit der Demokrat­en gegen Recht­sex­treme ist seit dem
Wiedere­inzug der DVU in den Bran­den­burg­er Land­tag oft beschworen worden.
Die Prax­is sieht anders aus: Auf der näch­sten Par­la­mentssitzung im April
soll eigentlich ein Antrag der de mokratis­chen Parteien “gegen
Recht­sex­trem­is­mus und frem­den­feindliche Gewalt” beschlossen wer­den, der in
seinen For­mulierun­gen unstrit­tig ist — und vor allem ein sym­bol­is­ches Signal
wäre. Dazu wird es aber wom­öglich nicht kom­men. Die CDU lehnt es bisher
strikt ab, dass selb­st diese Erk­lärung gemein­sam von SPD, CDU und PDS
einge­bracht wird — aus Vor­be­hal­ten gegen die SED-Nachfolger. 

Dabei ist der Antrag von den Koali­tions­frak­tio­nen bere­its beschlossen
wor­den. Par­al­lel gab es dem Vernehmen nach, ein üblich­es parlamentarisches
Prozedere, informelle Abstim­mungen zwis­chen SPD und PDS

“Wir tra­gen den Antrag mit”, erk­lärte Hans-Jür­gen Schar­fen­berg, der
innen­poli­tis­che Sprech­er der PDS-Frak­tion. Die PDS geht wie die SPD
jeden­falls davon aus, dass ein gemein­samer Antrag der demokratischen
Parteien gegen Recht­sex­trem­is­mus auch gemein­sam von SPD, CDU und PDS
einge­bracht wird. Die Union sieht das anders. “Es ist ein Antrag der beiden
Koali­tionäre. Die PDS kann diesem gern zus­tim­men”, erklärte
CDU-Gen­er­alsekretär Sven Petke. Für einen gemein­samen Dreier-Antrag gebe es
keinen Anlass. 

Gegen Rechts — aber nicht mit Links

Die CDU will nicht mit der PDS zusam­me­nar­beit­en — sog­ar dann nicht, wenn es gegen Frem­den­hass geht

(Tagesspiegel) Pots­dam — Die Gemein­samkeit der Demokrat­en gegen Recht­sex­treme ist seit dem
Wiedere­inzug der DVU in den Bran­den­burg­er Land­tag oft beschworen wor­den. Die
Prax­is sieht anders aus: Auf der näch­sten Par­la­mentssitzung im April soll
eigentlich ein Antrag der demokratis­chen Parteien “gegen Rechtsextremismus
und frem­den­feindliche Gewalt” beschlossen wer­den, der in seinen
For­mulierun­gen unstrit­tig ist — und vor allem ein sym­bol­is­ches Sig­nal wäre.
Dazu wird es aber wom­öglich nicht kom­men. Die CDU lehnt es bis­lang strikt
ab, dass auch nur eine solche Erk­lärung gemein­sam von SPD, CDU und PDS
einge­bracht wird — wegen Vor­be­hal­ten gegen die SED-Nachfolger. 

Der Antrag ist von den Koali­tions­frak­tio­nen SPD und CDU bere­its beschlossen
wor­den. Par­al­lel gab es das übliche par­la­men­tarische Prozedere, darunter
auch informelle Abstim­mungen zwis­chen SPD und PDS. “Wir tra­gen den Antrag
mit”, erk­lärt Hans-Jür­gen Schar­fen­berg, der innen­poli­tis­che Sprech­er der
PDS-Frak­tion. Die PDS geht wie die SPD jeden­falls davon aus, dass ein
gemein­samer Antrag der demokratis­chen Parteien gegen Recht­sex­trem­is­mus auch
gemein­sam von SPD, CDU und PDS einge­bracht wird. 

Die Union sieht das anders. “Es ist ein Antrag der bei­den Koali­tionäre. Die
PDS kann diesem gern zus­tim­men”, erk­lärt CDU-Gen­er­alsekretär Sven Petke. Für
einen gemein­samen Dreier-Antrag gebe es keinen Anlass. “Die SPD ist
schließlich in der Koali­tion mit der CDU.” Hin­ter­grund der
CDU-Block­ade­hal­tung: Die Union unter Lan­deschef Jörg Schön­bohm (CDU) lehnt
jed­wede par­la­men­tarische Zusam­me­nar­beit mit der PDS ab. Gemein­same Anträge,
gar Koop­er­a­tio­nen mit der PDS gel­ten in der CDU als Tabu, obwohl es vor Ort
im Lande bere­its vere­inzelte Aufwe­ichung­s­ten­den­zen gibt. So war Hans Lange,
Lan­drat der Prig­nitz und bis heute der einzige CDU-Lan­drat im “roten
Bran­den­burg”, vor eini­gen Jahren nur mit Hil­fe von PDS-Stim­men gewählt
wor­den. Und in Bran­den­burg an der Hav­el will CDU-Oberbürgermeisterin
Dietlind Tie­mann dem Vernehmen nach dem­nächst die PDS-Sozialbeigeordnete
Bir­git Hüb­n­er zur Bürg­er­meis­terin küren. 

Allerd­ings war die Union im Jahr 2000 schon ein­mal über ihren Schatten
gesprun­gen. Damals beschloss der Land­tag mit den Stim­men von PDS, SPD und
CDU einen Antrag zur Verurteilung des Recht­sex­trem­is­mus, der auf eine
Ini­tia­tive der PDS zurück­ging. Dank eines Ver­fahren­stricks kon­nte die Union
ihr Prinzip durch­hal­ten: Der Land­tagspräsi­dent brachte zum PDS-Papi­er einen
Änderungsantrag ein, dem dann alle demokratis­chen Parteien — auch die Union
— zustimmten. 

Angesichts des jet­zi­gen Gerangels dro­ht der eigentliche Anlass der Erklärung
in den Hin­ter­grund zu ger­at­en: Recht­sex­trem­istis­che Straftat­en in
Bran­den­burg sind nach der let­zten Bilanz von Innen­min­is­ter Jörg Schönbohm
(CDU) 2004 deut­lich angestiegen. Schön­bohm selb­st hat­te deshalb einen
“bre­it­en gesellschaftlichen Kon­sens” und ein “Ende des Wegschauens”
gefordert.

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Unhaltbare Vorwürfe

BRÜCK Ein ominös­es Flug­blatt hat gestern in Brück Verun­sicherung ausgelöst.
In dem an viele Haushalte verteil­ten Zettel wird Kay­i­han Kut­lu, dem
türkischen Betreiber der Imbis­shalle in der Bahn­hof­s­traße, anonym
vorge­wor­fen, mit Dro­gen zu handeln. 

Bei ein­er ange­blichen Razz­ia der Polizei seien im Novem­ber vorigen Jahres in
dem Imbiss ein halbes Kilo­gramm Kokain, 1800 Tablet­ten des Rauschmittels
Ecsta­sy sowie eine Waage zum auswiegen der Dro­gen gefun­den wor­den, behaupten
die unbekan­nten Ver­fass­er des Flug­blattes. Dieses fand sich in Briefkästen
mehrerer Haushalte. 

Weit­er­hin wird darin behauptet, dass die Staat­san­waltschaft eine “sofor­tige
Schließung des Imbiss­es” gefordert habe. Die Ini­tia­toren des Schreibens
fordern die Brück­er Bürg­er schließlich dazu auf: “Hal­ten Sie sich von dem
Imbiss fern”. 

Wie die Recherchen der MAZ gestern ergaben, sind die Vor­würfe gegen den
Betreiber der Imbis­shalle jedoch halt­los. So hat es nach Angaben des
Sprech­ers des Polizei-Schutzbere­ich­es Brandenburg/Belzig, Torsten Ringel,
zum genan­nten Datum keine Razz­ia der Polizei gegeben. Das bestätigten
gestern auch Bär­bel Son­nen­berg vom Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam sowie der
Sprech­er der Staat­san­waltschaft Pots­dam, Jörg Wag­n­er. Wie er sagte, gibt es
kein­er­lei Ermit­tlun­gen gegen Kay­i­han Kut­lu in Zusam­men­hang mit
Dro­gen­de­lik­ten. Auch sei ihm keine juris­tis­che Grund­lage bekan­nt, die dabei
zu ein­er Schließung durch die Staat­san­waltschaft führen könnte. 

Inzwis­chen ermit­teln Beamte des Polizei-Schutzbere­ich­es zu den Verursachern
des Schreibens “von Amts wegen”, sagte Torsten Ringel. Dabei werde nicht
aus­geschlossen, dass es einen Zusam­men­hang mit dem Bran­dan­schlag auf die
Imbis­shalle vom Feb­ru­ar vorigen Jahres sowie zu der inzwis­chen erfolgten
Verurteilung von ort­san­säs­si­gen Angreifern geben kön­nte. “Wir ermit­teln in
alle Rich­tun­gen”, so der Polizeisprecher. 

Gestern waren Beamte bere­its in Brück unter­wegs. Mit Hil­fe des Ordnungsamtes
haben sie Flug­blät­ter einge­sam­melt, um Spuren zu sich­ern. Zumin­d­est in der
Bahn­hof­ssied­lung und in der Sil­ber­brück­en­straße waren die Zettel fast in
jedem Briefkas­ten zu find­en, sagte Brücks Ord­nungsamt­slei­t­erin Mar­i­on Jahn,
die gestern selb­st auf Sam­mel­tour war. 

Brücks Bürg­er­meis­ter Karl- Heinz Borgmann, der selb­st kein Flugblatt
erhal­ten hat­te, hofft, “dass die Verur­sach­er schnell gefun­den wer­den”. Eine
rechte Szene oder “eine Anti­hal­tung gegenüber dem Imbiss­be­treiber” will er
in der Stadt nicht aus­gemacht haben. “Nach dem Anschlag hat­te es eher
spon­tane Sol­i­dar­itäts­bekun­dun­gen gegeben”, so Borgmann. Er wollte gestern
das Gespräch mit Kay­i­han Kut­lu suchen.

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Kommission befasst sich mit den Nguyen’s

Die Härte­fal­lkom­mis­sion des Lan­des Bran­den­burg wird sich am 28. April mit
dem Schick­sal der viet­name­sis­chen Fam­i­lie Nguyen aus Altlandsberg
(Märkisch-Oder­land) befassen. Das teilte Thomas Sey­far­th, Sprech­er des
Lan­drat­samtes, gestern in Seelow mit. 

Um die Empfehlung der Kom­mis­sion abzuwarten, habe der Lan­drat die Duldung
der Fam­i­lie bis 31. Mai 2005 ver­längert. “Wir wollen das Ergeb­nis und die
Empfehlung der Kom­mis­sion abwarten.” Die Fam­i­lie lebt seit 1990 in
Ostbrandenburg. 

Als Vater und Sohn abgeschoben und von der schwan­geren Frau getren­nt werden
soll­ten, nah­men sie im Jahr 2000 im Kirchenasyl in Dol­gelin Zuflucht (die
RUNDSCHAU berichtete). Seit dem erhält die Fam­i­lie immer wieder befristet
Dul­dun­gen. Die let­zte Frist für ihren Aufen­thalt wäre am 31. März zu Ende
gegangen.

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Diese Roheit sprengt alle Grenzen”

(BM)Hohe Haft­strafen nach Bran­dan­schlag auf Obdachlosen — Brandenburger
Innen­min­is­teri­um besorgt über jugendliche Gewalt

Frankfurt/Oder — Sie hat­ten ihm nur “eins auswis­chen” wollen. Unter den
Fol­gen wird Gün­ter W. sein Leben lang zu lei­den haben.
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Eigentlich waren Ste­fan K. (23) und sein Kumpan Steven G. (19) bei ihrem
nächtlichen Streifzug durch das märkische Beeskow auf Geld aus. Dabei
stießen sie in jen­er Jun­i­nacht des ver­gan­genen Jahres auf Gün­ter W., wegen
sein­er lan­gen Haare und seines Bartes “Jesus” genan­nt, der auf einer
Park­bank schlief. Weil sie kein Geld bei ihm fan­den, son­dern nur zwei Dosen
Bier, steck­ten die bei­den jun­gen Män­ner die Kun­st­stof­f­jacke des Schlafenden
an. Aus Verärgerung, wie der Jün­gere jet­zt beim Prozeß einge­s­tand. Sie
glaubten, ihr Opfer würde schon aufwachen und ran­nten weg. Gün­ter W. rang
monate­lang mit dem Tod. 40 Prozent der Hau­to­ber­fläche wur­den verbrannt.
Heute lebt er in ein­er betreuten Woh­nung. “Was hat der Mann ihnen getan?”,
wollte Richter Andreas Dielitz von den Angeklagten wis­sen. Eine schlüssige
Antwort erhielt er nicht. Bei­de Peiniger müssen nun für siebenein­halb bzw.
viere­in­halb Jahre ins Gefäng­nis. “Diese Roheit sprengt alle Gren­zen”, sagte
der Vor­sitzende Richter in der Urteilsbegründung. 

Bru­tal­ität und sinnlose Gewalt, aus­geübt von Jugendlichen und jungen
Erwach­se­nen, ist in Bran­den­burg kein Einzelfall. Anfang März verurteilte das
Ober­lan­des­gericht in Pots­dam eine jugendliche recht­sex­trem­istis­che Bande
wegen Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung und schw­er­er Brandstiftung.
Der 20jährige Rädels­führer bekam viere­in­halb Jahre Jugend­haft. Elf weitere
Angeklagte erhiel­ten im ersten Bran­den­burg­er Ter­ror­prozeß Bewährungsstrafen
zwis­chen acht Monat­en und zwei Jahren. Die Jugend­bande hat­te 2003 ein
“Freiko­rps” gegrün­det, um mit Bran­dan­schlä­gen Aus­län­der zu vertreiben. Sie
zün­de­ten neun aus­ländis­che Bistros an. 

Für das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um ist die Gewalt­bere­itschaft Anlaß
zur Sorge. “Man hat den Ein­druck, daß es kaum noch eine Hemm­schwelle gibt”,
sagt Wolf­gang Brand, Sprech­er von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU). Er
sieht einen Trend, nach­dem Kon­flik­te zunehmend mit Gewalt gelöst würden.
“Das bedeutet, daß die Kon­tra­hen­ten andere For­men der Kon­flik­tlö­sung einfach
nicht gel­ernt haben”, sagt er. In Bran­den­burg machen Straftäter unter 21
Jahren seit Jahren etwa die Hälfte der fest­gestell­ten Tatverdächti­gen bei
Delik­ten der Gewaltkrim­i­nal­ität wie Mord, Verge­wal­ti­gung, Raub,
Kör­per­ver­let­zung, Ent­führung und Geisel­nahme aus. Bei ein­er Zunahme der
fest­gestell­ten Fälle geht die Zahl der Täter leicht zurück: Weniger
Straftäter bege­hen also mehr Straftat­en. Das Innen­min­is­teri­um hat, teils
gemein­sam mit anderen Min­is­te­rien, Ini­tia­tiv­en ergrif­f­en, um den Gewalttaten
Jugendlich­er schon im Vor­feld Ein­halt zu gebi­eten. In allen Schutzbereichen
des Lan­des gibt es Jugend­kom­mis­sari­ate, Schulen hal­ten Kon­takt mit den
örtlichen Polizeibeamten. 

Doch immer wieder sor­gen spek­takuläre Fälle für Schlagzeilen. Vor drei
Jahren quäl­ten fünf junge Män­ner einen Obdachlosen aus Blanken­felde in einer
Garten­laube zu Tode. Einen Auf­schrei des Entset­zens löste der Mord an dem
Son­der­schüler Mar­i­nus Sch. aus Pot­zlow aus. Die drei Täter im Alter von 17
bis 22 waren dem 16jährigen Opfer mit Springer­stiefeln auf den Kopf
gesprun­gen, hat­ten ihm einen Beton­klotz auf den Schädel gewor­fen und die
Leiche schließlich in ein­er Jauchegrube ver­schar­rt. Die Richter grif­f­en hart
durch und ver­hängten in der Regel mehrjährige Haft­strafen. So muß zum
Beispiel ein­er der Mörder von Mar­i­nus für 15 Jahre ins Gefäng­nis, die beiden
Mit­täter achtein­halb bzw. drei Jahre. 

Nach Ein­schätzung von Diet­mar Sturzbech­er, Leit­er des brandenburgischen
Insti­tuts für ange­wandte Familien‑, Kind­heits- und Jugend­forschung (IFK),
gibt es “einen gewis­sen Boden­satz” von gewalt­bere­it­en Jugendlichen und
jun­gen Erwach­se­nen. Der liegt nach der Unter­suchung seines Insti­tuts bei
fünf Prozent aller Jun­gen zwis­chen zwölf und 18 Jahren und bei 0,5 Prozent
der Mäd­chen in diesem Alter. “Das sind diejeni­gen, die sich mehrfach in der
Woche heftig prügeln und ihren Spaß dabei haben”, sagt Sturzbech­er. Dieser
Anteil sei in den ver­gan­genen Jahren aber rel­a­tiv sta­bil geblieben. Dem
gegenüber ste­he ein “wach­sender Anteil von Jugendlichen, die sich strikt
gegen Gewalt wehren.” Sturzbech­er sieht gle­ich­wohl einen klaren Zusammenhang
zwis­chen Gewalt­bere­itschaft und Recht­sex­trem­is­mus; let­zter­er wirke
“offen­sichtlich enthemmend”. 

Gelassen­er reagiert Thomas Melz­er, Sprech­er der brandenburgischen
Jus­tizmin­is­terin Beate Blechinger. Der CDU-Poli­tik­er war elf Jahre lang
Jugen­drichter in Frankfurt/Oder und Schwedt. Einen Trend zu zunehmender
Gewalt­bere­itschaft kon­nte er in sein­er jahre­lan­gen Prax­is nicht verzeichnen.
“Es gab bru­tale und schw­er­wiegende Fälle am Anfang wie am Ende”, sagt
Melz­er. Sein­er Erfahrung nach übten Jugendliche Gewalt zumeist unter
Gle­ichal­tri­gen aus — eine Art Kräftemessen oder ein Kampf um die Macht.
“Viele Jugendliche durch­leben eine Phase, in der sie glauben, nichts zu
ver­lieren zu haben — auch durch Anwen­dung von Gewalt nicht”. Fre­undin, Frau,
Kind oder die geregelte Arbeit führten jedoch mit oft erstaunlicher
Schnel­ligkeit so manchen früheren Übeltäter ins bürg­er­liche Leben. Melzer:
“Wo etwas wächst, wächst auch die Befürch­tung, es wieder ver­lieren zu
können. 

Sie zün­de­ten einen Men­schen an — aus Ärger

Hohe Haft­strafen für zwei Män­ner wegen Mordversuchs

(Berlin­er Zeitung)FRANKFURT (ODER). “Eigentlich reichen alle Strafen der Welt nicht aus, um
das, was Sie getan haben, wieder gutzu­machen.” Es sind die let­zten Worte,
die der Vor­sitzende Richter Andreas Dielitz am Dien­stag vor dem Landgericht
in Frank­furt (Oder) in sein­er knapp ein­stündi­gen Urteils­be­grün­dung spricht.
Zuvor hat­te er zwei junge Män­ner wegen gemein­schaftlich begangenen
ver­sucht­en Mordes und schw­er­er Kör­per­ver­let­zung zu hohen Haftstrafen
verurteilt. Der 19-jährige Steven G. erhielt eine Jugend­strafe von vier
Jahren und zehn Monat­en, der 23-jährige Ste­fan K. muss für sieben Jahre und
sechs Monate ins Gefängnis. 

Die bei­den dama­li­gen Fre­unde hat­ten im Juni 2004 nach einem langen
Fußbal­labend vor dem Fernse­her ver­sucht, in Beeskow einen Mann bei
lebendi­gem Leibe zu ver­bren­nen. Das Opfer: der Obdachlose Jür­gen W. Der
38-Jährige schlief in jen­er Nacht wie so oft auf ein­er Park­bank. Er war
voll­trunk­en, kon­nte auf nichts mehr reagieren, wie Dielitz in seiner
Urteils­be­grün­dung sagt. “Sie kan­nten den Mann, wussten, dass er dort öfter
schläft, wussten, dass er dem Alko­hol zus­pracht. Sie fan­den, dieser Mann war
nichts wert”, sagt der Richter. Es war ver­suchter Mord aus niederen
Beweggründen. 

Nach Angaben des Gerichts durch­sucht­en Ste­fan K. und Steven G. den
Schlafend­en. Denn, so sei deren Auf­fas­sung gewe­sen, wer Bier der Marke Kindl
neben der Bank zu ste­hen habe, der müsse doch etwas Geld besitzen. Doch die
bei­den Fre­unde fan­den nur Schlüs­sel, einen Per­son­alausweis und Zigaretten.
Sie beschimpften Jür­gen W. als “Pen­ner”, urinierten sog­ar auf ihn. “Damit
haben sie den Mann noch erniedrigt”, sagt Richter Dielitz. 

Doch was dann fol­gte, sei, so Dielitz, an Bru­tal­ität und Roheit kaum zu
über­bi­eten: Erst wollte Ste­fan K. den Schlafend­en mit einem Schraubendreher
“abstechen”. Dann aber steck­ten bei­de den Anorak des Schlafend­en, den dieser
sich über den Kopf gezo­gen hat­te, an zwei Stellen an. Sie sahen noch ein
wenig zu, wie sich das Feuer aus­bre­it­ete und ran
nten schließlich weg. Aus
150 Meter Ent­fer­nung schaut­en sie noch ein­mal zurück und sahen, wie die
Flam­men etwa einen Meter hoch schlugen. 

“Dass Sie den Mann nur ärg­ern woll­ten, hat das Gericht Ihnen nicht
abgenom­men”, sagt Dielitz. Denn wer einen Voll­trunk­e­nen, der nicht mehr
reagiert, ansteckt, der kann nicht damit rech­nen, dass sich der Mann selbst
aus sein­er misslichen Lagen befreien und löschen kann. Dass Jür­gen W.
über­lebte, ist laut Dielitz nur ein­er jun­gen Frau zu ver­danken. Sie hielt
kurz nach der Tat gegen 0.30 Uhr mit ihrem Auto an, weil sie die Flammen
sah. Sie löschte das Feuer und erlitt dabei selb­st Verletzungen.
“Hochachtung vor dieser Frau”, sagt der Richter. Zu dieser Zeit sei auch
Ste­fan K. zurück zum Tatort gekom­men. Der 23-Jährige, der die Tat vor
Gericht bestrit­ten hat­te, sagte im Bei­sein der jun­gen Frau: “Hej, du
brennst, haste dich angesteckt mit dein­er Zigarette.” Dielitz hält dem
jun­gen Täter vor: “Das war äußerst ver­w­er­flich. Ihnen war es egal, was mit
dem Mann passiert.” 

Jür­gen W. kam mit schw­er­sten Ver­bren­nun­gen ins Unfal­lkranken­haus Marzahn. 35
Prozent sein­er Hau­to­ber­fläche — an Armen, Oberkör­p­er und Kopf — waren
ver­bran­nt. Der Mann musste sich zehn chirur­gis­chen Oper­a­tio­nen unterziehen.
Er lag wochen­lang im Koma. “Es ist ver­dammt knapp gewe­sen”, sagt Richter
Dielitz. Die Tat sei der Vol­len­dung sehr nahe gewesen. 

Jür­gen W. lebt jet­zt in ein­er anderen Stadt. Doch die Nacht wird er nicht
vergessen, er wird sein Leben lang entstellt bleiben. 

Mehrjährige Haft­strafen für Bran­dan­schlag auf Obdachlosen

(MOZ)Beeskow (ddp) Für den Bran­dan­schlag auf einen Obdachlosen in Beeskow sind
mehrjährige Gefäng­nis­strafen ver­hängt wor­den. Das Landgericht Frankfurt
(Oder) verurteilte den 19-jähri­gen Steven G. am Dien­stag zu vier Jahren und
zehn Monat­en Jugend­haft. Der 23 Jahre alte Ste­fan K. muss siebeneinhalb
Jahre hin­ter Git­ter. Bei­de wur­den des gemein­schaftlichen ver­sucht­en Mordes
und der schw­eren Kör­per­ver­let­zung schuldig gesprochen. 

Die bei­den Män­ner haben nach Überzeu­gung der Kam­mer am 16. Juni 2004 einen
hil­flosen Obdachlosen auf ein­er Park­bank aus niederen Beweg­grün­den beraubt
und anschließend angezün­det. Der damals 35-Jährige habe nur dank der
Zivil­courage ein­er Pas­san­tin und inten­sivmedi­zinis­ch­er Betreu­ung in einem
Kranken­haus über­lebt. 35 Prozent sein­er Hau­to­ber­fläche seien verbrannt,
sagte der Vor­sitzende Richter. Die Angeklagten hät­ten den Tod, dem das Opfer
nur knapp ent­gan­gen sei, bil­li­gend in Kauf genommen. 

Die Staat­san­wältin äußerte in ein­er ersten Reak­tion, das Urteil sei der Tat
und der Schuld angemessen. Sie hat­te sechs sowie neun Jahre Haft gefordert.
Auch der Anwalt des 19-Jähri­gen sagte, sein Man­dant sollte das Urteil
annehmen. Die Strafe liege nur wenig über den von ihm geforderten vier
Jahren. Dage­gen will der Vertei­di­ger des 23-Jähri­gen prüfen, ob er
Rechtsmit­tel ein­legt. Er hat­te auf Freis­pruch plädiert.

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Asylbewerberheim im Visier der Antirassisten

Demo in Bahns­dorf und Sen­ften­berg / OSL-Kreis wehrt sich gegen Kritik
Ein bun­desweites Bünd­nis anti­ras­sis­tis­ch­er Grup­pen demon­stri­ert am kommenden
Sam­stag in Bahns­dorf und in Sen­ften­berg gegen die ange­blich untragbaren
Bedin­gun­gen im Bahns­dor­fer Asyl­be­wer­ber­heim. Beim Land­kreis OSL wehrt man
sich gegen die erhobe­nen Vorwürfe. 

«NoLager» nen­nt sich das Bünd­nis von Anti­ras­sis­ten, Migranten und
Flüchtlin­gen, das um 13.30 Uhr am Sen­ften­berg­er Bahn­hof zur Demonstration
aufruft. Und nicht nur dort: In über 50 Städten mehrerer €päis­ch­er Länder
will dieses Bünd­nis am 2. April zeit­gle­ich für «Bewe­gungs­frei­heit und
Bleiberecht» demon­stri­eren. So nachzule­sen in ein­er Presse-Erk­lärung «zur
Aktion gegen die Flüchtling­sun­terkun­ft in Bahnsdorf» . 

Wie Polizeis­prech­er Peter Boen­ki bestätigt, bewegt sich der Protestzug in
Sen­ften­berg vom Bahn­hof aus über die Kranken­haus- und die
August-Bebel-Straße ins Zen­trum, macht vor dem Lan­drat­samt Halt – und endet
auf dem Sen­ften­berg­er Mark­t­platz. Dabei kön­nte es vor allem auf der
Bahn­hofs- und auf der Thäl­mannstraße zu Verkehrs­be­hin­derun­gen kommen.
Bei allen guten Absicht­en, die das «NoLager» ‑Bünd­nis haben mag, hat Boenki
den­noch Bauch­schmerzen. Zu gut erin­nert er sich an Radau-Aktio­nen beim
Gren­z­camp «Kein Men­sch ist ille­gal» im Juli 2000 in Forst, bei denen Steine
aus Straßen her­aus­geris­sen wor­den sind. Dieselbe «Anti­ras­sis­tis­che
Ini­tia­tive» mit Sitz in Berlin, die damals die Forster Demo angemeldet
hat­te, sei auch jet­zt wieder aktiv. 

Vor der Demo soll es am Sam­stag um 11.30 Uhr vor dem Asyl­be­wer­ber­heim zu
ein­er Kundge­bung kom­men. Wer dort spricht? Thomas Feld­haus von der «Alliance
of Strug­gle» , eben­falls mit Sitz in Berlin und zuständig für die
Pressear­beit beim «NoLager» ‑Bünd­nis ver­mag das nicht vorherzusagen.
Sprechen könne jed­er, der etwas zum The­ma zu sagen habe. «Angestrebt» sei,
dass eben­so viele Asyl­be­wer­ber wie Ein­heimis­che das Wort ergreifen. Feldhaus
betont das «Basis­demokratis­che» der Demon­stra­tion. An einzel­nen Köpfen könne
man die Ver­anstal­tung nicht aufhängen. 

Dass aus­gerech­net in Bahns­dorf demon­stri­ert wird, erk­lärt Thomas Feldhaus
mit Ver­weis auf die Flüchtlingsini­tia­tive Bran­den­burg, die zum «NoLager»
‑Bünd­nis dazuge­höre. In der Flüchtlingsini­tia­tive seien einige Flüchtlinge
aus dem Bahns­dor­fer Asyl­be­wer­ber­heim vertreten, weiß Feldhaus. 

Von diesen Bahns­dor­fer Flüchtlin­gen stamme auch die harsche Kri­tik an den
Zustän­den im Bahns­dor­fer Asyl­be­wer­ber­heim, die in der Pressemitteilung
for­muliert ist: Zu dritt oder viert lebe man dort in
14-Quadrat­meter-Con­tain­ern isoliert im Wald – ohne rechtliche Betreu­ung und
psy­chosoziale Hil­fe. «Restrik­tiv» habe die Sen­ften­berg­er Ausländerbehörde
seit Anfang 2005 jede Erlaub­nis zum Ver­lassen «des Lagers» verweigert.
Fachärztlich ver­schriebene Schuhein­la­gen wür­den erst nach Prü­fung des
Gesund­heit­samtes bezahlt. Schließlich müssten die Asyl­be­wer­ber schriftlich
erk­lären, keine Schä­den gel­tend zu machen, wenn sie durch Minen oder andere
mil­itärische Hin­ter­lassen­schaften, die im Wald zer­streut liegen, Schaden
erleiden. 

Dr. Karin Heise, im OSL-Kreis Dez­er­nentin für Gesund­heit und Soziales, wehrt
die Vor­würfe ab. Dass Asyl­be­wer­ber in Bahns­dorf auf so engem Raume lebten,
könne schon deshalb nicht sein, weil ihre Zahl von rund 1000 auf gut 400
geschrumpft sei. Das Heim sei im Gegen­teil unter­belegt. Weit­er wür­den die
Asyl­be­wer­ber nicht restrik­tiv, son­dern nach Recht und Gesetz behan­delt. Die
meis­ten Bewohn­er des Heims seien «zufrieden» .

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Asche verbrannter KZ-Häftlinge beigesetzt

(Berlin­er Zeitung) 60 Jahre nach der Befreiung des NS-Konzen­tra­tionslagers Sach­sen­hausen sind
am Dien­stag rund 150 Urnen mit der Asche von getöteten KZ-Häftlin­gen in der
Gedenkstätte beige­set­zt wor­den. Damit erhiel­ten die Opfer endlich ein
würdi­ges Grab, sagte Gedenkstät­ten­leit­er Gün­ter Morsch. Die sterblichen
Über­reste waren bei Bauar­beit­en in dem ehe­ma­li­gen Konzentrationslager
gefun­den wor­den. An der Zer­e­monie in unmit­tel­bar­er Nähe des Zentralen
Gedenko­rts “Sta­tion Z”, dem ehe­ma­li­gen Kre­ma­to­ri­um, nah­men neben
KZ-Über­leben­den auch Vertreter ver­schieden­er Kon­fes­sio­nen teil. Dabei wurden
Namen von Opfern des KZ Sach­sen­hausen ver­lesen. In der Zeit des
Nation­al­sozial­is­mus waren im KZ Sach­sen­hausen zwis­chen 1936 und 1945 mehr
als 200 000 Men­schen inhaftiert. Zehn­tausende von ihnen kamen ums Leben. 

Spätes Begräb­nis

(MAZ)KZ-Opfer in Sach­sen­hausen beigesetzt
ORANIENBURG Mehr als 60 Jahre nach ihrer Ermor­dung sind gestern auf dem
Gelände des ehe­ma­li­gen Konzen­tra­tionslagers Sach­sen­hausen die sterblichen
Über­reste von mehreren hun­dert Men­schen beige­set­zt wor­den. Die Asche war bei
Arbeit­en zur Neugestal­tung der so genan­nten “Sta­tion Z” ent­deckt worden.
Hier waren einst die Ver­nich­tungsan­la­gen des KZ untergebracht. 

Der Fund war für die His­torik­er eine Über­raschung. Schon 1945 hat­te die SS
große Men­gen men­schlich­er Über­reste in einem nahen Kanal versenkt. In den
fol­gen­den Jahrzehn­ten wur­den dann immer wieder kleinere Men­gen Asche auf dem
KZ-Gelände ent­deckt. Der Boden der gesamten Anlage sei als Fried­hof zu
betra­cht­en, sagte Gün­ter Morsch, Direk­tor der Stiftung Brandenburgische
Gedenkstätten. 

Die Iden­tität der jet­zt Begrabenen ist nicht bekan­nt. Den­noch wur­den während
der Zer­e­monie die Namen von KZ-Opfern ver­lesen. Die in 150 Kartons
aufgeteil­ten sterblichen Über­reste fan­den in unmit­tel­bar­er Nähe zur “Sta­tion
Z” ihre let­zte Ruhe. An der Beiset­zungs­feier nah­men Über­lebende des Lagers
und Vertreter der ver­schiede­nen Kon­fes­sio­nen teil. 

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Die Gesichter des Rechtsextremismus

«Die braune Falle – eine recht­sex­trem­istis­che Kar­riere» ist der Titel einer
Ausstel­lung, die ab 14. April im oberen Foy­er des Kreishaus­es Forst gezeigt
wird. Sie wurde vom Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz zusam­mengestellt und
wird von Mitar­beit­ern der Behörde auch betreut. 

Stel­lvertre­tend ste­ht Mario S., eine fik­tive Fig­ur, für die Gedankenwelt
Recht­sex-tremer. Die Ausstel­lung ist in sechs Sta­tio­nen gegliedert. «Der
Suchende» zeigt die Sit­u­a­tion von jun­gen Men­schen auf der Suche nach Halt
und Ori­en­tierung. «Der Ver­führte» ist das Kapi­tel über die Fasz­i­na­tion der
recht­sex­trem­istis­chen Szene über­schrieben. «Der Kam­er­ad» schildert den
Zusam­men­halt inner­halb von Skin head-Cliquen und Naziver­bän­den bis hin zu
recht­sex­trem­istis­chen Grup­pierun­gen und Parteien. «Der Anstifter»
beschäftigt sich mit ide­ol­o­gis­chem Gedankengut der Recht­sex­trem­is­ten und den
Wurzeln im Drit­ten Reich. «Der Täter» enthüllt das Gesicht des
gewalt­bere­it­en Recht­sex­trem­is­mus. «Der Aussteiger» beschreibt den Weg heraus
aus der recht­sex­trem­istis­chen Szene zurück in die Gesellschaft. 

Wie die Kreisver­wal­tung informiert, wer­den in Zusam­men­hang mit der
Ausstel­lung fol­gende Ver­anstal­tun­gen ange­boten. Am Dien­stag, dem 19. April,
15 Uhr: the­ma­tis­che Fort­bil­dung für Lehrer; 17 Uhr: Führung durch die
Ausstel­lung und anschließende Gespräch­srunde mit Mitar­beit­ern der Cottbuser
Außen­stelle des Büros für Inte­gra­tion und Tol­er­anz (BIT) im Land
Bran­den­burg. Don­ner­stag, 28. April, 9 Uhr: the­ma­tis­che Fort­bil­dung für
Sozialpäd­a­gogen. Dien­stag, 3. Mai, 17 Uhr: Führung durch die Ausstel­lung und
anschließende Gespräch­srunde mit Mitar­beit­ern des BIT

Zu den Ver­anstal­tun­gen sind aus Platz­grün­den Anmel­dun­gen tele­fonisch unter
(03562) 98 61 00 88 oder per E‑Mail unter auslaenderbeauftragte@lkspn.de
erbeten. Weit­ere Ter­mine für Ange­bote kön­nen vere­in­bart wer­den. (es)

Die Ausstel­lung wird am Don­ner­stag, dem 14. April, 17 Uhr, im oberen Foyer
des Kreishaus­es Forst eröffnet. Es sprechen Lan­drat Dieter Friese, die
Lei­t­erin der Abteilung Ver­fas­sungss­chutz im Innen­min­is­teri­um des Landes
Bran­den­burg, Win­friede Schreiber, der Leit­er des Mobilen Beratungsteams
gegen Recht­sex­trem­is­mus, Frem­den­feindlichkeit und Gewalt, Wol­fram Hülsemann,
sowie Artur Her­twig, Leit­er der Abteilung Recht­sex­trem­is­mus im Bun­de­samt für
Verfassungsschutz.

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Litfaßsäule beschmiert

(29.03.05) Kyritz (Ost­prig­nitz-Rup­pin)
Dien­stagfrüh stell­ten Polizeibeamte in der Kyritzer Bahn­hof­s­traße auf einer
Lit­faßsäule aufge­tra­gene ver­botene Sym­bole fest. Durch unbekan­nte Täter
wur­den auf Plakate an der Säule zwei Hak­enkreuze in schwarz­er Farbe in den
Maßen von 15 cm bis 30 cm aufge­tra­gen. Die Polizei beseit­igte die
Schmierereien.

Inforiot