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Bundesgrenzschutz heißt von Juli 2005 an Bundespolizei

Mit der Verkün­dung des Geset­zes zur Umbe­nen­nung des Bun­des­gren­zschutzes in Bun­de­spolizei am 30. Juni 2005 wird der Bun­des­gren­zschutz von Juli 2005 an Bun­de­spolizei heißen.

Damit tritt das Gesetz, das der Deutsche Bun­destag am 21. April 2005 ver­ab­schiedet hat­te, in Kraft. Das Gesetz regelt auss­chließlich die Umbe­nen­nung. Auf­gaben­er­weiterun­gen oder Befug­nisän­derun­gen sind damit nicht verbunden.

Grund für die Umbe­nen­nung waren die vielfälti­gen Auf­gaben des Bun­des­gren­zschutzes, die sich längst nicht auf den klas­sis­chen Schutz der Gren­zen beschränken.

Bun­desin­nen­min­is­ter Otto Schi­ly: „Die Umbe­nen­nung von Bun­des­gren­zschutz in Bun­de­spolizei bildet nun die tat­säch­liche Auf­gaben­vielfalt ab. Denn die Bun­de­spolizei nimmt schon lange über den Schutz der Gren­zen hin­aus­ge­hende beson­dere polizeiliche Auf­gaben wahr. So ist die Bun­de­spolizei auch Bah­n­polizei. Sie ist auf zurzeit 14 Großflughäfen ver­ant­wortlich für den Schutz vor Angrif­f­en gegen die Sicher­heit des Luftverkehrs. Sie schützt Ver­fas­sung­sor­gane des Bun­des, ist zuständig für die Ver­fol­gung von Straftat­en sowie Ver­fol­gung und Ahn­dung von Ord­nungswidrigkeit­en in ihren Auf­gaben­bere­ichen, sie wirkt an polizeilichen Auf­gaben im Aus­land eben­so mit wie am Schutz deutsch­er diplo­ma­tis­ch­er und kon­sular­isch­er Vertre­tun­gen im Aus­land und von Aus­landssta­tio­nen der Lufthansa. Die Bun­de­spolizei unter­stützt fern­er das Bun­deskrim­i­nalamt bei der Wahrnehmung von Auf­gaben des Per­so­n­en­schutzes und erfüllt Auf­gaben auf der Nord- und Ost­see ein­schließlich des Umweltschutzes. Mit ihren Ver­band­skräften ste­ht sie auch den Polizeien der Län­der auf Anforderung zur Unter­stützung, ins­beson­dere bei Großein­sätzen, aber auch zur Hil­feleis­tung bei Katas­tro­phen und beson­ders schw­eren Unglücks­fällen zu Ver­fü­gung. Die Bun­de­spolizei wird auch in Zukun­ft den Lan­despolizeien selb­stver­ständlich keine Konkur­renz machen. Die bewährte Zusam­me­nar­beit wird fortgesetzt.“

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Schlägerin aus linker Szene weiter in Haft

Pots­dam (dpa) Nach dem Über­fall auf einen rechts­gerichteten Mann in Pots­dam vor knapp zwei Wochen sind drei der vier Haft­be­fehle gegen die Schläger außer Kraft geset­zt worden.
Eine erwach­sene Frau sei weit­er­hin in Unter­suchung­shaft, teilte die Staat­san­waltschaft gestern mit. 

Den Schlägern aus der linken Szene wird vorge­wor­fen, einen rechts­gerichteten Mann auf den Kopf geschla­gen und bru­tal mit Füßen getreten zu haben. Gegen sie wurde Haft­be­fehl wegen ver­sucht­en Mordes erlassen. Die Polizei geht davon aus, dass die Tat im Zusam­men­hang mit einem Prozess ste­ht, in dem es um einen Über­fall Recht­sradikaler auf ein linkes Jugend­pro­jekt in der Neu­jahrsnacht 2003 ging.

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Teltow-Seehof: Rückgabestreit beendet

(Volk­er Eck­ert, Tagesspiegel) Teltow/Potsdam — Im 15 Jahre dauern­den Rechtsstre­it um die Rück­über­tra­gung früheren jüdis­chen Eigen­tums in Tel­tow-See­hof haben der Bund und die Erbenge­mein­schaft Saber­sky einen Ver­gle­ich vor dem Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht erzielt. Damit gibt es eine Eini­gung für eines der größten ost­deutschen Rück­über­tra­gungsver­fahren dieser Art mit Rechtssicher­heit für rund 550 Fälle gle­ich hin­ter der Gren­ze von Zehlendorf. 

Die Erben treten in rund der Hälfte der Fälle von ihren gerichtlich fest­gestell­ten Resti­tu­tion­sansprüchen zurück. Im Gegen­zug erhal­ten sie dem Vernehmen nach gut zwei Mil­lio­nen Euro aus dem bun­des­deutschen Entschädi­gungs­fonds. Diese Gruppe beste­ht vor allem aus Eigen­tümern, bei denen Richter einen „redlichen Erwerb“ bzw. eine „redliche Nutzung“ fest­gestellt haben: über­wiegend Fälle, wo die heuti­gen Besitzer oder ihre Vor­fahren zu DDR-Zeit­en nach See­hof gezo­gen sind. 

In den übri­gen Fällen geht der Besitz zurück an die Erben. Allerd­ings erhal­ten die weni­gen Eigen­tümer, die selb­st in den betrof­fe­nen Immo­bilien wohnen, die Möglichkeit, diese zu einem Preis rück­zuer­wer­ben, der sich an 35 Prozent des jet­zi­gen Boden­richtwertes orientiert. 

Durch den Ver­gle­ich ist außer­dem nicht aus­geschlossen, dass von Rück­über­tra­gung betrof­fene Noch-Eigen­tümer sich wiederum an das Gericht wen­den, wenn sie den Bescheid in Hän­den haben. Das sagte gestern Jes Möller, Sprech­er des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts, dem Tagesspiegel. Der Ver­gle­ich ist sozusagen ein Eini­gungsange­bot, aber nicht notwendi­ger­weise ein Schlussstrich im juris­tis­chen Sinne. 

In das Ver­fahren hat­te sich Anfang 2003 das Bun­de­samt zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen eingeschal­tet, um zu ver­hin­dern, dass Hun­derte von Fällen in müh­samen Einzel­prozessen gek­lärt wer­den müssen. Darin geht es um das ehe­ma­lige Gut See­hof, das die Brüder Max und Albert Saber­sky im Jahre 1872 erwor­ben hat­ten. In den 30er Jahren des 20. Jahrhun­derts musste die Unternehmer­fam­i­lie ihren Besitz unter dem Druck der Nazis schrit­tweise verkaufen. 

See­hof-Eini­gung schützt vor Kla­gen nicht

Anfra­gen Betrof­fen­er im Rathaus noch verfrüht

(Volk­er Eck­ert, PNN) Teltow/Potsdam — Der Ver­gle­ich über die von Resti­tu­tion­sansprüchen der Fam­i­lie Saber­sky betrof­fe­nen Grund­stücke in Tel­tow-See­hof muss juris­tisch gese­hen nicht unbe­d­ingt das let­zte Wort für jeden Einzelfall sein. Das betonte gestern Jes Möller, Sprech­er des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts, das den Ver­gle­ich zwis­chen bei­den Parteien – der Erbenge­mein­schaft und dem Bun­de­samt zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen (Barov) – pro­tokol­liert hat. 

Zwar ist nun durch den Ver­gle­ich eine Lösung für rund 550 Grund­stücke gefun­den. Bei rund der Hälfte verzicht­en die Erben auf ihre Ansprüche, bei der andern Hälfte dage­gen würde es nach dem Ver­gle­ich tat­säch­lich eine Rück­über­tra­gung geben. Hier ist aber nach Möllers Ein­schätzung dur­chaus damit zu rech­nen, dass einzelne Betrof­fene den Klageweg beschre­it­en. Dies kön­nten sie tun, wenn sie den Bescheid erhal­ten, der Aus­gang ist nach Möllers Worten erst ein­mal offen: „Der Ver­gle­ich bedeutet nicht, dass die Kam­mer in dieser Frage vor­ein­genom­men wäre.“ 

Von der Rück­über­tra­gung ausgenom­men sind allerd­ings die weni­gen Eigen­tümer, die sel­ber im Haus wohnen. Hier treten die Erben ihre Ansprüche gegen eine Aus­gle­ich­szahlung ab, die am Boden­richtwert gemessen rund ein Drit­tel des eigentlichen Wertes beträgt. 

Tel­tows Bürg­er­meis­ter Thomas Schmidt zeigte sich gestern gegenüber den PNN glück­lich über die Eini­gung, die dem Vier­tel „ein Stück weit Ruhe bringt.“ Allerd­ings sei seine Ver­wal­tung nicht in der Lage, schon jet­zt Infor­ma­tio­nen über den Ver­gle­ich zu liefern, da es sich zum einen um sehr große Daten­men­gen han­dele, die Akten aber noch gar nicht im Rathaus eingetrof­fen seien. Zudem han­dele es sich um sen­si­ble Grund­stücks­dat­en, die nicht ohne weit­eres am Tele­fon her­aus­gegeben wer­den kön­nten. Gestern hat­ten sich bere­its zahlre­iche Bürg­er gemeldet. 

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Angeklagter: „Ich wollte in der Wache Hilfe holen!“

(gh, PNN) Sebas­t­ian S.* (24) glaubte sich und seine Fre­unde am 4. Sep­tem­ber 2004 von ein­er Gruppe ver­meintlich Rechter bedro­ht. Bere­its während des Konz­erts sei es zu Pöbeleien der Kurzhaari­gen gekom­men. „Als wir gegen 3.30 Uhr nach Hause woll­ten, blieben sie uns dicht auf den Fersen. Plöt­zlich hat ein­er meinem Kumpel Fred­erik* einen Faustschlag ins Gesicht ver­set­zt“, erzählt der Stu­dent auf der Anklage­bank. „Ich bin dann in die nahe gele­gene Polizei­wache ger­an­nt, um Hil­fe zu holen. Aber die Beamten haben gesagt, wir sollen uns sel­ber mit denen eini­gen.“ Aus Verärgerung über diese Antwort habe er der Rad­kappe eines Streifen­wa­gens einen Tritt ver­set­zt, geste­ht der kün­ftige Sozialpäd­a­goge. „Da haben sie mich sofort zu Boden gedrückt und mir die Hände auf dem Rück­en gefes­selt. Aus Reflex habe ich um mich getreten. Ich wollte bes­timmt nie­man­den treffen.“ 

Doch genau das legt die Anklage Sebas­t­ian S. zur Last. Und er soll die Polizis­ten als „Idioten“ und „Nazis“ beschimpft haben. „Die Sit­u­a­tion hat­te sich ein­fach hochgeschaukelt“ schätzt der Pots­damer ein. „Ich wollte Unter­stützung, die wurde mir nicht gewährt. Da bin ich aus­gerastet.“ Am näch­sten Mor­gen erschien Sebas­t­ian S. dann reumütig auf der Wache und entschuldigte sich. 

„Der Angeklagte war sehr aufge­bracht. Er forderte, wir soll­ten sofort eine Anzeige aufnehmen. Sein Fre­und sei von Glatzen geschla­gen wor­den“, berichtet ein als Zeuge geladen­er Polizeibeamter. „Mein Kol­lege fuhr mit dem Streifen­wa­gen raus. Er hat aber keine Recht­sradikalen gese­hen.“ Dem Ver­let­zten sei ger­at­en wor­den, einen Arzt aufzusuchen und am Mor­gen, wenn er wieder nüchtern sei, Anzeige wegen Kör­per­ver­let­zung zu erstat­ten, so der Polizist. „Daraufhin tex­tete uns der Angeklagte, der eben­falls stark angetrunk­en war, zu. Auf ein­mal flitzte er aus der Tür und trat gegen den Streifen­wa­gen.“ Sebas­t­ian S. sei nun­mehr aufge­fordert wor­den, zurück­zukom­men, um seine Per­son­alien aufzunehmen. „Er sträubte sich, wir mussten ihn zu Boden rin­gen. Dabei trat er meinen Kol­le­gen zweimal gezielt in den Rück­en.“ Sein eben­falls als Zeuge gehörter Kol­lege glaubt inzwis­chen, Sebas­t­ian S. habe ihm „seine Hack­en nicht absichtlich in den Rück­en geschla­gen“. „Der Angeklagte hat aber bil­li­gend in Kauf genom­men, dass er jeman­den trifft“, befind­et die Rich­terin. Das Urteil: 600 Euro Geld­strafe wegen Wider­standes gegen Voll­streck­ungs­beamte, Kör­per­ver­let­zung und Belei­di­gung (*Namen geändert).

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Ein Opfer kämpft um Gerechtigkeit

Trotz War­nung zweier Gutachter ist der Verge­waltiger Michael B. in Frei­heit­Jet­zt erhebt das Opfer schwere Vor­würfe gegen die Jus­tiz. Ob der Mann in Frei­heit bleibt, darüber entschei­det dem­nächst das Gericht.

(A. Lier, H. Nib­brig, T. Lan­ninger und G. Mall­witz, Die Welt) Straus­berg — Car­men M. ist ein­fach nur wütend. “Und das per­ma­nent”, wie sie sagt. Die Berliner­in, die seit eini­gen Jahren in Straus­berg lebt, muß damit fer­tig wer­den, daß der Mann, der sie vor sechs Jahren verge­waltigt hat, wieder auf freien Fuß ist. Und das, obwohl die Staat­san­waltschaft Frank­furt (Oder) eine an die Haft­strafe anschließende Sicher­heitsver­wahrung beantragte und zwei Gutachter dem heute 38jährigen attestierten, von ihm gehe weit­er­hin ein hohes Risiko aus. 

Seit Michael B. aus der Haft ent­lassen wurde, hat Car­men M. keine ruhige Minute mehr. Angst habe sie eigentlich nicht, nur mitunter ein ungutes Gefühl, erzählt sie. Was sie antreibt, ist der “Kampf gegen ein Rechtssys­tem, daß mehr für die Täter als die Opfer tut”. Diesem Kampf wid­met sie sich Tag für Tag, tele­foniert mit ihrem Anwalt, schreibt an Behör­den und Gerichte, um auf die Sit­u­a­tion aufmerk­sam zu machen. Sog­ar bei Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Beate Blechinger (CDU) ist sie Ende April vorstel­lig gewor­den — ein Ter­min, über den sie heute noch den Kopf schüt­telt. “Nach­dem ich den Fall geschildert hat­te, kam von der Min­is­terin als einziger Vorschlag, ich solle doch über­legen, ob es nicht bess­er wäre, wegzuziehen”, berichtet Car­men M. fassungslos. 

Die Min­is­terin hält die derzeit­ige Bun­des­ge­set­zge­bung zur nachträglichen Sicherungsver­wahrung für nicht weit­ge­hend genug. “Unab­hängig vom Aus­gang des Ver­fahrens hätte ich mir gewün­scht, daß die Bun­desratsini­tia­tive der CDU-Min­is­ter im Jahr 2004 Gesetz gewor­den wäre”, sagte die Min­is­terin dieser Zeitung. Der Bun­destag habe lei­der ein Gesetz zur nachträglichen Sicherungsver­wahrung ver­ab­schiedet, das hin­ter der ursprünglichen kon­se­quenten Forderung zurück­bleibe. Im Geset­zen­twurf des Bun­desrates vom April 2004 heißt es noch: “Es geht nicht an, daß Straftäter, deren hohe Gefährlichkeit sich während des Strafvol­lzugs ergibt und die die Voraus­set­zung für die Anord­nung der Sicherungsver­wahrung erfüllen, nach Ver­büßung der zeitlichen Frei­heitsstrafe ent­lassen wer­den müssen.” Blechinger sagt: “Natür­lich habe ich großes Ver­ständ­nis dafür, daß die Bevölkerung und die Presse sehr aufmerk­sam beobacht­en, wie die All­ge­mein­heit vor schw­eren Straftat­en — ins­beson­dere Sex­u­al­straftat­en — geschützt wird.” 

Die gegen­wär­tige Recht­slage ermögliche jedoch die nachträglich­er Sicherungsver­wahrung von Tätern, von denen im Fall ihrer Ent­las­sung in Frei­heit mit hoher Wahrschein­lichkeit erneut beson­ders schw­er­wiegende Tat­en zu befürcht­en sind, nicht mit der nöti­gen her­metis­chen Sicher­heit. Zu dem in der Öffentlichkeit disku­tierten Fall wollte Blechinger sich mit Ver­weis auf das schwebende Ver­fahren und die richter­liche Unab­hängigkeit nicht äußern. 

Car­men M. set­zt jet­zt alle Hoff­nung auf das Landgericht Frank­furt (Oder). Dort hat­te die Staat­san­waltschaft bere­its Anfang des Jahres den Antrag auf Sicher­heitsver­wahrung für Michael B. gestellt. Eine an die Haft anschließende Sicher­heitsver­wahrung ver­fü­gen Gerichte dann, wenn von dem Täter weit­er­hin eine Gefahr aus­ge­ht. Nor­maler­weise wird sie schon bei der Urteilsverkün­dung ver­hängt. Nach ein­er Geset­zesän­derung kann sie jet­zt aber auch nachträglich beschlossen wer­den, wenn sich etwa während der Haft neue Erken­nt­nisse über den Täter ergeben, die eine solche Maß­nahme zum Schutz der All­ge­mein­heit notwendig machen. 

Angst vor der Rache des Täters


Eine Frau muß fürcht­en, erneut Opfer ihres Verge­waltigers zu wer­den: Er gilt als gefährlich — und er ist frei

(Tan­ja Laninger und Axel Lier, Welt vom 30.6.05) Pots­dam — Vor fast sechs Jahren ist Car­men M. in Straus­berg verge­waltigt wor­den. Der Täter, Michael B., wurde damals gefaßt und zu fünf Jahren und drei Monat­en Gefäng­nis verurteilt. Seit März 2005 ist er ein freier Mann — obwohl die Jus­tizvol­lzugsanstalt (JVA) Brandenburg/H. gegen seine Freilas­sung plädiert hat. Die Staat­san­waltschaft Frank­furt (O.) läßt nun prüfen, ob B. nachträglich in Sicherungsver­wahrung genom­men wer­den kann. Ein Ver­fahren, auf das Car­men M. große Hoff­nung set­zt — und das ihr zugle­ich Alp­träume beschert. Denn das Landgericht in Frank­furt hat Ablehnung signalisiert. 

Die Staat­san­waltschaft hat­te bere­its am 28. Feb­ru­ar 2005 einen Unter­bringungs­be­fehl für B. beantragt. “Der hätte ver­hin­dert, daß der Mann das Gefäng­nis ver­läßt, bevor über die nachträgliche Sicherungsver­wahrung ver­han­delt wird”, sagt Frau M.s Recht­san­walt Jens Kroll. Doch das Landgericht lehnte schon damals ab: Während der Haft seien keine “neuen Tat­sachen” zutage getreten, die B.s Per­sön­lichkeit und sein Rück­fall­risiko in neuem Licht erschienen ließen (Akten­ze­ichen 264 Js 20660/99V).

Indes hal­ten zwei Gutachter B. für gefährlich. Sie sind vom Frank­furter Landgericht beauf­tragt, aber noch nicht gewürdigt wor­den. Ein­er schreibt über B.: “In der Gesamtschau über­wiegen (…) ein­deutig neg­a­tive Prog­nosekri­te­rien, so daß (…) nicht auszuschließen ist, daß der Betrof­fene auch in Zukun­ft wieder durch erhe­bliche Straftat­en in Erschei­n­ung tritt, durch die Opfer seel­isch oder kör­per­lich schw­er geschädigt wer­den kön­nen.” Im anderen Gutacht­en ste­ht: “Von B. geht gegen­wär­tig ein hohes Risiko für die All­ge­mein­heit aus. Im Falle ein­er Ent­las­sung aus dem Strafvol­lzug wäre mit weit­eren erhe­blichen Straftat­en zu rech­nen, ins­beson­dere mit Sex­u­al­straftat­en wie hier verurteilt.” 

B. hat­te sich in der JVA Bran­den­burg ein­er Ther­a­pie ver­weigert. Er habe sich zwar angepaßt ver­hal­ten und soziale Kom­pe­tenz gezeigt — allerd­ings nur, so der Gutachter, weil “es ihm vorder­gründig darauf ankam, nach zwei Drit­teln der Strafe ent­lassen zu wer­den”. B. mußte trotz­dem die gesamt Strafe absitzen. 

Ermit­tlun­gen der Polizei zufolge hat­te der heute 38jährige zwei weit­ere Frauen verge­waltigt. Die eine hat­te aus Angst jede Aus­sage vor Gericht ver­weigert, die zweite will sich nicht öffentlich äußern. Auch Car­men M. war von B. mit dem Tode bedro­ht wor­den für den Fall, daß sie ihn anzeigt. Doch sie läßt sich nicht ein­schüchtern, weil sie den Mann für eine “Zeit­bombe” hält. Ihr Anwalt sieht das ähn­lich: “Bei mir ist B. ganz ruhig, aber meine Kol­le­gin in der Kan­zlei hat er bere­its tele­fonisch bedroht.” 

B.s Mut­ter glaubt indes fest daran, daß sich ihr Sohn geän­dert hat. “Er arbeit­et jet­zt bei ein­er Bau­fir­ma in der Nähe von Straus­berg. Mir hat er gesagt, daß die Verge­wal­ti­gun­gen der größte Fehler seines Lebens waren.” 

Stre­it um Sexualstraftäter

Rück­fall­ge­fährde­ter Mann nach Ent­las­sung seit Monat­en auf freiem Fuß

(FRANK SCHAUKA, MAZ) FRANKFURT (ODER) Um den 38-jähri­gen Sex­u­al­straftäter Michael B., der trotz anhal­tender Gefährlichkeit nach fün­fein­hal­b­jähriger Strafhaft im März 2005 aus dem Gefäng­nis ent­lassen wurde, ist in Bran­den­burg ein juris­tis­ch­er Stre­it ent­bran­nt. Dabei geht es um den Umgang mit einem ein­schnei­den­den Bun­des­ge­setz vom Juli 2004, das es erlaubt, gefährliche Straftäter mit hohem Rück­fall­risiko in ein­er nachträglichen Sicherungsver­wahrung unterzubrin­gen. Obwohl inzwis­chen zwei Gutachter befun­den haben, dass von B. “gegen­wär­tig ein hohes Risiko fü
r die All­ge­mein­heit” aus­ge­he, ist der Mann auf freiem Fuß. Recht­san­walt Jens Kroll, der ein von B. verge­waltigtes Opfer ver­tritt, hält dies für skandalös. 

Der zuständi­gen Kam­mer des Landgerichts Frank­furt (Oder) lägen die Gutacht­en “noch nicht voll­ständig vor”, erk­lärte Gerichtssprech­er Markus Fritsch gestern den Umstand, dass die Kam­mer knapp vier Monate nach B.s Ent­las­sung noch immer keinen Ver­hand­lung­ster­min fest­ge­set­zt hat, um über die Sicherungsver­wahrung des ent­lasse­nen Sex­u­altäters zu entschei­den. Die Richter, erläutert Fritsch, hät­ten noch Nach­fra­gen zu den vorgelegten Gutacht­en gehabt, weil ihnen diese zum Teil nicht aus­re­ichend begrün­det erschienen. 

In der Ten­denz — soweit sich das mit aller Vor­sicht gegen­wär­tig beurteilen lässt — neigt die Kam­mer wohl eher dazu, B. nicht wieder zu inhaftieren. Tat­säch­lich würde er nicht wegen ein­er neu began­genen Straftat einges­per­rt, son­dern weil Psy­chi­ater der Auf­fas­sung sind, der Mann werde wahrschein­lich erneut schwere Ver­brechen bege­hen. Erlassen wurde das Gesetz zur nachträglichen Sicherungsver­wahrung, um die Bevölkerung vor hochge­fährlichen Straftätern zu schützen. “Der Geset­zge­ber ging davon aus, dass es im gesamten Bun­des­ge­bi­et nur eine Hand­voll Leute trifft”, so Sprech­er Fritsch. 

B.s Fall ist heikel. Zumin­d­est zwei Frauen hat­te er Ende der 90er Jahre verge­waltigt. Möglicher­weise ist die Zahl sein­er Opfer noch größer, dem Vernehmen nach schüchterte er Frauen so mas­siv ein, das manche bis heute keinen Mut gefun­den haben, um B. bei der Polizei anzuzeigen. 

Im Feb­ru­ar 2000 wurde B. dann wegen zweifach­er Verge­wal­ti­gung zu fün­fein­halb Jahren Gefäng­nis verurteilt. Während der Haft benahm er sich unauf­fäl­lig. Aber er ver­weigerte die Ther­a­pie, so dass er nicht, wie son­st oft üblich, nach zwei Drit­teln der Haftzeit ent­lassen wurde. Die Leitung der Jus­tizvol­lzugsanstalt Brandenburg/Havel traute B.s angepasstem Ver­hal­ten so wenig, dass sie emp­fahl, ihn nach der reg­ulären Haft in eine nachträgliche Sicherungsver­wahrung zu überstellen. 

Die Staat­san­waltschaft Frank­furt (Oder) teilte diese Sicher­heits­be­denken und stellte im Dezem­ber 2004 beim Landgericht Frank­furt einen Antrag auf nachträgliche Sicherungsver­wahrung. Da nicht auszuschließen war, dass die zwei vom Gericht beauf­tragten Gutachter ihre Exper­tisen nicht vor dem Haf­tent­las­sung­ster­min vor­legen wür­den, stellte die Staat­san­waltschaft noch einen Zusatzantrag: B. solle, auch wenn er eigentlich ent­lassen wer­den müsste, bis zu ein­er abschließen­den Gericht­sentschei­dung in Haft bleiben. Das Landgericht lehnte diesen so genan­nten Unter­bringungs­be­fehl jedoch ab. Dass die Staat­san­waltschaft dage­gen keine Beschw­erde ein­legte, kri­tisiert Opfer­an­walt Kroll eben­so wie die Monate, die sich das Gericht Zeit für die Entschei­dung nimmt. 

All­ge­mein betra­chtet, geht die Jus­tiz in Bran­den­burg nicht mit Samthand­schuhen mit hochgr­a­dig rück­fall­ge­fährde­ten Schw­erver­brech­ern um. Während der kurzen Gel­tungs­dauer des Geset­zes von nicht ein­mal einem Jahr hat das Ober­lan­des­gericht schon zwei nachträgliche Unter­bringun­gen ange­ord­net. Im Ver­gle­ich zur Recht­sprechung in anderen Län­dern steuern die Gerichte in Bran­den­burg sog­ar einen härteren Kurs. 

Jus­tizmin­is­terin Blechinger: Gesetz nicht rigide genug

(Gudrun Mall­witz, Berlin­er Mor­gen­post) Pots­dam — Die Freilas­sung des Verge­waltigers Michael B., der nach Ansicht von zwei Gutachtern ein hohes Risiko für die All­ge­mein­heit darstellt, sorgt für poli­tis­chen Zünd­stoff. Bran­den­burgs Jus­tizmin­is­terin Beate Blechinger (CDU) hält die derzeit­ige Bun­des­ge­set­zge­bung zur nachträglichen Sicherungsver­wahrung für nicht weit­ge­hend genug. “Unab­hängig vom Aus­gang des Ver­fahrens im Fall des freige­lasse­nen Sex­u­al­straftäters hätte ich mir gewün­scht, daß die Bun­desratsini­tia­tive der CDU-Min­is­ter im Jahr 2004 Gesetz gewor­den wäre”, sagte die Min­is­terin dieser Zeitung. 

Der Bun­destag habe lei­der ein Gesetz zur nachträglichen Sicherungsver­wahrung ver­ab­schiedet, das hin­ter der ursprünglichen kon­se­quenten Forderung zurück­bleibe. Im Geset­zen­twurf des Bun­desrates vom April 2004 heißt es noch: “Es geht nicht an, daß Straftäter, deren hohe Gefährlichkeit sich während des Strafvol­lzugs ergibt und die die Voraus­set­zung für die Anord­nung der Sicherungsver­wahrung erfüllen, nach Ver­büßung der zeitlichen Frei­heitsstrafe ent­lassen wer­den müssen.” Blechinger sagt: “Natür­lich habe ich großes Ver­ständ­nis dafür, daß die Bevölkerung und die Presse sehr aufmerk­sam beobacht­en, wie die All­ge­mein­heit vor schw­eren Straftat­en — ins­beson­dere Sex­u­al­straftat­en — geschützt wird.” 

Die gegen­wär­tige Recht­slage ermögliche jedoch die nachträglich­er Sicherungsver­wahrung von Tätern, von denen im Fall ihrer Ent­las­sung in Frei­heit mit hoher Wahrschein­lichkeit erneut beson­ders schw­er­wiegende Tat­en zu befürcht­en sind, nicht mit der nöti­gen her­metis­chen Sicher­heit. Zu dem in der Öffentlichkeit disku­tierten Fall wollte Blechinger sich mit Ver­weis auf das schwebende Ver­fahren und die richter­liche Unab­hängigkeit nicht äußern. Das Landgericht Frank­furt (O.) hat die Sicherung­sun­ter­bringung bis­lang abgelehnt. Das Haupt­sachev­er­fahren ste­ht noch aus. Sollte die nachträgliche Unter­bringung auch dann ver­wehrt wer­den, will die Staat­san­waltschaft eventuell Rechtsmit­tel einlegen. 

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Frauen-Mangel: Potsdamer Plattner-Institut sucht Studentinnen

Pots­dam (dpa) Das Has­so-Plat­tner-Insti­tut (HPI) in Pots­dam hat einen erschreck­enden Man­gel an Frauen im Studi­um der Infor­ma­tion­stech­nolo­gie (IT) beklagt. Der Frauenan­teil betrage nur acht Prozent, sagte HPI-Direk­tor Christoph Meinel . “Den­noch gehören die weni­gen jun­gen Frauen, die bei uns IT- Sys­tems Engi­neer­ing studieren, oft zu den besten Absol­ven­ten.” Diese Tat­sache sollte beson­ders Abi­turi­entin­nen Mut machen, sich für ein IT-Studi­um zu bewer­ben. Am 15. Juli laufe die Bewer­bungs­frist ab. 

Die von SAP-Mit­grün­der Has­so Plat­tner ges­tiftete und pri­vat finanzierte Ein­rich­tung in Babels­berg nimmt jährlich höch­stens 80 Stu­den­ten für den im Win­terse­mes­ter star­tenden Bach­e­lor-Stu­di­en­gang IT Sys­tems Engi­neer­ing an. Der “Bach­e­lor” ist der erste für den Beruf qual­i­fizierende Abschluss am HPI. Er kann in sechs Semes­tern erre­icht wer­den. Stu­di­enge­bühren wer­den nicht erhoben. 

“Seit Auf­nahme unser­er Tätigkeit vor sechs Jahren haben wir ins­ge­samt nur gut 70 Bewer­bun­gen von jun­gen Frauen für unseren Stu­di­en­gang IT Sys­tems Engi­neer­ing erhal­ten”, sagte Meinel. “Hochbe­gabte Abi­turi­entin­nen und Abi­turi­en­ten, die zwar an Infor­matik inter­essiert sind, aber einen prax­is­näheren Uni-Stu­di­en­gang als Alter­na­tive suchen und inten­sive per­sön­liche Betreu­ung erwarten, find­en bei uns das Gewün­schte.” Dem fol­gt als vierse­mes­triger Stu­di­en­gang der Mas­ter und die Möglichkeit, im Fach Infor­matik zu promovieren.

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Schmierereien entfernt

Dall­gow-Döberitz (Havel­land) — Schmier­ereien musste das Ord­nungsamt am Mittwoch von ein­er Turn­halle in Dall­gow-Döberitz ent­fer­nen lassen. Unbekan­nte hat­ten zwei Hak­enkreuze und Nazi-Parolen an die Wand geschmiert. Die Polizei ermit­telt zu den Verursachern. 

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»Wir haben hohe Erwartungen an die Linkspartei«

Ein Gespräch mit Bir­git Kühr

* Bir­git Kühr ist Organ­isatorin der Mon­tags­demon­stra­tio­nen in Angermünde

F: Im Herb­st des ver­gan­genen Jahres waren die Zeitun­gen voll mit Bericht­en über Mon­tags­demos, sei­ther hört man nicht viel. Sie haben für Sam­stag die Mon­tags­demon­stran­ten aus Bran­den­burg zur ersten gemein­samen Demo nach Jüter­bog ein­ge­laden. Meinen Sie, so die Proteste wieder­beleben zu können? 

Bis jet­zt haben wir 28 Zusagen von Ini­tia­tiv­en aus ver­schiede­nen Städten – aus Bran­den­burg, aber auch aus Sach­sen und Sach­sen-Anhalt. Wir wollen unsere Proteste gegen die Hartz-IV-Geset­ze wieder in das öffentliche Bewußt­sein brin­gen, wir wollen die Zusam­me­nar­beit der Ini­tia­tiv­en weit­er verbessern. 

F: Die Teil­nehmer kom­men aber aus Ost­deutsch­land. Woll­ten Sie West­deutsche nicht dabei haben? 

Wir haben selb­stver­ständlich viele Verbindun­gen zu Ini­tia­tiv­en in West­deutsch­land. Z. B. ste­hen wir Anger­mün­der in engem Kon­takt zur Dort­munder Mon­tags­de­mo. Wir wis­sen auch, daß allein in Nor­drhein-West­falen in 45 Städten immer noch regelmäßig Demos stat­tfind­en – auch wenn die Presse sie verschweigt. 

Natür­lich haben wir die West­deutschen auch ein­ge­laden, wir freuen uns über jeden, der kommt. Das Prob­lem ist die Ent­fer­nung: Viele, die von den Hartz-IV-Geset­zen betrof­fen sind, kön­nen das Fahrgeld nicht aufbringen. 

F: Der let­zte große Protest gegen »Hartz IV« war die »Aktion Agen­turschluß«, bei der am Tage des Inkraft­tretens der Hartz-IV-Geset­ze viele Arbeit­sagen­turen von Demon­stran­ten block­iert wur­den. Seit­dem scheinen die Proteste eingeschlafen zu sein. Erwarten Sie, mit Ihrer Demon­stra­tion der Bewe­gung neuen Schwung ver­schaf­fen zu können? 

Wir wollen vor allen Din­gen Aufmerk­samkeit erre­gen. Unsere Mit­bürg­er sollen sehen, daß wir immer noch da sind. Neuen Schwung brauchen wir natür­lich auch – und dafür haben wir eine gute Grund­lage geschaf­fen: Wir haben Ini­tia­tiv­en aus 35 Städten ver­net­zt, wir tauschen Infor­ma­tio­nen aus, wir stim­men unsere Aktio­nen ab. Auch wenn die Proteste gegen den Sozial­ab­bau in den Schlagzeilen kaum noch vorkom­men – unsere Zusam­me­nar­beit ist wesentlich bess­er gewor­den. Das ist ein guter Aus­gangspunkt für eine neue Protest­welle. Wir wer­den die Men­schen weit­er wachrütteln! 

F: Viele Teil­nehmer der Mon­tags­demon­stra­tio­nen haben resig­niert, weil sie mein­ten, daß die Proteste wirkungs­los ver­puffen. Aber wäre die Zusam­me­nar­beit von WASG und PDS ohne den Druck der Ini­tia­tiv­en und auch der Mon­tags­demon­stran­ten über­haupt möglich gewesen? 

Ich glaube nicht. Ich bin ziem­lich sich­er, daß sich das neue Links­bünd­nis auch deswe­gen gebildet hat, weil viele gemerkt haben, daß die Bürg­er eine Alter­na­tive brauchen, der man wirk­lich ver­trauen kann. Die Men­schen haben gemerkt, daß man zusam­men­ste­hen muß, wenn man etwas erre­ichen will – es haben sich ja auch viele andere Zusam­men­schlüsse gebildet. In Anger­münde z.B. haben wir ein »Bürg­er­bünd­nis gegen Sozial­ab­bau« gegrün­det, das zur Kom­mu­nal­wahl antreten will. Das wäre nie passiert, wenn es die Protest­welle nicht gegeben hätte. 

F: Was erwarten die Mon­tags­demon­stran­ten von der neuen Linkspartei? 

Daß sie ihr Wort hält und für mehr soziale Gerechtigkeit ein­ste­ht; daß sie unsere Forderun­gen ernst nimmt; daß sie uns unter­stützt. Wir haben hohe Erwartun­gen an die Linkspartei, und ich hoffe, daß wenig­stens sie uns nicht enttäuscht. 

F: Das »Worthal­ten« ist nicht ger­ade eine Charak­tereigen­schaft von Poli­tik­ern. Auch die PDS hat mehr Erwartun­gen geweckt, als sie erfüllt hat. Wie gehen Sie jet­zt an das Phänomen »Linkspartei« her­an? Eupho­risch oder mit vor­sichtiger Distanz? 

Wir wer­den sich­er weit­er auf die Straße gehen, wobei wir erst ein­mal abwarten, wie sich die Linkspartei entwick­elt. Auf jeden Fall hof­fen wir, daß PDS und WASG gut zusam­me­nar­beit­en und daß sie kom­pe­tente Poli­tik­er an die Spitze stellen, die unsere Inter­essen vertreten. Wir wer­den jeden­falls außer­halb des Par­la­ments den Druck auf die Poli­tik aufrecht erhal­ten, auch auf die Linkspartei. Eines will ich aber klarstellen: Wir Mon­tags­demon­stran­ten sind über­parteilich, wir wer­den für nie­man­den Wahlkampf machen. 

* Sam­stag, 2. Juli, 14 – 18 Uhr, Mark­t­platz Jüterbog

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