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Wir wollen mehr!

Der Land­kreis Ost-Prig­nitz-Rup­pin (OPR) hat mit seinem aktuellen Haushaltssicherungskonzept drastis­che Einsparun­gen für die Jugen­daus­gaben angekündigt. Ursprünglich wurde behauptet, dass die 300.000 Euro die im nichtpflichti­gen Jugend­bere­ich einges­part wer­den haupt­säch­lich den KITA-Bere­ich betr­e­f­fen. Diese Behaup­tung hat sich als falsch erwiesen. So dro­hen den Jugend­clubs und Freien Trägern der Jugend­hil­fe der­art umfan­gre­ich Ein­schnitte, dass men­sch von einem jugend-sozialen Run­dum­schlag sprechen müsste. Trotz ver­gle­ich­barem Bedarf im Jugend­sozial­bere­ich zum Vor­jahr (etwa 230.000?) ste­hen ste­hen 2008 nicht ein­mal die Hälfte dieser Gelder zur Ver­fü­gung. Die Vor­gaben sind nur zu erfüllen wenn alle beantragten Jugend­pro­jek­te abgelehnt wer­den (!), was das fak­tis­che Erliegen der Jugend­sozialar­beit bedeuten wür­den. Zudem reicht das Geld nicht ein­mal für die min­i­male Grund­sicherung der Jugen­dein­rich­tung. Logis­che und abse­hbare Kon­se­quenz wird die Schließung ein­er Vielzahl von Jugend­clubs in den “ländlichen” Regio­nen OPRs sein. Für die Freien Träger stellt der Ein­schnitt bei der Betrieb­skosten­förderung eben­falls ein enorm gefährlichen Entzug der Hand­lungs­grund­lage da. Wer die gestrich­enen Gelder (meist mehrere Tausend Euro) nicht selb­st erwirtschaften kann muss schließen. Konkrete Zahlen bleiben ver­schlossen oder wer­den nur zöger­lich veröf­fentlicht. VertreterIn­nen der Zuständi­gen Jugen­dauss­chüsse, wis­sen meist nicht ein­mal, was genau sie beschließen: Die Poli­tik macht die Ver­wal­tung. Dieser Kurs soll in den näch­sten Jahren noch ver­schärft werden.

Da dieser Zus­tand nicht trag­bar ist, hat sich das JWP-Mit­ten­Drin in Neu­rup­pin dazu entschlossen auf diesen nicht hin­nehm­baren Miss­stand aufmerk­sam zu machen. Die Aktion­s­gruppe “Jugend braucht Perspektive(n) — Gegen Einspar­poli­tik von OPR — Jugend wehrt sich, wir wollen mehr!” hat sich zum Ziel geset­zt über vielfältige Aktio­nen einen bre­it­en Wider­stand gegen eine Poli­tik zu organ­isieren, die langfristig zur Schließung von Autonomen Zen­tren in Bran­den­burg und zur weit­eren Fes­ti­gung von faschis­tis­chen Struk­turen führen wird.

Eine dieser Aktion­spunk­te soll eine Demon­stra­tion durch Neu­rup­pin sein.

Tre­f­fen: 13:00 Uhr im ” Mit­ten­Drin” und 

13:30 Uhr Am Rheins­berg­er Tor (Bahn­hof) in Neu­rup­pin

Beginn : 14:00 Uhr

Mot­to : Jugend Braucht Per­spek­tive gegen Spar­poli­tik von OPR , Jugend wehrt sich ! Wir wollen Mehr!

Natür­lich gibt es auch die Möglichkeit in Neu­rup­pin zu verweilen.
Konkrete Anfra­gen bitte an: info@jwp-mittendrin.de

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Residenzpflicht abschaffen! NPD keinen Raum geben!

Vom 16.–18.4.2008 tre­f­fen sich die Innen­min­is­ter des Bun­des und der Län­der auf ihrer hal­b­jährig stat­tfind­en­den Sitzung in Bad Saarow. Bran­den­burg hat in diesem Jahr mit Innen­min­is­ter Schön­bohm den Vor­sitz. In den ver­gan­genen Jahren ist die Innen­min­is­terkon­ferenz vor allem durch restrik­tive Beschlüsse zur Flüchtlingspoli­tik her­vor­ge­treten. Dieses Jahr wird es vor allem um
Ter­ror­is­mus­bekämp­fung und Jugend­krim­i­nal­ität gehen.

Ein The­ma wird jedoch seit Jahren immer wieder aus­ges­part: die Res­i­den­zpflicht für Flüchtlinge!

Seit 1982 wird durch das so genan­nte “Residenzpflicht”-Gesetz die Bewe­gungs­frei­heit von
Asyl­be­wer­bern in Deutsch­land ver­let­zt, indem deren Aufen­thalt auf den ihnen zugewiesenen
Land­kreis beschränkt wird. Das Ver­lassen des Land­kreis­es ist nur mit Genehmi­gung der zuständigen
Aus­län­der­be­hörde möglich. Auf diese Genehmi­gung beste­ht kein Recht­sanspruch. Das Gesetz greift
mas­siv in die per­sön­liche Frei­heit der betrof­fe­nen Men­schen ein: Besuche bei Fre­un­den, Verwandten,
von kul­turellen Ver­anstal­tun­gen hän­gen ab von der Willkür der Mitar­beit­er der Aus­län­der­be­hörde. Die
Res­i­den­zpflicht im Zusam­men­spiel mit anderen beschränk­enden Regelun­gen dient der Iso­la­tion und
dem gesellschaftlichen Auss­chluss von Flüchtlin­gen. Der mehrfache Ver­stoß gegen die Residenzpflicht
ist eine Straftat – eine Straftat, die nur Flüchtlinge bege­hen können!

Die Res­i­den­zpflicht, in ihrer restrik­tiv­en Umset­zung ein­ma­lig in Europa, muss abgeschafft wer­den! Wir
fordern die Innen­min­is­ter in Bad Saarow auf, sich endlich diesem The­ma zu wid­men. Es darf nicht
ein­seit­ig über Krim­i­nal­ität disku­tiert wer­den, wenn Flüchtlinge zeit­gle­ich krim­i­nal­isiert wer­den. Die
Res­i­den­zpflicht für Flüchtlinge ver­let­zt das natür­liche Recht eines Men­schen auf Bewe­gungs­frei­heit, sie
ver­let­zt sein Recht auf Ent­fal­tung sein­er Per­sön­lichkeit, sie ver­let­zt den Grund­satz der Gle­ich­heit aller
Men­schen und sie ver­let­zt die Menschenwürde!

Die NPD hat eben­falls eine Kundge­bung zur Innen­min­is­terkon­ferenz in Bad Saarow
angemeldet. Lasst uns den Recht­en keinen Raum für ihre aus­län­der­feindlichen Parolen
bieten!

Wir rufen alle auf, gemein­sam am 16.4.2008 ab 10 Uhr in Bad Saarow vor
den Innen­min­is­tern für die Abschaf­fung der Res­i­den­zpflicht einzutreten!

Genauer Ort wird noch bekan­nt gegeben oder ist im Büro des Flüchtlingsrates und auf der
Home­page www.fluechtlingsrat-brandenburg.de zu erfragen.

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Naziüberfall auf “die Maria” in Cottbus

In der ver­gan­genen Nacht vom Dien­stag (18.03.2008) auf den Mittwoch ereignete sich in der Cot­tbuser Innen­stadt gegen 22.30 Uhr ein recht­sex­tremer Über­fall auf das Lokal “Marie”. Zum Zeit­punkt des Angriffes gedacht­en Fre­unde und Bekan­nte einem in der Nacht von Mon­tag zu Dien­stag ver­stor­be­nen Antifaschis­ten aus Cottbus.

Auf­fal­l­end an der Tat ist die Bru­tal­ität mit der die Neon­azis vorgin­gen. Sie war­fen aus ein­er Gruppe von 20–30 Per­so­n­en Steine auf das Gebäude, wobei drei Wur­fgeschosse das Fen­ster des Lokals zer­störten. Außer­dem wurde neben dem Ein­gang ein Hak­enkreuz an die Wand geschmiert. In Angesicht zu den aktuellen Geschehen in Cot­tbus ist eine poli­tis­che Moti­va­tion klar erkennbar. Die Aktion von Seit­en der Neon­azis muss geplant gewe­sen sein. Die Cot­tbuser Polizei rück­te rel­a­tiv zügig mit einem großen Aufge­bot der Bere­itschaft­spolizei und Kripo an, ver­schwan­den aber recht schnell vom Ort des Geschehens. 

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Ostereiersuche der Nazis verboten

Waßmannsdorf/ König Wuster­hausen — Neon­azis ver­sucht­en am 24.März 2008 eine Mah­nwache in Königs Wuster­hausen durchzuführen, nach­dem ihre “Ostereier­suche” in Waß­manns­dorf ver­boten wurde
Gestern, am 24. März 2008 sam­melten sich gegen 19:00 ca. 20–30 Neon­azis am S Bahn­hof Königs Wuster­hausen, um gegen das Ver­bot, eine Ver­anstal­tung namens „Ostarafest“ in Waß­manns­dorf durchzuführen, zu protestieren.
Jedoch fasste die Polizei dies als eine Ersatzver­anstal­tung auf und unter­nahm den Ver­such die ca. 30 Nazis wegzuschick­en, nach­dem dieser gescheit­ert ist, nah­men sie die Per­son­alien von 20 der 30 Neon­azis auf und erteil­ten ihnen Platzver­weise. Etwa 15 der Übrigge­bliebe­nen Nazis stiegen 21:19 in die Region­al­bahn in Rich­tung Berlin nach Rathenow.

Dieses „Ostereier­suchen“ der Nazis in Waß­manns­dorf wurde von einem „ehe­ma­li­gen Funk­tionär ein­er ver­bote­nen Kam­er­ad­schaft aus Berlin“ ver­anstal­tet und wahrschein­lich auch länger­fristig geplant.

Diese Vorkomm­nisse rei­hen sich ein in eine lange Liste brauner Aktiv­itäten rund um Königs Wuster­hausen. Für kom­menden Okto­ber haben Kam­er­ad­schaft­sak­tivis­ten aus Berlin (Bethage) in Zusam­me­nar­beit mit der Lokalen NPD unter Michael Thal­heim bere­its einen weit­eren neo­faschis­tis­chen Auf­marsch angemeldet. Schon im Okto­ber 2007 marschierten 300 Neon­azis unter dem Mot­to “Jugend braucht Per­spek­tive” durch die Stadt.

Antifaschis­tis­che Grup­pen aus KW:

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Autonome Antifa Königs Wusterhausen 

Bünd­nis Gegen Rechts — KW

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Neonazis planen Kundgebung in Ludwigsfelde

Neon­azis der NPD und Kam­er­ad­schaftsszene wollen am 12. April auf dem Rathaus­platz demonstrieren.

Pressemit­teilung der Autonomen Antifa Tel­tow-Fläming [AATF] vom 21. März 2008

Wie heute auf der Inter­net­seite der »NPD-Dah­me­land« verkün­det wurde,
pla­nen die soge­nan­nten, recht­sex­tremen »Freien Kräfte Teltow-Fläming«
und die »NPD-Dah­me­land« am 12. April eine Kundge­bung auf dem
Rathaus­platz Lud­wigs­felde in Tel­tow-Fläming. Unter dem Mot­to: „Kinder
sind Zukun­ft – die Zukun­ft unseres Volkes!“ wollen sie ab Mittag
demonstrieren.

Diese Kundge­bung muss im Kon­text der Kom­mu­nal­wahl in Bran­den­burg 2008
betra­chtet wer­den und soll offen­bar als Wahlkampf-Ver­anstal­tung dienen.
Deut­lich wird, dass als Ver­anstal­ter die »Freien Kräfte Teltow-Fläming«
auftreten, diese aber bei der »NPD-Dah­me­land« in Königs Wuster­hausen ihr
Post­fach besitzen und bish­er auss­chließlich über deren Webseite
mobilisieren.

Somit scheint die Ein­schätzung vom „Antifa Recherche Team
Teltow-Fläming“[1] und dem „Ver­fas­sungss­chutz Brandenburg“[2] bestätigt
zu wer­den, wonach die NPD, auf­grund man­gel­nder Struk­turen und
Personenpotentials[3] im Land­kreis einen „Schw­er­punk­t­wahlkampf“ in
einzel­nen Orten führen muss[4] und hier­bei auf die Hil­fe von militanten
Kam­er­ad­schaft­sak­tivis­ten angewiesen ist.[5] Dass sowohl Freie Kräfte als
auch die NPD, Lud­wigs­felde zu einem dieser Schw­er­punk­te auserkoren
haben, wurde schon in der Ver­gan­gen­heit deutlich:

So wur­den in der zweit­en Feb­ru­ar­woche 2008 von der NPD mehrere hundert
Flug­blät­ter mit dem Titel „Arbeit für Deutsche“ verteilt. In diesem wird
die ras­sis­tis­che These aufgestellt „Weniger Aus­län­der bedeuten mehr
Arbeit für Deutsche und mehr Geld für die deutschen Sozialkassen.“

In der Zeit vom 26–28. Dezem­ber 2007 wurde in Lud­wigs­felde an das
Bürg­er­büro der Linkspartei in der Albert-Tan­neur-Straße mit schwarzer
Farbe ein “Wir kriegen euch alle” Droh-Schriftzug an die dortige
Hauswand gesprüht. An ein­er Fen­ster­scheibe dieser Geschäftsstelle
waren zusät­zlich drei Aufk­le­ber der NPD sowie der Organ­i­sa­tion »Junge
Nation­aldemokrat­en« angebracht.

“Bleibt zu hof­fen, das die Bürg­er von Lud­wigs­felde vielfältig und
kreativ gegen diesen Vorstoß der Recht­sex­tremen vorge­hen wer­den und den
Nazis klar­ma­chen, das in der Stadt kein Platz für ihr
men­schen­ver­ach­t­en­des Gedankengut ist.” sagt Thomas Fech­n­er, Sprech­er der
Autonomen Antifa Tel­tow-Fläming und ruft dazu auf, den Nazi­aufzug nicht
unkom­men­tiert zu lassen.

[1] http://art-tf.atspace.org/

[2] http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/

[3] „Auf­grund ihrer schwachen per­son­ellen Basis wird es die NPD
schw­er haben, zur 2008er Kom­mu­nal­wahl in vie­len Regio­nen des
Lan­des geeignete Kan­di­dat­en aufzustellen. Eben­so wird sie ein
flächen­deck­ender Wahlkampf vor große logis­tis­che Herausforderungen
stellen.“ aus Ver­fas­sungss­chutzbericht Bran­den­burg 2007
(http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/)

[4] „Einen flächen­deck­enden Wahlkampf im Land­kreis wird die Partei aber
in keinem Fall real­isieren kön­nen. Daher kann davon aus­ge­gan­gen werden,
das sie einen Schw­er­punkt auf ihre ver­meintlichen Hochbur­gen leg­en und
dort ihre bish­eri­gen Aktiv­itäten weit­er inten­sivieren.“ aus Antifa
Blick­punkt — NPD und DVU in Tel­tow-Fläming, März 2008
(http://art-tf.atspace.org/)

[5] „Die NPD weiß, dass sie die parteiunge­bun­de­nen Neon­azis für ihre
öffentlichkeitswirk­samen Aktio­nen benötigt. Ohne sie wür­den eigene
Ver­anstal­tun­gen küm­mer­lich ver­laufen. Umgekehrt ver­fü­gen die „Freien
Kräfte“ selb­st nicht über die nötige finanzielle, logis­tis­che und
organ­isatorische Schlagkraft für größere öffentlichkeitswirksame
Aktio­nen. So beste­ht zwis­chen bei­den Strö­mungen ein gegenseitiges
Abhängigkeitsver­hält­nis.“ aus Ver­fas­sungss­chutzbericht Bran­den­burg 2007
(http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/)

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»Auszeichnung« für Unmenschlichkeit

Der diesjährige »Denkzettel für struk­turellen und system­internen Ras­sis­mus« des Flüchtlingsrates Bran­den­burg geht an an die Richter Ilona Unger vom Amts­gericht Frankfurt/Oder, und an Bernd Frost vom Amts­gericht Eisen­hüt­ten­stadt. Die bei­den Richter beka­men den »Preis« am Don­ner­stag für ihre Urteile gegen eine Tschetschenin, die in Deutsch­land Anfang Jan­u­ar mit ihren sieben und zwölf Jahre alten Kindern Asyl beantragt hat­te. Da sie auf dem Landweg ein­gereist war, hätte sie nach €päis­chem Recht bere­its in Polen Asyl beantra­gen müssen. Laut Flüchtlingsrat wußte die Frau nicht von dieser geset­zlichen Regelung. Frau Unger beförderte die Tschetschenin mit ihrem Urteil ins Abschiebege­wahrsam Eisen­hüt­ten­stadt und tren­nte sie so von ihren Kindern, die in ein­er Ein­rich­tung für unbe­gleit­ete min­der­jährige Flüchtlinge in Fürsten­walde unterge­bracht wurden.

Die Betrof­fene machte nach Darstel­lung des Flüchtlingsrats mehrere Eingaben bei Haftleitung und Bun­de­spolizei, um auf ihre schwierige psy­chis­che Sit­u­a­tion und die ihrer Kinder hinzuweisen. Der zuständi­ge Richter Frost hob ihre Haft daraufhin jedoch nicht auf, son­dern ver­längerte sie für weit­ere zwei Wochen, um ihre Abschiebung sicherzustellen. Erst das Lan­dericht Frankfurt/Oder entsch­ied, daß die Fes­thal­tung der Mut­ter und die Tren­nung von ihren Kindern gegen das im Grundge­setz ver­bürgte Recht auf Fam­i­lienein­heit ver­stößt. Zur Zeit ist der Aufen­thalt­sort der Frau und ihrer Kinder nicht bekan­nt und auch nicht, ob ihr Asylver­fahren in Polen wieder aufgenom­men wurde. In jedem Fall sind laut Vera Ever­hartz vom Flüch­lingsrat Bran­den­burg die Bedin­gun­gen in Polen für ein Asylver­fahren »ten­den­ziell schlechter« als in Deutsch­land. Seit dem 1999 begonnenen zweit­en Tschetsche­nien-Krieg kommt es in der rus­sis­chen Teil­re­pub­lik zu schw­eren Menschenrechtsverletzungen.

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg ver­lei­ht den Denkzettel jährlich zum inter­na­tionalen Anti­ras­sis­mus-Tag, der 1969 von den Vere­in­ten Natio­nen einge­führt wurde. Der Tag erin­nert an ein Mas­sak­er vom 21. März 1960 im südafrikanis­chen Sharpeville. Damals hat­te die südafrikanis­che Polizei 69 schwarze Demon­stran­ten getötet, die gegen die Res­i­den­zpflicht im Aparthei­d­staat protestierten.

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Abschaffung diskriminierender Gesetze und Verordnungen gefordert

Anlässlich des inter­na­tionalen Tages zur Über­win­dung des Ras­sis­mus haben Antifaschis­ten in Rathenow auf die alltägliche Sit­u­a­tion der Flüchtlinge in Bran­den­burg aufmerk­sam gemacht und die Abschaf­fung diskri­m­inieren­der Geset­ze und Verord­nun­gen gefordert.

Mit­tels im gesamten Stadt­ge­bi­et verteil­ten Flug­blät­tern wur­den die Bürg­er so über die täglichen, unerträglichen Erfahrun­gen der Flüchtlinge informiert, die neben den berüchtigten Über­grif­f­en durch Ras­sistIn­nen auch ver­wal­tungsmäßig durch die Internierung in “Dschun­gel­heimen”, geset­zmäßige Ein­schränkung der Bewe­gungs­frei­heit, Bestre­itung des Leben­sun­ter­haltes mit Chip­karten oder Einkerkerung in Abschiebeknästen als ungle­ich­w­er­tig eingestuft und ihnen so die für jeden gel­tenden Men­schen­rechte ab- bzw. nur zum Teil zuerkan­nt werden.

»>Flug­blatt als PDF — Dokue­mente (143 kB)

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Freiheit für die inhaftierten Antifas!

Der Anstoß für das Engage­ment des Men­schen liegt in seinem Gewis­sen, dass er durch die Inter­ak­tion mit sein­er spez­i­fis­chen, materiellen und sozialen Umwelt erwirbt und ein Aus­druck seines moralis­chen und ethis­chen Han­delns wird. 

Das Gewis­sen der antifaschis­tis­chen Bewe­gung beruht auf die Ken­nt­nisse der Gräueltat­en der his­torischen Nation­al­sozial­istIn­nen sowie die der Gefahr der Wieder­hol­ung durch Neubele­bung und Ent­fal­tung ras­sis­tis­ch­er, anti­semi­tis­ch­er und völkisch­er Ide­olo­gien in der heuti­gen Zeit unter Zuhil­fe­nahme jen­er Rechte, welche der Geset­zge­ber eigentlich zum Schutz vor ihnen erson­nen hatte.

Das aktive Engage­ment gegen (Neo)nazis, die ihre Möglichkeit­en bei der Verkün­dung ihrer ver­brecherischen Ide­olo­gie unter Beru­fung auf demokratis­che Spiel­regeln nutzen, wird deshalb von den vorge­blich unpartei­is­chen Rechtsstaatsin­stanzen als Angriff auf die von der Ver­fas­sung gewährten Grun­drechte gew­ertet. AntifaschistIn­nen wer­den deshalb inner­halb dieser Staat­srä­son mit (Neo)nazis auf eine Stufe her­abgewürdigt und im Sinne des Total­i­taris­muskon­struk­ts den „Recht­sex­trem­is­ten“ als „Link­sex­trem­is­ten“ gegenüber gestellt und gle­icher­maßen, in eini­gen Fällen sog­ar härter, von den Repres­sion­sor­ga­nen bekämpft. 

Dabei ver­strickt sich die Moralvorstel­lung der derzeit herrschen­den Gesellschaftss­chicht nicht sel­ten in Wider­sprüche und zeigt sich recht offen als Dop­pel­moral, in der Men­schen, die ihrem Gewis­sen fol­gten und fol­gen, ein­er­seits als Mär­tyr­er verehrt und ander­er­seits in Kerk­ern inhaftiert werden. 

Andrea und Chris­t­ian aus Berlin wur­den so exem­plar­isch verurteilt, weil sich bei Ihnen die Frage zwis­chen zwei kon­trären moralis­chen Geset­zmäßigkeit­en, die Äch­tung jeglich­er Diskri­m­inierung von Men­schen durch Ras­sis­ten und Anti­semiten ein­er­seits und die Frei­heit der Mei­n­ung ander­er­seits, auf­drängte und sich schließlich zu einem Gewis­senskon­flikt entwick­elte, den Bei­de durch die Wahl des für sie höher­w­er­ti­gen Gutes beantworteten.

Ihre „Schuld“ liegt in der Beteili­gung an offen­siv­en Gege­nak­tio­nen zu Pro­pa­gan­daaufmärschen der (Neo)nationalsozialisten im Bun­des­ge­bi­et, in denen sie sich aus der Ohn­macht der „Masse“ her­aus, hin zu han­del­nden Indi­viduen entwickelten.

Stauf­fen­berg und seine Mitver­schwör­er, die heute als Iko­nen des Wider­standes gegen die NS Dik­tatur gel­ten, wird im Gegen­satz dazu die Entschei­dung des Gewis­sens zuerkan­nt, als sie Hitler und andere Nation­al­sozial­is­ten in die Luft spren­gen woll­ten, ohne das jemand im Traum daran denken würde, diese „Bomben­leger“ als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung zu verurteilen oder wenn sie noch leben wür­den, in den Hochsicher­heit­strak­ten lebendig zu begraben.

Und da dies nicht Geschehen würde, kann die kon­se­quente Verurteilung von AntifaschistIn­nen, deren Aktio­nen weit­ge­hend harm­los­er waren, wed­er als poli­tisch neu­tral, noch als notwendi­ge Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung zum Schutz der Bürg­er gew­ertet werden. 

Im Gegen­teil, die Emanzip­ierung der Bürg­er zu selb­st­bes­timmten Indi­viduen wird von den staatlichen Insti­tu­tio­nen offen­bar als Affront gegen die von ihr aus­ge­hende bewusst gewollte Bevor­mundung gew­ertet. Statt die Ursachen des (Neo)nazismus – Ras­sis­mus, Anti­semitismus und völkisch­er Nation­al­is­mus — zu bekämpfen wird die Staat­srä­son gegen Antifas aus­gelebt und par­al­lel dazu ein Polizei – und Überwachungsap­pa­rat aufge­baut, der per­ma­nent bestrebt ist die Grun­drechte der Indi­viduen weit­er auszuhöhlen und Unfrei­heit zu kultivieren. 

Das Schick­sal der Gefan­genen im Mikrokos­mos JVA mah­nt uns deshalb vor unserem eige­nen Schick­sal im Makrokos­mos BRD.

Wir wollen deshalb den Tag des poli­tis­chen Gefan­genen nutzen um unsere Sol­i­dar­ität mit den Inhaftierten zu bekun­den und uns gegen den Aus­bau der Polizei – und Repres­sion­sor­gane zu bekennen. 

Frei­heit für die bei­den Antifas! 

Frei­heit für alle poli­tis­chen Gefangenen!

Frei­heit statt Polizeistaat!

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Pressemitteilung des Flüchtlingsrates zur “Denkzettelverleihung”

21. März 1960: 69 Men­schen ster­ben bei ein­er friedlichen Demon­stra­tion in Sharpville,
Südafri­ka, durch die Maschi­nengewehrsal­ven der weißen Gewaltherrschaft. 1969 erk­lären die
vere­in­ten Natio­nen diesen Tag zum „Inter­na­tionalen Tag zur Über­win­dung von Ras­sis­mus“. Der
Flüchtlingsrat Bran­den­burg vergibt seit 1997 zu diesem Tage den DENKZETTEL für
sys­tem­inter­nen und struk­turellen Ras­sis­mus in Bran­den­burg­er Behör­den und Ämtern.
Der diesjährige DENKZETTEL für struk­turellen und sys­tem­inter­nen Ras­sis­mus geht an:
Frau Ilona Unger, Rich­terin am AG Frank­furt (Oder) und
Her­rn Bernd Frost, Richter am AG Eisenhüttenstadt
für ihre Entschei­dung, Mut­ter und Kinder durch Inhaftierung der Mut­ter zu trennen.
Die Mut­ter ist gemein­sam mit ihren Kinder Anfang des Jahres nach Deutsch­land ein­gereist und
dabei ver­haftet wor­den. Sie wurde von ihren Kindern getren­nt und in die Abschiebungshaft
Eisen­hüt­ten­stadt gebracht. Die Kinder kamen in eine Jugen­dein­rich­tung für unbegleitete
Min­der­jährig in Fürsten­walde. Völ­lig ver­stört weinen die Kinder, kön­nen nicht schlafen und nicht
essen, bericht­en die Sozialar­beit­er aus der Ein­rich­tung. Die bei­den Richter aber kom­men zu der
Überzeu­gung, dass das Inter­esse des deutschen Staate­san der Zurückschiebung nach Polen um
jeden Preis durchzuset­zen sei- auch wenn damit gegen das Grun­drecht­es auf Fam­i­lie (Art. 6 GG)
ver­stoßen wird. „Diese Grun­drechte müssen jedoch für alle gle­icher­maßen gel­ten! Es darf nicht
in Kauf genom­men wer­den, dass auf­grund eines bürokratis­chen Ver­fahrens das gesundheitliche
und psy­chis­che Wohl der Kinder durch eine Tren­nung gefährdet wird.“, so Judith Gleitze vom
Flüchtlingsrat Brandenburg. 

Auch das Landgericht Frank­furt (Oder) ist dieser Ansicht: „Die
Haf­tanord­nung des AG EH stellt einen Ein­griff in den Schutzbere­ich des Art. 6 GG dar“, die Haft
sei unverhältnismäßig.
Wieder ein­mal wird ver­sucht, Verord­nun­gen und Geset­ze, ohne Rück­sicht auf Men­schen- und
Bürg­er­rechte durchzuset­zen. Struk­tureller Ras­sis­mus führt immer wieder zu ein­er Ungleichheit
zwis­chen ein­er priv­i­legierten Mehrheit, die Zugang zu Recht­en hat, und ein­er Min­der­heit, der
Rechte und Chan­cen oft ver­weigert wer­den. Eine Rückschiebung nach der DUBLIN II –
Verord­nung kann nur Aus­län­derIn­nen tre­f­fen, die auf der Flucht schon ein anderes €päis­ches
Land vor Deutsch­land betreten haben. Die Verord­nung besagt, dass in dieses „Erst­land“
zurück­gekehrt wer­den muss. Die Mut­ter wusste nichts von dieser Verord­nung. Die Richter am
AG Frank­furt (Oder) und Eisen­hüt­ten­stadt haben dem ange­bliche Inter­esse des deutschen
Staates an der Zurückschiebung nach Polen ober­ste Pri­or­ität eingeräumt und haben der
Betrof­fe­nen damit zugle­ich den Zugang zu grundle­gen­den Recht­en ver­weigert: dem Recht auf
Familie.

Auf­grund dieser unmen­schlichen Fam­i­lien­tren­nung ver­lei­ht der Flüchtlingsrat Bran­den­burg den
diesjähri­gen DENKTZETTEL an Frau Unger und Her­rn Frost.

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Gefängniswärter bestreitet Misshandlung

Pots­dam — Neun Jahre nach der ange­blichen Mis­shand­lung eines Häftlings durch Gefäng­nisauf­se­her hat der Haup­tangeklagte erst­mals vor Gericht die Vor­würfe bestrit­ten. Er habe den Gefan­genen in der Jus­tizvol­lzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel wed­er geschla­gen noch mis­shan­delt, erk­lärte der 43-Jährige gestern vor dem Landgericht Pots­dam. Angeklagt sind 13 Bedi­en­stete der JVA. Sie sollen am 4. und 5. März 1999 den Gefan­genen mehrfach heftig geschla­gen haben. Die elf Män­ner und zwei Frauen im Alter von 37 bis 53 Jahre hat­ten zum Teil die Vor­würfe bestritten. 

Inforiot