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Wusterhausen: Erneuter Brandanschlag auf vietnamesischen Imbiss

Drei Wochen nach dem ver­heeren­den Bran­dan­schlag auf einen viet­name­sis­chen Imbis­s­wa­gen in Pritzwalk erfol­gte am 27.11.2003 ein erneuter Schlag im 37 km ent­fer­n­ten Wuster­hausen. Auch hier ste­ht der Betreiber, der 52-jährige Minh Nguyen, vor den Trüm­mern sein­er Exis­tenz. Der Vere­in Opfer­per­spek­tive ruft zu Spenden für einen neuen Wagen auf. 

Die Tat geschah einen Tag vor ein­er Demon­stra­tion in Pritzwalk, auf der etwa 400 Bürg­erin­nen und Bürg­er “Gesicht zeigten” gegen rechte Gewalt. Der viet­name­sis­che Imbiss auf dem Lidl-Park­platz in Wuster­hausen bran­nte völ­lig nieder, drei Wochen
nach sein­er Eröff­nung. Im Gegen­satz zum Anschlag in Pritzwalk, bei dem vier Tatverdächtige festgenom­men wur­den, fehlt von den Tätern in Wuster­hausen bish­er jede
Spur. Nicht auszuschließen ist, dass sich die Täter vom “Erfolg” in Pritzwalk ange­s­pornt fühlten. Auch in Wuster­hausen gibt es eine recht­sradikale Szene, mit
guten Verbindun­gen in der Region. 

Der Brand richtete einen Schaden von 13.000 Euro an und bedeutet das wirtschaftliche Aus für Minh Nguyen und seine deutsche Lebenspart­ner­in. Zusam­men mit ihrem
drei­jähri­gen Kind mussten sie zum Sozialamt gehen. Denn eine Ver­sicherung eines frei ste­hen­den Imbis­s­wa­gens lehn­ten alle Ver­sicherungs­ge­sellschaften ab. Ein
Schadenser­satz kommt nicht in Frage, solange die Täter nicht gefasst sind. 

Minh Nguyen ist trotz des harten Schlags entschlossen, weit­er zu machen und, wenn möglich, sich einen neuen Wagen anzuschaf­fen. Dazu benötigt er Hil­fe und vor allem
Spenden. Der Vere­in Opfer­per­spek­tive ruft zu Spenden auf, um die drohende
Exis­ten­zver­nich­tung abzuwenden. 


Spenden bitte an: 

Opfer­per­spek­tive e.V.

Stich­wort: Wusterhausen

Kto.-Nr. 350 202 30 41

Mit­tel­bran­den­bur­gis­che Sparkasse Potsdam

BLZ 160 500 00

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Geburtstagsfeier aufgelöst: CD beschlagnahmt

Lade­burg (dpa/PNN). Die Polizei hat am Mon­tag eine Geburt­stags­feier in
Lade­burg (Barn­im) aufgelöst und eine selb­st­ge­bran­nte CD mit
rechts­gerichtetem Liedgut beschlagnahmt. Von 12 Per­so­n­en wur­den die
Per­son­alien aufgenom­men, teilte die Polizei mit. Die Gäste, die bei einem
18-Jähri­gen gefeiert hat­ten, waren zwis­chen 15 und 19 Jahren alt. Zwei von
ihnen stammten aus einem Kinder­heim und wur­den dor­thin zurück­ge­bracht. Ein
Nach­bar hat­te die Beamten wegen Ruh­estörung gerufen.

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Imbisswagen beschädigt

Am Sam­stag, kurz nach Mit­ter­nacht, wurde der Polizei mit­geteilt, dass bish­er noch unbekan­nte Täter ver­sucht haben sollen, den Dön­er-Imbiss in Rheinsberg,
Paulshorster Straße, in Brand zu set­zen. Ein vor dem Imbiss liegen­der Kun­strasen­tep­pich geri­et in Brand. Der Brand wurde durch die Polizei, die noch vor der Feuer­wehr am Ort war, mit­tels Feuer­lösch­er gelöscht. Am Imbis­s­wa­gen ent­stand leichter Sach­schaden durch Rußablagerung. Die Ermit­tlun­gen der Krim­i­nalpolizei dauern gegen­wär­tig an.

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Neger, verpiss dich!”

MAHLOW Sie blieben weitest­ge­hend unter sich: Zwei Dutzend Gäste aus Mahlow, Blanken­felde und Dahle­witz waren am Sonnabend zum Mahlow­er Bahn­hof gekom­men. Dort begann die erste Führung zu den “Blut­spuren” in der neuen Großgemeinde. 

Drei Stun­den lang haben sich junge Leute, Aktivis­ten aus der Zeit der Arbeits­ge­mein­schaft Tol­er­antes Mahlow, Gemein­de­v­ertreter und die bünd­nis­grüne Bun­destagsab­ge­ord­nete Cor­nelia Behm diejeni­gen Orte
ange­se­hen, an denen Men­schen ermordet, gequält und diskri­m­iniert wur­den. Von “poli­tisch motivierten Straftat­en” spricht die offizielle Sta­tis­tik. Von “rechter Gewalt” sprechen die Organ­isatoren Cordy­line Bartz und Heinz-Jür­gen Oster­mann, bei­de aus Mahlow. Ihre Sta­tio­nen am Sonnabend: 

S‑Bahnhof Mahlow: Dort wurde 2000 ein far­biger Bah­nar­beit­er von recht­en Jugendlichen geschla­gen, getreten und beschimpft. Sie riefen: “Neger, ver­piss dich!” 

Der City-Imbiss wenige Meter weit­er: Dort wur­den Sil­vester 1997/98 vier Türken von Recht­en mit Base­ballschlägern traktiert. 

Das benach­barte Luisen-Cen­ter: In sein­er Nähe wurde am 6. Dezem­ber 2003 ein Aussiedler zusam­mengeschla­gen, lebens­ge­fährlich ver­let­zt und liegengelassen. 

Der Bahn­hof Dahle­witz: Nur wenige Meter ent­fer­nt haben fünf
Jugendliche 2001 den Obdachlosen Dieter Manzke gefoltert und ermordet. 

Der S‑Bahnhof Blanken­felde: Dort haben rechte Jugendliche 2000 den Angriff auf den Bah­nar­beit­er fortgesetzt. 

Der Glasow­er Damm in Mahlow: Gegenüber der Grund­schule ist 1996 der Wagen des far­bigen Englän­ders Noel Mar­tin gegen einen Baum geprallt. Noel ist seit­dem quer­schnitts­gelähmt. Voraus­ge­gan­gen war eine Attacke rechter Jugendlicher. 

“Es kommt nicht auf die genaue juris­tis­che For­mulierung des
Tat­mo­tivs an”, sagte Heinz-Jür­gen Oster­mann. “Klar ist, dass es in allen Fällen einen frem­den­feindlichen Hin­ter­grund gibt.” Für den Mahlow­er begin­nt rechte Gewalt bere­its in dem Moment, “wo Glatzen den öffentlichen Raum dominieren, wo ihretwe­gen Men­schen einen Umweg machen, wo Men­schen sich nicht mehr trauen, nachts ihre Woh­nun­gen zu
ver­lassen”. Frem­den­feindlichkeit sei tief in der heutigen
Gesellschaft verwurzelt. 

Dies dürfe nicht ver­drängt wer­den — eine Ein­schätzung, in der sich diejeni­gen einig waren, die den Weg zu den “Blut­spuren” gefun­den hat­ten. Unter ihnen auch eine Mahlow­erin, die seit 50 Jahren in der Gemeinde lebt. Ihr Kom­men­tar: “Es ist beschä­mend. Wo sind sie, die nor­malen Bürg­er, wenn so etwas vor ihrer Haustür passiert?”

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Vobis wirbt auf unterstem Niveau

Seit ein paar Tagen hat das Unternehmen Vobis sex­is­tis­che Wer­bung geschal­tet. Zu sehen ist nur ein weib­lich­er Tor­so, bek­lei­det mit einen blauen T‑Shirt. Die Brust­warzen sind erigiert. Der Titel der Wer­bung lautet: “Sie kann nichts dafür”. Ver­schämt unten links, wird ein Son­derange­bot offeriert, ohne Bild. 

Mar­i­anne Gehrke , Sprecherin des Lan­desvor­standes der Bünd­nis 90/Die Grü­nen Bran­den­burg dazu:

“Es muss schlecht um die Fir­ma Vobis ste­hen, wenn sie nicht mehr Aufmerk­samkeit über die eige­nen Pro­duk­te erlangt, son­dern auf die Reduzierung der Frau auf ihre Brüste
zurück greifen muss. Wenn ihnen nichts mehr ein­fällt, darf dies nicht auf unsere Kosten gehen.” 

“Wir fordern ein sofor­tiges Abhän­gen dieser sex­is­tis­chen Wer­bung. Wir sind nicht bere­it, uns täglich an Bus- und Bahn­hal­testellen mit diesen frauenfeindlichen
Mach­w­erk kon­fron­tieren zu lassen.” fordert Clau­dia Brade, Sprecherin der Lan­desar­beits­ge­mein­schaft Frauen von Bünd­nis 90/Die Grü­nen des Lan­des Brandenburg. 

Bei­de kündi­gen eine Beschw­erde beim Deutschen Wer­ber­at und Proteste bei Vobis an. 

Bünd­nis 90 / Grüne Land Brandenburg

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Bombenbau im Internet

(MAZ, Juliane Wag­n­er) ROHRLACK/NEURUPPIN Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin ermit­telt nach einer
Haus­durch­suchung gegen einen 25-jähri­gen Mann aus Rohrlack. Nico D. soll auf der Home­page der recht­sex­trem­istis­chen Organ­i­sa­tion Com­bat 18 große Men­gen Kalz­i­umkar­bid (50 bis 60 Kilo­gramm) zum Verkauf ange­boten haben. Die chemis­che Verbindung sei “extrem gut geeignet für den Bau von Rohrbomben” — so soll D. laut Staat­san­waltschaft im Gäste­buch der Com­bat-18-Home­page seine explo­sive Ware ange­priesen haben. 

Am Don­ner­sta­gnach­mit­tag haben knapp 20 Beamte des Lan­deskrim­i­nalamtes und der Lan­despolizei mit Spürhun­den zwei Häuser in Rohrlack durch­sucht. Sie fan­den etwa ein Kilo­gramm ein­er chemis­chen Sub­stanz — vermutlich
Kalz­i­umkar­bid, sagte die zuständi­ge Staat­san­wältin Loli­ta Lodenkäm­per gestern auf Anfrage der MAZ. Noch sei die Sub­stanz nicht unter­sucht. Der Besitz von Kalz­i­umkar­bid allein sei jedoch nicht straf­bar, so Loli­ta Lodenkäm­per, und genüge nicht, um eine Bombe zu bauen. Nico D. sei daher
nicht festgenom­men wor­den. Zum Fort­gang der Ermit­tlun­gen wollte die Staat­san­wältin aus tak­tis­chen Grün­den nichts sagen. 

Erst im Feb­ru­ar 2003 war der damals 24-jährige Nico D. wegen ver­suchter Nöti­gung eines Nach­barn zu 450 Euro Geld­strafe verurteilt wor­den. Wenig später hat­te er densel­ben Nach­barn als “Scheiß-Juden” beschimpft und ihm
eine schriftliche Mord­dro­hung vor­beige­bracht. Die Polizei nahm Nico D. daraufhin zeitweilig in Haft (die MAZ berichtete).

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Kein Bleiberecht für Familien Nguyen

(Tagesspiegel) Alt­lands­berg (PNN). Die viet­name­sis­che Fam­i­lie Nguyen aus Alt­lands­berg in
Bran­den­burg, die im Jahr 2000 durch das Kirchenasyl von Dol­gelin bundesweit
bekan­nt gewor­den ist, erhält weit­er­hin kein dauer­haftes Bleiberecht. Die
zulet­zt bis Jahre­sende befris­tete Dul­dung für die Eltern und die beiden
Kinder sei erneut um drei Monate ver­längert wor­den, sagte Pfar­rer Olaf
Schmidt am Fre­itag in Libbenichen bei Seelow auf Anfrage. 

Es sei “völ­lig unver­ständlich”, warum die Behör­den weit­er­hin nur
kurzfristige Dul­dun­gen ausstellen und der Fam­i­lie keine Aufenthaltsbefugnis
erteilen, sagte Schmidt. Durch die Dul­dun­gen würde auch die Arbeitserlaubnis
der Eltern jew­eils nur kurzfristig ver­längert. Das Ehep­aar Nguyen hat
Pfar­rer Schmidt zufolge Arbeit in Altlandsberg. 

Im Jahr 2000 soll­ten Vater und Sohn der Fam­i­lie Nguyen von der Mutter
getren­nt nach Viet­nam abgeschoben wer­den — allein die damals schwan­gere Frau
sollte bis zu ihrer Ent­bindung weit­er in Bran­den­burg geduldet wer­den. Vater
und Sohn erhiel­ten daraufhin mehrere Monate Schutz im Kirchenasyl von
Dol­gelin. Die Abschiebe­pläne hat­ten zu einem hefti­gen Stre­it zwis­chen der
evan­ge­lis­chen Kirche und Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU)
geführt. 

Weit­er kein Bleiberecht für viet­name­sis­che Familie

(Berlin­er Zeitung) SEELOW/ALTLANDSBERG. Die viet­name­sis­che Fam­i­lie Nguyen aus Altlandsberg
erhält weit­er kein dauer­haftes Bleiberecht. Die zulet­zt bis Jahresende
befris­tete Dul­dung für die Eltern und die bei­den Kinder sei erneut um drei
Monate ver­längert wor­den, teilte Pfar­rer Olaf Schmidt am Fre­itag in
Libbenichen mit. Die Fam­i­lie war im Jahr 2000 durch ein Kirchenasyl
bun­desweit bekan­nt geworden.

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Hohe Strafen für Mord an ehemaligem Punker

Täter müssen zwis­chen sieben und zwölf Jahren in Haft -
Richter sieht kein poli­tis­ches Motiv

(BM, M. Lukasche­witsch) Den Mann, den sie sucht­en, hat­ten sie nicht gefun­den. Also schlu­gen sie einen anderen so lange, bis er starb. Gestern endete der Prozess gegen drei
Män­ner aus Frank­furt (O.).

Frank­furt (O.) — Drei Män­ner im Alter zwis­chen 20 und 29 Jahren sind gestern
vom Landgericht Frank­furt (O). wegen Mordes an dem 26 Jahre alten
Fam­i­lien­vater Enri­co Sch. zu Frei­heitsstrafen zwis­chen sieben Jahren
Jugend­strafe und zwölf Jahren Gefäng­nis verurteilt wor­den. Das Gericht sah
es als erwiesen an, dass die drei in der Nacht vom 29. auf den 30. März
dieses Jahres ihr Opfer mit Trit­ten, Messer­stichen und mas­siv­en Schlä­gen auf
den Kopf getötet haben. Rein zufäl­lig geri­et das Opfer, Vater eines
sech­sjähri­gen Sohnes, in die Fänge sein­er Peiniger, der Brüder Mar­co (29)
und Daniel Sch. (21) und ihres Fre­un­des Stephan B. (20), alle aus Frankfurt. 

Die drei hat­ten eigentlich den abwe­senden Woh­nungsin­hab­er Frank B. gesucht.
Der sollte nach Angaben der Täter die Fre­undin des Angeklagten Daniel Sch.
unsit­tlich berührt haben. Zudem hat­te es Daniel Sch. auf eine Spielekonsole
Marke Playsta­tion abge­se­hen, die er Frank B. schon länger abnehmen wollte.
Der in zer­rüt­tetem Eltern­haus aufgewach­sene Daniel habe “eine gewisse
Selb­st­be­di­enungs­men­tal­ität”, so Richter Ulrich Gräbert. Wenn er etwas wolle,
nehme er sich das. Der Beutezug endete mit dem Mord an einem Unbeteiligten. 

Der ehe­ma­lige Punker Enri­co Sch. lag betrunk­en auf dem Sofa. Der 21-jährige
Daniel S. trat die Tür ein. Die drei durch­sucht­en die Woh­nung. Als sie Frank
B. nicht fan­den, ver­sucht­en die Täter Enri­co Sch., den sie kan­nten, zu
fra­gen. Der reagierte jedoch kaum. Bei der Obduk­tion wur­den drei Promille
Blutalko­hol fest­gestellt. Die Täter hät­ten dann sofort zugeschla­gen. Sch.
wurde mit ein­er Glas­flasche und einem Mess­er mal­trätiert. Zu dritt traten
und prügel­ten sie den Wehrlosen zweiein­halb Stun­den lang. 

Dann ver­ließen die Täter die Woh­nung für kurze Zeit, kehrten wenig später
aber wieder zurück, um von dem arbeit­slosen Enri­co Sch. die Geheimnummer
sein­er EC-Karte zu erfahren. Doch der regte sich nicht mehr. Auch nicht, als
ihm ein­er der drei neun Stiche mit dem Mess­er in den Ober­schenkel versetzte.
Da fasste Stephan B. den Entschluss, Enri­co zu töten. Richter Gräbert: “Er
set­zte das Mess­er an und begann langsam rück­wärts zu zählen.” Mar­co Sch.
stoppte ihn mit den Worten: “Lass nur, der stirbt eh.” Mit einer
Met­all­stange schlug Stephan B. dem Opfer drei Mal auf den Kopf. Dann verließ
das Trio die Wohnung. 

Um 2.30 Uhr kam Woh­nungsin­hab­er Frank B. nach Hause und fand den
Schw­er­stver­let­zten. Fünf Stun­den später starb Enri­co Sch. im Krankenhaus.
Auch wenn zumin­d­est Daniel S. auf­fäl­lig kurz geschoren war, sah der Richter
keine Anhalt­spunk­te für eine poli­tisch motivierte Straftat. Es habe sich “um
eine wegen Neben­säch­lichkeit­en began­gene Straf­ex­pe­di­tion” gehan­delt, die
erst in der Folge in den Mord überge­gan­gen sei. Die Mut­ter des Opfers, die
den gesamten Prozess ver­fol­gt hat­te, schaute den drei Angeklagten gestern
immer wieder tief in die Augen. Nach ein­er hal­ben Stunde hielt sie es mit
den Mördern ihres Sohnes nicht mehr aus und ging. 

Hohe Strafen für Mörder eines Arbeitslosen

Drei junge Män­ner folterten Enri­co S. zu Tode

(Berlin­er Zeitung, Katrin Bischoff) Die Män­nern auf der Anklage­bank ver­heim­lichen ihre Gesin­nung nicht. Daniel
S. etwa, den der Staat­san­walt für einen “gefährlichen Intensiv-Kriminellen”
hält, hat sich den Schädel glatt rasiert. Er trägt ein Sweat­shirt mit einem
in der recht­sradikalen Szene typ­is­chen Auf­druck. Das Opfer Enri­co S.
hinge­gen war in der Berlin­er Straße von Frank­furt (Oder) als Punk bekannt.
Doch der Mord soll nicht poli­tisch motiviert gewe­sen sein. Das Opfer “war
ein­fach zur falschen Zeit am falschen Ort”, sagt Gräbert. 

Es war die Nacht zum 29. März dieses Jahres. Das Trio traf sich in der
Woh­nung von Mar­co S. Dort sollte der 29-Jährige auf seine bei­den kleinen
Kinder auf­passen, während seine Frau in der Klinik das dritte Baby
erwartete. Die drei Män­ner feierten “mit viel Alko­hol die Freilas­sung des
jün­geren Brud­ers aus dem Gefäng­nis”, sagt Gräbert. 

Die Fre­undin von Daniel S. rief an und teilte mit, sie sei von einem
Mit­be­wohn­er “begrap­scht” wor­den. Die drei Täter macht­en sich auf, die Tat zu
süh­nen. Sie trat­en, so schildert es der Richter, die Woh­nungstür ein, hinter
der sie den “Grap­sch­er” ver­muteten. Doch sie trafen auf Enri­co S., der in
der Woh­nung seinen Rausch auss­chlief. “Noch bevor der junge Mann zu sich
kom­men kon­nte, wurde er geschla­gen und getreten”, sagt Gräbert. Enri­co S.
kon­nte sich nicht mehr wehren. Auch nicht, als der 110 Kilo­gramm schwere
Stephan B. immer wieder auf ihn sprang. Schließlich stach ein­er der Männer
ein Mess­er in Enri­cos linkes Bein. 

Mit der Geld­börse des Opfers, einem Handy und ein­er Spielkon­sole verließen
die Täter die Woh­nung, ließen den schw­er Ver­let­zten zurück. Doch als sie
eine Kred­itkarte in der Geld­börse fan­den, dreht­en sie um, um die
Geheim­num­mer zu erpressen. In der Woh­nung stachen sie auf das rechte Bein
Enri­cos ein. Doch der rührte sich nicht mehr. Der jüng­ste des Trios hielt
ihm das Mess­er an den Kopf, um ihn zu töten. Doch mit den Worten, lass, der
stirbt sowieso, sei Stephan B. von dieser Tat abge­hal­ten wor­den, sagt der
Richter. “Er hat sich dann eine Met­all­stange geholt und sie dem Opfer
dreimal mit voller Wucht auf den Kopf geschla­gen”, sagt Gräbert. Er habe ihn
umbrin­gen wollen, um zu ver­hin­dern, dass Enri­co S. zur Polizei geht. “Die
Brüder haben die Woh­nung ver­lassen, das ist Mord aus Unter­las­sung”, so
Gräbert. 

Undine Wey­ers, die Anwältin der Mut­ter Enri­cos, sagt, es sei nicht nur für
die Mut­ter bit­ter. Das Opfer hin­ter­lässt einen fün­fjähri­gen Sohn.” 

Punker bru­tal zu Tode geprügelt

Die drei Täter erhal­ten hohe Haftstrafen

(MAZ, Rose Black) FRANKFURT (ODER) “Das Opfer war zur falschen Zeit am falschen Ort”, sagte
Richter Ulrich Gräbert gestern in der Urteilsverkün­dung vor dem Landgericht
Frank­furt (Oder). Wegen Mordes, ver­suchter schw­er­er räu­berisch­er Erpressung,
schw­erem Raub und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ver­hängte das Gericht
gestern hohe Haft­strafen gegen die drei Angeklagten, die einen Wehrlosen
bru­tal geschla­gen hat­ten, so dass ihr Opfer an den Fol­gen der Gewaltorgie
ver­starb. Der Haupt­täter Stephan B. (20) wurde zu ein­er Jugend­strafe von
acht Jahren, Daniel S. (21) zu sieben Jahren Jugend­strafe und sein Bruder
Mar­co S. (29) zu zwölf Jahren Frei­heitsstrafe verurteilt. 

Ein “gemein­schaftlich began­gener Mord”

Was war geschehen? Die Täter stür­men am 28. März dieses Jahres eine Wohnung
und find­en dort einen Mann schlafend auf dem Sofa. Sie schla­gen auf ihn ein,
treten ihn und stoßen ihm ein Mess­er in den Ober­schenkel. Dann greifen sie
sich Geld­börse, Handy und Playsta­tion und gehen in eine darüber liegende
Woh­nung. Für ihr Opfer, Enri­co Sch., ist das Mar­tyri­um noch nicht vorbei.
Nach ein­er Weile geht ein­er der Män­ner wieder nach unten. Als er hört, dass
der 25-Jährige röchelt, holt er seine Fre­unde. Ein­er schlägt mit einem
Met­all­stock auf den Kopf des Opfers ein. Erst dann ver­lassen sie endgültig
die Woh­nung. Enri­co Sch., der dort zur Unter­mi­ete lebte, wird erst nach
Mit­ter­nacht gefun­den und in das Klinikum Frankfurt/Oder gebracht. Stunden
später — am 29. März 2003 — stirbt er. 

“Es sieht so aus, als sollte hier mit allen Mit­teln ein Men­sch erledig
t
wer­den”, so Staat­san­walt Christoph Schüler. Über drei Monate hat­te das
Gericht ver­han­delt. Die Angeklagten sind geständig. Viel nutzt das nicht.
Alle hat­ten getrunk­en: Wein­brand, Bier, Wod­ka. Ihre Erin­nerun­gen sind
bruch­stück­haft. Und so kann es über ihr Motiv nur Mut­maßun­gen geben. Bekannt
ist nur der Anlass für das Ver­brechen. Die Drei hat­ten sich in Mar­co S.
Woh­nung getrof­fen, als ein Anruf kam: Die Fre­undin seines Brud­ers erzählte,
sie sei von einem Kumpel belästigt wor­den. Ohne zu über­legen, verteilte
Mar­co S. Mess­er, gab seine zwei Kleinkinder in die Obhut eines Freundes,
dann zogen sie los. Aus unerfind­lichem Grund waren sie überzeugt, der
“Grab­sch­er” müsse sich in der Woh­nung, die unter der der Fre­undin liegt,
aufhal­ten. Als sie ihn nicht antrafen, schlu­gen sie willkür­lich auf ihr
Opfer ein. Für den Staat­san­walt ein “gemein­schaftlich began­gener Mord”, aber
nicht recht­sex­trem­istisch motiviert. Das sieht die Mut­ter des Opfers anders:
Enri­co war Punk, als poli­tisch links ste­hend zu erken­nen. Darum musste er
ster­ben, sagte ihre Anwältin. 

Täter gehören zur recht­en Szene

Von der Hand zu weisen ist das nicht. Die Angeklagten, in Frank­furt (Oder)
aufgewach­sen — alle haben nur einen Förder­schu­la­b­schluss -, gehören zur
recht­en Szene, sind ein­schlägig vorbe­straft: Dieb­stahl, Raub, gefährliche
Kör­per­ver­let­zung, recht­sex­treme Pro­pa­gan­da. Ihre Haare tra­gen sie kurz
geschoren. Aus der Unter­suchung­shaft schrieb ein­er von ihnen einen Drohbrief
nach draußen: “Die Bewe­gung ist überall!” 

Ein zweites Ver­fahren kann diesem fol­gen: Ermit­telt wird gegen einen Arzt
der Ret­tungsstelle des Frank­furter Klinikums. Er hat­te keinen zweiten
Facharzt hinzuge­zo­gen und Enri­co Sch. nicht auf die Inten­sivs­ta­tion verlegt.
Ob es eine Chance gegeben hätte, sein Leben zu ret­ten, sei fraglich, so ein
medi­zinis­ch­er Gutachter. 

Zwölf Jahre Haft für bru­tal­en Mord an einem Punk

Drei Män­ner folterten 25-Jähri­gen zu Tode Gericht sah keine Anze­ichen für
poli­tisch motivierte Straftat

(Tagesspiegel, San­dra Dassler) Frank­furt (Oder). Ungerührt, fast ein wenig tri­um­phierend nehmen die drei
Män­ner auf der Anklage­bank das Urteil hin. Die ihnen gegenüber sitzende,
ver­härmt wirk­ende Frau kann hinge­gen kaum ihre Ent­täuschung ver­ber­gen: “Ich
bin schock­iert”, sagt sie später: “So milde Strafen. Dabei haben sie meinen
Sohn auf bru­tal­ste Weise ermordet.” 

Der 29-jährige Mar­co S. muss zwölf Jahre hin­ter Git­ter. Sein 21-jähriger
Brud­er Daniel erhielt eine Jugend­strafe von sieben Jahren, Stephan B. (20)
eben­falls eine Jugend­strafe von acht Jahren Haft. Das Landgericht Frankfurt
(Oder) befand die drei Män­ner gestern des gemein­schaftlichen Mordes für
schuldig. Es sah es als erwiesen an, dass sie in der Nacht zum 29. März
dieses Jahres den 25-jähri­gen Enri­co S. so mas­siv mis­shan­del­ten, dass er
wenig später verblutete. 

Das Opfer hat­te sich zufäl­lig in der Woh­nung eines Bekan­nten aufgehalten.
Dieser hat­te ange­blich die Fre­undin eines der drei Schläger “belästigt”.
Deshalb drangen die drei in seine Woh­nung ein, um ihm einen Denkzettel zu
ver­passen und seine Playsta­tion zu stehlen. Doch der Gesuchte war nicht zu
Hause. Nur Enri­co S. schlief betrunk­en auf ein­er Couch. Die Män­ner schlugen
immer wieder auf ihn ein — mit Fäusten, Bier­flaschen, ein­er Kaf­feekanne. Sie
stachen mit Messern in seinen Unter­schenkel und ließen ihn dann
blutüber­strömt liegen. Aus der Woh­nung entwen­de­ten sie die begehrte
Playsta­tion, ihrem Opfer nah­men sie das Porte­mon­naie ab. Als sie darin eine
EC-Karte fan­den, kehrten sie zu Enri­co S. zurück, um ihm die PIN-Num­mer zu
ent­lock­en. Doch der Bewusst­lose war auch mit weit­eren Messer­stichen nicht
mehr zum Reden zu brin­gen. “Der stirbt sowieso”, sagte ein­er der Schläger.
Dann macht­en sie sich aus dem Staub. 

Von ein­er “Gewal­torgie ohne Beispiel” hat­te der Staat­san­walt gesprochen. Der
Vor­sitzende Richter ging in der Urteils­be­grün­dung auch auf das Umfeld der
Tat in einem Frank­furter Neubauge­bi­et ein. “Die Nach­barn, die das Geschehen
mit­beka­men, macht­en die Türen zu und stell­ten die Fernse­her lauter”, sagte
er. Anwältin Undine Wey­ers, die Enri­cos Mut­ter als Neben­klägerin vertrat,
hat­te in ihrem Plä­doy­er darauf hingewiesen, dass die Täter der rechten
Skin­head­szene ange­hörten und sich ihr Opfer — einen Punk — bewusst
aus­gewählt hät­ten. Das Gericht sah aber keine Anze­ichen für eine politisch
motivierte Straftat — auch wenn die “rechte Gesin­nung der Täter nicht zu
überse­hen war.”

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Mahlower demonstrieren gegen rechte Gewalt

MAHLOW. Mit ein­er Führung unter dem Mot­to “Mahlow-Blanken­felder Blutspuren”
will die Arbeits­ge­mein­schaft Tol­er­antes Mahlow an frem­den­feindliche Angriffe
auf Aus­län­der in der Großge­meinde erin­nern. So über­fie­len Jugendliche 1996
drei Englän­der, von denen Noel Mar­tin quer­schnitts­gelähmt ist. Fünf andere
Jugendliche ermorde­ten 2001 den Obdachlosen Dieter Manzke. 

Die Aktivis­ten der Kundge­bung tre­f­fen sich am Sonnabend um 12 Uhr am
Bahn­hof, um die Tatorte der Neon­azis abzu­laufen. “Anlass ist der jüngste
Über­fall auf einen Aussiedler in Mahlow”, sagte ein­er der Ini­tia­toren. Am 6.
Dezem­ber hat­ten vier Jugendliche den Rus­s­land­deutschen Alexan­der P.
lebens­ge­fährlich ver­let­zt und beraubt. Mehrere Rip­pen waren gebrochen, eine
hat­te sich in die Lunge gebohrt. Das Opfer kon­nte durch eine Notoperation
gerettet wer­den. “Zwei Verdächtige sitzen in Unter­suchung­shaft. Sie sind
polizeibekan­nt, auch wegen poli­tisch motiviert­er Tat­en”, sagte ein
Staat­san­walt. Sie wür­den der Neon­azi-Szene zugerech­net, bestre­it­en aber ein
frem­den­feindlich­es Motiv für ihren Überfall.

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Plädoyer für den genetischen Fingerabdruck

Vor dem Hin­ter­grund der bei­den spek­takulären Fah­n­dungser­folge sprach sich
Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm gestern für eine Ausweitung des
genetis­chen Fin­ger­ab­drucks zur Bekämp­fung von Straftat­en aus. 

Man könne mit wis­senschaftlichen Meth­o­d­en sich­er­stellen, dass ein Missbrauch
aus­ge-schlossen wird, sagte Schön­bohm. «Der genetis­che Fin­ger­ab­druck sollte
über­all dort rechtlich möglich sein, wo heute von Tatverdächti­gen ein
nor­maler Fin­ger­ab­druck genom­men wird.» Bis­lang dür­fen nur von verurteilten
Kap­i­talver­brech­ern Gen­proben genom­men werden. 

Die jüng­sten Fah­n­dungser­folge seien nur durch «ver­fein­erte Analysemethoden»
möglich gewor­den, sagte Axel Lüd­ders. Früher habe man aus einer
Zigaret­tenkippe die Blut­gruppe ermit­teln kön­nen, heute lasse sich eine
DNA-Spur nach­weisen. Im Fall Ann Christin M. sei man fündig gewor­den, weil
die dama­lige DDR-Volk­spolizei akribisch Spuren des Tatortes auf einer
Mül­lkippe gesichert und ein­ge­lagert hat­te, sagte der Potsdamer
Polizeipräsi­dent Bruno Küp­pers. Da Kap­i­talver­brechen nicht ver­jähren, werden
solche Spuren in Asser­vatenkam­mern ein­ge­lagert. Erst kür­zlich kon­nte auf
ein­er dieser Spuren des Mordes an Ann Chrsitin T. dank der neuen Tech­nik in
gerin­gen Men­gen eine fremde DNA-Spur nachgewiesen — und als Erbgut von
Mörder Uwe W. iden­ti­fiziert wer­den. Von ihm lagert in der Gen­datei des
Bun­deskrim­i­nalamtes eine DNA-Probe, da er wegen eines Sex­u­alver­brechens in
Haft ist. 

Schön­bohm äußerte die Hoff­nung, dass mith­il­fe der DNA-Analyse weitere
Alt­fälle aufgek­lärt wer­den kön­nen. Er wies darauf hin, dass sich die
Arbeits­be­din­gun­gen der Experten mit dem geplanten Neubau eines
krim­i­nal­wis­senschaftlichen Zen­trums des Lan­deskrim­i­nalamts in Eberswalde
weit­er verbessern wür­den. Bis­lang wirken die DNA-Experten des Brandenburger
LKA noch unter beengten Ver­hält­nis­sen in Berlin-Joachimsthal. 

In den Asser­vatenkam­mern des Lan­des-Krim­i­nalamtes ein­ge­lagerte Spuren von
ungek­lärten Kap­i­talver­brechen wür­den mit neuen Meth­o­d­en unter­sucht, sagte
Lüdders. 

Man arbeite derzeit eine Liste von «deut­lich unter 50 Fällen» , die zum Teil
bis weit in die 80er-Jahre zurück­re­ichen, par­al­lel zur Aufk­lärung aktueller
Straftat­en ab. 

Es sei auf diesem Wege bere­its gelun­gen, mehrere Verge­wal­ti­gun­gen aus den
90er-Jahren aufzuk­lären, betonte der LKA-Direktor.

Inforiot