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Rechte Aktionen zum Hess-Todestag schnell unterbunden

“Rudolf Hess ermordet am 17.August 1987” stand in rot­er Schrift auf
einem zwei Meter mal ein Meter großen schwarzen Stoff, der am
ver­gan­genen Sam­stag gegen 6.30 Uhr von einem Straßen­tun­nel in der Großen
Milow­er Straße in Rathenow ent­fer­nt wurde. 

Für Recht­sex­trem­is­ten aus der Region scheint es nach 2001 und 2002
inzwis­chen zur fes­ten Tra­di­tion gewor­den zu sein an den im Nürnberger
Kriegsver­brecher­prozess zu lebenslanger Haft verurteil­ten NS-Funk­tionär und Reichsmin­is­ter Rudolf Hess zu erinnern.
Allerd­ings mit wenig Erfolg. 

Bere­its zwei Minuten später war die Erin­nerung an Hitlers Vize schon
ent­fer­nt. Sog­ar die drei Täter, wur­den noch gese­hen, wie sie freudig in
ihrem PKW stiegen und zu einem Einkauf­s­markt fuhren um dort 10 mal 15 cm
große Aufk­le­ber zu verkleben. Doch auch hier, eben­so wie im gesamten
Stadt­ge­bi­et, wurde der Unsinn schnell entfernt. 

Über­haupt wur­den auch deut­lich weniger Aufk­le­ber verklebt als im letzten
Jahr(2002 min­destens 390, 2003 min­destens 63). Selb­st zum Hess-Geburt­stag am 26.April waren es mehr.
Dafür steigerte sich die Anzahl der “Plakate” (Motive von Aufk­le­bern auf
A4 hochkopiert) im Ver­gle­ich zum Vor­jahr (2002 min­destens 24, 2003
min­destens 63). Aber so was hält ja in Rathenow nicht lange. 

Antifaof­fen­sive Westhavelland


(Infori­ot) Auch in anderen Bran­den­burg­er Städten sind größere Men­gen von Nazi­aufk­le­bern — mit immer­gle­ichen Motiv­en — anlässlich der Hess-Kam­pagne verklebt wor­den. Es liegen unter anderem entsprechende Mel­dun­gen aus Eber­swalde, Witt­stock, Schwedt, Bernau und Straus­berg vor. In Witt­stock demon­stri­erten am 9. August rund 175 Nazis in Gedenken an Rudolf Hess; bei der zen­tralen Aktion im bayrischen Wun­siedel am 14. August wur­den laut Presse­bericht­en mehrere Tausend Nazis gezählt.

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PDS macht Bombodrom zum Wahlkampthema

(Indy­media, Sven­nie der Reifen­wechlser) Der Wahlkampf zu den bevorste­hen­den Kom­mu­nal­wahlen in Bran­den­burg hat begonnen. Die PDS macht nun die Ver­hin­derung der erneuten Inbe­trieb­nahme des Witt­stock­er Bom­bo­droms zum Wahlkampfthe­ma. Die Partei rügt die Struck-Entschei­dung und ruft die Men­schen in der Region zum zivilen Unge­hor­sam auf. Vere­inzelt hat­te die PDS auch selb­st öffentlichkeitswirk­same Aktio­nen gegen das Bom­bo­drom durchge­führt. Der märkische Frak­tionsvor­sitzende der PDS, Bisky wandte sich am 18. August in einem Schreiben an Bun­deskan­zler Schröder. Sowohl in den Argu­menten der PDS, als auch den der kla­gen­den Gemein­den bleibt das volle Aus­mass der Forderun­gen der Geg­n­er des Bom­bo­droms unberücksichtigt. 

Gestern wandte sich der Bun­desvor­sitzende und Frak­tionsvor­sitzende in Bran­den­burg der PDS, Lothar Bisky schriftlich an Bun­deskan­zler Ger­hard Schröder. In seinem Schreiben forderte er den sozialdemokratis­chen Kan­zler auf, die Entschei­dung zur erneuten Inbe­trieb­nahme des Luft-Boden-Schieß­platzes in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de zurück­zuziehen. Bisky bezog sich auf das Prüfver­fahren der Europäis­chen Kom­mis­sion und die noch offe­nen Gerichtsver­fahren. Solang diese nicht abgeschlossen sein, müsse eine mil­itärische Nutzung des Gelän­des aus­ge­set­zt wer­den. Nach ein­er Anhörung der Inter­es­sen­grup­pen hat­te das Pot­damer Ver­wal­tungs­gericht am 14. August 2003 die Flüge vor­erst bis zum 30. Sep­tem­ber 2003 unter­bun­den. Bisky stellte dies in Zusam­men­hang mit Respekt gegenüber den Anliegen der Betrof­fe­nen und den rechtsstaatlichen Ver­fahren. Weit­er­hin erin­nerte er an an die früheren Ver­sprechen der SPD-Vertei­di­gungsmin­is­ter Scharp­ing und Struck. Bisky argu­men­tierte eben­falls mit der Gefährdung der touris­tis­chen Bedeu­tung der Region, die “mit dem Trostpflaster der möglichen Ein­rich­tung ein­er Gar­ni­son in Witt­stock” keinen Aus­gle­ich find­en würde. 

Die glob­alen Forderun­gen der­er, die sich mit ihren Protesten gegen das Bom­bo­drom richt­en, bleiben sowohl in der Argu­men­ta­tion der PDS als auch der kla­gen­den Gemein­den unberücksichtigt. 

Arne Krohn von der Stadtver­wal­tung Neu­rup­pin fasste die Gründe für die erst kür­zlich ein­gerichte Klage der Stadt und deren Aus­sicht­en wie fol­gt zusammen.

Die Fontanes­tadt Neu­rup­pin hat sich bere­its seit über acht Jahren mit ent­prechen­den Schrit­ten gegen die Ein­rich­tung ein­er mil­itärischen Nutzung
auf der Bom­bo­drom­fläche der Kyritz-Witt­stock­er-Rup­pin­er Hei­de gewandt. So
gibt z.B. es einen entsprechen­den Stadtverord­netenbeschluß, der eine zivile
Nach­nutzung fordert. 

Weit­er­hin hat sich die Fontanes­tadt an den Prozeßkosten
der vor­ange­gan­genen Ver­fahren beteiligt.
Gegen die aktuelle Entschei­dung zur “Weiter(!?)-Nutzung des Bombodroms
durch das BmVg haben wir umge­hend nach Ken­nt­nis­nahme Klage vor dem
Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam ein­gere­icht, eben­so haben wir umge­hend nach der
Anord­nung des sofor­ti­gen Vol­lzuges den einst­weili­gen Rechtss­chutz beantragt.
Es war uns daher auch möglich, an dem Erörterung­ster­min vor dem
Ver­wal­tungs­gericht in Pots­dam teilzunehmen, in dessen Ergeb­nis sich ja die
Bun­deswehr zum weit­eren Aus­set­zten ihrer vorge­se­henen Nutzung bereiterklärt
hat.”

Die Stadt Neu­rup­pin würde in vie­len ihrer Belange durch eine militärische
Nutzung in der Hei­de beein­trächtigt wer­den, seien es Beein­träch­ti­gun­gen als
direk­te Anrain­erge­meinde oder aber als Bestandteil des Reisegebietes
Rup­pin­er Land. Es sind konkrete Lärm­beein­täch­ti­gun­gen in unserem Ortsteil
Neuglienicke, aber auch unmit­tel­bare Fol­gen für das Touris­mus­gewerbe der
Gesamt­stadt und der gesamten Region zu befürcht­en. Alle unsere Argumente
gegen die mil­itärischen Nutzung find­en Ein­gang in unsere Klagebegründung,
die gegen­wär­tig erar­beit­et wird.

Wir rech­nen uns im anste­hen­den Ver­wal­tungs­gerichtsver­fahren gute Chan­cen für
die Bestä­ti­gung unseres Recht­sanspruch­es aus, let­z­tendlich wird es aber
genau diesem Ver­fahren vor­be­hal­ten sein, eine hof­fentlich eindeutige
Entschei­dung zu treffen.”

Während­dessen pla­nen nun die Bürg­erini­tia­tive FREIe HEI­De und die Gruppe resist now weit­ere Aktio­nen des zivilen Unge­hor­sams vor und für den soge­nan­nten B‑Day, an dem die ersten Train­ings­flüge über dem Bom­bo­drom durchge­führt wer­den sollen.

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Öffentliche Faxaktion in Rathenow

Liebe Freunde, 

der togole­sis­che Asyl­be­wer­ber Ora­bi Mamavi, der seit 1994 in Rathenow lebt, soll am 4. Sep­tem­ber 2003 abgeschoben wer­den. Ora­bi war 1997 und 2002 Opfer ras­sis­tis­ch­er Über­griffe. Die Angreifer woll­ten den Aus­län­der loswer­den, ihn nicht in Deutsch­land haben. Ora­bi ist seitdem
trau­ma­tisiert und traut sich wie viele andere Asyl­be­wer­ber in Rathenow kaum noch auf die Straße. 

Nun wurde sein Asyl­fol­geantrag abgelehnt und seine Abschiebung ste­ht kurz bevor. In Togo ist er aber von Ver­haf­tung und Folter bedro­ht, da er dort der dik­ta­torischen Regierung als Oppo­si­tion­s­mit­glied bekannt
ist. 

Die Opfer­per­spek­tive (e.V.) fordert, dass Flüchtlinge, die Opfer ras­sis­tis­ch­er Über­griffe wur­den, nicht abgeschoben wer­den dür­fen. Die Täter sollen ihr Ziel nicht auf diese Weise erre­ichen. Am gle­ichen Tag wie Ora­bi soll auch der togole­sis­che Asyl­be­wer­ber Nouri­di­ni Idris­sou, der in Rathenow lebt, abgeschoben wer­den. Der
Öku­menis­che Begeg­nungskreis spricht sich gegen die Abschiebun­gen nach Togo aus. 

Auch Nouri­di­ni ist dort wie Ora­bi von Folter und Verfolgung
bedroht. 

HELFEN SIE ORABI UND NOURIDINI

Am Don­ner­stag, dem 21.08.2003, find­et von 15 bis 18 Uhr im
Lutherhaus
in Rathenow eine Fax­ak­tion gegen die geplante Abschiebung statt. Dort
haben Sie die Möglichkeit, ein Fax an den brandenburgischen
Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm zu schreiben mit der Bitte, die
Abschiebung zu verhindern. 

KOMMEN SIE AM DONNERSTAG INS LUTHERHAUS! ZEIGEN SIE
ORABI UND NOURIDINI, DASS SIE SIE UNTERSTÜTZEN!

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Fehlender legaler Treff Ursache allen Übels?

Größere Polizeiak­tio­nen haben immer ein Nach­spiel. Im Fall des geräumten Jugendtr­e­ffs in der ehe­ma­li­gen Gast­stätte «Zur Eisen­bahn» sind es vier
Anzeigen wegen «aktiv­en Wider­standes» gegen die Polizei und zwei Anzeigen von jun­gen Leuten, u. a. wegen Kör­per­ver­let­zung. Die RUNDSCHAU berichtete in
dem Beitrag «Ille­galer Tre­ff ist dicht» am 1. August darüber. 

In der Öffentlichkeit sehen sich die jun­gen Erwach­se­nen zu Unrecht
krim­i­nal­isiert und von der Polizei zu hart behan­delt. Dies erk­lärten drei
ihrer Vertreter sowie eine Mut­ter und ein Vater (die Namen sind der
Redak­tion bekan­nt) im Gespräch mit der RUNDSCHAU. Auch die Polizei hatte
keine Prob­leme, an dem Aus­tausch der Argu­mente teilzunehmen. Wegen der
laufend­en Ver­fahren hielt sich der Lauch­ham­mer­an­er Wach­leit­er Siegmund
Paulisch jedoch zurück. 

Jugendliche und Eltern, die sich an Ort und Stelle selb­st überzeugt haben,
bezweifeln stark, dass sich die Nach­barschaft des Tre­ffs immer wieder durch
Lärm gestört fühlte. Ver­mutet wird ein «Frus­tan­rufer» , dem die Gruppe
generell nicht passt. 

Die Polizei, so der Wach­leit­er, hat­te nach den zahlre­ichen «Besuchen» in der
Ver­gan­gen­heit keine andere Wahl als einzuschre­it­en. Da die Ermah­nung in
jen­er Nacht (17. Juli) nicht gefruchtet hätte, kurz darauf eine erneute,
nach­weis­bare Beschw­erde eing­ing, habe man han­deln müssen. Der größte Fehler,
den die jun­gen Leute gemacht hat­ten, das gaben sie in dem Gespräch auch zu,
war, dass sie alle Türen ver­riegelt und sich vier von ihnen hin­ter der
let­zten ver­bar­rikadiert hatten. 

Was dann geschehen ist, muss auf­grund der auf bei­den Seit­en erstatteten
Anzeigen noch unter­sucht wer­den. Für die Eltern ste­ht fest, dass die Polizei
ungerecht­fer­tigt hart vorge­gan­gen sei. Schlag­stock­spuren auf Armen und
Rück­en wür­den die Aus­sagen ihrer Kinder bestäti­gen, wonach diese, bere­its am
Boden liegend und das T‑Shirt über den Kopf gezo­gen, Schläge einstecken
mussten. Ein ärztlich­es Attest über die Ver­let­zun­gen liege vor. Dazu gab es
vor dem Abschluss der Unter­suchun­gen natür­lich kein Kom­men­tar von der
Polizei. 

Die Ursache allen Übels liegt nach Mei­n­ung der Jugendlichen darin, dass sie
in Lauch­ham­mer auf legale Weise keine Räum­lichkeit­en für 20 bis 30 Personen
bekom­men. Also haben sie eines der vie­len leeren Gebäude in Beschlag
genom­men und es sich als Dom­izil herg­erichtet. Ohne eine Spur von
Unrechts­be­wusst­sein, obwohl es sich hier zwar um ver­nach­läs­sigtes, aber
pri­vates Eigen­tum handelt. 

Im Nach­hinein lässt sich leicht spekulieren: Aber wären die täglichen
Tre­f­fen nur eine Spur dezen­ter abge­laufen — die Jugendlichen wür­den wohl
heute noch stillschweigend geduldet wer­den. So ste­hen sie, wie einer
befürchtet, weit­er­hin auf der Straße, auch im näch­sten Win­ter und sorgen
allein durch ihre Anwe­sen­heit für neuen Unmut und weit­ere Beschw­er­den. Der
Rat der Polizei: Keinen Anlass zur Kri­tik geben, dann helfe die Stadt
vielle­icht doch. Die Jugendlichen sind bere­it, Ver­ant­wortliche für einen
solchen Tre­ff zu benen­nen und wür­den auch die Kosten tra­gen. Die Teilnahme
an den 48-Stun­den-Aktio­nen für Lauch­ham­mer beweise, dass sie es ernst
meinen. Bish­er habe ihnen noch nie­mand eine Chance gegeben.

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HIV nicht mehr geduldet

Aus­län­der­be­hör­den in Bran­den­burg und das Ver­wal­tungs­gericht Potsdam
ver­schär­fen Asylpolitk: Bere­its abgelehnte Asyl­be­wer­ber kön­nen Aids kaum
mehr als Dul­dungs­grund gel­tend machen

Zwei Asyl­be­we­ber aus Afri­ka sind trotz ihrer HIV-Infek­tion von der
Abschiebung bedro­ht. Die Anträge auf Dul­dung ein­er 24-jähri­gen Frau und
eines 25-jähri­gen Mannes liegen ein­er Aus­län­der­be­hörde in Bran­den­burg und
dem Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam vor. Nach dem Aus­län­derge­setz kön­nte eine
Infek­tion mit den Erregern der Immun­schwächekrankheit jedoch als “eine
erhe­blich konkrete Gefahr für Leib oder Leben” gew­ertet wer­den und somit ein
Abschiebestopp erwirkt werden. 

Auf­grund mehrerer Gespräche mit zuständi­gen Per­so­n­en befürchtet die
Rech­tan­wältin Chris­tine Thomas-Khaled jedoch, dass die Dul­dung abgelehnt und
die Infek­tion der Afrikan­er nicht als Abschiebung­shin­der­nis nach Para­graf 53
Absatz 6 des Aus­län­derge­set­zes gew­ertet wird. 

In ein­er Stel­lung­nahme vom 7. Juli auf eine Anfrage der Anwältin zum Fall
der 24-Jähri­gen wertet das zuständi­ge Bun­de­samt für die Anerkennung
aus­ländis­ch­er Flüchtlinge eine HIV-Infek­tion nicht als erhe­bliche konkrete
Gefahr. “Bish­er fehlen jedoch vor­liegend ein­deutige Nach­weise darüber, dass
der Klägerin bei ihrer Rück­kehr in ihr Heimat­land der sichere Tod oder
schw­er­ste Beein­träch­ti­gun­gen ihrer kör­per­lichen Unversehrtheit dro­ht.” Die
Flüchtlinge müssten beweisen kön­nen, dass sie “unmit­tel­bar”, also innerhalb
ein­er Frist weniger Wochen, an Aids stür­ben. “Unser Prob­lem ist, dass wir
keine Beweise haben”, erk­lärt die Anwältin Thomas-Khaled. Der Kon­takt zu
abgeschobe­nen Flüchtlin­gen gehe meist verloren. 

Die Frage, weshalb eine Aidsin­fek­tion im Hin­blick auf die schlechtere
medi­zinis­che Ver­sorgung in afrikanis­chen Staat­en nicht als “Beein­träch­ti­gung
der kör­per­lichen Unversehrtheit” gelte, wollte die Geschäfts­führung des
Bun­de­samts nicht beant­worten. “Keine Stel­lung­nahme zu laufend­en Verfahren”,
so lautet die Devise. “Wir han­deln gemäß der Recht­sprechung des
Bun­desver­wal­tungs­gericht­es”, betonte die Geschäfts­führung des Amtes in
Potsdam. 

Ger­ade die medi­zinis­che Ver­sorgung stellt für Car­men Val­divia von der
Berlin­er Aid­shil­fe ein schw­er­wiegen­des Prob­lem dar. “Selb­st wenn einige
afrikanis­che Staat­en offiziell zu den Län­dern mit Aidsmedika­menten zählen,
sind diese schlecht ver­füg­bar”, so Val­divia. Das heißt: Entwed­er sind sie zu
teuer oder aus Grün­den der schlecht­en Infra­struk­tur für Men­schen aus
ländlichen Regio­nen nicht erre­ich­bar. “Ohne Medika­mente bricht das
Immun­sys­tem zusammen.” 

Ein medi­zinis­ches Empfehlungss­chreiben des Robert-Koch-Insti­tuts in Berlin
kommt eben­fall­szu dem Schluss, dass eine “HIV-Infek­tion bei den Betroffenen
in der Regel ohne anti­retro­vi­rale Behand­lung früher oder später unweigerlich
zum Tode führt”. Aus medi­zinis­ch­er und human­itär­er Sicht, so das Institut,
kön­nten keine Bedin­gun­gen definiert wer­den, unter denen eine Abschiebung in
ein Land vertret­bar sein kön­nte, in dem solche Behandlunsgmöglichkeiten
nicht zur Ver­fü­gung stün­den. Für das Bun­de­samt ändert dies jedoch nichts an
der, so wörtlich, “Ausle­gung des Tatbe­standes des Para­grafen 53 Absatz 6”. 

Es begrün­det seine Posi­tion zudem damit, dass die Gefährdung durch eine
HIV-Infek­tion im Falle ein­er Abschiebung keine indi­vidu­elle Bedro­hung für
Afrikan­er darstelle, da im Abschiebe­land viele Men­schen von der Krankheit
bedro­ht seien. “Es ist all­ge­mein kundig, dass die Immun­schwäche Aids, an der
die Klägerin lei­det, eine zumal in Afri­ka ver­bre­it­ete Krankheit ist; die
Zahl der HIV-Infizierten ist dort beson­ders groß.” 

Anwältin Thomas-Khaled, die seit sechs Jahren im Afri­ka-Cen­ter Berlin
Asylver­fahren juris­tisch betreut, sieht hin­ter dieser Argumentation
poli­tis­ches Inter­esse: “Wir haben in Bran­den­burg eine Ten­denz dahin,
Flüchtlinge mit HIV nicht mehr zu dulden.” Gefährdet seien vor allem
Aid­skranke in den so genan­nten Sta­di­en A1 oder A2; das sind Infizierte, die
noch keine Krankheitssymp­tome zeigen wie im Fall der bei­den Afrikaner. 

Vor eini­gen Jahren noch hätte man Abschiebestopps leichter erre­ichen können,
so die Erfahrung von Thomas-Khaled. “Moralisch ist das nicht mehr tragbar”,
find­et die Anwältin. Indiz für die Ten­denz ein­er härteren Lin­ie gegen
Aid­skranke, sei auch die Diskus­sion über all­ge­meinpflichtige HIV-Tests für
Flüchtlinge, wie sie in Bay­ern bere­its prak­tiziert werden.

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Transparente mit rechtsextremen Inhalten sichergestellt

An der Brücke an der Bun­de­sauto­bahn 20 (km 326,230 in Fahrtrichtung
Auto­bahnkreuz Uck­er­mark) wur­den am frühen Fre­itag­mor­gen durch Bürg­er zwei
3,75 x 1,25 m sowie 1,70 x 1,60 m nebeneinan­der ange­brachte Trans­par­ente mit
weißem Unter­grund und schwarz­er Schrift fest­gestellt. Rechtsextreme
Schriftzüge befan­den sich auf den Trans­par­enten, welche durch die Polizei
sichergestellt und eine Anzeige gemäß § 86 a StGB gefertigt.

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Schönbohm bleibt hart bei Asyl

Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat sich erneut gegen die
Bil­dung ein­er Härte­fal­lkom­mis­sion für die von Abschiebung bedrohten
Aus­län­der aus­ge­sprochen. Ein solch­es Gremi­um werde es in der bis Herb­st 2004
laufend­en Leg­is­laturpe­ri­ode nicht geben, antwortete Schön­bohm auf eine
par­la­men­tarische SPD-Anfrage. Damit scheint es auch für den jüng­sten Fall,
der Abschiebung ein­er seit zehn Jahren in Forst leben­den Fam­i­lie aus dem
Koso­vo (die RUNDSCHAU berichtete), keine Bleibe­möglichkeit mehr zu geben. 

Der Innen­min­is­ter ver­wies darauf, dass die große Koali­tion einvernehmlich
beschlossen habe, eine solche Kom­mis­sion für umstrit­tene Fälle nicht zu
bilden. Die Lan­desregierung set­ze sich weit­er­hin für eine differenzierte
bun­de­sein­heitliche Härte­fall­regelung ein. 

Danach müsse in Fällen, in denen die Durch­set­zung des gel­tenden Rechts für
betrof­fene Aus­län­der eine beson­dere und unzu­mut­bare Härte darstellt, der
weit­ere Aufen­thalt in der Bun­desre­pub­lik ermöglicht wer­den, betonte
Schön­bohm. Auch der Land­tag habe bere­its mehrfach Anträge auf die
Ein­rich­tung ein­er Härte­fal­lkom­mis­sion mehrheitlich abgelehnt. 

Außer­dem hät­ten die Koali­tions­frak­tio­nen die Lan­desregierung aufgefordert,
die Ver­weil­dauer von Aus­län­dern, die zu einem Aufen­thalt in Deutschland
nicht berechtigt sind, deut­lich zu verkürzen und rechtskräftige
Abschiebun­gen zeit­nah umzuset­zen, erk­lärte der CDU-Politiker. 

Angesichts der sich häufend­en Fälle von Kirchenasyl hat­te die PDS im Landtag
wieder­holt eine Härte­fal­lkom­mis­sion gefordert. Dabei erhielt sie auch von
Teilen der SPD Unter­stützung. Daneben set­zt sich seit Jahren die Kirche für
die Schaf­fung eines solchen Gremi­ums ein. Nach Schätzun­gen leben in
Bran­den­burg mehr als 100 aus­ländis­che Fam­i­lien, die akut von Abschiebung
bedro­ht sind und damit ein­er ungewis­sen Zukun­ft entgegensehen. 

Für die sech­sköp­fige Fam­i­lie Cikaj aus der Spree-Neiße-Kreis­stadt Forst, die
weit­er in Deutsch­land leben möchte, ist damit die Abschiebung nach Pristina
nahezu besiegelt. Die Fam­i­lie, deren Kinder zum Teil in Deutsch­land geboren
wur­den, hier zur Schule gehen und aufgewach­sen sind, hat die sich bietenden
rechtlichen Möglichkeit­en aus­geschöpft und hofft jet­zt bis zum 4. September
auf ein Wun­der. Vater Iljaz hat­te gegenüber der RUNDSCHAU erk­lärt, dass die
Fam­i­lie im Koso­vo vor dem Nichts ste­hen werde.

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Auch die rechten Schläger lieben warme Nächte

Im Schnitt wer­den täglich min­destens zwei Men­schen Opfer von Angriffen 

Wenn es draußen warm wird, wenn die Jugendlichen sich im Freien zum Saufen
tre­f­fen und durch Skin­head-Musik auf­putschen, dann entwick­eln sich jene
grup­pen­dy­namis­chen Prozesse, aus denen her­aus sich rechte Gewalt entwickelt.
“Immer im Som­mer eskaliert die rechte Gewalt”, so der Berlin­er Politologe
Hajo Funke, im Som­mer tre­ffe man sich auf Volks­festen oder am Bag­gersee und
habe dann die ganze, warme Nacht noch vor sich. Zahlen bele­gen dies, in den
Monat­en Mai bis August ist die Wahrschein­lichkeit, Opfer rechter Gewalt zu
wer­den, wesentlich höher als in der kalten Jahreszeit. Im Win­ter 1999/2000
etwa gab es nur halb so viel Gewalt­tat­en wie im nach­fol­gen­den Som­mer, im
Jahr darauf genauso. 

Vor drei Jahren riefen Poli­tik­er, Intellek­tuelle und Kün­stler den “Auf­s­tand
der Anständi­gen” aus, weil sich Mel­dun­gen über recht­sex­treme und
frem­den­feindliche Straftat­en häuften. Die öffentliche Empörung darüber ist
abgek­lun­gen, in den Medi­en wird kaum noch berichtet, von der politischen
Agen­da ist das Prob­lem ver­schwun­den. Dabei hat rechte Gewalt seit­dem kaum an
Brisanz ver­loren. 15 951 recht­sex­trem­istis­che Straftat­en, davon 998
Gewalt­tat­en, zählte das Bun­deskrim­i­nalamt im Jahr 2000, dem Jahr der
öffentlichen Empörung. Im Jahr 2002 waren es 10 902 Straftat­en und 772
Gewalttaten. 

Auch wenn die Zahlen nicht unmit­tel­bar ver­gle­ich­bar sind, weil in der
Zwis­chen­zeit die Erhe­bungsmeth­o­d­en verän­dert wur­den, zeigt sich doch:
Täglich wer­den in Deutsch­land im Durch­schnitt zwei Men­schen Opfer rechter
Gewalt. Die Dunkelz­if­fer ist groß. Im ver­gan­genen Jahr reg­istri­erte die
Polizei beispiel­sweise in Bran­den­burg 81 recht­sex­treme Gewalt­tat­en, der
Pots­damer Vere­in Opfer­per­spek­tive, der seit 1998 Opfer rechter Gewalt
unter­stützt, doku­men­tiert hinge­gen 121 Angriffe, 50 Prozent mehr. 

Für den Poli­tolo­gen Funke wird immer deut­lich­er, dass Poli­tik und
Gesellschaft vor drei Jahren ein “ober­fläch­lich­es Stro­hfeuer” entfacht
hät­ten, ohne über die tat­säch­lichen Ursachen zu disku­tieren. Die
aus­län­der­feindliche und gewalt­bere­ite All­t­agskul­tur sei nicht aufgebrochen
wor­den, so Funke, “der Schwel­brand wurde nicht eingedämmt”. 

Auch in diesem Jahr geht die Gewaltwelle weit­er. Nach Angaben des
Bun­desin­nen­min­is­teri­ums gab es im ersten Hal­b­jahr diesen Jahres 245 rechts
motivierte Gewalt­tat­en, wobei hier es sich hier­bei nur um eine vorläufige
Sta­tis­tik han­delt, die erfahrungs­gemäß durch Nach­mel­dun­gen und Korrekturen
noch erhe­blich ansteigen wird. 

Ein Todes­opfer rechter Gewalt hat es in diesem Jahr bere­its gegeben. Am 27.
Jan­u­ar starb in Erfurt der 48-jährige Hart­mut Balzke nach einer
Auseinan­der­set­zung zwis­chen Punks und polizeibekan­nten Recht­en. Balzke hatte
seinen Sohn zwei Tage zuvor zu ein­er Punker-Par­ty begleit­et. Dort wurde er,
als er mit Punks auf der Straße stand, über­raschend von ein­er größeren
Gruppe Recht­sex­tremer ange­grif­f­en. Zeu­gen fan­den Hart­mut Balzke und einen
26-jähri­gen Punk blutüber­strömt und mit schw­eren Kopfver­let­zun­gen auf der
Straße. Die Obduk­tion ergab, dass die tödlichen Ver­let­zun­gen Folge eines
Sturzes waren.

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In Potsdam häufen sich Meldungen über rechtsextreme Gewalt

Es sollte ein schön­er Abend wer­den. “Som­mer­fe­rien­mäßig” hat­te sich Robert
mit einem Fre­und und ein­er Fre­undin in einem Pots­damer Park an der Havel
unweit des Haupt­bahn­hofes niederge­lassen, Bier getrunk­en, gequatscht,
gescherzt. Doch wenn sich der 18-jährige Gym­nasi­ast an jenen Mittwoch im
Juli erin­nert, dann wird er wortkarg, spricht über seine Angst, über
Dro­hun­gen und Prel­lun­gen sowie darüber, dass er nim­mer damit gerech­net habe,
Opfer rechter Gewalt zu werden. 

Es begin­nt mit einem harm­losen Wortwech­sel, eher flap­sig stre­it­en sich die
drei am Fluss mit eini­gen Recht­en, die in der Nähe standen. Doch plötzlich
wächst die Gruppe auf über 20 Per­so­n­en an. Ein Faustschlag trifft Robert
unver­mit­telt im Gesicht. Später wird die Polizei erk­lären, die Gruppe und
der stark alko­holisierte Haupt­täter Chris­t­ian J. hät­ten gezielt die
Auseinan­der­set­zung gesucht. In Panik springt Robert ins Wass­er der Nuhte,
die hier in die Hav­el mün­det. “Schnappt euch den Blonden” heißt sodann die
Parole, die dieser so schnell nicht vergessen wird. 

Der Angriff ist gut organ­isiert, drei Rechte ver­hin­dern, dass Robert auf der
anderen Seite wieder aus dem Wass­er klet­tern kann. Chris­t­ian J. springt
hin­ter her und drückt Robert unter. Unendlich lange kam es Robert vor, er
spricht von ein­er Minute. Nach­dem er sich in Tode­sangst aus der Umklammerung
befre­it hat und aufge­taucht ist, fragt ihn der grin­sende Chris­t­ian J.:
“Haste wieder Luft” und schlägt erneut auf ihn ein. Auch sein Fre­und René
kann ihm nicht helfen, er wird zur sel­ben Zeit von zwei anderen Rechten
zusam­mengeschla­gen. Nur die hil­flose zuschauende Fre­undin lassen die
Angreifer in Ruhe. Erst als die Polizei anrückt, ver­suchen die Täter zu
fliehen; verge­blich, den Beamten gelingt es, ihre Per­son­alien festzustellen. 

All­t­ag in Ost­deutsch­land. “Pots­dam ist ein Schw­er­punkt rechter Gewalt”, sagt
Clau­dia Luzar vom Vere­in “Opfer­per­spek­tive”. Seit zwei Jahren häuften sich
in der bran­den­bur­gis­chen Lan­deshaupt­stadt die Gewalt­tat­en, 14 waren es nach
Angaben von “Opfer­per­spek­tive” im ver­gan­genen Jahr, acht in den ersten
sieben Monat­en diesen Jahres. So wur­den Mitte Juli drei Verbindungsoffiziere
aus Kroa­t­ien, Rumänien und den Nieder­lan­den von stark angetrunkenen
Angreifern geschla­gen und getreten, weil sie in ein­er Straßenbahn
miteinan­der Englisch sprachen. Ende Juli wurde eine 38-jährige Afrikanerin
an ein­er Hal­testelle von einem 21-jähri­gen ras­sis­tisch beschimpft und ins
Gesicht geschla­gen. “In Pots­dam gibt es mehr Angriffe als in anderen Städten
Bran­den­burgs”, sagt Clau­dia Luzar. Doch die Pots­damer Polizei widerspricht.
“Deut­lich rück­läu­fig” seien die ein­schlägi­gen Straftat­en, erklärt
Polizeis­prech­er Rudi Son­ntag, die Stadt sei “kein aus­ge­sproch­en­er Brennpunkt
im recht­sex­trem­istis­chen Geschehen”. Dabei bestre­it­et auch der Verein
“Opfer­per­spek­tive” nicht, dass es in Pots­dam mehr zivilgesellschaftliches
Engage­ment und mehr anti-ras­sis­tis­che Ini­tia­tiv­en als in anderen Städten
Ost­deutsch­lands gibt, überdies viele linke und alter­na­tive Jugendliche. 

Robert und René ver­ste­hen sich selb­st als “eher unpoli­tis­che”, sie hören
gerne Heavymet­all, fühlen sich der Grufti-Szene ver­bun­den, tra­gen mit
Vor­liebe schwarze Klam­ot­ten, seine Haare trägt René punker­mäßig abstehend.
Allein das ist für viele Skin­heads eine Pro­voka­tion. Im Dorf Michendorf
unweit von Pots­dam, wo René zu Hause, stand schon mal die rechte Clique vor
seinem Eltern­haus und skandierte “Punker­schwein, wir kriegen dich”. 

Die “kul­turelle Hege­monie” in Pots­dam ist umkämpft, sagt Clau­dia Luzar,
anders als in den meis­ten ländlichen Regio­nen Ost­deutsch­lands. Rechte
Cliquen ver­sucht­en sich hier mit Gewalt Freiräume zu erkämpfen. Gerade
deshalb wür­den nicht nur Immi­granten und Flüchtlinge zu Opfern, son­dern eben
auch nicht-rechte, vor allem Punks. Doch hier fehlt den Zuständi­gen die
nötige Sen­si­bil­ität. Auch der Angriff auf Robert und René wird von der
Polizei als nor­male Schlägerei bagatel­lisiert. Einen rechtsextremistischen
Hin­ter­grund schließt sie aus. Dabei ist der Haupt­täter Chris­t­ian J. unter
anderem wegen Kör­per­ver­let­zung vorbe­straft. Als Sym­bol sein­er Gesinnung
schmückt ihn ein Reich­sadler-Tat­too. Der Pots­damer Haupt­bahn­hof ist sein
Revi­er, hier trifft er sich regelmäßig mit Gesinnungsfreunden. 

Als René dem Schläger dort ein paar Tage nach dem Angriff begeg­net, stellt
sich ihm dieser frech in den Weg und tönt selb­st­be­wusst “ja, man sieht mich
immer noch”. Eine tele­fonis­che Beschw­erde des Vere­ins Opfer­per­spek­tive bei
der Polizei führt zu nichts. Denn anstatt dafür zu Sor­gen, dass der Bahnhof
nicht länger ein Tum­melplatz für rechte Schläger bleibt, fiel der
zuständi­gen Kom­mis­sarin nichts Besseres ein, als dem Betrof­fe­nen zu raten,
diesen zukün­ftig zu meiden.

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Fax-Kampagne zur Verhinderung der Abschiebung von Orabi Mamavi


Opfer­per­spek­tive e.V.

Aufruf vom 11.08.2003

Ora­bi Mamavi, der 41-jährige Asyl­be­wer­ber aus Rathenow, der 1997 und 2002 Opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt wurde, soll am 4. Sep­tem­ber 2003 abgeschoben wer­den. Auf Empfehlung des Peti­tions-Auss­chuss­es hat­te die Ausländerbehörde
des Land­kreis­es Havel­land die für den 24. Juli geplante Abschiebung
aus­ge­set­zt, damit das Strafver­fahren gegen den Angreifer vom Dezem­ber 2002
voll­ständig abgeschlossen wer­den kon­nte. Der Täter, der 26-jährige Mar­co D.
aus Rathenow, wurde am 22. Juli zu ein­er Bewährungsstrafe von vier Monaten
Haft und ein­er Geld­buße von 500 Euro verurteilt. Das Urteil wurde eine Woche
später recht­skräftig. Die Aus­län­der­be­hörde hat nun einen neuen Ter­min für
die Abschiebung fest­ge­set­zt, den 4. September. 

Wir lassen nichts unver­sucht, das Unrecht der Abschiebung eines Opfers ras­sis­tis­ch­er Gewalt zu verhindern. 

Über einen Asyl­fol­geantrag für Ora­bi Mamavi ist noch nicht entsch­ieden. Bei
ein­er Abschiebung nach Togo wäre Ora­bi Mamavi hochgr­a­dig von Ver­haf­tung und
Folter bedro­ht, da deutsche Behör­den seinen Mit­glied­sausweis einer
Oppo­si­tion­spartei an die togole­sis­che Botschaft weit­ergeleit­et haben. 

Der Antrag auf ein sicheres Bleiberecht in Form ein­er Aufenthaltsbefugnis
wurde von der Aus­län­der­be­hörde abgelehnt. Mamavis Anwalt hat gegen die
Entschei­dung Wider­spruch ein­gelegt. Rechtlich möglich (nach § 30.3 AuslG
i.V.m. §§ 54, 55.2 AuslG bzw. nach § 30.1 AuslG) wäre die Gewährung einer
Aufen­thalts­befug­nis durch das Innen­min­steri­um. Vom Kirchenkreis Kyritz, der
Ora­bi Mamavi beis­te­ht, von der Lan­desaus­län­der­beauf­tragten Almuth Berg­er und
vom Vere­in Opfer­per­spek­tive wur­den Peti­tio­nen für eine Bleiberecht von Orabi
Mamavi an den Land­tag gerichtet, die im Aus­gust behan­delt wer­den sollen.
Es ist völ­lig ungewiss, wie die Behör­den und das Innenministerium
entschei­den wer­den. Für Ora­bi Mamavi ist diese Zeit der Ungewissheit
unerträglich. Die Angst vor der dro­hen­den Abschiebung ver­stärkt seine
Trau­ma­tisierung, die er von den Angrif­f­en und dem Leben in Rathenow erlitten
hat. Er lei­det unter Schlaf­störun­gen, unter den Bildern der rassistischen
Angriffe wie auch unter den Bildern der Folter, der er in Togo ausgesetzt
war, er lei­det unter Depres­sio­nen und ist sehr verängstigt, wie das
Trau­mather­a­piezen­trum Xenion feststellte. 


Die Zeit drängt. Jede und jed­er kann einen Beitrag leis­ten, um die dro­hende Abschiebung zu verhindern.
Schick­en Sie einen Fax-Appell an den Innenminister.

Vorschlag für ein Protestfax

Hier ein Textvorschlag für den Appell: 


[Name und Anschrift nicht vergessen!] 

An das

Min­is­teri­um des Innern

des Lan­des Brandenburg

Her­rn Min­is­ter Jörg Schönbohm

Hen­ning-von-Tresck­ow-Str. 9–13

14467 Potsdam 

Sehr geehrter Herr Minister, 

ich wende mich an Sie mit einem drin­gen­den Appell. Der togole­sis­che Asyl­be­wer­ber Ora­bi Mamavi aus Rathenow soll am 4. Sep­tem­ber 2003 abgeschoben wer­den. Herr Mamavi, der seit neun Jahren in Rathenow lebt, wurde in den Jahren 1997 und 2002 Opfer frem­den­feindlich motiviert­er Gewalt­tat­en. Noch
heute ist er von den Angrif­f­en trau­ma­tisiert. Aus Angst vor weit­eren Angrif­f­en und auf­grund des frem­den­feindlichen Kli­mas in Rathenow war seine Bewe­gungs­frei­heit erhe­blich eingeschränkt. 

Ich bin wegen der dro­hen­den Abschiebung von Her­rn Mamavi sehr besorgt. Ich appel­liere an Sie, in diesem Fall Ihre beson­dere Ver­ant­wor­tung für ein Opfer
frem­den­feindlich­er Gewalt wahrzunehmen und Her­rn Mamavi aus poli­tis­chen und human­itären Grün­den ein Bleiberecht zu gewähren. 

Den frem­den­feindlichen Angrif­f­en liegt die Moti­va­tion der Täter zugrunde, Aus­län­dern ein Aufen­thalt­srecht in Deutsch­land gewalt­tätig zu bestre­it­en. In Rathenow haben Recht­sradikale eine weit­ge­hende Vertrei­bung von Ausländern
aus dem öffentlichen Raum erre­icht. Ich würde es als ein beson­deres Unrecht betra­cht­en, wenn der Staat den frem­den­feindlichen Täter den Gefall­en täte, den Betrof­fe­nen abzuschieben. 

Nach mein­er Überzeu­gung hat Herr Mamavi ein Bleiberecht als Aus­gle­ich für die Angriffe und ihre bedrück­enden psy­chis­chen und sozialen Fol­gen verdient.
Damit wür­den Sie ein Zeichen der Sol­i­dar­ität mit Opfern rechtsextremer
Gewalt set­zen, das auch als eine deut­liche Äch­tung des Ras­sis­mus verstanden
würde. Die Wirkung der Angriffe würde damit umgekehrt, als ein klares Signal
an die Täter, dass sie ihre men­schen­ver­ach­t­en­den Ziele nicht erreichen. 

Sehr geehrter Herr Schön­bohm, Sie haben die Befug­nisse, in diesem Fall das
Unrecht ein­er Abschiebung zu ver­hin­dern. Ich fordere Sie auf, entsprechend
ein­er human­itär ver­stande­nen Gerechtigkeit zu entscheiden. 

hochachtungsvoll 

[Datum und Unterschrift] 


So wirds gemacht

Schickt den Brief mit dem oben ste­hen­den Text an die angegebene Adresse des Innen­min­is­teri­ums oder entwerft einen eige­nen Brief. Vergesst nicht Euren Namen, Eure Anschrift und Eure Unterschrift. 

Oder: schickt ein Fax an die Num­mer 0331 866 2666 (Innen­min­is­teri­um Potsdam)
Auf fol­gen­den Web­sites kön­nt Ihr kosten­los Faxe verschicken: 

fax­en-online,

TCP-Fax,

deno­tos (nur 480 Zeichen),

Harz­ER­mo­bile

Mailt unbe­d­ingt eine Kopie Eures Briefes oder Fax­es an die Opferperspektive.
Gebt bitte in der Mail an uns an, ob Ihr ein­ver­standen seid, dass Euer Name
und Euer Wohnort in einem öffentlichen Appell an den Innenminister
veröf­fentlicht wird. Schickt bitte das Fax oder den Brief so schnell wie möglich. Die Zeit drängt. 

Für Rück­fra­gen ste­hen wir unter 0171 1935669 gerne zur Verfügung. 

Das Team der Opferperspektive 

www.opferperspektive.de


Frem­den­feindlich motivierte Angriffe auf Ora­bi Mamavi

Ora­bi Mamavi lebt seit 1994 in Rathenow und ist in dieser Zeit mehrfach Opfer frem­den­feindlich motiviert­er Gewalt­tat­en gewor­den. Über die unmit­tel­bare Schädi­gung der Angriffe hin­aus wirk­ten diese Angriffe in Rich­tung auf eine Ver­drän­gung und Vertrei­bung der ganzen Gruppe der Asyl­be­wer­ber aus dem öffentlichen Raum in Rathenow. 

Der Angriff 1997

1997 wurde Ora­bi Mamavi zum ersten Mal Opfer ein­er schw­eren frem­den­feindlich motivierten Gewalt­tat. An einem Sam­stag Abend, es war entwed­er im April oder im Sep­tem­ber, die Angaben darüber gehen auseinan­der, war er zusam­men Noure­dine I., Kom­lan M. und Assouma R., drei weit­eren togole­sis­chen Asyl­be­wer­bern, in der Diskothek “Lemuria” in Rathenow. Die Auseinan­der­set­zung begann, als ein Recht­sradikaler I. durch einen feind­seli­gen Blick provozierte und ihm ins Gesicht spuck­te. Ein zweit­er Recht­sradikaler kam hinzu und schub­ste I. Als die drei anderen Togole­sen ihrem Lands­mann zu Hil­fe eilen wollen, ver­wies die Secu­ri­ty sie des Lokals. Am Ein­gang umringte eine Menge von etwa 20 recht­sradikal ori­en­tierten jun­gen Män­nern die Gruppe der Asyl­be­wer­ber. Diese ver­sucht­en, die Recht­sradikalen zu beschwichti­gen, doch als M. auf sein Fahrrad stieg, um zu fliehen, trat ihm ein Recht­sradikaler in die Seite, so dass er auf den Boden fiel. Mamavi, I. und Kom­lan M. ver­sucht­en wegzu­laufen, was R. wegen ein­er Gehbe­hin­derung nicht möglich war. Er wurde von einem Recht­sradikalen geschla­gen. Eine Angestellte der Diskothek brachte ihn in Sicher­heit und rief die Polizei, die jedoch etwa eine halbe Stunde brauc
hte, um am Tatort einzutr­e­f­fen. Die drei anderen wur­den auf ihrer Flucht von den Ver­fol­gern am Ein­gang der Diskothek einge­holt, Mamavi und Kom­lan M. wur­den geschla­gen. Mamavi erlitt eine Prel­lung im Brust­bere­ich, Kom­lan M. ein Hämatom am Auge. Doch es gelang ihnen, sich freizu­machen und auf die Straße zu laufen. Die Gruppe der Recht­sradikalen ver­fol­gte sie auch da. Mamavi traf auf der Flucht zwei türkische Asyl­be­wer­ber aus dem Heim Hei­de­feld. Ein­er nahm Mamavi auf dem Fahrrad bis zum Bahn­hof mit, von wo aus Mamavi weit­er zu Fuß bis Hei­de­feld ran­nte. Am näch­sten Mor­gen um 7 Uhr gin­gen Mamavi, I. und Kom­lan M. zusam­men mit den bei­den türkischen Asyl­be­wer­bern zurück zur Diskothek, um ihre Fahrräder abzu­holen, die sich auf der Flucht zurück­lassen mussten. In Höhe Kau­fland schnitt ihnen ein mit vier Män­nern beset­zter VW Golf den Weg ab. Die Insassen set­zen zum Angriff auf die Asyl­be­wer­ber an, doch diese kehrten fluchtar­tig um, zurück zum Heim. 

Obwohl die Heim­leitung von den Angrif­f­en unter­richtet wurde, wur­den diese Straftat­en von der Polizei offen­bar nicht ver­fol­gt. Es fan­den keine Vernehmungen der Opferzeu­gen statt. Die Wieder­auf­nahme der Ermit­tlun­gen im Juni 2003 endete mit ein­er Ein­stel­lung wegen Verjährung. 

Für viele Asyl­be­wer­ber in den Rathenow­er Heimen war die Ver­fol­gungs­jagd des 25. April 1997 ein gravieren­der Ein­schnitt. Kon­nten sie sich bis dahin noch rel­a­tiv frei in der Stadt bewe­gen oder in die Diskothek gehen, so wurde seit­dem ihre Bewe­gungs­frei­heit durch Angst vor neuen Angrif­f­en erhe­blich eingeschränkt. Viele gin­gen nur noch in das Stadtzen­trum zum Einkaufen, und das auch nur in Grup­pen. Nach eige­nen Aus­sagen lebten viele Asyl­be­wer­ber seit diesem Zeit­punkt in Rathenow “wie in einem Gefängnis”. 

Wieder­holte Pöbeleien und Bedrohungen

Dass sie selb­st beim Einkaufen bei Tages­licht nicht sich­er sind, mussten Mamavi und I. im Früh­som­mer 2001 erfahren, als sie beim “Mul­ti­store” von ein­er Gruppe von vier bis fünf Recht­sradikalen mit “Hey, Neger” angepö­belt wur­den. Ein tätlich­er Angriff, zu dem die jun­gen Män­ner schon ange­set­zt hat­ten, kam es nur nicht, weil drei weit­ere Afrikan­er Mamavi und I. zu Hil­fe kamen. 


Vor weni­gen Monat­en wurde Mamavi erneut Opfer ein­er frem­den­feindlich motivierten Gewalttat.

Der Angriff von 2002

Am Vor­mit­tag des 23.12.2002 war Mamavi zusam­men mit dem togole­sis­chen Asyl­be­wer­ber Tro­nou D. zu Schneeräu­mar­beit­en in der Berlin­er Straße einge­set­zt. Ein junger Mann kam auf sie zu und beschimpfte sie als “Scheiß-Neger”. Als sich die bei­den von ihm ent­fer­n­ten, fol­gte er ihnen und fuhr mit den Beschimp­fun­gen fort. Er redet in aggres­sivem Ton auf sie ein: “Was machst du hier? Geh zurück in dein Land! Wie viel kriegst du für diese Scheiß-Arbeit? Sag mal! Sag mal!” Dann trat er D. gegen das Knie und schlug Mamavi mit der Faust drei Mal ins Gesicht. Der Angreifer stürzte mit Mamavi auf den Boden, wo eine Rangelei begann, aus der Mamavi sich jedoch befreien kon­nte. Als Mamavi Polizei rief, ent­fer­nte sich der Mann. Mamavi trug von den Schlä­gen Prel­lun­gen im Gesichts­bere­ich und ein Hämatom am Auge zu. Eine schon vor der Tatzeit beste­hende Augen­erkrankung wurde so ver­schlim­mert. Der Täter, der 26-jährige Mar­co D. aus Rathenow, wurde am 22.07.2003 wegen Kör­per­ver­let­zung und Belei­di­gung zu ein­er Haft­strafe von vier Monat­en auf Bewährung und ein­er Geld­buße von 500 Euro verurteilt. 

Zusam­mengestellt nach Infor­ma­tio­nen der Betroffenen.

www.opferperspektive.de

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