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Der “Tag von Potsdam” — einer der schwärzesten in der Geschichte

Joseph Goebbels hat­te ganze Arbeit geleis­tet. Seine Insze­nierung in Potsdam
am 21. März 1933 war aus Sicht der Nation­al­sozial­is­ten ein voller Erfolg. Die
Kon­sti­tu­ierung des neuen Reich­stags in der Gar­nisonkirche nutzte der frisch
einge­set­zte Pro­pa­gan­damin­is­ter, um eine Begeg­nung des „neuen” mit dem
„alten” Deutsch­land darzustellen. Sym­bol­trächtiges Bild dafür war die
Begeg­nung Hitlers mit Hin­den­burg: Der junge Reich­skan­zler gibt dem greisen
Reich­spräsi­den­ten und Nation­al­sym­bol schein­bar unter­wür­fig die Hand. Mit diesem
Hand­schlag am Grab Friedrichs des Großen sollte die Verbindung von
Nation­al­sozial­is­mus und Preußen­tum eben­so demon­stri­ert wer­den wie das Ver­schmelzen von
poli­tis­chen Tra­di­tio­nen mit ein­er schein­bar rev­o­lu­tionären Dynamik. 

Die Massen­me­di­en bracht­en diese Botschaft unters Volk. Die Suggestivkraft
des „Tages von Pots­dam”, ver­bun­den mit dem Hand­schlag von Hitler und
Hin­den­burg, ver­fehlten ihre Wirkung nicht. Wichtige Eliten des Lan­des erklärten
sich mit der Führung Deutsch­lands durch die Nation­al­sozial­is­ten einverstanden.
Am gle­ichen Tag wur­den Son­derg­erichte per Erlass ein­gerichtet, die
„heimtück­ische Angriffe gegen die Regierung” aburteilen sollten. 

Das alles war allerd­ings nur ein Vorgeschmack dessen, was zwei Tage später,
am 23. März, die Abge­ord­neten des Reich­stages in der Berlin­er Kroll-Oper
beschließen soll­ten: das Ermäch­ti­gungs­ge­setz. Die Kom­mu­nis­ten waren schon
größ­ten­teils ver­haftet, die Sozialdemokrat­en votierten dage­gen: Mit dem
Ermäch­ti­gungs­ge­setz kon­nten Geset­ze, auch ver­fas­sungsän­dern­den Inhalts, ohne Zustimmung
des Par­la­ments erlassen wer­den. Die Demokratie war am Ende.

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Grenzübergang Frankfurt: 76 Menschen entdeckt

76 ille­gale Ein­wan­der­er auf Last­wa­gen entdeckt

(Berlin­er Zeitung) FRANKFURT (ODER). Pol­nis­che Zoll­beamte haben am Mon­tag 76 illegale
Ein­wan­der­er ent­deckt, die in einem Last­wa­gen ver­steckt am deutsch-polnischem
Gren­züber­gang Swiecko bei Frank­furt (Oder) die Gren­ze über­queren woll­ten. Bei der
Abfer­ti­gung des Wagens hät­ten die Beamten Stim­men gehört und das Fahrzeug öffnen
lassen, berichtete ein Sprech­er. Bei den Flüchtlin­gen han­delt es sich vor
allem um Ukrain­er und Moldaw­ier, die nach den bish­eri­gen Ermit­tlun­gen am Sonntag
legal nach Polen ein­gereist waren. Der Last­wa­gen war auf dem Weg in die
Niederlande. 

Gren­züber­gang Frank­furt: 76 Men­schen auf Lkw entdeckt

(MOZ) Frank­furt (Oder)/Swiecko (ddp-lbg). Ein­er der größten Fälle von
Men­schen­schmuggel in Deutsch­land ist am Auto­bah­nüber­gang Frank­furt (Oder)/Swiecko
aufge­flo­gen. Auf der Lade­fläche eines Lkw ent­deck­ten pol­nis­che Zöll­ner am
Mon­tag­mor­gen 76 Men­schen. Nach Angaben des pol­nis­chen Gren­zschutzes han­delte es sich um
Moldaw­ier und Ukrain­er, darunter 33 Frauen. Bes­tim­mungsziel des Lastzuges
sei Hol­land gewe­sen. Der pol­nis­che Fahrer sei festgenom­men wor­den. Den
Aus­län­dern dro­ht die Abschiebung in die Heimatländer.
Erst vor einem Monat hat­ten pol­nis­che Beamte am größten deutsch-polnischen
Auto­bah­nüber­gang 26 Ukrain­er und einen Moldaw­ier auf einem Lkw gefun­den. Im
August 2002 ent­deck­ten deutsche Zöll­ner 19 Ukrain­er und ein Kleinkind auf einem
Lkw hin­ter zer­legten Saunakabinen.

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Verhandlung gegen zwei rechte Schläger

Am Mittwoch, den 19.03.03 wird vor dem Amts­gericht in Neu­rup­pin gegen zwei Schläger ver­han­delt, die der recht­en Szene Witt­stocks zuge­ord­net wer­den. Ihnen wird vorge­wor­fen am 18. Sep­tem­ber 02 einen aus Alge­rien stam­menden Flüchtling und dessen deutsche Fre­undin im Region­alzug von Wit­ten­berge nach Per­leberg zunächst ras­sis­tisch beschimpft zu haben. Auf dem Bahn­hof in Wit­ten­berge grif­f­en die bei­den Schläger den algerischen Flüchtling an. Sie schlu­gen ihn, ris­sen ihn zu Boden und trat­en mit Stiefeln auf Oberkör­p­er und Kopf des Mannes ein. Der Ange­grif­f­ene ver­lor für zwei bis drei Minuten das Bewusst­sein und musste sich später in ärztliche Behand­lung begeben. 

Die Ver­hand­lung begin­nt um 9:15 Uhr im Saal 317 des Neu­rup­pin­er Amtsgerichts.
Siehe auch: Frem­den­feindlich­er Angriff in Perleberg
(MAZ, 20.9.02) und Angriff auf Asyl­be­wer­ber in Per­leberg (MAZ, 14.10.02)

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Freiheit für alle politischen Gefangenen!

In ein­er Zeit, in der Geset­zte mehr um mehr ver­schärft wer­den, die
Kon­trolle, Überwachung und Ein­schränkun­gen für jeden Bürg­er merklich
zunehmen, der „Kampf gegen den Ter­ror“ zum Instru­ment der Herrschenden
wird, um das aus­gerufene „Ende der Geschichte“ als Sta­tus Quo
aufrechtzuer­hal­ten, möcht­en wir heute gemein­sam mit Ini­tia­tiv­en in der
ganzen Welt an die vie­len Men­schen, Fre­unde und Genossen erin­nern, die
wegen ihrer poli­tis­chen Mei­n­ung oder Betä­ti­gung der Frei­heit beraubt
sind. Unsere Sol­i­dar­ität gilt all denen, die der Folter aus­ge­set­zt sind
oder Frei­heitsstrafen ver­büßen, weil sie an gesellschaftliche
Per­spek­tiv­en jen­seits des kap­i­tal­is­tis­chen Nor­malzu­s­tandes glauben und
nach ihrem Gewis­sen han­deln, aber auch all denen, die ohne
Gerichtsver­fahren einges­per­rt sind, um sie mund­tot zu machen oder
einzuschüchtern. 

Haft, Folter und Repres­sion gegen Ander­s­denk­ende ist kein alleiniges
Phänomen „fin­ster­er“ Regime der 3. Welt. Spanien wurde jüngst von der EU
der Anwen­dung sys­tem­a­tis­ch­er Folter über­führt. Eben­so wie in der Türkei
entsprechen Ver­fahren wie Haftbe­din­gun­gen gegen Unlieb­same dort kaum
bürg­er­lichen Rechtsvorstel­lun­gen. Das hält jedoch die BRD wie auch viele
andere Staat­en nicht davon ab, dor­thin immer wieder Men­schen, oft in
Folter, teils in den Tod abzuschieben. Im Gegen­teil: Das Stammheimer
Gefäng­nis­mod­ell, das totale Iso­la­tion­shaft als Basis zur Ver­nich­tung des
Indi­vidu­ums zu Grunde legt, welche nicht nur von der UNO als so genannte
„weiße Folter“ geächtet ist, hat sich zu einem deutschen Exportschlager
entwick­elt. Vor allem Nach­fra­gen aus Staat­en wie der Türkei ste­hen hier
im Vorder­grund. Die USA haben es mit ihren über 2 Mil­lio­nen Gefangenen
vorgemacht, Gefäng­niswirtschaft kann ein prof­itabler Wirtschaftszweig
sein. 

Bei uns in Deutsch­land sitzen noch immer Gefan­gene aus der RAF, teils
unter Iso­la­tion­shaftbe­din­gun­gen. Die genauen Umstände von Verhaftungen,
Verurteilun­gen und Ver­fahren sind meist unbekan­nt. So ver­weigert die
deutsche Jus­tiz, selb­st nach 25 Jahren, eine Offen­le­gung der genauen
Todesum­stände von Andreas Baad­er, Gudrun Enslin, und Jan Carl Raspe.
Folter scheint, fol­gt man u.a. Äußerun­gen wie von CDU-Recht­saußen Jörg
Schön­bohm, wieder salon­fähig und ist auch und grade in Deutsch­land zu
oft Bestandteil von Polizeiar­beit. Der § 129a, der ein wichtiges
juris­tis­ches Mit­tel zur Entrech­tung sich poli­tisch betäti­gen­der Menschen
ist, find­et rege Anwen­dung. Die Inhaftierung, sowie
Son­derver­fahrens­be­din­gun­gen zweier Men­schen in Magde­burg ist nur ein
Beispiel von vielen. 

Frei­heit für alle poli­tis­chen Gefangenen! 

Sören Weirich
i.A. Rote Hil­fe e.V. OG Potsdam

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Proteste gegen Waffenbörse in Potsdam

POTSDAM. Rund 50 Demon­stran­ten haben am Sonnabend in Pots­dam gegen die
inter­na­tionale Waf­fen­börse protestiert, die am sel­ben Tag im Blauhaus
stattfand.
Aufgerufen zu der Kundge­bung hat­ten die Pots­damer Grü­nen. “Wir lehnen
einen
Waf­fenkult nach amerikanis­chem Vor­bild ab”, sagte die
Grü­nen-Bun­destagsab­ge­ord­nete Cor­nelia Behm. Waf­fen­börsen wür­den jüngere
Men­schen zu militärischen
Hand­lun­gen ver­leit­en. Die Grü­nen in Pots­dam hat­ten Ministerpräsident
Matthias
Platzeck (SPD) vor eini­gen Tagen aufge­fordert, die Waf­fen­börse zu
ver­bi­eten. In
anderen Bun­deslän­dern wie Nor­drhein-West­falen seien solche Waffenmessen
ver­boten, sagte der Sprech­er des Kreisver­ban­des, Nils Naber.
Die Waf­fen­börse, die zum drit­ten Mal in Pots­dam stat­tfand, zählte
mehrere
tausend Besuch­er. Neben Waf­fen ver­schieden­ster Art wur­den auch so
genannte
his­torische Kriegslit­er­atur, Orden und Ehren­ze­ichen aus dem Dritten
Reich
angeboten.

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1000 Menschen auf Antikriegsdemo

POTSDAM. Erst­mals ist auch in Pots­dam mit ein­er Lichter­kette gegen den
dro­hen­den Irak-Krieg protestiert wor­den. Fast 1 000 Men­schen waren dem
Aufruf der
Pots­damer Frieden­sko­or­di­na­tion nach deren Angaben gefol­gt. Die etwa 600
Meter
lange Lichter­kette für den Frieden wurde von Trom­mel­rhyth­men begleitet.
Der
Deutsche Gew­erkschafts­bund und die PDS unter­stützten den Protest.

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4291 Speicheltests aus Brandenburg für BKA-Gendatei

Pots­dam — Bran­den­burg beteiligt sich inten­siv am Auf­bau der Gen­datei des Bun­deskrim­i­nalamtes (BKA). Wie Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU)mitteilt, wur­den bis Anfang Jan­u­ar 2003 ins­ge­samt 4291 Speichelproben
an das Bun­deskrim­i­nalamt geliefert. Zum Ver­gle­ich: In Sach­sen-Anhalt wur­den bei knapp 3600 Straftätern und Beschuldigten Proben genom­men und in Mecklenburg-Vorpommern
2880. Eine solche Spe­icherung soll die Iden­titäts­fest­stel­lung eines Beschuldigten auch in eventuellen kün­fti­gen Ver­dachts­fällen ermöglichen. Bevor eine Spe­ichel­probe ans BKA geht, muss jedoch ein Gerichts­beschluss vor­liegen. Dage­gen erfol­gt in Bay­ern, Baden-Würt­tem­berg und Sach­sen die Ent­nahme auf
frei­williger Basis und ohne richter­lichen Beschluss. Bay­ern habe auf diese Weise fast 50 000 Gen­dateien gespe­ichert, Baden-Würt­tem­berg 42 000 und Sach­sen 15 500. 

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Rassistischer Schläger muss für ein Jahr hinter Gitter

ORANIENBURG/HENNIGSDORF Die Tat ist unge­heuer­lich: Ein 39-jähriger Hen­nigs­dor­fer provoziert mit einem 20-jähri­gen Schwarzafrikan­er auf der Berlin­er Straße in Hen­nigs­dorf einen Stre­it. Er pöbelt den Far­bigen auf übel­ste Art und Weise an. Ein Streifen­polizist geht dazwis­chen. Der angetrunk­ene Hen­nigs­dor­fer lässt jedoch nicht lock­er. Er lauert dem Asyl­be­wer­ber auf. Als der stark gehbe­hin­derte Far­bige vom Einkaufen zurück­kommt, brüllt der Angreifer “Scheiß­neger” und schlägt seinem Opfer bru­tal ins Gesicht.

 

Wegen Kör­per­ver­let­zung und Belei­di­gung hat das Oranien­burg­er Amts­gericht Michael Wern­er G. gestern zu ein­er Frei­heitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der arbeit­slose Angeklagte ist vorbe­straft. Er muss die Strafe absitzen.

 

“Die Tat zeugt von ein­er ganz erbärm­lichen Gesin­nung”, sagt der Staat­san­walt. Und er liest dem Angeklagten weit­er die Leviten: “Sie haben sich den Schwäch­sten raus­ge­sucht, einen Schwarzafrikan­er und einen Behin­derten. Zutief­st ver­acht­enswert.” 15 Monate Frei­heitsstrafe fordert er.

 

Der Neben­kläger geht noch einen Schritt weit­er: Er spricht von ein­er klar “ras­sis­tisch motivierten Straftat”. Härte fordern bei­de von Rich­terin Chris­tine Weiß.

 

Der Angeklagte, der einen lan­gen Zopf trägt, ist weit­ge­hend geständig. Zum Schluss stam­melt er sog­ar eine Entschuldigung. Seit neun Jahren ist er arbeit­s­los und polizeilich bekan­nt. Wegen Förderung der Pros­ti­tu­tion und eines Betäubungsmit­telde­lik­ts saß er bere­its 15 Monate im Knast.

 

Am 21. Juni rastete er im ver­gan­genen Jahr dann in Hen­nigs­dorf wieder aus. Michael Wern­er G. hat­te den ganzen Tag getrunk­en. Zur Tatzeit hat­te er min­destens 2,37 Promille intus. Er ist mit dem Rad auf dem Weg nach Hause. In der Berlin­er Straße steuert er auf sein Opfer mit dem Rad direkt zu. Er zeigt ihm den Stinkefin­ger und pöbelt ihn grund­los an. Ein Revier­polizist geht dazwis­chen, ver­sucht zu schlichten.

 

Das Opfer, Ibrahim Y., lebt seit vier Jahren im Hen­nigs­dor­fer Asyl­be­wer­ber­heim. Der 20-Jährige kommt aus Sier­ra Leone. Nach dem Stre­it auf der Straße kauft er in dem Pen­ny-Markt an der Berlin­er Straße ein. Michael Wern­er G. über­brückt die Zeit in einem benach­barten Bier­garten. Als Ibrahim Y. aus dem Super­markt kommt, stürmt der Angreifer erneut auf ihn zu. Die Sit­u­a­tion eskaliert. Michael Wern­er G. ver­passt ihm zwei Schläge ins Gesicht. Die Polizei kann den Täter noch am sel­ben Abend schnappen.

 

“Es gab viele Pas­san­ten, kein­er küm­merte sich”, sagt das Opfer wort­ge­wandt vor Gericht aus. “Wenn ich Deutsch­er gewe­sen wäre, hätte er mich nicht ange­grif­f­en”, ist Ibrahim Y. überzeugt. Und ein wenig ver­söhn­lich: “Es gibt in Hen­nigs­dorf viele nette Leute, nur wenige sind aggres­siv und ver­bale Aggres­sio­nen halte ich auch aus.”

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Gleichstellungsbeauftragte des Kreises OPR sieht Defizite bei Umgang mit Ausländern

NEURUPPIN Dur­chaus auch kri­tis­che Töne schlug die Gle­ich­stel­lung­beauf­tragte des Land­kreis­es Mar­lies Grun­st am Mittwoch vor dem Kul­tur- und Sozialauss­chuss des Kreistages an. Grun­st erstat­tete Bericht zur Lage von Aus­län­dern im Landkreis.

 

Für eines der größten Prob­leme hält Mar­lies Grun­st die lan­gen Bear­beitungszeit­en für Asy­lanträge. Sie berichtet von ein­er Fam­i­lie, die 1991 ins Land kam: “Die Kinder sind heute 18 und 19 Jahre alt. Sie sind in Deutsch­land aufgewach­sen und sollen nun nach Hause. Zu Hause ist für sie Deutsch­land und nicht der Koso­vo.” Solange das Ver­fahren nicht entsch­ieden sei, habe ein Asyl­be­wer­ber keine Chance auf Inte­gra­tion. Das jahre­lange Warten mache die Men­schen krank. “Ein faires, effizientes und zügiges Asylver­fahren muss doch auch in anderthalb Jahren mach­bar sein”, meint die Gleichstellungsbeauftragte.

 

Am härtesten tre­ffe es stets die Kinder und Jugendlichen. Zwar gebe es auch für Asyl­be­wer­ber einen Anspruch auf Kinder­be­treu­ung, doch in der Stadt Neu­rup­pin werde er beispiel­sweise glatt ignori­ert. “Nach wie vor wird den Asyl­be­wer­berkindern der Zugang zu ein­er Kindertagesstätte nicht ermöglicht, obwohl freie Plätze vorhan­den sind. Solche Prob­leme sind mir aus keinem anderen Land­kreis bekan­nt. Neu­rup­pin lehnt es ab, den Eigenan­teil bei der Kita-Finanzierung zu übernehmen, den es laut Gesetz zu tra­gen hat. Dabei ist eine Kita ein sehr guter Ort für die Inte­gra­tion, zum spie­len­den Erler­nen der deutschen Sprache.”

 

Defizite sieht Grun­st auch bei der Beratung von Aus­län­dern im Land­kreis. Zwar sei es in den ver­gan­genen Jahren gelun­gen, das Ange­bot in Koop­er­a­tion mit Nach­barkreisen auszubauen, und im Pro­jekt “Trans­fair” des Vere­ins Stat­twerke Berlin wer­den junge Leute aus­ländis­ch­er Herkun­ft auf das Beruf­sleben vor­bere­it­et. Doch seien die Wartelis­ten sehr lang. Bei weit­em nicht jed­er, der teil­nehmen möchte, könne berück­sichtigt wer­den. Als hin­der­lich habe sich auch der Ein­satz von Arbeits­beschaf­fungs­maß­nah­men bei solchen Ange­boten erwiesen. Bei ABM-Laufzeit­en von einem hal­ben Jahr sei keine kon­tinuier­liche Arbeit möglich. In der Folge wür­den die Aus­län­der immer häu­figer an die nor­malen Behör­den und Hil­fs­di­en­ste ver­wiesen. “Die sehen sich im Beson­deren durch die Sprach­bar­ri­eren mit der Hil­festel­lung oft über­fordert”, so Grunst.

 

Im Land­kreis (111 500 Ein­wohn­er) leben derzeit 678 aus­ländis­che Staat­sange­hörige auf Dauer. Hinzu kom­men 61 ehe­ma­lige Asyl­be­wer­ber mit Aufen­thalt­ser­laub­nis sowie 469 Asyl­be­wer­ber und abgelehnte Asyl­be­wer­ber. Der Anteil der Aus­län­der an der Gesamt­bevölkerung beträgt dem­nach 1,08 Prozent und stammt vor­wiegend aus Viet­nam und der rus­sis­chen Kon­föder­a­tion. Der größte Teil wohnt direkt in Neuruppin.

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Letzte Chance für Altfallregelung / Kongolesen weiter im Kirchenasyl

Im Fall der kon­gole­sis­chen Fam­i­lie, die seit fast acht Wochen in der Got­thardt-Gemeinde Asyl gefun­den hat, will die Stadt erneut Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) um Hil­fe bit­ten. Das teilte Ober­bürg­er­meis­ter Hel­mut Schmidt (SPD) Mittwoch der städtis­chen Arbeits­gruppe “Alt­fall­regelung” mit. Außer­dem ist Schmidt der Mei­n­ung, dass die Fam­i­lie noch längst nicht alle rechtlichen Möglichkeit­en aus­geschöpft habe. Nach­dem die Ver­wal­tung bish­er keine andere Möglichkeit sah, als die Fam­i­lie abzuschieben (Stadtkuri­er berichtete), wartet sie nun auf ein Sig­nal aus Pots­dam, damit die Fam­i­lie vielle­icht doch nicht zurück in den Kon­go muss.

 

Nach Infor­ma­tio­nen des Stadtkuri­ers lehnt die Ver­wal­tung die Alt­fall­regelung, die ein Bleiberecht ermöglicht, aus ver­schiede­nen Grün­den ab. Unter anderem weil die Fam­i­lie wirtschaftlich nicht unab­hängig sei und weit­ge­hend von Sozial­hil­fe lebe. Zudem bezieht sie sich auf ein 1993 im Bun­de­samt für die Anerken­nung aus­ländis­ch­er Flüchtlinge gefer­tigtes Pro­tokoll. Darin soll sich der Vater José Ndu­alu als Mit­täter ein­er Verge­wal­ti­gung bezichtigt haben.

 

Der Vor­wurf ist laut Bun­desin­nen­min­is­teri­um belegt. Bun­desin­nen­min­is­ter Otto Schi­ly (SPD) teilte in einem Schreiben an Bran­den­burgs Innen­min­is­ter mit, Ndu­alu habe bei sein­er Aus­sage seine “Ver­fol­gungs­furcht damit begrün­det, dass er an ein­er Demon­stra­tion teilgenom­men habe, bei der Flaggen und Fotos Mobu­tus ver­bran­nt und zwei Frauen verge­waltigt wor­den seien”. Auf “aus­drück­liche Nach­frage” habe der Kon­golese dazu erk­lärt: “Ich habe mich aktiv an der Brand­set­zung beteiligt, ich habe aber die dann verge­waltigten Per­so­n­en nur fest­ge­hal­ten, d. h. Mit­täter­schaft geleistet.”

 

Die Asy­lanträge Ndu­alus seien aber abgelehnt wor­den, weil dieser “eine asyl­rel­e­vante Ver­fol­gung in seinem Heimat­land und eine Rück­kehrge­fährdung nicht glaub­haft gemacht hat­te”, so Schi­ly weit­er. Mögliche Beteili­gun­gen an ein­er Verge­wal­ti­gung seien “in kein­er Phase der Asylver­fahren entschei­dungser­he­blich” gewe­sen. Die evan­ge­lis­che Gemeinde, die den Kon­gole­sen Kirchenasyl gewährt und auch der Anwalt der Fam­i­lie beto­nen aber, dass der Vor­wurf auf einem Über­set­zungs­fehler beruht. José Ndu­alu habe seine Aus­sage damals in der im Kon­go weit ver­bre­it­eten Sprache Lin­gala gemacht, dabei habe der Dol­metsch­er die Worte “Demon­stra­tion” und “Verge­wal­ti­gung” verwechselt.

 

“In Lin­gala gibt es wed­er für Demon­stra­tion noch für Verge­wal­ti­gung ein Wort”, sagt Wa Ngwaya Kasongo von der Botschaft der Repub­lik Kon­go in Bonn. Bei­des könne nur mit anderen Worten umschrieben wer­den, deshalb seien Ver­wech­slun­gen nicht auszuschließen.

 

Das wird auch beim Bun­de­samt, wo das Pro­tokoll ange­fer­tigt wurde, “nicht grund­sät­zlich” aus­geschlossen. Beson­ders bei exo­tis­chen Dialek­ten ließe sich nicht immer ein verei­digter Dol­metsch­er find­en, deshalb könne es zu Fehlern kom­men, heißt es. Nachvol­lziehen lässt sich der Wort­laut nicht mehr: Ton­bän­der mit Aus­sagen ver­nichtet das Bun­de­samt nach fünf Jahren.

 

Die Land­tagsab­ge­ord­nete Petra Faderl, die für die PDS in der Bran­den­burg­er Arbeits­gruppe Alt­fall­regelung sitzt, hält es indes für “unwahrschein­lich”, dass sich der Fam­i­lien­vater als Mit­täter beschuldigt hat. Zugle­ich übt sie harsche Kri­tik: “Die Ver­wal­tung hat die nachträglich erbracht­en Infor­ma­tio­nen über die Fam­i­lie gar nicht berück­sichtigt. Hätte sie das getan, hätte sie gese­hen, dass das Ehep­aar sehr wohl wirtschaftlich unab­hängig leben kann.”

 

Die Stadtverord­nete ver­weist auf einen 2000 gefassten Beschluss der Stadt­poli­tik­er, wonach lange in Bran­den­burg leben­den Aus­län­dern Bleiberecht gewährt wer­den solle. “Aber die Stadt will ihren Ermessensspiel­raum noch immer nicht nutzen und zieht sich auf das erwartete Votum des Innen­min­is­teri­ums zurück.” Ein Vor­wurf, dem sich der Anwalt der Fam­i­lie, Ste­fan Gräb­n­er, anschließt: “Das ist typ­isch für Bran­den­burg, jet­zt sollen wieder andere entschei­den. Der Ober­bürg­er­meis­ter hat ein­fach kein Rückgrat.”

 

Die Arbeits­gruppe Alt­fall­regelung, die am Mittwoch von je einem Vertreter der Frak­tio­nen SPD, CDU, PDS, Grüne und Garten­fre­unde vertreten war, nahm das Votum der Ver­wal­tung zwar zur Ken­nt­nis. Aber sie trägt dieses nach Auskun­ft von Petra Faderl nicht mit. “Wir haben uns ein­stim­mig dage­gen aus­ge­sprochen”, sagt die PDS-Frau, der zufolge heute eine Flug­blatt- und Unter­schrifte­nak­tion zu Gun­sten der vierköp­fi­gen Fam­i­lie ges­tartet wer­den soll.

 

Deren Erfolg ist ungewiss. Denn bis dato waren sich die Behör­den von Stadt, Land und Bund in ihrem Urteil einig. Und das lautet: “Unan­fecht­bar ausreisepflichtig.”

Inforiot