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Weitere Ermittlungen gegen Antifa in Rathenow

Nach der Haus­durch­suchung bei einem 17-Jähri­gen im Zusam­men­hang mit einem Fly­er der „Antifaschis­tis­chen Front Rathenow (AFR)“ in der ver­gan­genen Woche, legte die Polizei inzwis­chen nach. Weit­ere mut­maßliche Mit­glieder der AFR haben Vor­ladun­gen als Beschuldigte erhal­ten. Eben­falls wegen der öffentlichen Auf­forderung zu Straftaten. 

Immer stärk­er drängt sich nun der Ver­dacht auf, dass es bei den polizeilichen Ermit­tlun­gen in erster Lin­ie darum geht ein Exem­pel gegen eine, all zu oft „die Ruhe und den Frieden“ ein­er bran­den­bur­gis­chen Kle­in­stadt stören­den, Antifa zu statuieren. 

Zuständig für die Ermit­tlun­gen ist übri­gens die SoKo TOMEG
(Täteror­i­en­tierte Maß­nah­men gegen extrem­istis­che Gewalt). Da es offiziell keine Nazis mehr in Rathenow gibt, wurde die eigens für diese Täter­gruppe konzip­ierte Son­der­heit anscheinend für andere Auf­gaben eingeteilt. Die
Meth­o­d­en blieben jedoch diesel­ben. Vor allem gegen Jugendliche, die noch nicht in feste Struk­turen einge­bun­den sind, soll vorge­gan­gen wer­den: von Eltern auf Arbeit belästi­gen über per­sön­liche Ansprachen bis
zur Beschat­tung reichen die Methoden. 

Das dabei in ein­er fatal­en Gle­ich­set­zung zwis­chen „Rechts“ und „Links“ mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, ist offen­bar einkalkuliert. 

Sol­i­dar­ität mit der Antifaschis­tis­chen Front Rathenow!

Wir fordern die Ein­stel­lung der Ermit­tlun­gen und die Her­aus­gabe aller beschlagnahmten Gegenstände!

Rote Hil­fe Rathenow

Siehe auch Staatliche Anti-Antifa schlug zu

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Lange Haftstrafen gefordert

Neben­klage im Disko-Prozess

(Tagesspiegel) Frank­furt (Oder). Im Disko-Mord­prozess am Landgericht Frank­furt (Oder) hat
sich die Neben­klage den Strafanträ­gen der Staat­san­waltschaft angeschlossen.
Diese hat­te lebenslange Haft wegen Mordes für die bei­den Haup­tangeklagten sowie
drei bis 14 Jahre Gefäng­nis für die drei übri­gen Beschuldigten gefordert.
Der Neben­klage-Vertreter sagte am Don­ner­stag, jed­er der Angeklagten habe im
Prozess den eige­nen Tat­beitrag herun­terge­spielt. Er warf ihnen vor, einem knapp
vier­jähri­gen Sohn den Vater genom­men zu haben. Die fünf Män­ner sind
angeklagt, am 1. Juni 2002 in Neu Mahlisch bei Seelow einen 29-jähri­gen Dachdecker
nach einem Disko-Besuch zusam­mengeschla­gen zu haben. Matthias R. (23) habe das
Opfer dann mit einem Mess­er umgebracht. 

Disko-Prozess: Neben­klage fordert lange Haftstrafen

(Berlin­er Zeitung) FRANKFURT (ODER). Im Disko­mord-Prozess am Landgericht Frank­furt (Oder) hat
sich die Neben­klage den Strafanträ­gen der Staat­san­waltschaft angeschlossen.
Diese hat­te lebenslange Haft wegen Mordes für die bei­den Haup­tangeklagten sowie
drei bis 14 Jahre Gefäng­nis für die drei übri­gen Beschuldigten gefordert.
Die fünf Män­ner sind angeklagt, einen 29-jähri­gen Dachdeck­er nach einem
Disko-Besuch umge­bracht zu haben. Das Urteil soll am 21. März gesprochen werden. 

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Birthler darf bei Bombodrom nicht einknicken

Birth­ler darf bei BOMBODROM nicht einknicken

Bünd­nis­grüne kündi­gen Min­is­ter in Brief an, mit Argusaugen auf Rück­nahme von
vor­eiliger Verord­nung zu achten

Der Lan­desver­band von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat in einem Brief an den
Min­is­ter für Land­wirtschaft, Umweltschutz und Rau­mord­nung, Wolf­gang Birthler
(SPD), sein Miss­fall­en darüber zum Aus­druck gebracht, dass dessen Behörde
für einen Teil des früheren “Bom-bodroms” offen­bar bere­its wieder von einer
mil­itärischen Nutzung aus­ge­ht, obwohl diese noch stre­it­ig ist. Das
Umwelt­min­is­teri­um hat­te in einem Papi­er zum Landschaftsschutzgebiet
“Rup-pin­er Wald- und Seenge­bi­et”, das teil­weise auf dem Are­al liegt, die
“Nutzung des beste­hen­den Trup­penübungsplatzes Witt­stock zu Zweck­en der
Lan­desvertei­di­gung” als zuläs­sig definiert. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN forderten
Birth­ler auf, zu ver­hin­dern, dass dies recht­skräftig wird. 

“Zwar hat ein Sprech­er des Min­is­teri­um inzwis­chen ver­sichert, dass es sich
bei der Verord­nung lediglich um einen Entwurf han­delt”, sagte dazu gestern
der Lan­desvor­sitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; ROLAND VOGT. “Trotz­dem
belegt das Papi­er, dass das Birth­ler-Min­is­teri­um qua­si in vorauseilendem
Gehor­sam jet­zt schon daran arbeit­et, die Grund­la­gen für den überflüs-sigen
und schädlichen Luft-Boden-Schieß­platz der Bun­deswehr zu schaffen.” 

In dem Brief des Lan­desvor­sitzen­den ROLAND VOGT an Birth­ler heißt es dazu:
“Für uns ist dies umso befremdlich­er als Ihr Min­is­teri­um sich im vergangenen
Jahr im Rah­men der Anhö-rung noch kri­tisch zu dem Luft-Boden-Schießplatz
geäußert hat­te. Wir kön­nen uns dies nur als Einknick­en vor dem Bund,
beziehungsweise vor der Bun­deswehr, erk­lären. Ein Bomben­ab­wurf-platz würde
nicht nur Umweltschä­den in der Kyritz-Rup­pin­er-Hei­de anricht­en, er wäre auch
schädlich für die regionale Wirtschaft. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erwarten von
Ihnen, dass der Entwurf kor­rigiert wird. Wir wer­den mit Argusaugen darauf
acht­en, dass er in der von uns bean­stande­ten Form nicht recht­skräftig wird.” 

Grüne Bran­den­burg

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Aktion zum Besuch von Jörg Schönbohm in Bernau

Am 5.3.03 kündigte Schön­bohm an, Bernau einen Besuch abzus­tat­ten. Im Rah­men des poli­tis­chen Ascher­mittwoch war es sein Anliegen, im Bernauer Sport­fo­rum eine Rede zu hal­ten und die poli­tis­chen Geg­n­er zu verhöhnen. 

Das war natür­lich auch für uns Grund genug, uns auf die Sock­en dor­thin zu machen. Es war unser Anliegen, Sachen wie die von Schön­bohm befürt­wortete Diskus­sion über die Folter sowie die Frage, ob die CDU ver­fas­sungs­feindlich ist, zu the­ma­tisieren. Als wir anka­men, war alles noch recht leer und wenige Leute waren bis dahin im Sport­fo­rum. Also postierten wir uns am Ein­gang und roll­ten zwei Tran­spis mit den Auf­schriften “Bess­er als die Stasi ‑Videoüberwachung in Bernau” und “Die Bun­deswehr ist eine Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tion” aus. Bei dem zweit­en woll­ten wir auf Schön­bohms Idee, die Bun­deswehr doch auch im Inneren einzuset­zen ansprechen. Zusät­zlich baut­en wir eine “Foltertest­strecke” auf, die dazu ver­wen­det wurde, diverse Folter­prak­tiken an meist unschuldigen Opfern auszuprobieren. 

So fan­den sich auch ganz schnell einige Opfer, die kein Prob­lem damit hat­ten, angeket­tet, gevierteilt oder ein­fach nur mis­shan­delt zu wer­den. Ausser­dem verteil­ten noch zwei Per­so­n­en Flugzettel, auf denen noch ein­mal erk­lärt wurde, warum die CDU ver­fas­sungs­feindlich ist. Zusät­zlich wur­den noch Parolen gerufen, wie z.B. “Folter für Schön­bohm und die CDU”.

Zu der ganzen Aktion kamen 25 bis 30 Jugendliche, und die Idee sich vor den Ein­gang zustellen war erfol­gre­ich. Hier gelang es uns, unsere Inhalte rüberzubrin­gen und jed­er der Schön­bohms Auftritt erleben wollte, musste notge­drun­gen an uns vor­bei. Einige Men­schen waren auch inter­essiert an der ganzen Sache, doch im All­ge­meinen waren es halt nur CDU-Fans und Sport­begeis­terte, die an uns vor­beiliefen. Doch auf­grund der rel­a­tiv kurzen Vor­bere­itungszeit ist die Aktion als Erfolg zu berwerten.

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Bundeswehrjeeps brennen aus

(Infori­ot) Im fol­gen­den doku­men­tieren wir einen Text des Bran­den­bur­gis­chen Lan­desamts für Verfassungsschutz

Noch ein Anschlag der “mil­i­tan­ten gruppe”

Feuer­schein in der Nacht: Vor einem Mer­cedes-Auto­haus in Peter­sha­gen bei Straus­berg bren­nen zwei Jeeps der Bun­deswehr aus. Schnell stellt sich her­aus, dass die Wagen mit Brand­sätzen ange­grif­f­en wor­den sind. Wer kommt als Täter in Frage? 

Das “Abfack­eln” von “Karossen” ist als übles Hand­lung­muster von mil­i­tan­ten Link­sex­trem­is­ten unrühm­lich bekan­nt. Meist richt­en sich solche Anschläge gegen promi­nente Per­so­n­en aus Poli­tik, Ver­wal­tung oder Wirtschaft oder gegen Behör­den bzw. Fir­men­nieder­las­sun­gen. Nun auch gegen die Bundeswehr? 

Die Mut­maßun­gen wur­den zur Gewis­sheit, als ein Beken­ner­schreiben der “mil­i­tan­ten gruppe” (mg) auftauchte. 

Als “poli­tis­che Notwendigkeit” gerechtfertigt

“Mil­i­tante Aktio­nen gegen die Logis­tik und Tech­nik” der Bun­deswehr “sowie gegen Ein­rich­tun­gen eines der größten Rüs­tungskonz­erne der Welt” seien für die “radikale Linke in der BRD” eine “poli­tis­che Notwendigkeit”. Begrün­det wird diese Behaup­tung damit, dass “die BRD bzw. hier ansäs­sige Konz­ernzen­tralen” zu “Kriegsparteien rund um den Globus avanciert” seien. 

Damit ist die Argu­men­ta­tion­sstrate­gie des Beken­ner­schreibens vorgegeben: Der Anschlag gelte jenen, die Mitschuld am dro­hen­den Irak-Krieg trü­gen. Denn der Daim­ler­Chrysler-Konz­ern prof­i­tiere davon, dass er die “deutsche Kriegs­maschiner­ie” funk­tions­fähig halte. Und die Bun­desre­pub­lik gebe sich derzeit nur fried­fer­tig, tat­säch­lich aber sei sie, auch unter der jet­zi­gen Regierung, nur weit­er mil­i­tarisiert wor­den und scheue nicht vor mil­itärischen Inter­ven­tio­nen, beispiel­sweise in Jugoslaw­ien und Afghanistan, zurück. Die Bun­deswehr — der gle­ichen Tra­di­tion verpflichtet wie die “faschis­tis­che Wehrma­cht” — beteilige sich deshalb aktiv an “impe­ri­al­is­tis­chen Aggressionen”. 

Frühere Anschläge der mg, beispiel­sweise gegen ein Sozial- und ein Finan­zamt in Berlin oder gegen eine Fir­men­nieder­las­sung in Bran­den­burg, hät­ten alle­samt, eben­so wie der jet­zige, die “herrschen­den sozial­tech­nokratis­chen und impe­ri­al­is­tis­chen Stoßrich­tun­gen” thematisiert. 

Durch Klassenkampf zum Kommunismus

Schon diese weni­gen Zitate geben einen Ein­druck davon, wie die mg nach bekan­nter Agi­ta­tions-Manier die unter­schiedlich­sten sozialen, wirtschaftlichen und poli­tis­chen Phänomene und Entwick­lun­gen der Gegen­wart in das Korsett ihrer grob­schlächti­gen Wel­terk­lärungs­the­o­rie zwängt. Let­zlich laufen alle Argu­men­ta­tions­ket­ten, wie auch immer ihre Glieder ausse­hen mögen, auf ein und das­selbe Ende hin­aus: Alle Erschei­n­ungs­for­men und Spielarten des Kap­i­tal­is­mus und sein­er staatlichen Agen­turen sind vom Übel und müssen mit mil­i­tan­ten Aktio­nen bekämpft werden. 

Darum heißt im Beken­ner­schreiben das erk­lärte Nahziel, den inter­na­tionalen Klassenkampf zu organ­isieren, und das Fernziel, den Kom­mu­nis­mus zu errichten. 

Auch gegen Personen

Wahrnehmungen der Real­ität stören dieses Welt­bild nur und find­en in ihm keinen Platz. Beze­ich­nend aber ist, dass denn doch ganz bes­timmte Einzelper­so­n­en ins Visi­er genom­men wer­den, denen augen­schein­lich der gebün­delte Hass der mg gilt: Außen­min­is­ter Josch­ka Fis­ch­er und Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schönbohm.
Der let­ztere wird als mil­i­taris­tis­ch­er Hard­lin­er verunglimpft. 

Eine der Schlus­slo­sun­gen des Schreibens lautet charak­ter­is­tis­cher­weise: “Kriegstreiber und ‑gewinnler angreifen”. 

So lange die Akteure der mg nicht gefasst sind, muss man sich auf weit­ere ver­brecherische Anschläge gefasst machen. 

Wirkungsmech­a­nis­men

Allerd­ings beklagt die mg nicht ohne Grund, dass einige ihrer Anschläge miss­lun­gen und andere tot­geschwiegen wor­den seien. Ihr komme es aber auf größt­mögliche Wirkung an: materiell und medi­al. Ein erfol­gre­ich­er Anschlag sei nur der, über den auch gere­det werde. 

Möglicher­weise ver­rech­net sich die mg dabei aber. Es mag sie frus­tri­eren, wenn ihr Treiben nie­mand beachtet. Aber auch wenn sie Beach­tung find­et, ern­tet sie nicht die Früchte, die sie sich erhofft. Denn sinnlose Anschläge, die nur plump mit bil­li­gen The­o­riev­er­satzstück­en begrün­det wer­den, stoßen nicht nur alle Demokrat­en ab — die ja ohne­hin -, son­dern selb­st poten­zielle Sym­pa­thisan­ten aus linksradikalen Kreisen. So sorgt die mg eher für eine Demo­bil­isierung als für eine Mobiliserung unter denen, die sie für ihre Ziele gewin­nen will.

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Hilfe für die Gepeinigten

Vor zweiein­halb Jahren hat der Kampf gegen die gewalt­täti­gen Exzesse von Recht­sex­trem­is­ten einen Schub bekom­men. Jet­zt müsste nachgelegt wer­den, damit die Bewe­gung nicht erlahmt. Ideen sind gefragt. Eine stammt von
denen, die die Prob­leme haut­nah mit­bekom­men: die Beratungsstellen für Opfer.
Sie fordern ein Bleiberecht für alle Aus­län­der, die von Recht­sex­trem­is­ten ange­grif­f­en und ver­let­zt wer­den. Mit gutem Grund. Denn ein solch­es Recht wäre nicht nur ein deut­lich­es Sig­nal an die Opfer, dass sich dieses
Land um ihr Woh­lerge­hen sorgt. Ein solch­es Recht wäre zugle­ich ein klares Zeichen an die Täter, dass Deutsch­land nicht den Willen von Schlägern vollzieht. 

Die rot-grüne Koali­tion hat sich darauf nicht eini­gen kön­nen. Obwohl die Grü­nen dafür sind. Und obwohl auch namhafte Poli­tik­er der SPD sich dafür stark machen. Bun­destagspräsi­dent Wolf­gang Thierse etwa hat in Erin­nerung an die Auss­chre­itun­gen von Ros­tock-Licht­en­hagen vor zehn Jahren seinen Wun­sch nach einem Bleiberecht für Opfer von recht­sradikaler Gewalt benan­nt. “Dazu ist es nicht gekom­men”, sagte Thierse wenige Tage nach den
Koalitionsverhandlungen: 

“Das bedau­re ich, denn das wäre ein Zeichen von hoher Sym­bol­kraft gewesen.” 

Doch nie­mand ver­baut den Regierungsparteien die Möglichkeit, an diesem Punkt nachzubessern. 

Für Thierse, der so engagiert wie kaum ein ander­er Poli­tik­er den Kampf gegen recht­sex­tremes Denken und Han­deln vorantreibt, ist das The­ma nicht neu. 

Er hat schon vor mehr als einem Jahr mit seinem langjähri­gen Wider­sach­er Jörg Schön­bohm, dem bran­den­bur­gis­chen CDU-Innen­min­is­ter, über Abschiebungen
gestrit­ten und die Pots­damer Prax­is “empörend” genan­nt. Damals set­zte sichThierse dafür ein, dass ein Ägypter bleiben durfte, dessen Imbiss­stand durch frem­den­feindliche Brand­s­tifter in Schutt und Asche gelegt wor­den war.
Und er ver­wandte sich für einen Algerier, der zu den Opfern der recht­sex­tremen Het­z­jagd durch Guben gehörte, bei der sein nordafrikanis­ch­er Lands­mann Omar Ben Noui ums Leben kam. 

Schön­bohm wider­sprach Thierse. Er bezog eine Posi­tion, wie sie bei CDU, FDP und SPD ver­bre­it­et ist: Es dürfe kein automa­tis­ches Bleiberecht für Flüchtlinge geben, denen hier zu Lande Gewalt ange­tan wurde. 

Stattdessen müsse jed­er Einzelfall geprüft wer­den. Bei Rot-Grün set­zt man hier auf die in eini­gen Bun­deslän­dern etablierten “Härte­fal­lkom­mis­sio­nen”.

Doch die Entschei­dun­gen in einzel­nen Fällen ent­fal­ten nicht die Sig­nal­wirkung, die von einem demon­stra­tiv­en Schutz für die Opfer von Frem­den­fein­den aus­ge­hen würde. Jed­er, der von Recht­sex­trem­is­ten gehet­zt oder ver­prügelt wurde, ist ein Härte­fall. Dazu muss man sich nur die Lebenssi­t­u­a­tion der Flüchtlinge vor Augen führen. Sie haben in der Regel
wenig Geld, dür­fen nicht arbeit­en und ihre Gegend wegen der
“Res­i­den­zpflicht” von Asyl­be­wer­bern nicht ver­lassen. Wenn sie Opfer von ras­sis­tis­ch­er Gewalt wer­den, trifft sie das in ein­er ohne­hin schwieri­gen Lage. Da würde es enorm helfen, wenn sie sich wenig­stens auf ein dauerhaftes
Bleiberecht ver­lassen könnten. 

Im Übri­gen ist eine solche kleine Sicher­heit auch die Voraus­set­zung dafür, dass sie ihr Trau­ma ver­ar­beit­en kön­nen, wie Psy­cholo­gen betonen. 

Auf der anderen Seite ste­hen die Täter, die mit roher Gewalt der dumpfen Parole “Aus­län­der raus!” Nach­druck ver­lei­hen. Diese per­verse Fol­gerung kön­nte durch­brochen wer­den durch ein automa­tis­ches Bleiberecht für die
Opfer. Die Peiniger müssten dann erdulden, wie ihre eigene Tat den Opfern dazu ver­hil­ft, in Deutsch­land bleiben zu kön­nen. Dass den Gewal­topfern außer­dem ermöglicht wer­den müsste, in eine andere Stadt umzuziehen, um den Tätern nicht erneut zu begeg­nen, liegt auf der Hand. 

Das automa­tis­che Bleiberecht kann nur funk­tion­ieren, wenn es an klare Regeln gebun­den ist. Es muss vor Miss­brauch geschützt wer­den, damit es nicht diskred­i­tiert wird. Doch das ist möglich: Die Polizei ist dur­chaus in der Lage, vor­getäuschte Straftat­en zu erken­nen. Der poli­tis­che Wille ist entschei­dend. Wer die Todes­opfer beklagt, müsste auch an die anderen Gepeinigten denken. Hil­fe für sie wäre ein starkes Sig­nal, dass Deutsch­land den Recht­sex­trem­is­mus ener­gisch bekämpft.

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Offiziell sieben rechte Morde seit Oktober 2001

Gezielte Stiefel­tritte zertrüm­mern den Kopf von Klaus Dieter Lehmann

 

Bun­desweit sind seit Okto­ber 2001 sieben Tötungs­de­lik­te aktenkundig gewor­den, bei denen die Tatum­stände auf recht­sex­treme Motive hinweisen

 

In sieben neuen Fällen sehen Frank­furter Rund­schau und Tagesspiegel
gewichtige Anhalt­spunk­te dafür, dass Gewalt­tat­en mit tödlichem Ausgang
einer
recht­sex­tremem Gesin­nung zuzurech­nen sind. In der Liste vom Oktober
2001
hat­ten die Zeitun­gen bere­its neun solch­er “Ver­dachts­fälle” genan­nt. In
den
meis­ten Fällen, die hier nicht erneut aufge­führt wer­den kön­nen, bleibt
der
Ver­dacht beste­hen. In zwei Fällen stellt sich die Sache nach Urteilen
anders
dar.

 

Den Mord an Frank Hack­ert vom Juli 2001 in Wit­ten wertete das
Landgericht Bochum plau­si­bel als wahn­hafte Tat eines Satanistenpaares.
Bei
der Tötung von Fred Blanke in Grim­men im März 2001 schloss das
Landgericht
Stral­sund einen recht­sex­tremen Hin­ter­grund aus, obwohl bei­de Täter der
Szene
zuge­ord­net wur­den. Als Motiv nan­nte das Gericht räu­berische Erpressung.

 

Am 27. Jan­u­ar 2003 stirbt in Erfurt der 48-jährige Hart­mut Balzke nach
einer
Auseinan­der­set­zung zwis­chen Punks und polizeibekan­nten Recht­en. Balzke
hatte
seinen Sohn zwei Tage zuvor zu ein­er Punker-Par­ty nach Erfurt
begleitet.
Dort wird er, als er mit Punks auf der Straße ste­ht, über­raschend von
einer
größeren Gruppe Recht­sex­tremer ange­grif­f­en. Zeu­gen find­en Hartmut
Balzke und
einen 26-jähri­gen Punk blutüber­strömt und mit schw­eren Kopfverletzungen
auf
der Straße. Die Obduk­tion ergibt, dass die tödlichen Ver­let­zun­gen Folge
eines Sturzes waren. Vertreter der Neben­klage ver­weisen darauf, dass
der
Sturz eine Folge der Schläge war und war­nen vor “Bagatel­lisierung”.

 

Die Staat­san­waltschaft Erfurt ermit­telt wegen Kör­per­ver­let­zung mit
Todes­folge gegen fünf Tatverdächtige im Alter zwis­chen 19 und 49
Jahren.
Ein­er der Verdächti­gen ist wegen recht­sex­tremer Delik­te vorbestraft.
“Ein
poli­tis­ch­er Hin­ter­grund wird nicht aus­geschlossen”, sagt Michael Heß,
Sprech­er der Staat­san­waltschaft Erfurt.

 

Am Abend des 9. August 2002 ver­set­zt ein Recht­sex­trem­ist auf einem
Volksfest
in Sulzbach (Saar­land) dem Türken Ahmet Sar­lak min­destens sechs
Messerstiche
in Bauch und Brust. Das 19 Jahre alte Opfer erliegt tags darauf seinen
Ver­let­zun­gen. Bei der Durch­suchung der Woh­nung des 25-jährigen,
deutsch-kroat­is­chen Täters find­et die Polizei Fah­nen mit Hakenkreuzen
und
SS-Runen. Die Staat­san­waltschaft Saar­brück­en nimmt zunächst an, der
Messer­stech­er habe aus Frem­den­feindlichkeit gehandelt.
Generalbundesanwalt
Kay Nehm prüft, ob er den Fall an sich ziehen soll, sieht aber keine
aus­re­ichen­den Hin­weise für ein frem­den­feindlich­es Motiv. Die
Staat­san­waltschaft Saar­brück­en klagt den Täter nur wegen Totschlags an.
Im
Jan­u­ar 2003 verurteilt das Landgericht Saar­brück­en den Täter zu sechs
Jahren
Haft. “Was den Angeklagten zu sein­er Tat ver­an­lasst hat, weiß nur er
selb­st”, heißt es in der Begrün­dung. Der Anwalt der Eltern des Opfers
beantragt Revision.

 

Der Dachdeck­er Ronald Masch (29) wird in der Nacht zum 1. Juni 2002 auf
einem Feld in der Nähe des bran­den­bur­gis­chen Ortes Neu Mahlisch von
vier
Recht­sex­trem­is­ten zusam­mengeschla­gen. Ein­er der Täter sticht dem Opfer
etwa
40 Mal in Nieren, Brustko­rb und Hals. Erst am 12. Juli find­et der
Fahrer
eines Mäh­dresch­ers die Leiche. Die Staat­san­waltschaft Frank­furt (Oder)
klagt
zwei Täter wegen Mordes an: einen von ihnen, den die
Sicher­heits­be­hör­den den
“Leit­wolf der recht­en Szene in Fürsten­walde” nen­nen, wegen Anstiftung
zum
Mord, den anderen wegen Bei­hil­fe. Die Täter hät­ten den betrunkenen
Dachdeck­er aus­rauben wollen, sagt die Anklage­be­hörde. Ein recht­es Motiv
gebe
es nicht. Allerd­ings sei die extreme Bru­tal­ität der Täter ohne ihre
men­schen­ver­ach­t­ende Gesin­nung nicht vorstell­bar, heißt es in
bran­den­bur­gis­chen Sicher­heit­skreisen. Die Angeklagten hät­ten bei den
Ver­hören durch die Polizei die Men­schheit in “Kam­er­aden” und einen
min­der­w­er­ti­gen Rest unterteilt.

 

Der 19-jährige Klaus Dieter Lehmann stirbt am 15. Mai 2002 in
Neubrandenburg
infolge geziel­ter Stiefel­tritte ins Gesicht. “Es sah so aus, als wäre
mit
dem Kopf Fußball gespielt wor­den”, sagt Ober­staat­san­walt Rain­er Moser
aus
Neubran­den­burg. Der kör­per­lich und geistig behin­derte Teenag­er lebte in
ein­er betreuten Wohnge­mein­schaft. Außen­ste­hende hät­ten Lehmann, der
schon
früh in “Fan­tasiewel­ten und ‑iden­titäten” lebte, oft “Trot­tel” genannt,
sagt
eine Betreuerin. Er lädt zwei alko­holisierte Naziskins, den zur Tatzeit
17-jähri­gen Jens D. und den 20-jähri­gen Andreas L., in sein Zim­mer ein.
Dort
reißen sie Poster afroamerikanis­ch­er Hip-Hop-Sänger ab. Gegen 23 Uhr
gehen
sie mit Klaus Dieter Lehmann zu einem See. Später sagen sie, er habe
“gen­ervt”. Nach­dem sie ihn zu Boden geschla­gen haben, zertrüm­mert Jens
D.
durch min­destens zehn Tritte mit den Stahlkap­pen sein­er Springerstiefel
den
Kopf des Opfers. Pas­san­ten find­en Lehmann. Er stirbt auf dem Weg zur
Klinik
an Hirnquetschungen.

 

Das Landgericht Neubran­den­burg verurteilt bei­de Täter am 16. Dezember
2002
zu Jugend­strafen von dreiein­halb Jahren sowie sechs Jahren und neun
Monaten.
Es meint, Lehmanns Behin­derung komme als Tataus­lös­er nicht in Betracht,
das
Opfer habe nor­mal gewirkt. Anklage und Vertei­di­gung leg­en Revi­sion ein.

Der aus Kasach­stan stam­mende Aussiedler Kajrat Batesov wird am 4. Mai
2002
in Witt­stock von mehreren jun­gen Män­nern ver­prügelt. Nach massiven
Schlägen
und Trit­ten der Gruppe wirft ein­er der Angreifer einen fast 18
Kilogramm
schw­eren Feld­stein auf Batesov. Knapp drei Wochen danach stirbt er im
Kranken­haus Pritzwalk. Die Schläger attack­ieren auch den Begleiter
Batesovs,
eben­falls ein Aussiedler, der die Mis­shand­lung über­lebt. Der Anlass für
die
Schlägerei lässt sich am Landgericht Neu­rup­pin nicht genau klären. Die
Strafkam­mer ver­weist auf “dif­fuse Frem­den­feindlichkeit”, kann aber kein
ras­sis­tis­ches Motiv erken­nen. Der Haupt­täter wird zu zehn Jahren Haft
wegen
Totschlags verurteilt, die vier Mitangeklagten erhal­ten Strafen
zwischen
sieben Jahren und einem Jahr auf Bewährung. Die Anwältin­nen von
Batesovs
Mut­ter und seines Begleit­ers beze­ich­nen die Tat als Mord, began­gen aus
Fremdenhass.

 

In den späten Abend­stun­den des 5. Novem­ber 2001 trak­tieren drei
angetrunkene
Recht­sex­trem­is­ten in ein­er Berlin­er Woh­nung den herzkranken Ingo B.
(36) mit
Schlä­gen und Trit­ten. Der Mann wird auch gewürgt. Am näch­sten Tag
erleidet
er einen Infarkt und stirbt. Die Angreifer woll­ten ange­blich 40 Mark
Schulden bei Ingo B. ein­treiben, der mit der Mut­ter von zwei der drei
Täter
zusam­men­lebte. Das Landgericht Berlin verurteilt das Trio zu
Frei­heitsstrafen zwis­chen dreiein­halb und sech­sein­halb Jahren. Der
Gewal­texzess wird nur als Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge gew­ertet. In
welchem Maße die men­schen­ver­ach­t­ende Gesin­nung der Täter ihr Motiv und
ihre
Bru­tal­ität bee­in­flusst haben kön­nte, the­ma­tisiert das Landgericht nicht
-
obwohl ein­er der Täter wegen ein­er weit­eren, ein­schlägi­gen Tat
verurteilt
wird. Der Recht­sex­trem­ist hat­te im Jan­u­ar 2001 einen Jugendlichen
gefragt,
ob er Aus­län­der sei, und dann zugetreten.

 

Der 52-jährige Obdachlose Bernd Schmidt stirbt am 31. Jan­u­ar 2000 im
säch­sis­chen Weißwass­er an seinen Kopfver­let­zun­gen. Der stadtbekannte
arbeit­slose Glas­de­sign­er war von zwei recht­en Jugendlichen über einen
Zeitraum von drei Tagen in sein­er Baracke zu Tode geprügelt wor­den. Die
bei­den 15-jähri­gen Haupt­täter hat­ten den alkoholk
ranken Mann am 28.
Januar
2000 gemein­sam mit einem 16-Jähri­gen geschla­gen und mis­shan­delt. Vor
Gericht
geben sie an, sie hät­ten 900 Mark für ein Moped erpressen wollen.

 

Als Bernd Schmidt das Geld nicht zahlen kann, zer­schla­gen und zertreten
die
bei­den 15-Jähri­gen sämtliche Hab­seligkeit­en des Obdachlosen, urinieren
laut
Gericht­surteil “als Aus­druck ihrer Ger­ingschätzung” in den Raum,
schlagen
ihr Opfer zu Boden und treten ihm mehrfach ins Gesicht. Bernd Schmidt
stirbt
an Hirn­blu­tun­gen und ein­er Lun­genentzün­dung, die er sich durch Einatmen
von
Blut zuge­zo­gen hat. Die Polizei geht zunächst davon aus, der Obdachlose
sei
betrunk­en gestürzt. Erst als Jugendliche, die Schmidt kan­nten, Anzeige
erstat­ten, ermit­telt die Jus­tiz. Im Urteil vom 10. Juli 2000 stellt die
Jugend­kam­mer des Landgerichts Gör­litz fest, ein­er der Täter besitze
“die
bish­er unko­r­rigierte Fehlhal­tung, dass Obdachlose, sozial Schwache und
Aus­län­der wenig wert sind und kein Recht auf Unversehrtheit haben”.
Gegenüber den Ermit­tlern hat­te der 15-Jährige angegeben, “solche Leute”
seien als “men­schlich­er Schrott” anzuse­hen. Die Haupt­täter wer­den zu
Jugend­strafen von sieben und viere­in­halb Jahren verurteilt, der
16-Jährige
erhält eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

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Die Zahl der Todesopfer rechtsextremer Gewalt ist erneut gestiegen

Men­schen­ver­ach­tung als Mordmotiv

 

Die Zahl der Todes­opfer rechter Gewalt, die seit der deutschen Vere­ini­gung zu bekla­gen sind, steigt weit­er. Min­destens 99 Men­schen kamen ums Leben, weil ihnen recht­sex­treme Schläger das Exis­ten­zrecht absprachen. Zum
drit­ten Mal legt die Frank­furter Rund­schau mit dem Tagesspiegel das Ergeb­nis ihrer Recherchen vor.

 

Im Sep­tem­ber 2000 wur­den 93 Migranten und Deutsche genan­nt, die seit 1990 getötet wur­den. Bis zum Okto­ber 2001 stieg die Zahl der sicheren Fälle auf 97. Jet­zt beste­ht Gewis­sheit in zwei weit­eren Todes­fällen. Die reale Zahl
der Opfer recht­sex­tremer Gewalt ist wahrschein­lich deut­lich höher.

 

Tagesspiegel und FR führen aber nur Tötungsver­brechen als ein­deutig rechte Fälle auf, in denen kein Zweifel am Hin­ter­grund besteht.

 

Weit­ere Gewalt­tat­en, bei denen es deut­liche Indizien dafür gibt, wer­den im unten ste­hen­den Artikel als
“Ver­dachts­fälle” beschrieben. Eine der bei­den recht­sex­tremen Blut­tat­en, die im Fol­gen­den skizziert wer­den, der Mord an Willi Worg, ist in unser­er Recherche vom Okto­ber 2001 als “Ver­dachts­fall” aufge­führt wor­den. Aus dem Ver­dacht ist Gewis­sheit geworden.

 

Der 17 Jahre alte Mar­i­nus Schöberl wird am 12. Juli 2002 im
bran­den­bur­gis­chen Dorf Pot­zlow von drei jun­gen Recht­sex­trem­is­ten zu Tode gequält. Zunächst schla­gen die Täter, zwei Brüder im Alter von 17 und 23 Jahren sowie ein weit­er­er 17-Jähriger, bei einem Besäuf­nis in der
Woh­nung eines alko­holkranken Mannes auf Schöberl ein. Die Recht­sex­trem­is­ten hal­ten das Opfer für “min­der­w­er­tig” und pöbeln ihn an: “Sag, dass du ein Jude bist.” Schöberl lei­det an Sprach­störun­gen, außer­dem entsprechen seine
Hip-Hop­per­Ho­sen und seine blondierten Haare nicht dem Geschmack der Täter.

 

Die Recht­sex­trem­is­ten flößen Schöberl Bier und Schnaps ein und urinieren auf seinen Kopf und Kör­p­er. Min­destens zwei erwach­sene Augen­zeu­gen beobacht­en die Mis­shand­lung, helfen dem Opfer aber nicht.

 

Schließlich brin­gen die Schläger Mar­i­nus Schöberl in einen
still­gelegten Schweinestall. Schöberl wird weit­er geprügelt und gezwun­gen, in den Rand eines Schweinet­rogs zu beißen. Als Schöberl auf dem Boden liegt, ver­set­zt ihm ein­er der Täter gezielte Tritte an den Kopf. Nach mehr als vier
Stun­den Folter ist Schöberl tot. Die Täter versenken den Jugendlichen in ein­er Jauchegrube. Erst im Novem­ber 2002 wird die Leiche entdeckt.

 

Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin hat die Täter wegen Mordes angeklagt. “Das war ein­deutig eine rechte Tat”, heißt es in der Behörde. Ein­er der Täter hat einige Wochen nach dem Mord einen Asyl­be­wer­ber in Pren­zlau zusammengeschlagen.

 

In der Nacht vom zum 25. März 2001 wird der 38-jährige Willi Worg in Milzau (Sach­sen-Anhalt) von fünf jun­gen Män­nern zwis­chen 15 und 24 Jahren vor ein­er Dis­co zusam­mengeschla­gen und getreten. Drei Tage später stirbt er an seinen schw­eren Ver­let­zun­gen. Fast alle inneren Organe im Ober­bauch­bere­ich sind geris­sen. Die Ermit­tlungs­be­hör­den rech­nen drei der Angreifer zur recht­sex­tremen Szene, in der man laut Urteil “recht­sradikale Musik hört und gegen Aus­län­der und Juden” sei. Zwei von ihnen sind wegen
Pro­pa­gan­dade­lik­ten vorbe­straft oder nach dem Jugend­strafrecht ermah­nt worden.

 

Die Staat­san­waltschaft Halle spricht von einer
“unglaublichen Bru­tal­ität”, mit der die Gruppe agierte. Die Ankläger schlossen einen recht­sex­tremen Hin­ter­grund zunächst aus. Die Anklage lautete auf ver­sucht­en Raub und
Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge. Die Jugend­kam­mer des Landgerichts Halle beurteilte die Moti­va­tion der Täter jedoch anders.

 

Am 13. Novem­ber 2001 wur­den alle fünf Tat­beteiligten wegen Mordes und Bei­hil­fe zu Mord zu Haft- und Jugend­strafen zwis­chen acht und vier Jahren verurteilt. Die Vertei­di­gung hat Revi­sion ein­gelegt. Die Vor­sitzende Rich­terin sagte:
“Erst in der Gruppe, die Gewalt und die Morde der
Altvorderen ver­her­rlicht, beka­men sie die Ein­stel­lung, eine solche furcht­bare Sache zu machen.” Gel­tungs­bedürf­nis und falsch ver­standene Kam­er­ad­schaft, gepaart mit Men­schen­ver­ach­tung und Gle­ichgültigkeit hät­ten zu
der Tat geführt. Der 19-jährige Haupt­täter ließ sich in der
Unter­suchung­shaft ein Hak­enkreuz auf den Bauch tätowieren.

 

Die Autoren danken den Ange­höri­gen der Opfer, dem Antifaschis­tis­chen Pressearchiv und Bil­dungszen­trum e.V. in Berlin, den Press­esprech­ern von Landgericht­en und Staat­san­waltschaften sowie den Archiv­en von FR und
Tagesspiegel für vielfältige Unterstützung.

 

Rechte Gewalt­täter töteten 99 Menschen 

In Deutsch­land sind seit der Wiedervere­ini­gung min­destens 99 Men­schen durch die men­schen­ver­ach­t­ende Gewalt von Recht­sex­trem­is­ten ums Leben gekom­men, wahrschein­lich sog­ar noch mehr. Das haben gemein­same Recherchen der
Frank­furter Rund­schau und des Berlin­er Tagesspiegel ergeben.

BERLIN, 5. März. Seit 1990 sind deut­lich mehr Men­schen aus
recht­sex­trem­istis­chen Motiv­en getötet wor­den, als es die offiziellen
Sta­tis­tiken erken­nen lassen. Während FR und Tagesspiegel 99 Fälle
aufzeigen,
geht die Bun­desregierung von 39 Todes­opfern aus. “Im Jahr 2002 wurde
kein
vol­len­detes Tötungs­de­likt infolge ein­er extrem­istis­chen Straftat
gemeldet”,
teilt das Bun­desin­nen­min­is­teri­um mit. 

Die bei­den Zeitun­gen hat­ten erst­mals 2000 ihre Recherchen unter dem
Titel
“Den Opfern einen Namen geben” vorgelegt. Damals hat­ten sie 93
Todesopfer
ermit­telt. Ein Jahr später waren vier Fälle hinzugekom­men. Nun muss die
Liste erneut um zwei Namen ver­längert werden. 

Mar­i­nus Schöberl wurde im Som­mer 2002 im bran­den­bur­gis­chen Pot­zlow von
drei
Recht­sex­trem­is­ten als “Jude” beschimpft und getötet, weil er sich die
Haare
blond gefärbt hat­te und weite Hosen trug. Der Fall wird amtlich nicht
als
recht­sex­trem motiviertes Delikt gewertet. 

Der Rent­ner Willi Worg wurde im Jahr 2001 in Sach­sen-Anhalt ermordet.
Die
Tat galt zunächst als Raub­mord. Ein Gericht stellte dann aber die
recht­sex­treme Moti­va­tion der Täter fest. 

Dies­mal bericht­en FR und Tagesspiegel über sieben neue Verdachtsfälle,
in
denen das recht­sex­treme Tat­mo­tiv wahrschein­lich, aber nicht mit letzter
Sicher­heit zu ermit­teln war. Die Zahl der Opfer kön­nte deswe­gen noch
über 99
hinausgehen. 

Seit der ersten Veröf­fentlichung der Recherchen haben die Innenminister
die
Zählweise geän­dert. Vorher wur­den nur Tat­en als rechtsextremistisch
ver­bucht, mit denen der Angreifer das poli­tis­che Sys­tem der
Bundesrepublik
umstürzen wollte. Inzwis­chen sollen auch Attack­en angetrunkener
Skinheads
auf Obdachlose oder Behin­derte als poli­tisch motiviert registriert
werden.
Polizei und Jus­tizbe­hör­den tra­gen dem jedoch häu­fig nicht Rechnung.

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Antikriegs-Impressionen

Im fol­gen­den einige Impres­sio­nen aus Frankfurt/Oder. Mehr zum kür­zlich gegrün­de­ten “Frieden­snetz Frank­furt” und den bish­eri­gen Aktio­nen gegen den Irakkrieg in der Stadt gibt es hier.

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17-Jähriger krankenhausreif geprügelt

(MOZ) Neu­rup­pin Zwei Män­ner haben einen 17-Jähri­gen in Neuruppin
kranken­haus­reif geprügelt. Sie schlu­gen und trat­en mehrfach auf den Jugendlichen ein, sagte ein Polizeis­prech­er am Dien­stag. Das Opfer erlitt Ver­let­zun­gen am Oberkör­p­er und am Ober­schenkel. Eine sofort eingeleitete
Fah­n­dung nach den bei­den Schlägern blieb erfolglos. 

(Infori­ot) Nach ersten Infor­ma­tio­nen aus Neu­rup­pin soll es sich bei den Tätern um Rechte handeln.

Inforiot