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Hohe Haftstrafen für die Mörder von Dieter Manzke

POTSDAM Es ist eigentlich nicht wichtig nach all dem, was Dieter Manzke ange­tan wurde vor seinem Bun­ga­low in Dahle­witz an jen­em 8. August 2001, kurz vor Mit­ter­nacht, in den let­zten Minuten seines Lebens, als sein Gesicht mit Fäusten und Stiefeln so “zer­matscht” wurde, dass auch die Gerichtsmedi­zin­er zwei Tage später, als man ihn fand, nicht fest­stellen kon­nten, ob darin eine bren­nende Zigarette aus­ge­drückt wor­den war. Richter Klaus Przy­bil­la sagt es den­noch, das Unwichtige, als wäre in diesem Fall immer auch alles Unwichtige wichtig, um Dieter Manzke — Przy­bil­la sagt immer “Dieter Manzke” — eine let­zte Würde zukom­men zu lassen nach der “fürchter­lichen Gewal­torgie” jen­er Nacht. Es war, sagt er, “ein Mittwoch”. 

 

Dirk Baganz, der den 45 Kilo­gramm schw­eren, 61-jähri­gen Obdachlosen “Tut das weh?” gefragt hat­te, als er ihm den Fin­ger in das geschwol­lene linke Auge drück­te, blickt Richter Przy­bil­la wie ver­stein­ert an, länger als eine Stunde, während der gesamten Urteils­be­grün­dung gestern in Saal 015 des Pots­damer Landgerichts. Der 22-jährige, der nie aggres­siv war vor jen­em Mittwoch, sei nach der Tat “suizidge­fährdet und hochgr­a­dig deprim­iert”, betont Przy­bil­la. Wohl auch wegen der tief emp­fun­de­nen Reue, lässt der Vor­sitzende Richter der Jugend­kam­mer am Pots­damer Landgericht durch­blick­en, sei Baganz zwar wegen Mordes, jedoch nicht zu lebenslanger Haft verurteilt wor­den. 13 Jahre muss er ins Gefäng­nis — wie der 21-jährige “Haupt­täter” Dirk Relitz. Eine “schwere seel­is­che Abar­tigkeit” und eine “tiefe Per­sön­lichkeitsstörung” nahe an der Psy­chose hat­te der psy­chi­a­trische Gutachter, Alexan­der Böh­le, dem jun­gen Mann mit dem starken Hang zur Aggres­siv­ität attestiert. Das wirkt sich nun strafmildernd für Relitz aus. 

 

Zwei weit­ere der drei Mit­täter, der 19-jährige Ron­ny R. sowie der 21-jährige Ralf W., wur­den wegen des Mordes an Dieter Manzke zu acht und sieben Jahren Haft verurteilt. Ein­er höheren Strafe ent­gin­gen sie nur deshalb, weil auf sie das Jugend­strafrecht ange­wandt wurde, das die Höch­st­strafe auf zehn Jahre begren­zt. “Gestörte Per­sön­lichkeit­en” sind auch sie nach dem Gutacht­en des Psy­chi­aters. Ralf W.s “intellek­tuelle Ausstat­tung” sei zudem “unter­halb des Norm­bere­ichs”, umschrieb Przy­bil­la höflich eine Nähe zu Demenz. 

 

Der jüng­ste der fünf Täter, der 17-jährige Uwe R., wurde als einziger nicht wegen Mordes, son­dern wegen Totschlags verurteilt. Der Gym­nasi­ast geht fünf Jahre ins Gefäng­nis. Uwe R. war an jen­em Abend erst später hingekom­men und habe deshalb auch nicht gewusst, wieso seine Fre­unde Dieter Manzke mis­shan­del­ten. Den­noch schlug Uwe R. dem Wehrlosen mehrfach ins Gesicht, nach­dem Dirk Relitz ihn dazu ermuntert hat­te. “Du kannst ihn ruhig schla­gen, der tut nichts mehr”, hat­te Relitz gesagt. 

 

Mit diesen Urteilen ging gestern vor dem Landgericht ein Prozess zu Ende, der die Polizeis­ta­tis­tik 2001 nachträglich verän­dern dürfte. Schon kurz nach dem Ver­brechen wurde spekuliert, ob der Obdachlose Manzke einem poli­tisch oder recht­sex­trem motivierten Ver­brechen zum Opfer gefall­en sei. Klaus Przy­bil­la bestätigte zwar gestern die Auf­fas­sung der Pots­damer Staat­san­waltschaft, indem er betonte, der Mord habe “keinen recht­sex­tremen Hin­ter­grund” gehabt. Den­noch wies der Richter darauf hin, dass der Mord nach den Kri­te­rien des Bun­deskrim­i­nalamts zur Krim­i­nal­ität­ser­fas­sung “poli­tisch motiviert” war, “weil sich die Tat gegen den Sta­tus von sozial Schwachen” richtete. Der Mord an Dieter Manzke müsste nach diesem Urteil als das einzige poli­tisch motivierte Tötungsver­brechen 2001 in Bran­den­burg reg­istri­ert werden. 

 

Dieter Manzke, das ste­ht nach dem Urteil fest, “musste ster­ben, weil er als ‚Pen­ner‘ und ‚Suf­fi‘ den in der Nach­barschaft wohnen­den Dirk Relitz störte” und “weil eine verkommene Jugend­clique Frust abbauen und ein­fach nur Spaß haben wollte”. Das, so das Gericht, seien “niedere Beweg­gründe”, weshalb es sich um einen Mord han­dele und nicht um Totschlag. 

 

Nach Auf­fas­sung des Gerichts hat­ten die Angeklagten Dieter Manzkes “Tod bil­li­gend in Kauf genom­men”, auch wenn sie nicht die Absicht hat­ten, ihn umzubrin­gen. Kein­er der Angeklagten, sagte Przy­bil­la, “kon­nte darauf ver­trauen, dass Dieter Manzke diese fürchter­liche Gewal­torgie über­leben würde”. Spätestens als sie den schon regungslosen Kör­p­er ins Gebüsch zer­rten, um ihn zu ver­steck­en, hät­ten sie Manzkes “geringe Chance zunichte gemacht”. 

 

Przy­bil­la räumte gestern auch mit der Leg­ende auf, Dieter Manzkes Tod sei eine “Alko­holtat” gewe­sen, wie ein Vertei­di­ger zuvor behauptet hat­te, um die Angeklagten zu ent­las­ten. Die fünf jun­gen Män­ner hät­ten an dem Abend zwar viel Bier getrunk­en, räumte der Richter ein, doch seien sie nicht im Voll­rausch gewe­sen und deshalb weit­ge­hend verantwortlich. 

 

Zunächst waren die fünf Fre­unde von ihrem Tre­ff­punkt am Bahn­hof Blanken­felde zehn Minuten mit dem Rad zu Dieter Manzkes Woh­nung im Nach­barort Dahle­witz ger­adelt, und auch anschließend sei ihr Han­deln “ziel­gerichtet” gewe­sen, so das Gericht. Außer­dem hät­ten sie nach Dieter Manzkes Mis­shand­lung den Plan gefasst, ihre Wut an einem weit­eren Obdachlosen in Dahle­witz auszu­lassen. Ihm geschah an jen­em Abend wohl nur deshalb nichts, weil er Besuch­er in sein­er Woh­nung hat­te. Um ab 1 Uhr in der Nacht Zeitun­gen auszu­tra­gen, waren zwei der Täter eben­falls noch nüchtern genug. 

 

Bevor die fünf jun­gen Män­ner gestern gegen 16.20 Uhr den Saal 015 in Hand­schellen ver­ließen, gab Richter Klaus Przy­bil­la ihnen noch einen Rat mit auf den Weg. “Leben und Leben lassen sollte auch für Sie in Zukun­ft die Devise sein”, mah­nte er. 

 

Dass er längst keine Illu­sio­nen mehr hat, ließ er jedoch schon erken­nen, noch bevor er das Urteil begrün­dete. Das Ver­fahren, sagte Przy­bil­la, ver­an­lasse ihn zu ein­er Vorbe­merkung. “Ein­mal mehr” sei das Gericht mit dem “Phänomen unprovoziert­er Gewalt gegen sozial schwache Mit­glieder der Gesellschaft befasst”. Und dann prog­nos­tizierte er: “Damit sind die Landgerichte in Bran­den­burg nicht zum let­zten Mal befasst, beson­ders für den Fall, dass sich die Ein­stel­lung junger Leute gegen sozial Schwache nicht ändert.” Aus Przy­bil­las Stimme klang keine Zuversicht.

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Lentzke: Genmanipulierte Kartoffeln im Freilandversuch

LENTZKE — Einen Frei­land­ver­such mit gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln plant die Pots­damer Fir­ma “Plant­tech Biotech­nolo­gie” auf einem Ack­er bei Lentzke. Auf ein­er rund zwei Hek­tar großen Fläche sollen zwis­chen 2002 und 2005 jährlich bis zu 12 500 trans­gene Kartof­felpflanzen ange­baut wer­den — zu Forschungszweck­en. Bei einem rei­bungslosen Abschluss des derzeit laufend­en Genehmi­gungsver­fahrens kön­nte die Aus­saat bere­its Mitte Mai beginnen. 

 

Ins­ge­samt 22 unter­schiedliche Kartof­fellinien der Sorte “Desirée” will Plant­tech auf der eigens gepachteten Fläche bei Lentzke (Flur 4, Flurstück 48) pflanzen. “Es han­delt sich dabei um Kartof­feln, deren Stärkeme­tab­o­lis­mus genetisch verän­dert wurde”, teilte die Plant­tech-Mitar­bei­t­erin Ursu­la Uwer auf Fra­gen der MAZ mit. Die Eigen­schaften der Stärke wur­den kün­stlich verän­dert. Zu Markierungszweck­en wur­den in die Kartof­feln Gene einge­führt, die die Erdäpfel resistent machen gegen bes­timmte Antibi­oti­ka und gegen den Her­bizid­wirk­stoff Phos­phinotricin, wie aus ein­er Bekan­nt­machung des Berlin­er Robert-Koch-Insti­tutes (RKI) zu ent­nehmen ist. Zum Teil wür­den die einzel­nen Lin­ien bere­its seit 1996 in Frei­land­ver­suchen getestet, zum Teil han­dele es sich um neue Lin­ien: “In Labors und Gewächshäusern haben wir sämtliche Pflanzen aber schon hergestellt und getestet”, sagt der Biologe Markus Röver vom RKI. Doch um weit­er forschen zu kön­nen, braucht­en die Plant­tech-Wis­senschaftler mehr Mate­r­i­al. Deshalb sei der Frei­land­ver­such in Lentzke nötig. 

 

“Bis zum 15. April kön­nen Ein­wen­dun­gen gegen das Vorhaben bei uns ein­gere­icht wer­den”, informiert Markus Röver. Sein Insti­tut ist die für Gen­ver­suche zuständi­ge Genehmi­gungs­be­hörde. Nach Ablauf dieser Frist wer­den die Ein­wen­dun­gen gesichtet und bew­ertet. Wenn dann auch das Umwelt­bun­de­samt und die Biol­o­gis­che Bun­de­sanstalt für Land- und Forstwirtschaft sowie das Land Bran­den­burg keine Ein­wände erheben, wird die Genehmi­gung für den Frei­land­ver­such erteilt. Gefahren für Men­sch und Umwelt sieht Röver durch die Aus­saat nicht: Kartof­feln stam­men ursprünglich aus Südameri­ka und fän­den deshalb unter den mittel€päischen Wildpflanzen keine Kreuzungspart­ner. Darüber hin­aus wür­den Maß­nah­men getrof­fen, die eine sichere Durch­führung der Ver­suche gewährleis­teten. Ähn­lich sieht das auch der Fehrbelliner Biologe Peter Stal­lknecht: “Bei uns gibt es kaum artver­wandte Nachtschat­tengewächse, mit denen sich die Gen-Kartof­feln kreuzen kön­nten.” Gen­ver­suche seien deshalb nichts anderes als das, was die Men­schen seit Jahrhun­derten durch das Zücht­en machten. 

 

Dieser Auf­fas­sung wider­spricht Thomas Janosch­ka. Der Sprech­er des “Barn­imer Aktions­bünd­niss­es gegen Gen­tech­nik” hält es für dur­chaus möglich, dass die in Lentzke ange­baut­en, genetisch verän­derten Kartof­feln auskreuzen wer­den, sich also unge­wollt mit natür­lichen Pflanzen mis­chen. Das Barn­imer Aktions­bünd­nis arbeit­et seit mehreren Jahren gegen die lan­desweit derzeit drei Frei­land­ver­suche. “Auch gegen den Stan­dort Lentzke wer­den wir aktiv wer­den”, kündigt Janosch­ka an. “Wir sind prinzip­iell gegen die Vorstel­lung, die Natur durch Gen­tech­nik am Reißbrett entwer­fen zu kön­nen. Der Men­sch sollte nicht ver­suchen, Gott zu spielen. 

 

Vor eini­gen Jahren kam es schon ein­mal zu einem Frei­land­ver­such in der Prig­nitz: Die Fir­ma Novar­tis säte in einem Pilot­pro­jekt in Burgha­gen bei Per­leberg gen­tech­nisch verän­derten Raps aus. Das Exper­i­ment wurde nach Bürg­er­protesten im zweit­en Jahr nicht wiederholt. 

 

In Lentzke ist der geplante Anbau der Gen-Kartof­feln bish­er kein The­ma: “Disku­tiert wird darüber im Dorf meines Wis­sens nicht”, sagt Bürg­er­meis­ter Hans-Peter Erd­mann. “Durch die Aus­lage der Unter­la­gen im Neu­rup­pin­er Amt für Immis­sion­ss­chutz und die Bekan­nt­machung des RKI sei den geset­zlichen Bes­tim­mungen über die Beteili­gung der Öffentlichkeit ja Genüge getan, find­et der Bürg­er­meis­ter. Im Gemein­der­at wurde das The­ma bish­er nur nichtöf­fentlich behandelt.

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Genversuchsfeld bei Lentzke geplant

Die Fir­ma Plant­tec (bish­er eine Aven­tis-Tochter, dem­nächst bei Bay­er) hat beim Robert-Koch-Insti­tut (die zuständi­ge Genehmi­gungs­be­hörde) einen Freiset­zungsantrag für
gen­ma­nip­ulierte Kartof­feln gestellt.
Das Gelände für das Gen­ver­suchs­feld befind­et sich bei Lentzke, einem 450-Ein­wohner­In­nen-Dorf in der Nähe Fehrbellins. Zurzeit existieren drei Genäck­er in Bran­den­burg, der Stan­dort Lentzke wäre der vierte. 

 

Da es sich bei dem Plant­tec-Antrag um einen Erstantrag han­delt, ist eine Bürg­erIn­nen­beteili­gung vorgeschrieben und so kön­nen bis zum 14. April
noch Ein­wen­dun­gen gegen diese Freiset­zung ein­gere­icht wer­den. Weit­er unten find­et ihr eine Mus­tere­in­wen­dung, die ihr ein­fach aus­druck­en, unter­schreiben und abschick­en kön­nt — Down­load als Word-Datei hier. Oder bei Bedarf natür­lich vorher auch noch verän­dern. Auch wenn die Ein­wen­dun­gen die Freiset­zung nicht ver­hin­dern soll­ten, so sind sie doch ein
poli­tis­ches Zeichen gegen die Gen­tech­nik — ger­ade wenn sie massen­haft abgeschickt werden! 

 

Barn­imer Aktions­bünd­nis gegen Gentechnik

Bre­itschei­d­str. 41

16321 Bernau

Tel./Fax.: 03338/459407

genaktionsbuendnis@bernau.net

www.dosto.de/gengruppe

 


An das

Robert-Koch-Insti­tut (RKI)

Fach­bere­ich Genetik, Gentechnik

Wol­lankstraße 15–17

13187 Berlin

 

Betr.: Genehmi­gungsver­fahren nach dem Gen­tech­nikge­setz (GenTG)

 

Hier: Antrag der Plant­Tec Biotech­nolo­gie GmbH zur Freiset­zung von gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln in Lentzke, Flur 4, Flurstück 48, Land Bran­den­burg (Ver­such­snum­mer 6786–01-0134)

 

Gegen die von 2002 bis 2005 geplante Freiset­zung von gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln in Lentzke erhebe ich mit fol­gen­den Begrün­dun­gen Einwand: 

 

1. Eine Über­tra­gung der neuen gen­tech­nisch einge­baut­en Eigen­schaften auf andere Kartof­felpflanzen und eine Weit­er­ver­bre­itung kann nicht aus­geschlossen werden:
Gefahr der Ver­bre­itung der Trans­gene z.B. durch Samen und durch veg­e­ta­tive Vermehrung
Kartof­feln ver­mehren sich zwar haupt­säch­lich veg­e­ta­tiv über die Knollen, aber eine Aus­bre­itung infolge Über­win­terung nicht geern­teter Knollen ist möglich. Die hier ver­wen­de­ten Sorten sind zur Samen­bil­dung fähig. Das Kraut der Kartof­felpflanzen kann Samen enthal­ten, die in der näch­sten Veg­e­ta­tion­spe­ri­ode auskeimen kön­nen. Die Kartof­felpflanzen kön­nen Samen bilden, die eine halb- bis zwei­jährige Dor­manz durch­machen kön­nen. Diese Samen kön­nen Trock­en- und Käl­te­pe­ri­o­den über­ste­hen. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu ein­er Ver­bre­itung der Trans­gene über die Kreuzung mit nicht gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln kom­men kön­nte, wenn diese in Reich­weite der Samen­ver­bre­itung der trans­ge­nen Kartof­feln liegen. 

 

2. Reich­weite der Auskreuzung durch Insektenbestäubung
Die Kartof­fel ist eine selb­st- und insek­tenbestäubte Pflanze. Eine Insek­tenbestäubung erfol­gt z.B. durch Hum­meln. In Unter­suchun­gen mit insek­ten­blüti­gen Pflanzen wur­den auch bei sehr großen Abstän­den Kreuzbe­fruch­tun­gen nachgewiesen.
Somit ist eine nach­haltige Schädi­gung des Ökosys­tems nicht auszuschließen. Weit­er­hin ist eine Verun­reini­gung kon­ven­tioneller Kartof­felpflanzen wahrschein­lich. Zu befürcht­en ist daher zum einen, dass für betrof­fene Land­wirte ein erhe­blich­er finanzieller Schaden entste­ht und zum anderen dass verun­reinigte Kartof­feln in die Lebens­mit­tel gelangen. 

 

3. Eine Gefahr der Wirkung auf Nicht-Zielor­gan­is­men kann nicht aus­geschlossen werden:
Unter­suchungsergeb­nisse bei Füt­terungsver­suchen von Rat­ten mit gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln weisen auf eine möglicher­weise unter­schätzte Gefahr durch den Verzehr von gen­tech­nisch verän­derten Pflanzen hin. Die Ergeb­nis­studie berichtet von ein­er Schädi­gung des Immun­sys­tems und von Verän­derun­gen inner­er Organe der Versuchstiere.
Es ist nicht gek­lärt, ob die Trans­gen-Pro­duk­te Kartof­fel­beeren fressende Tiere schädi­gen kön­nen oder ins­ge­samt Tiere, die sich von Kartof­felpflanzen ernähren. Durch einen Zaun nicht aufhal­ten lassen sich z.B. Vögel, Mäuse und Spitzmäuse. Mehr als zehn Voge­larten sind Nachtschat­ten­beeren­fress­er, darunter Mönchs­gras­mück­en, Amseln, Rotkehlchen, Grauschnäp­per, Stare, Gim­pel und Blaumeisen. Vögel kön­nen nicht durch die von der Antrag­stel­lerin angegebe­nen Sicher­heitsvorkehrun­gen vom Fressen von Bestandteilen der trans­ge­nen Kartof­feln abge­hal­ten werden. 

 

4. Durch die Freiset­zung von gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln sehe ich meine kör­per­liche Unversehrtheit, meine wirtschaftliche Exis­tenz und mein Eigen­tum bedro­ht (Art. 1, 2, 12, 14 Grundgesetz).
Der Grad der per­sön­lichen Betrof­fen­heit ist ins­beson­dere deshalb schw­er zu beurteilen, weil es sich bei der geplanten Freiset­zung um eine Erst­freiset­zung dieser gen­tech­nisch verän­derten Kartof­feln han­delt. Weit­ere Freiset­zun­gen kön­nten fol­gen und müssten nur durch das rechtlich umstrit­tene, soge­nan­nte “vere­in­fachte Ver­fahren”, d.h. durch eine ein­fache Anmel­dung beim Robert-Koch-Insti­tut nachgemeldet werden. 

 

 

(Ort, Datum, Unterschrift)

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Antira-Aktionstag in Prenzlau

Am 19.April find­et in Pren­zlau ein anti­ras­sis­tis­ch­er Aktion­stag unter dem Mot­to “Sol­i­darisch gegen Aus­gren­zung und Diskri­m­inierung — Gle­iche Rechte für Flüchtlinge” statt. 

Pro­gramm:

10 Uhr — Grabowschule

Broth­ers Keep­ers quatschen und disku­tieren mit Schülern 

13 Uhr — Flüchtlingsheim

Gemein­sames Mittagessen 

15 Uhr — Antiraaktionen

Tre­ff­punkt für ver­schiedene anti­ras­sis­tis­che Aktio­nen zu Res­i­den­zpflicht, Gutschein­ver­sorgung, Infos­tände, Flu­giak­tion, Filme 

19 Uhr — Aula der Grabowschule

Solikonz­ert mit Broth­ers Keep­ers, Mel­low Mark (Berlin), Pen­ta­gon (Schwedt) und OTAR (Schwedt)

Ver­anstal­terIn­nen sind Pfef­fer und Salz, PUKK, die Flüchtlingsini­tia­tive Bran­den­burg und der Flüchtlingsrat Bran­den­burg. Infon­um­mer: 0172–3940 583

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IWG in Bad Muskau

Recht­sex­trem­istis­che Demo in Bad Muskau 

Die Park­stadt will am kom­menden Woch­enende eine gute Gast­ge­ber­stadt für den Lan­dess­chützen­tag sein. Doch nun rückt die Stadt aus einem anderen Grund in den Mit­telpunkt des Geschehens. Die Inter­es­sen­ge­mein­schaft für die Wiedervere­ini­gung Gesamt­deutsch­lands e.V. (IWG) hat sich am 13. April die Park­stadt als Ver­anstal­tung­sort auserkoren. 

Auf Demotour 

“Die recht­sex­trem­istis­che IWG tritt laut ihrer Satzung für die Wiedervere­ini­gung Gesamt­deutsch­lands auf Grund­lage des gel­tenden Völk­er­rechts ein. Nach ihrer Auf­fas­sung seien die ehe­ma­li­gen Ost­ge­bi­ete Deutsch­lands nach wie vor Bestandteil von Deutsch­land. Die Teil­nehmer der Demon­stra­tion rekru­tieren sich haupt­säch­lich aus Mit­gliedern und Symp­tathisan­ten der NPD und der Neon­azi-Szene. Für die Demo in Bad Muskau wird auf ein­schlägi­gen Home­pages schon gewor­ben ” , erfuhr die RUNDSCHAU vom Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz in Dres­den. Monat für Monat “tourt ” die IWG mit Demos durch Deutsch­land, vor­rangig im Gren­zge­bi­et. Nach Frankfurt/Oder und Guben wurde unter dem Mot­to “Recht auf Heimat ” eine Ver­anstal­tung für Bad Muskau angemeldet. Und genehmigt. Jörg Dreier, Beige­ord­neter des Lan­drates: “Wir hät­ten die Ver­anstal­tung nur ver­bi­eten kön­nen, wenn die öffentliche Sicher­heit und Ord­nung unmit­tel­bar gefährdet ist. Die Ver­wal­tungs­gerichte stellen strenge Anforderun­gen. Und den Antrag­stellern die Genug­tu­ung zu geben, vor Gericht zu gewin­nen, woll­ten wir nicht. ” Als ehe­ma­liger Recht­samt­sleit­er der Stadt Dres­den spricht Dreier außer­dem aus Erfahrung: “Dort wurde bere­its mehrfach ver­sucht, solche Aufmärsche zu ver­hin­dern. Doch vor den Gericht­en ist dies nicht gelun­gen. ” Und so gab es vom Lan­drat­samt eine Genehmi­gung mit sehr stren­gen Aufla­gen. “Es dür­fen keine ver­fas­sungs­feindlichen Sym­bole oder Kennze­ichen ver­wen­det wer­den. Springer­stiefel, uni­formierte Klei­dung, Trom­meln etc. Sollte ein Ver­stoß gegen diese Aufla­gen erfol­gen, wird noch am Sam­stag die Ver­anstal­tung vor Ort unter­bun­den ” , so Jörg Dreier. Er weist daraufhin, dass das Lan­drat­samt eng mit dem Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz und der Polizei zusam­me­nar­beit­et, und auch Bad Muskaus Bürg­er­meis­ter Andreas Bän­der sei in die Abstim­mungsrun­den eng mit einbezogen. 

Gutes Ver­hält­nis zu Nachbarn 

Durch die geplante Demo fürcht­en Bad-Muskauer neg­a­tive Schlagzeilen für die Kurstadt. “Ich dis­tanziere mich aus­drück­lich davon, noch dazu, wo wir ein gutes Ver­hält­nis zu unseren pol­nis­chen Nach­barn haben. Ger­ade im Hin­blick auf unseren Lan­dess­chützen­tag, den wir am Woch­enende hier ver­anstal­ten, finde ich es schlimm, dass solch eine Demo genehmigt wurde ” , so CDU-Land­tagsab­ge­ord­neter Lud­wig Thomaschk. Wie viele Demon­stran­ten nun in Bad Muskau auf­marschieren wer­den, bleibt abzuwarten. Waren es in Frankfurt/Oder 20 Per­so­n­en, kamen in Erfurt im ver­gan­genen Jahr 350 Neon­azis zusam­men. Für Bad Muskau sind 50 Per­so­n­en angemeldet. Link­sex­trem­istis­che Autonome rufen zu Gege­nak­tio­nen auf, erfuhr die RUNDSCHAU von der Stab­sstelle des Lan­desamtes für Ver­fas­sungss­chutz in Dres­den. Ein dies­bezüglich­er Auruf wurde zwar bish­er nur auf ein­er Inter­net­seite bekan­nt gemacht, allerd­ings geht der Ver­fas­sungss­chutz von ein­er zügi­gen Weit­er­ver­bre­itung aus, und so müsse mit der Anreise von Autonomen aus der Region Ost­sach­sen gerech­net werden.

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Verwaltungsrichter wehrt sich gegen Vorwurf des Antisemitismus

Ver­wal­tungsrichter wehrt sich gegen Vor­wurf des Antisemitismus 

Jüdis­ch­er Erbe hält Gericht im Stre­it um Alteigen­tum Verzögerung vor 

POTSDAM. Der Rechtsstre­it vor dem Ver­wal­tungs­gericht in Pots­dam um die Rück­über­tra­gung jüdis­chen Eigen­tums in Tel­tow-See­hof (Pots­dam-Mit­tel­mark) beschäftigt seit Mon­tag nun­mehr ein weit­eres Gericht. Rein sach­lich geht es um üble Nachrede, über die jet­zt das Amts­gericht Pots­dam befind­en muss. Inhaltlich jedoch geht es um den wohl schw­er­sten Vor­wurf, den sich ein bun­des­deutsch­er Richter in einem Ver­fahren aus­ge­set­zt sehen kann, in dem es um erlittenes Unrecht von Juden während der NS-Zeit geht — den Vor­wurf des Antisemitismus. 

Straf­be­fehl nicht akzeptiert 

Der Amerikan­er Peter Son­nen­thal aus dem US-Staat Col­orado ist vor das Amts­gericht gezo­gen, weil er einen Straf­be­fehl nicht akzep­tieren will, der gegen ihn im Feb­ru­ar erlassen wurde. Son­nen­thal gehört zu ein­er jüdis­chen Erbenge­mein­schaft, die seit vie­len Jahren vor dem Ver­wal­tungs­gericht um die Rück­über­tra­gung von hun­derten Gründ­stück­en aus dem früheren Besitz der Groß­fam­i­lie Saber­sky stre­it­et. 60 Tagessätze zu je 100 Euro soll er zahlen, weil er vor fast genau einem Jahr im lokalen TV-Sender “Tel­towkanal” zwei Richtern des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts sowie der Lei­t­erin des Amtes zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen (ARoV) unter anderem “anti­semi­tis­che Verzögerungstak­tik” vorhielt. In der Sendung, die auf seine Ini­tia­tive zu Stande kam und während der er eine schriftliche Erk­lärung ver­las, sprach er auch von ein­er “trau­ri­gen Per­ver­sion deutsch­er Jus­tiz”. Ein­er der Betrof­fe­nen, der Vor­sitzende Richter am Ver­wal­tungs­gericht Wil­fried Hamm, sowie der Präsi­dent des Oberver­wal­tungs­gerichts Dieter Liebert erstat­teten daraufhin Strafanzeige wegen übler Nachrede und lösten so den Straf­be­fehl aus. Wird ein Straf­be­fehl nicht anerkan­nt, kommt es zur öffentlichen Hauptver­hand­lung — so wie in diesem Fall von Son­nen­thal gewollt.
Son­nen­thal, dessen umstrit­tene Äußerun­gen am Mon­tag noch ein­mal per Video dem Gericht vorge­spielt wur­den, sieht seine Äußerun­gen durch das Recht auf freie Mei­n­ungsäußerung gedeckt. Die anderen Mit­glieder der Erbenge­mein­schaft hat­ten sich zuvor aus­drück­lich von Son­nen­thals Worten dis­tanziert. Sie befürcht­en allerd­ings, dass der Vor­sitzende Richter Hamm nach den Anti­semitismus-Vor­wür­fen nicht mehr unbe­fan­gen urteilen könne. Einen deshalb gestell­ten Befan­gen­heit­santrag hat das Ver­wal­tungs­gericht aber bere­its zurückgewiesen.
In der Ver­hand­lung zu den Anti­semitismus-Vor­wür­fen wollte Son­nen­thal, der 25 Prozent der Resti­tu­tion­sansprüche inner­halb der Erbenge­mein­schaft ver­tritt, vor dem Amts­gericht keine Fra­gen beant­worten. So blieb unklar, ob er die Vor­würfe aufrechter­hält. In ein­er vor­bere­it­eten Erk­lärung ver­wies er jedoch auf die Geschichte sein­er Fam­i­lie, die vor den Nazis nach Ameri­ka fliehen musste. Die Entschei­dun­gen des Ver­wal­tungs­gerichts seit 1996 hät­ten ihn “tief ver­let­zt”, weil die Richter nicht anerkan­nten, dass seine Fam­i­lie wegen ihrer jüdis­chen Herkun­ft schw­eren Ver­fol­gun­gen aus­ge­set­zt war.
Ver­wal­tungsrichter Wil­fried Hamm, der auf Antrag von Son­nen­thals Vertei­di­ger als Zeuge aus­sagte, wies die Anschuldigun­gen zurück. Bei dem Resti­tu­tionsver­fahren gebe es “keine Verzögerung”, auch nicht bei den so genan­nten Spätverkaufs­fällen von Grund­stück­en, die nach der Pogrom­nacht 1938 erfol­gten. Darauf bezog sich ins­beson­dere der Vor­wurf Son­nen­thals. Hamm sagte, bei der Erbenge­mein­schaft han­dele es sich um vier Grup­pen, die getren­nt Kla­gen und Anträge ein­re­icht­en. Zudem sei die Recht­slage in den anfangs mehr als 1 000 Fällen “abso­lut nicht ein­deutig”. Neue Gutacht­en, die Ver­wen­dung weit­er­er Akten sowie die Wahrung von Fris­ten wür­den keine schnelleren Ver­fahren ermöglichen.
“Das Ver­fahren gebe “in kein­er Weise Anlass zur dien­stauf­sichtlichen Bean­stan­dung”, zitierte Amt­srich­terin Ker­stin Devriel aus ein­er Mit­teilung des Jus­tizmin­is­teri­ums, das bere­its ein­er Beschw­erde Son­nen­thals nachge­gan­gen war. Einen Befan­gen­heit­santrag gegen die Amt­srich­terin, weil sie die Anhörung zweier Zeu­gen nicht zuließ, wies das Gericht am Nach­mit­tag zurück. Die Ver­hand­lung soll am Don­ner­stag fort­ge­set­zt werden. 

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Bildungsminister trifft Noel Martin

Bil­dungsmin­is­ter trifft Noel Martin 

dpa Pots­dam — Bil­dungsmin­is­ter Stef­fen Reiche (SPD) ist zu einem Gespräch mit dem britis­chen Ras­sis­mu­sopfer Noel Mar­tin in dessen Heimat­stadt Birm­ing­ham eingetrof­fen. Geplant seien am Mon­tag zudem Tre­f­fen mit Stadtvertretern und Mit­gliedern von Jugend­clubs, sagte Min­is­teri­umssprech­er Mar­tin Gorholt. Noch bis Dien­stag begleit­et Reiche zwölf Schüler aus Mahlow, wo der far­bige Mar­tin 1996 bei ein­er aus­län­der­feindlichen Attacke schw­er ver­let­zt wor­den war.

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Obdachlosen-Mord: Kein Vorsatz bei der Tat?

Obdachlosen-Mord: Kein Vor­satz bei der Tat? 

D.S. Pots­dam — Im Prozess um die Ermor­dung des Dahle­witzer Obdachlosen Dieter Manzke haben zwei der fünf Vertei­di­ger in ihren Abschluss-Plä­doy­ers wiederum Milde für ihre Man­dan­ten gefordert. Den fünf Angeklagten wird von der Pots­damer Staat­san­waltschaft vorge­wor­fen, den 61-jähri­gen Mann im August 2001 aus Ver­ach­tung buch­stäblich zu Tode gequält zu haben. Vertei­di­gerin Sabine Ambro­sius erkan­nte für ihren Man­dan­ten, den 22-jähri­gen Uwe R., er habe als Volljähriger «wohl den Schwarzen Peter» gezo­gen. Ihm dro­ht lebenslange Haft. Er hat­te ges­tanden, das Opfer gegen Kopf und Bauch geschla­gen zu haben. Er habe jedoch keinen Tötungsvor­satz gefasst und die Sit­u­a­tion völ­lig falsch eingeschätzt, sagte die Anwältin. Heute bereue er die Tat. Einen konkreten Antrag stellte die Anwältin nicht. Für Dirk B., dem mit 17 Jahren jüng­sten Angeklagten, forderte sein Vertei­di­ger Detlef Knoch eine Strafe, die möglichst schnell zur Bewährung aus­ge­set­zt wer­den könne. Dirk B. sei erst hinzugekom­men, als die Tat schon im Gange war und habe nur dreimal zugeschla­gen und sich dann zurück­ge­hal­ten. Für ihn hat­te die Staat­san­waltschaft fünf Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. In ihren Schluss­worten beteuerten alle Angeklagten, die Tat täte ihnen Leid. Ob ihnen das Gericht glaubt, wird sich mor­gen zur Urteilsverkün­dung zeigen. 

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Brandanschlag auf Haus in Wildau

Bran­dan­schlag auf Haus in Wildau 

vok Wildau — Auf eine Woh­nung in Wildau (Dahme-Spree­wald), in der aus­ländis­che Arbeit­er leben, ist gestern Mor­gen ein Bran­dan­schlag verübt wor­den. Wie die Polizei mit­teilte, schließen die Ermit­tler deshalb einen aus­län­der­feindlichen Hin­ter­grund für die Tat nicht aus. Ver­let­zt wurde bei dem Anschlag niemand.
Ein Nach­bar hat­te kurz nach 3 Uhr unter dem Fen­ster ein­er Parter­re­woh­nung des dreistöck­i­gen Mehrfam­i­lien­haus­es einen Rasen­brand bemerkt und eine Brand­flasche gefun­den. Nach­dem er das Feuer gelöscht hat­te, informierte er die Polizei. Die Beamten stell­ten fest, dass der Brand­satz gegen das Fen­ster gewor­fen wurde, wobei die Außen­scheibe split­terte. Die schlafend­en Bewohn­er hat­ten von dem Anschlag nichts mitbekommen.
In dem Mehrfam­i­lien­haus leben außer Arbeit­ern aus Pak­istan, Buthan und Ital­ien auch deutsche Fam­i­lien. Bei dem Brand­satz han­delte es sich nach Polizeiangaben um einen so genan­nten Molo­tow-Cock­tail, eine mit ein­er brennbaren Flüs­sigkeit und einem Lap­pen gefüllte Flasche.

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19-Jähriger auf Wittenberger Bahnhof verprügelt

Fußball­fans ver­prügeln Reisenden

WITTENBERGE Mehrere Fußball­fans des 1. FC Union Berlin haben in der Nacht zu Son­ntag auf dem Bahn­hof Wit­ten­berge einen jun­gen Mann ver­prügelt. Die Män­ner beschimpften den 19-Jähri­gen bere­its während der Zug­fahrt von Berlin nach Wit­ten­berge, teilte die Polizei am Son­ntag mit. Nach dem Aussteigen stießen sie dem 19-Jähri­gen eine zer­schla­gene Bier­flasche ins Gesicht, schub­sten und trat­en ihn. Außer­dem entwen­de­ten sie ihm Bargeld. Die Täter kon­nten unerkan­nt flüchten. 

Inforiot