Am 4.März um 0 Uhr (die Nacht von Montag auf Dienstag) läuft auf der ARD die neueste Aufgabe vom ORB-Magazin “Polylux”. Ein Beitrag wird sich um den Neuruppiner Altnazi “Opa” Lange und alternatives Leben in der Stadt drehen. Wird bestimmt lustig.
Autor: redax
Vielerorts im Lande hinterlassen Rechtsextremisten ihre “braunen Flecken”. Wild plakatieren sie, verkleben Spuckzettel, beschmieren öffentliche oder private Wände und Flächen.
Den meisten Menschen im Lande ist dies ein Ärgernis. Sie sind empört über die propagierten Parolen, fürchten um den guten Ruf ihres Wohnumfeldes und sehen sich häufig in ihren Eigentumsrechten geschädigt. Doch so manch einer scheut davor zurück, die Täter offen anzuzeigen, auch aus Furcht vor Rache. Einige fragen sich, was tun, und wenden sich, teils anonym, an den Verfassungsschutz. Jüngst häuften sich solche Hinweise.
Niemand braucht die Verschandelung unserer Städte und Dörfer durch “braune Flecken” ängstlich oder achselzuckend hinzunehmen.
Gegen unzulässige Plakatierungen, Klebeaktionen und Schmierereien kann man sich mit strafrechtlichen bzw. zivilrechtlichen Mitteln wehren.
Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger — also verbotener — Organisationen zu verbreiten, ist strafbar; verboten ist auch, das Volk zu verhetzen oder zum Rassenhass aufzustacheln. Solche Propagandadelikte werden von Polizei und Justiz verfolgt.
Unabhängig davon ist zu prüfen, ob mit Plakaten, Schmierereien oder Ähnlichem die in Anspruch genommenen Flächen beschädigt worden sind. Dann ist der Straftatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Oft werden Verkehrsschilder, manchmal bis zur Unkenntlichkeit, verunstaltet. Möglicherweise liegt damit ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor.
Der Geschädigte kann die Beseitigung bzw. Ersetzung des Schadens vom Schädiger verlangen oder sie ihm in Rechnung stellen.
Freilich werden viele extremistisch motivierte Sachbeschädigungen anonym begangen. Aber auf Plakaten und Aufklebern wird zumeist ein Verantwortlicher im Sinne des Presserechtes namentlich und mit Adresse benannt. An den kann sich der Geschädigte halten.
Auf jeden Fall sollte man für die Entfernung unerlaubt angebrachter Propagandamittel sorgen. Gegebenenfalls kann man das Ordnungsamt auffordern, die Beseitigung zu veranlassen.
DAHLEWITZ Fritz Lenk wartete an jenem Montag vergeblich auf den Obdachlosen Dieter Manzke. Der Bürgermeister der Gemeinde Dahlewitz (Teltow-Fläming) wollte sich um eine Wohnung für den 61-Jährigen kümmern, auch sollte der alkoholkranke Mann eine Betreuerin bekommen. Darüber wollte Lenk mit Manzke sprechen.
Am Freitag erfuhr Lenk, dass er nicht länger zu warten braucht. Manzke war tot — ermordet, gefoltert, zu Tode gequält, wie jetzt im Prozess gegen seine Peiniger bekannt wird. Damals war alles “top secret”, sagt Lenk. “Wir wussten, dass er tot geschlagen wurde, wie er aussah wurde der Öffentlichkeit nicht gesagt.”
Der 70-Jährige sitzt in einem Versammlungsraum im Bürgerzentrum von Dahlewitz. Früher war in der grauen, niedrigen Baracke die bäuerliche Handelsgenossenschaft untergebracht. Der Bürgermeister lässt die Wochen nach dem Mord Revue passieren. Wohl ist ihm nicht dabei. Manchmal sagt er: “Das schreiben Sie jetzt aber nicht.” Dabei streckt er den Arm aus, als wolle er eine Gefahr abwehren. Die Angst, missverstanden zu werden, sitzt immer noch tief. Lenk fürchtet um Dahlewitz Ruf. Der 1800-Einwohner-Ort soll nicht als braunes Nest erscheinen. Als solches war er nach der Tat in die Schlagzeilen geraten.
Nicht nur von der Presse, auch von der Arbeitsgemeinschaft Tolerantes Mahlow fühlt sich Lenk in die rechte Ecke gedrängt. Mit der AG lag die Gemeinde vor allem wegen der Beerdigung Manzkes im Clinch. Die Kommune und die Angehörigen wollten den Ermordeten in kleinem Kreis beisetzen, die AG hingegen wollte Öffentlichkeit, um ein Zeichen zu setzen. Man traf sich schließlich getrennt an Manzkes Grab. Lenk fühlt sich ungerecht behandelt: “Man wollte einen rechten Hintergrund finden, dagegen haben wir uns energisch gewehrt.”
Verwaltung hat sich bemüht
Auf dem Tisch vor Fritz Lenk liegt ein Stapel Papier. Akribisch ist darauf notiert, was aus seiner Sicht zum Fall Manzke zu sagen ist. Er spricht sehr sachlich, etwa von den Bemühungen der Gemeinde, Manzke zu helfen. “Er wurde seit Mitte der 90er-Jahre von unserer Behörde betreut”, sagt Lenk. Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Mietrückstände, es gab immer etwas zu regeln. “Die Verwaltung hat sich ernsthaft bemüht.”
Lenk kennt Manzke aus besseren Zeiten. “Er war ein fleißiger Arbeiter”, sagt der Bürgermeister. Nach der Wende verlor Manzke seinen Job, der Alkohol wurde ihm zum Verhängnis. Seine Familie zerbrach daran. Manzkes Frau starb 1998, zu seinen drei Töchtern hatte er keinen Kontakt . Doch da waren noch seine Kumpels. Mit denen traf er sich vor Edeka, vor Plus oder vor der Post. Sie tranken zusammen Bier und Schnaps.
Neben dem grauen Gebäude mit dem gelben Schild über der Tür steht heute keiner mehr. “Die Totenecke”, nennen sie die Stelle, an der Dieter Manzke ermordet wurde, erzählt Wolfgang Below*. Er ist einer von Manzkes Freunden.
Der kleine Mann mit den schulterlangen Haaren trägt Armeeklamotten und zieht kräftig an seiner Zigarette, die er zwischen Daumen und Zeigefinger hält. Dann sagt er: “Er war ein Kumpel.” Was er damit meint? “Wenn er Geld hatte, hat er welches gegeben.” Er und Manzke kannten sich seit 20 Jahren. Einen Winter lang hat Manzke bei Below gewohnt. Dann ist er weiter gezogen. “Sobald es Frühling wurde, musste der Igel wieder los”, sagt Below und lächelt. Igel, so nannten Manzke alle, wegen seiner Frisur.
Die Täter kennt Wolfgang Below nicht, er hat sie nie gesehen. Was er denen wünscht? “Na”, sagt er und lacht — es klingt rau und bitter, “schön lange Knast”. Mehr will er nicht sagen, auch nicht über Manzke, seinen Kumpel.
Im Zeitungskiosk, in dem auch die Post in Dahlewitz untergebracht ist, sind ganz andere Töne zu hören. “Die können sie alle aufhängen”, poltert der Inhaber und zeichnet mit der Hand fünf senkrechte Striche in die Luft, vermutlich die Galgen. Mehr ist von ihm nicht zu erfahren: “Dazu habe ich nichts zu sagen, ich habe schon genug gesagt.”
Auch die Verkäuferin im Obst- und Gemüseladen nebenan hüllt sich in Schweigen. “Wir Geschäftsleute sagen dazu nichts, das wäre geschäftsschädigend.” Warum? “Weil die einen Kunden dafür sind und die anderen dagegen.” Wofür und wogegen? Sie antwortet nicht. Manzkes Mord sei gar kein Thema für ihre Kunden, sagt sie. Und im August, als es passiert ist? Die Verkäuferin lächelt erleichtert: “Da war ich im Urlaub.”
Auch im Dahlewitzer Jugendclub herrscht Sprachlosigkeit. Die 14- bis 17-Jährigen sitzen dicht gedrängt auf den drei Sofas neben der Eingangstür, trinken Cola, rauchen, die Jungs machen Faxen, die Mädels kichern, der Clubleiter Jens Fischer redet.
Als rechter Club verschrien
Er erzählt, dass der Club noch lange unter der Berichterstattung nach dem Mord an Manzke litt. “Wir hatten das Image eines rechten Jugendclubs”, sagt der 31-Jährige. Er findet das ungerecht, denn die Täter verkehrten dort nicht. “Ich kannte die Leute überhaupt nicht”, so Fischer. Aber Dieter Manzke, den kannte er. Manchmal hat sich Fischer mit ihm unterhalten. Den Obdachlosen kannten alle. “Er war immer irgendwie präsent, sagt der 17-jährige Marcel. “Es fällt schon auf, dass er nicht mehr da ist.”
Die 16-jährige Marén kennt auch einen der Täter. Uwe R., der jüngste von Manzkes Folterern und der einzige, der nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags angeklagt ist, ging in ihre Parallelklasse. “Das ist schon krass”, sagt die Blondine mit dem grellroten Lidschatten. “Von dem hätte ich das nicht gedacht, das war ein ruhiger Kunde.” Ein Rechtsradikaler ist er nach ihrer Ansicht nicht. “Ein bisschen rechts orientiert vielleicht”, sagt sie. Was sie damit meint, kann Marén nicht erklären. Sie lächelt.
“Man darf nicht jeder Tat, die an Randgruppen verübt wird, ein rechtsradikales Motiv unterstellen”, sagt Jens Fischer. Er wehrt sich gegen die Vorverurteilung seines Jugendclubs. Der Sozialarbeiter erzählt, wie eine linke Gruppierung aus Blankenfelde-Mahlow nach Manzkes Tod vor der Tür demonstriert und die Mädchen beschimpft hat.
Dabei haben die Dahlewitzer nach Manzkes Tod gemeinsam mit zwei anderen Jugendclubs Veranstaltungen mit Obdachlosen organisiert. Die Jugendlichen sollten lernen, wie schnell man auf der Straße landen kann. Dieses Jahr wollen sie das christliche Sozialwerk Ichthys in Mahlow besichtigen. Norbert Dennewill, Gründer und Leiter der Einrichtung, kümmert sich dort um Menschen, die ihr Leben ohne Hilfe nicht mehr in den Griff bekommen. Häufig ist dabei Alkohol im Spiel. Manche kommen aus dem Knast, andere von der Straße.
Norbert Dennewill hat sich auch um Ronny und Dirk gekümmert, zwei der Täter. “Dirk war ein Jahr hier, bei Ronny weiß ich es nicht genau”, sagt Dennewill. Er ist schockiert: “Ich bin erschüttert, mit fehlen die Worte.” Er ist sich sicher, dass die Täter in ihrer Kindheit selbst Grauenvolles erlebt haben. Deshalb hätten sich die fünf auch den schmächtigen Dieter Manzke als Opfer gesucht. Der war so wehrlos wie sie selbst als Kinder. “Die Tat zeigt, wie es in denen aussehen muss.” Dennewill will die Mörder nicht in Schutz nehmen. “Was passiert ist, ist eine Katastrophe, denn das Leben eines Menschen ist das Höchste”, sagt er, fordert aber zugleich “zu prüfen, ob die Täter selbst die Möglichkeit zum Leben gekriegt haben.”
Auch Bürgermeister Lenk grübelt über das Motiv: “Wie können Jugendliche nur so sadistisch sein?”, fragt er sich. Die Brutalität und Sinnlosigkeit der Tat beunruhigt ihn. Sein Trost: “Dahlewitz ist zwar der Tatort, aber
die Täter selbst sind keine richtigen Dahlewitzer.” Einer war erst kurz vor der Tat zugezogen. Die anderen kommen aus Mahlow und Blankenfelde — zwei Nachbarorten.
POTSDAM In der kurzen Erklärung des Ministerpräsidenten taucht der Name Jörg Schönbohm nicht auf. Von seinem österreichischen Urlaubsort ließ Manfred Stolpe (SPD) gestern mitteilen, dass er “vorschnelle Äußerungen in der Öffentlichkeit” zum Zuwanderungsgesetz als “wenig hilfreich” ansehe. Diese würden nicht “dem von den Koalitionspartnern verabredeten Verfahren” entsprechen.
Stolpe, da besteht in der Koalition kein Zweifel, bezog sich auch auf Schönbohm und dessen Äußerungen zum rot-grünen Zuwanderungsgesetz. “In der vorliegenden Form”, hatte Schönbohm der MAZ erklärt, “kann die Landesregierung dem Zuwanderungsgesetz nicht zustimmen.”
In der SPD ist diese vorschnelle Festlegung des CDU-Innenministers aufmerksam registriert worden. “Das macht die Situation nicht einfacher”, meinte SPD-Fraktionschef Gunter Fritsch noch betont zurückhaltend. “Das war wohl eher ein Signal an seine CDU, dass die ihn nicht in der Luft zerreißt”, interpretiert er.
Der Streit um die Zuwanderung — Brandenburg ist Zünglein an der Waage im Bundesrat — stellt die Große Koalition in Potsdam vor eine schwere Zerreißprobe. Denn in der SPD gibt es Äußerungen, die auf eine Zustimmung Brandenburgs im Bundesrat drängen. Der SPD-Landesvorstand wird auf Initiative von Vorstandsmitgliedern über das Abstimmungsverhalten auf ihrer Klausur am Freitag und Samstag in Michendorf bei Potsdam beraten. “Die Forderungen Brandenburgs sind im Kern erfüllt. Stolpe muss zustimmen”, erklärte gestern Vorstandsmitglied Harald Sempf. Es gehe um die Frage der Glaubwürdigkeit von Stolpe und der SPD. Das sieht auch Vize-Landeschefin Katrin Molkenthin so. “Mehr kann Schönbohm nicht erwarten”, glaubt sie. Sonst setze er die Koalition aufs Spiel. Der CDU-Chef müsse “endlich kapieren”, dass er der kleinere Koalitionspartner sei.
Selbst SPD-Fraktionschef Fritsch ist der Meinung, das Gesetz sei nun “zustimmungsfähig”. Allerdings läßt Fritsch offen, wie sich die rot-schwarze Landesregierung positionieren werde. Die Entscheidung, glaubt er, werde erst wenige Stunden vor der Bundesratssitzung am 22. März fallen.
Stolpe will über das Abstimmungsverhalten “nicht vor dem 19. März” entscheiden. An diesem Tag trifft sich das Kabinett, um abschließend über Brandenburgs Votum drei Tage später im Bundesrat zu beraten. Bis dahin solle sorgfältig geprüft werden, “ob die von mir am 20. Dezember 2001 im Bundesrat vorgetragenenen Forderungen zum Zuwanderungsgesetz im Kern erfüllt sind”, erklärte Stolpe. Dazu ist eine regierungsinterne Arbeitsgruppe eingesetzt worden — beteiligt sind die CDU-geführten Innen- und Justizressorts sowie das Sozialministerium und die Staatskanzlei, beide SPD-geführt.
Gemeinsam mit Schönbohm hatte Stolpe im Dezember vier Forderungen aufgestellt. Ob diese nun mit dem neuen Kompromissangebot erfüllt sind, darüber gehen die Meinungen in SPD und CDU weit auseinander. SPD-Landeschef Matthias Platzeck spricht von einem “klaren Schritt in Richtung Konsens mit der CDU”. Die CDU-Fraktion hingegen stellte sich hinter Schönbohm. Den Bürgern könne nicht erklärt werden, warum die CDU bei der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland einem Zuwanderungsgesetz zustimmen sollte, “bei dem nicht eindeutig die Interessen der Brandenburger Vorrang haben”, sagte Blechinger.
Schönbohm selbst bleibt bei seiner Position und verweist auf den Koalitionsvertrag, der im Streitfall Enthaltung im Bundesrat nach sich zieht. In seiner Umgebung wird an die Steuerreform-Debatte im Sommer 2000 erinnert, als er der SPD-Linie entgegengekommen sei. Diesmal könnte er nicht wieder ausscheren und sich gegen die Unionsspitze stellen, die ihn damals als “Umfaller” demütigte, heißt es. Überdies könnte Schönbohm dann seine Ambitionen an den Nagel hängen, möglicherweise nach einem Stoiber-Wahlsieg Bundesinnenminister zu werden.
In der SPD wird indes damit gerechnet, dass der Druck von Kanzler Schröder auf Stolpe noch zunehmen werde. Der brauche dringend einen Erfolg im Bundesrat, so ein SPD-Genosse, auch wenn dadurch die Koalition in Brandenburg brechen würde.
Für die CDU würde das bedeuten, sie müsste erneut in die Opposition. Und Schönbohm? Der könnte, so merkte ein CDU-Mann an, nicht einmal sofort Oppositionsführer werden. Die Neuwahl der Fraktionsspitze, die am Dienstag vorgesehen ist, hätte dann gerade erst stattgefunden.
Abstimmungsverhalten
Im Punkt 5.2.2 des Koalitionsvertrages von SPD und CDU ist das Abstimmungsverhalten im Bundesrat geregelt. Dabei werden folgende Prämissen zugrundegelegt:
“a. Die Interessen des Landes haben absoluten Vorrang.
b. Wortlaut und Geist der Koalitionsvereinbarung sind zu berücksichtigen. Sie sind Grundlage der vereinbarten Politik.
c. Es werden nur solche Fragen als strittig gestellt, die nach Auffassung eines Koalitionspartners von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Kommt eine Einigung nicht zustande, enthält sich das Land der Stimme. Diese Vereinbarung gilt auch für alle schon bislang in den Bundesrat eingebrachten Initiativen, die noch nicht abgeschlossen sind.”
Droht Brandenburg eine Regierungskrise oder gar der Bruch der Großen Koalition? Das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung stellt das SPD-CDU-Bündnis jedenfalls vor eine Belastungsprobe, denn im Bundesrat wird es vermutlich entscheidend auf Brandenburg ankommen. Im MAZ-Interview begründet Innenminister Jörg Schönbohm (CDU), warum er den Gesetzentwurf ablehnt – und beruft sich dabei auch auf einen Rat des heutigen US-Außenministers Colin Powell. Das Gespräch führte Joachim Riecker.
Ministerpräsident Manfred Stolpe hat Ende vergangenen Jahres in Abstimmung mit Ihnen im Bundesrat vier Bedingungen genannt, unter denen Brandenburg einem Zuwanderungsgesetz zustimmen kann. Sind diese Bedingungen aus Ihrer Sicht erfüllt?
Schönbohm: Nein. Die rot-grüne Bundesregierung hat sich nur dem Schein nach bewegt. In der vorliegenden Form kann die Landesregierung dem Zuwanderungsgesetz nicht zustimmen.
Warum? Die rot-grüne Bundesregierung hat doch viele Forderungen Brandenburgs erfüllt. So wird das Nachzugsalter für Kinder von in Deutschland lebenden Ausländern von 14 auf 12 Jahre gesenkt.
Schönbohm: Wissen Sie, es geht nicht nur um das Nachzugsalter, es geht viel weiter. Aber schon bei dieser Frage wurden so viele Ausnahmeregelungen eingeführt, dass das Nachzugsalter faktisch bei 18 Jahren liegen würde. Oder nehmen Sie die Regelungen, die die nichtsstaatliche Verfolgung betreffen. Nach Einschätzungen von Fachleuten sind die undurchsichtig. Niemand kann da ausschließen, dass es nicht doch zu einem stärkeren Zustrom kommt.
Aber auch in anderen Punkten ist Ihnen die Bundesregierung entgegengekommen. So wird das Ziel der Zuwanderungsbegrenzung jetzt ausdrücklich in einem eigenen Paragraphen festgeschrieben.
Schönbohm: Da wurde rumgetrickst. Denn die Realität des Gesetzes sieht ganz anders aus. Ich befürchte, dass es durch die geplanten Regelungen nicht zu einer Zuwanderung in geregelte Arbeitsverhältnisse, sondern zu einer verstärkten Zuwanderung in die Sozialsysteme Deutschlands kommen wird. Das ist für uns nicht akzeptabel. Die Bürger erwarten auch von uns, dass wir eine solche Entwicklung nicht zulassen. Und genau hier versagt das Gesetz.
Es drängt sich allerdings der Verdacht auf, dass die Union nicht aus sachlichen Gründen, sondern nur wegen der Bundestagswahl das Zuwanderungsgesetz verhindern will.
Schönbohm: Für mich geht es allein um die sachlichen Fragen. Ich habe immer gesagt, dass ich es sehr bedauern würde, wenn das Zuwanderungsbeschränkungsgesetz nicht zustandekommt. Denn wir müssen dringend die Integration von Ausländern in Deutschland verbessern. Doch einem schlechten Gesetz gerade mit Blick auf die Zukunft Deutschlands kann und will ich nicht zustimmen.
Würden Sie für Ihre Position auch den Bruch der Koalition mit der SPD in Kauf nehmen?
Schönbohm: Die Frage stellt sich nicht. Im Koalitionsvertrag ist glasklar festgelegt, dass wir im Bundesrat allein im Interesse des Landes entscheiden. Bei einer Arbeitslosigkeit von mehr als 18,7 Prozent liegt vermehrte Zuwanderung eindeutig nicht im Interesse Brandenburgs. Im Übrigen ist im Koalitionsvertrag festgelegt, dass sich Brandenburg im Bundesrat der Stimme enthält, wenn sich beide Parteien in einer grundsätzlichen Frage nicht einigen können.
Sind Sie sicher, dass Manfred Stolpe das genauso sieht?
Schönbohm: Ich kenne Manfred Stolpe als sehr verlässlichen Mann, der Verträge einhält.
Er könnte allerdings darauf verweisen, dass er seine Forderungen in Abstimmung mit Ihnen erhoben hat und Sie nun auf Druck Ihrer Partei die gemeinsame Absprache brechen.
Schönbohm: Ministerpräsident Stolpe hat in der Dezembersitzung des Bundesrates die vier Bereiche genannt, bei denen es Veränderungen geben muss. Die konkreten Forderungen dazu hat der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) direkt dazu formuliert, so dass ich die Formel geprägt habe: Stolpe plus Müller gleich Schönbohm. Das hat Stolpe auch immer akzeptiert. Und Innenminister Otto Schily weiß das seit Wochen.
Bei der Steuer- und der Rentenreform hat Brandenburg auch mit der rot-grünen Bundesregierung gestimmt.
Schönbohm: Damals haben wir uns nach langen Diskussionen und trotz großer Bedenken zu einer Zustimmung durchgerungen. Doch daraus lässt sich keine Gesetzmäßigkeit ableiten. Der heutige US-Außenminister Colin Powell hat mir früher einmal den Rat gegeben: Jörg, du musst im Sand eine Linie ziehen und dir dann sagen, dass dies die Linie ist, die nicht überschritten werden darf. Genau diese Situation haben wir jetzt.
Wie soll es denn aus Ihrer Sicht nun weitergehen?
Schönbohm: Ich kann an die Bundes-SPD nur appellieren, nicht ständig Rücksicht auf die Grünen zu nehmen und doch noch die Einigung mit der Union zu suchen. Dieses Gesetz ist für die Bundesrepublik so wichtig, dass es von beiden großen Volksparteien gemeinsam getragen werden muss — die Union ist hierzu bereit.
Und wenn das Gesetz im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit erhält …
Schönbohm: … sollte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Dies ist das geeignete Gremium, um doch noch zu einer Einigung zu kommen. Es kann schließlich nicht angehen, dass Schily den Ländern diktiert, dieses Gesetz oder keines. Wer einen Kompromiss will, muss auch Spielräume dafür aufzeigen. Der Bundesrat ist ein eigenes Verfassungsorgan und kein Vollzugsorgan der Bundesregierung.
berliner morgenpost:
BGS und Polizei: Verstärkungseinheit gegen Rechts hat sich bewährt
dpa Berlin/Potsdam — Die vor einem Jahr in Südbrandenburg eingeführte BGS-Verstärkungseinheit zur Bekämpfung von Rechtsextremismus hat sich nach Angaben der Verantwortlichen bewährt. So seien an den Bahnhöfen in Cottbus, Guben, Elsterwerda, Lauchhammer und Spremberg berüchtigte Treffpunkte der rechtsextremen Szene endgültig aufgelöst, teilte das Grenzschutzpräsidium Ost gestern mit. Durch die erhöhte Präsenz seien Prävention und Strafverfolgungsdruck erheblich verstärkt worden.
Die Gewerkschaften stellten dagegen einen Erfolg in Frage. Im Kampf gegen Rechts sei die Einheit nicht merklich in Erscheinung getreten, sagte der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Frank Domanski. Er bezeichnete die Einrichtung der Einheit als «puren Aktionismus». Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GDP), Andreas Schuster, sagte, für die Bekämpfung des Extremismus in der Fläche habe die auf Bahnhöfe und grenznahen Bereich beschränkte Einheit wenig gebracht. Im Januar 2001 hatte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) die Verstärkungsmannschaft in Forst (Spree-Neiße) vorgestellt. Die Beamten sollen in Zusammenarbeit mit der Landespolizei den Rechtsextremismus verstärkt ins Visier nehmen.
berliner zeitung:
BGS-Beamte gehen auch in Zivil auf Streife
Grenzschützer im Einsatz gegen Rechtsextreme
mak.
FORST. Zum Dienstantritt der “Verstärkungseinheit Niederlausitz” des Bundesgrenzschutzes (BGS) vor einem Jahr war eigens Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) nach Forst (Spree-Neiße) gekommen. Er hatte dort mit Schlagstock und Polizeihelm posiert. Seither sind die 80 Beamten in der Nähe von Bahnhöfen und in Regionalzügen gegen Rechtsextreme im Einsatz. 50 rechtsextrem motivierte Straftaten haben sie seither festgestellt und 735 Personen überprüft.
Die Treffpunkte der rechtsextremen Szene in den Bahnhofsbereichen von Cottbus, Guben und anderen Städten seien aufgelöst worden, sagte der Präsident des Grenzschutzpräsidiums Ost, Udo Hansen, am Mittwoch in Berlin. Bruno Küpper, der Polizei-Inspekteur des Landes Brandenburg, sekundiert: “Die Zahl rechtsextremer Straftaten in der Region ist im zweiten Halbjahr 2001 spürbar zurückgegangen.”
Hansen setzt in der Region künftig verstärkt auf BGS-Leute in Zivil. “Auch Angler, Liebespärchen oder Radfahrer können BGS-Beamte sein”, sagte er. Dabei würden auch Informationen ermittelt, die dann an den Staatsschutz oder an das Bundeskriminalamt weitergegeben werden. “Der BGS hält sich aber an die ihm zugewiesene Aufgabe”, sagte Hansen, der davon ausgeht, dass das Bundesinnenministerium die BGS-Präsenz in der Niederlausitz auch weiter unterstützt.
Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte am Mittwoch den BGS-Einsatz als Eingriff in die Polizeihoheit der Länder. Die in Jänschwalde stationierte BGS-Hundertschaft werde “irgendwann klammheimlich” verschwinden, sagte Landeschef Andreas Schuster.
dpa Cottbus — Der Deutsche Caritasverband startet in der Lausitz ein Projekt gegen Fremdenfeindlichkeit. In Cottbus und in der sächsischen Stadt Görlitz sollen vom März an je zwölf Jugendliche unter Anleitung eines Sozialpädagogen und eines Historikers das jüdische Leben der Stadt und des Umlandes untersuchen, teilte André Schneider von der Diözese Görlitz mit. Das Projekt läuft im Rahmen des «Xenos» (das Fremde)-Programm, das die Bundesregierung im vergangenen Jahr gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus gestartet hatte.
Mit dem jüdischen Leben in der Lausitz sollen sich Jugendliche beschäftigen, die trotz Berufsausbildung keine Chance auf dem regionalen Arbeitsmarkt haben. Sie gelten als besonders anfällig für fremdenfeindliches Gedankengut. Nach Schneiders Angaben sind sowohl in Cottbus als auch in Görlitz mehr als 600 Jugendliche arbeitslos.
BERNAU. Der Bernauer Amtsrichter Andreas Müller lässt derzeit gutachterlich prüfen, ob das Land Brandenburg den Cannabis-Konsum strafrechtlich zu restriktiv ahndet. Hintergrund: Am 11. März ist der 20-jährige Maik B. wegen des Besitzes von knapp sechs Gramm Haschisch und Marihuana angeklagt. Amtsrichter Müller hat nun die beiden renommierten Forscher Peter Cohen, einen Toxikologen aus Amsterdam, und Dieter Kleiber, einen Gesundheitsforscher der Berliner FU, ebenfalls zu diesem Termin vorgeladen. Sie sollen gutachterlich klären, inwieweit Haschisch überhaupt gefährlich ist. Beide haben in ihren Untersuchungen bisher dargelegt, dass Cannabis-Konsum später nicht zum Konsum von härteren Drogen wie Herion führe, also keine Einstiegsdroge sei.
Richter Neskovic dafür
Intern steht Müller jetzt in der Kritik: Er verursache wegen eines eher belanglosen Gerichtstermins immense Kosten, indem er Gutachter beschäftige, heißt es in Justizkreisen. Wolfgang Neskovic, Sprecher der Neuen Richtervereinigung, begrüßt indes den Vorstoß des Bernauer Amtsrichters. “Die Politik ist schon lange gefordert, uns Richter von der Beschäftigung mit solchen Delikten freizustellen”, sagte Neskovic am Dienstag der “Berliner Zeitung”. “Das muss nun geklärt werden.” Neskovic, der in seiner Zeit als Lübecker Richter ein “Recht auf Rausch” gefordert hatte, verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits seit 1994 eine bundeseinheitliche Beurteilung des Cannabis-Konsums fordert. “Seitdem ist aber nichts passiert”, sagte Neskovic. Tatsächlich ist in Schleswig-Holstein der Besitz von bis zu 30 Gramm Haschisch straffrei, in Nordrhein-Westfalen sind es zehn Gramm. In anderen Bundesländern wie Brandenburg und Berlin wird nur eine Haschisch-Menge von bis zu sechs Gramm als geringfügig eingestuft. “Ich denke, Schleswig-Holstein hat sich bewährt”, sagte Neskovic.
Amtsrichter Müller ist in dieser Frage bereits am Montag mit dem Staatsanwalt aneinander geraten. Müller wollte ein entsprechendes Verfahren gegen einen 23-Jährigen einstellen, der Staatsanwalt war dagegen. Wegen der “verfassungsrechtlichen Kompliziertheit” einigte man sich schließlich darauf, den wegen Drogenvergehens Angeklagten gegen eine Geldbuße von 250 Euro laufen zu lassen.
Das brandenburgische Justizministerium sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, teilte ein Sprecher in Potsdam mit.
Waßmannsdorf: Asylbewerber angegriffen
DAHME SPREEWALD Seit Sonnabend ermittelt die Polizei zum Verdacht der Körperverletzung an einem 30-jährigen Libanesen in Waßmannsdorf. Heimbewohner des dortigen Asylbewerberheims hatten Polizei und Rettungsdienst alarmiert.
Wie der verletzte Mann angab, war er gegen 10.30 Uhr am Sportplatz in Waßmannsdorf aus einer Gruppe von mehreren Personen heraus zusammengeschlagen worden. Der Verletzte wurde mit Prellungen am ganzen Körper in eine Berliner Klinik gebracht, wo er vorsorglich zur Beobachtung stationär aufgenommen wurde. Bei den Befragungen durch die Polizei gab der 30-jährige Geschädigte an, beim Joggen am Zugang zum Sportplatz von der Rudower Straße aus von mehreren Personen angegriffen worden zu sein. Nach seiner Darstellung handelte es sich um junge Männer sowohl mit Glatze als auch normalem Haarschnitt. Sie fragten ihn, ob er Ausländer sei und schlugen anschließend grundlos mit einer Flasche als auch einem weiteren Gegenstand auf ihn ein. Am Boden liegend wurde er weiter getreten. Nachdem die Täter geflüchtet waren, hatte er sich zurück ins Heim geschleppt.
Die Polizei sucht Zeugen des Geschehens und bittet anhand der nach Angaben des Geschädigten erstellten Phantombilder von vier der Täter um Mithilfe.
Die Polizei fragt:
Wer erkennt die Männer auf den Phantombildern?
Phantombild 1: ca. 30 Jahre alt, etwa 2 m groß, blond, kräftig-muskulöse Gestalt, trug Arbeitskleidung
Phantombild 2: 20 — 25 Jahre alt, ca. 1,75 m groß, blond, untersetzt
Phantombild 3: 20 — 25 Jahre alt, ca. 1,80 m groß, blond, sehr kurzer Haarschnitt, dünne Figur, Kreole in einem Ohr, trug schwarze Armeehose mit großen Seitentaschen und schwarze Armeestiefel
Phantombild 4: ca. 20 Jahre alt, 1,75 — 1,80 m groß, dünn, Glatze, Kreole im Ohr und Nasenring.
Pressemitteilung
Am Abend des 22.02.2002 griffen im Stadtzentrum von Frankfurt (Oder) mehrere Dutzend offensichtlich rechtsgerichtete junge Menschen Frankfurter Jugendliche an. Hierbei kam es zum Teil zu erheblichen Verletzungen. Ein junger Mann wurde von den Tätern so brutal zusammengeschlagen, dass er ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Einem weiteren jungen Mann wurde u.a. mit einer Schreckschusspistole auf den Kopf geschlagen. Andere konnten sich nur retten, weil sie die Flucht vor den stark alkoholisierten Rechten ergriffen haben. Die Polizei reagierte aus Sicht der Betroffenen nur unzulänglich.
Bereits seit etwa 19.30 Uhr kam es im Bereich Oderturm/Lennépassagen zu Ansammlungen von offensichtlich rechtsgerichteten Menschen. Schon auf dem Weg dorthin pöbelten diese andere Passanten an. Etwa 20.30 Uhr entdeckten sie eine Gruppe alternativer Jugendlicher am alten Kino. Mit Bierflaschen in den Händen liefen die Rechten zielstrebig auf die Gruppe zu. Dort angekommen, fingen sie sofort an zu schubsen und auf die noch Anwesenden einzuschlagen. Die Täter schreckten auch nicht davor zurück, ihre schon auf dem Boden liegenden Opfer zu malträtieren. Immer wieder schlugen und traten sie auf die Jugendlichen ein.
Der Polizeinotruf reagierte auf die Hilferufe von Betroffenen, es würden mehrere Dutzend „Faschisten auf einige Jugendliche einschlagen“, mit dem Kommentar, dass nicht alle Glatzen Rechte wären.
Die Polizei, die kurze Zeit später mit einigen Beamten vor Ort war, verhielt sich nach Augenzeugenberichten auffallend passiv und beschränkte sich auf das Beobachten. Die Täter konnten sich zumeist unbehelligt weiter im Tatortbereich, rechte Parolen grölend, aufhalten.
Opfer und Zeugen, die inzwischen zur Anzeigenaufgabe auf der Polizeiwache erschienen waren, wurden über eine Stunde alleingelassen. Nur auf Betreiben eines sich nicht im Dienst befindlichen Kriminalbeamten begannen die Vernehmungen dann endlich. Der Vernehmungsbeamte machte jedoch den Anschein, äußerst unwillig zu sein. Ein Jugendlicher berichtete über seine Vernehmung, dass ihn der Vernehmungsbeamte wüst attackiert habe. Auf die Aussage des Jugendlichen, ihn hätten „mehrere Faschisten“ u.a. mit einer Schreckschusspistole auf den Kopf geschlagen, habe der Vernehmungsbeamte höchst ungehalten reagiert. Er habe den Jugendlichen angeherrscht, wie er „die Täter einfach als Faschisten bezeichnen“ könne, die sich prügelnden „Idioten seien sowieso alle gleich“. Der Jugendliche verließ daraufhin mit den anderen anwesenden Zeugen die Polizeiwache. Zu einer Anzeigenaufgabe kam es aufgrund des Verhaltens dieses Vernehmungsbeamten nicht mehr.
Die Beratungsstelle wird diesem Geschehen nachgehen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Polizei einreichen.
Die Beratungsstelle kritisiert den Umgang mit den Opfern. Dass die Angegriffenen auf der Polizeiwache offenbar nicht ernst genommen und verbal attackiert wurden, zeugt von man-gelnder Einsatzbereitschaft und Unfähigkeit im Umgang mit Opfern. Auch hier muss die Arbeit der Polizei im Kampf gegen Rechtsextremismus ansetzen. Opfer, die so unsensibel behandelt und attackiert werden, werden davon abgehalten in Zukunft solche Sachverhalte bei der Polizei anzuzeigen, oder auch nur als Zeugen zur Verfügung zu stehen. Dies führt dazu, dass Straftaten im Dunkeln bleiben. Die Folge ist, dass die Täter staatliche Repression nicht zu spüren bekommen und sich in ihrem Handeln bestärkt fühlen.
Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt