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Gewährung von Kirchenasyl künftig strafbar?

dpa Pots­dam — Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) will jeden einzel­nen Fall der Gewährung von Kirchenasyl auf seine strafrechtliche Rel­e­vanz über­prüfen lassen. Eine pauschale Aus­sage darüber, ob sich Pfar­rer bei der Unter­bringung der von Abschiebung bedro­ht­en Aus­län­der in den Gotteshäusern straf­bar macht­en, sei gegen­wär­tig nicht möglich, antwortete Schön­bohm auf eine par­la­men­tarische Anfrage. Seit Mitte 1999 bis zum Dezem­ber des ver­gan­genen Jahres seien dem Innen­min­is­teri­um ins­ge­samt sieben Fälle von Kirchenasyl in Bran­den­burg bekan­nt geworden.

In der Stadt Cot­tbus sowie im Land­kreis Spree-Neiße habe es jew­eils zwei Fälle gegeben, sagte der CDU-Poli­tik­er weit­er. Weit­er­hin hät­ten Aus­län­der in den Kreisen Tel­tow-Fläming, Ober­spree­wald-Lausitz und Märkisch-Oder­land in Kirchen Zuflucht gesucht, um der dro­hen­den Abschiebung zu ent­ge­hen. Zwei Mal sei das Asyl nach Gesprächen zwis­chen seinem Min­is­teri­um und den Kirchen been­det wor­den. Die Lan­desregierung bemühe sich um die Ver­wirk­lichung des deutsch-viet­name­sis­chen Abkom­mens über die Rück­nahme von Viet­name­sen, die sich ille­gal in Bran­den­burg aufhielten.

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Debatte um Kirchenasyl

POTSDAM Als alle Rechtsmit­tel erschöpft waren, erin­nerte sich Spree-Neiße-Lan­drat Dieter Friese (SPD) an das Luther-Wort “Sündi­ge tapfer” und rief im ver­gan­genen Sep­tem­ber einen “überge­set­zlichen Not­stand aus. Statt mehrere abgelehnte Asyl­be­wer­ber ins Koso­vo zurück zu schick­en, erteilte der SPD-Poli­tik­er ihnen eine weit­ere ein­jährige Duldung. 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) tobte. Doch strafrechtlich hat­te Frieses eigen­willige Rechts-Auf­fas­sung bis­lang keine Auswirkun­gen. “Auch ein vol­lziehbar aus­reisepflichtiger Aus­län­der kann geduldet wer­den”, erläuterte der Sprech­er des Jus­tizmin­is­ters, Ull­rich Her­rmann, damals. Das Innen­min­is­teri­um pocht hinge­gen nach wie vor darauf, dass Friese nach Recht und Gesetz zu han­deln habe. Etwaige Kon­se­quen­zen für Friese erörtere man “nicht öffentlich”, teilte Sprech­er Heiko Hom­burg mit. Ob die Staat­san­waltschaft inzwis­chen von sich aus wegen Rechts­beu­gung gegen den Lan­drat ermit­telt, ist noch unklar. 

Eben­so unklar ist, wie die Lan­desregierung das Kirchenasyl bew­ertet. Die recht­sex­treme DVU wollte in ein­er par­la­men­tarischen Anfrage wis­sen, ob sich Pfar­rer straf­bar machen, wenn sie Aus­län­dern, deren Aufen­thalt in Deutsch­land been­det ist, in Kirchen Asyl gewähren. Der Innen­min­is­ter blieb eine klare Antwort schuldig: “Eine pauschale Aus­sage zur Straf­barkeit der Asyl gewähren­den Pfar­rer oder ander­er Kirchen­vertreter ist nicht möglich”, so seine knappe Auskun­ft. Es sei grund­sät­zlich in jedem Einzelfall “die Rel­e­vanz etwaiger Beteili­gung­shand­lun­gen in strafrechtlich­er Hin­sicht zu würdi­gen”. Da dies bish­er unterblieben ist, bleiben die Gotteshäuser ein rechts­freier Raum. Seit Mitte 1999 sind dem Innen­min­is­teri­um sieben Kirchenasylfälle in Cot­tbus und den Kreisen Tel­tow-Fläming, Ober­spree­wald-Lausitz, Märkisch-Oder­land und Spree-Neiße bekan­nt geworden. 

Obwohl der Innen­min­is­ter in sein­er par­la­men­tarischen Ent­geg­nung nicht auss­chloss, dass einzelne Kirchenasylfälle strafrechtlich geprüft wür­den, zeigte sich ein­er sein­er schärf­sten Kri­tik­er zufrieden mit der Antwort. Er hätte es zwar lieber gese­hen, wenn Schön­bohm auf die Anfrage mit einem Nein geant­wortet hätte, sagte der Cot­tbuser Gen­er­al­su­per­in­ten­dent Rolf Wis­chnath. Aber dafür, dass sich Kirchenasyl immer in einem rechtlichen Grenzbere­ich abspiele, sei die Antwort “außeror­dentlich zurückhaltend”. 

Er ver­mei­de es im Übri­gen immer von Kirchenasyl zu sprechen, so Wis­chnath. Dieser Begriff aus dem Mit­te­lal­ter sug­geriere einen “heili­gen, sakrosank­ten Raum, der unan­tast­bar ist”. Doch die Kirchen wür­den keinen rechts­freien Raum für sich beanspruchen, ver­sicherte der Kirchen­mann. Man wolle mit dieser “Tat der Barmherzigkeit” nur aufzeigen, dass die Durch­set­zung von Recht im Einzelfall auch wieder neues Unrecht schaf­fen kann. Die oppo­si­tionelle PDS hinge­gen forderte gestern erneut die Ein­set­zung ein­er Härte­fal­lkom­mis­sion. Damit könne die indi­vidu­elle Sit­u­a­tion von aus­ländis­chen Fam­i­lien und Einzelper­so­n­en berück­sichtigt wer­den, erk­lärte der PDS-Lan­desvor­sitzende Ralf Christof­fers. “Kirchenasyl hat eine human­itäre Funk­tion.” Er warnte ein­drück­lich davor, die Fra­gen der Migra­tion und Flüchtlingspoli­tik zum The­ma im Bun­destagswahlkampf wer­den zu lassen. 

Auch zur Härte­fal­lkom­mis­sion äußerte sich Wis­chnath zurück­hal­tend: “Heil und Men­schlichkeit” seien von ein­er Härte­fal­lkom­mis­sion nicht zu erwarten. “Die meis­ten umstrit­te­nen Asylfälle hät­ten mit ein­er Kom­mis­sion auch nicht bess­er gelöst wer­den können.” 

Kom­men­tar von Stephan Breiding 

Reformbedarf 

Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Schön­bohm hat sich mit sein­er Rep­lik auf die Asyl-Anfrage im Par­la­ment sehr zurück­ge­hal­ten. Eine pauschale Antwort sei nicht möglich, es müsse der Einzelfall geprüft wer­den. Tat­sache ist, dass es für Kirchenasyl kein­er­lei Rechts­grund­lage gibt, auf die man sich berufen kann. Doch Pfar­rer, die ihrem Gewis­sen einen höheren Stel­len­wert ein­räu­men als Recht und Gesetz, mussten in Bran­den­burg bish­er keine Kon­se­quen­zen fürcht­en. Und obwohl Schön­bohm auch bei offenkundi­gen Fam­i­lien-Dra­men immer stur auf Abschiebung behar­rt — ein Gotte­shaus hat der gläu­bige Christ bish­er nicht stür­men lassen. Anders als im SPD-regierten Nieder­sach­sen, wo abzuschiebende Aus­län­der von Polizis­ten schon mal in der Nacht aus Kirchen­bet­ten geholt wer­den. Auch wenn in Bran­den­burg das Kirchenasyl schon Erfolg hat­te — eine Dauer­lö­sung ist es nicht. Eher eine War­nung: Die ins­ge­samt 350 Kirchenasylfälle bun­desweit zeigen, dass das Aus­län­der­recht drin­gend reformbedürftig ist.

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Nachbarn wollten Nazi-Musik nicht mehr hören

POTSDAM Wegen des Ver­dachts der Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen wird gegen vier Per­so­n­en in Königs Wuster­hausen ermit­telt. Die zwei Män­ner und zwei Frauen im Alter von 19 bis 32 Jahren sollen in der Nacht zu gestern in ein­er Woh­nung rechte Musik abge­spielt und gesun­gen haben, berichtete ein Polizeis­prech­er. Drei Tatverdächtige seien in Polizeige­wahrsam genom­men wor­den, um nach erfol­gten Anwohn­er­protesten weit­ere Ruh­estörun­gen zu verhindern. 

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Klagewelle Teil 2: Amtsgericht spricht Volksinitiative frei

Some­times the bear gets you and some­times you get the bear.” An dieses englis­che Sprich­wort müssen in diesen Tagen wohl die Mit­glieder der bran­den­bur­gis­chen Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei denken. Heute saßen zwei von ihnen im Pots­damer Amts­gericht auf der Anklagebank. 

Im Jahr 2001 druck­ten die Mit­glieder der Ini­tia­tive, die sich damals noch Bünd­nis gegen das Polizeige­setz nan­nten, ein satirisches Plakat, das Innen­min­is­ter Schön­bohm gar nicht so lustig fand. Waren auf dem Plakat doch die Worte: „Achtung, dieser Platz wird noch nicht videoüberwacht! Leinen Sie ihr Kind an, sor­gen Sie für aus­re­ichende Bewaffnung und führen sie kein Bargeld mit sich. Straftat­en kön­nen hier nicht aus­geschlossen wer­den. Wir wollen das Sie sich leben. Ihr Jörg Schön­bohm“ auf leuch­t­end gelbem Unter­grund und mit far­biger Schrift zu lesen. Der Text und die Machart des Werkes, wür­den den Anschein erweck­en, so das Innen­min­is­teri­um, dass es sich hier um eine amtliche Veröf­fentlichung han­dle. Völ­lig unver­ständlich für Beate Net­zler, Sprecherin der Ini­tia­tive: „Ganz ein­deutig ist dies ein satirisches Plakat. Vielmehr erweckt die Klage den Ein­druck, dass hier wieder ein­mal kri­tis­che Stim­men zum Schweigen gebracht wer­den sollen. Satire ist von je her ein gesellschaftlich­es Mit­tel gewe­sen um Kri­tik an den Ver­hält­nis­sen zu äußern. Das muss ein Staat wie dieser ein­fach ver­tra­gen können.“ 

Die Staat­san­walt argu­men­tierte, dass es erst auf den zweit­en Blick erkennbar sei, dass es sich um eine Satire han­dle. Auf dem Plakat war näm­lich am unteren recht­en Rand in klein­er Schrift das „ViS­dP“, sprich der Pres­sev­er­ant­wortliche ver­merkt. Damit sei das Plakat dann auch endgültig als nicht amtlich zu erken­nen, so die Anwälte, von denen die Volksini­tia­tive gle­ich zwei ins Ren­nen schickte. 

Die Ver­hand­lung kreiste dann aber nicht um die Frage, ob es sich offen­sichtlich um Satire han­dele oder nicht, son­dern ob die Beklagten tat­säch­lich vorsät­zlich ein Amt vor­getäuscht hät­ten. Im Plä­doy­er des Staat­san­waltes bezog dieser auch poli­tisch Stel­lung, was für einige Aufre­gung im Gerichtssaal sorgte. Der Staat­san­walt beze­ich­nete es als „Intellek­tuell abge­hoben“ sich nicht darüber zu freuen, dass nun am Pots­damer Haupt­bahn­hof die Krim­i­nal­ität nach aktuelle Pressemit­teilung des Innen­min­is­teri­ums auf Null reduziert sei. Dem erwiderten bei­de Angeklagten, dass sich durch den Ver­drän­gungsef­fekt Straftat­en nur örtlich ver­schöben. Lei­d­tra­gende seinen die ärmeren Bevölkerungss­chicht­en, in deren Wohn­bezirke keine Kam­eras aufge­hängt wür­den, weil es kein Inter­esse zur Leben­squal­ität­ser­höhung durch die Poli­tik gäbe. Der Volksini­tia­tive gehe es aber nicht um eine flächen­deck­ende Überwachung, son­dern um die generelle Ablehnung. 

Am Ende der Ver­hand­lung beantragte der Staat­san­walt dann 15 Tagessätze zu je 30 Euro für jeden der Angeklagten. Diese bat­en darum, wenn ihr Antrag auf Freis­pruch nicht entsprochen wäre, einen höheren Tages­satz anzuset­zen, denn damit sei das Urteil hoch genug um für eine Beru­fung zuge­lassen zu wer­den. „Wir wer­den not­falls bis vor das Bun­desver­fas­sungs­gericht gehen“ sagte ein­er der Angeklagten in der Verhandlung. 

Die Rich­terin sprach dann auch ein deut­lich Urteil. Freis­pruch. Das Gericht fol­gte der Ansicht der Vertei­di­gung, dass ein Wille zur Anmaßung nicht erkennbar sei. Anson­sten hät­ten die Beklagten auch nicht die Presse ein­ge­laden um das Plakat des Bünd­niss­es der Öffentlichkeit vorzustellen. Auch wenn, wie dargelegt wurde, sich Per­so­n­en dieses Plakat in den Büros der Ini­tia­tive abholten, wäre ja erkennbar, dass nicht das Min­is­teri­um hier Her­aus­ge­ber sei. Außer­dem würde das Plakat mit sein­er leuch­t­ende Auf­machung nicht wie eine amtliche Bekan­nt­machung aussehen. 

Die Kosten des Rechtsstre­it trägt zu ein­hun­dert Prozent die Staatskasse. „Ein teures Vergnü­gen für die Rachegelüste von Schön­bohm“, so Net­zler. Befragte Juris­ten waren sich im Vor­feld einig, dass die Klage der Staat­san­walt keine Aus­sicht auf Erfolg hatte. 

„Wir hof­fen uns nun wieder inten­siv­er unser­er inhaltlichen Arbeit wid­men zu kön­nen“, sagte eine sichtlich fröh­liche Beate Net­zler. Doch eine eventuelle Beru­fung im Stre­it um die Domain www.polizeibrandenburg.de, den die Ini­tia­tive noch unter­hält, ste­ht eventuell noch aus. Bis dahin kann das besagte Plakat noch ange­se­hen bzw. bestellt und an ander­er Stelle als Protest­postkarte ver­schickt werden.

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Anstrengungen der Landes-Regierung gegen Rechts umsonst !?!

EBERSWALDE Frem­den­feindlichkeit und Gewalt in Bran­den­burg sind nach Ansicht des Städte- und Gemein­de­bun­des bish­er noch nicht aus­re­ichend bekämpft wor­den. Die Sit­u­a­tion sei trotz inten­siv­er Anstren­gun­gen der Lan­desregierung nicht bess­er gewor­den, sagte Geschäfts­führer Karl-Lud­wig Böttch­er auf der zweit­en Region­alkon­ferenz der Koor­di­na­toren gegen Frem­den­feindlichkeit am Sonnabend in Eber­swalde. Ins­beson­dere die bun­desweite Debat­te über das Zuwan­derungs­ge­setz gebe Recht­sradikalen weit­er Auftrieb.

Nach dem Ein­druck von Experten formierten sich Recht­sradikale in Bran­den­burg neu, sagte Böttch­er weit­er. So wür­den neuerd­ings viele gesellschaftliche Organ­i­sa­tions­for­men unter­wan­dert und neue Betä­ti­gungs­felder und Net­ze, wie etwa die Musik­szene, erschlossen. „Viele Jugendliche wis­sen gar nicht, dass hin­ter ange­bote­nen Aktiv­itäten Recht­sradikale ste­hen“, sagte Böttch­er. Ihr Arglosigkeit würde vielfach ausgenutzt. 

Böttch­er forderte, Bran­den­burg müsse dem Zuwan­derungs­ge­setz zus­tim­men. „Das Bun­des­land darf sich nicht zum Spiel­ball der Inter­essen ander­er machen lassen“, meinte der Geschäftsführer.

Min­is­ter­präsi­dent Man­fred Stolpe (SPD) sowie weit­ere Per­sön­lichkeit­en des öffentlichen Lebens hat­ten im August 2000 Bürg­er­meis­ter und Amts­di­rek­toren aufge­fordert, Koor­di­na­toren gegen Frem­den­feindlichkeit und Gewalt zu benen­nen. Das Koor­di­na­toren-Net­zw­erk umfasst mit­tler­weile rund 500 Gemeinden.

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Fotogalerie zur IWG-Demo

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier noch Bilder vom Auf­marsch der IWG in Frank­furt (Oder) am 12.01.02. Das erste Bild zeigt BGS-Kräfte am Bahn­hof beim Ein­satz mit Hun­den (natür­lich ohne Maulko­rb) bei abdrän­gen der Antifas von der Strasse. Die nächsten
bei­den Bilder zeigen die spär­lich besuchte Demo der Nasen.(im Bild keine Frank­furter Glatzen son­dern größten Teils Gubener) 

 

BGSler, die sich den Ein­satz mit der Polizei teil­ten und sich Antifas mit beson­derem Engage­ment zur Brust
nah­men, sind auf den Bildern 5–7 bei ein­er Gewahrsahm­nahme am Bahn­hof zu sehen. Glück­licher­weise hat­ten sie alle Hände voll zu tuhen. Bild 8 zeigt die Sitzblock­ade in der Rudolf-Bre­itscheid-Strasse und offen­sichtlich überforderte
Ein­satzkräfte der Polizei kurz vor ein­er kleinen Schnee­ballschlacht. Anzumerken ist, das hier keine Schnee­bälle son­dern Fäuste der Bullen die Antwort waren.
Etwa an dieser Stelle entsch­ied sich dann der Ein­sat­zleit­er die Nasen auf kürzestem Wege wieder zum Bahn­hof zu schick­en, die eigentliche Strecke über Heil­bron­ner Strasse, Guben­er Strasse und Fer­di­nandsstrasse wäre etwa noch mal so
weit gewe­sen. Ein erster Erfolg für die Antifas die Bullen und Faschos hier schon ordentlich zuge­set­zt hat­ten. Weit kamen sie aber nicht auf dem Rück­weg, denn schon nach ca. 60m block­ierten erneut zwei Sitzblock­aden die Strasse.
Bild 9 zeigt die dementsprechen begeis­terte Tra­cht­en­gruppe in grün. 

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Nazis versuchten an Gegen-Rechts-Bündnis teilzunehmen

Eber­swalder Net­zw­erk ist nicht offen für Recht­sex­trem­is­ten und “Nationale”

Pressemit­teilung

Erst­mals ver­sucht­en am 17. 1.2002 zwei organ­isierte Recht­sex­trem­is­ten an einem reg­ulären Tre­f­fen des Net­zw­erkes für ein tol­er­antes Eber­swalde teilzunehmen. Sie wur­den vor Beginn der Sitzung des Raumes ver­wiesen. Pro­fes­sor Dr. Jung, Fach­hochschule (FH), machte damit vom Haus­recht Gebrauch. Er begrün­dete dies damit, daß Recht­sex­trem­is­ten in dieser Organ­i­sa­tion an der FH uner­wün­scht sind. Zudem sei es ein aber­witziger Akt der Dreistigkeit, wenn Recht­sex­trem­is­ten in einem Bürg­er­bünd­nis gegen Recht­sex­trem­is­mus mitwirken wollen. Das wider­spricht dem Selb­stver­ständ­nis und den Zie­len des Net­zw­erks. Dage­gen ist jed­er Bürg­er, der sich für die Ziele des Net­zw­erks engagieren will, in diesem offe­nen Bünd­nis her­zlich willkommen. 

Die Mit­glieder des Net­zw­erkes stellen übere­in­stim­mend klar, dass dieses Bürg­er­bünd­nis für Recht­sex­trem­is­ten nicht offen ist, da deren Hand­lun­gen den Zie­len des Net­zw­erkes ent­ge­gen­ste­hen. Anhand von zahlre­ichen Beispie­len aus der Region kann belegt wer­den, dass die recht­sex­trem­istis­chen Pro­pa­gan­da-Aktiv­itäten in dem­a­gogis­ch­er Weise gegen demokratis­che Grundw­erte gerichtet sind und dass sie dabei bewußt mit Ver­drehun­gen, Halb­wahrheit­en und dreis­ten Lügen arbeit­en. Die organ­isierten Recht­sex­tremen ver­suchen offen­bar, angesichts des dro­hen­den NPD-Ver­botes sich als schein­bar demokratis­che Part­ner anzubieten. 

Anhand eines aktuellen Fall­es beri­eten die Net­zw­erk­er an diesem Abend, wie sich engagierte Bürg­er vor recht­sex­tremen Attack­en wehren kön­nen. So wird emp­fohlen, Klage einzure­ichen, wenn Flug­blät­ter oder Plakate mit recht­sex­tremem Inhalt unter­schrieben sind mit Namen von Mit­gliedern des Net­zw­erkes. Es liegen bere­it eine Rei­he von entsprechen­den Fällen vor. Auf diese Weise wer­den demokratis­che Bürg­er ver­leumdet. Die Net­zw­erk-Mit­glieder fordern alle jew­eils Betrof­fe­nen auf, sich in solchen öffentlich gegen Recht­sex­trem­is­mus und Ras­sis­mus zu beken­nen und zu positionieren. 

Das näch­ste Tre­f­fen wird am 28.1.2002 um 15,30 Uhr in der Fach­hochschule stat­tfind­en. Eber­swalder Bürg­er, die gegen Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit aktiv wer­den oder sich informieren wollen, sind nach wie vor her­zlich dazu eingeladen. 

Dr. Mohamed Ham­dali, Kai Jahns, Prof.Dr.N.Jung, Rein­hard Wienke, Net­zw­erk für ein tol­er­antes Eberswalde
gegen Gewalt,Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit
Mit­glied im Aktions­bünd­nis gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit des Lan­des Brandenburg
Träger der Theodor-Heuss-Medaille 1999 

Prof.Dr.Norbert Jung

FH Eberswalde

FB Land­schaft­snutzung und Naturschutz

Pro­fes­sur Umweltbildung

Ebertstr.28

16225 Eberswalde

Tel. 03334/ 657311, …308

030/4743934

njung@fh-eberswalde.de

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Landgericht will Internetdomain zensieren

Am 16.01.02 ver­han­delte das Pots­damer Landgericht über eine Klage der bran­den­bur­gis­chen Lan­desregierung auf Freiga­be und Unter­las­sung der Nutzung der Inter­net­do­main www.polizeibrandenburg.de die derzeit von der Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei genutzt wird. 

Das Landgericht lehnte die Anträge teil­weise als unzuläs­sig ab, verurteilte aber im Kern die Beklagten dazu, die Freiga­be der Domain zu erk­lären und diese nicht mehr zu nutzen. 

Damit fol­gte das Gericht der Auf­fas­sung der Kläger, daß der Begriff polizeibran­den­burg ein geschützter Name sei und das Namen­srecht des Innen­min­is­teri­ums ver­let­zt sei. 

Mit diesem Urteil zeigt sich erneut, wie ger­ing Volksini­tia­tiv­en im Land Bran­den­burg durch die Gerichte bew­ertet werden. 

Die Volksini­tia­tive hält die von der Vor­sitzen­den Rich­terin bere­its vor der mündlichen Ver­hand­lung aus­giebig dargelegte und offen­bar lei­der bere­its vor dem Aus­tausch der Argu­mente beste­hende Recht­sauf­fas­sung aus mehreren Grün­den für falsch. 

Eine ein­heitliche Polizeibehörde gibt es im Land Bran­den­burg nicht. Stattdessen existieren sechs Prä­si­di­en, die Wasser­schutzpolizei, das Lan­deskrim­i­nalamt und ver­schiedene Ordungs­be­hör­den und Spezialein­heit­en. Das Innen­min­is­teri­um stellt lediglich die gemein­same Dien­stauf­sichts­be­hörde für die ver­schiede­nen Polizeibehör­den dar. Deshalb ist das Schön­bohm­min­is­teri­um keine Polizeibehörde und kann sich daher auch nicht auf den Namen Polizei Bran­den­burg berufen. Eine sprach­liche Ver­wech­slungs­ge­fahr der Begriffe Innen­min­is­teri­um und polizeibran­den­burg beste­ht nicht ein­mal ansatzweise. 

Außer­dem stellt der Begriff Polizei keinen schutzfähi­gen Namen dar. Ohne den Zusatz ein­er Behör­den­beze­ich­nung wie z.B. Prä­sid­i­um, Wache oder Min­is­teri­um stellt das Wort Polizei lediglich eine Berufs­beze­ich­nung oder einen Sam­mel­be­griff dar. Es ist prak­tisch unmöglich, eine Inter­net­seite zum The­ma Polizei in Bran­den­burg zu gestal­ten, ohne auf die nahe­liegen­den Begriffe Polizei und Bran­den­burg zurückzugreifen. 

Zuguter­let­zt entste­ht der Polizei auch kein­er­lei Schaden durch den Betrieb der umstrit­te­nen Inter­net­seite. Ganz im Gegen­teil: Hätte die Volksini­tia­tive die Domain nicht ein­gerichtet, wür­den fehlgeleit­ete NutzerIn­nen auch nicht auf der Polizei­seite des Innen­min­is­teri­ums, son­dern ein­fach auf kein­er Seite lan­den. Während sie jet­zt sofort durch einen deut­lich sicht­baren roten Link zur Polizei­seite weit­erfind­en kön­nen, kön­nte auf ein­er leeren Seite der Ein­druck entste­hen, es gäbe (noch) keine Seite der Polizei. 

Die Auf­fas­sung, im Inter­net wäre uner­wün­schte Wer­bung auszuschließen, legt den Ver­dacht nahe, daß im Landgericht noch mit Schreib­maschi­nen und Karteikarten gear­beit­et wird. Mit den Real­itäten des wilden Inter­nets haben der­art rührende plan­wirtschaftliche Wun­schträume jeden­falls nichts zu tun. 

Vor der Entschei­dung über weit­ere Rechtsmit­tel wird die Volksini­tia­tive die schriftliche Urteils­be­grün­dung abwarten. 

Das Landgericht lehnte die Anträge teil­weise als unzuläs­sig ab, verurteilte aber im Kern die Beklagten dazu, die Freiga­be der Domain zu erk­lären und diese nicht mehr zu nutzen. 

Damit fol­gte das Gericht der Auf­fas­sung der Kläger, daß der Begriff polizeibran­den­burg ein geschützter Name sei und das Namen­srecht des Innen­min­is­teri­ums ver­let­zt sei. 

Mit diesem Urteil zeigt sich erneut, wie ger­ing Volksini­tia­tiv­en im Land Bran­den­burg durch die Gerichte bew­ertet werden. 

Die Volksini­tia­tive hält die von der Vor­sitzen­den Rich­terin bere­its vor der mündlichen Ver­hand­lung aus­giebig dargelegte und offen­bar lei­der bere­its vor dem Aus­tausch der Argu­mente beste­hende Recht­sauf­fas­sung aus mehreren Grün­den für falsch. 

Eine ein­heitliche Polizeibehörde gibt es im Land Bran­den­burg nicht. Stattdessen existieren sechs Prä­si­di­en, die Wasser­schutzpolizei, das Lan­deskrim­i­nalamt und ver­schiedene Ordungs­be­hör­den und Spezialein­heit­en. Das Innen­min­is­teri­um stellt lediglich die gemein­same Dien­stauf­sichts­be­hörde für die ver­schiede­nen Polizeibehör­den dar. Deshalb ist das Schön­bohm­min­is­teri­um keine Polizeibehörde und kann sich daher auch nicht auf den Namen Polizei Bran­den­burg berufen. Eine sprach­liche Ver­wech­slungs­ge­fahr der Begriffe Innen­min­is­teri­um und polizeibran­den­burg beste­ht nicht ein­mal ansatzweise. 

Außer­dem stellt der Begriff Polizei keinen schutzfähi­gen Namen dar. Ohne den Zusatz ein­er Behör­den­beze­ich­nung wie z.B. Prä­sid­i­um, Wache oder Min­is­teri­um stellt das Wort Polizei lediglich eine Berufs­beze­ich­nung oder einen Sam­mel­be­griff dar. Es ist prak­tisch unmöglich, eine Inter­net­seite zum The­ma Polizei in Bran­den­burg zu gestal­ten, ohne auf die nahe­liegen­den Begriffe Polizei und Bran­den­burg zurückzugreifen. 

Zuguter­let­zt entste­ht der Polizei auch kein­er­lei Schaden durch den Betrieb der umstrit­te­nen Inter­net­seite. Ganz im Gegen­teil: Hätte die Volksini­tia­tive die Domain nicht ein­gerichtet, wür­den fehlgeleit­ete NutzerIn­nen auch nicht auf der Polizei­seite des Innen­min­is­teri­ums, son­dern ein­fach auf kein­er Seite lan­den. Während sie jet­zt sofort durch einen deut­lich sicht­baren roten Link zur Polizei­seite weit­erfind­en kön­nen, kön­nte auf ein­er leeren Seite der Ein­druck entste­hen, es gäbe (noch) keine Seite der Polizei. 

Die Auf­fas­sung, im Inter­net wäre uner­wün­schte Wer­bung auszuschließen, legt den Ver­dacht nahe, daß im Landgericht noch mit Schreib­maschi­nen und Karteikarten gear­beit­et wird. Mit den Real­itäten des wilden Inter­nets haben der­art rührende plan­wirtschaftliche Wun­schträume jeden­falls nichts zu tun. 

Vor der Entschei­dung über weit­ere Rechtsmit­tel wird die Volksini­tia­tive die schriftliche Urteils­be­grün­dung abwarten. 

Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte
gegenüber der Polizei

Lin­den­straße 53, 14467 Potsdam, 

Fon 280 50 83

Fax 270 87 28 

www.polizeibrandenburg.de

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Potsdamer Landgericht verurteilt Volksinitiative

Seit­dem sich im August 2001 die Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei im Inter­net präsen­tiert, ist das Pots­damer Innen­min­is­teri­um beun­ruhigt. Wird dort doch befürchtet, dass durch die Adresse, unter der sich die Ini­tia­tive zeigt, eine „Zuord­nungsver­wirrung“ beim sur­fen durch die Weit­en des WWW ein­stellt. Denn laut Argu­men­ta­tion des Min­is­teri­ums, entstünde bei der Domain www.polizeibrandenburg.de der Ver­dacht, dort ver­berge sich der Inter­ne­tauftritt der bran­den­bur­gis­chen Polizei und nicht der Volkini­tia­tive. Grund genug eine Klage beim Landgericht einzure­ichen und die Aktivis­ten vor Gericht zu bringen. 

„Wir wür­den uns lieber mit unser­er eigentlichen Arbeit beschäfti­gen, anstatt uns hier vor Gericht vertei­di­gen zu müssen“, sagte Beate Net­zler, Sprecherin der Volksini­tia­tive. Seit­dem der Innen­min­is­ter des Lan­des Bran­den­burg, Jörg Schön­bohm, ver­gan­genen Jahres eine Ver­schär­fung des Polizeige­set­ztes erre­ichte, bemüht sich die Ini­tia­tive Aufk­lärungsar­beit zu leis­ten und die Kon­trolle der Polizei zu erhöhen. „Die Rechte der Polizei gegenüber den Bürg­ern wer­den immer weit­er aus­ge­baut, während Kon­trollmöglichkeit­en für nor­male Men­schen fast gar nicht beste­hen“, so Net­zler und ver­weist dabei auf die neu einge­führte Videoüberwachung, die Möglichkeit zur Ver­hän­gung von Aufen­thaltsver­boten und den polizeilichen Todess­chuss. „Um so ver­wun­der­lich­er ist es“, laut Net­zler „dass das Min­is­teri­um nun ein neues Bürg­er­recht kon­stru­iert, näm­lich das, auf ver­wirrungs­freies Sur­fen im Netz. In der Tat, beim sur­fen durchs Netz, sprin­gen schön öfter mal Wer­be­fen­ster auf oder es erfol­gt eine Umleitun­gen zu ein­er anderen Seite. Juris­tisch gese­hen geht es aber um das Namen­srecht an dem Wort Polizeibran­den­burg. Und das hat, so die Rich­terin, ganz ein­deutig das Land Bran­den­burg. Ein­wände nach dem der Begriff Polizei nicht ein­deutig definier­bar sei ließ das Gericht nicht gel­ten. Statt dessen verurteilte es die Volkini­tia­tive auf Her­aus­gabe der Domain, andern­falls wür­den eine vier­tel Mil­lion Euro oder 6 Monate Haft dro­hen. Für Beate Net­zler völ­lig unver­ständlich, beschäfti­gen sich doch die Ini­tia­tive genau damit, was der Domain­name auch sage, mit der Polizei in Bran­den­burg. Und damit, so Net­zler, wür­den sie auch die Kon­trol­lauf­gaben des Innen­min­is­teri­ums und damit eine öffentliche Auf­gabe übernehmen. Sie ver­weist auf die Räu­mung eines beset­zten Haus­es in der Pots­damer Bre­itschei­d­straße im Som­mer let­zten Jahres.„Die Polizei stürmte das Haus unbe­grün­det und behauptete, sie habe Diebesgut darin gefun­den.“ Bis heute würde die hochbrisante Sache hinge­zo­gen, bei der sich auch der Ober­bürg­er­meis­ter eingeschal­tet hat­te. Es sei erwiesen, dass sowohl die Tat­sachen zur Räu­mungsanord­nung als auch die Dieb­stahlbe­haup­tung falsch sei. „Kein Wort des Min­is­teri­ums dazu“, so Net­zler. Auf der Home­page der Volksini­tia­tive befände sich jedoch ein umfan­gre­ich­er Bericht dazu. „Und aus­gerech­net jet­zt fällt dem Innen­min­is­teri­um ein, unsere Adresse zu beanspruchen“, so Net­zler. Der Ver­dacht liegt tat­säch­lich nahe, dass hier unlieb­same Kri­tik­er zum Schweigen gebracht wer­den sollen. 

In der Ver­gan­gen­heit sahen es Min­is­ter Schön­bohm und sein Press­esprech­er Hom­burg (bei­de CDU) näm­lich mit dem „Domain­grab­bing“ nicht zu ernst. War es doch für ihren jet­zi­gen Job sehr von Vorteil, dass sie sich im Land­tagswahlkampf 1998 die Adressen www.manfred-stople.de und www.reginehildebrandt.de sicherten und direkt auf die Seit­en der Lan­des CDU leit­eten. Doch davon wollen sie jet­zt nichts mehr wissen. 

Dem Gericht war jeden­falls an ein­er Presse­berichter­stat­tung nicht viel gele­gen, denn es ver­wies Jour­nal­is­ten, die im kleinen Ver­hand­lungssaal kein Platz mehr fan­den des Raumes. Eine Stuhlrei­he mehr, hätte dem ganz ein­fach abgeholfen. 

Ob sich die Ini­tia­tive eine neue Domain sucht, oder ob sie in Beru­fung geht, das hal­ten sich die Aktivis­ten derzeit noch offen.

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Der teuerste Punkt aller Zeiten

Pots­dam - Am Mor­gen des heuti­gen Mittwoch kam es zur Ver­hand­lung zwis­chen dem Land Bran­den­burg und der Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei. Das Innen­min­is­teri­um des Lan­des will die Home­page der Volksini­tia­tive polizeibrandenburg.de. herausverlangen.

 
Öffentlichkeit schien nicht gewahrt

 
Noch bevor die eigentliche Ver­hand­lung begonnen hat, zeigte sich, wie das Land mit unlieb­samen Geg­n­ern umge­ht. Obwohl zu erwarten war, dass das öffentliche Inter­esse an dieser Ver­hand­lung nicht ger­ade als ger­ing einzuschätzen ist, wählte man im Landgericht einen kleinen Gericht­saal, sodass die zahlre­ich erschiene­nen Gäste und Jour­nal­istIn­nen zu einem Teil nicht an der Ver­hand­lung teil­nehmen kon­nten. Auch auf die Bitte, weit­ere Stüh­le in den Raum zu stellen, reagierte das Gericht neg­a­tiv. Stattdessen sicherte ein Jus­tiz-Angestell­ter die Tür zum Ver­hand­lungsaal. “Öffentliche Ver­hand­lung” hieß an der Tür…

 
Span­nend kon­nte man die Ver­hand­lung nicht nen­nen. Nach 15 Minuten war die sie bere­its been­det. Die “öffentliche Ver­hand­lung” beschränk­te sich auf das Vor­lesen der der Klage und deren Erwiderung. Die Anwältin der Volksini­tia­tive, Antje Kla­mann, ergriff noch ein­mal das Wort und begrün­dete die Klage­ab­weisung weiter.

 
Klar war allen im Gerichtssaal sitzen­den, dass sich das Gericht offen­bar schon vorher entsch­ieden hat­te. Die vor­sitzende Rich­terin bestellte nach der span­nen­den Vier­tel­stunde, die Beklagten auf den Nach­mit­tag zur Urteilsverkün­dung. Mit Span­nung erwarteten die Beobachter dieses Rechtsstre­its das Urteil — eben­so wie die eben­falls zurück­gekehrten Journalisten.

 
Das Urteil

 
Die vor­sitzende Rich­terin verurteilte ein Mit­glied der Volksini­tia­tive, auf das die Domain polizeibrandenburg.de reg­istri­ert ist, zur Her­aus­gabe der Home­page. Das heißt, dass diese bein der DeNIC eG abgemeldet wer­den muss. Desweit­eren dür­fen auf der Home­page keine Inhalte mehr hin­ter­legt wer­den — für die Inhalte zeich­nete ein anderes Mit­glied der Volksinitiative.

 
Wenn die Beklagten der Auf­forderung des Gericht­es nicht nachkom­men, wird gegen sie ein Ord­nungs­geld in Höhe von bis zu 255.645,94 EUR (500.000 DEM) ver­hängt. In Anbe­tra­cht der Tat­sache, dass das Innen­min­is­teri­um sich die Domain vor Jahren schon für zir­ka 1,00 DEM pro Monat sich­ern hätte kön­nen, scheint dies völ­lig über­trieben. Weit­er­hin hätte das Min­is­teri­um sich die 35 Prozent der Kosten des Ver­fahrens, die dem Kläger aufer­legt wur­den, sparen können.

 
Die Volksini­tia­tive behält sich übri­gens das Rechtsmit­tel der Beru­fung vor. Mehr Infos unter http://www.polizeibrandenburg.de.

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