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Nach Anschlag von Berlin – Spontanaufmarsch des rechten „Bürgerbündnisses Havelland“

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Nach dem mut­maßlichen Anschlag von Berlin, bei dem am Mon­tagabend zwölf Men­schen getötet und min­destens 49 wur­den ver­let­zt wur­den, ver­sam­melten sich am Dien­stagabend gegen 17.00 Uhr unge­fähr 30 Sympathisant_innen des recht­en „Bürg­er­bünd­niss­es Havel­land“ auf dem Märkischen Platz in Rathenow.
Nach einem kurzen Rede­beitrag eines „Bündlers“ bilde­ten unge­fähr 25 Per­so­n­en eine Marschfor­ma­tion und zogen durch die Berlin­er Straße. Ange­führt wurde der Demon­stra­tionszug vom presserechtlich Ver­ant­wortlichen des „Bürg­er­bünd­niss­es Havel­land“ und einem bekan­nten Recht­en, der eine schwarze Fahne mit einem in weißer Frak­turschrift ver­fassten „Rathenow“-Aufdruck trug.
Der Marsch blieb im Wesentlichen friedlich, zu weilen wurde aber in aggres­siv­er Weise gegen einen anwe­senden Jour­nal­is­ten gepö­belt und der Verkehr behindert.
Eine Anmel­dung für die Ver­samm­lung auf dem Märkischen Platz, als auch für den Marsch durch die Stadt lag offen­bar nicht vor. Polizeipräsenz war auch nicht vor Ort.

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Antifaschismus

Bad Belzig: NPD verteilte CS Gas

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Am Sam­stagvor­mit­tag führte die NPD in Bad Belzig einen öffentlichen Info­s­tand am Rathaus in Bad Belzig durch. Die Aktion war zuvor vom Orts­bere­ich „Pots­dam-Mit­tel­mark“ im Social­me­dia angekündigt wor­den. Wesentlich­er Inhalt sollte, laut Auskun­ft der Partei, die Verteilung von CS Gas an Frauen sein.
Verteilung von KO Spray
Der Info­s­tand in Bad Belzig wurde Sam­stagvor­mit­tag kurz nach 10 Uhr von vier Mit­gliedern und Sympathisant_innen der NPD aufge­baut und betrieben. Es wur­den Plakate und eine Fahne aufgestellt sowie Parteipro­pa­gan­da und eben auch KO Spray zur Mit­nahme ausgelegt.
Info­tisch oder Versammlung?
Rechtliche Bedenken durch die Sicher­heits­be­hör­den gab es offen­bar keine. Der Polizei war die Verteilung von CS Gas bekan­nt. Auf Nach­frage wurde jedoch daraufhin gewiesen, dass es sich bei der NPD Aktion lediglich um einen Info­s­tand han­dele und somit das Ver­samm­lungs­ge­setz hin­sichtlich des Führens und Verteilens von Waf­fen oder son­sti­gen Gegen­stän­den, die ihrer Art nach zur Ver­let­zung von Per­so­n­en oder zur Beschädi­gung von Sachen geeignet und bes­timmt sind, aus­ge­he­belt sei.
Zu bezweifeln ist jedoch, dass es sich bei dem Info­s­tand aber tat­säch­lich bloß um eine tem­porär ein­gerichtete Sta­tion han­delte, an der nur Infor­ma­tio­nen gegeben bzw. Mate­r­i­al verteilt wurde, son­dern doch eher um eine poli­tis­che Kundge­bung. Dafür  spricht jeden­falls die im Vor­feld abgegebene Pressemit­teilung der NPD, in der es eben auch um Teil­habe an der öffentlichen Mei­n­ungs­bil­dung sowie gemein­schaftlich­er Erörterung eines bes­timmten The­mas, näm­lich dem Umgang mit aus­ländis­chen Staats­bürg­ern, gehe. Nach der im Zusam­men­hang mit dem Info­s­tand her­aus­gegebe­nen Erk­lärung sei „Massen­zuwan­derung“, nach Ansicht der NPD, näm­lich „keine Bere­icherung“, son­dern, wegen ange­blich „mas­siv­er Über­griffe durch Aus­län­der“, eine Bedro­hung, die das Verteilen von CS Gas recht­fer­tige. Mehrere Frauen sollen, laut Pressemit­teilung der Partei, diese Ansicht am Info­s­tand auch geteilt und zusät­zlich „ihre Sor­gen und Nöte im Zeichen der Über­frem­dung“ geäußert haben. Außer­dem wurde der Info­s­tand von min­destens vier Per­so­n­en betrieben, wom­it die drei wesentlichen Ele­mente ein­er Ver­samm­lung gegeben waren.
Anges­pan­nte Lage in Bad Belzig
Eine objek­tive Grund­lage für das Bedro­hungsszenario der NPD liegt in Bad Belzig übri­gens nicht vor. Die Partei selb­st recht­fer­tigt die Verteilak­tion von CS Gas mit „Übergriffe(n) durch Aus­län­der“ in Großstädten. Dage­gen ist die mit­telmärkische Kle­in­stadt Bad Belzig hinge­gen eher wegen seines bru­tal­en Neon­az­im­i­lieus berüchtigt. Immer wieder kam es in der Ver­gan­gen­heit zu Über­grif­f­en auf aus­ländis­che Staatsbürger_innen oder Angriffe auf alter­na­tive Treffpunkte.
Erst in der Nacht vom Fre­itag zum Sam­stag, also unmit­tel­bar vor dem Info­tisch der NPD soll es zu einem Zwis­chen­fall am Büro der Piraten­partei am Markt gekom­men sein. Während ein­er Feier soll es plöt­zlich ein laut­en Knall gegeben haben. Offen­bar wurde ein Blu­menkü­bel vom Nach­bar­laden gegen die Ein­gangstür des Parteibüros gewor­fen. Die Spuren des Angriffs waren am Mor­gen noch sichtbar.
In den Wochen zuvor sollen zudem immer wieder Neon­azi-Aufk­le­ber an die Scheibe des Parteibüros ange­bracht wor­den sein.
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Potsdam: Erster Prozesstag gegen Nauener Neonazizelle: Wirre Geständnisse und ein Verfahrensfehler

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Am Don­ner­stag begann am Landgericht Pots­dam der Prozess gegen die Bran­den­burg­er Neon­azis Maik Schnei­der, Den­nis W., Christo­pher L., Thomas Frank E., und Sebas­t­ian F. Den Sechs Angeklagten wird vorge­wor­fen eine krim­inelle Vere­ini­gung gebildet zu haben und als diese zwis­chen dem 12. Feb­ru­ar 2015 und dem 25. August 2015 mehrere, zum Teil schwere Straftat­en in Nauen (Land­kreis Havel­land) began­gen zu haben.
Nicht alle Delik­te kamen zur Anklage
Aus ein­er lan­gen Liste von straf­baren Verge­hen hat die Staat­san­waltschaft allerd­ings nur fol­gende für aus­re­ichend beleg­bar zur Klageer­he­bung gesehen:
1.) Am 12. Feb­ru­ar 2015 soll Maik Schnei­der eine Stadtverord­neten­ver­samm­lung, die auf dem Gelände des evan­ge­lis­chen Gemein­dezen­trums Nauen stat­tfand, durch Rufen von aus­län­der­feindlichen Parolen so gestört haben, dass die Sitzung aus Angst vor weit­er­er Eskala­tion abge­brochen wurde.
2.) Am 17.05.2015 soll Den­nis W. auf­grund eines zuvor gefassten Plans mit Maik S. mit ein­er Axt eine Scheibe des Fahrzeugs des Geschädigten K. eingeschla­gen und das Fahrzeug später mit­tels ein­er Brandbeschle­u­niger in Brand geset­zt haben, was der Maik S. beobacht­en haben soll.
3.) Am 01.06.2015 soll Den­nis W. gemäß dem Willen der Gruppe eine Zylin­der­bombe vor ein­er LIDL — Fil­iale in Nauen gezün­det haben, wodurch ein Sach­standen in Höhe von mehr als 9.000,00 € an dem Gebäude entstand.
4.) Im Zeitraum Ende Mai/Anfang Juni 2015 soll Maik S. den Christo­pher L. beauf­tragt haben, das Büro der Partei Die Linke in Nauen mit Farbbeuteln zu bew­er­fen. Christo­pher L. und Thomas Frank E. sollen dies sodann in die Tat umge­set­zt haben, wodurch an der Fas­sade des Haus­es ein Schaden in Höhe von ca. 6.000,00 € ent­standen ist.
5.) Den­nis W. soll zudem am 09.06.2016 in Wahrnehmung des Grup­pen­wil­lens das Türschloss, und das Briefkas­ten­schloss zu dem Büro der Partei Die Linke in Nauen mit Sekun­den­kle­ber verklebt haben, wodurch diese unbrauch­bar wurden.
6.) Christo­pher L. soll zudem in der Nacht vom 30.07.2015 auf 31.07.2015 in Entsprechung des Grup­pen­wil­lens auf die Baustelle für ein neues Über­gang­sheim am Walde­mar­damm, wo er die Dixi-Toi­lette mit­tels Brandbeschle­u­niger in Brand geset­zt haben soll.
7.) Den Angeklagten Maik S., Den­nis W., Chris­t­ian B., und Sebas­t­ian F., — Let­zter­er soll zumin­d­est als Mit­glied ein­er what­sapp-Gruppe insoweit einge­bun­den gewe­sen sein — wird schließlich vorge­wor­fen, in der Nacht vom 24. zum 25.08.2015 eine Sporthalle des OSZ Nauen, die als Notun­terkun­ft für Asyl­suchende vorge­se­hen war, durch das Anzün­den davor gelagert­er Mate­ri­alien in Brand geset­zt zu haben, wodurch die Sporthalle voll­ständig zer­stört wurde und ein Sach­schaden von ca.3.500.000,00 € ent­stand. Die Angeklagten Chris­t­ian B., Christo­pher L. und Frank E. sollen bei der Tat „Schmiere“ ges­tanden haben.
Keine für die Klageer­he­bung aus­re­ichen­den Ermit­tlungsergeb­nisse gab es hinge­gen u.a. bei dem Angriff auf einen Klein­bus eines Nauen­er Jugend­clubs, dem ver­sucht­en Bran­dan­schlag auf den pri­vat­en Pkw von Mit­glieder der Partei Die Linke sowie vie­len weit­eren Angrif­f­en auf Parteibüros der Linkspartei und Propagandadelikten.
Wirre Geständ­nisse
Bere­its am ersten Ver­hand­lungstag kam es gle­ich zu den ersten Über­raschun­gen. Trotz der kon­spir­a­tiv­en Organ­i­sa­tion ihrer Aktio­nen trat die Nauen­er Neon­az­izelle weniger geschlossen auf als erwartet.
Als erstes lies der Angeklagte Sebas­t­ian F. bezüglich der ihm vorge­wor­fe­nen Tat­beteili­gung am Bran­dan­schlag auf die als Flüchtlingsno­tun­terkun­ft vorge­se­hene Turn­halle durch seinen Anwalt eine Erk­lärung vor­lesen. Darin belastete der 33-jähriger Wach­mann den mut­maßlichen Rädels­führer der Tat, Maik Schnei­der, schw­er. Dem­nach habe Sebas­t­ian F. in der Nacht zum 25. August 2015 gemein­sam mit den Mitangeklagten Fäss­er mit Öl und Ben­zin sowie eine Propan­gas­flasche vor die Sporthalle geschafft. Außer­dem seien Autor­eifen und Palet­ten vor dem Ein­gang gestapelt wor­den, um den Brand zu ent­fachen. Alle Anweisun­gen habe Schnei­der gegeben, so 33-Jährige. Zur Zeit des Entzün­dens des Bran­des will Sebas­t­ian F. nicht mehr dabei gewe­sen sein.
Auch der Angeklagte Chris­t­ian B. erk­lärte, dass Schnei­der die Idee zu dem Anschlag gehabt und die Vor­bere­itun­gen ges­teuert habe. Am Abend vor dem Bran­dan­schlag habe er beobachtet, wie Schnei­der und weit­ere Angeklagte Reifen in einen Trans­porter geladen hät­ten. Gemäß PNN soll der der 32 Jährige vor Gericht aus­ge­sagt haben, das ihm “bei den Reifen (…) defin­i­tiv klar“ war „dass sie zum Anzün­den der Halle genutzt wer­den sollen“. Schnei­der habe ihn zudem angewiesen, bei Aut­o­fahrten durch die Stadt die Augen offen zu hal­ten, ob Polizei unter­wegs sei.
Eben­falls nur „Schmiere“ ges­tanden haben wollte der Angeklagte Christo­pher L. Er soll dafür von Schnei­der später als „Fei­gling“ beschimpft wor­den sein. „Mutiger“ war L. dage­gen im „Suff“. Nach einem Saufge­lage in der Stammkneipe „Zum Karpfen“ habe er, laut seinem Geständ­nis, ein Dix­ie-WC auf dem Baugelände, auf dem die neue Flüchtling­sun­terkun­ft in Nauen errichtet wer­den sollte, mit Spir­i­tus in Brand gesetzt.
Auch Maik Schnei­der selb­st ließ sich zu den Tatvor­wür­fen ein. Bezüglich des Bran­dan­schlages auf die Turn­halle sprach der NPD Stadtverord­nete von einem „Unfall“. Er habe nur ein Zeichen set­zen wollen. Gemäß sein­er Ein­las­sung wollte Schnei­der die geplante Flüchtlingsno­tun­terkun­ft nur anrußen, um damit auf die men­sche­nun­würdi­ge Unter­bringung von Asyl­suchen­den hin­weisen wollen. Im Übri­gen sei er kein Ausländerfeind.
Marschieren für die weiße Rasse
Ein paar Monate vorher sah dies freilich noch ganz anders aus. Dort führte Maik Schnei­der am 16. April 2015 einen gegen die geplante Flüchtling­sun­terkun­ft ini­ti­ierten Auf­marsch an, bei dem auch ein Schild mit der Auf­schrift: „Nauen bleibt weiss“ gezeigt wurde. Ein weit­eres Plakat forderte: „Mut zur Tat“. An diesem Auf­marsch beteiligten sich nach­weis­lich auch die Angeklagten Christo­pher L. und Thomas Frank E.
Auch an einem weit­eren, gegen die Errich­tung der Flüchtling­sun­terkun­ft gerichteten Auf­marsch am 29. Mai 2015 nah­men Angeklagte aus dem Prozess am Landgericht teil – und zwar alle. Auf Fotos der Ver­samm­lung sind sowohl Maik Schnei­der, Christo­pher L. und Thomas Frank E. als auch Den­nis W., Chris­t­ian B. und Sebas­t­ian F. zu erkennen.
Das ins­beson­dere Let­ztere ihre Rolle vorgestern vor dem Landgericht herun­ter­spiel­ten und haupt­säch­lich Schnei­der belasteten erscheint somit mehr denn je als Schutzbe­haup­tung. In Nauen gab es im let­zten Jahr, zumin­d­est auf den Ver­anstal­tun­gen der Heimgegner_innen mehr als deut­liche Beken­nt­nisse zu ras­sis­tis­chen Ressen­ti­ments, die mit gescheit­erten Exis­ten­zen und Spiel­sucht, wie es im Fall eines Angeklagten angek­lun­gen ist, allein nicht erk­lär­bar sind.
Ver­fahrens­fehler kön­nte zu neuem Prozess führen
Trotz der akribis­chen Vor­bere­itung durch die Ermit­tlungs­be­hör­den und des Gericht­es scheint der Prozess bere­its nach dem ersten Ver­hand­lungstag wieder zu platzen. Ein Schöffe hat­te die wirren Aus­sagen der Angeklagten, ins­beson­dere die des mut­maßlichen Rädels­führers Maik Schnei­der, während der Ver­hand­lung u.a. als „Quatsch“ beze­ich­net. Schnei­ders Recht­san­walt stellte daraufhin einen Befan­gen­heit­santrag. Der Schöffe dürfte in Folge dessen aus­ge­tauscht wer­den. Damit müsste auch der Prozess neu aufgerollt werden.
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(Anti-)Rassismus

Rathenow: Rechtes „Bürgerbündnis Havelland“ versammelte sich anlässlich einjährigen Bestehens

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Am Sam­sta­gnach­mit­tag ver­sam­melte sich das rechte „Bürg­er­bünd­nis Havel­land“ anlässlich seines ein­jähri­gen Beste­hens zu ein­er Son­derver­anstal­tung auf dem Edwin-Rolf-Platz in Rathenow. An der Ver­samm­lung nah­men unge­fähr 50 Per­so­n­en aus Bran­den­burg, Berlin, Sach­sen-Anhalt, Bay­ern und Baden Würt­tem­berg, darunter auch bekan­nte Sympathisant_innen von BÄRGIDA, „Hand in Hand“, „Bürg­er­be­we­gung Alt­mark“, „Brigade Magde­burg“ sowie Einzelper­so­n­en von „Karl­sruhe wehrt sich“ und der Bran­den­burg­er AfD teil. Die Veranstalter_innen hiel­ten zunächst eine Kundge­bung mit mehreren Redner_innen ab und zogen anschließend mehrfach durch die Stadt. Im Zuge der Ver­samm­lung wurde eine klar flüchtlings- und islam­feindliche Ein­stel­lung der Sympathisant_innen des „Bürg­er­bünd­niss­es“ deut­lich. Weit­ere Bezüge gab es zur Pro­gram­matik von „Reichsbürger_innen“ sowie zu extrem recht­en Weltan­schau­un­gen, wie sie beispiel­sweise von der „Iden­titären Bewe­gung“ propagiert wer­den. Einige Versammlungsteilnehmer_innen sym­pa­thisierten auch mit deutschna­tionaler Sym­bo­l­ik und neon­azis­tis­chen Labels. Eine Gegen­ver­anstal­tung zur Ver­samm­lung des „Bürg­er­bünd­niss­es Havel­land“ gab es nicht. Auf dem Märkischen Platz richtete das zivilge­sellschaftliche Aktions­bünd­nis „Unser Rathenow, miteinan­der, füreinan­der“ jedoch einen Infor­ma­tion­s­stand für ein Entwick­lung­shil­fe­pro­jekt in Gam­bia (West­afri­ka) aus. Der Stand wurde als Anlauf­punkt für Men­schen genutzt, die nicht mit der Ver­samm­lung des „Bürg­er­bünd­niss­es“ ein­ver­standen waren. Spon­tane Protes­tak­tio­nen gab es nur vereinzelt.
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Bad Belzig: NPD-Mann kandidiert für Bürgermeisteramt

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An ein­er Ver­samm­lung der neon­azis­tis­chen NPD in Bad Belzig nah­men am Vor­mit­tag unge­fähr 15 Per­so­n­en teil. Die Ver­anstal­tung stand im Zusam­men­hang mit der Bürg­er­meis­ter­wahl in der mit­telmärkischen Kreis­stadt. Der NPD Kan­di­dat André Schär hat­te zu der Ver­samm­lung im Inter­net aufgerufen. Ern­sthafte Chan­cen auf das Amt  wer­den ihm jedoch nicht zuge­traut. Selb­st die Teil­nahme an einem möglichen zweit­en Wahl­gang ist mehr als unwahrschein­lich. Neben Schär bewer­ben sich auch Hen­drik Hänig (SPD), Jan Eck­hoff (LINKE), Nor­bert Leisegang (Partei­los), Torsten Slabon (Partei­los) und Mike Küh­n­ert (Pirat­en) für den Posten des Bürgermeisters.
Aus­sicht­slose Kandidatur
Der Aufwand mit dem die NPD den­noch den aus­sicht­slosen Wahlkampf betreibt, deutet hinge­gen auf ein anderes strate­gis­ches Ziel hin. Längst hat ihr näm­lich die recht­spop­ulis­tis­che AfD bun­desweit den Rang abge­laufen. In Sach­sen und jüngst in Meck­len­burg hat die NPD ihre wichti­gen Frak­tio­nen in den Lan­despar­la­menten auch auf­grund des Erstarkens der blauen Rechtspopulist_innen ver­loren. Lediglich im Europa­parla­ment und in eini­gen Region­al­par­la­menten ist die Partei über­haupt noch vertreten. Bad Belzig gehört zu ihren weni­gen Agi­ta­tions- und Aktion­ss­chw­er­punk­ten im West­en Bran­den­burgs. Hier ist die NPD mit André Schär gle­ich in zwei Kom­mu­nal­par­la­menten vertreten, in der Belziger Stadtverord­neten­ver­samm­lung und in der Volksvertre­tung des Land­kreis­es Pots­dam-Mit­tel­mark. Der Ein­fluss der Partei in konkreter Kom­mu­nalpoli­tik geht allerd­ings gegen Null. Den­noch ver­fügt die NPD, möglicher­weise auf­grund des per­sön­lichen Engage­ments einzel­ner Kad­er, über einen gewis­sen gesellschaftlichen Ein­fluss in der extrem recht­en Jugendszene.
Kundge­bung fiel ins Wasser
Die Ver­anstal­tung am heuti­gen Sam­stagvor­mit­tag in Bad Belzig blieb jedoch, trotz großer Ankündi­gung, nur rel­a­tiv beschei­den besucht. Neben Bürg­er­meis­terkan­di­dat André Schär und seinen Jüngern kamen nur einzelne bekan­nte Funk­tionäre aus Pots­dam-Mit­tel­mark und dem Land­kreis Oder-Spree. Die angekündigten Reden fie­len kom­plett aus. Ja, die gesamte Ver­samm­lung sel­ber fand nur am und im Wohn­sitz des Kan­di­dat­en statt und nicht, wie angekündigt, auf dem Mark­t­platz. Stetiger Regen­schauer drück­te zusät­zlich die Stim­mung. Lauf­pub­likum nahm die Ver­samm­lung ohne­hin kaum war.
Kein Ort für Hetze
Auch die vielerorts geführte Flüchtlings­de­bat­te scheint in Bad Belzig, trotz Aus­bau der Unterkun­ftka­paz­itäten für Asyl­suchende im Ort und deut­lich­er Posi­tion­ierung der NPD, bish­er keine Rolle zu spie­len. Die Anschlussfähigkeit extrem rechter Ide­olo­gie beschränkt sich auf das übliche Klien­tel. Eine bre­ite Wirkung flüchtlings­feindlich­er Pro­pa­gan­da in die Mitte der Gesellschaft ist in Bad Belzig jedoch bish­er nicht erkennbar. Stattdessen ist die Belziger Zivilge­sellschaft für ihr Engage­ment gegen Ras­sis­mus sowie ihre ehre­namtliche Inte­gra­tionsar­beit mit geflüchteten Men­schen bekannt.
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Rathenow: Auseinandersetzung bei rechter Demo

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Am Rande ein­er Ver­samm­lung des „Bürg­er­bünd­niss­es Havel­land“ ist es am Dien­stagabend zu ein­er Kon­fronta­tion gekom­men. Zwei mut­maßliche Sym­pa­thisan­ten der recht­en Vere­ini­gung hat­ten zunächst den Begleit­er eines Fotografen angepö­belt und sich dann anschließend mit ihm eine hand­feste Auseinan­der­set­zung geliefert. Dabei schlug und trat ein­er der bei­den Angreifer auf den Mann ein. Beamte der Bere­itschaft­spolizei been­de­ten die Kon­fronta­tion und nah­men daraufhin Anzeigen auf. 

Der Begleit­er des Fotografen ist seit Novem­ber 2015 bei nahezu jed­er Ver­samm­lung des „Bürg­er­bünd­niss­es Havel­land“ im Ein­satz, um den aus­gewiese­nen Pres­sev­ertreter vor Angrif­f­en von Bündlern oder deren Sympathisant_innen zu schützen.
Vor dem Über­griff hat­te sich das rechte „Bürg­er­bünd­nis Havel­land“ wieder auf dem Märkischen Platz ver­sam­melt und dort durch sub­jek­tiv gefärbte Rede­beiträge sein­er Sprech­er State­ments zur Kommunal‑, Bun­des- und Welt­poli­tik abgegeben. Wie auch bei ver­gan­genen Ver­anstal­tun­gen, waren die Reden haupt­säch­lich wieder von per­sön­lichen Anfein­dun­gen gegen namentlich benan­nte Poli­tik­er und Pres­sev­ertreter geprägt. Ein Red­ner sprach sich zu dem gegen Gen­der-Main­stream­ing und Homo­sex­u­al­ität aus. Lau­thals wurde vom ca 30-köp­fi­gen Pub­likum die AfD bejubelt.
Anschließend formierte sich das „Bürg­er­bünd­nis Havel­land“ zum „Abendspazier­gang“. Kurz nach dessen Beginn kam es in der Berlin­er Straße zum Angriff auf den Begleit­er des Fotografen.
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Rathenow: Rechtes Bürgerbündnis plant „Großdemo“ im Oktober

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Die rechte Freak­show, die sich nun­mehr schon seit Monat­en alle zwei Wochen auf dem Märkischen Platz wieder­holt, wird wahrschein­lich auch in näch­ster Zeit das Rathenow­er Stadt­bild prä­gen. Davon kün­de­ten zumin­d­est Fly­er, die das ver­meintliche „Bürg­er­bünd­nis“ Havel­land am gestri­gen Abend von Sympathisant_innen ver­bre­it­en ließ. Dem­nach sind die berüchtigten Dien­stagsver­anstal­tun­gen noch bis wenig­stens zum 13. Sep­tem­ber 2016 geplant. Ob die regelmäßi­gen Jam­mer- und Pöbe­lorgien, trotz immer rück­läu­figer Teilnehmer_innenzahlen, dann enden scheint aber ungewiss­er denn je.
Im Gegen­teil, die bil­dungs- und beratungsre­sisten­ten Hass-Bürg­er_in­nen pla­nen offen­bar für Sam­stag, den 29. Okto­ber 2016, eine „Großde­mo“ im Stadt­ge­bi­et von Rathenow. Eine entsprechende Anmel­dung soll der Ver­samm­lungs­be­hörde bere­its vor­liegen. Mit der größer geplanten Ver­samm­lung dürfte ein­er­seits an die ver­meintliche Neuau­flage des „Ham­bach­er Festes“ vom 5. März 2016 angeknüpft und ander­er­seits das ein­jährige Beste­hen des recht­en „Bürg­er­bünd­niss­es Havel­land“ zele­bri­ert wer­den. Experten gehen jedoch davon aus, dass die ver­meintliche Großde­mo deut­lich weniger Leute ziehen wird als die Ver­anstal­tung im Früh­jahr. Am „Ham­bach­er Fest 2.0“ hat­ten sich im März unge­fähr 500 Per­so­n­en, darunter viele Neon­azis, beteiligt.
Am Dien­stagabend beteiligten sich, ähn­lich wie an den voran gegan­genen Ver­samm­lun­gen des „Bürg­er­bünd­niss­es“, allerd­ings lediglich 30 Sympathisant_innen. Haupt­säch­lich waren alte Män­ner und Kinder zu sehen – das schein­bar let­zte Aufgebot.
Euphorie und Größen­wahn scheinen aber bei den Bündlern den­noch nicht ver­flo­gen zu sein, ins­beson­dere bei deren Anführer Chris­t­ian Kaiser. Dieser hat sich beispiel­sweise ein Neben­ge­lass seines Wohn­haus­es mit der selb­s­ther­rlichen Beze­ich­nung „Kaiser­re­ich“ verzieren lassen. Über den, von ein­er öffentlichen Straße gut erkennbaren Schriftzug  prangt zudem der rechts­blick­ende „Parteiadler“  der NSDAP aus den Jahren zwis­chen 1933 und 1945. Das NS Sym­bol scheint allerd­ings noch unvol­len­det. Der Eichen­laubkranz ist nur zum Teil fer­tiggestellt und das Hak­enkreuz fehlt auch noch.
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Potsdam/Nauen: Anklage gegen rechte Stadtguerilla

Maik Schneider, Dennis W, Christopher L, Christian B 2015
Die Staat­san­waltschaft Pots­dam hat, gemäß Pressemit­teilung vom 27. Juli 2016, gegen sechs Neon­azis aus Nauen wegen ver­schieden­er Delik­te, darunter den Bran­dan­schlag auf eine als Notun­terkun­ft für Flüchtlinge gedachte Sporthalle, Anklage erhoben.
Den Angeschuldigten Den­nis W., Christo­pher L., Chris­t­ian B. und Thomas E. wird darüber hin­aus die Grün­dung und Mit­glied­schaft in ein­er krim­inellen Vere­ini­gung, dem Nauen­er NPD Stadtverord­neten Maik Schnei­der zusät­zlich die rädels­führerschaftliche Beteili­gung zur Last gelegt .
Das Ver­fahren soll vor der Staatss­chutzkam­mer des Landgericht­es Pots­dam stattfinden.
Ins­ge­samt hat die Staat­san­waltschaft in sieben Punk­ten Anklage gegen die mut­maßliche krim­inelle Vere­ini­gung erhoben:
1.) In der Störung der Nauen­er Stadtverord­neten­ver­samm­lung vom 12. Feb­ru­ar 2015 sieht die Staat­san­waltschaft den Tatvor­wurf der Nöti­gung ver­wirk­licht. Klage erhoben wird jedoch lediglich gegen Maik Schnei­der. Den­nis W., der eben­falls bei der Störung anwe­send war, wird dies­bezüglich offen­bar nicht angeklagt.
2.) Im Fall des Bran­dan­schlages auf den PKW eines pol­nis­chen Geschädigten am 17. Mai 2015 am Karl-Bernau-Ring in Nauen erhebt die Staat­san­waltschaft Anklage wegen gemein­schaftlich­er Brand­s­tiftung. Geklagt wird gegen Maik Schnei­der und Den­nis W.
3.) Hin­sichtlich der Zün­dung eines nicht zuge­lasse­nen Sprengkör­pers am 1. Juni 2015 an einem Unter­stand ein­er LIDL-Fil­iale in Nauen erhob die Staat­san­waltschaft Anklage wegen Her­beiführung ein­er Sprengstof­f­ex­plo­sion und Beschädi­gung ein­er Sache von bedeu­ten­dem Wert. Angeklagt ist in diesem Fall Den­nis W.
4.) Wegen Farbbeutel­würfe auf das Nauen­er Büros der Partei „Die Linke“ am 7. Juni 2016 erhob die Staat­san­waltschaft Anklage wegen gemein­schaftliche Sachbeschädi­gung. Angeklagt wer­den dies­bezüglich Maik Schnei­der, Christo­pher L. und Thomas Frank E.
5.) Im Verkleben von Schlössern des Parteibüros der „Linken“ am 9. Juni 2015 in Nauen, sieht die Staat­san­waltschaft eben­falls den Straftatbe­stand der Sachbeschädi­gung ver­wirk­licht. Angeklagt wird deswe­gen Den­nis W.
6.) Aber­mals eine Sachbeschädi­gung sieht die Staat­san­waltschaft im Abbren­nen ein­er mobilen Toi­lette auf der Baustelle des Über­gangswohn­heimes für Asyl­suchende am Walde­mar­damm in Nauen, in der Nacht vom 30. zum 31. Juli 2015. Anklage erhoben wird hier gegen Christo­pher L.
7.) Im Fall des Bran­dan­schlages auf die als Notun­terkun­ft für Flüchtlinge geplante Sporthalle des OSZ Nauen, in der Nacht vom 24. zum 25. August 2015, erhebt die Staat­san­waltschaft Anklage wegen Brand­s­tiftung. Geklagt wird gegen Maik Schnei­der, Den­nis W., Christo­pher L., Chris­t­ian B., Thomas Frank E. sowie Sebas­t­ian F.
Ermit­telt wurde gegen die oben genan­nten Tatverdächti­gen übri­gens auch noch in weit­eren Fällen. Auf­grund man­gel­nder Beweise wur­den fol­gende Ver­fahren jedoch gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt:
8.) Sachbeschädi­gung unter Ver­wen­dung ein­er Graf­fi­tisch­ablone mit dem Schriftzug „Heimatliebe ist kein Ver­brechen“ am 15. und 16. April 2015.
9.) Brand­s­tiftung an einem Pkw von Kom­mu­nalpoli­tik­ern der Partei „Die Linke“ zwis­chen dem 12. und 13. Feb­ru­ar 2016.
Über­haupt nicht auf der Anklage­liste der Staat­san­waltschaft erscheint – erstaunlicher­weise – die zunächst Angeschuldigte Frauke K. Einen Grund dafür gab die Behörde nicht an.

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Havelland: Brandstiftungen an Flüchtlingswohnungen und rechte Propagandaaktionen

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In der Nacht von Mon­tag zu Dien­stag, dem 12. Juli 2016, wur­den im Raum Rathenow-Prem­nitz mehrere mut­maßliche Straftat­en began­gen, bei denen eine frem­den­feindliche Moti­va­tion nicht auszuschließen ist.
Brand­s­tiftun­gen in Premnitz
In der havel­ländis­chen Kle­in­stadt Prem­nitz wurde, nach Polizeiangaben, zunächst gegen 04.35 Uhr ein Brand auf einem Balkon im Erdgeschoss eines Ein­fam­i­lien­haus­es in der Franz-Mehring-Straße fest­gestellt. Ein Anwohn­er hat­te das Feuer bemerkt und anschließend die Bewohner_innen ver­ständigt. Gemein­sam wurde der Brand gelöscht und die Polizei ver­ständigt. Per­so­n­en kamen nicht zu schaden.
Wenig später stellte die Polizei dann weit­ere Beschädi­gun­gen, die offen­bar eben­falls durch ein Entzün­den vorgerufen wur­den, an einem anderen Erdgeschoss­balkon in der August- Bebel- Straße fest. Nach Befra­gung durch die Beamt_innen stellte sich her­aus, dass die Bewohner_innen den Brand gegen 03.00 Uhr eigen­ständig fest­stell­ten und anschließend selb­st mit Wass­er löschten.
Die Krim­i­nalpolizei ermit­telt nun wegen des zweifachen Ver­dacht­es auf Brand­s­tiftung. Da in den betrof­fe­nen Woh­nun­gen zum Zeit­punkt des Bran­daus­bruch­es Asyl­suchende ihren Lebens­mit­telpunkt hat­ten, wurde das Staatss­chutzkom­mis­sari­at mit den Ermit­tlun­gen betraut. Ein frem­den­feindlich­er Hin­ter­grund kann, laut Polizeiangaben, derzeit nicht aus­geschlossen wer­den. Es lägen jedoch bis­lang auch noch keine konkreten Hin­weise auf eine solche Motivlage vor, so die Beamt_innen in ein­er ersten Pressemitteilung.
Sprühak­tion in Rathenow
Eben­falls am frühen Dien­stag­mor­gen wur­den in der havel­ländis­chen Kreis­stadt Rathenow mehrere in ara­bisch ver­fasste Slo­gans, die ins Deutsche über­set­zt in etwa: „Geht zurück in Euer Land“ bedeuten sollen, fest­gestellt. Diese waren u.a. in der Nähe des Bahn­hofs, des Job­cen­ters und eines Flüchtling­sheimes  ange­bracht wor­den. Die unbekan­nten Täter_innen hat­ten dafür offen­bar Sprüh­sch­ablo­nen genutzt. Eine frem­den­feindliche Aktion liegt nahe.
Seit Wochen tauchen in der Umge­bung von Rathenow, ins­beson­dere auf den Straßen Rich­tung Ste­chow, Nennhausen und Prem­nitz außer­dem auch  immer wieder gesprühte Slo­gans der PEGI­DA-Bewe­gung auf. Die Parole „Merkel muss weg“ wurde dort beispiel­sweise mehrfach in bei­de Fahrbah­n­rich­tun­gen auf die Straße gesprüht. Auch hier ist eine Aktion von Frem­den­fein­den, die im  momen­ta­nen Kurs der Kan­z­lerin eine all zu flüchtlings­fre­undliche Poli­tik sehen, denkbar.
Der Großteil der Sprühereien wurde inzwis­chen ent­fer­nt oder übersprüht.
Frem­den­feindliche Stimmungsmache
In Rathenow radikalisiert sich seit spätestens Okto­ber 2015 eine rechte Bürg­er­be­we­gung, die bei regelmäßi­gen Ver­samm­lun­gen kon­tinuier­lich gegen Flüchtlinge und den Islam Stim­mung macht. Zeitweise nah­men an deren Ver­anstal­tun­gen bis zu 600 Men­schen teil. Momen­tan hat sich ein har­ter Kern von 50 Per­so­n­en her­aus­ge­bildet, von denen ein Teil auch zu über­re­gionalen PEGI­DA-Ver­samm­lun­gen fährt oder Ver­anstal­tun­gen poli­tis­ch­er Gegner_innen stört.
In Prem­nitz hat­te die frem­den­feindliche Stim­mungs­mache, die damals maßge­blich von der NPD und deren Gesinnungsgenoss_innen betrieben, wurde, bere­its im Jahr 2013 zu einen Anschlag auf eine im Bau befind­liche Flüchtling­sun­terkun­ft geführt. Der inzwis­chen recht­skräftig verurteilte Täter wollte dadurch ein Zeichen gegen die Unter­bringung von Asyl­suchen­den in der Stadt setzen.
Fotos: hier

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Rathenow: NPD Stadtrat wegen Körperverletzung und Versicherungsbetrug verurteilt

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Das Amts­gericht Rathenow hat am Dien­stagvor­mit­tag den Rathenow­er NPD Stad­trat Michel Müller zu ein­er Frei­heitsstrafe von ins­ge­samt zwölf Monat­en, aus­ge­set­zt zu drei Jahren auf Bewährung, sowie zu ein­er Wiedergut­machungszahlung in Höhe von 1.800,00 Euro verurteilt.
Dem 35-Jähri­gen wurde u.a. Kör­per­ver­let­zung vorge­wor­fen. Eine noch nicht getil­gte Geld­strafe in einem anderen Ver­fahren floss eben­falls in die Urteils­find­ung mit ein.
Zech­tour endete mit Körperverletzung
Der Angeklagte Müller zeigte sich im Fall der Kör­per­ver­let­zung weit­ge­hend geständig. Gab jedoch vor zur Tatzeit erhe­blich betrunk­en gewe­sen zu sein. Gemein­sam mit Fre­un­den habe er sich nach dem Besuch eines Fußball­spieles des BFC Dynamo im Dezem­ber 2014 in Berlin erhe­blich betrunk­en. Die Zech­tour soll sich auch in Rathenow fort­ge­set­zt haben und vor­erst in ein­er Gast­stätte in der Stadt geen­det haben. Dort sei Müller auf sein Opfer getrof­fen. Nach der Aus­sage des Betrof­fe­nen, während des ersten Prozesstages im Dezem­ber 2015, soll der Angeklagte dann ohne erkennbaren Grund zugeschla­gen haben. Der Zeuge gab an, durch die gewalt­täti­gen Hand­lun­gen des Angeklagten erhe­blich ver­let­zt wor­den zu sein. Er sagte damals aus, dass Müller ihm die Quer­fort­sätze 2- 4 gebrochen, eine Rip­pen­prel­lung erlit­ten sowie mehrere Ver­let­zun­gen im Gesicht zuge­fügt hatte.
Nur ver­min­dert Schuldfähig
Ein wesentlich­er Bestandteil des heuti­gen Ver­hand­lungstages bestand nun darin, die Schuld­fähigkeit des Angeklagten festzustellen. Dies­bezüglich hat­te das Gericht extra ein Gutacht­en anfordern lassen. Es sollte fest­stellen, ob Müller während der Tat min­destens 2,0 Promille Alko­hol im Blut hat­te. Ab diesem Gren­zw­ert wird näm­lich im All­ge­meinen eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit angenom­men. Das Gutacht­en attestierte Müller einen Promillew­ert 2,4 bis 2,8. Damit war § 21, StGB, in dem die ver­min­derte Schuld­fähigkeit geregelt ist, erfüllt.
Aus­ge­wo­genes Urteil
Der Angeklagte wurde den­noch im Fall der Kör­per­ver­let­zung zu ein­er Frei­heitsstrafe von elf Monat­en verurteilt. Ein weit­er­er Monat kam dazu, weil Müller eine Geld­strafe aus dem ver­gan­genen Jahr noch nicht getil­gt hat­te. Im Juni 2015 war er vom Amts­gericht Bran­den­burg an der Hav­el wegen Ver­sicherungs­be­trug in Tatein­heit mit Urkun­den­fälschung verurteilt wor­den. Müller war in Kloster Lehnin ohne Kfz-Haftpflicht gefahren und hat­te an einem nicht zuge­lasse­nen Fahrzeug andere Num­mern­schilder angeschraubt.
Die Gesamt­frei­heitsstrafe in der heuti­gen Ver­hand­lung wurde jedoch zur Bewährung aus­ge­set­zt. Auf­grund sein­er erhe­blichen Vorstrafen, darunter gefährliche Kör­per­ver­let­zung, Land­friedens­bruch und Bei­hil­fe zum ver­sucht­en Mord, legte das Gericht die Bewährungs­dauer auf drei Jahre fest. Weit­er­hin muss Müller dem Betrof­fe­nen der Kör­per­ver­let­zung eine Wiedergut­machung von 1.800,00 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bericht vom ersten Prozesstag:
https://presseservicern.wordpress.com/2015/12/16/rathenow-prozessauftakt-gegen-npd-stadtrat/

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