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Antifaschismus

Holocaust-Leugner Mahler hält vierstündigen Philosophievortrag

Pots­dam — Im Prozess gegen Horst Mahler am Pots­damer Landgericht begann der Angeklagte am 10. Feb­ru­ar 2009 sein Schluss­wort zu ver­lesen. Ins­ge­samt hielt er einen rund vier­stündi­gen Philoso­phievor­trag, ange­fan­gen von Pla­tons Höh­len­gle­ich­nis, über die philosophis­che Logik bei Hegel und Kant, bis hin zu Herders “Völk­er Gedanken Gottes”.

Von M. Reisinger

Da Mahler in den drei zur Zeit gegen ihn laufend­en Ver­fahren (Pots­dam, Müch­nen, Land­shut), mit ein­er Gesamt­frei­heitsstrafe von weit über fünf Jahren zu rech­nen hat, hielt er sich mit allzu ein­deuti­gen Äußerun­gen, die man anson­sten von ihm ken­nt, bedächtig zurück.

Kleinere High­lights waren Mahlers lobende Erwäh­nung von Richard Williamson, holo­caustleug­nen­der Bischof der Priester­brud­er­schaft St. Pius X., der sich im Geiste neben ihn auf die Anklage­bank geset­zt habe und die Erwäh­nung des gefälscht­en Grün­dungs­doku­ments der Alliance Israélite Uni­verselle, das der Angeklagte dem Gericht als ein authen­tis­ches Werk unterzu­jubeln versuchte.

19 der 24 Besuch­er gehörten zum Mahler-Umfeld bzw. waren wegen seines Anwalts Wol­fram Nahrath gekom­men. Den weitesten Anreiseweg hat­te wohl — neben Mahler selb­st, der im eige­nen Wohn­mo­bil von Prozess zu Prozess reist — die 80-jährige Ursu­la Haver­beck vom inzwis­chen ver­bote­nen Col­legium Humanum aus Vlotho (Ost­west­falen). Min­destens vier Per­so­n­en der Fange­meinde Mahlers waren ein­schlägig vorbe­straft und den über­wiegen­den Rest im Zuschauer­bere­ich kan­nte man von anderen Holo­caustleugn­er-Prozessen. Etliche Besuch­er schienen den philosophis­chen Worten des Angeklagte nicht fol­gen zu kön­nen und schliefen prompt nach der Hal­bzeit­pause ein. Mahlers Schlussrefer­at vor dem Pots­damer Landgericht find­et seine Fort­set­zung am 4. März 2009.

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Brandenburg/Havel kontra Neonazis

Zu ein­er Kundge­bung gegen (Neo)nazis hat­ten am gestri­gen Sam­stag die Ober­bürg­er­meis­terin der Stadt Bran­den­burg an der Hav­el, der Dekan der Fach­hochschule sowie die par­la­men­tarisch vertre­tenden Parteien aufgerufen und sich dies­bezüglich sym­bol­isch in der Nähe der Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie am Nico­laiplatz versammelt.

Hin­ter­grund für die öffentliche Bekun­dung, zu der unge­fähr 400 Bürger_innen erschienen, waren die aktuellen Aktiv­itäten des (Neo)nazimilieus im Stadt­bere­ich, ins­beson­dere der anti­semi­tisch geprägte Auf­marsch am 24. Jan­u­ar 2009 sowie das Nazirock-Konz­ert am 31. Jan­u­ar 2009.

In Rede­beiträ­gen bekräftigte dabei die Rat­sher­rin sowie der Vor­sitzende der Stadtverord­neten­ver­samm­lung, dass in Bran­den­burg an der Hav­el kein Platz für (Neo)nazis ist.

Das ange­sproch­ene regionale (Neo)nazimilieu, welch­es an diesem Tage auch durch Sym­pa­thisan­ten aus Berlin, Pots­dam, Königs Wuster­hausen, Prem­nitz sowie anderen Städten und Gemein­den ver­stärkt wurde, sah dies jedoch als Affront und ver­suchte durch eine Gegen­ver­anstal­tung die Diskred­i­tierung ihrer ver­brecherischen Ide­olo­gie als ange­blichen Angriff auf die ver­fas­sungs­gemäß garantierte Mei­n­ungs­frei­heit darzustellen.

Unge­fähr 70 (Neo)nazis marschierten so schließlich, unter Polizeis­chutz und weiträum­lich von der städtis­chen Kundge­bung getren­nt, durch die Bran­den­burg­er Innen­stadt und gaben dabei einen kleinen Ein­druck, welche Mei­n­un­gen ihres Eracht­ens kün­ftig nicht mehr gesellschaftlich geächtet wer­den soll­ten. Skandierte Parolen wie “Nationaler Sozial­is­mus bis zum Tod” oder “Bran­den­burg erwache” ließen deut­lich erken­nen auf welche Reise diese Demonstrant_innen die Bürger_innen von Bran­den­burg mit­nehmen wollen.

Im Zuge dieses Auf­marsches wurde auch die Bran­den­burg­er Ober­bürg­er­meis­terin durch einen Red­ner während der Zwis­chenkundge­bung beschimpft. Ein ander­er Sprech­er, der im Namen der so genan­nten “Freien Kräfte Königs Wuster­hausen” vortrug, het­zte gegen “Linke” sowie das “raf­fende” und heimatzer­störende Kap­i­tal. Der Berlin­er NPD Lan­deschef Eckart Bräu­niger griff während sein­er Rede eine ältere Pas­san­tin ver­bal an, welche die (Neo)nazis zum ver­schwinden aufge­fordert hatte.

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Ausstellung zu Rostock-Lichtenhagen im Dosto

Vom 11. bis 25.02.2009 kommt die Ausstel­lung „Von Men­schen, Ansicht­en
und Geset­zen. Ros­tock-Licht­en­hagen — 10 Jahre danach“ ins Dos­to
(Bernau). Zur Eröff­nung am 11.02. wird ab 19 Uhr der Film “The truth
lies in Ros­tock” gezeigt. Ab 18 Uhr gibt es VoKü. Zu sehen ist die
Ausstel­lung Werk­tags von 14 — 20 Uhr.

Zur Ausstel­lung:

Sie erin­nert an die ras­sis­tis­chen Auss­chre­itun­gen vor nun­mehr 16 Jahren
und ver­mit­telt die heute noch rel­e­van­ten Aspek­te weit­er. Die
Zusam­men­hänge wer­den erkennbar, die recht­sex­treme Gewalt unter ähn­lichen
Rah­menbe­din­gun­gen wieder­hol­bar machen wür­den.
Die Ausstel­lung zeigt, dass solche Ereignisse nicht ein­fach über uns
kom­men. Es ist immer das Han­deln oder Nichthandeln von Men­schen, das zu
solchen Ereignis­sen führt. Wir wollen eigenes Han­deln oder Nichthandeln
hin­ter­fra­gen.

Zum Film:

Die Video­pro­duk­tion „The Truth lies in Ros­tock“ ist eine Mon­tage von
Video­ma­te­ri­alien, gedreht aus den ange­grif­f­e­nen Häusern, aus Inter­views
mit Antifaschist_innen, den viet­name­sis­chen Vertragsarbeiter_innen, der
Polizei, mit Bürokrat­en, Neon­azis und Anwohn­ern. Sie ent­stand 1993 unter
maßge­blich­er Beteili­gung von Men­schen, die sich zum Zeit­punkt der
Geschehnisse in Ros­tock-Licht­en­hagen im attack­ierten Wohn­heim befan­den.
Die Pro­duk­tion zeich­net sich vor allem durch ihren authen­tis­chen,
kri­tis­chen Charak­ter aus.

Weit­er­hin wird sie vom 09. bis zum 23.03.2009 im Offi (Bad Freien­walde)
und danach vom 23.03. bis zum 06.04.2009 im Horte (Straus­berg) gezeigt.
Danach soll sie auch noch im Mit­ten­drin (Neu­rup­pin) aus­gestellt werden.

www.dosto.de // www.antifa-bernau.tk

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Mit dem Knüppel auf Linke eingeschlagen

Am Mon­tag, den 9. Feb­ru­ar 2009 find­et um 9.00 Uhr im Saal 5 des Landgerichts Pots­dam die Beru­fungsver­hand­lung gegen den Rathenow­er Matthias M. statt. Der Neon­azi soll 2004 an einem Angriff von Mit­gliedern der inzwis­chen ver­bote­nen Kam­er­ad­schaft Hauptvolk auf vier Linke beteiligt gewe­sen sein.

Am 23. August 2004 attack­ierten in Rathenow vier mask­ierte Per­so­n­en mit sog. Totschlägern ein Auto, in dem sich vier Linke befan­den. Die Scheiben des Autos wur­den zertrüm­mert. Ein­er der Insassen wurde durch Schläge gegen den Kopf erhe­blich verletzt.

Der Angeklagte und das Kennze­ichen seines Autos wur­den am Tatort von Zeu­gen erkan­nt. Obwohl er durch Zeu­ge­naus­sagen erhe­blich belastet wor­den war, wurde Math­ias M. in der ersten Instanz vor dem Amts­gericht Rathenow im Sep­tem­ber 2005 freige­sprochen. Die Staat­san­waltschaft legte Beru­fung ein. Dass es dreiein­halb Jahre gedauert hat, bis dieses frag­würdi­ge Urteil vor dem Landgericht über­prüft wird, ist inakzeptabel.

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Psychiatrisches Gutachten sieht Christian W. als schuldfähig

Neu­rup­pin (ipr) Der dritte Ver­hand­lungstag des Prozess­es gegen die bei­den Tem­plin­er Recht­sex­trem­is­ten Sven P. (19) und Chris­t­ian W. (22) wegen der Ermor­dung des 55-jähri­gen Bernd K. in der Nacht zum 22. Juli 2008 lässt sich in drei Kom­plexe unterteilen: Aus­sage der bei­den Kripobeamten, vor denen Chris­t­ian W. ein Geständ­nis abgelegt hat­te, Rekon­struk­tion des Weges zum Tatort und psy­chi­a­trisches Gutacht­en über Chris­t­ian W.

Ins­ge­samt hat­te das Gericht für diesen Ver­hand­lungstag 10 Zeug­in­nen und Zeu­gen geladen. Stephanie C., die Fre­undin von Chris­t­ian W., ließ sich entschuldigen. Das Ende Jan­u­ar geborene Kind aus dieser Beziehung sei krank. Da gegen die junge Frau wegen Ver­nich­tung von Beweis­mit­tel ermit­telt wird, ist es eher unwahrschein­lich, dass sie über­haupt in den Zeu­gen­stand treten wird. Sie soll die blutver­schmierten Hose und Turn­schuhe von Sven P. aber auch die Klei­dung ihres Fre­un­des in der Waschmas­chine gewaschen haben.

Die damals 17-jährige Stephanie C. hat­te sich kurz nach der Tat in der Bild-Zeitung zu dem Geschehen in dieser Nacht geäußert: „Ich wurde wach und hörte die bei­den tuscheln. Ich bin hin. Plöt­zlich begann Chris­t­ian, von der grausamen Blut­tat zu erzählen. … Sven hat mit der Tat richtig geprahlt. Er sagte, dass er schon immer mal einen Men­schen umbrin­gen wollte.“

Außer­dem hätte man sie fra­gen kön­nen, ob Sven P. in jen­er Nacht wirk­lich ein Rudolf Hess T‑Shirt getra­gen hat, was gestern trotz inten­siv­er Bek­lei­dungsnach­fra­gen aller am Prozess beteiligten Parteien nicht zur Sprache kam. Ins­ge­samt gab es am gestri­gen Prozesstag immer wieder Nach­fra­gen der Neben­klage zur poli­tis­chen Gesin­nung der Angeklagten. Die Zeu­gen kon­nten dazu allerd­ings nur Vages berichten.

Das vor­läu­fige Geständnis

Wie bish­er macht­en bei­de Angeklagten von ihrem Recht Gebrauch, vor Gericht zu schweigen. Das war bei der polizeilichen Vernehmung von Chris­t­ian W. am Tag nach der Tat anders. „W. war aus­ge­sprochen gesprächig. Er war fast trau­rig, als wir die Vernehmung nach acht Stun­den abbrachen“, schilderte ein­er der Vernehmungs­beamten die Sit­u­a­tion. W. machte detail­liert Angeben zu dem was auf dem Weg zum und am Tatort geschehen sein soll. Jed­er Tritt aufs Gesicht, eine Schuh­sohle bre­it zwis­chen Stirn und Ober­lippe, soll von Sven P. gekom­men sein.

Allerd­ings gab es am Tatort und durch die Obduk­tion Erken­nt­nisse, die der Ablauf­schilderung von Chris­t­ian W. wider­sprechen. Chris­t­ian W. berichtete nichts darüber, dass K. heftigst gewürgt wor­den war, was zu einem Kehlkopf­bruch führte. Stattdessen erzählte er, dass er am Hals des K. den Puls gefühlt habe, um zu über­prüfen, ob er noch lebe. Möglicher­weise um vor­ab schon eine Erk­lärung zu liefern, soll­ten seine Fin­ger­ab­drücke am Hals des Opfers gefun­den wer­den. Außer­dem habe er P. davon abhal­ten müssen, sein Opfer mit einem abge­broch­enen Flaschen­hals „aufzuschnei­den“. Fin­ger­ab­drücke von P. fan­den sich allerd­ings auf dem Flaschen­hals nach Aus­sage seines Anwalts nicht. Die waren von ein­er anderen Per­son, deren Namen er nicht nannte.

Der Weg zum Tatort

Die erste Frau im Zeu­gen­stand, die 24-jährige Haus­frau San­dra H., war gle­ich wieder raus­ger­an­nt mit Trä­nen in den Augen. Später erk­lärte sie ihr Ver­hal­ten. Sie habe Schuldge­füh­le, weil sie damals nicht gle­ich die Polizei gerufen habe.

Dabei hat­te sie eine Aller­weltssi­t­u­a­tion beobachtet. Sie hörte Gebrüll und das Geräusch von zer­schep­pern­den Flaschen. Sie schaute aus dem Fen­ster und sah drei Män­ner die Werder­straße herun­terkom­men. Ein Älter­er vorneweg war von einem Jün­geren ohne Brille (Chris­t­ian W.), der ein Fahrrad führte, vor­angeschub­st und beschimpft wor­den. Es fie­len Worte wie „Alter Sack“ und „Assi“. Ein Jün­ger­er mit Brille (Sven P.) und eben­falls Fahrrad ging schweigend hin­ter­drein. Vor der Haustür des Wohn­haus­es fiel der Ältere (Bernd K.) ins Gebüsch. Sie blaffte die Jun­gen von ihrem Fen­ster aus an, sie soll­ten den Alten in Ruhe lassen und nicht so laut sein, weil hier Kinder schliefen. Bernd K. durfte sich daraufhin auf die Hau­sein­gangsstufen set­zen und man wartete bis er weit­erge­hen wollte.

Mit ihrer Zei­tangabe für das Vorge­fal­l­ene – gegen 21.15 Uhr — brachte sie die von Polizei und Staat­san­waltschaft rekon­stru­ierten Zeitabläufe jenes Abends gehörig durcheinan­der. An diesen Zeit­punkt erin­nerte sie sich so genau, weil sie zuvor und danach ihrem Fre­und ges­imst hat­te und weil der Vor­fall sich kurz nach dem Ende ein­er Vam­pir-Serie auf Pro 7 ereignet haben sollte. Tat­säch­lich endete laut TV-Pro­gramm des „Uck­er­mark Kuri­er“ die Folge „Moon­light“ der (Vam­pir) Serie „Black Crys­tal“ um 21.10 Uhr. Zu den Lichtver­hält­nis­sen sagte die Zeu­g­in, es wäre schon dunkel gewesen.

Um 23:15 Uhr will der aus Rich­tung Müh­len­tor kom­mende 22-jährige Stu­dent Mar­cel G. nur wenige Meter von diesem Ort ent­fer­nt auf die drei Män­ner gestoßen sein. Bernd K. lag am Boden. Das Fahrrad lag auf ihm und Chris­t­ian W. wollte ihm ger­ade aufhelfen. Als er zu den drei Män­nern kam und fragte, ob er helfen könne, wurde dies verneint. Mar­cel G. begrün­det das Wis­sen um die Uhrzeit mit ein­er kurzen Verabre­dung, die er um 23:00 Uhr in der Szenekneipe Pub gehabt und er zuvor zwecks Pünk­tlichkeit auf seine Handyzeit geschaut hat­te. Auch er kon­nte später bei der Polizei genau wie San­dra H. die drei Män­ner ein­deutig iden­ti­fizieren. Im Gegen­satz zu San­dra H. will er allerd­ings drei Fahrräder bei den Män­nern gese­hen haben.

Dieser offen­sichtliche Wider­spruch wurde ein Stück weit wieder ger­ade gerückt durch die Aus­sagen von Melanie K. (21) und Mareike F. (23). Bei­de waren zwis­chen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr am Rewe-Markt an der Lych­en­er Straße auf Chris­t­ian W. getrof­fen. Chris­t­ian W. hat­te etwas von Sven P. erzählt wegen dem er nun eine Gerichtsver­hand­lung hätte und begleit­ete die bei­den Frauen auf dem Fahrrad Rich­tung Mark­t­platz. Bei­den Frauen war diese Begleitung sichtlich unan­genehm. Als sie nach ca. 500 Metern auf Sven P. trafen, die bei­den Män­ner sich sofort angin­gen, macht­en sich die bei­den Frauen zügig aus dem Staub. Bei­de Frauen sagten, es wäre noch hell gewe­sen. Laut Wet­terkarte des „Uck­er­mark Kuri­er“ war es an diesem Tag bewölkt und reg­ner­isch. Son­nenun­ter­gang war 21:21 Uhr.

Die Aus­sage der bei­den Frauen deckt sich mit den Aus­führun­gen von Chris­t­ian W. gegenüber den Kripobeamten, sodass man davon aus­ge­hen muss, dass sich San­dra H. geir­rt hat und sie ihre Beobach­tung min­desten eine Stunde später gemacht haben muss. Vielle­icht hat sie sich ja die näch­sten Serien-Episode „Eure­ka, die geheime Stadt“ auch noch angeschaut. Und eine weit­ere Möglichkeit, ihr Handy war noch nicht auf Som­merzeit umgestellt.

Das Gutacht­en

Vor der Aus­sage der Gutach­terin ver­suchte der Anwalt des Sven P. die Öffentlichkeit auss­chließen zu lassen. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Außer­dem kam es an diesem Tag gar nicht mehr zum Vor­trag des psy­chi­a­trischen Gutacht­ens über Sven P.

Während der Zeu­ge­naus­sagen dieses Tages gab es ständig Nach­fra­gen zum Grad der Trunk­en­heit der bei­den Angeklagten, wobei es keine ein­deuti­gen Aus­sagen der Zeu­gen gab. Fest ste­ht, dass die Angeklagten reich­lich getrunk­en hat­ten. Fest ste­ht aber auch, dass Chris­t­ian W. ein klares Erin­nerungsver­mö­gen an die Mord­nacht hatte.

Die Sachver­ständi­ge Frau Dr. Hei­de-Ulrike Horn sah für Chris­t­ian W. keine Anhalt­spunk­te für eine Voll­trunk­en­heit beziehungsweise ver­min­derte Schuld­fähigkeit zur Tatzeit. „Er hat es geschehen lassen. Sich­er spiel­ten Alko­hol und seine Per­sön­lichkeit eine Rolle“, sagte die Gutach­terin. Für sie sei die Tat nicht nachvol­lziehbar. Ihr gegenüber hat­te Chris­t­ian W. gesagt, Bernd K. tue ihm etwas leid. Er sei bei ihm gewe­sen und habe gese­hen, wie schlecht es ihm gehe.

Über seine poli­tis­che Gesin­nung wollte Chris­t­ian W. nicht mit der Gutach­terin reden. Auf Nach­frage des Neben­kläger­an­walts beschrieb Frau Dr. Horn einige Tätowierun­gen am Kör­p­er des Angeklagten, die darauf hin­deuten, dass Chris­t­ian W. ein wan­del­nder 86a ist (§ 86a Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organisationen).

Der Prozess wird am 19. Feb­ru­ar mit weit­eren Zeu­gen­vernehmungen fortgesetzt.

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Ungereimheiten beim Bestimmen der Zeit

Neu­rup­pin (ipr) Der dritte Ver­hand­lungstag des Prozess­es gegen die bei­den Tem­plin­er Recht­sex­trem­is­ten Sven P. (19) und Chris­t­ian W. (22) wegen der Ermor­dung des 55-jähri­gen Bernd K. in der Nacht zum 22. Juli 2008 lässt sich in drei Kom­plexe unterteilen: Aus­sage der bei­den Kripobeamten, vor denen Chris­t­ian W. ein Geständ­nis abgelegt hat­te, Rekon­struk­tion des Weges zum Tatort und psy­chi­a­trisches Gutacht­en über Chris­t­ian W.

Ins­ge­samt hat­te das Gericht für diesen Ver­hand­lungstag 10 Zeug­in­nen und Zeu­gen geladen. Stephanie C., die Fre­undin von Chris­t­ian W., ließ sich entschuldigen. Das Ende Jan­u­ar geborene Kind aus dieser Beziehung sei krank. Da gegen die junge Frau wegen Ver­nich­tung von Beweis­mit­tel ermit­telt wird, ist es eher unwahrschein­lich, dass sie über­haupt in den Zeu­gen­stand treten wird. Sie soll die blutver­schmierten Hose und Turn­schuhe von Sven P. aber auch die Klei­dung ihres Fre­un­des in der Waschmas­chine gewaschen haben.

Die damals 17-jährige Stephanie C. hat­te sich kurz nach der Tat in der Bild-Zeitung zu dem Geschehen in dieser Nacht geäußert: „Ich wurde wach und hörte die bei­den tuscheln. Ich bin hin. Plöt­zlich begann Chris­t­ian, von der grausamen Blut­tat zu erzählen. … Sven hat mit der Tat richtig geprahlt. Er sagte, dass er schon immer mal einen Men­schen umbrin­gen wollte.“

Außer­dem hätte man sie fra­gen kön­nen, ob Sven P. in jen­er Nacht wirk­lich ein Rudolf Hess T‑Shirt getra­gen hat, was gestern trotz inten­siv­er Bek­lei­dungsnach­fra­gen aller am Prozess beteiligten Parteien nicht zur Sprache kam. Ins­ge­samt gab es am gestri­gen Prozesstag immer wieder Nach­fra­gen der Neben­klage zur poli­tis­chen Gesin­nung der Angeklagten. Die Zeu­gen kon­nten dazu allerd­ings nur Vages berichten.

Das vor­läu­fige Geständnis

Wie bish­er macht­en bei­de Angeklagten von ihrem Recht Gebrauch, vor Gericht zu schweigen. Das war bei der polizeilichen Vernehmung von Chris­t­ian W. am Tag nach der Tat anders. „W. war aus­ge­sprochen gesprächig. Er war fast trau­rig, als wir die Vernehmung nach acht Stun­den abbrachen“, schilderte ein­er der Vernehmungs­beamten die Sit­u­a­tion. W. machte detail­liert Angeben zu dem was auf dem Weg zum und am Tatort geschehen sein soll. Jed­er Tritt aufs Gesicht, eine Schuh­sohle bre­it zwis­chen Stirn und Ober­lippe, soll von Sven P. gekom­men sein.

Allerd­ings gab es am Tatort und durch die Obduk­tion Erken­nt­nisse, die der Ablauf­schilderung von Chris­t­ian W. wider­sprechen. Chris­t­ian W. berichtete nichts darüber, dass K. heftigst gewürgt wor­den war, was zu einem Kehlkopf­bruch führte. Stattdessen erzählte er, dass er am Hals des K. den Puls gefühlt habe, um zu über­prüfen, ob er noch lebe. Möglicher­weise um vor­ab schon eine Erk­lärung zu liefern, soll­ten seine Fin­ger­ab­drücke am Hals des Opfers gefun­den wer­den. Außer­dem habe er P. davon abhal­ten müssen, sein Opfer mit einem abge­broch­enen Flaschen­hals „aufzuschnei­den“. Fin­ger­ab­drücke von P. fan­den sich allerd­ings auf dem Flaschen­hals nach Aus­sage seines Anwalts nicht. Die waren von ein­er anderen Per­son, deren Namen er nicht nannte.

Der Weg zum Tatort

Die erste Frau im Zeu­gen­stand, die 24-jährige Haus­frau San­dra H., war gle­ich wieder raus­ger­an­nt mit Trä­nen in den Augen. Später erk­lärte sie ihr Ver­hal­ten. Sie habe Schuldge­füh­le, weil sie damals nicht gle­ich die Polizei gerufen habe.

Dabei hat­te sie eine Aller­weltssi­t­u­a­tion beobachtet. Sie hörte Gebrüll und das Geräusch von zer­schep­pern­den Flaschen. Sie schaute aus dem Fen­ster und sah drei Män­ner die Werder­straße herun­terkom­men. Ein Älter­er vorneweg war von einem Jün­geren ohne Brille (Chris­t­ian W.), der ein Fahrrad führte, vor­angeschub­st und beschimpft wor­den. Es fie­len Worte wie „Alter Sack“ und „Assi“. Ein Jün­ger­er mit Brille (Sven P.) und eben­falls Fahrrad ging schweigend hin­ter­drein. Vor der Haustür des Wohn­haus­es fiel der Ältere (Bernd K.) ins Gebüsch. Sie blaffte die Jun­gen von ihrem Fen­ster aus an, sie soll­ten den Alten in Ruhe lassen und nicht so laut sein, weil hier Kinder schliefen. Bernd K. durfte sich daraufhin auf die Hau­sein­gangsstufen set­zen und man wartete bis er weit­erge­hen wollte.

Mit ihrer Zei­tangabe für das Vorge­fal­l­ene – gegen 21.15 Uhr — brachte sie die von Polizei und Staat­san­waltschaft rekon­stru­ierten Zeitabläufe jenes Abends gehörig durcheinan­der. An diesen Zeit­punkt erin­nerte sie sich so genau, weil sie zuvor und danach ihrem Fre­und ges­imst hat­te und weil der Vor­fall sich kurz nach dem Ende ein­er Vam­pir-Serie auf Pro 7 ereignet haben sollte. Tat­säch­lich endete laut TV-Pro­gramm des „Uck­er­mark Kuri­er“ die Folge „Moon­light“ der (Vam­pir) Serie „Black Crys­tal“ um 21.10 Uhr. Zu den Lichtver­hält­nis­sen sagte die Zeu­g­in, es wäre schon dunkel gewesen.

Um 23:15 Uhr will der aus Rich­tung Müh­len­tor kom­mende 22-jährige Stu­dent Mar­cel G. nur wenige Meter von diesem Ort ent­fer­nt auf die drei Män­ner gestoßen sein. Bernd K. lag am Boden. Das Fahrrad lag auf ihm und Chris­t­ian W. wollte ihm ger­ade aufhelfen. Als er zu den drei Män­nern kam und fragte, ob er helfen könne, wurde dies verneint. Mar­cel G. begrün­det das Wis­sen um die Uhrzeit mit ein­er kurzen Verabre­dung, die er um 23:00 Uhr in der Szenekneipe Pub gehabt und er zuvor zwecks Pünk­tlichkeit auf seine Handyzeit geschaut hat­te. Auch er kon­nte später bei der Polizei genau wie San­dra H. die drei Män­ner ein­deutig iden­ti­fizieren. Im Gegen­satz zu San­dra H. will er allerd­ings drei Fahrräder bei den Män­nern gese­hen haben.

Dieser offen­sichtliche Wider­spruch wurde ein Stück weit wieder ger­ade gerückt durch die Aus­sagen von Melanie K. (21) und Mareike F. (23). Bei­de waren zwis­chen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr am Rewe-Markt an der Lych­en­er Straße auf Chris­t­ian W. getrof­fen. Chris­t­ian W. hat­te etwas von Sven P. erzählt wegen dem er nun eine Gerichtsver­hand­lung hätte und begleit­ete die bei­den Frauen auf dem Fahrrad Rich­tung Mark­t­platz. Bei­den Frauen war diese Begleitung sichtlich unan­genehm. Als sie nach ca. 500 Metern auf Sven P. trafen, die bei­den Män­ner sich sofort angin­gen, macht­en sich die bei­den Frauen zügig aus dem Staub. Bei­de Frauen sagten, es wäre noch hell gewe­sen. Laut Wet­terkarte des „Uck­er­mark Kuri­er“ war es an diesem Tag bewölkt und reg­ner­isch. Son­nenun­ter­gang war 21:21 Uhr.

Die Aus­sage der bei­den Frauen deckt sich mit den Aus­führun­gen von Chris­t­ian W. gegenüber den Kripobeamten, sodass man davon aus­ge­hen muss, dass sich San­dra H. geir­rt hat und sie ihre Beobach­tung min­desten eine Stunde später gemacht haben muss. Vielle­icht hat sie sich ja die näch­sten Serien-Episode „Eure­ka, die geheime Stadt“ auch noch angeschaut. Und eine weit­ere Möglichkeit, ihr Handy war noch nicht auf Som­merzeit umgestellt.

Das Gutacht­en

Vor der Aus­sage der Gutach­terin ver­suchte der Anwalt des Sven P. die Öffentlichkeit auss­chließen zu lassen. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Außer­dem kam es an diesem Tag gar nicht mehr zum Vor­trag des psy­chi­a­trischen Gutacht­ens über Sven P.

Während der Zeu­ge­naus­sagen dieses Tages gab es ständig Nach­fra­gen zum Grad der Trunk­en­heit der bei­den Angeklagten, wobei es keine ein­deuti­gen Aus­sagen der Zeu­gen gab. Fest ste­ht, dass die Angeklagten reich­lich getrunk­en hat­ten. Fest ste­ht aber auch, dass Chris­t­ian W. ein klares Erin­nerungsver­mö­gen an die Mord­nacht hatte.

Die Sachver­ständi­ge Frau Dr. Hei­de-Ulrike Horn sah für Chris­t­ian W. keine Anhalt­spunk­te für eine Voll­trunk­en­heit beziehungsweise ver­min­derte Schuld­fähigkeit zur Tatzeit. „Er hat es geschehen lassen. Sich­er spiel­ten Alko­hol und seine Per­sön­lichkeit eine Rolle“, sagte die Gutach­terin. Für sie sei die Tat nicht nachvol­lziehbar. Ihr gegenüber hat­te Chris­t­ian W. gesagt, Bernd K. tue ihm etwas leid. Er sei bei ihm gewe­sen und habe gese­hen, wie schlecht es ihm gehe.

Über seine poli­tis­che Gesin­nung wollte Chris­t­ian W. nicht mit der Gutach­terin reden. Auf Nach­frage des Neben­kläger­an­walts beschrieb Frau Dr. Horn einige Tätowierun­gen am Kör­p­er des Angeklagten, die darauf hin­deuten, dass Chris­t­ian W. ein wan­del­nder 86a ist (§ 86a Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organisationen).

Der Prozess wird am 19. Feb­ru­ar mit weit­eren Zeu­gen­vernehmungen fortgesetzt.

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Antifaschismus

Nachgetreten nachgereicht

Pren­zlau (ipr) Bere­its am 27. Jan­u­ar 2008 wurde der 25-jährige Tem­plin­er Manuel K. wegen Kör­per­ver­let­zung zu ein­er fünf­monati­gen Frei­heitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

In den frühen Mor­gen­stun­den des 19. April 2008 hat­te der als rechter Schläger bekan­nte Matthias M. einen von einem Rock­konz­ert kom­menden 21-jähri­gen Punk in der Nähe des Tem­plin­er Kranken­haus­es ver­fol­gt, niedergestoßen und ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht ver­passt (mehr).

Während der Punk am Boden lag, war der nach eige­nen Angaben stark betrunk­ene Manuel K. auf die bei­den Män­ner gestoßen und fing nun sein­er­seits an auf den am Boden liegen­den Punk poli­tisch unmo­tiviert einzutreten. Zwei Polizeibeamte, die das beobachtet hat­ten, kon­nten durch ihr Ein­greifen Schlim­meres verhindern.

Matthias M. wurde am 6. Novem­ber let­zten Jahres für seine Tat zu fünf Monat­en Frei­heit­sentzug auf Bewährung verurteilt. Jenes Straf­maß, das nun auch der Nachtreter Manuel K. erhielt.

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Antifaschismus Law & Order

Patrick K. im Dreierpack

Pren­zlau (ipr) Seit dem 21. Jan­u­ar 2008 müssen sich vier Män­ner aus Tem­plin und Lychen im Alter von 23 bis 40 Jahren wegen dreier Gewalt­de­lik­te vor dem Amts­gericht in Pren­zlau ver­ant­worten. Bei zwei der drei Delik­te ste­ht allein der zur recht­en Tem­plin­er Gewalt­szene zäh­lende Patrick K. vor dem Richter. Der Über­fall auf einen jun­gen Punk, der am ersten Prozesstag aus­führlich zur Sprache kam (mehr), galt dabei als poli­tisch motiviert. Die anderen bei­den Straftat­en wur­den von der Staat­san­waltschaft als Kör­per­ver­let­zung ohne poli­tis­chen Hin­ter­grund angeklagt.

Der gestrige Prozesstag zeich­nete sich dadurch aus, dass der Strafrichter Ord­nungsstrafen in Höhe von je 150 Euro gegen zwei Zeu­gen ver­hängte, weil sie unentschuldigt dem Prozess fern geblieben waren. Ein drit­ter Zeuge, Wern­er Ue., erschien in Begleitung von zwei Polizis­ten, die durch ihr Geleit der richter­lichen Ladung zum Erfolg ver­holfen hatten.

Zum Zweit­en …

Der 20-jährige Tem­plin­er wurde vom Strafrichter gle­ich in den Zeu­gen­stand gebeten, belehrt und ges­tand, dass er sich an nichts erin­nern könne. An was er sich nicht erin­nern kon­nte, hat­te der Staat­san­walt in der Anklageschrift beschrieben. Patrick K. sei am Abend des 3. Sep­tem­ber 2009 auf den vor der Hau­sein­gangstür seines Wohn­blocks ste­hen­den Wern­er Ue. zuge­treten und habe ihn mit der Faust zu Boden geschla­gen. Dann habe er von seinem Opfer ver­langt, dass es wieder auf­ste­he. Als Wern­er Ue. dies tat, wurde er erneut von Patrick K. niedergeschla­gen. Dieser Vor­gang wieder­holte sich ein weit­eres Mal.

Zeu­ge­naus­sagen

Eine Nach­barin von Ue., die 16-jährige Edna H. , die diesen Angriff vom Balkon ihrer Woh­nung beobachtet hat­te, bestätigte vor Gericht, dass sie Patrick K. als Täter erkan­nt habe. Ihr zuvor von der Anklage­bank kurzfristig in den Zeu­gen­stand gewech­selte Brud­er hinge­gen, der 30-jährige Nor­men H., der neben ihr auf dem Balkon ges­tanden haben will, hat­te zuvor aus­ge­sagt, dass der Schläger nicht Patrick K. gewe­sen sei. Denn im Gegen­satz zu sein­er Schwest­er kenne er Patrick K. Er behauptete sog­ar, dass er Patrick K. zuvor nach Hause gebracht habe. Der sei so betrunk­en gewe­sen, dass er die Haustür nicht mehr habe auf­schließen kön­nen. Trotz dieser Aus­sage ihres Brud­ers, die ihr der Richter vorhielt, blieb Edna H. bei ihrer Überzeu­gung, dass sie Patrick K. ein­deutig als Täter erkan­nt habe.

Zum Drit­ten … — aber nicht zum Letzten

Der näch­ste Prozesstag ist für den 19. Feb­ru­ar vorge­se­hen. Da hofft dann das Gericht, die Opfer des drit­ten Fall­es als Zeu­gen im Gericht­saal anhören und ein Urteil fällen zu kön­nen. Wegen dieser drit­ten Anklage befind­et sich Patrick K. seit mehreren Monat­en in Unter­suchung­shaft. An diesem kom­menden drit­ten Prozesstag wird der Richter auch eine Entschei­dung über Ende oder Fortbe­stand der Unter­suchung­shaft fällen müssen. Erst Fre­itag let­zter Woche wurde er wegen Sachbeschädi­gung, Haus­friedens­bruch und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu einem Jahr Haft verurteilt. Gemein­sam mit drei Kumpa­nen hat­te er im Mai let­zten Jahres in Pren­zlau nach ein­er Geburt­stage­feier eine Woh­nung gestürmt und einen dort schlafend­en Mann überfallen.

In allen gegen ihn ergan­gene Urteile der let­zten Wochen und Monate hat Patrick K. Beru­fung ein­gelegt oder Revi­sion beantragt. Im März wird er sich dann gemein­sam mit den Brüdern M. und einem vierten Angeklagten wegen des Über­griffs auf zwei Punks im Dezem­ber 2007 vor dem Jugend­schöf­fen­gericht zu ver­ant­worten haben.

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Holocaust-Gedenken in Zossen – Neonaziprovokation floppte

Am Abend des 27. Jan­u­ar 2009 gedacht­en über hun­dert Men­schen bei ein­er
Ver­anstal­tung im Zossen­er Ort­steil Wüns­dorf den Opfern des Holo­caust.
Eine zeit­gle­ich stat­tfind­ende Nazipro­voka­tion in Form ein­er Kundge­bung
lief ins Leere. Trotz mas­sivem Aufge­bot duldet die Zossen­er Polizei
jedoch Straftat­en bei der Neonaziveranstaltung.

Nicht ein­mal 30 Neon­azis ver­sam­melten sich gegen 18 Uhr auf dem
Mark­t­platz Zossen um vorge­blich anlässlich des 150ten Geburt­stages von
Kaiser Wil­helm II. zu demon­stri­eren. Ursprünglich woll­ten sie unter dem
Mot­to „Stoppt den israelis­chen Holo­caust im Gaza-Streifen!“ die Opfer
des Holo­caust ver­höh­nen. Auf­grund eines dro­hen­den polizeilichen Ver­bots
wie in Berlin änderte der Anmelder Christoph Schack kurz­er­hand das Mot­to
am Mon­tagabend ab. Offenkundig ging es den Neon­azis lediglich darum, am
27. Jan­u­ar auf der Straße zu provozieren.
An der Kundge­bung beteiligten sich heute vor allem Neon­azis aus den
Land­kreisen Tel­tow-Fläming und Dahme-Spree­wald, unter ihnen der Zossen­er
Holo­caustleugn­er Rain­er Link, der NPD-Vor­sitzende von Königs
Wuster­hausen Michael Thal­heim und bekan­nte AktivistIn­nen der
Neon­azi­grup­pierung „Freie Kräfte Tel­tow-Fläming“.
Obwohl sich mehrere Teil­nehmer ver­mummten, umste­hende
Presse­fo­tografInnen von diesen bedrängt und belästigt wur­den und in der
Ver­anstal­tung gegen Aufla­gen ver­stoßen wur­den (es war u.A. unter­sagt
Palästi­nenser­fah­nen zu tra­gen), schritt die Polizei in keinem Fall ein.
Ganz im Gegen­teil, ver­sucht­en sog­ar die Recht­sex­trem­is­ten willkür­lich
Gegen­demon­stran­ten anzuzeigen.

AntifaschistIn­nen der Autonomen Antifa Tel­tow-Fläming (AATF) woll­ten das
Auftreten der Neon­azis auf dem Zossen­er Mark­t­platz nicht unkom­men­tiert
lassen, aber genau­so wenig sich deswe­gen vom Gedenken an die Opfer des
NS-Massen­mordes abhal­ten lassen. Aus diesem Grund posi­tion­ierten sich
knapp 25 Antifas zuerst mit Trans­par­enten auf dem Mark­platz, äußerten
ihren Unmut über die Neon­aziver­samm­lung und zogen nach ein­er vier­tel
Stunde demon­stra­tiv weg von den Nazis zum Laden des Holo­caust-Leugn­ers
Rain­er Link in der Berlin­er Straße 3 um dort im Gedenken rote Nelken auf
die Stolper­steine vor dem Geschäft zu leg­en.
Auf­grund der Kundge­bung von Neon­azis auf dem Zossen­er Mark­t­platz, wur­den
auch aus dem Rathaus Trans­par­ente gegen Neon­azis und „Extrem­is­ten“
raus­ge­hangen. Das ist insofern nicht ver­wun­der­lich, da die Zossen­er
Bürg­er­meis­terin durch Gle­ich­set­zun­gen von Antifaschis­ten und Neon­azis
bere­its in der Ver­gan­gen­heit neg­a­tiv auffiel.

Eine Sprecherin der AATF erk­lärt dazu: „Am heuti­gen Tag stand uns das
Gedenken an die Opfer des nation­al­sozial­is­tis­chen Massen­mordes im
Vorder­grund und nicht der klägliche Ver­such von­seit­en Recht­sex­tremer zu
provozieren. Den­noch ist es für uns unerträglich, das die Polizei in
Zossen den Neon­azis soviel Spiel­raum lässt, unge­hin­dert Men­schen zu
bedro­hen und trotz Straftat­en nicht ein­schritt. Für uns als Autonome
Antifaschis­ten ist staatliche Repres­sion keineswegs ein Mit­tel im Kampf
gegen Neon­azis, aber eine Dul­dung von recht­en Straftat­en ist ein
Skan­dal.“

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Krimineller NPD-Ageordneter tritt zurück

Lud­wigs­felde: Der 18-jährige Thomas Völkel, seit Okto­ber 2008 für die NPD in der Lud­wigs­felder Stadtverord­neten­ver­samm­lung, tritt von seinem Posten zurück. Ihm wird Geld­fälschung vorge­wor­fen, ange­blich habe er 10 und 20-Euro Scheine einges­can­nt und dann aus­ge­druckt zum bezahlen ver­wen­det. Da diese Aktiv­itäten aufge­flo­gen sind, hat Völkel am 28. Jan­u­ar 2009 sein Man­dat als Stadtverord­neter abgegeben.

Hier­bei han­delt es sich bekan­nter­massen nicht um einen Einzelfall, sind doch krim­inelle Aktiv­itäten inner­halb der NPD keineswegs neu. Völkel rei­ht sich hier­bei in eine lange Rei­he teil­weise langjähriger Neon­azis, wie dem Steuer­be­trüger und ex-Bun­dess­chatzmeis­ter Erwin Kem­na, dem mer­fach verurteil­tem Schläger und NPD-Kreisver­bandsvor­sitzen­den von Hav­el-Nuthe Michel Müller, natür­lich dem Bun­desvor­sitzen­den der NPD Udo Voigt (Ver­her­rlichung des Nation­al­sozial­is­mus, Volksver­het­zung, usw.) und den unzäh­li­gen anderen vor allem wegen Volksver­het­zung und Gewalt­de­lik­ten verurteilen NPD-Mit­gliedern, ein. Den­noch gab Völkel laut NPD sein Parteibuch ab.

Der 25-jährige Ron­ny Kempe,  wird laut Parteiangaben für die NPD als Stadtverord­neter nachrücken.

Inforiot