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Überfall auf Linke mit Haftstrafen gesühnt

Pots­dam (ddp) Wegen eines Über­falls auf zwei junge Män­ner im Juli 2005 hat das Pots­damer Landgericht am Dien­stag fünf zur recht­sex­tremen Szene gehörende Täter zu Haft­strafen von drei Jahren und neun Monat­en bis fünf Jahren verurteilt. Ein 23 Jahre alter Mitangeklagter erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Die sechs Angeklagten hät­ten “stillschweigend und übere­in­stim­mend den Entschluss für den Über­fall gefasst” und in zwei Fällen gemein­schaftlich gefährliche Kör­per­ver­let­zung began­gen, begrün­dete der Vor­sitzende Richter Frank Tie­mann das Urteil. Ein als Neben­kläger anwe­sendes Opfer zeigte sich zufrieden mit der Höhe der Haftstrafen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Alter zwis­chen 22 und 32 Jahren in der Nacht zum 3. Juli 2005 zusam­men mit sieben weit­eren Jugendlichen in der Pots­damer Innen­stadt zwei junge Män­ner aus der linken Szene über­fall­en hat­ten. Dabei schlu­gen und trat­en sie auf die Kör­p­er und Köpfe der Stu­den­ten ein und ver­let­zten einen von ihnen mit ein­er Bier­flasche. Eines der Opfer erlitt eine Gehirn­er­schüt­terung und mehrere Hämatome, dem anderen wur­den mehrere Schnittver­let­zun­gen im Gesicht zuge­fügt. Den Angaben Tie­manns zufolge lei­det eines der Opfer noch immer unter den Fol­gen der Tat.

Einzelne Tat­beiträge kon­nten den Angeklagten nicht klar zuge­ord­net wer­den. Als Tat­mo­tiv bescheinigte das Gericht den Män­nern niedere Beweg­gründe. Die Täter seien gewalt­bere­it gewe­sen, hät­ten bei­de Opfer als Linke iden­ti­fiziert und spon­tan ange­grif­f­en. Das Gericht erk­lärte die Tat mit der aufge­heizten Stim­mung zwis­chen Linken und Recht­en in der Lan­deshaupt­stadt. 2005 habe es häu­fig Über­griffe zwis­chen bei­den Seit­en gegeben. Daher war die Tat “eine gute Gele­gen­heit für die Män­ner, es den Linken heimzuzahlen”, fügte Tie­mann hinzu.

Die fün­fjährige Haft­strafe für einen 32-jähri­gen Täter begrün­dete der Richter unter anderem damit, dass er während ein­er laufend­en Bewährungszeit straf­fäl­lig gewor­den war. Zudem habe er mehr als 20 Strafein­tra­gun­gen, einige wegen Kör­per­ver­let­zung. Der 23-jährige Mit­täter erhielt eine Bewährungsstrafe, da er bere­its frühzeit­ig ein Geständ­nis abgelegt und eine Tat­beteili­gung eingeräumt hat­te. Er habe “Reue gezeigt und sich glaub­haft bei den Opfern entschuldigt”, erk­lärte Tie­mann. Zudem habe er sich aus eigen­er Kraft aus dem recht­sex­tremen Milieu losgelöst.

Mit dem Urteil wollte das Gericht den Angaben des Richters zufolge ein Zeichen set­zten. Es solle abschreck­en. Die fünf Angeklagten müssten die Haftzeit nutzen, “um zu reflek­tieren, was sie vom Leben haben wollen”, sagte er weit­er. Bere­its in der ver­gan­genen Wochen war in einem Par­al­lelver­fahren zum sel­ben Fall eine 18-Jährige zu drei Jahren und drei Monat­en Frei­heit­sentzug verurteilt wor­den. Drei junge Mitangeklagte erhiel­ten jew­eils zwei Jahre Haft auf Bewährung, die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Ein fün­fter Angeklagter erhielt wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung eine Verwarnung. 

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Übergriff in Blankenfelde

Am Abend des 25.03. kam es in Blanken­felde (Tel­tow Fläming) zu einem recht­sex­tremen Über­griff bei dem das Opfer ver­let­zt wurde. Bei dem Angriff war­fen die Täter den Betrof­fe­nen auf die Gleise, schlu­gen ihn und flo­hen danach. Dieser Angriff rei­ht sich ein in eine Serie rechter Über­griffe in der Region.

Am Sam­stagabend, den 25.03. wurde gegen 19.30 ein, dem äußeren
Erschei­n­ungs­bild nach, link­er Jugendlich­er in Blanken­felde, im Kreis
Tel­tow Fläming, von sechs recht­sradikalen Tätern ange­grif­f­en und mit
ein­schlägi­gen Parolen bedro­ht. Der Betrof­fene ver­suchte zu fliehen,
kon­nte jedoch nicht entkom­men. Die Täter stießen ihn auf die Gleise,
schlu­gen und trat­en auf das am Boden liegende Opfer ein. Die Rechten
flo­hen mit der S‑Bahn Rich­tung Berlin. Die vom Wach­schutz angerufene
Bun­de­spolizei kam nach 45 min. und nahm die Anzeige auf. Das Opfer wurde
nur leicht verletzt.
Diese Tat ist allerd­ings nur die Spitze ein­er Serie rechter Übergriffe
in der Region um Mahlow/Blankenfelde. So wur­den seit Dezem­ber letzten
Jahres mehr als vier recht­sex­treme Angriffe, allein in diesem Bereich
reg­istri­ert, bei dem nur durch Zufall nie­mand ver­let­zt wurde. Immer
wieder bedro­hen oder attack­ieren Neon­azis Men­schen, die nicht ins
beschränk­te Welt­bild passen. Auch wer­den in erschreckender
Regelmäßigkeit vor Ort rechte Pro­pa­gan­daak­tio­nen durchge­führt, sei es
durch Sprühereien oder volksver­het­zende Aufkleber.

Tama­ra Levy, Press­esprecherin der Autonomen Antifa Tel­tow Fläming
(AATF), meint dazu: “Es ist erschreck­end welch­es Aus­maß die Gewalt der
Neon­azis erre­icht hat. Für uns ist es nicht akzept­abel das unbehelligt
von jeglich­er Öffentlichkeit eine rechte Szene in Blankenfelde/Mahlow
agieren kann. Wir wer­den dem nicht Taten­los zusehen.”

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Presseerklärung des Flüchtlingsrates Brandenburg

Empfänger des DENKZETTELS sind: Herr Har­ri Seelän­der (Sozial­park MOL); Herr Thomas Bödu­el (Sozialamt­sleit­er MOL); Her­rn Jür­gen Reink­ing (Lan­drat a.D. MOL); Her­rn H.-G. Klepzig (Bun­de­sanstalt für Immo­bilien­auf­gaben); der Filz der gesamten Bürokratie

Das Flüchtlingswohn­heim in Wald­siev­ers­dorf beste­ht nun schon seit drei Jahren. Seit eben dieser Zeit leit­ete und leit­et der Flüchtlingsrat Bran­den­burg immer neue Gespräche mit den unter­schiedlich­sten Gesprächspart­nern, so auch den DENKZETTELempfängern, ein. Gegenüber diesen Ver­ant­wortlichen für die Unter­bringung von Flüchtlin­gen im Land­kreis ver­tritt der Flüchtlingsrat die Inter­essen der Flüchtlinge, die nun seit Jahren gezwun­gen sind in dem Heim, weit ab im Wald gele­gen, ihr Leben zu fristen.
Seit der Eröff­nung des Heimes wurde den Flüchtlin­gen und dem Flüchtlingsrat ver­sichert, dies sei nur eine behelf­s­mäßige “Über­gangslö­sung”. Immer wieder wur­den neue Ter­mine genan­nt, zu denen der Umzug nun endlich stat­tfind­en solle. Bis heute ist nichts geschehen, als das die Bewohner­In­nen des Heimes sich hil­flos­er fühlen als zuvor. Die Ver­ant­wor­tung für diese Verzögerun­gen wird vom einen auf den anderen geschoben und kein­er untern­immt etwas.
Die in erster Lin­ie Ver­ant­wortlichen für diese jahre­lan­gen Verzögerun­gen haben am Dien­stag, den 21.03. vom Flüchtlingsrat dafür den DENKZETTEL erhal­ten. Die Verzögerung des Umzuges ist hier das Gemein­schaftswerk viel­er Akteure. Es ist nicht unsere Absicht, diesen Akteuren als Einzelper­so­n­en eine ras­sis­tis­che Ein­stel­lung zu unter­stellen. Vielmehr ist die Ver­längerung der aus­gren­zen­den und krankmachen­den Lebens­be­din­gun­gen das Ergeb­nis des Han­delns bzw. Unter­lassens viel­er Zuständiger.
Am Abend nach der Ver­lei­hung der fünf DENKZETTEL gab es in Straus­berg eine Diskus­sion­srunde, zu der alle Beteiligten (teil­weise per­sön­lich) ein­ge­laden waren. Lei­der erschienen auch hier nur wenige Straus­berg­er Abge­ord­nete, aber kein­er der DENKZETTELempfänger. Die Anwe­senden bekun­de­ten auf der Ver­anstal­tung die Absicht gemein­sam ihr Möglich­stes zu tun, damit die seit Jahren isolierten Flüchtlinge aus Wald­siev­ers­dorf endlich nach Straus­berg umziehen kön­nen. Es wird in Zukun­ft weit­ere Gespräch­srun­den geben mit dem Ziel, den bürokratis­chen Prozess um den Hei­mumzug zügig voran zu treiben.


Im fol­gen­den sollen die genauen Begrün­dun­gen für die Wahl der einzel­nen Denkzettel-Empfänger genan­nt wer­den. Die Form der einge­gan­gen Pressemit­teilung wurde dabei leicht abgeän­dert. Die Inhalte bleiben gle­ich (Infori­ot).


Denkzettel 2006 für struk­turellen und sys­tem­inter­nen Ras­sis­mus an (siehe unten) für den Erhalt der katastrophalen
Flüchtling­sun­terkun­ft Waldsieversdorf 

Begrün­dung (als genereller Text bei allen Denkzetteln vorhan­den):

Anfang Feb­ru­ar 2003 wurde das Flüchtling­sheim Wald­siev­ers­dorf eröffnet – es sollte als “Durch­gang­sheim” dienen, den Flüchtlin­gen wurde eine Unter­bringung in Straus­berg ver­sprochen. Doch nichts dauert länger als ein Pro­vi­so­ri­um – mehr als 3 Jahre warten die Flüchtlinge nun auf den ver­sproch­enen Umzug aus einem Heim, das völ­lig isoliert und schw­er zugänglich mit­ten im Wald liegt.
Die Verzögerung des Umzugs war das Gemein­schaftswerk viel­er Akteure. Es ist nicht unsere Absicht, diesen Akteuren eine ras­sis­tis­che Ein­stel­lung zu unter­stellen. Das Ergeb­nis des Han­delns und Unter­lassens der zuständi­gen Geschäfts­führer und Behör­denchefs jedoch ist die Ver­längerung von Lebens­be­din­gun­gen, die Flüchtlinge aus­gren­zen und durch Iso­la­tion krank machen. Die Ver­ant­wor­tung für die katas­trophale Lage der Flüchtlinge in Wald­siev­ers­dorf wollte jedoch nie­mand übernehmen — sie wur­den zwis­chen den ver­schiede­nen Lagern zer­rieben und haben die Kon­se­quen­zen dieser Art der Unter­bringung zu tragen. 

1. An den Filz der gesamten Bürokratie 

Aus diesem Grunde geht der DENKZETTEL 2006 an all diejeni­gen, die an diesem jahre­lan­gen Zer­ren beteiligt waren und sind. Dieser undurch­sichtige Filz der gesamten Bürokratie und der weggeschobe­nen Ver­ant­wortlichkeit­en hat dazu beige­tra­gen, dass Flüchtlinge weit­er­hin in der Iso­la­tion aushar­ren müssen. Diese Verzögerun­gen liegen unter anderem auch an der ungek­lärten Sit­u­a­tion des neuen Objek­tes in Straus­berg. Alle tra­gen das Ihre dazu bei: es scheit­erte an zu spät beantragten Ver­mes­sun­gen, an Bau­genehmi­gun­gen, am Zaun, den der Nach­bar Bun­deswehr zwis­chen seinem Gelände und den Flüchtlin­gen ver­langt, damit aber die Zufahrt von Ret­tungs­fahrzeu­gen auf dem Gelände des Flüchtling­sheimes unterbindet. 

Wer also let­z­tendlich alle Ver­ant­wortlichen für die nun mehr als 3 Jahre andauernde “Durch­gangslö­sung” Wald­siev­ers­dorf sind wird sich wohl von außen nie beweisen lassen – daher geht der DENKZETTEL an all diejeni­gen, die genau wis­sen, dass auch sie ihre Hände im Spiel hatten. 

2. An Her­rn H.-G. Klepzig, Bun­de­sanstalt für Immobilienaufgaben 

Aus diesem Grunde geht der DENKZETTEL 2006 an alle beteiligten Akteure – so auch an die Bun­de­sanstalt für Immo­bilien­auf­gaben, Direk­tion Pots­dam, Neben­stelle Cot­tbus. Diesem Amt obliegt die bauliche Prü­fung des neuen Gebäudes in Straus­berg, in das die Flüchtlinge umziehen soll­ten. Das Amt teilte mit, dass nur im Ergeb­nis neuer Ver­mes­sungsar­beit­en eine Genehmi­gung für die vorgeschriebene Zuwe­gung (Fluchtweg) für das entsprechende Grund­stück erteilt wer­den kann. Die alleinige Zuständigkeit liegt hier in den Hän­den der Bun­de­sanstalt. Die Kreisver­wal­tung MOL und der ver­ant­wortliche Trägervere­in kön­nen demzu­folge den Umzug nicht vorantreiben, wenn sie nicht ihrer­seits das Bau­recht ver­let­zen wollen. Notwendi­ge Ver­mes­sun­gen sind nun nach lan­gen Verzögerun­gen – auch dafür ist sich­er jemand aus dem Kon­glom­er­at der Akteure ver­ant­wortlich — inzwis­chen durch ein ort­san­säs­siges Unternehmen erfol­gt. Die weit­ere Bear­beitung des Vor­gangs scheint nun jedoch – ange­blich durch Krankheit bzw. Urlaub zuständi­ger Bear­beit­er – zum Still­stand gekom­men zu sein. Das bedeutet, die Bun­de­sanstalt für Immo­bilien­auf­gaben verzögert nun weit­er­hin den längst notwendi­gen Umzug der Flüchtlinge und zwingt diese, weit­er­hin ihr Dasein in Wald­siev­ersers­dorf zu fristen.

3. An Her­rn Jür­gen Reink­ing, Lan­drat a.D. Märkisch-Oderland

Aus diesem Grunde geht der DENKZETTEL 2006 an alle beteiligten Akteure – so u.a. an den ehe­ma­li­gen Lan­drat des Land­kreis­es Märkisch-Oder­land, Her­rn Jür­gen Reink­ing. Die let­z­tendliche Auf­sicht über die Verteilung der Flüchtlinge im Land­kreis obliegt dem Lan­drat, denn nach dem Lan­desauf­nah­mege­setz Bran­den­burg ist jed­er Land­kreis verpflichtet, Flüchtlinge in Über­gangswoh­nun­gen und ‑heimen unterzubrin­gen. Wald­siev­ers­dorf – das „katas­trophale Heim“ laut Aus­sage des Sozialamt­sleit­ers – kann wohl kaum als eine zu vertre­tende Unterkun­ft­sleis­tung des Land­kreis­es gew­ertet werden.
Alle in dieser Sache Ver­ant­wortlichen weisen die Schuld der jahre­lan­gen Verzögerung von sich, ein typ­is­ches Merk­mal des struk­turellen Ras­sis­mus. Doch für alle Hand­lun­gen und Tat­en gibt es immer einen, der sich ver­ant­wortlich zeich­nen muss, auch wenn er nicht direkt am Geschehen beteiligt sein sollte. Das ist in diesem Falle bis 2005 der zuständi­ge Landrat. 

4. An Her­rn Thomas Bödu­el Sozialamt­sleit­er Märkisch-Oderland

Aus diesem Grunde geht der DENKZETTEL 2006 an alle beteiligten Akteure – so u.a. an den Sozialamt­sleit­er des Land­kreis­es Märkisch-Oder­land, Her­rn Thomas Bödu­el, da er diese für die Flüchtlinge unhalt­bare Sit­u­a­tion lange taten­los hin­genom­men und seine Aufsichts
pflicht ver­let­zt hat. Der Sozialamt­sleit­er ist ver­ant­wortlich für die Umset­zung der erforder­lichen Bedin­gun­gen zur Führung ein­er Flüchtling­sun­terkun­ft. Herr Bödu­el sel­ber hat das Heim im März 2003 als “Durch­gang­sheim” und als katast­trophal beze­ich­net – ein “Durch­gang”, der nun­mehr seit 3 Jahren geprägt ist von schlecht­en Lebens­be­din­gun­gen, Iso­la­tion und Desin­for­ma­tion. Der Leit­er des Sozialamtes hat nur auf mehrfachen Druck einzelne Anforderun­gen der in einem Run­der­lass fest­ge­set­zten Min­dest­be­din­gun­gen umset­zen lassen. Eine durchge­hende Qual­ität­skon­trolle des Gelän­des erfol­gte nicht.

Herr Bödu­el war größ­ten­teils nicht bere­it, mit den Flüchtlin­gen und ihren VertreterIn­nen das Prob­lem zu disku­tieren und zu beheben. 

5. An Her­rn Har­ri Seelän­der Sozial­park Märkisch-Oderland 

Aus diesem Grunde geht der DENKZETTEL 2006 an alle beteiligten Akteure – so u.a. an den Sozial­park-Mitar­beit­er Her­rn Har­ri Seelän­der für die viel zum späte Ein­leitung ein­er Suche nach einem geeigneten Objekt für die Flüchtlinge in Straus­berg. Zudem hätte die Abmachung “Vorhal­tung von Bet­ten”, also die Schaf­fung eines (rechtlich nicht bekan­nten) “Durch­gang­sheimes”, nicht einge­gan­gen wer­den dür­fen, da ein Land­kreis verpflichtet ist, geeignete Unterkün­fte für Flüchtlinge zu stellen (das kann eine Gemein­schaft­sun­terkun­ft oder es kön­nen auch Woh­nun­gen sein, hat der Land­kreis keine geeignete gemein­schaftliche Unterkun­ftsmöglichkeit). Die Flüchtlinge mussten Anfang Feb­ru­ar 2003 in eine Unterkun­ft ziehen, in der es kaum Mobil­iar gab und das Trinkwass­er nicht genießbar war.
Spätestens beim Einzug der Flüchtlinge aus dem geschlosse­nen Heim Kuners­dorf im Jahre 2005 war deut­lich, dass es sich hier keineswegs um eine “Durch­gang­sun­terkun­ft” han­delt – nun leben alle Flüchtlinge aus MOL in einem Gebäude, das eigentlich nur zur “Bet­ten­bere­i­thal­tung” taugt. Doch die Ver­ant­wor­tung für die miss­glück­te Objek­t­suche will auch im Sozial­park nie­mand übernehmen.

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Rechter Jugendlicher geschlagen

Mittwochabend wurde in Neu­rup­pin ein augen­schein­lich rechter Jugendlich­er ange­grif­f­en, als er mit einem Fre­und am Wohn­pro­jekt “Mit­ten­drin” in der Karl-Marx-Straße vor­beig­ing. Der Über­fal­l­ene gab gegenüber der Polizei an, dass zwei Per­so­n­en ein­er Gruppe grund­los auf ihn eingeschla­gen hät­ten. Er erlitt dabei Ver­let­zun­gen im Gesicht. Im Anschluss sollen die Täter in das Jugend­wohn­pro­jekt “Mit­ten­drin” geflüchtet sein. Die Polizei kon­nte zwei drin­gend Tatverdächtige ermitteln. 

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Abschiebung trotz 5000 Gegenstimmen?

Die Fam­i­lie Kut­lu aus Neu­rup­pin ist kein Einzelfall. Denn es gibt rund 50000 Men­schen, die wie sie nur mit kurzfristi­gen Dul­dun­gen in der BRD leben, obwohl sie sich bere­its seit zehn Jahren oder länger hier aufhal­ten. Sie müssen Monat für Monat, manch­mal sog­ar alle zwei Wochen, um ihren Aufen­thalt in Deutsch­land ban­gen. Die Kut­lus kön­nten zum 31. März abgeschoben wer­den. Doch Ein­wohn­er der Fontanes­tadt stem­men sich gegen die Abschiebung der türkisch-kur­dis­chen Familie.

Vor zehn Jahren sind die Kut­lus wegen poli­tis­ch­er Ver­fol­gung nach Deutsch­land geflo­hen. Die Eltern, Celal und Fat­ma Kut­lu, und ihre vier Söhne sind inzwis­chen echte Neu­rup­pin­er gewor­den. »Die Fam­i­lie ist fest inte­gri­ert und küm­mert sich nach ihren Möglichkeit­en um ihre Exis­ten­zsicherung«, erk­lärte die Bun­destagsab­ge­ord­nete der Linkspartei, Kirsten Tack­mannn, gegenüber jW. Rund 5000 Bürg­er der 30000-Ein­wohn­er-Stadt haben mit ihrer Unter­schrift ein Bleiberecht für die Fam­i­lie gefordert. Seit Mitte 2005 bemühen sich ein Unter­stützerkreis, dem Poli­tik­er mehrerer Parteien ange­hören, und das Aktions­bünd­nis »Kut­lu bleibt« um Öffentlichkeitsarbeit.

Der Fam­i­lie wurde schon im Sep­tem­ber 2002 erst­mals die zwangsweise Aus­reise ange­dro­ht. Seit­dem leben die Kut­lus in ständi­ger Angst. Nach­dem das Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Bran­den­burg ihre Klage abgewiesen hat und in der bran­den­bur­gis­chen Härte­fal­lkom­mis­sion im Juni 2005 nicht die nötige Zwei­drit­telmehrheit für die Kut­lus zus­tande kam, kann jet­zt fast nur noch der Lan­drat Chris­t­ian Gilde (SPD) eine Abschiebung verhindern.

Tack­mann nahm deshalb am Fre­itag gemein­sam mit der migra­tionspoli­tis­chen Sprecherin ihrer Frak­tion, Sevim Dagde­len, an einem Gespräch mit Gilde teil. Die Abge­ord­neten forderten den Lan­drat auf, seinen Spiel­raum zu nutzen. Auch bun­de­spoli­tis­che Diskus­sio­nen sprächen für eine weit­ere Dul­dung der Fam­i­lie, denn eine Lösung für seit langem geduldete Fam­i­lien scheint in Sicht zu sein. »Es wäre katas­trophal, wenn man die Fam­i­lie jet­zt vor­eilig abschieben würde«, so Dagde­len gegenüber jW.

Der Lan­drat klam­mert sich jedoch an die Entschei­dung des Oberver­wal­tungs­gerichts und hofft auf eine frei­willige Aus­reise der Fam­i­lie. Zugle­ich machte er klar, daß er »keine Tat­sachen« schaf­fen wolle, falls der Fall erneut vor die Härte­fal­lkom­mis­sion kom­men sollte. Die bran­den­bur­gis­che Aus­län­der­beauf­tragte Almuth Berg­er bemüht sich derzeit darum. Man könne jedoch noch nicht sagen, »ob und wann der Fall noch mal ver­han­delt wird«, sagte Berg­er auf Nach­frage von jW.

Eine Abschiebung hätte fatale Fol­gen für die Fam­i­lie. Die Mut­ter Fat­ma und der jüng­ste Sohn sind gesund­heitlich angeschla­gen. Die jün­geren Söhne sprechen bess­er Deutsch als Türkisch; ihre türkische »Heimat« ken­nen sie prak­tisch nicht. Dem Vater dro­hen wegen sein­er poli­tis­chen Aktiv­ität Gefäng­nis und Folter. 

Von Mehmet Ata

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Pädagogik gegen rechts?

Die 2. Strafkam­mer des Pots­damer Landgericht­es hat am Mon­tag vier Neon­azis wegen eines bru­tal­en Angriffs auf zwei Antifaschis­ten verurteilt. Dieser hat­te sich bere­its Anfang Juli des let­zten Jahres in der bran­den­bur­gis­chen Lan­deshaupt­stadt ereignet. Ins­ge­samt 15 Neon­azis waren damals mit den Worten »Scheiß Zeck­en, wir machen euch alle« auf ihre Opfer zugestürmt, hat­ten sie bru­tal niedergeschla­gen und auf sie einge­treten. Eine junge Neo­faschistin zer­schlug einem der bei­den Antifaschis­ten eine Flasche auf dem Kopf. Ein nicht mehr zweifels­frei zu iden­ti­fizieren­der Täter ver­set­zte dem zweit­en Opfer mit einem abge­broch­enen Flaschen­hals einen Stoß in den Hals und fügte ihm mehrere Schnittver­let­zun­gen zu.

Während die junge Neo­faschistin zu drei Jahren und drei Monat­en Jugend­strafe wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt wurde, erhiel­ten drei weit­ere an der Tat beteiligte Rechte im Alter von 19 bis 21 Jahren eine zur Bewährung aus­ge­set­zte Jugend­strafe von jew­eils zwei Jahren. Zudem wur­den Aufla­gen erteilt. Die Täter sollen an einem Anti­a­gres­sion­strain­ing sowie an ein­er Führung durch ein ehe­ma­liges Konzen­tra­tionslager teil­nehmen und sich schriftlich bei ihren Opfern entschuldigen.

Die zuständi­ge Staat­san­waltschaft hat­te die Neo­faschis­ten zuvor wegen ver­sucht­en Mordes angeklagt. Das Pots­damer Landgericht verurteilte sie aber nur wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung. Der Schlag mit ein­er abge­broch­enen Flasche in das Gesicht eines der Opfer könne zwar als Mord­ver­such gew­ertet wer­den, so die Richter, eine konkrete Tötungsab­sicht sei aber nicht nachzuweisen. Dies habe unter anderem daran gele­gen, daß nicht mehr zweifels­frei gek­lärt wer­den könne, welch­er der Angreifer ver­sucht habe, dem Antifaschis­ten die abge­broch­ene Flasche in den Hals zu rammen.

Die Ini­tia­tive »Jugend engagiert in Pots­dam« kri­tisierte den Urteilsspruch der Pots­damer Richter als »päd­a­gogisch motiviert«. »Es ist für uns völ­lig unver­ständlich, warum die Richter noch immer davon aus­ge­hen, erzieherisch auf die Neon­azis ein­wirken zu kön­nen«, so eine Sprecherin der Gruppe gegenüber junge Welt. Schließlich han­dele es sich bei den Schlägern um ein­schlägig bekan­nte Neon­azis, die zum Teil wegen ander­er neo­faschis­tis­ch­er Delik­te vorbe­straft seien. Mit einem Urteil gegen sechs weit­ere an der Tat beteiligte Neon­azis wird in der kom­menden Woche gerechnet.

Unter­dessen ist in einem anderen Fall eine Anklage wegen ver­sucht­en Mordes gegen die Pots­damer Antifaschistin Julia S. und vier weit­ere Linke fal­l­en­ge­lassen wor­den. Die Staat­san­waltschaft hat­te S. vorge­wor­fen, einen Neon­azi mit einem Teleskop­schlag­stock geschla­gen zu haben (jW berichtete).

Infor­ma­tio­nen: www.jep-ev.de

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Lieber obdachlos in Strausberg, als isoliert in Waldsieversdorf

Flüchtlingsrat Bran­den­burg ver­lei­ht Denkzettel für struk­turellen Ras­sis­mus an Insti­tu­tio­nen in Märkisch Oderland.
Grund hier­für war der ausste­hende Umzug des Flüchtling­sheimes aus dem Wald bei Wald­siev­ers­dorf nach Stausberg. 

Die Losung : “Lieber obdach­los…” haben wir bewusst so pro­vokant gewählt, ohne damit Obdachlosigkeit ver­harm­losen zu wollen. 

Der Fokus liegt nun­mehr auf der über drei­jähri­gen Hin­hal­tung des Umzugs welch­er ein gutes Beispiel für struk­turellen Ras­sis­mus ist. Sie ist das Gemein­schaftswerk viel­er Akteure: ange­fan­gen bei der man­gel­haften Ver­ständi­gung mit den Bewohner­In­nen des Heimes, über die ver­spätete Suche nach einem passenden Gebäude, bis hin zu falschen oder gar fehlen­den Antrag­stel­lun­gen für das (Um-)Bauvorhaben.

Die Stadt Straus­berg, mit etwa 26 tausend Ein­wohner­In­nen östlich von Berlin wurde zum Aktion­sort für die Ver­lei­hung. Passend wurde der „Eine Welt und Bio­laden“ in der Innen­stadt gewählt, um von dort aus die Denkzettel an die Betr­e­f­fend­en per Fax zu ver­schick­en. Neben einem kri­tis­chen The­ater­stück von Jugendlichen, die das The­ma „Isoliert in Wald­siev­ers­dorf“ in Aktion umset­zten, organ­isierte zum Abend hin das „Alter­na­tive Jugend­pro­jekt 1260 e.V — Horte“ mit dem „Flüchtlingsrat Bran­den­burg“ eine Infover­anstal­tung mit Film und Diskus­sion. Die Ver­anstal­tung diente zum einen als Infor­ma­tion über die Wohn­si­t­u­a­tion durch den Film „Lé heim“. Ander­er­seits sollte eine mögliche Plat­tform für die ausste­hende Auseinan­der­set­zung mit den The­men: Heimzu­s­tand, Ursachen für die Verzögerung und Zukun­ft der Heim­be­wohner­In­nen geschaf­fen werden. 

Anwe­send waren betrof­fene Heim­be­wohn­er, einige Jugendliche und Stadtverord­nete Stadt, die ihren Unmut zur Sprache gebracht haben. Nur fehlte es lei­der an zurück­weisenden Diskus­sion­spart­nern, die sich durch die Ver­lei­hung ver­mut­lich aus­ge­laden fühlten. 

Eine Mitar­bei­t­erin des Flüchtlingsrates hat zum Ver­anstal­tungsende die Rech­nung aufgestellt, dass sich durch die Bürokratie, die in diesem Jahr eben­falls einen Denkzettel ver­liehen bekam, ein weit­eres Jahr der Umzug auf sich warten lassen könnte.

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Aktion zum Antirassismustag in Rathenow

Anlässlich des inter­na­tionalen Ras­sis­mustages ver­sam­melten sich gegen 18.00 Uhr unge­fähr 80 — 90 Jugendliche auf dem Märkischen Platz in Rathenow um gegen ras­sis­tisch motivierte Gewalt und ras­sis­tis­che Verord­nun­gen zu protestieren.

Mit Flug­blät­tern wurde u.a. darauf aufmerk­sam gemacht, dass ras­sis­tis­che Gewalt in Rathenow wieder eine Rolle spielt und so allein drei Über­griffe gegen dunkel­häutige Jugendliche in den ver­gan­genen drei Monat­en dieses Jahres bekan­nt wurden.

Einge­gan­gen wurde aber auch auf die soziale Aus­gren­zung von Flüchtlin­gen und auf ras­sis­tis­che Geset­zge­bun­gen, die durch Res­i­den­zpflicht, Gutscheinzwang, Internierung in „Dschun­gel­heimen“ sowie Arbeits – und Bil­dungsver­bot den Lebensin­halt der in ihrer Heimat poli­tisch ver­fol­gten Men­schen jahre­lang auf ein Min­i­mum reduzieren.

Bere­its vor sechs Jahren machte eine Flüchtlingsini­tia­tive aus dem Rathenow­er Asyl­be­wer­ber­heim bun­desweit auf ras­sis­tis­che Aggres­sio­nen in Rathenow aufmerk­sam und erre­ichte so eine bre­ite The­ma­tisierung dieses Prob­lems in der Stadt. An ein­er Kundge­bung der Stadt zum Anti­ras­sis­mustag 2000 nah­men damals bis zu 1.000 Bürg­er teil. 

Heute ist der “Auf­s­tand der Anständi­gen”, trotz offen­sichtlich­er Notwendigkeit, in Rathenow aber kein The­ma mehr, stattdessen kün­den die “blühen­den Land­schaften” der diesjähri­gen Lan­des­garten­schau von den geord­neten Ver­hält­nis­sen ein­er bürg­er­lichen Kleinstadt.

Der „Inter­na­tionalen Tag zur Über­win­dung von Ras­sis­mus“ wurde erst­mals am 21. März 1966 von der Gen­er­alver­samm­lung der Vere­in­ten Natio­nen (UN) aus­gerufen. Erin­nert wurde damit an ein Ereig­nis am 21. März 1960 in Südafri­ka. An diesem Tag demon­stri­erten ca. 30.000 Men­schen in Sharpeville gegen Rassendiskri­m­inierung und ras­sis­tis­che Pass­ge­set­ze. Die Demon­stra­tion wurde vom Polizeiap­pa­rat des dama­li­gen Aparthei­dregimes mit Waf­fenge­walt gestoppt und 69 Men­schen niedergeschossen.

Fotos gibt es unter “aktuelles” hier

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Tag zur Bekämpfung von Diskriminierung

Der 21.März — ein Tag wie jed­er andere, wie viele Men­schen zu denken pfle­gen. Schi­er unter den Tisch zu fall­en scheint hier­bei der “Inter­na­tionale Tag für die Bekämp­fung der Rassendiskri­m­inierung”, der im Jahr 1966 von der UNO auf den heuti­gen Tag datiert wurde. Damals, am 21.03.1960 in Sharpville/ Südafri­ka , mussten über 60 Men­schen im
Kugel­re­gen der Polizei ihr Leben lassen — lediglich auf­grund ein­er friedlichen Demon­stra­tion gegen die Aparthei­d­poli­tik, die für die poli­tis­che, gesellschaftliche, wirtschaftliche und sog­ar räum­liche Rassen­tren­nung in Südafri­ka ver­ant­wortlich war. 

Heute meint men­sch die Zeit­en der Tren­nung “eigentlich gle­ich­er” Men­schen über­wun­den zu haben, doch in Deutsch­land, selb­st 60 Jahre nach Zer­fall des Naziregimes, scheint die Unter­drück­ung und der Auss­chluss bes­timmter “Men­schen­grup­pen” aus der Gesellschaft immer noch
beun­ruhi­gende Aktu­al­ität zu sein. Abschiebung und Über­fälle auf Migranten_innen sind keine Sel­tenheit. Die Zahl ille­gal­isiert­er Ein­wan­derun­gen nimmt in Deutsch­land stetig zu, nach­dem ab Anfang der 90´er Jahre nur noch in den sel­tensten Fällen Asyl für Migranten_innen gewährt wird. Wenn jemand auf Bleiberecht wartet, nach­dem er/sie die
lang­wierige und unzu­mut­bare Proze­dur des Antrag­stel­lens hin­ter sich gebracht hat, muss er /sie jedoch unter unmen­schlichen Bedin­gun­gen in engen und zum Teil verkomme­nen Asyl­heimen “leben” und erfährt kaum eine Art von Inte­gra­tion in die Gesellschaft. Des Weit­eren scheint niemand
bemerken zu wollen, dass immer mehr Jugendliche der recht­en Szene beitreten, um somit gezielt gegen Ausländer_innen und Ander­sausse­hende “anzukom­men”.

Somit ist es an der Zeit den heuti­gen “Inter­na­tionalen Tag für die Bekämp­fung der Rassendiskri­m­inierung” wieder mehr ins Gedächt­nis aller zu rufen: Für die Emanzi­pa­tion des Individuums!!!

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Potsdamer Urteile im Neonazisprozess

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Lan­desver­band Brandenburg 

PM 31

20.3.2006

Pots­damer Prozess wirft Schlaglicht auf Organ­i­sa­tion­s­grad und Gewalt­bere­it-schaft von Recht­sex­tremen im Land 

Vor dem Hin­ter­grund des heuti­gen Urteils gegen fünf recht­sex­treme Gewalt­täter in Pots­dam hat die Lan­desvor­sitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KATRIN VOHLAND davor gewarnt, die Gefahr des organ­isierten Recht­sex­trem­is­mus im Land zu unterschätzen.
“Die von Recht­sex­tremen aus­ge­hende Bedro­hung darf nicht klein gere­det und das Prob­lem nicht bagatel­lisiert wer­den.” KATRIN VOHLAND rief die Lan­desregierung auf, sich dafür einzuset­zen, dass Haushaltsmit­tel des Bun­des zur Unter­stützung des Engage­ments gegen den Recht­sex­trem­is­mus nicht wie geplant gekürzt wer­den. Sie appel­lierte zudem an die Bran­den­burg­erin­nen und Bran­den­burg­er bei öffentlichen Über­grif­f­en Recht­sex­tremer Zivil­courage zu zeigen. “Gefragt ist eine ‘Kul­tur des Hin­se­hens und Einmischens´.” 

“Der Pots­damer Prozess wirft ein Schlaglicht auf eine stark organ­isierte und hochgr­a­dig gewalt­bere­ite Szene. Bevor die heute Verurteil­ten aus ein­er Pots­damer Tram her­aus zwei junge Män­ner über­fie­len und lebens­ge­fährlich ver­let­zten, waren sie auf dem Weg zu ein­er Art Kam­er­ad­schaft­str­e­f­fen Berlin­er und Bran­den­burg­er Neonazis.
Sie sind Teil eines Geflechts recht­sex­tremer amer­ad­schaften, beziehungsweise der NPD und z.T. wegen ein­schlägiger Delik­te wie Kör­per­ver­let­zung, Wider­stand gegen die Staats­ge­walt und Zeigen ver­fas­sungs­feindlich­er Sym­bole vorbestraft.” 

Wed­er der Ver­fol­gungs­druck durch die Polizei, die Aufk­lärung in Schulen und durch Ein­rich­tun­gen wie den neuen Vere­in ‘Demokratie und Inte­gra­tion Bran­den­burg´, noch das zivilge­sellschaftliche Engage­ment des Einzel­nen gegen den Recht­sex­trem­is­mus dür­fen nach­lassen. “Der heutige Urteilsspruch in Pots­dam verdeut­licht ein­mal mehr,
dass die von der Bun­desregierung ab 2007 geplante Kürzung von Mit­teln zur Unter­stützung des Engage­ments gegen Recht­sex­trem­is­mus, Frem­den­feindlichkeit und Anti­semitismus unver­ant­wortlich wäre. Sie bedro­ht die Exis­tenz in jahre­langer engagiert­er und ide­al­is­tis­ch­er Arbeit aufge­bauter Pro­jek­te in den neuen Bundesländern.” 

Bünd­nis 90/Die Grü­nen Brandenburg 

Tobias Arbinger

Ref­er­ent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Jäger­str. 18

14467 Potsdam

Tel.: 0331–979 31 12 Fax: 979 31 19
www.gruene-brandenburg.de

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