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Streit um Rückübertragungen nach Arisierung

KLEINMACHNOW. Hun­derte von Klein­mach­now­er Eigen­heim­be­wohn­ern in der ein­sti­gen Som­mer­feld-Sied­lung sind weit­er im Unklaren darüber, wem ihre Immo­bilie eigentlich gehört. Denn die für Mittwoch erwartete Entschei­dung des Bun­desver­wal­tungs­gericht­es über die dor­ti­gen Eigen­tumsver­hält­nisse wird es nicht geben. Die Stre­it­parteien in dem Präze­den­z­fall haben sich über­raschend außerg­erichtlich geeinigt. Der Kläger, Besitzer eines Ein­fam­i­lien­haus­es am Brod­berg, zahlt nach eige­nen Angaben “eine Summe deut­lich unter dem Verkehr­swert der Immo­bilie” an den Berlin­er Bau­un­ternehmer Chris­t­ian Mey­er, der die Entschädi­gungsansprüche für fast die gesamte Som­mer­feld-Sied­lung von der Jew­ish Claims Con­fer­ence (JCC) über­tra­gen bekom­men hat­te. Mey­er gibt im Gegen­zug seinen Rück­über­tra­gungsanspruch für dieses Grund­stück auf. 

Nach amtlichen Angaben sind 897 Fälle allein in der Klein­mach­now­er Sied­lung ungek­lärt. Die Grund­stücke gehörten dem jüdis­chen Unternehmer Adolf Som­mer­feld, der 1933 vor den Nazis aus Deutsch­land fliehen musste. Die JCC hat­te vor Jahren pauschal die Rück­über­tra­gung der Som­mer­feld-Sied­lung gefordert, aber nicht alle Nach­weise frist­gerecht eingereicht. 

Im konkreten Fall hat­te das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam eine Rück­über­tra­gung für recht­ens gehal­ten. Dage­gen war der langjährige Eigen­tümer vor das Bun­desver­wal­tungs­gericht gezo­gen. Die Bun­desrichter war­fen in der Ver­hand­lung die Frage auf, ob die Rück­über­tra­gung von Grund­stück­en, die der Eigen­tümer selb­st über eine Sied­lungs­ge­sellschaft veräußert hat, rechtlich zwin­gend sei. Auch der Anspruch gilt aus for­malen Grün­den als fraglich. Urteilen kön­nen sie nun erst, wenn wieder ein Fall aus Klein­mach­now zu ihnen kommt. Das kann bald sein: Mey­ers Anwalt Ste­fan Min­den kündigte an, dass er nun ver­gle­ich­bare Fälle zunächst vor das Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht brin­gen wird. 


Pos­i­tives Urteil im Klein­mach­now­er Resti­tu­tion­sprozess verhindert


Anwohner­in nimmt nach Ver­gle­ich die Revi­sion beim Bun­desver­wal­tungs­gericht zurück und ver­hin­dert Rechtssicher­heit für Siedlungsbewohner

KLEINMACHNOW Tragis­che Wen­dung im Stre­it um die Som­mer­feld-Sied­lung in Klein­mach­now: Heute wollte das Bun­desver­wal­tungs­gericht eigentlich ein Grund­satzurteil verkün­den, ob die Grund­stücke nun zurück­gegeben wer­den müssen oder nicht. Doch gestern hieß es plöt­zlich: Der Ter­min fällt aus. Die jet­zige Bewohner­in eines Haus­es in der Straße “Am Brod­berg” hat­te let­zte Woche ihre Revi­sion zurückgenom­men. Das Gericht kann das bere­its vor­bere­it­ete Grund­satzurteil nun nicht verkün­den. Es wäre für die Bewohn­er von Klein­mach­now äußerst pos­i­tiv gewesen. 

Ins­ge­samt geht es um rund 1000 Grund­stücke, die die Jew­ish Claims Con­fer­ence (JCC) 1995 zurück­ver­langte, weil es sich um ehe­mals jüdis­ches Eigen­tum han­delte. Der jüdis­che Architekt und Bau­un­ternehmer Adolf Som­mer­feld hat­te das Gelände ab 1930 parzel­liert und über seine Sied­lungs­ge­sellschaft verkauft. Im April 1934 emi­gri­erte er, nach­dem SA-Män­ner sein Wohn­haus überfielen. 

Als die JCC mit ihrem Rück­gabeanspruch zunächst keinen Erfolg hat­te, trat sie diesen kosten­los an den Berlin­er Geschäfts­mann Chris­t­ian Mey­er ab. Nach MAZ-Infor­ma­tio­nen sollte er im Erfol­gs­fall einen Teil sein­er Ein­nah­men an die JCC abgeben, bei Mis­ser­folg hätte er die Prozesskosten tra­gen müssen. Im Muster­fall “Am Brod­berg” hat­te Mey­er in der ersten Instanz beim Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam Erfolg. Die Richter ord­neten die Rück­gabe des Grund­stücks an. Doch die betrof­fene Hau­seigen­tümerin ging in die Revi­sion zum Bun­desver­wal­tungs­gericht. Dort fand am 24. Novem­ber die mündliche Ver­hand­lung statt. 

Anschließend kon­tak­tierte Mey­er die Eigen­tümerin, deren Eltern das Haus 1933 gekauft hat­ten und zu DDR-Zeit­en nach West-Berlin geflo­hen waren. Sie kam 1990 zurück und wohnt seit­dem in dem Ein­fam­i­lien­haus. Mey­er bot ihr nun an, auf seine Her­aus­gabeklage gegen Zahlung ein­er gün­sti­gen Summe zu verzicht­en. Die Frau, die nicht wusste, wie der Prozess enden würde, ging darauf ein. Sie ist derzeit zwar als Eigen­tümerin im Grund­buch einge­tra­gen, wollte aber Sicher­heit haben. Sie schloss den Deal, ohne ihren Berlin­er Anwalt Gun­nar Schn­abel zu kon­sul­tieren. Dieser hätte ihr allerd­ings auch nicht abger­at­en. Was Schn­abel und seine Man­dan­tin nicht wussten: Sie hät­ten den Prozess am Bun­desver­wal­tungs­gericht auf jeden Fall gewon­nen. Die Richter des zuständi­gen acht­en Sen­ats waren entset­zt, als die Rück­nahme der Revi­sion bei ihnen aus dem Fax-Gerät kam. Sie hat­ten schon drei Wochen an der Entschei­dung gear­beit­et und woll­ten mit einem Grund­satzurteil den jet­zi­gen Bewohn­ern der Som­mer­feld-Sied­lung für immer Rechtssicher­heit geben. 

Sie hät­ten ihr Urteil auf eine Klausel gestützt, die der Geset­zge­ber 1998 ins Ver­mö­gens­ge­setz ein­fügte. Danach sind Rück­gabeansprüche unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen aus­geschlossen, wenn das Grund­stück einst von ein­er Sied­lungs­ge­sellschaft verkauft wurde. Sie hät­ten damit das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam kor­rigiert, das die Klausel nicht anwen­den wollte. Hätte das Bun­desver­wal­tungs­gericht sein Urteil verkün­den kön­nen, hätte Mey­er in allen rund 1000 Fällen keine Chance auf Rück­gabe der Grund­stücke gehabt. Nach der Rück­nahme der Revi­sion bleibt das für ihn pos­i­tive Urteil des Ver­wal­tungs­gerichts Pots­dam beste­hen. Nun wird er wohl weit­ere Eigen­tümer aus Klein­mach­now auf­fordern, ihm den ver­meintlichen Her­aus­gabeanspruch abzukaufen. Bis jet­zt hat er schon rund 150 der­ar­tige Ver­gle­iche abgeschlossen. 

Anwalt Gun­nar Schn­abel rät jedoch dringlich, auf solche Ange­bote nicht einzuge­hen. “Wir müssen nun neue Fälle vor das Bun­desver­wal­tungs­gericht brin­gen, damit dieses doch noch die Recht­slage klarstellen kann.” Bis zur endgülti­gen Klärung kann das aber noch Jahre dauern. 

Urteil zu Klein­mach­now verhindert


Ver­gle­ich in let­zter Minute block­iert grund­sät­zliche Klärung jüdis­ch­er Restitutionsansprüche

Kleinmachnow/Leipzig – Im Stre­it um ehe­mals jüdis­ches Eigen­tum in Ost­deutsch­land ist ein entschei­den­der Durch­bruch ver­hin­dert wor­den: Bevor heute das Bun­desver­wal­tungs­gericht in Leipzig ein Urteil in einem Ver­mö­gensstre­it um jüdis­ches Altver­mö­gen in der Klein­mach­now­er Som­mer­feld-Sied­lung verkün­den kon­nte, haben sich die Parteien außerg­erichtlich geeinigt. 

Auf­grund der Eini­gung ist die Revi­sion gegen ein früheres Urteil zurückgenom­men wor­den, die den Fall erst vor das Bun­desver­wal­tungs­gericht gebracht hat­te. Somit blieb das für heute angekündigte und mit Span­nung erwartete Grund­satzurteil aus. Es war der erste Fall aus dem Som­mer­feld-Kom­plex – mit ursprünglich fast 1000 Einzelfällen ein­er der größten deutschen Ver­mö­gen­sprozesse – der über­haupt am Bun­desver­wal­tungs­gericht ver­han­delt wurde. 

„Das Urteil hätte Sig­nal­wirkung gehabt”, bedauert der Berlin­er Recht­san­walt Gun­nar Schn­abel, der die Inter­essen ein­er Klein­mach­now­er Grund­stück­snutzerin ver­trat. Denn in der Ver­hand­lung Ende Novem­ber habe es „ein­deutige Hin­weise des Gerichts gegeben”, dass eine Resti­tu­tion nicht möglich sei. Es sei, so Schn­abel, „ein­deutig zum Aus­druck gebracht” wor­den, dass es keine pauschalen Ansprüche auf jüdis­che Ver­mö­genswerte gebe, wenn sie von Sied­lungs­fir­men zu mark­tüblichen Preisen verkauft wur­den. Genau dies war in Klein­mach­now der Fall. Dort war es bis zum Früh­jahr 1933 die Sied­lungs­ge­sellschaft des jüdis­chen Architek­ten Adolf Som­mer­feld, die die Parzellen verkauft und bebaut hatte. 

Als das Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht im Vor­jahr in der Sache zu entschei­den hat­te, befürchtete es einen Ver­stoß gegen das ver­fas­sungsrechtliche Gle­ich­heits­ge­bot, wenn zwis­chen jüdis­chem Betrieb­sver­mö­gen und Pri­vatbe­sitz unter­schieden wird: Es ord­nete die Rück­über­tra­gung des strit­ti­gen Klein­mach­now­er Grund­stücks an. Recht­san­walt Schn­abel legte Revi­sion ein und war nach den „ein­deuti­gen Sig­nalen” der Bun­desrichter zuver­sichtlich, dass eine Resti­tu­tion nun aus­geschlossen wird. 

Der Fin­gerzeig sei so deut­lich gewe­sen, dass der Antrag­steller auf Rück­über­tra­gung „offen­bar eine Entschei­dung des Gerichts ver­hin­dern wollte”. Daher habe der Berlin­er Immo­bilienen­twick­ler Chris­t­ian Mey­er der heuti­gen Nutzerin einen Ver­gle­ich ange­boten. „Es ist ver­ständlich, dass meine Man­dan­tin nach jahre­langer Unsicher­heit darauf eing­ing”, so Schn­abel gestern. Sie zahle eine Ablöse, im Gegen­zug verzichte Mey­er, auf seine Resti­tu­tion­sansprüche. Diese hat­te er von der Jew­ish Claims Con­fer­ence (JCC) über­nom­men. Dieser Kom­pro­miss ver­hin­dert das für heute erwartete Grund­satzurteil der Bun­desrichter. Allein in der Klein­mach­now­er Som­mer­feld-Sied­lung wer­den Grund­stück­snutzer weit­er auf Rechts­frieden für noch über 600 Fälle warten. 

Auch das Bun­de­samt zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen (Barov) hat­te auf ein Urteil der Leipziger Bun­desrichter gehofft. „Wir hät­ten gern eine Entschei­dung gehabt”, sagte Barov-Sprecherin Ellen Händler gestern gegenüber den PNN. In der Behörde liegen fast 900 noch immer ungek­lärte Fälle dieser Art aus den neuen Bundesländern.

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Überwindung der “trennenden Vergangenheit”

Im kom­menden Jahr jährt sich das Ende des Zweit­en Weltkriegs zum 60. Mal. Dieses magis­che Datum dürfte zahlre­iche Ver­anstal­tun­gen prä­gen. Stu­den­ten der Frank­furter Europa-Uni­ver­sität machen gle­ich im Jan­u­ar einen ungewöhn­lichen Auftakt. 

Das “Insti­tut für ange­wandte Geschichte”, ein Vere­in, den Stu­den­ten und Nach­wuch­swis­senschaftler der Viad­ri­na gegrün­det haben, wollen die “tren­nende Ver­gan­gen­heit” dies­seits und jen­seits der Oder über­winden. Für eine Ver­anstal­tungsrei­he wur­den Akteure aus bei­den Teilen der Gren­zre­gion gewonnen. 

So wer­den zum Auf­takt ein “Ver­trieben­er” aus der ein­sti­gen Frank­furter Dammvorstadt (dem heuti­gen Slu­bice) und ein aus dem früheren Ost­polen stam­mender Slu­bicer miteinan­der disku­tieren. Auch an den kom­menden drei Aben­den (siehe Ter­minkas­ten) wer­den Filme gezeigt, oder es wird mit Pub­lizis­ten gesprochen, die sich mit der Region­algeschichte und den Vertrei­bun­gen beschäftigt haben. 

Vom 4. bis zum 26. Jan­u­ar 2005 gibt es in Frank­furt (Oder) und Slu­bice fol­gende The­menabende zur Geschichte dieser Region: 

“Eine Stadt, zwei Geschicht­en”: Ein in der Dammvorstadt geboren­er Frank­furter und ein Slu­bicer erzählen (4. Jan­u­ar, 19.30 Uhr, Kleist-Forum Frankfurt) 

“Schick­sale”: Die Pub­lizistin Hel­ga Hirsch und der Region­al­his­torik­er Zbig­niew Czar­nuch im Gespräch 

(11. Jan­u­ar, 19.30 Uhr, Stadt­bib­lio­thek Frankfurt) 

“Wo die Erde duftet”: Deutsche und pol­nis­che Filme über die Geschichte der Region und Diskus­sion mit den Regisseuren 

(18. Jan­u­ar, 18.00 Uhr, Kleist-Forum Frankfurt) 

“Eine Region?”: Podi­ums­diskus­sion zu Vertrei­bung und Erin­nerung unter Leitung von Gesine Schwan 

(26. Jan­u­ar, 19.30 Uhr Col­legium Polonicum, Slubice)Vom 4. bis zum 26. Jan­u­ar 2005 gibt es in Frank­furt (Oder) und Slu­bice fol­gende The­menabende zur Geschichte dieser Region: 

“Eine Stadt, zwei Geschicht­en”: Ein in der Dammvorstadt geboren­er Frank­furter und ein Slu­bicer erzählen (4. Jan­u­ar, 19.30 Uhr, Kleist-Forum Frankfurt) 

“Schick­sale”: Die Pub­lizistin Hel­ga Hirsch und der Region­al­his­torik­er Zbig­niew Czar­nuch im Gespräch 

(11. Jan­u­ar, 19.30 Uhr, Stadt­bib­lio­thek Frankfurt) 

“Wo die Erde duftet”: Deutsche und pol­nis­che Filme über die Geschichte der Region und Diskus­sion mit den Regiesseuren 

(18. Jan­u­ar, 18.00 Uhr, Kleist-Forum Frankfurt) 

“Eine Region?”: Podi­ums­diskus­sion zu Vertrei­bung und Erin­nerung unter Leitung von Gesine Schwan 

(26. Jan­u­ar, 19.30 Uhr Col­legium Polonicum, Slubice)

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Schönbohm droht Herstellern von Videogewaltspielen

Pots­dam (dpa) Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat den Pro­duzen­ten von Gewalt-Com­put­er­spie­len bei fehlen­der Selb­st­be­gren­zung mit geset­zlichen Ein­schränkun­gen gedro­ht. “Es ist an der Zeit, diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben. Wenn die Branche nicht zur Ein­sicht kommt, not­falls auch durch schär­fere Geset­ze”, erk­lärte der Innen­min­is­ter am Mittwoch in Potsdam. 

Schön­bohm nan­nte die Indizierung­sprax­is unbe­friedi­gend und kri­tisierte die Selb­stkon­trolle. “Die Unab­hängige Selb­stkon­trolle funk­tion­iert nicht. Sie lässt Gewalt­darstel­lun­gen zu viel Raum. Vielfach wer­den die noch schlim­meren Nach­fol­gev­er­sio­nen von einst indizierten Gewalt­spie­len nicht mehr auf den Index geset­zt und sind damit Kindern und Jugendlichen zugänglich.”

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Jeder bekommt sein Geld”

Alle Hartz-IV-Empfänger, die ihren Antrag auf Arbeit­slosen­geld II bis 23. Dezem­ber in der Agen­tur abgegeben haben, erhal­ten pünk­tlich im Jan­u­ar ihr Geld”, ver­sicherte gestern die Lei­t­erin der Arbeit­sagen­tur Her­ma Paul. 

In den let­zten Wochen bear­beit­eten etwa 30 Mitar­beit­er der Königs-Wuster­hausen­er Agen­tur in Schicht- und Woch­enen­dar­beit alle vor­liegen­den rund 4900 Anträge. Etwa 300 Betrof­fene ver­säumten es aber bis heute, ihren Antrag auf Arbeit­slosen­geld II abzugeben und dies trotz mehrfach­er per­sön­lich­er Ein­ladun­gen. Paul zufolge ist für diese Betrof­fe­nen höch­ste Eile geboten. Gegen­wär­tig geben in Königs Wuster­hausen pro Tag noch etwa 20 Frauen und Män­ner ihren Antrag ab. 

Gle­ichzeit­ig wer­den täglich zwis­chen fünf und zehn Wider­sprüche gegen den Bescheid reg­istri­ert. Die meis­ten beziehen sich auf die Kosten für die Unterkun­ft ins­beson­dere die Betrieb­skosten. “Bei eini­gen Wider­sprüchen liegen auch keine konkreten Bean­stan­dun­gen vor. Hier stellen die Betrof­fe­nen lediglich fest, dass sie von dem jet­zt errech­neten Betrag ein­fach nicht leben kön­nen”, sagte Paul. 

Die Mehrheit der Wider­sprüche wird allerd­ings erst im Jan­u­ar bear­beit­et, wenn die für Hartz IV zuständi­ge Arbeits­ge­mein­schaft (Arge) offiziell ihre Arbeit aufnimmt. 

Ob es zu Ungereimtheit­en bezüglich einiger so genan­nter Bedarf­s­ge­mein­schaften gekom­men sei, wo Part­ner seit Jahren zusam­men­leben, sich nach Hartz IV aber plöt­zlich tren­nen, kon­nte Paul gestern nicht sagen. Sie ver­wies lediglich darauf, dass bei Ver­dacht auf Sozialmiss­brauch unverzüglich der Zoll eingeschal­tet wird. Das sei beispiel­sweise gegeben, wenn Unter­mi­eter-Verträge offen­sichtlich rück­wirk­end abgeschlossen wor­den seien oder Hin­weise auf Schwarzarbeit bestünden. 

Hartz-IV-Behörde ist startbereit 

“Pünk­tlich am 3. Jan­u­ar kön­nen die Tore der Arbeits­ge­mein­schaft (Arge) geöffnet wer­den. Wir sind startk­lar”, stellte gestern der neue Hartz-IV-Behör­denchef Wolf-Rüdi­ger Kuhn fest. 

Die Unter­bringung der an ver­schiede­nen Stan­dorten täti­gen ins­ge­samt 114 Mitar­beit­er im Land­kreis ist gesichert. Im Unter­schied zu vie­len anderen Kreisen ste­ht auch das Per­son­alkonzept. Danach wer­den in der Arge 55 Beschäftigte der Arbeit­sagen­turen, 30 aus den bish­eri­gen Sozialämtern der Gemein­den und 22 aus dem Land­kreis tätig sein plus sieben Mitar­beit­er der Geschäftsführung. 

Der Pub­likumsverkehr für alle von Hartz IV-Betrof­fe­nen find­et im Nord­kreis auss­chließlich in der Arbeit­sagen­tur im Weg am Kreis­gericht statt. Hier eben­so wie im Gebäude des Lan­drat­samtes in der Brück­en­straße wer­den vorüberge­hend bis 1. Feb­ru­ar auch die 40 Sach­bear­beit­er der Leis­tungsabteilung unterge­bracht. Danach ziehen sie eben­so wie die Arge-Geschäfts­führung nach Wildau in den Ver­wal­tungstrakt der ein­sti­gen Kurbel­welle (Haus 3). “Dort bleiben wir”, so Kuhn, “voraus­sichtlich zwei Jahre, bis die Stadt Königs Wuster­hausen das Gebäude in der Karl-Marx-Straße 23 ertüchtigt hat. Gelingt der Stadt dies nicht, so wird das gle­ich­falls verkehrs­gün­stig gele­gene Schw­er­maschi­nen­bau-Gelände unser ständi­ger Sitz. Dafür haben wir uns eine Option gesichert.” Zumal es gegen­wär­tig noch an ein­er defin­i­tiv­en Aus­sage der Stadt Königs Wuster­hausen fehle. 

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Kunstprojekt gegen das Bombodrom

NEURUPPIN
Mit einem bish­er ein­ma­li­gen Kun­st­pro­jekt will der im Som­mer in Fleck­en Zech­lin gegrün­dete Vere­in “Kun­st und Kul­tur für eine freie Hei­de” näch­stes Jahr inter­na­tionale Kün­stler in die Region lock­en. Sie sollen rings um den vom Bund geplanten Luft-Boden-Schieß­platz in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de Kirchen, Hangars und Türme zu Kun­st-Orten verwandeln. 

Als Kura­tor für dieses ehrgeizige Pro­jekt hat der Vere­in den Nieder­län­der Erik Bru­inen­berg gewon­nen. Der lebt seit 15 Jahren in Pots­dam und hat im dor­ti­gen Waschhaus über 80 Ausstel­lun­gen organ­isiert. Außer­dem sorgte Bru­inen­berg vor zwei Jahren mit einem Kun­st­pro­jekt in Beelitz-Heil­stät­ten für Schlagzeilen, das nun möglicher­weise seine Fort­set­zung in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de find­et. Damals ver­sam­melte Bru­inen­berg eine Kün­stler­riege im dor­ti­gen Sana­to­ri­um, die sich da inspiri­eren ließ und aus­pro­bieren kon­nte. Im Som­mer soll es nun die Hei­de sein. 

Zwar ist noch vieles offen. So ste­ht wed­er die Finanzierung noch haben die ange­fragten Kün­stler aus New York, Warschau, Delft (Nieder­lande) oder Athy (Irland) bere­its zuge­sagt. “Aber wir sind mit unseren Vorar­beit­en jet­zt so weit, dass wir selb­st glauben, dass das Pro­jekt Wirk­lichkeit wird”, betont Mar­ti­na Panke. Sie ist Vor­sitzende des neuen Vere­ins, der bish­er ger­ade mal zehn Mit­glieder zählt. “Jed­er ist aktiv und küm­mert sich”, betont Panke, die haupt­beru­flich die DGB-Jugend­bil­dungsstätte in Fleck­en Zech­lin leit­et. Wegen der finanziellen Unwäg­barkeit­en hat der Vere­in, in dem neben dem DGB auch Mit­glieder der Bürg­erini­tia­tive Freie Hei­de und der Unternehmerini­tia­tive Pro Hei­de vertreten sind, zudem ein Drei-Stufen-Mod­ell für das inter­na­tionale Kun­st­pro­jekt erar­beit­et. Auf jeden Fall soll es im näch­sten Som­mer Kun­stver­anstal­tun­gen in Neu­rup­pin und im südlichen Gren­zraum des Übungsplatzes geben. Die Max­i­mal­vari­ante geht von Kun­stereignis­sen rings um den gesamten Übungsplatz aus, etwa in und im Umfeld der Dor­fkirchen, in den Hangars von Neu­rup­pin und Lärz (Meck­len­burg-Vor­pom­mern) sowie an den zahlre­ichen Tür­men am Rande des riesi­gen Areals. 

An den Tür­men kön­nten etwa Licht-Instal­la­tio­nen für Aufmerk­samkeit sor­gen und sig­nal­isieren, dass hier etwas Beson­deres sei, sagt Erik Bru­inen­berg. Der Kura­tor hat keine Prob­leme gehabt, Kün­stler für die ungewöhn­liche Idee vor den Toren Berlins zu begeis­tern. “Es geht um Schießbude ja oder nein, um Krieg oder Frieden.” Dieses The­ma sei ger­ade für amerikanis­che Kün­stler derzeit hochaktuell.

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Aktion Eine Welt” an Potsdamer Schule

POTSDAM WEST Frauen aus Brasilien, Geld aus Ameri­ka, Wass­er aus dem Mit­telmeer, Essen aus Ital­ien, Wein aus Spanien. Gefragt nach “Län­dereigen­schaften”, die Schüler am lieb­sten importieren wür­den, woll­ten sie — offen­bar sehr in Wun­schzet­tel­stim­mung — die genan­nten Dinge. Ein­wohn­er eines Phan­tasielandes, das sich andere Zehn­tk­lässler erträu­men durften, leben in ein­er Demokratie, kom­men ohne Dro­gen und Alko­hol aus, haben einen 36-Stun­den-Tag “für mehr Freizeit”, besitzen alle einen Job und lassen “nicht nur Geld die Welt regieren”. 

Eine andere Schü­ler­gruppe der Käthe Koll­witz-Realschule sollte sich Gedanken machen, welche Unter­schiede eine fik­tive “Frau aus Ostafri­ka”, die erst­mals Deutsch­land besucht, zu ihrer Heimat fest­stellt: Sie sähe, dass die Men­schen hierzu­lande “ver­schlossen und hek­tisch” seien, andere Klei­dung tra­gen, es “nicht so viel Armut”, weniger Kinder und mehr Ärzte gebe. 

Die Auf­gaben for­mulierte Karl Hilde­brandt gestern inner­halb des Deutschunter­richts bei der Klasse 10b der Koll­witzschule, um über Bilder der eige­nen Land­sleute und Aus­län­der disku­tieren zu kön­nen. Hilde­brandt ist Ref­er­ent des Bil­dung­spro­gramms “Aktion Eine Welt”, das mit ver­schiede­nen, schü­lerg­erecht­en Ange­boten “interkul­turelles Ver­ständ­nis” fördern will. 

In diesem Zusam­men­hang präsen­tierte Hilde­brandt ein Buch, in dem ein his­torisch­er, aber noch aktueller, kri­tisch-amüsan­ter Blick auf Deutsch­land gewor­fen wird. “Die Forschungsreise des Afrikan­ers Lukan­ga Mukara ins inner­ste Deutsch­land” heißt das bere­its 1920 erschienene Buch. Darin sind neun Briefe Mukaras zusam­mengestellt, die dessen Fre­und Hans Paasche, ein Vor­re­it­er der dama­li­gen Bewe­gun­gen von Paz­i­fis­ten und Veg­e­tari­ern, veröf­fentlichte. Um glück­lich zu sein, heißt es in ein­er Pas­sage, müssten die ewig hek­tis­chen “Sun­gu” (Deutsche/Weiße) “viele Dinge kaufen”. Jemand, der nichts oder wenig kaufe, gelte entsprechend nichts. Und Frauen heirateten keinen aus­ge­bilde­ten Kör­p­er, son­dern “nur einen Anzug, der einen Schwachen wie einen Starken” gle­ich ausse­hen lässt. Ohne­hin sei der “Man­gel an Bewe­gung” schuld daran, dass sich Sun­gu-Kör­p­er der­art verän­derten, dass man “sie nicht mehr nackt zeigen könne”, so Mukara.

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Obdachlosenprojekt in Potsdam

Nedlitz — Dicht an dicht sitzen die Bewohn­er des Obdachlosen­heims am Dien­sta­gnach­mit­tag bei der alljährlichen Wei­h­nachts­feier. Zum ersten Mal find­et sie in dem neuen Bau am Lerchen­steig 55 statt, in den die Bewohn­er zum 1. Okto­ber umge­zo­gen sind. Bis dahin haben sie nebe­nan in flachen Barack­en­häusern gewohnt, die nun zum Asyl­be­wer­ber­heim gehören. Eine Pop­band spielt Bea­t­les-Lieder, es gibt Kaf­fee, Plätzchen und Stollen. Draußen wird gegrillt. Spon­soren und Pots­damer Poli­tik­er ste­hen in den Gän­gen. Die Stim­mung ist gut. 

Heim­lei­t­erin Christa Zin­neck­er nen­nt die Wei­h­nachts­feier lieber „Jahresab­schluss-Par­ty”. „Ein Hoff­nungss­chim­mer” über­schreibt sie die aktuelle Lage am Lerchen­steig. 85 Bewohn­er leben dort, fast alle in Einzelz­im­mern. Das sind unge­fähr so viele wie in den let­zten Jahren. 2005 ist für junge Obdachlose ein Pro­jekt geplant, berichtet sie. Sie sollen in ein­er betreuten Wohnge­mein­schaft in der Stadt unterge­bracht werden. 

Für die älteren Bewohn­er am Lerchen­steig gilt weit­er­hin, sie zu einem möglichst nor­malen Leben zu motivieren, erk­lärt Zin­neck­er. Sie sollen wieder Ver­ant­wor­tung übernehmen, ler­nen mit Geld umzuge­hen und ihre pri­vat­en Sor­gen in den Griff zu bekom­men. Jed­er Bewohn­er wird indi­vidu­ell berat­en, soziale Kon­tak­te zu Bekan­nten und Fre­un­den außer­halb des Heimes wer­den gefördert. 

Mit dem neuen Haus sei auch ein neues Kli­ma in das Wohn­heim einge­zo­gen, berichtet die Heim­lei­t­erin. Ein Gemein­schafts­ge­fühl habe sich entwick­elt. Alle sor­gen mit dafür, dass das Gebäude sauber und ordentlich bleibt. Von wöchentlich wech­sel­nden Reini­gung­steams wird das Haus auf Vor­der­mann gebracht, es gibt Hausver­samm­lun­gen, bei denen Regeln für das gemein­same Wohnen besprochen wer­den. Bei­des hat es in dem Heim vorher nie gegeben. „Und es klappt”, sagt Zinnecker. 

Die Einzelz­im­mer sind ein großer Fortschritt, meint die Heim­lei­t­erin. „Sie kom­men den Bedürfnis­sen der Bewohn­er sehr ent­ge­gen.” Die Stim­mung sei viel entspan­nter. Aggres­sio­nen und Kon­flik­ten wür­den ein­fach­er gelöst. Das soziale Miteinan­der lebe auf. Die Obdachlosen besuchen sich in ihren Zim­mern, sitzen zusam­men, guck­en gemein­sam Fernse­hen. Auch Wei­h­nacht­en wer­den viele mit Bekan­nten aus dem Heim ver­brin­gen. Nur wenige Frauen und Män­ner sind zu Feiern in der Stadt und dem Umland eingeladen.

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Ausländerbeauftragte wird nicht weggekürzt

Pots­dam — „Bran­den­burg kann nicht auf eine Aus­län­der­beauf­tragte verzicht­en.” Das hat Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) gestern klargestellt. Er reagierte damit auf Äußerun­gen des neuen CDU-Frak­tion­schefs Thomas Lunacek, der wegen der Haushalt­skrise die Abschaf­fung aller Lan­des­beauf­tragten gefordert und die Aus­län­der­beauf­tragte aus­drück­lich eingeschlossen hat­te. Eine Aus­län­der­beauf­tragte könne naturgemäß nicht immer so wirken, „dass alle Regierungsmit­glieder jubeln”, sagte Platzeck unter Anspielung auf die Kri­tik, die es an Almuth Berg­er aus den Rei­hen der CDU gibt. Berg­er hat­te die rigide Abschiebeprax­is in Bran­den­burg sowie zulet­zt auch einige Regelun­gen für die gestern vom Kabi­nett beschlossene Härte­fal­lkom­mis­sion kritisiert. 

Platzeck warnte, die Lan­des­beauf­tragten zum The­ma der Sparde­bat­te zu machen: „Das nutzt dem Land nichts.” Er leugnete nicht, dass die geplanten drastis­chen Kürzun­gen im Dop­pel­haushalt 2005/2006 eine „erhe­bliche Belas­tung­sprobe” für die SPD-CDU-Koali­tion darstell­ten. Der Regierungschef geht aber davon aus, dass die Koali­tion die schwierige Phase meis­tern wird. Wie berichtet, muss die Regierung 2005 und 2006 rund eine Mil­liarde Euro einsparen. 

Platzeck bestritt, dass Berlin einen kon­se­quenteren Sparkurs als Bran­den­burg ver­folge. Berlin nehme bei nur dop­pelt so hohen Aus­gaben fünf­mal mehr Schulden als Bran­den­burg auf. Ein­er Neu­ver­schul­dung von fünf Mil­liar­den in Berlin ste­he eine Mil­liarde in Bran­den­burg gegenüber. Die Frage, ob Bran­den­burg auf Dauer allein über­lebens­fähig sei, beant­wortete Platzeck so: „Wenn wir in den näch­sten Jahren nicht dahin kom­men, dass die Wirtschaft boomt, dass es aufwärts geht, kom­men wir in schwieriges Fahrwass­er.” Gle­ich­wohl sprach er sich gegen einen neuen Ter­min für die vor­erst geplatzte Län­der­fu­sion aus. „Das ist jet­zt nicht hil­fre­ich.” Stattdessen soll­ten bei­de Län­der mehr tun, damit die Region zusam­menwach­sen kann. Ver­gan­gene Woche hat­ten sich Platzeck und Berlins Regieren­der Bürg­er­meis­ter Klaus Wow­ere­it ver­ständigt, die Zusam­me­nar­beit bei­der Län­der zu verbessern. Im Jan­u­ar sollen auf ein­er gemein­samen Sitzung der Regierun­gen konkrete Beschlüsse gefasst wer­den. Platzeck rech­net mit Fortschrit­ten bei der Krankenhaus‑, Hochschul- und Verkehrsplanung.

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Adolf Hitler als Ehrenbürger gestrichen

Neu­rup­pin — Adolf Hitler und der frühere Gauleit­er Wil­helm Kube sind — waren sie es tat­säch­lich gewe­sen — nicht länger Ehren­bürg­er der Stadt Neu­rup­pin (Ost­prig­nitz-Rup­pin). Ohne Diskus­sion haben die Stadtverord­neten am Mon­tagabend ein­stim­mig beschlossen, die Namen von der Liste zu stre­ichen — vor­sicht­shal­ber, denn als gesichert gilt es nicht, daß den bei­den jemals die Ehren­bürg­er­würde ange­tra­gen wurde. Lediglich hat­ten alte Zeitungsar­tikel Hitler und den ehe­ma­li­gen Gauleit­er der NSDAP als Ehren­bürg­er genan­nt. Zwar kon­nten wed­er die Akten des Stadt- noch des Kreis­archivs bestäti­gen, daß die bei­den je Ehren­bürg­er waren. Doch allein die Möglichkeit genügte für die Kom­mu­nalpoli­tik­er, jet­zt den Beschluß herbeizuführen.

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Neues Urteil im Potzlow-Prozess

Neu­rup­pin — Im Ver­fahren um den grausi­gen Mord an dem Jugendlichen Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow im Juli 2002 hat das Landgericht Neu­rup­pin gestern das frühere Urteil mod­er­at verän­dert. Der 19-jährige Angeklagte Sebas­t­ian F. erhielt drei statt zwei Jahre Jugend­haft. Er bleibt aber vor­läu­fig frei, da wed­er Staat­san­waltschaft noch Gericht eine Flucht­ge­fahr sehen. Die Neu­rup­pin­er Richter ord­neten zudem für den Angeklagten Mar­co S. (25), der in erster Instanz zu 15 Jahren Haft wegen ver­sucht­en Mordes verurteilt wor­den war, die Ein­weisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt an. Dort soll er von seinem Alko­hol­prob­lem geheilt wer­den. Die neue Ver­hand­lung war notwendig, weil der Bun­des­gericht­shof (BGH) das erste Neu­rup­pin­er Urteil teil­weise aufge­hoben hatte. 

Mar­co S., sein Brud­er Mar­cel und Sebas­t­ian F. hat­ten den 16 Jahre alten Schöberl stun­den­lang mis­shan­delt. Mar­cel S. sprang sog­ar auf den Hin­terkopf des Opfers, das die Tor­tur nicht über­lebte. Das Urteil gegen Mar­cel S., achtein­halb Jahre Jugend­haft, bean­standete der BGH nicht. 

Das Landgericht Neu­rup­pin hat­te die drei Recht­sex­trem­is­ten im Okto­ber 2003 verurteilt. Aber nicht hart genug, meinte die Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft und ging in Revi­sion. Im August verkün­dete dann der BGH, Sebas­t­ian F. habe Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge began­gen. Die Neu­rup­pin­er Kam­mer hat­te lediglich auf gefährliche Kör­per­ver­let­zung und weit­ere Tat­en erkan­nt. Der BGH forderte, das Landgericht Neu­rup­pin müsse das Straf­maß für Sebas­t­ian F. neu festsetzen. 

Außer­dem sei zu prüfen, ob Mar­co S. in eine Entziehungsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsver­wahrung genom­men wird. Bei ein­er Sicherungsver­wahrung kommt der Täter nach Ver­büßung der Haft nicht frei, weil die Jus­tiz befürchtet, dass er weit­ere Ver­brechen begeht. 

Staat­san­walt Kai Clement forderte gestern die Sicherungsver­wahrung für den mehrfach vorbe­straften Mar­co S., der nach der Tat in Pot­zlow noch zwei weit­ere Men­schen geschla­gen hat­te. In Bran­den­burg gebe es wegen der öffentlichen Finanznot keine Ther­a­piemöglichkeit­en, sagte Clement. Das Gericht war nicht überzeugt: Es gehe nicht, einen Angeklagten lebenslang wegzus­per­ren, weil sich ein Land keine angemessene Ther­a­pie leis­ten kann, sagte Richter Gert Weg­n­er. Das Ver­fahren ist mit dem neuen Urteil endgültig abgeschlossen. 

Pot­zlow-Mord: Härtere Strafen für zwei Täter


Bun­des­gericht­shof kri­tisierte Urteil des Landgerichts

NEURUPPIN. Mehr als zwei Jahre nach dem bru­tal­en Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl aus Pot­zlow (Uck­er­mark) hat das Landgericht Neu­rup­pin die Strafe für einen der drei Angeklagten ver­schärft. Die 1. Große Strafkam­mer erhöhte am Dien­stag das Urteil für den 19-jähri­gen Mit­täter Sebas­t­ian F. von zwei auf drei Jahre Jugend­strafe. Die Strafe von 15 Jahren Haft gegen den 24-jähri­gen Mitangeklagten Mar­co Sch. wurde bestätigt. Er muss aber in ein­er Entziehungsanstalt wegen sein­er Alko­hol­prob­leme ther­a­piert wer­den. Der Bun­des­gericht­shof (BGH) hat­te einzelne Punk­te des Urteils in dem Mord-Prozess aufgehoben. 

“Die Urteile sind lei­der im Sinne der Angeklagten aus­ge­fall­en”, sagte Thomas Weichert. Der Recht­san­walt ver­tritt die Eltern des ermorde­ten Schülers. Der Fall hat­te wegen sein­er beson­deren Bru­tal­ität bun­desweit für Auf­se­hen gesorgt. Die drei rech­tex­tremen Täter hat­ten Mar­i­nus, einen Jun­gen aus der Nach­barschaft, stun­den­lang gequält. Sie hat­ten ihn wegen sein­er Hiphop-Klei­dung als “Unter­men­schen” ange­se­hen, als Juden beschimpf, schließlich getötet und in ein­er Jauchen­grube verscharrt. 

Die Staat­san­waltschaft war gegen das ursprüngliche Urteil in Revi­sion gegan­gen. Der BGH kri­tisierte aber nur das Straf­maß für zwei der drei Verurteil­ten, nicht aber der vom Gericht ermit­telte Tat­ablauf. Nur die Verurteilung des Haupt­täters Mar­cel Sch. zu achtein­halb Jahren Jugend­haft wegen Mordes wurde uneingeschränkt akzeptiert. 

Mit seinen Kumpa­nen hat­te Mar­cel Sch. das Opfer nach den nächtlichen Mis­shand­lun­gen am Mor­gen des 13. Juli 2002 in einen ehe­ma­li­gen Stall gezwun­gen, in die Kante eines Stein­trogs zu beißen. Mit bei­den Füßen sei er dann auf den Kopf des Schülers gesprun­gen, schilderte der Vor­sitzende Richter Gert Weg­n­er den Ablauf des Ver­brechens. Mar­co Sch. habe dem Opfer anschließend mehrfach einen Stein auf den Kopf geworfen. 

Mar­co Sch., der mehrfach vorbe­strafte und alko­ho­lab­hängige 24-jährige Brud­er des Haup­tangeklagten, war bere­its zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Aber das Gericht musste noch klären, ob er als notorisch­er Straftäter eine so große Gefahr für die All­ge­mein­heit darstellt, dass zu lebenslanger Sicherungsver­wahrung verurteilt wird. Das hat­te Staat­san­walt Kai Clement gefordert. “Er hat einen Hang, gefährliche Straftat­en zu bege­hen und ist eine Gefahr”, sagte er. Zwar trinke der Angeklagte seit seinem zwölften Leben­s­jahr, sei abhängig und habe die Tat­en meist nur unter Alko­hole­in­fluss began­gen. Aber eine opti­male Ther­a­pie sei prak­tisch nicht möglich. “Er ist eine unver­mei­d­bar tick­ende Zeit­bombe”, sagte Clement. 

Das Gericht sah dies anders und fol­gte dem Antrag der Vertei­di­gung und der Ein­schätzung des psy­chi­a­trischen Gutachters. “Mar­co Sch. wird zur Unter­bringung in ein­er Entziehung­sein­rich­tung verurteilt”, sagte der Richter. 

Selb­st wenn es in der Real­ität derzeit keine opti­malen Ther­a­pieein­rich­tun­gen gäbe, sei es “unver­hält­nis­mäßig”, den Täter lebenslang in Sicherungsver­wahrung abzuschieben, ohne eine Entziehungs­ther­a­pie zu versuchen. 

Die ursprüngliche Strafe gegen den Mit­täter Sebas­t­ian F. hat­te der BGH als zu mild bemängelt. 

Grund: Der Recht­sex­trem­ist stand zwar beim eigentlichen Mord nur unbeteiligt daneben, war aber doch an den Mis­shand­lun­gen unmit­tel­bar davor beteiligt gewe­sen. Er müsse also wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge verurteilt wer­den. Doch die vier Jahre, die der Staat­san­walt forderte, hielt Richter Weg­n­er für zu hoch: “Drei Jahre sind im Jugen­drecht für einen vorher nicht vorbe­straften Angeklagten eine harte Strafe.” 


Haft­strafe im Mord­fall von Pot­zlow verschärft


Mit­täter in Revi­sion­sprozeß zusät­zlich wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge verurteilt

Neu­rup­pin — Ein­er der drei Täter im Mord­fall von Pot­zlow (Uck­er­mark), bei dem ein Schüler zu Tode gemartert wurde, muß statt zwei nun drei Jahre ins Gefäng­nis. Außer­dem muß ein­er der Haupt­täter, Mar­co Sch., wegen sein­er Alko­ho­lab­hängigkeit in eine Entziehungsanstalt eingewiesen wer­den. Das ist das Ergeb­nis des Revi­sion­sprozess­es um das spek­takuläre Ver­brechen vom Som­mer 2002, der gestern vor der Beru­fungskam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin stat­tfand. Die Sicherungsver­wahrung für Mar­co Sch., wie sie die Staat­san­waltschaft gefordert hat­te, lehnte die Kam­mer unter Vor­sitz von Richter Gert Wegen­er jedoch ab. 

Sebas­t­ian F. (19) erhielt gestern eine Jugend­strafe von drei Jahren wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und mehrfach­er Nöti­gung. Im ersten Prozeß vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht im Som­mer 2003 war der Angeklagte aus Tem­plin allein wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu nur zwei Jahren Jugend­strafe verurteilt worden. 

Die Kor­rek­tur des Straf­maßes war nötig gewor­den, weil der Straf­se­n­at des Bun­des­gericht­shofs (BGH) in Leipzig auch eine Mitver­ant­wor­tung von Sebas­t­ian F. am Tod des damals 17jährigen Schülers Mar­i­nus Schöberl sieht, obwohl er an der Tötung­shand­lung selb­st nicht unmit­tel­bar beteiligt war. F. sei jedoch an den vor­ange­gan­genen Kör­per­ver­let­zun­gen mit zahlre­ichen Schlä­gen und Trit­ten beteiligt gewe­sen. Dadurc
h habe er die “Gewalt­spi­rale” mitge­dreht, die in dem Tod des Jun­gen endete, wie Richter Wegen­er gestern sagte. 

Der zier­liche, mit einem Sprach­fehler belastete Son­der­schüler Mar­i­nus war von Haupt­täter Mar­cel Sch. (18) am frühen Mor­gen des 12. Juli 2002 in einem Schweinestall bei Pot­zlow auf bes­tialis­che Weise umge­bracht wor­den. Zuvor war er von den drei Tätern in ein­er Woh­nung im Ort stun­den­lang geschla­gen, getreten und gedemütigt wor­den. Sebas­t­ian F. hat­te auf den mal­trätierten Jun­gen uriniert. Das Motiv für die Quälerei: Mar­i­nus trug Hip-Hosen und sein Haar blond gefärbt. Allen Tätern attestierte ein Gutachter recht­sradikale Gesinnung. 

Mar­cel Sch. und sein älter­er Brud­er Mar­co (23), an dessen 15 Jahren Haft wegen ver­sucht­en Mordes gestern nichts geän­dert wurde, zwan­gen den Jun­gen schließlich, in die Steinkante eines Schweinet­ro­ges zu beißen. Dann sprang Mar­cel mit bei­den Füßen voran auf den Hin­terkopf des am Boden kauern­den Opfers. Sebas­t­ian F. ver­ließ geschockt den Tatort. Mar­cel Sch. tötete Mar­i­nus dann durch zwei wuchtige Hiebe mit einem Gas­be­ton­stein auf den Kopf. Dann ver­schar­rten alle zusam­men den Toten in ein­er Jauchegrube vor dem Stall. Dort wurde Mar­i­nus erst Monate später am 15. Novem­ber 2002 gefunden.

Inforiot