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Elfköpfige Schülerbande unter Terrorismus-Verdacht

(BM, M. Lukasche­witsch) Pots­dam — Zum ersten Mal in der Geschichte des Lan­des ermit­telt die
Gen­er­al­staat­san­waltschaft in Bran­den­burg wegen des Ver­dachts der Bildung
ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung. Im Fokus der Ermit­tler: eine Bande von
elf 14- bis 19-jähri­gen Schülern und Abi­turi­en­ten aus dem Havel­land. Die
Gruppe jugendlich­er Neon­azis ste­ht im Ver­dacht, für eine Serie von acht
Bran­dan­schlä­gen auf türkische oder asi­atis­che Imbissstände in der Region in
der Zeit von August 2003 bis Mai dieses Jahres ver­ant­wortlich zu sein. Der
Anführer, ein 19-jähriger Abi­turi­ent aus Nauen, sitzt seit Anfang Juli in
Unter­suchung­shaft, die Haft­be­fehle gegen zwei weit­ere Täter sind unter
stren­gen Aufla­gen außer Vol­lzug geset­zt wor­den. Zwei weit­ere minderjährige
Tatverdächtige wur­den in Jugend­heimen unterge­bracht — als Ersatz für die
Untersuchungshaft. 

Die mut­maßlichen Ter­ror­is­ten woll­ten aus­ländis­che Imbiss­bu­den­be­treiber aus
der Region vertreiben. Das bestätigte gestern Rolf Grünebaum, Sprech­er von
Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg. Das Ziel der Bran­dan­schläge habe
Rädels­führer Christo­pher H. in einem als Satzung deklar­i­erten Schriftstück
for­muliert. “Dies ist entschei­dend für den Ter­ror­is­mus-Ver­dacht”, so
Grünebaum. Die Gruppe — zum Teil aus dem Goethe-Gym­na­si­um in Nauen
(Havel­land) — gab sich den Namen “Freiko­rps”. Straff organ­isiert, hielt sie
regelmäßig kon­spir­a­tive Tre­f­fen ab. Und erhob sog­ar einen Mitgliedsbeitrag
von den Angehörigen. 

Zunächst wur­den die Ermit­tlun­gen durch die Gen­er­al­bun­de­san­waltschaft in
Karl­sruhe geführt. Doch die Bun­de­san­kläger gaben das Ver­fahren zurück nach
Brandenburg. 

Die Ermit­tler alarmiert vor allem die gezielte und systematische
Vorge­hensweise der jun­gen Täter, mit den nächtlichen Bran­dan­schlä­gen Angst
und Schreck­en unter den aus­ländis­chen Imbiss­be­treibern zu säen. 

“Das ist eine bis­lang noch nicht da gewe­sene Qual­ität”, sagte der
Gen­er­al­staat­san­walts-Sprech­er Grünebaum. “Es ist auch nicht davon
auszuge­hen, dass es sich um spon­tane Tat­en han­delt, die unter
Alko­hole­in­fluss verübt wurden.” 

Der Anführer der Gruppe und der über­wiegende Teil der Mit­glieder stamme aus
geord­neten sozialen Ver­hält­nis­sen, sagte Grünebaum. 

Die Täter seien plan­mäßig vorge­gan­gen. “Sie kund­schafteten ihre Ziele
offen­bar in Ruhe aus und schlu­gen nach bish­eri­gen Erken­nt­nis­sen dann nachts
zu.” Meis­tens hät­ten sie Molo­tow­cock­tails auf die Imbiss­bu­den geschleudert.
Die Fol­gen waren ver­heerend: Sämtliche Stände bran­nten nieder, Sachschaden
von 770 000 Euro ent­stand. Daher wird gegen die rechts­gerichteten Täter auch
wegen des Ver­dachts der Brand­s­tiftung ermit­telt. Zeu­gen gibt es offenbar
bis­lang nicht: Die Täter hät­ten sich nach bish­eri­gen Ermittlungen
vergewis­sert, dass sich keine Men­schen in den Stän­den befan­den. Ob die Täter
ihr Ziel erre­icht haben, die aus­ländis­chen Imbiss­be­sitzer im Havel­land zu
vertreiben, kon­nte Grünebaum gestern nicht sagen. 

Über die Neon­azi-Gruppe “Freiko­rps” lagen nach Angaben aus
Sicher­heit­skreisen beim Ver­fas­sungss­chutz bis­lang keine Erken­nt­nisse vor.
Von Querverbindun­gen zu anderen mil­i­tan­ten Neon­azi-Grup­pen ist dort nichts
bekan­nt. “Die Bande hat auf eigene Rech­nung agiert”, heißt es in
Verfassungsschutzkreisen. 

Fünf Euro für den recht­en Terror

(TAZ) BERLIN Die aufge­flo­gene recht­sex­treme Ter­ror­gruppe aus Bran­den­burg plante offen­bar auch den Bau von Sprengsätzen. Laut Infor­ma­tio­nen der Gen­er­al­staat­san­waltschaft Pots­dam wur­den bei Mit­gliedern der “Wehrsport­gruppe Freiko­rps” Chemikalien gefun­den, mit denen sich Sprengstoff her­stellen lässt. Außer­dem weisen Ein­schus­s­löch­er in einem Blech­topf auf Schießübun­gen hin. Das “Freiko­rps” soll unter Führung des 19-jähri­gen Christo­pher H. acht Bran­dan­schläge auf Dön­er- und Asia-Imbissstände verübt haben (taz berichtete). Gegen ins­ge­samt elf Schüler und junge Erwach­sene wird ermit­telt. Offen­bar mussten die Recht­sex­trem­is­ten fünf Euro monatlich in die Grup­penkasse ein­zahlen — so legt es jeden­falls ihre Satzung fest. “Die waren erschreck­end gut organ­isiert”, sagte Rolf Grünebaum von der Pots­damer Generalstaatsanwaltschaft.

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Rechtsstaat darf keine Schwächen zeigen”

(MOZ, Andreas Wendt) Eisen­hüt­ten­stadt (MOZ) Hartz IV, Asylpoli­tik, Zuwan­derung sowie Kriminalität
waren die Kern­the­men ein­er Wahlkampfver­anstal­tung der
CDU-Land­tagsab­ge­ord­neten Mari­na Maquardt, die sich den bayerischen
CSU-Innen­min­is­ter Gün­ther Beck­stein ins Fürsten­berg­er Gesellschaftshaus
ein­ge­laden hatte. 

Kein Bay­er ohne ein zün­ftiges Bier. Als Egon Niemack vom Fürstenberger
Gesellschaft­shaus am Don­ner­stagabend dem bay­erischen Innen­min­is­ter Günther
Beck­stein ein Glas Wass­er neben sein Mikro­fon stellen wollte, unter­brach der
kurz seinen poli­tis­chen Vor­trag, sah dem Kneiper in die Augen und fragte mit
bay­erischem Akzent: “Habn Sie net was andres für mich?” — Sekun­den später
kon­nte Beck­stein seine trock­ene Kehle mit Bier durchspülen. 

Länger als eine Stunde erzählte der Innen­min­is­ter über seinen Freis­taat. Er
sprach von den handw­erk­lichen Fehlern der Regierung, die durch Hartz I bis
III bis­lang keine Arbeit­splätze geschaf­fen, son­dern sie weit­er reduziert
hät­ten. Er erzählte von sein­er nach wie vor beste­hen­den Angst vor der
EU-Oster­weiterung, die den Wet­tbe­werb um Arbeit­splätze nur noch verschärfe.
“Wir kön­nen in dieser Zeit nicht noch Arbeit­skräfte aus der Drit­ten Welt
anwer­ben, son­st wer­den die Prob­leme nur noch ver­schärft.” Und er berichtete
darüber, wie er es als Innen­min­is­ter in Bay­ern hand­habt. Beispiel
Schulschwänz­er. Das The­ma, das die Land­tagsab­ge­ord­nete und Gastgeberin
Mari­na Mar­quardt ihrem Gast zus­pielte, griff der dankbar auf. In Bayern,
erzählte Beck­stein nicht ohne Stolz, ist die Polizei tagsüber den
Schulschwänz­ern auf der Spur. Spiel­hallen, Einkauf­szen­tren und Videotheken
wer­den durch die Polizis­ten abge­fahren, Schulschwänz­er in die Schule
gebracht und Eltern mit einem Bußgeld belegt. “Schließlich”, sagt Beckstein,
“han­delt es sich um eine Ver­let­zung der Schulpflicht.”

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Rechtsruck im Brandenburger Journalistenverband

Auf dem jüng­sten Ver­band­stag des Bran­den­burg­er Jour­nal­is­ten­ver­bands (DJV) wurde der Berlin­er Torsten Witt zum Vize-Lan­desvor­sitzen­den gewählt. Torsten Witt war in der ver­gan­genen Jahren in diversen recht­en bis recht­sex­tremen Grup­pierun­gen tätig. Er ver­trat u.a. den nation­alkon­ser­v­a­tiv­en Flügel der FDP, war „freier Mitar­beit­er“ der Jun­gen Frei­heit, war Funk­tionär des zeitweilig als recht­sex­trem eingestuften Bun­des Freier Bürg­er (BFB) und engagierte sich gegen den Bau des Holo­caust-Denkmals. Der DJV zählt im Land Bran­den­burg rund 1000 Mit­glieder. Die Beglei­tum­stände der Wahl von Torsten Witt wer­den als recht ungewöhn­lich beschrieben, es ist sog­ar von ein­er „feindlichen Über­nahme“ die Rede. 45 neue Mit­glieder sind erst kurz vor der Wahl dem Bran­den­burg­er Ableger des Deutschen Jour­nal­is­ten­ver­ban­des beige­treten. In den DJV-Vor­stand wur­den neben Witt auch seine Berlin­er Fir­men­part­ner Thomas Müller und Sören Patz gewählt, bei­de wie er geschäfts­führende Gesellschafter der Berlin­er Media Ver­lags- und Medi­en­pro­duk­tion­s­ge­sellschaft oHG (MKM). Alle 45 „neuen“ Bran­den­burg­er DJV-Mit­glieder kamen vom Ver­band Junger Jour­nal­is­ten (VJJ) aus Berlin, dessen früher­er Chef Witt war. Nach­dem die Hin­ter­gründe zu Witt und den Umstän­den der Wahl bekan­nt wur­den, kam es zu erhe­blich­er Empörung in den Rei­her der DJV-Basis. Der neue DJV-Lan­desvor­sitzende Bernd Mar­tin erk­lärte hinge­gen zu den Vor­wür­fen lap­i­dar: „Gegen das Holo­caust-Denkmal waren auch andere.“ Der frühere Vor­stand will nun über ein Mit­glieder­begehren einen außeror­dentlichen Ver­bad­stag und vorzeit­ige Neuwahlen erzwin­gen. Mehrere der Bran­den­burg­er Neu-Mit­glieder aus den Rei­hen des VJJ kehrten nach dem Bran­den­burg­er Wahlakt schnell in den Berlin­er Ver­band zurück und kan­di­dierten dort für Vor­stand­sposten. Hier kam es zu einem Eklat, als zahlre­iche Teil­nehmer den Gew­erkschaft­stag unter Protest ver­ließen, weil nach ihrem Empfind­en die Wahl auch hier unter dubiosen Umstän­den und möglicher­weise unrecht­mäßig zus­tande kam. Bere­its 1981 kam es zu ähn­lichen Auseinan­der­set­zun­gen. Der dama­lige Ehren­vor­sitzende des Bayrischen DJV, Franz Schön­hu­ber, sorgte durch die Veröf­fentlichung seines Buchs „Ich war dabei“ für Wirbel. Der Lan­desver­band hat­te den späteren Repub­likan­er-Chef aufge­fordert, den Ehren­vor­sitz abzugeben.

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Nationalistische Untertöne

Presseerk­lärung der Antifaschis­tis­chen Gruppe Oranien­burg zur „Mon­tags­de­mo“ in Oranienburg

In Oranien­burg fand am Mon­tag den 16. 8. 2004 die erste sog. Mon­tags­de­mo statt. Aufgerufen dazu hat­ten der „Gespräch­skreis link­er Sozialdemokrat­en“, die PDS und der DGB. An der Demon­stra­tion beteiligten sich auch Vertreter der recht­spop­ulis­tis­chen „Partei Rechtsstaatliche
Offen­sive (PRO)“. Von den Ver­anstal­tern erfol­gte keine Abgren­zung von dieser Partei, vielmehr liefen VertreterIn­nen der Ver­anstal­ter Seite an Seite mit denen der PRO. Diese Partei, die zur Zeit auch unter den Pseu­do­ny­men „Offen­sive D“ oder „Eltern für Schüler e.V.“ auftritt, hatte
zum let­zten Sam­stag mit dem Slo­gan „Bran­den­burg­er wehrt Euch“ zu ein­er Demo in Pots­dam aufgerufen. Offen­sichtlich bei der Parole „Bran­den­burg­er wehrt Euch“ ist die Nähe zum nation­al­sozial­is­tis­chen „Deutsche wehrt Euch“. Das Pro­gramm der PRO beste­ht aus pop­ulis­tis­chen Phrasen, angere­ichert mit Begrif­f­en wie “Über­leben­skampf”, “Armut und Hoff­nungslosigkeit”, “Ver­dum­mungs­maschiner­ie” und “Schurken­staat”. Auch ein Punkt gegen Zuwan­derung und dop­pelte Staats­bürg­er­schaft ist enthalten.

Die PRO
appel­liert — u. a. auch mit dem ständi­gen Ver­wen­den der Begriffe „uns“ und „wir“ — an das Nation­al­be­wusst­sein der Deutschen und für einen völkischen Nation­al­is­mus: „…wer glaubt, Deutsch­land sei ein Ein­wan­derungs­land, der
hat nur ein Ziel vor Augen, näm­lich den Deutschen und diesem Volk die eigene Iden­ti­fika­tion und somit die sinns­tif­tende Wirkung der Nation zu nehmen.“ Die PRO ruft ein­deutig zur Quer­front (linke und rechte Grup­pierun­gen mit gle­ichen Zie­len schließen sich zusam­men, um den „gemein­samen Feind“ zu bekämpfen; vor­mals vorhan­dene Dif­feren­zen werden
zur Neben­säch­lichkeit) auf, wenn sie schreiben: „Links und rechts sind Etiket­ten“. Eine solche Partei gehört isoliert. Wir fordern von den Organ­isatoren der „Mon­tags­de­mo“ eine Stel­lung­nahme und war­nen vor möglichen Querfrontaktivitäten. 

Bei der näch­sten Demo, die laut Ver­anstal­ter kom­menden Mon­tag anste­ht, erwarten wir, dass die PROs von der
Demo fer­nge­hal­ten und gegebe­nen­falls raus­geschmis­sen werden. 

Zudem sollte darüber nachgedacht wer­den, warum sich recht­spop­ulis­tis­che Parteien, mancherorts auch die NPD, von den Anti-Hartz-„Montagsdemos“ ange­sprochen fühlen. Gründe dafür gibt es genug: 

1. Appelle an den Staat oder einen imag­inären starken Staat, welch­er nicht im Inter­esse der Wirtschaft han­deln soll, son­dern im Inter­esse des „kleinen Mannes“. 

Geleugnet wird hier­bei, dass sich der Staat Sachzwän­gen unter­wor­fen sieht um die kap­i­tal­is­tis­che Pro­duk­tion­sweise aufrechtzuerhalten. 

2. Verkürzte Kap­i­tal­is­muskri­tik: Die Entschei­dun­gen in der Poli­tik wür­den von
unfähi­gen, bösen, Herrschen­den getrof­fen, die sich alle nur persönlich
bere­ich­ern wollen. 

3. Keine Kri­tik der Arbeit son­dern deren Verklärung.
Arbeit wird nicht als Zwang ange­se­hen, dem sich Lohn­ab­hängige unterwerfen
müssen, son­dern als sin­ngebend, glücksversprechend. 

4. Parolen wie: „Wir
sind das Volk“. Sie implizieren, dass „das Volk“ eine bessere Regierung
ver­di­ent hat; eine die sich an den Inter­essen „des Volkes“ ori­en­tiert. Zum
einen wird hier wieder die Rolle des Staates in kapitalistischen
Gesellschaften außer Acht gelassen und zum anderen eine
Schick­sals­ge­mein­schaft aller Deutschen kon­stru­iert, die ein gemeinsames
Inter­esse hat. 

Abschließend: Wir wis­sen welche Fol­gen Hartz 4 für einige
Bevölkerungss­chicht­en haben kann, jedoch ist der Protest in der Form, wie er zur Zeit auf die Straße getra­gen wird dif­fus und nicht zu unterstützen. 

Antifaschis­tis­che Gruppe Oranienburg

[A.G.O.]
c/o schwarze risse

kas­tanien­allee 85

10435 Berlin

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Gewalt auf hohem Niveau

(MAZ) POTSDAM Gewalt­tätige Neon­azis in Bran­den­burg lassen sich durch den hohen
Fah­n­dungs­druck der Polizei offen­bar kaum weit­er abschreck­en. Trotz scharfer
Strafver­fol­gung und ein­er Reko­r­daufk­lärungsquote von 89 Prozent bei der
poli­tisch motivierten Gewaltkrim­i­nal­ität sank die Zahl rechtsextremer
Gewalt­tat­en lediglich um sechs auf 42 Delik­te im ersten Hal­b­jahr 2004 (2002:
34). Darunter seien 32 Kör­per­ver­let­zun­gen, acht Brand­s­tiftun­gen und ein Raub
gewe­sen, gab Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) gestern in Pots­dam bekannt. 

Dass sich die märkischen Neon­azis nach wie vor auf eine bre­ite Basis von
Sym­pa­thisan­ten stützen kön­nen, zeigt die Zahl der Erst­täter. Von den bis
Ende Juni ermit­tel­ten 68 Tatverdächti­gen verübten laut Schön­bohm 59
Per­so­n­en — das sind 87 Prozent — erst­mals eine recht­sex­treme Gewalttat.
Dabei trat von den 245 Per­so­n­en, die von der Polizeiein­heit “Tomeg” betreut
wer­den, lediglich ein Dutzend strafrechtlich in Erschei­n­ung. “Der
per­so­n­en­be­zo­gene Ansatz von Tomeg ist der richtige Weg”, lobte Schönbohm. 

Von nicht nach­lassender Aktiv­ität der recht­sex­tremen Szene zeugt zudem die
Arbeit der zweit­en Polizei-Spezial­truppe im Kampf gegen Neon­azis. Die Mobile
Ein­satzein­heit gegen Gewalt und Aus­län­der­feindlichkeit “Mega” kontrollierte
im ersten Hal­b­jahr 12 572 Per­so­n­en, 429 mehr als im Ver­gle­ich­szeitraum 2003.
Dabei nahm die “Mega” 84 Per­so­n­en (plus sechs) fest und 205 (plus 44) in
Gewahrsam. 

Nach Schön­bohms Ein­schätzung darf die Bekämp­fung des Recht­sex­trem­is­mus nicht
auf die Polizei beschränkt sein. Der Min­is­ter appel­lierte auch an Eltern,
Lehrer und Aus­bil­dungs­be­triebe. “Der Gewalt auf der Straße müssen wir in den
Köpfen begeg­nen.” Die Polizei werde in ihrer Anstren­gung nicht nachlassen,
ver­sicherte der Innenminister. 

Bezo­gen auf sämtliche Gewalt- sowie Pro­pa­gan­datat­en reg­istri­erte die Polizei
im ersten Hal­b­jahr 451 Delik­te mit rechtem Hin­ter­grund (48 weniger als 2003
und sieben weniger als 2002). Dabei wur­den 404 Tatverdächtige ermit­telt, von
denen 77 Prozent zwis­chen 14 und 25 Jahre alt waren. Etwa 30 Prozent der
recht­sex­tremen Täter waren im Schüleralter. 

Weniger rechte Straftat­en — aber viele junge Täter

(Tagesspiegel) Pots­dam — Recht­sex­treme Schläger kom­men in Bran­den­burg sel­ten ungestraft
davon: Die Polizei hat die Aufk­lärungsrate bei poli­tisch motivierten
Gewalt­tat­en im ersten Hal­b­jahr 2004 auf den Reko­rd­w­ert von 89 Prozent
gesteigert, sagte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) gestern in Pots­dam. Die
Gesamtzahl poli­tisch motiviert­er Straftat­en sank gegenüber dem ersten
Hal­b­jahr 2003 um 50 auf 756. Den größten Anteil machen 451 Delik­te mit
recht­sex­tremen Hin­ter­grund aus, das sind 48 weniger als im Vor­jahr. Den
Rück­gang führte Schön­bohm auf das kon­se­quente Durch­greifen der Polizei
zurück. So habe die MEGA-Son­dere­in­heit gegen Gewalt und
Aus­län­der­feindlichkeit in diesem Jahr knapp 13000 Kon­trollen durchge­führt. A
ls beden­klich beze­ich­nete Schön­bohm, dass drei Vier­tel der Tatverdächtigen
jünger als 25 Jahre seien. 

Baaske bedauert Fehlver­hal­ten Jugendlich­er in Auschwitz

Mit Nazi-Zeichen auf Klei­dung Gedenkstätte besucht / Schön­bohm: Recht­sex­treme Gefahr nicht gebannt

(LR) Sozialmin­is­ter Gün­ter Baaske (SPD) bedauert das öffentlich bekan­nt gewordene
Fehlver­hal­ten bran­den­bur­gis­ch­er Jugendlich­er in der KZ-Gedenkstätte
Auschwitz. 

In ein­er Stel­lung­nahme gibt er sein­er Erwartung Aus­druck, dass sich
der­ar­tige Vorkomm­nisse vom Juni kün­ftig nicht wiederholen. 

Zu einem vom Min­is­teri­um mit fast 5000 Euro geförderten Besuch von
bran­den­bur­gis­chen Jugendlichen in Auschwitz, der von der Bildungseinrichtung
Buck­ow geleit­et wor­den war, hieß es später unter anderem in einem
Zeitungs­bericht: Kurzgeschorene Jugendliche durften mit Pit­bull-Shirts in
Auschwitz herum­stromern, mit Insignien der Recht­sex­tremen. Ein Junge
weigerte sich pol­nis­che Gerichte zu essen. Den meis­ten Betreuern fehlte
jegliche Sen­si­bil­ität für den Ort. Eine Sozialpäd­a­gogin meinte zu einem
rülpsenden Recht­sradikalen anerken­nend: «Det kön­nte ick jar nich» . Der
Aus­bilder stellte während der Führung durch Auschwitz eine einzige Frage:
«Darf man hier rauchen?» 

Min­is­ter Baaske meinte dazu, das geschilderte Ver­hal­ten beziehe sich auf
Einzelper­so­n­en. «Deren Ver­hal­ten darf nicht auf die Besucher­gruppe insgesamt
über­tra­gen wer­den.» Auch auf dieser durch Lot­to-Mit­tel geförderten Reise sei
bei vie­len Jugendlichen «ein wichtiger Denkprozess in Gang geset­zt worden». 

Lei­t­erin war Zeitzeugin

Die ver­ant­wortliche Bil­dung­sein­rich­tung Buck­ow nan­nte Baaske «eine
Ein­rich­tung, in der behin­derte und sozial benachteiligte Jugendliche
aus­ge­bildet wer­den» . Sie galt bis­lang als «stets zuver­läs­siger Part­ner bei
der Eingliederung Jugendlich­er in ein Berufs- und Arbeit­sleben» . Die
Lei­t­erin der Auf­se­hen erre­gen­den Fahrt selb­st sei Zeitzeu­g­in und Opfer des
NS-Regimes gewesen. 

Gefördert wor­den war die Fahrt durch das Min­is­teri­um, nach­dem im
ein­gere­icht­en Konzept ver­sichert wor­den war, dass die beteiligten 41
Jugendlichen durch erfahrene Sozialpäd­a­gogen betreut wer­den soll­ten. Als
Ziel des Unternehmens nan­nte der Min­is­ter die für die betroffenen
Jugendlichen sel­tene Gele­gen­heit zu eröff­nen, andere Nation­al­itäten und
Glaubens­grund­sätze ken­nen zu ler­nen. Zugle­ich soll­ten Denkprozesse zum Thema
Men­schen­rechte und Juden­ver­fol­gung in Gang geset­zt wer­den. Zur Konzeption
habe gehört, ger­ade solche Jugendliche mit dem dunkel­sten Kapi­tel zu
kon­fron­tieren, die zuvor ein nur man­gel­haftes Geschichts­be­wusst­sein und eine
man­gel­haft aus­geprägte Tol­er­anz an den Tag gelegt hätten. 

Trotz sink­ender Delik­tzahlen ist die recht­sex­treme Gefahr in Brandenburg
laut Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) nicht geban­nt. Wie er gestern in
Pots­dam mit­teilte, ist die Gesamtzahl der poli­tisch motivierten Straftaten
im ersten Hal­b­jahr 2004 gegenüber dem gle­ichen Zeitraum 2003 um 50 auf 756
zurückgegangen. 

Aufk­lärungsquote: 89 Prozent

Im recht­sex­trem­istis­chen Bere­ich sank die Zahl poli­tisch motivierter
Gewalt­de­lik­te leicht von 48 auf 42, während diejenige link­er Gewalt­tat­en um
mehr als 50 Prozent von sieben auf elf anstieg. 

Zudem habe die bran­den­bur­gis­che Polizei von Jan­u­ar bis Juni dieses Jahres
die weitaus meis­ten poli­tisch motivierten Gewalt­tat­en aufk­lären kön­nen. Die
Quote habe mit 89 Prozent ein Reko­rd­niveau erre­icht. Laut Schön­bohm bleibt
die Bekämp­fung extrem­istis­ch­er Straftat­en noch auf Jahre ein Schw­er­punkt der
Polizeiarbeit.

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Schuldsprüche verschärft

(MAZ) LEIPZIG Der bru­tale Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow (Uck­er­mark)
wird die Jus­tiz weit­er beschäfti­gen. Der Bun­des­gericht­shof (BGH) in Leipzig
hob gestern die Urteile der Vorin­stanz teil­weise auf. Die Bundesrichter
erk­lärten zwar die Höhe der Frei­heitsstrafen gegen den Haupt­täter Marcel
Sch. von achtein­halb Jahren Jugend­haft sowie gegen dessen erwach­se­nen Bruder
Mar­co Sch. von 15 Jahren Gefäng­nis für recht­skräftig. Zugle­ich verschärfte
der 5. Sen­at aber die Schuld­sprüche gegen Mar­co Sch. und den dritten
Angeklagten Sebas­t­ian F.. 

Die bei­den Mit­täter waren im Okto­ber 2003 vom Landgericht Neu­rup­pin vom
Vor­wurf des Mordes freige­sprochen wor­den. Der BGH-Sen­at hob diese
Freis­prüche jet­zt auf und verurteilte die Angeklagten wegen gefährlicher
Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge. “Alle waren sich einig, das Opfer zu
demüti­gen und zu quälen”, sagte der Vor­sitzende BGH-Richter Clemens Basdorf.
Bei den schw­eren Mis­shand­lun­gen des Opfers hät­ten sie mit dem Tod des
Jugendlichen rech­nen müssen, hieß es in der Urteilsbegründung. 

Den Fall von Sebas­t­ian F. ver­wiesen die Bun­desrichter an eine andere
Jugend­kam­mer des Landgerichts zurück, das nun über die Höhe der Strafe neu
ver­han­deln muss. Der zur Tatzeit 17-Jährige war ursprünglich wegen
ver­sucht­en Mordes angeklagt, dann jedoch nur wegen Kör­per­ver­let­zung und
Nöti­gung zu zwei Jahren Jugend­strafe verurteilt wor­den. Obwohl sich am
Straf­maß nichts ändert, muss sich das Landgericht auch mit dem Fall von
Mar­co Sch. noch ein­mal befassen. Die Richter haben zu klären, ob der heute
24-jährige per­sön­lichkeits­gestörte Mann in Sicherungsver­wahrung genommen
oder in ein­er Entziehungsanstalt unterge­bracht wird. 

Bas­dorf sprach in sein­er Urteils­be­grün­dung von einem “außergewöhn­lich
grauen­vollen Tat­geschehen”. Die drei Angeklagten hat­ten im Juli 2002 ihr
16-jähriges Opfer stun­den­lang gequält und es schließlich in einem ehemaligen
Schweinestall bes­tialisch umge­bracht. Danach ver­schar­rten sie die Leiche in
ein­er früheren Jauchegrube. 

Die Bun­desrichter hat­ten neben den Revi­sio­nen der Staat­san­waltschaft auch
über die Revi­sion von Mar­co Sch. zu entschei­den, der damit einen milderen
Schuld­spruch erwirken wollte. Der Vor­sitzende Richter nan­nte das Neuruppiner
Urteil von achtein­halb Jahren Haft gegen den Haupt­täter Mar­cel Sch. “sehr
milde”. Es habe jedoch Bestand, da es keine Rechts­fehler enthalte. 

Die Tat wurde nach Ansicht der Bun­de­san­waltschaft mit einem “unvorstell­baren
Maß an Bru­tal­ität” began­gen. Das bere­its stun­den­lang gedemütigte und
gequälte Opfer sei damals von allen drei Angeklagten gezwun­gen wor­den, nach
dem Vor­bild ein­er bru­tal­en Film­szene eine Hin­rich­tungsstel­lung einzunehmen.
Mar­i­nus habe in einen stein­er­nen Schweinet­rog beißen müssen. Dann sei der
zur Tatzeit 17-jährige Mar­cel Sch. dem Opfer auf den Kopf gesprun­gen und
habe ihn dabei tödlich ver­let­zt. Schließlich war­fen er und sein Brud­er Marco
Sch. dem 16-Jähri­gen mehrfach einen schw­eren Stein an den Kopf, um ihn
endgültig zu töten. 

Mord von Pot­zlow: Urteile zu mild

(MOZ) Leipzig/Potzlow/Berlin (dpa) Zwei Jahre nach dem Mord an dem Schüler Marinus
Schöberl aus Pot­zlow (Bran­den­burg) hat der Bun­des­gericht­shof (BGH) das
Urteil am Don­ner­stag ver­schärft. Der 5. Straf­se­n­at in Leipzig sprach den
heute 19 und 25 Jahre alten Mit­tätern eine höhere Ver­ant­wor­tung an dem
grausamen Tod des 16-Jähri­gen im Juli 2002 zu. Die Bundesrichter
verurteil­ten die bei­den wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todesfolge. 

Auf die Höhe der Strafen hat der Schuld­spruch jedoch kaum Auswirkung, weil
in einem neuen Prozess keine wesentlichen Änderun­gen zu erwarten sind. So
bleibt es für den 25-Jähri­gen bei 15 Jahren Haft. Das Urteil für den
19-jähri­gen Haupt­täter bleibt unverän­dert und ist damit recht­skräftig. Er
muss wegen Mordes achtein­halb Jahre Jugend­strafe verbüßen. 

Der Mord an dem 16-Jähri­gen hat­te bun­desweit Entset­zen her­vorgerufen. Die
Leiche war erst Monate nach der Tat skelet­tiert gefun­den wor­den. Ein
Gedenkstein an der Fried­hof­s­mauer in dem 570- See­len-Dorf erin­nert heute an
das grausame Geschehen. 

Mit dem Urteil muss der Prozess nicht kom­plett neu aufgerollt wer­den. Der
Recht­san­walt der Fam­i­lie des Opfers, Thomas Weichelt, zeigte sich darüber
erle­ichtert: “Damit bleibt ihnen eine erneute starke emo­tionale Belastung
erspart.” Für die Anklage­be­hörde ist die Entschei­dung jedoch nur ein
Teil­er­folg. Sie hat­te eine Verurteilung wegen Mordes für alle drei Täter
gefordert, die laut Urteil beken­nende Recht­sradikale sind. 

Nach dem Urteil der Bun­desrichter müssen die Richter in Neu­rup­pin die
Strafhöhe für den 19-jähri­gen Mit­täter neu fest­set­zen. Er war zu zwei Jahren
Haft verurteilt wor­den. Bei dem 25-Jähri­gen ist außer­dem zu prüfen, ob er in
Sicher­heitsver­wahrung kommt. 

Nach dem Vor­bild der Schlüs­sel­szene im Film “Amer­i­can His­to­ry X” zwang der
Haupt­täter das Opfer, sich in einem Stall hinzuknien und in einen
Schweinet­rog zu beißen. Dann sprang er mit seinen Springer­stiefeln auf den
Kopf des Jun­gen. Um die Tat zu verdeck­en, schlu­gen er und sein Bruder
schließlich dem Schw­er­stver­let­zten mit ein­er Beton­plat­te auf den Kopf.
Angesichts dieser Grausamkeit erscheine die Strafe von achtein­halb Jahren
Jugend­strafe für den Haupt­täter mild, sagte Basdorf. 

Der­weil soll der Tod von Mar­i­nus auf der The­ater­bühne the­ma­tisiert werden:
Der Filmemach­er Andres Veiel (“Black Box BRD”) plant ein Stück über den Mord
von Pot­zlow. Er wolle die Täter und die Opfer zeigen, das Men­schliche an
ihnen und die Wider­sprüche, sagte Veiel dem “Tagesspiegel”. Ihn
inter­essierten die Motive und die Vorgeschichte der Täter. Aus diesem Stoff
will Veiel ein Ein-Per­so­n­en­stück machen, das möglicher­weise im kommenden
Jahr im The­ater Basel und im Max­im-Gor­ki-The­ater in Berlin zu sehen sein
soll. Veiel will auch selb­st Regie führen.

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Karawane nicht willkommen

(Junge Welt, 18.08., Reimar Paul) Die bun­desweite »Anti-Lager-Tour« von Flüchtlingsini­tia­tiv­en stößt noch vor
ihrem Start an diesem Fre­itag auf Hin­dernisse. Die Stadt Eisen­hüt­ten­stadt in
Bran­den­burg, wo die Karawane vom 2. bis 5. Sep­tem­ber Sta­tion machen will und
auch been­det wer­den soll, habe den Demon­stran­ten eine bere­its zugesagte
Halle und einen Zelt­platz auf ein­er Insel im Oder-Spree-Kanal verweigert,
teilte das Bünd­nis der beteiligten Organ­i­sa­tio­nen am Dien­stag mit. Die
Stadtver­wal­tung habe den Pächter angewiesen, nicht an die Karawane zu
ver­mi­eten. Die Ver­ant­wortlichen in Eisen­hüt­ten­stadt woll­ten offen­bar keine
Men­schen­recht­sak­tivis­ten in der Stadt haben, welche die Zustände in der
Zen­tralen Auf­nahmestelle für Flüchtlinge und dem Abschiebek­nast an die
Öffentlichkeit brin­gen kön­nten, hieß es weiter. 

Das seit 1997 beste­hende Abschiebege­fäng­nis, in dem auch zahlreiche
Flüchtlinge unter 18 Jahren einges­per­rt sind, ist vor allem wegen einer
soge­nan­nten »Beruhi­gungszelle« berüchtigt. Hier wer­den Häftlinge zum Teil
über viele Stun­den aus­gestreckt gefes­selt, bericht­en Betrof­fene. Trotz
Kri­tik des Europäis­chen Komi­tees zur Ver­hü­tung von Folter im Jahr 2000 wurde
noch im ver­gan­genen Jahr ein Mann 42 Stun­den lang gefesselt. 

Flüchtlinge bekla­gen zudem eine völ­lig unzure­ichende medi­zinis­che Versorgung
in dem Knast. Nur eine Kranken­schwest­er sei ständig vor Ort. Mehreren
Erkrank­ten sei mit­geteilt wor­den, sie kön­nten nicht ins Kranken­haus, weil
sie den Aufen­thalt dort selb­st bezahlen müßten. 

Ungeachtet der behördlichen Schika­nen will die Anti-Lager-Tour
Eisen­hüt­ten­stadt in jedem Fall anlaufen. Not­falls würde man das Camp »in den
öffentlichen Bere­ich der Stadt« ver­legen, wurde angekündigt. Die
Anti-Lager-Tour startet im nieder­säch­sis­chen Bram­sche, wo die
Lan­desregierung ein Abschiebe­lager für bis zu 500 Flüchtlinge eingerichtet
hat. Weit­ere Sta­tio­nen der Karawane sind die Abschiebege­fäng­nisse in
Han­nover, Berlin und Neuss (Nor­drhein-West­falen) sowie
Flüchtlingssam­mel­lager in Hal­ber­stadt (Sach­sen-Anhalt) und Parchim
(Meck­len­burg-Vor­pom­mern).

Kein Protest-Camp­en in Eisenhüttenstadt?

(ND, 20.8., Peter Nowak) Für Flüchtlinge hat der Name Eisen­hüt­ten­stadt keinen guten Klang. Die Lebensumstände
der Zen­tralen Auf­nahmestelle für Flüchtlinge und des dor­ti­gen Abschiebe-Gefängnisses
wur­den von vie­len Insassen sowie von Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen immer wieder
kri­tisiert. Vom 2. bis 5. Sep­tem­ber soll hier die heute begin­nende Anti-Lagertour
Sta­tion macht.

Doch anders als in den anderen Tourstädten gibt es für die mehreren hundert
Flüchtlinge und Aktivis­ten in Eisen­hüt­ten­stadt noch kein Dom­izil. Dabei haben sich
die Organ­isatoren der Tour schon seit Wochen um die Anmi­etung der Insel­halle und
eines anliegen­den Fußballplatzes bemüht. »Wir waren uns mit dem Pächter weitgehend
einig und haben uns schon um die Inter­ne­tan­schlüsse bemüht«, erk­lärte Mar­tin Steinle
von der Tour-Vor­bere­itungs­gruppe. Doch dann kam von der Stadtver­wal­tung die Absage.
Jede weit­ere Kon­tak­tauf­nahme wurde als unnötig beze­ich­net, bekla­gen die
Anti­ras­sis­ten. Eine Begrün­dung gab es für die Ablehnung nicht. Die
Vor­bere­itungs­gruppe ver­mutet nun, dass die Ablehnung direkt aus dem
Bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­teri­um kommt. Der CDU-Recht­saußen und brandenburgische
Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm wolle sich vor der Bran­den­burg-Wahl noch ein­mal als
Law-and-Order-Mann profilieren. 

Trotz der unko­op­er­a­tiv­en Hal­tung der Behör­den wollen die Aktivis­ten den
Gesprächs­faden nicht abreißen lassen. Dem­nächst werde man noch ein­mal im Rathaus von
Eisen­hüt­ten­stadt erscheinen. Doch auch wenn die Platzver­weigerung nicht
zurückgenom­men wird, die Anti-Lager-Tour nach Eisen­hüt­ten­stadt wird kom­men. »Dann
melden wir eine viertägige Dauerkundge­bung an«, erk­lärt Steinle. 

Damit hat man in Bran­den­burg schon Erfahrung. Im Som­mer 2000 wurde im
Bran­den­bur­gis­chen Forst ein Platz für ihr anti­ras­sis­tis­ches Gren­z­camp in letzter
Minute ver­weigert. Nach­dem die Aktivis­ten in der Forster Innen­stadt eben­falls eine Dauerkundge­bung angemeldet hat­ten, wies ihnen die Polizei
gegen den Willen der ver­ant­wortlichen Poli­tik­er einen Platz zu.

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Ermittlungen gegen Neonazis wegen Bildung einer Terrorgruppe

(Berlin­er Zeitung, Jens Blanken­nagel) POTSDAM. Erst­mals ermit­telt der Bran­den­burg­er Gen­er­al­staat­san­walt wegen der Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung im Land. Elf jugendlichen Neon­azis wird eine Serie von acht Anschlä­gen im Kreis Havel­land zur Last gelegt. Dabei sollen sie zwis­chen August 2003 und Mai 2004 Dön­er­stände oder Asia-Imbisse in Brand geset­zt haben. Sach­schaden: 770 000 Euro. Die Verdächti­gen wur­den bere­its im Juli gefasst. Der Anführer der Gruppe — der 19-jährige Christo­pher H., Schüler am Goethe-Gym­na­si­um in Nauen — sitzt in Unter­suchung­shaft. Zwei Haft­be­fehle wur­den gegen strenge Aufla­gen aus­ge­set­zt, zwei der Beschuldigten wur­den in einem Heim untergebracht. 

Der Sprech­er der Gen­er­al­staat­san­waltschaft, Rolf Grünebaum, wies am Don­ner­stag auf einen wesentlichen Unter­schied zu bish­er gefassten recht­en Gewalt­tätern hin. “Sie waren streng organ­isiert, nan­nten ihre Gruppe Freiko­rps und gaben sich eine richtige Satzung”, sagte er. “Sie woll­ten die Aus­län­der aus ihrer Region vertreiben und das legten sie auch schriftlich als Satzungszweck fest.” 

Um ihr Ziel zu erre­ichen, hät­ten die 15 bis 19 Jahre alten Jugendli-chen die Imbisse gezielt mit selb­st gebaut­en Brand­sätzen ange­grif­f­en. “Sie haben nicht wie andere Neon­azis nach Alko­hol­genuss spon­tan, son­dern sehr plan­mäßig gehan­delt”, sagte Grünebaum. Das sei ungewöhn­lich in ihrem Alter. “Unter ein­er Grup­pierung von Ter­ror­is­ten stellt man sich eigentlich Täter vor, die schon etwas älter sind.” 

Ermit­telt wird auch gegen den Vater des Rädels­führers. Dieser soll von einzel­nen Anschlagsplä­nen gewusst und zur Vor­sicht gemah­nt haben, damit die Neon­azis nicht von der Polizei gefasst werden. 

“Recht­sex­trem­istisch motivierte Tat­en sind meist ein jugend­typ­is­ches Grup­pen­phänomen”, sagte die Abteilungslei­t­erin Staatss­chutz beim Lan­deskrim­i­nalamt am Don­ner­stag in Pots­dam bei der Vorstell­tung der Hal­b­jahreszahlen zur poli­tisch motivierten Kriminalität. 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) sagte, dass im ersten Hal­b­jahr 756 poli­tisch motivierte Straftat­en gezählt wur­den. “Das sind 50 weniger als im Vor­jahreszeitraum.” Recht­sex­trem­is­ten beg­in­gen 451 Tat­en, linke Täter 31. Dazu kämen 258 Staatss­chutzde­lik­te ohne klare poli­tis­che Motive. “Von den 756 Fällen sind 54 Gewalt­straftat­en”, sagte der Min­is­ter. Während die Zahl rechtsmo­tiviert­er Gewalt­de­lik­te von 48 auf 42 Fälle sank, sei sie im linken Spek­trum von sieben auf elf gestiegen. Die meis­ten Gewalt­tat­en (39 Fälle) waren Körperverletzungen. 

Bis Juli kon­nten 89 Prozent all dieser Gewalt­tat­en von der Polizei aufgek­lärt wer­den — zwölf Prozent mehr als im Vor­jahreszeitraum. “Das ist die höch­ste Aufk­lärungsquote bei poli­tisch motivierten Straftat­en seit 1990”, sagte Schön­bohm. Die Polizei werde den Druck ger­ade auf die Recht­sex­trem­is­ten-Szene weit­er erhöhen. 

In Bran­den­burg läuft seit Jahren das Pro­gramm “Tomeg”, bei dem notorische rechte Straftäter gezielt von der Polizei überwacht wer­den. “Sie wis­sen, dass wir sie ken­nen und unter Kon­trolle hal­ten”, sagte der Min­is­ter. Dieser täter­be­zo­gene Ansatz sei der richtige Weg, beson­ders gefährlichen Tätern zu begegnen. 

Ein weit­eres Polizeipro­jekt ist die mobile Ein­satzein­heit “Mega”, die sich gezielt um die Bren­npunk­te rechter Gewalt küm­mert. Die Truppe kon­trol­lierte bis Juli 12 572 Per­so­n­en, fast 290 wur­den zumeist kurzzeit­ig festgenom­men. Mehr als 1000 Platzver­weise wur­den erteilt. 

Trotz dieser Maß­nah­men blieb die Gesamtzahl der poli­tisch motivierten Straftat­en in Bran­den­burg seit dem Jahr 2002 nahezu konstant. 

Recht­es Rol­lkom­man­do mit Schriftführer

In Bran­den­burg ermit­telt die Gen­er­al­staat­san­waltschaft gegen eine recht­sex­treme Jugend­gruppe, die über Monate Dön­er- und Asia-Imbisse angezün­det haben soll. Vere­in Opfer­per­spek­tive: Ver­sicherun­gen verweigerten
Brandschutzpolicen

(TAZ, Anja Maier) Sie kamen nachts, sie waren ver­mummt, mögliche Todes­opfer nah­men sie
bil­li­gend in Kauf. Ihr Ziel: Das Havel­land soll aus­län­der­frei wer­den. In
Bran­den­burg hat die Gen­er­al­staat­san­waltschaft Bran­den­burg jet­zt gegen elf
Jugendliche und junge Erwach­sene die Ermit­tlun­gen wegen der “Bil­dung einer
ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung” aufgenom­men. Ein juris­tis­ches Novum. 

Ihnen wird vorge­wor­fen, zwis­chen August 2003 und Mai 2004 neun türkische und
asi­atis­che Imbisse im berlin­na­hen Kreis Havel­land angezün­det und zer­stört zu
haben. Ver­let­zt wurde dabei wie durch ein Wun­der nie­mand, jedoch wurden
Exis­ten­zen ver­nichtet, und es ent­stand hoher Sach­schaden: 770.000 Euro. Die
Gruppe, die sich den Namen “Freiko­rps” gegeben hat­te, war Anfang Juli
zer­schla­gen wor­den, ihr Anführer sitzt sei­ther in Unter­suchung­shaft. Wie die
Märkische All­ge­meine berichtet, haben die Jung­nazis, die sich nach dem
Vor­bild ein­er Wehrsport­gruppe organ­isierten, ihre frem­den­feindlichen Ziele
sog­ar in ein­er Satzung akribisch fest­ge­hal­ten. Zu diesem Zweck hat­ten sie -
ganz jungdeutsche Män­ner — eigens einen Schrift­führer bestimmt. 

Für Auf­se­hen sorgt auch die Struk­tur der Grup­pierung: Die mut­maßlichen Täter
sind zwis­chen 15 und 20 Jahre alt, nur ein­er war bish­er durch rechtsextreme
Straftat­en aufge­fall­en. Der Anführer, der 19-jährige Christo­pher H., hat in
diesem Som­mer sein Abitur abgelegt, zwei Angeklagte sind arbeit­s­los, die
anderen Schüler. Anlässlich der Zer­schla­gung der Gruppe Anfang Juli äußerte
sich Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) entset­zt über das
jugendliche Alter der Täter, die nach ihrer Fes­t­nahme “weit­ge­hend geständig”
waren. “Hier muss gefragt wer­den, was schief gelaufen ist — im Elternhaus,
in der Schule und im sozialen Umfeld.” 

Inzwis­chen scheint klar, dass im Fall des Rädels­führers Christo­pher H. von
einem ahnungslosen Eltern­haus nicht die Rede sein kann. Zumin­d­est einer
sein­er Eltern­teile soll von den geplanten Tat­en der Gruppe gewusst haben und
den Jung­nazis noch zur Vor­sicht ger­at­en haben. 

Dass die Bran­den­burg­er Staat­san­waltschaft nun wegen des “Ver­dachts der
Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung” ermit­telt, ist neu. Noch nie hat
die Behörde wegen eines solchen Ver­dachts ermit­telt. Generalstaatsanwalt
Erar­do Raut­en­berg, erk­lärte dazu gestern, dass für der­ar­tige Verfahren
bis­lang “grund­sät­zlich der Gen­er­al­bun­de­san­walt zuständig” sei. Dieser habe
jedoch erk­lärt, es han­dle sich um einen Fall “von min­der­er Bedeutung”.
Deshalb, so Raut­en­berg, der auch dem Bran­den­burg­er Aktions­bünd­nis gegen
Recht­sex­trem­is­mus ange­hört, sehe er die Gen­er­al­staat­san­waltschaft “als
Ermit­tlungs­be­hörde als gegeben” an. 

Der Bran­den­burg­er Vere­in Opfer­per­spek­tive e.V. hofft nun, dass “Gericht und
Staat­san­waltschaft ihren Ermessensspiel­raum auss­chöpfen”, so eine Sprecherin
zur taz. “Eine Entschädi­gung für die Imbiss­be­sitzer wäre wichtig.” 

Der Vere­in, der Opfer frem­den­feindlich­er Gewalt­tat­en berät, kri­tisiert, dass
die betrof­fe­nen Imbiss­be­treiber nicht gegen Bran­dan­schläge versichert
gewe­sen seien, da ihre Geschäfte als “nicht ver­sicherbar” gäl­ten. Aufgrund
der häu­fi­gen Bran­dan­schläge in Bran­den­burg sei keine Ver­sicherung bereit
gewe­sen, Verträge abzuschließen. Seit 2000 hat die Opfer­per­spek­tive 45
der­ar­tige Anschläge reg­istri­ert, allein 13 im Jahr 2003.

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Das Drama des Mordes von Potzlow

Doku­men­tarfilmer Veiel plant ein The­ater­stück. Bun­des­gericht­shof entschei­det über das Urteil

(Tagesspiegel, Marc Neller) Bish­er weiß man: In Pot­zlow, einem Dorf in der Uck­er­mark, bracht­en im Sommer
2002 drei junge Män­ner ihren Fre­und auf bes­tialis­che Weise um — so, wie sie es in einem Film gese­hen hat­ten. Sie war­fen ihr Opfer in eine Jauchegrube. Es gab Mitwiss­er, die aber schwiegen. Einige Wochen später ging der Mord an
dem 16-jähri­gen Schüler Mar­i­nus Schöberl als “Mord von Pot­zlow” durch die Repub­lik. Die Täter sind verurteilt, heute entschei­det der fün­fte Strafsenat
des Bun­des­gericht­shofs über einen Revi­sion­santrag der
Staatsanwaltschaft.Gegen die ihrer Ansicht nach zu niedri­gen Strafen legte
die Staat­san­waltschaft beim BGH Revi­sion ein. So wurde der 17-jährige
Sebas­t­ian F. nur wegen Kör­per­ver­let­zung und Nöti­gung zu zwei Jahren
Jugend­strafe verurteilt. 

“Was man bish­er weiß über diesen Mord, kommt der Wirk­lichkeit vermutlich
schon sehr nahe”, sagt der Doku­men­tarfilmer Andres Veiel. “Aber da sind
zehn, fün­fzehn Prozent, die auch im Gericht­sprozess unsicht­bar geblieben
sind. Ich will die Täter und die Opfer zeigen, das Men­schliche an ihnen und
die Wider­sprüche.” Ihn inter­essierten die Motive und die Vorgeschichte der
Täter. “Es scheint mir da sehr viele Brüche zu geben.” Wer die Täter waren,
ste­he fest. “Aber das Bild, das man bish­er von dem Fall hat, ist mir noch zu
sim­pel.” So sei die Frage, warum drei junge Men­schen einen Fre­und umbringen,
noch nicht geklärt. 

Aus diesem Stoff will Veiel ein The­ater­stück machen, das möglicher­weise im
kom­menden Jahr im The­ater Basel und im Max­im-Gor­ki-The­ater in Berlin zu
sehen sein soll. Ein Ein­per­so­n­en­stück über den Mord von Pot­zlow im Sommer
2002, einen Monolog, in dem sich die Per­spek­tiv­en von Opfer und Tätern
kreuzen. Veiel will es schreiben und selb­st Regie führen. 

Es wäre nicht das erste rechercheaufwändi­ge Pro­jekt, das Veiel einem
spek­takulären Mord­fall wid­met. Bekan­nt wurde er mit den Film “Black­box BRD
(1999/2000). Für die Doku­men­ta­tion über den RAF-Mord an dem Deutsche-
Bank-Chef Alfred Her­rhausen wurde er unter anderem mit dem Europäischen
Doku­men­tarfilm­preis aus­geze­ich­net. Die Filmkri­tik­er lobten Veiels
dif­feren­zierte Darstel­lung und die offenkundig aufwändi­ge Recherche. Wie
auch bei späteren Projekten. 

Zwei bis drei Monate werde er wohl dieses Mal benöti­gen, sagt Veiel. Der
Filmemach­er bere­it­et Inter­views mit Zeu­gen und Dorf­be­wohn­ern vor und erhofft
sich durch eine inten­sive Recherche neue Erken­nt­nisse über die Hintergründe
der Tat. Endgültig entsch­ieden ist über sein The­ater-Pro­jekt noch nicht.
Doch Eber­hard Wag­n­er, Geschäfts­führer des Gor­ki-The­aters, sagt: “Es sieht
sehr gut aus. Dem Pro­jekt dürfte nichts mehr im Weg ste­hen.” Der Ver­trag mit
Veiel sei zwar noch nicht unter­schrieben. “Aber ich kann mir vorstellen,
dass das bald geschieht.” Auf einen konkreten Ter­min will er sich aber nicht
festlegen. 

Sollte der BGH heute die früheren Urteile im Mord­prozess bestäti­gen, wäre
Veiel schon ein­mal die Sorge los, in ein schweben­des Ver­fahren einzugreifen.
Was man darüber hin­aus über den Mord von Pot­zlow erfahren kön­nte, liegt dann
vor­erst in der Hand der zwei Theater. 

Mord von Pot­zlow erneut vor Gericht

(MOZ) Leipzig/Potzlow/Berlin (dpa) Der grausame Tod des Schülers Mar­i­nus Schöberl
im uck­er­märkischen Pot­zlow beschäftigt an diesem Don­ner­stag erneut die
Jus­tiz. Der 5. Straf­se­n­at des Bun­des­gericht­shofs (BGH) in Leipzig hat zu
entschei­den, ob das Ver­fahren neu aufgerollt wer­den muss. Das Landgericht
Neu­rup­pin hat­te die heute 19 und 25 Jahre alten Täter im ver­gan­genen Oktober
zu Haft­strafen zwis­chen 2 und 15 Jahren verurteilt. Sie hat­ten den
16-Jähri­gen im Juli 2002 gefoltert, mit Trit­ten gegen den Kopf getötet und
in ein­er Jauchegrube verscharrt. 

Die Staat­san­waltschaft ver­fol­gt mit ihrer Revi­sion vor dem BGH eine
Verurteilung wegen Mordes für alle drei Täter und damit ein härteres Urteil.
Bis­lang ist nur der heute 19-jährige Haupt­täter wegen Mordes schuldig
gesprochen worden. 

Die skelet­tierte Leiche des Schülers war erst Monate nach dem Mar­tyri­um auf
einem Stall­gelände in Pot­zlow ent­deckt wor­den. Drei Tage später, am 19.
Novem­ber 2002, wurde gegen drei Jugendliche Haft­be­fehl erlassen. Die Richter
in Neu­rup­pin gin­gen von recht­sex­tremen Motiv­en der drei Täter aus. 

Der­weil soll der Tod von Mar­i­nus auf der The­ater­bühne the­ma­tisiert werden:
Der Filmemach­er Andres Veiel (“Black Box BRD”) plant ein Stück über den Mord
von Pot­zlow. Er wolle die Täter und die Opfer zeigen, das Men­schliche an
ihnen und die Wider­sprüche, sagte Veiel dem “Tagesspiegel”. Ihn
inter­essierten die Motive und die Vorgeschichte der Täter. Aus diesem Stoff
will Veiel ein Ein-Per­so­n­en­stück machen, das möglicher­weise im kommenden
Jahr im The­ater Basel und im Max­im-Gor­ki-The­ater in Berlin zu sehen sein
soll. Veiel will auch selb­st Regie führen.

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Hess-Plakate geklebt

Durch Unbekan­nte wur­den im Bere­ich von Oder­berg und an ein­er Brücke über die A 10 an der Anschlussstelle Marzahn Plakatierun­gen über Rudolf Hess vorgenom­men. Am Don­ner­stag­mor­gen wurde durch die Polizei das Plakat an der
Brücke sichergestellt und durch das Ord­nungsamt Oder­berg wurde die Besei­t­i­gung der Plakate in ihrem Bere­ich vorgenommen.

Inforiot