(Berliner Morgenpost) Einst war es die Wiege der Hutindustrie. Heute ist die Stadt vor allem wegen
einer mörderischen Hetzjagd bekannt. Das soll sich ändern
Guben — Die Glastür von dem Haus Hugo-Jentsch-Straße 14, wegen der Farid
Guendoul alias Omar Ben-Noui 1999 von Rechtsextremen zu Tode gehetzt starb,
ist längst einer abweisenden Holzpforte gewichen. Diese wiederum ist mit
einem Sicherheitsschloss abgesperrt. Raus muss hier niemand mehr. Rein nur
noch die Abbruchkohorte, die in diesem Jahr anrückt. Der abweisende Block im
«Wohnkomplex IV» ist leergezogen. Er gehört zu denen, die weichen sollen.
Man kann auch sagen: «Den nehmen wir raus.» Das ist ein Satz, den
Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner gerade häufig sagt. Genau 1137 Wohnungen
werden von jetzt bis 2004 «rausgenommen». Wenn alles gut geht und weiter
Geld fließt weitere 449 bis 2006.
Die Stadt Guben schwingt sich auf zu neuer Zuversicht. Über den zu Tode
gehetzten Asylbewerber redet Bürgermeister Hübner wenig und nur sichtlich
ungern. Nicht dass er nicht bedauerte. Aber seine Stadt dürfe nicht durch
diesen einen Tag bestimmt werden. Guben müsse lernen, sich positiv zu
definieren. Die Stadt müsse ihren Bürgern Arbeit bieten und ihren
Jugendlichen eine Perspektive. Ihnen auch Verantwortung geben. Dann erledige
sich das Problem mit den Rechtsextremen von selbst.
Und Hübner beginnt zu erzählen, wie Guben anders werden soll. Wie die Stadt
wieder einmal da anknüpfen könnte, wo sie war. Eine kleine prosperierende
Industriestadt, sauber und lebendig. Auch wenn davon noch nicht viel zu
sehen ist. In den Altstadtgebieten liegt der Leerstand bei 50 Prozent. In
dem Plattenbaugebiet kaum darunter. Manche Straßen liegen da wie
ausgestorben. Die Frankfurter Straße, die auf die Grenze nach Gubin zuführt,
ist eine Bausstelle. Etliche Läden haben für immer geschlossen. «Hier wird
nüscht mehr», sagt eine Passantin, bevor sie wegeilt, vor dem kalten Wind
auf der Flucht. Nicht mal auf dem kleinen Markt auf der Polnischen Seite ist
Leben.
Guben hat in den Jahren seit der Wende fast ein Viertel seiner Einwohner
verloren. Heute sind es noch etwa 23 500. «Wir gehen davon aus, dass die
Zahl noch auf etwa 22 000 absinkt», sagt Hübner. Damit habe dann Guben in
etwa die Größe erreicht, die es vor der «künstlichen Industrialisierung»
hatte. Die künstliche Industrialisierung begann 1960 mit dem Bau eines
Werkes für Chemiefasern. Damals wurden aus der ganzen DDR Arbeiter
angeworben. Für die mussten Wohnungen gebaut werden. Die Wohnungen, die
jetzt überflüssig sind.
Bürgermeister Hübner jammert nicht. «Wir müssen sehen, wie wir aus eigener
Kraft weiter kommen.» Denn mit der Erweiterungswelle der Europäischen Union
würden auch die Fördermodalitäten für seine Stadt schlechter. Bei der
Entwicklung setzt die Kommune auch auf die polnische Schwesterstadt Gubin.
Dort lag bis die deutsche Bevölkerung 1945 vertrieben wurde, das Zentrum.
Was heute Guben ist, war früher das Gubener Industrie- und Bahnhofsviertel.
Das macht auch städtebaulich Schwierigkeiten. Ein echtes Zentrum muss in
Guben erst entwickelt werden. Dazu soll im halbverfallenen historischen
Quartier ein Gebäude für ein Rathaus saniert werden. Vis a vis wird ein
Einkaufszentrum gebaut.
Ein bisschen weiter ist die Stadt schon bei ihrem zweiten Ziel, die
Chemische Industrie zu erhalten. Vom Faserwerk konnten immerhin gut 700
Arbeitsplätze in das heute zur Trevira GmbH gehörenden Werk gerettet werden.
Um dieses Werk ranken sich im heutigen Industriegebiet Süd weitere acht
Unternehmen mit noch einmal soviel Arbeitsplätzen. Mit zwei weiteren
Investoren wurden in den letzten Wochen Verträge unterschrieben. «Wir haben
Kompetenz, und wir räumen Investoren jeden Stein auf den Weg», sagt der
pensionierte Trevira-Chef und jetzige Wirtschaftsförderer Kurt Kosse. Er ist
sichtlich stolz darauf, dass es auch in der Zeit des deutschen Jammers am
Ende der Republik möglich ist, Investoren zu locken.
Langfristig sei Ziel, wieder Einwohner zu gewinnen, sagt Hübner. Damit die
Stadt eine Zukunft habe. Und damit sie von dem Ruf loskomme, den ihr die
Hetzjagd bescherte.
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Festnahmen im Gerichtssaal
Festnahme im Gerichtssaal
Beim Prozess um den Tod eines Russlanddeutschen im Mai 2002 in
Wittstock ist am Freitag während der Verhandlung ein weiterer Mann aus
Wittstock festgenommen worden. Gegen den 21-Jährigen besteht Verdacht der
Falschaussage und der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Der
zunächst als Zeuge geladene Mann hatte vier der fünf Angeklagten als
Schläger benannt, aber auch eingeräumt, vor der Verhandlung Falschaussagen
abgesprochen zu haben. In dem Prozess geht es um eine Auseinandersetzung vor
einer Discothek im Ortsteil Alt Daber, bei der ein 24-jähriger
Russlanddeutscher getötet wurde.
Zwei Festnahme n im Gerichtssaal
Eklat bei Prozeß um Mord an Aussiedler
(MAZ) NEURUPPIN Beim Prozess um den Tod eines Russlanddeutschen im Mai 2002 in
Wittstock sind gestern während der Verhandlung zwei weitere Männer
festgenommen worden. Gegen beide besteht ein Verdacht der Falschaussage.
Gegen einen von ihnen der Verdacht auf Beihilfe zur gefährlichen
Körperverletzung. Das teilte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft vor der
Jugendstrafkammer des Landgerichts Neuruppin mit. Einer der Männer hatte
vier der fünf Angeklagten als Schläger benannt, aber auch eingeräumt, nach
dem Vorfall Falschaussagen abgesprochen zu haben. In dem Prozess geht es um
eine brutale Schlägerei vor einer Diskothek im Ortsteil Alt Daber, wo ein
24-jähriger Russlanddeutscher getötet und sein Freund schwer verletzt worden
war. Das Opfer starb 20 Tage nach dem Übergriff an den Folgen schwerster
innerer Verletzungen. Die fünf 20 bis 22 Jahre alten Angeklagten müssen sich
wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Von den
fünf Angeklagten haben bisher drei vor Gericht zugegeben, auf die beiden
Aussiedler eingeschlagen und ‑getreten zu haben. Einer will sich wegen
Trunkenheit an nichts erinnern können, ein anderer will lediglich einen
Faustschlag ins Leere geführt haben. Hauptverdächtiger ist ein 21-jähriger
Maurerlehrling, der Schläge und Tritte gestanden hat. Unklar blieb bisher,
wer die beiden Aussiedler mit einem 17 Kilogramm schweren Feldstein
traktiert hat. Die im Gerichtssaal festgenommenen Männer hatten zunächst
erklärt, den Übergriff zwar beobachtet zu haben. Kurz danach sich jedoch
abgewandt und nichts mehr gesehen zu haben. Der Prozess wird am Montag mit
weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.
Zwei Zeugen im Gerichtssaal festgenommen
Staatsanwalt sieht Falschaussagen in Prozess um Tod eines Aussiedlers
(Tagesspiegel) Im Prozess zum gewaltsamen Tod des Aussiedlers Kajrat Batesov hat
Staatsanwalt Kai Clement gestern zwei Zeugen gleich nach ihren Aussagen im
Landgericht Neuruppin festnehmen lassen. Der 21-jährige Stefan W., ein
Freund von vier der fünf Angeklagten, muss sich wegen mutmaßlicher
Falschaussage verantworten und soll heute dem Haftrichter vorgeführt werden.
Wie andere Zeugen aus dem Bekanntenkreis der Angeklagten hatte auch W.
behauptet, trotz seiner Anwesenheit am Tatort in Wittstock in der Nacht zum
4. Mai 2002 habe er nicht gesehen, wer einen knapp 18 Kilo schweren
Feldstein auf Batesov warf. Der Aussiedler erlag knapp drei Wochen später
seinen Verletzungen. Bei W. kam erschwerend hinzu, dass die
Staatsanwaltschaft gegen ihn bereits ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe
zu gefährlicher Körperverletzung eingeleitet hatte. Stefan W. soll Batesov
bei der Schlägerei ein Bein gestellt haben, woraufhin der Aussiedler und der
ihn prügelnde Angeklagte Ralf A. stürzten. Am Nachmittag ließ die
Staatsanwaltschaft außerdem den Zeugen Daniel G. (20) wegen des Verdachts
der Falschaussage und versuchter Strafvereitelung festnehmen. Er soll Stefan
W. ein falsches Alibi verschafft haben. W. gab nur zu, er habe einem
Aussiedler eine Flasche Bier “seitlich weggenommen”. Dann habe er offenbar
sein rechtes Bein “stehengelassen”, weshalb das Opfer und Ralf A.
hingefallen seien. Stefan W. belastete drei Angeklagte: Mike Sch. habe als
Erster zugeschlagen — mit der flachen Hand einem der Aussiedler ins Gesicht.
Dann habe Marko F. dem Mann ans Bein getreten. Patrick Sch. habe auch ins
Gesicht geschlagen. Mit dem zweiten Aussiedler habe sich Ralf A.
“auseinander gesetzt”, sagte Stefan W. Der Freund habe auf dem Mann gesessen
“und auf sein Gesicht reingehauen”.
Prozess um Tod eines Russlanddeutschen fortgesetzt
Zwei weitere Männer aus Wittstock festgenommen
Beim Prozess um den Tod eines Russlanddeutschen im Mai 2002 in Wittstock
sind gestern während der Verhandlung zwei weitere Männer festgenommen
worden.
Gegen beide bestehe Verdacht der Falschaussage und gegen einen von ihnen der
Verdacht der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung, sagte der Vertreter
der Staatsanwaltschaft vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Neuruppin.
Die Männer waren als Zeugen geladen, hatten am Tatabend in einem Auto mit
den Angeklagten gesessen. Einer von ihnen hatte vier der fünf Angeklagten
als Schläger benannt, aber auch eingeräumt, nach dem Vorfall Falschaussagen
abgesprochen zu haben.
In dem Prozess geht es um eine brutale Schlägerei vor einer Diskothek im
Ortsteil Alt Daber, wo ein 24-jähriger Russlanddeutscher getötet und sein
Freund schwer verletzt worden war. Das Opfer starb 20 Tage nach dem
Übergriff an den Folgen schwerster innerer Verletzungen und hinterlässt eine
Frau und ein Kind. Die fünf 20 bis 22 Jahre alten Angeklagten müssen sich
wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten (die
RUNDSCHAU berichtete).
Von den fünf Angeklagten haben bisher drei vor Gericht zugegeben, auf die
beiden Aussiedler eingeschlagen und ‑getreten zu haben.
Siehe auch
Bericht eines Prozessbeobachters
Der Eiertanz geht weiter
Auch der vierte Prozesstag um den Mord an dem Spätaussiedler Kajrat B. brachte nicht viel Klarheit, was in der Nacht zum 3. Mai in Alt Daber geschah. Die am heutigen 17. Januar gehörten Zeugen konnten auch nicht viel Licht ins Dunkel bringen. Widersprüchliche Aussagen machten ein weiteres Mal deutlich, inwieweit die Tat durch Absprachen verschleiert werden sollte. Zwei der Zeugen sitzen seit heute selbst in Untersuchungshaft. Stefan W. wegen Falschaussagen sowie des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung und Mitschuld an der Tötung Kajrats. Daniel G. ebenfalls wegen Falschaussage. Nach wie vor bestreiten die Angeklagten und auch die Zeugen, gesehen zu haben, wer den 17,7 Kilogramm schweren Stein auf Kajrat geworfen hat. Dabei stellte sich in der heutige Verhandlung heraus, dass die Autos, mit denen die Disko Richtung Wittstock verlassen wurde, so parkten, dass Kajrat genau davor lag. Erstmalig wurde von einer Zeugin eingebracht, dass nicht einer sonder drei Leute den Stein getragen haben sollen. Das will sie aber nur als Gerücht gehört haben. Eine andere Zeugin sagte aus dass die Anwesenheit der beiden Russlanddeutschen in der Disko schon vor der tödlich geendeten Schlägerei ein Thema war. Sie habe sich darüber gewundert, weil angeblich viele Rechte vor Ort waren. Zuvor wurde von allen Befragten eine jegwedige politische Einstellung der Besucher der Disko in Alt Daber bestritten.
Welcher Version der Geschehnisse zu trauen ist, bleibt offen. Warscheinlich keiner. Aber von jeder ein bisschen. Die Warheit wird wohl erst gesagt werden, wenn einE der ZeugenInnen vom Prozess weichgeklopft wurde. So wie der Diskobetreiber Ingo P., der heute im Publikum empört aufstand und eine Aussage unter Eid leisten wollte.
Der Jüdische Friedhof in Potsdam
Potsdam (ddp-lbg). Der jüdische Friedhof in Potsdam liegt etwa zwei Kilometer nördlich des Stadtzentrums am Fuße des Pfingstberges zwischen der Russisch-Orthodoxen Kirche von Alexandrowka und dem Belvedere mit dem
Pomonatempel. Das rund einen Hektar große Gelände ist regulär an Sonntagen
von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet. Gesonderte Öffnungszeiten und
Führungen zum Beispiel für Schulklassen sind nach Absprache mit der
jüdischen Gemeinde Potsdam möglich.
Auf dem Gelände sind noch mehr als 540 Gräber vorhanden. Die verschiedenen
Gräber in den einzelnen Bereichen verdeutlichen die Geschichte des Friedhofs
mit seinen Erweiterungen und Umbauten. Außerdem berichten die Grabsteine von
Unternehmern, Bankiers, Vertretern des Mittelstandes sowie Soldaten und
Offizieren, die im Ersten Weltkrieg gefallen waren, von der kulturellen
Entwicklungen der jüdischen Gemeinde in Potsdam.
Besonders deutlich wird die die Anpassung der traditionellen jüdischen
Bestattungskultur an den Zeitgeschmack der christlichen
Bevölkerungsmehrheit. Vom traditionell schlichten Sandstein des 18.
Jahrhunderts entwickeln sich die die Denkmäler über die Granitobelisken des
19. Jahrhunderts zu den Wandgrabstätten einflussreicher Familien des 20.
Jahrhunderts. Für die Opfer des Holocaust wurde 2001 ein besonderer
Gedenkstein gestiftet. In Land Brandenburg gibt es noch rund 60 jüdische
Friedhöfe.
Derzeit findet vor dem Potsdamer Amtsgericht ein Strafverfahren wegen eines kritischen Artikels zum Einsatz der Landeseinsatzeinheit der Polizei nach dem Spiel Babelsberg 03 — Hertha BSC statt.
Die Polizeikontrollstelle sieht in dem wegen Übler Nachrede angestrengten Strafprozeß, den durchsichtigen Versuch, Kritiker der Polizei einzuschüchtern und die Aufklärung des Einsatzes zu behindern.
Auch unsere Initiative hat den strittigen Polizeieinsatz am 25.08.01 in Babelsberg untersucht. Dabei haben wir verschiedene Videos und Verlautbarungen der Polizei ausgewertet, Betroffene und unabhängige Zeuginnen befragt. Im wesentlichen decken sich unsere Ergebnisse mit den Behauptungen, die jetzt als Üble Nachrede vor dem Amtsgericht Potsdam angeklagt sind. (Für Einzelheiten verweisen wir auf den Abschlußbericht unserer Initiative vom 10.10.2001 und das Pressearchiv auf unserer Internetseite www.polizeikontrollstelle.de)
Alle bislang vom Amtsgericht als Zeugen befragten Polizeibeamten behaupteten, daß die LESE linksalternative Jugendliche nicht als „Zecken“ oder „Schlampen“ tituliert. Entsprechende Strafanzeigen oder Dienstaufsichtsbeschwerden waren den Zug- und Gruppenführern angeblich nicht bekannt.
Diese Behauptung ist ganz offensichtlich falsch. Bereits Anfang 2001 gab es in Cottbus gleich mehrere Anzeigen einer „Initiative Cottbuser Eltern gegen Polizeiwillkür“ gegen Beamte der Potsdamer LESE. Die Vorwürfe gleichen denen beim Polizeieinsatz in der Babelsberger Rudolf-Breitscheid-Straße am 25.08.01 auffallend. So wurden u.a. Anzeigen erstattet, weil LESE-Beamte linke Jugendliche als „Zeckenschweine“ und „Hackfressen“ beschimpft haben sollen (siehe Anlage). Daß diese in der Presse veröffentlichten Vorwürfe leitenden LESE-Beamten nicht bekannt sein sollen, erscheint völlig unglaubwürdig.
Ein weiterer Beleg dafür, daß die Bezeichnung „Zecke“ für Linke in der Polizei weit verbreitet ist, wurde von der Polizei selbst dokumentiert. Auf der Videoaufzeichnung des Polizeieinsatzes bei der Räumung des alternativen Boumann’s in der Potsdamer Kurfürstenstraße 5 ist zu erkennen, daß Polizeibeamte im Hof des Grundstückes stehen. Dabei sind die Worte „Da kommt wieder eine Zecke“ auf der Tonspur zu hören.
Die Hauptverhandlung wird am Montag, dem 20.01. ebenfalls im Potsdamer Amtsgericht durchgeführt. Während die Polizei im Saal 304.1 die Behauptung, sie tituliere Menschen als „Zecken“ als Üble Nachrede zurückweisen wird, ist eben dies parallel im gleichen Gerichtsgebäude auf ihren eigenen Videos zu hören.
Beate Netzler
Polizeikontrollstelle
Initiative zur Stärkung
der Grund- und Bürgerrechte
gegenüber der Polizei
Lindenstraße 47
14467 Potsdam
Tel. 0331.280.50.83
Mehr rechte Gewalt als vorhergesagt
Potsdam. Die Zahl der 2002 in Brandenburg verübten rechten Gewalttaten ist
merklich höher als von den Sicherheitsbehörden vorhergesagt. Die Polizei
prüfe, wie weit ihre Statistik korrigiert werden muss, sagte der Sprecher
des Innenministeriums, Heiko Homburg, dem Tagesspiegel. Auf Nachfrage
schloss er nicht aus, dass die bislang ermittelte, noch nicht bekannt
gegebene Zahl um fünf bis zehn Gewalttaten steigt. Im Dezember hatten die
Behörden einen Rückgang um knapp 20 Prozent verkündet. Anlass der Korrektur
ist eine Liste rechter Delikte, die der Verein “Opferperspektive” kürzlich
präsentiert hat. Nach eigenen Recherchen und der Auswertung von
Presseberichten ergab sich eine Summe von 106 rechten Angriffen. Der
Verein, der Opfer rechter Gewalt betreut, wirft den Behörden vor, sie hätten
viele Gewalttaten gegen nicht-rechte Jugendliche als “unpolitische
Cliquen-Rivalitäten abgetan” und falsch eingeordnet. Ministeriumssprecher
Homburg wies die Kritik zurück. Die Opferperspektive habe Taten aufgelistet,
die bei der Polizei nicht angezeigt worden seien. Die Sicherheitsbehörden
hätten aber sofort die Chronik der Opferperspektive begutachtet. Einige der
zuvor unbekannten Fälle seien bereits an die Staatsanwaltschaften
weitergeleitet worden. Dennoch erwartet Homburg, dass weder die von der
Opferperspektive genannte Zahl von 106 Delikten noch die Summe des Jahres
2001 erreicht wird. Damals hatten die Behörden 87 rechte Gewalttaten
registriert.
Siehe hierzu eine Pressemitteilung der Opferperspektive: Mehr rechte Gewalt in Brandenburg
Frankfurt (Oder) (ddp-lbg). Nach dem brutalen Übergriff auf einen Jordanier
am Bahnhof Frankfurt (Oder) ist Anklage gegen die beiden Hauptverdächtigen
erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft wirft den in Untersuchungshaft
sitzenden Männern gemeinschaftliche gefährliche Körverletzung vor, sagte ein
Sprecher der Behörde am Freitag. Beide hätten den Überfall vom 3. Januar im
Wesentlichen gestanden.
Der 19-Jährige hatte den Angaben zufolge zugegeben, den 26-jährigen
Jordanier aus fremdenfeindlichen Motiven geschlagen zu haben. Ein
22-Jähriger habe eingeräumt, das Opfer festgehalten zu haben. Gegen weitere
Beteiligte werde noch ermittelt. Der Jordanier war von mehreren Deutschen
angegriffen und mit Fäusten geschlagen worden. Er war nur versehentlich nach
Frankfurt (Oder) gekommen, weil er in Berlin den Zug verwechselt hatte.
(EPD, Berliner Zeitung) POTSDAM. Die geplante Abschiebung einer kongolesischen Familie aus
Brandenburg ist vom Ausländerbeauftragten der Berlin-brandenburgischen
Kirche Hanns Thomä-Venske als völlig inakzeptabel bezeichnet worden. In der
Demokratischen Republik Kongo würden die Menschenrechte nicht gewahrt, 73
Prozent der Menschen litten Hunger. Ein Anwalt der seit über zehn Jahren in
Deutschland lebenden Familie will gegen die Abschiebung einen Eilantrag beim
Verwaltungsgericht stellen.
Offenes Klima — mit einer Ausnahme
Eine kongolesische Familie, die seit elf Jahren in der Stadt Brandenburg
lebt, soll am Montag abgeschoben werden. Eigentlich könnte für sie die
Altfallregelung gelten. Ein entsprechender Antrag wird seit einem Jahr nicht
bearbeitet. Nun wollen Freunde die Abschiebung verhindern
Die ungleichen Familien kamen zeitgleich nach Brandenburg an der Havel.
(TAZ) Andrea-Carola und Fritz Rudolf Güntsch Ministerialdirektor im Ruhestand,
Informatikprofessor und prominenter Computerpionier, zogen 1992 aus
Baden-Württemberg in die Heimatstadt des Ehemanns. “Wir waren beeindruckt
von dem offenen Klima”, sagt Andrea-Carola Güntsch. Mit einer Einschränkung:
“Überall treffe ich auf freundliche Menschen, nur nicht in der
Ausländerbehörde!”
José Ndualu, Kunststudent aus Kinshasa, kam im Mai 1992 unfreiwillig in die
Havelstadt. Der damals 23-Jährige floh nach Deutschland, nachdem er an der
Universität in Kinshasa Proteste gegen ein Massaker der Regierungstruppen an
Studierenden und Lehrkräften organisiert hatte. Weil José und wenig später
seiner Ehefrau Clara die Flucht nach Europa gelang, ließen Mobutus Soldaten
ihren Zorn an der im Kongo verbliebenen Familie aus. Eine Schwester und die
Mutter wurden öffentlich vergewaltigt; 1999 gipfelte der Terror in der
Ermordung der Mutter.
Kontakt mit Deutschen hatten José und Clara Ndualu in den ersten fünf Jahren
ihres Aufenthalts in Brandenburg-Stadt kaum. Die soziale Isolation, die mit
dem reglementierten Heimleben von Asylsuchenden einhergeht, brach erst auf,
als das kongolesische Ehepaar im Jahr 1997 nach der Geburt ihres Sohnes im
Standesamt zufällig auf das Ehepaar Güntsch traf. Seitdem, sagt
Andrea-Carola Güntsch, “ist die Familie in unseren Freundeskreis einbezogen
und gut integriert”. Der sechsjährige Glody und der dreieinhalbjährige
Rudolf Dovny besuchen einen städtischen Kindergarten und sprechen fließend
Deutsch.
Nun ist das Engagement der Güntschs buchstäblich die letzte Hoffnung für die
Freunde. Geht es nach der Ausländerbehörde der Stadt Brandenburg, soll die
Familie Ndualu am Montag in die Demokratische Republik Kongo abgeschoben
werden. Denn ihre Asylanträge sind letztinstanzlich abgelehnt. Und einen
Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nach der so genannten
Altfallregelung hat die Ausländerbehörde im Oktober 2001 abgelehnt. Zu
Unrecht, davon ist Rechtsanwalt Stefan Gräbner überzeugt. Denn die Familie
erfülle die Bedingungen für “Altfälle” nahezu mustergültig: Sie sei
integriert, ohne Vorstrafen und lebe in einer eigenen Wohnung. Clara Ndualu
Kamisa arbeitet seit Anfang 2002 als Zimmermädchen in einem Potsdamer Hotel.
Eine Antwort auf den Widerspruch gegen die Entscheidung der
Ausländerbehörde, den die Familie im November 2001 einlegte, haben die
Ndualus auch zwölf Monate später noch nicht in der Hand. Gespräche, die das
Ehepaar Güntsch, die PDS-Landtagsabgeordnete Petra Faderl und Gräbner in den
letzten Monaten mit der Ausländerbehörde und Brandenburgs Oberbürgermeister
Helmuth Schmidt (SPD) führten, blieben ebenso ergebnislos wie eine
Dienstaufsichtsbeschwerde. “Nach außen hin wird Entgegenkommen signalisiert,
aber in Wirklichkeit wird weiter die Abschiebung vorbereitet”, sagt der
Rechtsanwalt. Faderl kritisiert, man habe “nicht zeitnah genug gearbeitet”
und nutze “aus Angst vor dem Potsdamer Innenministerium” den
Ermessensspielraum nicht.
Der taz ließ Oberbürgermeister Schmidt ausrichten, er werde in der nächsten
Woche prüfen, warum die Ausländerbehörde den Widerspruchsantrag der Ndualus
seit über einem Jahr nicht bearbeitet hat. Um zu verhindern, dass die
Familie dann schon im Flugzeug nach Kinshasa sitzt, hat Rechtsanwalt Gräbner
gestern einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam gestellt.
Andrea-Carola Güntsch sagt, “die Schikanen” der Ausländerbehörde dürften
nicht zum Erfolg führen.
(Martin Klesmann) ORANIENBURG. Gut 3,7 Millionen Menschen haben in den vergangenen zehn Jahren
die brandenburgischen KZ-Gedenkstätten Sachsenhausen, Ravensbrück, das
einstige Zuchthaus in Brandenburg/Havel und die Todesmarsch-Gedenkstätte im
Belower Wald besucht. “Dies ist durchaus relevant für die internationale
Bedeutung Brandenburgs”, sagte Günther Morsch, der Direktor der Stiftung
Brandenburgische Gedenkstätten, am Donnerstag in Oranienburg.
Nach Ansicht Morschs haben sich die ostdeutschen Gedenkstätten in den
letzten zehn Jahren sogar zum Motor einer neuen Erinnerungskultur
entwickelt. Endlich hätten alle Opfer Erwähnung gefunden — auch die
Kriegsgefangenen, die Homosexuellen und die Opfer des Stalinismus nach 1945.
Von neuer Qualität sei auch, dass die Gedenkstätten nach der Wende als
zeithistorische Museen konzipiert worden seien, sagte Morsch. Überreste des
Lagers seien freigelegt, saniert und bewahrt, insgesamt rund 25 Millionen
Euro verbaut worden. Anders in der alten Bundesrepublik, dort sei etwa ein
erheblicher Teil des KZ Flossenbürg nach 1945 abgerissen worden. Zudem habe
die Stiftung zeitgenössische Gegenstände von Überlebenden der Lager
gesammelt. Und auch die wissenschaftliche Forschung vor Ort sei wieder
möglich. Anders als zu DDR-Zeiten: “Damals hat das Zentralkomitee sogar
beschlossen, dass in Ravensbrück und Sachsenhausen nicht geforscht werden
darf.”
In der DDR seien die Gedenkstätten als “Tempel des Antifaschismus” ohnehin
politisch instrumentalisiert worden. Spätfolge dieser “Erblast des
DDR-Antifaschismus” sei, dass heute noch die Opfer des sowjetischen
Speziallagers in Sachsenhausen “pauschal als Nazis diskriminiert” würden.
Morsch forderte zugleich ein stärkeres Engagement der Gesellschaft gegen den
Rechtsextremismus im Land. Im September 2002 hatten Rechtsextremisten einen
Brandanschlag auf die Todesmarsch-Gedenkstätte Belower Wald bei Wittstock
verübt. “Wir haben dafür gesorgt, dass dieser aktive Gedenkort nicht
geschlossen werden musste.”
Derzeit bereitet die Stiftung eine Ausstellung über politische Häftlinge in
Sachsenhausen vor, die in den Nachkriegsjahren höchste politische Ämter in
Europa ausfüllten. Im früheren Frauen-KZ Ravensbrück stehen 2004 die
SS-Aufseherinnen im Mittelpunkt einer Ausstellung.
Morsch zeigte sich zuversichtlich, dass seine Stiftung trotz der leeren
Landeskasse von Sparmaßnahmen verschont bleibt. Seit Jahren erhält die
Stiftung jährlich rund 5,3 Millionen Euro, jeweils zur Hälfte von Land und
Bund.
(Prenzlauer Zeitung, Claudia Marsal) Quasi offene Türen eingerannt haben die Vertreter der
Flüchtlingsinitiative Prenzlau sowie der Vereine “Pfeffer und Salz” Angermünde
und PUKK Schwedt in dieser Woche mit ihrem “Offenen Brief an die politisch
Verantwortlichen in der Uckermark”.
In dem Schreiben forderten die Sprecher Bethy Muriuthi, Jans Tangermann und
Christin Meile den Landkreis auf, umgehend die politischen und rechtlichen
Rahmenbedingungen zur vorbehaltlosen Auszahlung von Bargeld an die hier
lebenden Asylbewerber zu schaffen.
Selbiges sei zu Wochenbeginn geschehen, versicherte
Uckermark-Sozialdezernentin Marita Rudick auf Nachfrage.
Prompt reagiert
Man habe so prompt auf die am 7. Januar 2003 überraschend erfolgte Aufhebung
des Runderlasses zur Festlegung auf das Sachleistungsprinzip bei der
Versorgung von Asylbewerbern durch das Landeskabinett reagieren können, weil
sich der Kreistag bereits vor über einem Jahr gegen die bisher praktizierte
Wertgutschein-Praxis ausgesprochen hatte.
“Es war somit klar, was politischer Wille der Abgeordneten ist. Ich habe
demzufolge das Sozialamt gebeten, umgehend die Umstellung von Sach- auf
Bargeldleistungen vorzunehmen, alle vertraglichen und organisatorischen Fragen
schnell zu klären und gehe davon aus, dass das bereits ab Februar greift”,
führte Marita Rudick weiter aus.
Nur Taschengeld
Allerdings nur für den dafür in Frage kommenden Personenkreis, sprich
Asylbewerber, die bereits länger als drei Jahre in Deutschland sind, schränkte
die Dezernentin ein.
Das werde zirka ein Viertel der hier lebenden Frauen, Männer und Kinder
betreffen, rechnete sie auf Bitten des Uckermark Kurier hoch.
Alle übrigen fielen auch weiterhin unter das per Gesetz festgeschriebene
Sozialhilfe-Sachleistungsprinzip.
Selbiges regelt bislang noch bei allen Asylbewerbern, dass lediglich das
Taschengeld — im Schnitt 41,40 Euro pro Person/Monat — bar ausgezahlt wird.
“Die Sachleistungen werden bis dato ausschließlich in Form von Wertgutscheinen
— durchschnittlich 158 Euro — gewährt”, war dazu gestern bei Mitarbeiter
Eberhard Munzel im Asylbewerberheim Prenzlau zu erfahren.
Er rechne damit, dass sich der Ausgabemodus — das Sozialamt kommt an zwei
Zahltagen im Monat ins Heim — jetzt um ein Vielfaches vereinfachen werde und
freue er sich für die Asylbewerber, dass erneut ein Etappensieg errungen
werden konnte.
Massive Proteste hätten bereits im Jahr 1997 dazu geführt, dass die
Versorgungsmagazine der Heime aufgelöst wurden und sich die Asylbewerber
fortan selbst in Handelseinrichtungen der Stadt Prenzlau mit Waren des
täglichen Bedarfs eindecken und ihren Lebensunterhalt sichern konnten, und
zwar mit besagten Wertgutscheinen. Diese hätten allerdings den Nachteil, dass
sie nicht in allen Märkten akzeptiert würden, dass die Anschaffung technischer
Geräte damit nur eingeschränkt möglich sei und dass sie die Inhaber auch nicht
ertüchtigten, diverse Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, zählte Bethy
Muriuthi einige der Hauptkritikpunkte auf.
Brot nicht beim Bäcker
Es sei ihnen also nicht möglich, wie jeder andere Bürger auch mal ein Brot
direkt beim Bäcker oder eine Wurst beim Fleischer zu holen, ganz zu schweigen
von einem Friseurbesuch oder diversen Reparaturen.
“Dieses diskriminierende Prinzip”, so der Wortlaut des “Offenen Briefes”, habe
die Flüchtlinge zudem zu Menschen zweiter Klasse degradiert und dem
rassistischen Alltag Vorschub geleistet.Deshalb habe man sich auch an der seit
Ende 2002 laufenden Volksinitiative zur Abschaffung dieser Ungleichbehandlung
beteiligt, Unterschriften gesammelt und Gutscheinumtauschaktionen organisiert.
“Es ist für uns deshalb eine große Freude, dass unser Engagement Erfolg
gezeigt hat”, hieß es weiter.
Der vorliegende Beschluss der Landesregierung Brandenburg sei allerdings nur
ein Etappenziel, da es noch weitere ausgrenzende und diskriminierende Gesetze
und Festlegungen gebe.
Man erinnere in diesem Zusammenhang an die Residenzpflicht, die eingeschränkte
ärztliche Versorgung oder das Prinzip der Unterbringung in Übergangsheimen
weit ab im Wald (Crussow).
“Wir werden uns deshalb auch weiter für eine gleichberechtigte Behandlung von
Flüchtlingen und gegen diskriminierende Gesetze engagieren”, schließt der
“Offene Brief”.