POTSDAM Wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wird gegen vier Personen in Königs Wusterhausen ermittelt. Die zwei Männer und zwei Frauen im Alter von 19 bis 32 Jahren sollen in der Nacht zu gestern in einer Wohnung rechte Musik abgespielt und gesungen haben, berichtete ein Polizeisprecher. Drei Tatverdächtige seien in Polizeigewahrsam genommen worden, um nach erfolgten Anwohnerprotesten weitere Ruhestörungen zu verhindern.
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“Sometimes the bear gets you and sometimes you get the bear.” An dieses englische Sprichwort müssen in diesen Tagen wohl die Mitglieder der brandenburgischen Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei denken. Heute saßen zwei von ihnen im Potsdamer Amtsgericht auf der Anklagebank.
Im Jahr 2001 druckten die Mitglieder der Initiative, die sich damals noch Bündnis gegen das Polizeigesetz nannten, ein satirisches Plakat, das Innenminister Schönbohm gar nicht so lustig fand. Waren auf dem Plakat doch die Worte: „Achtung, dieser Platz wird noch nicht videoüberwacht! Leinen Sie ihr Kind an, sorgen Sie für ausreichende Bewaffnung und führen sie kein Bargeld mit sich. Straftaten können hier nicht ausgeschlossen werden. Wir wollen das Sie sich leben. Ihr Jörg Schönbohm“ auf leuchtend gelbem Untergrund und mit farbiger Schrift zu lesen. Der Text und die Machart des Werkes, würden den Anschein erwecken, so das Innenministerium, dass es sich hier um eine amtliche Veröffentlichung handle. Völlig unverständlich für Beate Netzler, Sprecherin der Initiative: „Ganz eindeutig ist dies ein satirisches Plakat. Vielmehr erweckt die Klage den Eindruck, dass hier wieder einmal kritische Stimmen zum Schweigen gebracht werden sollen. Satire ist von je her ein gesellschaftliches Mittel gewesen um Kritik an den Verhältnissen zu äußern. Das muss ein Staat wie dieser einfach vertragen können.“
Die Staatsanwalt argumentierte, dass es erst auf den zweiten Blick erkennbar sei, dass es sich um eine Satire handle. Auf dem Plakat war nämlich am unteren rechten Rand in kleiner Schrift das „ViSdP“, sprich der Presseverantwortliche vermerkt. Damit sei das Plakat dann auch endgültig als nicht amtlich zu erkennen, so die Anwälte, von denen die Volksinitiative gleich zwei ins Rennen schickte.
Die Verhandlung kreiste dann aber nicht um die Frage, ob es sich offensichtlich um Satire handele oder nicht, sondern ob die Beklagten tatsächlich vorsätzlich ein Amt vorgetäuscht hätten. Im Plädoyer des Staatsanwaltes bezog dieser auch politisch Stellung, was für einige Aufregung im Gerichtssaal sorgte. Der Staatsanwalt bezeichnete es als „Intellektuell abgehoben“ sich nicht darüber zu freuen, dass nun am Potsdamer Hauptbahnhof die Kriminalität nach aktuelle Pressemitteilung des Innenministeriums auf Null reduziert sei. Dem erwiderten beide Angeklagten, dass sich durch den Verdrängungseffekt Straftaten nur örtlich verschöben. Leidtragende seinen die ärmeren Bevölkerungsschichten, in deren Wohnbezirke keine Kameras aufgehängt würden, weil es kein Interesse zur Lebensqualitätserhöhung durch die Politik gäbe. Der Volksinitiative gehe es aber nicht um eine flächendeckende Überwachung, sondern um die generelle Ablehnung.
Am Ende der Verhandlung beantragte der Staatsanwalt dann 15 Tagessätze zu je 30 Euro für jeden der Angeklagten. Diese baten darum, wenn ihr Antrag auf Freispruch nicht entsprochen wäre, einen höheren Tagessatz anzusetzen, denn damit sei das Urteil hoch genug um für eine Berufung zugelassen zu werden. „Wir werden notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen“ sagte einer der Angeklagten in der Verhandlung.
Die Richterin sprach dann auch ein deutlich Urteil. Freispruch. Das Gericht folgte der Ansicht der Verteidigung, dass ein Wille zur Anmaßung nicht erkennbar sei. Ansonsten hätten die Beklagten auch nicht die Presse eingeladen um das Plakat des Bündnisses der Öffentlichkeit vorzustellen. Auch wenn, wie dargelegt wurde, sich Personen dieses Plakat in den Büros der Initiative abholten, wäre ja erkennbar, dass nicht das Ministerium hier Herausgeber sei. Außerdem würde das Plakat mit seiner leuchtende Aufmachung nicht wie eine amtliche Bekanntmachung aussehen.
Die Kosten des Rechtsstreit trägt zu einhundert Prozent die Staatskasse. „Ein teures Vergnügen für die Rachegelüste von Schönbohm“, so Netzler. Befragte Juristen waren sich im Vorfeld einig, dass die Klage der Staatsanwalt keine Aussicht auf Erfolg hatte.
„Wir hoffen uns nun wieder intensiver unserer inhaltlichen Arbeit widmen zu können“, sagte eine sichtlich fröhliche Beate Netzler. Doch eine eventuelle Berufung im Streit um die Domain www.polizeibrandenburg.de, den die Initiative noch unterhält, steht eventuell noch aus. Bis dahin kann das besagte Plakat noch angesehen bzw. bestellt und an anderer Stelle als Protestpostkarte verschickt werden.
EBERSWALDE Fremdenfeindlichkeit und Gewalt in Brandenburg sind nach Ansicht des Städte- und Gemeindebundes bisher noch nicht ausreichend bekämpft worden. Die Situation sei trotz intensiver Anstrengungen der Landesregierung nicht besser geworden, sagte Geschäftsführer Karl-Ludwig Böttcher auf der zweiten Regionalkonferenz der Koordinatoren gegen Fremdenfeindlichkeit am Sonnabend in Eberswalde. Insbesondere die bundesweite Debatte über das Zuwanderungsgesetz gebe Rechtsradikalen weiter Auftrieb.
Nach dem Eindruck von Experten formierten sich Rechtsradikale in Brandenburg neu, sagte Böttcher weiter. So würden neuerdings viele gesellschaftliche Organisationsformen unterwandert und neue Betätigungsfelder und Netze, wie etwa die Musikszene, erschlossen. „Viele Jugendliche wissen gar nicht, dass hinter angebotenen Aktivitäten Rechtsradikale stehen“, sagte Böttcher. Ihr Arglosigkeit würde vielfach ausgenutzt.
Böttcher forderte, Brandenburg müsse dem Zuwanderungsgesetz zustimmen. „Das Bundesland darf sich nicht zum Spielball der Interessen anderer machen lassen“, meinte der Geschäftsführer.
Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) sowie weitere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens hatten im August 2000 Bürgermeister und Amtsdirektoren aufgefordert, Koordinatoren gegen Fremdenfeindlichkeit und Gewalt zu benennen. Das Koordinatoren-Netzwerk umfasst mittlerweile rund 500 Gemeinden.
Fotogalerie zur IWG-Demo
Hier noch Bilder vom Aufmarsch der IWG in Frankfurt (Oder) am 12.01.02. Das erste Bild zeigt BGS-Kräfte am Bahnhof beim Einsatz mit Hunden (natürlich ohne Maulkorb) bei abdrängen der Antifas von der Strasse. Die nächsten
beiden Bilder zeigen die spärlich besuchte Demo der Nasen.(im Bild keine Frankfurter Glatzen sondern größten Teils Gubener)
BGSler, die sich den Einsatz mit der Polizei teilten und sich Antifas mit besonderem Engagement zur Brust
nahmen, sind auf den Bildern 5–7 bei einer Gewahrsahmnahme am Bahnhof zu sehen. Glücklicherweise hatten sie alle Hände voll zu tuhen. Bild 8 zeigt die Sitzblockade in der Rudolf-Breitscheid-Strasse und offensichtlich überforderte
Einsatzkräfte der Polizei kurz vor einer kleinen Schneeballschlacht. Anzumerken ist, das hier keine Schneebälle sondern Fäuste der Bullen die Antwort waren.
Etwa an dieser Stelle entschied sich dann der Einsatzleiter die Nasen auf kürzestem Wege wieder zum Bahnhof zu schicken, die eigentliche Strecke über Heilbronner Strasse, Gubener Strasse und Ferdinandsstrasse wäre etwa noch mal so
weit gewesen. Ein erster Erfolg für die Antifas die Bullen und Faschos hier schon ordentlich zugesetzt hatten. Weit kamen sie aber nicht auf dem Rückweg, denn schon nach ca. 60m blockierten erneut zwei Sitzblockaden die Strasse.
Bild 9 zeigt die dementsprechen begeisterte Trachtengruppe in grün.
Eberswalder Netzwerk ist nicht offen für Rechtsextremisten und “Nationale”
Pressemitteilung
Erstmals versuchten am 17. 1.2002 zwei organisierte Rechtsextremisten an einem regulären Treffen des Netzwerkes für ein tolerantes Eberswalde teilzunehmen. Sie wurden vor Beginn der Sitzung des Raumes verwiesen. Professor Dr. Jung, Fachhochschule (FH), machte damit vom Hausrecht Gebrauch. Er begründete dies damit, daß Rechtsextremisten in dieser Organisation an der FH unerwünscht sind. Zudem sei es ein aberwitziger Akt der Dreistigkeit, wenn Rechtsextremisten in einem Bürgerbündnis gegen Rechtsextremismus mitwirken wollen. Das widerspricht dem Selbstverständnis und den Zielen des Netzwerks. Dagegen ist jeder Bürger, der sich für die Ziele des Netzwerks engagieren will, in diesem offenen Bündnis herzlich willkommen.
Die Mitglieder des Netzwerkes stellen übereinstimmend klar, dass dieses Bürgerbündnis für Rechtsextremisten nicht offen ist, da deren Handlungen den Zielen des Netzwerkes entgegenstehen. Anhand von zahlreichen Beispielen aus der Region kann belegt werden, dass die rechtsextremistischen Propaganda-Aktivitäten in demagogischer Weise gegen demokratische Grundwerte gerichtet sind und dass sie dabei bewußt mit Verdrehungen, Halbwahrheiten und dreisten Lügen arbeiten. Die organisierten Rechtsextremen versuchen offenbar, angesichts des drohenden NPD-Verbotes sich als scheinbar demokratische Partner anzubieten.
Anhand eines aktuellen Falles berieten die Netzwerker an diesem Abend, wie sich engagierte Bürger vor rechtsextremen Attacken wehren können. So wird empfohlen, Klage einzureichen, wenn Flugblätter oder Plakate mit rechtsextremem Inhalt unterschrieben sind mit Namen von Mitgliedern des Netzwerkes. Es liegen bereit eine Reihe von entsprechenden Fällen vor. Auf diese Weise werden demokratische Bürger verleumdet. Die Netzwerk-Mitglieder fordern alle jeweils Betroffenen auf, sich in solchen öffentlich gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu bekennen und zu positionieren.
Das nächste Treffen wird am 28.1.2002 um 15,30 Uhr in der Fachhochschule stattfinden. Eberswalder Bürger, die gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit aktiv werden oder sich informieren wollen, sind nach wie vor herzlich dazu eingeladen.
Dr. Mohamed Hamdali, Kai Jahns, Prof.Dr.N.Jung, Reinhard Wienke, Netzwerk für ein tolerantes Eberswalde
gegen Gewalt,Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit
Mitglied im Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit des Landes Brandenburg
Träger der Theodor-Heuss-Medaille 1999
Prof.Dr.Norbert Jung
FH Eberswalde
FB Landschaftsnutzung und Naturschutz
Professur Umweltbildung
Ebertstr.28
16225 Eberswalde
Tel. 03334/ 657311, …308
030/4743934
Am 16.01.02 verhandelte das Potsdamer Landgericht über eine Klage der brandenburgischen Landesregierung auf Freigabe und Unterlassung der Nutzung der Internetdomain www.polizeibrandenburg.de die derzeit von der Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei genutzt wird.
Das Landgericht lehnte die Anträge teilweise als unzulässig ab, verurteilte aber im Kern die Beklagten dazu, die Freigabe der Domain zu erklären und diese nicht mehr zu nutzen.
Damit folgte das Gericht der Auffassung der Kläger, daß der Begriff polizeibrandenburg ein geschützter Name sei und das Namensrecht des Innenministeriums verletzt sei.
Mit diesem Urteil zeigt sich erneut, wie gering Volksinitiativen im Land Brandenburg durch die Gerichte bewertet werden.
Die Volksinitiative hält die von der Vorsitzenden Richterin bereits vor der mündlichen Verhandlung ausgiebig dargelegte und offenbar leider bereits vor dem Austausch der Argumente bestehende Rechtsauffassung aus mehreren Gründen für falsch.
Eine einheitliche Polizeibehörde gibt es im Land Brandenburg nicht. Stattdessen existieren sechs Präsidien, die Wasserschutzpolizei, das Landeskriminalamt und verschiedene Ordungsbehörden und Spezialeinheiten. Das Innenministerium stellt lediglich die gemeinsame Dienstaufsichtsbehörde für die verschiedenen Polizeibehörden dar. Deshalb ist das Schönbohmministerium keine Polizeibehörde und kann sich daher auch nicht auf den Namen Polizei Brandenburg berufen. Eine sprachliche Verwechslungsgefahr der Begriffe Innenministerium und polizeibrandenburg besteht nicht einmal ansatzweise.
Außerdem stellt der Begriff Polizei keinen schutzfähigen Namen dar. Ohne den Zusatz einer Behördenbezeichnung wie z.B. Präsidium, Wache oder Ministerium stellt das Wort Polizei lediglich eine Berufsbezeichnung oder einen Sammelbegriff dar. Es ist praktisch unmöglich, eine Internetseite zum Thema Polizei in Brandenburg zu gestalten, ohne auf die naheliegenden Begriffe Polizei und Brandenburg zurückzugreifen.
Zuguterletzt entsteht der Polizei auch keinerlei Schaden durch den Betrieb der umstrittenen Internetseite. Ganz im Gegenteil: Hätte die Volksinitiative die Domain nicht eingerichtet, würden fehlgeleitete NutzerInnen auch nicht auf der Polizeiseite des Innenministeriums, sondern einfach auf keiner Seite landen. Während sie jetzt sofort durch einen deutlich sichtbaren roten Link zur Polizeiseite weiterfinden können, könnte auf einer leeren Seite der Eindruck entstehen, es gäbe (noch) keine Seite der Polizei.
Die Auffassung, im Internet wäre unerwünschte Werbung auszuschließen, legt den Verdacht nahe, daß im Landgericht noch mit Schreibmaschinen und Karteikarten gearbeitet wird. Mit den Realitäten des wilden Internets haben derart rührende planwirtschaftliche Wunschträume jedenfalls nichts zu tun.
Vor der Entscheidung über weitere Rechtsmittel wird die Volksinitiative die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
Das Landgericht lehnte die Anträge teilweise als unzulässig ab, verurteilte aber im Kern die Beklagten dazu, die Freigabe der Domain zu erklären und diese nicht mehr zu nutzen.
Damit folgte das Gericht der Auffassung der Kläger, daß der Begriff polizeibrandenburg ein geschützter Name sei und das Namensrecht des Innenministeriums verletzt sei.
Mit diesem Urteil zeigt sich erneut, wie gering Volksinitiativen im Land Brandenburg durch die Gerichte bewertet werden.
Die Volksinitiative hält die von der Vorsitzenden Richterin bereits vor der mündlichen Verhandlung ausgiebig dargelegte und offenbar leider bereits vor dem Austausch der Argumente bestehende Rechtsauffassung aus mehreren Gründen für falsch.
Eine einheitliche Polizeibehörde gibt es im Land Brandenburg nicht. Stattdessen existieren sechs Präsidien, die Wasserschutzpolizei, das Landeskriminalamt und verschiedene Ordungsbehörden und Spezialeinheiten. Das Innenministerium stellt lediglich die gemeinsame Dienstaufsichtsbehörde für die verschiedenen Polizeibehörden dar. Deshalb ist das Schönbohmministerium keine Polizeibehörde und kann sich daher auch nicht auf den Namen Polizei Brandenburg berufen. Eine sprachliche Verwechslungsgefahr der Begriffe Innenministerium und polizeibrandenburg besteht nicht einmal ansatzweise.
Außerdem stellt der Begriff Polizei keinen schutzfähigen Namen dar. Ohne den Zusatz einer Behördenbezeichnung wie z.B. Präsidium, Wache oder Ministerium stellt das Wort Polizei lediglich eine Berufsbezeichnung oder einen Sammelbegriff dar. Es ist praktisch unmöglich, eine Internetseite zum Thema Polizei in Brandenburg zu gestalten, ohne auf die naheliegenden Begriffe Polizei und Brandenburg zurückzugreifen.
Zuguterletzt entsteht der Polizei auch keinerlei Schaden durch den Betrieb der umstrittenen Internetseite. Ganz im Gegenteil: Hätte die Volksinitiative die Domain nicht eingerichtet, würden fehlgeleitete NutzerInnen auch nicht auf der Polizeiseite des Innenministeriums, sondern einfach auf keiner Seite landen. Während sie jetzt sofort durch einen deutlich sichtbaren roten Link zur Polizeiseite weiterfinden können, könnte auf einer leeren Seite der Eindruck entstehen, es gäbe (noch) keine Seite der Polizei.
Die Auffassung, im Internet wäre unerwünschte Werbung auszuschließen, legt den Verdacht nahe, daß im Landgericht noch mit Schreibmaschinen und Karteikarten gearbeitet wird. Mit den Realitäten des wilden Internets haben derart rührende planwirtschaftliche Wunschträume jedenfalls nichts zu tun.
Vor der Entscheidung über weitere Rechtsmittel wird die Volksinitiative die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte
gegenüber der Polizei
Lindenstraße 53, 14467 Potsdam,
Fon 280 50 83
Fax 270 87 28
Seitdem sich im August 2001 die Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei im Internet präsentiert, ist das Potsdamer Innenministerium beunruhigt. Wird dort doch befürchtet, dass durch die Adresse, unter der sich die Initiative zeigt, eine „Zuordnungsverwirrung“ beim surfen durch die Weiten des WWW einstellt. Denn laut Argumentation des Ministeriums, entstünde bei der Domain www.polizeibrandenburg.de der Verdacht, dort verberge sich der Internetauftritt der brandenburgischen Polizei und nicht der Volkinitiative. Grund genug eine Klage beim Landgericht einzureichen und die Aktivisten vor Gericht zu bringen.
„Wir würden uns lieber mit unserer eigentlichen Arbeit beschäftigen, anstatt uns hier vor Gericht verteidigen zu müssen“, sagte Beate Netzler, Sprecherin der Volksinitiative. Seitdem der Innenminister des Landes Brandenburg, Jörg Schönbohm, vergangenen Jahres eine Verschärfung des Polizeigesetztes erreichte, bemüht sich die Initiative Aufklärungsarbeit zu leisten und die Kontrolle der Polizei zu erhöhen. „Die Rechte der Polizei gegenüber den Bürgern werden immer weiter ausgebaut, während Kontrollmöglichkeiten für normale Menschen fast gar nicht bestehen“, so Netzler und verweist dabei auf die neu eingeführte Videoüberwachung, die Möglichkeit zur Verhängung von Aufenthaltsverboten und den polizeilichen Todesschuss. „Um so verwunderlicher ist es“, laut Netzler „dass das Ministerium nun ein neues Bürgerrecht konstruiert, nämlich das, auf verwirrungsfreies Surfen im Netz. In der Tat, beim surfen durchs Netz, springen schön öfter mal Werbefenster auf oder es erfolgt eine Umleitungen zu einer anderen Seite. Juristisch gesehen geht es aber um das Namensrecht an dem Wort Polizeibrandenburg. Und das hat, so die Richterin, ganz eindeutig das Land Brandenburg. Einwände nach dem der Begriff Polizei nicht eindeutig definierbar sei ließ das Gericht nicht gelten. Statt dessen verurteilte es die Volkinitiative auf Herausgabe der Domain, andernfalls würden eine viertel Million Euro oder 6 Monate Haft drohen. Für Beate Netzler völlig unverständlich, beschäftigen sich doch die Initiative genau damit, was der Domainname auch sage, mit der Polizei in Brandenburg. Und damit, so Netzler, würden sie auch die Kontrollaufgaben des Innenministeriums und damit eine öffentliche Aufgabe übernehmen. Sie verweist auf die Räumung eines besetzten Hauses in der Potsdamer Breitscheidstraße im Sommer letzten Jahres.„Die Polizei stürmte das Haus unbegründet und behauptete, sie habe Diebesgut darin gefunden.“ Bis heute würde die hochbrisante Sache hingezogen, bei der sich auch der Oberbürgermeister eingeschaltet hatte. Es sei erwiesen, dass sowohl die Tatsachen zur Räumungsanordnung als auch die Diebstahlbehauptung falsch sei. „Kein Wort des Ministeriums dazu“, so Netzler. Auf der Homepage der Volksinitiative befände sich jedoch ein umfangreicher Bericht dazu. „Und ausgerechnet jetzt fällt dem Innenministerium ein, unsere Adresse zu beanspruchen“, so Netzler. Der Verdacht liegt tatsächlich nahe, dass hier unliebsame Kritiker zum Schweigen gebracht werden sollen.
In der Vergangenheit sahen es Minister Schönbohm und sein Pressesprecher Homburg (beide CDU) nämlich mit dem „Domaingrabbing“ nicht zu ernst. War es doch für ihren jetzigen Job sehr von Vorteil, dass sie sich im Landtagswahlkampf 1998 die Adressen www.manfred-stople.de und www.reginehildebrandt.de sicherten und direkt auf die Seiten der Landes CDU leiteten. Doch davon wollen sie jetzt nichts mehr wissen.
Dem Gericht war jedenfalls an einer Presseberichterstattung nicht viel gelegen, denn es verwies Journalisten, die im kleinen Verhandlungssaal kein Platz mehr fanden des Raumes. Eine Stuhlreihe mehr, hätte dem ganz einfach abgeholfen.
Ob sich die Initiative eine neue Domain sucht, oder ob sie in Berufung geht, das halten sich die Aktivisten derzeit noch offen.
Der teuerste Punkt aller Zeiten
Potsdam - Am Morgen des heutigen Mittwoch kam es zur Verhandlung zwischen dem Land Brandenburg und der Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei. Das Innenministerium des Landes will die Homepage der Volksinitiative polizeibrandenburg.de. herausverlangen.
Öffentlichkeit schien nicht gewahrt
Noch bevor die eigentliche Verhandlung begonnen hat, zeigte sich, wie das Land mit unliebsamen Gegnern umgeht. Obwohl zu erwarten war, dass das öffentliche Interesse an dieser Verhandlung nicht gerade als gering einzuschätzen ist, wählte man im Landgericht einen kleinen Gerichtsaal, sodass die zahlreich erschienenen Gäste und JournalistInnen zu einem Teil nicht an der Verhandlung teilnehmen konnten. Auch auf die Bitte, weitere Stühle in den Raum zu stellen, reagierte das Gericht negativ. Stattdessen sicherte ein Justiz-Angestellter die Tür zum Verhandlungsaal. “Öffentliche Verhandlung” hieß an der Tür…
Spannend konnte man die Verhandlung nicht nennen. Nach 15 Minuten war die sie bereits beendet. Die “öffentliche Verhandlung” beschränkte sich auf das Vorlesen der der Klage und deren Erwiderung. Die Anwältin der Volksinitiative, Antje Klamann, ergriff noch einmal das Wort und begründete die Klageabweisung weiter.
Klar war allen im Gerichtssaal sitzenden, dass sich das Gericht offenbar schon vorher entschieden hatte. Die vorsitzende Richterin bestellte nach der spannenden Viertelstunde, die Beklagten auf den Nachmittag zur Urteilsverkündung. Mit Spannung erwarteten die Beobachter dieses Rechtsstreits das Urteil — ebenso wie die ebenfalls zurückgekehrten Journalisten.
Das Urteil
Die vorsitzende Richterin verurteilte ein Mitglied der Volksinitiative, auf das die Domain polizeibrandenburg.de registriert ist, zur Herausgabe der Homepage. Das heißt, dass diese bein der DeNIC eG abgemeldet werden muss. Desweiteren dürfen auf der Homepage keine Inhalte mehr hinterlegt werden — für die Inhalte zeichnete ein anderes Mitglied der Volksinitiative.
Wenn die Beklagten der Aufforderung des Gerichtes nicht nachkommen, wird gegen sie ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 255.645,94 EUR (500.000 DEM) verhängt. In Anbetracht der Tatsache, dass das Innenministerium sich die Domain vor Jahren schon für zirka 1,00 DEM pro Monat sichern hätte können, scheint dies völlig übertrieben. Weiterhin hätte das Ministerium sich die 35 Prozent der Kosten des Verfahrens, die dem Kläger auferlegt wurden, sparen können.
Die Volksinitiative behält sich übrigens das Rechtsmittel der Berufung vor. Mehr Infos unter http://www.polizeibrandenburg.de.
12.1. FF/O: Die Auswertung
Für viele Menschen auf der Welt, war dies wohl ein
ganz normaler Samstag: wieder sind zehntausende
Menschen verhungert, an dem HI-Virus gestorben oder
in Folterknästen zu Tode geprügelt worden.
Die Armut von 5/6 der Weltbevölkerung ist noch
schlimmer geworden, was mensch sich kaum noch
vorstellen kann. Viele umgehen dieses Problem des
Vorstellens bzw. Nachdenkens mit geflegter
Unterhaltung Marke ProSieben oder RTL2.
Wenn wir schon von all den toten Entertainment-
Junkies sprechen, ist noch zu sagen, dass es auch
für sie wieder ein ganz normaler Tag war: ein
weiterer Tag wo reichlich Bier getrunken wurde und
sich Sport im TV reingezogen wurde, ein weiterer
Tag Verdummung, ein weiterer Schritt ins psychische sowie physische Grab.
Auch die Bonzen dieser Welt haben wiedermal einen
ganz normalen Samstag verbracht. Einmal mehr
Milliardengewinne auf Kosten des größten Teils der Erdenmenschen.
Auch hier in der BRD alles wie immer: Rassistische
und Sexistische Anmache und Übergriffe,
Konsumorgien in den großen Kaufhausketten, Hetze
gegen jegliche linke Opposition und für den
3.Weltkrieg aus der bürgerlichen Presse.An sich nicht ungewöhnlich, oder?
In Frankfurt/Oder bietet sich, welch Wunder, nun auch keine Besonderheit an.
Die IWG(Interessengemeinschaft für die
Wiedervereinigung Gesamtdeutschland) organisierte
einen Naziaufmarsch, dem rund 30 Faschos folgten.
Diese waren u.a. auch aus Guben(dem nächsten
Aufmarschort der IWG am 9.02.) sowie Nordbrandenburg vertreten.
Eigentlich ist eine solche Zusammenrottung von
Nazis eine Normalität die das tägliche Stadtbild inFfo. prägt.
Dennoch, konnte diesmal auch noch etwas anderes
Wahrgenommen werden: der wohltuende Duft, der
elektrisierende Klang und das durchdringende Gefühl von Widerstand.
Widerstand gegen den Aufmarsch vor Ort aber auch
Widerstand gegen die Herrschende Ordnung der Welt.
Diese Ordnung ist der Ursprung des Elends von
Milliarden, der Zerstörung der Natur, der
Unterdrückung und Entrechtung, der Zerstörung des menschlichen Geistes.
Der sogenannte staatliche Antifaschismus ist ganz
eng verknüpft mit dem staatlichen Rassismus.
In Frankfurt bedeutet dies, dass einerseits Werbung
dafür gemacht wird Opfern zu Helfen, andererseits
wie schon gewohnt, von Polizei,Presse und
Lokalpolitikern eine Hetze gegen Asylbewerberinnen
betrieben wird, die den Nazis, rechten Prolls und
deren Eltern und Freunden eine grosse Unterstützung
und einen großen Rückhalt, für ihren hemmungslosen
Hass auf alles was sie nicht für normal halten, gibt.
Da dies alles schon vielen klar ist soll es auch nicht weiter darum gehen.
Wichtiger ist die Darstellung des Geschehenen aus
unserer Sicht und die Selbstkritik die sich daraus
ergibt, sowie natürlich, wenn es angebracht ist,
uns selbst zu loben. Wichtig ist das, für eine
Perspektive, für die eigene Weiterentwicklung sowie
die Suche nach entschlossener Offensive.
Als vor einiger Zeit die Meldung ankam, dass die
IWG in Ffo. aufmarschieren will, waren erstmal alle
genervt, aber blickten dem Aufmarsch auch mit
Erwartung auf aktiven Widerstand entgegen.
Bei der Mobilisierung für antifaschistischen
Widerstand gegen die Revanchisten, wurden einige
Fehler gemacht: In Ffo. selbst wurde der Termin
nicht weit genug herumgetragen, es gab keine
Infoveranstaltungen oder sonstiges. Allein in dem
ziemlich spät gekommenen Internet-Aufruf waren ein
paar Informationen zu der IWG, zu Patella sowie
möglichen Naziteilnehmern gegeben.
Da die Internet-Veröffentlichung auch diesmal nicht
auf große Resonanz stiess, muss überlegt werden, ob
das an der Art und Weise liegt oder ob das Netz als
Mobilisierungsmittel von uns als zu hoch geschätzt worden ist.
Es sind aber noch andere Dinge vorher passiert.
Zum einen gab es nach der letzten Nazidemo im
September ein Gespräch mit Gericht, Stadtpolitikern
und Polizei. Bei diesem Gespräch wurde das brutale
Vorgehen der Bullen gegen die Gegendemonstranten
kritisiert. Von Seiten der Polizei wurde alles auf
die Entscheidung des Gerichts zur Aufhebung des
Verbotes abgeschoben bzw. die Gegendemonstranten
wurden zu Unruhestiftern ernannt.Die Vertreterin des Gerichts, meinte sich als
Liebhaberin des Grundgesetzes äussern zu müssen und
wies auf die Notwendigkeit hin, dass Nazis das
Recht haben ungestört ihren faschistischen Dreck zu
verbreiten und durch die Strassen zu ziehen.
Weiterhin, wurde noch kritisiert, dass die damalige
Route durch mehrere Stadtbezirke lief und mensch
damit nicht gerade von einer negativen Einstellung
von den Behörden gegenüber den Nazis zu sprechen war.
Zum anderen wurde der Aufmarsch am 12.01. bereits 2
Wochen vor dem Termin von staatlicher Seite erlaubt.
Damit war auf dieser Ebene kein Ergebnis des genannte Gespäches sichtbar.
Am Tag des Auflaufes waren anfänglich nur ein paar
Nazis am Bahnhof zu sichten, die aber von allen
Seiten, von der Polizei geschützt wurden.
Nach und nach wurden es mehr, bis die ca. 30
Schweine mit einiger Verspätung loszogen.
Inzwischen hatten sich etwa 100 Gegendemonstranten
eingefunden, welche von starken Polizeiketten daran
gehindert wurden, den Bahnhof zu betreten.
Von allen Seiten machten die Bullen Videos von den Anwesenden Antifaschistinnen.
Bereits einige Zeit vor dem Beginn der Nazisdemo
gab es lautstarken Protest mit Trommeln(auch auf
Kochtöpfen), Pfeifen sowie Liedern.
Einige der Gegendemonstranten waren von Kopf bis
Fuss in ein weisse Stoffanzüge eingekleidet.
Als sich die Faschisten dann in Bewegung setzten,
konnten die Bullen nur mit viel Mühe verhindern,
dass sich die Antifas bereits dort auf die Strasse begaben.
Wie nicht anders zu erwarten sah diese Mühe so aus,
das Jugendliche und auch Ältere geprügelt und getreten wurden.
Es gab massiv Beschimpfungen gegen sie, und um dem
ganzen noch die Krone aufzusetzen standen hinter
den aggressiven Bullen auch solche mit Hunden.
Die Hunde wurden die ganze Zeit über angeheizt und
die Antifas wurden mit den Hunden bedroht.
Nur vereinzelt zeigte das Vorangegangene Gespräch
mit der Polizeiführung Erfolg, was dann so aussah,
dass ein Bulle einen anderen, der sehr offen mit
den Nazis sympathisierte stoppte, als dieser auf
ein junges Mädchen losgehen wollte.
Also die Braunen marschierten den Bahnhofberg
hinunter. Noch bevor sie unten waren, hatten es
große Teile der Antifas geschafft, zur nächsten Kreuzung zu gelangen.
Die Nazis begannen da ihren Weg um den Dresdner Bank/Sparkassen-Komplex herum.
Am Anfang waren viele Möglichkeiten, da um zu
stören aber diese wurden nur vereinzelt wargenommen.
Doch als die Faschoratten gerade die Hälfte des
Weges geschafft hatte, gab es eine erste Sitzblockade.
Diese Blockade erreichte es, dass die Nazis erstmal
ein paar Minuten stehen mussten und danach auf den
Gehweg umgeleitet wurden. In dieser Situation
flogen dann auch einige Schnellbälle.
Allerdings waren die Bullen im Gegensatz zur
Sitzblockade auf Konfrontation aus und jagten einigen Leuten gezielt hinterher.
Nach der Kurve formierte sich wieder eine
Sitzblockade, die sofort von den Bullen umringt
wurde um zu verhindern, dass noch mehr Menschen
sich anschliessen. Diese Menschen umgingen das
Problem ganz einfach indem sie etwas 10 Meter
weiter eine 2. Sitzblockade machte.
Nach etwa 10 Minuten Wartezeit für die Faschisten,
die sich schon unwohl fühlten und allerlei
dümmliche Sprüche brachten, wurden diese dann erneut über den Gehweg umgeleitet.
Sofort wurden den Antifas der Weg versperrt um den
Nazis einen Weitergang möglich zu machen.
Diese liefen dann geradewegs zum Bahnhof zurück,
Georg Patella hielt noch eine todlangweilige Rede
und schon war das Spektakel vorbei.
Letztendlich denken wir, dass die gan
ze Geschichte
eher positiv für uns ist. Schlecht ist sicherlich,
dass die Ärsche demonstrieren durften, und dass das
auch konsequent von den Bullen durchgesetzt wurde.
Zu dieser Konsequenz gehörten wie schon gesagt auch
einige gewalttätige Ausraster.
Aber gut ist sicherlich, dass die Route diesmal so
kurz war, dass wohl kaum viele Menschen diese
Scheisse ertragen mussten. Das Ganze war eher so in
der Art: aus dem Zug/Auto einmal die Strasse
runter, um den Block herum und wieder zurück.
Die gesamte Zeit, war aufgrund der Lautstärke der
Gegendemonstranten, von den Nazis wenig zu hören.
Mit insgesamt 3 Sitzblockaden auf der kurzen
Strecke können wir auf jeden Fall von einem Erfolg
sprechen. Bei den Sitzblockaden selbst, verhielt
sich die Polizei nicht konfrontativ, was wir als
positiv aus den Reihen von denen sehen.
Insgesamt, kann mensch sagen, dass es für uns
Probleme gibt, viele Menschen aus anderen Städten
zu mobilisieren. Denen die, dennoch den Weg auf
sich genommen haben, möchten wir danken und freuen
uns schon auf ein Widersehen(dass kann vor allem
auch Mal eine antifaschistische Demo sein).
Ffo. als Stadt ist sicherlich für viele nicht
gerade interessant um dorthin zu kommen um Nazis in
den Arsch zu treten, aber wir werden weiterhin
versuchen auch überregional für solche Aufmärsche
bzw. für eigenes Unterstützung zu erhalten.
Die Polizei hat sich alles in allem um einiges
besser verhalten, als bei der Demo am 15.09., wobei
besser noch lange nicht gut ist, vorallem die
Pöbeleien, Beleidigungen und Gewaltausbrüche
Einzelner sind scharf zu kritisieren.
Insgesamt haben sich weniger Menschen an den
Gegenaktivitäten beteiligt als beim letzten
Aufmarsch, dafür haben aber die, die da waren auch ordentlich Stress gemacht.
Beim nächsten Mal(was es real gesehen irgendwann
geben wird), muss vorallem die Mobilisierung in
Ffo. und auch ausserhalb(Umland, Berlin) besser
gestaltet werden. Ausserdem sollten wir dann besser
über die Hintergründe informieren und auch
dementsprechend Infos auch verschiedene Arten verbreiten.
Aber jetzt erstmal Schluss damit und ein dickes Lob
and alle die in Frankfurt gegen die Nazis irgendwie
aktiv waren und natürlich schöne Grüße an euch alle da draussen.
Noch schnell 3 wichtige Termine in nächster Zeit:
(Mensch möge mir verzeihen, wenn ich was vergesse)
1.die nächste Horrormärchenstunde von Patella und
und Co. findet am 9.02. in Guben statt. Watch for Infos!
2.die 4. Antifa Aktionswoche steht an, und da gibt
es wieder jede Menge Info,Aktion usw.
Infos gibts überall, z.B. www.A3.antifa.de
3.vom 1.–3.02. trifft sich die Weltkriegselite mit
den Führern aus Politik und Wirtschaft um die
nächsten Kriege und die weitere Unterwerfung der
Welt zu besprechen. Das ganze soll in München
laufen, aber es gibt massig Ankündigungen, dass
es dann doch nicht laufen soll. Beteilung ist gefragt.
Für Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität.
Den grauen Alltag mit Liebe und Verstand sprengen.
Landgericht lädt zum Domainstreit
Am kommenden Mittwoch, dem 16. Januar 2002 findet 10.30 Uhr im Saal 005 des Landgerichtes Potsdam die öffentliche Verhandlung über die Klage des Potsdamer Innenministeriums gegen die Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei auf Freigabe der Internetdomain www.polizeibrandenburg.de statt.
Da es in diesem Verfahren um einen Rechtsstreit von grundlegender Bedeutung für die weitere Nutzung des Internet in der Bundesrepublik geht, laden wir alle Interessierten (und Journalisten) hiermit herzlich
zum Gerichtstermin ein.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Die Klageschrift kann eingesehen werden.
Die Klageerwiderung der Volksinitiative findet mensch hier.
Für weitere Informationen gilt weiterhin: http://www.polizeibrandenburg.de
Anfahrtbeschreibung:
Per ÖPNV:
Man kommt am Potsdamer Hauptbahnhof an, und fährt mit der Tram 90 oder 92 Richtung Viereckremise oder Bornstedter Feld Kirschallee (fahren alle 10 Minuten) und steigt am Nauener Tor aus.
Wenn man davor steht rechts am Nauener Tor vorbeigehen (rechterhand befinden sich einige Cafes). Dann steuert mensch unweigerlich auf eine Fußgängerampel zu, das große Gebäude an der gegenüberliegenden Ecke ist es.
Mit Auto:
am Besten am Stadthaus, Friedrich-Ebert-Straße abstellen, und diese Straße Richtung Nauener Tor runterlaufen. Dann findet mensch das Landgericht zur linken Seite.
Einen Stadtplan gibt es hier.
Anfahrtsbeschreibung auch hier.
Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte
gegenüber der Polizei
Lindenstraße 53, 14467 Potsdam,
Tel. 280 50 83
Fax 270 87 28
www.polizeibrandenburg.de