Eine Volksinitiative “zur Überwindung des Sachleistungsprinzips in
  Brandenburg” wird zurzeit gegründet. Die Gruppe arbeitet an einer Änderungsvorlage für die brandenburgische Verfassung.
 Der Paragraf 18 soll, wie weiter unten nachzulesen, abgeändert werden, um das Sachleistungsprinzip für Asylsuchende im Land abzuschaffen.
Anfang Juni beginnt dann eine Unterschriftensammlung — wenn innerhalb eines Jahres 20 000 zusammenkommen, muss der Text im Landtag besprochen werden. 
  Es gab in letzter Zeit einige Bemühungen auf Stadt- bzw.
  Landkreis-Ebene das Gutscheinsystem abzuschaffen. Bisher hatten aber
  dementsprechende Beschlüsse der Kommunen und Landkreise aber keine Wirkung,
  da das Land nicht daran gebunden ist. 
  Die Volksinitiative will versuchen, die alltägliche
  Situation der Flüchtlinge in Brandenburg zu verbessern und
  gleichzeitig öffentlich gegen den staatlichen Rassismus in diesem Land
  zu arbeiten. 
Gruppen, die die Volksinitiative unterstützen bzw. sich beteilgen wollen, werden noch gesucht:
Kontakt-Email: sachleistung@yahoogroups.de
Textvorlage für die Unterschriftensammlung
In die Brandenburgische Landesverfassung (BbgVerrf) soll folgender
  Artikel 18 a eingefügt werden: 
  Diskriminierungsverbot
  (1) Das Land Brandenburg fördert und schützt die gleichberechtigte
  Teilnahme von Ausländern und Asylbewerbern am öffentlichen Leben.
  (2) Alle Asylbewerber und Ausländer haben einen individuellen
  Rechtsanspruch auf die Unterbringung in Wohnungen statt in
  Gemeinschaftsunterkünften und auf die Gewährung von Sozialleistungen
  als Bargeld statt in Form von Sachleistungen , Chipkarten oder
  Wertgutscheinen. Zur Durchsetzung des Rechtsanspruches ist der
  Verwaltungsrechtweg eröffnet.
Begründung:
  Das Sachleistungsprinzip und die Unterbringung in
  Gemeinschaftsunterkünften sind integrationsfeindlich, diskriminierend
  und verursachen hohe Kosten für die einzelnen Kommunen.
  Asylsuchende bekommen nur etwa 80% des Soziahilfesatzes. Sie müssen
  also unter dem Existenzminimum leben. Über diese reduzierten
  Leistungen dürfen sie nicht frei verfügen. Denn davon wird ein großer
  Teil in Wertgutscheinen ausgezahlt. Die Wertgutscheine sind nur in
  bestimmten Geschäften einlösbar und gelten nur für bestimmte Waren.
  Sie können nicht angespart werden. Bei Einkäufen mit Gutscheinen wird
  nur maximal 10% Wechselgeld ausgegeben. Das Bezahlen mit Gutscheinen,
  die zusätzliche Bearbeitungszeit, die dadurch für die/den Kassierer/in
  entsteht, die Kontrolle der Waren durch die/den Kassiere/in — all dies
  stellt eine offensichtliche gesonderte Behandlung dar. Zum Teil müssen
  Flüchtlinge sogar an gesonderten Kassen bezahlen. Die Vorstellung,
  Flüchtlinge könnten nicht mit Geld umgehen und müssten deshalb mit
  Gutscheinen einkaufen gehen, wird so tagtäglich nach außen vermittelt.
  Die Gefahr, dass Vorurteile genährt werden, ist hoch.
  Die 40 Euro Bargeld pro Monat reichen nicht aus, um die anfallenden
  Kosten zu decken. Telefon-/Porto- und Anwaltskosten, Fahrtkosten,
  Zigaretten, Alkohol, Kleinigkeiten zwischendurch, Einkäufe bei
  Spezialgeschäften (wie z.B. Bäcker) können von etwa 1,36 Euro pro Tag
  kaum beglichen werden. Auf jeden Fall bleibt kein Geld, um an
  gesellschaftlichen Veranstaltungen teilzunehmen und sich somit zu
  integrieren: Deutschkurse, Kino, Theater, Vereinsmitgliedschaften,
  Disco, Weiterbildungsveranstaltungen, Museen. Das Wertgutscheinsystem
  führt also zur Ausgrenzung von Asylsuchenden und verhindert ihre
  Integration. 
  Ähnlich wirkt die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Sie
  liegen in der Regel weit abgelegen mit unzureichenden
  Verkehrsanbindungen. Es gibt keine Infrastruktur für Integration. Das
  Leben auf engem Raum ist angesichts von Traumatisierungen,
  alltäglichen Problemen und der Vielfalt von Kulturen (gerade auch für
  Kinder) eine unzumutbare psychische Belastung. Die gesetzlich
  vorgeschriebenen 6,30 m² Wohnfläche sind für die durchschnittliche
  Dauer der Asylverfahren und das damit oft/faktisch verbundene
  Arbeitsverbot menschenunwürdig. Auf diese Weise wird das Klischee von
  “faulen, herumlungernden” Asylsuchenden bedient. Ein Bild, wofür die
  Asylsuchenden nichts zu können, welches aber negative Vorurteile
  fördert und einer Integration im Weg steht.
  Als Beleg, dass diese Diskriminierung einkalkuliert und gewollt ist,
  dienen die finanziellen Aspekte. Der Stadt Potsdam zahlt jährlich etwa
  12 156 Euro an die Hersteller der Gutscheine. Die Verwaltungskosten
  für das Sozialamt sind dabei nicht enthalten. Im Landkreis
  Teltow-Fläming kostet diese Variante der Sozialleistungen sogar XXX
  Euro. Die Unterbringung in Wohnungen ist ebenfalls billiger als die in
  Heimen.
  Wenn das Land Brandenburg diese Mechanismen bewusst einsetzt, um
  Menschen abzuschrecken, dann verhindert es auch bewusst Integration
  und fördert Diskriminierung. Ein Leben in Würde ist unter den
  Einschränkungen für Asylsuchende nicht möglich. Das Signal nach außen
  ist fatal und spielt all denen in die Hände, die offensiv rassistisch
  auftreten. Alle Programme für Toleranz und gegen Fremdenfeindlichkeit
  laufen so unweigerlich ins Leere. 
  Die Stadt Potsdam, sowie die Landkreise Potsdam-Mittelmark,
  Brandenburg, Dahme-Spreewald und Uckermark haben die Wirkung der
  Wertgutscheine bereits erkannt und entsprechende Willenserklärungen zu
  deren Abschaffung beschlossen. Wir fordern die Landesregierung auf,
  diesen Beschlüssen zu folgen und mit der Umsetzung unseres Anliegens
  einen großen Schritt in Richtung Integration und Menschenwürde zu tun.