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Prügelei oder politischer Mordversuch?


Fünf Pots­damerIn­nen aus der linken Szene sollen einen Nazi zusam­mengeschla­gen haben. Heute begin­nt der Prozess

BERLIN taz Das ver­gan­gene Jahr hat für Julia S. einige Über­raschun­gen mit sich gebracht. Statt in den Som­mer­fe­rien eine Jugen­dreise zu betreuen, wan­derte die Mitar­bei­t­erin eines alter­na­tiv­en Pots­damer Jugendzen­trums erst mal ins Gefäng­nis. Ver­suchter Mord, lautete der Vor­wurf der Staat­san­waltschaft. Die 22-Jährige soll gemein­sam mit vier anderen jun­gen Leuten auf einen stadt­bekan­nten Neon­azi los­ge­gan­gen sein. Fünf Monate saß die junge Frau in Untersuchungshaft.

Heute nun begin­nt vor dem Pots­damer Landgericht der Prozess gegen Julia S. und vier Mitangeklagte — Isabelle K., 17 Jahre, sowie Arend L., Robert D. und Patrick B., alle 21 Jahre alt. Das Ver­fahren wird seit Monat­en mit Span­nung erwartet. Denn die Inhaftierung der bis dahin unbescholte­nen jun­gen Frau geri­et in der bran­den­bur­gis­chen Lan­deshaupt­stadt im ver­gan­genen Herb­st zum Poli­tikum. Namhafte Pots­damer — vom Lan­desvor­sitzen­den der Grü­nen bis zum Dekan der Hochschule für Film und Fernse­hen — wandten sich in einem offe­nen Brief gegen den ihrer Ansicht nach über­zo­ge­nen Kurs der Staat­san­waltschaft, linke Lokalpoli­tik­er ver­wahrten sich gegen den Vor­wurf ein­er “Gewalt­spi­rale” zwis­chen recht­en und linken Jugendlichen in der Stadt.

Seit Jahren hat­te es in der Stadt keinen Zweifel an der Rol­len­verteilung gegeben: Recht­sex­treme schlu­gen zu, linke Jugendliche gehörten zu den bevorzugten Opfern. Und nun war es umgekehrt? 

Der Prozess kön­nte für einige Über­raschun­gen gut sein. Das Landgericht hat die Anklage der Staat­san­waltschaft nicht im vollen Umfang zuge­lassen. Es lehnte den Vor­wurf des ver­sucht­en Mordes ab, geht stattdessen nur von ein­er gemein­schaftlich began­genen gefährlichen Kör­per­ver­let­zung aus. 

Was sich genau in der Nacht zum 19. Juni 2005 in der Pots­damer Fußgänger­zone nur einige Schritte ent­fer­nt vom Landgericht zutrug, ist bish­er umstrit­ten. Laut Staat­san­waltschaft sollen die fünf Jugendlichen aus der linken Szene den 16 Jahre alten Recht­sex­tremen Ben­jamin Ö. ver­fol­gt, zu Boden gestoßen und anschließend “auf­grund eines gemein­samen Tatentschlusses” mit einem Teleskop­schlag­stock min­destens zweimal geschla­gen haben. Gle­ichzeit­ig sei auf Ö. einge­treten wor­den. Erst als ein Bedi­en­steter eines Straßen­cafés ein­schritt, hät­ten sie von dem Jugendlichen abge­lassen und seien geflüchtet. Ben­jamin Ö. trug eine vier Zen­time­ter lange Platzwunde am Kopf und Schür­fwun­den davon. 

Glaubt man dem Strafvertei­di­ger Sven Lin­de­mann, der den 21 Jahre alten Angeklagten Patrick B. ver­tritt, dann sind die Beweise für die Tat indes dünn und die Zeu­ge­naus­sagen teil­weise wider­sprüch­lich. Er hoffe deshalb auf einige Freis­prüche, sagte Lin­de­mann der taz. 

Die Angeklagte Julia S. hat in Pots­dam selb­st schon ein­mal vor Gericht ges­tanden, allerd­ings als Zeu­g­in. Sie sagte wenige Monate vor ihrer Inhaftierung gegen örtliche Neon­azis aus. Diese hat­ten zu Sil­vester 2002 einen Bran­dan­schlag auf das von Julia S. mit­be­grün­dete Jugendzen­trum Chamäleon verübt, wo die junge Frau seit Jahren mit Mit­stre­it­ern lebt. Während des Prozess­es ver­sucht­en Neon­azis aus Berlin und Pots­dam Julia S. und andere Zeu­gen einzuschüchtern. Sie sollen sog­ar nachts vor dem Jugendzen­trum aufgekreuzt sein. 

Damals trat als Strafvertei­di­ger eines der Angeklagten der Berlin­er Anwalt Wolf­gang Narath auf, Exvor­sitzen­der der inzwis­chen ver­bote­nen recht­sex­tremen Wik­ing-Jugend und seit Jahren ein­er der promi­nen­ten Neon­azi-Vertei­di­ger der Repub­lik. Im Ver­fahren gegen Julia S. will er in eine unge­wohnte Rolle schlüpfen: Als Opfer­an­walt ver­tritt er die Inter­essen des ver­prügel­ten Ben­jamin Ö.

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Rechtsextremismus in Potsdam

Es war ein buntes Treiben auf dem Bass­in­platz in Pots­dam. Rund 20 Natio­nen präsen­tierten sich am 14. Mai 2006 bei dem „Fest gegen Frem­den­feindlichkeit” mit Infor­ma­tio­nen über ihre Län­der und Kul­turen — sog­ar Kost­proben aus den Küchen der Welt wur­den geboten. Der Tag stand unter dem Mot­to „Spie­lend ver­ste­hen”, er zeigte ein­mal mehr den weltof­fe­nen Charak­ter der Bran­den­burg­er Landeshauptstadt. 

Seit dem Über­fall auf Ermyas M. am 16. April wird die Tol­er­anz und Weltof­fen­heit Pots­dams plöt­zlich in Frage gestellt: Die Stadt sei eine Hochburg des Recht­sex­trem­is­mus, war in let­zter Zeit zu hören und zu lesen. Was die Presse­berichte jedoch ver­schweigen: Es sind ger­ade die Pots­damer Bürg­erin­nen und Bürg­er, die sich beson­ders inten­siv gegen Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit engagieren. Dies zeigt sich nicht nur an Events wie dem „Fest gegen Frem­den­feindlichkeit”, son­dern an den vie­len Ini­tia­tiv­en und Aktio­nen, die von Pots­damerinnnen und Pots­damern getra­gen wer­den. Am 21. April dieses Jahres zeigten Tausende ihre Sol­i­dar­ität mit dem ver­let­zten Ermyas M., gin­gen spon­tan auf die Straße. Im Novem­ber ver­gan­genen Jahres block­ierten mehrere Tausend Bürg­er einen Auf­marsch von Neon­azis, die durch die Pots­damer Innen­stadt ziehen woll­ten. Die 200 Recht­sex­trem­is­ten warteten stun­den­lang am Bahn­hof Char­lot­ten­hof und mussten schließlich unver­richteter Dinge wieder abziehen — ein Erfolg für die Pots­damer, die hier buch­stäblich zeigten, dass sie Ras­sis­ten und Frem­den­fein­den keinen Fußbre­it Boden ihrer Stadt überlassen.

Als Lan­deshaupt­stadt ist Pots­dam darüber hin­aus Sitz viel­er lan­desweit agieren­der Ini­tia­tiv­en gegen Recht­sex­trem­is­mus und für Tol­er­anz, von hier aus agieren z.B. das „Aktions­bünd­nis gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit”, die „Opfer­per­spek­tive e.V.” und eine der „Regionalen Anlauf­stellen für Aus­län­der­fra­gen, Jugen­dar­beit und Schule e.V. (RAA)”, die alle unter dem Dach des „Tol­er­an­ten Bran­den­burg” zusam­me­nar­beit­en. Diese Vere­ine wer­den zu einem erhe­blichen Anteil von Pots­damerin­nen und Pots­damern getra­gen und haben einen Schw­er­punkt ihrer Aktiv­itäten in der Lan­deshaupt­stadt. Für seinen ehre­namtlichen Ein­satz gegen Frem­den­feindlichkeit erhielt der Vere­in “Jugend engagiert in Pots­dam” am 8. Juni 2006 sog­ar das “Band für Mut und Ver­ständi­gung” von Bran­den­burgs Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck. Pots­dam ist damit eine Hochburg im Kampf gegen frem­den­feindliche Umtriebe.

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Neonazistische Propaganda kann zu Gewalt anstiften

Flug­blät­ter und Plakate waren sein Geschäft. Der nun ver­botene „Schutzbund Deutsch­land” lagerte in sein­er vere­in­seige­nen Druck­erei Zehn­tausende Fly­er, Plakate und Aufk­le­ber. Der Inhalt: Neon­azis­tis­che Het­ze. Am bekan­ntesten wurde das Flug­blatt, auf dem der aus Ghana stam­mende deutsche Fußball-Nation­al­spiel­er Ger­ald Asamoah verunglimpft wurde mit den Worten: „Nein, du bist nicht Deutsch­land!” Ein anderes Flug­blatt schmähte den Bun­de­spräsi­den­ten Horst Köh­ler und sein Engage­ment gegen Anti­semitismus. Weit­ere Feind­bilder des „Schutzbun­des” waren „das raf­fende Kap­i­tal”, „Speku­lanten und Zin­shaie” und „Neger, Polen usw.”, die ange­blich den Deutschen die Arbeit­splätze stre­it­ig macht­en. Ins­ge­samt lehn­ten sich die Forderun­gen auf den Druck­erzeug­nis­sen des „Schutzbun­des” stark an das 25-Punk­te-Pro­gramm der NSDAP von 1920 an. 

Mit dieser ver­fas­sungs­feindlichen Het­ze ist nun Schluss. Der Innen­min­is­ter des Lan­des Bran­den­burg, Jörg Schön­bohm, hat den „Schutzbund Deutsch­land” ver­boten. Grund für das Ver­bot war, dass der Vere­in, der sich aggres­siv gegen die frei­heitliche demokratis­che Grun­dord­nung und den Gedanken der Völk­erver­ständi­gung richtete, eine Wesensver­wandtschaft mit den Nation­al­sozial­is­mus aufwies. Die Ver­botsver­fü­gung wurde am 04. Juli 2006 13 Per­so­n­en zugestellt, 14 Objek­te wur­den durch­sucht und die gesamte „Schutzbund”-eigene Druck­er­w­erk­statt beschlagnahmt. Die Web­seite des Vere­ins, von der recht­sex­trem­istis­che Gesin­nungsgenossen bun­desweit Pro­pa­gan­da­ma­te­ri­alien herun­ter­laden kon­nten, wurde abgeschaltet.

Die ras­sis­tis­che Het­ze des „Schutzbun­des” blieb nicht fol­gen­los, hier ein Beispiel: Der „Schutzbund” belieferte Markus M. aus Hen­nigs­dorf mit Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al. Der 19jährige M. beließ es aber nicht bei dem Verteilen von Plakat­en, er verteilte auch Tritte: Im Feb­ru­ar 2006 beschädigte Markus M. mit Mit­tätern in Rheins­berg einen Asia-Imbiss, einen Asia-Obst- und Gemüse­laden und zwei weit­ere von Aus­län­dern betriebene Geschäfte, dabei wur­den Fen­ster­scheiben einge­treten und Innenein­rich­tun­gen ver­wüstet. Im März trat M. das Gaze­fen­ster zur Woh­nung ein­er Asi­atin ein und rief „Aus­län­der raus!” Dafür wurde Markus M. am 31. Mai 2006 zu zehn Monat­en Haft verurteilt. Der Fall Markus M. zeigt deut­lich, welche Wirkung recht­sex­trem­istis­che Het­zschriften auf junge Men­schen haben können. 

Die 13 Mit­glieder des „Schutzbun­des Deutsch­land” grif­f­en zwar selb­st nicht zu Gewalt, bei einem von ihnen fand die Polizei aber einen Totschläger. Gab es ihm ein­fach ein Gefühl von Macht, sich dieses poten­zielle Mordinstru­ment unter das Kopfkissen zu leg­en oder wollte er es doch eines Tages benutzen? Befürch­tun­gen, sein Heim kön­nte durch­sucht wer­den, schien der betr­e­f­fende „Kam­er­ad” jeden­falls nicht zu hegen. Auch die anderen Mit­glieder des „Schutzbun­des Deutsch­land” fühlten sich offen­bar sich­er, lagerten sie doch ihre braunen Fly­er und Plakate nicht nur in der Vere­ins­druck­erei, son­dern auch massen­weise zu Hause. Wenn sie glaubten, der Rechtsstaat nehme ver­fas­sungs­feindliche Het­ze hin, so irrten sie. Die Bran­den­burg­er Lan­desregierung beschränkt sich in ihrem Kampf gegen Recht­sex­trem­is­mus nicht auf sym­bol­is­che Gesten, sie legt Neon­azis ganz konkret ihr ver­fas­sungs­feindlich­es Handwerk.

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Heß-Marsch weiter verboten

Am 19. August wollen alte und neue Nazis wieder einen »Rudolf-Heß-Gedenkmarsch« abhal­ten. Dieser ist bis­lang gerichtlich ver­boten. Den­noch mobil­isieren die ober­fränkische Stadt Wun­siedel und die Antifa dagegen.
Das Ver­bot hat Bestand. Ver­gan­gene Woche bestätigte das Ver­wal­tungs­gericht Bayreuth die Ver­botsver­fü­gung des »Heß-Marsches«, welche vom Wun­siedel­er Lan­drat­samt Anfang Juli aus­ge­sprochen wor­den war. Lan­drat Peter Seißler geht davon aus, dass das Ver­bot auch vor dem Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) in München und bei Bedarf eben­falls vor dem Bun­desver­fas­sungs­gericht Bestand haben werde.

Jür­gen Rieger, Nazi-Anwalt und Anmelder des jährlichen »Heß-Marsches«, hat am 25. Juli Beschw­erde in München ein­gelegt. Entsch­ieden sei jedoch noch nichts, sagt OVG-Sprech­er Steh­phan Ker­sten dem ND.
Der Hitler­stel­lvertreter Rudolf Heß hat­te sich nach über 40 Jahren Haft im Kriegsver­brecherge­fäng­nis in Berlin-Span­dau 1987 selb­st erhängt. Bald darauf began­nen alte und neue Nazis an Heß´ Grab in Wun­siedel zumeist zu seinem Todestag im August »Gedenkmärsche« zu ver­anstal­ten. Nach dem Ver­bot zen­traler Ver­anstal­tun­gen von 1991–2000, wuchs die Bedeu­tung des »Heß-Marsches« in der Neon­azi-Szene beständig.
Während im Jahr 2001 rund 900 Neon­azis in Wun­siedel demon­stri­erten, waren es im Jahr 2004 gut 5000 aus ganz Europa. Die Proteste dage­gen waren eher spär­lich. Nur 350 Antifas und wenig mehr Wun­siedel­er Bürg­erIn­nen standen 2004 den Recht­en gegenüber, vere­inzelt grif­f­en Neon­azis die Gegenkundge­bun­gen an. Im let­zten Jahr wurde der Auf­marsch mit dem ergänzten §130 StGB verboten.

Nach der Mod­i­fizierung gilt als Volksver­het­zung auch die öffentliche Bil­li­gung, Ver­her­rlichung oder Recht­fer­ti­gung der nation­al­sozial­is­tis­chen Gewaltherrschaft. Neon­azian­walt Jür­gen Rieger ging bis zum Bun­desver­fas­sungs­gericht und scheit­erte. Die Richter erachteten es in ihrer Utreils­be­grün­dung als weniger schlimm, wenn Rieger seinen jährlich wiederkehren­den Spuk ein­mal nicht abhal­ten kann, als wenn der öffentliche Frieden der­art gestört würde.
Auf die Entschei­dun­gen der Gerichte stellen sich auch die Protes­tak­teure in spe ein. Matthias Popp, der Sprech­er der Bürg­erini­tia­tive »Wun­siedel ist bunt« und zweit­er Bürg­er­meis­ter der Stadt, geht davon aus, dass Rieger auch in diesem Jahr bis zum Ver­fas­sungs­gericht gehen wird. »Was die entschei­den, ste­ht in den Ster­nen. Wir wer­den auf bei­de Fälle vor­bere­it­et sein.« Er sehe »keine vernün­ftige Möglichkeit«, dass die Neon­azis ihre Demon­stra­tion durch die Stadt führen, weil über­all Kundge­bun­gen angemeldet seien, gibt Popp sich kämpferisch.

Die Kam­pagne »NS-Ver­her­rlichung stop­pen!», die 2005 gut 2000 Antifas mobil­isieren kon­nte, ruft eben­falls wieder nach Wun­siedel. In diesem Jahr werde man aber nur nach Wun­siedel fahren, wenn der Auf­marsch stat­tfind­et. Inner­halb der Kam­pagne befürchtet man jedoch, dass das Ver­bot gekippt wird. »Wir wer­den da sein, wo die Nazis einen zen­tralen Heß-Marsch abhal­ten, in Wun­siedel oder ander­swo«, sagt Kam­pag­nen­sprech­er Peter Brock. 

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Entwurf für Versammlungsgesetz

Pots­dam (ddp). Der bran­den­bur­gis­che Geset­zen­twurf zur Ver­hin­derung von Ver­samm­lun­gen an Gräber­stät­ten ist fer­tig gestellt. Die Vor­lage befind­et sich in der Ressortab­stim­mung und soll in der Kabi­nettssitzung am 22. August beschlossen wer­den. Das erfuhr ddp aus Regierungskreisen. Mit dem Ver­samm­lungs­ge­setz will die Lan­desregierung vor allem weit­ere Neon­azi-Aufmärsche am Sol­daten­fried­hof in Halbe unter­sagen. Das Erstellen eines Lan­des-Ver­samm­lungs­ge­set­zes war durch die Föder­al­is­mus­re­form möglich gewor­den. Das derzeit­ige Gräberge­setz erwies sich vor Gericht als wirkungs­los, um Nazi-Aufmärsche in Halbe zu unterbinden. Die Richter räumten dem Grun­drecht auf Ver­samm­lungs­frei­heit Vor­rang ein.

Vor dem Sol­daten­fried­hof in Halbe marschieren jedes Jahr am Vortag des Volk­strauertages im Novem­ber Hun­derte von Recht­sradikalen aus der ganzen Bun­desre­pub­lik auf. Im ver­gan­genen Jahr war das »Heldenge­denken« zwar von der Polizei ver­boten wor­den. Das Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) Berlin-Bran­den­burg hat­te die Kundge­bung jedoch unter Aufla­gen genehmigt. Der Zug der Neon­azis zum Wald­fried­hof wurde let­ztlich von rund 2000 Gegen­demon­stran­ten ver­hin­dert. In dem Geset­zen­twurf heißt es, öffentliche Ver­samm­lun­gen unter freiem Him­mel und Aufzüge seien auf Gräber­stät­ten sowie in deren »unmit­tel­bar­er und engen räum­lichen Nähe« ver­boten. Aus­drück­lich wird darauf hingewiesen, dass dadurch die Grun­drechte auf Ver­samm­lungs­frei­heit und der freien Mei­n­ungsäußerun­gen eingeschränkt wer­den. Laut Geset­zes­be­grün­dung soll die Würde der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft geschützt wer­den. Poli­tis­che Demon­stra­tio­nen soll­ten die Opfer nicht zu »Instru­menten der Mei­n­ungskundgabe« degradieren. 

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Ausländerfeindliche Randale in Premnitz

Am frühen Don­ner­stag­mor­gen, gegen 2.30 Uhr, kam es in Prem­nitz zu recht­sex­trem­istis­chen Auss­chre­itun­gen gegen aus­ländis­che Mit­bürg­er und zum wieder­holten skandieren von Nazi­parolen in der Stadt.

Begonnen hat­ten die Auss­chre­itun­gen im Kreuzungs­bere­ich Goethes­traße Ecke Hein­rich Heine Straße. Dort hat­te eine Gruppe Recht­sex­trem­is­ten, offen­bar von der Nahe gele­ge­nen Gast­stätte “Lin­den­hof” kom­mend, die Met­all­rol­l­lä­den eines asi­atis­chen Tex­til­fachgeschäftes erhe­blich beschädigt und den Bier­garten­za­un eines Asia — Imbiss­es demoliert. Auch ein anliegen­der Blu­men­laden wurde dabei in Mitlei­den­schaft gezogen.

Später zog diese Gruppe wohl in die Neue Wald­straße weit­er, skandierte hier, wie zuvor bere­its im berüchtigten Naz­itr­e­ff­punkt “Lin­den­hof”, recht­sex­trem­istis­che Parolen und kippten Müll­ton­nen auf die Straße.

Im Fall der Ran­dale in der Hein­rich Heine Straße, hat die Polizei, Angaben der Märkischen All­ge­meinen Zeitung vom 5. August 2006 zufolge, bere­its drei Tatverdächtige im Alter von 16 bis 18 Jahren ermit­telt. Die Täter sind, nach eige­nen Recherchen, der Grup­pierung “Nationale Sozial­is­ten Prem­nitz” zu zuordenen.

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NPD Barnim macht mobil

Laut Infor­ma­tio­nen der NPD Barn­im, begann am 03.August das “Unternehmen Pauken­schlag”. Ziel soll es sein bis zum Jahre­sende alle Bürg­erin­nen und Bürg­er des Land­kreis Barn­ims darüber zu informieren, wie Arbeit und Bestre­bun­gen der recht­sex­tremen NPD ausse­hen. Der Auf­takt dieses Pro­jek­tes fand in der ca. 5000 Ein­wohn­er Stadt Biesen­thal (bei Bernau) statt. Nicht ver­wun­der­lich, denn dort wohnt und arbeit­et, im Bodenleger/Trockenbau, Mike Sandow (Bild unter: www.antifa-bernau.tk), der Anmelder der Seite und soge­nan­nter “Beauf­tragter” des Kreisver­ban­des der NPD Barnim.

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint, erk­lärt sich die NPD selb­st als ver­fas­sungs­feindlich und ras­sis­tisch. Es kann nicht ein­fach zuge­lassen wer­den, dass Neon­azis ohne jeglichen Wider­stand ihre men­schen­ver­ach­t­ende Ide­olo­gie ver­bre­it­en. Also, falls jemand von solch ein­er Aktion mit­bekommt, dann gebt uns doch bitte bescheid. 

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Anfahrt zum Prozess nach Potsdam am Montag

Vom 7.August bis zum 13. Sep­tem­ber find­en in Pots­dam Prozesse gegen fünf Antifas
statt. Sie sind wegen ange­blich­er „schw­er­er Kör­per­ver­let­zung“ an einem Neonazi
angeklagt. Dieser wird von WOLFRAM NAHRATH vertei­digt. Es wird außer­dem mit Nazis
aus Bran­den­burg und Berlin gerech­net, die ver­suchen wer­den Antifas einzuschüchtern.
Wol­fram Nahrath und dem recht­en Schläger­mob wer­den wir nicht ungestört gewähren
lassen!

Gerichts-Ver­hand­lun­gen in Potsdam

07.08.2006 — 13.09.2006 | Amt­gericht Potsdam

Mobi-Ter­mine für Berlin­er Antifas:

Mo, 14.08.2006 09:00 Uhr # Zugtr­e­ff: 07.30 Uhr – Alexanderplatz

Mo, 21.08.2006 13:15 Uhr # Zugtr­e­ff: 12.00 Uhr — Alexanderplatz

Mi, 23.08.2006 09:00 Uhr # Zugtr­e­ff: 07.30 Uhr – Alexanderplatz

Landgericht Pots­dam: Friedrich-Ebert-Straße 32
» Tram-Hal­testelle Nauen­er Tor (Lin­ien 90 und 92)

www.soligruppe-potsdam.de – Infos zum Prozess

www.antifaschistisch-reisen.tk — Anfahrtstermine

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Flüchtlingsrat begrüßt verantwortungsvollen Umgang mit Flüchtlingen in Potsdam

Abschiebestopp: Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg begrüßt
ver­ant­wor­tungsvollen Umgang mit Flüchtlin­gen in der Stadt Potsdam 

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg begrüßt die Entschei­dung der Stadt Pots­dam. In der let­zten Woche hat sie beschlossen, die Möglichkeit­en nach dem Aufen­thalts­ge­setz pos­i­tiv zu nutzen, um lang hier leben­den Flüchtlings­fam­i­lien einen human­itären Aufen­thalt zu geben. Das ist eine pos­i­tiv­er Vorstoß, der unbe­d­ingt auch von anderen Land­kreisen über­nom­men wer­den sollte. 

In der Prax­is wird die Erteilung ein­er Aufen­thalt­ser­laub­nis jedoch den meis­ten gedulde­ten Flüchtlin­gen durch die Aus­län­der­be­hör­den ver­wehrt. Noch immer leben ca. 1000 Men­schen seit vie­len Jahren mit einem ungesicherten Aufen­thalt. Auch durch diesen unsicheren Zus­tand wer­den sie an ein­er Inte­gra­tion gehin­dert, denn die Auf­nahme ein­er Arbeit ist nur sel­ten erlaubt und Jugendliche dür­fen keine Aus­bil­dung anfan­gen. Geduldete wer­den vor­wiegend in Heimen unterge­bracht und dadurch von der ein­heimis­chen Bevölkerung abgeson­dert. Viele Flüchtlinge hof­fen daher seit Jahren auf eine Regelung, mit der sie nicht mehr in dauern­der Unsicher­heit und Angst vor ein­er möglichen Abschiebung aushar­ren müssen. 

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg reagiert mit Unver­ständ­nis auf die Antworten des Innen­min­is­teri­ums an die Stadt Pots­dam. Die Äußerun­gen in den Medi­en und der Bericht, den das Innen­min­is­teri­um von der Stadt ver­langt zeigen erneut, für welche restrik­tive Aus­län­der­poli­tik der Innen­min­is­ter Schön­bohm ste­ht. Das Aufen­thalts­ge­setz sieht die Erteilung ein­er Aufen­thalt­ser­laub­nis in ein­er Sol­lvorschrift seit Jan­u­ar 2005 vor, wenn Aus­län­der mehr als 18 Monate geduldet wur­den und eine Abschiebung oder Aus­reise unmöglich ist. Mit dieser Reglung sollte bere­its vor 1 ½ Jahren die Zahl der gedulde­ten Flüchtlinge deut­lich gesenkt und Ket­ten­dul­dun­gen endlich abgeschafft wer­den. Das Innen­min­is­teri­um sollte vielmehr darauf drän­gen, die Spiel­räume des Geset­zes human­itär und pos­i­tiv zu nutzen. Nur so ist die Real­isierung eines „Tol­er­an­ten Bran­den­burgs“ möglich. 

gez. Vera Everhartz
Flüchtlingsrat Brandenburg

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Aus der Mottenkiste

Bere­its in der ver­gan­gene Woche stell­ten Antifaschis­ten in Prem­nitz — Süd dutzende recht­sex­trem­istis­che Flug­blät­ter im A4 For­mat fest, die unter Autoscheiben­wis­ch­ern gek­lemmt und in Briefkästen gewor­fen wurden.

Die ent­deck­te Pro­pa­gan­da verunglimpft inhaltlich vor allem linke Grup­pen und Parteien in volksver­het­zen­der Weise.

Bemerkenswert dabei ist, dass sehr ähn­lich gestal­tete Plakate bere­its im Som­mer 1996 in Prem­nitz ver­bre­it­et wur­den, ohne das je ein Tatverdächtiger von der Polizei, die damals wegen Volksver­het­zung ermit­telte, gestellt wurde. Trotz­dem sorgte die Aktion damals lan­desweit für Auf­se­hen. Die Bran­den­burg­er Aus­län­der­beauf­tragte äußerte sich besorgt und der Ver­fas­sungss­chutz verneinte in ein­er Pressean­frage recht­sex­treme Struk­turen in der Stadt, wider eigen­er Erken­nt­nisse über aktive Prem­nitzer Sym­pa­thisan­ten ein­er damals in Bran­den­burg sehr aktiv­en recht­sex­trem­istis­chen Organisation. 

Heute wer­den jedoch solche und ähn­liche Aktiv­itäten der recht­sex­trem­istis­chen Szene in der Öffentlichkeit kaum noch beachtet, die Mate­ri­alschlacht ist — ger­ade in Prem­nitz — längst alltäglich geworden.

Die aktivste recht­sex­trem­istis­che Gruppe in Prem­nitz sind derzeit die “Nationalen Sozial­is­ten Prem­nitz”, die auch am Tag der Plakatak­tion in der Stadt aktiv waren. Trotz ihrer rel­a­tiv jun­gen Mit­glieder ver­bre­it­et die rel­a­tiv neue Truppe, neben von ihnen selb­st gefer­tigte Aufk­le­ber, auch gele­gentlich Rest­bestände längst (zumin­d­est offiziell) aufgelöster recht­sex­trem­istis­ch­er Vere­ini­gun­gen, wie der NF — Nach­fol­geini­tia­tive “Deutsch­land uns Deutschen” oder der Kam­er­ad­schaft “Tor”.

Die Inter­ak­tion mit ein­schlägi­gen, möglicher­weise ille­galen Kam­er­ad­schaftsstruk­turen in der Region ist somit offensichtlich.

Inforiot