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Auch der Bürgermeister muss zum Gen-Test

Fah­n­dung nach Dop­pelmörder — 5 000 Bran­den­burg­er wer­den überprüft

HERZBERG. Michael Oeck­nigk passt in das Raster. Er ist Jahrgang 59, wohnt in
Herzberg und lebte dort auch schon im Sep­tem­ber 1994 — damals, als im
Zwethauer Wald kurz hin­ter der Lan­des­gren­ze zu Sach­sen die 17-jährige Antje Köhler
und ihre 18 Monate alte Cou­sine Sandy ver­schleppt und später ermordet wurden.
Und weil Oeck­nigk in das Raster der Ermit­tler passt, bekam er im vergangenen
Dezem­ber Besuch. Oeck­nigk, CDU-Bürg­er­meis­ter von Herzberg (Elbe-Elster),
führte die bei­den Polizis­ten aus Sach­sen in sein Wohnz­im­mer. Dort wur­den dem
43-Jähri­gen die Fin­ger­ab­drücke und — mit einem Wat­testäbchen — eine
Spe­ichel­probe abgenommen.

Oeck­nigk kon­nte nach der Analyse des “genetis­chen Fin­ger­ab­drucks”, der aus
seinem Spe­ichel gezo­gen wurde, als Täter aus­geschlossen wer­den. Eben­so jene
anderen Herzberg­er, bei denen die Beamten bere­its in den ver­gan­genen Monaten
mit Wat­testäbchen und Stem­pelkissen auf­taucht­en. Doch ab Dien­stag intensiviert
die Polizei ihre Suche nach dem Dop­pelmörder auch in Bran­den­burg, in
Gemein­den, die in der Nähe der Bun­desstraße B 87 liegen. 5 000 Män­ner der Jahrgänge
1949 bis 1974 aus der Herzberg­er Gegend sind bis Ende der näch­sten Woche
aufgerufen, frei­willig Spe­ichel und Fin­ger­ab­drücke abzugeben. Für die Aktion hat
Bürg­er­meis­ter Oeck­nigk den Fah­n­dern der Son­derkom­mis­sion “Wald”, die die
Mord-Ermit­tlun­gen führt, einen Saal im Rathaus bere­it­gestellt. “Wir wer­den in
Herzberg mit 20 Polizeibeamten arbeit­en”, sagt Soko-Chef Hart­mut Zerche. 

Der größte Massen-Gen-Test in der säch­sis­chen Krim­i­nalgeschichte ist die
let­zte Chance der Ermit­tler, den Dop­pel­mord an Antje Köh­ler und ihrer kleinen
Cou­sine Sandy nach fast neun Jahren doch noch aufzuk­lären. Am 8. Sep­tem­ber 1994
waren die Mäd­chen zusam­men mit Sandys Mut­ter in die Pilze gefahren. Die
17-jährige Antje wollte nahe der B 87 im Auto auf ihre Cou­sine auf­passen. Doch
als Sandys Mut­ter nach 90 Minuten zum Fahrzeug zurück­kam, waren die Mädchen
ver­schwun­den. Sie glaubte zunächst, Antje und Sandy wären selb­st Pilze sammeln
gegan­gen. Nach zwei Stun­den jedoch hielt sie auf der Bun­desstraße, die nach
Bran­den­burg führt, einen Lkw an und bat den Fahrer, die Polizei zu rufen. 

“Damals reg­nete es furcht­bar, was für unsere Spuren­suche ganz schlecht war”,
erin­nerte sich Chefer­mit­tler Zerche. Die Absuche des Waldes blieb erfolglos.
Drei Wochen später fand ein Spaziergänger die stark ver­west­en Leichen der
Mäd­chen in der Nähe von Ham­burg. Die kleine Sandy war mit der Kordel ihrer
Mütze erwürgt wor­den, die Todesur­sache von Anje kon­nte nicht mehr genau
fest­gestellt wer­den. Am Fun­dort der Leichen kon­nten die Ermit­tler Spuren sich­ern, die
nur vom Täter stam­men kon­nten. Auch Fin­ger­ab­drücke wur­den gefunden. 

Im Novem­ber 2001 erstell­ten Experten des Bun­deskrim­i­nalamtes ein Täterprofil
vom Mörder. Erst ein halbes Jahr später gelang es durch verbesserte
wis­senschaftliche Meth­o­d­en, aus den gesicherten Spuren die DNA und damit den
genetis­chen Fin­ger­ab­druck des Täters zu entschlüs­seln. Seit­dem hat die 28 Mann starke
Soko “Wald” Spe­ichel­proben von mehr als 10 000 Män­ner genom­men und zum
größten Teil analysiert, weit­ere 6 000 Spe­ichel­proben aus Bran­den­burg und
Sach­sen-Anhalt kom­men noch hinzu. Im so genan­nten Auss­chlussver­fahren wollen die
Fah­n­der so den Täter find­en. Möglich ist auch, dass sich der Mörder unter dem
größer wer­den­den Druck sel­ber stellt. 

500 000 Euro wird der Mas­sen­gen­test dem Land Sach­sen kosten. Die Höhe sei
gerecht­fer­tigt, wenn man nur an die Opfer und deren Ange­hörige denke, hieß es.

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Abschiebung vor Aussage gegen rassistischen Schläger

Ein Afrikan­er wurde Opfer eines Über­falls. Jet­zt soll er das Land verlassen
– bevor er in seinem Prozess als Zeuge auftreten kann

Rathenow. Erst­ma­lig soll in Bran­den­burg ein Asyl­be­wer­ber abgeschoben werden,
der Opfer ein­er offen­bar ras­sis­tisch motivierten Straftat wurde und im
Prozess als Zeuge gegen den Täter aus­sagen müsste. 

Der Vor­fall ereignete sich am Tag vor Heili­ga­bend 2002: Der 40-jährige Orabi
Mamawi aus Togo schippte mit einem Lands­mann Schnee in Rathenow. Seit drei
Jahren half Mamawi den Haus­meis­tern der Kreisver­wal­tung bei ihrer Arbeit –
ein, zwei Stun­den am Tag für ein paar Euro. Ein junger Deutsch­er fühlte sich
offen­bar durch die bei­den Afrikan­er gestört. Mamawi sagte später aus, dass Worte
gefall­en seien wie: “Was arbeit­et Ihr Scheiß­neger in unserem Land? Wir
Deutschen haben keine Arbeit.” Dem Tagesspiegel erzählte der Togolese: “Der suchte
Stre­it, das wusste ich gle­ich. Wir sind wegge­gan­gen, sagten, er soll uns in
Ruhe lassen. Er kam hin­ter­her, beschimpfte uns weit­er und schlug dann auf uns
ein.” Ora­bi Mamawi wurde von dem Angreifer zu Boden gewor­fen. Als sein
Lands­mann helfen wollte, rief er: “Hol’ die Polizei.” Wenig später kon­nte der
Schläger gestellt wer­den. Mamawi erstat­tete Anzeige und ließ seine Verletzungen
an Auge und Hals behandeln. 

Doch dass der Täter mit Kon­se­quen­zen rech­nen muss, ist sehr zweifelhaft.
Ungeachtet des Über­falls und des Ermit­tlungsver­fahrens soll Ora­bi Mamawi am 24.
Juli dieses Jahres nach Togo abgeschoben wer­den. Für Kay Wendel,
Pro­jek­tleit­er des bran­den­bur­gis­chen Vere­ins “Opfer­per­spek­tive”, ist das ein
unglaublicher
Vor­gang. “Mamawi ist 1997 schon ein­mal bru­tal von Neonazis
zusam­mengeschla­gen wor­den”, sagt er. “Zwar waren seine Ver­let­zun­gen nach dem
Über­griff im
Dezem­ber nicht lebens­ge­fährlich, aber es kann doch nicht sein, dass der
wichtig­ste Zeuge in einem Prozess gegen einen recht­en Schläger nicht mehr aussagen
kann, weil er zuvor abgeschoben wurde!” Wen­del befürchtet, dass der Täter nun
straf­frei aus­ge­ht. Schließlich ist Mamawi nicht nur Opfer, son­dern auch
Hauptzeuge des Überfalls. 

Das sieht auch der Anwalt von Mamawi so und hat deshalb die Ausländerbehörde
in Rathenow gebeten, die Abschiebung bis zum Abschluss des Verfahrens
auszuset­zen. Eine Antwort ste­ht noch aus. Ein Sprech­er der Behörde kon­nte auf
Anfrage des Tagesspiegels keine Auskun­ft zu dem Fall geben, weil “man erst die
Unter­la­gen prüfen” müsse. 

Im Jus­tizmin­is­teri­um reagierte man gestern mit Bestürzung auf den Fall. Zwar
seien Asyl- und Strafver­fahren getren­nte Vorgänge, es gebe allerd­ings eine
Vere­in­barung mit dem Innen­min­is­teri­um, dass in solchen Fällen mit der
Abschiebung gewartet werde. “Anson­sten muss man den Zeu­gen wieder zurück­holen”, sagte
ein Sprech­er. Dass dies bei Mamawi möglich sein wird, bezweifelt nicht nur
sein Anwalt. Simone Tet­zlaff vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg meint: “In Togo
herrscht seit 30 Jahren eine Mil­itärdik­tatur, gegen die sich Mamawi auch in
Deutsch­land engagiert hat. Wenn er dort lan­det, ver­schwindet er wie andere vor
ihm.” 

Bei der zuständi­gen Staat­san­waltschaft in Pots­dam war der Fall gestern
“nicht aufzufind­en”. Das ist min­destens merk­würdig – denn nur ein Staatsanwalt
kann entsch­ieden haben, zunächst einen so genan­nten Täter-Opfer-Aus­gle­ich zu
ver­suchen. Ora­bi Mamawi erhielt im April eine entsprechende Ein­ladung. Er
erschien auch zum Ter­min. Der Täter nicht.

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Israel lobt Frankfurter Einsatz für Jüdische Gemeinde

Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Israel würdigt die Unter­stützung von Frankfurt
(Oder) für die 1998 wieder gegrün­dete Jüdis­che Gemeinde. «Sie haben viel
geleis­tet, damit die aus Rus­s­land aus­gereis­ten Juden in Ihrer Stadt eine neue
Heimat find­en», sagte am Don­ner­stag Nim­rod Barkan, der im Außenministerium
weltweit für jüdis­che Gemein­den zuständig ist. 

Ober­bürg­er­meis­ter Mar­tin Patzelt (CDU) bat den Gast, den Aus­bau der
Städtepart­ner­schaft mit dem israelis­chen Kadi­ma zu unter­stützen. Der Jüdischen
Gemeinde von Frank­furt gehören heute rund 150 Men­schen an.

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Fremdenfeindlicher Überfall

(BM) Witt­stock — Eine 13-jährige dunkel­häutige Schü­lerin aus Witt­stock ist am
Dien­sta­gnach­mit­tag von vier 14- bis 16-jähri­gen Mäd­chen zusammengeschlagen
wor­den. Das Opfer sei am Boden liegend noch mehrmals getreten wor­den. Die Deutsche
kuban­is­ch­er Abstam­mung erlitt eine schwere Gehirn­er­schüt­terung. Als Motiv
für ihre bru­tale Attacke gaben die Angreiferin­nen unverhohlen
Frem­den­feindlichkeit an. Gegen zwei der Täterin­nen erließ ein Richter Haftbefehl. 

Witt­stock: 13-Jährige ver­prügelt und 17-Jährige beraubt

(MAZ) Witt­stock — Am Dien­stag wurde der Polizei mit­geteilt, dass gegen 13.10 Uhr
ein 13- jähriges Mäd­chen, deutsche Staat­sange­hörige kuban­is­ch­er Abstam­mung, in
Witt­stock, Pritzwalk­er Straße, auf einem Spielplatz im Bere­ich der
Wal­lan­la­gen, aus ein­er vierköp­fi­gen Gruppe weib­lich­er Jugendlich­er her­aus körperlich
mis­shan­delt wurde. 

Im Rah­men der ersten Ermit­tlun­gen wurde bekan­nt, dass die 13-jährige
Geschädigte durch die weib­lichen Jugendlichen zunächst auf­grund ihrer dunklen
Haut­farbe ver­bal belei­digt wurde. Anschließend forderten die Tatverdächtigen
Zigaret­ten von der Geschädigten. Da die 13- Jährige keine Zigaret­ten bei sich
führte, schlu­gen die vier Täterin­nen auf die Geschädigte ein, wobei diese stürzte
und am Boden liegend weit­er­hin mehrmals getreten wurde. 

Während der Hand­lung erschien eine zweite vierköp­fige Gruppe von
Jugendlichen und Her­anwach­senden, aus welch­er die Täterin­nen durch zwei namentlich
bekan­nte 19-Jährige durch Rufe “ange­feuert” wur­den. Als eine bish­er noch
unbekan­nte Zeu­g­in der Geschädigten zu Hil­fe eilte, flüchteten die bei­den Grup­pen in
unbekan­nte Rich­tung. Das 13-Jährige Mäd­chen erlitt bei diesem Angriff
Ver­let­zun­gen im Bere­ich des Oberkör­pers und wurde mit dem Ret­tungswa­gen zur
sta­tionären Behand­lung in das Pritzwalk­er Kranken­haus gebracht. 

Im Zuge umfan­gre­ich­er weit­er­er Ermit­tlun­gen, unter Bil­dung ein­er 11-köpfigen
Ermit­tlungs­gruppe sowie in enger Zusam­me­nar­beit mit der Staatsanwaltschaft
Neu­rup­pin, kon­nten die vier weib­lichen aus dem Kreis Witt­stock stammenden
Tatverdächti­gen im Alter von 14 bis 16 Jahren vor­läu­fig festgenom­men und in
Gewahrsam der Polizei­wache Neu­rup­pin gebracht wer­den. In den sich anschließenden
Beschuldigten­vernehmungen zeigten sich die Tatverdächti­gen teilweise
geständig, wobei die 14-Jährige und eine 15-Jährige Frem­den­feindlichkeit als Motiv für
die Tat angaben. 

Gegen zwei Täterin­nen (15 und 16 Jahre) wurde noch am Mittwoch Haftbefehl
beim zuständi­gen Amts­gericht Neu­rup­pin erlassen. Die 15-Jährige wurde in ein
Jugend-Für­sorgew­erk und die 16-Jährige in eine Jus­tizvol­lzugsanstalt gebracht. 

Des weit­eren wurde im Rah­men der inten­siv­en Ermit­tlun­gen bekan­nt, dass die
aus frem­den­feindlichen Motiv­en han­del­nde 15-Jährige gegen 13.45 Uhr, nachdem
sie sich vom oben aufge­führten Tatort ent­fer­nt hat­te, in der Wittstocker
Sankt-Marien-Straße eine weit­ere 17 ‑jährige Jugendliche mehrfach mit einem Gürtel
ins Gesicht schlug und so die Her­aus­gabe von Zigaret­ten erwirk­te. Die
17-Jährige wurde leicht ver­let­zt und ambu­lant behan­delt. Die Ermit­tlun­gen der
Krim­i­nalpolizei zu dieser Raub­straftat und zu den bei­den 19-Jähri­gen, welche die
Täterin­nen durch Rufen ans­porn­ten, dauern gegen­wär­tig an.

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resist now! für eine FREIe HEIDe — Aktionstage im Juli

Noch vor der Som­mer­pause will die Bun­desregierung den 80 km nördlich von Berlin gele­ge­nen, seit 10 Jahren umstrit­te­nen Luft-Boden-Schieß­platz bei Witt­stock in Betrieb nehmen. Um die dro­hende Inbe­trieb­nahme abzuwen­den braucht die Bevölkerung zwis­chen Witt­stock, Rheins­berg und Neuruppin
eure Unter­stützung. Deshalb rufen wir zur Teil­nahme an den Aki­to­nen zum B‑Day (Tag, an dem die ersten Bomben fall­en) und den Som­mer­ak­tio­nen vom 25.Juli bis 3.August.

-Gegen Krieg und Kriegsvorbereitung-
“No war” lautete die schlichte und unmissver­ständliche Antwort von Mil­lio­nen von Men­schen auf die Ankündi­gung des Irakkrieges durch die USA. Die Schlussfol­gerung der Bun­desregierung aus diesem Krieg ist, auch die
EU zu solchen Kriegen zu befähi­gen. Mit Mil­itärge­walt soll Teil­habe an der Beute gesichert wer­den. Das Bom­bo­drom Witt­stock, Europas größter Bomber-Übungsplatz soll ein wesentlich­er Beitrag der Deutschen zur dafür
notwendi­gen Infra­struk­tur werden. 

Die Rohstoffe ver­mehren sich nicht, wenn man um sie Kriege führt. „Die Erde hat genug für jed­er­manns Bedürfnisse, aber nicht für jed­er­manns Gier.“ (Mahat­ma Gand­hi). Es ist ein lohnenswertes Ziel, dass Arbeit und Ressourcen
zur Befriedi­gung der Bedürfnisse der Men­schen in der ganzen Welt einge­set­zt wer­den und nicht für Bomben, die eine gerechte und umweltscho­nende Weltwirtschaft ger­adezu verhindern. 

Die FREIe HEI­De Inmit­ten ein­er der größten Wald‑, Seen- und Hei­de­land­schaften Europas, zwis­chen Witt­stock, Rheins­berg und Neu­rup­pin, nur 80 km nördlich von
Berlin, liegt das ehe­ma­lige Bom­bo­drom Witt­stock. Das 142 Quadratk­ilo­me­ter große Gebi­et in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de wurde in den 50er Jahren von der Sow­je­tarmee nach
und nach beset­zt, enteignet und schließlich für alle Arten von Bomben­ab­wür­fen 40 Jahre lang tagtäglich genutzt. 

Als das Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um im August 1992 erk­lärte, den Platz
nun doch “weit­er­nutzen zu wollen” ging eine Welle von Empörung und Protest
durch die Region, die bis heute nicht abebbte. Der Krieg habe im Land­kreis Ost­prig­nitz-Rup­pin nie aufge­hört, so die Ein­heimis­chen, und damit solle
endlich Schluss sein. 

Von den mas­siv­en Protesten über­rascht traute sich die Kohl-Regierung nicht, in die Fußstapfen stal­in­sch­er Poli­tik zu treten und das bru­tale Unrecht von
damals zum gel­tenden Recht machen. Nach 10 Jahren hartnäckiger
juris­tisch-poli­tis­ch­er Auseinan­der­set­zun­gen hat die Bun­de­spoli­tik es
geschafft, ein demokratisch-rechtsstaatlich­es Deck­män­telchen über das
Unrecht von einst zu legen.
Die Zeichen ste­hen auf kriegerische Außen­poli­tik und das Bombodrom
Wittstock
soll der größte Bomben­ab­wurf­platz in Europa wer­den. Die Größe von 20km
Länge
und 7km Bre­ite erlaubt Ein­satzübun­gen, die auf keinem anderen deutschen
Bomben­ab­wurf­platz durchge­führt wer­den kön­nen. Nur hier ist das Abwerfen
der
Bomben aus Höhen bis zu 4000 m möglich, nur hier kön­nen alle Arten von
Bomben­ab­wür­fen geübt und getestet wer­den. Nur hier kann der kombinierte
Ein­satz von Kampf­bombern und Boden­trup­pen trainiert werden. 

Dies will
man
allen NATO-Ver­bün­de­ten anbi­eten und wäre nicht mehr auf die teuren,
aufwendi­gen und zus­tim­mungs­bedürfti­gen Übungsmöglichkeit­en in den USA
angewiesen. Das macht die EU mil­itärisch “hand­lungs­fähiger”.
Die rot-grüne Regierung, allen voran Struck und Schröder, will den
Übungs­be­trieb noch in diesem Jahr aufnehmen. 

Sozial­ab­bau

Der „Wehre­tat“ soll in 10 Jahren von 24,7% auf 27% des bundesdeutschen
Gesamte­tats steigen, dabei 82 Mrd. EUR über die bish­erige Pla­nung hinaus
für
neue Waf­fen­sys­teme und Aus­rüs­tung. Der noch von Keynes und anderen
The­o­retik­ern unser­er Mark­twirtschaft als die volkswirtschaftliche
Entwick­lung hem­mender Wirtschaft­szweig eingestufte mil­itärische Bereich
avancierte im Staat­shaushalt zum unverzicht­baren und Arbeitsplatz
bringenden
Handwerk. 

Woher nehmen, ohne zu stehlen. Die Schwäch­sten wehren sich am wenigsten,
also sollen die Arbeit­slose­naus­gaben gekürzt, der Sozial­hil­fe, die
leicht
her­abzuset­zen ist, gle­ich gemacht wer­den. Auch die Rent­ner sollen
betrogen
wer­den und Bil­dung ein­er Elite vor­be­hal­ten bleiben. Wir haben, so klingt
es
unisono, viel zu lange über unsere Ver­hält­nisse gelebt. Wen meinen die
wohl? 

Der Effekt ist, dass der Kon­sum für Ernährung und kur­zlebige Güter, die
eigentliche Stütze dieses Wirtschaftssys­tems, so sinkt, dass
Handelsbetriebe
schließen und ihre Leute ent­lassen. Ein ander­er Effekt ist die
Verun­sicherung der Men­schen. Dies ist ein ide­ales Milieu für weltweite
Glob­al­isierung aller Ressourcen. Ja wofür eigentlich? Ist ein solches
System
bruch­sich­er auf Gen­er­a­tio­nen angelegt? 

Es gilt zunächst die weltweit wirk­enden Gewal­tap­pa­rate zu begren­zen und
zu
reduzieren. Dazu ist an einem Platz wie Witt­stock, wo mit Arbeitsplätzen
(beim Bund) geködert, aber die regionale Entwick­lung abge­brochen wird,
ein
geeigneter und wichtiger Ansatzpunkt. 

Auf in die FREIe HEIDe!

— am B‑day (dem Tag, an dem die ersten Bomben auf die FREIe HEI­De fall­en sollen), wollen wir das Gelände durch unsere per­sön­liche Anwe­sen­heit vor
Bomben­ab­wür­fen schützen. Wir wer­den euch über unsere konkreten Aktionen
informieren, wenn es zu ein­er Inbe­trieb­nahme kom­men sollte.
— wir wollen aber auch schon vorher aktiv wer­den, damit es erst gar
nicht
soweit kommt: 

Aktion­scamp vom 25.Juli — 3.August

mit Aktio­nen am und auf dem Gelände der FREIen HEI­De, wie
Protestwanderungen
und zivilen Platzin­spek­tio­nen wollen wir unsere Ablehnung der
Kriegsvor­bere­itung öffentlich machen und den mil­itärischen Betrieb
stören. 

PROGRAMM:

25.Juli, 18.00 Uhr: Begrüßung/Abendessen/Kennenlernabend

26.Juli: Tag der FREIen HEIDe

Es wer­den gelän­dekundliche Aus­flüge “auf den Spuren der FREIen HEI­De” mit
Fahrrad, Boot oder auch hoch zu Ross für alle Inter­essierten angeboten.

20.00 Uhr: FREIe HEI­De im Rück­blick und Aus­blick (Vor­trags- und
Diskus­sion­s­abend mit Dias, Fil­mauss­chnit­ten und Men­schen aus der Region)

27.Juli‑2.August:

Die schö­nen Wälder und Seen laden alle fried­lieben­den Men­schen ein, ohne
Uni­form zu baden, Wan­derun­gen und Rad­touren in die Wald- und
Heidelandschaft
zu unternehmen und sich auf Trans­par­enten zu son­nen. Wir wollen an jedem
Tag
an unter­schiedliche Per­so­n­en und Ansätze in der Friedens­be­we­gung auf
Ver­anstal­tun­gen und Diskus­sio­nen anknüpfen und der Forderung nach einer
FREIen HEI­De mit Aktio­nen Zivilen Unge­hor­sams Nach­druck verleihen.

3.August, 14.00 Uhr: Gemein­same Abschlus­sak­tion mit der BI FREIe HEIDe 

Bezugs­grup­pen­find­ung

Wir bit­ten alle Teil­nehmerIn­nen, sich in Bezugs­grup­pen zu organisieren,
denn
die gemein­same Vor­bere­itung, Anreise und Aktions­durch­führung wird
dadurch
bess­er und macht ein­fach mehr Spaß. Die Bezugs­grup­pen­bil­dung ist auch
während der Aktion­stage möglich. Entschei­dun­gen sollen über einen
mod­erierten SprecherIn­nen­rat, der aus SprecherIn­nen aller Bezugsgruppen
beste­ht, getrof­fen werden. 

Was soll­tet ihr mitbringen?

Um die organ­isatorische Vor­bere­itung in Gren­zen zu hal­ten, bit­ten wir
Tasse,
Teller und Besteck, sowie Regen­schutz und je nach Bedarf Isomatten,
Schlaf­säcke und Zelt selb­st mitzubrin­gen. Auch den Ausweis möglichst
nicht
vergessen!
Fahrräder sind in dem weitläu­fi­gen Gebi­et von großem Vorteil. Widerstand
soll auch fröh­lich sein. Bringt deshalb bitte auch Musikinstrumente,
Drachen
und Boote mit, soweit möglich. 

Wie hoch ist der Teilnahmebeitrag?

nach Selb­stein­schätzung 7–15 ?/Tag incl. Verpfle­gung. Gerne ka
nn auch
mehr
gespendet wer­den. Nie­mand soll aus Kosten­grün­den auf die Teilnahme
verzicht­en müssen. Bitte set­zt euch dies­bezüglich mit uns in Verbindung! 

Wie kommt ihr zum Camp?

Wir richt­en ein ständi­ges Camp auf dem Natur­camp­ing­platz am Dranser See
ein.
Der Camp­ing­platz liegt in der Nähe von Schwein­rich, östlich von
Wittstock.
Das Gebi­et rund um die FREIe HEI­De Witt­stock ist sehr weitläu­fig. Je
nach
Anreise­tag kann der Ort vom Camp­ing­platz bei Schwein­rich abwe­ichen, am
Camp­ing­platz find­et ihr aber jed­erzeit einen Infop­unkt der Aktion. Bitte
meldet euch an (per Coupon oder im Inter­net), damit wir die
Teilnehmerzahl
abschätzen kön­nen. Ihr bekommt dann auch detail­lierte Infor­ma­tio­nen zu
den
Anreisemöglichkeit­en und über die geplanten Aktionen. 

Infor­ma­tio­nen zur aktuellen Entwick­lung, zu den Aktio­nen sowie Anmeldung
und
Anrei­se­in­for­ma­tio­nen find­et ihr auch auf der Internetseite
www.freieheide-nb.de/resistnow oder www.resistnow.freieheide-nb.de.

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Debatte über die Novellierung des Naturschutzes

Zur Debat­te über die Nov­el­lierung des bran­den­bur­gis­chen Naturschutzge­set­zes in der
morgi­gen Landtagssitzung

Gehrke: “Kleine” Nov­el­le würde Schaden abwenden
BÜNDNIS 90/Die Grü­nen appel­lieren an Land­tag, EU- und Bun­desvor­gaben zügig umzusetzen 

Die umwelt­poli­tis­che Sprecherin des Lan­desvor­standes von BÜNDNIS 90/Die Grünen,
MARIANNE GEHRKE, appel­liert an den bran­den­bur­gis­chen Land­tag, naturschutzrechtliche
Verpflich­tun­gen der Bun­des- und Europaebene zügig in Lan­desrecht umzusetzen.
“Vor­gaben aus der €päis­chen Flo­ra-Fau­na-Habi­tat-Richtlin­ie zur Erhaltung
natür­lich­er Leben­sräume und der Richtlin­ie über die Hal­tung von Wildtieren in Zoos
kön­nen dur­chaus auch abgekop­pelt von der geplanten Über­ar­beitung des
bran­den­bur­gis­chen Naturschutzge­set­zes im Rah­men ein­er “kleinen Nov­el­le” zu geltendem
Recht wer­den”, sagte MARIANNE GEHRKE. “Set­zt die Regierungskoali­tion sie nicht rasch
in Lan­desrecht um, dro­hen Strafgelder und der Ver­lust von För­der­mit­teln. Das kann
sich das Land wirk­lich nicht leis­ten. Ein gang­bar­er Weg wäre, EU- und Bundesvorgaben
in das beste­hende Naturschutzge­setz einzuarbeiten.” 

“Durch die Auseinan­der­set­zung um die — frag­würdi­ge — Nov­el­lierung des bestehenden
Geset­zes ist das Land, was Bun­des- und EU-Verpflich­tun­gen anbe­langt, um Monate im
Verzug. Das ist umso ärg­er­lich­er, als sich die Lan­desregierung schon zuvor bei der
ver­schleppten Ausweisung und Mel­dung der Schutzge­bi­ete blamiert hat­te”, sagte
MARIANNE GEHRKE. “Die Regierung stre­icht immer wieder her­aus, wie wichtig ihr die
Rolle des Lan­des bei der Erweiterung der Europäis­chen Union ange­blich ist”, sagte
sie. “Diese Rolle kann sie aber nur aus­füllen, wenn sie sich von einer
Wirtschaft­spoli­tik ver­ab­schiedet, in der Umweltschutz als Hemm­nis und nicht als
Poten­zial ange­se­hen wird.” 

MARIANNE GEHRKE warnte davor, das gel­tende und weg­weisende brandenburgische
Naturschutzge­setz im Rah­men der derzeit geplanten umfassenden Nov­el­le zu
demon­tieren. “Es ist mir völ­lig unver­ständlich, warum die Große Koali­tion ein Gesetz
auseinan­der pflück­en will, das sich her­vor­ra­gend bewährt hat”, sagte sie. “Mit der
Ablehnung ein­er kleinen Nov­el­le in der morgi­gen Land­tagssitzung wür­den die
Koali­tions­frak­tio­nen eine Chance ver­passen, mit Brüs­sel ins Reine zu kommen.” 

www.gruene-brandenburg.de

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Protestplattform gegen Streichpolitik

Der Jugend­serv­er Bran­den­burg hat eine Protest­plat­tform für alle Ein­rich­tun­gen, Ini­tia­tiv­en und Ver­bände der Jugen­dar­beit online gestellt, die von den Stre­ichun­gen der Lan­desregierung direkt und/oder indi­rekt betrof­fen sind. Nutzt diese Plat­tform zum Protestieren, Disku­tieren und Argu­men­tieren. Klickt auf www.jugendinfo.com
The­men­bere­ich “Protest­plat­tform”.

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DNA-Tests ab 1. Juli auch in Herzberg

Der Dop­pel­mord an der 17-jähri­gen Antje Köh­ler und der anderthalbjährigen
Sandy Hoff­mann aus Rosen­feld bei Tor­gau erregt auch fast neun Jahre nach der
Tat noch die Gemüter in der Region. Fieber­haft sucht die Polizei seitdem
nach dem Täter. 

Und nach­dem eine genetis­che Spur gefun­den wor­den ist, ver­sucht die Kripo mit
mod­ern­sten Meth­o­d­en über einen DNA-Ver­gle­ich zum Erfolg zu kommen. 

Ab 1. Juli bit­tet die Polizei nun­mehr auch in Herzberg zur freiwilligen
Abgabe von Spe­ichel­proben und Fin­ger­ab­drück­en von männlichen Per­so­n­en der
Geburt­s­jahrgänge 1949 bis 1974., die ihren Haupt- oder Neben­wohn­sitz im
Jahre 1994 in der Stadt Herzberg, in Arns­dorf, Borken, Buck­au, Fermerswalde,
Frieder­s­dorf, Gräfendorf, Löh­sten, Mahdel, Ostero­da, Ranis­dorf und Züllsdorf
sowie in den dazuge­höri­gen Ort­steilen hatten. 

Die Ermit­tlungs­be­hör­den sehen in der gesamten DNA-Rei­he­nun­ter­suchung die
schon — ohne Erfolg — in Tor­gau, Dom­mitzsch und Schildau durchge­führt worden
ist, eine der let­zten Möglichkeit­en, den Mord­fall an den bei­den Mäd­chen zu
klären. Die durch die Unter­suchung erhobe­nen Dat­en wer­den anonymisiert und
nach dem Abgle­ich mit dem vorhan­de­nen Spuren­ma­te­r­i­al bei
Nichtübere­in­stim­mung ver­nichtet. Auch ein Abgle­ich mit anderen Datenbanken
wird nicht vorgenommen. 

Herzbergs Bürg­er­meis­ter Michael Oeck­nigk, der an ein­er gestrigen
Pressekon­ferenz der Polizei teilgenom­men hat, sicherte den Ermit­tlern jede
Unter­stützung der Stadt zu. So ste­ht ihnen das Rathaus am Markt für die
Aktion vom 1. bis 4. Juli jew­eils von 12 bis 18 Uhr, am 5. Juli von 9 bis 17
Uhr und am 6. Juli von 9 bis 15 Uhr zur Ver­fü­gung. Hier­her wer­den die
betr­e­f­fend­en Per­so­n­en auch mit Per­son­alausweis oder Reisep­a­ss gebeten. Der
Mark­t­platz vor dem Rathaus wird zu den genan­nten Zeit­en — außer
don­ner­stags — zum Parken frei sein. 

Michael Oeck­nigk erk­lärte übri­gens gegenüber der RUNDSCHAU, dass er selbst
bere­its im Dezem­ber 2002 in ein­er Unter­suchung nach dem Zufall­sprinzip in
seinem Haus entsprechend gecheckt wor­den sei. Natür­lich auch auf
frei­williger Basis.

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Potzlow-Prozess: Verteidiger werfen Polizisten Rechtsbruch vor


BERLINER MORGENPOST

 

Neu­rup­pin — Ein möglicher­weise grober Fehler von Krim­i­nal­beamten beim Ver­hör hat die Staat­san­waltschaft im Mord­prozess Mar­i­nus Schöberl gestern über­raschend in schwere Bedräng­nis gebracht. Es dro­ht sog­ar ein
Ver­w­er­tungsver­bot der polizeilichen Geständ­nisse der drei mutmaßlichen
Mörder im Prozess vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht. Das haben die Verteidiger
der drei Angeklagten gestern beantragt. Begrün­dung: Die Vernehmungsbeamten
der Krim­i­nalpolizei in Pren­zlau hät­ten gegen Vorschriften zum Schutz
jugendlich­er Tatverdächtiger ver­stoßen. Den Eltern von Mar­cel Sch. und
Sebas­t­ian F. sei nicht erlaubt wor­den, bei den Vernehmungen ihrer unter
Mord­ver­dacht ste­hen­den Kinder dabei zu sein. 

 

Für Recht­san­walt Volk­mar Schöneb­urg, der den mut­maßlichen Haupt­täter Marcel
Sch. ver­tritt, ist der Fall klar: “Das ist Rechts­bruch, die Geständnisse
sind null und nichtig.” 

 

Ein Form­fehler mit möglicher­weise weitre­ichen­den Fol­gen für die Anklage. Vom
Mord­vor­wurf bei zwei der drei Angeklagten müsste die Staatsanwaltschaft
abrück­en, wenn die Vor­sitzende Rich­terin Ria Bech­er der Ansicht der
Recht­san­wälte fol­gen sollte. Dazu sollen am Fre­itag die bei­den Väter gehört
wer­den. Vor Gericht hat­ten Mar­co Sch. (23) und Sebas­t­ian F. (18) bis­lang nur
eingeräumt, das spätere Mor­dopfer Mar­i­nus in Pot­zlow (Uck­er­mark) geschlagen
zu haben, eine Tötungsab­sicht jedoch abgestrit­ten. Die Strate­gie der
Vertei­di­ger ist klar: Mar­co Sch. dro­ht bei ein­er Verurteilung wegen Mordes
eine lebenslange Haft­strafe, Sebas­t­ian F. muss mit dem Höch­st­maß — zehn
Jahre Jugend­strafe — rech­nen. Weitaus geringer wären die Strafen bei einer
Verurteilung wegen Körperverletzung. 

 

Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter war bis­lang davon aus­ge­gan­gen, dass die
Angeklagten von Anfang an einen Men­schen töten woll­ten. Und dafür gibt es
Belege in den polizeilichen Vernehmungen. 

 

Das Dilem­ma der Staat­san­waltschaft: Zeu­gen für die Tat gibt es nicht, nur
die schriftlichen Aus­sagen der Angeklagten vor Gericht. 

 

 


BERLINER ZEITUNG 

 

Ver­höre ohne Bei­s­tand der Anwälte 

 

Vertei­di­ger wer­fen Ermit­tlern schwere Fehler vor / Prozess um Pot­zlow-Mord fortgesetzt 

 


NEURUPPIN. Eigentlich soll­ten am Dien­stag beim Prozess wegen des Mordes an
dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl die psy­chi­a­trischen Gutacht­en über die
Schuld­fähigkeit der drei Angeklagten ver­lesen wer­den. Doch dann verzögerte
sich der Prozess im Landgericht Neu­rup­pin, bei dem zwei Jugendlichen und
einem Erwach­se­nen vorge­wor­fen wird, Mar­i­nus in der Nacht zum 13. Juli 2002
in Pot­zlow schw­er mis­shan­delt und anschließend kalt­blütig getötet zu haben.
Ihre Vertei­di­ger erhoben am Dien­stag schwere Vor­würfe gegen
Ermit­tlungs­beamte. Sie wer­fen den Polizis­ten Rechts­bruch vor. 

 

Auswirkun­gen auf Urteil möglich 

 

Volk­mar Schöneb­urg, der Vertei­di­ger des Haup­tangeklagten, erk­lärte, dass den
Eltern seines Man­dan­ten nach dessen Fes­t­nahme ver­weigert wurde, bei den
Ver­hören dabei zu sein. Das hätte die Polizei nicht ver­bi­eten dür­fen, da
Mar­cel S. zur Tatzeit noch nicht volljährig war. “Nach ein­er Entscheidung
des Lan­desver­fas­sungs­gerichts haben die Eltern ein Recht darauf”, sagte er.
“Die jugendlichen Verdächti­gen wur­den behan­delt, als wären sie erwachsen.
Das geht nicht.” Die Eltern — deren älter­er, 24-jähriger Sohn Marco
eben­falls an der Tat beteiligt war — hat­ten mehrfach verge­blich versucht,
auf der Polizei­wache mit ihren Söh­nen zu sprechen. Den Festgenomme­nen sei
bei ihren ersten Ver­hören, in denen zwei von ihnen die Tat ges­tanden, auch
kein Anwalt zuge­bil­ligt wor­den. Schöneb­urg sagte, dass ein Geständ­nis, das
unter solch dubiosen Umstän­den ent­standen sei, bei der Urteils­find­ung nicht
ver­w­ertet wer­den könne. “Auch bei einem so schreck­lichen Ver­brechen müssen
die rechtsstaatlichen Prinzip­i­en gel­ten”, sagte er. Noch dazu, wenn es keine
Zeu­gen gibt und die Aus­sagen der Täter entschei­dend seien. 

 

Soll­ten die Vertei­di­ger mit ihrer Beschw­erde erfol­gre­ich sein, kön­nte das
Auswirkun­gen auf die Urteils­find­ung haben. Die Staat­san­waltschaft geht davon
aus, dass die Angeklagten den Mord gemein­sam began­gen haben, um zu
verdeck­en, dass sie Mar­i­nus zuvor stun­den­lang gequält hat­ten. Die
recht­sex­tremen Täter hät­ten ihr Opfer als “min­der­w­er­tig” und “Jude”
beschimpft. 

 

Die Vertei­di­ger wollen nur die schriftlichen Erk­lärun­gen der Angeklagten vor
Gericht gel­ten lassen. Darin hat­te der Haupt­täter, Mar­cel S., geäußert, er
habe einen “Black­out” gehabt und den tödlichen “Bor­d­stein­kick” allein
aus­ge­führt. Die Tat sei nicht geplant und die bei­den anderen seien
über­rascht gewe­sen. Die Mitangeklagten hat­ten nur zugegeben, Mar­i­nus gequält
zu haben. Nach Mei­n­ung der Vertei­di­ger gab es kein “stillschweigen­des
Ein­ver­ständ­nis” der bei­den zum Mord. Daher kön­nten sie nur wegen
Kör­per­ver­let­zung verurteilt wer­den. Die Strafen wären wesentlich geringer.
Dem großen Brud­er dro­ht bei ein­er Verurteilung wegen Mordes lebenslange
Haft. 

 

 


TAGESSPIEGEL 

 

Pot­zlow-Prozess: Vertei­di­ger sprechen von Rechtsbruch 

 

Eltern der Angeklagten durften bei deren Vernehmung nicht dabei sein 

 


Neu­rup­pin. Im Prozess um den Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl hat
die Vertei­di­gung mehreren Ermit­tlern Rechts­bruch vorge­wor­fen. Die Polizisten
hät­ten die Eltern der bei­den jugendlichen Angeklagten von den Vernehmungen
ihrer Söhne aus­geschlossen, sagte Recht­san­walt Matthias Schöneb­urg am
Dien­stag am Rande des Prozess­es am Landgericht Neu­rup­pin. “Nach einer
Entschei­dung des Lan­desver­fas­sungs­gericht­es ist den Eltern Jugendlich­er aber
das Recht zu gewähren, bei der Vernehmung ihrer Kinder dabei zu sein.” Die
Eltern, die kurz nach der Fes­t­nahme ihrer Söhne mehrfach auf der Prenzlauer
Polizei­wache waren, seien stattdessen immer wieder nach Hause geschickt
worden. 

 

“Ein Geständ­nis, dass unter solch dubiosen Umstän­den zu Stande gekom­men ist,
kann nicht ver­w­ertet wer­den”, sagte Anwalt Volk­mar Schöneb­urg, der den
Haup­tangeklagten vertei­digt. Sein Man­dant hat­te bei der Polizei umfassend
aus­ge­sagt. Alle drei mut­maßlichen Mörder hat­ten zu Prozessbeginn
schriftliche Geständ­nisse abgelegt. Der 18 Jahre alte Haup­tangeklagte und
sein 24-jähriger Brud­er räumten ein, Mar­i­nus stun­den­lang gequält und dann
getötet zu haben. Der 18-jährige dritte Angeklagte räumte nur ein, an den
Mis­shand­lun­gen beteiligt gewe­sen zu sein. 

 

Weil die Vertei­di­ger am zehn­ten Ver­hand­lungstag beantragten, die Ermittler
und die Eltern der bei­den 18-jähri­gen Angeklagten vor Gericht zu befragen,
verzögert sich der Prozess erneut. Die Vernehmung dieser Zeu­gen ist für
kom­menden Fre­itag geplant. An diesem Tag soll­ten ursprünglich schon die
Plä­doy­ers gehal­ten wer­den. Am 4. Juli — dem geplanten Tag der
Urteilsverkün­dung — wird voraus­sichtlich ein psy­chi­a­trisch­er Gutachter seine
Exper­tise über die Angeklagten vorstellen. Danach ste­ht nach Angaben der
Vor­sitzen­den Rich­terin wegen des Urlaubs von zwei Schöf­fen eine größere
Pause an. Das Urteil wird nun für Mitte Juli erwartet. 

 

 


LAUSITZER RUNDSCHAU 

 

Vertei­di­ger wer­fen Polizis­ten Rechts­bruch vor 

 

Pot­zlow-Prozess: Eltern der mut­maßlichen Mörder von Mar­i­nus wur­den von Vernehmung ausgeschlossen 

 


Im Pot­zlow-Prozess um den Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl hat die
Vertei­di­gung mehreren Ermit­tlern Rechts­bruch vorgeworfen. 

 

Die Polizis­ten hät­ten die Eltern der bei­den jugendlichen Angeklagten von den
Vernehmungen ihrer Söhne aus­geschlossen, sagte Recht­san­walt Matthias
Schöneb­urg gestern am Rande des Prozess­es am Landgericht Neu­rup­pin. “Nach
ein­er Entschei­dung des Lan­desver­fas­sungs­gericht­es ist den Eltern
Jugendlich­er aber das Recht zu gewähren, bei der Vernehmung ihrer Kinder
dabei zu sein.” 

 

Die Eltern, die kurz nach der Fes­t­nahme ihrer Söhne mehrfach auf der
Pren­zlauer Polizei­wache waren, seien stattdessen immer wieder nach Hause
geschickt wor­den. “Ein Geständ­nis, dass unter solch dubiosen Umstän­den zu
Stande gekom­men ist, kann nicht ver­w­ertet wer­den”, sagte Anwalt Volkmar
Schöneb­urg, der den Haup­tangeklagten ver­tritt. Sein Man­dant hat­te bei der
Polizei umfassend ausgesagt. 

 

Alle drei mut­maßlichen Mörder hat­ten zu Prozess­be­ginn schriftliche
Geständ­nisse abgelegt (die RUNDSCHAU berichtete). Der 18 Jahre alte
Haup­tangeklagte und sein 24-jähriger Brud­er räumten ein, Mar­i­nus stundenlang
gequält und dann — ähn­lich wie in ein­er grausamen Szene des Films “Amer­i­can
His­to­ry X” — getötet zu haben. Der 18-jährige dritte Angeklagte räumte nur
ein, an den Mis­shand­lun­gen beteiligt gewe­sen zu sein. 

 

Auf­grund neuer Anträge der Vertei­di­gung verzögert sich der Prozess weiter.
Am 4. Juli — dem geplanten Tag der Urteilsverkün­dung — soll jet­zt ein
psy­chi­a­trisch­er Gutachter seine Exper­tise über die Angeklagten vorstellen.

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Zwei Neuruppiner Rechtsradikale verurteilt

Am let­zten Don­ner­stag begann vor dem Neu­rup­pin Amts­gericht der Prozess gegen zwei Nazis die Anfang März 2003 einen Schüler zusam­mengeschla­gen hatten. 

 

Siehe dazu Presse­berichte vom ersten Prozess-Tag Täter sind offen­sichtlich der Neu­rup­pin­er recht­en Szene zuzuord­nen vom 25. Juni 03

 

Die Liste der Anklagepunk­te war lang, alle im Zusam­men­hang mit der offen­sichtlich recht­sex­tremen Gesin­nung der Angeklagten. Sie reichte vom Tra­gen ver­fas­sungswidriger Kennze­ichen über Bedro­hung bis zu schw­er­er Kör­per­ver­let­zung. Zwei Ver­hand­lungstage waren dafür angesetzt 

 

Maik D. (20) und Flo­ri­an M. (16) sitzen ungerührt auf ihren Plätzen. Es ist zweifel­haft ob die bei­den die Vorträge des Richter, des Staat­san­waltes und der Anwälte über­haupt ver­standen. Zumin­d­est Maik D. hat nachgewiesen einen IQ von knapp 50! Trotz­dem sitzt er pro­vokant mit einem „Mas­ter­race Europe“- Pullover in der Ver­hand­lung, die Arme mit Hak­enkreuzen zu tätowiert. Auf der recht­en Brust prangt ein 10x 10 cm großes Hak­enkreuz — wohl in Anlehnung an den Film Amer­i­can His­to­ry X. 

 

Ver­han­delt wur­den gle­ich drei Ver­fahren. Im Hauptver­fahren ging es um den Über­fall auf den 17- jähri­gen Schüler S. ( — Siehe dazu auch den auf Infori­ot erschienen Bericht über den Über­fall Naz­iüber­griff auf 17-Jähri­gen in Neu­rup­pin — Anwohn­er sahen minuten­lang taten­los zu vom 9. März 03 — ) und um das Zeigen des Hit­ler­grußes im DRK- Heim in Neuruppin.
Im Neben­ver­fahren war nur Maik D. angeklagt: wegen ein­er weit­eren Kör­per­ver­let­zung und einem Angriff auf das Aussiedler­heim in Witt­stock Anfang des Jahres. Damals warf D. mit einem Feld­stein und vollen Bier­flaschen mehrere Fen­ster­scheiben von Aussiedler­woh­nun­gen ein. 

 

Bei­de Angeklagten waren geständig, der Jün­gere ging sog­ar schon am Tag nach der Tat zur Polizei und stellte sich selb­st- obwohl wed­er eine Anzeige aufgegeben war, noch in seine Rich­tung ermit­telt wurde. Im Ver­laufe des Prozess­es war er der­jenige, der Reue zeigte und seine Schuld einge­s­tand. Maik D. hinge­gen provozierte Prozess­beobachter und war mehr mit sein­er Schokomilch beschäftigt, als dem Ver­lauf zu fol­gen. Seine Pflichtvertei­di­gerin musste ihm gle­ichzeit­ig die Worte des Richters simul­tan über­set­zen. Auf die Frage ob er denn recht­sori­en­tiert sei, antwortete er, dass die Tat­en nichts mit sein­er poli­tis­chen Ein­stel­lung zu tun hät­ten. Auch wurde er gefragt was denn eine „Scheißzecke sei“! darauf erwiderte er: „ Na, dit is son Linksradikaler der gegen Nazis is!“ Später war die „Zecke“ „…nen Typ mit lan­gen Haaren und Schlaghose“! 

 

Bei bei­den Angeklagten fiel ihr erstaunlich gutes Gedächt­nis auf. Sehr detail­liert und präzise schilderten sie die Vorgänge am Abend des 3. März 2003. Wie sie den Schüler S. belei­digt und bedro­ht hat­ten, wie er vor ihnen flüchtete und wie sie ihn anschließend 10 min. ver­prügel­ten. Ihre Aus­sagen deck­ten sich mit dem was S. bei der Polizei zu Pro­tokoll gab. 

 

Bei der heuti­gen Urteilsverkün­dung wur­den bei­de Angeklagte für schuldig befunden. 

 

Maik D. bekam eine Strafe von einem Jahr 6 Monat­en, sowie die Unter­bringung in der Jugendpsy­chi­a­trie. Das Gericht ging dabei über die Anträge vom Staat­san­walt hin­aus. Für den Angeklagten M. set­zte das Gericht die ein­jährige Haft­strafe zur Bewährung aus. Des weit­eren wird dieser 150 Arbeitsstun­den leis­ten müssen und sich die näch­sten drei Jahre an Bewährungsaufla­gen hal­ten müssen. Das Gericht stufte ihn als „Mitläufer“ ein. 

 

Bei­de nah­men das Urteil ohne jegliche Regung auf. 

 

 

Auch wenn Nazis dumm wie Knäcke­brot sind:

Schlagt die Faschis­ten wo ihr sie trefft!

Inforiot