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Newsletter erschienen

Ein neuer Newslet­ter der Roten Hil­fe Bran­den­burg ist erschienen. Das 26-seit­ige Heft enthält Artikel zu The­men aus den let­zten Monat­en wie zum Beispiel: 

— der Ver­fas­sungss­chutz in Brandenburg

— Das demokratis­che Ver­samm­lungsrecht und dessen repres­sive Verfolgung

— Raster­fah­n­dung des Bran­den­bur­gis­chen LKA

— Bul­lenüber­griff auf ein Potsdamer

— Dien­stauf­sichts­beschw­erde nach Naziattacke

— sinnlose Videoüberwachung

— Abschiebek­nast Eisen­hüt­ten­stadt: in ras­sis­tis­ches bun­desweites Knastregime–Konzept eingebunden

— Recht­shil­fe-Tipps für Graffiti-SprayerInnen 

Die Broschüre kannst Du dir hier herun­ter­laden: Down­load (pdf-Doku­ment, 650 KB).

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Nur der Schock bleibt

In der vorigen Woche wurde das Urteil rev­i­diert. Die Guben­er Het­z­jagd gilt nun als »ver­suchte Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge«. von mariel­la schwertmüller
Feix­ende Naziskins blieben ihnen zwar erspart. Doch dafür trafen die Brüder Malik und Kamel Guen­doul auf die Anwälte jen­er Neon­azis, die ihren Brud­er Farid am 13. Feb­ru­ar 1999 in Guben in den Tod het­zten. Als der fün­fte Straf­se­n­at des Bun­des­gericht­shofs am Don­ner­stag der vorigen Woche in Leipzig über die Revi­sion im so genan­nten Guben­er Het­z­jagd-Ver­fahren entsch­ied, ließen die Vertei­di­ger nichts unver­sucht, dem Opfer die Ver­ant­wor­tung für die Tat ihrer Man­dan­ten in die Schuhe zu schieben. 

Auch die Argu­men­ta­tion der Anwälte war stel­len­weise kaum von den recht­sex­tremem Pro­pa­gan­dalü­gen über die Vor­fälle in Guben zu unter­schei­den. So behauptete der Vertei­di­ger des Haupt­täters Alexan­der Bode, sein Man­dant habe lediglich aus »Grup­pen­zwang« und »im Selb­stfind­ung­sprozess« Farid Guen­doul in den Tod gejagt. Und der Neon­azian­walt Wol­fram Nahrath ver­trat die Ansicht, Farid Guen­doul und seine Begleit­er hät­ten sich lediglich ordentlich ver­hal­ten müssen, als die Naziskins auf sie zustürmten, dann wäre ihnen auch nichts passiert. Denn es sei schließlich darum gegan­gen, einen »Schwarzen zu stellen«, sagte Nahrath und betonte, dass er nicht ver­ste­he, warum der Begriff »Neger« vom Gericht miss­bil­ligt wor­den sei. 

Die Strate­gie der Vertei­di­ger nützte nichts. Am Ende der Ver­hand­lung stand ein Schuld­spruch, der dem Revi­sion­santrag der Neben­kläger fol­gte. Sowohl die Fam­i­lie Guen­doul, die als Neben­klägerin auf­trat, als auch die Vertei­di­ger der neun Angeklagten hat­ten gegen das Urteil des Cot­tbusser Landgerichts vom Novem­ber 2000 Revi­sion ein­gelegt. Den Anwältin­nen der Guen­douls, Regi­na Götz und Christi­na Klemm, ging es vor allem darum, den Schuld­spruch der »fahrläs­si­gen Tötung« aus der Welt zu schaf­fen, mit dem das Gericht den Tod des 27jährigen algerischen Asyl­suchen­den qua­si als Unfall klassifizierte. 

Denn »die Angeklagten nah­men den tödlichen Aus­gang der Het­z­jagd bewusst in Kauf«, sagte Götz. »Sie han­del­ten vorsät­zlich.« Deshalb strebten die Anwältin­nen »eine Verurteilung wegen Totschlags oder wegen ver­suchter Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge« an. Den Vertei­di­gern ging es hinge­gen darum, die ohne­hin niedri­gen Strafen noch weit­er zu reduzieren. 

Nach dem Richter­spruch vom Don­ner­stag gilt der Tod von Farid Guen­doul zwar offiziell als »ver­suchte Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge«. Auch stellte das Gericht fest, dass alle neun Angeklagten das gle­iche Maß an Ver­ant­wor­tung trü­gen. Doch das Straf­maß wurde nicht mehr geändert. 

Während der kurzen mündlichen Ver­hand­lung wur­den die Jagdszenen in jen­er Feb­ru­ar­nacht noch ein­mal geschildert. In den frühen Mor­gen­stun­den provozierten Naziskin­heads einen Stre­it mit aus­ländis­chen Besuch­ern ein­er Diskothek. Es kam zu Hand­grei­flichkeit­en, in deren Ver­lauf ein schwarz­er Kubaner erst zu sein­er Vertei­di­gung ein Met­all­stück zück­te und schließlich vor dem Mob floh. Die her­beigerufe­nen Polizeibeamten ließen den Neon­azis bei ihrem Ver­such, den Schwarzen »zu stellen«, freie Hand. Elf Rechte drängten sich in drei Autos und patroul­lierten sys­tem­a­tisch durch die Straßen, auf der Suche nach Opfern. 

Zunächst bekam eine deutsche Frau, die Kon­tak­te zu Migranten unter­hält, den Hass der Neon­azis zu spüren. Dann bemerk­ten die jun­gen Män­ner Farid Guen­doul, der mit zwei anderen Asyl­suchen­den, Issa­ka Kaba und Khaled Ben­sa­ha, unter­wegs war. Einige Ver­fol­ger schnit­ten den drei Asyl­be­wer­bern mit ihren Autos den Fluchtweg ab. Die anderen ver­fol­gten sie zu Fuß. 

Kaba gelang es, in eine Gast­stätte zu flücht­en. Ben­sa­ha und Guen­doul liefen in panis­ch­er Angst davon. Ihre Ver­fol­ger riefen: »Wir haben euch was mit­ge­bracht, Hass, Hass, Hass! Aus­län­der raus!« Es war diese Angst, die Guen­doul dazu trieb, die gläserne Ein­gangstür eines Plat­ten­baus einzutreten. Dabei wurde seine Hauptschla­gad­er ver­let­zt. Nur wenig später verblutete der Algerier im Treppenhaus. 

Gutachter stell­ten fest, dass er wegen der Flucht eine erhöhte Puls­fre­quenz hat­te, die das Blut stärk­er durch die Adern pulsieren ließ. Für den Bun­des­gericht­shof war diese Tat­sache der Grund dafür, eine vorsät­zliche Tat zu erken­nen. Von den Angeklagten sei eine klare Gefahr aus­ge­gan­gen, und die Reak­tion des Opfers sei ver­ständlich. »Dieses Hals-über-Kopf-Ver­hal­ten entspricht dem ele­mentaren Selb­ster­hal­tungstrieb des Men­schen«, so die vor­sitzende Rich­terin Moni­ka Harms. 

Eine neue Ver­hand­lung über die Het­z­jagd von Guben wird es den­noch nicht geben. »Der Sen­at schließt aus, dass heute eine andere Strafe bei einem anderen Richter her­auskäme.« Zur Begrün­dung führte Harms einen »erhe­blichen Zeitablauf« seit der Tat an, der bei Jugendlichen und Her­anwach­senden beson­ders zu beacht­en sei und in der Regel zu ein­er milderen Strafe führe. 

Kein­er der Angeklagten hat bish­er wegen des Todes von Farid Guen­doul in Haft gesessen, zwei Täter erhiel­ten lediglich Arbeitsstun­den als Strafe, andere kamen mit Jugend­strafen auf Bewährung davon. Nur Alexan­der Bode und Stef­fen Hen­ze wur­den unter Ein­beziehung ander­er Delik­te zu Jugend­haft­strafen verurteilt. So ist es kaum ver­wun­der­lich, dass die meis­ten Angeklagten in den let­zten Jahren ihre recht­en Schlägerkar­ri­eren fortsetzten. 

Bode sitzt derzeit wegen Kör­per­ver­let­zung in Unter­suchung­shaft. Er bedro­hte zum zweit­en Mal inner­halb eines Jahres einen Men­schen in Guben mit ein­er Schreckschusspis­tole, gegen ihn wird nun wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ermit­telt. Er war auch dabei, als Neon­azis aus Guben zum wieder­holten Mal den Gedenkstein für Farid Guen­doul schändeten. 

Malik und Kamel Guen­doul zeigten am Ende des Prozess­es in Leipzig nur Unver­ständ­nis für das Urteil. Sie bericht­en, dass die Eltern der Fam­i­lie seit dem Tod des Sohnes wie gelähmt seien. »Der Schock hört nicht auf«, sagt Malik leise. Auch Farid Guen­douls Begleit­er haben immer noch mit dem Trau­ma jen­er Nacht zu kämpfen. Hinzu kommt die ständi­ge Ungewis­sheit darüber, wie lange der Aufen­thaltssta­tus in Deutsch­land noch gesichert ist. Und das Gefühl, sich nie wieder sich­er auf der Straße bewe­gen zu können.

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Der Tod des Eberswalder Punks Falko Lüdtke wird erneut verhandelt

opfer­per­spek­tive

Beratungsstelle für Opfer recht­sex­tremer Gewalt Frankfurt
(Oder)

Opfer­per­spek­tive e.V., Potsdam

Pressemit­teilung vom 17.10.2002

Der Tod des Eber­swalder Punks Falko Lüdtke wird erneut verhandelt

Nach beina­he zwei Jahren wird das Ver­fahren um den Tod von Falko Lüdtke
erneut aufgerollt. Falko Lüdtke war im am 31. Mai 2000 während einer
Auseinan­der­set­zung von dem der recht­en Szene ange­hören­den Mike B. vor ein
Taxi gestoßen wor­den und ver­starb kurze Zeit später an seinen
Verletzungen.
Im Dezem­ber 2000 verurteilte das Landgericht Frank­furt (Oder) den Täter zu
ein­er Frei­heitsstrafe von vier Jahren und sechs Monat­en, u.a. wegen
Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge. Dieses Urteil wurde auf die Revi­sion der
Vertei­di­gung aufge­hoben und in seinem Schul­dausspruch geän­dert. Nach
Auf­fas­sung des Bun­des­gericht­shof (BGH) hat­te, dass Landgericht Frankfurt
(Oder) in seinem Urteil nicht aus­re­ichend dar­legen kön­nen, dass
tatsächlich
eine Kör­per­ver­let­zung vor­lag. Der BGH wertete die Tat demge­genüber als
fahrläs­sige Tötung. Das Landgericht Cot­tbus nun­mehr erneut über das
Strafmaß
entscheiden. 

Verhandlungstermin: 

Dien­stag, 22.10.2002

10.30 Uhr

Landgericht Cot­tbus, Saal 100

Gerichtsstraße 3–4

Hintergrundinformationen: 

Der Tod von Falko Lüdtke: Argu­mente statt Gerüchte
(www.kamalatta.de/opferperspektive)

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Neue Ungereimtheiten um Toni S.

In der Affäre um den aus Cot­tbus stam­menden V‑Mann Toni S. gibt es nach RUND­SCHAU-Recherchen neue Hin­weise darauf, dass er aus Geheim­di­en­stkreisen vor Ermit­tlun­gen der Cot­tbuser Staat­san­waltschaft gewarnt wurde. 


Ein vom Ver­fas­sungss­chutz für S. bere­it­gestell­ter Com­put­er, der bei ein­er Durch­suchung im März beschlagnahmt wor­den war, wies nach RUND­SCHAU-Infor­ma­tio­nen kein­er­lei Benutzer­spuren auf, obwohl er sich seit Monat­en im Besitz des V‑Manns befun­den haben soll. 

Der Cot­tbuser hat­te nach sein­er Fes­t­nahme durch die Berlin­er Polizei im Juli aus­ge­sagt, dass sein V‑Mann-Führer ihn vor Ermit­tlun­gen gewarnt habe. Wegen sein­er Mitwirkung an Her­stel­lung und Ver­trieb ein­er Neon­azi-CD ist Toni S. inzwis­chen in Berlin angeklagt.

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Ausländische Jugendliche in Potsdam beschimpft, geschlagen und beraubt

Pots­dam — In der Nacht vom Fre­itag zum Sonnabend nahm die Polizei zwei tatverdächtige Pots­damer vor­läu­fig fest, die in einem Nacht­bus drei aus­ländis­che Bürg­er beschimpft, geschla­gen und beraubt haben. Die bei­den alko­holisierten Män­ner (31; 39) sind der Polizei ein­schlägig bekan­nt. Sie wur­den auf Antrag der Staat­san­waltschaft Pots­dam am Son­ntag dem Haftrichter vorge­führt, der ihre Ent­las­sung aus dem Polizeige­wahrsam anord­nete. Im Nacht­bus der Lin­ie N 17 war es in der Nacht zum Sam­stag gegen Mit­ter­nacht zu ein­er Auseinan­der­set­zung zwis­chen den Pots­damern und drei Jugendlichen aus Kenia, Brasilien und Turk­menistan, die alle drei in Pots­dam bzw. im Land­kreis Pots­dam-Mit­tel­mark wohnen, gekom­men. Nach ersten Erken­nt­nis­sen beschimpften die bei­den Pots­damer den Keni­at­en (17) und den Brasil­ian­er (15) aus­län­der­feindlich und stießen den 15-Jähri­gen an der
Hal­testelle Schlegel­straße aus dem ste­hen­den Bus. Anschließend schlug der 31-Jährige mit Fäusten auf den Brasil­ian­er ein, woraufhin dieser zu Boden ging und von den Tätern mehrmals getreten wurde. Nach­dem sie von ihrem Opfer abge­lassen hat­ten, flüchteten die bei­den Pots­damer mit dem Ruck­sack des Keniaten. 

Polizeibeamte kon­nten die bei­den Täter in Tatort­nähe stellen. Ein Atemalko­holtest ergab bei dem Jün­geren einen Wert von 2,02, bei dem Älteren 2,21 Promille. Bei den Tätern befand sich der ger­aubte Ruck­sack, der dem Besitzer zurück­gegeben wer­den konnte.

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Elternschule “Gegen Rechts” in Zehdenick

ZEHDENICK — “Das Ein­stiegsalter in die rechte Szene liegt bei elf bis zwölf Jahren”, sagt Mar­git­ta Fahr. Die Diplometh­nolo­gin und His­torik­erin weiß, wovon sie spricht. Als wis­senschaftliche Begleitung des mobilen Beratung­steams “Tol­er­antes Bran­den­burg” steckt sie in der Materie, hat sich jahre­lang mit der Szene nicht nur in Bran­den­burg, son­dern weltweit beschäftigt. Sie wird die Eltern­schule “Gegen Rechts” am Mittwoch, 23. Okto­ber, von 18.30 bis 21.30 Uhr im Zehdenick­er Jugend­klub “Bumerang” mod­erieren. Bei der Ver­anstal­tung geht es vor allem um “Codes” Recht­sradikaler, die so ver­schlüs­selt sind, dass sie nur geschul­ten Augen auffallen. 

So laufen Jugendliche häu­fig mit der augen­schein­lich harm­losen T‑Shirt-Auf­schrift “I believe in 14 words” herum oder ein­fach nur mit ein­er 14 als Auf­druck. Allerd­ings haben die 14 Worte eine recht­sex­treme Bedeu­tung. Im englis­chen Orig­i­nal stam­men sie vom amerikanis­chen Recht­sex­trem­is­ten David Lane und bedeuten: “Wir müssen die Exis­tenz unseres Volkes und eine Zukun­ft für weiße Kinder sich­er­stellen.” Ähn­lich ver­hält es sich mit der Zif­fer “88” auf Shirts. Der achte Buch­stabe des Alpha­bets ist ein H. Die Dop­pelacht ste­ht für “HH”, was all­ge­mein für “Heil Hitler” ste­ht. So gibt es weit­ere Zeichen und Sym­bole, die nur in der Szene oder von szenekundi­gen Leuten entschlüs­selt wer­den können. 

Mit der Eltern­schule soll Erwach­se­nen das Wis­sen um recht­sex­trem­istis­che “Codes” ver­mit­teln. Der Jugend­klub will ver­suchen, Mit­men­schen dort zu sen­si­bil­isieren, wo noch wei­thin Unwis­senheit herrscht. Nicht zulet­zt wen­det sich das Ange­bot an Eltern, die mehr über Fall­stricke wis­sen wollen, über die ihre Kinder stolpern könnten.

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Vier Jugendliche in Rathenow vor Gericht

RATHENOW Schon die Beweisauf­nahme war nicht alltäglich. Im Gerichtssaal war ein Fernse­hap­pa­rat aufgestellt wor­den. Auf Weisung der Vor­sitzen­den eines Jugend­schöf­fen­gerichts, der Amts­gerichts­di­rek­torin van Lessen, wur­den Videoauf­nah­men gezeigt, die von einem Polizeikom­man­do in der Sil­vester­nacht des Jahres 2000/2001 aufgenom­men wor­den waren. 

Auf dem Mon­i­tor war der Kreuzungs­bere­ich Berlin­er Straße/Brandenburger Straße in Rathenow in nächtlich­er Straßen­beleuch­tung erkennbar. Deut­lich hör­bar und zu sehen war eine Gruppe von Men­schen, die laut­stark “Deutsch­land den Deutschen, Aus­län­der raus” grölten. 

Die Gruppe bewegte sich recht unge­ord­net Rich­tung Bran­den­burg­er Straße, die Parole wurde mehrfach gebrüllt. Dann waren Bilder mehrerer Polizei-Ein­satzwa­gen zu sehen. Die Gruppe wurde gestoppt, die Namen und Adressen der Beteiligten von den Ord­nung­shütern erfasst. 

Polizeivideo als Beweismaterial 

Als Resul­tat der Auswer­tung dieser Auf­nah­men kam es zur Klageer­he­bung. Der Staat­san­walt beschuldigte den 17-jähri­gen G., den 19-jähri­gen D., den 21-jähri­gen K. und den 19-jähri­gen S., durch ihr Ver­hal­ten in dieser Sil­vester­nacht, Volksver­het­zung began­gen zu haben. 

Unstrit­tig war bere­its vor der Beweisauf­nahme, dass aus dieser Gruppe, zu der alle Beschuldigten gehörten, diese Parole gebrüllt wor­den war. In der Ver­hand­lung gab allerd­ings nur S. zu, an dem Gebrüll beteiligt gewe­sen zu sein. 

Kam­era war ab 18 Uhr in Betrieb 

Der Angeklagte D. schwieg zu den Tatvor­wür­fen, die bei­den anderen Angeklagten bestrit­ten, diese Parole geschrieen zu haben. 

Gestützt wurde der Tatvor­wurf indes durch die Aus­sage der Zeu­g­in B. Sie führte aus, dass sie als Polizeiange­hörige in ein­er Gruppe mit der Auf­gabe betraut war, den Kreuzungs­bere­ich in der Sil­vester­nacht durchge­hend ab 18Uhr mit der Videokam­era zu überwachen. Dies geschah aus ein­er leer ste­hen­den Woh­nung im 3.Stock eines Wohn­haus­es in diesem Bereich. 

Gegen 1 Uhr des neuen Jahres seien aus ein­er Men­schenansamm­lung die besagten Parolen gebrüllt wor­den. Daraufhin habe sie diese Gruppe mit der Videokam­era gefilmt. Die Auf­nah­men wur­den dann als Beweis­mit­tel dem Gericht übergeben. Die Polizistin ließ keinen Zweifel daran, dass alle vier Angeklagten zu der Gruppe gehörten, aus der die Parolen skandiert wor­den waren. 

Frei­heitsstrafen beantragt 

In seinem Schlussplä­doy­er beantragte der Staat­san­walt, alle Beschuldigten wegen bewiesen­er Volksver­het­zung zu verurteilen. Dafür möge das Gericht für D., K. und S. Frei­heitsstrafen zwis­chen zwei bis vier Monat­en und einem Jahr aussprechen. Für den Angeklagten G. hielt er eine Geld­strafe von 200Euro für angemessen. Der Vertei­di­ger dieses Beschuldigten hat­te für seinen Man­dan­ten Freis­pruch beantragt. 

Sehr gründlich set­zte sich das Gericht in sein­er Urteils­be­grün­dung mit den Wirkun­gen der Parole “Deutsch­land den Deutschen, Aus­län­der raus” auseinan­der. Es befand, dass diese Parole Aus­druck ein­er feindlichen Hal­tung gegen eine frei­heitliche Gesellschaft sei. Beson­ders die Forderung “Aus­län­der raus” ziele darauf ab, andere Men­schen zu bee­in­flussen und zu entsprechen­dem Han­deln zu animieren. 

In Rathenow beson­ders schwer 

Das Gericht hob her­vor, dass es ger­ade in Rathenow in der Ver­gan­gen­heit wegen ein­er laten­ten Aus­län­der­feindlichkeit des Öfteren zu zahlre­ichen kleineren und größeren Über­grif­f­en gekom­men sei. Vor diesem Hin­ter­grund wiege die Tat um so schwerer. 

Unter Berück­sich­ti­gung recht unter­schiedlich­er Vorstrafen der Beschuldigten und ihres Lebenswan­dels seit dieser Straftat erg­ing fol­gen­des Urteil: Alle Angeklagten sind der Volksver­het­zung schuldig. G. wird ver­warnt. Er hat eine Geld­strafe von 200Euro zu zahlen. D. wird gle­ich­falls ver­warnt. Ihm wird aufer­legt, 60 Stun­den gemein­nützige Arbeit zu leis­ten. Mit dem gle­iche Straf­maß wurde K. bedacht. S. erhielt unter Ein­beziehung von zwei ergan­genen Urteilen aus den Jahren 2001 und 2002 eine Jugend­strafe von acht Monat­en. Der Vol­lzug ist auf Bewährung ausgesetzt.

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Wittstock: Staat als Ordnungsmacht hat diesmal kapituliert

In Witt­stock kam es wieder­holt zu Über­grif­f­en auf Aus­län­der und Über­siedler. Die Behör­den haben lange über­legt, wie der Mis­ere beizukom­men wäre, denn schließlich hin­ter­lassen prügel­nde Glatzköpfe weit über die Lan­des­gren­zen hin­aus nicht ger­ade den besten Ein­druck. Die Lösung: Wo keine Frem­den, da keine frem­den­feindlichen Über­griffe. Das Aussiedler­heim wird dem­nächst geschlossen, wenn auch offiziell aus anderem Grund. 

 

Ziel erre­icht. Fragt sich nur, wessen Ziel.


Natür­lich musste in Witt­stock etwas unter­nom­men wer­den, um Men­schen­leben zu schützen. Doch offen­sichtlich ist es da ein­fach­er, bei den gut kon­tol­lier­baren, prak­tisch kasernierten Aussiedlern anzuset­zen, obwohl nicht sie gröh­lend durch die Straßen ziehen. Gegen recht­sradikale Schläger scheint kein Kraut gewach­sen. Die haben nun ihren Slo­gan “Aus­län­der raus!” prak­tisch mit amtlich­er Hil­fe in die Tat umgesetzt. 

 

Die Betrof­fe­nen wer­den woan­der­shin geschoben, vor­erst auch in die Kyritzer Region. Sie dür­fen sich damit als Spiel­ball des Pöbels fühlen. 

 

Der Staat als Ord­nungs­macht hat dies­mal kapit­uliert. Was wird er wohl beim näch­sten Mal tun?

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Trebbin: Ultimatum abgelaufen

TREBBIN Das Ulti­ma­tum ist abge­laufen: Bis zum ver­gan­genen Fre­itag soll­ten sich die bei­den Feuer­wehrmän­ner Sil­vio Kahle und Stef­fen Thibault “ein­deutig und nach­haltig von Recht­sex­trem­is­mus, Aus­län­der­feindlichkeit, Gewalt gegen Ander­s­denk­ende und Ras­sis­mus” dis­tanzieren, so die Forderung von Burkhard Hein­rich, Chef der Frei­willi­gen Feuer­wehr in Treb­bin (Tel­tow-Fläming). Anson­sten dro­he ihnen der Ausschluss.


Kahle hat­te daraufhin in einem offe­nen Brief geschrieben, dass er “jegliche Art von Extrem­is­mus, Ras­sis­mus und Radikalis­mus sowie Gewalt und Ter­ror” ablehne. Er wehrte sich, in die Nähe von “braunen Brand­s­tiftern” gerückt wor­den zu sein. “Mir wurde eine Aus­sage untergeschoben, wonach ich das Haus eines Aus­län­ders nur löschen würde, weil es von einem Deutschen erbaut wurde”, so Kahle. “Ich habe niemals eine der­ar­tige Aus­sage getätigt.” 

 

Auch Stef­fen Thibault behauptet gegenüber der MAZ, dass er sich bere­its vor vier Jahren von der recht­sex­tremen Szene gelöst habe. Er hoffe auf eine zweite Chance. 

 

Eini­gen Mit­gliedern der Ini­tia­tive “Treb­bin Miteinan­der” reicht das nicht. Zu eini­gen Vor­wür­fen hät­ten sie gar nicht Stel­lung bezo­gen, moniert Jut­ta John. So war etwa Sil­vio Kahle im April 2001 am Über­fall auf einen dunkel­häuti­gen Amerikan­er in Witt­stock beteiligt. Über die aktuelle Ein­stel­lung Stef­fen Thibaults berichtete eine Jugendgericht­shelferin erst kür­zlich: Er habe ihr gegenüber Aus­län­der pauschal als “Sozialschmarotzer” beschimpft. “Die Dis­tanzierun­gen sind nicht glaub­würdig”, ärg­ert sich Jut­ta John. “Wir erwarten, dass sich bei­de klar äußern und nicht nur Lip­pen­beken­nt­nisse abgeben.” Auch Rena Ueck­ert von der Ini­tia­tive kri­tisiert, dass nach wie vor viele Fra­gen offen seien. Kri­tik kommt auch aus der Feuer­wehr: Für ihn per­sön­lich seien die Erk­lärun­gen nicht aus­re­ichend, macht Leit­er Hein­rich klar. Doch die Entschei­dung über das weit­ere Vorge­hen müssten nun der Treb­bin­er Bürg­er­meis­ter und der Amts­brand­meis­ter treffen. 

 

Die Debat­te um die bei­den Feuer­wehrleute war eine Reak­tion auf deren kür­zliche Verurteilung vor dem Amts­gericht Luck­en­walde. Der Richter hat­te es als erwiesen ange­se­hen, dass sie an der Treb­bin­er Men­schen­jagd vor sechs Jahren beteiligt gewe­sen seien. Damals wur­den mehrere ital­ienis­che Bauar­beit­er teils schw­er ver­let­zt. Kahle und Thibault erhiel­ten eine Ver­war­nung und müssen Geld­strafen zwis­chen 400 und 600 Euro zahlen.

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Angriff auf Asylbewerber in Perleberg

Bere­its am 27. Sep­tem­ber 2002 wurde mit­geteilt, dass im Ver­laufe der mit Hochdruck geführten Ermit­tlun­gen der Pots­damer Krim­i­nalpolizei und der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin ein 19-jähriger Witt­stock­er zu der gefährlichen
Kör­per­ver­let­zung an einem algerischen Asyl­be­wer­ber vom 18. Sep­tem­ber auf dem Bahn­hof in Per­leberg ermit­telt wurde. Der 19-Jährige ließ sich in der Beschuldigten­vernehmung geständig ein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Neu­rup­pin erließ das Amts­gericht Per­leberg Haftbefehl.


Die weit­eren inten­siv­en Ermit­tlun­gen der Ermit­tlungs­gruppe der Pots­damer Krim­i­nalpolizei und der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin führten nun zur Fes­t­nahme eines weit­eren Täters. In der Beschuldigten­vernehmung ließ sich der 15-Jährige nicht ein. Don­ner­stag wurde er dem Amts­gericht Per­leberg vorge­führt. Durch den Richter wurde dem Antrag der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin entsprochen und Haft­be­fehl erlassen und verkündet. 

 

Der Angriff auf den 25-jähri­gen Algerier ereignete sich am 18. Sep­tem­ber gegen 20.15 Uhr auf dem Bahn­hof Per­leberg aus ein­er Gruppe von mehreren Jugendlichen her­aus, die zum Teil dem Ausse­hen nach der recht­en Szene zuzuord­nen waren, aus dem ste­hen­den Zug gestoßen und mit Fäusten geschla­gen wor­den. Als er bere­its am Boden lag, wurde er noch mit Füßen getreten. Voraus­ge­gan­gen war zunächst im Region­alzug von Wit­ten­berge nach Per­leberg eine ver­bale Auseinan­der­set­zung, wobei die deutsche Lebens­ge­fährtin des Opfers wegen ihrer Beziehung zu diesem beschimpft wor­den war. Bei dem Angriff erlitt das Opfer Ver­let­zun­gen im Gesichts­bere­ich und musste ambu­lant behan­delt werden.

Inforiot