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Viele trauen sich abends nicht mehr aus dem Haus

In Vetschau gibt es eine Anzahl von Jugendlichen, die eine hohe Gewalt­bere­itschaft zeigen und sich mit recht­sex­tremen Emble­men schmück­en. Sie starten aus recht­sex­tremen Motiv­en Über­griffe auf bes­timmte Leute. ” Diese deut­lichen Worte fand Miri­am Schilling vom Mobilen Beratung­steam (MBT) am Dien­stagabend im Sozialauss­chuss der Stadt. Dieser hat­te zu ein­er Beratung zum The­ma Jugendge­walt eingeladen. 

Vor allem an manchen Woch­enen­den sei die Sit­u­a­tion für eher links­gerichtete Jugendliche oder aus­ländis­che Ein­wohn­er unerträglich. “Da kom­men dann noch recht­sori­en­tierte Jugendliche aus den umliegen­den Dör­fern nach Vetschau, so dass in der Stadt etwa 50 bis 60 Jugendliche Präsenz zeigen ” , hat Schilling beobachtet. Viele poten­tielle Opfer wür­den sich deshalb abends kaum mehr aus dem Haus trauen, so die MBT-Mitar­bei­t­erin. Ihr Team, das in freier Träger­schaft vom Land Bran­den­burg finanziert wird, war in Vetschau unter­wegs. Die Mitar­beit­er haben mit Sozialpäd­a­gogen, linken Jugendlichen und Aus­län­dern über Erfahrun­gen gere­det. Auch in Schulen haben sie sich umge­hört. Nahezu alle aus­ländis­chen Vetschauer hät­ten dem­nach schon von Drangsalierun­gen in diesem Jahr berichtet. Über­griffe auf dem jüng­sten Stadt­fest, bei dem es mehrere Ver­let­zte gab, wur­den als Beispiele genan­nt. “Da gibt es im Umfeld der Opfer die Frage, warum die Stadt dazu keine Stel­lung bezieht ” , so Schilling. Generell sei man­gel­nder Wider­stand aus der Mitte der Gesellschaft gegen recht­sex­treme Ten­den­zen ein großes Prob­lem. Man solle sich nicht davon täuschen lassen, dass weniger Glatzen im Stadt­bild zu sehen seien als früher. “Man trägt dort nun eher Schei­t­el, aber die Ansicht­en haben sich deshalb nicht geän­dert ” , so die Bera­terin. Man sei in der recht­sex­tremen Szene jet­zt bemüht, sich in der Gesellschaft, etwa in mit­tel­ständis­chen Unternehmen, zu etablieren. Und Schillings Kol­lege Dirk Wilk­ing ergänzt: “In Schulen haben wir vor Ort erlebt, dass recht­sex­tremes Denken schon nor­mal gewor­den ist. Sog­ar Schüler, die sich als SPD-nahe beze­ich­nen, sagen Sätze wie: ´deutsche Arbeit­splätze nur für Deutsche ´. Das ist aber die Argu­men­ta­tion der NPD ” , so Wilk­ing. Die Auss­chuss­mit­glieder zeigten sich erschüt­tert und zum Teil über­rascht von den Aus­führun­gen. “Das ist das erste Mal, dass ich so aus­führlich darüber höre ” , sagte Chris­tiane Zim­mer­mann (Bünd­nis­grüne). Und Auss­chussvor­sitzen­der Lothar Vogel­er (PDS) meinte, dass man solche Dinge wohl nur mit­bekom­men würde, wenn man Kinder in dem Alter habe. “Wir haben fest­gestellt, dass das Lebens­ge­fühl in der Stadt bei Erwach­se­nen ein ganz anderes ist als bei Jugendlichen ” , bestätigte Wilk­ing. Berndt Gubatz (Gemein­de­frak­tion) ergänzte, dass Jugendliche ihren Eltern gar nicht viel erzählten und mit solchen Prob­le­men meist allein fer­tig wer­den woll­ten. Uwe Jeschke vom Jugend­club Kraftquell ent­geg­nete, dass in der im ver­gan­genen Jahr gegrün­de­ten Arbeits­ge­mein­schaft Jugend schon einiges bekan­nt würde, “aber es kann sein, dass die Kom­mu­nika­tion nach außen nicht so funk­tion­iert ” , so Jeschke. Das soll jet­zt anders wer­den. Die MBT-Mitar­beit­er appel­lierten an die Abge­ord­neten, sich in den Frak­tio­nen mit dem The­ma zu befassen. “Wir ste­hen für Anfra­gen zur Ver­fü­gung, auch um Ideen zu entwick­eln, was man in konkreten Fällen tun kann ” , sagte Schilling.

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Richstein für Einführung elektronischer Fußfessel

Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) hat sich für die bun­desweite Ein­führung ein­er elek­tro­n­is­chen Fußfes­sel bei Kleinkrim­inellen aus­ge­sprochen. “Ein der­ar­tiger Ein­satz wäre sin­nvoll, weil zur Ver­mei­dung von kurzen Haft­strafen Män­ner und Frauen dann nicht aus ihrem sozialen Umfeld geris­sen wür­den”, sagte die Min­is­terin dem “Berlin­er Kuri­er”. Die Ergeb­nisse des hes­sis­chen Ver­suchs seien pos­i­tiv. Fußfes­seln seien bil­liger als ein Haftplatz.

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SprayerInnen aus Bernau besuchten das KZ Buchenwald

Am 6. bis 13. Okto­ber fand eine sog. Graf­fi­ty-Bm 6. bis 13. Okto­ber fand eine sog. Graf­fi­ty-Bil­dungswoche in der Gedenkstätte/ KZ Ravens­brück statt. 20 Sprüher aus Berlin-Schöneberg (Kinder­laden Schöneberg) und aus Bernau (Jugendtr­e­ff DOSTO) im Alter zwis­chen 14 bis 21 Jahren beteiligten sich an dieser Bil­dungs­maß­nahme. Dabei wur­den das Lebens­ge­fühl und die kulturelle/ kün­st­lerische Aus­drucks­form der Jugendlichen in Verbindung mit der Auseinan­der­set­zung um die Geschichte des Nation­al­sozial­is­mus geset­zt und inhaltlich the­ma­tisiert. Also: Gedenkstät­ten­päd­a­gogik in Verbindung mit jugend­kul­tureller Aus­drucks­form. Ergeb­nis sind 14 beein­druck­ende Bilder, welche ab Jan­u­ar 03 als Wan­der­ausstel­lung für Schulen, Jugen­dein­rich­tun­gen oder Jugen­dini­tia­tiv­en zur Ver­fü­gung gestellt wer­den kann. Wer Inter­esse an dieser Ausstel­lung hat, soll sich bitte unter Tel. 03338–5590 oder dosto@bernau.net melden. 

Eine Bilder­seite ist beim Umbruch Bil­darchiv auf ein­er Son­der­seite zu sehen.

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Neonazis dürfen auf Soldatenfriedhof in Halbe marschieren


(TAZ) Rund 1.000 Neon­azis aus dem gesamten Bun­des­ge­bi­et wollen am 17. Novem­ber zum Volk­strauertag auf dem Sol­daten­fried­hof in Halbe bei Königs Wuster­hausen auf­marschieren. Die mil­i­tan­ten Freien Kam­er­ad­schaften um den Ham­burg­er Neon­azi Chris­t­ian Worch knüpfen damit an die erfol­gre­ichen recht­sex­tremen Aufmärsche auf dem Wald­fried­hof von Halbe 1990 und 1991 an. Mit Fack­eln, Tromm­lern und in schwarz-brauner Uni­formierung war damals das gesamte rechte Spek­trum über den größten Sol­daten­fried­hof Deutsch­lands gezo­gen und hat­te die erste Welle des Auf­schwung der Neon­az­ibewe­gung nach der Wiedervere­ini­gung zelebriert. 

Auf­grund des “hohen Sym­bol­w­erts” rech­net das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um “mit einem großen Mobil­isierungs­grad in der recht­sex­tremen Szene”. Ein Ver­bot des Auf­marsches durch das zuständi­ge Amt Schenken­länd­chen wurde vom Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus am Mon­tag im Eil­ver­fahren aufge­hoben. Während Worch & Co. die Entschei­dung nun als “Sieg” feiern, sagte Gerichtssprech­er Matthias Vogt zur taz: “Das Gericht hat nicht entsch­ieden, dass den Antragsstellern ein Anspruch nach dem Ver­samm­lungsrecht oder dem Gle­ich­be­hand­lungsanspruch für eine Ver­samm­lung auf dem Wald­fried­hof zuste­ht.” Die 2. Kam­mer des Ver­wal­tungs­gerichts habe allerd­ings fest­gestellt, dass das Amt Schenken­länd­chen sein Ver­bot der recht­en Ver­samm­lung unzure­ichend begrün­det habe. Amts­di­rek­tor Rain­er Onck­en über­legt der­weil, die näch­sthöhere Instanz anzu­rufen. “Wir wollen alles tun, um zu ver­hin­dern, dass es zu Szenen wie Anfang der 90er-Jahre kommt.” Man wolle “keine Extrem­is­ten und Gewalt­täter” in Halbe. 

Sollte ein Ver­bot gerichtlich scheit­ern, gehen Sicher­heit­sex­perten davon aus, dass mehr als 1.000 Neon­azis anreisen kön­nten. Die fordern ihre Anhänger derzeit offen auf, Ein­heit­en der SS und Waf­fen-SS, die an der Kesselschlacht bei Halbe im April 1945 beteiligt waren, mit Kränzen zu ehren. “Kam­er­aden”, die sich bei ein­er zen­tralen Tele­fon­num­mer melden, “erhal­ten einen Divi­sion­sna­men, den ihr ver­wen­den kön­nt, z. B. 36. SS-Divi­sion Dirlewanger”, heißt es auf ein­schlägi­gen Webseiten. 

Auf dem Wald­fried­hof in Halbe sind rund 22.000 Sol­dat­en begraben, darunter Ange­hörige des 11. SS-Panz­erko­rps und des 5. SS-Gebirgsko­rps, die gegen die let­zte Offen­sive der Roten Armee zur Ein­nahme Berlins einge­set­zt wur­den und wegen ihres bru­tal­en Vorge­hens gegen Deser­teure und Kriegsmüde in der Bevölkerung gefürchtet waren. 

Unab­hängige Antifa­grup­pen und die Antifaschis­tis­che Aktion Berlin wollen mit Gege­nak­tiv­itäten in Halbe am sel­ben Tag nicht nur gegen die Recht­sex­trem­is­ten protestieren, son­dern auch expliz­it der eben­falls auf dem Wald­fried­hof in Halbe bestat­teten 57 Wehrma­chts­de­ser­teure und zwei Dutzend sow­jetis­ch­er Zwangsar­beit­er gedenken. 

Rechte Demo auf Fried­hof verweigert 

Gericht: Amt muss Absage begründen. 

(MAZ) HALBE Zwei Demon­stra­tionsanträge für den Volk­strauertag in Halbe beschäftigen
Gerichte und Polizei. Sowohl eine rechte als auch eine linke Demon­stra­tion wurden
für den 17. Novem­ber beantragt.Unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre den deutschen
Frontsol­dat­en” rufen Neon­azis um den Ham­burg­er Chris­t­ian Worch zum
“Helde­nauf­marsch” auf dem Sol­daten­fried­hof auf. “Mit Uni­for­men und Fah­nen”, so der
schenken­ländis­che Amts­di­rek­tor Rain­er Onck­en. Auch deshalb sei der Antrag abgelehnt
wor­den. Grund­lage dafür ist die kom­mu­nale Fried­hof­sor­d­nung, die solche Aufmärsche
grund­sät­zlich nicht zulässt. Aus­nah­men ausgenom­men. So eine Aus­nahme woll­ten die
recht­en Anmelder per Eil­ver­fahren vor dem Cot­tbuser Ver­wal­tungs­gericht erzwingen.
Darüber wurde am 25. Okto­ber ver­han­delt. Das Amt Schenken­länd­chen wurde beauflagt,
“bis zum 4. Novem­ber zu begrün­den, warum es keine Aus­nahme zulässt”, sagte
Gerichtssprech­er Matthias Vogt. “Wir prüfen das ger­ade”, so Onck­en: “Vielle­icht
gehen wir vor das Oberverwaltungsgericht.“Außerhalb des Fried­hofes endet die
Zuständigkeit des Amtes. Möglich wäre es, dass der rechte Auf­marsch ander­swo in
Halbe stat­tfind­et. Darüber entschei­det das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder). “Der
Bescheid erge­ht in den näch­sten Tagen”, sagte ein Sprech­er gestern. Über die linke
Gegen­demon­stra­tion wird Anfang Novem­ber in der Königs-Wusterhausener
Polizei-Hauptwache befunden. 

Neon­azis wollen wieder in Halbe aufmarschieren

Linke Grup­pen kündi­gen Gege­nak­tio­nen an

(Berlin­er Zeitung) HALBE Neon­azis aus ganz Deutsch­land wollen am 17. Novem­ber die so genannten
Heldenge­denk­feiern auf dem deutschen Sol­daten­fried­hof in Halbe wieder­beleben. “Unter
dem Mot­to Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en ist eine Kundge­bung mit 1 000
Teil­nehmern angemeldet”, sagte Lothar Wal­ter, Polizeis­prech­er in Dahme-Spreewald.
Neben dem tra­di­tionellen Gedenkmarsch für den Hitler-Stel­lvertreter Rudolf Hess im
bayrischen Wun­siedel gehörten Anfang der 90er-Jahre die Toten­son­ntags-Aufmärsche in
Halbe zu den wichtig­sten Dat­en deutsch­er Neon­azis. Bis 1992 ver­sam­melten sich dort
teil­weise 1 000 Recht­sex­trem­is­ten mit Fack­eln und Trom­mel­wirbel unter Fah­nen mit
ver­bote­nen Nazi-Sym­bol­en. Später wur­den die Umzüge gerichtlich unter­sagt, das
Gelände abgeriegelt und das Ver­bot von bis zu 1 000 Polizis­ten durchge­set­zt. “Die
Entschei­dung, ob die Kundge­bung dies­mal stat­tfind­en darf, wird in den näch­sten Tagen
fall­en”, sagte der Sprech­er des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder), Matthias Kühnel.
Es habe bere­its “Koop­er­a­tions­ge­spräche” mit den Anmeldern der Kundge­bung gegeben.
Hin­ter der Anmel­dung soll der Ham­burg­er Neon­azi-Aktivist Chris­t­ian Worch ste­hen. Er
ruft im Inter­net so genan­nte Freie Kam­er­ad­schaften zu reger Teil­nahme auf, weil die
Bran­den­burg­er Szene die Ver­anstal­tung nicht organ­isiert bekomme. Bei ihrem
“Heldenge­denken” wollen die Neon­azis sep­a­rate Kränze für Wehrma­cht, Volkssturm und
Hitler­ju­gend sowie sog­ar für die Waf­fen-SS able­gen. Halbe, an der Auto­bahn A 13
Berlin-Dres­den, ist ein his­torisch­er Ort. Dort tobte im April 1945 die letzte
Kesselschlacht des Zweit­en Weltkriegs. Südlich von Berlin star­ben damals 40 000
deutsche und sow­jetis­che Sol­dat­en sowie Flüchtlinge aus Schle­sien und Ostpreußen.
Auf dem Fried­hof liegen 27 000 deutsche Sol­dat­en und 3 000 sowjetische
Zwangsar­beit­er sowie 4 000 Nachkrieg­sopfer aus einem Lager des sowjetischen
Geheim­di­en­stes. Selb­st linke Grup­pen, die für den 17. Novem­ber am sel­ben Ort eine
Gegen­demon­stra­tion unter dem Mot­to “Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus”
angemeldet haben, rech­nen nicht mit einem Ver­bot der Neonazi-Demonstration.
Antifa-Sprech­er Sil­vio Kurz sagt: “Es wird sich zeigen, ob eine Gedenkkundge­bung für
die Opfer des Nation­al­sozial­is­mus zu Gun­sten ein­er Glo­ri­fizierung von
Nazi-Ver­brech­ern ver­boten oder ver­legt wird.” “Wir kön­nen den recht­en Aufmarsch
lei­der nicht ver­bi­eten”, sagte der Chef des Amtes Schenken­länd­chen, Rein­er Oncken.
Das Amt sei nur für den Fried­hof an sich, nicht aber für den Vor­platz zuständig. Die
Neon­azis hät­ten eine Son­der­genehmi­gung für eine Kundge­bung auf dem Friedhof
angemeldet. “Die haben wir nicht genehmigt”, sagte er. Daraufhin seien die Anmelder
vor das Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus gezo­gen, beka­men aber auch dort keine
Genehmi­gung. Am Vortag des Toten­son­ntags hat auch die Frak­tion der rechtsextremen
DVU im Pots­damer Land­tag zu ein­er Kranznieder­legung in Halbe aufgerufen. “Wir
brauchen kein Mot­to”, sagte Geschäfts­führer Sig­mar-Peter Schuldt. “Wir gedenken
aller Toten, auch der­er des bolschewis­tisch-kom­mu­nis­tis­chen Ter­rors nach 1945.” 

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Bands gesucht

Das Nauen­er Tape-Label Kotze Tapes sucht zurzeit Bands aus Bran­den­burg für einen neuen Sam­pler. Das ganze soll “Punk&Oi in Bran­den­burg” heißen und einen Überblick über die Szene im Land geben.

Willkom­men sind Bands, die Punk, Hard­core, Ska, Oi oder ähn­lich­es spie­len — ausgenom­men natür­lich Grup­pen mit Rechts­drall oder däm­lichen Tex­ten. Ein Bei­heft mit den Song­tex­ten, Bilder und so weit­er wird es auch geben. 

Kon­takt zu Kotze Tapes:

blutsau666@aol.com

www.kotzetapez.de.vu

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Opfer wegen seiner Hautfarbe gedemütigt

(Nord­kuri­er) Mit den Plä­doy­ers wurde gestern die Hauptver­hand­lung vor dem Strafgericht in Pren­zlau gegen Mar­co S. (23), Daniel S. (20), Daniel M. (17) und Nicole B. (16) bis
zur Urteilsverkün­dung fortgesetzt.Alle vier hat­ten sich für die Geschehnisse in der Nacht vom 16. zum 17. August zu ver­ant­worten, an denen sie mit unter­schiedlich­er Inten­sität beteiligt waren. Der
Zufall hat­te sie am 17. August um 0.20 Uhr im Bere­ich des Neustädter Dammes in Pren­zlau zusam­menge­führt. Daniel S. und der Neben­kläger Duweit N., die sich bis dato nicht kan­nten, befan­den sich in einer
ver­balen Auseinan­der­set­zung über den geeigneten Weg zur Tankstelle,
wo bei­de gemein­sam ein Bier trinken woll­ten. Zuvor hat­te Daniel S.
Duweit N. “angepö­belt”. Sie erregten die Aufmerk­samkeit der drei
weit­eren Angeklagten, die just in diesem Moment mit einem zuvor von
Mar­co S. und Daniel M. in Zichow entwen­de­ten roten Pkw den Neustädter
Damm befuhren.Marco S. und Nicole B. ver­ließen das Fahrzeug, um
sich “ziel­gerichtet einen Far­bigen vorzunehmen”, führte der
Staat­san­walt aus. Sowohl er, als auch der Richter sahen es als
erwiesen an, dass sich die anderen bei­den Angeklagten eben­falls aus
niederen Beweg­grün­den daran beteiligten, den Mann aus Sierra
Leone “durch Schläge und Tritte zu demüti­gen”, ohne von Duweit N.
provoziert wor­den zu sein. “Sie haben sich einen Menschen
vorgenom­men, nur weil er ein ander­s­far­biges Gesicht, eine andere
Haut­farbe wie sie selb­st haben”, führte der Richter aus. So sah er es
im Ergeb­nis der zweitägi­gen Ver­hand­lung als erwiesen an, dass alle
vier Angeklagten auf den 34-jähri­gen Neben­kläger eingeschla­gen und -
getreten haben, wobei sich Mar­co S. und Daniel S. “maßge­blich
her­vor­tat­en.” “Seine Seele verän­dert” Dass Duweit N. mit
ver­gle­ich­sweise glimpflichen kör­per­lichen Ver­let­zun­gen davonkam, sei
dem Umstand geschuldet, dass ihm die Flucht gelang, betonte seine
Recht­san­wältin: “Ich habe sel­ten so viel Igno­ranz, Arroganz,
Dummheit, Men­schen­ver­ach­tung und Gle­ichgültigkeit erlebt wie bei den
Angeklagten. Das Wort Mitleid ken­nen sie nicht, höchstens
Selb­st­mitleid. Haben Sie ein­mal über­legt, was sie meinem Mandanten
ange­tan haben? Wie sie in nur zehn Minuten seine Seele verändert
haben?”, wandte sie sich direkt an die Angeklagten. Von diesen
nutzten Mar­co S., Daniel S. und Daniel M. ihr let­ztes Wort vor der
Urteilsverkün­dung, um sich bei dem Neben­kläger zu entschuldigen.
Nicole B. wollte nichts sagen. Sprach­los, nach vorn gebeugt und mit
hän­gen­den Köpfen ver­nah­men dann alle vier den Urteilsspruch des
Richters. Wegen Raubes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung in zwei
Fällen, fahrläs­siger Trunk­en­heit im Verkehr und vorsät­zlichen Fahrens
ohne Fahrerlaub­nis verurteilte er Mar­co S. zu ein­er dreijährigen
Haft­strafe ohne Bewährung. Der Richter sah es gle­ichzeit­ig als
erwiesen an, dass die Umstände der Inbe­sitz­nahme des Pkw in Zichow
durch Mar­co S. und Daniel M. einen Raub in nicht min­der­schw­erem Fall
darstellen. So legte er Daniel M. gemein­schaftlichen Raub,
gefährliche Kör­per­ver­let­zung und zweima­liges Fahren ohne
Fahrerlaub­nis zur Last und sprach eine Jugend­strafe von einem Jahr
und sechs Monat­en aus. Dass er diese zu ein­er zweijährigen
Bewährungszeit aus­set­zte, begrün­dete der Richter unter anderem damit,
dass bei dem Angeklagten sich eine aus­län­der­feindliche Einstellung
noch nicht man­i­festiert habe. Durch sein Leben im elterlichen
Haushalt, den fes­ten Aus­bil­dungsplatz gebe es für Daniel M. eine
gün­stige Sozial­prog­nose. Daniel S. wurde dage­gen zu einer
Jugend­haft­strafe von einem Jahr und zwei Monat­en verurteilt, Nicole
B. zu ein­er zehn­monati­gen Jugend­haft, in bei­den Fällen ohne
Bewährung. Unter anderem sei es “das bru­tale Vorge­hen”, das bei
Daniel S. ein Ver­büßen der Jugend­strafe fordere, selb­st wenn bei ihm,
wie der Vertei­di­ger aus­führte, eine “entwick­lungs­be­d­ingte
Reifeverzögerung” vorhan­den sei. Die “Schwere der Schuld”
recht­fer­tige eben­so eine Jugend­haft­strafe für die 16-jährige
Angeklagte. “Bis heute zeigt sich bei ihr kein Ansatz von Schuld oder
Reue, sie hat sich in kein­er Weise von ihren Tat­en dis­tanziert”, so
der Richter. Ob die Urteile recht­skräftig wer­den, bleibt abzuwarten.
Einige der Vertei­di­ger stell­ten bere­its in Aus­sicht, inner­halb der
vorgegebe­nen Wochen­frist Beru­fung einzule­gen. Ural Memet, der als
Aus­län­der­beauf­tragter des Land­kreis­es Uck­er­mark den Prozess
ver­fol­gte, kom­men­tierte das Urteil so: “Es ist hart, aber gerecht.”

Afrikan­er aus Hass geprügelt

Haft­strafen von zehn Monat­en bis drei Jahre für vier junge Leute

(Schw­er­iner Volk­szeitung) Wegen eines bru­tal­en Angriffs auf einen afrikanischen
Asyl­be­wer­ber im August 2002 wur­den vier Ange­hörige der recht­en Szene
zu Haft verurteilt. Das Amts­gericht Pren­zlau ver­hängte gestern
Haft­strafen zwis­chen zehn Monat­en und drei Jahren. Die Angeklagten
wur­den wegen gemein­schaftlich began­genen Raubes und gefährlicher
Kör­per­ver­let­zung an einem 34-jähri­gen Mann aus Sier­ra Leone
verurteilt. Bei einem 17-jähri­gen Jugendlichen wurde die Strafe von
anderthalb Jahren zur Bewährung ausgesetzt.
Die vier Täter im Alter von 16 bis 23 Jahren hat­ten das Opfer
belei­digt und bru­tal zusam­mengeschla­gen. Dieser erlitt durch
Faustschläge und Tritte Ver­let­zun­gen im Kopf- und Bauch­bere­ich und
lei­det noch heute unter den psy­chis­chen Fol­gen der Tat. Er trat als
Neben­kläger auf.
Die Staat­san­waltschaft sprach von ein­er mas­siv­en und bru­tal­en Tat.
Die Angeklagten zeigten mit ihrer Hal­tung, ihrem Ausse­hen und ihren
Äußerun­gen, “wessen Geistes Kind” sie seien. “Das in der
polizeilichen Vernehmung Gesagte ist mit das Übel­ste, was ich je
gele­sen habe”, sagte Staat­san­walt Kai Clement im Plä­doy­er und
forderte für alle Angeklagten Frei­heitsstrafen ohne Bewährung von
zehn Monat­en bis drei Jahren.
“Ich habe Angst, auf die Straße zu gehen und kann bis heute nicht
ver­ste­hen, warum ich ange­grif­f­en wurde”, hat­te das Opfer als Zeuge
aus­ge­sagt. “Ich ran­nte um mein Leben und kein­er hat geholfen.”
Aut­o­fahrer hät­ten zwar ange­hal­ten, dann aber nur geguckt und seien
weit­erge­fahren. Die Täter zeigten sich geständig, ein­er bestritt, das
Opfer geschla­gen zu haben. Zeu­gen sagten dage­gen aus, alle vier
hät­ten auf den Asyl­be­wer­ber eingeschla­gen. Pas­san­ten verständigten
die Polizei, die die flüchti­gen Täter wenig später festnahm. 

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V‑Mann-Skandal weitet sich aus

Der Pots­damer V‑Mann-Skan­dal weit­et sich aus. Nach einem Bericht des Münch­n­er Nachricht­en­magazins “Focus” informierte der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz seinen mut­maßlichen krim­inellen V‑Mann Toni S. vor dessen Fes­t­nahme über dro­hende Durch­suchun­gen der Polizei. Der in der recht­sradikalen Musik­szene einge­set­zte 27-Jährige sei Anfang Juli in einem von Berlin­er Ermit­tlern abge­hörten Tele­fonat aufge­fordert wor­den, seine “Woh­nung sauber zu machen”.S. war am 20. Juli bei ein­er Razz­ia gegen die Neon­azi-Szene in Berlin ver­haftet worden. 


Wegen der Ver­bre­itung der CD “Noten des Has­s­es”, auf der zum Mord an Poli­tik­ern aufgerufen wird, ste­ht S. dem Blatt zufolge ab 5. Novem­ber vor Gericht.

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Ministerium will V‑Mann nicht gewarnt haben

POTSDAM. Das Pots­damer Innen­min­is­teri­um hat neue Berichte in der Affäre um den Cot­tbuser V‑Mann Toni S. zurück­gewiesen. Laut Nachricht­en­magazin “Focus” hat­te der Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz den V‑Mann über dro­hende Durch­suchun­gen der Polizei informiert. Heiko Hom­burg, der Sprech­er des Innen­min­is­teri­ums, sagte, die Bran­den­burg­er Behörde habe nichts von der geplanten Ver­haf­tung gewusst und den Mann daher auch nicht war­nen kön­nen. Die unter den Bun­deslän­dern nicht abges­timmte Fes­t­nahme des V‑Mannes hat­te zu Tur­bu­len­zen zwis­chen den Sicher­heits­be­hör­den in Pots­dam und Berlin geführt.


Toni S. war am 20. Juli in der recht­sradikalen Musik­szene Berlins festgenom­men und ent­tarnt wor­den. Am 5. Novem­ber muss er sich wegen Ver­bre­itung von Pro­pa­gan­damit­teln, Volksver­het­zung und Ver­wen­dung ver­fas­sungswidriger Kennze­ichen vor Gericht ver­ant­worten. S. soll an Pro­duk­tion und Ver­trieb von CD mit recht­sradikaler Musik beteiligt gewe­sen sein, in der zum Mord an Promi­nen­ten wie Michel Fried­man aufgerufen wird. 

Nach Ansicht der Berlin­er Ermit­tler war den Bran­den­burg­er Behör­den die Kon­trolle über den V‑Mann ent­glit­ten. Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz hielt Toni S. für eine “Super-Quelle” und wollte mit sein­er Hil­fe die inter­na­tionalen Ver­trieb­sstruk­turen für recht­sex­treme Musik auskundschaften.

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V‑Mann-Affäre: Gerichtstermin steht

In der Affäre um einen ent­tarn­ten V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes muss der Hauptbeschuldigte ab 5. Novem­ber vor Gericht. Er soll mit Wis­sen der bran­den­bur­gis­chen Sicher­heits­be­hör­den Hass-CDs in der Neon­aziszene mit ver­trieben haben.

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Halbe: Rechte Demo auf Friedhof verweigert


HALBE Zwei Demon­stra­tionsanträge für den Volk­strauertag in Halbe beschäfti­gen Gerichte und Polizei. Sowohl eine rechte als auch eine linke Demon­stra­tion wur­den für den 17. Novem­ber beantragt.Unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre den deutschen Frontsol­dat­en” rufen Neon­azis um den Ham­burg­er Chris­t­ian Worch zum “Helde­nauf­marsch” auf dem Sol­daten­fried­hof auf. “Mit Uni­for­men und Fah­nen”, so der schenken­ländis­che Amts­di­rek­tor Rain­er Onck­en. Auch deshalb sei der Antrag abgelehnt wor­den. Grund­lage dafür ist die kom­mu­nale Fried­hof­sor­d­nung, die solche Aufmärsche grund­sät­zlich nicht zulässt. Aus­nah­men ausgenom­men. So eine Aus­nahme woll­ten die recht­en Anmelder per Eil­ver­fahren vor dem Cot­tbuser Ver­wal­tungs­gericht erzwin­gen. Darüber wurde am 25. Okto­ber ver­han­delt. Das Amt Schenken­länd­chen wurde beau­flagt, “bis zum 4. Novem­ber zu begrün­den, warum es keine Aus­nahme zulässt”, sagte Gerichtssprech­er Matthias Vogt. “Wir prüfen das ger­ade”, so Onck­en: “Vielle­icht gehen wir vor das Oberverwaltungsgericht.” 

 

Außer­halb des Fried­hofes endet die Zuständigkeit des Amtes. Möglich wäre es, dass der rechte Auf­marsch ander­swo in Halbe stat­tfind­et. Darüber entschei­det das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder). “Der Bescheid erge­ht in den näch­sten Tagen”, sagte ein Sprech­er gestern. Über die linke Gegen­demon­stra­tion wird Anfang Novem­ber in der Königs-Wuster­hausen­er Polizei-Hauptwache befunden.

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