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Richstein: Schnelle Urteile gegen rechtsextremistische Straftäter

Jus­tizmin­is­terin Bar­bara Rich­stein (CDU) hat sich für die weitere
Beschle­u­ni­gung von Strafver­fahren gegen recht­sex­trem­istis­che Täter ausgesprochen.
Die Jus­tiz habe die Auf­gabe, Ermit­tlungsver­fahren zügig zum Abschluss zu
brin­gen und strafrechtliche Verge­hen zeit­nah mit spür­baren Sank­tio­nen zu ahnden,
erk­lärte die Min­is­terin in einem Bericht der Lan­desregierung. Die Strafe
müsse der Tat möglichst auf dem Fuße folgen.
Die Staat­san­waltschaften des Lan­des set­zten im Rah­men der gesetzlichen
Möglichkeit­en ins­beson­dere bei recht­en Pro­pa­gan­dade­lik­ten bere­its regelmäßig
beschle­u­nigte Ver­fahren oder vere­in­fachte Jugend­ver­fahren ein, betonte Richstein.
Im Jahr 2000 habe es an den Gericht­en lediglich 39 beschle­u­nigte Verfahren
gegen recht­sex­trem­istis­che Straftäter gegeben. Diese Zahl sei 2001 auf 75 und
im ver­gan­genen Jahr bere­its auf 86 angestiegen. Die Täter seien damit schon
wenige Tage nach der Straftat recht­skräftig verurteilt worden.

Die Min­is­terin hat­te bere­its während der Vorstel­lung der Jahres­bi­lanz der
Staat­san­waltschaften darauf ver­wiesen, dass auf diesem Gebi­et die Zahl der
Ver­fahren ins­ge­samt zwis­chen 1999 und 2002 von 1561 auf 2062 angestiegen seien.
Als Prob­lem sehe es Rich stein jedoch an, dass die Jus­tiz nicht in
Fehlen­twick­lun­gen ein­greifen, son­dern erst im Nach­hinein wirk­sam wer­den könne.

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Zwei rechte Überfälle am Wochenende in Cottbus

Hooli­gans über­fie­len Schüler in Cottbus

Drei Cot­tbuser Schüler sind am Pfin­gst­woch­enende bei einem Hooli­gan-Über­fall erhe­blich ver­let­zt wor­den. Etwa 300 Jugendliche feierten am Sonnabend an einem Bade­see in Ströb­itz den Schul-Abschluss, als die Par­ty kurz nach
Mit­ter­nacht von etwa 30 Hooli­gans heimge­sucht wurde.
Bei der Prügelei wur­den drei 17- und 18-jährige Schüler durch Faustschläge
am Kopf verletzt. 

Die Täter sind laut Polizei der recht­en Szene zuzuord­nen. Sie flüchteten vor Ein­tr­e­f­fen der Beamten in einen nahen Wald. 

Rechte Schläger über­fall­en Chinesen

Stu­den­ten im Brun­schwig­park angegriffen

Zwei Stu­den­ten aus Chi­na sind in der Nacht von Sonnabend zu Son­ntag im Brun­schwig­park von recht­en Schlägern ange­grif­f­en wor­den. Die 24 Jahre alte Frau und der 30 Jahre alte Mann waren nach Angaben der Polizei auf dem Heimweg, als
sie von einem Dutzend Jugendlich­er angepö­belt wurden.
Während der Auseinan­der­set­zung wurde der chi­ne­sis­che Stu­dent getreten, bevor dem Paar die Flucht gelang. Die Polizei kon­nte wenig später vier Tatverdächtige fes­t­nehmen. Dieses Quar­tett ist, so die Polizeiangaben, aus der rechten
Szene bekannt. 

Unklar ist noch, ob die Tatverdächti­gen auch etwas mit dem Über­fall auf eine Schüler­par­ty in der Nacht zuvor am Ströb­itzer Bade­see zu tun haben. Nach der dor­ti­gen Prügelei, bei der drei Schüler durch
Hooli­gans ver­let­zt wur­den, ermit­telt die Polizei wegen des Ver­dachts der schw­eren Kör­per­ver­let­zung und auch wegen Raubes.

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Benefiz-Konzert im Park 7

Hard­core war am Woch­enende im Park 7 in Forst ange­sagt. Der Ver­anstal­ter invic­tus crew und das Bunte Haus e.V. präsen­tierten am Woch­enende ins­ge­samt 14
Hard­core-Bands. Bere­its zum vierten Mal startete das Pfin­gst-HC-Fes­ti­val als
Benefizveranstaltung.
In diesem Jahr soll das ein­genommene Geld für die Finanzierung der
Neben­klage eines Forster Jugendlichen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Sein Vater starb
bei einem Über­fall von recht­en Jugendlichen Anfang des Jahres in Erfurt. 

Zum Auf­takt am Sonnabend spiel­ten vier Bands. Etwa 240 Besuch­er wurden
ins­ge­samt an bei­den Tagen gezählt. Am Son­ntag spiel­ten dann zehn Bands aus
Deutsch­land, Polen und Ital­ien. «Ins­ge­samt sind wir mit der Res­o­nanz zufrieden,
hät­ten uns allerd­ings am Son­ntag noch ein paar mehr Besuch­er gewün­scht» , meinte
Willi Hein­rich, Vor­standsmit­glied des Bun­ten Haus­es. Sebas­t­ian und Olly von
der Band Kay­la aus Bad Lieben­wer­da sind gern nach Forst gekom­men. Wie alle
anderen spie­len sie ohne Gage. «Der Tod eines Forsters durch die rechte Szene in
Erfurt hat uns sehr bewegt. Darum wollen wir mit unserem Auftritt klar
Stel­lung beziehen. Außer­dem herrscht hier immer eine gute Stim­mung» , erk­lären sie
ihre Beweggründe.

Passend zur Hard­core-Musik und dem Anliegen der Ver­anstal­ter hat Jannette
vom Info­laden Wil­dost aus Cot­tbus ihren Stand aufge­baut. Aufk­le­ber, Bücher,
T‑Shirts und und Büch­er, die sich gegen Faschis­mus, Ras­sis­mus und Sexismus
richt­en, find­en hier eine rege Nachfrage.

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Prozeß im »Fall Potzlow«: Angeklagter prahlte vor mehreren Personen mit dem Mord an Marinus

Im Prozeß um den Mord an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl im bran­den­bur­gis­chen Pot­zlow wur­den am Mittwoch und an den bei­den Ver­hand­lungsta­gen zuvor Zeu­gen aus dem Umfeld des Opfers und der Tatverdächti­gen vernommen. 


Drei erwach­sene Zeu­gen aus Strehlow, dem Heima­tort der Täter, erschienen ver­gan­genen Fre­itag zunächst nicht vor dem Landgericht Neu­rup­pin. Sie mußten durch die Polizei zuge­führt wer­den. Unter ihnen war Moni­ka S., die bere­its wegen unter­lassen­er Hil­feleis­tung verurteilt ist. Ihre Anwältin hat jedoch Wider­spruch ein­gelegt. Die Mißhand­lun­gen an Mar­i­nus hat­ten in der Nacht zum 13. Juli 2002 in ihrem Haus begonnen. Sie hat­te nicht einge­grif­f­en. Der Zeuge Rain­er Sch. sagte, er habe Angst vor den Tatverdächtigen.

 

Vier jugendliche Zeu­gen bestätigten am Fre­itag, Mar­cel habe ihnen bere­its lange vor dem Auffind­en der Leiche durch die Polizei am 16. Novem­ber 2002 von dem Mord erzählt. Sie hät­ten ihm nicht geglaubt, weshalb sie auch nicht zur Polizei gegan­gen seien.

 

Die 15jährige Marie-Christin K. erzählte, zwei Fre­unde von ihr hät­ten von dem Mord und von dem Ort, an dem Mar­i­nus »begraben« sein sollte, erfahren. Zu dritt seien sie zu der Stelle gegan­gen, erzählte sie unter Trä­nen. Die bei­den Jun­gen hät­ten gegraben und die skelet­tierte Leiche gefun­den. Matthias M. (16) habe daraufhin die Polizei angerufen.

 

Am Mon­tag wur­den zunächst Mar­tin M. (19) und Madeleine K. befragt. Mar­cel S. (18), ein­er der drei Angeklagten, hat­te mit ihnen um 25 Euro gewet­tet, daß er ihnen Mar­i­nus’ Leiche zeigen könne. Mit ein­er Taschen­lampe und ein­er Axt bewaffnet ging man zu den Schweineställen der ehe­ma­li­gen LPG. Der Schädel des Ermorde­ten soll zu sehen gewe­sen sein. Nach der »Besich­ti­gung« habe Mar­cel den bei­den gedro­ht, sie seien »auch dran«, wenn sie den grausi­gen Fund der Polizei meldeten.

 

Matthias M. sagte aus, er sei von Nicole B., eben­falls Zeu­g­in im Ver­fahren, mit Pfef­fer­spray ange­grif­f­en wor­den, nach­dem er die Polizei benachrichtigt hat­te. Nicole B. sitzt derzeit wegen ihrer Beteili­gung an einem Angriff auf einen Afrikan­er in Haft. Wegen der gle­ichen Tat ver­büßt der älteste Angeklagte, Mar­co S. (24), bere­its seit August 2002 eine 32monatige Gefängnisstrafe.

 

Unter den Zeu­gen vom Mon­tag war auch die Lei­t­erin des Strehlow­er Jugend­clubs, Petra Freiberg. Die Sozialar­bei­t­erin gab an, für vier Jugend­klubs in der Region ver­ant­wortlich zu sein. Über die schulis­che und beru­fliche Entwick­lung der Angeklagten und des Opfers, die regelmäßig im Strehlow­er Club verkehrten, war sie indes nicht informiert. Sie war in den Tagen nach der Ent­deck­ung von Mar­i­nus Leiche begehrte Inter­view­part­ner­in der Medien.

 

Die Staat­san­waltschaft wirft den Angeklagten Mord aus nieder­er Gesin­nung und zur Verdeck­ung der vor­ange­gan­genen Kör­per­ver­let­zung vor und geht von einem recht­sex­tremen Tathin­ter­grund aus. Die Beschuldigten zwan­gen ihr Opfer, sich als »Jude« zu beze­ich­nen, woraufhin sie es noch bru­taler demütigten und quäl­ten als zuvor. Mar­cel S. und Sebas­t­ian F., zum Tatzeit­punkt 17 und 18 Jahre alt, müssen mit ein­er Jugend­strafe von zehn Jahren Haft rech­nen, Mar­co S. mit lebenslänglich. Die Vertei­di­ger Marcels und Mar­cos deuteten dage­gen an, auf ver­min­derte Schuld­fähigkeit wegen des exzes­siv­en Alko­holkon­sums und wegen des gerin­gen Intel­li­gen­zquo­tien­ten der Brüder plädieren zu wollen. Das Urteil wird am 18. Juni erwartet.

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Neue Details im Prozess um den Mord von Potzlow

Neu­rup­pin


Beim Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus im uckermärkischen
Potzlow
im Som­mer 2002 haben nach Ermit­tlun­gen der Polizei die beiden
angeklagten
Brüder die Hauptschuld. Der dritte Angeklagte — ein 18-Jähriger aus
Tem­plin — soll das bru­tale Ver­brechen in einem Stall erschrock­en von
draußen
beobachtet, aber aus Angst nicht ver­hin­dert haben, sagte ein
Vernehmungs­beamter gestern vor dem Landgericht Neu­rup­pin. Die bei­den 18
und
24 Jahre alten Brüder aus Pot­zlow und der Tem­plin­er sind wegen
gemein­schaftlichen Mordes angeklagt. 

 

Sie hat­ten, ihren schriftlichen Geständ­nis­sen vor Gericht zufolge, im
Juli
2002 zuerst mit dem Opfer getrunk­en, es dann mehrfach geschla­gen und
später
in den Stall mitgenom­men. Dort soll der jün­gere der Brüder auf die
einem
Film nachemp­fun­dene Idee gekom­men sein, Mar­i­nus solle in einen
Steintrog
beißen. Dann sei “ihm die Sicherung durchge­bran­nt” und er habe auf den
Kopf
des Opfers einge­treten, zitierte der Polizist die Aus­sage des
18-Jährigen
vor Gericht. Zuvor soll aber schon der ältere Brud­er das Opfer gegen
den
Kopf getreten haben. 

 

Nach dem so genan­nten Bor­d­stein­kick habe der 24-Jährige zu seinem
Bruder
gesagt: “Der wird nichts mehr, den müssen wir umbrin­gen.” Erst danach
sei
zweimal ein Beton­stein auf das Opfer gewor­fen wor­den. Schließlich wurde
der
Tote in ein­er halb zugewach­se­nen Jauchegrube ver­graben. Die
skelettierte
Leiche wurde erst vier Monate später ent­deckt, nach­dem sich der jüngere
Brud­er mit der Gewalt­tat gebrüstet hatte. 

 

Bei den Vernehmungen hät­ten sich die bei­den 18-Jähri­gen sehr mitteilsam
gezeigt und Einzel­heit­en beschrieben, die vorher nicht bekan­nt waren,
sagte
der 36-jährige Polizist. Den Film “Amer­i­can His­to­ry X”, der die Vorlage
für
die bru­tale Tötung des 16-jähri­gen Schülers geliefert haben soll, habe
der
jün­gere Brud­er nach eigen­er Aus­sage ein­mal vor der Tat und einmal
danach
gesehen. 

 

Der Prozess wird am kom­menden Mittwoch mit weit­eren Zeugenvernehmungen
fort­ge­set­zt. Das Urteil soll nach bish­eri­gen Pla­nun­gen am 18. Juni
fallen.

 

 


LAUSITZER RUNDSCHAU 

 

Pot­zlow-Prozess: Polizist sieht Brüder als Haupttäter 

 


Beim Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus im uck­er­märkischen Pot­zlow im
Sommer
2002 haben nach Ermit­tlun­gen der Polizei die bei­den angeklagten Brüder
die
Hauptschuld. 

 

Der dritte Angeklagte — ein 18-jähriger aus Tem­plin — soll das brutale
Ver­brechen in einem Stall erschrock­en von draußen beobachtet, aber aus
Angst
nicht ver­hin­dert haben, sagte ein Vernehmungs­beamter gestern vor dem
Landgericht Neuruppin. 

 

Die bei­den 18 und 24 Jahre alten Brüder aus Pot­zlow und der Templiner
sind
wegen gemein­schaftlichen Mordes angeklagt (die RUNDSCHAU berichtete).
Sie
haben, ihren schriftlichen Geständ­nis­sen vor Gericht zufolge, im Juli
2002
das Opfer getötet. In einem Stall soll der jün­gere der Brüder auf die
einem
Film nachemp­fun­dene Idee gekom­men sein, Mar­i­nus solle in einen
Steintrog
beißen. Dann seien “ihm die Sicherung durchge­bran­nt” und er habe auf
den
Kopf des Opfers einge­treten, zitierte der Polizist die Aus­sage des
18-jähri­gen vor Gericht. Zuvor soll aber schon der ältere Brud­er das
Opfer
gegen den Kopf getreten haben. 

 

Nach dem so genan­nten Bor­d­stein­kick habe der 24-Jährige zu seinem
Bruder
gesagt: “Der wird nichts mehr, den müssen wir umbrin­gen”. Erst danach
sei
zwei Mal ein Beton­stein auf das Opfer gewor­fen wor­den. Schließlich
wurde der
Tote in ein­er halb zugewach­se­nen Jauchegrube ver­graben. Die
skelettierte
Leiche wurde erst vier Monate später ent­deckt, nach­dem sich der jüngere
Brud­er mit der Gewalt­tat gebrüstet hatte.

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Potzlow-Prozess: »Wir wollten ihm im Stall noch ein bisschen Angst einjagen.«

In der vorigen Woche begann der Prozess wegen des Mordes an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl im bran­den­bur­gis­chen Pot­zlow. Für die Vertei­di­ger gibt es keinen recht­sex­tremen oder anti­semi­tis­chen Hintergrund.


Der Angeklagte Mar­cel S. soll auf ein­mal doch nicht gesagt haben, dass Mar­i­nus Schöberl ein »Scheißjude« gewe­sen sei. Auch nicht, dass der »Jude« es »nicht anders ver­di­ent« habe. Das hat­te eine Zeu­g­in anfangs der Polizei erzählt, aber nun bestre­it­et sie solche Aus­sagen. »Ich will die Leute nicht noch tiefer rein­re­it­en«, wird Nicole B. von der Berlin­er Zeitung zitiert. 

 

Am 26. Mai begann der Prozess gegen den 18jährigen Sebas­t­ian F., den gle­ichal­tri­gen Mar­cel S. und dessen sechs Jahre älteren Brud­er Mar­co vor der Jugend­strafkam­mer des Neu­rup­pin­er Landgerichts wegen des Mordes an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl (Jun­gle World, 49/02). Das Urteil soll früh­estens am 18. Juni gesprochen wer­den. Die Vertei­di­ger der Angeklagten plädieren auf eine »ver­min­derte Schuld­fähigkeit«, da bei der Tat, die von den Angeklagten nicht bestrit­ten wird, Alko­hol im Spiel gewe­sen sei. Im Fall ein­er Verurteilung wegen Mordes dro­hen Mar­co S. eine lebenslange Haft, den bei­den zur Tatzeit noch nicht volljähri­gen Jugendlichen jew­eils zehn Jahre Gefängnis. 

 

Nach dem, was bish­er über die Tat bekan­nt wurde, trafen die drei Angeklagten Mar­i­nus Schöberl in der Nacht vom 12. auf den 13. Juli des ver­gan­genen Jahres zunächst auf der Straße und forderten ihn zum Trinken auf. Mar­co S., ein polizeilich bekan­nter Neon­azi, soll dann im Laufe der Nacht begonnen haben, Schöberl als »Jude« zu beschimpfen. Mar­cos Brud­er Mar­cel kan­nte Schöberl gut. Der Jugendliche trug Hip-Hop-Hosen, blondierte Haare und stot­terte. Für die Täter war das Grund genug, ihn als »Unter­men­schen« und als »nicht lebenswert« zu verachten. 

 

Nach­dem die drei Schöberl mehrere Stun­den mis­shan­delt hat­ten, ihm Schnaps einge­flößt, ihn geschla­gen und auf ihn uriniert hat­ten, bracht­en sie ihn in einen nahe gele­ge­nen Schweinestall. Dort drück­ten sie Schöberls Kopf auf die Kante eines stein­er­nen Schweinet­rogs, und Mar­cel S. sprang mit Springer­stiefeln auf Schöberls Schädel. Dann warf er noch zweimal einen Stein auf den noch röchel­nden Jun­gen, um sich­er zu sein, dass dieser die Tat nicht über­leben werde. 

 

Der Kopf sei danach ein­fach nur »Matsch« gewe­sen, sagte Mar­cel S. in der ver­gan­genen Woche regun­g­los im Gerichtssaal. Er habe einen »Black­out« gehabt und nicht gewusst, was er tat, lautete seine Recht­fer­ti­gung. Zwar räumten die Brüder vor Gericht ein, die Tat began­gen zu haben, schnell ver­sucht­en sie aber, das Geschehene zu rel­a­tivieren. Eigentlich hät­ten sie nicht vorge­habt, Mar­i­nus zu töten. »Wir woll­ten ihm im Stall noch ein biss­chen Angst einjagen.« 

 

Sebas­t­ian F. will nur aus Angst vor den bei­den im Rausch han­del­nden Brüdern mit­gemacht haben. Er habe befürchtet, dass er andern­falls der näch­ste sei. Doch die Brüder wer­fen Sebas­t­ian F. vor, Schöberl eben­falls mehrmals geschla­gen zu haben. Außer­dem sei er es gewe­sen, der das Opfer zum tödlichen »Bor­d­stein­kick« am Schweinet­rog auf die Knie zwang. 

 

Alle drei Angeklagten gaben mehr oder weniger halb­herzig an, dass sie ihre Tat bereuten. Sie beton­ten aber auch, ihr Motiv sei kein poli­tis­ches gewe­sen. Das sehen ihre Vertei­di­ger genau­so. Es sei zu ein­fach, die Tat auf die rechte Gesin­nung der Angeklagten zu reduzieren. Die Ursachen lägen viel tiefer. Matthias Schöneb­urg, der Vertei­di­ger von Mar­cel S., glaubt, die recht­sex­tremen Ein­stel­lun­gen der Angeklagten seien für die Tat nicht entscheidend. 

 

Es wird eine wichtige Frage des Prozess­es sein, ob es den Vertei­di­gern gelingt, vom anti­semi­tis­chen Motiv der Tat abzu­lenken. Mar­co S. soll Schöberl in jen­er Nacht gezwun­gen haben, sich als Jude zu beken­nen. »Sag, dass du ein Jude bist«, habe er ihn aufge­fordert. Die Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter merk­te an, dass Mar­i­nus »aus Angst vor weit­eren Schlä­gen« schließlich erk­lärt habe, ein Jude zu sein, obwohl er kein­er war. 

 

Den poli­tis­chen Hin­ter­grund zu leug­nen, ist eine alt­bekan­nte Strate­gie der Vertei­di­ger recht­sex­tremer Gewalt­täter, um ein mildes Urteil zu erre­ichen. Dabei ist Mar­co S. ein beken­nen­der Neon­azi, der erst neun Tage vor der Tat aus der Haf­tanstalt ent­lassen wurde. Er saß wegen mehrerer Straftat­en eine drei­jährige Strafe ab. Einen Monat nach dem Mord schlug er nach Angaben des Tagesspiegel einen Afrikan­er zusam­men. Eben­so wie die 17jährige Zeu­g­in Nicole B. sitzt er derzeit übri­gens eine Haft­strafe wegen des Über­falls auf einen Afrikan­er ab. 

 

Kay Wen­del von der Opfer­per­spek­tive glaubt, dass der Beweg­grund für die bru­tale Tat ein Gemisch aus Anti­semitismus, Recht­sex­trem­is­mus und sozialer Ver­wahrlosung gewe­sen sei. Dieser let­zt­ge­nan­nte Aspekt wird in den Medi­en immer wieder gerne betont: Mar­co S. brach nach der siebten Klasse die Schule ab, sein jün­ger­er Brud­er Mar­cel S. nach der acht­en. Doch auch die soziale Benachteili­gung erk­läre jugendliche Gewalt nach Ansicht Rudolf Eggs von der Krim­i­nol­o­gis­chen Zen­tral­stelle Wies­baden nicht. Sie set­zt allen­falls den Rah­men, in dem die Gewalt stat­tfind­en könne, sagte er der Märkischen Allgemeinen. 

 

Zeu­gen berichteten im Prozess, dass sich Mar­cel S. unge­niert gerühmt habe, einen »Asi« erschla­gen zu haben. »Das ist geil, das müsst ihr auch mal machen«, habe er gesagt. »Er hat es lustig erzählt, war lock­er«, so ein Zeuge. 

 

Einige Jugendliche in Pot­zlow wussten offen­sichtlich schon seit län­gerem von der Tat. Doch Mar­i­nus Schöberl galt vier Monate lang als ver­misst. Im Novem­ber 2002 führte Mar­cel S. die jet­zige Zeu­g­in Nicole B. zu der Jauchegrube, in der die Täter die Leiche ver­steckt hat­ten. Und plöt­zlich sei sie auf etwas Hartem ges­tanden, erzählte Nicole B. dem Gericht. »Das ist nur der Scheißschädel«, habe Mar­cel S. daraufhin gesagt. 

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Kundgebung vor dem Abschiebeknast

Rund 40 Teil­nehmerIn­nen des anti­ras­sis­tis­chen Camps in Eisen­hüt­ten­stadt demon­stri­erten heute vor dem lokalen Abschiebege­fäng­nis. Die Aktion erre­ichte ihr Ziel: Die auf franzö­sisch, englisch und rus­sisch gehal­te­nen Reden am Zaun der ZAST waren für die Häftlinge ver­ständlich — durch Rufen und Winken aus den ver­git­terten Fen­stern quit­tierten sie die Beiträge. Die Kundge­bung set­zte sich aus deutschen AktivistIn­nen, Leuten von der Bran­den­burg­er Flüchtlingsini­tia­tive, von The Voice Africa Forum und aus Men­schen zusam­men, die zurzeit in der ZAST unterge­bracht sind. Das Abschiebege­fäng­nis — bis vor kurzem unter anderem mit einem Fes­se­lap­pa­rat aus Eisen­rin­gen aus­ges­tat­tet — liegt direkt auf dem Gelände der ZAST (Zen­trale Auf­nahmestelle für Asyl­suchende), deren Ein­wohn­er das Gelände ver­lassen dürfen. 

Die Kundge­bung wurde zwar von rund 25 BeamtIn­nen der Polizei-Son­dere­in­heit LESE und den ZAST-Angestell­ten miß­trauisch beobachtet, zu Zwis­chen­fällen kam es jedoch nicht. Lediglich die NutzerIn­nen ein­er am Rand der mar­tialisch abgesicherten ZAST-Anlage liegen­den Klein­garten-Parzelle beschw­erten sich. “Es ist Pfin­gst­son­ntag, was macht ihr denn hier für einen schreck­lich stören­den Lärm”, schimpften einige mit den DemonstrantInnen. 

Der Kundge­bung an der ZAST am Son­ntag ging eine Demo und Innen­stad­tak­tion am Sam­stag vor, bei der der typ­is­che Ver­lauf eines Aslyver­fahrens in Deutsch­lands ver­an­schaulicht wurde. Zugle­ich find­en auf dem von den JungdemokratIn­nen / Jun­gen Linken Bran­den­burg ver­anstal­teten Camp Work­shops und Diskus­sio­nen zu ver­schiede­nen The­men statt. Noch bis Mon­tag dauert das Camp, dass unter dem Mot­to “Risse in die Fes­tung” steht. 

Am Son­ntag­mor­gen provozierten übri­gens drei Nazis auf dem Campgelände. Nach einigem Hin und Her wur­den sie vom Platz geworfen.

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1700 PotsdamerInnen sollen Speichelprobe abgeben

Nun ist wieder etwas Schreck­lich­es passiert. Eine Mut­ter hat­te im let­zten Jahr ihr Baby in eine Toi­lette hinein geboren, wodurch dieses zu Tode kam. Anlässlich der Obduk­tion seien Spuren von Dro­gen im Kindeskör­p­er gefun­den wor­den. Das fol­gende soll nicht die Tat herun­ter­spie­len. Es geht um Kindestö­tung und das ist ernst. Es kann nicht toleriert wer­den, dass Müt­ter ihre Kinder, weil sie diese nicht haben wollen, ein­fach ster­ben lassen. Aber trotz­dem die Frage: Wer ist nun die Täterin? 

Für die Staat­san­waltschaft Pots­dam ist dies Grund genug 1700 Frauen zur Spe­ichel­probe aufzu­rufen. Deren Per­son­alien wur­den anlässlich des „Shi­va Moon Fes­ti­val“ im August let­zten Jahres aufgenom­men, wo die Tat geschah. 

Anhand des DNA-Musters wird dann wohl zweifels­frei die Mut­ter und somit auch die Täterin ermit­telt wer­den können. 

Auf den ersten Blick recht­fer­tigt die Tat auch die Maß­nahme. Nur was ist mit den 1699 unschuldigen Frauen? Sie wer­den von Anfang an unter Gen­er­alver­dacht gestellt. Jede kommt als Täterin in Frage. Nun ist ein Grund­satz des Strafver­fahrens aber, dass der Angeklagte solange als unschuldig zu gel­ten hat, bis seine Schuld erwiesen ist. Hier wird nun alles ver­dreht! Es gibt nicht eine, son­dern 1700 Angeklagte und 1699 kön­nen sich nun ent­las­ten. Gegen diese wird dann das
Ermit­tlungsver­fahren fall­en gelassen. For­mal wer­den diese noch nicht mal als Beschuldigte betra­chtet. Aber genau das sind sie! Die Staat­san­waltschaft Pots­dam weist in diesem Zusam­men­hang auch nicht darauf hin, dass ihr eine Rechts­grund­lage für den Aufruf fehlt. 

Zum einen ist das „Spuren­ma­te­r­i­al“ zu ent­nehmen. Das geschieht in der Form der Spe­ichel­probe. Die Anord­nung ste­ht dem Richter zu, nur wenn die Vere­it­elung ein­er Ent­nahme der Köperzellen anste­ht, darf dies auch die Staat­san­waltschaft. Die Anord­nung der eigentlichen DNA-Analyse, also
der Unter­suchung des Spe­ichels ist in der Straf­prozes­sor­d­nung dem Richter vorbehalten. 

Dieser kann eine solche anord­nen, „soweit sie zur Fest­stel­lung … der Tat­sache, ob aufge­fun­denes Spuren­ma­te­r­i­al von dem Beschuldigten … stammt, erforder­lich“ ist. Vom Beschuldigten ein­er Straftat! Also der Umweg mit der „Frei­willigkeit“.

Aber, warum wird es den Strafver­fol­gungs­be­hör­den denn nur so schw­er gemacht? Die Frage ist sich­er nicht ein­fach zu beant­worten, denn es geht ja um die Aufk­lärung von Straftat­en. Aber es geht auch um die per­sön­lichen Rechte jedes einzel­nen von uns! So hat jed­er Bürg­er der
Bun­desre­pub­lik ein Recht, grund­sät­zlich selb­st darüber zu bes­tim­men, wer Dat­en von ihm/ihr erhält und wozu sie ver­wen­det wer­den. Im „Volk­szäh­lung­surteil“ des Bun­desver­fas­sungs­gericht­es vom Okto­ber 1983 wird fest­gestellt: „Das Grun­drecht (auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundge­setz, Anm. d. Verf.) gewährleis­tet insoweit die Befug­nis des Einzel­nen, grund­sät­zlich selb­st über die Preis­gabe und Ver­wen­dung sein­er per­sön­lichen Dat­en zu bes­tim­men.“ Und eben alle Bürg­er sind Träger
dieses Grun­drecht­es. Und da es um ein Men­schen- und Bürg­er­recht geht, benötigt der Staat eben ein Gesetz, um in die Pri­vat­sphäre des einzel­nen einzu­greifen. Kein­er soll sich ent­las­ten müssen, nur weil er ein­er von mehr als 80 Mil­lio­nen poten­ziellen Tätern ist. 

Nun mag man sagen, dass die Frauen doch frei­willig zur Spe­ichel­probe antreten kön­nen. Auch vern­immt man gerne, dass der- oder diejenige, die nichts zu ver­ber­gen hat, ja wohl keinen Grund hat, nicht dort hin zu gehen. Doch! Genau let­zteres lässt die Frei­willigkeit ent­fall­en. Der
Druck der Öffentlichkeit wird als Zwang genutzt. Denn, wer nicht seinen/ihren Spe­ichel abgibt, hat wohl was zu ver­ber­gen. Oder man selb­st, denkt man vielle­icht nicht: Es wäre doch bess­er hin zu gehen, son­st denkt mein
Nach­bar, dass … . Dieser Men­sch wird dann naturgemäß gemieden. Denn es ste­ht zu befürcht­en, dass man bei ein­er Frau, die nicht frei­willig zur Spe­ichel­probe antritt, ein­er Kindesmörderin gegenüber­ste­ht. Und weiß Gott, damit will man nun wirk­lich nichts zu tun haben. 

Also, die Frei­willigkeit ist ein von der Staat­san­waltschaft benutzter Begriff. Das geschriebene Wort ver­liert seine Bedeu­tung, ja es wird verkehrt in sein Gegen­teil. Und deshalb sollte nie­mand „frei­willig“ zur Spe­ichel­probe gehen, son­st ste­hen wir mor­gen beim Polizeiprä­sid­i­um an,
weil wieder ein Dieb­stahl passiert ist. 

Felix Halle, Mit­glied des Rote Hil­fe e.V.

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Neue Fragen in V‑Mann-Affäre

Geteiltes Echo auf Vor­würfe des ent­tarn­ten Spitzels gegen Geheimdienst

(MAZ) POTSDAM — Die neuen Vor­würfe in der V‑Mann-Affäre des brandenburgischen
Ver­fas­sungss­chutzes haben unter­schiedliche Reak­tio­nen her­vorgerufen. Das
Innen­min­is­teri­um müsse in der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK)
“erneut befragt wer­den”, forderte gestern PKK-Mit­glied Ker­stin Kaiser-Nicht
(PDS). Noch in dieser Woche hat­te die PKK erk­lärt, es gebe keinen
V‑Mann-Skan­dal des Ver­fas­sungss­chutzes. Ver­mut­lich sei die Polizeirazz­ia im
Feb­ru­ar 2001 von einem Polizis­ten ver­rat­en worden. 

Nach den Angaben des ent­tarn­ten Spitzels Chris­t­ian K. im Gespräch mit der
MAZ muss diese Ein­schätzung möglicher­weise rev­i­diert wer­den. K. berichtete,
sein V‑Mann-Führer “Max” habe ihm den genauen Ter­min der Polizeirazz­ia gegen
die recht­sex­treme Ter­ror­gruppe “Nationale Bewe­gung” mit­geteilt, die den
Bran­dan­schlag auf den jüdis­chen Fried­hof in Pots­dam verübt hat­te. Kurz nach
diesem Tele­fonat mit “Max” habe er das Datum einem befre­un­de­ten Neonazi
ver­rat­en, so K. Dann habe der V‑Mann-Führer eine “Geschichte erfun­den”, in
der die Polizei als Ver­räter der Razz­ia erscheinen sollte. 

Mehrere V‑Mann-Führer bestre­it­en diese Behaup­tun­gen in dienstlichen
Erk­lärun­gen ener­gisch. Auch PKK-Chef Christoph Schulze (SPD) bew­ertet die
Aus­sagen des Ex-V-Manns K. “eher skeptisch”. 

Der CDU-Vertreter in der PKK, Dierk Home­y­er, sieht über­haupt keinen neuen
Aufk­lärungs­be­darf: “Ich ver­lasse mich darauf, was mir Herr Wegesin gesagt
hat.” Danach seien K.s Vor­würfe “sub­stan­z­los”. Die Aus­sagen des Spitzels K.
inter­essierten ihn nicht, betonte Homeyer. 

Bran­den­burgs Grü­nen-Chef Roland Vogt forderte Innen­min­is­ter Jörg Schönbohm
(CDU) hinge­gen auf, “endlich Licht in die Affäre zu brin­gen”. Es deute “viel
darauf hin, dass in der Behörde einiges aus dem Rud­er gelaufen ist”. Für
FDP-Lan­deschef Heinz Lan­fer­mann stellt sich die Frage nach einem
Untersuchungsausschuss. 

Die Pots­damer Staat­san­waltschaft ermit­telt seit gestern nicht mehr nur gegen
unbekan­nte Bedi­en­stete des Lan­des Bran­den­burg wegen Geheimnisverrats,
son­dern auch gegen Chris­t­ian K. 

V‑Mann-Affäre: CDU beschuldigt Staatsanwaltschaft

Schön­bohms Stel­lvertreter Petke behauptet, Ermit­tlun­gen wür­den verzögert — die Jus­tiz wider­spricht vehement

(Tagesspiegel) Pots­dam. Die seit Wochen schwe­lende V‑Mann-Affäre macht die CDU nervös. Der
stel­lvertre­tende Lan­deschef und innen­poli­tis­che Sprech­er der
Land­tags­frak­tion, Sven Petke, äußerte am Fre­itag scharfe Kri­tik an der
Pots­damer Staat­san­waltschaft. Der Poli­tik­er behauptete gegenüber der
Nachricht­e­na­gen­tur dpa, die Staat­san­waltschaft ermit­tle seit fast zwei
Jahren ergeb­nis­los gegen den früheren Ver­fas­sungss­chutz-Spitzel Chris­t­ian K.
Petke liegt aber mit seinen Vor­wür­fen offenkundig daneben. Die
Staat­san­waltschaft reagierte verärg­ert und erwiderte, Petkes Anschuldigungen
seien “grob unrichtig”. Die Anklage­be­hörde hat­te, wie berichtet, erst im Mai
dieses Jahres ein Ermit­tlungsver­fahren wegen des Ver­dachts eingeleitet,
Beamte der Bran­den­burg­er Sicher­heits­be­hör­den hät­ten Dienstgeheimnisse
ver­rat­en. Gestern weit­ete die Staat­san­waltschaft das Ver­fahren auch auf den
früheren V‑Mann aus. 

Chris­t­ian K. hat­te Anfang 2001 auf noch ungek­lärte Weise erfahren, dass die
Pots­damer Polizei für den 17. Feb­ru­ar eine Razz­ia gegen die rechte Szene
plante. Der Spitzel rief dann den Neon­azi Sven S. an. Das Landeskriminalamt
hörte das Tele­fonat ab und soll, wie es in Sicher­heit­skreisen heißt, die
Bun­de­san­waltschaft unter­richtet haben, aber nicht die Potsdamer
Staatsanwaltschaft. 

Sven Petke unter­stellte der Staat­san­waltschaft auch, ihr zögerliches
Vorge­hen sorge “ständig für neue Speku­la­tio­nen, die vom Verfassungsschutz
und der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) im Land­tag dementiert
wer­den müssen”. Damit sind ver­mut­lich die jüng­sten Berichte im Tagesspiegel
und in anderen Zeitun­gen gemeint. Chris­t­ian K. hat­te kür­zlich den
Ver­fas­sungss­chutz mas­siv belastet. In einem Gespräch mit dem Tagesspiegel
sagte der Ex-V-Mann, der Anfang 2001 für ihn zuständi­ge Verfassungsschützer
habe ihn vor der für den 17. Feb­ru­ar 2001 geplanten Polizeirazz­ia gewarnt.
Es sei ungewöhn­lich gewe­sen, dass sein V‑Mann-Führer sog­ar das genaue Datum
genan­nt habe, betonte Chris­t­ian K. 

Der frühere Spitzel berichtete auch, der Beamte habe ihn aufge­fordert, bei
Befra­gun­gen zum Ver­rat der Razz­ia ein Märchen zu erzählen. Anstatt zu
bericht­en, der V‑Mann-Führer habe vor der Razz­ia gewarnt, sollte Christian
K. behaupten, er selb­st habe zufäl­lig in der Kneipe “Pip­pi Langstrumpf” in
Borg­walde gehört, wie ein Polizist an seinem Handy laut über die Razzia
sprach. Der V‑Mann erzählte diese Geschichte dann auch, als er von einem
Vorge­set­zten des V‑Mann-Führers ver­nom­men wurde. Der V‑Mann-Führer selbst
gab nach Infor­ma­tio­nen des Tagesspiegels in ein­er dien­stlichen Erk­lärung an,
er habe nur “codiert” und ohne den 17. Feb­ru­ar 2001 zu nen­nen vor
bevorste­hen­den Polizeiak­tio­nen gewarnt. 

Als jet­zt die Vor­würfe des früheren V‑Manns Chris­t­ian K. bekan­nt wurden,
reagierte das Innen­min­is­teri­um indi­rekt mit Medi­en­schelte. “Wieder­holte und
nicht über­prüf­bare Behaup­tun­gen dubiosen Ursprungs führen in der Sache nicht
weit­er”, sagte Min­is­teri­umssprech­er Heiko Hom­burg. Es sei bekan­nt, dass die
Sicher­heits­be­hör­den die Ermit­tlun­gen der Staat­san­waltschaft Potsdam
unter­stützen, “um Licht und Klarheit in den Vor­gang zu brin­gen”. Das
Innen­min­is­teri­um hat am 28. Mai der Staat­san­waltschaft eine Ermäch­ti­gung für
Ermit­tlun­gen in den Sicher­heits­be­hör­den erteilt. 

Die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion des Land­tags wird sich vermutlich
dem­nächst wieder mit der V‑Mann-Affäre befassen. Nach Bekan­ntwer­den der
Vor­würfe des Ex-Spitzels gegen den Ver­fas­sungss­chutz müsse das
Innen­min­is­teri­um neu befragt wer­den, sagte die der PKK angehörende
PDS-Abge­ord­nete Ker­stin Kaiser-Nicht. Die Kom­mis­sion hat­te sich bereits
zweimal mit der Affäre beschäftigt. Hin­ter­her verkün­dete stets der
PKK-Vor­sitzende Christoph Schulze (SPD), es gebe gar keine V‑Mann-Affäre.

Scharfe CDU-Kri­tik an Staatsanwaltschaft

Petke fordert Ergeb­nisse in V‑Mann-Ermit­tlun­gen

In der jüng­sten V‑Mann-Affäre hat der CDU-Innen­ex­perte Sven Petke scharfe
Kri­tik an der Arbeit der Pots­damer Staat­san­waltschaft geübt. 

Diese ermit­tle bere­its seit fast zwei Jahren wegen Geheimnisver­rats gegen
einen ehe­ma­li­gen Spitzel des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, sagte
der CDU-Poli­tik­er gestern in Pots­dam. Bish­er lägen aber immer noch keine
Ergeb­nisse vor. 

Der dama­lige V‑Mann soll eine im Feb­ru­ar 2001 von der Polizei geplante
Razz­ia an die recht­sex­trem­istis­che Szene ver­rat­en haben. 

Angesichts dieses hoch sen­si­blen The­mas sei von der Staat­san­waltschaft zu
erwarten, dass sie inner­halb eines über­schaubaren Zeitraums ihre
Ermit­tlun­gen zu Ende führe, betonte Petke. Das zöger­liche Vorge­hen sorge
ständig für neue Speku­la­tio­nen, die vom Ver­fas­sungss­chutz und der
Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) im Land­tag demen­tiert werden
müssten. Die Angele­gen­heit eigne sich ein­fach nicht für die öffentliche
Auseinandersetzung. 

Nach einem RUND­SCHAU-Bericht belastet der Spitzel mas­siv den
Ver­fas­sungss­chutz. Er hat­te seinen früheren V‑Mann- Führer beschuldigt, die
Infor­ma­tio­nen über die geplante Razz­ia von ihm erhal­ten zu haben. Der
PKK-Vor­sitzende Christoph Schulze (SPD) hat­te dage­gen in dieser Woche
erk­lärt, es gebe kein­er­lei Ver­dacht auf einen Ver­rat durch den Geheimdienst.
Der Infor­mant müsse aus der Polizei stammen.

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Du lebst hier wie ein Hund”

Agathe (Name geän­dert) war wütend: “Wir haben schon Prob­leme, wenn wir in dieses Land kom­men. Aber die hören hier nicht auf.” Bis vor Kurzem hat­te sie noch in der “Zen­tralen Auf­nahmestelle” (ZAST) in Eisen­hüt­ten­stadt gelebt. Die Zustände dort beschrieb sie so: “Du leb­st hier wie ein Hund, der immer seine Hun­de­marke tra­gen muss, weil er son­st von der Polizei einge­fan­gen wird.” 

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Am ist Fre­itag sie wieder nach Eisen­hüt­ten­stadt gekommen.
Dies­mal frei­willig, denn die Bran­den­burg­er JungdemokratInnen/Jungen Linken (JDJL) ver­anstal­ten dort ihr diesjähriges Pfin­gst­camp unter dem Mot­to “Risse in die Fes­tung”. Die rund 70 Teil­nehmerIn­nen — unter denen sich auch viele Flüchtlinge befind­en, die derzeit in der ZAST leben müssen — set­zen sich für die Abschaf­fung der ZAST als staatliche, ras­sis­tis­che Repres­sion gegen Migran­tInnen ein. Schlecht­es Essen, enge Zim­mer und eine unzure­ichende ärztliche Ver­sorgung seien an der Tage­sor­d­nung. Agathe nan­nte das Beispiel ein­er Fre­undin, die schwanger in der ZAST gelebt hat. Ihrer wurde sich erst medi­zinisch angenom­men, als das Kind zur Welt kam — kein­er­lei Beratung, keine Ver­sorgung während der Schwanger­schaft. Auch werde vie­len Flüchtlin­gen bei Befra­gun­gen gar nicht mit­geteilt, dass diese ein entschei­den­der Teil ihres Asylver­fahrens sind. All dies bringe Men­schen zur Verzwei­flung. Aber Agathe war nicht verzweifelt. Sie klatschte mehrmals in die Hände, forderte alle auf, das auch zu tun. Und sie freute sich auf die Aktion, die für Sonnabend in der Innen­stadt geplant war. 

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Die fand unter dem Mot­to “Abschiebung zuerst für Deutsche” statt. Pas­san­tInnen kon­nten einen Par­cours absolvieren, und so eine Flucht nach Deutsch­land von Anfang bis Ende miter­leben. Wer sich an den Gren­z­posten vor­bei schmuggeln kon­nte, lan­dete erst ein­mal in der ZAST. Dort wurde ihm/ihr nach jedem Satz ein unfre­undlich­es “Du lügst doch” zugerufen. Weit­er ging es zur Sta­tion Flüchtling­sheim, wo der Par­cours-Teil­nehmerIn­nen erst ein­mal heftig beschimpft wurde. Es fol­gt die Iso­la­tion in der Abschiebe­haft und eine Depor­ta­tion im Polizeigriff. Beim Par­cours erset­zte ein Bierkas­ten übers Pflaster gezo­gen das Flugzeug. Agathe und andere gin­gen der­weil in ein nahe gele­genes Cafe und gaben den Gästen dort Flug­blät­ter. Schon kurz darauf stand sie wieder inmit­ten der Campteil­nehmer, hielt ein Schild hoch: “Deport ger­mans first”. Sie wippte zur Hip-Hop-Musik, die aus dem Box­en kam. Sie sei froh, hier auf Deutsche zu tre­f­fen, die sich für das Schick­sal der Flüchtlinge inter­essieren und sich sol­i­darisieren. Agathe hat­te Spaß, auch wenn sie wusste, dass sie eigentlich gar nicht in Eisen­hüt­ten­stadt sein darf und gegen die Res­i­den­zpflicht verstößt. 

 

Lei­der gab es an der Aktion wenig Inter­esse — Eisen­hüt­ten­stadt war wie leer gefegt, kein Men­sch auf der Straße. Warum also nicht ein wenig herumziehen? Eine Spon­tandemon­stra­tion wurde angemeldet. “No bor­der, no nation, stop depor­ta­tion!”, rief Agathe. “No bor­der, no nation, stop depor­ta­tion”, stimmten die anderen ein. Immer mehr Polizis­ten formierten sich um die Protestieren­den. Es gab keine Über­griffe, aber die Botschaft war klar: Wir haben euch im Blick. Agathe ließ sich nicht irri­tieren. In dieser Stadt, die sie nur “Eisen” nen­nt, musste sie schon so manche Polizeis­chikane erdulden. Was son­st hin­genom­men wurde, stieß auf Wider­stand, ein kraftvoller Moment. 

 

(Infori­ot) Das Camp dauert noch bis ein­schließlich Mon­tag. Das Pro­gramm ist hier einzuse­hen. Weit­ere Infos zur Zast find­est du im Infori­ot-Archiv. Fotos und weit­ere Berichte fol­gen in den näch­sten Tagen.

Inforiot