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Polizeikontrollstelle startet Brandenburger Datenwochen

Ein poli­tis­ches Son­derange­bot bietet die Polizeikon­troll­stelle-Ini­tia­tive zur
Stärkung der Grund- u. Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei für alle Datenfreundinnen
und Datenfreunde. 

Nach­dem LKA, VS und Polizei sich in den let­zten Monat­en vor allem mit Rasterfahndung
und Antiter­ror­phan­tasien beschäftigt haben, ist es an der Zeit, mal nachzufragen,
welche Dat­en denn seit dem 11. Sep­tem­ber 01 in welchen Akten gelandet sind.
Natür­lich sind die Behör­den nicht so auskun­ftswillig, wie sie das nach dem
bran­den­bur­gis­chen Daten­schutzge­setz sein soll­ten. Deshalb möcht­en wir ihnen etwas
auf die Sprünge helfen.
Vom 1. Feb­ru­ar bis 1. April 2003 ver­anstal­tet die Polizeikon­troll­stelle landesweit
die Bran­den­burg­er Datenwochen. 

In dieser Zeit wollen wir Wis­sens­durstige beson­ders unter­stützen, die bei
Polizeiprä­sid­i­um, LKA und Ver­fas­sungss­chutz nach­fra­gen, welche per­sön­lichen Daten
dort gespe­ichert sind.
Wer auf eine entsprechende Anfrage bin­nen 3 Monat­en keine Antwort erhält, für
die/den beauf­tra­gen wir eine Recht­san­wältin, den Auskun­ft­sein­spruch gerichtlich
einzuklagen.
Die entste­hen­den Anwalt­skosten übernehmen wir in jedem Falle. 

Natür­lich gibt es auch noch etwas zu gewinnen.
Für die schlecht­esten Ausre­den, die pein­lich­sten und originellsten
Daten­spe­icherun­gen oder die schön­sten Briefwech­sel mit den Sicher­heits­be­hör­den, die
uns zugeschickt wer­den, hal­ten wir einige Über­raschun­gen bere­it. Die Zuschriften,
die uns am besten gefall­en, wer­den mit Fach­büch­ern, einem ferngesteuerten
Polizeispielzeu­gau­to oder der Medaille “25 Jahre Helfer der Volk­spolizei” prämiert. 

So ein­fach wird es gemacht:

Auf der Seite www.polizeikontrollstelle.de » Ser­vice die gewün­scht­en Exemplare
aus­druck­en oder herun­ter­laden. Dann Adresse und Datum vervollständigen,
unter­schreiben und abschicken.
Wenn bin­nen 14 Tagen keine Ein­gangs­bestä­ti­gung kommt, emp­fiehlt es sich,
nachzufra­gen oder die Proze­dur zu wiederholen.
Mit­machen kön­nen alle Neugieri­gen. Da die Sicher­heits­be­hör­den länderübergreifend
Dat­en sam­meln, beste­ht natür­lich auch für Nicht-Bran­den­burg­er die Möglichkeit an den
Bran­den­burg­er Daten­wochen teilzunehmen.

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Ausgaben für Verfassungsschutz verdreifacht

(MOZ) Bin­nen dreier Jahre haben sich die Ausgaben
Brandenburgs
für seinen Ver­fas­sungss­chutz ver­dreifacht. Wie Innen­min­is­ter Jörg
Schönbohm
(CDU) auf eine par­la­men­tarische Anfrage sagte, standen der Behörde im
Jahr
2002 über 1,5 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Im Jahr 1999 seien
umgerechnet
rund 500.000 Euro aus­gegeben worden.
Gle­ichzeit­ig hat sich Schön­bohm zufolge die Zahl der Planstellen von
101 auf
133 erhöht. Davon beset­zt waren vor drei Jahren 93 Stellen, gegenwärtig
seien es 113. Er begrün­dete diese Entwick­lung damit, dass sich
Brandenburg
angesichts der Bedro­hung durch den inter­na­tionalen Terrorismus
«deut­lich
schär­fer­en Her­aus­forderun­gen stellen» müsse.
Auf diesem Weg sei die ana­lytis­che Arbeit der Behörde «erhe­blich
inten­siviert» wor­den. Die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde sei in der Lage, der
Polizei Hin­weise auf Ver­anstal­tungspläne von Recht­sex­trem­is­ten zu
übergeben.
Die Polizei werde dadurch in die Lage ver­set­zt, solche Veranstaltungen
entwed­er ganz zu unterbinden oder in ihren Auswirkun­gen einzudämmen. 

Mehr Geld, mehr Spione

Ver­fas­sungss­chutz erhält 1,5 Mil­lio­nen Euro — dreimal so viel wie 99

(Tagesspiegel) Seit dem Antritt der SPD/C­DU-Koali­tion 1999 ist der
bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz finanziell und per­son­ell kräftig
aufge­stockt wor­den. Die Behörde ste­he heute angesichts der Bedro­hung durch
den inter­na­tionalen Ter­ror­is­mus vor deut­lich größeren Her­aus­forderun­gen als
noch vor weni­gen Jahren, antwortete Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) auf
eine par­la­men­tarische Anfrage der PDS-Frak­tion. Weit­er teilte Schönbohm
mit, dass der Ver­fas­sungss­chutz inzwis­chen neue Auf­gaben und Befugnisse
habe. Laut Schön­bohm standen vor vier Jahren nur rund 500 000 Euro an
Haushaltsmit­teln zur Ver­fü­gung. Im ver­gan­genen Jahr seien es dage­gen schon
mehr als 1,5 Mil­lio­nen Euro gewe­sen. Gle­ichzeit­ig habe sich die Zahl der
beset­zten Stellen während der ver­gan­genen vier Jahre von 93 auf 113 erhöht.
Diese Ausstat­tung sei dem geset­zlichen Auf­trag der Behörde angemessen.
Mit­tler­weile wurde laut Schön­bohm auch die Zusam­me­nar­beit vor allem mit den
Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den des Bun­des und Berlins aus­ge­baut. Ins­beson­dere zur
Abwehr des extrem­istis­chen Islamis­mus sei die oper­a­tive und analytische
Arbeit ver­stärkt wor­den. Außer­dem erhalte der Ver­fas­sungss­chutz oftmals
gezielte Hin­weise auf geplante Ver­anstal­tun­gen von Recht­sex­trem­is­ten, die er
direkt an die Polizei weit­ergebe. So kön­nten der­ar­tige Tre­f­fen entwed­er ganz
unter­bun­den oder erhe­blich eingedämmt wer­den, meinte Schönbohm.

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Kriminalität im Focus der Kirchenasylgegner

Schon wieder bringt ein Mag­a­zin ver­meintliche Enthül­lun­gen über Men­schen im
Kirchenasyl. Woher hat es die Akten?

BERLIN taz Im Kirchenasyl der evan­ge­lis­chen St.-Gotthardt-Gemeinde in
Bran­den­burg an der Hav­el wartet die vierköp­fige kon­gole­sis­che Fam­i­lie Ndualu
seit zwei Wochen auf ein Sig­nal der Behör­den. Dabei geht es längst nicht
mehr nur darum, warum die kom­mu­nale Aus­län­der­be­hörde den seit elf Jahren in
Deutsch­land leben­den Ndu­alus und den hier gebore­nen Kindern einen Aufenthalt
nach der Alt­fall­regelung verweigert.
Erneut ist damit ein Machtkampf zwis­chen dem Pots­damer Innen­min­is­teri­um und
ein­er bran­den­bur­gis­chen Kirchenge­meinde über den Umgang mit Asylsuchenden
aus­ge­brochen. Dabei wird kräftig mit Dreck geschmis­sen. Unter der
Über­schrift “Asyl für Krim­inellen” berichtete der Focus am vergangenen
Mon­tag, José Ndu­alu habe sich selb­st als Mit­täter bei ein­er Vergewaltigung
beschuldigt. Aus­führlich zitierte das Mag­a­zin aus den Akten der Asylanhörung
Ndu­alus beim Bun­de­samt für aus­ländis­che Flüchtlinge im Jahr 1993. Danach
habe der damals 23-Jährige gesagt, er habe bei ein­er Studentendemonstration
in Kin­shasa die Erziehungsmin­is­terin des Mobu­tu-Regimes bei einer
Verge­wal­ti­gung durch andere Demon­stran­ten festgehalten.
“José Ndu­alu hat diese Tat nicht began­gen”, sagt Nud­u­alus Rechtsanwalt
Ste­fan Gräb­n­er. Bei der Asy­lan­hörung sei fehler­haft über­set­zt wor­den. In der
in der Repub­lik Kon­go weit ver­bre­it­eten Sprache Lin­gala seien die Wörter
“Demon­stra­tion” und “Verge­wal­ti­gung” gle­ich lau­t­end. Der Über­set­zer des
Bun­de­samtes sei ein Stu­dent und nicht beei­digt gewe­sen. José Ndu­alu, der
kein Wort Deutsch sprach, kon­nte diese Fehler nicht erken­nen. Dass Ndualus
Asy­lantrag im Jahr 1997 abgelehnt wurde, sei im Übri­gen mit “Wider­sprüchen”
begrün­det worden. 

Wütend ist der Recht­san­walt, weil “Bran­den­burg­er Behör­den offensichtlich
Akten­teile unter Ver­stoß gegen das Bun­des­daten­schutzge­setz an die
Öffentlichkeit weit­ergegeben haben”. Er hat deshalb Strafanzeige gegen die
Stadt Bran­den­burg, das Pots­damer Innen­min­is­teri­um und den Focus erstattet.
Hoff­nun­gen auf eine gründliche Ermit­tlung seit­ens der brandenburgischen
Strafver­fol­gungs­be­hör­den macht sich Gräb­n­er nicht.
Recht­san­walt Rüdi­ger Jung ver­tritt den Viet­name­sen Xuan Khang Ha, dessen
Kirchenasyl erst vor weni­gen Wochen für Auf­se­hen sorgte. Jung sagt, als sein
Man­dant ins Kirchenasyl kam, sei Focus genau­so vorge­gan­gen wie bei José
Ndu­alu. Unter der Über­schrift “Die evan­ge­lis­che Kirche ver­hin­dert die
Abschiebung eines notorischen Asyl­trick­sers nach Viet­nam” hat­te das Magazin
über zwei Seit­en Bruch­stücke aus Has Asy­lak­te aneinan­der gerei­ht. Der
Berlin­er Recht­san­walt ver­mutet, dass der Focus “möglicher­weise von einer
Quelle im Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­um mit den Akten der Asylsuchenden
gefüt­tert wird”. Die Par­al­le­len seien in den bei­den jüng­sten Fällen seien
extrem auffällig. 

Xuan Khang Ha hat Glück gehabt. Nach­dem der SPD-Min­is­ter­präsi­dent Matthias
Platzeck seinen Innen­min­is­ter zurückp­fiff, entsch­ied nun ein Gericht, dass
er vor­läu­fig in Deutsch­land bleiben kann. Die Fam­i­lie Ndu­alu in Brandenburg
wartet noch.

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Schönbohm: Bildung einer Terrorzelle verhindert

Pots­dam (ddp-lbg). Die Sicher­heits­be­hör­den haben die geplante Bil­dung einer
islamistisch-ter­ror­is­tis­chen Zelle in Bran­den­burg ver­hin­dert. Die Ansätze
dazu seien «erfol­gre­ich paralysiert» wor­den, sagte Innen­min­is­ter Jörg
Schön­bohm (CDU) auf Par­la­mentsan­frage. Dabei habe es ein abgestimmtes
Vorge­hen von Ver­fas­sungss­chutz und Polizei gegeben.
Schön­bohm bezog sich damit auf eine Durch­suchungsak­tion im Herb­st 2002 in
Cot­tbus. Mit dem Hin­weis, dass es sich um einen «oper­a­tiv­en Vorgang»
han­dele, lehnte Schön­bohms Sprech­er Heiko Hom­burg ab, auf Einzelheiten
einzuge­hen. Es beste­he die Möglichkeit, dass eine solche Aktion «weit­ere
Ermit­tlun­gen nach sich zieht».
Nach Durch­suchung von ins­ge­samt elf Objek­ten in Cot­tbus und Umgebung,
Groß-Ger­au (Hes­sen) und Lein­felden-Ech­ter­din­gen (Baden-Würt­tem­berg) hatte
die Bun­de­san­waltschaft Anfang Okto­ber 202 mit­geteilt, es hät­ten sich keine
Anhalt­spunk­te über konkrete Anschlagsvor­bere­itun­gen auf den
US-Mil­itär­flughafen in Spang­dahlem/Rhein­land-Pfalz oder auf Objek­te in
Berlin und Frank­furt ergeben.
Schön­bohm hat­te noch Mitte Novem­ber erk­lärt, eine konkrete Bedrohung
Bran­den­burgs durch islamistis­che Ter­ror­is­ten liege derzeit nicht vor. «Es
gibt keine konkreten Hin­weise auf bevorste­hende Anschläge», sagte er in
ein­er Land­tagssitzung. Da solche Gefährdun­gen jedoch auch nicht
auszuschließen seien, wür­den «Schutz­maß­nah­men ständig fortgeschrieben».
Im Vorder­grund ste­he der Schutz US-amerikanis­ch­er, israelis­ch­er oder
son­stiger jüdis­ch­er sowie britis­ch­er Ein­rich­tun­gen, hat­te Schönbohm
hinzuge­fügt. Laut Schön­bohm muss sich die brandenburgische
Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde angesichts der Bedro­hung durch den internationalen
Ter­ror­is­mus «heute deut­lich schär­fer­en Her­aus­forderun­gen stellen als noch
vor weni­gen Jahren».

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Brandenburg / Havel: Reichskriegsflagge in Wohnung aufgehängt

Am Fre­itag gegen 21.30 Uhr sah die Polizei von der Straße aus in der
Woh­nung eines 23-jähri­gen Bran­den­burg­ers eine Reich­skriegs­flagge und eine
Kel­tenkreuz­fahne an der Wand. Bei Beschlagnah­mung der Gegen­stände gab der
Betrof­fene anti­semi­tis­che Äußerun­gen von sich. Es wurde ein
Ermit­tlungsver­fahren wegen Ver­wen­dens von Kennze­ichen verfassungswidriger
Organ­i­sa­tio­nen und Volksver­het­zung eingeleitet.

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Falscher Alarm

POTSDAM Der Fall Rolf Wis­chnath war hoch ange­bun­den. Der Leit­er des
Kon­sis­to­ri­ums der Evan­ge­lis­chen Kirche in Berlin-Bran­den­burg, Uwe Runge,
selb­st nahm sich den in der Kirche kur­sieren­den Stasi-Gerücht­en an. In Köln
traf er sich vor einiger Zeit mit zwei Mitar­beit­ern des Bun­de­samtes für
Ver­fas­sungss­chutz (BfV) — bei­des Experten für die Stasi-Hauptverwaltung
Aufk­lärung (HVA), die DDR-Spi­onage. Die hat­ten einen Deck­na­men (IM
“The­ologe”) entschlüs­selt, hin­ter dem sich der Cottbuser
Gen­er­al­su­per­in­ten­dent Wis­chnath ver­ber­gen kön­nte. Doch der ganze Vorgang
stellte sich als falsch­er Alarm her­aus. Die Akten­lage war der­art dünn, dass
nie­mand einen Vor­wurf gegen den 55-jähri­gen Wis­chnath erheben konnte.
Lediglich in den so genan­nten Sira-Bän­dern, die erst 1999 entschlüsselt
wur­den, gab es den IM “The­ologe”, der in einem Zeitraum von sechs Jahren
sechs Kon­tak­te zur HVA gehabt haben soll. In Frage kamen aber gle­ich mehrere
Per­so­n­en. Die Gen­er­al­bun­de­san­waltschaft in Karl­sruhe lehnte schon 1999 ein
Ermit­tlungsver­fahren gegen Wis­chnath ab. Die Birth­ler-Behörde, die Wischnath
bere­its in den 90er Jahren mehrere Male über­prüft hat­te, schick­te am vorigen
Fre­itag ihren Bescheid. Belas­tende Unter­la­gen hat sie nicht gefun­den. “Ein
klar­er Per­silschein”, so Wis­chnath. Warum die Kirche aus­gerech­net den
Ver­fas­sungss­chutz um Mith­il­fe bat, ist unklar. Sprech­er Rein­hard Lampe gab
an, dass es einen solchen direk­ten Kon­takt mit dem Ver­fas­sungss­chutz zu
einem möglichen Stasi-Fall seines Wis­sens zum ersten Mal gegeben habe.
Unter­schiedliche Angaben gibt es darüber, seit wann Wis­chnath von den
Erkun­dun­gen gegen sich gewusst hat. “Da gibt es noch Klärungs­be­darf”, so
Lampe. Kon­sis­to­ri­al­präsi­dent Runge will Wis­chnath bere­its Mitte September
2002 informiert haben. Das bestre­it­et Wis­chnath (siehe Inter­view). Runge gab
in ein­er Erk­lärung am Son­ntag an, es sei beim Gespräch mit dem
Ver­fas­sungss­chutz um die Frage gegan­gen, “ob die behauptete Identität
über­haupt stich­haltig sei”. Runge weit­er: “Darüber hin­aus geäußerte
Unter­stel­lun­gen ent­behren jed­er Grund­lage.” Der Bischof der Landeskirche,
Wolf­gang Huber, der zur Zeit im Urlaub ist, ließ gestern ver­bre­it­en, dass
die Über­prü­fun­gen ergeben hät­ten, dass es “keine Zusam­me­nar­beit” Wischnaths
mit der Stasi gegeben habe. Den Stein ins Rollen brachte am Woch­enende der
“Spiegel”. Die Kirche habe offen­bar mit Hil­fe des Verfassungsschutzes
ver­sucht, einen unbe­que­men Geistlichen zu diszi­plin­ieren, hieß es. Sie
knüpfe an eine berüchtigte DDR-Tra­di­tion an und kun­gele mit dem
Geheim­di­enst. Wis­chnath sagte, er könne sich das Aus­maß des Mis­strauens von
Kirchen­vertretern gegen ihn nicht erk­lären. Die Kirche, fordert nun
Wis­chnath, müsse sich zu den Vorgän­gen äußern. Die Reg­istrierung bei der
Stasi, so reimt er sich zusam­men, kön­nte so erfol­gt sein: In den 70er Jahren
war er als Mit­glied des Sozial­is­tis­chen Hochschul­bun­des oft in der DDR. Da
hätte es sein kön­nen, dass SED-Funk­tionäre ver­sucht­en, ihn ohne sein Wissen
anzuwer­ben. Wis­chnath ist seit 1995 Gen­er­al­su­per­in­ten­dent in Cot­tbus. Er
gilt als stre­it­bar­er Kopf, als umtriebig und unbe­quem. Wis­chnath ist
ehre­namtlich­er Vor­sitzen­der des Aktions­bünd­niss­es gegen Rechtsextremismus
und Gewalt und mis­cht sich des öfteren in die Tage­spoli­tik ein. Hin und
wieder tritt er Poli­tik­ern auf die Füße, vor allem CDU-Poli­tik­ern wie Jörg
Schön­bohm, wenn diese eine aus sein­er Sicht zu harte Abschiebeprax­is bei
Asyl­suchen­den an den Tag leg­en. Zulet­zt forderte Wis­chnath wegen einiger
Fälle von Kirchenasyl die Ein­rich­tung ein­er Härte­fal­lkom­mis­sion. Bis 2001
war er Mit­glied der SPD. Wegen des Afghanistan-Krieges gab er sein
Parteibuch ab.

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Ehrung für ermordete Soldaten in Sachsenhausen

Oranien­burg — Die britis­che Botschaft hat gestern fünf Marinesoldaten
geehrt, die im ehe­ma­li­gen KZ Sach­sen­hausen ums Leben kamen. Mit einem Gebet
und einem Dudel­sack­spiel gedachte man den Män­nern der Roy­al Navy, die am 2.
Feb­ru­ar 1945 zusam­men mit pol­nis­chen und sow­jetis­chen Offizieren erschossen
wor­den waren. Als am früheren Erschießungs­graben die tra­di­tionelle britische
Toten­klage «The flow­ers of the for­est» gespielt wurde, legten nach dem
Marineat­taché der Britis­chen Botschaft, Kapitän Richard Wilkin­son, auch
pol­nis­che und rus­sis­che Mil­itärat­tachés Kränze nieder. Denn es waren am
gle­ichen Tag 84 rus­sis­che und pol­nis­che Sol­dat­en ermordet worden.

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Freifahrtsschein für Nazischläger?

Vier Monate auf Bewährung lautete das Urteil gegen den Rathenow­er Nazis­chläger Ricar­do G. am ver­gan­genen Mittwoch, dem 29.01.2003.

Ver­han­delt wurde wegen Wider­stand gegen die Staats­ge­walt. G. war während des Rathenow­er Stadt­festes im Sep­tem­ber 2002 einem Platzver­weis der Polizei nicht nachgekom­men und hat­te sich zur Wehr geset­zt als die Beamten ihrer Anweisung Nach­druck ver­liehen. (Siehe hier)

Vier Monate auf Bewährung, obwohl G. keine 30 Tage vor besagtem Stadt­fest, am 14.08.2002, zu ein­er Frei­heitsstrafe von 12 Monat­en, aus­ge­set­zt zu drei Jahren auf Bewährung, verurteilt wor­den war, weil er und zwei andere Recht­sex­trem­is­ten im Okto­ber 2001 zwei Sudane­sen in Rathenow belei­digten und tätlich angrif­f­en. (Siehe hier, hier und hier)

Knast scheint für G., der nicht ein­mal einen Anwalt hat­te, nicht einge­plant zu sein — das lässt ungute Erin­nerun­gen an die begin­nen­den 1990er Jahre wieder aufleben, als die Nazis die Base­ballschläger mit ins Gericht nah­men, um nach der erhal­te­nen x‑ten Bewährungsstrafe Rathenow gle­ich weit­er ter­ror­isieren zu können. 

Antifa Offen­sive Westhavelland

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Totschlag-Prozess: Mauer des Schweigens beginnt zu bröckeln

NEURUPPIN


In dem Prozess um den Tod des 24-jähri­gen Aussiedlers Kajrat Batesov ist am inzwis­chen 10. Ver­hand­lungstag vor dem Landgericht Neu­rup­pin Bewe­gung gekom­men. Vor der großen Strafkam­mer sagten gestern zwei Staat­san­wälte aus. Sie hat­ten zwei Zeu­gen ver­nom­men, die wegen des Ver­dachts der Falschaus­sage im Gericht­saal ver­haftet wor­den waren. Die Staat­san­wälte gaben zu Pro­tokoll, bei­de Zeu­gen hät­ten ihre Falschaus­sagen zumin­d­est teil­weise gestanden. 

 

Damit bestätigt sich die Ver­mu­tung, wonach Angeklagte und Zeu­gen ihre Aus­sagen vor Prozess­be­ginn abge­sprochen haben. Fünf Witt­stock­ern im Alter von 20 bis 22 Jahren wirft die Staat­san­waltschaft Totschlag und gefährliche Kör­per­ver­let­zung vor. Sie sollen den Rus­s­land­deutschen Batesov und dessen Fre­und im Mai ver­gan­genen Jahres vor ein­er Dis­co in Alt-Daber bei Witt­stock geschla­gen, getreten und mit einem 17 kg schw­eren Feld­stein trak­tiert. Der Rus­s­land­deutsche starb, sein Fre­und wurde ver­let­zt. Mut­maßlich­er Haupt­täter ist ein 21-jähriger Mau­r­er, der Schläge und Tritte bere­its ges­tanden hat. 

 

Das Gericht vertagte sich auf den 19.Februar 03. Dann hal­ten die Anwälte ihre Plä­doy­ers. Das Urteil wird aus Sicht der Rich­terin früh­estens am 24.Februar gesprochen. 

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Trebbiner Feuerwehrchef von CDU-Bürgermeister gefeuert

TREBBIN Der Stre­it um recht­sex­treme Feuer­wehrmit­glieder in Treb­bin (Tel­tow-Fläming) hat ein Nach­spiel. CDU-Bürg­er­meis­ter Thomas Berg­er hat kür­zlich den bish­eri­gen Ortswehrführer Burkhard Hein­rich von seinem posten enthoben. Das Ver­trauensver­hält­nis sei gestört, gab er als Begrün­dung an. Zwis­chen den bei­den hat es im ver­gan­genen Jahr Stre­it über den Umgang mit einem recht­sex­tremen Kam­er­aden gegeben. Sil­vio K. wurde vorge­wor­fen, im Sep­tem­ber 1996 an der “Treb­bin­er Men­schen­jagd” teilgenom­men zu haben, bei der ital­ienis­che Bauar­beit­er von Neon­azis durch die Stadt gejagt, geprügelt und schw­er ver­let­zt wur­den. Dafür wurde er im ver­gan­genen Sep­tem­ber nach Jugend­strafrecht zu ein­er Ver­war­nung und ein­er Geld­strafe verurteilt. Während der Bürg­er­meis­ter sich vehe­ment für K. ein­set­zte, ver­langte Hein­rich den Auss­chluss des 24-Jähri­gen aus der Feuer­wehr. Hein­rich erk­lärte gestern, dass er seine Ent­las­sung rechtlich prüfen lasse.

Inforiot