Bornstedt — Weil er andere Besucher teilweise mit rechtsradikalen Parolen beschimpfte und beleidigte und den Hitlergruß zeigte, riefen Besucher des Krongutes Bornstedt am Sonntagabend die Polizei. Die Beamten nahmen den alkoholisierten (0,97 Promille) Potsdamer, der die Polizisten ebenfalls beleidigte, mit ins Gewahrsam und nahm Anzeige gegen ihn auf wegen des Verdacht der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der 31-Jährige hatte während eines Konzertes massiv gestört und trotz mehrmaliger Aufforderung anderer Gäste seine Rufe nicht beendet, so dass kurz nach 21 Uhr die Polizei verständigt worden war.
Monat: August 2008
Potzlow-Mord
Potzlow — Ein Folter-Mord ohne Motiv. In einem Schweinestall wurde Marinus Schöberl am 13. Juni 2002 von drei Neonazis umgebracht. Kaumfrei, prügelte Killer Sebastian F. (21) einen Jugendlichen nieder.
Es ist die Tat eines Unbelehrbaren. Trotz drei Jahren Haft wegen Mittäterschaft am Potzlow-Mord steht Sebastian getreu zu seiner Gesinnung. Ihm zuckt die Hand hoch zum Hitler-Gruß, wann es ihm passt. Zuletzt auf einem Konzert. Als ein Jugendlicher dagegen meuterte, setzte es miese Prügel. Morgen steht Sebastian deshalb in Neuruppin vor Gericht. Gleichzeitig prüft die Justiz die vorzeitige Entlassung von Potzlow-Killer Marcel Sch. (23, acht Jahre Haft) – wegen der “guten Sozialprognose”. Nur Haupt-Täter Marco Sch. (28) wird noch langebrummen. Er bekam für den Folter-Mord 15 Jahre.
Potzlow-Täter erneut vor Gericht
Prenzlau — Einer der im Mordprozess von Potzlow verurteilten Männer muss sich vor dem Prenzlauer Amtsgericht erneut wegen Körperverletzung und Verwendens von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen verantworten.
Das im Juli eröffnete Verfahren gegen Sebastian F. beginne nach einer Vertagung aufgrund fehlender Zeugen nun am 5. August, kündigte ein Gerichtssprecher an. Sebastian F. war im neu aufgerollten Potzlow-Prozess Ende 2004 wegen Körperverletzung zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Er soll kürzlich im Umfeld eines Konzertes in Templin den Hitlergruß gezeigt und anschließend einen jungen Mann angegriffen haben.
Bei der brandenburgischen Kommunalwahl am 28. September werden NPD und DVU offensichtlich nur in elf der vierzehn Landkreise und in zwei der vier kreisfreien Städte antreten. Das geht aus einer Erklärung der NPD nach ihrer Landesvorstandssitzung in dieser Woche hervor. Darin heißt es, »die gemeinsame Absicht von NPD und DVU, dem Wähler auf Kreisebene überall im Land eine wählbare Alternative anzubieten«, habe sich »nicht ganz umsetzen« lassen. Noch Anfang Juli hatte die NPD öffentlich angekündigt, es gebe in Brandenburg keine Gebiete, »in denen kein nationaler Politiker antreten wird«. Die Kandidaturen zu den Kreistagen seien »obligatorisch«.
Experten gehen davon aus, daß die Personaldecke beider Parteien zu dünn sei, um flächendeckend Bewerber aufzubieten. Dies gelte besonders für die DVU. Die Mitgliedschaft beider Parteien liegt derzeit bei jeweils etwa 250 Personen. Die Meldefrist für weitere Bewerbungen endet in drei Wochen.
Nach bisherigem Stand wird die NPD in den Landkreisen Oder-Spree, Oberhavel, Havelland und Dahme-Spreewald sowie in der kreisfreien Stadt Cottbus mit eigenen Listen zu den Kommunalwahlen antreten. Auch auf den DVU-Listen in den Kreisen Märkisch Oderland und Barnim wurden einzelne NPD-Mitglieder plaziert. Nach eigenen Angaben gehe die Partei landesweit mit insgesamt 40 bis 50 Kandidaten an den Start.
Die DVU, die seit 1999 in Fraktionsstärke im brandenburgischen Landtag sitzt, stellt sich außerdem im Landkreis Prignitz, Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und in der Landeshauptstadt Potsdam zur Wahl.
Keine ausreichende Zahl an Kandidaten fanden die beiden rechtsextremen Parteien, die sich in Anlehnung an den 2005 geschlossenen Deutschlandpakt bei den Nominierungen absprachen, in den Kreisen Uckermark, Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße und den kreisfreien Städten Frankfurt/Oder und Brandenburg an der Havel.
Für einen Sitz in den Kreistagen und den Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte reicht aufgrund der fehlenden Fünf-Prozent-Hürde in der Regel bereits ein Stimmergebnis von unter zwei Prozent. Bei der vorangegangenen Kommunalwahl im Oktober 2003 hatte die DVU neun Sitze erreicht, die NPD kam ursprünglich auf vier Mandate. Davon hatte sie zwischenzeitlich jedoch nur noch drei inne, weil der Prignitzer Kreistagsabgeordnete und frühere NPD-Landesvorsitzende Mario Schulz die Partei Anfang 2004 in Richtung des inzwischen verbotenen »Schutzbundes Deutschland« verließ, seinen Sitz jedoch behielt. Nach dem Verbot des Schutzbundes im Jahre 2006 wurde Schulz das Mandat allerdings aberkannt.
Derweil korrigierte der brandenburgische Hilfsverein gegen rechte Gewalt »Opferperspektive« seine Zahlen nach oben. Aufgrund von Nachmeldungen sei nunmehr von 151 rechtsextremen Gewalttaten im Jahr 2007 auszugehen. So viele Delikte seien noch nie in einem Jahr gezählt worden. Bisher war man von 137 Taten ausgegangen. Die Bilanz des Innenministeriums fiel hingegen deutlich niedriger aus. Es hatte für das letzte Jahr lediglich 93 Übergriffe gezählt.
Rechte Flächen bei Kommunalwahl
Den rechtsextremen Parteien NPD und DVU ist es nicht gelungen, flächendeckend Kandidaten für die brandenburgische Kommunalwahl Ende September aufzustellen. Diese gemeinsame Absicht ließ sich nicht umsetzen, sagte der Brandenburger NPD-Sprecher Thomas Salomon in einer Mitteilung.
Demnach wird die NPD nur in den Landkreisen Oder-Spree, Oberhavel, Havelland, Dahme-Spreewald und in der kreisfreien Stadt Cottbus antreten. Die DVU hat ihren Wahlantritt für die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Teltow-Fläming und für die Stadt Potsdam angekündigt. Im Märkisch-Oderland und im Barnim führen die beiden Parteien gemeinsame Listen. Damit bleiben die drei Landkreise Ostprignitz-Ruppin, Spree-Neiße und Uckermark sowie die kreisfreien Städte Brandenburg und Frankfurt voraussichtlich ohne kandidierende Rechtsextreme.
Anzeige
Bei der vergangenen Kommunalwahl 2003 errang die NPD 3 Mandate. Die DVU konnte 9 Kandidaten in die Kreistage schicken. Die NPD, die auf eigene Kandidaten zugunsten der DVU bisher verzichtet hatte, habe Probleme, kurzfristig im rechten Lager einzuspringen.
Frankfurter Antifas auf Anklagebank
INFORIOT – Am vergangenen Mittwoch wurde am Amtsgericht Frankfurt/Oderder Prozess gegen zwei Antifaschist_innen eröffnet, die im Umfeld eines
NPD-Infostands im Mai 2007, Polizeibeamt_innen bei der Ausübung ihrer
Dienstpflicht behindert haben sollen. Diese versuchten einen
dritten Antifaschisten in Gewahrsam zu nehmen, nachdem er mehreren
Platzverweisen nicht nachgekommen sei und einen der Beamten beleidigt
habe soll. Den Angeklagten wird in diesem Zusammenhang Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung vorgeworfen (mehr).
Nachdem zu Beginn der Verhandlung der Antrag auf Einstellung des
Verfahrens gegen eine der Beschuldigten von der vorsitzenden Richterin
zurück gewiesen wurde, kam es zur einzigen Zeugenvernehmung des Tages:
Polizeiobermeister Abraham schilderte die Vorgänge aus seiner
Perspektive. Der an diesem Tag zur Absicherung des NPD-Stand eingesetzte
Beamte war es, der die Situation eskalieren ließ.
Nach einer angeblichen Beleidigung und mehreren vorher ergangenen
Platzverweisen, versuchte er einen Antifaschisten festzunehmen. Infolge dessen,
setzte das Pfefferspray eines Kollegen ein, um sich laut eigenen Angaben
den Rücken frei zu halten. Dort soll eine aggressive Gruppe den Beamten
an der Ingewahrsamnahme zu hindern versucht haben. Wie genau der Beamte
zu der Einschätzung gelangte, auch ein Mitglied der Linkspartei – er
wisse nicht wer -, sei an dem Übergriff beteiligt gewesen, konnte ebenso
wenig geklärt werden, wie die Frage, weshalb auch der vor ihm liegende
Antifaschist durch das Pfefferspray verletzt wurde; schließlich ging die
Gefahr für Abraham nicht von ihm aus.
Die Verteidigung sieht allerdings nicht erst in der offenbar
unkoordinierten Handlung des Zeugen einen Beleg für die eklatante
Fehleinschätzung der Gesamtsituation durch die Polizei. Bereits die
Begründung der Beamten für die der Festnahme vorausgegangenen
Platzverweise zeuge vom mangelnden Wissen der eingesetzten Polizeikräfte
im Bereich des Versammlungsrechts: Diese waren in keinster Weise
gerechtfertigt, da sich die spontane Versammlung der Antifaschist_innen
friedlich verhielt und auf Abstand zum NPD-Stand blieb. Im Gegensatz
dazu befand sich der den Anwesenden durch die Polizei zugewiesene
Versammlungsort in unverhältnismäßig großer Entfernung zur NPD, was es
nicht ermöglichte, dem Protest gegen die Neofaschisten in entsprechender
Form Ausdruck zu verleihen.
Die gut zweistündige Vernehmung Abrahams, warf kein gutes Licht auf die
Polizeiarbeit im Fühjahr 2007. Der sehr rasch verstreichenden Zeit und
der Vielzahl weiterer Zeugen war es aber letztlich geschuldet, dass die
Hauptverhandlung durch das Gericht aufgehoben werden musste. Ein
Prozessende wäre für diesen Verhandlungstag nicht mehr absehbar gewesen.
Da das Gericht eine Verhandlung um höchstens drei Wochen vertagen kann
und die Urlaubszeit es nicht zulässt kurzfristig einen neuen Termin
festzusetzen, muss im Prozess wieder bei Null begonnen werden – mit der
Vernehmung von Polizeiobermeister Abraham.
Begräbnis in Templin
Templin (ipr) Der Boulevard hat sein Interesse an Bernd K. verloren. Die Templiner trauen sich nicht, ihre Anteilnahme in der Öffentlichkeit zu zeigen. Der vom Bürgermeister Templins ohne Einwilligung der Angehörigen preisgegebene Beerdigungstermin lockte lediglich 50 Trauergäste und wenige Pressevertreterinnen an.
In einer Stadt, in der die lokale Zeitung titelte: “Stadtverordnete erschüttert über negative Schlagzeilen” und nicht Stadtverordnete erschüttert über Mord, war allerdings auch nichts anderes zu erwarten.
Neben den dezenten Herren mit dem Knopf im Ohr, die den Friedhof von Außen absicherten, waren Templins Bürgermeister Ulrich Schoeneich, der Vorsitzende des Stadtparlamentes Hans-Ulrich Beeskow, und der Leiter der Polizeiwache Harald Löschke unter den Gästen. Neugierige Nazis trauten sich nicht in die Nähe des St. Georgen-Friedhofes auf dem die Trauerfeier pünktlich 11:00 Uhr begann.
Die Trauerrede nahm kaum Bezug auf die Ermordung Bernd Ks und verblieb im oberflächlichen Singsang eines nichtkirchlichen Gedenkens. Es war allerdings nicht zu klären, ob das nicht gerade der Wunsch der Ehefrau und der beiden Töchter gewesen war. Immerhin lüftete die Trauerrede das Geheimnis des Berufes von Bernd K. Er war weder Tischler noch Schreiner wie es in fast allen Zeitungen zu lesen stand, er war gelernter Meliorationstechniker. Nach der Wende arbeitete er als Getränkeausfahrer und Baggerführer.
Am Urnengrab verharrte die Menge schweigend und gab dem Toten die letzte Ehre. Lediglich Pfarrer Ralf-Günther Schein von der evangelischen Kirchgemeinde Templin blieb nicht stumm. Seine deutlich vorgetragenen Sätze endeten mit der Bitte an Gott: „und erwehre all der Gewalt, die deinen Tod verursacht hat.“
Prenzlau (ipr) 31.7.2008: Gestern wurde der Templiner Christian W. vom Amtsgericht Prenzlau wegen Beleidigung und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Der 21-jährige Angeklagte wurde aus dem Gefängnis in den Gerichtssaal gebracht. Er befindet derzeit in Untersuchungshaft, weil er verdächtigt wird am Montag letzter Woche in Templin gemeinsam mit dem 18-jährigen Sven P., den 55-jährigen Bernd K. auf brutale Weise getötet zu haben.
Das Gericht sah es gestern als erwiesen an, dass Christian W. am 2. Januar 2008 in der Notaufnahme des Stadtkrankenhauses Templin einen Mann beleidigt und ihn anschließend an die Wand gestoßen hat. Es soll dabei das Wort „Wichser“ gefallen sein.
Christian W. war laut Polizeibericht am Vormittag des 2. Januar in der Notaufnahme erschienen und gab an, gesundheitliche Probleme zu haben. Den Warteraum verließ er nach kurzer Zeit. Ein Arzt des Hauses verwies ihn der Behandlungsräume. Daraufhin beleidigte ihn der junge Mann und schubste ihn. Der geschädigte prallte gegen eine Wand und stürzte. Dabei zog er sich Hautabschürfungen zu.
Warum das Urteil so streng ausgefallen ist, wollte der zuständige Richter gegenüber „gegenrede.info“ nicht erläutern. Auch die Staatsanwaltschaft war zu keiner größeren Stellungnahme bereit. Möglicherweise spielte das erhebliche Vorstafenregister des Angeklagten dabei eine Rolle, und dass Christian W. zur Tatzeit noch unter Bewährung stand.
Auch der Anwalt von Christian W. wollte sich nicht zu der Urteilsbegründung äußern und war ohne Rücksprache mit seinem Mandanten zu keiner Stellungnahme bereit. Bei Christian W. hatte das Amtsgericht Bad Freienwalde im vergangenen Jahr die Strafen für mehrere Delikte zu einer Haft von drei Jahren und vier Monaten zusammengezogen. Kurz darauf wurde der schon länger einsitzende W. auf Bewährung freigelassen. Bei den aufgelisteten Delikten handelt es sich um schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung, Volksverhetzung, Diebstahl und Tierquälerei.
Der aktuelle Fall spielte im Rahmen dieses Prozesses keine Rolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
31.07.2008: Templin (ipr) Am kommenden Samstag wollte der Besitzer des „Irish Pub“ , Jörg Krüger, zugunsten der beiden Töchter des vor wenigen Tagen in Templin ermordeten 55-jährigen Bernd K. ein Benefiz-Konzert vor seiner Gaststätte veranstalten. Jetzt hat er die Veranstaltung auf Bitten des Bürgermeisters von Templin, Ulrich Schoeneich, wieder abgesagt.
Die Polizei hatte der Stadt und Jörg Krüger zunächst empfohlen, das kurzfristig anberaumte Konzert mit Diskussionsveranstaltung über die rechte Szene in Templin zeitlich zu begrenzen. Es gäbe eine Vielzahl von Veranstaltungen am Wochenende, die bereits Polizeikräfte binden und eine solche politische Veranstaltung habe ein hohes Sicherheitsbedürfnis. Allerdings, so äußerte sich der Templiner Polizeiwachenleiter Harald Löschke gegenüber „gegenrede.info“ weiter, sei er nicht der Meinung, dass man eine derartige politische Veranstaltung untersagen könne. Das Ordnungsamt und der Veranstalter stimmten zunächst dem Kompromissvorschlag der Polizei zu.
Am Nachmittag kam dann das Aus für die Veranstaltung. Bürgermeister Schoeneich sprach mit Jörg Krüger und überzeugte ihn, die Veranstaltung wieder abzublasen. Der Templiner Zeitung gegenüber rechtfertigte er sich mit den Worten, er fühle sich in seiner Auffassung eins mit dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Hans-Ulrich Beeskow, „dass wir eine solche Veranstaltung vor einer Gaststätte, wo auch noch Alkohol verkauft wird, jetzt nicht brauchen“. Gegenüber “gegenrede.info” verdeutlichte er, “dass wir als Verantwortliche in der Stadt gemeinsam mit den Stadtverordneten die Situation erst analysieren wollen, um dann die Hilfe zu holen, die wir brauchen. Und wir werden Hilfe von außen brauchen.”
Am Mittwoch habe es zu der Problematik Rechtsextremismus mit der Polizeiwache eine Sicherheitsberatung in der Verwaltung gegeben, berichtete Schoeneich. Er habe dabei für ihn ganz neue Dinge erfahren. Es sei deshalb aus seiner Sicht noch nicht sinnvoll, dass jetzt schon Außenstehende bei Diskussionsveranstaltungen agieren. Dem Mobilen Beratungsteam gegen Rechts habe er einen Gesprächstermin in der nächsten Woche vorgeschlagen.
Erstmals gibt er damit öffentlich zu, dass es in der Stadt ein rechtes Problem gibt. „Wir brauchen breitere Aktionen und Demonstrationen in der Stadt“, forderte er in der Templiner Zeitung, „und Präsenz dort, wo die Rechten sind, um ihnen zu zeigen, dass wir sie im Blick haben“. Wer seine Anteilnahme für die Mordopfer zeigen wolle, könne dies bei der Beerdigung am Freitag um 11 Uhr tun, so der Bürgermeister. Er zeigte sich im Gespräch mit “gegenrede.info” darüber enttäuscht, dass letzte Woche nur wenige Menschen den Weg zur Andacht in die Kirche gefunden hatten.
Harald Löschke war überrascht, dass der Bürgermeister den Beerdigungstermin bekannt gegeben hatte. Bisher ging er immer davon aus, dass sie im engsten Familienkreis stattfinde. Nun werde man natürlich bei der Beerdigung Präsenz zeigen müssen. Jörg Krüger fand für die Bekanntgabe des Begräbnistermins durch den Bürgermeisters nur zwei Worte: „Furchtbar unsensibel!“
Überlastete Sozialgerichte
Sie versinken fast in Akten — die Mitarbeiter im Potsdamer Sozialgericht. Seit Januar 2005, seitdem das Hartz-IV-Gesetz gilt, hat sich die Zahl der neuen Verfahren mehr als verdoppelt. Wir gingen der Frage nach, welche Auswirkungen die Misere hat und wieviel Fälle unerledigt sind.
Brandenburg aktuell, 01.08.2008
Während das Gericht vor einigen Jahren noch rund 3000 Fälle im Jahresdurchschnitt zu bearbeiten hatte, waren es 2007 bereits 5766. Und der Aktenberg wird immer größer.
Inzwischen fordert Direktor Pfeil eine personelle Aufstockung.