Kategorien
Antifaschismus

Das Ende der Unbefangenheit

Pren­zlau — „Wenn ich Men­schen­grup­pen auf der Straße sehe, bin ich vor­sichtig. Ich bin heute viel mis­strauis­ch­er.“ So äußerte sich das 16-jährige Opfer ein­er Tem­plin­er Gewalt­tat auf die Frage des Richters, was sich nach der Tat für ihn verän­dert habe. Die Mut­ter des Opfers ergänzte, er könne jet­zt keinen Sport mehr treiben, und ob der Kiefer je wieder richtig heilen werde, sei fraglich.

Der 20-jährige mehrfach vorbe­strafte Roman A. aus Milmers­dorf wurde am Don­ner­stag vom Jugend­schöf­fen­gericht des Amts­gericht­es Pren­zlau für schuldig befun­den, am 10. August 2008 in Tem­plin an einen 16-Jähri­gen ohne Grund eine gefährliche Kör­per­ver­let­zung began­gen zu haben.

Die Tat erregte wegen ihrer Bru­tal­ität und ihrer zeitlichen Nähe zum Mord an dem arbeit­slosen Bernd K. durch zwei der recht­en Szene zuge­höri­gen Tem­plin­er bun­desweites Aufsehen.

Die Tat und der Tather­gang waren unstrit­tig. Der Angeklagte hat­te schon nach sein­er Ver­haf­tung aus­führlich aus­ge­sagt und schilderte auch vor Gericht den genauen Tather­gang. Er kon­nte das, obwohl er zum Tatzeit­punkt erhe­blich alko­holisiert gewe­sen sein musste. Er selb­st sprach von etwa 13 Flaschen Bier und einem hal­ben Liter Korn in einem Zeitraum von acht Stunden.

Er ges­tand, sein 16-jähriges Opfer vom Fahrrad gestoßen zu haben, wobei der zier­liche Jugendliche mit dem Kopf auf das Straßenpflaster schlug. Anschließend trat er seinem Opfer mit den linken Fuß gegen den Kopf. Er sagte, mit dem Spann und nicht so stark. Hätte er richtig zuge­treten, dann wäre sein Opfer jet­zt nicht mehr am Leben.

Eine Zeu­g­in hat­te gese­hen wie der Kopf hoch hüpfte – der Richter ver­glich es später mit einem Ping­pong­ball — und wieder auf das Pflaster auf­schlug. Sie hat­te den Auf­prall des Kopfes aber auch deut­lich gehört. Sie habe das Blut aus Mund, Nase, Ohren und Augen laufen sehen. Ihr ran­nten die Trä­nen über die Wan­gen bei der Erin­nerung an diesen Vorfall.

Der 16-Jährige erlitt dabei einen Unterkiefer-Gelenkbruch, ein Schädel-Hirn-Trau­ma, Prel­lun­gen und einen Hörschaden. Er musste mehrere Tage im Kranken­haus behan­delt wer­den und lei­det bis heute unter seinen Ver­let­zun­gen, physisch wie psychisch.

Erfol­glose Suche nach dem Motiv

Der Angeklagte befand sich zwei Tage auf der Flucht. Bei sein­er Ver­haf­tung in einem Nahverkehrs­bus – er wollte sich nach Oranien­burg abset­zen — fan­den die Beamten volksver­het­zende Musik in sein­er Reise­tasche. Der Richter fragte Roman A. nach dessen poli­tis­ch­er Gesin­nung. Er bekan­nte, dass er zur recht­sex­tremen Szene gehöre und mehr als nur ein Mitläufer sei. Als Grund nan­nte er seinen ger­man­is­chen Glauben. Klar wurde, dass er sich nicht zuge­hörig zur Tem­plin­er Szene zählte, son­dern dass seine Kam­er­aden in Oranien­burg leben. Auf die Frage des Richters, ob denn seine Ide­olo­gie etwas mit der Tat zu tun hätte, antwortete der Angeklagte ganz ein­deutig mit „Nein“. Er sagte aber auch, wenn er gewusst hätte, dass sein Opfer ein Bekan­nter des zur Tem­plin­er recht­en Szene gehören­den Matthias M. ist, hätte er ihn nicht geschlagen.

In einem Brief, den der Angeklagte aus der Unter­suchung­shaft her­aus geschrieben hat­te, nan­nte er ansatzweise ein Motiv, ihm sei lang­weilig gewe­sen, und er habe sich nach Tem­plin aufgemacht, weil er sich habe prügeln wollen.

Mit seinem Urteil von 3 Jahren und 6 Monat­en Jugend­haft für Roman A. fol­gte der Richter den Anträ­gen von Staat­san­waltschaft und Neben­klage. Selb­st der Vertei­di­ger hat­te zuvor außer dem umfassenden Geständ­nis des Angeklagten keinen Aspekt gefun­den, der für Roman A. hät­ten sprechen kön­nen. Er hat­te lediglich um eine mildere Strafe gebeten. Während des Prozess­es einigten sich die Vertreter von Opfer und Täter auf die Zahlung eines Schmerzens­geldes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kategorien
Arbeit & Soziales Law & Order

Rote Hilfe kritisiert MAZ-Berichterstattung

Königs Wuster­hausen — Den Ver­fassern der Artikel der Lokalaus­gabe Dahme-Spree­wald der Märkischen All­ge­meine Zeitung (MAZ) vom 18.12.08 zum The­ma „Rote Hil­fe“ von Frank Pawlows­ki und Franziska Mohr.

Die Über­legung, wie man kostengün­stig eine öffentliche Bekan­nt­gabe der Grün­dung der Roten Hil­fe in Königs Wuster­hausen erre­icht, ist nun von der MAZ kosten­los über­nom­men wor­den. Vie­len Danke für diese zuver­läs­sige Reak­tion den Damen und Her­ren Redakteuren.

Wenn wir geah­nt hät­ten, wie ernst sie unsere Arbeit nehmen, hät­ten wir Ihnen doch noch gle­ich einige Fälle in Sachen Repres­sion aus der Region mit­geteilt, wie hier Men­schen behan­delt wer­den, wie oft und wie viele ohne Hil­fe den staatlichen Repres­sio­nen oder den Angrif­f­en von Faschis­ten aus­ge­set­zt sind.

Zum Ver­ständ­nis, wir die Rote Hil­fe e.V. bieten Men­schen, die sich all­ge­mein oder konkret, kri­tisch, poli­tisch äußern (antikap­i­tal­is­tisch, antifaschis­tisch, sys­temkri­tisch) und deshalb Repres­sio­nen aus­ge­set­zt sind und ihrer per­sön­lichen Rechte oder sog­ar ihrer Frei­heit beraubt wer­den, Hil­fe an. Diese Hil­fe wird in ver­schieden­er Art geleis­tet, z.B. durch anwaltliche Betreu­ung oder Finanzhil­fe, Sol­i­dar­ität im Knast­fall und vieles mehr — lokal, bun­desweit und auch international.

Unsere weit­ere Öffentlichkeit­sar­beit wer­den wir ihrer Redak­tion jedoch nicht über­lassen, da ihr Urteilsver­mö­gen eingeschränkt scheint, was ihre Behaup­tung z.B. über die ange­blichen drei Brand­s­tifter ange­ht. Sie vorverurteilen und beschuldigen so in ein­er Art Selb­stjus­tiz und übler Nachrede gle­ich alle Mit­glieder der Roten Hil­fe mit und viele andere Men­schen, die Kriege als Mit­tel der Poli­tik nicht akzep­tieren. Wenn jemand, der Kriegs­gerät zer­stört, für Sie ein krim­ineller Brand­s­tifter ist, so gilt im Umkehrschluss für Sie, wer Kriegswaf­fen nicht zer­stört und Krieg befür­wortet ist ein guter Grundge­setz treuer, anständi­ger Bürg­er. Da ste­hen Sie mit Ihren Sin­nesgenossen auf der Seite der Krise. Krieg ist für Sie ein Mit­tel der Poli­tik — für uns nicht !!

Gewalt, die uns aufgezwun­gen wird, wer­den wir beant­worten – öffentlich, mit Ver­stand und Mut. Zustände wie zu Zeit­en der Dik­tatur, als Ihre gle­ichgeschal­teten Mei­n­un­gen gefragt und gewollt waren, geben ein Abbild der Geschichte, schle­ichen­der, nation­al­is­tis­ch­er, kap­i­tal­is­tis­ch­er, mil­i­taris­tis­ch­er, faschis­tis­ch­er Duldung.

Abschließend lässt sich sagen, dass sich treue Lakaien unter dem Deck­man­tel der Demokratie zu „demokratis­chen“ Extrem­is­ten her­aus­ge­bildet haben, um eine neue Art von Dik­tatur fast unbe­merkt erricht­en zu helfen. Beze­ich­nend ger­ade auch für die Sit­u­a­tion in KW ist doch, dass Ihre Artikel von ein­er extrem­istis­chen, aber sog­ar im Stadt­par­la­ment sitzen­den Partei, näm­lich der NPD, zu frontal­en Angrif­f­en auf wirk­liche Demokrat­en, als solche beze­ich­nen wir die Men­schen in der SHIA, genutzt wer­den, um diese zu diskred­i­tieren. Ermutigt und gestärkt wer­den wir unsere Vere­in­sar­beit gründlich, sach­lich aber bes­timmt in die Öffentlichkeit tra­gen, um die Repres­sion in all Ihrer Vielfalt und Ihren Vari­anten bekan­nt zu machen. Die Sol­i­dar­itäts­bekun­dun­gen, die bei uns einge­gan­gen sind, sind über­greifend aus allen alter­na­tiv­en, linken Strömungen.

Denkt mal!

Kategorien
(Anti-)Rassismus Antifaschismus

Afrodeutscher Jugendlicher freigesprochen — Rechtsextremisten verheddern sich in Falschaussagen

Rathenow — Am Amts­gericht fand gestern, Dien­stag den 20.01.2009, ein Gericht­sprozess gegen den afrodeutschen Jugendlichen M. aus Rathenow statt. Die stadt­bekan­nte Recht­sex­trem­is­ten Sil­vio W. und Fabi­an H. hat­ten den Jugendlichen bewusst falsch beschuldigt, einen von ihnen getreten, geschla­gen und mit Pfef­fer­spray ange­grif­f­en zu haben. Dabei war M. in den Mor­gen­stun­den des 8. Sep­tem­ber 2007 selb­st zweifach Opfer eines recht­sex­tremen Angriffs geworden.

M. war mit sein­er Fre­undin vom Rathenow­er Stadt­fest auf dem Weg nach Hause, als er inner­halb weniger Minuten unmit­tel­bar vor sein­er Woh­nung zweimal ange­grif­f­en wurde. Zur sel­ben Zeit kam es auf dem Stadt­fest zu mehreren Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen recht­en und antifaschis­tis­chen Jugendlichen, an denen M. jedoch nicht beteiligt war.

Wie sich nun her­ausstellte, kon­nten die ver­let­zten Recht­sex­trem­is­ten keinen ihrer Angreifer erken­nen. Dies gaben sie auch am sel­ben Abend bei der Polizei so an. In der drei Wochen später stat­tfind­en­den Nachvernehmung kon­nten sich die Recht­en jedoch plöt­zlich sehr genau erin­nern – sie benan­nten M. namentlich als den ver­meintlichen Schläger. Im Gerichtssaal fie­len ihre Lügengeschicht­en jedoch wie Karten­häuser in sich zusam­men. Ihre Aus­sagen waren offen­sichtlich schlecht abge­sprochen und sowohl untere­inan­der als auch gegenüber denen, die bei der Polizei gemacht wur­den, so wider­sprüch­lich, dass die falschen Beschuldigun­gen für alle Beteiligten offenkundig wur­den. Fol­gerichtig lautete das Urteil für M: Freispruch.

Diese Falschaus­sagen zeigen eine per­fide, wenn auch dilet­tan­tisch durchge­führte Strate­gie der organ­isierten Kam­er­ad­schaft­szene in Rathenow. Der Jugendliche M. wurde bere­its mehrfach von ihnen ange­grif­f­en und auf­grund sein­er Haut­farbe ver­let­zt. Ihn als ver­meintlichen Schläger zu denun­zieren und dies bis in den Gerichtssaal durchzuziehen, zeugt von einem Men­schen­bild, in welchem nichtweiße Deutsche oder Ander­s­denk­ende keinen Platz haben und ihnen das Recht auf ein unversehrtes Leben abge­sprochen wird. Die Zeu­ge­naus­sagen des Sil­vio W. und Fabi­an H. wer­den wohl noch ein gerichtlich­es Nach­spiel haben. Wir gehen davon aus, dass nach dem Freis­pruch für M. eine Anzeige wegen Falschbeschuldigung und Zeu­genkom­plott fol­gen muss.

Kategorien
Antifaschismus

Viel Gewalt in einen Prozess gepackt

Pren­zlau — Seit Dien­stag dieser Woche müssen sich vier Män­ner aus Tem­plin und Lychen im Alter von 23 bis 40 Jahren wegen dreier Gewalt­de­lik­te vor dem Amts­gericht in Pren­zlau ver­ant­worten. Der Über­fall auf einen jun­gen Punk gilt dabei als poli­tisch motiviert. Die anderen bei­den Straftat­en wur­den von der Staat­san­waltschaft als Kör­per­ver­let­zung angeklagt.

Zum Ersten …

Als Erster im Zeu­gen­stand sitzt ein 20-jähriger junger Mann im dun­klen Anzug mit Krawat­te und „ordentlich“ geschnit­ten­em Haar. Er ist aus dem Harz zu dieser Ver­hand­lung angereist. Vor einem Jahr lebte der Auszu­bildende noch in der Umge­bung Tem­plins und war mit dem Abitur beschäftigt. Am 24. April war er länger in der Stadt geblieben und hat­te den let­zten Bus ver­passt. Gegen 21:30 Uhr befand er sich im Stadtzen­trum auf dem Weg zu einem Fre­und bei dem er über­nacht­en kon­nte. Er schildert mit präzisen Worten den Tather­gang. Er habe Schritte hin­ter sich gehört, wurde mit „komm her, du Scheiß Zecke“ beschimpft, drehte sich um und bekam die Faust des Angreifers ins Gesicht. Er habe auszuwe­ichen ver­sucht und sei hin­ter dem recht­en Ohr getrof­fen wor­den. Sein Gegenüber schub­ste ihn zu Boden und begann auf ihn einzutreten. Eine Frau ver­suchte den Angreifer wegzuziehen, was ihr auch gelang. Er habe sich erheben wollen, da sei der Schläger erneut auf ihn los gegan­gen. Die Frau habe den Angeklagten wieder wegge­zo­gen. Er sei liegen geblieben bis die Bei­den abge­zo­gen waren. Weil die Frau etwas gerufen habe wie „Patrick hör doch auf. Du hast doch schon ein Ding am Laufen.“ und er den Täter habe beschreiben kön­nen, war es ihm und seinen Fre­un­den ein Leicht­es gewe­sen, Patrick K. zu iden­ti­fizieren. Patrick K. hat zuvor dem Richter die Tat ges­tanden. Allerd­ings hat er bestrit­ten, sein Opfer getreten zu haben.

Rechter Schläger Patrick K.

Patrick K. gehört zur gewalt­täti­gen recht­sex­tremen Szene Tem­plins auch wenn er sich am Dien­stag von seinen ehe­ma­li­gen Kam­er­aden dis­tanzierte. Derzeit sitzt er wegen eines weit­eren Gewalt­de­lik­ts, das eben­falls am Dien­stag ver­han­delt wurde, in Unter­suchung­shaft. Im Novem­ber 2008 stellte das Landgericht Neu­rup­pin in ein­er Beru­fungsver­hand­lung fest, dass er an einem Angriff auf zwei Punks im Herb­st 2007 maßge­blich beteiligt war und bestätigte eine zehn­monatige Frei­heitsstrafe. Hier wurde Revi­sion ein­gelegt. Par­al­lel läuft in Pren­zlau ein Ver­fahren gegen ihn und drei weit­eren Kumpa­nen wegen gemein­schaftlich­er schw­er­er Kör­per­ver­let­zung, die von den vier Män­nern Ende Mai let­zten 2008 in Pren­zlau began­gen wurde. Hier wird am Fre­itag dieser Woche ein Urteil erwartet. Spätestens im März wird er sich in seinem näch­sten Ver­fahren gemein­sam mit den Brüdern M. und Tino G. vor dem Amts­gericht in Pren­zlau ver­ant­worten müssen, weil die vier jun­gen Män­ner im Dezem­ber 2007 zwei Punks in der Sparkasse am Tem­plin­er „Pub“ übel zugerichtet hatten.

Angst — Räume

Inter­es­sant für das Ver­ständ­nis des Kli­mas in Tem­plin im let­zten Früh­jahr ist die Schilderung von Chris­t­ian J. über den Zeitraum bis zur Attacke. Er war zuvor bere­its ein­mal an dieser Gruppe Rechter vor­beige­gan­gen. Es roch für ihn nach Ärg­er. Chris­t­ian J. spricht im Zeu­gen­stand von Angst. Er war Punk, gek­lei­det wie ein Punk mit einem flam­menden roten Iroke­sen. Er wusste, dass Punks begehrtes Opfer der Recht­en waren. Als er erneut an dieser Gruppe vor­bei musste, wech­selte er etwa 100 Meter zuvor die Straßen­seite, ging zügig an den Leuten vor­bei, ohne hinzublick­en. Er bog in eine Seit­en­straße ab. Sie ließen ihn nicht entwischen.

Patrick K. und Chris­t­ian J. kan­nten sich nicht. Punks waren Frei­wild für die Tem­plin­er Recht­en. Der rechte Schläger Mar­tin M. wurde jüngst von einem Punk gefragt, warum er denn Zielscheibe sein­er Aggres­sion gewor­den war? Mar­tin M. soll geant­wortet haben: „Weil euer Ausse­hen so provoziert.“

Der Prozess wird am 30. Jan­u­ar 2008 fortgeführt.

Kategorien
Antifaschismus

Will die “Stiftung Kontinent Europa” den “Fuchsbau” kaufen?

Fürsten­walde — Der geplante Verkauf des ein­sti­gen Mil­itär­bunkers “Fuchs­bau” bei Fürsten­walde (Oder-Spree) durch die Bun­de­sanstalt für Immo­bilien­auf­gaben (BIMA) an einen pri­vat­en Investor hat den Ver­fas­sungss­chutz des Lan­des Bran­den­burg auf den Plan gerufen. Nach einem Bericht der Berlin­er Mor­gen­post ver­muten Sicher­heit­skreise einen verdeck­ten Schachzug von NPD-Funktionären.

Nach Infor­ma­tio­nen der Mor­gen­post soll die 7500 Quadrat­meter große Immo­bilie mit 190 Hek­tar Wald­fläche für rund eine Mil­lion Euro an einen Holzhändler aus Solin­gen (Nor­drhein-West­falen) verkauft wer­den. Sicher­heit­skreise sehen dem­nach die “Stiftung Kon­ti­nent Europa” als Geldge­ber des Holzhändlers. Als soge­nan­nter “Deutsch­land-Beauf­tragter” der Stiftung fungiert der NPD-Funk­tionär Andreas Molau. Der ehe­ma­lige Wal­dor­flehrer wollte im nur drei Kilo­me­ter ent­fer­n­ten Rauen­er Gut Johan­nes­berg ein NPD-Schu­lungszen­trum erricht­en. Molau hat­te zunächst das Gut erwer­ben kön­nen. Wegen eines Form­fehlers kon­nte der Kauf aber rück­gängig gemacht werden.

Bau sei mit brisan­ter Technik”

Eine genaue Prü­fung des Sachver­halts sieht der SPD-Bun­destagsab­ge­ord­nete Peter Danck­ert dem Bericht zufolge “als zwin­gend geboten an. Der Bunker sei keine x‑beliebige Immo­bilie, so Danck­ert. Der Bau sei mit brisan­ter Tech­nik vollgestopft. Zu DDR-Zeit­en war dem­nach hier die streng geheime Luftab­wehr-Zen­trale des Warschauer Pak­tes unterge­bracht. Viele tech­nis­che Anla­gen seien noch voll funktionsfähig.

BIMA-Sprecherin Melanie Matz wollte auf Anfrage der Mor­gen­post wed­er bestäti­gen noch demen­tieren, dass es sich beim Inter­essen­ten um den Holzhändler han­delt: “Der Kaufin­ter­essent mit dem besten Kau­fange­bot ist der Bun­de­sanstalt aus anderen Grund­stücks­geschäften bekan­nt und lediglich an der Nutzung der forstwirtschaftlichen Flächen inter­essiert, die den Bunker umgeben und die den eigentlichen Kaufge­gen­stand ausmachen.”

Kategorien
Antifaschismus

Angriff in Templin: Neonazi vor Gericht

Pren­zlau — Am 20. Jan­u­ar 2009 muss sich laut Angaben der Opfer­per­spek­tive der Neon­azi Patrick K. vor dem Amts­gericht Pren­zlau ver­ant­worten. Dem 23-Jähri­gen werde Kör­per­ver­let­zung vorge­wor­fen. Am 24. April 2008 war dem­nach das Opfer Chris­t­ian J. in der Innen­stadt von Tem­plin unter­wegs. Patrick K., der in ein­er Gruppe von Recht­sex­tremen auf einem Park­platz stand, soll ihm unver­mit­telt gefol­gt sein und als “Scheiß-Zecke” beschimpft haben. Chris­t­ian J. erhielt den Angaben zufolge einen Schlag ins Gesicht und wurde geschub­st, so dass er zu Boden ging. Eine Bekan­nte von Patrick K. wollte ihn von weit­eren Gewalt­tätigkeit­en abhal­ten, der aber trat und schlug aber­mals auf Chris­t­ian J. ein.

Patrick K. gehört laut Opfer­per­spek­tive zur gewalt­täti­gen recht­sex­tremen Szene Tem­plins. Derzeit ver­büßt er wegen ver­schieden­er Kör­per­ver­let­zun­gen und ander­er Delik­te eine Haft­strafe. Im Novem­ber 2008 stellte das Landgericht Neu­rup­pin in ein­er Beru­fungsver­hand­lung fest, dass er an einem Angriff auf zwei Punks im Herb­st 2007 maßge­blich beteiligt war. Eine Gruppe Recht­sex­tremer hat­te die bei­den Jugendlichen ver­fol­gt und einen von ihnen geschla­gen und getreten.

Kategorien
Antifaschismus

Lonsdaleklamotten und Palästinensertuch — Autonome Nationalisten im Gerichtssaal

Neu­rup­pin — Seit Mon­tag Nach­mit­tag müssen sich zwei Ange­hörige der recht­en Szene Tem­plins vor dem Landgericht Neu­rup­pin wegen gemein­schaftlichen Mordes ver­ant­worten. Die bei­den Angeklagten Sven P. (19) und Chris­t­ian W. (22) sollen vor einem hal­ben Jahr den 55-jähri­gen arbeit­slosen Melio­ra­tionstech­niker Bernd K. auf­grund ihrer recht­en Gesin­nung ver­achtet, mis­shan­delt und getötet haben. Sven P. wird zudem das Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen vorgeworfen.

Schon vor Prozess­be­ginn wurde klar, dass sich Ange­hörige des Opfers, Jour­nal­is­ten und Autonome Nation­al­is­ten aus der recht­en Szene Tem­plins die Sitz­plätze im Gericht wer­den teilen müssen. Zu erken­nen waren die Nazis an ihrer schwarzen Klei­dung der Marken Lons­dale, alpha indus­tries und Palästi­nenser­tuch. Als schwarz­er Block saßen die sechs jun­gen Män­ner dann auch im Gericht­saal und fol­gten schweigend der Ver­hand­lung. Warum sie genau gekom­men waren, war ihnen nicht zu ent­lock­en. Einige von ihnen hat­ten schon Auftritte in anderen Gewalt­prozessen zu absolvieren als Täter und als Zeugen.

Als die bei­den Angeklagten in den Gerichtssaal geführt wur­den, mussten sie aus­giebiges Blit­zlicht­ge­wit­ter über sich erge­hen lassen. Zwei schmale Ker­le, denen man einen der­ar­ti­gen bru­tal­en Mord gar nicht zutrauen würde.

Das Vor­spiel

Der Prozess begann mit zwei Anträ­gen des Vertei­di­gers von Sven P., Dr. René Börn­er aus Pots­dam. Er ersuchte, seinem Man­dan­ten aus „Fair­ness­grün­den“ einen zweit­en Pflichtvertei­di­ger beizuord­nen wie es bei Chris­t­ian W. bere­its der Fall sei. In seinem zweit­en Antrag ver­langte der Recht­san­walt die Aus­set­zung des Prozessen, weil sein­er Ansicht nach noch nicht alle Ergeb­nisse der Spure­nauswer­tung durch das Lan­deskrim­i­nalamt dem Gericht vor­lä­gen, was die Vertei­di­gung behindere.

Der Vor­sitzende Richter am Landgericht Weg­n­er gab nach ein­er 20 Minuti­gen Ver­hand­lung­sun­ter­brechung bekan­nt, dass Antrag eins abgelehnt sei. Beim zweit­en Antrag gab er der Staat­san­waltschaft eine Frist von drei Tagen, eine Erk­lärung des LKA vorzule­gen, dass sich durch die Spure­n­analyse keine weit­eren Beweis­mit­tel als bish­er bekan­nt ergeben hät­ten. Zu Beginn des näch­sten Prozesstages werde man dann eine Entschei­dung über die Aus­set­zung des Prozess­es fällen.

Die Anklage

Nach diesem juris­tis­chen Vorge­plänkel kon­nte dann Staat­san­walt Clement die Anklageschrift ver­lesen. Sie zeich­net den Weg des Opfers und sein­er ver­meintlichen Mörder an diesem Som­mertag nach. Bernd K., der mit seinem Fahrrad unter­wegs war, hat­te seinen Peiniger Chris­t­ian W. bere­its am Nach­mit­tag des 21. Juli 2008 in der Innen­stadt Tem­plins getrof­fen . Gemein­sam waren sie zum Obdachlosen­heim der Stadt gewan­dert, und Bernd K. hat­te wohl dort im Kreis sein­er obdachlosen Kumpels noch eine für ihn angenehme Zeit beim Bier.

Gegen 21:00 Uhr mussten Chris­t­ian W. und Bernd K., die bei­de nicht obdach­los waren, das Heim auf Anord­nung des Leit­ers ver­lassen und wan­derten zurück ins Stadtzen­trum von Tem­plin. Am Markt trafen sie auf Sven P. und tranken dort gemein­sam mit ihm Bier. Gegen 22:00 Uhr soll Sven P. auf dem Markt lau­thals „Sieg Heil“ gegrölt haben. Die drei Män­ner macht­en sich gemein­sam auf den Weg.

Als sich Bernd K. auf sein Fahrrad schwang und los fuhr, kippte die Stim­mung. Es war wohl zuvor vere­in­bart wor­den, dass man zu Fuß gehen wollte. Bern K. wurde daraufhin von zumin­d­est einem Angeschuldigten getreten. Chris­t­ian W. beschimpfte Bernd K. Es sollen Worte wie „Du Pen­ner!“, „Du Vieh!“, „Drecksvieh!“, „Du alter Sack, beweg deinen Arsch!“ Gefall­en sein. Als Bernd K. über einen Bor­d­stein stolperte und zu Boden fiel, soll Chris­t­ian W. geschrien haben: „Du blöde Sau, du Drecksvieh, steh auf!“ Die Staat­san­waltschaft bew­ertet das als eine bewusste Erniedri­gung des Opfers.

Die Sit­u­a­tion muss sich wieder entspan­nt haben, weil ein junger Mann, der den am Boden liegen­den Bernd K. bemerkt hat­te, hinzu kam und fragte, ob er helfen könne. Chris­t­ian C. verneinte das, brachte Bernd K. wieder auf die Beine und zog mit ihm und Sven P. in Rich­tung Müh­len­tor davon. Dort betrat man ein altes Werk­stadt­ge­bäude, dass dem Opfer gehörte und wo er ab und zu nächtigte.

Von dort woll­ten die drei Män­ner weit­er ins 10 Kilo­me­ter ent­fer­nte Pet­znick, dem Wohnort von Chris­t­ian W. Bernd K. war zu diesem Zeit­punkt auf­grund des starken Alko­holkon­sums nach Ansicht der Staat­san­waltschaft wed­er Wil­lens noch in der Lage, sich irgend­wohin zu bewegen.

Weil Bernd K. den Anord­nun­gen sein­er bei­den Trinkkumpa­nen zum wieder­holten Male an diesem Abend nicht Folge leis­tete, sollen sie wütend gewor­den sein. Auf­grund ihrer recht­en Gesin­nung – so sieht es die Staat­san­waltschaft — sollen sie ihr Opfer, das am Rande der Gesellschaft lebte, das seit Jahren als Arbeit­slos­er Sozialleis­tun­gen empf­ing, alko­ho­lab­hängig war und enge Kon­tak­te zu Per­so­n­en aus dem Obdachlosen­m­i­lieu pflegte, ver­achtet haben. Bernd K. musste für seinen „Befehlsver­weigerung“ bestraft wer­den. Aus Sicht der Staat­san­waltschaft sollen die bei­den Män­ner ihr Opfer arbeit­steilig mis­shan­delt haben „im bewussten und gewoll­ten Zusam­men­wirken auf bru­tale und men­schen­ver­ach­t­ende Weise, wobei sie seinen Tod zumin­d­est bil­li­gend in Kauf nahmen.“

Sven P. trat mehrfach mit großer Wucht auf den am Boden liegen­den, wehrlosen Men­schen ein und zertrüm­merte dessen Gesicht. Zusät­zlich wurde es mit einem abge­broch­enen Flaschen­hals trak­tiert. Damit nicht genug. Über mehrere Minuten hin­weg wurde Bernd K. gewürgt. Irgend­wann war tot. Zulet­zt hät­ten die Angeklagten den schon toten Bernd K. mit Abfällen bewor­fen und angezün­det, um ihn „weit­er zu erniedrigen“.

Die Staat­san­waltschaft ist überzeugt, dass Sven P. Bernd K. auch deshalb tötete, weil er sehen wollte, wie ein Men­sch stirbt.

Kleines Nach­spiel

Zum Abschluss des Prozesstages bat Anwalt um die Zusendung der Ablehnungs­be­grün­dung gegen seinen Antrag per Fax, was Richter Weg­n­er mit Hin­weis auf die Möglichkeit der Aktenein­sicht ener­gisch ver­weigerte. Dies hat­te den näch­sten Antrag auf Zusendung ein­er schriftlichen Begrün­dung zur Folge. Entsch­ieden wurde darüber allerd­ings nicht mehr.

Kategorien
(Anti-)Rassismus Antifaschismus

Rechter Schläger aus Templin erneut vor Gericht

Pren­zlau — Am Dien­stag, den 20. Jan­u­ar 2009 muss sich Patrick K. vor dem Amts­gericht Pren­zlau ver­ant­worten. Dem 23-Jähri­gen wird eine Kör­per­ver­let­zung an einem Linken vorgeworfen.

Am 24. April 2008 war Chris­t­ian J. in der Innen­stadt von Tem­plin unter­wegs. Patrick K., der in ein­er Gruppe von Recht­en auf einem Park­platz stand, soll ihm unver­mit­telt gefol­gt sein und ihn als »Scheiß-Zecke« beschimpft haben. Chris­t­ian J. erhielt einen Schlag ins Gesicht und wurde geschub­st, so dass er zu Boden ging. Eine Bekan­nte von Patrick K. wollte ihn von weit­eren Gewalt­tätigkeit­en abhal­ten, der aber trat und schlug aber­mals auf Chris­t­ian J. ein.

Patrick K. gehört zur gewalt­täti­gen recht­en Szene Tem­plins. Derzeit ver­büßter wegen ver­schieden­er Kör­per­ver­let­zun­gen und ander­er Delik­te eine Haft­strafe. Im Novem­ber 2008 stellte das Landgericht Neu­rup­pin in ein­er Beru­fungsver­hand­lung fest, dass er an einem Angriff auf zwei Punks im Herb­st 2007 maßge­blich beteiligt war. Eine Gruppe Recht­sex­tremer hat­te die bei­den Jugendlichen ver­fol­gt und einen von ihnen geschla­gen und getreten.

Infor­ma­tio­nen Johan­na Kretschmann

Tele­fon 0151 59100086

Kategorien
(Anti-)Rassismus Law & Order

Mordprozess gegen Templiner Rechte

Neu­rup­pin — Am Mon­tag, den 19. Jan­u­ar 2009, wird vor dem Landgericht Neu­rup­pin der Prozess gegen Sven P. (19) und Chris­t­ian W. (22) eröffnet. Die bei­den Män­ner wer­den beschuldigt, am 22. Juli 2008 den 55-jähri­gen Bernd K. in sein­er Werk­statt im uck­er­märkischen Tem­plin bru­tal ermordet zu haben.

Die Staat­san­waltschaft wirft den Angeklagten, die seit Jahren Mit­glieder der recht­sex­tremen Szene sind, gemein­schaftlich began­genen Mord aus niedri­gen Beweg­grün­den vor. Sven P. wird darüber hin­aus das Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen zur Last gelegt.

Laut Anklage war die rechte Gesin­nung ein entschei­den­des Tat­mo­tiv. So sollen die bei­den Angeklagten den gel­ern­ten Melio­ra­tionstech­niker auf dem Weg zu dessen Werk­statt als »blöde Sau« und »Drecksvieh« erniedrigt und geschla­gen haben. In der Werk­statt war Bernd K. anschließend ver­mut­lich eingeschlafen. Die Täter emp­fan­den dies als ein Akt des Wider­set­zens gegen ihren Plan, die Werk­statt gemein­sam zu ver­lassen. Sie schlu­gen auf Bernd K. ein und mis­shan­del­ten ihn bru­tal. Die Staat­san­waltschaft spricht von ein­er großen Aggres­siv­ität und einem men­schen­ver­ach­t­en­den Ver­nich­tungswillen der Angeklagten.

Der Mord löste bun­desweit große Betrof­fen­heit aus. Empörung rief hinge­gen die Reak­tion des Tem­plin­er Bürg­er­meis­ters her­vor. Kurz nach der Tat hat­te er die Exis­tenz ein­er recht­en Szene in sein­er Stadt bestrit­ten, obwohl es in den vor­ange­gan­genen Monat­en viele Über­griffe auf Punks, Linke und ver­meintliche Aus­län­der durch rechte Schläger gegeben hatte.

Im Namen der Hin­terbliebe­nen bit­ten wir darum, dass keine Film- und Fotoauf­nah­men von den Ange­höri­gen des Toten gemacht werden.

Für Pressean­fra­gen ste­ht ihnen zur Verfügung:

Recht­san­walt Ulrich von Kling­gräff, Neben­klagev­ertreter, Tele­fon: 030 25293336

Johan­na Kretschmann, Opfer­per­spek­tive, Tele­fon: 0151 59100086

Kategorien
Antifaschismus

Verfahren gegen Lokalpolitiker vorläufig eingestellt

Pren­zlau — Das Ver­fahren gegen den Pren­zlauer Lokalpoli­tik­er Hen­drik Dittmann wegen ver­suchter Strafvere­itlung ist am Dien­stag dieser Woche vom Strafrichter des Pren­zlauer Amts­gericht­es gegen Zahlung ein­er Geld­buße vor­läu­fig eingestellt wor­den, berichtet die Pren­zlauer Zeitung.

Hen­drik Dittmann war am 19. Jan­u­ar 2007 Zeuge ein­er kör­per­lichen Auseinan­der­set­zung zwis­chen dem Iran­er Said M. und den bei­den Uck­er­märk­ern Mike S. und Heiko P. im Pren­zlauer Pub „Overdick“ geworden.

Der seit 14 Jahren in Deutsch­land lebende Said M. war durch die Hand­grei­flichkeit­en ver­let­zt wor­den und musste im Kranken­haus behan­delt wer­den und litt auch in der Fol­gezeit unter Sehstörun­gen. Er stellte sich am Fol­ge­tag in ein­er Pressekon­ferenz als Opfer eines aus­län­der­feindlichen Über­griffs dar. Seine Ver­sion der Ereignisse wurde durch Hen­drik Dittmann bestätigt.

Hen­drik Dittmann, der gern Bürg­er­meis­ter von Pren­zlau wer­den würde und deshalb vor den Kom­mu­nal­wahlen im let­zten Jahr zur Wäh­lerini­tia­tive „Wir Pren­zlauer“ gewech­selt war, musste von den ein­sti­gen und jet­zi­gen Parteifre­undIn­nen wegen der ver­meintlichen Falschaus­sage schon einige Kri­tik und eini­gen Spott einstecken.

Zum Ersten

Bei ein­er ersten Gerichtsver­hand­lung im Jan­u­ar 2008 (siehe auch) wur­den die Ver­fahren gegen die bei­den Uck­er­märk­er gegen die Zahlung eine Geld­buße in Höhe von 500 beziehungsweise 300 Euro vor­läu­fig eingestellt. Ein aus­län­der­feindlich­er Hin­ter­grund wurde vom Gericht verneint. Das führte nun zu weit­eren Ver­fahren gegen Said M. und Hen­drik Dittmann.

Said M. wurde von der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin vorge­wor­fen nach ver­balem Stre­it einen Barhock­er gegen einen Mann gewor­fen haben, der dadurch eine Schädel­prel­lung erlit­ten haben sollte. Gegen Polizeibeamte, die in der Gast­stätte zu schlicht­en ver­sucht­en, sollte sich M. gewehrt und einen Beamten leicht ver­let­zt haben. Hen­drik Dittmann wurde zur Last gelegt, bei der Polizei zugun­sten des Iran­ers falsche Angaben zum Tatver­lauf gemacht zu haben. Da bei­de Ver­fahren in ein­er Gerichtsver­hand­lung abgear­beit­et wer­den soll­ten, stand Said M. plöt­zlich ohne Ent­las­tungszeu­gen da (siehe auch).

Der erste Prozess brachte wenig Klarheit über den Tather­gang, förderte aber einige inter­es­sante Aspek­te zu Tage: Heiko P. soll lediglich über das Bein des knien­den Iran­ers gestolpert sein. Said M. soll einen Barhock­er geschmis­sen haben. Heiko P. hat Said M. per Kopf­s­toß niedergestreckt, und Mike S. soll auf ihn eingeschla­gen haben nach­dem sich die Sit­u­a­tion bere­its beruhigt hat­te. Das war die höfliche Umschrei­bung dafür, dass zwei Polizis­ten ihn bere­its fes­thiel­ten als er getrof­fen wurde.

Zum Zweit­en

Während Said M. sich Ende Okto­ber 2008 dem Gericht stellte, ließ Hen­drik Dittmann erst 15 Minuten vor Prozess­be­ginn eine voraus­sichtliche ein­tägige Dien­stun­fähigkeit schriftlich mit­teilen. Gle­ichzeit­ig gab das Gericht bekan­nt, dass sein Vertei­di­gerin das Man­dat niedergelegt hatte.

Wie auch im ersten Ver­fahren schlug der Strafrichter in der Hauptver­hand­lung die vor­läu­fige Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen eine Gel­dau­flage von 500 Euro vor, was vom Staat­san­walt und dem Angeklagten Said M. schließlich akzep­tiert wurde. Der Geld­be­trag ist in sechs Monat­srat­en zahlbar. Erst dann wird das Ver­fahren endgültig eingestellt.

Und zum Dritten

Die kurzfristig ein­gere­ichte Dien­stun­fähigkeits­bescheini­gung für einen Tag durch Hen­drik Dittmann erkan­nte der Strafrichter als nicht aus­re­ichend an. Die Staat­san­waltschaft beantragte deshalb den Erlass eines Straf­be­fehles in Höhe von 1800 Euro. Dage­gen legte Dittmann Wider­spruch ein, und hat­te let­z­tendlich auch Erfolg damit. Dittmann muss bis zum 28. Feb­ru­ar eine Gel­dau­flage in Höhe von 300 Euro an eine gemein­nützige Ein­rich­tung zahlen, dann wird das Ver­fahren endgültig eingestellt.

Inforiot