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Antifaschismus

Brandenburg/Havel kontra Neonazis

Zu ein­er Kundge­bung gegen (Neo)nazis hat­ten am gestri­gen Sam­stag die Ober­bürg­er­meis­terin der Stadt Bran­den­burg an der Hav­el, der Dekan der Fach­hochschule sowie die par­la­men­tarisch vertre­tenden Parteien aufgerufen und sich dies­bezüglich sym­bol­isch in der Nähe der Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasie am Nico­laiplatz versammelt.

Hin­ter­grund für die öffentliche Bekun­dung, zu der unge­fähr 400 Bürger_innen erschienen, waren die aktuellen Aktiv­itäten des (Neo)nazimilieus im Stadt­bere­ich, ins­beson­dere der anti­semi­tisch geprägte Auf­marsch am 24. Jan­u­ar 2009 sowie das Nazirock-Konz­ert am 31. Jan­u­ar 2009.

In Rede­beiträ­gen bekräftigte dabei die Rat­sher­rin sowie der Vor­sitzende der Stadtverord­neten­ver­samm­lung, dass in Bran­den­burg an der Hav­el kein Platz für (Neo)nazis ist.

Das ange­sproch­ene regionale (Neo)nazimilieu, welch­es an diesem Tage auch durch Sym­pa­thisan­ten aus Berlin, Pots­dam, Königs Wuster­hausen, Prem­nitz sowie anderen Städten und Gemein­den ver­stärkt wurde, sah dies jedoch als Affront und ver­suchte durch eine Gegen­ver­anstal­tung die Diskred­i­tierung ihrer ver­brecherischen Ide­olo­gie als ange­blichen Angriff auf die ver­fas­sungs­gemäß garantierte Mei­n­ungs­frei­heit darzustellen.

Unge­fähr 70 (Neo)nazis marschierten so schließlich, unter Polizeis­chutz und weiträum­lich von der städtis­chen Kundge­bung getren­nt, durch die Bran­den­burg­er Innen­stadt und gaben dabei einen kleinen Ein­druck, welche Mei­n­un­gen ihres Eracht­ens kün­ftig nicht mehr gesellschaftlich geächtet wer­den soll­ten. Skandierte Parolen wie “Nationaler Sozial­is­mus bis zum Tod” oder “Bran­den­burg erwache” ließen deut­lich erken­nen auf welche Reise diese Demonstrant_innen die Bürger_innen von Bran­den­burg mit­nehmen wollen.

Im Zuge dieses Auf­marsches wurde auch die Bran­den­burg­er Ober­bürg­er­meis­terin durch einen Red­ner während der Zwis­chenkundge­bung beschimpft. Ein ander­er Sprech­er, der im Namen der so genan­nten “Freien Kräfte Königs Wuster­hausen” vortrug, het­zte gegen “Linke” sowie das “raf­fende” und heimatzer­störende Kap­i­tal. Der Berlin­er NPD Lan­deschef Eckart Bräu­niger griff während sein­er Rede eine ältere Pas­san­tin ver­bal an, welche die (Neo)nazis zum ver­schwinden aufge­fordert hatte.

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Ungereimheiten beim Bestimmen der Zeit

Neu­rup­pin (ipr) Der dritte Ver­hand­lungstag des Prozess­es gegen die bei­den Tem­plin­er Recht­sex­trem­is­ten Sven P. (19) und Chris­t­ian W. (22) wegen der Ermor­dung des 55-jähri­gen Bernd K. in der Nacht zum 22. Juli 2008 lässt sich in drei Kom­plexe unterteilen: Aus­sage der bei­den Kripobeamten, vor denen Chris­t­ian W. ein Geständ­nis abgelegt hat­te, Rekon­struk­tion des Weges zum Tatort und psy­chi­a­trisches Gutacht­en über Chris­t­ian W.

Ins­ge­samt hat­te das Gericht für diesen Ver­hand­lungstag 10 Zeug­in­nen und Zeu­gen geladen. Stephanie C., die Fre­undin von Chris­t­ian W., ließ sich entschuldigen. Das Ende Jan­u­ar geborene Kind aus dieser Beziehung sei krank. Da gegen die junge Frau wegen Ver­nich­tung von Beweis­mit­tel ermit­telt wird, ist es eher unwahrschein­lich, dass sie über­haupt in den Zeu­gen­stand treten wird. Sie soll die blutver­schmierten Hose und Turn­schuhe von Sven P. aber auch die Klei­dung ihres Fre­un­des in der Waschmas­chine gewaschen haben.

Die damals 17-jährige Stephanie C. hat­te sich kurz nach der Tat in der Bild-Zeitung zu dem Geschehen in dieser Nacht geäußert: „Ich wurde wach und hörte die bei­den tuscheln. Ich bin hin. Plöt­zlich begann Chris­t­ian, von der grausamen Blut­tat zu erzählen. … Sven hat mit der Tat richtig geprahlt. Er sagte, dass er schon immer mal einen Men­schen umbrin­gen wollte.“

Außer­dem hätte man sie fra­gen kön­nen, ob Sven P. in jen­er Nacht wirk­lich ein Rudolf Hess T‑Shirt getra­gen hat, was gestern trotz inten­siv­er Bek­lei­dungsnach­fra­gen aller am Prozess beteiligten Parteien nicht zur Sprache kam. Ins­ge­samt gab es am gestri­gen Prozesstag immer wieder Nach­fra­gen der Neben­klage zur poli­tis­chen Gesin­nung der Angeklagten. Die Zeu­gen kon­nten dazu allerd­ings nur Vages berichten.

Das vor­läu­fige Geständnis

Wie bish­er macht­en bei­de Angeklagten von ihrem Recht Gebrauch, vor Gericht zu schweigen. Das war bei der polizeilichen Vernehmung von Chris­t­ian W. am Tag nach der Tat anders. „W. war aus­ge­sprochen gesprächig. Er war fast trau­rig, als wir die Vernehmung nach acht Stun­den abbrachen“, schilderte ein­er der Vernehmungs­beamten die Sit­u­a­tion. W. machte detail­liert Angeben zu dem was auf dem Weg zum und am Tatort geschehen sein soll. Jed­er Tritt aufs Gesicht, eine Schuh­sohle bre­it zwis­chen Stirn und Ober­lippe, soll von Sven P. gekom­men sein.

Allerd­ings gab es am Tatort und durch die Obduk­tion Erken­nt­nisse, die der Ablauf­schilderung von Chris­t­ian W. wider­sprechen. Chris­t­ian W. berichtete nichts darüber, dass K. heftigst gewürgt wor­den war, was zu einem Kehlkopf­bruch führte. Stattdessen erzählte er, dass er am Hals des K. den Puls gefühlt habe, um zu über­prüfen, ob er noch lebe. Möglicher­weise um vor­ab schon eine Erk­lärung zu liefern, soll­ten seine Fin­ger­ab­drücke am Hals des Opfers gefun­den wer­den. Außer­dem habe er P. davon abhal­ten müssen, sein Opfer mit einem abge­broch­enen Flaschen­hals „aufzuschnei­den“. Fin­ger­ab­drücke von P. fan­den sich allerd­ings auf dem Flaschen­hals nach Aus­sage seines Anwalts nicht. Die waren von ein­er anderen Per­son, deren Namen er nicht nannte.

Der Weg zum Tatort

Die erste Frau im Zeu­gen­stand, die 24-jährige Haus­frau San­dra H., war gle­ich wieder raus­ger­an­nt mit Trä­nen in den Augen. Später erk­lärte sie ihr Ver­hal­ten. Sie habe Schuldge­füh­le, weil sie damals nicht gle­ich die Polizei gerufen habe.

Dabei hat­te sie eine Aller­weltssi­t­u­a­tion beobachtet. Sie hörte Gebrüll und das Geräusch von zer­schep­pern­den Flaschen. Sie schaute aus dem Fen­ster und sah drei Män­ner die Werder­straße herun­terkom­men. Ein Älter­er vorneweg war von einem Jün­geren ohne Brille (Chris­t­ian W.), der ein Fahrrad führte, vor­angeschub­st und beschimpft wor­den. Es fie­len Worte wie „Alter Sack“ und „Assi“. Ein Jün­ger­er mit Brille (Sven P.) und eben­falls Fahrrad ging schweigend hin­ter­drein. Vor der Haustür des Wohn­haus­es fiel der Ältere (Bernd K.) ins Gebüsch. Sie blaffte die Jun­gen von ihrem Fen­ster aus an, sie soll­ten den Alten in Ruhe lassen und nicht so laut sein, weil hier Kinder schliefen. Bernd K. durfte sich daraufhin auf die Hau­sein­gangsstufen set­zen und man wartete bis er weit­erge­hen wollte.

Mit ihrer Zei­tangabe für das Vorge­fal­l­ene – gegen 21.15 Uhr — brachte sie die von Polizei und Staat­san­waltschaft rekon­stru­ierten Zeitabläufe jenes Abends gehörig durcheinan­der. An diesen Zeit­punkt erin­nerte sie sich so genau, weil sie zuvor und danach ihrem Fre­und ges­imst hat­te und weil der Vor­fall sich kurz nach dem Ende ein­er Vam­pir-Serie auf Pro 7 ereignet haben sollte. Tat­säch­lich endete laut TV-Pro­gramm des „Uck­er­mark Kuri­er“ die Folge „Moon­light“ der (Vam­pir) Serie „Black Crys­tal“ um 21.10 Uhr. Zu den Lichtver­hält­nis­sen sagte die Zeu­g­in, es wäre schon dunkel gewesen.

Um 23:15 Uhr will der aus Rich­tung Müh­len­tor kom­mende 22-jährige Stu­dent Mar­cel G. nur wenige Meter von diesem Ort ent­fer­nt auf die drei Män­ner gestoßen sein. Bernd K. lag am Boden. Das Fahrrad lag auf ihm und Chris­t­ian W. wollte ihm ger­ade aufhelfen. Als er zu den drei Män­nern kam und fragte, ob er helfen könne, wurde dies verneint. Mar­cel G. begrün­det das Wis­sen um die Uhrzeit mit ein­er kurzen Verabre­dung, die er um 23:00 Uhr in der Szenekneipe Pub gehabt und er zuvor zwecks Pünk­tlichkeit auf seine Handyzeit geschaut hat­te. Auch er kon­nte später bei der Polizei genau wie San­dra H. die drei Män­ner ein­deutig iden­ti­fizieren. Im Gegen­satz zu San­dra H. will er allerd­ings drei Fahrräder bei den Män­nern gese­hen haben.

Dieser offen­sichtliche Wider­spruch wurde ein Stück weit wieder ger­ade gerückt durch die Aus­sagen von Melanie K. (21) und Mareike F. (23). Bei­de waren zwis­chen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr am Rewe-Markt an der Lych­en­er Straße auf Chris­t­ian W. getrof­fen. Chris­t­ian W. hat­te etwas von Sven P. erzählt wegen dem er nun eine Gerichtsver­hand­lung hätte und begleit­ete die bei­den Frauen auf dem Fahrrad Rich­tung Mark­t­platz. Bei­den Frauen war diese Begleitung sichtlich unan­genehm. Als sie nach ca. 500 Metern auf Sven P. trafen, die bei­den Män­ner sich sofort angin­gen, macht­en sich die bei­den Frauen zügig aus dem Staub. Bei­de Frauen sagten, es wäre noch hell gewe­sen. Laut Wet­terkarte des „Uck­er­mark Kuri­er“ war es an diesem Tag bewölkt und reg­ner­isch. Son­nenun­ter­gang war 21:21 Uhr.

Die Aus­sage der bei­den Frauen deckt sich mit den Aus­führun­gen von Chris­t­ian W. gegenüber den Kripobeamten, sodass man davon aus­ge­hen muss, dass sich San­dra H. geir­rt hat und sie ihre Beobach­tung min­desten eine Stunde später gemacht haben muss. Vielle­icht hat sie sich ja die näch­sten Serien-Episode „Eure­ka, die geheime Stadt“ auch noch angeschaut. Und eine weit­ere Möglichkeit, ihr Handy war noch nicht auf Som­merzeit umgestellt.

Das Gutacht­en

Vor der Aus­sage der Gutach­terin ver­suchte der Anwalt des Sven P. die Öffentlichkeit auss­chließen zu lassen. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Außer­dem kam es an diesem Tag gar nicht mehr zum Vor­trag des psy­chi­a­trischen Gutacht­ens über Sven P.

Während der Zeu­ge­naus­sagen dieses Tages gab es ständig Nach­fra­gen zum Grad der Trunk­en­heit der bei­den Angeklagten, wobei es keine ein­deuti­gen Aus­sagen der Zeu­gen gab. Fest ste­ht, dass die Angeklagten reich­lich getrunk­en hat­ten. Fest ste­ht aber auch, dass Chris­t­ian W. ein klares Erin­nerungsver­mö­gen an die Mord­nacht hatte.

Die Sachver­ständi­ge Frau Dr. Hei­de-Ulrike Horn sah für Chris­t­ian W. keine Anhalt­spunk­te für eine Voll­trunk­en­heit beziehungsweise ver­min­derte Schuld­fähigkeit zur Tatzeit. „Er hat es geschehen lassen. Sich­er spiel­ten Alko­hol und seine Per­sön­lichkeit eine Rolle“, sagte die Gutach­terin. Für sie sei die Tat nicht nachvol­lziehbar. Ihr gegenüber hat­te Chris­t­ian W. gesagt, Bernd K. tue ihm etwas leid. Er sei bei ihm gewe­sen und habe gese­hen, wie schlecht es ihm gehe.

Über seine poli­tis­che Gesin­nung wollte Chris­t­ian W. nicht mit der Gutach­terin reden. Auf Nach­frage des Neben­kläger­an­walts beschrieb Frau Dr. Horn einige Tätowierun­gen am Kör­p­er des Angeklagten, die darauf hin­deuten, dass Chris­t­ian W. ein wan­del­nder 86a ist (§ 86a Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organisationen).

Der Prozess wird am 19. Feb­ru­ar mit weit­eren Zeu­gen­vernehmungen fortgesetzt.

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Psychiatrisches Gutachten sieht Christian W. als schuldfähig

Neu­rup­pin (ipr) Der dritte Ver­hand­lungstag des Prozess­es gegen die bei­den Tem­plin­er Recht­sex­trem­is­ten Sven P. (19) und Chris­t­ian W. (22) wegen der Ermor­dung des 55-jähri­gen Bernd K. in der Nacht zum 22. Juli 2008 lässt sich in drei Kom­plexe unterteilen: Aus­sage der bei­den Kripobeamten, vor denen Chris­t­ian W. ein Geständ­nis abgelegt hat­te, Rekon­struk­tion des Weges zum Tatort und psy­chi­a­trisches Gutacht­en über Chris­t­ian W.

Ins­ge­samt hat­te das Gericht für diesen Ver­hand­lungstag 10 Zeug­in­nen und Zeu­gen geladen. Stephanie C., die Fre­undin von Chris­t­ian W., ließ sich entschuldigen. Das Ende Jan­u­ar geborene Kind aus dieser Beziehung sei krank. Da gegen die junge Frau wegen Ver­nich­tung von Beweis­mit­tel ermit­telt wird, ist es eher unwahrschein­lich, dass sie über­haupt in den Zeu­gen­stand treten wird. Sie soll die blutver­schmierten Hose und Turn­schuhe von Sven P. aber auch die Klei­dung ihres Fre­un­des in der Waschmas­chine gewaschen haben.

Die damals 17-jährige Stephanie C. hat­te sich kurz nach der Tat in der Bild-Zeitung zu dem Geschehen in dieser Nacht geäußert: „Ich wurde wach und hörte die bei­den tuscheln. Ich bin hin. Plöt­zlich begann Chris­t­ian, von der grausamen Blut­tat zu erzählen. … Sven hat mit der Tat richtig geprahlt. Er sagte, dass er schon immer mal einen Men­schen umbrin­gen wollte.“

Außer­dem hätte man sie fra­gen kön­nen, ob Sven P. in jen­er Nacht wirk­lich ein Rudolf Hess T‑Shirt getra­gen hat, was gestern trotz inten­siv­er Bek­lei­dungsnach­fra­gen aller am Prozess beteiligten Parteien nicht zur Sprache kam. Ins­ge­samt gab es am gestri­gen Prozesstag immer wieder Nach­fra­gen der Neben­klage zur poli­tis­chen Gesin­nung der Angeklagten. Die Zeu­gen kon­nten dazu allerd­ings nur Vages berichten.

Das vor­läu­fige Geständnis

Wie bish­er macht­en bei­de Angeklagten von ihrem Recht Gebrauch, vor Gericht zu schweigen. Das war bei der polizeilichen Vernehmung von Chris­t­ian W. am Tag nach der Tat anders. „W. war aus­ge­sprochen gesprächig. Er war fast trau­rig, als wir die Vernehmung nach acht Stun­den abbrachen“, schilderte ein­er der Vernehmungs­beamten die Sit­u­a­tion. W. machte detail­liert Angeben zu dem was auf dem Weg zum und am Tatort geschehen sein soll. Jed­er Tritt aufs Gesicht, eine Schuh­sohle bre­it zwis­chen Stirn und Ober­lippe, soll von Sven P. gekom­men sein.

Allerd­ings gab es am Tatort und durch die Obduk­tion Erken­nt­nisse, die der Ablauf­schilderung von Chris­t­ian W. wider­sprechen. Chris­t­ian W. berichtete nichts darüber, dass K. heftigst gewürgt wor­den war, was zu einem Kehlkopf­bruch führte. Stattdessen erzählte er, dass er am Hals des K. den Puls gefühlt habe, um zu über­prüfen, ob er noch lebe. Möglicher­weise um vor­ab schon eine Erk­lärung zu liefern, soll­ten seine Fin­ger­ab­drücke am Hals des Opfers gefun­den wer­den. Außer­dem habe er P. davon abhal­ten müssen, sein Opfer mit einem abge­broch­enen Flaschen­hals „aufzuschnei­den“. Fin­ger­ab­drücke von P. fan­den sich allerd­ings auf dem Flaschen­hals nach Aus­sage seines Anwalts nicht. Die waren von ein­er anderen Per­son, deren Namen er nicht nannte.

Der Weg zum Tatort

Die erste Frau im Zeu­gen­stand, die 24-jährige Haus­frau San­dra H., war gle­ich wieder raus­ger­an­nt mit Trä­nen in den Augen. Später erk­lärte sie ihr Ver­hal­ten. Sie habe Schuldge­füh­le, weil sie damals nicht gle­ich die Polizei gerufen habe.

Dabei hat­te sie eine Aller­weltssi­t­u­a­tion beobachtet. Sie hörte Gebrüll und das Geräusch von zer­schep­pern­den Flaschen. Sie schaute aus dem Fen­ster und sah drei Män­ner die Werder­straße herun­terkom­men. Ein Älter­er vorneweg war von einem Jün­geren ohne Brille (Chris­t­ian W.), der ein Fahrrad führte, vor­angeschub­st und beschimpft wor­den. Es fie­len Worte wie „Alter Sack“ und „Assi“. Ein Jün­ger­er mit Brille (Sven P.) und eben­falls Fahrrad ging schweigend hin­ter­drein. Vor der Haustür des Wohn­haus­es fiel der Ältere (Bernd K.) ins Gebüsch. Sie blaffte die Jun­gen von ihrem Fen­ster aus an, sie soll­ten den Alten in Ruhe lassen und nicht so laut sein, weil hier Kinder schliefen. Bernd K. durfte sich daraufhin auf die Hau­sein­gangsstufen set­zen und man wartete bis er weit­erge­hen wollte.

Mit ihrer Zei­tangabe für das Vorge­fal­l­ene – gegen 21.15 Uhr — brachte sie die von Polizei und Staat­san­waltschaft rekon­stru­ierten Zeitabläufe jenes Abends gehörig durcheinan­der. An diesen Zeit­punkt erin­nerte sie sich so genau, weil sie zuvor und danach ihrem Fre­und ges­imst hat­te und weil der Vor­fall sich kurz nach dem Ende ein­er Vam­pir-Serie auf Pro 7 ereignet haben sollte. Tat­säch­lich endete laut TV-Pro­gramm des „Uck­er­mark Kuri­er“ die Folge „Moon­light“ der (Vam­pir) Serie „Black Crys­tal“ um 21.10 Uhr. Zu den Lichtver­hält­nis­sen sagte die Zeu­g­in, es wäre schon dunkel gewesen.

Um 23:15 Uhr will der aus Rich­tung Müh­len­tor kom­mende 22-jährige Stu­dent Mar­cel G. nur wenige Meter von diesem Ort ent­fer­nt auf die drei Män­ner gestoßen sein. Bernd K. lag am Boden. Das Fahrrad lag auf ihm und Chris­t­ian W. wollte ihm ger­ade aufhelfen. Als er zu den drei Män­nern kam und fragte, ob er helfen könne, wurde dies verneint. Mar­cel G. begrün­det das Wis­sen um die Uhrzeit mit ein­er kurzen Verabre­dung, die er um 23:00 Uhr in der Szenekneipe Pub gehabt und er zuvor zwecks Pünk­tlichkeit auf seine Handyzeit geschaut hat­te. Auch er kon­nte später bei der Polizei genau wie San­dra H. die drei Män­ner ein­deutig iden­ti­fizieren. Im Gegen­satz zu San­dra H. will er allerd­ings drei Fahrräder bei den Män­nern gese­hen haben.

Dieser offen­sichtliche Wider­spruch wurde ein Stück weit wieder ger­ade gerückt durch die Aus­sagen von Melanie K. (21) und Mareike F. (23). Bei­de waren zwis­chen 21:00 Uhr und 21:30 Uhr am Rewe-Markt an der Lych­en­er Straße auf Chris­t­ian W. getrof­fen. Chris­t­ian W. hat­te etwas von Sven P. erzählt wegen dem er nun eine Gerichtsver­hand­lung hätte und begleit­ete die bei­den Frauen auf dem Fahrrad Rich­tung Mark­t­platz. Bei­den Frauen war diese Begleitung sichtlich unan­genehm. Als sie nach ca. 500 Metern auf Sven P. trafen, die bei­den Män­ner sich sofort angin­gen, macht­en sich die bei­den Frauen zügig aus dem Staub. Bei­de Frauen sagten, es wäre noch hell gewe­sen. Laut Wet­terkarte des „Uck­er­mark Kuri­er“ war es an diesem Tag bewölkt und reg­ner­isch. Son­nenun­ter­gang war 21:21 Uhr.

Die Aus­sage der bei­den Frauen deckt sich mit den Aus­führun­gen von Chris­t­ian W. gegenüber den Kripobeamten, sodass man davon aus­ge­hen muss, dass sich San­dra H. geir­rt hat und sie ihre Beobach­tung min­desten eine Stunde später gemacht haben muss. Vielle­icht hat sie sich ja die näch­sten Serien-Episode „Eure­ka, die geheime Stadt“ auch noch angeschaut. Und eine weit­ere Möglichkeit, ihr Handy war noch nicht auf Som­merzeit umgestellt.

Das Gutacht­en

Vor der Aus­sage der Gutach­terin ver­suchte der Anwalt des Sven P. die Öffentlichkeit auss­chließen zu lassen. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab. Außer­dem kam es an diesem Tag gar nicht mehr zum Vor­trag des psy­chi­a­trischen Gutacht­ens über Sven P.

Während der Zeu­ge­naus­sagen dieses Tages gab es ständig Nach­fra­gen zum Grad der Trunk­en­heit der bei­den Angeklagten, wobei es keine ein­deuti­gen Aus­sagen der Zeu­gen gab. Fest ste­ht, dass die Angeklagten reich­lich getrunk­en hat­ten. Fest ste­ht aber auch, dass Chris­t­ian W. ein klares Erin­nerungsver­mö­gen an die Mord­nacht hatte.

Die Sachver­ständi­ge Frau Dr. Hei­de-Ulrike Horn sah für Chris­t­ian W. keine Anhalt­spunk­te für eine Voll­trunk­en­heit beziehungsweise ver­min­derte Schuld­fähigkeit zur Tatzeit. „Er hat es geschehen lassen. Sich­er spiel­ten Alko­hol und seine Per­sön­lichkeit eine Rolle“, sagte die Gutach­terin. Für sie sei die Tat nicht nachvol­lziehbar. Ihr gegenüber hat­te Chris­t­ian W. gesagt, Bernd K. tue ihm etwas leid. Er sei bei ihm gewe­sen und habe gese­hen, wie schlecht es ihm gehe.

Über seine poli­tis­che Gesin­nung wollte Chris­t­ian W. nicht mit der Gutach­terin reden. Auf Nach­frage des Neben­kläger­an­walts beschrieb Frau Dr. Horn einige Tätowierun­gen am Kör­p­er des Angeklagten, die darauf hin­deuten, dass Chris­t­ian W. ein wan­del­nder 86a ist (§ 86a Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organisationen).

Der Prozess wird am 19. Feb­ru­ar mit weit­eren Zeu­gen­vernehmungen fortgesetzt.

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Mit dem Knüppel auf Linke eingeschlagen

Am Mon­tag, den 9. Feb­ru­ar 2009 find­et um 9.00 Uhr im Saal 5 des Landgerichts Pots­dam die Beru­fungsver­hand­lung gegen den Rathenow­er Matthias M. statt. Der Neon­azi soll 2004 an einem Angriff von Mit­gliedern der inzwis­chen ver­bote­nen Kam­er­ad­schaft Hauptvolk auf vier Linke beteiligt gewe­sen sein.

Am 23. August 2004 attack­ierten in Rathenow vier mask­ierte Per­so­n­en mit sog. Totschlägern ein Auto, in dem sich vier Linke befan­den. Die Scheiben des Autos wur­den zertrüm­mert. Ein­er der Insassen wurde durch Schläge gegen den Kopf erhe­blich verletzt.

Der Angeklagte und das Kennze­ichen seines Autos wur­den am Tatort von Zeu­gen erkan­nt. Obwohl er durch Zeu­ge­naus­sagen erhe­blich belastet wor­den war, wurde Math­ias M. in der ersten Instanz vor dem Amts­gericht Rathenow im Sep­tem­ber 2005 freige­sprochen. Die Staat­san­waltschaft legte Beru­fung ein. Dass es dreiein­halb Jahre gedauert hat, bis dieses frag­würdi­ge Urteil vor dem Landgericht über­prüft wird, ist inakzeptabel.

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Antifaschismus

Nachgetreten nachgereicht

Pren­zlau (ipr) Bere­its am 27. Jan­u­ar 2008 wurde der 25-jährige Tem­plin­er Manuel K. wegen Kör­per­ver­let­zung zu ein­er fünf­monati­gen Frei­heitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

In den frühen Mor­gen­stun­den des 19. April 2008 hat­te der als rechter Schläger bekan­nte Matthias M. einen von einem Rock­konz­ert kom­menden 21-jähri­gen Punk in der Nähe des Tem­plin­er Kranken­haus­es ver­fol­gt, niedergestoßen und ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht ver­passt (mehr).

Während der Punk am Boden lag, war der nach eige­nen Angaben stark betrunk­ene Manuel K. auf die bei­den Män­ner gestoßen und fing nun sein­er­seits an auf den am Boden liegen­den Punk poli­tisch unmo­tiviert einzutreten. Zwei Polizeibeamte, die das beobachtet hat­ten, kon­nten durch ihr Ein­greifen Schlim­meres verhindern.

Matthias M. wurde am 6. Novem­ber let­zten Jahres für seine Tat zu fünf Monat­en Frei­heit­sentzug auf Bewährung verurteilt. Jenes Straf­maß, das nun auch der Nachtreter Manuel K. erhielt.

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Sonstiges

Toolbox gegen rechte Gewalt

In dem 40-seit­i­gen Heft im Hosen­taschen­for­mat wird unter anderem erk­lärt, wie man eine Anzeige stellt, wie ein Strafver­fahren abläuft, wie man Schmerzens­geld bekommt – und wer die Kosten für Ärzte und Anwältin­nen übern­immt. Der Rat­ge­ber erscheint in ein­er über­ar­beit­eten drit­ten Auflage, die von der Koor­dinierungsstelle »Tol­er­antes Bran­den­burg« gefördert wurde. Das Heft wird in Bran­den­burg kosten­los verteilt und kann bei der Opfer­per­spek­tive bestellt werden.

Aus dem Inhalt

  • Was direkt nach einem Angriff wichtig ist
  • Was habe ich davon, wenn ich eine Anzeige mache?
  • Was ist alles strafbar?
  • Was ist, wenn sich die Polizei nicht kor­rekt verhält?
  • Warum einen Anwalt und was bringt eine Nebenklage?
  • Wie läuft ein Gerichtsver­fahren ab?
  • Wer übern­immt die Arztkosten?
  • Wer zahlt meine Anwältin?
  • Wie kriege ich Schmerzensgeld?
  • Was mache ich mit meinen Ängsten?
  • Wie gehe ich mit den Medi­en um?

Bestel­lun­gen bitte per Email: Kon­takt

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Serie faschistischer Straftaten und Aktionen in der Prignitz reißt nicht ab

Ver­mut­lich in der Nacht vom Sam­stag, dem 10.01., zum Son­ntag, dem 11.01., wur­den in min­destens drei Orten der Prig­nitz zahlre­iche gelbe Plakate ein­er poli­tis­chen Gruppe verklebt, wie der Polizeire­port im Lokalteil des „Prig­nitzer“ vom 13. Jan­u­ar 2009 berichtet. „Der Inhalt der Plakate richtet sich gegen die Poli­tik der Bun­desre­pub­lik und klagt die gegen­wär­tige wirtschaftliche Lage in Deutsch­land an.“ ist in jen­em Polizeire­port zu lesen. 

Doch wer­den auf dem Plakat die „unfähi­gen und ver­lo­ge­nen BRD Poli­tik­er“ ange­fein­det, was eine fein­er Unter­schied und eine regelmäßige Argu­men­ta­tion­sstrang von Neon­azis ist. Die „Direk­te Aktion Prig­nitz“, Urhe­berIn­nen des Plakats wie men­sch durch fette Süt­ter­lin-Schrift am unteren Ende des Plakats erfährt, hält sich in ihrem Pam­phlet mit Ras­sis­mus oder Anti­semitismus zurück. Es wird eher durch leicht völkische Rhetorik eine deutsche Opfer­ge­mein­schaft (Über­schrift: „Bel­o­gen-Bertro­gen-Beraubt“)  dargestellt, die von „Chaoten“ und „Per­versen“ gegän­gelt und von der nicht „enden­den“ Wirtschaft­skrise gebeutelt wird.
Natür­lich wer­den auch ein paar All­ge­mein­plätze als Lösun­gen präsen­tiert,
wie ein­er „Wirtschaft die dem Volk dient“, ein­er „gerecht­en sozialen Ord­nung“ oder der ökonomisch sehr wichti­gen „Erhal­tung der Sprache“.
Insofern sind die Plakate schein­bar darauf aus­gerichtet, kon­sens­fähige
Inhalte zu präsen­tieren, die weit ver­bre­it­ete Äng­ste in Zeit­en ein­er Wirtschaft­skrise auf nation­al­is­tis­che Weise ansprechen sollen.

Inter­es­sant ist eben­so die Frage, ob diese Gruppe etwas mit der Schän­dung von 15 Gräbern auf dem sow­jetis­chen Ehren­fried­hof in Wit­ten­berge an Neu­jahr zu tun hat. Das Ziel und die Anzahl der umgestoße­nen Gräber von RotarmistIn­nen lassen diese Tat als eine poli­tis­che bzw. recht­sex­treme erscheinen. 

Erst heute Nacht (15.01.09) geschah wieder ein­er ras­sis­tis­ch­er Angriff, dessen Opfer die BetreiberIn­nen eines Döner­im­biss in der Per­leberg­er Lin­den­straße wur­den. Mehrere Pflaster­steine schlu­gen Löch­er in drei Fen­ster­scheiben des Ladens. Auch an eine dieser Scheiben war am let­zten Son­ntag ein Plakat der „Direk­ten Aktion Prig­nitz“ gek­lebt wor­den.
Da sich zu dieser Zeit nie­mand im Laden befand, wurde auch glück­licher­weise nie­mand verletzt.

Auch wenn die TäterIn­nen dieser drei Geschehnisse nicht diesel­ben waren, gibt es offen­sichtlich in der Prig­nitz seit dem Som­mer let­zten Jahres wieder eine selb­st­be­wusstere neon­azis­tis­che Szene.
Trotz­dem bleibt seit­dem eine adäquate Antwort der „Zivilge­sellschaft“ bis auf einen „demokratis­chen Wahlaufruf“ anlässlich der Kom­mu­nal­wahlen im let­zten Sep­tem­ber aus. Eben­sowenig Aufmerk­samkeit wird wahrschein­lich den geschädigten Imbiss­be­treiberIn­nen geschenkt wer­den, denn ein­er­seits lassen sich mit jenen keine Wäh­ler­stim­men sich­ern und ander­seits „sind sie ja auch nur Aus­län­der“. Nazis haben Ras­sis­men eben nicht gepachtet…

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Antifaschismus Law & Order

Patrick K. im Dreierpack

Pren­zlau (ipr) Seit dem 21. Jan­u­ar 2008 müssen sich vier Män­ner aus Tem­plin und Lychen im Alter von 23 bis 40 Jahren wegen dreier Gewalt­de­lik­te vor dem Amts­gericht in Pren­zlau ver­ant­worten. Bei zwei der drei Delik­te ste­ht allein der zur recht­en Tem­plin­er Gewalt­szene zäh­lende Patrick K. vor dem Richter. Der Über­fall auf einen jun­gen Punk, der am ersten Prozesstag aus­führlich zur Sprache kam (mehr), galt dabei als poli­tisch motiviert. Die anderen bei­den Straftat­en wur­den von der Staat­san­waltschaft als Kör­per­ver­let­zung ohne poli­tis­chen Hin­ter­grund angeklagt.

Der gestrige Prozesstag zeich­nete sich dadurch aus, dass der Strafrichter Ord­nungsstrafen in Höhe von je 150 Euro gegen zwei Zeu­gen ver­hängte, weil sie unentschuldigt dem Prozess fern geblieben waren. Ein drit­ter Zeuge, Wern­er Ue., erschien in Begleitung von zwei Polizis­ten, die durch ihr Geleit der richter­lichen Ladung zum Erfolg ver­holfen hatten.

Zum Zweit­en …

Der 20-jährige Tem­plin­er wurde vom Strafrichter gle­ich in den Zeu­gen­stand gebeten, belehrt und ges­tand, dass er sich an nichts erin­nern könne. An was er sich nicht erin­nern kon­nte, hat­te der Staat­san­walt in der Anklageschrift beschrieben. Patrick K. sei am Abend des 3. Sep­tem­ber 2009 auf den vor der Hau­sein­gangstür seines Wohn­blocks ste­hen­den Wern­er Ue. zuge­treten und habe ihn mit der Faust zu Boden geschla­gen. Dann habe er von seinem Opfer ver­langt, dass es wieder auf­ste­he. Als Wern­er Ue. dies tat, wurde er erneut von Patrick K. niedergeschla­gen. Dieser Vor­gang wieder­holte sich ein weit­eres Mal.

Zeu­ge­naus­sagen

Eine Nach­barin von Ue., die 16-jährige Edna H. , die diesen Angriff vom Balkon ihrer Woh­nung beobachtet hat­te, bestätigte vor Gericht, dass sie Patrick K. als Täter erkan­nt habe. Ihr zuvor von der Anklage­bank kurzfristig in den Zeu­gen­stand gewech­selte Brud­er hinge­gen, der 30-jährige Nor­men H., der neben ihr auf dem Balkon ges­tanden haben will, hat­te zuvor aus­ge­sagt, dass der Schläger nicht Patrick K. gewe­sen sei. Denn im Gegen­satz zu sein­er Schwest­er kenne er Patrick K. Er behauptete sog­ar, dass er Patrick K. zuvor nach Hause gebracht habe. Der sei so betrunk­en gewe­sen, dass er die Haustür nicht mehr habe auf­schließen kön­nen. Trotz dieser Aus­sage ihres Brud­ers, die ihr der Richter vorhielt, blieb Edna H. bei ihrer Überzeu­gung, dass sie Patrick K. ein­deutig als Täter erkan­nt habe.

Zum Drit­ten … — aber nicht zum Letzten

Der näch­ste Prozesstag ist für den 19. Feb­ru­ar vorge­se­hen. Da hofft dann das Gericht, die Opfer des drit­ten Fall­es als Zeu­gen im Gericht­saal anhören und ein Urteil fällen zu kön­nen. Wegen dieser drit­ten Anklage befind­et sich Patrick K. seit mehreren Monat­en in Unter­suchung­shaft. An diesem kom­menden drit­ten Prozesstag wird der Richter auch eine Entschei­dung über Ende oder Fortbe­stand der Unter­suchung­shaft fällen müssen. Erst Fre­itag let­zter Woche wurde er wegen Sachbeschädi­gung, Haus­friedens­bruch und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu einem Jahr Haft verurteilt. Gemein­sam mit drei Kumpa­nen hat­te er im Mai let­zten Jahres in Pren­zlau nach ein­er Geburt­stage­feier eine Woh­nung gestürmt und einen dort schlafend­en Mann überfallen.

In allen gegen ihn ergan­gene Urteile der let­zten Wochen und Monate hat Patrick K. Beru­fung ein­gelegt oder Revi­sion beantragt. Im März wird er sich dann gemein­sam mit den Brüdern M. und einem vierten Angeklagten wegen des Über­griffs auf zwei Punks im Dezem­ber 2007 vor dem Jugend­schöf­fen­gericht zu ver­ant­worten haben.

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Law & Order

Stellungnahme des Spartacus e.v. zu den skandalösen Vorgängen im Rathaus

Anfang Novem­ber let­zten Jahres wurde die einzige Skater­halle Pots­dams, von der Stadt verkauft
und nun zum Abriss bere­it ste­hend, ein­ma­lig für eine alter­na­tive Par­ty genutzt, welche durch die
Bere­itschaft­spolizei bru­tal been­det wurde.
Von Seit­en der Stadt wurde sich keineswegs für die Räu­mung und den Weg­fall der Skater­halle
entschuldigt, geschweige denn zugesichert, dass das ein­genommene Geld durch den Verkauf der
Halle in andere sozio-kul­turelle Pro­jek­te zu investieren. Stattdessen ver­suchte Jakobs eine darauf
fol­gende Protes­tak­tion in der Par­la­mentssitzung durch schmerzhafte und ein­deutig unvertret­bare
Nazi-Ver­gle­iche als anti­demokratisch zu diskred­i­tieren. Dabei war das Ver­lesen der vor­bere­it­eten
Rede der Demon­stran­ten bei ein­er spon­ta­nen Abstim­mung durch die Mehrheit des Par­la­ments
legit­imiert wor­den. So bleibt als einzige undemokratis­che Hand­lung an diesem Tag das Ver­lassen
des Ple­narsaals von Jann Jakobs und weit­eren Stadtverord­neten nach sel­biger Abstim­mung zu
erwäh­nen.
Dieses Ver­hal­ten gipfelte nun noch darin, dass drei Jugendliche, welche sich während der
Protes­tak­tion im Pub­likum der Stadtverord­neten­ver­samm­lung aufhiel­ten, als Beschuldigte
vorge­laden wur­den!
Es scheint deut­lich erkennbar, dass Jugendliche in dieser Stadt generell als poten­zielle Straftäter
ange­se­hen wer­den, beson­ders jene poli­tisch inter­essiert- und engagierten. Selb­st wenn sie sich als
Zuschauer mit kor­rek­ten Namen und Adressen in die BesucherIn­nen­liste der
Stadtverord­neten­ver­samm­lung ein­tra­gen.
Nach all den Ereignis­sen des let­zten Jahres haben Jakobs und seine Stad­to­beren auch an dieser
Stelle nicht die Möglichkeit genutzt ein klares Sig­nal zu set­zen. So hät­ten sie statt der
Strafver­fol­gung der Demon­stran­ten wegen ange­blich­er Nöti­gung eine kon­se­quente Aufk­lärung des
Polizeiein­satzes in der Nacht vom acht­en auf den neun­ten Novem­ber fordern kön­nen. Im Gegen­teil,
Jakobs beschre­it­et seinen Weg weit­er­hin mit Igno­ranz und imma­nen­ter Dreistigkeit.
Ute Koschows­ki vom Spar­ta­cus e.v. sagt dazu: “Es ist ver­wun­der­lich, dass die Jugend trotz der
ständi­gen schw­eren Geschütze, die gegen sie aufge­fahren wer­den, so ruhig und beson­nen in ihrem
Protest bleibt. Diese Beson­nen­heit scheint der Stadt gän­zlich ver­loren gegan­gen zu sein.“
Wir fordern die Ein­stel­lung der Ermit­tlun­gen gegen Besuch­er der Skater­hal­len­par­ty als auch die
gegen mut­maßliche Demon­stran­ten im Stadthaus, die Rück­nahme des unerträglichen Naziver­gle­ich
von Seit­en Jakobs, die rück­halt­lose Aufk­lärung des bru­tal­en Polizeiein­satzes am Mor­gen des 9.
Novem­bers und die schnell­st­mögliche Bere­it­stel­lung von Räum­lichkeit­en in der Innen­stadt für
alter­na­tive Jugendkultur!!!

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Antifaschismus

Holocaust-Gedenken in Zossen – Neonaziprovokation floppte

Am Abend des 27. Jan­u­ar 2009 gedacht­en über hun­dert Men­schen bei ein­er
Ver­anstal­tung im Zossen­er Ort­steil Wüns­dorf den Opfern des Holo­caust.
Eine zeit­gle­ich stat­tfind­ende Nazipro­voka­tion in Form ein­er Kundge­bung
lief ins Leere. Trotz mas­sivem Aufge­bot duldet die Zossen­er Polizei
jedoch Straftat­en bei der Neonaziveranstaltung.

Nicht ein­mal 30 Neon­azis ver­sam­melten sich gegen 18 Uhr auf dem
Mark­t­platz Zossen um vorge­blich anlässlich des 150ten Geburt­stages von
Kaiser Wil­helm II. zu demon­stri­eren. Ursprünglich woll­ten sie unter dem
Mot­to „Stoppt den israelis­chen Holo­caust im Gaza-Streifen!“ die Opfer
des Holo­caust ver­höh­nen. Auf­grund eines dro­hen­den polizeilichen Ver­bots
wie in Berlin änderte der Anmelder Christoph Schack kurz­er­hand das Mot­to
am Mon­tagabend ab. Offenkundig ging es den Neon­azis lediglich darum, am
27. Jan­u­ar auf der Straße zu provozieren.
An der Kundge­bung beteiligten sich heute vor allem Neon­azis aus den
Land­kreisen Tel­tow-Fläming und Dahme-Spree­wald, unter ihnen der Zossen­er
Holo­caustleugn­er Rain­er Link, der NPD-Vor­sitzende von Königs
Wuster­hausen Michael Thal­heim und bekan­nte AktivistIn­nen der
Neon­azi­grup­pierung „Freie Kräfte Tel­tow-Fläming“.
Obwohl sich mehrere Teil­nehmer ver­mummten, umste­hende
Presse­fo­tografInnen von diesen bedrängt und belästigt wur­den und in der
Ver­anstal­tung gegen Aufla­gen ver­stoßen wur­den (es war u.A. unter­sagt
Palästi­nenser­fah­nen zu tra­gen), schritt die Polizei in keinem Fall ein.
Ganz im Gegen­teil, ver­sucht­en sog­ar die Recht­sex­trem­is­ten willkür­lich
Gegen­demon­stran­ten anzuzeigen.

AntifaschistIn­nen der Autonomen Antifa Tel­tow-Fläming (AATF) woll­ten das
Auftreten der Neon­azis auf dem Zossen­er Mark­t­platz nicht unkom­men­tiert
lassen, aber genau­so wenig sich deswe­gen vom Gedenken an die Opfer des
NS-Massen­mordes abhal­ten lassen. Aus diesem Grund posi­tion­ierten sich
knapp 25 Antifas zuerst mit Trans­par­enten auf dem Mark­platz, äußerten
ihren Unmut über die Neon­aziver­samm­lung und zogen nach ein­er vier­tel
Stunde demon­stra­tiv weg von den Nazis zum Laden des Holo­caust-Leugn­ers
Rain­er Link in der Berlin­er Straße 3 um dort im Gedenken rote Nelken auf
die Stolper­steine vor dem Geschäft zu leg­en.
Auf­grund der Kundge­bung von Neon­azis auf dem Zossen­er Mark­t­platz, wur­den
auch aus dem Rathaus Trans­par­ente gegen Neon­azis und „Extrem­is­ten“
raus­ge­hangen. Das ist insofern nicht ver­wun­der­lich, da die Zossen­er
Bürg­er­meis­terin durch Gle­ich­set­zun­gen von Antifaschis­ten und Neon­azis
bere­its in der Ver­gan­gen­heit neg­a­tiv auffiel.

Eine Sprecherin der AATF erk­lärt dazu: „Am heuti­gen Tag stand uns das
Gedenken an die Opfer des nation­al­sozial­is­tis­chen Massen­mordes im
Vorder­grund und nicht der klägliche Ver­such von­seit­en Recht­sex­tremer zu
provozieren. Den­noch ist es für uns unerträglich, das die Polizei in
Zossen den Neon­azis soviel Spiel­raum lässt, unge­hin­dert Men­schen zu
bedro­hen und trotz Straftat­en nicht ein­schritt. Für uns als Autonome
Antifaschis­ten ist staatliche Repres­sion keineswegs ein Mit­tel im Kampf
gegen Neon­azis, aber eine Dul­dung von recht­en Straftat­en ist ein
Skan­dal.“

Inforiot