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NPD will mit “Tarnkandidaten” antreten

Pots­dam — Die recht­sex­treme NPD will zu den Kom­mu­nal­wahlen im Sep­tem­ber mit einem Dutzend Kan­di­dat­en antreten, die sich nicht als NPD-Anhänger zu erken­nen geben. Das berichtet der “Tagesspiegel” unter Beru­fung auf NPD-Lan­deschef Klaus Beier. Etwa die Hälfte seien Mit­glieder, die anderen stammten “aus dem Umfeld der NPD”. Die Kan­di­dat­en woll­ten auf das Parteil­o­go verzicht­en, weil sie Nachteile zu befürcht­en hät­ten, wenn ihre Verbindung zur NPD bekan­nt wird. 

Den Ver­dacht eines Täuschungs­man­övers wies Beier zurück. Wichtig sei, dass “nationale Poli­tik in die Par­la­mente kommt”. Die NPD will ins­ge­samt mit mehr als 70 Kan­di­dat­en antreten. 

Bis zum 21. August kön­nen Kan­di­dat­en zur Wahl am 28. Sep­tem­ber angemeldet wer­den. Zulet­zt hat­ten die recht­sex­tremen Parteien NPD und DVU eingeräumt, dass sie wegen Kan­di­daten­man­gels auch bei ein­er Aufteilung der Lan­desteile nicht flächen­deck­end antreten könnten. 

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Potzlow-Täter

Knapp vier Jahre nach dem neu aufgeroll­ten Pot­zlow-Mord­prozess ist die Jus­tiz erneut mit zwei der drei Täter befasst. Ein­er von ihnen muss sich vor dem Amts­gericht Pren­zlau (Uck­er­mark) wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungs­feindlich­er Organ­i­sa­tio­nen verantworten. 

— Der Angeklagte war 2004 im neu aufgeroll­ten Prozess um den grausamen Mord an einem 16-Jähri­gen aus Pot­zlow (Uck­er­mark) wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu drei Jahren Jugend­strafe verurteilt worden. 

Der zweite Täter ver­büßt wegen Mordes, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Nöti­gung eine Jugend­strafe von achtein­halb Jahren, der dritte Täter wegen ver­sucht­en Mordes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung 15 Jahren Haft.
Im Falle des zur Jugend­strafe von achtein­halb Jahren Verurteil­ten prüft das Amts­gericht Bad Freien­walde (Märkisch-Oder­land) derzeit eine vorzeit­ige Haf­tent­las­sung des Mannes.

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Naziparolen gegrölt

Schwielowsee — Nazi­parolen haben am Son­ntagabend drei Jugendliche am Caputher Krähen­berg gegrölt. Nach einem Zeu­gen­hin­weis wur­den sie von der Polizei gestellt. Es han­delte sich um zwei Mit­telmärk­er im Alter von 15 und 16 Jahren sowie einen 16-jähri­gen Pots­damer. Die bei­den 16-Jähri­gen standen zudem unter Alko­hole­in­fluss. Alle drei gaben zu, die Sprüche beim Gespräch untere­inan­der laut­stark geäußert zu haben. Ihnen dro­ht nun ein Strafverfahren.

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Verdacht auf rechtsradikale Musik

Groß Glienicke — Am Sonnabend rief ein Ort­san­säs­siger die Polizei, nach­dem er kurz vor 2 Uhr laute Musik mit ver­mut­lich recht­sradikalem Inhalt und Heil-Hitler-Rufe an der Seep­rom­e­nade gehört hat­te. Angetrof­fen wur­den vier männliche und zwei weib­liche Pots­damer im Alter von 18 und 19 Jahren, darunter das Geburt­stagskind, die Radio hörten. Ein Ton­träger für das Abspie­len von Musik wurde nicht fest­gestellt. Die Polizei erteilte den Anwe­senden Platzver­weise, denen die Gesellschaft nachkam.

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Festnahme nach Hitlergruß

Born­st­edt — Weil er andere Besuch­er teil­weise mit recht­sradikalen Parolen beschimpfte und belei­digte und den Hit­ler­gruß zeigte, riefen Besuch­er des Kro­ngutes Born­st­edt am Son­ntagabend die Polizei. Die Beamten nah­men den alko­holisierten (0,97 Promille) Pots­damer, der die Polizis­ten eben­falls belei­digte, mit ins Gewahrsam und nahm Anzeige gegen ihn auf wegen des Ver­dacht der Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen. Der 31-Jährige hat­te während eines Konz­ertes mas­siv gestört und trotz mehrma­liger Auf­forderung ander­er Gäste seine Rufe nicht been­det, so dass kurz nach 21 Uhr die Polizei ver­ständigt wor­den war.

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Potzlow-Mord

Pot­zlow — Ein Folter-Mord ohne Motiv. In einem Schweinestall wurde Mar­i­nus Schöberl am 13. Juni 2002 von drei Neon­azis umge­bracht. Kaum­frei, prügelte Killer Sebas­t­ian F. (21) einen Jugendlichen nieder.

Es ist die Tat eines Unbelehrbaren. Trotz drei Jahren Haft wegen Mit­täter­schaft am Pot­zlow-Mord ste­ht Sebas­t­ian getreu zu sein­er Gesin­nung. Ihm zuckt die Hand hoch zum Hitler-Gruß, wann es ihm passt. Zulet­zt auf einem Konz­ert. Als ein Jugendlich­er dage­gen meuterte, set­zte es miese Prügel. Mor­gen ste­ht Sebas­t­ian deshalb in Neu­rup­pin vor Gericht. Gle­ichzeit­ig prüft die Jus­tiz die vorzeit­ige Ent­las­sung von Pot­zlow-Killer Mar­cel Sch. (23, acht Jahre Haft) – wegen der “guten Sozial­prog­nose”. Nur Haupt-Täter Mar­co Sch. (28) wird noch lange­brum­men. Er bekam für den Folter-Mord 15 Jahre. 

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Potzlow-Täter erneut vor Gericht

Pren­zlau — Ein­er der im Mord­prozess von Pot­zlow verurteil­ten Män­ner muss sich vor dem Pren­zlauer Amts­gericht erneut wegen Kör­per­ver­let­zung und Ver­wen­dens von Sym­bol­en ver­fas­sungs­feindlich­er Organ­i­sa­tio­nen verantworten. 

Das im Juli eröffnete Ver­fahren gegen Sebas­t­ian F. beginne nach ein­er Verta­gung auf­grund fehlen­der Zeu­gen nun am 5. August, kündigte ein Gerichtssprech­er an. Sebas­t­ian F. war im neu aufgeroll­ten Pot­zlow-Prozess Ende 2004 wegen Kör­per­ver­let­zung zu drei Jahren Jugend­haft verurteilt wor­den. Er soll kür­zlich im Umfeld eines Konz­ertes in Tem­plin den Hit­ler­gruß gezeigt und anschließend einen jun­gen Mann ange­grif­f­en haben.

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Neonaziparteien fehlen »nationale Politiker«

Bei der bran­den­bur­gis­chen Kom­mu­nal­wahl am 28. Sep­tem­ber wer­den NPD und DVU offen­sichtlich nur in elf der vierzehn Land­kreise und in zwei der vier kre­is­freien Städte antreten. Das geht aus ein­er Erk­lärung der NPD nach ihrer Lan­desvor­standssitzung in dieser Woche her­vor. Darin heißt es, »die gemein­same Absicht von NPD und DVU, dem Wäh­ler auf Kreisebene über­all im Land eine wählbare Alter­na­tive anzu­bi­eten«, habe sich »nicht ganz umset­zen« lassen. Noch Anfang Juli hat­te die NPD öffentlich angekündigt, es gebe in Bran­den­burg keine Gebi­ete, »in denen kein nationaler Poli­tik­er antreten wird«. Die Kan­di­da­turen zu den Kreista­gen seien »oblig­a­torisch«.

Experten gehen davon aus, daß die Per­son­aldecke bei­der Parteien zu dünn sei, um flächen­deck­end Bewer­ber aufzu­bi­eten. Dies gelte beson­ders für die DVU. Die Mit­glied­schaft bei­der Parteien liegt derzeit bei jew­eils etwa 250 Per­so­n­en. Die Melde­frist für weit­ere Bewer­bun­gen endet in drei Wochen. 

Nach bish­erigem Stand wird die NPD in den Land­kreisen Oder-Spree, Ober­hav­el, Havel­land und Dahme-Spree­wald sowie in der kre­is­freien Stadt Cot­tbus mit eige­nen Lis­ten zu den Kom­mu­nal­wahlen antreten. Auch auf den DVU-Lis­ten in den Kreisen Märkisch Oder­land und Barn­im wur­den einzelne NPD-Mit­glieder plaziert. Nach eige­nen Angaben gehe die Partei lan­desweit mit ins­ge­samt 40 bis 50 Kan­di­dat­en an den Start. 

Die DVU, die seit 1999 in Frak­tion­sstärke im bran­den­bur­gis­chen Land­tag sitzt, stellt sich außer­dem im Land­kreis Prig­nitz, Tel­tow-Fläming, Pots­dam-Mit­tel­mark, Elbe-Elster, Ober­spree­wald-Lausitz und in der Lan­deshaupt­stadt Pots­dam zur Wahl. 

Keine aus­re­ichende Zahl an Kan­di­dat­en fan­den die bei­den recht­sex­tremen Parteien, die sich in Anlehnung an den 2005 geschlosse­nen Deutsch­land­pakt bei den Nominierun­gen absprachen, in den Kreisen Uck­er­mark, Ost­prig­nitz-Rup­pin, Spree-Neiße und den kre­is­freien Städten Frankfurt/Oder und Bran­den­burg an der Havel. 

Für einen Sitz in den Kreista­gen und den Stadtverord­neten­ver­samm­lun­gen der kre­is­freien Städte reicht auf­grund der fehlen­den Fünf-Prozent-Hürde in der Regel bere­its ein Stim­mergeb­nis von unter zwei Prozent. Bei der vor­ange­gan­genen Kom­mu­nal­wahl im Okto­ber 2003 hat­te die DVU neun Sitze erre­icht, die NPD kam ursprünglich auf vier Man­date. Davon hat­te sie zwis­chen­zeitlich jedoch nur noch drei inne, weil der Prig­nitzer Kreistagsab­ge­ord­nete und frühere NPD-Lan­desvor­sitzende Mario Schulz die Partei Anfang 2004 in Rich­tung des inzwis­chen ver­bote­nen »Schutzbun­des Deutsch­land« ver­ließ, seinen Sitz jedoch behielt. Nach dem Ver­bot des Schutzbun­des im Jahre 2006 wurde Schulz das Man­dat allerd­ings aberkannt. 

Der­weil kor­rigierte der bran­den­bur­gis­che Hil­fsvere­in gegen rechte Gewalt »Opfer­per­spek­tive« seine Zahlen nach oben. Auf­grund von Nach­mel­dun­gen sei nun­mehr von 151 recht­sex­tremen Gewalt­tat­en im Jahr 2007 auszuge­hen. So viele Delik­te seien noch nie in einem Jahr gezählt wor­den. Bish­er war man von 137 Tat­en aus­ge­gan­gen. Die Bilanz des Innen­min­is­teri­ums fiel hinge­gen deut­lich niedriger aus. Es hat­te für das let­zte Jahr lediglich 93 Über­griffe gezählt.

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Rechte Flächen bei Kommunalwahl

Den recht­sex­tremen Parteien NPD und DVU ist es nicht gelun­gen, flächen­deck­end Kan­di­dat­en für die bran­den­bur­gis­che Kom­mu­nal­wahl Ende Sep­tem­ber aufzustellen. Diese gemein­same Absicht ließ sich nicht umset­zen, sagte der Bran­den­burg­er NPD-Sprech­er Thomas Salomon in ein­er Mitteilung. 

Dem­nach wird die NPD nur in den Land­kreisen Oder-Spree, Ober­hav­el, Havel­land, Dahme-Spree­wald und in der kre­is­freien Stadt Cot­tbus antreten. Die DVU hat ihren Wahlantritt für die Land­kreise Elbe-Elster, Ober­spree­wald-Lausitz, Pots­dam-Mit­tel­mark, Prig­nitz, Tel­tow-Fläming und für die Stadt Pots­dam angekündigt. Im Märkisch-Oder­land und im Barn­im führen die bei­den Parteien gemein­same Lis­ten. Damit bleiben die drei Land­kreise Ost­prig­nitz-Rup­pin, Spree-Neiße und Uck­er­mark sowie die kre­is­freien Städte Bran­den­burg und Frank­furt voraus­sichtlich ohne kan­di­dierende Rechtsextreme.
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Bei der ver­gan­genen Kom­mu­nal­wahl 2003 errang die NPD 3 Man­date. Die DVU kon­nte 9 Kan­di­dat­en in die Kreistage schick­en. Die NPD, die auf eigene Kan­di­dat­en zugun­sten der DVU bish­er verzichtet hat­te, habe Prob­leme, kurzfristig im recht­en Lager einzuspringen.

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Frankfurter Antifas auf Anklagebank

INFORIOT – Am ver­gan­genen Mittwoch wurde am Amts­gericht Frankfurt/Oderder Prozess gegen zwei Antifaschist_innen eröffnet, die im Umfeld eines
NPD-Info­s­tands im Mai 2007, Polizeibeamt_innen bei der Ausübung ihrer
Dien­stpflicht behin­dert haben sollen. Diese ver­sucht­en einen
drit­ten Antifaschis­ten in Gewahrsam zu nehmen, nach­dem er mehreren
Platzver­weisen nicht nachgekom­men sei und einen der Beamten beleidigt
habe soll. Den Angeklagten wird in diesem Zusam­men­hang Wider­stand gegen
Voll­streck­ungs­beamte sowie Belei­di­gung vorge­wor­fen (mehr).

Nach­dem zu Beginn der Ver­hand­lung der Antrag auf Ein­stel­lung des
Ver­fahrens gegen eine der Beschuldigten von der vor­sitzen­den Richterin
zurück gewiesen wurde, kam es zur einzi­gen Zeu­gen­vernehmung des Tages:
Polizeiober­meis­ter Abra­ham schilderte die Vorgänge aus seiner
Per­spek­tive. Der an diesem Tag zur Absicherung des NPD-Stand eingesetzte
Beamte war es, der die Sit­u­a­tion eskalieren ließ.

Nach ein­er ange­blichen Belei­di­gung und mehreren vorher ergangenen
Platzver­weisen, ver­suchte er einen Antifaschis­ten festzunehmen. Infolge dessen,
set­zte das Pfef­fer­spray eines Kol­le­gen ein, um sich laut eige­nen Angaben
den Rück­en frei zu hal­ten. Dort soll eine aggres­sive Gruppe den Beamten
an der Inge­wahrsam­nahme zu hin­dern ver­sucht haben. Wie genau der Beamte
zu der Ein­schätzung gelangte, auch ein Mit­glied der Linkspartei – er
wisse nicht wer -, sei an dem Über­griff beteiligt gewe­sen, kon­nte ebenso
wenig gek­lärt wer­den, wie die Frage, weshalb auch der vor ihm liegende
Antifaschist durch das Pfef­fer­spray ver­let­zt wurde; schließlich ging die
Gefahr für Abra­ham nicht von ihm aus.

Die Vertei­di­gung sieht allerd­ings nicht erst in der offenbar
unko­or­dinierten Hand­lung des Zeu­gen einen Beleg für die eklatante
Fehlein­schätzung der Gesamt­si­t­u­a­tion durch die Polizei. Bere­its die
Begrün­dung der Beamten für die der Fes­t­nahme vorausgegangenen
Platzver­weise zeuge vom man­gel­nden Wis­sen der einge­set­zten Polizeikräfte
im Bere­ich des Ver­samm­lungsrechts: Diese waren in kein­ster Weise
gerecht­fer­tigt, da sich die spon­tane Ver­samm­lung der Antifaschist_innen
friedlich ver­hielt und auf Abstand zum NPD-Stand blieb. Im Gegensatz
dazu befand sich der den Anwe­senden durch die Polizei zugewiesene
Ver­samm­lung­sort in unver­hält­nis­mäßig großer Ent­fer­nung zur NPD, was es
nicht ermöglichte, dem Protest gegen die Neo­faschis­ten in entsprechender
Form Aus­druck zu verleihen.

Die gut zweistündi­ge Vernehmung Abra­hams, warf kein gutes Licht auf die
Polizeiar­beit im Füh­jahr 2007. Der sehr rasch ver­stre­ichen­den Zeit und
der Vielzahl weit­er­er Zeu­gen war es aber let­ztlich geschuldet, dass die
Hauptver­hand­lung durch das Gericht aufge­hoben wer­den musste. Ein
Prozessende wäre für diesen Ver­hand­lungstag nicht mehr abse­hbar gewesen.
Da das Gericht eine Ver­hand­lung um höch­stens drei Wochen verta­gen kann
und die Urlaub­szeit es nicht zulässt kurzfristig einen neuen Termin
festzuset­zen, muss im Prozess wieder bei Null begonnen wer­den – mit der
Vernehmung von Polizeiober­meis­ter Abraham.

Inforiot