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Gewahrsam nach Hitler-Gruß

Am Dien­stag gegen 10 Uhr betrat­en zwei 19-Jährige das Schul­gelände in der Hein­rich-von-Kleist-Straße in Königs Wuster­hausen, von denen ein­er auf dem Schul­hof den “Hitler-Gruß“ zeigte. Er wies einen Atemalko­hol­w­ert von 2,39 Promille auf. Zur Ver­hin­derung weit­er­er Straftat­en wurde der junge Mann nach der Ent­nahme ein­er Blut­probe in die Polizei­wache trans­portiert. Der zweite 19-Jährige erhielt einen Platzver­weis, dem er nachkam.

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Vandalismus auf Schulhof

Der Haus­meis­ter ein­er Schule in der Pots­damer Allee informierte die Polizei Mon­tagvor­mit­tag über ein Hak­enkreuz auf dem Schul­hof und Van­dal­is­muss­chä­den an Gebäu­den. Vor Ort stell­ten die Beamten fest, dass Unbekan­nte über das Woch­enende auf ein­er Rasen­fläche ein unvoll­ständi­ges Hak­enkreuz ein­ger­itzt haben. Außer­dem legten die Täter Papi­er auf dem Boden zu einem Hak­enkreuz aus und zün­de­ten dieses an. Das Feuer ging selb­st­ständig aus.

Außer­dem zeigte der Haus­meis­ter den Beamten Beschädi­gun­gen an Schul­con­tain­ern und her­aus­ge­zo­gene Stark­strom­steck­er. In die Außen­wand der Sporthalle schlu­gen die Täter ein etwa fünf Zen­time­ter großes Loch. Mit einem Feuer­lösch­er besprüht­en sie eine Giebel­wand und vier Fen­ster. Die Höhe des Sach­schadens beträgt zir­ka 2.500 Euro. 

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Podiumsdiskussion zum Tag des Flüchtlings 2007

45 Euro für sieben Tage. Das ist die Summe, die Irene Kirch­n­er und
Matthias Stempfle zur Ver­fü­gung haben. Die Fraktionsvorsitzende
von „Die Andere“ und der Diakon am Schlaatz wollen mit diesem
medi­al begleit­eten Selb­stver­such im Vor­feld der Interkulturellen
Woche (23.–29.09.2007) auf die Sit­u­a­tion von Flüchtlingen
aufmerk­sam machen. Derzeit wer­den notwendi­ge Debat­ten um die
Erhöhung des Hartz IV-Betrages geführt, doch nie­mand spricht von
den Men­schen, die seit Jahren mit deut­lich weniger Geld
auskom­men müssen: viele Flüchtlinge erhal­ten max­i­mal 224,27
im Monat, ein Betrag, mit dem eine Teil­habe am gesellschaftlichen
Leben kaum möglich ist.
Doch nicht nur die knap­pen Leis­tun­gen erschw­eren Flüchtlingen
das Leben in Deutsch­land, auch die Unter­bringung in oft weit
abgele­ge­nen Gemein­schaft­sun­terkün­ften machen eine Integration
meist unmöglich. In den let­zten Jahren hat sich in der Stadt
Pots­dam einiges für Flüchtlinge und Migran­tInnen getan, aber es
gibt weit­er­hin Hand­lungs­be­darf, um Benachteili­gung abzubauen
und Inte­gra­tion zu fördern.
Die Aus­län­der­seel­sorge Pots­dam, die Flüchtlingsberatungsstelle
des Diakonis­chen Werks Pots­dam e.V. sowie der Flüchtlingsrat
Bran­den­burg laden ein, um über Hand­lungsspiel­räume zur
Ver­sorgung, Unter­bringung und sozialer Inte­gra­tion zu diskutieren:
TAG des FÜCHTLINGS 2007
„Men­schen­würde mit Abstrichen?“
Podi­ums­diskus­sion mit Irene Kirch­n­er, Flüchtlin­gen aus Potsdam,
Elona Müller, Beige­ord­nete der Stadt Pots­dam sowie Mitgliedern
des Sozialauss­chuss­es Potsdam
Fre­itag, 28.09.2007,
19. 30 Uhr im Kulturzentrum
Her­mann-Elflein-Straße 10,
14467 Potsdam

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Fesseln im Asylgefängnis

Dür­fen abgelehnte Asyl­be­wer­ber in der zen­tralen Abschiebe­haft in Eisen­hüt­ten­stadt in Fes­seln gelegt wer­den oder nicht? Darüber muss das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) entschei­den. Geklagt hat­te Alice K., die mehr als 37 Stun­den gefes­selt gewe­sen sein soll. Das Europäis­che Antifolterkomi­tee hat die Zustände in Eisen­hüt­ten­stadt bere­its in den Jahren 2000 und 2005 gerügt. Kri­tik kam auch vom Flüchtlingsrat Brandenburgs.

(Quelle: www.rbb-online.de)

Es ist ein Ver­fahren in Abwe­sen­heit. Die Klägerin, eine junge Frau aus Kenia, wurde bere­its im Novem­ber 2003 in ihr Heimat­land abgeschoben. Zuvor saß sie monate­lang in diesem Gefäng­nis, in der Abschiebe­haft Eisen­hüt­ten­stadt. Hier wurde sie stun­den­lang gegen ihren Willen an Armen und Beinen gefes­selt, klagt sie vor dem Frank­furter Verwaltungsgericht. 

Die Bran­den­burg­er Aus­län­der­be­hörde vertei­digt das rig­orose Vorge­hen. Die Frau habe Mobil­iar zer­stört, Wände beschmiert und ange­dro­ht, sich umzubrin­gen. Die Fes­selun­gen, seien zu ihrem eige­nen Schutz gewe­sen. Per Gesetz sei dies zuläs­sig, so die vorge­set­zte Behörde, das Pots­damer Innen­min­is­teri­um. Schriftlich wird uns mitgeteilt. 

Die Klägern bestre­it­en jedoch, dass es wirk­lich notwendig war, die Frau auf eine solche Art stun­den­lang zu fes­seln. Die in Psy­chi­a­trien angewen­dete Meth­ode unter­liegt stren­gen Richtlin­ien. So ist fest­geschrieben: „Der Arzt doku­men­tiert die Sit­u­a­tion, die zur Fix­ierung führt und ord­net die Fix­ierung an” 

Ein Min­dest­stan­dard, der auch für die Abschiebe­haf­tanstalt gel­ten sollte, fordert die Linke. Nach Auskun­ft des Innen­min­is­teri­ums soll das allerd­ings bere­its Stan­dart sein. Egal wie: Für die Keni­aner­in, die am Ver­wal­tungs­gericht klagt, kommt es sowieso zu spät. Sie war ohne ärztliche Begleitung ins­ge­samt fast 38 Stun­den gefes­selt. In 2 Wochen wird das Urteil gesprochen.

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Sünderkartei der Schlösserstiftung

Die Pots­damer Stiftung Preußis­che Schlöss­er und Gärten lässt Besuch­er fotografieren, die gegen die Parko­rd­nung ver­stoßen. Die Daten­schutzbeauf­tragte des Lan­des Bran­den­burg, Hartge, hat bei der Stiftung eine schriftliche Stel­lung­nahme angefordert. 

(Quelle: www.rbb-online.de)

Die Bilder dien­ten der Beweis­sicherung in Ver­warn­ver­fahren, berichtet die “Berlin­er Zeitung”. Sie wür­den benötigt, weil Besuch­er bei Ord­nungswidrigkeit­en oft falsche Adressen angeben. 

Laut Parko­rd­nung in Sanssouci, Babels­berg und dem Neuen Garten in Pots­dam ist es ver­boten, außer­halb der markierten Fahrrad­wege zu radeln oder auf Wiesen zu lagern.

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In den Baumwipfeln von Lakoma

Es herrscht Hochbe­trieb in der Wüs­tung Lako­ma. Beschäftigte des Energieriesen Vat­ten­fall schrauben an den Pumpen herum, die Fis­ch­er von Peitz holen sich, was vom Wehr noch brauch­bar ist, und immer wieder schauen Neugierige vor­bei, denn auf den Bäu­men am Ham­mer­graben sitzen wieder die Umweltschützer.
Ein paar alte Her­ren ste­hen rat­los auf dem Damm, den Vat­ten­fall quer durch das Fließ geschüt­tet hat­te. Sie betra­cht­en das Trans­par­ent, auf dem ste­ht: »Als Kli­makiller top, als Umweltschützer Flop.« Und gle­ich daneben: »Stromwech­sel jetzt!«
Der Zusam­men­hang leuchtet den altge­di­en­ten Kohlekumpeln nicht gle­ich ein. Sie wollen eigentlich nichts sagen. Nur soviel, und das muss mal gesagt sein, dass sie lange Jahre im Braunkohle­tage­bau gear­beit­et haben und auch für den Umweltschutz sind. Aber das hier geht zu weit. Und was heißt hier Umsied­lung! Mal unter uns: Haben sich die Hor­noer nicht gesund gestoßen bei ihrem Umzug? Und wer sitzt denn hier in den Bäu­men? Sind das Lausitzer?
Der Blick ist tri­um­phierend und die Beweise wiegen schw­er: Wie kön­nen junge Leute von son­st woher betrof­fen sein, wo die Lausitzer dankbar sind, dass Vat­ten­fall ihnen wenig­stens noch ein paar Arbeit­splätze gibt, selb­st wenn es viel weniger sind als früher? Und bitte, hat der schwedis­che Konz­ern nicht schon so viel Gutes getan, als er neue Teiche anlegte, einen neuen Ham­mer­graben baute, und wird das dort nicht schon in fün­fzehn Jahren bess­er ausse­hen als dieser Urwald hier?
Bald soll eine Volksini­tia­tive gegen neue Braunkohle­tage­baue starten. Das pla­nen Umweltver­bände und die Grü­nen. Sie wollen noch die LINKE mit ins Boot holen. Bish­er machen nur einzelne Sozial­is­ten mit. Am 29. Sep­tem­ber beschäftigt sich eine energiepoli­tis­che Kon­ferenz der Partei in Cot­tbus mit dem The­ma. Der Aus­gang der Sache ist offen. Fakt ist, dass es unter­schiedliche Auf­fas­sun­gen gibt.
Flus­saufwärts, nur ein paar Minuten weit, hängt oben in den Wipfeln die erste Plat­tform. Anders als die Bergleute sagen Stef­fi und Alex freimütig, wer sie sind und was sie da tun. Sie haben gut geschlafen und »es ist schon irre«, erzählt Stef­fi, »den Tage­bau zu hören und hier noch im Natur­paradies zu sitzen und zu beobacht­en, wie sich der Tage­bau auf uns zu bewegt.« Alex fügt hinzu: »Das schärft das Bewusst­sein dafür, »wo wir hier sind und warum wir hier sind.«
Es hat ihnen weh getan, dass die Umweltver­bände vor Gericht keine Chance mehr hat­ten, dass die Grüne Liga sich mit Vat­ten­fall auf einen Ver­gle­ich eini­gen musste. Umso mehr befre­it der Entschluss zum gewalt­freien Wider­stand, in die Bäume zu steigen gegen die Zer­störung eines Paradieses, dass größ­ten­teils aber schon von Vat­ten­falls Leuten zer­stört wor­den ist. Etwas tun, nicht bloß sitzen und jam­mern oder schlim­mer noch, für den Kli­makiller arbeit­en, so stellen Stef­fi und Alex ihre Sit­u­a­tion dar.
Es sind etwa ein Dutzend Leute, aus Freiburg, Ham­burg, Slowe­nien und Tschechien, die auf drei Plat­tfor­men in den Bäu­men sitzen. Und noch mal so viele sind unten und helfen. Sie sind zwis­chen 20 und 40 Jahre alt, sie sind Angestellte, Handw­erk­er, Stu­den­ten, auch ein Arzt ist dabei. Sie genießen die Natur und das Gefühl der guten Tat. Eine Gruppe aus Schwe­den hat sich angekündigt.
»Zum Früh­stück gab´s Kaf­fee mit Sojamilch und gestern Abend was ganz Beson­deres: Kartof­feln, Quark und Leinöl«, erzählt Alex »Ver­giss nicht«, ruft er zum Abschied hin­ter­her, »den Stro­man­bi­eter zu wechseln.« 

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Catch 22 in Eisenhüttenstadt


Vor dem Ver­wal­tungs­gericht Frankfurt/Oder wurde heute die Klage von Alice Kamau gegen die Abschiebe­haf­tanstalt Eisen­hüt­ten­stadt ver­han­delt. Die Keni­aner­in wurde während ihrer Haftzeit ins­ge­samt 37 Stun­den und 55 Minuten gefes­selt. Eine Urteilsverkündi­gung, die von der anwe­senden Presse, dem Land­tagsab­ge­ord­neten Ste­fan Sar­rach und weit­eren Gästen erwartet wurde, fand allerd­ings nicht stand. Nach Auskun­ft des Richters wird die Entschei­dung erst in zwei Wochen verkündet.

Gegen­stand des Ver­fahrens waren die am Besten doku­men­tierten Fes­selun­gen am 1. und 2. Okto­ber 2003. Am ersten Tag war die Kla­gende 5 Stun­den und 15 Minuten
an Hän­den, Füßen und Rumpf gefes­selt wor­den. (Soge­nan­nte Fünf-Punkt-Fixierung)
Am 2. Okto­ber wurde Frau Kamau noch ein­mal 9 Stun­den und 45 Minuten gefesselt. 

Im Laufe der Ver­hand­lung schilderten der Leit­er der Abschiebe­haftein­rich­tung, Regierungs­di­rek­tor Dr. Bock und seine Mitar­bei­t­erin Regierung­soberin­spek­torin Scholz die Durch­führung von soge­nan­nten Fix­ierun­gen in Eisen­hüt­ten­stadt. Die Gefan­genen wer­den bäuch­lings auf eine Matratze gelegt, anschließend wer­den die gespreizten Glied­maßen und der Rumpf mit Gurten fest­geschnallt. Auf die Nach­frage, ob er das Vorge­hen ver­hält­nis­mäßig finde, erwiderte Dr. Bock lap­i­dar: „Schön ist das nicht.“ Bock bezweifelte jedoch die Darstel­lung von Frau Kamau. In einem Brief hat­te sie geschrieben, dass die Fes­seln so fest seien, dass man nach ein­er gewis­sen Zeit seine Glied­maßen nicht mehr spüre. Die Riemen der Fes­selungsvor­rich­tung sein bre­it genug um die Durch­blu­tung nicht zu behin­dern – zudem seien die Beine auch nicht son­der­lich weit gespreizt, son­dern eben nur „so bre­it, wie die Matratze eben.“
Im Laufe der Ver­hand­lung wurde deut­lich, dass Frau Kamau über ihre Lage sehr verzweifelt war. Immer wieder erk­lärte sie, dass sie sich „etwas antun werde,“ sie trank Sham­poo und ver­suchte mehrfach sich zu ver­let­zen. Dr. Bock erk­lärte, dass die Fes­selun­gen vor allem dazu dien­ten, die Inhaftierte vor sich selb­st zu schützen. Die Frage, ob Frau Kamau suizidge­fährdet und damit laut Abschiebe­haftvol­lzugs­ge­setz nicht haft­fähig gewe­sen sei, verneinte er jedoch.
Teil­weise erin­nerte das Ver­fahren an den Roman Catch 22 von Robert Heller. In diesem ver­sucht der Pilot John Yos­sar­i­an von der Front nach Hause ver­set­zt zu wer­den. Nach Hause geschickt wer­den kann man nur, wenn man geis­teskrank ist. Wer sich aber selb­st als geis­teskrank meldet, will sich nur vor dem Kriegs­di­enst drück­en, was wiederum bedeutet, dass man ratio­nal han­delt und damit nicht geis­teskrank sein kann. 

Die Argu­men­ta­tion der Aus­län­der­be­hörde in Bezug auf Frau Kamau war ähn­lich – die Selb­stver­let­zun­gen seien nur ein Mit­tel gewe­sen um in Frei­heit zu kom­men. Durch die Fes­selun­gen habe man jedoch Suizid­ver­suche ver­hin­dern müssen. 

Juris­tisch ging es vor allem um die Frage, ob es eine Rechts­grund­lage, also ein Gesetz, das Bedi­en­steten in der Abschiebe­haftein­rich­tung das Fes­seln von Häftlin­gen erlaubt, gibt. Außer­dem musste gek­lärt wer­den, ob die Fes­selun­gen ver­hält­nis­mäßig waren oder es mildere Mit­tel gegeben hätte.
Falko Dresch­er, Mitar­beit­er des Anwalts­büros, welch­es Frau Kamau ver­tritt, machte Zweifel gel­tend, ob es über­haupt eine Recht­fer­ti­gung der Fes­selun­gen gäbe. Im Abschiebe­haftvol­lzugs­ge­setz sei nur von unmit­tel­barem Zwang die Rede und das bedeute, dass wenn über­haupt nur die vor­rüberge­hende Fes­selung von Hän­den oder Füßen erlaubt sei. Er wies darauf hin, dass selb­st im Strafvol­lzug nur eine Zwei-Punkt-Fix­ierung vorge­se­hen und im Strafvol­lzugs­ge­setz aus­drück­lich eine ärztliche Beauf­sich­ti­gung gefordert sei. Dies hätte erst recht für Abschiebe­häftlinge zu gel­ten, die nicht verurteilt wur­den, son­dern lediglich zur Sicherung ein­er Ver­wal­tungs­maß­nahme, der Ausweisung, inhaftiert sind. Eine Fünf-Punkt-Fix­ierung ohne ärztliche Auf­sicht und auf so lange Zeit würde eine men­sche­nun­würdi­ge Behand­lung darstellen und sei damit rechtswidrig. Auch Richter Bölicke hat­te in einem Ein­gangsstate­ment geäußert, dass in dem Ver­fahren die Men­schen­würde betrof­fen sei. Da die in Artikel 1 des Grundge­set­zes niedergelegte Men­schen­würde das einzige Grun­drecht ist, welch­es nicht eingeschränkt wer­den darf, kann man spekulieren, ob dies bere­its ein Hin­weis auf das kom­mende Urteil war. 

Zu hof­fen wäre es – damit Frau Kamau wenig­stens im Nach­hinein reha­bil­i­tiert wird und die Mitar­beit­er der Anstalt sich genauer über­legen, ob sie je wieder Häftlinge ein­er solchen Behand­lung aus­set­zen. (theg)

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Baumbesetzung in Lacoma

Seit Mon­tag (17.9.) befind­en sich ca. ein Dutzend Kletteraktivist_innen auf den Bäu­men am Ham­mer­graben bei Laco­ma. Das Dorf ist bere­its größ­ten­teils dem Tage­bau Cot­tbus-Nord gewichen, der Braunkohle für den Vat­ten­fall-Konz­ern liefert. Die Baumbesetzer_innen protestieren gegen die Zer­störung des Laco­maer Naturschutzge­bi­etes, in dem gezählte 170
bedrohte
Arten leben. Vat­ten­fall küm­mert sich lediglich um 6 dieser Arten und
ver­sucht sie mit hanebüch­enen Meth­o­d­en umzusiedeln. Der Konz­ern will
mit­tels Wer­bung ein umwelt­fre­undlich­es Image auf­bauen, obwohl er
Atom- und
Kohlekraftwerke betreibt.

Bis jet­zt läuft die Beset­zung gut. In einem Pres­sein­ter­view stellte
Peter
Fromm, der Press­esprech­er von Vat­ten­fall, ein Ulti­ma­tum und forderte die
Aktivist_innen dazu auf, am Dien­stag die Bäume zu ver­lassen. Diese kamen
dem nicht nach. Gle­ichzeit­ig macht­en Vattenfall-Mitarbeiter_innen
Mes­sun­gen an dem trock­en­gelegten Ham­mer­graben und nah­men sowohl Leute
auf
den Bäu­men als auch Aktivist_innen im Dor­frest mit ein­er Fotokam­era auf.
Dies lässt auf Vor­bere­itun­gen für eine Räu­mung schließen.

Weit­ere Unter­stützung am Boden und Baumbesetzer_innen sind willkommen.
Also packt eure Schlaf­säcke und Iso­mat­ten ein und kommt ins Dorf Lakoma,
meldet euch unter aktion@robinwood.de und 0160/96347227.

Eine Anfahrtsskizze und Infos über den vor­ange­gan­genen Rechtsstre­it gibt
es unter www.lacoma.info und eine Pressemit­teilung über weitere
Tage­bau-Pläne, die am Dien­stag bekan­nt gegeben wur­den, find­et sich hier:
http://www.umwelt.org/robin-wood/german/presse/index-070919b.htm.

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Entscheidung zum Bleiberecht-gegen Sippenhaft

Bernau — Das Amts­gericht Bernau wan­delt Jugend­strafe gegen kurdischen
Jugendlichen zugun­sten des Angeklagten in milderes Sank­tion­s­mit­tel um, weil die Jugend­strafe auf Bewährung zum Auss­chluss der Anwen­dung der Alt­fall­regelung (§104a Abs.3 Aufen­thG bzw. IMK Beschluss ) für die gesamte Fam­i­lie führe.Diese “Sip­pen­haft” stelle eine ver­fas­sungswidrige Härte dar.

Aus der Urteilsbegründung :

“Das Amts­gericht Bernau — Jugend­schöf­fen­gericht — ist davon überzeugt, dass die hier in Frage ste­hende Alt­fall­regelung zunächst den Angeklagten bere­its zum bloßen Objekt degradiert und damit seine “Men­schen­würde, die
selb­stver­ständlich auch ein unter Dul­dung ste­hen­der Jugendlich­er hat,” verletzt.
Denn sofern das Gericht gegen den Angeklagten eine Jugend­strafe ver­hängt hätte, hätte dies für den Angeklagten die Wirkung zeit­i­gen kön­nen, dass seine Fam­i­lie nicht der Alt­fall­regelung unter­fällt und damit aus der
Bun­desre­pub­lik gegebe­nen­falls hätte abgeschoben wer­den können.…Dies alleine auf­grund des Umstandes, dass er in eine Fam­i­lie hineinge­boren wurde, die seit über 12 Jahren in der Bun­desre­pub­lik lediglich geduldet wird. “Weswe­gen der Geset­zge­ber vor­liegend zwis­chen unter Duldung
ste­hen­den jugendlichen Delin­quenten und deutschen jugendlichen Delin­quenten unter­schei­det, ver­mag das Gericht nicht zu erken­nen. Da diese Ungle­ich­be­hand­lung einzig und allein auf der Abstam­mung beruht, ist sie damit als ver­fas­sungswidrig im Hin­blick auf das Diskriminierungsverbot
zu werten.”

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Angriff auf Punks

Am 20. Sep­tem­ber 2007 find­et vor dem Amts­gericht Bad Freien­walde ein
Prozess gegen drei Recht­sex­treme statt, die sich wegen eines Angriffs
auf zwei alter­na­tive Jugendliche im Jan­u­ar dieses Jahres zu verantworten
haben.

Am 27. Jan­u­ar 2007 sollen Ricar­do C., Johannes B. und Robert G. aus
ein­er Gruppe her­aus zwei Jugendliche, die augen­schein­lich dem
alter­na­tiv­en Milieu ange­hören, unter anderem mit den Worten
»Scheiß-Zeck­en, ver­pisst euch!« beschimpft haben. Die beiden
Jugendlichen sollen zu Boden gestoßen und anschließend von zwei
Angreifern getreten wor­den sein. Nach­dem die Jugendlichen sich ein Stück
ent­fer­nen kon­nten, soll ein­er der bei­den einge­holt und erneut attackiert
wor­den sein. Durch Tritte ins Gesicht und gegen den Oberkör­p­er erlitt er
Ver­let­zun­gen, die ambu­lant behan­delt wer­den mussten.

Die drei Täter sind polizeilich bekan­nt und haben in der Vergangenheit
aus ihrer Gesin­nung keinen Hehl gemacht, so soll Robert G. Kon­tak­te zum
»Märkischen Heimatschutz« unter­hal­ten haben. Die Neon­azi-Grup­pierung war
bis Ende 2006 vor allem im Nor­dosten Bran­den­burgs durch zahlreiche
Aktio­nen in Erschei­n­ung getreten.

Der Prozess find­et im Saal 104 des Amts­gerichts Bad Freien­walde um 9.00
Uhr statt.

Weit­ere Informationen:
Johan­na Kretschmann
Opferperspektive
Tele­fon 0331 8170000

Inforiot