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“Hätschelhans” und seine Bande

“Hätschel­hans” und seine Bande

Wie eine ras­sis­tis­che Ter­ror­gruppe im Havel­land zehn Monate ihr Unwe­sen
treiben konnte

(MAZ) POTSDAM Während die Vor­sitzende des 1. Großen Straf­se­n­ats des Bran­den­bur­gis­chen
Ober­lan­des­gerichts, Gisela Thaeren-Daig, in ihrer mehr als zweistündi­gen
Urteils­be­grün­dung darüber sin­nierte, wie es so weit kom­men kon­nte, dass
zwölf 14- bis 18-jährige Schüler und Lehrlinge plan­mäßig ras­sis­tisch
motivierte Bran­dan­schläge auf Imbisse aus­ländis­ch­er Betreiber im
Havel­land verübten, beze­ich­nete im Gerichtssaal der Vater eines
Angeklagten die Rich­terin wieder­holt leise als ein “Stück Scheiße”. Und
als die Rich­terin den 20 Jahre alten Haup­tangeklagten Christo­pher H. für
dessen frem­den­feindliche Auf­fas­sung kri­tisierte, “die Aus­län­der” näh­men
“den Deutschen” “die Arbeit­splätze” weg, grum­melte der Mann in der
drit­ten Sitzrei­he: “Stimmt doch.” Nach der Ver­hand­lung meinte vor dem
Gebäude des Amts­gerichts Pots­dam auch eine Frau, man habe “von der
Rich­terin nichts anderes erwartet”. Alles werde verdreht. 

Er habe eine christliche Erziehung erhal­ten, hat­te Christo­pher H., der
Rädels­führer der ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung “Freiko­rps”, dem Gericht
während der zumeist nichtöf­fentlichen Ver­hand­lun­gen erzählt. Gegen Juden
habe er nichts, meinte der junge Mann aus Pausin bei Nauen, der nach
seinem Abitur mit der Durch­schnittsnote 2,6 eigentlich eine Kar­riere als
Beruf­s­sol­dat bei der Bun­deswehr anges­teuert hat­te. Auf dem Anzeige­feld
seines von der Polizei beschlagnahmten Handys erschien allerd­ings die
Karikatur eines Juden vor dem Konzen­tra­tionslager Buchen­wald mit einem
Zu-Satz, den Rich­terin Thaeren-Daig mit kein­er christlichen Erziehung
erk­lären kon­nte: “Ich habe Hunger, mir ist kalt, lasst mich schnell nach
Buchenwald.” 

Es sei dem Sen­at nicht gelun­gen zu erk­lären, warum sich die angeklagten
jun­gen Män­ner “als Her­ren über andere erhöht­en”, räumte Thaeren-Daig
ein. Die Gerichtsver­hand­lung habe nicht bewiesen, dass die Eltern ihre
Kinder zu Intol­er­anz und Frem­den­feindlichkeit erzo­gen hät­ten. Den­noch
müssten im Leben­sum­feld der Jugendlichen zahlre­iche Erwach­sene
Grund­la­gen für das ras­sis­tis­che Gedankengut gelegt haben, ver­mutete die
Richterin. 

“Am lieb­sten het­ze ich gegen Juden” 

Die bei den Mit­gliedern der Ter­rorzelle ent­deck­ten recht­sex­tremen
Devo­tion­alien recht­fer­ti­gen nach Auf­fas­sung des Sen­ats die Beze­ich­nung
als “Neon­azis”. Bei einem Mit­glied fand die Polizei eine Fahne der
ver­bote­nen, mil­i­tan­ten recht­sex­tremen Grup­pierung “Blood & Hon­our”, auf
dem Com­put­er eines anderen leuchtete als Bild­schirm­schon­er der Text
“Deutsch­land den Deutschen, Aus­län­der raus”. Beliebt in der Gruppe war
auch das Lied der ver­bote­nen Neon­azi-Band “Landser” mit dem Titel “Der
Het­zer” und der Textzeile “Am lieb­sten het­ze ich gegen Juden. Und gegen
Kanaken, die belagern unser Land”. An der neon­azis­tis­chen Pro­pa­gan­da,
die teil­weise auch in den Jugendz­im­mern hing, nahm in den Fam­i­lien
offen­bar nie­mand ern­sthaft Anstoß. Auch in der Schule sowie der
Frei­willi­gen Feuer­wehr, in der mehrere Jugendliche mitwirk­ten, reagierte
nie­mand auf die recht­sex­treme Gesin­nung. Die Serie von Brand­s­tiftun­gen
wurde nur durch einen Zufall aufgek­lärt, weil ein Dorf­polizist Zeuge
eines Tele­fonge­spräch­es über die Anschläge wurde. 

Die jun­gen Angeklagten, die mit ihren Bran­dan­schlä­gen laut Gericht
“vorsät­zlich die strafrechtlich geschützten Grund­la­gen des friedlichen
Zusam­men­lebens” störten, entstammten nicht von Alko­holmiss­brauch und
Gewalt geprägten Fam­i­lien, son­dern vielmehr “bürg­er­lich geord­neten
Ver­hält­nis­sen”, so die Sen­atsvor­sitzende. Die Täter besucht­en die
Schule, macht­en ihre Abschlüsse, erhiel­ten eine Lehrstelle. Schloss­er
war der Vater des einen, Bau­mas­chin­ist, Infor­ma­tion­stech­niker, Tis­chler,
Kraft­fahrer oder Elek­tromon­teur waren die Väter von anderen. Manche
Eltern hat­ten es finanziell zu etwas gebracht, einige ein eigenes
Ein­fam­i­lien­haus gebaut. 

Als Christo­pher H. im Alter von 16 Jahren begann, zwei bis drei Jahre
jün­gere Schüler um sich zu scharen und mit ihnen im Wald neben dem Hof
der Eltern mil­itärische Spiele in Uni­for­men zu ver­anstal­ten, hat­ten H.s
Eltern nichts einzuwen­den. Sie seien vielmehr froh gewe­sen, so das
Gericht, dass ihr einzel­gän­gerisch­er “Hätschel­hans”, wie ein Vertei­di­ger
ihn nan­nte, nicht mehr allein war. Christo­pher H. wurde auch dann nicht
zurecht­gewiesen, als der Tre­ff­punkt auf dem Hof mit ein­er
Reich­skriegs­flagge verklei­det wurde und recht­sex­treme Musik aus der
Sche­une tönte. 

Manche Opfer leben noch heute in Angst 

Vor den jun­gen Gle­ich­gesin­nten hielt der “beseelte Aus­län­der­has­s­er”
(Thaeren-Daig) Christo­pher H. immer öfter Het­zre­den gegen Aus­län­der. Sie
hät­ten “nicht das Recht, sich hier niederzu­lassen”, und seien krim­inell,
lautete der Tenor. “Wenn man rechts ist, hat man auch was gegen
Aus­län­der”, set­zte sich als Mei­n­ungsmuster all­ge­mein durch. Im Som­mer
2003 glaubte H., Het­zti­raden allein reicht­en nicht aus. Man müsse etwas tun. 

Bei ein­er von ihm ein­berufe­nen Ver­samm­lung nahe dem elter­lichen Hof
grün­de­ten die jun­gen Neon­azis die mil­i­tante Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion
“Freiko­rps”. H. wurde als Anführer anerkan­nt, zwei weit­ere Jung­nazis zu
Schrift­führer und Kassier­er bes­timmt. Man vere­in­barte Fahrübun­gen,
redete über Fluchtwege und falsche Ali­bis. Ein Ver­lassen der Gruppe
wurde als “Ver­rat” stig­ma­tisiert. Das in dem Grün­dung­spro­tokoll notierte
Ziel der Kam­er­ad­schaft war es, Bran­dan­schläge auf Imbisse aus­ländis­ch­er
Betreiber zu verüben, um deren wirtschaftliche Exis­ten­z­grund­lage zu
ver­nicht­en. Zwis­chen der Grün­dung von “Freiko­rps” im August 2003 und der
Zer­schla­gung der Bande durch die Polizei im Juni 2004 wur­den manche
Imbisse sog­ar mehrfach angezün­det. Die Ver­sicherungssum­men wür­den
unbezahlbar wer­den und die Betreiber zum Ver­lassen des Havel­lands
zwin­gen, so das Kalkül. Manche der Opfer leben noch heute in Angst. 

Selb­stver­ständlich, so Sen­atsvor­sitzende Thaeren-Daig, sei das
“Freiko­rps” nicht mit Ter­ror­grup­pen wie al-Qai­da ver­gle­ich­bar. Doch auch
bei den jun­gen Leuten aus dem Havel­land “lag eine ter­ror­is­tis­che
Zielset­zung vor”, wie die Gen­er­al­staat­san­waltschaft in ihrer Anklage
her­aus­gear­beit­et hat­te. Die Anschläge richteten sich nicht gegen
indi­vidu­elle Aus­län­der, son­dern “gegen Aus­län­der als Aus­län­der” und
somit “gegen die Unan­tast­barkeit der Würde jedes einzel­nen”. “Freiko­rps”
wollte nicht nur Aus­län­der aus dem Havel­land und schließlich aus ganz
Bran­den­burg vertreiben, son­dern auch Zuzugs­bere­ite durch Ein­schüchterung
abschreck­en. Dadurch wäre ein “großer Anse­hensver­lust des Lan­des
Bran­den­burg möglich” gewesen. 

Es war von Säu­berun­gen die Rede

Am Ende des Pots­damer Neon­azi-Prozess­es stellt das Gericht fest: Angeklagte
woll­ten Aus­län­der vertreiben

(BM) Pots­dam — Christo­pher H. wirk­te klein und schmächtig zwis­chen seinen
Bewach­ern im Pots­damer Amts­gericht. Und es erschien angesichts sein­er
kör­per­lichen Unter­legen­heit fast grotesk, als Hand­schellen aufgeschlossen
wur­den und die Jus­tizbe­di­en­steten arg­wöh­nisch in sein­er Nähe blieben. Doch
die Sicher­heitsvorkehrun­gen kamen nicht von unge­fähr. Der Abi­turi­ent war
Chef ein­er Bande, die zwis­chen August 2003 und Mai 2004 im Havel­land neun
Bran­dan­schläge auf Geschäfte von Türken und Viet­name­sen verübte. 

Der 20 Jahre alte “Rädels­führer” bekam vom 1. Straf­se­n­at des Bran­den­burg­er
Ober­lan­des­gericht­es auch die mit Abstand höch­ste Jugend­strafe: viere­in­halb
Jahre wegen Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung und Brand­s­tiftung.
Elf andere junge Män
ner — Auszu­bildende, Schüler, fünf von ihnen besitzen
die Fach­hochschul­reife — erhiel­ten Bewährungsstrafen zwis­chen acht Monat­en
und zwei Jahren; der Sen­at wird ihnen zugute gehal­ten haben, daß sie unter
der Kura­tel von Christo­pher H. standen. Er soll schon als 14jähriger in
seinem bran­den­bur­gis­chen Dorf mit Jün­geren Kriegsspiele ver­anstal­tet haben.
Richtig ernst, sagte die Sen­atvor­sitzende Gisela Thaeren-Daig, sei es im
Juli 2003 gewor­den. Da hat­te H. auf einem Feld in Span­dau die Kam­er­ad­schaft
“Freiko­rps” gegrün­det. Es gab einen Schrift­führer, einen Kassier­er, ein
Pro­tokoll. Auch die Ziele waren klar definiert: “Aus­län­der soll­ten aus der
Gegend ver­trieben wer­den”, beschrieb es Gisela Thaeren-Daig. Es sei unter
den jun­gen Leuten von “Säu­berun­gen” die Rede gewe­sen. Das stelle sie “auf
eine Stufe mit ras­sis­tis­chen Ver­brech­ern”. Dabei habe es inner­halb der
Kam­er­ad­schaft zwei Grup­pen gegeben: Während sich ein Teil nur als
Kraft­fahrer oder für andere Hil­fs­di­en­ste zur Ver­fü­gung stellte, war der
andere auch zu Anschlä­gen bereit. 

Ein wirk­lich­es Motiv für die recht­sex­treme Geis­te­shal­tung, resümierte die
Rich­terin, habe der Sen­at nicht find­en kön­nen. Die Angeklagten kämen
keineswegs — wie so oft bei ähn­lichen Fällen — aus dis­sozialen
Ver­hält­nis­sen. Die Eltern seien “das, was man bürg­er­lich nen­nt”, hät­ten
Arbeit, meist eigene Häuser, auch die Angeklagten selb­st hät­ten durch
Schu­la­b­schlüsse und Lehrverträge einen ordentlichen Start ins Leben gehabt.
Bemerkenswert sei aber schon, wie wenig die Hin­wen­dung der Angeklagten zum
Recht­sex­trem­is­mus aufge­fall­en sei. Deut­lich gewor­den sei es nur bei der
Mut­ter des Rädels­führers. Sie habe den Sohn “nach­haltig unter­stützt”. Gegen
die Frau läuft ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Bei­hil­fe zur Brandstiftung. 

Aber auch andere, sagte Rich­terin Thaeren-Daig, hät­ten etwas mit­bekom­men
haben müssen. Nach den Fes­t­nah­men wur­den bei den jun­gen Leuten, die bis auf
eine Aus­nahme bei den Eltern wohn­ten, Nazi-Devo­tion­alien gefun­den; eben­so
das aus dem Inter­net herun­terge­ladene Buch “Mein Kampf”, Sprengstoff und
zuhauf CDs mit ein­schlägiger Musik: “Mit het­zen­den, wider­lichen Tex­ten, die
zur Gewalt gegen Fremde und Schwule aufrufen”, sagte Rich­terin Thaeren-Daig. 

Vor Gericht hät­ten die Angeklagten erk­lärt, sich vom Recht­sex­trem­is­mus
abgewen­det zu haben. “Wir müssen das so zur Ken­nt­nis nehmen”, sagte sie
skep­tisch, “wir kön­nen ihnen nicht in die Köpfe gucken.” 

Neon­azis als Ter­ror­gruppe verurteilt

Jugendliche zün­de­ten Läden von Aus­län­dern an

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM, 7. März. Im ersten Ter­ror­is­mus-Prozess Bran­den­burgs verurteilte das
Ober­lan­des­gericht am Mon­tag in Pots­dam zwölf Neon­azis zu teils mehrjähri­gen
Jugend­strafen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Neon­azis aus
dem Havel­land zwis­chen August 2003 und Mai 2004 ins­ge­samt zehn
Bran­dan­schläge auf asi­atis­che und türkische Imbissstände verübten. Der
20-jährige Rädels­führer erhielt viere­in­halb Jahre Jugend­haft. Die übri­gen
elf Angeklagten, zur Tatzeit zwis­chen 14 und 18 Jahre alt, beka­men
Jugend­strafen von acht Monat­en bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung
aus­ge­set­zt wurden. 

Elf der Angeklagten sind wegen der Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung
verurteilt wor­den, ein Angeklagter, der später zur Gruppe gestoßen war,
wurde wegen Beteili­gung an den Bran­dan­schlä­gen belangt. Die Jugendlichen
hat­ten sich selb­st als “Freiko­rps” beze­ich­net und die Imbissstände nachts in
Brand geset­zt. Dabei ent­stand ein Sach­schaden von 800 000 Euro, Men­schen
wur­den nicht verletzt. 

In der Urteils­be­grün­dung hieß es, wer aus­ländis­chen Mit­bürg­ern aus
Frem­den­hass das Recht abspreche, gle­ich­berechtigt am wirtschaftlichen Leben
teilzunehmen, störe vorsät­zlich die Grund­lage des frei­heitlichen
Zusam­men­lebens und stelle sich auf eine Stufe mit ras­sis­tis­chen Ver­brech­ern.
Die Richter stell­ten auch fest, dass es in der Schule keine aus­re­ichende
Auseinan­der­set­zung mit dem offenkundig recht­sex­tremen Auftreten des
Haup­tangeklagten gegeben habe. Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm
(CDU) beze­ich­nete das Urteil als “streng, aber angemessen”. 

Inzwis­chen ermit­telt die Staat­san­waltschaft Pots­dam auch gegen die Mut­ter
des Haup­tangeklagten — wegen Bei­hil­fe. Sie soll die Tat­en ihres Sohnes
geduldet haben. 

Viere­in­halb Jahre für den Rädelsführer

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM. Der Vor­wurf, ein­er ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung anzuge­hören, wiegt
schw­er. Deshalb hat­ten die Vertei­di­ger der zwölf jun­gen Neon­azis, die seit
fast drei Monat­en vor dem Bran­den­burg­er Ober­lan­des­gericht standen, immer
wieder ver­sucht, die Serie von zehn Bran­dan­schlä­gen auf aus­ländis­che Imbisse
als “Kinderkram” ein­er Gruppe von Pubertieren­den darzustellen. Doch am
Mon­tag wur­den elf der zwölf Jugendlichen für schuldig befun­den, Mit­glied der
neon­azis­tis­chen Ter­ror­gruppe “Freiko­rps” gewe­sen zu sein. Es war die erste
Verurteilung dieser Art in Brandenburg. 

Die Ein­stu­fung richte sich nicht danach, ob die Anschläge mit denen des
Ter­ror­net­zw­erkes El Kai­da ver­gle­ich­bar seien oder ob die Täter “gefährlich”
aussähen, sagte die Vor­sitzende Rich­terin Gisela Thaeren-Daig. Entschei­dend
sei, dass die Gruppe das friedliche Zusam­men­leben mit Aus­län­dern durch
Anschläge zer­stören wollte. “Sie haben sich zu ein­er Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion
zusam­mengeschlossen, um mit Bran­dan­schlä­gen die wirtschaftliche
Exis­ten­z­grund­lage von Aus­län­dern im Havel­land zu ver­nicht­en und diese zu
vertreiben”, sagte die Richterin. 

Den Haup­tangeklagten Christo­pher H. beze­ich­nete das Gericht als “beseel­ten
Aus­län­der­has­s­er”. Der 20-jährige Abi­turi­ent wollte ABC-Waf­fen­spezial­ist bei
der Bun­deswehr wer­den. Er habe den Plan geschmiedet und umge­set­zt, eine
“Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion mit gle­ich­gesin­nten recht­sex­tremen Per­so­n­en zu
gründen”. 

Toleriert, gebil­ligt, ignoriert 

Demon­stra­tio­nen oder Het­zre­den hätte sie als wirkungs­los zur Durch­set­zung
ihrer Ziele ange­se­hen. “Sie woll­ten die Gegend von Aus­län­dern säu­bern, wie
sie es nan­nten”, sagte sie. Viere­in­halb Jahre muss Christo­pher H. ins
Gefäng­nis. Die anderen Angeklagten erhiel­ten Bewährungsstrafen. 

Das Gericht ver­suchte zu ergrün­den, warum aus den jun­gen Män­nern, die aus
“geord­neten Ver­hält­nis­sen” stam­men, Neon­azis wur­den. Die Ver­ant­wor­tung dafür
sieht die Rich­terin im Umfeld der Täter. Die Angeklagten hät­ten “sel­ten
Aus­län­der ken­nen gel­ernt und hat­ten auch kein Inter­esse daran”, sagte sie.
“Viele Erwach­sene müssen die Grund­lage dafür gelegt haben, dass sie
intol­er­ant wur­den und sich als Her­ren­men­schen auf­führten.” Die Eltern hät­ten
es toleriert, gebil­ligt oder ignori­ert, dass ihre Söhne — zur Tatzeit
2003/2004 zwis­chen 14 und 18 Jahre alt — in ihren Zim­mern
Reich­skriegs­fah­nen, Hak­enkreuze, NSDAP-Abze­ichen hän­gen hat­ten und
massen­haft Musik­träger und Sym­bole von teil­weise ver­bote­nen recht­sex­tremen
Bands oder Organ­i­sa­tio­nen zusam­men tru­gen. Ein­er besaß Muni­tion und
Sprengstoff. Sie fotografierten sich bei Par­tys mit Hit­ler­gruß, einige luden
sich Hitlers “Mein Kampf” aus dem Inter­net auf den Com­put­er. Sie schick­ten
sich Bild­nachricht­en auf ihre Handys, die einen jüdisch ausse­hen­den Mann vor
dem KZ Buchen­wald zeigte. Dazu der Spruch: “Ich hab′ Hunger, mir ist kalt.
Lasst mich schnell nach Buchenwald.” 

Die Rich­terin sagte: “Sie kon­nten ihren krim­inellen Nei­gun­gen nachge­hen,
unbe­hel­ligt von den Erwach­se­nen.” Die Mut­ter des Rädels­führers habe ihn
sog­ar unter­stützt. Zwar hät­ten die Angeklagten ihre Tat­en im Prozess
bedauert, ob dies glaub­haft sei, sei unklar geblieben. 

Das Gericht stufte die Gruppe ein­deutig als ter­ror­is­tis­che V
ere­ini­gung ein.
Die Jugendlichen hat­ten ein Grün­dung­spro­tokoll unterze­ich­net und
Mit­glieds­beiträge kassiert. Sie hat­te eine feste Hier­ar­chie mit Anführer und
Schrift­führer, mit Mit­gliedern, die die Brand­sätze war­fen oder als Fahrer
fungierten, Ali­bis beschafften und Fluchtwege auskund­schafteten. “Es wur­den
Arm­binden mit der Auf­schrift Freiko­rps bestellt”, sagte die Rich­terin. Die
Angeklagten hat­ten sog­ar disku­tiert, sich ihre Blut­grup­pen ein­tä­towieren zu
lassen — ganz nach Vor­bild der SS. 

Beson­ders hohes Risiko in Brandenburg

(Berlin­er Zeitung) Und die Zahl recht­sex­trem­istis­ch­er Gewalt- und Straftat­en nimmt in
Bran­den­burg seit Jahren zu. Allein im ver­gan­genen Jahr stiegen die recht­en
Gewalt­tat­en um 20 Prozent auf 105 Fälle an. Darunter waren auch zwei Fälle
von ver­suchtem Totschlag. So kon­nte ein türkisch­er Imbiss-Besitzer in Brück
(Pots­dam-Mit­tel­mark) einen Brand­satz, der in seine Gast­stätte geschleud­ert
wor­den war, noch rechtzeit­ig löschen. Ins­ge­samt stieg die Zahl
recht­sex­trem­istis­ch­er Straftat­en um 58 Fälle auf 1 051 Fälle. 

Recht­sex­treme Gewalt­täter sind zu 83 Prozent Jugendliche unter 21 Jahren.
Viele Tat­en wer­den spon­tan aus der Gruppe und unter Alko­hole­in­fluss
began­gen. Doch daneben gibt es straff organ­isierte Neon­azi-Grup­pierun­gen wie
etwa den so genan­nten Märkischen Heimatschutz, der recht­sex­trem­istis­che
Pro­pa­gan­da betreibt. Nach Erken­nt­nis­sen der Staat­san­waltschaft wird der
Heimatschutz auch mit Sachbeschädi­gun­gen in zwei Arbeit­sagen­turen in
Verbindung gebracht. 

Keine Zuschüsse mehr 

Bran­den­burg gilt bei führen­den Köpfen der Neon­azi-Szene als sicheres
Rück­zugs­land. Eine dubiose Grup­pierung namens “Nationale Bewe­gung” wird
zudem für Bran­dan­schläge auf den Jüdis­chen Fried­hof in Pots­dam und auf
mehrere Imbissstände in den Jahren 2000 und 2001 ver­ant­wortlich gemacht.
Selb­st in Sicher­heit­skreisen bezweifelt man aber inzwis­chen, ob eine solche
Gruppe je wirk­lich existiert hat. 

Während die recht­sex­treme Gewalt einen neuen Höhep­unkt erre­icht hat,
stre­icht die Lan­desregierung dem Vere­in “Opfer­per­spek­tive” die Zuschüsse.
Der Vere­in küm­mert sich inten­siv um die Opfer rechter Gewalt. “Wir haben 45
000 Euro für dieses Jahr beantragt, aber nicht bekom­men”, sagt Dominique
John von der Opfer­per­spek­tive. Dadurch seien auch die 200 000 Euro aus dem
Bun­de­spro­gramm Civ­i­tas gefährdet, da sie durch die Lan­desmit­tel kofi­nanziert
wer­den müssten. Im ersten Hal­b­jahr 2005 habe der Vere­in noch ein­mal 100 000
Euro erhal­ten — aus Bundesmitteln. 

Neon­azi-Bande verurteilt

Erst­mals in Bran­den­burg wur­den Recht­sradikale als Ter­ror­is­ten eingestuft

(MAZ) POTSDAM Erst­mals sind in Bran­den­burg Neon­azis als Ter­ror­is­ten verurteilt
wor­den. Das Bran­den­bur­gis­che Ober­lan­des­gericht (OLG) verurteilte gestern in
Pots­dam elf der zwölf jun­gen Angeklagten wegen Grün­dung ein­er
ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung und fol­gte damit im Wesentlichen der Anklage der
Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des Bran­den­burg. Es war die bun­desweit
erste Verurteilung nach der Änderung des Para­graphen 129 a im Dezem­ber 2003,
der die Bil­dung ter­ror­is­tis­ch­er Vere­ini­gun­gen verfolgt. 

Der 20-jährige Rädels­führer der recht­sex­tremen Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion
“Freiko­rps”, der Abi­turi­ent Christo­pher H. aus Pausin im Havel­land, wurde zu
viere­in­halb Jahren Haft verurteilt, die elf Mit­täter beka­men
Bewährungsstrafen zwis­chen acht Monat­en und zwei Jahren. Einige hat­ten
ges­tanden, Bran­dan­schläge verübt zu haben. Zwis­chen August 2003 und Mai 2004
hat­ten Mit­glieder der Organ­i­sa­tion zehn Bran­dan­schläge auf Imbiss­bu­den
aus­ländis­ch­er Betreiber im Havel­land verübt und dabei einen Sach­schaden von
etwa 800 000 Euro angerichtet. 

“Wenn sich elf junge Män­ner zu ein­er Vere­ini­gung zusam­men­schließen, ‚um das
Havel­land von Aus­län­dern zu säu­bern′, ist das ter­ror­is­tisch”, betonte die
Vor­sitzende Rich­terin des 1. Großen Straf­se­n­ats des OLG, Gisela
Thaeren-Daig, in der Urteils­be­grün­dung. Das im Grün­dung­spro­tokoll von
“Freiko­rps” notierte Ziel war es, Aus­län­der aus dem Havel­land und
schließlich aus ganz Bran­den­burg zu vertreiben. Wer so das friedliche
Zusam­men­leben störe, stelle sich “auf eine Stufe mit ras­sis­tis­chen
Ver­brech­ern”, so Thaeren-Daig. 

Mit den nach Jugen­drecht gefäll­ten Urteilen fol­gte das Gericht weit­ge­hend
den Anträ­gen der Gen­er­al­staat­san­waltschaft, die gegen das Urteil keine
Rechtsmit­tel ein­le­gen will. Der Vertei­di­ger des Haup­tangeklagten Christo­pher
H. kündigte hinge­gen Revi­sion an. 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) würdigte das Urteil als Entschei­dung mit
Augen­maß. Es zeige sich, dass hier die Sozialkon­trolle durch Eltern, Schule
und Vere­ine ver­sagt habe. Nötig sei eine bre­ite Diskus­sion über die Ursachen
von Recht­sex­trem­is­mus in der Gesellschaft. 

Haft für recht­sex­treme Terroristen

Im Pots­damer “Freikorps”-Prozess erge­hen harte Urteile: Die Gruppe, die
Anschläge gegen Geschäfte von Zuwan­der­ern verübt hat, wird als
ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung eingestuft, der Haupt­täter muss auf Jahre ins
Gefäng­nis. Gericht: “Sig­nal an Neonazis”

(TAZ) Es hat ihnen alles nichts genützt. Die von der Vertei­di­gung als
“Jung­bul­len­herde” ver­harm­loste recht­sex­treme Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps” ist
in Pots­dam wegen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung verurteilt
worden. 

Das Bran­den­burg­er Ober­lan­des­gericht hat gegen alle zwölf Angeklagten
Haft­strafen ver­hängt, die bis auf eine zur Bewährung aus­ge­set­zt sind: Der
Haup­tangeklagte, der 20-jährige Christo­pher H., muss für viere­in­halb Jahre
ins Gefäng­nis. Damit fol­gt das Ober­lan­des­gericht dem Antrag der
Staat­san­waltschaft. Gegen H.s elf Mit­täter ergin­gen Bewährungsstrafen
zwis­chen acht Monat­en und zwei Jahren. 

Die Jugendlichen, die zur Tatzeit zwis­chen 14 und 19 Jahre alt waren, haben
zwis­chen August 2003 und Mai 2004 zehn Bran­dan­schläge auf Geschäfte und
Imbisse von Zuwan­der­ern verübt und einen Sach­schaden von 800.000 Euro
verur­sacht. Zuvor hat­ten sie die Ter­ror­gruppe “Freiko­rps” gegrün­det und ihr
Ziel, das Havel­land “aus­län­der­frei” zu machen, in ein­er Satzung
niedergelegt. Dazu bes­timmten sie einen Schrift­führer, den Verurteil­ten
Patrick P., sowie einen Kassier­er, Michael R. 

Während des Prozess­es hat­ten die Anwälte der Angeklagten den Tatvor­wurf
“Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung” nach Para­graph 129a StGB
vehe­ment bestrit­ten und ver­sucht, ihre Man­dan­ten als fehlgeleit­ete Opfer des
Haup­tangeklagten hinzustellen. Zudem stell­ten sie in ihren Plä­doy­ers
wahlweise auf den Alko­holpegel der Jugendlichen zur Tatzeit oder die
schwierige soziale Sit­u­a­tion in Ost­deutsch­land ab. 

In der Urteils­be­grün­dung heißt es nun deut­lich, wer Mit­bürg­ern aus
Frem­den­hass das Recht abspreche, am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Leben teilzunehmen, störe vorsät­zlich die Grund­lage des frei­heitlichen
Zusam­men­lebens und stelle sich auf eine Stufe mit ras­sis­tis­chen Ver­brech­ern.
Die Vor­sitzende Rich­terin sprach von einem “Sig­nal an alle Neon­azis”, die
sich aus der recht­sex­tremen Szene zurückziehen wollten. 

Die Angeklagten hät­ten “wie viele Jugendliche im Havel­land” eine
aus­län­der­feindliche Ein­stel­lung. In der Schule habe es keine aus­re­ichende
Auseinan­der­set­zung mit dem offen recht­sex­tremen Auftreten des
Haup­tangeklagten gegeben, der zur Tatzeit sein Abitur ablegte. Ob sich die
Angeklagten, wie vor Gericht erk­lärt, wirk­lich von ihrem recht­sex­tremen
Denken gelöst haben, “bleibe nur zu wün­schen”, sagte die Vor­sitzende
Richterin. 

Der Vere­in Opfer­per­spek­tive fordert nun vom Land ein “ein­deutiges Sig­nal”.
Die Geschädigten hät­ten auch nach den Anschlä­gen ihre Geschäfte
weit­er­be­trieben. “Aber in groß
er Angst”, wie Kai Wen­del, Sprech­er der
Ini­tia­tive, der taz sagt. Das Land möge für die Geschäfte, die nur zu
astronomis­chen Sum­men ver­sicherbar seien, einen Bürgschafts­fonds aufle­gen.
Für Opfer von Kör­per­ver­let­zun­gen durch Recht­sex­treme gebe es dieses Mod­ell
bere­its, das bei der Bun­de­san­waltschaft ange­siedelt sei. Das Land könne sich
die Kosten “von den Tätern zurückholen”. 

Recht­sex­treme Brand­s­tifter als Ter­ror­is­ten verurteilt

“Freiko­rps” wollte Aus­län­der vertreiben / Viere­in­halb Jahre Haft für
Rädelsführer

(Tagesspiegel) Pots­dam — Erst­mals in der Geschichte des Lan­des Bran­den­burg sind poli­tis­che
Straftäter in einem Prozess als Ter­ror­is­ten eingestuft wor­den. Das
Ober­lan­des­gericht verurteilte den Rädels­führer der recht­sex­tremen
Unter­grund­gruppe “Freiko­rps”, Christo­pher H., wegen Rädels­führerschaft und
fünf Fällen von Brand­s­tiftung zu viere­in­halb Jahren Haft. Der 20- Jährige
hat­te eine Serie von Bran­dan­schlä­gen auf aus­ländis­che Klei­n­un­ternehmen im
Havel­land ini­ti­iert und zum Teil selb­st verübt. Die weit­eren elf
Angeklagten, alles Jugendliche und Her­anwach­sende, kamen mit Strafen
zwis­chen acht Monat­en und zwei Jahren Haft auf Bewährung davon. Das Gericht
erlegte ihnen außer­dem gemein­nützige Arbeit zwis­chen 100 und 200 Stun­den
auf. 

Die Richter fol­gten weit­ge­hend der von Bran­den­burgs Gen­er­al­staat­san­walt
Erar­do Raut­en­berg for­mulierten Anklage. Die Angeklagten hät­ten das Ziel
ver­fol­gt, “Aus­län­dern durch Brand­s­tiftung die Exis­tenz zu nehmen” und sie zu
vertreiben, sagte Rich­terin Gisela Thaeren-Daig. Sie begrün­dete die
Verurteilung von elf der zwölf Angeklagten wegen Grün­dung ein­er
ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung unter anderem mit dem Schaden, den die
Brand­s­tiftun­gen dem Anse­hen der Bun­desre­pub­lik und Bran­den­burgs zuge­fügt
haben. “Die krim­inelle Energie war ganz mas­siv.” Die Rich­terin bescheinigte
den Angeklagten eine “ver­w­er­fliche Gesin­nung”. Die Vertei­di­ger hat­ten den
Vor­wurf der Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung zurück­gewiesen. Der
Anwalt des Haupt­täters kündigte Revi­sion an. 

Die Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps” hat­ten elf Angeklagte auf Ini­tia­tive von
Christo­pher H. im Juli 2003 gegrün­det. Ein weit­er­er Recht­sex­trem­ist stieß im
Okto­ber dazu. Die Gruppe gab sich eine vere­in­sähn­liche Struk­tur mit
Schrift­führer und Kassier­er. Dann schlug “Freiko­rps” los: Von August 2003
bis Mai 2004 wur­den in Nauen, Briese­lang, Falkensee und Schön­walde
viet­name­sis­che und türkische Imbisse und Restau­rants sowie ein
viet­name­sis­ches Tex­tilgeschäft angezündet. 

Bei einem Anschlag verur­sacht­en H. und ein Mit­täter einen Großbrand: Als sie
Ende August 2003 in Nauen einen viet­name­sis­chen Imbiss ansteck­ten, grif­f­en
die Flam­men auf ein Einkauf­szen­trum über. Allein dabei ent­stand Sach­schaden
von mehr als ein­er hal­ben Mil­lion Euro. Ins­ge­samt richtete das “Freiko­rps”
Schä­den von mehr als 600 000 Euro an. Nur durch Zufall wurde kein Men­sch
verletzt. 

Die Angeklagten nah­men das Urteil ohne erkennbare Regung auf. Einige hät­ten
sich entschuldigt, sagte die Rich­terin. Gen­er­al­staat­san­walt Raut­en­berg
berichtete später, gegen die Mut­ter des Rädels­führers H. sei ein Ver­fahren
wegen Bei­hil­fe zur Brand­s­tiftung ein­geleit­et wor­den. Außer­dem werde gegen
einen Jugendlichen ermit­telt, der von den Straftat­en gewusst, sie aber nicht
angezeigt haben soll. Der Fall “Freiko­rps” hat­te über Bran­den­burg hin­aus
Auf­se­hen erregt, weil mehreren Bürg­ern das Treiben der Ter­ror­gruppe bekan­nt
gewe­sen sein soll, ohne dass die Polizei informiert wurde. 

Rat­losigkeit über die rechte Ter­ror­gruppe aus Pausin

Viere­in­halb Jahre Haft für Haup­tangeklagten im Neonazi-Prozess

(LR) Auf der Anklage­bank saßen zwölf Jugendliche — unsicht­bar daneben aber auch
die Eltern, die Lehrer, ein ganzes Dorf. Sollte nie­mand der knapp 750
Ein­wohn­er in der Havel­land-Gemeinde Pausin bemerkt haben, dass die
Jugendlichen unver­hohlen aus­län­der­feindlich waren? Die Vor­sitzende Rich­terin
im Pots­damer Neon­azi-Prozess, Gisela Thaeren-Daig, for­mulierte es bei der
Urteils­be­grün­dung gestern in Pots­dam vor­sichtig: “Wir haben keine Hin­weise
auf eine rechts­gerichtete Erziehung”, es habe aber auch keine Reak­tion auf
die offen zur Schau getra­gene Ein­stel­lung der Jugendlichen gegeben. 

“Das Gericht geht davon aus, dass viele Erwach­sene die rechte Ein­stel­lung
teil­ten”, sagte Thaeren-Daig. “Die Angeklagten müssten doch in der Schule
Grund­be­griffe von Men­schlichkeit und Tol­er­anz gel­ernt haben.” Let­ztlich
kon­nte aber nicht fest­gestellt wer­den, wie es zu der Entwick­lung kam, räumte
sie rat­los ein. Für Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) ist klar: Die soziale
Kon­trolle von Eltern, Lehrern und Vere­inen hat versagt. 

Elf Jugendliche hat­ten in dem 750-Ein­wohn­er-Ort Pausin bei Nauen eine
rechts­gerichtete Kam­er­ad­schaft gegrün­det. Ein zwölfter stieß später dazu.
Sie ver­anstal­teten Par­tys in der elter­lichen Sche­une des Rädels­führers.
Diese war geschmückt mit der Reich­skriegs­flagge, rechte Lieder wur­den
gespielt, der Hit­ler­gruß gezeigt. 

Zwei der Angeklagten hat­ten auf ihrem Handy-Bild­schirm die Karikatur eines
Juden vor einem KZ. “Den Text dazu muss man sich auf der Zunge zerge­hen
lassen”, sagte die Rich­terin sichtlich erschüt­tert und zitierte: “Ich hab
Hunger, mir ist kalt, lasst mich schnell nach Buchen­wald”. Auf einem der
Com­put­er wurde Hitlers “Mein Kampf” gefunden. 

Der Haupt­täter, der zu viere­in­halb Jahren Jugend­strafe verurteilt wurde,
habe von seinem Eltern­haus keine Kor­rek­turen zu erwarten gehabt, kri­tisierte
das Ober­lan­des­gericht. Im Gegen­teil: Gegen die Mut­ter ermit­telt die
Staat­san­waltschaft wegen Bei­hil­fe zu den Anschlä­gen. Sin­ngemäß soll sie
gesagt haben: “Lasst euch nicht erwis­chen!” Sie habe den Sohn in sein­er
men­schen­ver­ach­t­en­den Gesin­nung bestärkt. 

Sehr geheim kann die Gruppe kaum gewe­sen sein. Sie zogen mit alten NVA- und
Feuer­wehruni­for­men neb­st Stahlhel­men durch den Wald und ver­anstal­teten
Schießübun­gen mit Luft­gewehren. Eine pubertierende “Jung­bul­len­herde” eben,
sagte ein­er der Vertei­di­ger in seinem Plä­doy­er. Das sahen wohl auch die
Nach­barn so. Erst durch einen anony­men Anruf bei der Polizei flog die
Kam­er­ad­schaft auf. 

Die Hypothese von zer­rüt­teten Ver­hält­nis­sen und Arbeit­slosigkeit als Anstoß
für eine rechts­gerichtete Entwick­lung greift hier nicht. Die Jugendlichen
stammten alle aus bürg­er­lichen Ver­hält­nis­sen, betonte das Gericht. Sie sind
Schüler, Lehrlinge oder ste­hen schon im Beruf. Sie haben zumeist
beruf­stätige Eltern, die in Eigen­heimen wohnen. Allerd­ings hät­ten sie auch
kaum Gele­gen­heit gehabt, Aus­län­der ken­nen zu lernen. 

Auch in der Schule, dem human­is­tis­chen Goethe-Gym­na­si­um in Nauen, war der
Rädels­führer bekan­nt für seine Ansicht­en. Seine Vor­liebe für Chemie und
explo­sive Exper­i­mente bracht­en ihm den Spitz­na­men “Bombi” ein. In der
Abitur-Zeitung 2004 urteil­ten seine Mitschüler über den 20-Jähri­gen
(Abitur-Note 2,6): “Ähn­lichkeit­en zu einem öster­re­ichis­chen Dik­ta­tor;
gefährlich; Größen­wahn.” Er selb­st ver­sprach an gle­ich­er Stelle: “Ihr hört
noch von mir.” 

Hin­ter­grund Revi­sion angekündigt 

Nach den Urteilen hat der Vertei­di­ger des Haup­tangeklagten, Michael
Tschirschke, Revi­sion angekündigt. Alle zwölf Vertei­di­ger seien sich vor dem
Urteil einig gewe­sen, dass es nicht zu ein­er Verurteilung wegen Grün­dung
ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung kom­men könne, sagte er gestern. Das Land
Bran­den­burg sei durch die Anschläge auf Imbisse und Geschäfte von Aus­län­dern
nicht geschädigt worden.

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DNA-Tests: CDU lobt SPD-Haltung

(MAZ) In der Frage von DNA-Tests bei der Ver­brechens­bekämp­fung bewe­gen sich
Bran­den­burgs Koali­tion­spart­ner aufeinan­der zu. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm
(CDU) begrüßte am Mon­tag, dass sich die SPD inzwis­chen offen­bar der Hal­tung
sein­er Partei zum genetis­chen Fin­ger­ab­druck angenähert habe. Die
innen­poli­tis­che Sprecherin der SPD-Land­tags­frak­tion, Brit­ta Stark, hat­te
sich zuvor “für eine teil­weise Ausweitung der DNA-Tests” aus­ge­sprochen.
Grundbe­din­gung sei jedoch die Ein­hal­tung der Persönlichkeitsrechte. 

Um sie zu schützen, schlägt die SPD-Poli­tik­erin vor, die miss­bräuch­liche
Nutzung von DNA-Dat­en unter Strafe zu stellen. Jet­zt müsse abge­wartet
wer­den, wie sich die SPD-Frak­tion ins­ge­samt posi­tion­iere, sagte Schön­bohm.
Offen­bar sei diese aber auf dem richti­gen Weg. DNA-Tests wirk­ten auf
poten­zielle Täter abschreck­end. Die Per­sön­lichkeit­srechte der Betrof­fe­nen
wür­den keines­falls mehr als bei einem nor­malen Fin­ger­ab­druck eingeschränkt.
Nun sei die Lan­desregierung gefordert, eine entsprechende
Bun­desratsini­tia­tive einzubringen. 

Der Bund Deutsch­er Krim­i­nal­beamter (BDK) kri­tisierte Starks Äußerun­gen als
“halb­herzig”. Deren Vorschlag bleibe “unkonkret und nicht fass­bar”, sagte
der BDK-Lan­desvor­sitzende Wolf­gang Bauch. So sei unklar, was Stark meine:
nur eine stärkere Nutzung von DNA-Analy­sen im Rah­men gel­tenden Rechts oder
eine Gle­ich­set­zung des “genetis­chen Fin­ger­ab­drucks” mit dem herkömm­lichen
Fingerabdruck. 

Die SPD-Frak­tion müsse “klar pos­i­tiv” Farbe zur Geset­zesini­tia­tive der
Län­der Hes­sen, Bay­ern, Ham­burg, Saar­land und Thürin­gen beken­nen und so den
Weg für ein Ja Bran­den­burgs im Bun­desrat frei machen, forderte Bauch. Die
Ini­tia­tive strebt eine Gle­ich­stel­lung von DNA- Tests mit der
erken­nungs­di­en­stlichen Behand­lung und den Fort­fall des Richter­vor­be­halts an. 

“Das The­ma ist vielschichtig und muss in Ruhe disku­tiert wer­den”, bemerk­te
der Sprech­er der SPD-Land­tags­frak­tion, Flo­ri­an Engels und wies gle­ichzeit­ig
die Kri­tik des Bun­des Deutsch­er Krim­i­nal­beamter als unbe­grün­det zurück.

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Kontroverse um Gedenken

(MAZ) BELZIG Die für den 28. April geplante Feier­stunde des Kreistages
Pots­dam-Mit­tel­mark zum 60. Jahrestag der Befreiung hat in der jüng­sten
Sitzung des Gremi­ums eine poli­tis­che Debat­te um die his­torische Einord­nung
von Tätern, Opfern und Befreiern ausgelöst. 

Anlass des Stre­it­ge­sprächs war der einge­brachte Beschlusstext, mit dem die
Feier­stunde im kom­menden Plenum for­mal besiegelt wer­den und die inhaltliche
Ver­ant­wor­tung an Lan­drat Lothar Koch (SPD) über­tra­gen wer­den sollte. Er hat
ver­sichert, einen würdi­gen Rah­men und einen geeigneten Red­ner zu find­en. Die
Entste­hung und die Bear­beitung des let­ztlich von Par­la­mentschef Chris­t­ian
Stein (CDU) unterze­ich­neten Antrages wur­den schließlich kon­tro­vers
disku­tiert. Ursprünglich war die Ini­tia­tive für das Gedenken von der
PDS-Frak­tion aus­ge­gan­gen, deren Vor­sitzende Ilona Her­mann sich angesichts
der “ober­fläch­lichen, his­torisch und poli­tisch unko­r­rek­ten” Vor­lage, in
deren Betr­e­f­fzeile vom “60. Jahrestag der Beendi­gung des Zweit­en
Weltkrieges” die Rede ist, zu ein­er per­sön­lichen Erk­lärung ver­an­lasst sah.
Auch wenn der eigentliche Beschlusstext die Befreiung vom Faschis­mus
benenne, genüge er in der Begrün­dung nicht der angemesse­nen kom­plex­en
Einord­nung. Den Wider­spruch der Sozial­istin rief vor allem dieser Satz
inner­halb des fünf Zeilen-Textes her­vor: “Der Tod von Mil­lio­nen Sol­dat­en und
Zivilis­ten, von Gefan­genen und Flüchtlin­gen in ganz Europa wird von uns
betrauert.” — “Hier wer­den all­ge­mein Opfer betrauert und die Täter nicht
genan­nt. Dieser Krieg und auch die gezielte Ermor­dung von sechs Mil­lio­nen
Juden sind von Deutsch­land aus­ge­gan­gen”. Darauf zu ver­weisen gehöre zum
Opferge­denken, “das muss man deshalb auch öffentlich sagen.” Eben­so sei die
Befreier­leis­tung der Alli­ierten deut­lich zu benen­nen. “Die Deutschen haben
sich nicht aus eigen­em Willen vom Faschis­mus befre­it.” Aus Bertolt Brechts
Antikriegs­fi­bel den bekan­nten Satz “Der Schoß ist frucht­bar noch, aus dem
das kroch” zitierend, mah­nte sie angesichts erstark­ender recht­sex­tremer
Ten­den­zen eine beson­ders zweifels­freie Inter­pre­ta­tion der Geschichte an. 

Die Befreiung habe nicht allen Deutschen die Frei­heit gebracht, warf
FDP-Frak­tion­schef Hans-Peter Goetz ein und gab die Ver­ant­wor­tung für eine
würdi­ge und umfassende Behand­lung der The­matik fürder­hin an den Lan­drat ab.
Seine Frak­tion­skol­le­gin Han­nelore Hein­rich sprach sich für ein Gedenken der
Opfer “an allen Fron­ten und unter der Zivil­bevölkerung” aus und zitierte in
rus­sis­ch­er Sprache eine Grab­steinin­schrift im heuti­gen St. Peters­burg: “Über
der Asche der Toten Friede den Leben­den”. Es gebe beispiel­sweise mit dem
Volk­strauertag genü­gend Gedenk­tage für die Opfer aller Fron­ten, kon­terte
Axel Müller (Bünd­nis 90/Die Grü­nen). Am 8. Mai werde der “Befreiung vom
Hitler­faschis­mus und dem Grauen ein­er pro­duk­tion­s­mäßi­gen
Men­schen­ver­nich­tung” gedacht. 

Der SPD-Frak­tionsvor­sitzende Man­fred Schulz indes gab seine Empörung
angesichts der “Debat­ten über Selb­stver­ständlichkeit­en” zur Ken­nt­nis und
ließ eine konkrete Posi­tion im deut­lich dif­ferieren­den Mei­n­ungsspek­trum um
Pri­or­isierung, Gle­ich­set­zung und Dif­feren­zierung von Opfern unausgesprochen.

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Schon immer hart im Nehmen

(MAZ) Ameri­ka ist das Land der Frei­heit. Doch Frei­heit hat ihren Preis. Deswe­gen
ist Ameri­ka zugle­ich auch das Land der Todesstrafe. “Dieser Staat war schon
immer hart im Nehmen. Aber härter noch im Austeilen”, heißt es fol­gerichtig
auch im neuesten Stück der Comédie Soleil. “Death Row Val­ley oder Gilmores
let­zter Gang” passt insofern her­vor­ra­gend zur derzeit ver­bre­it­eten
Anti-Amerika-Stimmung. 

Auf der Bühne zwei große Käfige. Nicht für Tiere, für Men­schen. Guan­tanamo
lässt grüßen. Damit jed­er gle­ich weiß, in welchem Film er ist, hängt am
Git­ter die Fahne der Vere­inigten Staat­en. In der linken Zelle lässt sich ein
Häftling die Hosen runter und sitzt auf dem Klo. Die rechte Gefäng­niszelle
ist leer. Zwei Polizis­ten führen einen weit­eren Inhaftierten in seine Zelle
zurück. Wieder ein­mal ist die Hin­rich­tung des zweifachen Mörders Gilmore in
let­zter Sekunde abge­blasen worden. 

Wärter Jack find­et das nicht gut. Schüt­telt den Kopf. Nenad Zan­ic überzeugt
in der Rolle als Cop. Sieht mit Kotelet­ten und Kinnback­en­bart aus wie der
Polizist von den Vil­lage Peo­ple (YMCA) und ist streng, aber gerecht. Wärter
Bill wird von Gior­gio Vin­di­ni dage­gen als sarkastis­ch­er Nazi gespielt, der
die Gefan­genen am lieb­sten selb­st umle­gen würde: “Mörder sind Abschaum. Und
Abschaum spült man in den Gul­li”, grinst er. 

Zwei Men­schen hat Gilmore umge­bracht. Einen Tankwart und einen Motel­man­ag­er.
Warum, wird eigentlich den ganzen Abend nicht klar. Über­haupt nimmt man Marc
Marc­hand den bru­tal­en Schw­erver­brech­er nicht ab. Er ist wed­er kalt noch irr.
Will zwar endlich die Strafe, die er ver­di­ent. Ist aber nicht verzweifelt
oder lebens­müde, weil das Todesurteil ein ums andere mal aufgeschoben wird.
Ein paar mal wird er am Abend abge­führt und wieder zurück in die Zelle
gebracht. Licht aus, Licht an. Selb­st­mord­ver­such. Misslingt. Zweimal. 

Dazwis­chen träge Dialoge und Sätze wie: “Weißt du wie es ist, einen Men­schen
zu töten? Es ist nicht schön. Es ist grauen­haft.” Draußen vor dem Tode­strakt
demon­stri­eren Men­schen dage­gen, dass seit zehn Jahren in Utah erst­mals
wieder ein Todesurteil voll­streckt wird, andere melden sich frei­willig, um
die Hin­rich­tung auszuführen. Drin­nen gibt der zweite Häftling (Sebas­t­ian
Wirnitzer) den debilen Affen. So sehen Verge­waltiger also aus! Am Ende wird
Gilmore dann doch noch umge­bracht und alles hört so auf, wie es begonnen
hat. Zäh. 

Die von Michael Klemm geschriebene Vor­lage wirkt über weite Pas­sagen ein
wenig unmo­tiviert, die behäbi­gen Schaus­piel­er ger­at­en ein­fach nicht ins
Spie­len. Mit einem Gefäng­nis-Stück hat sich das Hin­ter­hofthe­ater das Leben
allerd­ings auch selb­st schw­er gemacht. Dabei hät­ten sie doch alle
Frei­heit­en. Man ist hier ja nicht in den USA. 

Death Row Val­ley oder Gilmores let­zter Gang. Comédie Soleil, Feuer­bach­str.
3, näch­ste Vorstel­lun­gen 10. bis 13. und 17. bis 20. März jew­eils 20 Uhr.

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Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(MAZ) Mon­tag, kurz vor Mit­ter­nacht, fiel der Polizei bei ein­er Streife in der
Karl-Marx-Straße ein ihr bekan­nter 18-Jähriger auf, der zum einen eine Mütze
mit dem “Thor Steinar”-Symbol trug als auch einen Pullover mit dem Auf­druck
“CONSDAPLE”, wobei nur die Buch­staben “NSDAP” durch die halb geöffnete Jacke
erkennbar waren. Nach dem Tatvor­wurf und der Bekan­nt­gabe der Beschlagnahme
der rel­e­van­ten Bek­lei­dung, belei­digte der alko­holisierte Jugendliche, ein
Atemalko­holtest ergab einen Wert von 1,31 Promille, die Polizis­ten mit 

unter­schiedlich­sten vul­gären Aus­drück­en. Bei der darauf ange­ord­neten
Blu­tent­nahme schlug er wild um sich, kon­nte jedoch durch ein­fache
kör­per­liche Gewalt ruhig gestellt werden.

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Berufung im Polizistenprozess

(LR) Die Staat­san­waltschaft Cot­tbus wird Rechtsmit­tel gegen den vorige Woche vom
Amts­gericht Cot­tbus ergan­genen Freis­pruch für zwei Cot­tbuser Krim­i­nal­beamte
ein­le­gen. Das kündigte Behör­den­sprecherin Heike Lün­ne­mann an. 

Den Beamten war in Zusam­men­hang mit dem Ein­satz eines
Spezialein­satzkom­man­dos (SEK) im Novem­ber 2002 an ein­er Tankstelle in
Sprem­berg Frei­heits­ber­aubung und Kör­per­ver­let­zung im Amt vorge­wor­fen wor­den
(die RUNDSCHAU berichtete). 

Das Gericht sah jedoch die Anforderung des SEK als eben­so gerecht­fer­tigt an,
wie die anschließende vorüberge­hende Fes­t­nahme eines Verdächti­gen und lehnte
deshalb eine Verurteilung bei­der Polizis­ten ab.

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Neonazi-Bande als terroristische Vereinigung verurteilt

(Frank­furter Rund­schau) Pots­dam (dpa) — Elf junge Neon­azis sind am Mon­tag in Pots­dam wegen der Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung verurteilt wor­den. Das Bran­den­bur­gis­che Ober­lan­des­gericht (OLG) verurteilte den Rädels­führer zu viere­in­halb Jahren Haft, die elf Mit­täter zu Bewährungsstrafen zwis­chen acht Monat­en und zwei Jahren. 

Der zwölfte Angeklagte war erst nach Grün­dung der Vere­ini­gung dazugestoßen. Einige hat­ten ges­tanden, Anschläge auf Geschäfte und Imbisse von Aus­län­dern verübt zu haben (Az 1–5600 OJs 1/04 (1/05)).

“Wenn sich elf junge Män­ner zu ein­er Vere­ini­gung zusam­men­schließen, um “das Havel­land von Aus­län­dern zu säu­bern”, ist das ter­ror­is­tisch”, betonte die Vor­sitzende Rich­terin des Staatss­chutzse­n­ats, Gisela Thaeren-Daig, in der Urteils­be­grün­dung. Wer auf diese Art das friedliche Zusam­men­leben störe, der stelle sich “auf eine Stufe mit ras­sis­tis­chen Ver­brech­ern”. Fast alle hät­ten eine aus­län­der­feindliche Ein­stel­lung gehabt. 

Es war die bun­desweit erste Verurteilung nach der Änderung des Para­graphen 129 a) — Bil­dung ter­ror­is­tis­ch­er Vere­ini­gun­gen — im Dezem­ber 2003. Ende der 70er und in den 80er Jahren gab es zulet­zt mehrere Verurteilun­gen in der recht­en Szene wegen Bil­dung ter­ror­is­tis­ch­er Vereinigungen. 

Mit den nach Jugen­drecht gefäll­ten Urteilen fol­gte das Gericht im Wesentlichen den Anträ­gen der Gen­er­al­staat­san­waltschaft. Die Vertei­di­gung hat­te für fünf der Angeklagten Bewährungsstrafen beantragt, für einen gemein­nützige Arbeit und für den Rest Freis­pruch. Für sie ist der Tatvor­wurf der Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung nicht erfüllt. Der Vertei­di­ger des Haup­tangeklagten will Revi­sion beantragen. 

Zur Tatzeit waren die Verurteil­ten zwis­chen 14 und 18 Jahre alt. Nach Auf­fas­sung des Gerichts woll­ten sie mit den zwis­chen August 2003 und Mai 2004 verübten zehn Anschlä­gen Aus­län­der vertreiben. Es sollte “ein Fanal” geset­zt wer­den, um ein Kli­ma der Angst zu ver­bre­it­en. Dazu grün­de­ten sie die rechts­gerichtete Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps”. Ver­let­zt wurde bei den Anschlä­gen nie­mand. Der Sach­schaden betrug rund 800 000 Euro. 

Nach Aus­sagen einiger Angeklagter wurde der heute 20-jährige Haup­tangeklagte — ein Abi­turi­ent — nach der “Freikorps”-Gründung zum Anführer, andere zum Schrift­führer oder Kassier­er ernan­nt. Die aus­län­der­feindlichen Ziele seien fest­gelegt wor­den. Das schriftliche Pro­tokoll, das von elf Angeklagten mit Ini­tialen unterze­ich­net wurde, sei später ver­nichtet wor­den. “Dieser Grup­pen­wille war ursäch­lich für die Anschläge”, sagte die Richterin. 

Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei richtig, den Anfän­gen des Recht­sex­trem­is­mus kon­se­quent ent­ge­gen­zutreten. Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) sprach von einem deut­lichen Urteil mit Augen­maß. Die soziale Kon­trolle durch Eltern, Schule und Vere­ine habe hier ver­sagt. Er hoffe jet­zt auf eine bre­ite Diskus­sion über den Umgang mit dem Rechtsextremismus.

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Schüler auf jüdischen Spuren

BRANDENBURG Es war eine stolze Reak­tion auf ein ver­brecherisches Gesetz. Als
die Nation­al­sozial­is­ten in den Rassege­set­zen von 1935 Juden die Benutzung
öffentlich­er Badeanstal­ten ver­boten, ließ die jüdisch-bran­den­bur­gis­che
Hut­mach­er-Fam­i­lie Sil­ber­mann sich kurz­er­hand ein eigenes Schwimm­bad bauen,
in dem ihre Kinder ungestört — und legal — plan­schen kon­nten. Lokale
Begeben­heit­en wie diese haben fünf Schüler der Gesamtschule Gör­den zwei
Jahre lang gesam­melt und in einem far­bigen Band mit dem Arbeit­sti­tel “Juden
in Bran­den­burg” zusam­mengestellt. Das bis­lang lediglich in Probe­ex­em­plaren -
müh­sam auf Far­bkopier­ern — gedruck­te Werk ist in der Geschichtss­chrei­bung
der Stadt ohne Beispiel. 

“Eine solche Doku­men­ta­tion ist ein Aushängeschild für die Stadt”, lobt
Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg die Schüler. Zusam­men mit seinen
Fre­un­den vom Rotary-Club will Raut­en­berg das Werk zur Druck­reife brin­gen.
Die Auflage soll so hoch sein, dass nicht nur die Bran­den­burg­er Schulen mit
dem Mate­r­i­al arbeit­en, son­dern auch inter­essierte Bürg­er Exem­plare erwer­ben
kön­nen. Die Lan­deszen­trale für poli­tis­che Bil­dung hat schon För­der­mit­tel in
Aus­sicht gestellt. “Der Band wird wegge­hen wie warme Sem­meln”, prophezeit
Lan­deszen­tralen-Lei­t­erin Mar­ti­na Weyrauch. Wer das mit vie­len his­torischen
Ansicht­en und Porträts aufgemachte Buch auf­schlägt, legt es nicht mehr aus
der Hand. Die ganze ver­sunkene Welt des Bran­den­burg­er Juden­tums erste­ht auf
den Seit­en neu. Und es gibt ordentlich etwas zu sehen. So haben die Autoren
auf alten Ansicht­skarten jüdis­che Geschäfte markiert, Briefe und
Amtss­chreiben sind in Fak­sim­i­les abge­druckt. So belegt etwa eine Namensliste
des Von-Saldern-Gym­na­si­ums, dass 1890 rund 20 jüdis­che Schüler die Anstalt
besucht­en. 1938 war es ger­ade noch ein­er, 1939 war die Saldria “juden­frei”,
wie sich die Faschis­ten brüsteten. 

Zwei Nach­mit­tage in der Woche haben die Schüler ihrem Großpro­jekt geopfert -
rund 500 Stun­den im Ganzen, rech­net Lehrerin Renate Kühn vor. Bei ihren
Recherchen und Inter­views haben sich die Schüler großen Respekt bei der
jüdis­chen Gemeinde erwor­ben. “Vor zwei Jahren hat man uns zum Chanuk­ka-Fest
ein­ge­laden — das war eine große Ehre”, sagt die 16-jährige Katha­ri­na Koppe.
Die Elftk­läss­lerin und ihr Mitschüler Christoph Windis­chmann, der die Seit­en
zum jüdis­chen Fried­hof beis­teuerte, sind nun mit dem Pro­jekt allein — drei
andere Schüler sind bere­its ins Beruf­sleben ges­tartet. Inhaltlich beschränkt
sich die Arbeit keineswegs auf die Hitler-Jahre — einen moral­isieren­den Ton
ver­mei­den die jun­gen Autoren sehr zum Vorteil ihres Werks. Der Band begin­nt
bei den Anfän­gen jüdis­chen Lebens im 14. Jahrhun­dert und endet in der
Gegen­wart. Die Schüler haben jüdis­che Aussiedler in Hohen­stück­en besucht und
deren Erleb­nisse in han­dliche Kurzbi­ografien gepackt. 

Zum 30. Jubiläum des Schul­stan­dorts auf dem Gör­den am 1. Sep­tem­ber sollen
die druck­reifen Bände vorliegen.

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Länder scheuen Vereinigung des Datenschutzes

Pots­dam (MOZ) Bran­den­burg und Berlin suchen jew­eils einen neuen
Daten­schutzbeauf­tragten. Die Berlin­er kön­nten Alexan­der Dix erhal­ten, dessen
Amt­szeit in Pots­dam nicht ver­längert wurde. Die Idee eines gemein­samen
Beauf­tragten ist jet­zt wieder beerdigt worden. 

Die Zeit schien gün­stig zu sein. Bei­de Län­der benöti­gen einen neuen
Daten­schutzbeauf­tragten. Also, so fragte SPD-Chef Gün­ter Baaske, warum nicht
gle­ich einen für bei­de Län­der bestallen. Ende ver­gan­gener Woche beerdigte
der Sozialdemokrat seine Idee wieder. Die Hür­den sind derzeit ein­fach zu
hoch. 

Bran­den­burg sucht bere­its seit Mai 2004 einen ober­sten Daten­schützer. Zu
diesem Zeit­punkt lief die Amt­szeit von Alexan­der Dix ab. Es fand eine
Auss­chrei­bung statt. Noch vor der Som­mer­pause lief alles auf zwei Kan­di­dat­en
hin­aus. Eine Daten­schützerin aus Berlin und einen Beamten aus dem
Innen­min­is­teri­um. Die Koali­tion in Pots­dam kon­nte sich auf keinen eini­gen.
Also passierte vor der Land­tagswahl nichts. 

Zurzeit läuft die zweite Auss­chrei­bung des Postens. Weit mehr als ein
Dutzend Bewer­ber haben bere­its ihr Inter­esse bekun­det, so Land­tagspräsi­dent
Gunter Fritsch (SPD). Baaske platzte mit sein­er Idee — sich mit Berlin um
eine gemein­same Lösung zu bemühen — mit­ten in das Bewerbungsverfahren. 

Doch so ein­fach ist das nicht: Der Vor­sitzende des Innenauss­chuss­es,
Hans-Jür­gen Schar­fen­berg (PDS) machte darauf aufmerk­sam, dass der Berlin­er
Daten­schutz den Rang ein­er ober­sten Lan­des­be­hörde genießt — also auf
Augen­höhe mit den Sen­atsver­wal­tun­gen, die er zu prüfen hat. In Bran­den­burg
gibt es diesen Rang nicht. Außer­dem ist der Daten­schutzbeauf­tragte in Berlin
auch für die Pri­vatwirtschaft zuständig. In Bran­den­burg müssen
beispiel­sweise Beschw­er­den über den Umgang mit Dat­en bei Inter­netkäufen vom
Innen­min­is­teri­um geprüft werden. 

Die Abgle­ichung der Geset­ze wäre eine wichtige Voraus­set­zung für einen
gemein­samen Beauf­tragten. Auch wenn sich der Land­tagspräsi­dent einen
Beauf­tragten vorstellen kann, der in zwei Län­dern nach unter­schiedlichen
Geset­zen vorgeht.

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Niemand stoppte die Brandstifter


Das Ober­lan­des­gericht Pots­dam verkün­det am heuti­gen Mon­tag die Urteile über
eine Gruppe von zwölf recht­sex­tremen Gewalttätern

(FR) Vor dem Ober­lan­des­gericht in Pots­dam wer­den am heuti­gen Mon­tag im ersten
Prozess um die Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung recht­sex­tremer
Jugendlich­er in Bran­den­burg die Urteile verkündigt. 

Berlin · 6. März · Am Nauen­er Goethe-Gym­na­si­um schmück­te sich Christoph H.
gerne mit den Insignien der neon­azis­tis­chen Szene und wet­terte gegen
Aus­län­der. “Bombi” nan­nten ihn seine Fre­unde. Heute will das Bran­den­burg­er
Ober­lan­des­gericht verkün­den, ob Christoph H. der Rädels­führer ein­er
ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung war. Ob der mit­tler­weile 20-Jährige für
viere­in­halb Jahre ins Gefäng­nis muss, wie es Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res
gefordert hat. 

Christoph H. soll der Anführer eine Gruppe von zwölf Jugendlichen im Alter
von 14 bis 18 Jahren gewe­sen sein. Die “Kam­er­ad­schaft Freiko­rps” hat­te
zwis­chen August 2003 und Mai 2004 im Havel­land eine Serie von neun
Bran­dan­schlä­gen auf türkische und viet­name­sis­che Imbisse und Geschäfte
verübt. Der Sach­schaden betrug mehr als 800 000 Euro. Für die übri­gen
Angeklagten forderte der Ober­staat­san­walt Bewährungsstrafen zwis­chen sechs
und 28 Monaten. 

Der Anklage zufolge ging Christoph H. äußerst ziel­stre­big vor. Er wählte die
Anschlagsziele aus, bastelte die Brand­sätze und fuhr seine Kam­er­aden zum
Tatort. Die Kam­er­ad­schaft traf sich auf dem elter­lichen Hof, hisste dort die
Reich­skriegs­flagge. Die Brand­sätze lagerten in der Sche­une. Noch vor dem
ersten Anschlag gab sich die Gruppe eine Satzung und wählte einen
Schrift­führer. Wer mitzün­deln wollte, musste monatlich fünf Euro geben.
Davon wurde das Ben­zin für die Brand­sätze bezahlt. 

Soweit ist die Sache weit­ge­hend unstrit­tig, auch wenn die Öffentlichkeit
wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten von der Beweisauf­nahme
aus­geschlossen wurde. Die Angeklagten waren geständig. Doch waren die zwölf
auch eine ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung? Es habe eine gemein­same Zielset­zung
und eine dauer­hafte Organ­i­sa­tion­sstruk­tur gegeben, sagt die Anklage. Die
Vertei­di­gung wider­spricht dem Ter­ror­is­mus-Vor­wurf. Die Bevölkerung sei nicht
eingeschüchtert, der Staat nicht geschädigt wor­den, sagt Vertei­di­ger Michael
Tschirschke. Sein Kol­lege Michael Barth sah die Schüler gar als Opfer der
“total­itären Macht­phan­tasien eines fanatis­chen Anstifters”. 

Doch es gab nicht nur einen Anführer son­dern auch ein Umfeld, das
wegschaute. Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm sprach gar von einem
“voll­ständi­gen Ver­sagen der sozialen Leben­skon­trolle”. Er ermöglichte der
Öffentlichkeit kür­zlich einen kurzen Blick in die Vernehmung­spro­tokolle der
Polizei. Darin gaben Lehrer, Eltern, Mitschüler und ein örtliche
Revier­förster gle­ich rei­hen­weise zu Pro­tokoll, dass in der Schule über die
Täter “gemunkelt” wurde, dass man von “Schießübun­gen im Wald” gewusste habe.
Zu dem prahlte H. prahlte mit den Zeitungsar­tikeln über die Anschläge. Viele
ahn­ten was, manche wusste es, aber nie­mand stoppte die Brand­s­tifter. Im
Gegen­teil. Hs. Mut­ter gab ihrem Sohn den Rat: “Lasst euch nicht erwischen”. 

Urteile im Neon­azi-Prozess wer­den gesprochen

Viere­in­halb Jahre Haft für Haup­tangeklagten gefordert

(MAZ) Pots­dam — Im Pots­damer Neon­azi-Prozess wer­den heute voraus­sichtlich die
Urteile gesprochen. Erst­mals mussten sich vor dem bran­den­bur­gis­chen
Ober­lan­des­gericht zwölf junge Män­ner wegen der Grün­dung ein­er
ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung verantworten. 

Während sie in dem zweiein­halb Monate dauern­den Ver­fahren ihre Beteili­gung
an Anschlä­gen auf Imbisse und Geschäfte von Aus­län­dern im Havel­land
ein­räumten, wiesen die Beschuldigten den Ter­ror­is­mus-Vor­wurf zurück. Zur
Tatzeit waren die Angeklagten zwis­chen 14 und 18 Jahre alt. Sie sollen aus
Frem­den­hass zwis­chen August 2003 und Mai 2004 zehn Anschläge auf Imbisse und
Geschäfte von Aus­län­dern im Havel­land verübt haben um sie zu vertreiben.
Dazu grün­de­ten sie laut Anklage die rechts­gerichtete Kam­er­ad­schaft
“Freiko­rps”. Ver­let­zt wurde bei den Anschlä­gen nie­mand. Der Sach­schaden
betrug rund 800.000 Euro. 

Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft hat für den 20-jähri­gen Haup­tangeklagten
viere­in­halb Jahre Haft gefordert. Für weit­ere Angeklagte wur­den Jugend­haft
sowie Bewährungsstrafen beantragt. 

Heute Urteile im Pots­damer Neonazi-Prozess

Vor­wurf der Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung / Anschläge auf
Imbisse und Läden

(LR) Im Pots­damer Neon­azi-Prozess wer­den heute die Urteile gesprochen. Erst­mals
mussten sich vor dem bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gericht zwölf junge Män­ner
wegen der Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung verantworten. 

Sehen so Ter­ror­is­ten aus« Zumin­d­est in diesem Punkt sind sich der
Ober­staat­san­walt und die Vertei­di­ger im Pots­damer Neon­azi-Prozess einig:
Nein, die zwölf jun­gen Män­ner zwis­chen 16 und 20 Jahren entsprechen so gar
nicht den Vorstel­lun­gen von gefährlichen Ter­ror­is­ten. Hier endet aber fast
die Einigkeit. Die Anklage hält den Tatvor­wurf für erfüllt, die Vertei­di­gung
nicht. 

Zur Tatzeit waren die Angeklagten zwis­chen 14 und 18 Jahre alt. Sie sollen
aus Frem­den­hass zwis­chen August 2003 und Mai 2004 zehn Anschläge auf Imbisse
und Geschäfte verübt haben, um deren aus­ländis­che Besitzer und Betreiber aus
dem Havel­land zu vertreiben. Dazu grün­de­ten sie laut Anklage die
rechts­gerichtete Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps”. Ver­let­zt wurde bei den
Anschlä­gen nie­mand; der Sach­schaden betrug rund 800 000 Euro. 

Bun­desweit kaum Erfahrung 

Die Tak­tik der Vertei­di­ger wurde im Prozess bald klar: Die Anschläge
weit­ge­hend ein­räu­men, den Vor­wurf der Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen
Vere­ini­gung strikt zurück­weisen. Erst­mals klagt die
Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des eine Gruppe Neon­azis als ter­ror­is­tis­che
Vere­ini­gung an. Und auch bun­desweit gibt es kaum Erfahrun­gen im Umgang mit
dem Para­grafen 129 a, seit­dem er Ende 2003 unter dem Ein­druck der
Ter­ro­ran­schläge vom 11. Sep­tem­ber 2001 in den USA geän­dert wurde. 

Natür­lich seien die Angeklagten nicht mit inter­na­tionalen Ter­ror­is­ten zu
ver­gle­ichen, räumt Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res ein. Den­noch sei der
Tatbe­stand erfüllt. Die Kam­er­ad­schaft sei keine Idee, “die aus dem Suff
her­aus” ent­stand. Ein Anführer wurde bes­timmt, ein Schrift­führer und ein
Kassier­er. Das später ver­nichtete Grün­dung­spro­tokoll sei mit Ini­tialen
unterze­ich­net wor­den. Der Monats­beitrag betrug fünf Euro. 

So hat­ten zumin­d­est einige der Angeklagten die Szener­ie vom Som­mer 2003
geschildert. Mit diesem Pfund wuchert die Anklage. Die Anwälte hal­ten
dage­gen. Ihre Plä­doy­ers geri­eten zur recht­sphilosophis­chen Vor­lesung. Was
ist Ter­ror» Wurde die Bevölkerung — wie im Gesetz beschrieben — tat­säch­lich
erhe­blich eingeschüchtert« Wurde ein Staat erhe­blich geschädigt» Nein,
meinen die Verteidiger. 

Fol­gt der Staatss­chutzse­n­at der Anklage, müssen drei Beschuldigte mit
Gefäng­nis­strafen zwis­chen 28 Monat­en und viere­in­halb Jahren, der Rest mit
Bewährungsstrafen rech­nen. Die Vertei­di­gung beantragte höch­stens
Bewährungsstrafen. Greift der Ter­ror-Para­graf nicht, würde das für sechs der
Angeklagten wohl Freis­pruch bedeuten. 

Revi­sion beim BGH sicher 

Die Vertei­di­ger und der Ober­staat­san­walt sind sich allerd­ings auch noch in
einem anderen Punkt einig: Gle­ichgültig, wie das Urteil aus­fällt, eine Seite
wird Revi­sion beim Bun­des­gericht­shof beantragen.

Inforiot