Kategorien
Uncategorized

Ich hatte denen doch nichts getan”

(Tagesspiegel, 23.02.2005) Frank­furt (Oder) — Der Mann sieht furcht­bar aus. Eine größere Wunde auf
dem Hin­terkopf ist immer noch nicht richtig ver­heilt, bis in den Nacken
ist die Haut rötlich gefleckt. Jür­gen W. ist entstellt, sein Kör­p­er war
weit­flächig ver­bran­nt. “Ich hat­te denen doch nis­cht jetan”, nuschelt W.,
bevor er zur Zeu­gen­vernehmung in den Gerichtssaal geht. Dort sitzen die
bei­den Män­ner, von denen zumin­d­est ein­er zugibt, ihn angezün­det zu
haben. Dass Jür­gen W. das Feuer über­lebt hat, im Kranken­haus halbwegs
wieder­hergestellt wurde und jet­zt ins Landgericht Frank­furt (Oder)
kom­men kann, über­schre­it­et schon angesichts sein­er sicht­baren Nar­ben die
Vorstellung. 

Die bei­den Angeklagten blick­en zunächst eher unbeteiligt, als W. den
Saal betritt. Steven G. und Ste­fan K. sind angeklagt, in der Nacht zum
16. Juni 2004 in einem Park in Beeskow den damals obdachlosen W. beraubt
und seine Jacke angezün­det zu haben. Die Staat­san­waltschaft spricht von
ver­suchtem Mord. Steven G. hat zu Beginn des Prozess­es vor ein­er Woche
alles zugegeben. Ste­fan K. sagte, er sei damals rechtzeit­ig abgehauen
und deshalb unschuldig. Jür­gen W. kann gestern so gut wie nichts zur
Aufk­lärung beitra­gen. “Ich kann mich nicht erin­nern”, sagt er. Erst im
Kranken­haus in Berlin habe er mit­bekom­men, was ihm geschah. 

Die Befra­gung im Gericht dauert nur eine halbe Stunde. Am Ende meldet
sich der Angeklagte Steven G. “Ich wollte ein­fach nur sagen, dass es mir
leid tut, was wir gemacht haben.” Jür­gen W. antwortet schwach,
“weswe­gen, weißte auch nicht”. Draußen, auf dem Gerichts­flur, erzählt W.
noch in abge­hack­ten Sätzen aus seinem Leben. Dass er Mau­r­er war, schon
zu DDR-Zeit­en die Arbeit ver­loren habe, an epilep­tis­chen Anfällen leide
und in Beeskow im Obdachlosen­heim genächtigt habe — oder eben auf der
Park­bank, auf der er dann angezün­det wurde. Hil­fe erhält W. vor allem
von einem Sozialpäd­a­gogen, den das Amts­gericht Fürsten­walde 2001 als
Betreuer einge­set­zt hat. Nach der Tat sorgte dieser dafür, dass Jürgen
W. aus dem Obdachlosen­m­i­lieu her­auskam und jet­zt in ein­er kleinen
Woh­nung lebt, mit der Hil­fe ein­er per­ma­nen­ten Hauskrankenpflege. 

Es treten dann Zeu­gen auf, die mit den Angeklagten bekan­nt sind. Ein
junger Mann sagt, er sei am Tatort vor­beigekom­men und habe mit Ste­fan K.
kurz gesprochen, während Steven G. öfter zu W. “Pen­ner” gerufen habe.
Das soll vor dem Brand gewe­sen sein — am näch­sten Tag, so der Zeuge,
habe K. ihm erzählt, er habe W. “ange­bran­nt”. Zur Polizei ging der Zeuge
jedoch nicht. /Frank Jansen/

Kategorien
Uncategorized

Polizisten unter “Rambo”-Verdacht

(LR, 23.2.) Das Son­dere­in­satzkom­man­do (SEK) rückt an, wenn es gilt, gefährliche
Straftäter festzunehmen. Im Novem­ber 2002 sollen die mask­ierten Spezialisten
jedoch ungerecht­fer­tigt einen Sprem­berg­er bru­tal über­wältigt und dabei
ver­let­zt haben. Zwei Krim­i­nal­beamte, die den Ein­satz aus­lösten, stehen
deshalb seit gestern als Angeklagte vor dem Cot­tbuser Amts­gericht. Der
Vor­wurf gegen sie: Frei­heits­ber­aubung und Kör­per­ver­let­zung im Amt. 

Es ist ein Nach­mit­tag Ende Novem­ber 2002 als die Kassiererin einer
Tankstelle in Sprem­berg ihren Augen nicht traut. Mask­ierte umstellen
plöt­zlich einen Mann, der ger­ade Ben­zin zapft. Wenige Augen­blicke später
liegt Jens P. am Boden. “Ich habe mich furcht­bar erschrock­en. Ich dachte,
das ist ein Über­fall, die rauben den aus” , erzählte die Kassiererin gestern
als Zeu­g­in vor dem Cot­tbuser Amts­gericht. Sie habe deshalb sofort über 110
die Polizei gerufen. Die war jedoch schon da. Die mask­ierten Män­ner, die von
der Kassiererin für Krim­inelle gehal­ten wur­den, waren Ange­hörige des
Bran­den­burg­er Son­dere­in­satzkom­man­dos (SEK).

Verbindung zur Rockerszene 

Hin­ter­grund des SEK-Ein­satzes war ein bizarrer und möglicher­weise auch mit
Gewal­tan­dro­hung geführter Stre­it um einen Hund, in den Jens P. und sein
Fre­und Stef­fen R., genan­nt “Eisen” , maßge­blich ver­wick­elt waren. Beiden
Sprem­berg­ern wer­den Verbindun­gen zum Motor­rad-Club “Gremi­um” nachgesagt.
Mit­glieder dieses in ganz Deutsch­land, Polen und Griechen­land agieren­den Ro
cker­clubs ste­hen immer wieder im Ver­dacht, in Rauschgift- und Waffenhandel
ver­strickt zu sein und sich als Schuldenein­treiber zu betäti­gen. Sie sollen
auch Kon­tak­te zur recht­sradikalen Szene haben. Vor einem Jahr löste die
Polizei in Sprem­berg auf dem Clubgelände des MC “Gremi­um” ein Rockertreffen
auf und beschlagnahmte Rauschgift, Mess­er und eine Schreckschusspistole. 

Dementsprechend fiel die Begrün­dung aus, mit der die jet­zt angeklagten
Cot­tbuser Beamten über das Polizeiprä­sid­i­um in Frank­furt (Oder) im November
2002 das SEK anforderten. Es sei um eine Fes­t­nahme wegen räuberischer
Erpres­sung gegan­gen, die Verdächti­gen gal­ten als gewalt­bere­it und
möglicher­weise bewaffnet, schilderte der damals in Frank­furt Dienst habende
Krim­i­nal­rat die ihm vorgelegten Infor­ma­tio­nen. Das habe aus­gere­icht, um beim
Lan­deskrim­i­nalamt die Spezial­is­ten zu bestellen. 

Dass die Staat­san­waltschaft Cot­tbus zu diesem Zeit­punkt nicht von einer
räu­berischen Erpres­sung, son­dern eventuell nur von ein­er Nöti­gung ausging,
wusste er nicht. “Bei ein­er Nöti­gung oder Bedro­hung hät­ten wir aber auch
nicht anders gehan­delt” , ver­sichert der Kriminalrat. 

Aus­gelöst hat­te die ganze Polizeiak­tion ein Hund, der in Sprem­berg mehrmals
den Besitzer wech­selte. Die Odyssee des Box­er­mis­chlings begann damit, dass
der ursprüngliche Besitzer, Rene V., den Vier­bein­er an einen Mann abgab, der
kurz darauf ins Gefäng­nis musste. So kam der Hund zu ein­er Gast­wirtin. Aus
deren Kneipe nahm ihn eines Tages die dama­lige Fre­undin von Rene V. einfach
wieder mit zum früher­er Eigen­tümer. Der verkaufte den Hund erneut weiter. 

Hund oder Geld 

Die Gast­wirtin soll dann Stef­fen R., alias “Eisen” , beauf­tragt haben, den
entwen­de­ten Hund zurück­zu­holen. Vor Gericht sagt die 33-Jährige jedoch, ein
richtiger Auf­trag sei das nicht gewe­sen “Der sollte sich nur mal umgucken” ,
wiegelt sie ab. Doch “Eisen” nahm die Sache gle­ich in die Hand. Er habe Rene
V. angerufen und beschimpft, aber nicht bedro­ht, ver­sichert der 38-Jährige:
“Der hat von alleine ange­boten, die 400 Euro Erlös für den Hund
her­auszugeben.” Möglicher­weise, so räumt er ein, habe Rene V. vor ihm aber
auch ohne Dro­hung Angst gehabt. 

Das kann man sich leicht vorstellen. Stef­fen R. ist wie sein vom SEK
über­wältigter Fre­und Jens P. muskel­bepackt und kahlköp­fig. Nur ein schmaler,
wenige Mil­lime­ter hoher Haarstreifen zieht sich in der Mitte über seinen
Schädel. Sein schwarzes Kapuzen-Sweat­shirt span­nt über Schul­tern und
Ober­ar­men. Auf dem kräfti­gen Hals zieht sich eine Tätowierung bis unter das
Ohr empor. Nach der Über­gabe der ersten Hun­der­ate an “Eisen” war Rene V. zur
Polizei gegan­gen und hat­te Anzeige erstattet. 

Von den Vertei­di­gerin­nen der bei­den angeklagten Polizis­ten zu seinen
Vorstrafen befragt, wird “Eisen” ein­sil­big. Mit zehn Kilo­gramm Haschisch sei
er mal erwis­cht wor­den, sagt er, das sei aber schon lange her. Auch eine
Kör­per­ver­let­zung habe es gegeben, später noch andere Ermittlungsverfahren,
aber keine Verurteilung. “Da waren mehr Sachen ohne Gewalt als mit” , fasst
er zusammen. 

Auch gegen Jens P. gab es Ermit­tlun­gen, die eingestellt wur­den. Eine
Vorstrafe wegen Kör­per­ver­let­zung ist aktenkundig. Nur aus Gefäl­ligkeit für
seinen Fre­und “Eisen” will er im Novem­ber 2002 zu ein­er Tankstelle gefahren
sein, um dort die zweite Rate für die Hun­de­bezahlung in Emp­fang zu nehmen.
Gegen die SEK-Beamten, die ihn kurz danach an ein­er anderen Tankstelle in
der Stadt fes­t­nah­men, erhebt er schwere Vorwürfe. 

Schläge und Tritte 

Mit Sturmhauben über dem Kopf und vorge­hal­te­nen Pis­tolen seien sie auf ihn
zugestürzt und hät­ten ihn sofort, ohne eine Infor­ma­tion, worum es gin­ge, zu
Boden gewor­fen. Er schildert Schläge ins Gesicht, Schläge und Tritte in den
Rück­en. “Ich wurde gefes­selt und geknebelt, Schuhe und Strümpfe wur­den mir
aus­ge­zo­gen, Pullover und Jacke über den Kopf gestülpt, sodass ich nichts
mehr sehen kon­nte” , beschreibt er die Fes­t­nahme. In dieser Lage habe er
trotz des kalten Novem­ber­wet­ters min­destens eine halbe Stunde auf der Erde
gele­gen, bevor er in den Polizeige­wahrsam nach Cot­tbus abtransportiert
wurde. Erst spät am Abend wurde er wieder auf freien Fuß geset­zt. Lippe und
Kinn seien aufge­platzt gewe­sen, das linke Auge geschwollen und auf einem Ohr
habe er zeitweise nichts mehr gehört, klagt Jens P. vor Gericht. Zwei Wochen
sei er deshalb krank gewesen. 

Haft­be­fehl abgelehnt 

Die Anklage gegen die bei­den Krim­i­nal­beamten stützt sich vor allem darauf,
dass ein­er der bei­den am Tag des SEK-Ein­satzes früh verge­blich bei der
Cot­tbuser Staat­san­waltschaft ver­sucht hat­te, Haft­be­fehle wegen räuberischer
Erpres­sung gegen Jens P. und Stef­fen R. zu bekom­men. Die zuständige
Staat­san­wältin lehnte das ab. Die angeklagten Polizis­ten ließen Jens K.
trotz­dem kurz darauf durch das SEK festnehmen. 

Was sie dazu bewogen hat, woll­ten sie vor dem Cot­tbuser Amts­gericht aus
Grün­den polizeilich­er Geheimhal­tung nur hin­ter ver­schlosse­nen Türen
erzählen. Auch der Leit­er des SEK-Ein­satzes berichtete nur unter Ausschluss
der Öffentlichkeit, was sich an der Sprem­berg­er Tankstelle abge­spielt hat.
Am kom­menden Mittwoch wer­den weit­ere Zeu­gen aus­sagen. Darunter wird auch die
Cot­tbuser Staat­san­wältin sein, die der Polizei die gewün­scht­en Haftbefehle
verweigerte.

Kategorien
Uncategorized

Warum kein Mut zum eigenen Denkmal?

(LR, 22.2.) Die Diskus­sion um das Denkmal auf dem Geor­gen­berg dreht sich im Kreis. Es
gibt mehr als eine Opfer­gruppe infolge von Ter­ror und dik­ta­torischen Regimes
im 20. Jahrhun­dert. Sie alle sind zu betrauern. 

Ihr Schick­sal soll nicht vergessen sein, und es darf keine Trauer und kein
Gedenken ersten, zweit­en und oder drit­ten Ranges geben. Alles richtig, und
das wird auch von keinem in dieser Diskus­sion in Abrede gestellt. 

Aber warum, und das bet­rifft nun konkret die Sprem­berg­er Debat­te, warum
ver­fol­gt Egon Wochatz an der Spitze des Geor­gen­bergvere­ins so vehe­ment und
nach­drück­lich ger­ade die Verän­derung eines bere­its vorhan­de­nen Gedenksteins?
Warum sollen die Wider­stand­skämpfer gegen den Nation­al­sozial­is­mus unbedingt
ein rel­a­tivieren­des Gegengewicht bekom­men, dass sie selb­st diskreditiert,
weil es sie — vom Vorschlagsträger beab­sichtig oder unbe­ab­sichtigt — in die
Nähe des Stal­in­is­mus rückt. Nicht zum ersten Mal haben Egon Wochatz und
Frank-Michael Schober erk­lärt, die Namen der Antifaschis­ten auf dem
Sprem­berg­er Stein seien in den 50er Jahren poli­tisch instrumentalisiert
wor­den. Aber wir reden hier immer­hin über Men­schen, die über­wiegend ganz
bewusst ihr Leben in Gefahr bracht­en, weil sie ein Sys­tem bekämpfen wollten,
das eine plan­mäßige Men­schen­ver­nich­tung vor­bere­it­etet und durch­führte. Der
Mord an sechs Mil­lio­nen Juden (für die Sprem­berg­er Disku­tan­ten übrigens
offen­bar immer noch keine erwäh­nenswerte Opfer­gruppe) war der furchtbarste
Aus­druck dieser Tötungs­maschiner­ie, aber auch das Ster­ben in den
Gestapo-Gefäng­nis­sen und Zuchthäusern und das der Sol­dat­en, die von Hitler
und seinem Stab gnaden­los in einem größen­wahnsin­ni­gen Krieg ver­heizt wurden,
kom­men auf dieses Kon­to. Wer gegen all das auf­begehrt und sich zu wehren
ver­sucht hat, der hat wohl auch einen eige­nen Gedenkstein ver­di­ent, ohne
eine spätere gle­ich­macherische Aufrechnung. 

Für mich bleibt bis zum Schluss eine Frage im Raum ste­hen: Warum, wenn sich
so viele für eine namentliche Erin­nerung an die Opfer des Stalinismus
ein­set­zen, soll es für sie nicht das eigene Denkmal und den eige­nen Platz
für eine Tafel geben, den sie ver­di­enen. Das soll und darf nicht der
“Katzen­tisch” sein (so kön­nte man eher die Mit­nutzung ein­er bereits
beste­hende Sock­el­rück­seite betra­cht­en), son­dern ein angemessener,
öffentlich­er und repräsentabler Ort des Gedenkens. Der Geor­gen­berg hätte
Platz genug für ein solch­es Pro­jekt. Aber auch das ehe­ma­lige Spremberger
Stasi-Haup­tquarti­er an der Drebkauer Straße wäre ein guter Ort, um daran zu
erin­nern, was Men­schen im Namen ein­er ange­blich besseren
Gesellschaft­sor­d­nung anderen Men­schen ange­tan haben. Auch hier, mit­ten in
Spremberg. 

Biografien öffentlich machen

FDP stellt sich hin­ter den Gednekstätten-Vorschlag

Der Sprem­berg­er Ortsver­band der FDP hat sich geschlossen hin­ter den
Vorschlag des CDU-Stadtverord­neten und Vor­sitzen­den des Georgenbergvereins
Egon Wochatz zur Erweiterung der Denkmalan­lage auf dem Geor­gen­berg gestellt,
wie er den Stadtverord­neten bei ihrer näch­sten Sitzung am kom­menden Mittwoch
vor­liegt. Petra Weigel, Ortsvor­sitzende der FDP und Stadtverordnete,
erläuterte den Mit­gliedern das von der Stadtver­wal­tung entwick­elte Konzept
zur Gestal­tung des Gedenkkom­plex­es. Die räum­liche Anord­nung wie auch die
namentliche Erwäh­nung der Per­so­n­en fand bei allen Mitgliedern
uneingeschränk­te Zus­tim­mung. Mehrere Mit­glieder erk­lärten: “Man stellt die
bish­er auf den Gedenk­tafeln einge­meißel­ten Namen nicht in Frage. Daher solle
man dies auch nicht bei den jet­zi­gen Vorschlä­gen tun.” Volle Zus­tim­mung fand
der Vorschlag von Dr. Jür­gen Kan­tor, die Kurzbi­ografien in der lokalen
Presse, wie auch im Amts­blatt von Dr. Jür­gen Kan­tor, die Biografien in der
Presse zu veröffentlichen.

Kategorien
Uncategorized

Karin Rätzel ruft Cottbus zu Mai-Gedenken auf

(LR, 22.2.) Ober­bürg­er­meis­terin Karin Rätzel (partei­los) hat alle Frak­tio­nen aufgerufen,
sich an der Vor­bere­itung des Gedenkens am 8. Mai zu beteili­gen. In einem
Antrag fordert auch die Cot­tbuser PDS, den 60. Jahrestag des Kriegsendes “in
würdi­ger Form” zu bege­hen. Dazu sollen Ver­anstal­tun­gen an beiden
Ehren­fried­höfen vor­bere­it­et wer­den. Wie Karin Rätzel im Hauptausschuss
erk­lärte, habe das Gedenk-Requiem am ver­gan­genen Dien­stag das Bedürf­nis der
Cot­tbuser nach Gedanke­naus­tausch und Erin­nerung über die Geschehnisse vor 60
Jahren gezeigt. 

Im Bahn­hof gedacht­en Hun­derte Cot­tbuser der alli­ierten Bom­bardierung der
Stadt am 15. Feb­ru­ar 1945.

Kategorien
Uncategorized

Urteil im Schlägerei-Prozess

(MOZ, 22.2.) Bernau (bag/MOZ) Zu Geld­strafen von 2000 bzw. 400 Euro hat das Amtsgericht
Bernau gestern den 22-jähri­gen Chris­t­ian H. und den ein Jahr älteren Kevin
L. verurteilt, die am 19. Juli ver­gan­genen Jahres im Bernauer Stadt­park eine
Gruppe von Jugendlichen ange­grif­f­en hatten. 

Die stark alko­holisierten Män­ner hat­ten sich der friedlich im Park sitzenden
Gruppe genähert. Chris­t­ian H. fing ohne Grund an, die Jugendlichen
anzupö­beln. Worte wie “Zeck­en” und “niedere Rasse” fie­len. Anschließend warf
sich Chris­t­ian H. auf einen der Jugendlichen und es kam zu ein­er Schlägerei.
Kevin L. wurde durch die Zeu­ge­naus­sagen ent­lastet. Er habe mehrfach
ver­sucht, Chris­t­ian H. zurück zu hal­ten, berichteten die Jugendlichen. 

Das war sein Glück, denn Kevin L. ist vorbe­straft, stand unter anderem wegen
gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung noch unter ein­er Bewährungsstrafe. 

Zwar habe er sich nicht ganz richtig ver­hal­ten, urteilte Richter Andreas
Müller, trotz­dem sei die Schuld von Kevin L. ger­ing. Bei­de Angeklagte waren
voll geständig, haben sich inzwis­chen bei ihren Opfern entschuldigt und
nah­men am Täter-Opfer-Aus­gle­ich teil.

Kategorien
Uncategorized

Neonazis, aber keine Terroristen

(MAZ, 22.2.) POTSDAM/NAUEN Im Prozess gegen zwölf junge Neon­azis aus dem Havel­land, die
von August 2002 bis Mai 2003 mit ein­er Serie von Brandanschlägen
aus­ländis­che Imbiss­be­sitzer aus der Region vertreiben woll­ten, haben die
Vertei­di­ger in ihren Plä­doy­ers gestern jeden Ter­ror­is­mus-Vor­wurf bestritten.
Die Gruppe habe eher wie eine “Jung­bul­len­herde” gehan­delt und nicht wie eine
kon­spir­a­tive Ter­ror­gruppe, meinte Anwalt Michael Barth. Die
Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des Bran­den­burg hat­te die zur Tatzeit 14-
bis 19-jähri­gen Schüler und Lehrlinge als ter­ror­is­tis­che Vereinigung
angeklagt. Der 1. Straf­se­n­at des Bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gerichts unter
Vor­sitz von Gisela Thaeren-Daig wird die Urteile in diesem ersten Prozess,
der in Bran­den­burg gegen eine mut­maßliche Ter­rorvere­ini­gung stattfindet,
voraus­sichtlich am 7. März verkün­den. Bei den elf Anschlä­gen war ein
Sach­schaden von etwa 700 000 Euro ent­standen. Men­schen wur­den dabei nicht
verletzt. 

Von den Hauptvor­wür­fen der Gen­er­al­staat­san­waltschaft gegen den mutmaßlichen
Rädels­führer und Grün­der der Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion “Freiko­rps”, den 20
Jahre alten Abi­turi­en­ten Christo­pher H. wollte dessen Vertei­di­ger Michael
Tschirschke fast nichts gel­ten lassen. 

Ent­ge­gen der von Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res geforderten Haft­strafe von
viere­in­halb Jahren für seinen Man­dan­ten plädierte Tschirschke für eine
Jugend­strafe von 22 Monat­en, aus­ge­set­zt zur Bewährung. Christo­pher H. sei
nicht Rädels­führer, son­dern lediglich ein Wort­führer in der Gruppe gewesen.
Der Abi­turi­ent vertrete zwar eine recht­sex­treme Gesin­nung, sei jedoch kein
Anti­semit, erk­lärte Tschirschke. Nach Auf­fas­sung des Vertei­di­gers kon­nte in
der Gerichtsver­hand­lung zudem nicht bewiesen wer­den, dass die jun­gen Männer
im Som­mer 2003 tat­säch­lich eine Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion grün­de­ten, deren
schriftlich fix­iertes Ziel es laut Staat­san­waltschaft war, Brandanschläge
auf aus­ländis­che Imbisse zu verüben. Tat­säch­lich wurde das
Grün­dung­spro­tokoll ver­mut­lich im Juni 2004 kurz vor dem Zugriff der Polizei
ver­bran­nt, so dass die Anklage­be­hörde ihre Vor­würfe lediglich auf Aussagen
von Ver­samm­lung­steil­nehmern stützen konnte. 

Außer­dem, so Vertei­di­ger Tschirschke, man­gelte es den jun­gen Männer
sub­jek­tiv an dem Bewusst­sein, dass sie eine Ter­rorvere­ini­gung gründeten,
wenn sie Bran­dan­schläge auf aus­ländis­che Imbisse verabre­de­ten. Denn Merkmal
ein­er Ter­rorvere­ini­gung sei eine erhe­bliche Ein­schüchterung der Bevölkerung,
in diesem Fall der aus­ländis­chen. Unter Ein­schüchterung seien dabei Aktionen
zu ver­ste­hen, um mögliche Wider­stände von Aus­län­dern gegen ihre Vertreibung
zu über­winden. Doch über solche Aktio­nen “macht­en sich die Angeklagten aber
keine Gedanken auf dem Span­dauer Feld”, ver­suchte Anwalt Tschirschke den
Vor­wurf der ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung zu entkräften. 

Für die Gen­er­al­staat­san­waltschaft ste­ht weit­er fest, dass dem Land
Bran­den­burg ein erhe­blich­er Schaden zuge­fügt wor­den wäre, wenn sich
Aus­län­der im Havel­land nicht mehr sich­er gefühlt hät­ten. Dass die
Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion “Freiko­rps” dieses Ziel let­ztlich nicht erreichte,
dis­qual­i­fiziere sie nicht in ihrer krim­inellen Qual­ität als terroristische
Vereinigung. 

Wie Anwalt Tschirschke bemüht­en sich auch die übri­gen Vertei­di­ger, den
Ter­rorver­dacht zu zer­streuen — zumal das Straf­maß davon nicht unwesentlich
abhän­gen kön­nte. Es habe keine ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung mit geordneter
Infra­struk­tur und regelmäßi­gen Tre­f­fen gegeben, so der Tenor der
Vertei­di­gung. Auch die zahlre­ichen Bran­dan­schläge bewiesen nicht, dass es
eine Ter­ror­gruppe gegeben habe. 

Statt dessen, so stellte es beson­ders pointiert Vertei­di­ger Michael Barth
dar, seien die elf Mitangeklagten maßge­blich durch die recht­sex­treme Hetze
und die total­itären Macht­phan­tasien des fanatis­chen Ans­tifters Christopher
H. ins Verder­ben geführt wor­den. Dabei habe auch sein 15 Jahre alter Mandant
Sebas­t­ian A. selb­st wis­sen müssen, sagte Barth,“dass er nicht entscheiden
kann, wer im Havel­land leben darf”.

Kategorien
Uncategorized

Schläger-Attacke wegen Aufnäher “Gegen Rechts”

(BM, 22.2.) Beeskow — Wegen sein­er links­gerichteten Gesin­nung ist ein 18jähriger
Rad­fahrer in Beeskow (Oder-Spree) von drei Jugendlichen mit einem
Base­ballschläger attack­iert wor­den. Das Opfer erlitt eine Platzwunde, teilte
die Polizei gestern mit. Der 18jährige trug an sein­er Jacke einen Aufnäher
mit der Auf­schrift “Gegen Rechts” und hat­te am Sonnabend seinem Unmut Luft
gemacht, als eine Gruppe Jugendlich­er recht­sradikale Lieder sang. Drei 15‑,
16- und 18jährige aus der Gruppe fol­gten dem Rad­fahrer zu Fuß. Der 16jährige
schlug mit dem Base­ballschläger auf den Mann ein. Die drei angetrunkenen
Tatverdächti­gen wur­den vor­läu­fig festgenom­men. Gegen den 16- und den
17jährigen wurde Haft­be­fehl erlassen, aber unter Aufla­gen außer Vollzug
gesetzt.

Kategorien
Uncategorized

Verteidiger bestreiten Terrorismus-Vorwurf

(BM, 22.2.) Pots­dam — Im Neon­azi-Prozeß vor Bran­den­burgs Ober­lan­des­gericht haben
Vertei­di­ger der zwölf Angeklagten den Ter­ror­is­mus-Vor­wurf bestrit­ten. In den
ersten Plä­doy­ers räumten Vertei­di­ger gestern ein, daß sich ihre Man­dan­ten an
Anschlä­gen gegen Imbisse und Geschäfte von Aus­län­dern beteiligt haben. Von
ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung könne aber keine Rede sein. 

Der Vertei­di­ger des Haup­tangeklagten forderte eine Bewährungsstrafe von
einem Jahr und zehn Monat­en. Zwei andere Anwälte plädierten für
Bewährungsstrafen von zwölf bis 14 Monat­en; weit­ere Plä­doy­ers sollten
fol­gen. Die Urteile wer­den voraus­sichtlich am 7. März verkündet. 

Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwis­chen 14 und 18 Jahre alt. Sie sollen
aus Frem­den­haß zwis­chen August 2003 und Mai 2004 zehn Anschläge auf Imbisse
und Geschäfte von Aus­län­dern im Havel­land verübt haben, um sie zu
vertreiben. Zu diesen Zweck grün­de­ten sie laut Anklage die rechtsgerichtete
Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps”. Ver­let­zt wurde nie­mand; der Sach­schaden betrug
mehr als 800 000 Euro. 

Erst­mals klagt Bran­den­burgs Gen­er­al­staat­san­waltschaft eine Gruppe Neonazis
als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung an. Die Anklage hat­te für den mutmaßlichen
Rädels­führer viere­in­halb Jahre Haft ver­langt. Der 20jährige sitzt seit Ende
Juli 2004 als einziger der Angeklagten in Untersuchungshaft. 

Sein Man­dant, ein 20 Jahre alter Abi­turi­ent, habe ein Geständ­nis abgelegt
und Reue gezeigt, sagte der Anwalt Michael Tschirschke. Er sei ein­er der
Wort­führer, nicht aber Rädels­führer gewe­sen. Eine recht­sex­treme Gesinnung
sei nicht zu leug­nen, wohl aber Anti­semitismus. Sein Man­dant habe die Idee
zu eini­gen Anschlä­gen gehabt und sich teil­weise beteiligt. 

Der Vertei­di­ger behar­rte aber darauf, daß man nicht von einer
Ter­rorvere­ini­gung im Sinne des Para­graphen 129 a) sprechen könne. Eine
offizielle Grün­dung der Kam­er­ad­schaft sei nicht zweifels­frei nachgewiesen.
Durch die Tat­en sei wed­er die Bevölkerung eingeschüchtert noch die
Bun­desre­pub­lik ins­ge­samt geschädigt wor­den. Sog­ar der Generalbundesanwalt
habe es abgelehnt, den Fall an sich zu ziehen. 

Einige der Angeklagten hat­ten aus­ge­sagt, die Gruppe sei im Som­mer 2003 auf
einem Feld bei Pausin gegrün­det wor­den. Der heute 20jährige sei zum
Anführer, andere zum Schrift­führer oder Kassier­er ernan­nt wor­den. Das
Grün­dung­spro­tokoll wurde demzu­folge von elf der Angeklagten mit Initialen
unterze­ich­net. Der Beitrag betrug monatlich fünf Euro. 

Ähn­lich wie Tschirschke argu­men­tierten auch andere Anwälte. Die Gruppe habe
sich auf dem Anwe­sen der Fam­i­lie des Haup­tangeklagten man­gels Alternativen
im Ort getrof­fen. Es habe noch nicht ein­mal ein Min­dest­maß an Organisation
gegeben, und: “Eine ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung mit fünf Euro im Monat zu
finanzieren scheint unplausibel.”

Kategorien
Uncategorized

Bündnis gegen Naziaufmärsche

(LR, 21.2.) Rund 15 Parteien, Vere­ine und Organ­isatoren hät­ten sich bish­er dem
“Aktions­bünd­nis gegen das Heldenge­denken und Nazi­aufmärsche” in Halbe
angeschlossen. 

Das teilt im Auf­trag des Bünd­niss­es die PDS-Land­tags abge­ord­nete Karin Weber
mit, deren Partei mit der DKP bere­its dem Bünd­nis angeschlossen ist.
Außer­dem gehörten die Antifa, der Vere­in der Ver­fol­gten des Naziregimes
sowie das Mobile Beratung­steam “Tol­er­antes Bran­den­burg” dazu. 

Ziel des Zusam­men­schlusses sei es, “gemein­sam mit allen demokratis­chen und
fried­lieben­den Kräften wirk­sam gegen das Heldenge­denken und die
Nazi­aufmärsche in Halbe vorzuge­hen” , so Karin Weber. Ein Miss­brauch des
Fried­hofes und der Krieg­sopfer müsse gegen einen erstark­enden Faschismus
ver­hin­dert wer­den. Nur wenn man sich über poli­tis­che, ide­ol­o­gis­che und
religiöse Gren­zen hin­aus zusam­men­schließe, könne “dem brauen Mob” Einhalt
geboten wer­den. Man hoffe, weit­ere Parteien, Bürg­er­be­we­gun­gen und engagierte
Bürg­er zu gewinnen. 

Zur näch­sten Beratung tre­ffe sich das Aktions­bünd­nis am 22. Feb­ru­ar um 18.30
Uhr in der alten Hal­ber Schule.

Kategorien
Uncategorized

Stadt-Beauftragter warnt vor Neonazis in Wachdiensten

(LR, 21.2.) Der Inte­gra­tions­beauf­tragte der Stadtver­wal­tung, Michael Wegen­er, warnt vor
ein­er “Durch­dringung von Wach­di­en­sten mit Leuten rechter Weltanschauung” . 

Nach Gesprächen mit den Kameruner Stu­den­ten, die bei einem Über­fall Ende
Jan­u­ar in der Innen­stadt ver­let­zt wor­den waren, zeige sich, dass einige
Wach­di­en­ste möglicher­weise zu Sam­mel­beck­en von Neon­azis wür­den, so Wegener.
So habe der Wach­di­enst ein­er inner­städtis­chen Diskothek ent­ge­gen bisherigen
Infor­ma­tio­nen bei der Prügelei nicht einge­grif­f­en, son­dern zugeschaut.
Wegen­er: “Die Stu­den­ten sagen, der Wach­schutz hätte einen der prügelnden
Recht­en noch darauf hingewiesen, dass er seine Mütze ver­loren habe.” 

An einem anderen Tan­zlokal in der Innen­stadt seien Afrikan­er mehrfach
abgewiesen wor­den mit der Bemerkung: “Schwarze haben hier nichts zu suchen.”
Wegen­er: “Möglicher­weise geschieht das auch, ohne dass die Inhab­er davon
wis­sen.” Dage­gen spreche jedoch die Aus­sage eines Gas­tronomen, der erklärt
habe, er könne “nur einen Teil rein­lassen, son­st geht mein Konzept kaputt” . 

In ein­er Sitzung des “Cot­tbuser Auf­bruch” , einem Bünd­nis für Tol­er­anz und
gegen Gewalt, berichtete Teil­nehmer von anderen Fällen des alltäglichen
Ras­sis­mus. So habe eine Kassiererin in einem Ströb­itzer Markt eine Kundin
angepö­belt, die einem dunkel­häuti­gen Kind zehn Cent schenk­te. Die
Kassiererin habe sich erst nach Protesten entschuldigt. 

Wegen­er: “So etwas ist lei­der in Cot­tbus nahezu alltäglich, aber nur die
Spitze von Eisbergen.”

Inforiot