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Von der NPD zur DVU und zurück

(Junge Welt) Während all­seits über ein NPD-Ver­bot disku­tiert wird, ist die eben­falls recht­sex­treme Deutsche Volk­sunion (DVU), die immer­hin in Pots­dam und Bre­men im Land­tag sitzt, etwas aus dem Fokus der öffentlichen Aufmerk­samkeit ger­at­en. Die SPD-Land­tags­frak­tion Bran­den­burg hat Ende Jan­u­ar eine Studie zur DVU vorgelegt. Darin wer­den vor allem die Wech­sel­wirkun­gen zwis­chen DVU und NPD beschrieben. 

Die vom Münch­n­er Ver­leger und Mul­ti­mil­lionär Ger­hard Frey gegrün­dete DVU ist laut dieser Unter­suchung bun­desweit for­mal die mit­glieder­stärk­ste Partei im recht­sex­tremen Spek­trum, sei aber eher eine “virtuelle Partei”, ganz zen­tri­ert auf ihren Vor­sitzen­den. Ursprünglich sei die DVU als Auf­fang­beck­en für ehe­ma­lige NPD-Mit­glieder konzip­iert wor­den und habe ihre Aktiv­itäten in den siebziger Jahren gegen die Ost­poli­tik des dama­li­gen Bun­deskan­zlers Willy Brandt (SPD) gerichtet. 

Die DVU wird von ihrem Bun­desvor­sitzen­den Ger­hard Frey autokratisch geführt und weitest­ge­hend finanziert. Frey ist Inhab­er des DSZ-Ver­lags und Her­aus­ge­ber der wöchentlich erscheinen­den Nation­al-Zeitung (NZ), die zu den auflagestärk­sten recht­sex­tremen Pub­lika­tio­nen in der BRD zählt. Charak­ter­is­tisch für die DVU seien die unter­en­twick­elte Organ­i­sa­tion­sstruk­tur und die weit­ge­hende Inak­tiv­ität ihrer Mit­glieder, so die Studie. Der Medi­enun­ternehmer Frey ist nicht nur der erste, son­dern bis­lang einzige Vor­sitzende der DVU. In dem Mate­r­i­al wird wörtlich fest­gestellt: “Die Partei ist seine Schöp­fung und hängt an seinem Tropf”. Freys Führungsstil dulde keinen inner­parteilichen Plu­ral­is­mus. Das habe zur Kon­se­quenz, daß sich wed­er auf Bun­des- noch auf Lan­desebene eine eigen­ständi­ge Parteiar­beit entwick­eln könne und daß neben Frey kein über­re­gion­al bekan­ntes, pro­fil­iertes DVU-Führungsper­son­al existiere. 

In Wahlkämpfen sollen die Kan­di­dat­en öffentlichkeit, Wäh­ler und Medi­en­vertreter mei­den, so gut es geht. Statt dessen wer­den die Bürg­er mit Wurf­sendun­gen und Plakat­en eingedeckt. Die Studie urteilt: “Im Parteipro­gramm beken­nt sich die DVU zwar for­mal zur frei­heitlichen demokratis­chen Grun­dord­nung. Tat­säch­lich ver­bre­it­et sie jedoch in der Nation­al-Zeitung recht­sex­trem­istis­ches Gedankengut.” Juris­tisch gekon­nt wird bei der Darstel­lung neo­faschis­tis­che Posi­tio­nen die Schwelle zur strafrechtlichen Rel­e­vanz nicht über­schrit­ten. “Die NZ ist geprägt von Frem­den­feindlichkeit in Form ein­er per­ma­nent geführten ras­sis­tisch aus­geprägten Kam­pagne. Auf bre­it­er Front schürt die NZ Vorurteile gegenüber Aus­län­dern und Asyl­be­wer­bern.” Dem Leser wird, so die Studie, eine “exis­ten­zielle Bedro­hung Deutsch­lands” durch eine ange­blich mit der Zuwan­derung ein­herge­hende “Über­frem­dung” sug­geriert. Weit­er­hin sei­die NZ geprägt von Anti­semitismus und von der Rel­a­tivierung des Holo­caust und der Nazi-Verbrechen. 

Die Beziehung zwis­chen Frey und der NPD charak­ter­isiert die Unter­suchung mit den Worten: “Sie küßten und sie schlu­gen sich”. Die im let­zten Herb­st beschlossene Koop­er­a­tion gab es bere­its in der Ver­gan­gen­heit, es kam aber immer wieder zum Stre­it. Frey kan­di­dierte sog­ar mal erfol­g­los für das Amt des stel­lvertre­tenden NPD-Bun­desvor­sitzen­den und trat dann wieder aus der NPD aus. Laut einem Posi­tion­spa­pi­er des früheren NPD-Partei­ide­olo­gen Jür­gen Schwab vom Novem­ber 2004 erscheint es “unwahrschein­lich, daß sich die Spitzen der NPD und DVU dauer­haft auf einen gemein­samen Kurs eini­gen kön­nen. Zur Zeit wer­den die Gegen­sätze, die zwis­chen bei­den Parteien beste­hen, von der Euphorie überdeckt, die die Wahler­folge in Sach­sen und Bran­den­burg her­vorgerufen haben.” Die vom NPD-Vor­sitzen­den Udo Voigt ver­fol­gten Ziele wür­den in ihrer Radikalität deut­lich über die von der DVU propagierte “Form des Recht­sex­trem­is­mus” hinausgehen. 

Die Studie endet mit der Prog­nose, daß Wahlab­sprachen zwis­chen der DVU und der NPD punk­tuell zu weit­eren Erfol­gen führen kön­nten. “Frey muß jedoch damit rech­nen, daß sich dann seine nur lose mit ihm ver­bun­dene Anhänger­schaft von der virtuellen Partei DVU abwen­den und der ide­ol­o­gisch kampfer­probten NPD, dem Orig­i­nal, zuwen­den kann.

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Mehr Neonazis in Brandenburg

(Michael Mara; PNN) Pots­dam — Der Ver­fas­sungss­chutz beobachtet die Stärkung des recht­sex­trem­istis­chen Lagers mit Sorge. Zwar sei die geplante “Nationale Volks­front” aus NPD, DVU und Neon­azis “so in Bran­den­burg noch nicht erkennbar”, sagte die neue Ver­fas­sungss­chutz-Chefin Win­friede Schreiber am Dien­stag bei einem Besuch der PDS-Land­tags­frak­tion. Doch müsse die zunehmende Ten­denz zur Ver­net­zung und zu Bünd­nis­sen sehr ernst genom­men werden. 

Die Ver­net­zung schlage sich zum Beispiel auch in der zunehmenden Koop­er­a­tion von DVU und NPD nieder. Die DVU, die im neuen Land­tag mit sechs Abge­ord­neten vertreten ist, nähere sich der NPD an – auch “in der Sprache”, sagte Schreiber. DVU-Funk­tionäre sprächen auf NPD-Ver­anstal­tun­gen. Allerd­ings sei die DVU auf kom­mu­naler Ebene “schwach ver­ankert”, was sie von der NPD in Sach­sen unterscheide. 

Nach Angaben der Ver­fas­sungss­chutz-Chefin haben sich auch Teile der Neon­azi-Szene der NPD angenähert. Unter den Neon­azis werde derzeit disku­tiert, wie weit die Zusam­me­nar­beit mit der NPD gehen solle. Der NPD sei es inzwis­chen gelun­gen, Abwan­derun­gen junger Mit­glieder in den neon­azis­tis­chen “Bund neue Ord­nung” auszu­gle­ichen, sagte Schreiber. Nach den Land­tagswahlen in Bran­den­burg und Sach­sen, wo DVU beziehungsweise NPD in die Par­la­mente ein­zo­gen, habe es eine Rei­he von Ein­trit­ten gegeben. Zugle­ich sei durch die Über­tritte zum “Bund neue Ord­nung” die Zahl der Neon­azis im Land von 220 auf 300 gestiegen. 

Trotz der Wahlab­sprachen mit der DVU rech­net der Ver­fas­sungss­chutz nicht damit, dass die NPD auf Aktiv­itäten in Bran­den­burg verzicht­en wird. “Es gibt deshalb keinen Anlass zur Ent­war­nung”, so Schreiber. Zur bun­desweit­en Diskus­sion um ein NPD-Ver­bot sagte die Ver­fas­sungss­chutz-Chefin, es müsse genau geprüft wer­den, wo es sin­nvoll ist. Ein Ver­bot sei aber kein Ersatz für die inhaltliche und öffentliche Auseinan­der­set­zung mit dem Recht­sex­trem­is­mus, die die gesamte Gesellschaft führen müsse. Unverän­dert hoch ist nach Angaben von Schreiber die Gewalt­bere­itschaft recht­sex­trem­istisch geprägter Jugend­cliquen in Bran­den­burg. Als eine Kon­se­quenz der struk­turellen Verän­derun­gen inner­halb der recht­sex­tremen Szene kündigte Schreiber an, dass der Ver­fas­sungss­chutz in sein­er Infor­ma­tion­spoli­tik offen­siv­er wer­den müsse. 

Ver­fas­sungss­chutz sieht Ver­net­zung am recht­en Rand

(Tagesspiegel) Pots­dam — Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz beobachtet die Stärkung des recht­sex­trem­istis­chen Lagers mit Sorge. Zwar sei die geplante “Nationale Volks­front” aus NPD, DVU und Neon­azis “so in Bran­den­burg noch nicht erkennbar”, sagte die neue Ver­fas­sungss­chutz-Chefin Win­friede Schreiber am Dien­stag vor der PDS-Frak­tion. Doch gebe es “eine zunehmende Ten­denz zur Ver­net­zung und zu Bünd­nis­sen”. Sie schlage sich auch in der Koop­er­a­tion von DVU und NPD nieder. 

Die DVU, die im neuen Land­tag mit sechs Abge­ord­neten vertreten ist, nähere sich der NPD an – auch “in der Sprache”, sagte Schreiber. Die neon­azis­tis­che Szene disku­tiere derzeit, wie weit die Zusam­me­nar­beit mit der NPD gehen solle. Trotz der Wahlab­sprachen von NPD und DVU rech­net der Ver­fas­sungss­chutz nicht damit, dass die NPD auf Aktiv­itäten in Bran­den­burg verzicht­en wird. “Es gibt daher keinen Anlass für Ent­war­nung”, sagte Schreiber. ma 

Mehr Recht­sex­treme

Ver­fas­sungss­chutzchefin in PDS-Fraktion

(MAZ) POTSDAM Die PDS-Land­tags­frak­tion ist von Ver­fas­sungss­chutzchefin Win­friede Schreiber zur “inhaltlichen und öffentlichen” Auseinan­der­set­zung mit Recht­sex­tremen und der DVU ermuntert wor­den. Ver­bote von recht­sex­tremen Grup­pierun­gen seien dafür jeden­falls kein Ersatz, sagte Schreiber, die von der PDS-Frak­tion gestern zum Gespräch ein­ge­laden war. “Man kann das nicht ein­fach wie eine Pest­beule auf­stechen. Das gerät son­st in die Blut­bahn”, so Schreiber zu Verboten. 

Die Auf­gabe des Ver­fas­sungss­chutzes sei es, Beobachter zu sein. Wie man mit Land­tagsab­ge­ord­neten der DVU umge­ht, das müssten die Par­la­mentsjuris­ten klären, so Schreiber. Während die Partei DVU unter Beobach­tung ste­ht, gilt für die Abge­ord­neten der Frak­tion das Immu­nität­sprinzip, der ver­fas­sungsrechtlich garantierte Schutz vor Beobach­tung und Strafverfolgung. 

Laut Ver­fas­sungss­chutz nähert sich die DVU immer mehr der radikaleren NPD. “Auch in der Sprache”, so Schreiber. Die Zahl recht­sex­tremer Per­so­n­en stieg im ver­gan­genen Jahr entsprechend dem Bun­de­strend in Bran­den­burg von 220 auf 300. Die Dom­i­nanz der NPD in der “Nationalen Volks­front” rechter Parteien und Grup­pierun­gen sei in Bran­den­burg so allerd­ings nicht zu erken­nen, sagte Schreiber. 

Konz­erte von Neon­azis kon­nten im ver­gan­genen Jahr nicht eingedämmt wer­den. Die ver­stärk­te Beobach­tung habe dazu geführt, dass die Ver­anstal­tun­gen kon­spir­a­tiv vor­bere­it­et und in kleinerem Rah­men durchge­führt wer­den, so Schreiber. Das Auswe­ichen der recht­sex­tremen Szene in pri­vate Räume und den Unter­grund habe in Sach­sen bere­its dazu geführt, dass der Ver­fas­sungss­chutz seine Beobach­tun­gen auf Tschechien aus­geweit­et habe. kd

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Oberfeldwebel soll neun Jahre in Haft

(Frank Jansen; Tagesspiegel) Pots­dam – Das Gesicht des Angeklagten blieb masken­haft starr, selb­st als der Staat­san­walt eine über­aus harte Strafe forderte. Wegen ver­sucht­en Mordes, began­gen mit dem “glasklaren Motiv” der Frem­den­feindlichkeit, seien neun Jahre Haft schul­dan­gemessen, sagte Ankläger Peter Petersen – doch Ober­feld­webel Torsten Z. blieb reg­los, wie fast an jedem Prozesstag. Ob der Staat­san­walt mit seinem Plä­doy­er zu dem 26-Jähri­gen durch­drang, blieb ein Rät­sel. Torsten Z. saß da, die gefal­teten Hände ruht­en auf dem Tisch, als sei er im Pots­damer Landgericht ein Zuschauer und müsse sich nicht für einen lebens­ge­fährlichen Angriff auf einen Keni­an­er verantworten. 

Vielle­icht war es diese Sturheit, die den Ankläger zu einem hoch engagierten Vor­trag trieb. “Die Kette rechter Gewalt­tat­en reißt nicht ab”, sagte Petersen. Er beschwor die Richter: “Wir müssen die Zügel weit­er anziehen und noch härter bestrafen”. In der Hoff­nung, irgend­wann doch Abschreck­ung zu erreichen. 

Für den Mitangeklagten, den 30 Jahre alten Arbeit­slosen Andreas R., ver­langte der Staat­san­walt nur eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Es sei R. nur Belei­di­gung und gefährliche Kör­per­ver­let­zung nachzuweisen. Nach Ansicht Petersens hat R. trotz dumpfer Aus­län­der­feindlichkeit wed­er gewusst noch gewollt, was sein Bekan­nter aus der Bun­deswehr in der Nacht zum 18. Juli 2004 “als Exzess ver­anstal­tet hat”. 

Vor der Diskothek “Piephahn” in Brandenburg/Havel hat­ten die bei­den Angeklagten, wie berichtet, zwei Keni­an­er mit frem­den­feindlichen Sprüchen belästigt. Die Afrikan­er zogen sich zu ein­er Bushal­testelle zurück. Dort ver­set­zte zunächst Andreas R. dem Asyl­be­wer­ber Oscar M. einen wuchti­gen Hieb ins Gesicht. R. ver­fol­gte dann den anderen Keni­an­er, doch dieser kon­nte ihn besän­fti­gen. Unter­dessen zer­schlug Z. eine Bier­flasche und rammte Oscar M. eine größere Scherbe in den Hals. Die Schla­gad­er wurde nur um Mil­lime­ter ver­fehlt. Zwei junge Frauen grif­f­en ein. Eine hielt Torsten Z. fest, redete auf ihn ein und ver­hin­derte offen­bar, dass der Ober­feld­webel den stark blu­ten­den Keni­an­er erneut angriff. 

Die Vertei­di­gerin von Z. wertet den Verzicht auf eine weit­ere Attacke als “frei­willi­gen Rück­tritt” von einem ver­sucht­en Mord. Deshalb sei ihr Man­dant auss­chließlich wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu verurteilen, sagte Anwältin Doreen Weißel der Strafkam­mer. Die Vertei­di­gerin emp­fahl den Richtern sog­ar, sie soll­ten über eine Bewährungsstrafe nach­denken. Am kom­menden Dien­stag will die Kam­mer das Urteil verkün­den. Frank Jansen 

Aus­län­der­feindlichkeit als Motiv

Im Prozess gegen Ober­feld­webel fordert Staat­san­walt neun Jahre Gefängnis

(PNN) Pots­dam – Thorsten Z. wirkt unbeteiligt, als der Staat­san­walt das Geschehen in der Tat­nacht zum 18. Juli rekon­stru­iert. Mit star­rem Blick und ohne sicht­bare Regung sitzt der angeklagte Ober­feld­webel aus Bran­den­burg da, die Hände auf dem Tisch ver­schränkt. Ähn­lich teil­nahm­s­los hat der an den drei vorheri­gen Prozessta­gen (PNN berichteten) dage­sessen. Keine Reak­tion, auch nicht, als der Staat­san­walt Peter Petersen für Thorsten Z. wegen ver­sucht­en Mordes an dem Keni­an­er Oscar M. aus “glasklar” frem­den­feindlichem Motiv neun Jahre Frei­heit­sentzug fordert. Eine für die Anklage hoch ange­set­zte Strafe. Nur die leicht hochge­zo­ge­nen Augen­brauen des 26-jähri­gen Zeit­sol­dat­en ver­rat­en eine gewisse Anspannung. 

Der Staat­san­walt sieht die Tat in ein­er Kette von recht­sex­tremen Gewalt­de­lik­ten im Land, die immer zahlre­ich­er wer­den. Dem muss der Staat so weit wie möglich den Riegel vorschieben, die geset­zlichen Zügel müssen ange­zo­gen und solche Tat­en härter bestraft wer­den, fordert der Ankläger. 

Für den Mitangeklagten 30-jähri­gen Mau­r­er Andreas R. beantragt Petersen wegen Belei­di­gung und schw­er­er Kör­per­ver­let­zung ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. 100 Stun­den soll er gemein­nützige Arbeit leis­ten. “Andreas R. hat keinen Hehl aus sein­er recht­en Ein­stel­lung gemacht”, sagt der Staat­san­walt. Er hat dem Gericht berichtet, was er von Aus­län­dern hält, dass sie oft bess­er gek­lei­det sind, sich mit Geld vom Staat mehr leis­ten kön­nen, als er. Andreas R. war geständig, hat zugegeben, dass er den aus der Disko “Piephahn” in Bran­den­burg kom­menden Oscar M. und seinen keni­an­is­chen Begleit­er mit “Schlampe”, “du stinkst” und “Geh nach Hause in dein Land” beschimpft hat. Er ist den bei­den Schwarzen gefol­gt und hat Oscar M. mit solch­er Kraft eine Ohrfeige ver­set­zt, dass der Keni­an­er zu Boden ging. 

Anders Thorsten Z. Vom ersten Prozesstag an gibt er vor, sich nicht an die Tat zu erin­nern. Am zweit­en Ver­hand­lungstag brachte seine Anwältin sog­ar einen Unbekan­nten Drit­ten ins Spiel, der sich ange­blich unter Bran­den­burg­ern damit gebrüstet haben sollte, dem Keni­an­er die tiefe Wunde zuge­fügt zu haben. In der gestri­gen Vertei­di­gungsrede der Anwältin ist davon allerd­ings keine Rede mehr. Vielmehr räumt sie nun den Tatvor­wurf, der ihrem Man­dan­ten gemacht wird, ein. Niedrige Beweg­gründe aber sieht sie in der Tat nicht, eine recht­sex­treme Ein­stel­lung könne ihrem Man­dan­ten nicht nachgewiesen werden. 

Am Dien­stag spricht der Richter das Urteil.

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Anwerbeversuch in Potsdam

Am Son­ntag, 30.01.2005 um 14 Uhr klin­gelte an der Woh­nung zweier Pots­damer Antifaschist_innen ein Mann; schätzungsweise 25 — 30 Jahre alt, groß (ca. 1,85),
schlank, kurzes rötlich­braunes Haar, Dre­itage­bart mit schwarzem Basekap,
schwarz­er ger­ade geschnit­ten­er Hose und schwarzem Win­ter­par­ka. Er stellte sich als
Björn Klop­stock vom Bun­desin­nen­min­is­teri­um vor, der zu Recht­sex­trem­is­mus recher­chiert und “sich auch mal mit Leuten unter­hal­ten möchte, die was dage­gen machen. Und Sie sind mir emp­fohlen wor­den.” Bei dem Ver­such, ein Foto von ihm zu
machen, ran­nte er aus dem Haus und sprang in ein Auto, das auf ihn gewartet hat­te und in dem noch eine andere Per­son saß.Unter dem Namen Björn Klop­stock ist in Pots­dam auch schon ein ander­er Anwer­bev­er­such gelaufen. 

KEINE ZUSAMMENARBEIT MIT VS, BKA, BND, POLIZEI!

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Attacken “nicht überraschend”

FALKENSEE Nach den jüng­sten anti­semi­tis­chen Attack­en auf den Geschichtspark in
Falkensee hat sich jet­zt auch die Havel­land-Gruppe der Antifaschisten
(Antifa) zu Wort gemeldet. “Wir verurteilen diese erneuten neonazistischen
Angriffe, die nicht nur alle Opfer faschis­tis­ch­er Ver­brech­er ver­höh­nen und
deren Hin­terbliebene unsäglich kränken, son­dern auch als Angriff gegen alle
Men­schen ver­standen wer­den müssen, denen antifaschis­tis­ches Denken eine
Selb­stver­ständlichkeit ist”, heißt es in ein­er Presseerk­lärung. Nach Ansicht
der Antifa Havel­land kom­men die Tat­en allerd­ings nicht überraschend. 

Seit Monat­en sei auf den Straßen Bran­den­burgs und Berlins “das Erstarken der
recht­sex­trem­istis­chen Bewe­gung” zu erleben. Dies drücke sich nicht nur in
den Wahler­fol­gen, son­dern vor allem im Auftreten rechtsextremer
Kam­er­ad­schaften wie zum Beispiel “Märkisch­er Heimatschutz” und “Neue
Ord­nung”. In der Antifa-Pressemit­teilung heißt es: “Es ist doch nicht
ver­wun­der­lich, dass in einem Kli­ma, in dem sich Jugendliche und sog­ar Kinder
aus unser­er Nach­barschaft zu ein­er Bande zusam­men­schließen, um
Imbiss­bu­den­be­treiber aus Falkensee und dem Havel­land zu vertreiben und dies
sog­ar zehn Mal in die Tat umset­zen kön­nen, ohne dass ihnen jemand in den Arm
fällt, auch andere Rat­ten­fänger erfol­gre­ich aus der Mitte der Gesellschaft
Nach­wuchs rekru­tieren.” Diesem Umstand könne durch ver­stärk­te Aufk­lärung in
den Schulen ent­ge­gengewirkt wer­den. “Nur durch Wis­sen um die faschistischen
Ver­brechen kön­nen Kinder die Lügen der Auschwit­zleugn­er erken­nen und
ent­lar­ven”. Schule könne diese Auf­gabe aber nicht allein bewälti­gen. Die
Antifa Havel­land ruft alle Falkenseer auf, “sich den Neon­azis in den Weg zu
stellen und mit den zu erwartenden inter­na­tionalen Gästen im April
anlässlich des Gedenkens zum 60. Jahrestag der Befreiung des
Konzen­tra­tionslagers auch in Falkensee Zeichen zu setzen.”

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Schläge und Tritte gegen zwei Kameruner

Stu­den­ten der BTU aus Kamerun sind am Woch­enende wahrschein­lich mit
aus­län­der­feindlichem Hin­ter­grund in Cot­tbus ange­grif­f­en wor­den. Wie die
Press­es­telle des Polizeiprä­sid­i­ums in Frank­furt (Oder) mit­teilt, wur­den zwei
Kameruner im Alter von 23 und 25 Jahren am Son­ntag gegen 5.30 Uhr auf der
Stadt­prom­e­nade beschimpft und geschla­gen. Als die bei­den Män­ner aus der
Dis­co «Sound» her­aus trat­en, begeg­neten sie ein­er Gruppe von sechs
Jugendlichen. Vier davon schlu­gen und trat­en auf die Kameruner ein. Danach
flüchteten die Angreifer. 

Die Stu­den­ten entsch­ieden sich erst am Abend, den Vor­fall in der Cottbuser
Polizei­wache anzuzeigen. Nach Infor­ma­tion der Polizei klagten die beiden
Män­ner über Ver­let­zun­gen im Kopf­bere­ich und woll­ten zum Arzt gehen. 

Die Krim­i­nalpolizei des Polizeiprä­sid­i­ums, Außen­stelle Cot­tbus, ermit­telt zu
dieser Kör­per­ver­let­zung und prüft frem­den­feindliche Motivation. 

Beim Aus­län­der­beauf­tragten der Stadt Cot­tbus, Michael Wegen­er, löste die Tat
gestern tiefe Betrof­fen­heit aus. «Das schlimm­ste daran ist, dass die
aus­ländis­chen Stu­den­ten nach solch ein­er Tat immer mehr verun­sichert werden.
Dabei gibt es in Cot­tbus einen Kamerun-Vere­in, der sehr rege ist und viele
Ver­anstal­tun­gen in und für Cot­tbus auf die Beine stellt.» 

Als er gestern Nach­mit­tag bei dem Vere­ins-Vor­sitzen­den anrief, um mit ihm
über den Vor­fall zu reden, bekam Wegen­er den zweit­en Schreck: Der junge
Kameruner erzählte ihm, dass er sel­ber gemein­sam mit einem Begleit­er am
Sonnabend gegen 18 Uhr in einem Markt in der Schw­er­iner Straße von
Jugendlichen angepö­belt und bedro­ht wurde. Nur durch das energische
Ein­greifen ein­er Kassiererin hät­ten die Jugendlichen von den Studenten
abge­lassen. Die bei­den Stu­den­ten hät­ten den Vor­fall nicht bei der Polizei
angezeigt. 

«Ich bin erschüt­tert» , sagt Michael Wegen­er. «Trotz unser­er vielfältigen
Bemühun­gen zeigt die Sit­u­a­tion, dass wir keine Sicher­heit vor
aus­län­der­feindlichen Aktio­nen gewährleis­ten kön­nen. Das ist bedauerlich.» 

Betrof­fen zeigte sich gestern auch Rober­to Noth­nagel, Chef vom «Sound» . Die
Ein­lass­er seines Clubs grif­f­en bei dem Vor­fall ein, wodurch die Täter
flüchteten. Schon zuvor habe die Gruppe im Bere­ich der
Straßen­bahn-Hal­testelle Stadt­prom­e­nade Stre­it provoziert, berichtet
Noth­nagel. «Das macht mir schon Sor­gen, denn so etwas passiert ja ständig in
Cottbus.» 

Auch BTU-Präsi­dent Prof. Ernst Sig­mund und Kan­zler Wolf­gang Schröder
bedauern die Vorkomm­nisse und gehen davon aus, dass die strafrechtliche
Ver­fol­gung der Täter zügig und erfol­gre­ich abgeschlossen wird. Der Präsident
bedauert vor allem, dass die Stadt dadurch immer wieder in negative
Schlagzeilen gerate.

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Neonazi-Prozeß vor Abschluß

Pots­dam — Der Pots­damer Neon­azi-Prozeß kön­nte schneller zu Ende gehen als
geplant. Die Beweisauf­nahme kön­nte am kom­menden Mon­tag geschlossen werden,
sagte die Sprecherin des Ober­lan­des­gerichts, Ramona Pisal. Neue Anträge
lägen nicht vor, am 10. Feb­ru­ar wäre mit den Plä­doy­ers zu rech­nen. Der
Prozeß war gestern mit der Vernehmung junger Leute aus dem Umfeld der zwölf
Angeklagten fort­ge­set­zt worden.

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Die Russen sind da”

Kienitz — Ohne den Panz­er wäre Kienitz ein ganz gewöhn­lich­es Dorf im Oder­bruch. Eine Haupt­straße, auf­fal­l­end viele ver­fal­l­ene Gehöfte und längst aufgegebene Häuser, wenige her­aus­geputzte Eigen­heime, eine schlichte Kirche, Reste ein­er einst alles bes­tim­menden LPG und die oblig­a­torischen fün­fgeschos­si­gen Neubaut­en in der Dorfmitte. 

Die Mieter in den Blöck­en schauen genau auf den Panz­er. Der Koloss vom sow­jetis­chen Typ “T 34” erin­nert an ein entschei­den­des Ereig­nis, das sich heute, am 31. Jan­u­ar 2005, zum 60. Mal jährt: der erste Brück­enkopf der Roten Armee am west­lichen Oderufer und die Ein­nahme von Kienitz. 

Wie Ein­wohn­er später berichteten, kam der Vorstoß eines Vorauskom­man­dos der sow­jetis­chen Trup­pen völig über­raschend. Die eigentliche Front ver­lief damals noch einige Hun­dert Kilo­me­ter östlich der Oder. Deshalb trafen die Sol­dat­en bei der Über­querung des vereis­ten Flusses auch auf keinen Wider­stand. Erst die aus Kienitz im Laufe des Tages geflüchteten Ein­wohn­er bracht­en die Nachricht ins Oder­bruch: “Die Russen sind da.” 

Der Panz­er in der Straße der Befreiung weist kein­er­lei Kampf­spuren auf. “Der ist noch fahrbere­it”, ver­sichert ein Anwohn­er, der von seinem hin­ter dem “T‑34” liegen­den Haus die frem­den Besuch­er beobachtet. “Treib­stoff rein und ab geht“s vom Sock­el.” Vom Alter her kön­nte der Mann zu den Augen­zeu­gen der Schlacht­en gehören. Doch er teilte das Schick­sal viel­er Bewohn­er des Oder­bruchs. Seine Fam­i­lie wurde erst nach Kriegsende aus Pom­mern ver­trieben. Am Oderufer warteten sie auf eine Rück­kehr in ihre Heimat. Doch dazu kam es nicht. Er blieb in Kienitz. 

Der Sock­el des Panz­ers trägt eine Inschrift aus DDR-Zeit­en: “31. Jan­u­ar 1945 – KIENITZ. Erster vom Faschis­mus befre­it­er Ort auf unserem Staats­ge­bi­et. Ruhm und Ehre den Kämpfern der 5. Stoßarmee und der 2. Garde­panz­er­armee”. Hier find­et mor­gen eine Kranznieder­legung statt. 

Vor 60 Jahren herrscht­en bis zu 25 Grad minus. Der Schnee lag einen hal­ben Meter hoch. Doch es lag nicht am Wet­ter, dass die Rote Armee ihren entschei­den­den Vorstoß auf das 80 Kilo­me­ter ent­fer­nte Berlin erst Mitte April startete. Aufk­lärung erhält der Besuch­er des Muse­ums in der Gedenkstätte Seelow­er Höhen. Hier ist doku­men­tiert, wie dem Kien­itzer Brück­enkopf rasch weit­ere Übergänge über den heuti­gen Gren­zfluss folgten. 

Anfang März befand sich das Oder­vor­land bis auf einen schmalen Kor­ri­dor vor der Stadt Küstrin unter Kon­trolle der sow­jetis­chen und pol­nis­chen Ein­heit­en. Die Wehrma­cht ver­suchte zwar ver­bis­sen, die Oderde­iche zurück­zuer­obern, doch die meis­ten Ver­suche scheit­erten. Tausende deutsche Sol­dat­en ver­loren ihr Leben. Allein bei der Vertei­di­gung des zur Fes­tung erk­lärten Küstrin wur­den rund 2000 Vertei­di­ger getötet. Die Stadt fiel am 29. März an die Rote Armee. 

In den frühen Mor­gen­stun­den des 16. April begann die entschei­dende Schlacht um die Seelow­er Höhen. Dabei han­delt es sich um einen rund 40 Meter hohen Höhen­zug, von dem aus das ganze Oder­bruch überblickt wer­den kann. Hier hat­ten sich die deutschen Trup­pen strate­gisch gün­stig fest­ge­set­zt. Doch seit dem Kien­itzer Brück­enkopf hat­ten die sow­jetis­chen Ver­bände eine riesige Über­ma­cht vor den Seelow­er Höhen zusam­menge­zo­gen: 900 000 Sol­dat­en, 3000 Panz­er, 18 000 Geschütze und 4000 Flugzeuge. Die 9. Deutsche Armee bestand aus 130 000 Mann. Auf den Seelow­er Höhen star­ben 33 000 sow­jetis­che, 5000 pol­nis­che und 12 000 deutsche Sol­dat­en. Nach drei Tagen gewann der sow­jetis­che Marschall Shukow die Schlacht. Der Weg nach Berlin war frei.

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Doch ein Anfang ist gemacht”

In Pots­dam leben mehr als 6500 Men­schen aus aller Welt: Sie sind Stu­den­ten, Ehep­art­ner, Kinder, Fir­men­grün­der und Flüchtlinge. Zum 1. Jan­u­ar 2005 trat das neue Zuwan­derungs­ge­setz in Kraft. Was sich für die Men­schen mit der neuen Geset­zge­bung verän­dert, dazu befragten die PNN Brigitte Löwn­ing, Lei­t­erin der Aus­län­der­be­hörde, und Mag­dol­na Gras­nick, Aus­län­der­beauf­tragte der Stadt. 


Das neue Gesetz bietet für einen Teil der aus­ländis­chen Mit­bürg­er bessere Chan­cen zur Integration.

Gras­nick: Viele haben erwartet, dass sich Deutsch­land mit der neuen Geset­zge­bung als Zuwan­derungs­land erk­lärt und ähn­lich wie andere Zuwan­derungslän­der Men­schen nach bes­timmten Kri­te­rien herein­lässt. So ist es zwar nicht gewor­den. Doch ein Anfang ist gemacht. 

Löwn­ing: Beispiel­sweise kön­nen sich nun aus­ländis­che Stu­den­ten direkt im Anschluss an ihre Aus­bil­dung eine Arbeit suchen. Früher mussten sie erst noch ein­mal in die Heimat zurück. Nun kann ein Aufen­thaltswech­sel ohne großen Aufwand durchge­führt wer­den. Auch für hoch qual­i­fizierte Men­schen und Selb­st­ständi­ge ist das neue Gesetz gut. Wenn alle Voraus­set­zun­gen erfüllt sind, erhal­ten sie sofort eine Niederlassungserlaubnis. 


Eine Voraus­set­zung für ein offizielles Leben in Deutsch­land, das neben den Stu­den­ten und Selb­st­ständi­gen auch Migranten oder Fam­i­lien von Spä­taussiedlern anstreben, sind gute Deutschken­nt­nisse. In der Ver­gan­gen­heit gab es entsprechende Ange­bote. Mit dem neuen Gesetz wur­den die Deutschkurs-Stun­den von 900 auf 600 gekürzt und jed­er Teil­nehmer muss jet­zt pro Stunde einen Euro selb­st bezahlen.

Gras­nick: Im Gesetz ist ver­ankert, dass der Aus­län­der einen gewis­sen Anfang zur Inte­gra­tion hat, das ist neu. 600 Stun­den Sprachkurs sind nicht viel. Allerd­ings dür­fen pro Woche nur 25 Stun­den gegeben wer­den. Vorher waren es 40 und das war oft uneffektiv. 

Die Behörde verpflichtet die aus­ländis­chen Men­schen zur Teil­nahme an diesen Kursen. 

Löwn­ing: Wer nach ein­er bes­timmten Anzahl von Jahren, die für die jew­eili­gen Per­so­n­enkreise unter­schiedlich ist, die Nieder­las­sung beantra­gen möchte, muss aus­re­ichende Sprachken­nt­nisse vor­weisen. Wenn jemand den Deutschkurs mit ‚Sehr Gut” beste­ht, kann er die Ein­bürgerung ein Jahr früher beantra­gen, beispiel­sweise bei den jüdis­chen Migranten würde sich die Zeit von acht auf sieben Jahre verkürzen. 


Die Kurse wer­den nicht nur neu ank­om­menden Men­schen gewährt. Kün­ftig kön­nen alle Aus­län­der sie besuchen.

Löwn­ing: Zumin­d­est, wenn es genü­gend Plätze gibt. Antrags­for­mu­la­re erhal­ten sie bei uns in der Aus­län­der­be­hörde oder bei Frau Gras­nick. Wer die finanziellen Mit­tel für die Eigen­beteili­gung nicht hat, kann Zuschüsse beantragen. 

Welche Per­spek­tiv­en bringt das neue Zuwan­derungs­ge­setz für die Flüchtlinge und Asyl­suchende, die teil­weise über sechs, gar zehn Jahre hier leben? 

Löwn­ing: Keine. Eigentlich ist es so, dass wenn das Asylver­fahren been­det ist, die Men­schen aus­reisepflichtig sind. Eine Dul­dung wird aus tat­säch­lichen Grün­den erteilt, wenn zum Beispiel kein Pass vorhan­den ist oder es ein Rück­über­nah­me­abkom­men wie mit Viet­nam gibt, wo das Ver­fahren manch­mal bis zu zwei Jahren dauert. 


Die Idee von Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tio­nen wie Pro Asyl ist es, lange in Deutsch­land leben­den Men­schen mit einem Bleiberecht eine Per­spek­tive zu geben. Doch das sieht das neue Zuwan­derungs­ge­setz offen­sichtlich nicht vor? 


Löwn­ing: Dass dieser Per­so­n­enkreis in einen anderen Titel here­in­rutscht und somit seinen Sta­tus fes­tigt, ist vom Geset­zge­ber nicht vorge­se­hen. Es gibt lediglich die Möglichkeit eine Aufen­thalt­ser­laub­nis zu erteilen, um die ständi­ge Ver­längerung von Dul­dun­gen auszuschließen. Dafür muss genau geprüft wer­den, ob der Aus­län­der selb­st­ständig in der Lage ist auszureisen oder woran liegt es, dass er das nicht kann. In der Regel kön­nte man bei dem Per­so­n­enkreis, der derzeit in Pots­dam lebt sagen, dass er aus­reisen kann, wenn er wollte. 


Welche Per­so­n­en­gruppe bet­rifft das?

Löwn­ing: Die Aus­rei­sev­erpflich­tung beste­ht grund­sät­zlich. Egal, ob die Men­schen aus einem afrikanis­chen Land, Viet­nam oder dem Koso­vo kommen. 


Gibt es derzeit in Pots­dam Men­schen, die von der akuten Abschiebung bedro­ht sind?

Löwn­ing: Nein. Es sind bei eini­gen Men­schen noch Ver­fahren anhängig. Doch wir ver­suchen so auf die Men­schen einzuwirken, dass sie frei­willig zurück­kehren. Mit ein­er Abschiebung ver­bauen sie sich außer­dem die Möglichkeit nach Deutsch­land zurück­zukehren, um ihre Fre­unde und Ver­wandte zu besuchen. 


Mit dem neuen Zuwan­derungs­ge­setz gibt es die Möglichkeit eine Härte­fal­lkom­mis­sion einzuset­zen, um über Einzelschick­sale noch ein­mal unab­hängig vom Geset­zge­ber und auf ein­er human­itären Ebene zu berat­en. Wer darf in Pots­dam Fälle empfehlen? 


Gras­nick: Kün­ftig wird es wohl so sein, dass die Betrof­fe­nen von den Flüchtlings­ber­atungsstellen an die Per­so­n­en, die im Gremi­um vertreten sind, weit­ergeleit­et wer­den. In Pots­dam wäre das die Aus­län­der­beauf­tragte des Lan­des, Almuth Berg­er – allerd­ings hat sie in der Kom­mis­sion keine Stimme – und ein Mit­glied des Flüchtlingsrates Brandenburg. 


In das Gesetz wur­den neue Kri­te­rien für die Anerken­nung als Flüchtling aufgenom­men. So kann die Bun­desre­pub­lik nun Men­schen Schutz gewähren, die ver­fol­gt wur­den, weil sie ein­er sozialen Gruppe ange­hören, beispiel­sweise den Roma, oder aus geschlechtsspez­i­fis­chen Grün­den wie der Beschnei­dung der Frau. Ist es für Schutz­suchende, deren Asy­lantrag abgelehnt wurde, auf Grund der neuen Geset­zge­bung möglich, die Anerken­nung als Flüchtling zu beantragen?

Löwn­ing: Jed­er hat das Recht einen neuen Antrag zu stellen. Let­z­tendlich entschei­det das Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge, ob Asyl gewährt wird oder nicht. 

Gras­nick: Allerd­ings ist auf die Frist zu acht­en. Drei Monate nach Inkraft­treten der neuen Geset­zge­bung ist eine Neubeantra­gung möglich. 


Derzeit gehen rund sechs Prozent der in Pots­dam leben­den Asyl­suchen­den und gedulde­ten Men­schen arbeiten. 


Gras­nick: Die Arbeitssuche war für diesen Per­so­n­enkreis schw­er, da bei ein­er Bewer­bung auf einen Arbeit­splatz zunächst Deutsche und EU-Bürg­er das Vor­recht auf einen Arbeit­splatz hat­ten. Nun wird die Sit­u­a­tion noch schw­er­er, bed­ingt durch die Arbeits­mark­tre­form Hartz IV. Arbeit­nehmer wer­den kaum noch eine Tätigkeit ablehnen. 


Anders sieht es für die jüdis­chen Migranten aus. 


Gras­nick: Ich habe die Hoff­nung, dass sich durch Hartz IV die Sit­u­a­tion für diesen Per­so­n­enkreis verbessert. Men­schen, die hier noch kein Jahr gear­beit­et und keine Arbeit­slosen­ver­sicherung gehabt haben, hat­ten bish­er keine Möglichkeit, mit Hil­fe des Arbeit­samtes gefördert zu wer­den. Nun ist es so, dass diejeni­gen, die drei Stun­den am Tag arbeit­en kön­nen, als erwerb­s­fähig gel­ten und für sie die Pflicht beste­ht, in den Arbeit­sprozess zu kom­men. Hartz IV nimmt Aus­län­der rel­e­vante The­men auf, beispiel­sweise die Sprach­förderung. Ich hoffe, dass beispiel­sweise eine erfol­gre­iche Teil­nahme am Deutschkurs den Men­schen eine Arbeit­sauf­nahme erle­ichtert. Außer­dem wäre es wün­schenswert, dass sich im Bere­ich der mit­ge­bracht­en Beruf­sprax­is und deren Anerken­nung etwas tun. 

Das Gespräch führte Ulrike Strube.

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In Frankfurt beginnen drei spektakuläre Prozesse

(Katrin Bischoff) FRANKFURT (ODER). Was für Men­schen müssen das sein, die zwei wehrlose Män­ner bei lebendi­gem Leibe ver­bren­nen? Diese Frage soll an diesem Dien­stag ein psy­chi­a­trisch­er Gutachter vor dem Landgericht in Frank­furt (Oder) beant­worten. Dort müssen sich seit Dezem­ber zwei 30 und 40 Jahre alte mut­maßliche Mörder und ihre zwei 36 und 20 Jahre alte Helfer ver­ant­worten. Die Angeklagten sollen am 17. Mai 2004 in Buck­ow (Märkisch-Oder­land) nach einem Zechge­lage in die Woh­nung ihrer Opfer einge­drun­gen sein, einen der Män­ner bewusst­los gefoltert und ihn zusam­men mit seinem Fre­und, der mit der Polizei gedro­ht hat­te, in einem Wald angezün­det haben. Tat­mo­tiv: Die mut­maßlichen Mörder woll­ten das eine Opfer für eine ange­bliche Verge­wal­ti­gung bestrafen. Unklar ist, ob der Vor­sitzende Richter Andreas Dielitz schon am 9. Feb­ru­ar das Urteil verkün­den wird. 

Noch zwei weit­ere eben­so grausame Ver­brechen ste­hen in den näch­sten zwei Wochen in Frank­furt zur Ver­hand­lung an — auch dort führt Dielitz den Vor­sitz. So begin­nt am 10. Feb­ru­ar der Prozess gegen drei 21, 23 und 29 Jahre alte Män­ner und zwei 25 und 21 Jahre alte Frauen. Nach Angaben eines Gerichtssprech­ers vom Mon­tag sollen sie am 5. Juni 2004 einen 23-jähri­gen Mann verge­waltigt und in Todes­ge­fahr gebracht haben. Die Peiniger über­fie­len Gun­nar S. auf der Straße, ver­schleppten ihn in eine Woh­nung und folterten ihn. Laut Anklage zwan­gen sie ihn, Vogelkot zu essen und Spülmit­tel zu trinken. Sie trak­tierten ihn mit einem Bügeleisen, drück­ten glühende Zigaret­ten auf ihm aus und verge­waltigten ihn mit diversen Gegen­stän­den. “Die Tor­tur dauerte zweiein­halb Stun­den”, so der Gerichtssprecher. 

Ärzte stell­ten bei Gun­nar S. Rip­pen­brüche, Ver­bren­nun­gen und einen Dar­m­durch­bruch fest. Ein kün­stlich­er Dar­maus­gang musste gelegt wer­den. “Ohne Oper­a­tion wäre er mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahrschein­lichkeit verblutet”, sagte der Sprech­er. Rache nan­nten die Män­ner, die stadt­bekan­nte Neon­azis sein sollen, als Motiv. “Das Opfer soll sich ein­er Frau sex­uell genähert haben. Und das störte wohl den 29-jähri­gen Angeklagten”, so der Gerichtssprech­er. Das Urteil soll am 11. März gesprochen wer­den. Laut Opfer­per­spek­tive ist Gun­nar S. seit dem Über­fall psy­chisch am Ende. Er werde die Tat wohl niemals verkraften. 

Mann in Brand gesteckt 

Am 15. Feb­ru­ar begin­nt der Prozess gegen zwei 19 und 23 Jahre alte Män­ner aus Beeskow (Oder-Spree) wegen ver­sucht­en Mordes. Sie sollen laut Gericht am 16. Juni 2004 “heimtück­isch, grausam und aus niederen Beweg­grün­den” ver­sucht haben, einen Obdachlosen zu töten. Jür­gen W. lag auf ein­er Bank im Beeskow­er Stadt­park. Die Angeklagten sollen den schlafend­en Mann nach Geld durch­sucht haben. “Aus Verärgerung darüber, dass sie nichts fan­den, beschlossen sie, ihr Opfer zu töten”, so der Sprech­er. Zuerst hät­ten die Angeklagten vorge­habt, den 35-Jähri­gen mit einem Schrauben­zieher zu erstechen. Doch dann habe man sich geeinigt, das arglose Opfer in Brand zu steck­en. Die Män­ner sollen die Flam­men ihrer Feuerzeuge an den aus syn­thetis­chem Mate­r­i­al beste­hen­den und damit leicht ent­flamm­baren Anorak von Jür­gen W. gehal­ten haben. “Die Angeklagten sahen noch, wie das Feuer den gesamten Oberkör­p­er erfasste”, so der Gerichtssprech­er. Ein Zeuge hat­te die Flam­men mit ein­er Jacke erstickt. Jür­gen W. erlitt schwere Ver­bren­nun­gen. 35 Prozent der Haut seines Oberkör­pers ver­bran­nten. Das Urteil soll am 15. März fallen.

Inforiot