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SchülerInnen entschuldigen sich beim KZ-Überlebenden

Mäd­chen und Jun­gen der Klasse 9a der Polth­i­er-Gesamtschule in Witt­stock haben sich dieser Tage mit einem Brief (siehe rechts) beim KZ-Über­leben­den Pavel Stran­sky entschuldigt. Der 83-jährige Tscheche war vor einem Monat bei einem Zeitzeu­genge­spräch der 9. Klassen von einem Ein­drin­gling aus der 7. Klasse mit den Worten: “Ist das der Jude?“angepöbelt wor­den (MAZ berichtete). Eine Schü­lerin aus ein­er 9. Klasse hat­te zudem Stran­skys Vor­trag durch Zwis­chen­rufe gestört und war des Raumes ver­wiesen wor­den. Das Mäd­chen hat­te sich schriftlich bei dem KZ-Über­leben­den entschuldigt und damit war für sie der Fall abgeschlossen. 

Den 14-Jähri­gen indes traf die volle Härte des Schulge­set­zes. Zunächst wurde er von ein­er Lehrerin bei der Polizei angezeigt. Dann tagte die Klassenkon­ferenz, in der alle diese Klasse unter­rich­t­en­den Lehrer, je zwei Sprech­er von Schülern und Eltern sowie der Junge und seine Eltern anwe­send waren. Dem 14-Jähri­gen wurde ein Ver­weis vor der Klassenkon­ferenz aus­ge­sprochen. Weil dies offen­bar nicht fruchtete, ist er später wegen ander­er Delik­te für fünf Tage aus der Schule ver­wiesen worden. 

Indes set­zten sich Mäd­chen und Jun­gen der Klasse 9a in einem Pro­jekt mit dem Konzen­tra­tionslager Sach­sen­hausen auseinan­der. Es fand vom 13. bis 17. Dezem­ber in der Jugend­bil­dungsstätte des DGB in Fleck­en Zech­lin statt. “Dieses The­ma inter­essierte uns sehr, und wir woll­ten mehr darüber erfahren, nach­dem wir vor kurzem in der Schule Her­rn Stran­sky, einen ehe­ma­li­gen Häftling des KZ There­sien­stadt, gehört hat­ten”, schrieben die Schüler jet­zt an die MAZ. Er habe alle sehr beein­druckt, “und an dieser Stelle möcht­en wir beto­nen, dass die Stören­friede dieser Ver­anstal­tung nicht aus unser­er Klasse kamen. Im Gegen­teil, wir waren über das Ver­hal­ten von zwei Schülern aus anderen Klassen empört.” In Fleck­en Zech­lin hät­ten die Betreuer viel darüber berichtet, was Deutsche den Juden und anderen unschuldigen Men­schen Schreck­lich­es antat­en. Da habe es sich jed­er viel bess­er bildlich vorstellen kön­nen, als wenn es immer nur im Unter­richt erzählt wird. 

Die Schüler fuhren auch ins ehe­ma­lige KZ Sach­sen­hausen. Dort wur­den Infor­ma­tio­nen für ein Plakat und die Pro­jek­tzeitung, gesam­melt, die mit­tler­weile fer­tig gestellt wor­den ist. “Wir waren sehr erschüt­tert über die Bilder, Fotos und Plakate, die das grauen­hafte Lager­leben zeigten”, berichteten die Neuntklässler. 

Sie seien immer stiller und nach­den­klich­er gewor­den, obwohl sie eigentlich schon vieles über KZ wussten. 

Zurück in der Jugend­bil­dungsstätte wur­den die Ein­drücke aus­gew­ertet und der Brief an Pavel Stran­sky ver­fasst. In dieser Woche in Fleck­en Zech­lin lern­ten die Mäd­chen und Jun­gen auch, wie sie der MAZ schrieben, “dass miteinan­der Reden die beste Voraus­set­zung für ein friedlich­es Zusam­men­leben ist”.

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Immer mehr minderjährige Mütter

Immer mehr junge Frauen in Bran­den­burg sind noch nicht volljährig, wenn sie ihr erstes Baby bekom­men. Im ver­gan­genen Jahr waren es 327; im Jahr 2000 noch 294. 

Vor diesem Hin­ter­grund hat sich Gesund­heitsmin­is­terin Dag­mar Ziegler (SPD) für eine wirk­samere Sex­u­alaufk­lärung aus­ge­sprochen. Danach soll das The­ma “Sex­u­al­ität und Geschlechter­rolle” in den neuen Lehrplä­nen der Grund­schule ver­ankert und in der Sekun­darstufe 1 fort­ge­führt wer­den, wie die Poli­tik­erin auf eine par­la­men­tarische Anfrage antwortete. 

Sowohl Schwanger­schaften als auch Schwanger­schaftsab­brüche bei Min­der­jähri­gen seien ein sehr sen­si­bles The­ma. Sie stell­ten die jun­gen Frauen vor schwierige Fra­gen und große Prob­leme. Auch das Risiko, bei der Geburt des Kindes zu ster­ben, sei sehr viel größer als bei erwach­se­nen Frauen, betonte Ziegler. 

Im Gegen­satz dazu nahm die Zahl der Geburten in Bran­den­burg ins­ge­samt ab. Wur­den im Jahr 2000 noch 18.444 Neuge­borene reg­istri­ert, waren es im ver­gan­genen Jahr 17.970. Eine ähn­liche Ten­denz war im gle­ichen Zeitraum bei den Schwanger­schaftsab­brüchen zu beobachten. 

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Karriere begann bei der GSG‑9

Neuer Polizeipräsi­dent in Frank­furt (Oder) soll der 44-jährige Klaus Kandt wer­den, der derzeit Vizechef des Prä­sid­i­ums ist. Das erfuhr die MAZ aus Regierungskreisen. Kandt würde damit Nach­fol­ger von Win­friede Schreiber, die ins Innen­min­is­teri­um wech­selt und dort Abteilungslei­t­erin Ver­fas­sungss­chutz wird. Der bish­erige Chef Hein­er Wegesin wird zum 1. Jan­u­ar in den einst­weili­gen Ruh­e­s­tand versetzt. 

Nach der offiziellen Auss­chrei­bung für den Präsi­den­ten­posten in Frank­furt (Oder) läuft alles auf Kandt hin­aus, hieß es. Das Innen­min­is­teri­um wollte die Per­son­alie gestern nicht bestäti­gen. Es sei “noch alles offen”, sagte Sprecherin Dorothee Stacke. Der Lan­deschef der Gew­erkschaft der Polizei (GdP), Andreas Schus­ter, sagte gestern auf Anfrage, er halte Kandt “polizeifach­lich für sehr gut”. 

Das Polizeiprä­sid­i­um mit Sitz in Frank­furt (Oder) ist für den Ost­teil Bran­den­burg zuständig — von der Uck­er­mark bis in die Lausitz. Sieben Schutzbere­iche gehören zu diesem Prä­sid­i­um. Mit der Polizeire­form 2002 war die Zahl der Land­prä­si­di­en von sechs auf zwei reduziert wor­den — Pots­dam und Frankfurt. 

Kandt, der aus Hes­sen stammt, ist lei­den­schaftlich­er Hob­by-Radren­n­fahrer. Er begann seine Polizei-Kar­riere beim Bun­des­gren­zschutz See, ging später zur Spezial­truppe GSG‑9 und war einige Zeit im Son­dere­in­satzkom­man­do (SEK) in Berlin tätig. 1993 kam er nach Bran­den­burg und war acht Jahre lang Chef der Spezialein­heit­en, zu denen das Son­dere­in­satzkom­man­do (SEK) und das für Observierun­gen zuständi­ge Mobile Ein­satzkom­man­do (MEK) gehören. 

Mit der Polizeire­form wur­den auch die Spezialkräfte neu geord­net. Im Novem­ber 2001 über­nahm Kandt die Abteilung für Spezialein­heit­en und Zeu­gen­schutz beim Lan­deskrim­i­nalamt (LKA). Ihm unter­standen unter anderem vier Son­dere­in­heit­en mit rund 200 Spezialeinsatzkräften.

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Mutmaßliche Grafitti-Sprüher gestellt

TEMPLIN Am Mittwochabend kon­trol­lierte die Polizei gegen 22 Uhr in der Kantstraße vier Jun­gen im Alter von 13 und 14 Jahren, alle aus Tem­plin. In ihren Ruck­säck­en kamen ver­schiedene Uten­silien zum Vorschein. Bei einem 13-jähri­gen fand man u.a. Sub­stanzen, die auf den Besitz von Haschisch schließen lassen. Er gab auch zu, Dro­gen kon­sum­iert zu haben. Bei dem Quar­tett wur­den auch Farb­sprüh­flaschen und weit­ere Dinge gefun­den, die den Ver­dacht von Sachbeschädi­gun­gen durch Grafit­ti erhärten. In den let­zten Tagen kam es 

näm­lich in der Stadt wieder­holt zu solchen Hand­lun­gen. Alle Beweis­ge­gen­stände wur­den sichergestellt und die Tatverdächti­gen an die Eltern übergeben. Die Krim­i­nalpolizei wird die weit­eren Ermit­tlun­gen führen.

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Haft für verbotene “Thor Steinar” — Jacke

NEURUPPIN Das Amts­gericht Neu­rup­pin hat einen Ange­höri­gen der recht­sex­tremen Szene wegen des Tra­gens eines Klei­dungsstück­es der Marke “Thor Steinar” zu vier Monat­en Haft verurteilt. Die Strafe gegen den 23-Jähri­gen sei wegen der “nicht uner­he­blichen” Vor­be­las­tung des Mannes nicht zur Bewährung aus­ge­set­zt wor­den, so die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin gestern. Das Urteil erg­ing wegen der Ver­wen­dung von Kennze­ichen ehe­ma­liger nation­al­sozial­is­tis­ch­er Organisationen. 

Das Runen-Logo “Thor Steinar”, eine Kom­bi­na­tion der so genan­nten Tyr-Rune der ehe­ma­li­gen Reichs­führerschulen und der Wolf­san­gel, Abze­ichen mehrerer SS-Divi­sio­nen, erin­nert laut Staat­san­waltschaft an die SS-Runen. Auf Antrag der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin hat­te das Amts­gericht Königs Wuster­hausen kür­zlich die Beschlagnahme des NS-Sym­bol­en zum Ver­wech­seln ähn­lichen Logos der Fir­ma Medi­a­tex ange­ord­net. Das Zeigen des Emblems “Thor Steinar” und die Her­stel­lung zum Zweck der Ver­wen­dung sind strafbar. 

Die Hauptver­hand­lung gegen den Recht­sex­trem­is­ten hat­te den Angaben zufolge ergeben, dass der Mann aus Neu­rup­pin das Klei­dungsstück, eine “Thor Steinar”-Kapuzenjacke, getra­gen hat, obwohl er die Bedeu­tung der in dem Sym­bol des Labels enthal­te­nen Dop­pel­rune kannte.

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Schönbohm warnt vor Verharmlosung von Drogen

Pots­dam (dpa) Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat wegen der zunehmenden Rauschgiftkrim­i­nal­ität im Land Bran­den­burg vor ein­er Ver­harm­lo­sung von Dro­gen gewarnt. “Die Hemm­schwellen dür­fen nicht länger durch dümm­liche Entkrim­i­nal­isierungs­de­bat­ten gesenkt wer­den”, sagte Schön­bohm am Fre­itag der dpa. “Wer Dro­genbe­sitz als Bagatelle ver­harm­lost, gefährdet das Leben unser­er Kinder.” Zudem werde dadurch die Organ­isierte Krim­i­nal­ität gefördert. “Rauschgifthandel ist eines der lukra­tivsten Betä­ti­gungs­felder dieser inter­na­tionalen Kriminellen.” 

In den ersten elf Monat­en des Jahres zählte die Polizei wie im Vor­jahreszeitraum sieben Dro­gen­tote. Zugle­ich stieg die Rauschgiftkrim­i­nal­ität um 16,8 Prozent auf 6149 Fälle (+ 886). Vor allem Han­del und Schmuggel nah­men zu (+ 32,2 Prozent). In dem Zeitraum wur­den 5180 Tatverdächtige reg­istri­ert, 623 mehr als im Vorjahreszeitraum. 

Erschreck­end sei, dass immer Jugendliche als Rauschgiftkon­sumenten und Deal­er auffie­len, sagte Schön­bohm. Unter den Tatverdächti­gen war der Anstieg bei den Jugendlichen zwis­chen 14 und 18 Jahren von 1456 auf 1691 beson­ders deut­lich. 14 der Tatverdächti­gen Deal­er oder Schmug­gler waren zwis­chen 6 und 14 Jahre alt. Im Vor­jahreszeitraum waren es nur sechs gewe­sen. Bei den 14 bis 18-Jähri­gen stieg die Zahl von 194 auf 279. 

Von Jan­u­ar bis Novem­ber stell­ten Polizei und Zoll in Bran­den­burg 66,6 Kilo­gramm Cannabiskraut (+ 42,5 Kilo­gramm), 6984 Cannabispflanzen (+ 494), 18,3 Kilo­gramm Kokain (+ 16,5 Kilo­gramm) und mehr als 12,5 Kilo­gramm Amphet­a­mine (Aufputschmittel/+ 8,3 Kilo­gramm) sicher. 

“Die höhere Zahl von aufgedeck­ten Rauschgift­de­lik­ten ist auch ein Beleg der erfol­gre­ichen Arbeit unser­er Polizei. Das Dunkelfeld wird allmäh­lich aufge­hellt”, sagte Schön­bohm. “Um ger­ade auch junge Men­schen vor den Fol­gen des Dro­genkon­sums zu schützen, wer­den wir den Rauschgifthandel weit­er scharf ver­fol­gen.” Es han­dle sich aber um eine gesamt­ge­sellschaftliche Auf­gabe. “Eltern, aber auch die Schulen sind gefordert, hier mas­siv gegenzusteuern.”

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Arbeitsplätze von Abzug der Bundeswehr betroffen

Pots­dam (dpa) Von der im Novem­ber angekündigten Kaser­nen­schließun­gen sind auch in Bran­den­burg zahlre­iche Arbeit­splätze betrof­fen. Etwa 750 Zivilbeschäftigte in Bun­deswehr­stan­dorten wür­den nach derzeit­i­gen Erken­nt­nis­sen ihren Job ver­lieren, sagte Wirtschaftsmin­is­ter Ulrich Jung­hanns (CDU) auf eine par­la­men­tarische Anfrage. 

Bis 2010 sollen in Bran­den­burg drei Gar­niso­nen voll­ständig geschlossen wer­den. Drei weit­ere Bun­deswehr­stan­dorte wer­den verklein­ert. Die Auf­gabe von Kaser­nen führe in aller Regel zum Rück­gang von Kaufkraft und Aufträ­gen sowie ein­er ver­ringerten Nach­frage nach Woh­nun­gen, betonte Jung­hanns. Das könne entsprechend der Lage der Stan­dorte zu erhe­blichen Ein­schnit­ten in die wirtschaftliche und soziale Lage von ganzen Regio­nen und Kom­munen führen. 

Der­ar­tige Fol­gen wolle die Lan­desregierung durch eine aktive Kon­ver­sion­spoli­tik möglichst abmin­dern. Damit kön­nten in den betrof­fe­nen Gebi­eten sog­ar neue Impulse geset­zt wer­den. Neu aufgelegt und ergänzt wor­den sei deshalb inzwis­chen der “Rat­ge­ber Kon­ver­sion.” Die Broschüre für die Kom­munen sei auf die spez­i­fis­che Sit­u­a­tion nach Stan­dortschließun­gen zugeschnit­ten und gebe auch umfassend Auskun­ft über För­der­möglichkeit­en und andere Hilfen.

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Erstes Geständnis im Nazi-Prozess

POTSDAM/NAUEN Im Prozess gegen zwölf junge Neon­azis der mut­maßlichen Ter­ror­gruppe “Freiko­rps” aus dem Havel­land ist der 20 Jahre alte Rädels­führer Christo­pher H. gestern schw­er belastet wor­den. Der Abi­turi­ent aus Nauen habe im Som­mer 2003 die Idee zur Grün­dung der Kam­er­ad­schaft gehabt, sagte ein Mitangeklagter am zweit­en Ver­hand­lungstag vor dem 1. Straf­se­n­at des Bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gerichts (OLG) aus, der im Gebäude des Amts­gerichts Pots­dam weit­ge­hend unter Auss­chluss der öffentlichkeit tagt. Dies teilte OLG-Sprecherin Ramona Pisal auf Anfrage mit. Dem­nach hat­te H. auch geplant, Kon­tak­te zu der 1997 ver­bote­nen recht­sex­tremen “Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el” zu knüpfen. 

Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des Bran­den­burg wirft den Mit­gliedern der Wehrsport­gruppe “Freiko­rps” vor, zwis­chen August 2003 und Mai 2004 zehn Anschläge auf Imbisse aus­ländis­ch­er Betreiber mit einem Sach­schaden von etwa 600 000 Euro verübt zu haben. Nach Auf­fas­sung der höch­sten Anklage­be­hörde des Lan­des hat­ten die jun­gen Män­ner eine ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung gebildet, um aus­ländis­che Geschäft­sleute aus Bran­den­burg zu vertreiben. Deren Exis­ten­z­grund­lage sollte durch Bran­dan­schläge zer­stört wer­den. Men­schen wur­den dabei nicht verletzt. 

Nach Erken­nt­nis­sen der Ermit­tlungs­be­hör­den hat­te “Freikorps”-Chef Christo­pher H. ver­sucht, den Aktion­sra­dius der Gruppe auszuweit­en. H. hätte Kon­tak­te zu der ver­bote­nen “Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el” gesucht, deren ehe­ma­lige Mit­glieder offen­bar ähn­liche Ziele ver­fol­gten. Der ein­stige Vor­sitzende der “Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el”, der 27-jährige Karsten G., hat­te am 3. Sep­tem­ber 2003 einen Bran­dan­schlag auf einen türkischen Imbiss­stand in Hen­nigs­dorf verübt und sich am 6. Sep­tem­ber der Polizei gestellt — nur eine Woche nach dem “Freikorps”-Anschlag auf den Nor­ma-Markt in Nauen mit einem Schaden von mehr als 500 000 Euro. 

Die Atten­tate der “Freikorps”-Neonazis wur­den offen­bar von Erwach­se­nen gedeckt. Nach Erken­nt­nis­sen des OLG-Sen­ats unter Vor­sitz von Rich­terin Gisela Thaeren-Daig hat­te zumin­d­est Christo­pher H.s Mut­ter die jun­gen Recht­sex­tremen mit den Anschlä­gen in Verbindung gebracht. Auch nach der Zer­störung des Nor­ma-Mark­tes habe sie sie lediglich ermah­nt: “Dann lasst euch nicht erwischen.” 

Dabei macht­en die Jugendlichen und Her­anwach­senden, die sich schon als Kinder kan­nten, kein Hehl aus ihrer Gesin­nung. Nach der Schule trafen sie sich oft in ein­er Sche­une auf dem Grund­stück der Fam­i­lie H. in Pausin. In ein­er Art Uni­form seien sie von dort zu mil­itärischen Spie­len in den nahen Wald aus­gerückt. Dort hat­ten sie mit den von Christo­pher H. gebastel­ten Brand­sätzen experimentiert. 

Ohne Rädels­führer H., meinte der geständi­ge Angeklagte gestern, wäre nie­mand auf die Idee gekom­men, Imbissstände in Brand zu set­zen. Eine expliz­it recht­sex­treme, frem­den­feindliche Ide­olo­gie habe bei den Tat­en keine entschei­dende Rolle gespielt. Es sei schön­er gewe­sen, sich zu mil­itärischen Spie­len zu tre­f­fen, als an der Bushal­testelle herumzuste­hen. Der jüng­ste Angeklagte war zur Tatzeit 14 Jahre alt, der älteste, Christo­pher H., 19 Jahre.

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Potzlow-Prozeß neu aufgerollt

In Neu­rup­pin wurde erneut gegen die Mörder des 16jährigen Mar­i­nus Schöberl verhandelt

Vor der 1. Großen Strafkam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin wurde am Dien­stag der Mord an dem 16jährigen Mar­i­nus Schöberl im märkischen Ort Pot­zlow nach der Revi­sion durch die Staat­san­waltschaft neu ver­han­delt. In der Nacht zum 13. Juli 2002 hat­ten Mar­cel Sch., dessen älter­er Brud­er Mar­co und Sebas­t­ian F. ihr Opfer im Ver­lauf eines Trinkge­lages wieder­holt gedemütigt, mißhan­delt und genötigt. Unter anderem sollte sich der 16jährige selb­st als Jude bezeichnen. 

Später fuhren die Angeklagten mit ihrem Opfer zu einem still­gelegten ehe­ma­li­gen LPG-Stall und zwan­gen ihn dort, in die Steinkante eines Schweinet­rogs zu beißen. Als der verängstigte Junge der Auf­forderung nachkam, sprang Mar­cel Sch. mit bei­den Füßen, an denen er Springer­stiefel mit Stahlkap­pen trug, auf den Hin­terkopf des Jun­gen. Um die Ent­deck­ung der Tat zu ver­hin­dern, beschloß Mar­co Sch., den Jugendlichen, der sicht­bar schw­er­ste Kopfver­let­zun­gen erlit­ten hat­te, zu töten. Dazu warf er Mar­i­nus Schöberl zweimal einen schw­eren Beton­stein auf den Kopf. Anschließend versenk­ten die drei Angeklagten die Leiche in ein­er Jauchegrube. 

Die drei Angeklagten, alle drei der recht­en Szene zuge­hörig, waren für diese Tat vom Landgericht Neu­rup­pin am 24. Okto­ber 2003 verurteilt wor­den: Mar­cel Sch. zu ein­er Jugend­strafe von 15 Jahren, Mar­co Sch. zu 15 Jahren Gefäng­nis und Sebas­t­ian F. zu ein­er Jugend­strafe von zwei Jahren. 

Der BGH bestätigte das Urteil gegen Mar­cel Sch. Das Straf­maß gegen Mar­co Sch. hat­te der BGH eben­falls bestätigt, aber ange­ord­net, daß das Landgericht über eine Unter­bringung in ein­er Entziehungsanstalt, über eine Sicherungsver­wahrung oder keines der Mit­tel entschei­den müsse. Bei Sebas­t­ian F. hat­te der BGH entsch­ieden, daß dieser nicht nur wegen Kör­per­ver­let­zung, son­dern wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge zu verurteilen sei. 

Die Kam­mer entsch­ied nun im Falle von Mar­co Sch. die Unter­bringung in ein­er Entziehungsanstalt. Ein Gutacht­en des Sachver­ständi­gen Dr. Alexan­der Böh­le hat­te dem 25jährigen bescheinigt, vor allem unter Alko­hole­in­fluß zu aggres­siv­en Straftat­en zu neigen. Die Chan­cen ein­er Heilung sein­er krankhaften Alko­hol­sucht seien “fifty-fifty”, also den Ver­such wert. Das Urteil gegen Sebas­t­ian F. wurde auf eine Jugend­strafe von drei Jahren erhöht.

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Streit um Rückübertragungen nach Arisierung

KLEINMACHNOW. Hun­derte von Klein­mach­now­er Eigen­heim­be­wohn­ern in der ein­sti­gen Som­mer­feld-Sied­lung sind weit­er im Unklaren darüber, wem ihre Immo­bilie eigentlich gehört. Denn die für Mittwoch erwartete Entschei­dung des Bun­desver­wal­tungs­gericht­es über die dor­ti­gen Eigen­tumsver­hält­nisse wird es nicht geben. Die Stre­it­parteien in dem Präze­den­z­fall haben sich über­raschend außerg­erichtlich geeinigt. Der Kläger, Besitzer eines Ein­fam­i­lien­haus­es am Brod­berg, zahlt nach eige­nen Angaben “eine Summe deut­lich unter dem Verkehr­swert der Immo­bilie” an den Berlin­er Bau­un­ternehmer Chris­t­ian Mey­er, der die Entschädi­gungsansprüche für fast die gesamte Som­mer­feld-Sied­lung von der Jew­ish Claims Con­fer­ence (JCC) über­tra­gen bekom­men hat­te. Mey­er gibt im Gegen­zug seinen Rück­über­tra­gungsanspruch für dieses Grund­stück auf. 

Nach amtlichen Angaben sind 897 Fälle allein in der Klein­mach­now­er Sied­lung ungek­lärt. Die Grund­stücke gehörten dem jüdis­chen Unternehmer Adolf Som­mer­feld, der 1933 vor den Nazis aus Deutsch­land fliehen musste. Die JCC hat­te vor Jahren pauschal die Rück­über­tra­gung der Som­mer­feld-Sied­lung gefordert, aber nicht alle Nach­weise frist­gerecht eingereicht. 

Im konkreten Fall hat­te das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam eine Rück­über­tra­gung für recht­ens gehal­ten. Dage­gen war der langjährige Eigen­tümer vor das Bun­desver­wal­tungs­gericht gezo­gen. Die Bun­desrichter war­fen in der Ver­hand­lung die Frage auf, ob die Rück­über­tra­gung von Grund­stück­en, die der Eigen­tümer selb­st über eine Sied­lungs­ge­sellschaft veräußert hat, rechtlich zwin­gend sei. Auch der Anspruch gilt aus for­malen Grün­den als fraglich. Urteilen kön­nen sie nun erst, wenn wieder ein Fall aus Klein­mach­now zu ihnen kommt. Das kann bald sein: Mey­ers Anwalt Ste­fan Min­den kündigte an, dass er nun ver­gle­ich­bare Fälle zunächst vor das Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht brin­gen wird. 


Pos­i­tives Urteil im Klein­mach­now­er Resti­tu­tion­sprozess verhindert


Anwohner­in nimmt nach Ver­gle­ich die Revi­sion beim Bun­desver­wal­tungs­gericht zurück und ver­hin­dert Rechtssicher­heit für Siedlungsbewohner

KLEINMACHNOW Tragis­che Wen­dung im Stre­it um die Som­mer­feld-Sied­lung in Klein­mach­now: Heute wollte das Bun­desver­wal­tungs­gericht eigentlich ein Grund­satzurteil verkün­den, ob die Grund­stücke nun zurück­gegeben wer­den müssen oder nicht. Doch gestern hieß es plöt­zlich: Der Ter­min fällt aus. Die jet­zige Bewohner­in eines Haus­es in der Straße “Am Brod­berg” hat­te let­zte Woche ihre Revi­sion zurückgenom­men. Das Gericht kann das bere­its vor­bere­it­ete Grund­satzurteil nun nicht verkün­den. Es wäre für die Bewohn­er von Klein­mach­now äußerst pos­i­tiv gewesen. 

Ins­ge­samt geht es um rund 1000 Grund­stücke, die die Jew­ish Claims Con­fer­ence (JCC) 1995 zurück­ver­langte, weil es sich um ehe­mals jüdis­ches Eigen­tum han­delte. Der jüdis­che Architekt und Bau­un­ternehmer Adolf Som­mer­feld hat­te das Gelände ab 1930 parzel­liert und über seine Sied­lungs­ge­sellschaft verkauft. Im April 1934 emi­gri­erte er, nach­dem SA-Män­ner sein Wohn­haus überfielen. 

Als die JCC mit ihrem Rück­gabeanspruch zunächst keinen Erfolg hat­te, trat sie diesen kosten­los an den Berlin­er Geschäfts­mann Chris­t­ian Mey­er ab. Nach MAZ-Infor­ma­tio­nen sollte er im Erfol­gs­fall einen Teil sein­er Ein­nah­men an die JCC abgeben, bei Mis­ser­folg hätte er die Prozesskosten tra­gen müssen. Im Muster­fall “Am Brod­berg” hat­te Mey­er in der ersten Instanz beim Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam Erfolg. Die Richter ord­neten die Rück­gabe des Grund­stücks an. Doch die betrof­fene Hau­seigen­tümerin ging in die Revi­sion zum Bun­desver­wal­tungs­gericht. Dort fand am 24. Novem­ber die mündliche Ver­hand­lung statt. 

Anschließend kon­tak­tierte Mey­er die Eigen­tümerin, deren Eltern das Haus 1933 gekauft hat­ten und zu DDR-Zeit­en nach West-Berlin geflo­hen waren. Sie kam 1990 zurück und wohnt seit­dem in dem Ein­fam­i­lien­haus. Mey­er bot ihr nun an, auf seine Her­aus­gabeklage gegen Zahlung ein­er gün­sti­gen Summe zu verzicht­en. Die Frau, die nicht wusste, wie der Prozess enden würde, ging darauf ein. Sie ist derzeit zwar als Eigen­tümerin im Grund­buch einge­tra­gen, wollte aber Sicher­heit haben. Sie schloss den Deal, ohne ihren Berlin­er Anwalt Gun­nar Schn­abel zu kon­sul­tieren. Dieser hätte ihr allerd­ings auch nicht abger­at­en. Was Schn­abel und seine Man­dan­tin nicht wussten: Sie hät­ten den Prozess am Bun­desver­wal­tungs­gericht auf jeden Fall gewon­nen. Die Richter des zuständi­gen acht­en Sen­ats waren entset­zt, als die Rück­nahme der Revi­sion bei ihnen aus dem Fax-Gerät kam. Sie hat­ten schon drei Wochen an der Entschei­dung gear­beit­et und woll­ten mit einem Grund­satzurteil den jet­zi­gen Bewohn­ern der Som­mer­feld-Sied­lung für immer Rechtssicher­heit geben. 

Sie hät­ten ihr Urteil auf eine Klausel gestützt, die der Geset­zge­ber 1998 ins Ver­mö­gens­ge­setz ein­fügte. Danach sind Rück­gabeansprüche unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen aus­geschlossen, wenn das Grund­stück einst von ein­er Sied­lungs­ge­sellschaft verkauft wurde. Sie hät­ten damit das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam kor­rigiert, das die Klausel nicht anwen­den wollte. Hätte das Bun­desver­wal­tungs­gericht sein Urteil verkün­den kön­nen, hätte Mey­er in allen rund 1000 Fällen keine Chance auf Rück­gabe der Grund­stücke gehabt. Nach der Rück­nahme der Revi­sion bleibt das für ihn pos­i­tive Urteil des Ver­wal­tungs­gerichts Pots­dam beste­hen. Nun wird er wohl weit­ere Eigen­tümer aus Klein­mach­now auf­fordern, ihm den ver­meintlichen Her­aus­gabeanspruch abzukaufen. Bis jet­zt hat er schon rund 150 der­ar­tige Ver­gle­iche abgeschlossen. 

Anwalt Gun­nar Schn­abel rät jedoch dringlich, auf solche Ange­bote nicht einzuge­hen. “Wir müssen nun neue Fälle vor das Bun­desver­wal­tungs­gericht brin­gen, damit dieses doch noch die Recht­slage klarstellen kann.” Bis zur endgülti­gen Klärung kann das aber noch Jahre dauern. 

Urteil zu Klein­mach­now verhindert


Ver­gle­ich in let­zter Minute block­iert grund­sät­zliche Klärung jüdis­ch­er Restitutionsansprüche

Kleinmachnow/Leipzig – Im Stre­it um ehe­mals jüdis­ches Eigen­tum in Ost­deutsch­land ist ein entschei­den­der Durch­bruch ver­hin­dert wor­den: Bevor heute das Bun­desver­wal­tungs­gericht in Leipzig ein Urteil in einem Ver­mö­gensstre­it um jüdis­ches Altver­mö­gen in der Klein­mach­now­er Som­mer­feld-Sied­lung verkün­den kon­nte, haben sich die Parteien außerg­erichtlich geeinigt. 

Auf­grund der Eini­gung ist die Revi­sion gegen ein früheres Urteil zurückgenom­men wor­den, die den Fall erst vor das Bun­desver­wal­tungs­gericht gebracht hat­te. Somit blieb das für heute angekündigte und mit Span­nung erwartete Grund­satzurteil aus. Es war der erste Fall aus dem Som­mer­feld-Kom­plex – mit ursprünglich fast 1000 Einzelfällen ein­er der größten deutschen Ver­mö­gen­sprozesse – der über­haupt am Bun­desver­wal­tungs­gericht ver­han­delt wurde. 

„Das Urteil hätte Sig­nal­wirkung gehabt”, bedauert der Berlin­er Recht­san­walt Gun­nar Schn­abel, der die Inter­essen ein­er Klein­mach­now­er Grund­stück­snutzerin ver­trat. Denn in der Ver­hand­lung Ende Novem­ber habe es „ein­deutige Hin­weise des Gerichts gegeben”, dass eine Resti­tu­tion nicht möglich sei. Es sei, so Schn­abel, „ein­deutig zum Aus­druck gebracht” wor­den, dass es keine pauschalen Ansprüche auf jüdis­che Ver­mö­genswerte gebe, wenn sie von Sied­lungs­fir­men zu mark­tüblichen Preisen verkauft wur­den. Genau dies war in Klein­mach­now der Fall. Dort war es bis zum Früh­jahr 1933 die Sied­lungs­ge­sellschaft des jüdis­chen Architek­ten Adolf Som­mer­feld, die die Parzellen verkauft und bebaut hatte. 

Als das Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht im Vor­jahr in der Sache zu entschei­den hat­te, befürchtete es einen Ver­stoß gegen das ver­fas­sungsrechtliche Gle­ich­heits­ge­bot, wenn zwis­chen jüdis­chem Betrieb­sver­mö­gen und Pri­vatbe­sitz unter­schieden wird: Es ord­nete die Rück­über­tra­gung des strit­ti­gen Klein­mach­now­er Grund­stücks an. Recht­san­walt Schn­abel legte Revi­sion ein und war nach den „ein­deuti­gen Sig­nalen” der Bun­desrichter zuver­sichtlich, dass eine Resti­tu­tion nun aus­geschlossen wird. 

Der Fin­gerzeig sei so deut­lich gewe­sen, dass der Antrag­steller auf Rück­über­tra­gung „offen­bar eine Entschei­dung des Gerichts ver­hin­dern wollte”. Daher habe der Berlin­er Immo­bilienen­twick­ler Chris­t­ian Mey­er der heuti­gen Nutzerin einen Ver­gle­ich ange­boten. „Es ist ver­ständlich, dass meine Man­dan­tin nach jahre­langer Unsicher­heit darauf eing­ing”, so Schn­abel gestern. Sie zahle eine Ablöse, im Gegen­zug verzichte Mey­er, auf seine Resti­tu­tion­sansprüche. Diese hat­te er von der Jew­ish Claims Con­fer­ence (JCC) über­nom­men. Dieser Kom­pro­miss ver­hin­dert das für heute erwartete Grund­satzurteil der Bun­desrichter. Allein in der Klein­mach­now­er Som­mer­feld-Sied­lung wer­den Grund­stück­snutzer weit­er auf Rechts­frieden für noch über 600 Fälle warten. 

Auch das Bun­de­samt zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen (Barov) hat­te auf ein Urteil der Leipziger Bun­desrichter gehofft. „Wir hät­ten gern eine Entschei­dung gehabt”, sagte Barov-Sprecherin Ellen Händler gestern gegenüber den PNN. In der Behörde liegen fast 900 noch immer ungek­lärte Fälle dieser Art aus den neuen Bundesländern.

Inforiot